124/KOMM XXVI. GP
Kommuniqué
des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)
Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson A. H. (BVT) in der 13. Sitzung vom 17. Oktober 2018
Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 31. Sitzung am 13. März 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VOUA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson A. H. (BVT) zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.
Wien, 2019 03 13
Werner Herbert Doris Bures
Schriftführer Vorsitzende

BVT-Untersuchungsausschuss

Stenographisches Protokoll
13. Sitzung/medienöffentlich
Mittwoch, 17. Oktober 2018
Gesamtdauer der 13. Sitzung
9.03 Uhr – 18.14 Uhr
Lokal 7
Befragung der Auskunftsperson A. H. (BVT)
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich nehme jetzt die Belehrung der Auskunftsperson vor.
Zuerst frage ich Sie, Herr A. H. (BVT), ob das Datenblatt, das ich bekommen habe, stimmt. (Die Auskunftsperson bejaht dies.) Jenes der Vertrauensperson auch? (Die Vertrauensperson bestätigt die Richtigkeit der Daten.) – Danke schön.
Herr A. H. (BVT)! Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, dem BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zu den Themen 1. Datenverwendung und 3. Hausdurchsuchungen des Untersuchungsgegenstandes angehört.
Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Sie sind berechtigt, auch Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit immer noch jederzeit zu beantragen.
Weiters weise ich Sie auf die Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung. Kopien, Notizen und Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von der Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson und der Vertrauensperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.
Sie sind dann berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll.
Ich werde gleich die Belehrung der Vertrauensperson anschließen. Gemäß § 46 Abs. 2 VO-UA habe ich auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Aussage zu belehren. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch Fälschung eines Beweismittels oder der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels mit dem Vorsatz, es im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu gebrauchen, ist strafbar, und zwar auch für an der Tat Beteiligte.
Aufgabe der Vertrauensperson ist die Beratung der Auskunftsperson, Sie dürfen jedoch keine Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgeben oder anstelle der Auskunftsperson antworten. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson können Sie sich unmittelbar an mich oder an den neben mir sitzenden Verfahrensanwalt wenden.
Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet.
Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer voraussichtlich als Auskunftsperson im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu laden ist, wer die Auskunftsperson bei Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte und wer Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgibt oder anstelle der Auskunftsperson antwortet.
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.
Herr A. H. (BVT)! Als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?
A. H. (BVT): Nein.
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Dann ersuche ich den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön.
Herr A. H. (BVT), in welchem Zeitraum haben Sie im BVT gearbeitet?
A. H. (BVT): Im Zeitraum von 2016 bis Beginn 2018.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: In welcher Abteilung haben Sie gearbeitet?
A. H. (BVT): In der Abteilung 2 beziehungsweise Abteilung 3 nach einer Reform. Meine Zuständigkeit war forensische Datensicherheit für mobile Endgeräte.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Erläutern Sie bitte die im BVT bestehenden Fernlöschungsmöglichkeiten oder Fernlöschungsmechanismen!
A. H. (BVT): Also zu diesem Thema kann ich nur sagen: Es gibt Systeme mit Administratoren, die mit allen Rechten betraut sind. Diese Personen verfügen über die Möglichkeit, über einen gesicherten Zugang auf den Server zuzugreifen und bestimmte Tätigkeiten durchzuführen.
Sie müssen sich das so vorstellen: Jeder von Ihnen hat ein Smartphone zur Verfügung. Dieses Smartphone oder Tablet nehmen Sie auch in den Urlaub mit, nach Caorle oder, keine Ahnung, nach Brüssel auf eine Dienstreise.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Aha, und da meinen Sie, dass von dort aus dann Fernlöschungen möglich wären?
A. H. (BVT): Zum Beispiel, Sie bekommen wichtige E-Mails auf Ihr Smartphone, wenn Sie im Urlaub sind oder wenn Sie zum Beispiel auf einer Dienstreise in Brüssel sind. Sie haben die Möglichkeit, jeder persönlich für sich, seine E-Mails zu löschen beziehungsweise aus dem Posteingang in den Papierkorb zu verschieben.
Irgendwann wird es so sein, dass es bestimmte Voraussetzungen gibt – volles Postfach oder dergleichen –: Sie müssen auch den Papierkorb leeren. Das können Sie auch oder werden Sie auch im Urlaub oder in Brüssel machen. Sie löschen Ihren Papierkorb. Diese Mails liegen aber auf einem Server, der zum Beispiel in Irland, USA, Tschechien oder dergleichen seinen Standort hat. Sie löschen diese E-Mails.
Das ist nichts anderes als ein Systemadministrator beim BVT. Der Unterschied dabei ist nur, dass dieser Systemadministrator alle Rechte hat, um Tätigkeiten auf einem Server vorzunehmen. Damit meine ich, dem ist es auch möglich, Logfiles oder Systemmetadaten zu verändern. Das kann man jetzt nur so darlegen.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Inwiefern waren Sie von den Hausdurchsuchungen am 28.2.2018 betroffen?
A. H. (BVT): Der Ablauf - - Also wir haben - - Also in meinem Büro war es so: Wir haben mitbekommen, dass Kollegen unser Büro betreten haben. Unser Büro kann man nur mit einer Keycard, also einer codierten Karte betreten; ohne diese Karte ist es ein Sperrbereich. Die Kollegen, die damals gekommen sind, haben uns aufgefordert, in unserem Büro nichts mehr anzugreifen, also keinen Computer, keine Notebooks, Tablets oder dergleichen, und wir sollten uns in die Küche bei uns, also in den Aufenthaltsraum begeben, es findet eine Hausdurchsuchung statt.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Schildern Sie bitte weiter den Verlauf der Hausdurchsuchung aus Ihrer Sicht!
A. H. (BVT): Die Kollegen, die damit beauftragt wurden, haben jedes Büro, einen jeden - - Die Mitarbeiter wurden eben in den Aufenthaltsraum gebeten, also mehr oder weniger alle in diese Teeküche. Den Chef bei uns, Herrn Ministerialrat C. H. (BVT), und zwei weitere Kollegen – das weiß ich - -, aber ich glaube, der Herr R. B. (BVT) war dabei –, hat man dazu befragt, wo die Serverräume stehen und welche Kollegen Zugang zu Serverräumlichkeiten haben. Und dann habe ich das eigentlich nicht mehr mitbekommen, weil ich in diesem Aufenthaltsraum gesessen bin, mehr oder weniger.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sie sind einer der vier Hauptbelastungszeugen in diesem anschließenden Verfahren. Können Sie mir schildern, wie es zu Ihrer ersten Aussage gekommen ist?
A. H. (BVT): Zu meiner ersten Aussage bin ich über Frau Dr. R. P. (BVT) gekommen. Frau Dr. R. P. (BVT) habe ich irgendwann im Jänner zufällig getroffen. Sie hat mir damals vorgeschlagen, dass wir auf einen Kaffee gehen. Sie hat gesagt, sie hat Probleme, sie würde gerne mit jemandem aus dem Kabinett sprechen und ob ich ihr einen Kontakt herstellen kann. Wir sind dann – das war im Bereich des Schwarzenbergplatzes – ins Café Schwarzenberg gegangen und haben kurz einen Kaffee getrunken.
Ich hatte nicht sehr viel Zeit, ich habe einen Termin gehabt. Ich habe damals gesagt: Ja, ich habe einen Kontakt zu Herrn Dr. Lett, den kenne ich aus seiner Polizeizeit im zweiten Bezirk, ich habe mit ihm dort Dienst gemacht. Und ich habe gesagt, das kann ich nicht versprechen, ich kann ihm die Telefonnummer von Frau Dr. R. P. (BVT) - - Ich habe gesagt, ich gebe ihm die Telefonnummer, und wenn er Zeit hat, wird er sich bei dir melden. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Das habe ich dann auch gemacht. Ich habe Herrn Dr. Lett – ich weiß nicht, ob am gleichen Tag oder am nächsten Tag – angerufen und habe ihm gesagt: Heast, eine Kollegin von mir würde gern mit dir sprechen; wenn du Zeit hast, bitte, vielleicht kannst du sie zurückrufen.
Das ist natürlich - - Das ist passiert. Einige Zeit später hat sie mich in Kenntnis gesetzt, dass sie mich bei der Staatsanwaltschaft als Auskunftsperson angegeben hat.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Und dann wurden Sie geladen?
A. H. (BVT): Dann wurde ich geladen.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sie haben in dem Verfahren auch eine zweite Aussage gemacht.
A. H. (BVT): Da wurde ich wieder geladen.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja. Wie ist es dazu gekommen und warum?
A. H. (BVT): Na, die Frau Staatsanwalt hat mich damals angerufen und hat gesagt, sie hätte noch Fragen und müsste mich noch einmal laden.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Hatten Sie zwischen diesen Aussagen bei der WKStA noch Kontakt zu Mag. Goldgruber?
A. H. (BVT): Nein.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie zwischen diesen Aussagen Kontakt zu Dr. Lett gehabt?
A. H. (BVT): Ein- bis zweimal, aber ich - - Das war kurz. Also ich kann mich eigentlich nicht wirklich erinnern.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Worum ging es in diesen kurzen Kontakten?
A. H. (BVT): Einmal darüber, welche Funktion diese Frau Dr. R. P. (BVT) hat. Ich konnte es ihm nicht wirklich sagen, weil sie in einer ganz anderen Abteilung tätig war und ich da eigentlich keinen Einblick hatte. Ich wusste nur, dass sie Psychologin war, aber was sie genau macht, habe ich nicht gewusst.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wurde darüber gesprochen, was diese Aussagen, die Sie getätigt haben, vor allem die erste, für Konsequenzen haben könnten?
A. H. (BVT): Bitte könnten Sie präzisieren? Ich verstehe das jetzt nicht.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Na ja, wurde irgendwie gesagt: Wenn Sie da aussagen, könnte irgendetwas - -
A. H. (BVT): Ja, natürlich, also die Belehrung, wenn es eine Falschaussage wäre und dergleichen – natürlich.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Aber im weiteren Verlauf des Verfahrens; also dass es aufgrund Ihrer Aussage zu einer Hausdurchsuchung kommen könnte?
A. H. (BVT): Das habe ich erst im - - Also direkt gesagt hat man das nicht.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Mhm. Wann haben Sie erfahren, dass eine Hausdurchsuchung stattfinden soll.
A. H. (BVT): Am Tag der Hausdurchsuchung.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Aha. Haben Sie sich irgendwann in der Zeit betreffend diese Hausdurchsuchung unter Druck gesetzt gefühlt?
A. H. (BVT): Nein, überhaupt nicht.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Hat Ihnen irgendjemand gesagt, warum oder was Sie bei der WKStA aussagen sollen?
A. H. (BVT): Na! Nein.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ist nach der Hausdurchsuchung noch jemand mit einem Anliegen dienstlicher Natur an Sie herangetreten?
A. H. (BVT): Nein.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Kennen Sie Herrn Goldgruber? Woher und wie lange?
A. H. (BVT): Also Herrn Goldgruber kenne ich aus den Medien beziehungsweise aus meiner dienstlichen Tätigkeit in der LPD Wien, aber persönlich nicht.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Und Dr. Lett?
A. H. (BVT): Den kenne ich aus seiner Zeit im zweiten Bezirk, in der Leopoldstadt. Dort ist er nach der Polizeischule quasi als Inspektor damals zu uns auf den Stützpunkt gekommen und wurde von uns in den Polizeidienst eingeschult.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Hatten Sie nach der Hausdurchsuchung noch Kontakt zu BVT-Mitarbeitern, zu Kollegen?
A. H. (BVT): Nein.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich nehme an, Sie kennen das viel zitierte anonyme Anzeigenkonvolut. Ist das richtig?
A. H. (BVT): Das ist richtig. Ich kenne es nur vom Hörensagen, ich habe das nie gelesen, habe das auch nie gesehen.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Aha. Das wäre meine nächste Frage gewesen. Wann haben Sie davon erfahren?
A. H. (BVT): Nach der Hausdurchsuchung.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wissen Sie, wer es geschrieben hat?
A. H. (BVT): Kann ich keine Angaben machen.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gut. Dann beende ich meine Erstbefragung. – Danke.
*****
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich Herrn Abgeordnetem Amon das Wort. – Bitte sehr.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr A. H. (BVT), danke, dass Sie uns heute als Auskunftsperson zur Verfügung stehen. Nur der Ordnung halber: Sind Sie mit dem früheren BKA-Chef Dr. H. verwandt oder verschwägert?
A. H. (BVT): Nein, ist nicht der Fall.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie haben gesagt, Sie sind bis Anfang 2018 – wenn ich das richtig verstanden habe – im Bundesamt beschäftigt gewesen. Was machen Sie jetzt?
A. H. (BVT): Ich bin jetzt der Direktion für Sondereinheiten in Wiener Neustadt dienstzugeteilt.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ist es richtig, dass Sie vorgesehen sind, bei der künftigen Reiterstaffel des Innenministeriums eine Aufgabe zu übernehmen?
A. H. (BVT): Nein, das mit der Reiterstaffel, das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Ich habe eine Aufgabe bekommen, mir über verschlüsselte Kommunikation, auch zum Schutz von Führungskräften und schutzwürdigen Personen, was in weiterer Folge auch Sie betrifft, Überlegungen beziehungsweise Gedanken zu machen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Okay, danke. – Sie haben gesagt, Sie waren im Bereich der Forensik für mobile Geräte tätig. Können Sie ein bisschen Ihre Ausbildung beschreiben, Ihre Qualifikation für diesen Aufgabenbereich?
A. H. (BVT): Also ich habe mich zertifizieren lassen. Wir haben bestimmte Hard- und Softwaregerätschaften von bestimmten Firmen, die ich hier aus kriminalpolizeilichen oder staatspolizeilichen Überlegungen oder taktischen Überlegungen nicht nennen möchte. Diese Ausbildung ist international und in mehrere Abschnitte gegliedert.
Diese Ausbildung beinhaltet eine logische Sicherung, also alle Daten, die lokal auf einem Gerät mehr oder weniger gespeichert sind, und eine physikalische Sicherung; das ist der zweite Teil dieser Ausbildung, wodurch man auch eventuell – es kommt immer auf die Lage und Art des Geräts an – gelöschte Daten wiederherstellen kann. Und im dritten Fall ist es auch eine Analyse dieser Daten.
Ich möchte kurz einen Fall anschneiden: Im Terrorbereich – IS-Maßnahmen oder dergleichen – sind wir immer vor dem Problem gestanden, unendlich viele Chats oder Kommunikationseinträge zu haben, 160 000, 170 000 Chateinträge oder mehr, und da gilt es auch, diese zu analysieren oder irgendwie Querverbindungen herzustellen, um einen effizienten Ermittlungsansatz weiterzuverfolgen.
In diesen Bereichen wurde ich bei einem System in Deutschland zertifiziert, also bei beiden, und ein System haben wir, das ist - - Darf ich kurz mit meiner Vertrauensperson - -
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ja, ja. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und dem Verfahrensanwalt.)
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Ich bitte Sie, mit der Beantwortung fortzufahren.
A. H. (BVT): Entschuldigung! Den Firmensitz dieser - - Den Namen der Firma oder dieser Firmen möchte ich nicht sagen. Diese Firmen sind international hoch anerkannt und auf dem Gebiet spezialisiert. Nur durch dieses Werkzeug, wenn ich das so sagen darf, haben wir die Möglichkeit, im Terrorismusbereich oder in organisierten Kriminalitätsfeldern effizient auf Gerätschaften zuzugreifen.
Sie müssen sich vorstellen, jedes neue Smartphone ist verschlüsselt, sei es nur das Gerät oder auch jegliche Kommunikation dieser Gerätschaften. Uns wäre es unter normalen Umständen nicht möglich, ohne solches Werkzeug auf solche Gerätschaften zuzugreifen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ja, danke, mir reicht das auch als Antwort. – Danke.
Sie haben gesagt, das Konvolut ist Ihnen nach der Hausdurchsuchung bekannt geworden. Wodurch ist Ihnen das Konvolut oder durch wen ist Ihnen das Konvolut bekannt geworden?
