125/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. C. M. (BVT) in der 13. Sitzung vom 17. Oktober 2018

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 31. Sitzung am 13. März 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. C. M. (BVT) zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2019 03 13

 

 

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende

 

 

 

 


 


 


 

 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

13. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 17. Oktober 2018

Gesamtdauer der 13. Sitzung

9.03 Uhr – 18.14 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Mag. C. M. (BVT)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich komme zur Belehrung der Auskunftsperson.

Ich frage zuerst für das Protokoll, ob diese Angaben, die ich hier vorliegen habe, stimmen; und C. M. (BVT) mit scharfem S. (Die Auskunftsperson bejaht dies.) – Danke.

Herr Mag. C. M. (BVT), Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zum Beweisthema 1 – Datenverwendung – und 3 – Hausdurchsuchungen – des Untersuchungsgegenstandes angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit immer noch jederzeit zu beantragen.

Weiters weise ich Sie auf die Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung. Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson, noch von einer allfälligen Vertrauensperson – die Sie nicht haben – angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind nun berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, wenn Sie das wollen, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Herr Mag. C. M. (BVT), als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll, wie soeben ausgeführt, 20 Minuten nicht überschreiten. – Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Mag. C. M. (BVT): Nein, danke.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Dann ersuche ich den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Inwiefern waren Sie persönlich von der Hausdurchsuchung am 28.2.2018 in den Räumlichkeiten des BVT betroffen?

Mag. C. M. (BVT): Ich war am 28.2. im Dienst, als diese Hausdurchsuchung stattgefunden hat.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: „Im Dienst“ heißt was?

Mag. C. M. (BVT): Um das etwas genauer auszuführen: Am 28.2. kam ein Kollege von mir ins Büro – es war eine Sitzung im Besprechungszimmer der Abteilung 2, das Thema kann ich jetzt nicht wiedergeben –, er stürmte herein und fragte mich, ob ich Bescheid wisse, dass eine Hausdurchsuchung bei uns im Gange sei. Daraufhin habe ich die Besprechung natürlich sofort abgebrochen. Ich bin dann sofort hinuntergelaufen; er hat mir gesagt, dass die Hausdurchsuchung in den Räumlichkeiten der IKT – also das ist unsere EDV – stattfindet. Dort habe ich mich dann sofort hinbegeben. Am Weg dorthin habe ich schon versucht, den Amtsleiter Mag. Gridling zu verständigen, und bin dann zu dieser Hausdurchsuchung gestoßen.

Was mich mit etwas Überraschen erwischt hat – das muss ich ganz ehrlich sagen – war, als ich dort die Oberstaatsanwältin Schmudermayer gesehen habe, da ich ja wenige Tage zuvor bei ihr zur Einvernahme in dieser BVT-Causa war – die Niederschrift ist Ihnen sicherlich hinlänglich bekannt – und ich der Meinung war, dass da noch einiges zu klären ist, beziehungsweise ich ihr Namen genannt habe, die eventuell Näheres nachbringen könnten. Ich muss natürlich auch ergänzend angeben, dass ich zu dem Zeitpunkt nicht den Wissensstand der Oberstaatsanwältin hatte – beziehungsweise ihn natürlich auch jetzt nicht habe – und das somit auch nicht beurteilen konnte. Ich war nur sehr überrascht, sie dort zu sehen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke.

Dann sagen Sie mir noch Ihre genaue dienstliche Stellung im BVT.

Mag. C. M. (BVT): Meine derzeitige dienstliche Stellung: Ich bin Referatsleiter der Informationsauswertung und jetzt auch der operativen Analyse. Ich war zum damaligen Zeitpunkt interimsmäßig der Leiter der Abteilung 2, der Operativabteilung, aufgrund eines langfristigen Krankenstandes des eigentlichen Abteilungsleiters Mag. M. W. (BVT), der hier auch schon ausgesagt hat.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie sind Ihre Wahrnehmungen zum Ablauf der Hausdurchsuchung?

Mag. C. M. (BVT): Die Hausdurchsuchung selbst - - Also diese Vorwürfe, die von einigen Kollegen geäußert wurden, kann ich insofern nicht bestätigen, weil ich erst sehr spät dazugekommen bin. Wie soll ich es beschreiben? – Als ich zur Hausdurchsuchung gekommen bin, sind die Leute der Einsatzgruppe, also der EGS, bereits im Bereich der IKT gestanden. Es waren ziemlich viele Leute dort anwesend, für mich überraschend viele Leute, die sehr tatenlos gewirkt haben, aber der Grund dafür ist wahrscheinlich der, dass man einfach zu viel Personal dafür genommen hat, weil man nicht wusste, worauf man sich einstellt.

Grundsätzlich wirkte es auf mich etwas unkoordiniert, das möchte ich sagen, auch wenn ich mir vielleicht die Schelte von einigen Kollegen abhole, aber es war so, dass die Kollegen mit einer Hausdurchsuchung in einem Büro begonnen haben, wo noch kein Mitarbeiter der IKT anwesend war. – Das sind Dinge, das ist nicht sauber.

Es ist dann sofort der Mitarbeiter des IKT-Referats hineingegangen, denn wenn schon der Betroffene nicht anwesend ist, sollte zumindest eine Vertrauensperson anwesend sein. Das ist dann auch so vonstattengegangen.

Es wäre nicht notwendig gewesen, denn es waren genug Leute anwesend. Ich bin auch zwei Mal nach der Dienstnummer gefragt worden. Also ich denke, dass da vielleicht auch ein koordinierteres Vorgehen möglich gewesen wäre.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie kam es dazu, dass Sie am 26.2.2018 bei der WKStA als Zeuge in dieser Causa aussagten?

Mag. C. M. (BVT): Das kommt daher: Am Freitag – das war dann der 23.2. –, am 23.2. wurde ich am Abend von Mag. M. W. (BVT), meinem ehemaligen Abteilungsleiter, verständigt, dass es bei der WKStA ein Verfahren gibt, bei dem auch das BVT betroffen sei, also einige Mitarbeiter des BVT – so muss man es einschränken – betroffen seien. Er hat mir dann auch mitgeteilt, dass es thematisch um Datenproblematiken geht, dass es um die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Fall Lansky geht. Ich glaube, dass er auch von angeblichen Übergriffen gesprochen hat, aber ich kann das Gespräch jetzt nicht eins zu eins wiedergeben. Er hat mir gesagt, dass er mich da genannt hat, dass ich hier mehr vertiefendes Wissen dazu haben könnte und dass die Möglichkeit besteht, dass ich auch in dem Verfahren etwas klarstelle oder etwas aufklären kann.

Ich war damals mit der Skartierungssache beschäftigt, ich war auch im Fall Lansky immer wieder mit Unterschriften zu den Akten beschäftigt, also war das für mich eine logische Schlussfolgerung. Ich habe ihm gesagt, dass ich grundsätzlich auch bereit wäre, hierzu auch etwas auszusagen. Ich muss aber zugeben, ich bin davon ausgegangen, dass irgendwann einmal eine Ladung der Justiz kommt. Ich war dann doch etwas überrascht, dann von Kollegen Lett relativ zeitnah – ich weiß nicht, ob es am selben Tag oder am Samstag war – verständigt zu werden, dass meine Befragung schon am Montag ab 13 Uhr stattfinden könnte, wenn es bei mir geht. Da habe ich ihn dann darauf hingewiesen, dass ich um 12 Uhr einen Termin bei der Frau Generaldirektor mit Kollegen des Bundeskriminalamtes habe: Ein kurzer Termin, aber ich kann nicht versprechen, dass es mit 13 Uhr klappt. Er hat mir dann gesagt, da er selbst um 13 Uhr bei einem Termin ist, geht er davon aus – sollte es knapp werden –, dass wir das auch noch schaffen und ich dann rechtzeitig bei der WKStA bin.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Das beantwortet schon meine nächste Frage, von wem Sie informiert wurden, dass Sie als Zeuge aussagen sollten?

Mag. C. M. (BVT): Ursprünglich kam die erste Information von Mag. M. W. (BVT), dass es dieses Verfahren gibt. Ich habe bis zu besagtem Freitag gar nicht gewusst, dass es ein WKStA-Verfahren gibt.

Dieses Pamphlet war mir damals auch noch nicht bekannt, das wurde mir dann bei der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Es ist auch nur so gerüchteweise immer wieder im Haus kommuniziert worden, dass es da etwas gibt. Da bis dorthin nichts passiert ist, bin ich eher davon ausgegangen, dass es von der Justiz schon wieder ad acta gelegt wurde oder dass da nichts drinnen steht.

Dann war da eben die Kontaktierung durch Kollegen Lett, wobei ich jetzt nicht weiß, ob Lett mich angerufen hat oder M. W. (BVT) Lett verständigt hat. Wie die Konstellation genau war, das kann ich jetzt nicht sagen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wurden Sie von der Oberstaatsanwältin Schmudermayer angerufen und eingeladen, als Zeuge zu kommen?

Mag. C. M. (BVT): Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Hat es Vorgespräche – außer das angegebene Vorgespräch – mit den Vertretern des BMI vor Ihrer Zeugenaussage gegeben?

Mag. C. M. (BVT): Nein, keine. – Moment! Ich muss natürlich dazusagen, bis auf diese Zeugenladung, dass es die Zeugenladung gibt, diese Sache (Verfahrensrichter Strauss: Ja, das haben Sie gesagt!), und dann natürlich beim Weg zur StA beziehungsweise WKStA die Frage hinsichtlich der Entbindung von der Amtsverschwiegenheit. Da es ja ein Verschlussverfahren ist und eine Einbindung der Sektion I nicht möglich war, war ich, muss ich ehrlich zugeben, in der Situation etwas überfordert, wie ich jetzt zu einer Entbindung von der Amtsverschwiegenheit komme. Da wurde mir mitgeteilt, dass die seitens des Generalsekretärs mündlich für die Zeugen vorliegt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wer hat Ihnen das mitgeteilt?

Mag. C. M. (BVT): Kollege Lett.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ist Kollege Lett mit Ihnen zur Einvernahme mitgegangen?

Mag. C. M. (BVT): Ja, Kollege Lett ist mit mir zur Einvernahme hingegangen. Er hat mir dann – muss ich auch ehrlich sagen – bei der WKStA gesagt, wohin genau, weil er offensichtlich schon öfter dort war. Er hat dann auch mit der Frau Oberstaatsanwältin Schmudermayer ein paar Worte gesprochen. Die konnte ich natürlich nicht vernehmen; ich lausche nicht, ich bin auch weiter weg gestanden. Er hat uns aber dann wieder verlassen, ist gefahren, und ich habe dann, als die Schriftführung da war, mit der zeugenschaftlichen Einvernahme begonnen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Also Sie waren bei der Einvernahme als Zeuge vor der Frau Oberstaatsanwältin allein mit ihr und der Schriftführung?

Mag. C. M. (BVT): Ja, mit ihr und der Schriftführung allein. Ich muss auch ehrlich sagen, dass ich die Tragweite vielleicht falsch eingeschätzt habe, weil ich davon ausgegangen bin, dass es eher so haltlose Gerüchte und Anschuldigungen sind, und mich da eher in der Rolle gesehen habe, hier vielleicht etwas erklären zu können.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: In welchem Verhältnis stehen oder standen Sie zu den anderen drei Zeugen, die vor der Hausdurchsuchung von der WKStA vernommen wurden, Dr. R. P. (BVT), Mag. M. W. (BVT) und A. H. (BVT)?

Mag. C. M. (BVT): Das sind alle drei Kollegen oder mittlerweile ehemalige Kollegen von mir – in einem kollegialen Verhältnis. Mit Mag. M. W. (BVT) hat mich natürlich Engeres verbunden, da wir im BVT jahrelang Wegbegleiter waren und ein doch freundschaftliches Verhältnis hatten.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gab es vor Ihrer Einvernahme Besprechungen zwischen Ihnen und den anderen drei Zeugen oder einem der anderen drei Zeugen?

Mag. C. M. (BVT): Inhaltliche Besprechungen nicht, aber wie bereits ausgeführt, hat mich Herr Mag. M. W. (BVT) über das Verfahren in Kenntnis gesetzt, und in dem Zusammenhang hat er mir natürlich auch grob den Umfang gesagt, also dass es, wie erwähnt, um Daten geht und um den Fall Lansky, der doch immer wieder zu gerichtlichen Untersuchungen geführt hat.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie dieses Konvolut vor Ihrer Einvernahme gekannt?

Mag. C. M. (BVT): Nein. Ich kannte nur gerüchteweise, dass es ein Konvolut gibt; auch den Umfang und den Inhalt nicht. Ich weiß auch nicht, ob es im Amt verfügbar war. Dort bei der Oberstaatsanwältin Schmudermayer hatte ich die Gelegenheit, das Konvolut dann querzulesen, also schnell einmal durchzulesen, um mir ein Bild darüber zu machen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, aber Sie haben in Ihrer Zeugenaussage doch Vorwürfe erhoben. Warum haben Sie das nicht irgendwie früher gesagt?

Mag. C. M. (BVT): Da müssen Sie mir jetzt genau sagen, welche Vorwürfe, dann würde ich es Ihnen gerne erklären. (Verfahrensrichter Strauss: Ja, aber die Zeit haben wir nicht!) Also ich möchte da jetzt nichts verschweigen, sagen Sie mir bitte - -

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Okay, vertagen wir das noch einmal, denn sonst werde ich nicht fertig.

In welchem Verhältnis stehen Sie zu Mag. Peter Goldgruber?

Mag. C. M. (BVT): Er ist mein Vorgesetzter, das ist das einzige Verhältnis.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Dr. Udo Lett?

Mag. C. M. (BVT): Kollegen Lett kenne ich schon aus seiner Zeit vom LVT Wien.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: S. G. (BVT)?

Mag. C. M. (BVT): Ist Referatsleiterin bei uns im BVT, es ist ein kollegiales Verhältnis.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Dr. B. P. (BVT)?

Mag. C. M. (BVT): Ist auch ein kollegiales Verhältnis; was jetzt natürlich durch das Verfahren etwas getrübt ist, das ist selbstverständlich.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Mag. Wolfgang Zöhrer?

Mag. C. M. (BVT): Mag. Zöhrer war stellvertretender Abteilungsleiter, auch ein eher kollegiales Verhältnis.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Dr. Gert-René Polli?

Mag. C. M. (BVT): Dr. Polli war Leiter des Amtes vor der Zeit, als ich im BVT begonnen habe.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Auswirkungen hatte die Hausdurchsuchung auf die Reputation des BVT aus Ihrer Sicht?

Mag. C. M. (BVT): Die Hausdurchsuchung kann sicherlich kein förderlicher Part in der Reputation des BVT sein. Ich gehe davon aus, dass unsere Partner allesamt die Medienberichterstattung verfolgen – das würden wir auch machen, das ist selbstverständlich –, und inwiefern das dann in weiterer Folge zu einem Schaden in der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und befreundeten Diensten führt, wird abzuwarten sein. Konkrete Hinweise, dass jetzt ein verstärktes Defizit an Informationen besteht, oder statistische Auswertungen dazu kann ich natürlich nicht geben. Da liegt mir in meiner Position nichts vor.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Hatte die Hausdurchsuchung Auswirkungen auf die interne Funktionsfähigkeit des BVT – ohne dass Sie jetzt Details sagen, denn das ist von der Befragung in medienöffentlicher Sitzung ausgenommen –, aber hatte diese Auswirkungen?

Mag. C. M. (BVT): Ich nehme an, dass die Hausdurchsuchung sicherlich zu einer Verunsicherung der Kollegenschaft geführt hat.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja.

Haben Sie die Konvolute – das muss ich Sie fragen – beziehungsweise eines oder mehrere der Konvolute verfasst, die seit circa Frühling 2017 an diverse Behörden geschickt wurden?

Mag. C. M. (BVT): Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sind Sie Mitverfasser?

Mag. C. M. (BVT): Auch nicht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie eines oder mehrere dieser Konvolute von einer anderen Person oder anderen Personen verfassen lassen?

Mag. C. M. (BVT): Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wissen Sie, wer die Konvolute verfasst hat?

Mag. C. M. (BVT): Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie eine Idee, wer sie verfasst haben könnte?

Mag. C. M. (BVT): Also an derartigen Spekulationen möchte ich mich nicht beteiligen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, aber die Frage muss ich auch stellen.

Mag. C. M. (BVT): Selbstverständlich, ist klar, aber ich hoffe hier auf die Staatsanwaltschaft.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Es ist eine ganz wesentliche Fragestellung hier im Ausschuss, und da nehme ich das gleich auf meine Kappe, dass ich es vorweg mache.

Gut, dann will ich jetzt nicht weiter in Sie dringen und beende meine Erstbefragung. – Danke.

Mag. C. M. (BVT): Danke.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter!

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich Frau Abgeordneter Schatz das Wort. – Bitte.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Mag. C. M. (BVT), danke, dass Sie sich die Zeit nehmen und uns im Ausschuss für Fragen zur Verfügung stehen. Jetzt habe ich noch einmal eine Frage zu Ihrer Position im BVT. – Seit wann arbeiten Sie im BVT?

Mag. C. M. (BVT): Ich möchte Sie jetzt nicht mit falschen Jahreszahlen belästigen, ich gehe von 2004 bis 2005 aus.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Mhm, also schon - -

Mag. C. M. (BVT): Ich habe damals bei der Sicherheitsüberprüfung als E2a begonnen und habe dann nach dem Jus-Studium dort eine Führungsfunktion übernommen.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Zu Ihrer Aussage bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft: Sie haben jetzt eben auch ausgeführt, dass Sie erstmals nach der Zeugenaussage von Herrn M. W. (BVT) davon erfahren haben, die am 23.2. war. Die Frau Staatsanwältin hat uns gesagt, Frau R. P. (BVT) hätte die weiteren Zeugen bekannt gegeben. – Ihre Aussage war schon vorher. Hatten Sie Kontakt zu Frau R. P. (BVT)?

Mag. C. M. (BVT): Nein, keinen Kontakt.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Hatten Sie seit der Karenzierung der Frau R. P. (BVT) im September 2017 Kontakt mit ihr?

Mag. C. M. (BVT): Es gab einen Kontakt mit Kollegin R. P. (BVT). Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, wann genau, auf alle Fälle zumindest bevor ich wusste, dass sie Zeugin im Verfahren ist. Da kommt auch noch dazu, dass ich auch viel später erfahren habe, wer die anderen Zeugen sind; bis auf M. W. (BVT), dessen Ausführungen mir in der Einvernahme vorgehalten wurden. Mit R. P. (BVT) hatte ich nach deren Karenzierung einmal Kontakt; da ging es um einen Vorwurf gegen einen Kollegen. Ihr Vorwurf war sehr unbestimmt, und da habe ich sie aufgesucht, und wir haben uns einen Termin ausgemacht, um das zu konkretisieren, diesen Vorwurf.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Wann war das zeitlich in etwa?

Mag. C. M. (BVT): Ich müsste Sie anlügen. Ich möchte jetzt wirklich keine falschen Auskünfte geben.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Haben Sie eine Idee, warum Sie Herr M. W. (BVT) quasi als möglichen weiteren Zeugen oder zur Aufklärung angegeben hat?

Mag. C. M. (BVT): Wie soll ich das jetzt formulieren? – Die Tatsache, dass er mich angegeben hat, und die damit verbundenen Querelen führten dazu, dass wir jetzt sehr wenig Kontakt haben. Also ich denke, hätte er es nicht gemacht, wäre ich wesentlich glücklicher, weil ich wesentlich später ins Verfahren eingetaucht wäre, und Sie wissen, der Zeitpunkt, wann Sie als Zeuge in dieses Verfahren eingetaucht sind, macht gerade bei diesem Verfahren sehr viel Unterschied.

Ich kann nur davon ausgehen, dass Mag. M. W. (BVT) aufgrund seiner Position auch viele andere Sachen erledigt hat und er davon ausgegangen ist, dass vieles, was er sagt, von mir eventuell bestätigt oder näher ausgeführt werden kann. Sie sehen, dass sich das in den Niederschriften dann nicht wirklich so deckt.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Hat er in dem Gespräch, als er Ihnen das gesagt hat, dass er Sie erwähnt hat, auch erzählt, was der Inhalt seiner Zeugenaussage war?

Mag. C. M. (BVT): Nein. Er hat mir nur grob die Punkte gesagt. Ich muss auch ehrlich sagen: Hätte mir im Vorfeld jemand gesagt, dass es um Skartierungen, um die Löschroutinen geht, dann hätte ich mir das Wochenende wenigstens besser eingeteilt und mich da auch darauf vorbereitet. Sie entnehmen meiner Aussage, dass viele Bereiche unklar blieben und ich da auf Fachleute verweisen musste, weil ich mit solchen Fragen nicht gerechnet habe.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Mhm.

Sie haben gesagt, Sie wollten noch ein paar Dinge aufklären. – Was meinen Sie damit?

Mag. C. M. (BVT): Ich dachte primär, dass es wieder um den Fall Lansky geht und wir hier immer wieder in das Kreuzfeuer der Kritik kommen, dass hier unsauber ermittelt wurde oder dass die Kollegen hier Fehler gemacht hätten. Und ich muss Ihnen ehrlich sagen, das ist langsam eine Mühle, die etwas abgemahlen ist, weil ich der Meinung bin, dass die Kollegen hier sehr intensiv gearbeitet haben, mit sehr viel Engagement, was man Ihnen aber immer wieder zum Vorwurf macht. Aber ich sehe keinen Fehler, was sie falsch gemacht haben, und darum war es mir ein Anliegen, dass man dort auch vielleicht einiges klären oder richtigstellen kann.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Sie haben vorhin gesagt, Sie waren eher überrascht über - - (Vorsitzende Bures übernimmt den Vorsitz.)

Es hat so geklungen, Sie waren überrascht über die Hausdurchsuchung. – Ist im Gespräch mit Frau Schmudermayer irgendwie darauf hingewiesen worden, dass quasi zwei Tage später eine Hausdurchsuchung anstehen könnte?

Mag. C. M. (BVT): Ein Zeithorizont ist definitiv nicht angesprochen worden. Da Oberstaatsanwältin Schmudermayer diese nordkoreanischen Reisepässe zu einem ihrer Ermittlungsziele erklärt hat, was ja aktevident ist, bin ich schon davon ausgegangen, dass es früher oder später einmal zu einer Situation kommen wird, dass man diese Dokumente herausverlangen oder sich diese Dokumente holen wird.

Ist natürlich auch Absprache - - Man kann natürlich auch sagen, man geht hin mit dem Hausdurchsuchungsbefehl und sagt: Ich will diese Dokumente haben!, wir übergeben die Schachtel, und das Thema ist auch erledigt. Also die Situation, wie sie dann am 28. war, war dann doch eher überraschend.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Also es ist für Sie quasi schon in der Zeugenbefragung durch Frau Schmudermayer herausgekommen, dass so etwas anstehen könnte?

Mag. C. M. (BVT): Das ist meine Interpretation. Da sie immer wieder von diesen Reisepässen gesprochen hat, war es anzunehmen, dass sie diese Reisepässe dann auch im Verfahren haben will. Wie sie an diese Reisepässe kommt, das ist Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Also angekündigt, dass sie eine Hausdurchsuchung plant, hat sie nicht; ist auch verständlich, würde ich an ihrer Stelle auch nicht machen.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Sie haben ja schon gesagt, dass Sie Herrn Lett schon länger kennen, Herr Goldgruber ihr Vorgesetzter ist. – Kennen Sie Herrn Kickl persönlich?

Mag. C. M. (BVT): Persönlich nicht, nein.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Und Sie hatten keinen Kontakt vor der Zeugenaussage mit Goldgruber, Lett?

Mag. C. M. (BVT): Nein, keinen.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Also in der Beantwortung der Anfrage von Kollegin Krisper an Herrn Kickl steht drinnen: „In Bezug auf die Zeugeneinvernahme der Zeugenperson 4 gab es zwischen den Mitarbeitern des Kabinetts oder des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Inneres und der Zeugenperson 4“ – das sind Sie – „keine Kontaktaufnahmen.“

Das ist korrekt?

Mag. C. M. (BVT): Das ist korrekt.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Das muss man feststellen, weil wir heute schon festgestellt haben, dass in dieser Anfragebeantwortung nicht alles korrekt ist.

Mag. C. M. (BVT): Ich hoffe, das wird sich bei mir jetzt ändern.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ) (erheitert): Schauen wir einmal.

Sie haben ja gesagt, Herr Lett hat Sie zu dieser Zeugeneinvernahme begleitet.

Mag. C. M. (BVT): Ja, das ist richtig.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Andere Frage: Haben Sie zu diesem Zeitpunkt schon gewusst, wer außer Herrn M. W. (BVT) sonst noch Zeuge in der WKStA ist?

Mag. C. M. (BVT): Nein, die Namen der restlichen Zeugen - - Ich wusste, dass es schon mehrere Zeugen gegeben hat. Das wurde mir auch mitgeteilt. Die Namen der Zeugen wurden mir - - Sie kommen auch in meinen Niederschriften nirgends vor. Ich kann es jetzt nicht wiedergeben. Erinnerlich sind sie mir nicht. Ich war dann eher überrascht. Als die Beschuldigten im Laufe des Verfahrens die Niederschriften bekommen haben, da sind mir natürlich auch die Namen der Zeugen bekannt geworden und im Hintergrund die damit verbundenen Spannungen, die die Zeugen gegenüber einigen Beschuldigten vielleicht haben.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Sie haben gesagt, Sie sind quasi direkt von einem Treffen mit der Generalsekretärin und Herrn Lett zur WKStA gegangen.

Mag. C. M. (BVT): So ist es.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Ist Ihre Zeugenaussage da irgendwie besprochen worden?

Mag. C. M. (BVT): Nie, überhaupt nicht! Nein, es waren auch Kollegen vom Bundeskriminalamt anwesend. Das war ein ganz anderes Thema, es war ein laufender Fall, wo es um Zusammenarbeit und Übergabe von Aktenbestandteilen gegangen ist. Nein, keinesfalls.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Hat Ihnen Herr Lett, als er Sie angerufen und über die Ladung zur WKStA gesprochen hat, irgendwie den Sachverhalt erklärt oder worum es geht oder die Intention hinter Ihrer Zeugenaussage erklärt?

Mag. C. M. (BVT): Auch nicht. Ich bin davon ausgegangen, dass Kollege Lett eine koordinierende Aufgabe wahrnimmt. Ich wusste nicht, ob Lett inhaltlich eingebunden war. Mir ist ja von M. W. (BVT) mitgeteilt worden, dass aufgrund seiner Zeugenaussage meine Aussage relevant sein könnte, und darum habe ich mich auf die Aussage von M. W. (BVT) bezogen und nicht gewusst, was Letts Rolle ist.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Wann zeitlich hat er Sie jetzt noch einmal genau darüber in Kenntnis gesetzt, dass Sie von der Amtsverschwiegenheit entbunden sind?

Mag. C. M. (BVT): Das war dann nach der Besprechung mit der Frau Generaldirektor vor meiner ersten Einvernahme. Ich muss auch ehrlich sagen, eine für mich sehr ungewohnte Situation, weil ich nur die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit durch ein E-Mail an die Abteilung I, also an die Sektion I – Entschuldigung, das muss man korrigieren –, an die Sektion I kenne, wie es bis jetzt immer üblich war. Ich muss aber auch dazusagen, ich war bis jetzt auch noch nie in einem Verschlussverfahren, das mehrere Sektionen des Innenministeriums betrifft, wo ein Mail oder eine Befassung der Sektion I nicht möglich ist.

Also Sie sehen, ich habe mich dann mit dem zufriedengegeben, auch wenn es etwas unbefriedigend ist, denn Sie kennen den Beamten: Man hat immer gern einen Zettel in der Hand.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Hat Sie Frau Schmudermayer nach der Entbindung von der Amtsverschwiegenheit gefragt?

Mag. C. M. (BVT): Kann ich jetzt nicht angeben; war, glaube ich, kein Thema bei der Frau Oberstaatsanwältin, nein, glaube ich nicht. Ich weiß jetzt aber nicht, was in der Niederschrift drinnen steht, also nicht, dass ich jetzt etwas Falsches sage. Ich kann mich nicht erinnern, dass sie etwas gesagt hat.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Hat sich Herr Lett angeboten, Sie als Vertrauensperson zu begleiten?

Mag. C. M. (BVT): Nein. Das war interessanterweise - - Ich war dann sehr überrascht, als ich gehört habe, dass er bei einigen Zeugen als Vertrauensperson dabei war, weil das auch nicht einmal thematisiert wurde. Er hat zuvor mit der Oberstaatsanwältin Schmudermayer kurz gesprochen und dann ist er gefahren, also es war auch nie irgendwie die Option. Er hat mich auch im Nachhinein nicht gefragt, was ich ausgesagt hätte. Es war auch nachher keiner interessiert an - - Also es waren schon einige an dem, was ich gesagt habe, interessiert, nehme ich an, denn sonst würden wir nicht hier sitzen, aber seitens des Generalsekretariats hat es auch nachher keine Nachfragen gegeben.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Mhm.

Herr A. H. (BVT) war zu diesem Zeitpunkt noch Kollege von Ihnen? (Auskunftsperson C. M. (BVT): Wie bitte?) Herr A. H. (BVT) war ja zu diesem Zeitpunkt noch Kollege von Ihnen. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Ja, das ist richtig!) – Haben Sie mit ihm im Vorfeld der Hausdurchsuchung über - -, haben Sie gewusst, dass er Zeuge war?

Mag. C. M. (BVT): Nein, die Kenntnis, dass Kollege A. H. (BVT) Zeuge ist - - Es wurde mir erst dadurch, dass und als die Beschuldigten Zugriff zu den Einvernahmen hatten, bekannt, dass R. P. (BVT) und A. H. (BVT) die anderen Zeugen waren. Bis zu dem Zeitpunkt bin ich auch noch von mehreren Zeugen ausgegangen.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Haben Sie nach der Hausdurchsuchung mit Herrn A. H. (BVT) über diese gesprochen?

Mag. C. M. (BVT): Nein, auch nicht. Ich muss auch ehrlich sagen, als dann die Thematik von Kollegen A. H. (BVT) und seine Aussage im Haus thematisiert wurden, war, glaube ich, Herr A. H. (BVT) gar nicht mehr im Amt. Ich glaube, da war er dann im Krankenstand oder - - Das kann ich jetzt nicht wiedergeben. Also eine Thematisierung der Vorwürfe in dem Konvolut oder bei der WKStA hat es nicht gegeben, nein.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): War das für Sie von vornherein klar, dass Ihre Aussage bei der WKStA anonym bleiben soll?