A. H. (BVT): Mich hat unabhängig ein Kollege aus dem LKA gefragt, ob ich das Schreiben kenne. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Gehört habe ich es, ich weiß, dass es so etwas geben soll.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wer war der Kollege?
A. H. (BVT): Ich weiß gar nicht mehr. Das war bei einem Bier in einem Wirtshaus, so ehrlich muss ich Ihnen das sagen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Waren da viele Kollegen?
A. H. (BVT): Ja, da waren mehr Kollegen dabei – ob ich das kenne!
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wann haben Sie den Entschluss gefasst, vor der Staatsanwaltschaft auszusagen?
A. H. (BVT): Ich habe gar keinen Entschluss gefasst, ich wurde geladen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie wurden Sie geladen?
A. H. (BVT): Also Frau Dr. R. P. (BVT) hat mich angerufen und hat mir - -
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Und hat Sie geladen?
A. H. (BVT): Na, na, die hat mir am Abend gesagt, es war spät am Abend: Du, ich habe dich bei der Staatsanwaltschaft mit Namen angegeben. Du wirst geladen. Das war dann eigentlich ein paar Tage später auch der Fall.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das haben Sie aber vorher nicht mit ihr abgesprochen gehabt?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Was für ein Verhältnis haben Sie zu Frau Dr. R. P. (BVT)?
A. H. (BVT): Sie war Kollegin im BVT wie viele andere, die halt sporadisch in der IT-Abteilung quasi mit Problemstellungen vorbeigekommen ist: Ein Dokument geht nicht auf, irgendein Update beim Notebook funktioniert nicht oder dergleichen. Sonst habe ich nicht wirklich einen Bezug zu ihr.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ist Ihnen bekannt, ob sie nur Sie vorgeschlagen hat, geladen zu werden, oder hat sie andere auch vorgeschlagen?
A. H. (BVT): Das kann ich nicht beurteilen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Mhm. – Wie ist Ihr Verhältnis zu Herrn Mag. M. W. (BVT)?
A. H. (BVT): Herrn Mag. M. W. (BVT) kenne ich schon viele Jahre aus Zeiten der EBT. Vor dem BVT hat es diese Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus gegeben, in der ich auch Dienst versehen habe. Von da kenne ich ihn als Sachbearbeiter.Dann, nach einer gewissen Zeit, bin ich wieder zurück in andere Abteilungen und habe ihn eigentlich aus den Augen verloren. Und irgendwann war es eben so, dass dies zur Sprache gekommen ist, durch diesen damals in Graz beginnenden Fall mit diesem IS-Umfeld. Damals ist man zu der Überlegung gekommen, so etwas brauchen wir beim BVT, und so bin ich damals in das BVT gekommen. Und dann - - Da war er halt damals mein Abteilungsleiter von der Abteilung 2, Ermittlung und Analyse, soweit ich das jetzt weiß.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Und Ihr Verhältnis zu Herrn C. M. (BVT)?
A. H. (BVT): Das war sein Stellvertreter. Ich habe mit ihm natürlich im Zuge meiner Etablierung, wenn ich das so sagen darf, oder Aufbau dieser meiner Werkzeuge mit der Beschaffung zu tun gehabt. Und ja, natürlich habe ich mit dem relativ oft zu tun gehabt, weil ich gesagt habe: Das brauchen wir, und das brauchen wir, und das kostet so viel, oder da gibt es einen Kostenvoranschlag. – Also das muss man natürlich mit einem Abteilungsleiter besprechen, bevor man eine Anschaffung macht.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ihnen ist bekannt, dass Sie, R. P. (BVT), C. M. (BVT) und M. W. (BVT) die sogenannten vier Belastungszeugen sind?
A. H. (BVT): Ja, sagen sie, ja.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie sich vorher besprochen (Auskunftsperson A. H. (BVT): Nein!) in irgendeiner Art und Weise, bevor Sie zur Staatsanwaltschaft gegangen sind?
A. H. (BVT): Nein, sicher nicht.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ihre Einvernahme war am 23.2.?
A. H. (BVT): Ja.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wir legen Ihnen das Dokument mit der Dokumentennummer 1265 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Vorab: Sie sehen da den Anfang Ihrer Zeugenvernehmung, in der die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit nicht zu lesen ist. Wann erfolgte die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit?
A. H. (BVT): Dazu kann ich sagen, dass ich damals zu meiner - - Also als ich da meine Ladung bekommen habe, habe ich Herrn Dr. Lett gefragt, ob er für mich - - ob er mitgehen würde, als Vertrauensperson. Erstens kenne ich ihn viele Jahre, zweitens ist er Jurist, und das waren meine Beweggründe, ihn mitzunehmen. Er hat mir damals gesagt: Sie sind - - Also du bist mündlich von Herrn Generalsekretär Goldgruber von der Amtsverschwiegenheit entbunden.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie das der Frau Oberstaatsanwältin mitgeteilt, oder hat sie Sie am Beginn Ihrer Vernehmung gefragt?
A. H. (BVT): Also genau kann ich mich nicht mehr - - Ich habe von - - Also ich habe das schon angeführt, dass die mündliche Entbindung der Amtsverschwiegenheit durch den Herrn Generalsekretär stattgefunden hat, und das hat Herr Dr. Lett bestätigt. Mehr kann ich nicht dazu sagen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie haben das angeführt?
A. H. (BVT): Ich habe das gesagt.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wann?
A. H. (BVT): Na, bevor die Einvernahme angefangen hat.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Bei der ersten Einvernahme?
A. H. (BVT): Ja, natürlich.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das geht aus dem Protokoll nicht hervor.
A. H. (BVT): Ja, dafür kann ich nichts.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Mhm. Und ist die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit mündlich oder schriftlich erfolgt?
A. H. (BVT): Mündlich.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Die ist mündlich erfolgt?
A. H. (BVT): Entbinden kann mich ja nur der Herr Generalsekretär als höchster Polizist, sage ich jetzt einmal.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das würde ich nicht sagen, aber - -
A. H. (BVT): Ja, das ist jetzt meine bescheidene - -
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Da sind Sie zu ihm gegangen und haben gesagt: Entbinden Sie mich bitte von der Amtsverschwiegenheit?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sondern?
A. H. (BVT): Na, ich habe Herrn Dr. Lett damals in Kenntnis gesetzt, dass ich geladen werde, ob er mit mir mitgeht und dass ich der Amtsverschwiegenheit entbunden werden muss. Und er hat mir dann bestätigt (Abg. Amon: Dr. Lett hat Ihnen bestätigt?) – hat mir bestätigt –, dass Herr Generalsekretär Goldgruber mich der Amtsverschwiegenheit entbunden hat.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Aha. Also Sie haben das nicht authentisch von Herrn Generalsekretär Goldgruber erfahren?
A. H. (BVT): Nein, ich habe zu Herrn Goldgruber keinen Kontakt gehabt.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das ist interessant. Und wieso gaben Sie in Ihrer zweiten Vernehmung am 28.3. an, dass Sie in Ihrer ersten Zeugenvernehmung mündlich von der Amtsverschwiegenheit entbunden worden sind, wenn Sie ja von derselben Staatsanwältin vernommen worden sind, der Sie schon bei der ersten Einvernahme gesagt haben, dass Sie eh von der Amtsverschwiegenheit entbunden sind?
A. H. (BVT): Das kann ich nicht mehr sagen. Ich weiß nicht, wieso das so ist.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Aber Sie müssen ja einen Grund gehabt haben, weil Sie es ja sonst nicht gesagt hätten.
A. H. (BVT): Na, bevor ich heute bei einer Einvernahme etwas sage, gerade über mein Umfeld, werde ich mich natürlich erkundigen, ob ich der Amtsverschwiegenheit entbunden bin oder nicht.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das ist für Sie etwas Selbstverständliches?
A. H. (BVT): Natürlich.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Aber Dr. Lett konnte Sie nicht von der Amtsverschwiegenheit entbinden?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das war Ihnen ja klar?
A. H. (BVT): Das kann nur Herr Goldgruber machen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie haben auf Treu und Glauben sozusagen, hat Ihnen der - -
A. H. (BVT): Na ja, wenn ich in meinem eigenen Umfeld einem Kollegen in vorgesetzter Position jetzt nicht mehr trauen kann, dann brauchen wir eh nicht weiterzutun.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Na ja, gut, die Ereignisse im BVT zeigen ja ein bisschen Gegenteiliges – nicht?
A. H. (BVT): Da bin ich bei Ihnen, ja.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ja. Da wäre vielleicht ein bisschen mehr Vorsicht – schriftliche Entbindung, Antrag bei der Personalabteilung oder so etwas – nicht eine Option gewesen?
A. H. (BVT): Ja, das muss ich auch dazusagen: Ich kenne ihn ja nicht seit zwei Tagen, also ich war jetzt nicht der Meinung, dass er mich anlügen würde, das muss ich Ihnen schon sagen. Wenn ich heute einen Kollegen über 20 Jahre kenne, dann nehme ich einmal an, dass er mich nicht unbedingt anlügt, noch dazu, wenn ich ihn als Vertrauensperson mitnehme. Also das passt nicht zusammen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das verstehe ich, aber ich verstehe nicht – wenn Sie das bei der ersten Einvernahme eh schon klargestellt haben –, warum das dann bei der zweiten Einvernahme für Sie von Relevanz war.
A. H. (BVT): Das kann ich jetzt nicht mehr sagen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Okay.
Kommen wir zu Ihrer ersten Zeugenvernehmung am 23.2. zurück. Auf Seite 170 sprechen Sie davon, dass E-Mails in Ihrem Ordner geöffnet wurden beziehungsweise Ordner geschlossen waren. Und auf Seite 171 meinen Sie, dass N. B. (BVT) in einer Kaffeerunde erzählt hätte, dass er Zugriff auf alle E-Mails habe und diese auch habe durchsehen können. Ich gehe demnach davon aus, dass Sie N. B. (BVT) für das Öffnen Ihrer Mails verantwortlich machen. Stimmt das?
A. H. (BVT): Das kann man so nicht sagen, das ist eine Vermutung, eine Vermutung, kann man nicht sagen, denn es ist nicht belegt. Ich hatte den Eindruck, da ich in meiner Mailbox Zugangsdaten inklusive Passwörter zu verschiedenen Firmen hatte, um bestimmte hochsensible Software downzuladen. Man bekommt von bestimmten Firmen einen Zugang mit einem Passwort, und dann muss man mehr oder weniger auf einem PC einsteigen und diese Software runterladen. Und diese Daten, diese Mails, waren auf meinem Computer geöffnet, noch dazu in einem Ordner, den ich separat abgelegt habe. Wie das zustande gekommen ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich weiß genau, dass ich die nicht aufgemacht habe.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich halte Ihnen das Stenographische Protokoll von N. B. (BVT) vor, Dokumentennummer 6918. Auf Seite 50 beschreibt N. B. (BVT) den komplexen Weg bis zum Zugriff auf die E-Mails und dass dabei eine Extrahierung notwendig wäre, die mitprotokolliert wird und somit nachvollziehbar ist. N. B. (BVT) sagte weiter, er habe nie E-Mails durchgelesen. Was sagen Sie im Hinblick auf das Argument der Mitprotokollierung dazu?
A. H. (BVT): Jetzt sind wir wieder beim Systemadministrator. N. B. (BVT) ist ein Systemadministrator. Ein Systemadministrator hat alle Rechte. Diese Rechte sind uneingeschränkt. Ein Systemadministrator kann Logfiles und Metadaten auch verändern, das heißt auch Zugriffslogdateien verändern, weil er ja alle Rechte hat. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie viele Systemadministratoren im BVT waren Ihnen bekannt, die alle Rechte hatten?
A. H. (BVT): Also wir haben einen A1-Beamten, das war Ministerialrat C. H. (BVT), und dann einige A2-Beamte, also Amtsdirektoren, und einige Exekutivbeamte. Wie viele genau? – Soweit ich weiß: Ich und Kollege M. D.1 (BVT) waren keine Administratoren, und soweit ich das jetzt beurteilen kann, waren nach meiner Einschätzung alle anderen Administratoren. Das kann ich aber nicht gesichert sagen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Welche Anzahl ist das jetzt?
A. H. (BVT): Warten Sie, lassen Sie mich nachdenken.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sind es zwei oder drei oder mehr als drei?
A. H. (BVT): Mehr! Mehr als drei.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ungefähr? Sind es fünf, sind es sieben, sind es zehn? Ungefähr?
A. H. (BVT): Ich zähle sie auf. (Abg. Amon: Bitte!) Das ist der A1-Beamte, einer, das ist Ministerialrat C. H. (BVT), F. K. (BVT), dann kommt Kollege R. B. (BVT), Kollege G. B. (BVT), Kollege P. B. (BVT), Kollege N. B. (BVT), F. W. (BVT) – wen haben wir noch? –, H. (BVT) -, noch irgendein Kollege, der ist aber sehr neu da gewesen, vom HNaA gekommen – was mir jetzt auf die Schnelle einfällt.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Bei denen gehen Sie davon aus, dass sie diese Systemadministratorenrechte haben?
A. H. (BVT): Ja.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Kommen wir wieder zurück zum Dokument 1265, welches Ihnen bereits vorliegt. Auf Seite 171 sagen Sie: „Wenn ich gefragt werde, ob es richtig ist, dass ich angegeben habe, dass die Diensthandys im BVT ‚gecheckt‘ werden, so kann ich dies bestätigen, es gibt nur eine Person, die die Kontrolle über dieses mobiles Devisemanagement hat und das ist C. H. (BVT)“.
Dazu würde mich vorab interessieren: Diese Angabe, zu der Sie gefragt wurden, tätigen Sie ja vor der Zeugin R. P. (BVT). Können Sie sich erklären, wieso die Oberstaatsanwältin Schmudermayer Sie nicht nach der inhaltlichen Richtigkeit Ihrer Unterstellung fragt, sondern nur danach fragt, ob es richtig ist, dass Sie diese Äußerung getätigt haben?
A. H. (BVT): Das kann ich so nicht beantworten, weiß ich nicht.
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Die Zeit ist um.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Danke, nächste Runde.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich hätte eine Frage an Sie, Herr A. H. (BVT) – weil das jetzt gerade so aufgekommen ist –, zum Thema der Amtsverschwiegenheit. Habe ich das jetzt richtig verstanden: Sie haben Herrn Dr. Lett gefragt, Sie haben gesagt, Sie müssen der Amtsverschwiegenheit entbunden werden? Stimmt das?
A. H. (BVT): Korrekt.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, Sie haben einen mündlichen Antrag an Herrn Dr. Lett gestellt?
A. H. (BVT): Ja.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Und der hat Ihnen dann gesagt, Herr Goldgruber hat Sie entbunden; der hat Ihnen das dann wieder mündlich weitergegeben?
A. H. (BVT): Das ist richtig.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Gut. – Dann frage ich Sie, ist Dr. Lett jene Stelle, an der Sie diesen mündlichen Antrag auf dem Dienstweg einbringen können?
A. H. (BVT): Nein, ich habe ihn einfach nur gefragt, ob ich entbunden bin der Amts- - Ich bringe keinen Antrag ein. Ich habe Herrn Dr. Lett gefragt: Bin ich der Amtsverschwiegenheit entbunden, ja oder nein? – Und er hat mir gesagt, Herr Generalsekretär Goldgruber hat mich mündlich der Amtsverschwiegenheit entbunden.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Bei welchem Gespräch war das?
A. H. (BVT): Das war auf jeden Fall auf dem Weg - - Also ich glaube, soweit ich das jetzt noch aus der Ferne beurteilen kann, war das auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft, wo ich ihn gefragt habe.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Also vorher war das für Sie kein Thema?
A. H. (BVT): Na, für mich ist es immer ein Thema, sonst sage ich nichts.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Na ja, aber ich meine, vorher war es in irgendeinem Gespräch mit Herrn Dr. Lett - - Vorher war es kein Thema?
A. H. (BVT): Nein, nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Es war kein Thema, okay. – Dann hätte ich eine Frage: Sie wurden durch das Bundesministerium, durch Dr. Lett, nehme ich an, angehört. Wie oft haben Sie dort zu der Causa vorgesprochen?