Mag. C. M. (BVT): Nein. Das war auch ein verwirrender Start, weil ich von der Frau Oberstaatsanwältin, da ein Zeuge aus Sicherheitsgründen auf die Geheimhaltung seiner Daten pocht, gefragt wurde, ob das für mich auch ein Thema ist. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Ich war da ziemlich Lansky-fixiert, um das nochmals ins Treffen zu bringen, wo wir doch eine Einflussnahme des kasachischen Nachrichtendienstes vermuten oder vermutet haben, um hier nicht gleich wieder ein Verfahren loszutreten. Und aus diesen Gründen bin ich davon ausgegangen, dass ein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung der personenbezogenen Daten besteht. Nach meiner Einvernahme hätten wir das sofort wieder ausstreichen können, weil Sie wissen, worum es gegangen ist.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Waren Ihnen irgendwelche strafrechtlich relevanten Dinge im BVT oder Vorgänge im BVT bekannt, die Sie unbedingt der Staatsanwältin sagen wollten, und wenn ja, welche?

Mag. C. M. (BVT): Ich glaube, Sie haben da ein falsches Bild, weil wir strafrechtliche Vorfälle, die uns bekannt werden, normalerweise direkt beim BAK anzeigen. Das ist erlassmäßig geregelt. Die hebt man sich nicht auf, bis man im Verfahren Gelegenheit hat, sie zu präsentieren. Also: Wenn ich strafrechtliche Vorwürfe zu sagen hätte, dann wären sie im Vorfeld schon kommuniziert worden.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Also sehen Sie sozusagen die Hausdurchsuchung als Mittel, um jetzt an Informationen zu kommen, auch als überschießend?

Mag. C. M. (BVT): Das kann ich nicht beurteilen. Dazu müsste ich den Wissensstand der Oberstaatsanwaltschaft haben.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Aber mit dem Wissensstand der Aussage, die Sie gemacht haben, also zu den Informationen, die Sie gefragt worden sind.

Mag. C. M. (BVT): Ich denke, dass meine Aussage, vor allem der Verweis auf die kompetenten Personen im Haus sicherlich eher geeignet gewesen wäre, weitere Zeugen einzuvernehmen, um Klarheit zu schaffen und vielleicht die Hausdurchsuchung - - Aber das ist reine Mutmaßung, ob sie erforderlich wäre oder nicht nach der Befassung dieser Zeugen, die ich namhaft gemacht habe, und auf Mutmaßungen sollten wir uns in diesem Gremium nicht einlassen.

Ich denke nur, dass es leichter gewesen wäre, weitere Zeugen mit den Vorwürfen, die teilweise sehr unbestimmt waren und die ich gerade im technischen Bereich auch nicht klären konnte, zu befassen. Das ist schon richtig, ja.

Ob die Beweis- - Ob die Hausdurchsuchung dann trotzdem notwendig gewesen wäre oder was die Oberstaatsanwältin alles wusste, was ja bei meiner Niederschrift nicht thematisiert wurde - - Es wurden auch Hausdurchsuchungen bei Kollegen durchgeführt, die kein Thema meiner Hausdurchsuchung waren, also gehe ich davon aus, dass der Wissensstand der Oberstaatsanwaltschaft größer war, als der, der bei meiner Niederschrift zutage trat.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Die Zeugin R. P. (BVT) hat gestern ausgesagt und uns sozusagen auch bildlich zur Kenntnis gebracht, dass es so etwas wie dienstliche WhatsApp-Gruppen im BVT gibt. – Wie ist da Ihr Kenntnisstand?

Mag. C. M. (BVT): Nein, ich habe es heute in der Zeitung gelesen, ich habe es heute aus der Zeitung erfahren. Es gibt keine dienstlichen WhatsApp-Gruppen. Das sind private WhatsApp-Gruppen, in denen sich Kollegen untereinander austauschen. Es kann natürlich sein, dass man sich da Informationen zuschickt, die dienstlichen Charakter haben, so wie: Kannst du mich morgen krankmelden? Oder: Ich bin krank, kannst du meinen Journaldienst übernehmen? – Dass das aus diesem Grund für Kollegin R. P. (BVT) als dienstliche WhatsApp-Gruppe ersichtlich war oder dass sie aus diesem Grund dachte, es ist eine dienstliche WhatsApp-Gruppe, ist für mich nachvollziehbar, aber es gibt keine dienstlichen WhatsApp-Gruppen, zumal wir dieses System vielleicht nicht als BVT-sicher betrachten würden.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Das heißt, ich gehe jetzt nach Ihrer Aussage davon aus, dass Sie in dieser WhatsApp-Gruppe nicht Mitglied sind?

Mag. C. M. (BVT): Nein, keinesfalls! Ich muss da auch ehrlich zugeben: Das ist ein Thema, was heute schon wieder dazu geführt hat, dass ich beim Frühstück kurz die Contenance verloren habe. Man spricht von der WhatsApp-Gruppe des BVT, wo irgendwelche Pornobilder verschickt wurden. Ich hoffe, dass man früher oder später auch hier wieder kalmiert und sagt, wie viele Leute in der WhatsApp-Gruppe waren und - -

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Wie viele waren es? Wissen Sie das?

Mag. C. M. (BVT): Ich weiß es nicht! Und das ist das Problem: Man spricht immer von BVT-WhatsApp-Gruppen. Das führt dazu, dass man das gesamte Amt und die Mitarbeiter, die dort arbeiten, die teilweise einen wirklich guten Job machen, dann alle stigmatisiert. Und ich finde es auch irrsinnig toll, wenn mich meine Mutter anruft und mich damit konfrontiert, warum wir solche Bilder rumschicken. Und so geht es natürlich Hunderten anderen Kollegen auch. Und das ist natürlich schon, wenn man - - Die Pornobilder des BVT oder so, das sind vielleicht Schlagzeilen, die man etwas anders formulieren könnte.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Wir haben in den letzten zwei Tagen erfahren, dass offenbar sehr viele Informationen am Gang ausgetauscht werden, also dass es so Ganggespräche gibt und da Informationen zu - - Jetzt habe ich noch eine Frage zu dieser WhatsApp-Gruppe: Was sagt denn da das Ganggeflüster? Stimmt es, dass Frau R. P. (BVT) diese Gruppe erstellt hat und dass da vier bis fünf Mitglieder drinnen sind?

Mag. C. M. (BVT): Ich muss Ihnen sagen: Da ich heute viele private Termine hatte, war ich nicht im Dienst, also habe ich mich bis jetzt mit keinem Kollegen über diese WhatsApp-Gruppe austauschen können. Diese Gruppe war mir auch bis gestern nicht bekannt. Dass sich Kollegen untereinander Bilder oder Informationen über WhatsApp zuschicken – zeigen Sie mir eine Firma, wo das nicht passiert! Das ist durchaus denkbar und das ist auch gang und gäbe. Ich habe auch WhatsApp auf meinem Handy, vielleicht mit anderen Bildern (Heiterkeit), aber das ist auch nicht verwerflich. Ich sehe es nicht als verwerflich, dass sich Kollegen Informationen über WhatsApp schicken. Ich gehe davon aus, dass es keine dienstlichen Inhalte beinhaltet hat oder gar klassifizierte Informationen; davon gehe ich jetzt einfach aus. Und ich gehe auch davon aus, dass Kollegin R. P. (BVT) aufgrund dessen, weil es vielleicht über Diensteinteilungen einen Austausch gegeben hat, dies als dienstliche WhatsApp-Gruppe gesehen hat.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Mhm. Ich möchte noch einmal zurückkommen zu Herrn M. W. (BVT). (Auskunftsperson C. M. (BVT): Mhm!) Er war ja sozusagen Ihr Vorgesetzter, Sie kennen ihn schon lange und Sie waren auch persönlich freundschaftlich mit ihm verbunden. – Ist das korrekt?

Mag. C. M. (BVT): Ja.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Wann hatten Sie im letzten Jahr ungefähr, in etwa mit ihm Kontakt?

Mag. C. M. (BVT): Ich habe neulich mit ihm Kontakt gehabt, was jetzt natürlich sicherlich für einige Leute sehr interessant ist. Da sich unser, der Hochzeitstag von meiner Frau und mir gejährt hat, hat er angerufen und uns zum Hochzeitstag gratuliert, was auch für mich sehr interessant war, weil mir das die Gelegenheit gab, einmal nachzufragen, wie es ihm mit seiner Firma geht. Er hat ja eine Firma aufgemacht, und da rennen ja auch nur Gerüchte und Verschwörungstheorien bei uns im Haus, und drum war es gut, hier einmal aus erster Hand nachfragen zu können, wie es ihm jetzt wirklich geht.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Darf ich da gleich nachfragen: Was sind das für Gerüchte und Verschwörungstheorien?

Mag. C. M. (BVT): Ach Verschwörungstheorien, dass diese Firma so und so schon pleite ist, und so weiter, also Sie kennen das. Dieses Bashing ist natürlich Volkssport, das gibt es immer wieder, kaum kommt es auf einen Kollegen, wird natürlich dann, wie Sie gesagt haben, die Gerüchteküche am Gang befeuert.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Aber jetzt noch einmal: Im Vorfeld der Hausdurchsuchung hatten Sie diesen einen Kontakt mit ihm, wo er Sie quasi bei der WKStA angekündigt hat?

Mag. C. M. (BVT): Richtig.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Sonst von Dezember 2017 bis zum 28. Februar oder danach? Haben Sie nach der Hausdurchsuchung mit ihm noch einmal Kontakt aufgenommen?

Mag. C. M. (BVT): Ist mir jetzt kein Kontakt bewusst. Also was ich hundertprozentig ausschließen kann, ist ein Kontakt zum Thema der Hausdurchsuchung, weil Sie mir glauben können, dass ich nach der Hausdurchsuchung, schon nach meiner Einvernahme etwas verbittert war, in diese Causa hineingerutscht zu sein. (Abg. Schatz: Mhm!) Also es hat keinen Bedarf gegeben, hier jetzt freundschaftlich auf ein Bier zu gehen.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Mhm. Das heißt, Sie haben nach der Hausdurchsuchung auch nicht mehr sozusagen im Nachhinein über die Zeugenaussage gesprochen mit ihm oder - -?

Mag. C. M. (BVT): Nein.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Jetzt im Vorfeld dieser - -?

Mag. C. M. (BVT): Nein. Ich kann mir vorstellen, was Sie meinen. Das wurde ja bei uns im Haus kolportiert, da Mag. M. W. (BVT) seine Aussage in einem Punkt, der Direktor Gridling betrifft, meiner Aussage angepasst hätte. – Nein. Das ist ein Thema, das hat sich offensichtlich die Staatsanwaltschaft mit Mag. M. W. (BVT) ausgemacht, aber Sie sehen, dass unsere Aussagen teilweise nicht übereinstimmen. Das wurde mir von der Oberstaatsanwaltschaft auch so gesagt. Also eine Absprache im Vorfeld oder im Nachhinein, das können Sie kaum rauslesen.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Mhm.

Ich möchte Ihnen jetzt noch die Zeugenaussage des Herrn M. W. (BVT) vorlegen, die erste Zeugenaussage, und zwar ist das das Dokument Nummer 1250, Seite 234. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. C. M. (BVT): Danke sehr, danke. (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Seite 12, haben Sie gesagt?

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Nein, Seite 234, wo ganz oben als Überschrift steht: „Thema: Zur Person der Frau S. G. (BVT)“.

Mag. C. M. (BVT): Ich bin jetzt noch einmal über die Seite gestolpert, Entschuldigung.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Unten ist es die Seite 16 von 18.

Mag. C. M. (BVT): Ah, Seite 16, danke vielmals. Ah, das ist auf der Rückseite. Sehr gut, ja, danke.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Und zwar geht es im letzten Absatz um das Thema der Ermittlungen gegen Burschenschaften. Herr M. W. (BVT) sagt, Herr Zöhrer hätte ihn 2015 darauf angesprochen, dass gegen Burschenschaften zu ermitteln sei, er selbst hat keine Rechtsgrundlage dafür gesehen. Und auf der nächsten Seite – das ist eigentlich der spannendere Absatz für mich –

„Ich kann nur vermuten aufgrund meiner Erfahrung, dass Material, das aufgrund dieser Ermittlungen zu Tage gefördert worden wäre, bei den koalitionären Verhandlungen verwendet hätte werden können. Ob S. G. (BVT) schließlich ermittelt hat oder nicht, weiß ich nicht. Ich habe nie einen Bericht erhalten. Umso erstaunter war ich, als jetzt kurz vor der Wahl die Causa Landbauer aufgepoppt ist.“

Was ist denn Ihre Wahrnehmung zu der Thematik?

Mag. C. M. (BVT): Da kann ich Ihnen meine Wahrnehmung schildern. Ich glaube sogar, dass die Thematik in meiner Niederschrift vorkommt. Im Zusammenhang mit der Liederbuch-Causa wurde das Thema Burschenschaften bei uns im Amt natürlich angesprochen; ist eh klar: Sollen wir bei Burschenschaften etwas machen? Kann man bei Burschenschaften etwas machen? Und in dem Zusammenhang wurde ich von Kollegin S. G. (BVT) informiert, dass es dieses Thema Burschenschaften schon einmal im BVT gegeben hat. Da aber per se kein Rechtsgrund besteht, Burschenschaften an sich zu überwachen, sondern wir ja dazu da sind, um strafbare Vorgänge zu überwachen beziehungsweise Gruppierungen, wo wir strafbare Vorgänge aus bestimmten Indizien heraus vermuten, gibt es überhaupt keinen Grund, Burschenschaften per se zu überwachen.

Das wurde mir von Kollegin S. G. (BVT) mitgeteilt. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das, was Sie gemeint hat, 2015 der Fall war. So in die Tiefe koalitionärer Verhandlung oder so habe ich überhaupt keine Erfahrungen oder Eindrücke gehabt. Es war wirklich nur ein Randthema bei der Liederbuch-Causa.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Danke.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Herr Mag. C. M. (BVT), ein Teil dieser Einvernahme bei der WKStA hat sich ja um diese Datenskartierungen, um die Löschung von Daten gedreht. Können Sie dem Ausschuss – und ich habe es schon bei der vorhergehenden Auskunftsperson gesagt, ich sage es jetzt der Ordnung halber auch, weil hier ja nicht lauter technikvertraute Personen, die mit dem Programm vertraut sind, sitzen und wir auch Medienvertreter haben – das bitte so erklären, dass wir das verstehen: Wie schaut das aus, wenn ein Akt zehn Jahre nicht behandelt wird, was passiert damit? Können Sie bitte einmal den Weg beschreiben?

Mag. C. M. (BVT): Ich kann Ihnen einen Einblick darüber geben, das mache ich natürlich sehr gerne. Das habe ich auch bei meiner Niederschrift schon einmal kurz erwähnt. Bitte fragen Sie mich nicht zu technischen Details – Sie haben es selbst erwähnt –, technisch kann ich Ihnen auch keine Auskunft geben. Jeder Akt – und damals auch noch Aktenbestandteile – schlägt nach zehn Jahren zu einer Aktskartierung auf. Das heißt, der Akt muss gesichtet werden, ob weiterhin ein Bedarf beziehungsweise ein Rechtsgrund besteht, den zu verlängern, oder ob man ihn skartieren und somit dann in weiterer Folge löschen kann.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Entschuldigung, Skartierung heißt Vorbereitung zur Löschung. – Ist das richtig?

Mag. C. M. (BVT): Vorbereitung zur Löschung, richtig, mhm.

Das ist dann wieder eine technische Frage, wie das dann im Hintergrund läuft, das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Aber es geht darum: Ein Sachbearbeiter soll sich mit dem Akt auseinandersetzen und soll dann entscheiden, ob hier noch ein Grund besteht oder nicht. Sie kennen die Thematik, wir wollen die Akte auch nicht auf ewig horten, und Datenschutz ist auch bei uns ein ganz wichtiges Thema. Somit ist das natürlich ein zentraler Punkt, dass diese Skartierungen dann auch durchgeführt werden.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie haben zuerst wegen dieser WhatsApp-Gruppe gesagt, Ihre Mutter hat Sie gefragt, was ihr da für Bilder schickt. Ich frage da jetzt noch einmal nach. Meine Mutter hat mich gefragt: Was ist eigentlich so schlimm daran, wenn man einen Akt nicht löscht? Können Sie das bitte auch aufgrund – Sie sind ja Jurist – der rechtlichen Thematik erklären!

Mag. C. M. (BVT): Das Nichtlöschen des Aktes, wenn kein Rechtsgrund für die Beibehaltung des Aktes mehr besteht, würde ja dazu führen, dass wir illegal Daten verarbeiten. Das heißt, Sie als Betroffener sowie wir alle als Bürger haben natürlich ein vitales Interesse, dass der Staatsschutz unsere Daten nicht einfach hortet und früher oder später dann aus irgendeinem Nähkästchen die Daten herauszieht und irgendwelche tollen Geschichten daraus bastelt.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wann ist eigentlich festgestellt worden und wie ist festgestellt worden, dass das offenbar mit der automatischen Skartierung der Akten nicht funktioniert? Wie muss man sich vorstellen, dass es zu diesem Datenstau gekommen ist? Wir haben gestern nämlich den Kollegen M. W. (BVT) gehört, der eben berichtet hat, wie das dann abgearbeitet wurde. Da wurde regelmäßig Bericht gelegt, wie weit man ist, was man tut. Es ging auch darum, dass ein Akt gelöscht wird, aber die Beilagen mitunter nicht gelöscht worden sind. Also es hat da durchaus auch Probleme bei diesem Vorgang gegeben.

Wie sind Sie draufgekommen, dass es so einen massiven Rückstand bei Altakten gibt?

Mag. C. M. (BVT): Bei Aktskartierungen gibt es so ein kurzes, ich möchte nicht sagen, Warnfeld, denn die Techniker würden sich jetzt wahrscheinlich umdrehen und sagen, mein Gott, redet der schon wieder einen Blödsinn. Es gibt so eine Skartierungsbenachrichtigung, dass man weiß, man wird zur Skartierung aufgefordert, und nach einer bestimmten Zeit eskaliert diese Skartierungsbenachrichtigung zum Vorgesetzten, und es wird publik, dass sich viele Akte zur Skartierung aufgestaut haben. Das war in dem besagten Fall – wenn es gestern schon besprochen worden ist, dann möchte ich mich hier gar nicht verbreitern –, wo wir – ich glaube, 2014, 2015; bei Jahreszahlen bin ich sehr vorsichtig – auch mit dieser Problematik konfrontiert wurden, dass durch die Datenmigration von Edis I auf Edis II Akten, Aktenbestandteile, Aktenteile, sogar leere Aktenhüllen zu diesem Zeitpunkt dann zur Skartierung aufgestanden beziehungsweise angestanden sind und wir vor einem nahezu unlösbaren Problem gestanden sind.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): War das ein technischer Fehler oder stand da menschliches Versagen dahinter? Oder war es eine Mischung aus beidem?

Mag. C. M. (BVT): Ja, das - - Ich halte mich hier mit Schuldzuweisungen zurück, da mir das technische Know-how fehlt. Ich denke, dass uns das damals bei der Transformation von Edis I auf Edis II nicht bewusst war, dass man dachte, dass die Akte eins zu eins überführt werden. Und bei dieser Problematik, denke ich, da kann man keinem jetzt den schwarzen Peter zustecken.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wie beurteilen Sie überhaupt die Funktionalität von Edis, von diesem Computerprogramm?

Mag. C. M. (BVT): Wir hatten zu Beginn mit Edis – ich glaube, das ist in meiner Niederschrift auch drin, ich wiederhole jetzt meine Niederschrift – Probleme, technische Probleme, aber natürlich auch Ablaufprobleme. Ich muss auch ehrlich sagen, da hat es Probleme mit der Firma gegeben, die unsere Techniker immer an uns herangetragen haben. Ich bin kein Techniker, ich kann nicht sagen, wo jetzt die Schuld liegt, was an der Kommunikation des BVT an die Firma Rubicon - -, dass wir nicht klar sagen konnten, was wir wollten, weil wir bei der Prozessbeschreibung auch nicht sicher waren. Wenn Sie einen Kriminalbeamten fragen, wie soll der Workflow, wie soll dieser Arbeitsflow in dem Programm ablaufen, bekommen Sie einen guten Workflow. Dass der Techniker den dann anpassen muss, ist auch klar, und dass es eine schwierige Sache ist, ein neues Aktenverwaltungsprogramm einzuführen, ist klar.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ist Ihnen bekannt, ob das Verwaltungssystem Edis zertifiziert ist, nämlich auch zertifiziert dahin gehend, dass es mit klassifizierten Akten arbeiten kann?

Mag. C. M. (BVT): Dazu müssten Sie den Informationssicherheitsbeauftragten fragen, der, soweit ich weiß, eh noch geladen wird.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Bei dieser Skartierung der Akten und dem Aufarbeiten dieses Aktenstaus, hat es da Widerstand von irgendeiner Abteilung in Ihrem Haus gegeben, dass man sich eher nicht um diese Akten kümmern sollte, dass man die noch lassen soll? Haben Sie da Wahrnehmungen?

Mag. C. M. (BVT): Ja, da muss man auch wieder aufpassen. Von einem Bereich, das ist schwierig zu sagen, einzelne Personen haben das natürlich negativ empfunden. Ich habe es, glaube ich, auch - -

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Können Sie sagen, wer das war, und warum vor allem? Also es hat ja vielleicht einen normalen Hintergrund.

Mag. C. M. (BVT): Ja, kann man ganz klar definieren. Ich glaube, es kommt in meiner Niederschrift auch vor. Ich wurde damals vom Referatsleiter der Spionageabwehr, Dr. B. P. (BVT), darauf angesprochen, dass in dieser Frist, die wir zur Skartierung der Akte vorgegeben haben, ein Durchschauen und ein Skartieren der Akte nicht möglich sei und ein einfaches Mit-Stichtag-Löschen der Akte, ja, zu einem massiven Verlust von Informationen führen kann. Man muss natürlich auch den Kollegen B. P. (BVT) verstehen, der als Leiter, der für Spionageabwehr zuständig war, natürlich ein vitales Interesse an Daten hat.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ist es nicht prinzipiell ein vitales Interesse jedes Kriminalbeamten, dass er sagt, entsprechend dem Motto: Heben wir es uns auf, vielleicht können wir es noch brauchen? Ist das nicht eine prinzipielle Denkweise eines Kriminalbeamten?

Mag. C. M. (BVT): Die Denkweise möchte ich durchaus bestätigen. Das gebe ich schon zu. Man hat eine gewisse Bindung zu einem Akt, zumal es umfangreiche Akte gibt, an denen man länger sitzt. Aber der Datenschutz ist trotzdem ein wichtiger Bestandteil. Ich muss nur hier - -, da muss ich - -, ganz wichtig. Ich glaube, es ist sehr schwierig. Wir haben sehr viele Fakten am Tisch, und die Interpretation der Fakten führt zu sehr vielen Missverständnissen und Auslegungsproblemen. Wenn wir vom Bereich der Spionageabwehr reden, reden wir von Bereichen, die - - Wenn Sie ein russischer Agent sind, sind Sie wahrscheinlich in zehn Jahren auch noch russischer Agent. Wenn Sie einen Ladendiebstahl begangen haben, dann können Sie den Akt nach Aburteilung des Falles wahrscheinlich wegwerfen. Also Sie sehen, dass die Interessenlage zwischen einem kriminalpolizeilichen Akt und einem kriminalpolizeilichen Akt im Spionagebereich sicherlich unterschiedlich zu werten ist; nicht die Rechtsgrundlagen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich würde gerne nachfragen bei Ihnen, denn Sie sind ja Jurist: Ist das vielleicht eines der Probleme, das wir im BVT haben, nämlich diese Verschmelzung nachrichtendienstlicher Tätigkeit auf der einen Seite mit kriminalpolizeilicher Tätigkeit auf der anderen Seite? Ist das vielleicht so ein Fall, den man als Beispiel hernehmen kann, wo sich diese zwei Bereiche irgendwo in die Quere kommen?

Mag. C. M. (BVT): Das ist eine höchst interessante und höchst wichtige Frage. Sicherlich müssen wir eine Grätsche machen. Das BVT muss eine Grätsche machen zwischen der geheimdienstlichen Welt und der polizeilichen Welt. Das ist evident. Die Vorzüge des Wissensstandes über die polizeilichen Daten im Vergleich zu: nur die nachrichtendienstlichen Daten zur Verfügung zu haben, ist ein Risiko, das viele Länder bis jetzt teuer bezahlen mussten. Also diese Diskussion, ob eine Trennung, eine Abspaltung oder eine Beibehaltung des jetzigen Systems von Vorteil ist, das ist, glaube ich, eine Diskussion, die sollten Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Parlament führen. Da bin ich viel zu klein dazu.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das ist auch nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses. Ich komme auch vom Thema ab. Es hat mich jetzt nur interessiert, weil mich Ihre Einschätzung dazu interessiert hat.

Ich komme noch einmal zurück auf Daten, die verwendet werden oder Verwendung gefunden haben. Ich komme zurück auf diese sogenannten Lansky-Daten; der Verfahrensrichter ist jetzt sicher wieder zufrieden, weil ich wieder im Beweisthema bin. – Haben Sie Wahrnehmungen zu diesen Lansky-Daten, die ja da seit Wochen, Monaten durch den Äther geistern? Von wie vielen verschiedenen Datensätzen reden wir? Reden wir von einem Datensatz, reden wir von acht verschiedenen? Welche Wahrnehmungen haben Sie dahin gehend, wie im BVT damit umgegangen wurde?

Mag. C. M. (BVT): Ich glaube, dass die Lansky-Daten eines der größten Problemfelder dieses Verfahrens bei der WKStA sind, und zwar nicht die Daten oder die Datenlöschung per se, sondern ich gehe eher davon aus, dass nicht genau geklärt wird, über welche Daten man gerade spricht. Die Lansky-Daten können Sie nicht sagen, es gibt nicht die Lansky-Daten, und das ist das Problem. Ich kann Ihnen auch nicht sagen, von wie vielen Daten wir sprechen. Das Problem ist: Wenn man fragt, ob die Daten gelöscht worden sind, dann sollte man noch vorher klären, von welchen Daten man redet und von welcher Löschung man spricht. Das ist immer das Schwierige, hier eine kompetente Auskunft geben zu können.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie haben ja dem Landesgericht Linz die anonym übermittelten Datenträger bezüglich Lansky übermittelt. – Welche Datensätze hat das betroffen? Von welchem Datensatz hat man hier gesprochen? War das ein E-Mail-Datensatz, war das ein Komplettsatz, waren das extrahierte Daten? Was wurde da übermittelt.

Mag. C. M. (BVT): Herr Abgeordneter, mit dieser Frage überfordern Sie mich. Ich kann es jetzt nicht mehr sagen. Man müsste in den Akten nachlesen. Die Akten sind ja noch verfügbar, liegen auch bei der Staatsanwaltschaft auf. Ich kann es wirklich nicht sagen, aber ich gehe davon aus, dass die auf dem Stick übermittelten Daten auch ihren Widerhall in den Protokollen beziehungsweise in den Akten - -

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Okay. Das ist ja jetzt auch nicht so relevant, aber von wem hat das BVT den Auftrag dazu erhalten beziehungsweise von wem haben Sie den Auftrag erhalten, das zu tun? Wissen Sie das noch?

Mag. C. M. (BVT): Da muss ich jetzt leider nachfragen - -

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): War es Ihr direkter Vorgesetzter, oder war das eine größere Geschichte, die - - Mir geht es jetzt gar nicht um Details. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Ja!), sondern ich möchte versuchen, einen Gesamtüberblick zu zeichnen.

Haben Sie zum Beispiel mitbekommen, dass das über Tage oder gar Wochen Diskussion war, wie tun wir da, was machen wir da? Oder haben Sie eines Tages ein E-Mail oder eine Mitteilung bekommen: Bitte schön, schicken Sie den Stick dorthin, fertig!?

Mag. C. M. (BVT): Darum habe ich Ihre Frage jetzt nicht verstanden. Wir brauchen als Kriminalpolizei keinen Auftrag, Daten zu übermitteln. Die können wir aus eigenem übermitteln. Es gibt natürlich auch in dem Verfahren Anfragen der Staatsanwaltschaft, wenn die Daten übermittelt werden. Das Verfahren ist ein mehrbändiges Verfahren, es sind einige Aktenordner. Aber wie gesagt, da brauche ich jetzt keine Weisung des Direktors oder von höheren Stellen, um Akten zu übermitteln.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Haben Sie den Eindruck oder haben Sie Wahrnehmungen dahin gehend, dass gerade bei Daten mit dem Stichwort Lansky, ich umschreibe es jetzt einmal so, intensiver in einem Bereich gearbeitet wurde, als das vielleicht bei anderen Akten der Fall gewesen wäre? Haben Sie den Eindruck, dass sich manche Personen intensiver damit beschäftigt haben?

Mag. C. M. (BVT): Die zuständigen Ermittler haben sehr intensiv daran gearbeitet, das kann ich bestätigen. Ich habe es zuvor auch schon erwähnt, dass hier wirklich gut gearbeitet wurde. Und Sie müssen uns verstehen, wir haben ein sehr hohes Interesse, wenn der Verdacht besteht, dass ein ausländischer Nachrichtendienst Einfluss in Österreich nimmt. Dass das kein Standardakt ist, das wird Ihnen natürlich bewusst sein, und dass hier ein massives Ermittlungsinteresse besteht, wird Ihnen auch selbstverständlich bewusst sein. Dass hier rechtswidrig ermittelt worden wäre oder dergleichen, das wäre mir nicht aufgefallen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wir sprechen ja, zumindest sprachen wir bis vor Kurzem alle von diesem ominösen Löschauftrag, der da vom OLG Linz übermittelt wurde. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Mhm!) Wenn Sie sich das vor Augen halten und man zur Rechtsansicht gekommen ist, dieser Löschauftrag ist für uns jetzt relevant: Wie ging man in dem speziellen Fall dann damit um? Hat man gesagt: Okay, Auftrag, wird gelöscht!, oder hatten Sie den Eindruck, dass das durchaus zu einer Kontroverse – nennen wir es einmal so – geführt hat?

Mag. C. M. (BVT): Über Löschaufträge hat es im Verfahren per se keine Diskussion gegeben. Die sind jetzt in diesem Ausschuss beziehungsweise jetzt im Nachhinein in diesem Verfahren zu einem großen Thema geworden. Also ich könnte jetzt nicht sagen, dass man damals gesagt hat: Oh Gott, wir müssen Daten löschen, also kopieren wir sie vorher noch geschwind! So etwas wäre absolut unzulässig gewesen und war auch niemals ein Thema.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Tatsache ist aber, dass, obwohl es diesen Löschauftrag gegeben hat oder der dem BVT übermittelt wurde, im Nachhinein bei der Hausdurchsuchung Lansky-Daten sichergestellt wurden.

Mag. C. M. (BVT): Herr Abgeordneter, das ist Gegenstand des derzeitigen Ermittlungsverfahrens vor der WKStA. Ich kann Ihnen keine Auskunft geben, ob das forensisch gesicherte Daten sind, ob das eine illegale Datenkopie ist, ob das jene Daten sind, die zu löschen wären oder hätten gelöscht werden sollen. Da müsste ich Mutmaßungen anstellen, und das möchte ich hier nicht machen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie nicht mutmaßen. Es wurde auch nicht am Gang bei den klassischen Ganggesprächen darüber gemutmaßt?