A. H. (BVT): Ich habe dort gar nicht vorgesprochen. Ich habe ihm damals - - Ich habe ihm nur die Telefonnummer von Frau Dr. R. P. (BVT) gegeben (Abg. Androsch: Ja!) und habe ihn ersucht: Wenn du Zeit hast, ruf die Dame an, die hat ein Problem, der geht es nicht gut. – Mehr habe ich nicht gemacht.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Hatten Sie ein Gespräch im Bundesministerium, eine Anhörung, bevor Sie die Aussage bei der Staatsanwaltschaft gemacht haben?
A. H. (BVT): In Bezug jetzt zum BVT, nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Hatten Sie nie?
A. H. (BVT): Wir haben uns zwar öfters getroffen (Abg. Androsch: Ja!), aber wir haben über vieles geplaudert, aber nicht über dieses Thema.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Also Sie hatten als Zeuge und Auskunftsperson mit dem Bundesministerium für Inneres, Kabinett Dr. Lett, vor der staatsanwaltschaftlichen Zeugeneinvernahme nie eine Besprechung zu diesem Thema?
A. H. (BVT): Zu - - Nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Hatten Sie nicht? Das ist interessant, denn da steht in einer Anfragebeantwortung vom Juli dieses Jahres, 2018 - - (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Die Dokumentennummer, bitte.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das hat keine Dokumentennummer, das ist eine Anfragebeantwortung 782/AB.
Wenn Sie jetzt auf die erste Seite dieser Anfragebeantwortung schauen, dann steht dort: „Die Zeugenperson 1 wurde am 31.01.2018 angehört.“ – Nach dem Aktenlauf, den wir haben, sind sie diese „Zeugenperson 1“.
A. H. (BVT): Also ich muss ganz ehrlich sagen, das kann sich nur um ein Missverständnis handeln. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das ist ein Missverständnis? Dann wird auch ein Missverständnis sein, nehme ich an: „zwecks Ergänzung“ seiner „Angaben“ wurde „am 12.02.2018 nochmals“ angehört.
A. H. (BVT): Hören Sie, ich kann Ihnen das - - Da kann ich nichts dazu sagen, das ist ein Missverständnis.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Also ich frage Sie jetzt klar: Sie hatten nie einen Termin im BMI?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie haben nie ein Gespräch zu dem Thema mit Lett, Goldgruber oder sonst irgendjemandem gehabt?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Okay. – Das ist einigermaßen verwirrend, oder? Empfinden Sie das auch so? Zu welchem Thema haben Sie mit Herrn Dr. Lett dann gesprochen?
A. H. (BVT): Gehen wir am Abend auf ein Bier!, oder irgendetwas anderes. Also nichts über meine Arbeit, ja, ich spreche - -
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): War Herr Dr. Lett jener, mit dem Sie auf ein Bier waren und der gesagt hat: Haben Sie das Konvolut gelesen?, oder: Hast du das Konvolut gelesen?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das war er nicht. – Hatten Sie mit Frau Dr. R. P. (BVT), bevor Sie im Ministerium den Termin hatten, ein Gespräch darüber geführt?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Auch nicht; das heißt, Ihr erster Kontakt – für mich, zum Verständnis – mit Herrn Dr. Lett über dieses Thema war, nachdem Sie Frau R. P. (BVT) angerufen hat (Auskunftsperson A. H. (BVT): Korrekt!), die gesagt hat: Ich habe dich erwähnt. – Das wirft einige Fragen auf, denn irgendetwas dürfte da in der Anfragebeantwortung durch den Herrn Minister irgendwie anders geartet sein.
Kommen wir zum Thema der vorgelegten Zeugeneinvernahme. Sie haben diesen Akt bereits vorgelegt bekommen. Ich habe das ein bisschen anders nummeriert, deswegen sage ich es nach Seiten. Es betrifft den Punkt, der schon vorgebracht worden ist, bei dem angesprochen wird, dass Ordner von Ihnen geöffnet worden sind.
A. H. (BVT): Korrekt.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Da hat es einen Besprechungstermin gegeben, wo offensichtlich irgendjemand einen Ordner zugemacht hat?
A. H. (BVT): Na, das war dieses typische Ganggespräch. (Abg. Androsch: Ja!) Ich habe am - - Ich habe am vorgef- - Also ich habe jeman- - Ich habe Kollegen gefragt, ob es möglich wäre, dass irgendjemand meine E-Mails anschaut. Dieses wurde sichtlich negiert und abgetan: Nein, ist nicht möglich. – Ich habe das aber dann, ich weiß nicht, ein, zwei Tage später noch einmal angesprochen – beim Frühstück, glaube ich, war das –, und man hat das abgetan mit: Nein, das ist nicht möglich.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Aber Ihre Wahrnehmung, dass es eine Besprechung zum Schließen von Ordnern gegeben hat, dass, wie Sie gesagt haben, irgendjemand auf einem im System ausgelagerten Ordner extra Zugriff auf E-Mail-Ordner hat, das stimmt schon? Das haben Sie wahrgenommen, ja?
A. H. (BVT): Ja.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Haben Sie das irgendeinem Vorgesetzten gemeldet?
A. H. (BVT): Ja.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wem haben Sie das gemeldet?
A. H. (BVT): C. H. (BVT), Herrn Ministerialrat C. H. (BVT).
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): An C. H. (BVT). Was hat der dazu gesagt?
A. H. (BVT): Er sagt: Nein, das ist nicht möglich.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das ist nicht möglich? Sie sind Datenfo- -
A. H. (BVT): Das muss ich als gegeben nehmen. Ich bin kein Serv- - Erstens einmal bin ich kein Systemadministrator (Abg. Androsch: Ja!) und habe auch jetzt, das ist kein Geheimnis - - Ich bin auch kein Servermensch, also ich kenne mich nicht aus, was den Server betrifft oder welche Zugriffsrechte man braucht oder wer das kann oder wer das nicht kann, ob es möglich ist oder nicht möglich ist. Das kann ich nicht beurteilen. Dafür bin ich nicht ausgebildet.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Also Sie sind zu diesem Softwarethema, Serverthema nicht ausgebildet?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das ist interessant, denn zuerst haben Sie gesagt, Sie sind Forensiker. (Auskunftsperson A. H. (BVT) Ja!) Ich nehme an, dass ein Forensiker sich auskennt, wie das funktioniert, oder?
A. H. (BVT): Nein, da nehmen Sie falsch an.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Okay. Es ist vieles neu, ja, aber noch einmal meine Frage dazu: Wenn Sie annehmen, dass Ihre Daten kontrolliert werden, und es sagt Ihnen Herr Ministerialrat C. H. (BVT): Pech gehabt - -
A. H. (BVT): Dann muss ich das zur Kenntnis nehmen.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Gibt es keine Stelle, bei der ich sage, ich bin mit der Auskunft nicht zufrieden, ich nehme das so nicht zur Kenntnis?
A. H. (BVT): Nein, also im BVT nicht.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das gibt es im BVT nicht?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Okay.
Dann noch einmal zu dieser Cloud zurückkommend: Da sagen Sie auch in dieser Zeugeneinvernahme aus, dass diese Handys kontrollierbar sind und in einer Cloud verwaltet werden. Herr C. H. (BVT) kann das, ja?
A. H. (BVT): Korrekt.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Da braucht man einen Code dazu und so weiter, erfahre ich da in dieser Zeugeneinvernahme. Mich würde jetzt interessieren: Haben Sie wahrgenommen, dass das gemacht wird?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das ist ein Ganggerücht?
A. H. (BVT): Wenn jemand heute in so einem Umfeld zu einem Kollegen sagt: Heast, du hast dein Update auch noch nicht gemacht!, dann muss er das von wo wissen. Woher er das weiß, das stelle ich in den Raum. Mein E-Mail funktioniert nicht, ein Kollege kommt und sagt: Ist eh klar, du machst seit drei Wochen deine E-Mails nicht! – Dann kann ich annehmen, auch als Nichtservermensch oder geschulter Servermensch, dass das nicht gerade ist.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das habe ich akustisch nicht verstanden. Dass das was nicht ist?
A. H. (BVT): Dass das nicht gerade ist. (Abg. Androsch: Dass nicht gerade ist?) – Bitte verzeihen Sie mir: kriminalpolizeilicher Slang.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Nein, nein, ich kenne das eh, das passt für mich vollkommen. Ich habe es nur akustisch nicht verstanden.
Mich würde interessieren: Im Zuge dieser Einvernahme hat es dann auch eine Besprechung mit einem IT-Experten zu den Themen der Serverlandschaft gegeben, was alles möglich ist oder was nicht möglich ist. Ist das richtig?
A. H. (BVT): Ist korrekt.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich lege Ihnen das Dokument 1079 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da beschreiben Sie ja im Wesentlichen, dass es verschiedenste IT-Einrichtungen, wenn ich das so nennen darf, im BVT gibt, dass es Server gibt – logisch – und dass es eine Cloud geben soll, die vermutlich angemietet wird, dass es WLAN-Zugänge und WLANs da drinnen gibt. Ist das so richtig? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
A. H. (BVT): Also von den Servern und von den Smartphones und WLANs, das ist korrekt. (Abg. Androsch: Mhm!) An das mit der Cloud kann ich mich nicht erinnern, aber - -
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie sagen dort, dass die Cloud angemietet ist. Ich finde es ein bisschen komisch, dass ein Nachrichtendienst irgendwo eine Cloud anmietet. Wissen Sie das? Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
A. H. (BVT): Das kann ich nicht mehr beurteilen. (Abg. Androsch: Bitte?) – Das kann ich jetzt nicht mehr beurteilen.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Okay, Sie haben also keine.
Dann steht im letzten Absatz „Zu Beachten“. Da geht es um das Thema der Fernlöschung. Da wird festgeschrieben, dass man danach trachten soll, dass keiner zu den Geräten greift, wenn man diese Durchsuchung macht und in dieses BVT kommt, und es wird festgelegt, dass man USB-Sticks und Handys beziehungsweise Schlüsselanhänger abnehmen soll. Warum Schlüsselanhänger?
A. H. (BVT): Das kann ich nicht beurteilen. Ich kann nur so viel dazu sagen, dass es die Möglichkeit gibt, bei bestimmten Serverformen – das kann ich aber nur aus dem - - Google ist mein Freund, wo es zum Beispiel möglich ist, über App einen Server zu cleanen – über eine, das ist belegbar, App auf diesen Server zuzugreifen, auf schnellem Weg. Ob das der Fall war oder dergleichen, das kann ich nicht beurteilen.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Gibt es im BVT solche Apps, und gibt es die auf Schlüsselanhängern?
A. H. (BVT): Von Schlüsselhängern weiß ich nichts, Apps gibt es nicht.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Danke. Ich glaube, meine Zeit ist vorbei.
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Sie haben noch eine halbe Minute.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Dann erklären Sie als IT-Experte mir diese Mechanismen, dass alles gelöscht wird, wenn man Computer ein- oder ausschaltet. Wir haben hier gehört, dass das, was da alles so festgelegt worden ist, Schwachsinn ist oder - -
A. H. (BVT): Zuerst möchte ich festhalten: Ich bin kein IT-Experte. Ich bin Kriminalbeamter im operativen Bereich mit forensischer Datensicherung. Als IT-Experte kann man mich nicht bezeichnen, weil ich nicht geschult bin. Um aber auf Ihre Frage zurückzukommen: Jeder ist für sich selbst verantwortlich auf dem Gerät, auf dem er arbeitet, dass er diese Sicherheitsbestimmungen halt einhält. Es muss aber natürlich immer einen geben, der über einem ist, und das sind eben die Systemadministratoren. Also das heißt, wenn ich mein Büro verlassen habe, habe ich mein Büro mit einer Codekarte versperrt. Das heißt aber nicht, dass ein Systemadministrator heute nicht in mein Büro gehen kann oder auf meinen Server zugreifen oder auf diese lokalen Datenspeicher zugreifen kann, denn der Systemadministrator kann alles.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Aber dass es diese Mechanismen gibt, das nehmen Sie an, weil Sie ja kein Softwareexperte sind?
A. H. (BVT): Ich kann für meinen Bereich sagen, dass ich diese Vorschriften mit Verschlüsselung und dergleichen immer eingehalten habe.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das war jetzt nicht die Antwort auf meine Frage.
A. H. (BVT): Entschuldigung, ich habe das jetzt nicht verstanden.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie nehmen an, dass der Administrator das alles machen kann, obwohl Sie kein Softwareexperte sind?
A. H. (BVT): Ja, natürlich.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das beruht aber in Wirklichkeit alles auf Gerüchten oder Ganggesprächen, auch diese Fernlöschmechanismen und dergleichen. Sie kennen das selbst nicht?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Danke schön für die erste Runde.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Herr A. H. (BVT)! Sie haben zuerst gesagt, Sie sind Kriminalbeamter, im operativen Bereich tätig. Können Sie uns kurz schildern – Sie haben zuerst schon vom Kollegen Amon diese Frage bekommen, ich frage Sie noch einmal –, was im BVT Ihre eigentliche Aufgabe war? Sie waren Forensiker, wenn ich das den Akten richtig entnommen habe, der sich mit Mobilgeräten auseinandergesetzt hat?
A. H. (BVT): Das ist korrekt, und man muss auch gleich dazu - -
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Nur ganz kurz eine Zwischenfrage: Können Sie bitte erklären, was man da macht?
A. H. (BVT): Also gleich vorweg: Diese meine Tätigkeit hat grundsätzlich keinen Zusammenhang mit einer IT-Abteilung, das muss man auch gleich dazusagen. Damals, als ich begonnen habe, das aufzubauen, hat man mich in die IT gegeben, weil dort die Voraussetzungen für meine Hard- und Software gegeben waren, und in keinem anderen Büro diese ganzen Anschlüsse und dergleichen - - Meine Tätigkeit besteht darin, im Zuge von verdeckten Ermittlungen oder im Zuge von Terrorermittlungen oder dergleichen bei Hausdurchsuchungen – sei es jetzt vor Ort – Gerätschaften, mobile Endgeräte sicherzustellen und sie so zu sichern, um sie vor Fremdzugriff zu schützen.
Das heißt, jeder von Ihnen, der ein iPhone hat, weiß, was es heißt, wenn es gestohlen wird, dass man sein Handy über die Cloud zurücksetzen kann. Meine Aufgabe ist es auch, bei diesen großen Hausdurchsuchungen erstens Kollegen zu briefen, zu schulen, ihnen zu sagen, das Gerät sofort in den Flugmodus zu versetzen, wenn wir das Gerät in die Finger bekommen, dass keine bestehende Datenverbindung mehr aufrecht ist, um Daten beziehungsweise diese Kommunikation zu erhalten.
Wenn man das nicht macht und der oder ein Fremder hat die Möglichkeit, Geräte in einer Cloud, sei es jetzt bei Google, Gmail, oder bei Apple in der iCloud, zurückzusetzen, dann haben wir eigentlich unsere Basis, unseren Ermittlungsansatz verloren. Um diese Daten gesichert von der Hausdurchsuchung, vom Ort der Hausdurchsuchung, in das Labor zu bekommen, sind bestimmte Vorgehensweisen wichtig.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Jetzt sprechen wir nicht über Ermittlungsvorgehensweisen, die interessieren mich auch gar nicht, das ist auch nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses. Was mich vielmehr interessiert: Sie sichern so ein Telefon vor Ort und müssen jetzt diese Daten sichern. Die werden, nehme ich einmal an, irgendwo auf einem PC oder auf einem Standgerät gespeichert. Ist das korrekt?
A. H. (BVT): Diese Gerätschaften - - Die Grundvoraussetzung für diese Tätigkeit müssen PCs sein, die nicht an einem Netz hängen. Das sind Stand-alone-Geräte, die ausschließlich für forensische Datenverarbeitung verwendet werden.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Mir ging es eigentlich nur darum: Ich möchte wissen, ob Sie auch mit PCs arbeiten.
A. H. (BVT): Natürlich.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das ist nicht ganz irrelevant, weil ja vorweg die Frage gekommen ist und Sie ja erklärt haben, wie Fremdzugriffe über einen VPN-Tunnel et cetera funktionieren, wie man auf Server zugreifen kann. Es war mir jetzt nur wichtig, dass man klarstellt, dass Sie auch am PC arbeiten und nicht nur in irgendein Mobiltelefon hineintippen.