Mag. C. M. (BVT): Jetzt, seitdem das Verfahren läuft, wird sehr viel bei diesen erwähnten Ganggesprächen gemutmaßt, das ist klar. Im Vorfeld wurde das natürlich niemals thematisiert: Wir müssen Daten löschen, also kopieren wir diese Daten. Das ist nie ein Thema gewesen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Okay, das hilft uns dann nicht weiter.

Eine Frage habe ich jetzt noch. Sie haben das vorher erwähnt, das hat jetzt gar nichts mit Lansky-Daten zu tun; Sie haben davon gesprochen, dass Bashing eine Art Volkssport gewesen ist, zumindest haben Sie es so gesagt: Wie haben Sie es gemeint?

Mag. C. M. (BVT): Ich muss da auf meine Wortwahl etwas achten, um nicht selbst ein falsches Bild vom Amt zu zeichnen.

Das stimmt natürlich. Gerade jetzt, als publik geworden ist, wer die Zeugen sind – und das betrifft mich ja selbst auch, muss ich ganz ehrlich sagen –, rutscht man in das Bild der anderen Mitarbeiter als Verräter und als Mitglieder einer Verschwörung gegen das Amt: Die wollen das Amt zerstören. Somit kommt es natürlich auch dann zu diesen - - Der eine macht das, weil der andere seinen Posten erhalten hat, oder der eine macht das, weil der andere ihm nicht zugestanden hat, dass er dieses Dienstsystem wählen kann. Da werden natürlich Mutmaßungen - - Und dann ist eh klar, dass der ausgesagt hat aus den und den Gründen. So war das gemeint.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Also sind das übliche Eifersüchteleien, die es eh überall gibt, oder geht es ein bisschen darüber hinaus?

Mag. C. M. (BVT): Ich würde sagen, es gibt sicherlich übliche Eifersüchteleien. Bei uns ist es natürlich etwas schwieriger, weil bei uns sich dann gleich Leute bemüßigt fühlen, das an die Medien weiterzugeben, solche Dinge. Das sind Probleme, die man hausintern vielleicht besser lösen könnte beziehungsweise mit Aussprachen besser lösen könnte.

Diese, was ich jetzt aus der Zeitung entnommen habe, unerträglichen Zustände des Mobbings und der sexuellen Übergriffe: Da kann ich Ihnen keine eigenen Erfahrungswerte mitgegeben. Also solche Szenarien spielen sich bei uns nicht ab.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das haben Sie nur gehört, wie viele andere auch.

Mag. C. M. (BVT): Das sind alles nur Ganggerüchte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Eine Frage noch, Frau Vorsitzende? Wie lange darf ich noch?

Vorsitzende Doris Bures: 20 Sekunden. – Zuvor noch einmal Herr Mag. C. M. (BVT), bitte.

Mag. C. M. (BVT): Ich ergänze noch ganz kurz, ohne Ihre Redezeit zu beschneiden. (Abg. Jenewein: Das tun Sie nicht!) – Okay, danke.

Da muss ich schon dazusagen, also wenn solche Vorwürfe an mich herangetragen werden, zum Beispiel der Vorwurf der Kollegin R. P. (BVT), dann wird natürlich auch versucht, das zu klären, und wenn das nicht möglich ist, dann wird das auch an die Dienstbehörde weitergeleitet.

Also ich würde jetzt nicht sagen, dass es solche Vorfälle im Haus nicht gibt, aber bei Weitem nicht in diesem Ausmaß, und wenn, dann werden sie auch der Dienstbehörde weitergeleitet. Also es wird da nichts totgeschwiegen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Eine ganz schnelle Frage, weil nämlich die Frau Kollegin S. G. (BVT) letzte Woche davon gesprochen hat, dass sich die Mitarbeiter im BVT wegen der HD nicht mehr untereinander trauen und die Arbeit darunter leidet. – Können Sie das so bestätigen?

Mag. C. M. (BVT): Ich denke, dass die Kollegin S. G. (BVT) gemeint hat, dass nach der Hausdurchsuchung sicherlich hohe Verunsicherung war. Die Kollegen waren nicht mehr sicher: Darf ich das jetzt so machen, kann ich das nicht so machen? Was passiert mir, wenn ich das so mache?

Es war eine Verunsicherung im Haus, das ist der Fall, das braucht keiner schönzureden, das gibt es. Ich denke, dass dieser Verunsicherung durch Information in vielen Bereichen sicherlich etwas die Angst genommen wurde. Ich denke auch, dass die Zeit vielleicht wieder sehr kittend, sehr heilend war. Davon gehe ich schon aus. Eine Verunsicherung nach der Hausdurchsuchung hat es gegeben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Mag. C. M. (BVT), vielen Dank für Ihre überlegten und stringenten Antworten.

Ich komme noch einmal zurück zu dem Anruf von Dr. Lett bei Ihnen, um Ihnen über die Ladung Informationen zukommen zu lassen. In der Anfragebeantwortung des Innenministers findet sich zu Ihnen die Aussage, dass es in Bezug auf Ihre Einvernahme zwischen den Mitarbeitern des Kabinetts oder des Generalsekretärs und Ihnen keine Kontaktaufnahmen gab. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Mhm!) – Das heißt, da war aber zumindest eine Kontaktaufnahme.

Mag. C. M. (BVT): Ja, ich verstehe Ihre Verwirrung oder Ihre Verwunderung, das ist klar. Wenn Sie die Information über die Zeugenladung als Kontaktaufnahme sehen, ist es eine Kontaktaufnahme.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn nicht, dann nicht – und eine zweite gab es nicht?

Mag. C. M. (BVT): Man wird wahrscheinlich davon ausgegangen sein, dass es keine inhaltliche Kontaktaufnahme war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und es gab keine inhaltliche?

Mag. C. M. (BVT): Nein, keinesfalls, sonst hätte ich mir vielleicht über das Wochenende vor der Einvernahme etwas vorbereitet.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zur Amtsverschwiegenheit noch eine Frage: Wer hat denn das als Erstes thematisiert, Sie oder Herr Dr. Lett?

Mag. C. M. (BVT): Das wurde von mir dem Kollegen Lett gegenüber thematisiert. Wie ich schon erwähnt habe, bin ich mit dieser mündlichen Entbindung des Generalsekretärs, die mir durch Kollegen Lett kommuniziert wurde, nicht ganz glücklich gewesen. Das war aber aufgrund der Situation auch nicht anders möglich.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben aber das Thema Amtsverschwiegenheitsentbindung bei Herrn Dr. Lett aufgebracht?

Mag. C. M. (BVT): Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, nicht er hat gesagt, Sie müssen auch entbunden werden, und wir haben uns darum gekümmert.

Mag. C. M. (BVT): Nein, dass die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit für ein Strafverfahren - -, ist klar. Sie führen mich jetzt hier etwas an der Nase. (Abg. Krisper: Ich will es wissen!) Ich kann es nicht genau sagen, wer jetzt als Erster das Thema Amtsverschwiegenheit angesprochen hat, aber es war dezidiert meine Intention hier, das anzusprechen, weil ich es gewohnt bin, vor einer Zeugeneinvernahme per E-Mail schriftlich die Sektion I zu befassen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich will es nur wissen, weil es wichtig ist, ob Sie das Thema aufgebracht haben oder Dr. Lett.

Mag. C. M. (BVT): Ich kann es Ihnen jetzt nicht hundertprozentig sagen. Es ist schwierig, das nachzuvollziehen, weil ich es damals in der Situation auch nicht so bedeutend gefunden habe. Wir sind aus einer Besprechung herausgegangen, haben ganz etwas anderes gesprochen, sind dorthin gefahren. Kollege Lett hat auch im Auto kein einziges Thema zu dem Verfahren gesagt, also auch nicht inhaltlich gesagt: Und pass auf!, oder da kommt das über den oder den. Das war bei ihm kein Thema. Ich wusste nicht, dass er überhaupt inhaltlich in das involviert sein könnte. Dass er Vertrauensperson oder was bei einigen Niederschriften war, war mir damals auch nicht bekannt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Okay.

Ich komme zum Inhalt Ihrer Aussage und möchte Dokument Nummer 789, Ihre Zeugeneinvernahme, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Sie haben ja schon anklingen lassen, dass sich dort nichts strafrechtlich Relevantes findet, denn hätten Sie strafrechtlich Relevantes schon identifiziert, hätten Sie es ja schließlich schon kundgetan.

Uns allen hier ist schon bekannt, dass die Staatsanwältin im Tagebuch ausführt, dass die Angaben der Zeugen R. P. (BVT), M. W. (BVT) und von Ihnen den Sachverhalt ausreichend konkretisiert haben, dass ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist, das heißt, Ihre Aussage als belastend gewertet hat. – Können Sie mir in Ihrer Einvernahme bitte etwas zeigen, was belastend ist?

Mag. C. M. (BVT): Das Problem ist: Was aus meiner Aussage als belastend zu werten ist, das müssten Sie die Oberstaatsanwältin fragen. Das war das, was ich Ihnen gesagt habe. Ich kann Ihnen nur meine Wahrnehmungen und Fakten schildern, die mir im BVT aufgefallen sind.

Die Schlussfolgerung daraus, ob das jetzt etwas Belastendes ist oder nicht, obliegt ausschließlich der Staatsanwaltschaft. Vielleicht ist ein Satz drinnen, bei dem ich sage: Ja, bei uns ist es so gewesen! – und die Staatsanwältin sagt: Ja wenn das so gewesen ist, dann ergibt sich daraus für mich - - und jetzt muss ich etwas umsetzen! – Das kann ich nicht beurteilen, tut mir leid.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe nur Ihre Hilfe gesucht, weil ich außer Entlastendes nichts finde, insbesondere, da Sie ja die Aussage von Herrn M. W. (BVT) entlastend widerlegen. Er hat ja gemeint, dass sich B. P. (BVT), der Referatsleiter für Nachrichtendienst, eine Kopie der gelöschten Daten besorgt hat. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Ach so, okay!) – Und Sie haben was ausgesagt?

Mag. C. M. (BVT): Dass er keine, also dass er keine hat. Ich gehe davon aus, dass er keine hat, dass er von mir nur eine wollte beziehungsweise dass er mir gesagt hat, dass die Löschungsfrist viel zu kurz wäre, und ob nicht eine Möglichkeit besteht, dass wir die Daten kopieren, aus dem System herausnehmen, um nicht Gefahr zu laufen, dass die Daten dort bei einer Abfrage dann elementar irgendwo in einem Akt auftauchen oder angefragt werden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist aber einer der drei Themenkomplexe, wegen der die Hausdurchsuchung stattgefunden hat, wo Sie eigentlich entlastend ausgesagt haben, und die Staatsanwältin dann gemeint hat, durch Sie wäre der letzte Stein im Puzzle vorhanden, um genug Tatbestandsmaterial für eine Hausdurchsuchung zu haben.

Mag. C. M. (BVT): Frau Abgeordnete, es fällt mir ein Stein vom Herzen, wenn ich nicht ausschlaggebend für die Hausdurchsuchung war, das können Sie mir glauben! Die Wertung der Oberstaatsanwältin, das steht mir aber auch nicht zu, ich - - Keine Ahnung, wie sie - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, leider ist das meine Meinung – die Staatsanwältin hat es anders gesehen. Und ich kann es juristisch und logisch nicht nachvollziehen, denn Ihre Einvernahme spricht auch für mich eine andere Sprache; wenn Sie das beruhigt. Ihre Aussage wirkt nämlich sehr neutral und ehrlich, und generell hat man das Gefühl, dass Sie stets versuchten, Annahmen der Staatsanwältin auch zu relativieren. – Sehen Sie das auch so?

Mag. C. M. (BVT): Ich habe versucht, Dinge aufzuklären. Ich habe meine Rolle auch so gesehen, und auch nach dem Anruf von Mag. M. W. (BVT) war eigentlich die Thematik: Es gibt Vorwürfe gegen Mitarbeiter im Amt und die wären zu konkretisieren, beziehungsweise da ich für einige Bereiche zuständig war, sind sie - -, kann ich dazu vielleicht Näheres angeben. So war auch meine Rolle, so hatte ich meine Rolle auch verstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Eine Frage zu Frau S. G. (BVT): Haben Sie das Thema S. G. (BVT) und ihre Arbeit aktiv aufgebracht oder wurden Sie - - ?

Mag. C. M. (BVT): Nein, das wurde schon von der Staatsanwältin aufgebracht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wissen Sie, warum? – Es liest sich nämlich ja auch wirklich so: „Wenn ich gefragt werde, ob S. G. (BVT) einen Schwerpunkt in ihrer Arbeit setzt“.

Mag. C. M. (BVT): Nein. Warum nicht? – Sie sehen auch, dass das ein neuer Themenkomplex war. (Abg. Krisper: Genau!) Ich gehe davon aus, dass die Oberstaatsanwältin ihre Themen abgearbeitet hat. Da die Ministerialrätin Kollegin S. G. (BVT) damals noch eine Mitarbeiterin von mir war, war es naheliegend, mich auch danach zu fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie nachvollziehen, warum der Schwerpunkt von Frau S. G. (BVT) Arbeit für die Staatsanwältin wichtig ist?

Mag. C. M. (BVT): Ich müsste wieder mutmaßen – auch das möchte ich hier in diesem Plenum nicht machen. Aus meiner Befragung ist es nicht ersichtlich gewesen, aber wie gesagt: Ich gehe auch davon aus, dass die Oberstaatsanwältin bei der Befragung über wesentlich mehr Kenntnisse verfügt hat als ich, somit wird es da schon einen Zusammenhang gegeben haben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben gemeint, Sie seien davon ausgegangen, dass die Staatsanwältin mehrere Zeugen einvernommen hat. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Ja!) – Warum?

Mag. C. M. (BVT): Das wurde mir auch so kommuniziert, dass es schon vorher Zeugen gegeben hat. Mir wurde ja auch die Niederschrift von M. W. (BVT) in Auszügen vorgehalten beziehungsweise wusste ich ja von seiner Verständigung, dass er befragt worden war, also ging ich auch von weiteren Zeugen aus. Ich bin mir nicht sicher, ob nicht sogar thematisiert wurde, dass es mehrere Zeugen gibt. Ich glaube, es wurde sogar bei der Einvernahme durch die Frau Oberstaatsanwältin thematisiert, dass es mehrere Zeugen gibt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben ganz am Anfang in einer Antwort an den Herrn Verfahrensrichter gemeint, dass Sie bei der Einvernahme in den Raum gestellt haben, dass es mehr Ermittlungstätigkeiten bedürfen würde, und Sie deswegen bei der Hausdurchsuchung überrascht waren, dass die Staatsanwältin schon im BVT steht.

Mag. C. M. (BVT): Ich habe jetzt meine Niederschrift - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) – Ah, ich habe meine Niederschrift hier! Es kommt in meiner Niederschrift immer wieder vor, wer da hilfreich sein könnte, sagen wir so.

Es wurde auch im Rahmen dieser Kopien - - Als Ansprechperson hier zu diesen Kopien wurde von mir zum Beispiel der Leiter der IKT genannt, denn der würde wissen, ob eine Kopie, der kann auch sagen, ob eine Kopie erstellt worden ist. Ob eine Kopie erstellt worden ist? – Ich gehe davon aus: Nein. Mir wurde von der Staatsanwaltschaft gesagt, dass wahrscheinlich eine Kopie erstellt worden ist, und somit war für mich natürlich der Schluss naheliegend, ihr zu sagen: Ich weiß es nicht, fragen Sie dort nach!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es gab von der Staatsanwältin zwei Argumentationen, einen Zirkelschluss. Erstens: Es ist aufgrund der Aussagen der Zeugen alles urdringlich, deswegen können wir die Zeugenaussagen nicht verifizieren oder falsifizieren, denn wir müssen eben vorgehen.

Das Zweite war die Fernlöschung. – Haben Sie zu diesem Themenkomplex Wahrnehmungen?

Mag. C. M. (BVT): Ich glaube, die wurde bei mir nicht thematisiert. Ich bin auch technisch überhaupt nicht versiert (Abg. Krisper: Okay!), im Nachhinein betrachtet: Nach diesem Verfahren haben mir, glaube ich, schon sämtliche Mitarbeiter oder zumindest alle Mitarbeiter der IKT gesagt, dass es diese Fernlöschung nicht gibt. Da gehen die Meinungen auseinander – das ist, bitte, eine Frage an die Techniker.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es kam dann zu einer zweiten Einvernahme. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Mhm!) – Das war Ihr Wunsch?

Mag. C. M. (BVT): Das war mein ausdrücklicher Wunsch, und zwar aufgrund dessen, weil mir die Hausdurchsuchungsbefehle zugänglich wurden und ich das Gefühl hatte, dass ich einige Dinge, die in meiner Aussage getätigt wurden – eines war mein Eigenverschulden –, unbedingt richtigstellen musste, und zweitens hatte ich das Gefühl, dass das missverstanden worden war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie beide Punkte ausführen, was das war?

Mag. C. M. (BVT): Der erste Punkt war der Verbleib der Reisepässe - - Aufgrund der Tatsache, dass die Besprechung über die Reisepässe in einem Büro eines Kollegen stattgefunden hat, konnte ich das bei der Besprechung beziehungsweise Sitzung bei der Oberstaatsanwältin nicht mehr genau klarlegen, ob diese Reisepässe in diesem Büro verwahrt waren oder im Büro des Referatsleiters B. P. (BVT). Ich habe auch der Frau Oberstaatsanwältin gesagt, dass ich mir das noch überlegen muss. Es wurde auch länger mit ihr thematisiert, dass ich mir da nicht sicher bin. Überlegen konnte ich mir da nicht mehr viel, Sie wissen es.

Der zweite Themenkomplex war, dass ich beim Hausdurchsuchungsbeschluss eines Mitarbeiters der IKT das Gefühl hatte, dass meine Aussage da so interpretiert wurde, dass ein Auftrag vorliegt, der zu einer Löschung der Daten geführt hätte; irgendwie so. Das wollte ich richtigstellen, also meine Aussage. Es wurde mir dann von der Frau Oberstaatsanwältin bestätigt, dass das auch so gelesen wird. Meine Aussage bedeutet ja nur, dass die IKT bei uns im Haus sehr korrekt arbeitet. Wenn Sie etwas benötigen, muss das schriftlich erfolgen. Also dass jemand ohne Auftrag mit einem USB-Stick hingeht und sagt: Kopieren Sie mir die Akte!, das schließe ich aus. Das würde bei uns im Haus nicht funktionieren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, bei diesem Punkt hat die Staatsanwältin Ihnen recht gegeben, dass sie das eh so wie Sie nicht belastend gelesen und gehört hat.

Mag. C. M. (BVT): Ja, das steht, glaube ich, in meiner zweiten Niederschrift; dort steht das wortgleich drinnen, dass das so gesehen wird.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also auch nicht belastend.

Mag. C. M. (BVT): Ich habe mir auch bei der zweiten Niederschrift, ich sage es ganz ehrlich, eine Vertrauensperson mitgenommen, weil es mir ein Anliegen war, das richtigzustellen, weil ich das Gefühl hatte, das wurde vielleicht falsch verstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben sich ja dann der Frau S. G. (BVT) anvertraut und ihr gesagt, dass Sie einer der Zeugen waren. – Wie ist das abgelaufen?

Mag. C. M. (BVT): Das kann ich Ihnen ganz klar bestätigen, das war eine unangenehme Situation, wenn Sie dort mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert werden, wo Sie zwei Tage zuvor als Zeuge ausgesagt haben, und neben Ihnen stehen die Kollegen, die fassungslos herumlaufen und keine Ahnung haben, was passiert. Das war der Grund, warum ich zur Frau Oberstaatsanwältin gegangen bin und sie gefragt habe, ob die Möglichkeit besteht.

Es war ein Verschlussverfahren, da war unter Androhung strafrechtlicher Maßnahmen Geheimhaltung vereinbart, also nicht über das Verfahren zu sprechen. Aus diesem Grund bin ich zur Frau Oberstaatsanwältin gegangen und habe ersucht, meinen Status als Zeugen kundtun zu dürfen. Sie hat gesagt, dass ich das erwähnen kann, solange es inhaltlich kein Problem ist. Stellen Sie sich vor, ich hätte es den Kollegen nicht gesagt, und es kommt später heraus, dann hätte das natürlich schlecht gewirkt. – Das war der Grund.

Ich habe jetzt von einer Kollegin erfahren – ich bin kein leidenschaftlicher Newsticker-Leser, denn dadurch steigert man sich dann vielleicht noch mehr in die Sache hinein –, dass sich die Kollegin S. G. (BVT) aber durch diese Tatsache, dass ich ihr das mitgeteilt habe, dann eher betroffen gefühlt hat oder dass es ihr unangenehm war – ich kann jetzt den Wortlaut der Kollegin S. G. (BVT) nicht sagen, das dürfte irgendwo bei ihrer Aussage hier vor dem Untersuchungsausschuss thematisiert worden sein –, das tut mir natürlich leid! Es ist aber auch ärgerlich, denn wir haben uns dazwischen einige Male bei ihr im Büro oder bei Besprechungen getroffen, und da hätte sie es dort auch kommunizieren können. Für mich war es damals einfach die bessere Variante.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe noch eine Frage zu Frau R. P. (BVT), die gestern bei uns hier meinte, dass sich niemand der Missstände angenommen hätte und sie hätte nichts anderes machen können, als zum nächsten Minister zu gehen. – Was sagen Sie dazu?

Mag. C. M. (BVT): Das ist eine subjektive Wahrnehmung der Kollegin R. P. (BVT). Es gibt sogar eine Beschwerde der Kollegin R. P. (BVT) über das Verhalten eines Mitarbeiters, die gibt es, die ist - - Ich habe dann sogar - - Alle Mitarbeiter, die im Umkreis waren und von diesem Vorfall betroffen sind, haben eine Stellungnahme abgeben müssen, und so weiter und so fort, also ganz so würde ich es nicht sehen.

Ihre subjektive Wahrnehmung kann ich ihr natürlich nicht absprechen. Wenn sie sich durch die Vorgesetzten zu wenig unterstützt gefühlt hat oder ihr Vorfälle bekannt sind, die nicht diesen einen Vorfall betreffen, dann möchte ich sie nicht der Lüge bezichtigen. Ich gehe also davon aus, dass sie subjektiv diese Wahrnehmung so hatte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was wäre der Weg abseits des Ministers, wenn man intern in seiner Arbeitswelt Probleme hat?

Mag. C. M. (BVT): Grundsätzlich ist der nächste Weg der zum Referatsleiter. Wenn der Referatsleiter die Person ist, mit der Sie das Problem haben, ist es grundsätzlich so, dass Sie zur nächsten Instanz, zum Abteilungsleiter, gehen oder zum Direktor. Wir hätten dazwischen ja natürlich auch noch die Frau Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit als kompetente Ansprechpartnerin. (Abg. Krisper: Frau Kardeis, ja!) Sie können sich an die Gleichbehandlungs- - wenden. Es gibt Möglichkeiten, es kommt natürlich darauf an, was für Vorhalte und was für Verschwörungen Sie sehen. Wenn Sie davon ausgehen, dass es da ein Netzwerk dahinter gibt, oder wenn Sie davon ausgehen, dass da – auf Neudeutsch – gepackelt wird, dann werden Sie sich eine Instanz suchen, der Sie das Vertrauen schenken.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm.

Apropos Netzwerk: In Ihrer ersten Einvernahme sagen Sie auf Seite 13 zum Thema Geiselbefreiungsgelder (Auskunftsperson C. M. (BVT): Mhm!):

„Wenn ich gefragt werde, ob ich gemeinsam mit M. W. (BVT) Zeuge von Gesprächen zwischen Zöhrer und S. R. (BVT) geworden bin, so gebe ich an, dass das häufig der Fall war. Ich möchte dazu sagen, dass sich das Verhältnis zwischen Zöhrer und M. W. (BVT) massiv verschlechtert hat. Jetzt herrscht ‚offener Krieg‘, das war aber nicht immer so.“

Mag. C. M. (BVT): Ja, das ist sehr schade gewesen. Mag. M. W. (BVT) hat versucht, seinen Job bestmöglich zu machen, und Mag. Zöhrer hat versucht, seinen Job bestmöglich zu machen. Es war eine ausgesprochen unangenehme Situation für mich, weil bei mir der eine über den anderen geschimpft hat und der andere bei mir über den einen geschimpft hat (Abg. Krisper: Das kennt man, ja!), und ich dazwischen gestanden bin.

Ich muss aber fairerweise sagen, dass ich jetzt beiden nicht etwas vorwerfen könnte, es hat jeder seinen Job bestmöglich gemacht. Es hat da einfach Spannungen zwischen den beiden gegeben, die primär entstanden sind, als Mag. M. W. (BVT) Abteilungsleiter 2 und Mag. Zöhrer stellvertretender Direktor wurde. Ich hatte das Gefühl, dass dieses Verhältnis wesentlich besser war, als die beiden noch jeweils eine eigene Abteilung geleitet haben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vielen Dank, dass Sie heute zur Verfügung stehen! (Auskunftsperson C. M. (BVT) – erheitert –: Ich muss!) Sie haben ja jetzt viele Sachen beantwortet und schon vorweggenommen.

Ich habe noch ein paar kleinere Verständnisfragen: Hatten Sie nach Ihrer Aussage bei der Staatsanwaltschaft den Eindruck, dass Sie missverstanden wurden?

Mag. C. M. (BVT): Das möchte ich der Frau Oberstaatsanwältin überhaupt nicht in den Mund legen oder unterstellen. Ich habe dort versucht, Dinge klarzustellen, hatte die Hoffnung, dass mir das teilweise gelungen ist. Ich bin natürlich auch mit dem Wissen herausgegangen, dass einiges von mir nicht zu klären gewesen ist, gerade die technischen Bereiche. Wir sind da mit sehr vielen Fakten und Tatsachen konfrontiert, deren Auslegung, das wird Sie in diesem Ausschuss genauso treffen - - Es ist unglaublich schwierig, in dieser Causa die richtigen Schlüsse dann zu ziehen. Aber dass ich, als ich gegangen bin, das Gefühl gehabt hätte, man hätte mich bei der Einvernahme in eine Richtung gedrängt oder ich wäre absichtlich falsch verstanden worden, das hatte ich nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Aber nachher hatten Sie schon das Bedürfnis, Ihre Aussage zu relativieren.

Mag. C. M. (BVT): Das war, wie gesagt, als ich den Hausdurchsuchungsbeschluss gelesen und Ähnlichkeiten zu meiner Aussage gesehen habe, da dachte ich mir: Oh mein Gott, das wird man offensichtlich falsch verstanden haben. Aus diesem Grund wollte ich das korrigieren – oder zumindest klären, dass das nicht so gemeint ist.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Die Frau Staatsanwältin hat uns gesagt - - Also wir haben mehrfach nach dem Grund gefragt, warum das Büro der Extremismusreferatsleiterin S. G. (BVT) durchsucht wurde, und sie hat immer wieder einen Grund genannt, unter anderem auch Ihre Zeugenaussage, weil Sie von Durchgriffen sprechen: nämlich Durchgriffe auf Mitarbeiter von Zöhrer und direkter Kontakt von Zöhrer zu S. G. (BVT).

Was ist Ihre Wahrnehmung dazu?

Mag. C. M. (BVT): Ja, die - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Also Sie müssen jetzt nicht über die Einschätzung der Staatsanwältin urteilen, sondern: Wie sehen Sie das?

Mag. C. M. (BVT): Ich glaube, Ihre Frage richtig zu verstehen. Das Thema der Direktdurchgriffe ist ein Thema bei uns im Haus, das möchte ich nicht kleinreden. Die Frage ist natürlich, was an diesen Direktdurchgriffen verwerflich ist. Dass sich zum Beispiel ein stellvertretender Direktor bei einem Referatsleiter über den Stand eines Verfahrens erkundigt und nicht beim Abteilungsleiter, wird auch dem Umstand geschuldet sein, dass der Referatsleiter beziehungsweise der einzelne Sachbearbeiter wesentlich mehr Detailkenntnis hat.

Einige Herrschaften, die hier im Plenum sitzen, sind auch bei den Sitzungen des Ständigen Unterausschusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten anwesend: Sie kennen die Fragen, die dort gestellt werden, Sie kennen die Detailtiefe, die diese Fragen manchmal haben – und es ist natürlich verständlich, dass man sich die bestmögliche Information beschafft. Dass man als Abteilungsleiter natürlich den Wunsch hat, dass die Referatsleiter oder die Mitarbeiter dann den Abteilungsleiter in Kenntnis setzen, dass ein Vorgesetzter – der Direktor, der stellvertretende Direktor – sich Informationen beschafft hat, das ist natürlich auch ein vitales Interesse. Man will nämlich vom Direktor nicht auf einen Fall angesprochen werden, bei dem der Direktor mehr Detailkenntnis hat als man selbst als Abteilungsleiter.

Die Direktdurchgriffe des stellvertretenden Direktors beziehungsweise des Direktors auf einzelne Mitarbeiter sind per se ja nichts Verbotenes. Das Problem an diesen Direktdurchgriffen ist die Tatsache, dass diese Durchgriffe jetzt teilweise als Einflussnahmen interpretiert werden. Ich glaube, das ist ganz wichtig, zu trennen zwischen einem Direktdurchgriff – das Wort Direktdurchgriff ist schon furchtbar (Abg. Prinz: Nachfrage!), einem Nachfragen, Danke vielmals – bei einem Mitarbeiter oder einem Referatsleiter und einer Einflussnahme auf ein Verfahren. Das sind Dinge, die sollte man trennen. Und das ist, was ich gesagt habe, das Schwierige, aus Fakten Schlüsse zu ziehen, weil diese Schlüsse einen eventuell auch in die Irre leiten.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Also diese direkten Nachfragen beziehungsweise, so wie es in Ihrer Zeugenaussage steht – da steht es tatsächlich so –, „direkten Durchgriffe auf Mitarbeiter“ (Auskunftsperson C. M. (BVT): Ja!): Haben Sie das so gemeint wie direkte Nachfrage, oder könnte man da auch interpretieren, zumindest so wie es in dieser Zeugenaussage steht, dass da Informationen an die Frau S. G. (BVT) weitergeleitet wurden, die strafrechtlich relevant waren?

Mag. C. M. (BVT): Das steht in meiner Niederschrift? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Seite 7, da steht „Durchgriffe“. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Okay!)

„jede Information an Zöhrer oder Gridling, also alle direkten Durchgriffe auf Mitarbeiter unserer Abteilung 2“ sind an „mich zu berichten“. Dann geht es weiter: „Diese Direktdurchgriffe von Zöhrer gab es nicht nur bei S. G. (BVT), sondern auch bei B. P. (BVT)“.