A. H. (BVT): Nein, nein, das ist - -
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Darum geht es, denn Sie dürfen nicht davon ausgehen, dass alle hier im Raum wissen, was ein mobiler Datenforensiker macht. Das muss man erklären. Wir haben auch Pressevertreter da. (Auskunftsperson A. H. (BVT): Ja!) Man muss sich auch etwas darunter vorstellen können, und darum habe ich Sie ersucht, das im Detail zu erklären.
Sie haben zuerst erklärt, wie der Zugriff von einem externen Gerät über VPN im System funktioniert und dass Administratoren, die entsprechend die Zugriffsrechte haben, auf die Server und auf die Gerätschaften zugreifen können. In weiterer Folge haben Sie aber gesagt: Ich weiß aber nicht, welche Zugriffsrechte man braucht. – Wie war das gemeint? Haben Sie gemeint, dass Sie nicht wissen, wie das technisch funktioniert, oder haben Sie gemeint, dass Sie nicht wissen, wie genau diese Zugriffsrechte definiert sind? Da ersuche ich Sie um Aufklärung.
A. H. (BVT): Also ich weiß nicht, wie diese Zugriffsrechte definiert sind. Das kann ich nicht beurteilen. Zugriffsrechte kann nur ein Systemadministrator an den User vergeben: auf diese Ordner darfst du zugreifen, auf diese nicht. – Dafür gibt es einen Systemadministrator.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das war deshalb wichtig, weil dann natürlich der Eindruck entsteht, Sie erklären, wie ein VPN-Zugriff funktioniert, und dann sagen Sie 2 Minuten später: Aber ich weiß nicht, welche Rechte man braucht.
Für Sie ist das alles eine Selbstverständlichkeit, weil das Ihr Beruf ist, aber wenn man sich technisch nicht auskennt – und ich bin ja selbst nur User –, dann muss man das immer dazu erklären. Das bitte ich Sie nur, bei Ihren technischen Antworten hier zu bedenken, dass die Leute nicht den beruflichen Hintergrund haben, den Sie haben.
Sie haben zuerst gesagt, Sie hatten keinen Kontakt ins Kabinett oder zu Herrn Lett. Hatten Sie im Vorfeld andere Kontakte, zum Beispiel ins BMI, mit irgendwelchen Personen? Haben Sie überhaupt beruflich im BMI zu tun gehabt oder im Kabinett mit Leuten zu tun gehabt – unabhängig jetzt von der Hausdurchsuchung, vielleicht in irgendeiner anderen Causa?
A. H. (BVT): Grundsätzlich habe ich natürlich Kontakt in verschiedene Bereiche des BMI, weil natürlich öfters in anderen Bereichen Assistenzleistungen gefolgt sind. Das heißt, dass zum Beispiel von einem LKA in irgendeinem Bundesland oder irgendeinem LVT oder dergleichen aus einem Bundesland, auch natürlich über das Bundeskriminalamt zum Beispiel Anfragen gekommen sind, ob wir dieses oder jenes - - oder zum Beispiel ein bestimmtes Gerät entschlüsseln können oder dergleichen. Diese Anfragen sind schon gekommen. Natürlich hatten wir Kontakt zu verschiedensten Kollegen und Kolleginnen in den verschiedenen Bereichen. Kontakt ins Kabinett habe ich aber lediglich zu Herrn Dr. Lett gehabt.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Zu Herrn Dr. Lett; und Sie wurden von Herrn Dr. Lett weder angewiesen noch instruiert, was Sie wann wo wem sagen sollen?
A. H. (BVT): Nein, nein.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Gut, damit haben wir das auch einmal besprochen.
Können Sie erklären, wie es dazu gekommen ist, dass Sie dann Herrn Dr. Lett als Vertrauensperson bei der Einvernahme bei der WKStA genommen haben? Weil Sie ihn kennen? Wie lange kennen Sie Herrn Dr. Lett übrigens?
A. H. (BVT): Herrn Dr. Lett kenne ich sicher seit mehr als 20 Jahren. Diese Tatsache, dass ich ihn schon sehr lange kenne, war für mich natürlich auch mit ein Grund, und dass er Jurist ist und dass er gewisse Dinge – also diesen Ablauf, den kriminalpolizeilichen Hintergrund und dergleichen – auch versteht. Das war für mich der Beweggrund, Herrn Dr. Lett anzusprechen, ob er mitgehen würde.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke, das möchte ich damit einmal abschließen.
Ich möchte jetzt ein Dokument vorlegen: das Dokument 1561. Das ist der Aktenvermerk von Ing. R. B. (BVT), vom Herrn Amtsdirektor. Ich ersuche Sie, die Seite 7 von 8 aufzuschlagen, also die vorletzte Seite. Da finden Sie eine Punktation. Es ist leider Gottes kein Absatz drinnen, sonst hätte ich jetzt gesagt, zweiter Absatz, aber nehmen wir diesen ersten Punkt her. Da steht drinnen: „Die in der Anordnung angeführten technischen Möglichkeiten - Daten zu kopieren oder auch zu löschen - steht jedem Mitarbeiter entsprechend seiner Rechte im Active Directory zu. Auch eine Löschung Remote von zuhause aus steht diesen Personen, sofern sie eine entsprechende OPEN VPN- Verbindung eingerichtet haben, zu. Wir sprechen hier von ca. 180 Personen, die einen derartigen Remotezugriff auf die Server des BVT haben.“ – Ist das, was Herr Ing. R. B. (BVT) da beschreibt, dieser klassische Fernlöschungszugriff?
A. H. (BVT): Soweit ich das interpretieren kann, ja.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Herr R. B. (BVT) hat in seiner Einvernahme hier gesagt, er weiß gar nicht, wie dieser Blödsinn der Fernlöschung überhaupt in den Raum gestellt werden konnte. Haben Sie eine Vermutung, wie man so etwas in einen Amtsvermerk schreiben kann und dann auf der anderen Seite sagen kann, man weiß eigentlich gar nicht, wie das in den Raum gestellt wird? (Abg. Krainer: Fragen wir jetzt nach Vermutungen oder Wahrnehmungen?) – Sowohl als auch.
A. H. (BVT): Meiner Einschätzung nach sind zwei Möglichkeiten der Fall: Entweder sind sie so inkompetent oder sie haben ihre Gründe dazu gehabt. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie haben zuerst auf die Frage von Herrn Kollegen Amon, wie viele Leute Administratorenrechte haben, ein paar Namen aufgezählt. Herr Ing. R. B. (BVT) spricht hier von 180 Personen, die einen Remotezugriff auf das System haben. Wissen Sie, ist das eine - - Haben Sie da Wahrnehmungen dazu – um das korrekt zu sagen, wie das der Herr Kollege gerade eingefordert hat?
A. H. (BVT): Nein, das kann ich nicht. Ich kann lediglich aus meinem Umfeld sprechen, das ich in der IT kennengelernt habe, und da sind die Personen, die ich angeführt haben, angeführt als Systemadministratoren. Ich hätte keine andere Information.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wir hatten letzte Woche die Auskunftsperson Wruhs hier sitzen. Ist er Ihnen namentlich bekannt?
A. H. (BVT): Ja, vom Namen. Er ist irgendein Datensicherheit - -
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Er ist ein Datenforensiker. Er war bei der Hausdurchsuchung anwesend. Auf meine Frage, ob es für einen Administrator möglich ist, Metadaten verändern zu können oder in Systemen Metadaten verwischen zu können, hat er gesagt: Ja, er könnte das.
Meine Frage: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass so etwas jemals im BVT besprochen wurde, dass das technisch möglich ist?
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 30 Sekunden noch in der ersten Runde.
A. H. (BVT): Nein, habe ich keine.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass irgendwann einmal darüber gesprochen wurde, dass im System, mit dem da drinnen gearbeitet wurde, Daten verarbeitet wurden, die man im System hätte verstecken können?
A. H. (BVT): Also: verstecken kann ich nicht beurteilen. Es hat schon Diskussionen gegeben, dass man Dokumente gesucht hat, die man nicht mehr gefunden hat. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Wie das - - Das kann ich nicht beurteilen.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr A. H. (BVT), der Innenminister hat auf meine Anfrage zur Causa BVT geantwortet, das heißt, inwiefern die Zeugen, die für diese Causa relevant sind, Vorgespräche mit dem Kabinett hatten. Deswegen frage ich Sie noch einmal: Sie haben die Anfragebeantwortung vor sich, da steht zu Ihnen: Die Zeugenperson 1 nahm [...] Mitte/Ende Jänner [...] Kontakt mit dem Kabinett [...] auf und ersuchte um einen Gesprächstermin.“ – Warum ersuchten Sie um diesen Gesprächstermin?
A. H. (BVT): Also ich weiß nicht, wer das geschrieben hat, ich glaube aber auch nicht, dass das der Innenminister geschrieben hat. Irgendjemand wird das beantwortet haben. Ich kann dazu nichts sagen, das ist mir - - Das muss ein Missverständnis sein, das gibt es gar nicht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, es gab keinen Termin am 31. Jänner im Innenministerium mit Dr. Lett und Ihnen?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): „Am 12.02. [...] meldete sich die Zeugenperson 1 nochmals beim [...] Fachreferenten des Generalsekretärs [...] und ersuchte um einen Gesprächstermin zwecks weiterer Angaben.“
Für mich stellt sich die Frage: Wann haben Sie mit Dr. Lett Kontakt aufgenommen, wenn auch nicht zu diesem Termin am 31.1., und haben für diese Causa relevante Angaben gemacht?
A. H. (BVT): Zu Herrn Dr. Lett habe ich überhaupt keine relevanten Angaben gemacht. Ich habe Herrn Dr. Lett angerufen, nachdem mir Frau Dr. R. P. (BVT) offenbart hat, dass sie mich bei der Staatsanwaltschaft mit Namen genannt hat und ich als Zeuge geladen werde.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Einvernahme von Frau R. P. (BVT) war aber am 21.2. Laut Innenminister waren die Gespräche mit Ihnen am 31.1. und 12.2., also davor.
A. H. (BVT): Dazu kann ich nichts sagen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es gab also diese Gespräche, die der Innenminister da auflistet, nicht?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und deswegen auch keine weiteren Angaben; aber das geht ja noch weiter: „Am 22.02.“ – also bei dem zweiten vermeintlichen Termin mit Ihnen, laut Innenminister – „nahm die Zeugenperson 1 Kontakt mit dem zuständigen Fachreferenten des Generalsekretärs [...] auf und ersuchte um Begleitung zur Einvernahme bei der WKStA.“ – Können Sie sich an das erinnern?
A. H. (BVT): Wann das genau war, weiß ich nicht mehr. Ich weiß schon, dass ich Herrn Dr. Lett angesprochen habe und ihn gefragt habe, ob er mit mir mitgeht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Per Telefon?
A. H. (BVT): Wir haben am Telefon darüber gesprochen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben sich persönlich nie getroffen?
A. H. (BVT): Nein, soweit ich das jetzt beurteilen kann, nicht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie werden sich erinnern, ob Sie sich in der Woche vor Ihrer - -
A. H. (BVT): Nein, ich erinnere mich nicht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wirklich?
A. H. (BVT): Nein, das kann ich nicht sagen, ich weiß es nicht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer hat Sie geladen? (Abg. Krainer: Dürfen Sie mit einer Waffe hantieren? – Auskunftsperson A. H. (BVT): Bitte? – Abg. Krainer: Sie dürfen mit einer Waffe hantieren und erinnern sich nicht, ob Sie jemanden getroffen haben? ... mir wirklich Sorgen! – Abg. Jenewein: Zur Geschäftsordnung!)
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Jenewein.
*****
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte gerne wissen, wer da jetzt die Fragen stellt? Ist das jetzt Frau Krisper oder Herr Kollege Krainer? (Abg. Krainer: Frau Krisper!) – Warum spricht dann Herr Kollege Krainer permanent? Könnte man das bitte abstellen?
*****
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Frau Dr. Krisper, bitte.
Verfahrensanwalt Dr. Arthur Mikesi: Die Auskunftsperson ersucht um kurze Beratung mit der Vertrauensperson.
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Die Auskunftsperson ersucht um kurze Beratung mit der Vertrauensperson. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
A. H. (BVT): Wir haben uns das angeschaut. Aus diesem Konvolut da ist nicht ersichtlich, wer mit wem geredet hat. Also ich muss ganz ehrlich sagen, ich kann dazu nichts sagen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was ist das Konvolut? Die Anfragebeantwortung?
A. H. (BVT): Da, dieses: Frage 1, Zeugenperson 1.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, ja, ja; aber Sie sind Zeugenperson 1, ganz einfach, wenn Sie es lesen.
A. H. (BVT): Aha, und wo steht das?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist - - Das ergibt sich aus der Reihenfolge: Zeugenperson 1 - -
A. H. (BVT): Seien Sie mir nicht böse, aber das kann ich nicht beurteilen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie meinen, Sie haben zu Dr. Lett gesagt, er möge Frau R. P. (BVT) anrufen.
A. H. (BVT): Korrekt.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In der Anfragebeantwortung des Ministers steht aber, dass Frau R. P. (BVT) Kontakt mit Dr. Lett aufnahm und um einen Gesprächstermin bat – also dass sie angerufen hat.
A. H. (BVT): Nein, das ist definitiv nicht der Fall. (Abg. Krisper: Seite 3!) Das ist nicht der Fall. Ich habe Herrn Dr. R. P. (BVT) - - ah, Entschuldigung: Ich habe Herrn Dr. Lett die Telefonnummer von Frau Dr. R. P. (BVT) gegeben und habe ihn ersucht, wenn es irgendwie möglich ist und er halt Zeit hat oder er es möchte, dass er sie anruft. Sie hat ein Problem.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, mit Dr. Lett gab es keinen inhaltlichen Austausch zu einer möglichen Aussage?
A. H. (BVT): Nein, gar nichts.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gar nichts; nichts Relevantes, inhaltlich Relevantes?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann wurden Sie von wem geladen? Wann haben Sie von der Ladung bei der WKStA erfahren?
A. H. (BVT): Also von der Ladung habe ich - - Also: Ich wurde angerufen von Frau Dr. R. P. (BVT), die mir offenbart hat, mich mit Namen genannt zu haben. Sie hat gesagt: In ein, zwei Tagen wird sich irgendjemand bei dir melden. – Das war auch der Fall. Wann das genau war, kann ich nicht sagen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer hat sich wann gemeldet?
A. H. (BVT): Frau Dr. Schmudermayer von der Staatsanwaltschaft.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was hat sie gesagt?
A. H. (BVT): Sie hat gesagt, dass ich als Auskunftsperson angeführt worden bin und dass ich zu einem bestimmten Termin in der - - geladen werde.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was war der Termin?
A. H. (BVT): Bitte?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hat Sie den konkreten Termin schon genannt?
A. H. (BVT): Hören Sie, ich weiß nicht mehr genau, wann das war.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber sie hat bei dem Telefonat den Termin genannt?
A. H. (BVT): Sie hat den Termin genannt, ja.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, sie hat Sie darüber informiert, dass Sie kommen sollen.
A. H. (BVT): Dass ich geladen werde.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dass Sie geladen sind.
A. H. (BVT): Ja, genau.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das widerspricht dem Tagebuch, 1079, Seite 33, in dem die Staatsanwältin schreibt: „Am 23.2.2018 gegen 10 Uhr ruft Dr. Lett an und gibt bekannt, dass der nächste Zeuge heute um 12.00 Uhr erscheinen wird.“ – Das heißt, da war Dr. Lett der Vermittler.
A. H. (BVT): Das kann ich bestätigen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zur Frau Staatsanwältin: Hat sie Sie gefragt, ob Sie von der Amtsverschwiegenheit entbunden sind?
A. H. (BVT): Wir haben darüber gesprochen, ja.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie hat aber bei uns hier gesagt, dass sie nicht gefragt hat, weil sie aufgrund der Tatsache, dass das BMI die Zeugen – ich zitiere – stellig gemacht hat, davon ausging, dass aufgrund der Nähe des Innenministeriums zu den Zeugen eine Entbindung vorgenommen wurde.
A. H. (BVT): Was immer Sie da für eine Nähe ansprechen: Das liegt an dem, der zu einer Zeugenaussage hingeht. Wenn ich heute zu einer Zeugenaussage gehe, muss ich mich davor informieren, ob ich da von der Amtsverschwiegenheit entbunden werde oder nicht. Und das habe ich gemacht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, ich habe jetzt nur gemeint, dass Sie meinen, Sie haben mit der Staatsanwältin darüber gesprochen. Die Staatsanwältin hat hier ausgesagt, dass sie mit dem Zeugen nicht darüber gesprochen hat.
A. H. (BVT): Also ich habe das angesprochen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auf welchen Themenkomplex bezog sich denn die Entbindung – diese mündliche durch Dr. Lett, durch Mag. Goldgruber – per Telefon, am Weg zur Einvernahme?
A. H. (BVT): Auf meine Tätigkeit im Verfassungsschutz.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie verlief das Telefonat? Sie hatten um 12 Uhr Ihre Einvernahme. Am Weg hin – haben Sie gemeint – haben Sie Dr. Lett angerufen, weil Sie diese Amtsverschwiegenheitsentbindung besprechen wollten. Wie verlief das?
A. H. (BVT): Das kann ich nicht sagen. Das weiß ich nicht mehr.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was hätten Sie gemacht, wenn Sie Dr. Lett nicht erreicht hätten?
A. H. (BVT): Dann wäre ich nicht hingegangen, ohne eine Vertrauensperson.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zu Ihren Aussagen. Wie kamen Sie denn auf Frau S. G. (BVT) bei Ihrer Einvernahme?
A. H. (BVT): Präzisieren Sie Ihre Frage, ich kann das - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): War Ihnen das Thema ein Anliegen oder wurden Sie gefragt?
A. H. (BVT): Ich wurde gefragt.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und Sie antworteten, dass sie Leiterin der Extremismusabteilung ist und mehrere Führungspersönlichkeiten in der Hand hat, mit mehreren Verfahren. – Was meinen Sie damit?
A. H. (BVT): Das ist ein Umriss, eine Wahrnehmung, die ich hatte, die ich aber nicht belegen kann.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Eine Wahrnehmung aus persönlicher Erkenntnis?
A. H. (BVT): Na, nicht aus persönlicher - - Das ist eine Wahrnehmung natürlich, wie die - - Wenn man die Dame kennt - - hat sie halt ihre Eigenheiten.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also vom Hörensagen war das?
A. H. (BVT): Das sogenannte Ganggespräch.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ein Ganggespräch – okay.
Nach Ihrer Vernehmung haben Sie ja erst mit dem ITler der WKStA über die Fernlöschung gesprochen. Also in Ihrer Vernehmung war das ja nicht Thema, sondern erst danach in einem Abseitsgespräch.
A. H. (BVT): Abseitsgespräch?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Außerhalb der Einvernahme, ohne Staatsanwältin, nur mit dem WKStA-ITler. Ist das richtig?
A. H. (BVT): Also soweit ich das jetzt beurteilen kann, war die Frau Staatsanwalt schon dabei.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein. Nein, nein, es ist ja nur: Besprechung mit Zeuge, Unterschrift.
A. H. (BVT): Nein, das kann ich jetzt so - - Das kann ich nicht beantworten. Ich weiß es nicht mehr.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wissen Sie nicht mehr?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie bei dieser Besprechung schon über eine Hausdurchsuchung geredet?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein? Laut Staatsanwältin doch. Ich lege vor, außerhalb des UsA, ON 407, ein Informationsbericht von der Staatsanwältin. Da gibt es hinten so Kasteln und da gibt es den 23.2., über den berichtet wird.
Da lesen Sie: „Vernehmung des Zeugen ON 32 (ohne Anwesenheit von Dr. Lett, jedoch stellte er den telefonischen Kontakt her).“ – Da haben wir es wieder. Dann geht es weiter: „Nach der Vernehmung findet eine kurze Besprechung mit dem IT-kundigen Zeugen statt, deren Zweck die Erlangung von Informationen betreffend die IT-Ausstattung des BVT ist. Dieser Zeuge teilt auch mit, dass damit zu rechnen ist, dass Fernlöschungsmechanismen installiert wurden.“
Also klar nach der Vernehmung sagen Sie erst irgendetwas von diesen Fernlöschungsmechanismen – abseits der Wahrheitspflicht.
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Noch 30 Sekunden in der ersten Fragerunde.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nächster Satz: „Es sei bei einer allfälligen HD jedenfalls darauf zu achten, dass bestimmte Personen am Zugriff auf die Computer gehindert werden müssten, weil diese Daten vernichten könnten.“ – Sie haben da aber schon über eine allfällige Hausdurchsuchung gesprochen.
A. H. (BVT): Da kann ich mich nicht mehr erinnern. Nein, das weiß ich nicht mehr. Dass wir über Zugriff gesprochen haben, ja, aber über Hausdurchsuchung? – Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vielleicht kann ich da fortsetzen. Staatsanwältin Schmudermayer hat, natürlich auch basierend auf Ihrer Aussage, Ihrer Zeugenaussage, daraus geschlossen, dass es notwendig ist, aufgrund der Fernlöschung so schnell wie möglich das BVT zu sichern. Jetzt ist Frau Schmudermayer natürlich keine IT-Expertin, die meisten, die hier sitzen, auch nicht, ich auch nicht (Auskunftsperson A. H. (BVT): Ich auch nicht!), ich bin Juristin.
Das ist auch der Grund, glaube ich, warum Sie heute da sind: um uns ein bisschen zu erklären – damit wir nachvollziehen können –, warum Frau Staatsanwältin Schmudermayer beschlossen hat, wir müssen das schnell machen, weil: Gefahr Fernlöschung.
Das heißt, es geht uns oder mir nicht darum, Sie anzugreifen, ich will einfach nachvollziehen können (Auskunftsperson A. H. (BVT): Mhm!), warum Staatsanwältin Schmudermayer das so entschieden hat, wie sie entschieden hat.
Jetzt hat Kollegin Krisper angesprochen, dass Sie nach Ihrer ersten Zeugenvernehmung mit Frau Schmudermayer nachher noch mit dem IT-Experten der WKStA, Herrn Knezevic, gesprochen haben.
A. H. (BVT): Das kann möglich sein. Ich kann es Ihnen nicht genau sagen. Ich weiß das nicht mehr wirklich.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Also es ist so passiert, denn es gibt dazu einige Aktenvermerke. (Auskunftsperson A. H. (BVT): Ja!) Es steht, dass Sie mit dem IT-Experten - - Vielleicht war Ihnen nicht bewusst, dass das jetzt verzeichnet wird oder nicht, aber jedenfalls war ein IT-Experte anwesend. Ob Frau Schmudermayer da war oder nicht, sei dahingestellt. (Auskunftsperson A. H. (BVT): Ja!)
Die Frage, die uns interessiert, ist: Was haben Sie dort genau besprochen beziehungsweise können Sie vielleicht aus Ihrer Erinnerung hervorrufen: Was waren die Punkte, die Ihnen damals wichtig waren? Was wollten Sie, was mussten Sie der Staatsanwältin erklären?
A. H. (BVT): Müssen tue ich gar nichts. Ich habe im - -
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Na ja, bei der Staatsanwältin schon; also da müssen Sie aussagen.
A. H. (BVT): Ja, wenn sie mich fragt; aber ich komme nicht irgendwohin, etwas zu erzählen, nicht?
Also für mich war der Zugang - - Die Frage war schon: Wer sind die Systemadministratoren und wer von den Systemadministratoren hat die Möglichkeit, auf einen Server zuzugreifen? Das war die - - Und mehr kann ich nicht beurteilen, wer wo zugreift oder wann irgendjemand wo zugreift.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Aber Sie haben von Systemadministratoren gesprochen.
A. H. (BVT): Korrekt.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie erzählt, was diese Systemadministratoren machen können oder nicht machen können oder - -
A. H. (BVT): Ich kann nur das Gleiche wiederholen, das ich mittlerweile auch schon mehrmals angeführt habe: Ein Systemadministrator – deswegen braucht man ihn ja – hat alle Rechte, und ein Systemadministrator vergibt auch Rechte, und er kann sich auch selbst Rechte zuweisen, wenn er irgendwo nicht hingreifen kann, bildlich gesprochen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Jetzt ist auch die Sprache von Servern und Clouds. Können Sie uns da näher erzählen, was das auch mit dem Remotezugang zu tun hat?
A. H. (BVT): Also zu Servern kann ich nicht wirklich Auskunft geben, weil ich kein IT-Experte bin, und zur Cloud: Also die Cloud kann ich jetzt nicht einordnen, ich kann nur die - - Wenn Sie den Verbund meinen, wo diese Mobiltelefone, mehr oder weniger dieses Mobile Device Management, dieses selbstgestrickte quasi, das unser Herr A1-Ministerialrat da selbst gebastelt hat, auf Deutsch gesagt, also ich kann es nicht genau - -, das ist ein hausinternes, mehr oder weniger Verbundnetz, wo diese Mobil- - Smartphones durch ihn verwaltet werden.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Und das haben Sie alles auch Herrn Knezevic beziehungsweise der Staatsanwältin erzählt?
A. H. (BVT): Das kann möglich sein, dass ich das mit ihm angesprochen habe, aber da hat es sicher eine Frage gegeben. Genau kann ich mich da nicht mehr erinnern.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wissen Sie, was das Login Auditing ist?
A. H. (BVT): Bitte?
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Login Auditing – kennen Sie das?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wissen Sie, unter welchen Voraussetzungen Sachen im BVT mitprotokolliert werden?
A. H. (BVT): Also was ich weiß und auch annehme: dass jedes Dokument, das angeklickt oder geöffnet wird, mitgeloggt wird, von dem User, der das - - Beziehungsweise wenn man heute mit seiner Kennung in einen Computer einsteigt, dass mit dieser Kennung jedes Dokument oder jeder Ordner, den man öffnet oder probiert, zu öffnen - - dass das mitgeloggt wird. Das war oder ist mein bescheidener Wissensstand.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Jetzt hat uns Herr N. B. (BVT) erklärt, dass es zwei Anwendungen gibt, nämlich die Aktenanwendung auf der einen Seite, und das Zweite ist die Mitprotokollierung beim Dateispeicherort. Bei dem einen kann man jeden Klick mitprotokollieren und jeden Klick sehen, so wie beim Remotezugang (Auskunftsperson A. H. (BVT): Mhm!), und beim anderen wird nur mitprotokolliert, ob Sachen gelöscht werden oder nicht.
Ich kann Ihnen das gerne vorlegen, ich glaube, Sie haben es liegen, das ist das Stenographische Protokoll der Befragung von Herrn N. B. (BVT), Seite 9. Ganz unten auf der Seite steht dann - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
A. H. (BVT): Wo unten? Ah, da. Wo steht das?
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ganz unten, Seite 9.
Da steht: N. B. (BVT): „Es ist das Login Auditing aufgedreht. Es wird nicht alles mitprotokolliert, also nicht jeder Arbeitsschritt. Wir haben zwei verschiedene Anwendungen, das eine ist die Aktenanwendung, dort wird alles, jeder Klick, mitprotokolliert, das Zweite ist der Dateispeicherort von Dateien. Dort wird eben nur, wenn etwas gelöscht oder wenn etwas kopiert wird, mitprotokolliert, aber nicht jeder Mausklick.“
Das heißt, wenn zum Beispiel ein Dokument gelesen wird, wird es nicht protokolliert, aber wenn es gelöscht wird, wird es mitprotokolliert. Das heißt, wenn jemand remote einsteigt – also von zu Hause aus, diese 180 Mitarbeiter – und etwas löscht, dann wird das mitprotokolliert.
A. H. (BVT): Das gibt - - Also genau: Also jedes Dokument oder jeder Ordner, der gelöscht wird, wird mitprotokolliert. Das ist korrekt.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass diese Protokolle im BVT gelöscht werden können?
A. H. (BVT): Wahrnehmungen habe ich keine, aber möglich ist es.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Woher wissen Sie das?
A. H. (BVT): Ein Systemadministrator, der alle Rechte hat, kann das verändern. Ob er es getan hat oder nicht, das kann ich nicht sagen, aber ein Systemadministrator hat die Möglichkeit, diese Daten zu verändern beziehungsweise zu cleanen.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Nennen Sie diese Daten, diese Protokolldaten Metadaten? Sie haben vorhin öfter Metadaten - -
A. H. (BVT): Nein, das sind Logfiles.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Logfiles?
A. H. (BVT): Ja, Logfiles. Man muss das klar - - Das ist eine Protokolldatei, ein Logfile. Metadaten sind zum Beispiel bei einem Foto Exif-Daten, in denen Geokoordinaten drinnen sind, Datum und Uhrzeit und dergleichen.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Aber Logfiles würden Sie nicht als Metadaten bezeichnen?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Und Sie sind der Meinung, dass diese Logdateien von Systemadministratoren gelöscht werden können?
A. H. (BVT): Nach meiner Einschätzung: ja.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Woher beziehen Sie diese Einschätzung? Woher haben Sie das Wissen, dass das möglich ist?
A. H. (BVT): Das Wissen? Man braucht kein IT-Professor zu sein, damit man mitkriegt, dass ein Systemadministrator grundsätzlich alle Rechte hat – das kann ich nur anführen –, und ob der das jetzt macht oder nicht macht, das kann ich auch nicht beurteilen.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Da gebe ich Ihnen schon recht, der Systemadministrator kann vieles. Ich aber habe zum Beispiel in einer größeren Wirtschaftskanzlei gearbeitet, und bei uns hat es Systemadministratoren gegeben und jene Leute, die vielleicht Zugriff auf diese Logdaten haben – und die Systemadministratoren konnten diese Logdaten nicht löschen.
A. H. (BVT): Ja, aber das müssen Sie Herrn Ministerialrat C. H. (BVT) fragen.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Also ich kann mir nicht vorstellen, dass es im BVT weniger sicher ist als zum Beispiel in einer Wirtschaftskanzlei, aber das ist jetzt nur meine Wahrnehmung.
A. H. (BVT): Na, das kann ich auch nicht beurteilen, aber über Zugriffsrechte und dergleichen müssten Sie Ministerialrat C. H. (BVT) fragen.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Das heißt, man müsste einen Systemexperten befragen (Auskunftsperson A. H. (BVT): Richtig!), ob er weiß, ob diese Logdaten gelöscht werden können oder nicht?
A. H. (BVT): Genau.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Das heißt, abschließend können Sie das nicht beurteilen, Sie können aber einfach nur aus Ihrer Wahrnehmung oder aus Ihrer persönlichen Erfahrung (Auskunftsperson A. H. (BVT): Genau!) oder persönlichem Allgemeinwissen sagen, dass Sie glauben, dass der Systemadministrator das löschen könnte?
A. H. (BVT): Genau.
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus-Uwe Feichtinger: Noch 6 Sekunden in der ersten Runde.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Danke schön.
*****
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus-Uwe Feichtinger: Wir kommen zur zweiten Fragerunde und als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Also wir werden das Protokoll ohnehin genau anschauen müssen, weil da eine Fülle von Widersprüchlichkeiten mit bisherigen Aussagen von anderen Auskunftspersonen auftaucht.
Ich frage noch einmal bezüglich der Besprechung vom 23.2. nach. Ich glaube, das Dokument 1250 liegt Ihnen vor, ich habe mitgeschrieben, Sie haben wörtlich gesagt: Soweit ich es beurteilen kann, war die Oberstaatsanwältin anwesend. – Zitatende.
Und dann haben Sie gesagt, sie war doch nicht anwesend. War sie jetzt anwesend oder war sie nicht anwesend?
A. H. (BVT): Ich kann es nicht mehr sagen. Ich weiß es nicht mehr.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Warum haben Sie dann zuerst gesagt: Soweit ich es beurteilen kann, war sie anwesend?
A. H. (BVT): Ich kann es nicht mehr sagen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Na, Sie haben es ja gesagt.