Mag. C. M. (BVT): Ja, das waren diese Nachfragen, die ich erwähnt habe, aber steuerndes Eingreifen? – Sie kennen mittlerweile die Frau S. G. (BVT), ein Eingreifen in die Amtshandlungen, glaube ich, ist nicht so leicht. Abgesehen davon nehme ich auch an, dass da gar kein Interesse bestand. Das muss man schon - - Also mir liegt zumindest – um das klarzumachen, um mir hier in diesem Ausschuss nicht den Strick zu drehen – kein Hinweis vor, dass es zu steuernden Eingriffen auf Extremismusamtshandlungen gekommen wäre.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Also es geht tatsächlich nur um Nachfragen, wie es bei Ermittlungen - - ?

Mag. C. M. (BVT): Ich gehe davon aus, man kennt sich ja aus früheren Zeiten und holt sich die Informationen ab und lässt sich informieren. Um mich jetzt selbst als Direktdurchgreifer darzustellen: Wenn der Referatsleiter nicht anwesend ist, frage auch ich beim zuständigen Sachbearbeiter nach, wenn ich Informationen dringend benötige. Das geht einfach nicht anders.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie haben bei Ihrer Aussage auch die Weitergabe von Medieninformationen angesprochen. – Können Sie uns da genauer erklären, wer was weitergegeben hat, beziehungsweise können Sie uns da ein bisschen mehr Auskunft geben?

Mag. C. M. (BVT) (erheitert): Also wenn ich Ihnen das sagen könnte, wer was weitergegeben hätte, dann wäre ich einer der glücklichsten Menschen. Das hat uns immer wieder sehr stark beschäftigt, dass wir Informationen verfasst haben, die wir dann verbreitet haben und wobei dann ähnliche Informationen in den Medien aufgetaucht sind. Das kann verschiedene Gründe haben, ich möchte hier auch nicht mit Schuldzuweisungen um mich werfen oder Leute an den Pranger stellen.

Es kann natürlich dazu kommen, dass die Medien ein Interesse an unserer Tätigkeit haben, und natürlich auch das Ministerium ein Interesse hat, die Medien mit Informationen zu versorgen, das verstehe ich. Wenn aber diese Informationsverbreitung an die Medien bestimmte Bereiche verlässt – wenn Namen genannt werden oder wenn Daten von Hausdurchsuchungen aufscheinen, wenn Reporter bei Hausdurchsuchungen auftauchen, wo Zugriffsteams aufziehen –, dann ist das nicht mehr diskutierbar. Da geht es um die Gefährdung von Mitarbeitern, und so etwas darf es nicht geben.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie das Gefühl, dass das nach wie vor der Fall ist, oder war das nur früher so?

Mag. C. M. (BVT): Könnte ich nicht sagen. Ich muss aber ehrlich sagen, dass unsere Themen leider durch diesen Ausschuss und durch das WKStA-Verfahren ziemlich an den Rand gedrängt werden. Wir haben eine sehr gute Arbeit, die geleistet wird, auch jetzt im Extremismusbereich – Sie haben die Amtshandlungen mit den Staatsverweigerern sicherlich auch mitbekommen –, aber man hat das Gefühl, dass sich das Interesse am Staatsschutz jetzt mehr auf dieses Verfahren bezieht als auf die Arbeit, die geleistet wird.

Ich könnte es jetzt nicht sagen, dass in letzter Zeit irgendeine GD-Information oder eine Kabinettsinformation hinausgegangen wäre – muss aber auch dazusagen, dass wir schon früher begonnen haben, die Namen nicht mehr hineinzuschreiben und die Informationen, den Informations- -, die Bandbreite der Streuung der Information wesentlich einzuschränken.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): In Ihrer Aussage haben Sie auch gesagt, wenn es um das Thema Rückstand bei der Skartierung ging, haben Sie angegeben, dass der Vorwurf da war, dass Sie Verbrechen an der Spionageabwehr - -

Mag. C. M. (BVT): Ja, das ist eine Aussage - - Das wundert mich nicht, dass die heute thematisiert wird. Das ist richtig, der Ausdruck wurde mir gegenüber erwähnt. Ich kann Ihnen auch sagen, von wem gegenüber mir der erwähnt wurde: Er wurde vom Referatsleiter Spionageabwehr erwähnt. Er war hier schon zur Aussage. Ich weiß nicht, wie sein Auftritt hier war, aber er ist ein sehr emotionaler Mensch, und aus dieser Sicht heraus müssen Sie das auch sehen. (Abg. Zadić: Mhm!)

Das Interesse - - Ich habe schon gesagt, in der Thematik besteht ein Interesse an Daten. Dass er davon natürlich nicht begeistert war, dass wir uns zu einer Sammelskartierung entschlossen haben, das ist auch nachvollziehbar. Aufgrund seiner quirligen Art und seines Temperaments dürften Sie es in dieser Aussprache - - Wenn Sie ihn kennen – er war hier schon –, dann dürfen Sie da bitte nicht so viel hineininterpretieren.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ich würde noch einmal gern zu dieser Versiegelung kommen. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Mhm!) Sie haben ja gemeinsam mit Frau Mag. M. K. (BVT) auch diese Versiegelung beantragt. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Mhm!) Können Sie uns erklären, ob Sie die Einschätzung der Staatsanwältin teilen, dass das nicht zu klassifizieren wäre – nur aus Ihrer rein juristischen Sicht?

Mag. C. M. (BVT): Sie haben mir jetzt dankenswerterweise die Antwort schon vorweggenommen. Wenn ich die Kollegin unterstützt habe bei der Versiegelung der Daten, dann teile ich natürlich die Ansicht der Oberstaatsanwältin nicht. Ich muss aber zugeben, ich möchte mir hier jetzt nicht die Lorbeeren aufsetzen, dass ich so grandiose Ideen gehabt hätte, die Versiegelung anzustoßen. Diese Ideen sind von meiner Kollegin von der Rechtsabteilung gekommen, die hier wirklich sehr kompetent und auch den Kollegen bei der Hausdurchsuchung mit Rat und Tat zur Verfügung gestanden ist, die wirklich eine gute Arbeit an dem Tag gemacht hat. Sie hat auch die Idee mit der Versiegelung sofort aufgebracht. Ich denke und ich hoffe, dass gerade dieses Gremium, das mir hier heute gegenübersitzt, die Thematik aufnimmt und dass man hier vielleicht in der Strafprozessordnung entsprechend nachschärft, weil wir uns so etwas definitiv nie wieder leisten können.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vielleicht nur interessehalber: Was war denn die Argumentation, warum die Versiegelung notwendig gewesen wäre? Denn in der Strafprozeßordnung – Sie haben es angesprochen – steht es ja tatsächlich nicht.

Mag. C. M. (BVT): Ja, wir sind davon ausgegangen, wenn die Frau Oberstaatsanwältin sagt, sie braucht diese Datei und sie braucht diesen Zettel, dann können wir das prüfen und können es ihr übergeben. Wenn sie sagt, sie braucht diesen Datenträger oder diesen Stoß Papier, dann wissen wir nicht, ob nicht doch klassifizierte Informationen enthalten sind. Somit ist natürlich ein Schutzbedürfnis des Amtes gegeben – daher unser Bestreben, hier eine Versiegelung vorzunehmen. Die Anpassung der Strafprozessordnung - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Aber die Klassifizierung gilt ja nicht bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Justiz zumindest.

Mag. C. M. (BVT): Ja, aber es sind halt unsere Amtsinformationen, es sind unsere Partnerdienstinformationen: Wie funktioniert das Haus? Mit wem kommuniziert das Haus? Diesbezüglich haben wir natürlich vitale Interessen, dass die nicht irgendwo in einem Medium auftauchen, und da haben wir auch vitale Interessen, dass die nicht bei einer Staatsanwaltschaft auftauchen, sofern sie nicht irgendwie Gegenstand der Ermittlungen sind. Wenn natürlich jetzt ein strafbares Verhalten in Zusammenarbeit mit einem Partnerdienst gegeben wäre, dann wird auch dieses Verhalten natürlich zu einer Anklage führen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vielen Dank.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Vorweg ein herzliches Dankeschön, Herr Mag. C. M. (BVT), dass Sie uns heute als Auskunftsperson zur Verfügung stehen.

Ich möchte am Beginn auf den 26. Februar 2018 zurückgehen. Habe ich Sie oder Ihre Aussage richtig verstanden: Die Oberstaatsanwältin Schmudermayer hat Ihnen die anonyme Aussage sozusagen angeboten?

Mag. C. M. (BVT): Sie hat erwähnt, dass Zeugen anonym ausgesagt hätten. Angeboten? – Es ist kein Selbstbedienungsladen. Sie hat nur gesagt, dass Zeugen anonym ausgesagt hätten, weil sie Angst um ihr Leben haben. Aus diesem Grund habe ich mich auch dazu entschlossen oder entschieden.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Okay. Sie hat Ihnen auf jeden Fall die Möglichkeit aufgezeigt, nennen wir es so.

Mag. C. M. (BVT): Ja, richtig.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Mit welchen Erwartungshaltungen und Vorstellungen, welche Themen besprochen werden könnten, sind Sie zu der Einvernahme in die WKStA gegangen?

Mag. C. M. (BVT): Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Die Löschung der Daten war für mich sehr kryptisch, weil ich nicht genau wusste, was der Themenbereich sein kann.

Die Causa Lansky ist mir teilweise natürlich sehr gut bekannt, weil ich Akte und Berichte dazu unterschrieben habe und es hier schon mehrere Verfahren gegeben hat.

Der dritte Punkt, den ich noch so ungefähr in Erinnerung habe – aber, bitte, nageln Sie mich nicht fest –, sind die Übergriffe, die im Haus kolportiert wurden, wo es immer wieder Gerüchte gegeben hat, es gäbe Übergriffe, zu denen ich aber so und so nichts sagen konnte, weil diese Übergriffe, über die gesprochen wurde - - Da war ich nicht anwesend und kenne sie nur vom Hörensagen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie ziemlich zu Beginn Ihrer Ausführungen gesagt, im Zusammenhang mit dem kasachischen Geheimdienst haben Sie erwartet, dass Fragen gestellt werden. – Hängt das mit den Lansky-Daten zusammen?

Mag. C. M. (BVT): Das rennt mit den Lansky-Daten zusammen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Okay.

Mag. C. M. (BVT): Also mit den Lansky-Daten: Ich möchte Sie da wieder ersuchen, dass wir die Lansky-Daten vielleicht runterbrechen. Welche Lansky-Daten? – Es hängt mit dem Strafverfahren Lansky zusammen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Okay.

Zur Einvernahme und Amtsverschwiegenheit: Wurden Sie von der Amtsverschwiegenheit entbunden, und wenn ja, wann und wie erfolgte das?

Mag. C. M. (BVT): Ich denke, das haben wir heute schon einmal thematisiert. Das war vom Kollegen Lett, weil die Möglichkeit nicht bestand, die Sektion I zu befassen, weil es ein Verschlussverfahren ist. Als dann natürlich die ganzen Zeugenladungen inflationär in diesem Verschlussverfahren verteilt wurden, von den Beschuldigten, bin ich fest davon ausgegangen, dass kein Verschlussverfahren mehr vorliegt und somit auch keine Restriktion besteht, die Sektion I jetzt zu befassen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Trotzdem die Frage: Hat die Staatsanwältin Schmudermayer vor der Einvernahme danach gefragt, ob eine Entbindung vorliegt?

Mag. C. M. (BVT): Ich kann mich jetzt nicht genau erinnern, ich glaube aber eher nein.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Es ist im Vernehmungsprotokoll eigentlich kein Hinweis auf eine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit zu finden, obwohl jede Seite einzeln unterzeichnet wurde. Nach Ihrer langjährigen Erfahrung als Polizeibeamter werden Sie das, denke ich, auch als wesentliches Element dieser Entbindung von der Amtsverschwiegenheit sehen. – Wie kann es dann passieren, dass das in keinem Vernehmungsprotokoll dokumentiert ist?

Mag. C. M. (BVT): Nein, da muss ich Ihnen widersprechen, das sehe ich ganz anders. Die Entbindung der Amtsverschwiegenheit dient mir, um dort aussagen zu können, sie dient nicht der Staatsanwaltschaft, um mich befragen zu können. Ich habe mich dort auf die Aussage des Kollegen Lett verlassen, und glücklicherweise ist sie auch schriftlich nachgemeldet worden. Es stimmt ja auch, dass diese Entbindung von der Amtsverschwiegenheit vorgelegen ist, aber die musste nicht - - Ich bin mir auch nicht sicher, ob die normalerweise in Niederschriften drinnen steht. Es gibt zumindest keine Tickbox für die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit. Die dient ja dem Schutz des Beamten, dass ich etwas sagen darf, und nicht der Staatsanwaltschaft, dass sie etwas hören darf. Das war für mich nicht verwunderlich, nein.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ist Ihnen bekannt, dass die Frau Oberstaatsanwältin Schmudermayer nach Ihrer Aussage - - Sie hat am 27. Februar dem Generalsekretär des Bundesministeriums für Inneres mitgeteilt, dass eine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit noch nicht vorliegt. – War Ihnen das bekannt? (Auskunftsperson C. M. (BVT): Entschuldigung?) Ist Ihnen das bekannt, dass die Staatsanwältin am 27.2. mit dem Generalsekretär des BMI in Kontakt getreten ist und mitgeteilt hat, dass eine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit noch nicht vorliegt? Ist Ihnen das bekannt?

Mag. C. M. (BVT): Nein, ist mir natürlich nicht bekannt. Da muss ich ja ehrlich sagen: Das würde das bestätigen, dass sie mit mir nicht darüber gesprochen hat.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Wir legen Ihnen ein Dokument mit der Nummer 1079 vor und gehen auf die Seite 40. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Auskunftsperson C. M. (BVT): Mhm!) Es handelt sich bei diesem Dokument um das Tagebuch der fallführenden Staatsanwältin Frau Schmudermayer, worin genau wieder Bezug genommen wurde auf den Kontakt zum Generalsekretär des BMI, dass eine formelle Entbindung von der Amtsverschwiegenheit noch nicht vorliegt.

Das heißt also, es ist korrekt, dass keine Entbindung vorlag, und es wurde auch nirgends festgehalten?

Mag. C. M. (BVT): Moment! (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Wenn ich dieses Dokument hier lese – und es geht ja um den ersten Abschnitt hinsichtlich der Entbindung von der Amtsverschwiegenheit –, so deckt sich das genau mit den Angaben, dass die mündliche Entbindung seitens des Generalsekretariats vorliegt und dass die Oberstaatsanwältin Schmudermayer davon offensichtlich nicht in Kenntnis war. Aber das steht ja auch hier in ihrem Tagebuch, dass ihr vom Generalsekretär mitgeteilt wurde, dass eine mündliche Entbindung von der Amtsverschwiegenheit vorliegt und die schriftliche übermittelt wird. Das deckt sich genau mit dem, von dem wir gerade sprechen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Für uns ist interessant, dass einerseits hier die Frau Oberstaatsanwältin festhält, dass keine Entbindung vorlag, gleichzeitig gibt es eine schriftliche Anfragebeantwortung des Innenministeriums, in dem festgehalten wird, dass es keinen Kontakt gab.