A. H. (BVT): Ja, ich weiß es aber nicht.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie oft haben Sie schon vor der Staatsanwaltschaft ausgesagt?
A. H. (BVT): Mehrfach in bestimmten gerichtsanhängigen Verfahren.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie schon öfter gegen die eigene Dienststelle ausgesagt, wie in diesem Fall?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Also es war eine besondere Aussage, oder?
A. H. (BVT): Natürlich ist es eine besondere Aussage.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ja, und da vergessen Sie alle Details.
Ich möchte Sie noch einmal wegen der Entbindung von der Amtsverschwiegenheit fragen. Wie war das jetzt? Frau R. P. (BVT) hat Sie gebeten, ob Sie ihr nicht einen Kontakt ins Kabinett herstellen können?
A. H. (BVT): Das ist korrekt.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ins Kabinett? Oder ist da auch eine Unschärfe drin?
A. H. (BVT): Nein, ins Kabinett.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ins Kabinett. Sie hat nicht gesagt: Können Sie mir einen Kontakt zum Minister herstellen (Auskunftsperson A. H. (BVT): Nein!), mit dem möchte Sie gerne reden?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ins Kabinett, hat Sie zu Ihnen gesagt. Dann hat sie Lett angerufen und informiert?
A. H. (BVT): Nein, sie hat ihn nicht angerufen. Sie hat mich gebeten, ob ich einen Kontakt herstellen kann, und ich habe ihr gesagt: Ich kann ihm deine Nummer geben und - - wenn er Zeit hat, dass er dich zurückruft. – Mehr habe ich nicht gemacht.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Woher haben Sie erfahren, dass Sie geladen sind?
A. H. (BVT): Durch Frau Dr. R. P. (BVT); also nicht, dass ich geladen bin (Abgeordneter Amon: Mhm!), sondern Frau R. P. (BVT) hat mich in Kenntnis gesetzt, dass sie bei ihrer Aussage mich als Person, mit meinem Namen, angeführt hat.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Und dann?
A. H. (BVT): Und dann hat sie dazugesagt: Du wirst in den kommenden, ich weiß nicht, ein, zwei Tagen angerufen und für eine Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft geladen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Und dann?
A. H. (BVT): Dann hat mich Frau Dr. Schmudermayer angerufen – ich weiß aber nicht mehr genau, wann das war – und hat mir gesagt, dass ich zur Zeugenaussage zur WKStA geladen werde.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Mit wem haben Sie sich dann besprochen?
A. H. (BVT): Na, ich habe mich mit gar niemandem besprochen. Ich habe nur Herrn Dr. Lett angerufen und habe ihn gefragt, ob er mit mir dorthin geht, weil ich eine Vertrauensperson mitnehmen darf.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das ist alles, was Sie mit ihm besprochen haben?
A. H. (BVT): Ja, sicher.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie sich dann noch einmal mit Dr. Lett getroffen oder nicht getroffen – vorher?
A. H. (BVT): Nein, nein.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie haben sich dann dort, bei der Staatsanwaltschaft getroffen?
A. H. (BVT): Wir haben uns zusammengeredet, dass wir uns an dem Tag treffen. Wir sind mehr oder weniger - - Ich weiß die Straßenbahnstation nicht mehr, aber wir haben uns dort auf der Straße getroffen und dann sind wir gemeinsam auf die Weißgerberlände - -
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie irgendeinen Dienstvorgesetzten informiert?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Niemanden?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wo genau hat er Sie von der Amtsverschwiegenheit entbunden?
A. H. (BVT): Na, ich habe ihn - - Als wir uns auf dem Weg zum Objekt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft getroffen haben, habe ich ihn wegen der Amtsverschwiegenheit gefragt, und er hat mir zugesichert, Herr Generalsekretär Goldgruber hat mich von der Amtsverschwiegenheit entbunden.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Bei Ihrer Vernehmung: Sind da Aufzeichnungen in Bild und Ton vorgenommen worden?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sind Sie sicher?
A. H. (BVT): Wissentlich nicht.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wann haben Sie erfahren, dass Herr C. H. (BVT) Sie als Vertrauensperson bei der Hausdurchsuchung in seinem Privatwohnsitz heranziehen wollte?
A. H. (BVT): Das habe ich mehr oder weniger nicht erfahren, sondern ich wurde dazu bestimmt.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Bestimmt?
A. H. (BVT): Weil kein einziger Kollege mehr da war, hat man mir gesagt, ich muss als Vertrauensperson mitfahren.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wer hat das bestimmt?
A. H. (BVT): Herr Kollege R. B. (BVT), glaube ich. Soweit ich mich erinnern kann, war es Kollege R. B. (BVT).
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie war Ihre Reaktion darauf?
A. H. (BVT): Ja, ich bin mitgefahren.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie wissen aber schon, dass Sie belastende Aussagen gegenüber Herrn C. H. (BVT) vor der Staatsanwaltschaft getätigt haben?
A. H. (BVT): Ich bin auch vor der Tür stehen geblieben.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie haben nämlich heute hier ausgesagt, in Bezug auf Herrn Dr. Lett: Ich gehe nicht davon aus, dass er mich anlügt, noch dazu, wo ich ihn als Vertrauensperson mitgenommen habe.
Haben Sie Herrn C. H. (BVT) gesagt, dass Sie gegen ihn ausgesagt haben?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie dabei kein schlechtes Gewissen gehabt, Vertrauensperson zu sein, und vorher haben Sie ihn bei der Staatsanwaltschaft angelehnt?
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Die Frage nach schlechtem Gewissen - -
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich stelle die Frage gerne anders. (Abg. Krainer: Die Frage ist total korrekt, die stellt sich jeder!)
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Die Auskunftsperson ersucht um kurze Beratung mit der Vertrauensperson. (Die Auskunftsperson berät sich mit Ihrer Vertrauensperson.)
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Wir unterbrechen kurz für eine Beratung zwischen Auskunftsperson und Vertrauensperson.
*****
(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 14.16 Uhr unterbrochen und um 14.17 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)
*****
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Danke, wir können fortsetzen. Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Hat Sie die Frau Staatsanwältin oder sonst jemand darauf aufmerksam gemacht, dass es problematisch sein könnte, dass Sie sowohl Belastungszeuge als auch Vertrauensperson sind?
A. H. (BVT): Nein. Diese Frage hat sich für mich eigentlich nicht gestellt, denn es geht um den korrekten Ablauf der Hausdurchsuchung und nicht, ob ich - -
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich habe Sie gefragt, ob Sie jemand darauf aufmerksam gemacht hat.
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Gut. Lassen Sie mich zusammenfassen: Sie sagen vor der WKStA belastend gegen Ihren Kollegen C. H. (BVT) aus, sorgen somit dafür, dass man in seinem Büro und an seinem Privatwohnsitz Hausdurchsuchungen vornimmt, und nehmen die Anfrage, als Vertrauensperson zu agieren, an. Habe ich das korrekt zusammengefasst?
A. H. (BVT): Richtig.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Danke. Ich habe im Moment keine Frage.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie als Vertrauensperson etwas unterschrieben?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kein Protokoll? Kein Sicherstellungsprotokoll?
A. H. (BVT): Ich habe keines unterschrieben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben keine Aufzeichnungen geführt?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Sie haben auch nichts unterschrieben?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Normalerweise unterschreiben Vertrauenspersonen, dass sie nicht Teil des Verfahrens sind.
A. H. (BVT): Ich habe nichts unterschrieben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Sie haben Dr. Lett als Vertrauensperson mitgenommen. Hat er dann an Ihrer Vernehmung teilgenommen?
A. H. (BVT): Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die ganze Zeit?
A. H. (BVT): Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben das Protokoll vor sich liegen. Können Sie mir sagen, wo das steht, dass Dr. Lett dabei war?
A. H. (BVT): Das weiß ich nicht. Moment (in den Unterlagen blätternd): Nein, das kann ich nicht sagen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm; aber er war auch dabei, als Sie über die relevanten Büros im ersten Stockwerk et cetera gesprochen haben, über das IT-Relevante, über die Verschlüsselung und darüber, was bei einer Hausdurchsuchung zu beachten ist.
A. H. (BVT): Bei einer Haussuchung haben wir - - An das kann ich mich nicht mehr erinnern.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das liegt Ihnen ja vor, das ist 1079.
A. H. (BVT): Darf ich noch einmal mit meinem - -
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Die Auskunftsperson ersucht um kurze Beratung. (Die Auskunftsperson berät sich mit Ihrer Vertrauensperson.)
A. H. (BVT): Über das kann ich nicht geredet haben, weil ich über keine Hausdurchsuchung geredet habe.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Protokoll liegt Ihnen vor –1079. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 1079 und 1250 sind ident. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
A. H. (BVT): Das kann ich nicht nachvollziehen, ob das in meiner Anwesenheit angefertigt worden ist. Dazu kann ich nichts sagen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, die Sachen, die da stehen, sind Sachen, die Sie dort gesagt haben.
A. H. (BVT): Ja, aber das habe ich nicht unterschrieben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war nicht meine Frage. (Auskunftsperson A. H. (BVT): Und für mich war es eine Feststellung!) Meine Frage ist, ob Sie die Sachen, die da stehen, angegeben haben – Satz für Satz. Und wenn ein Satz nicht von Ihnen ist, dann sagen Sie ihn uns, dann streichen wir ihn gleich durch.
A. H. (BVT): Darf ich noch einmal mit meinem - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Also dass ich das gesagt habe, das stimmt schon, aber ob Dr. Lett das auch mitgekriegt hat, weiß ich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, alles, was da steht, haben Sie dort auch angegeben?
A. H. (BVT): Das ist korrekt, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Alles? Auch das mit den Schlüsselanhängern?
A. H. (BVT): Das mit den Schlüsselanhängern habe ich aber nicht gesagt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, also die Schlüsselanhänger nicht. Gibt es sonst noch irgendetwas, was Sie nicht gesagt haben? Sie stehen unter Wahrheitspflicht, und das, was Sie jetzt sagen, gilt.
A. H. (BVT): Das mit den Schlüsselanhängern habe ich aber nicht gesagt. Darf ich noch einmal kurz mit meinem - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr A. H. (BVT), haben Sie die Beratung beendet?
A. H. (BVT): Ja.
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Dann würde ich Sie um die Beantwortung der Frage ersuchen.
A. H. (BVT): Also was ich nicht angeführt habe, sind diese „private[n] Server“, „Cloud Dienste“ und dergleichen, das habe ich definitiv nicht gesagt; oder diese „wahrscheinlichkeit dass sich diese nicht in Österreich befinden“ oder dergleichen, das kommt nicht von mir. Aber sonst stimmen diese Angaben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben gesagt, „Mobiltelefone [...], USB Sticks u.s.w. müssen unmittelbar nach Eintreffen abgenommen werden“.
Und Sie wollen mir jetzt sagen, Sie haben nicht über HD gesprochen?
A. H. (BVT): Nein, ich habe über keine Hausdurchsuchung gesprochen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aha, sondern was dann? Nach was für einem Eintreffen muss was abgenommen werden? Bei einer Hausdurchsuchung würde ich es verstehen. Bei welchem Szenario - - Worüber reden Sie noch, wo unmittelbar nach Eintreffen irgendetwas abgenommen werden muss?
A. H. (BVT): Darf ich noch einmal mit meiner Vertrauensperson sprechen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Also, von mir kommt das sicher nicht. Ich weiß nicht, wer das verfasst hat. Dass USB-Sticks abgenommen werden müssen, das kann ich nicht nachvollziehen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ihre gesamte Einvernahme geht um eine Vorbereitung einer Hausdurchsuchung, und jeder, der das liest, merkt das. Nur Sie - -
A. H. (BVT): Ich weiß nicht, wer das geschrieben hat.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben aber Ihre Einvernahme unterschrieben. Sollen wir sie jetzt seitenweise durchgehen, wo eindeutig ist, dass es da um eine Vorbereitung einer HD geht?
A. H. (BVT): Das kann ich nicht beurteilen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das können Sie nicht beurteilen – ist in Ordnung.
So, eine Frage: Können Sie ausschließen, dass Sie am 31. Jänner 2018 von circa 16 Uhr bis circa 17.30 Uhr in den Diensträumlichkeiten des BMI waren und sich dort mit Herrn Dr. Lett und mutmaßlich auch mit einem Herrn Schmiedt getroffen haben?
A. H. (BVT): Das kann ich nicht mehr sagen. Ich weiß das nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wissen Sie nicht? Kennen Sie einen Herrn Schmiedt? Aus dem Kabinett von Kickl?
A. H. (BVT): Nein, Schmiedt kenne ich keinen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie keinen?
A. H. (BVT): Ich weiß nicht, wer ist das?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie einen?
A. H. (BVT): Nein, ich kenne keinen Schmiedt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay; aber Sie kennen Herrn Dr. Lett?
A. H. (BVT): Dr. Lett kenne ich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und haben Sie Dr. Lett am 31. Jänner getroffen?
A. H. (BVT): Das - - Nein, das weiß ich nicht mehr, nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das wissen Sie nicht mehr?
A. H. (BVT): Nein, das weiß ich nicht mehr.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie oft haben Sie Dr. Lett heuer getroffen, persönlich getroffen? Wenn Sie ihn dreimal in der Woche treffen, okay, dann glaube ich, dass Sie nicht mehr wissen, ob es an dem Tag war.
A. H. (BVT): Nein, vielleicht, ich weiß es nicht, heuer vier-, fünfmal.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vier-, fünfmal; bei welchen Anlässen?
A. H. (BVT): Fest bei der Alarmabteilung in Wien in der Roßauer Kaserne zum Beispiel.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Eins! (Auskunftsperson A. H. (BVT): Aber - -) – Ja? Fehlen noch vier.
A. H. (BVT): Dann - - Ich weiß nicht mehr.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich helfe Ihnen: am 23. Februar bei der WKStA – ist zwei, fehlen noch drei.
A. H. (BVT): Das eine oder andere Mal im Café, aber ich weiß nicht mehr, wann genau ich mich mit ihm getroffen habe. Das kann ich nicht sagen. Ich schreibe mir das nicht auf, wann ich mit wem auf einen Kaffee gehe.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie ausschließen, dass Sie am 12. Feber von circa 17 bis circa 17.45 Uhr in den Diensträumlichkeiten ein Treffen mit Dr. Lett hatten?
A. H. (BVT): Ich kann mich überhaupt nicht mehr an irgendetwas erinnern. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Tut mir leid. Ich weiß es nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dürfen Sie eine Waffe tragen?
A. H. (BVT): Ja, natürlich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Ich rege an, dass man überprüft, ob jemand mit einem derartig schlechten Gedächtnis wirklich geeignet ist, Waffen zu tragen und das Gewaltmonopol des Staates auszuüben. – Das war an den Vorsitz gerichtet.
Nächste Frage an Sie: Der Innenminister behauptet uns gegenüber, dass Sie einen Kontakt herstellen sollten zwischen Herrn Dr. Lett und Herrn - - Also dass Sie Dr. Lett angetragen haben, dass Herr M. W. (BVT) mit ihm sprechen möchte.
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Die Fragezeit in der zweiten Runde ist ausgeschöpft.
A. H. (BVT): Das kann sich nur um ein Missverständnis handeln.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie hatten keinerlei Kontakt mit Herrn M. W. (BVT)?
A. H. (BVT): Mit Herrn M. W. (BVT) habe ich schon Kontakt gehabt, natürlich, aber nicht in der Sache.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Herr A. H. (BVT)! Haben Sie eine private Firma?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Nicht? Ist Ihnen bekannt, dass es Mitarbeiter in der IKT gibt, die private Firmen betreiben?
A. H. (BVT): Hinlänglich bekannt, ja.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Hatten Sie eigentlich, als Sie im BVT tätig waren, jemals Zugang zu klassifizierten Dokumenten?
A. H. (BVT): Nicht bewusst. Wenn ich heute im Zuge einer bestimmten Ermittlungsmaßnahme Gerätschaft bekomme, die aus diversen Hausdurchsuchungen oder dergleichen stammt, und ich bekomme die, dann ist für mich ein Untersuchungsantrag ausschlaggebend, der mit einer Aktenzahl und einer Gerichtszahl versehen sein muss. Und ob da jetzt eine Zielperson drauf ist, die klassifiziert ist, oder Dokumente klassifiziert - - Das ist für mich nicht ersichtlich.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wie frage ich das jetzt? – Als Sie im BVT angefangen haben, wurden Sie da im Umgang mit klassifizierten Dokumenten speziell geschult?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Nicht? Wissen Sie, wer dafür zuständig wäre, der entsprechende Beauftragte, der diese Schulung bei Ihnen hätte durchführen müssen oder zumindest darauf achten müssen, dass diese Schulung stattfindet?
A. H. (BVT): Soweit ich das beurteilen kann, ist der Informationssicherheitsbeauftragte des BMI Herr Mag. Gridling.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Des BVT?
A. H. (BVT): Des BVT.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ja; das heißt, Sie wurden nie angehalten, einmal geschult zu werden?
A. H. (BVT): Na, es hat einmal - - Es hat nur diese Staatsschutz- - zum Staatsschutzgesetz diese Schulung gegeben, und eine Sicherheitsabklärung wurde gemacht, um diese Sicher- - ob du halt diesen Sicherheitsstandard - - Mir fehlen die Worte.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sind Sie sicherheitsüberprüft?
A. H. (BVT): Ja.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): In welcher Stufe, wissen Sie?
A. H. (BVT): Weiß ich nicht.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wissen Sie nicht. – Sie haben gesagt, Sie wissen, dass es im BVT Leute gab, die Privatfirmen hatten, also in der IKT. Ist Ihnen bekannt, ob das der Führung, sprich dem Direktor, ebenfalls bekannt war?
A. H. (BVT): Nein, dazu kann ich nichts sagen.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Dazu können Sie nichts sagen. – Sie haben in Ihrer Zeugeneinvernahme gesagt, dass Frau S. G. (BVT) mehrere Führungspersonen in ihrer Hand hat. Haben Sie dazu nähere Wahrnehmungen? Oder worauf hat sich das bezogen?
A. H. (BVT): Na, ich beziehe das aus der Vergangenheit, auf ihre Tätigkeiten als Gleichbehandlungsbeauftragte. Da haben halt sehr viele oder einige - - hat man halt das Gefühl gehabt, dass sie sehr, sehr, ich will nicht sagen: Angst, aber dass sie eher eingeschüchtert waren, wenn Frau S. G. (BVT) irgendetwas gesagt hat.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich frage das deshalb, weil das heute beim ersten Zeugen schon einmal Thema war. Da ist das auf das Tapet gekommen. Meine Frage: Haben Sie Wahrnehmungen diesbezüglich? Ist darüber geredet worden? War das auch der typische Kaffeetratsch im BVT?
A. H. (BVT): Ja, natürlich, solange man nicht davon betroffen ist.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Eine prinzipielle Frage, denn das ist etwas, das zieht sich wie ein roter Faden quer durch alle Zeugenbefragungen – dass da offenbar mehr beim Kaffee oder bei der Zigarette oder bei der Frühstücksjause miteinander geredet wurde als tatsächlich bei Dienstbesprechungen. Täuscht mich dieser Eindruck?
Gab es regelmäßige Dienstbesprechungen – ich meine, das ist mir schon klar, das ist kein Mädchenpensionat, aber gab es Besprechungen –, bei denen man sich auch über Unternehmenskultur, über Probleme im Kollegenkreis ausgetauscht hat? Wer wäre da der Ansprechpartner gewesen? Wenn Sie jetzt da drinnen arbeiten und Sie haben ein Problem, ich weiß nicht, mit Maxi Müller vom Büro Nummer 110, keine Ahnung, wem das gehört, was machen Sie dann? Zu wem gehen Sie dann? Mit wem reden Sie dann?
A. H. (BVT): Na, grundsätzlich wäre das der unmittelbare Dienstvorgesetzte. Wenn man heute ein Problem hätte oder dergleichen, dass man zu seinem unmittelbaren Dienstvorgesetzten geht und sagt - - In meinem Fall wäre das Ministerialrat C. H. (BVT) gewesen, und dann wäre das halt weitergegangen.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Gut, also in Ihrem Fall wäre das Herr C. H. (BVT) gewesen.
Sind Sie, wenn es ein Problem gegeben hat, zu Herrn C. H. (BVT) gegangen und haben gesagt: Da gibt es ein Problem? Oder gab es da wöchentliche oder alle 14 Tage oder monatliche Dienstbesprechungen, bei denen man gesagt hat: So, unter dem Punkt Allfälliges habe ich da etwas zu besprechen, denn das liegt mir seit zwei Wochen im Magen. Gab es so etwas?
A. H. (BVT): Nein, nicht wirklich.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Gab es nicht?
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Noch 15 Sekunden in dieser Runde.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Den Rest mache ich dann in der dritten Runde.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr A. H. (BVT)! Wie Sie schon öfter gehört haben, hat ja der Herr Minister gemeint, es hätte zwei Gespräche zwischen Ihnen und dem Kabinett an den zwei vom Kollegen genannten Tagen gegeben. Sie können sich nicht daran erinnern, aber Sie haben sehr wohl gesagt, dass Sie einmal mit Herrn Dr. Lett geredet hätten, als er schon mit R. P. (BVT) telefoniert hat, und das Thema wäre gewesen, welche Funktion R. P. (BVT) hat und so. Können Sie das näher ausführen?
A. H. (BVT): Er hat mich nur gefragt, welche - - diese Kollegin - - Was die Kollegin beim BVT macht oder was für eine Funktion sie bekleidet. Das habe ich selber gar nicht gewusst. Ich habe gesagt, sie war eine Verwaltungspraktikantin beziehungsweise ist sie eine Psychologin und dass sie halt in der Abteilung 2 Dienst macht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie wurden ja geladen, weil R. P. (BVT) Sie in ihrer Einvernahme nannte.
A. H. (BVT): Ja.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Als wir sie gestern befragt haben, war klar, dass sie kein Gefühl hat, was strafrechtlich relevant war an ihren Aussagen, aber sie wusste gleich, als ich sie fragte, ob sie M. W. (BVT), A. H. (BVT) und C. M. (BVT) ins Spiel gebracht hat, dass sie das gemacht hat. Und ich fand es auch spannend, dass Sie heute gesagt haben, R. P. (BVT) hat Sie angerufen, weil für sie klar war, dass aufgrund ihrer Aussage, wo sie Sie genannt hat, Sie auch geladen werden, denn eigentlich entscheidet die Staatsanwältin aufgrund der Aussage, wer dann geladen wird.
A. H. (BVT): Also ich habe das so verstanden, als mich Frau Dr. R. P. (BVT) angerufen hat, dass sie schon den Eindruck auch von der Staatsanwaltschaft hatte, dass ich geladen werde.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, ich frage mich eben: Warum dann? Sie brachte Ihren Namen ins Spiel. Sie hatten dann Ihre Einvernahme, in der sich außer Dampf ablassen und Frustration bezüglich der Behandlung durch Ihre Kollegen kaum etwas findet. Das Relevante war dieses Nebengespräch mit dem IT-Experten, dazu möchte ich Ihnen das Dokument ON 402 – außerhalb des UsA – vorlegen, in dem sich ein Aktenvermerk der Frau Staatsanwältin vom 18.6.2018 findet, zur Entstehungsgeschichte dieses Aktenvermerks vom ITler, in dem es um die Fernlöschung geht. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Nur damit Sie auch wissen, dass die Staatsanwältin nicht dabei war, sondern sich in diesem Aktenvermerk findet, dass der ITler, weil es zu technisch war, mit Ihnen alleine geredet hat, und danach über dieses Gespräch eben dieses Protokoll angelegt hat. Also damit Sie wissen, die Staatsanwältin war nicht dabei. An Ihrer Einvernahme waren - -
A. H. (BVT): Entschuldigung! Darf ich kurz mit meiner - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Also ich lese da nicht heraus, dass die Frau Staatsanwalt nicht dabeigestanden ist.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (aus den Unterlagen vorlesend): Nach der Vernehmung führt IT-Experte der WKStA mit A. H. (BVT) ein Fachgespräch. Im Hinblick auf die Fachkompetenz fand dieses Gespräch zwischen den Genannten statt. Der IT-Experte fertigte Notizen an und ich trug ihm auf, den Inhalt des Gesprächs in einem Aktenvermerk festzuhalten.
Es findet sich auf dem Protokoll ja auch keine Unterschrift von der Staatsanwältin.
A. H. (BVT): Die Frau Staatsanwalt hat da drauf unterschrieben.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das schon, aber auf dem Protokoll von dem Gespräch mit dem ITler - -
Also interessant ist, die Einvernahme von Ihnen ist völlig irrelevant. Für die Hausdurchsuchung relevant ist dieses Protokoll, wo Sie über die Fernlöschung reden und auch schon über eine Hausdurchsuchung. Wie aus diesem Aktenvermerk hervorgeht, wurden Sie ja sehr, sehr ernst genommen wegen Ihrer IT-Kompetenz – die ich jetzt hinterfragen möchte.
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 30 Sekunden in dieser Runde noch, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege das Befragungsprotokoll von N. B. (BVT) vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Seite 9.
Er meint da: „In diesem Bereich ist er gut – überhaupt keine Frage –, aber im anderen Bereich, den wir Systemadministratoren abdecken – Netzwerk, Infrastruktur, Routing –, hat er keine Ahnung gehabt. Darum war das auch nur ein Halbwissen von ihm, dass wir mit diesem Remotezugang mehr oder weniger irgendwo einen roten Knopf haben und dann alles löschen können.“
Ich lege Ihnen des Weiteren die Aussage von R. B. (BVT) vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Die Redezeit in dieser Runde ist abgelaufen. Eine Frage lasse ich noch zu, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr R. B. (BVT) stellt Ihre Kenntnisse abseits der Handyforensik als „sehr rudimentär“ dar.
Wenn Sie also keine Ahnung haben beziehungsweise nur rudimentäre Kenntnisse über die Serverinfrastruktur im BVT haben, wieso haben Sie sich dann zu den getätigten Aussagen – zur Fernlöschung, die hier ja schon als Schwachsinn bezeichnet worden ist – hinreißen lassen?
A. H. (BVT): Nach meiner Einschätzung kann ich diese Aussagen treffen.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Können Sie uns Ihr Verhältnis zu Herrn C. H. (BVT) schildern?
A. H. (BVT): Er war mein Vorgesetzter.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Und wie war das Verhältnis persönlich?
A. H. (BVT): Normal. Wie gesagt: Ich habe meine Arbeit gemacht. Er hat ja im Prinzip in meinem Bereich, außer dass ich ihm Bericht erstattet habe, wie viele Akten ich habe, welche Arbeit ich habe und welchen Bezug zu, weiß nicht, Gerichten oder Ermittlungsansätzen ich habe - - Dass man ihn kurz informiert. Sonst habe ich keinen Bezug zu Herrn C. H. (BVT) gehabt.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie persönliche Differenzen mit Herrn C. H. (BVT)?
A. H. (BVT): Nein, nicht wirklich.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): In dem Ihnen vorliegenden Protokoll, auf Seite 25, gibt Herr N. B. (BVT) an, dass das Verhältnis nicht so gut war. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Er hat gesagt: „Der Herr A. H. (BVT) hat mit aller Gewalt versucht, eben eine solche Planstelle“ – wie zum Beispiel Herr N. B. (BVT) eine hatte – „zu erhalten.“ – Dann führt er auch weiter aus, dass Ihre Aussage vermutlich auf persönliche Neidgründe zurückzuführen ist. Was sagen Sie dazu?
A. H. (BVT) (erheitert): Das ist definitiv nicht der Fall.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Bei der Durchsuchung bei Herrn C. H. (BVT) waren Sie als Vertrauensperson anwesend. Wo waren Sie? Waren Sie in der Wohnung?
A. H. (BVT): Ich bin im Vorzimmer, im Eingangsbereich, gestanden.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Waren Sie sonst irgendwo oder nur im Eingangsbereich?
A. H. (BVT): Ja.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Dort sind Sie 5 Stunden lang gestanden?
A. H. (BVT): Gestanden, so wie alle anderen.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wollten sich auch nirgends hinsetzen?
A. H. (BVT): Nein. Ich bin schon mehr Stunden gestanden.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ich habe keine weiteren Fragen. – Danke schön.
*****
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Als Erster in der dritten Runde ist Herr Abgeordneter Amon zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr A. H. (BVT), Sie haben ja heute schon mehrfach betont, dass Sie kein IT-Experte sind.
A. H. (BVT): Ja.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Bei der Besprechung vom 23.2. haben wir ja jetzt eh schon alle möglichen relevanten Aussagen herausgestrichen, die nicht von Ihnen getätigt worden sind. Ich frage Sie: Warum haben Sie bei Ihrer Einvernahme eigentlich nicht auf einen Herrn C. H. (BVT) oder auf einen Herrn N. B. (BVT) verwiesen – dass die für die Vorgangsweise, die da erforderlich ist, einzuvernehmen wären? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
A. H. (BVT): Also die Punkte, wo ich verwiesen habe, waren an Herrn M. D.1 (BVT) oder dergleichen, der auch Auskunft über diese Dinge geben kann. Warum? – Das kann ich zu dem Zeitpunkt nicht sagen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Hat Ihnen irgendjemand gesagt: Andere können wir nicht brauchen, uns reicht Ihre Aussage?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Nicht? Wie oft waren Sie heuer schon in den Diensträumlichkeiten des Bundesministeriums für Inneres in der Herrengasse 7?
A. H. (BVT): Puh.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): So oft?
A. H. (BVT): Nein, also, ich - - Nicht oft.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie oft?
A. H. (BVT): Puh, zwei-, dreimal bei der Gewerkschaft.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich mache es konkreter: in den Diensträumlichkeiten im ersten Stock?
A. H. (BVT): Heuer gar nicht.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Heuer noch nie?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sind Sie ganz sicher?
A. H. (BVT): Ja, soweit ich das jetzt beurteilen kann, schon.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Danke, keine weiteren Fragen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie haben Sie sich auf die Einvernahme am 23. Februar vorbereitet?
A. H. (BVT): Ich habe mich gar nicht vorbereitet.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gar nicht?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Denken Sie noch einmal darüber nach! Wie haben Sie sich für die Einvernahme am 23. Februar vorbereitet?
A. H. (BVT): Darf ich kurz mit meiner Vertrauensperson sprechen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Also ich habe mich gar nicht vorbereitet. (Abg. Krainer: Mhm!) Was soll ich mich vorbereiten?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Lesen Sie sich bitte Ihre eigene Einvernahme durch – Akt 788, Seite 9 von 14, die letzten zwei Absätze –: „Ich übergebe elektronisch ein von mir zusammengestellten Schriftsatz aus dem sich zahlreiche Informationen zu den heute behandelten Themengebieten ergeben.“ – Haben Sie den immer dabei? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
A. H. (BVT): Grundsätzlich habe ich fast immer Informationen dabei. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na diesen zusammengestellten Schriftsatz: Hatten Sie den dabei oder haben Sie sich auf die Einvernahme vorbereitet – dass Sie das dort übergeben? Oder haben Sie das zufällig dabeigehabt?
A. H. (BVT): Darf ich kurz noch einmal mit meinem - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Also ich hatte das zufällig dabei. Das ist für mich irgendwie schon eine Gedankenstütze gewesen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatten Sie das elektronisch oder in Papierform dabei?
A. H. (BVT): Elektronisch.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Verfügen Sie über einen internen USB-Slot als Gedankenstütze?
A. H. (BVT): So wie jeder andere in diesem Saal vielleicht einen Aktenvermerk anlegt, mache ich das auch – also bis zu Hause würde ich es mir merken.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung, aber im Anhang findet man ja diese elektronische Datei. Was hat diese elektronische Datei mit Ihrer Vernehmung dort zu tun? – Das sind die Seiten 11, 12, 13 und 14. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen. – Abg. Amon: Welches Dokument, bitte?) – Das ist noch immer 788.
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Sie haben noch 10 Sekunden, Herr Abgeordneter. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
A. H. (BVT): Der Grund, warum ich dieses Dokument zusammengeschrieben habe war – vorausgehend –: Wir hatten mehrmals Kontakt zu einer Firma, einer externen Firma in Wien, die angepriesen hat, uns forensische Software beziehungsweise forensisches Werkzeug zur Verfügung zu stellen. Wir waren dann mehrfach, also zweimal bei dieser externen Firma bei einer Besprechung. Im Zuge dieser Besprechung hat man - - beim ersten Mal bei der Besprechung: ja, und was man sich alles vorstellt. Dann sind wir nach Hause gefahren.
Bei der zweiten Besprechung sind wir dort hingefahren, und dort hat er gesagt, dass er eigentlich noch kein richtiges Werkzeug hat, er würde Daten von uns benötigen, personenbezogene Daten. Ich habe damals gesagt: Für mich ist das Gespräch beendet, es gibt keine Daten – ob er weiß, mit wem er spricht. Wir sind der Verfassungsschutz, wir geben keine Daten, wir stellen auch keine Daten für irgendwelche Entwicklungsmaßnahmen für gewisse Tools zur Verfügung.
Was ich damals nicht gewusst habe: dass diese externe Firma mehrfach in anderen Institutionen, LKAs und dergleichen, herangezogen wurde, die immer wieder kleinere Werkzeugtools gekauft haben und dergleichen. Näheres kann ich dazu nicht sagen. Das war mit dieser zweiten Besprechung damals abgetan. Damals waren bei dieser Besprechung Ministerialrat C. H. (BVT) und mein Kollege M. D.1 (BVT) dabei.
Einige Zeit später – den genauen Zeitraum kann ich nicht beurteilen – wurden wir verständigt beziehungsweise zu Herrn Direktor Mag. Gridling gerufen, der uns empfohlen hat, sich wieder mit dieser Firma zu treffen. Diese Firma – sichtlich bemüht, im BMI irgendwie Fuß zu fassen – war mir irgendwie sehr suspekt, und ich habe ihn damals in Kenntnis gesetzt, dass wir ein Problem mit dieser Firma haben, weil der uns nach persönlichen, also personenbezogenen Daten gefragt hat.
Wir hatten dieses Treffen dann, auf Bitte des Herrn Direktors haben wir dieses Treffen gemacht. Dasselbe Ergebnis: Man wollte uns Werkzeuge anpreisen, die es eigentlich in der Form noch gar nicht gegeben hat, und wieder die Frage, ob wir ihm Daten für die Entwicklung einer bestimmten Software zur Verfügung stellen – ich kann jetzt nur vom Bereich IS, islamistischer Terrorismus, reden, wo es darum gegangen ist, zum Beispiel bestimmte Definitionen von Flaggen, Waffen oder dergleichen in einen Suchraster zu bekommen, und halt auch personenbezogene Daten für diese Entwicklung.
Das ist von mir damals natürlich auch absolut abgelehnt worden, und mit dem sind wir verblieben. Damals hat sich aber auch ein pensionierter Kollege eingeschaltet, Herr Chefinspektor F. K.1 (BVT), der damals mit Nachdruck beim Herrn Direktor vorgesprochen hat, diese Firma ins Boot zu holen. Warum oder welche Intention er hat, diese Firma ins Spiel zu bekommen oder zum Verfassungsschutz, das kann ich nicht nachvoll- - das kann ich nicht beurteilen.
Aus diesem Grund – weil er immer wieder betont hat, er hat zu sehr vielen Kollegen, die private Firmen haben, Kontakt, er arbeitet mit denen sehr gut und eng zusammen – habe ich mir eine Gedankenstütze gemacht und habe diese Information für mich mehr oder weniger zusammengeschrieben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was hat das alles mit S. G. (BVT) zu tun?
A. H. (BVT): Kann ich jetzt nicht sagen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie kommt aber dreimal namentlich vor. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
A. H. (BVT): Ja, dass Herr N. B. (BVT) – das ist eh kein Geheimnis – einen sehr engen Kontakt zur Kollegin S. G. (BVT) hat und dass er halt schon ein Sprachrohr für sie war.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da die Frau S. G. (BVT) nicht da ist, muss ich für sie antworten: Sie weiß nicht, ob sie sich über Ihre Unterstellungen schon wieder ärgern soll oder sich geschmeichelt fühlen soll. – Das heißt, der einzige Grund, wieso Frau S. G. (BVT) dort steht, ist, weil ein Herr N. B. (BVT) nicht dort steht, sondern sie für ihn dort steht – Herr N. B. (BVT) steht da nicht auf der ersten Seite, da steht nur S. G. (BVT).
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Die Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das hatten Sie einfach zufällig dabei, und Sie haben sich gedacht: Ah, das habe ich da, das übergebe ich einfach! (Abg. Jenewein: Redezeit aus!) – Habe ich das richtig verstanden?
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Die Redezeit ist abgelaufen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber die Antwortzeit nicht. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Ich kann es gerne wiederholen.
A. H. (BVT): Darf ich kurz mit meinem - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Genau kann ich das nicht sagen. Das war ein unfertiges Dokument, mehr oder weniger. Ich kann das jetzt nicht beurteilen. (Abg. Krainer: Zufällig dabeigehabt, und dann haben Sie sich gedacht: Ah, das könnte ja ...! – Abg. Jenewein: Redezeit! – Abg. Krainer: Das war ja immer Teil dessen, was ...!)
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Abgeordneter Jenewein hat das Wort.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich finde das ein bisschen komisch, dass man sich offenbar doch nicht an die Verfahrensordnung halte möchte. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Kann man vielleicht einmal klarstellen, wer am Wort ist?
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Abgeordneter Jenewein, Sie sind am Wort.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke schön.
Sie haben vorhin von einem selbst gebastelten hausinternen Verbundnetz für Smartphones gesprochen. Was haben Sie da gemeint? Was ist das und was macht das?
A. H. (BVT): Das kann ich nur so wiedergeben, wie es vom Herrn Ministerialrat C. H. (BVT) besprochen wurde. Es gibt zwei Möglichkeiten: Im BMI hat man diesen Mail Watcher oder dergleichen, also dieses Mobile Device Management für Smartphones, wo große Summen oder sehr viele Smartphones gesammelt beziehungsweise zentral serviciert und administriert werden - -
Da das BVT, so wie das BMI an sich, die Server separat hat, hat man auch eine Lösung für dieses Mobile Device Management gesucht oder dergleichen.
Herr Ministerialrat C. H. (BVT) hat sich die Arbeit gemacht und hat sich mehr oder weniger so ein Device Management gebastelt. So wie in jeder Institution sollte es oder muss es schon so sein, dass bei so einem Mobile Device Management immer ein Kontrollmechanismus sein sollte, also dieses Vieraugenprinzip: wenn man heute irgendetwas macht, dass es immer einen Zweiten gibt, der das absegnet. Das war, soweit ich das jetzt nach meiner Einschätzung beurteilen kann, dort nicht.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Dieses Managementsystem hat Ihr Kollege C. H. (BVT) selbst gebaut?
A. H. (BVT): Der hat das betreut, genau, und gebaut.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Alles klar.
A. H. (BVT): Bildlich gesprochen.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Gut, dann habe ich keine weiteren Fragen mehr. – Danke.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege eine zweite Zeugeneinvernahme vor, Dokumentnummer 1048, Seite 6. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da werden Sie zu den drei Gründen für die Hausdurchsuchung befragt – nach der Hausdurchsuchung war die Einvernahme – und ob Sie zu denen etwas sagen könnten. Was war Ihre Antwort? – Wenn Sie die lesen könnten! (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
A. H. (BVT): Darf ich kurz mit meiner Vertrauensperson - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dazu kann ich keine Angaben machen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist Ihre Antwort, genau. Das zeigt, so wie auch schon der Tagebucheintrag der Staatsanwältin nach Ihrer ersten Einvernahme, dass Ihre Aussagen völlig irrelevant für die Hausdurchsuchung waren. Da sagt sie nämlich: „Die Angaben der Zeugen R. P. (BVT), M. W. (BVT) und C. M. (BVT)“ – also Sie sind nicht genannt – „konkretisieren bereits bekannte Sachverhalte ausreichend“ für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Klar ist damit, dass Sie nicht für Ihre Einvernahmen bei der Staatsanwältin waren, sondern für dieses Gespräch über die Hausdurchsuchung und die Möglichkeit der Fernlöschung und des Aufbaus der IT im BVT. Teilen Sie meine Wahrnehmung?
A. H. (BVT): Bitte entschuldigen Sie, ich habe Sie nicht verstanden.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Teilen Sie meine Wahrnehmung, dass es der Staatsanwältin und dem ITler bei der WKStA am meisten darum ging, etwas über das BVT und die IT zu erfahren und eben Ihre Kompetenz in dem Bereich zu nützen?
A. H. (BVT): Vermutlich, das kann ich so nicht sagen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie kam es dazu, dass Sie dieselbe Vertrauensperson wie Frau Dr. R. P. (BVT) haben?
A. H. (BVT): Das hat einen weitreichenden Grund. Erstens einmal kenne ich Herrn Mag. Scharf aus seiner Zeit als Kriminalbeamter, und für mich ist er sehr, sehr kompetent und er kann auch meinen Stand als Kriminalbeamter verstehen. Das war der Grund, warum ich zu Herrn - - Außerdem ist er ein Dienstrechtsexperte, und für mich ist er einer der kompetentesten Anwälte für diese Sache. (Abg. Krainer: Aber die Frage ist ja nicht beantwortet! Die Frage war ja, wieso R. P. (BVT) und er - -! – Zwischenruf des Abg. Jenewein.)
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Zadić. (Abg. Krainer: Ja, aber die Fragen müssen schon beantwortet werden!)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist hier oft nicht der Fall. (Abg. Krainer: Die Frage bleibt ja stehen, und eine Fragewiederholung muss möglich sein! – Abg. Jenewein: Ist das jetzt zur Geschäftsordnung? – Abg. Krainer: Ja, gerne, wenn Sie das so wollen: zur Geschäftsordnung!)
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Abgeordneter Krainer: zur Geschäftsbehandlung.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn eine Frage im Rahmen der Fragezeit gestellt wird, dann ist diese zu beantworten. Es muss auch möglich sein, darauf aufmerksam zu machen, dass ein Teil der Frage nicht beantwortet wurde, und diese Antwort noch zu bekommen. Das ist ja wohl eine ganz logische Sache. Es wurde gefragt, wie das sein kann, dass dieselbe Vertrauensperson bei R. P. (BVT) und der jetzigen Auskunftsperson A. H. (BVT) hier ist, und er hat nur die Hälfte beantwortet. Er kann ja sagen, er weiß das andere nicht oder er hat sie eingeladen, was auch immer. Ich kann ja nur mutmaßen, aber die Antwort dürfen wir wohl hören.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich schließe mich der Unterstützung des Kollegen Krainer an, weil in dieser Antwort der Konnex zu Frau R. P. (BVT) noch nicht hergestellt wurde. Das fehlt auf meine Frage.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Krainer hat mit seiner Darstellung vollkommen recht, aber ich glaube nicht, dass Frau Krisper Unterstützung von Herrn Krainer braucht.
Ich würde dringlich ersuchen, diese permanenten Zwischenfragen ohne Hinweis auf die Verfahrensordnung sein zu lassen, denn wir haben uns hier selbst eine Ordnung gegeben, und an die sollten wir uns alle halten. Dieses permanente undisziplinierte Reinrufen verwirrt ja auch die Fragenden selbst, wenn sie sich konzentrieren wollen und auf eine Fragerunde vorbereiten. Ich halte das wirklich für indiskutabel. Wir sind ja nicht im Plenum, wo das vielleicht zu einer parlamentarischen Kultur irgendwo dazugehört, aber hier im Untersuchungsausschuss hat das nichts verloren.
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung? – Dann gelangt Frau Abgeordnete Zadić zu Wort. (Abg. Krainer: Aber die Antwort fehlt noch!) – Die Auskunftsperson hat aus seiner Sicht eine Antwort gegeben. (Abg. Krainer: Aber den Teil der Frage ...! – Zwischenruf des Abg. Jenewein.)
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Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr A. H. (BVT), haben Sie Ihren Ausführungen noch etwas hinzuzufügen?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ist es Zufall, dass die Auskunftsperson R. P. (BVT) und Sie die gleiche Vertrauensperson haben?
A. H. (BVT): Das nehme ich an.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wie haben Sie sich auf diese Befragung heute vorbereitet?
A. H. (BVT): Ich habe mich mit Herrn Mag. Scharf bei ihm in der Kanzlei getroffen, und wir haben kurz über Verfahrensordnung und so Geschichten gesprochen, darüber, wie so der Ablauf von dem Untersuchungsausschuss ist, da ich da keine Erfahrung habe, und dann sind wir hierhergegangen.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wie oft haben Sie sich getroffen?
A. H. (BVT): Zweimal.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): War Frau R. P. (BVT) anwesend?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie gewusst, dass Frau R. P. (BVT) die gleiche Vertrauensperson hat?
A. H. (BVT): Also ich habe es gestern erfahren.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wann?
A. H. (BVT): Na, bei der - - Ich weiß nicht, ob ich es gelesen habe. Ich kann es nicht genau sagen, aber seit gestern weiß ich, dass Herr Mag. Scharf auch die Vertrauensperson von Frau Mag. R. P. (BVT) ist.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie gestern mit Frau R. P. (BVT) telefoniert?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie sie gesehen oder Kontakt zu ihr gehabt?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wie oft haben Sie mit Frau R. P. (BVT) seit Jänner 2018 telefoniert?
A. H. (BVT): Vielleicht zweimal, und das ganz kurz.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wann?
A. H. (BVT): Ich kann nicht mehr sagen, wann das war. Ich weiß es nicht.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vor Ihrer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft oder danach?
A. H. (BVT): Einmal oder zweimal danach, aber da ist es nicht um die Sache gegangen, da ist es nur um Belangloses gegangen – wie geht es dir?, oder dergleichen.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie haben nicht über die BVT-Causa gesprochen?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Interessant, denn Frau R. P. (BVT) sagt etwas anderes.
A. H. (BVT): Na, abgesehen davon: Was soll ich mit ihr reden? Das, was sie macht, war etwas ganz - - Sie kommt aus einer ganz anderen Abteilung, was soll ich mit ihr da über - -
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sind Sie freundschaftlich mit ihr verbunden?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Waren das freundschaftliche Anrufe oder Anrufe zur Causa?
A. H. (BVT): Unter Kollegen! Gefragt, wie geht es dir?, oder dergleichen.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Aber zu dem Zeitpunkt waren Sie ja keine Kollegen mehr.
A. H. (BVT): Kollege ist Kollege; ob er jetzt da noch Dienst macht oder nicht, das ist - - Kollege ist Kollege, ob man jetzt noch Dienst miteinander macht oder nicht, das ist einfach so. Ein kollegiales Verhalten ist nach wie vor da.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Frau Dr. R. P. (BVT) hat aber gestern schon angegeben, dass Sie über den Ausschuss selbst gesprochen haben.
A. H. (BVT): An das kann ich mich nicht mehr erinnern. Das weiß ich nicht mehr.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie mit Ihrer Vertrauensperson auch mögliche Fragen besprochen (Auskunftsperson A. H. (BVT): Nein!), die heute gestellt werden können?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie zum Inhaltlichen irgendetwas besprochen?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie sich Zeichen ausgemacht?
A. H. (BVT): Bitte?
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie sich Zeichen ausgemacht?
A. H. (BVT): Nein.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Interessant, weil Ihre Vertrauensperson mehrfach auf den Tisch geklopft hat, wenn Sie antworten sollten, aber das ist nur eine Feststellung. (Allgemeine Heiterkeit.)
Danke.
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Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, eine einzige. Nur zur Klarstellung: Die Ladung zur ersten Einvernahme am 23.2.2018 haben Sie schriftlich oder mündlich, telefonisch erhalten? Wie wurden Sie geladen?
A. H. (BVT): Ich wurde mündlich geladen.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Von?
A. H. (BVT): Von Frau Dr. Schmudermayer.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke.
Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Danke.
Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.