Mag. C. M. (BVT): Das kann ich mir durchaus erklären: Sie haben hier das Tagebuch der Frau Oberstaatsanwältin, wo ihr keine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit vorliegt. Das heißt aber nicht, dass dem Generalsekretariat die Entbindung nicht vorliegt, weil sie sie ja ausgesprochen haben. Also das sind ja zwei verschiedene Verfahrensparteien sozusagen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Mag. C. M. (BVT)! Hatten Sie zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung beziehungsweise kurz davor oder danach Kontakt zum Bundesministerium für Inneres, ganz konkret zum Herrn Bundesminister zum Beispiel (Auskunftsperson C. M. (BVT): Nein!), zum Generalsekretär oder zu Mitgliedern des Kabinetts?

Mag. C. M. (BVT): Zu Udo Lett, wie bereits erwähnt. Er war ja auch derjenige, der mich dann zur Staatsanwaltschaft begleitet hat, und er war auch derjenige, der mir den Termin gesagt hat.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Danke. Es wurde also schon festgehalten, dass zum Zeitpunkt keine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit vorlag. Die ist dann entsprechend nachgereicht worden.

Ich darf zum Dokument Nummer 1071 kommen, das wir Ihnen vorlegen.

Mag. C. M. (BVT): Moment, jetzt müssen wir noch einmal zurück. Sie haben das jetzt taktisch gut versucht, aber das stimmt einfach nicht, und das müssen wir natürlich richtigstellen.

Es lag eine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit vor, nur nicht bei der Oberstaatsanwältin Schmudermayer offensichtlich. Wenn mir gegenüber seitens eines Mitarbeiters des Generalsekretariats beteuert wird, dass eine mündliche Entbindung von der Amtsverschwiegenheit vorliegt, und ich keine Möglichkeit habe, die Sektion I zu einer schriftlichen Entbindung aufzufordern, dann muss ich davon ausgehen, dass eine mündliche Entbindung vorliegt. Also können wir nicht aus dem Schreiben der Frau Oberstaatsanwältin Schmudermayer schließen, dass die mündliche Entbindung nicht besteht. Von dieser mündlichen Entbindung wurde die Frau Oberstaatsanwältin Schmudermayer offensichtlich durch den Generalsekretär in Kenntnis gesetzt. Hier wäre wieder - - Das wäre eine falsche Interpretation.

So, Entschuldigung; zurück zu Ihrer Frage!

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Kein Problem.

Kommen wir zum Dokument Nummer 1071 auf der Seite 17. Da muss man dazusagen, das ist eine Rohfassung des Informationsberichtes der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an die Oberstaatsanwaltschaft, und da heißt es unter anderem: „Auch die Zeugen äußerten (informativ außerhalb des Protokolls), dass eine Beauftragung des BAK oder des BKA ihnen bedenklich erscheine,“

Da ergibt sich für mich die Frage: Hat sich die Frau Staatsanwältin bei der Einvernahme am 26.2.2018 über eine Beauftragung des BAK mit Ihnen unterhalten oder wurde das besprochen?

Mag. C. M. (BVT): Nein, weder die Beauftragung des BAK noch sonstiger Einheiten. Die Hausdurchsuchung, wie erwähnt, wurde dort ja auch nicht thematisiert.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Auch nicht von Ihrer Seite, dass das BAK oder das Bundeskriminalamt angesprochen - - Auch von Ihrer Seite wurde das nicht zum Thema gemacht, dass man die einbinden könnte?

Mag. C. M. (BVT): Nein. Die Hausdurchsuchung war bei meiner Befragung kein Thema. In eine Vorbereitung der Hausdurchsuchung, eine Einbindung von Kräften in die Hausdurchsuchung per se war ich nicht eingebunden.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Wie würden Sie das fachlich beurteilen? Oder: Mich würde Ihre Wahrnehmung oder Meinung dazu interessieren, wenn es heißt sozusagen, dass Zeugen außerhalb des Protokolls sagen, eine Beauftragung des BAK würde ihnen bedenklich erscheinen. – Ich nehme an, es gab ja durchaus des Öfteren Kontakt, oder es gibt ständig Kontakt mit dem BAK, oder sehe ich das falsch?

Mag. C. M. (BVT): Bei uns ist es so geregelt: Wenn wir Verdachtslage haben über eine Übertretung, verständigen wir das BAK. Das ist erlassmäßig geregelt, so machen wir das. Wenn es hier andere Gründe dafür gibt, dann kann ich Ihnen das nicht nachvollziehen, weil ich den Wissensstand dieser Zeugen zu dem damaligen Zeitpunkt natürlich nicht wiedergeben kann. Wenn natürlich andere Dienststellen oder andere Stellen des BMI betroffen sind, wenn das BAK selbst betroffen ist, dann wäre es eher leichtsinnig, das BAK mit der Ermittlung zu befassen. Das ist für mich nachvollziehbar. Da kann ich Ihnen aber auch nicht sagen, was damals der Wissensstand war. Ich weiß auch nicht, inwiefern das BAK hier eine Rolle spielt, in diesem Verfahren.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Okay. Bei Ihrer Befragung am 26. war die Hausdurchsuchung kein Thema oder wurde nicht angesprochen (Auskunftsperson C. M. (BVT): Das war so - -!) –, wenn ich das richtig verstehe?

Mag. C. M. (BVT): Das war, das wurde thematisiert; es war aber schlüssig, daraus zu schließen, wie schon erwähnt, da die Reisepässe von vitalem Interesse für das Verfahren waren.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Haben Sie mit der Frau Staatsanwältin vor oder nach der Vernehmung ein Gespräch gehabt, und wenn ja, worum ging es dabei?

Mag. C. M. (BVT) (erheitert): Das sind gute Fragen.

Das kann ich jetzt nicht beantworten; sicherlich kein thematisches Gespräch. Die Frau Staatsanwältin hat mir - - Nein, eigentlich gar nicht. Ich bin sehr lange dort bei der Einvernahme gesessen, es ist dann sehr spät geworden, da hat dann die Frau Oberstaatsanwältin das Protokoll selbst fertiggeschrieben. – Nein, nein.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Was heißt: sehr lange? Zeithorizont?

Mag. C. M. (BVT): Sie können es auf der Niederschrift ablesen, da stehen immer Beginn- und Enddaten. Es waren 4, 5 Stunden. Also es ist mir dort nicht so lange vorgekommen wie im Nachhinein, wie ich dann auf die Uhr geschaut habe, wie ich hinausgegangen bin. Aber auch dort hat es dann keine Absprachen mit der Staatsanwältin gegeben. Inhaltliches steht in der Niederschrift.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Okay, also im Protokoll sehen wir keine Uhrzeit, aber wir können festhalten: 4 bis 5 Stunden. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Ach so?!) – Zumindest nach unseren Unterlagen. Die Dauer war circa 4 bis 5 Stunden. Ist okay.

Mag. C. M. (BVT) (in den Unterlagen blätternd): Nein, nein. Ende der Vernehmung: 19.15 Uhr.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Na dann hat es eh lange gedauert.

Mag. C. M. (BVT): Ja.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Und wann hat es begonnen?

Mag. C. M. (BVT): Das wird der Anfang der Vernehmung sein. Diese Daten müssten vorhanden sein, ja.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP) (in den Unterlagen blätternd): Okay, passt.

Haben Sie persönlich um Streichungen von Angaben im Protokoll gebeten?

Mag. C. M. (BVT): Inhaltliche Änderungen zu machen hatte ich die Möglichkeit. Es wurden dann auch Sachen richtiggestellt beziehungsweise habe ich Tippfehler, die ich halt dann nicht mehr überlesen habe, korrigiert.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Vergessen wir Tippfehler! Haben Sie auch inhaltliche Änderungen im Protokoll veranlasst oder darum gebeten?

Mag. C. M. (BVT): Das möchte ich nicht ausschließen, möchte ich nicht ausschließen. Ich könnte Ihnen nicht sagen, welche Änderung das sein könnte, aber ich möchte mich hier nicht festlegen. Nicht, dass Sie mir jetzt mit einem Protokollauszug der Staatsanwältin und einer Änderung von mir kommen, die mir jetzt nicht erinnerlich ist. Ich hatte aber - -, wüsste jetzt nicht, dass irgendein grobes Missverständnis drinnen gewesen wäre.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Gab es während Ihrer Vernehmung Passagen, wo die Staatsanwältin zum Beispiel der Protokollführerin gesagt hat, dass hier keine Aufzeichnungen zu machen sind?

Mag. C. M. (BVT): Die Staatsanwältin hätte gesagt?

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ob es bei Ihrer Aussage während Ihrer Vernehmung, ob es Teile gab, wo zum Beispiel die Staatsanwältin an die Protokollführerin die Weisung - - also der Protokollführerin gesagt hat, das soll sie jetzt nicht aufzeichnen? Gab es solche Teile im Gespräch oder wurde alles aufgezeichnet?

Mag. C. M. (BVT): Nein, der Sinn und Zweck - - Also es ist so: Wir haben diese Themenkomplexe besprochen, und es wurde anschließend dann verschriftlicht.

Ich bin jetzt vorsichtig, weil ich Ihre Frage nicht gut verstehe. Wir haben über nichts gesprochen, was nicht dann in die Niederschrift kommt, aber wir haben natürlich - - Die Themenkomplexe sind besprochen worden, und anschließend wurde es verschriftlicht.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Okay, die Frage war ganz einfach, ob es einen Themenbereich gegeben hätte, wo es zum Beispiel geheißen hat, das wird jetzt nicht ins Protokoll genommen.

Mag. C. M. (BVT): Nein, da ist mir nichts erinnerlich, weil ja die Themenbereiche besprochen worden sind, die wir dann verschriftlicht haben. Aber es ist natürlich vorher viel gesprochen worden über die Themen, und dann hat man sich hin- - Also es ist nicht eins zu eins wörtlich mitgeschrieben worden, darum war ich jetzt unsicher, ob ich Ihre Frage richtig beantworte.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Kannten Sie die fallführende Staatsanwältin vor der Einvernahme?

Mag. C. M. (BVT): Nein.

Vorsitzende Doris Bures: Da geht sich jetzt eine zweite auch noch aus.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ja dann: Sind Ihnen der Gruppenleiter Herr Handler oder die Leiterin der WKStA Vrabl-Sanda ein Begriff, kennen Sie die?

Mag. C. M. (BVT): Nur medial.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Okay. Danke.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Wir kommen zur zweiten Fragerunde. Frau Abgeordnete Schatz. – Bitte.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Ich möchte gleich zu Beginn einmal sagen: Es ist eine sehr angenehme Fragerunde, und ich habe mir wirklich schon Sorgen gemacht um Mitarbeiter des BVT (Auskunftsperson C. M. (BVT): Mhm!), weil die offenbar, wenn sie einmal im BVT gearbeitet haben, alle sehr vergesslich werden (Auskunftsperson C. M. (BVT): Ach so!), ob es jetzt Direktoren oder Kollegen sind. Also das ist eine sehr angenehme Fragerunde, muss ich dazusagen. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Okay!)

Ich möchte gleich dort weitermachen, wo ich in der ersten Fragerunde aufgehört habe, nämlich bei Ihrer Wahrnehmung zur Ermittlung gegen Burschenschaften. Sie haben ja auch gesagt, dass Sie selbst in Ihrer Zeugeneinvernahme darauf angesprochen worden sind, von der Frau Schmudermayer, und eben dann auch die Aussage des Herrn M. W. (BVT) relativiert haben, weil Sie gesagt haben, die Frau S. G. (BVT) hätte Ihnen gegenüber gesagt, dass sie keinen Ermittlungsgrund sieht.

Mag. C. M. (BVT): Ich kann wiederholen, was ich vorher schon gesagt habe: Die Kollegin S. G. (BVT) hat mir gegenüber gesagt, dass das schon einmal thematisiert wurde und schon damals festgelegt wurde oder bewertet wurde, dass hier kein unmittelbarer Grund zu einer Überwachung – pauschalen Überwachung – von Burschenschaften besteht. Warum auch?

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Sie haben sicher auch mitbekommen, vor zwei Wochen in etwa, wie der Falter diese Geschichte über die Anfrage des Herrn Goldgruber zu Ermittlungen gegen Burschenschaften und die Frage nach verdeckten Ermittlern gebracht hat. – Ist Ihnen das bekannt?

Mag. C. M. (BVT): Mhm, das ist mir durchaus bekannt. Ich befürchte auch, dass hier eine Anfrage, die ich ans Referat im Auftrag des Direktors weitergeleitet habe, mitunter etwas Öl ins Feuer gegossen hat, weil es eine Anfrage gegeben hat im Vorfeld eines Nationalen Sicherheitsrates oder – ich kann es nicht mehr sagen – im Vorfeld eines parlamentarischen Gremiums, wo Ermittlungen stattfinden.

Lassen Sie mich das auch etwas ausführen: Ich gehe davon aus, dass wir hier immer sehr restriktiv sind mit Informationen, wo wir Ermittlungen führen. Es wundert mich nicht, wenn man dann in einen Ausschuss gehen muss als Politiker und man hier sicher über detailliertere und mehr Informationen verfügen möchte, als darüber, was das BVT in einem ersten Schwall zur Verfügung stellt.

Dass hier eine Nachfrage gekommen ist, hat mich nicht gewundert. Die Detailliertheit der Nachfrage war ärgerlich – Sie kennen wahrscheinlich mein E-Mail, ich gehe davon aus, dass Ihnen das vorliegt –, darum wurde in dem E-Mail vermerkt: Bitte um Rücksprache.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Ich wollte jetzt noch fragen, ob das üblich ist, dass das politische Kabinett sozusagen nach verdeckten Ermittlern vor allem in der rechtsextremen Szene fragt.

Mag. C. M. (BVT): Das war bis jetzt noch nie der Fall. Man muss aber auch dazusagen, dass in dem Ausschuss vielleicht andere Fragen gekommen sind. Es war auch im Zusammenhang mit der Liederbuch-Causa, wo die Burschenschaften in den Fokus gerückt sind, thematisch für mich durchaus nachvollziehbar, dass man wissen will: Was rennt jetzt da bei euren Ermittlungen?

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau S. G. (BVT) hat uns auch gesagt: Das ist ja auch eine Gefährdung der verdeckten Ermittler, würde man diese Namen bekannt geben. Also - -

Mag. C. M. (BVT): Die Namen wollte ich auch nicht bekannt geben. Sie kennen das E-Mail, es steht auch dort: Bitte um Rücksprache. Das ist nicht, weil wir dem Herrn Innenminister etwas verheimlichen wollen.

Sie wissen auch, dass wir weisungsgebundene Organe sind. Wenn die Information preiszugeben ist, dann werden wir dieser Weisung natürlich nachkommen.

Wir sind aber auch als Beamte verpflichtet, darauf hinzuweisen, wenn wir irgendwo eine Gefährdung sehen oder wenn wir sehen, eine Sache macht keinen Sinn, dass man auch mit den Vorgesetzten darüber spricht und sagt, aus den und den Gründen ist vielleicht der Bedarf mit anderen Möglichkeiten auch abzudecken. (Abg. Schatz: Mhm!)

Die Weitergabe der Namen verdeckter Ermittler ist auch für mich ein absolutes No-Go.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Mhm, das sehe ich auch so.

Ich komme noch einmal zu Ihrer Zeugenaussage und zur Frage rund um Frau S. G. (BVT). Sie relativieren ja in Ihrer gesamten Aussage die Aussagen des Herrn M. W. (BVT), auch was eben diese Direktzugriffe betrifft.

Können Sie sich erklären, warum trotzdem bei der Hausdurchsuchung vor allem das Büro der Frau S. G. (BVT) so akribisch durchsucht wurde und so viele Daten beschlagnahmt worden sind?

Mag. C. M. (BVT): Kann ich nicht mutmaßen. Ich denke, dass diese Durchsuchung ja mit den Durchgriffen und einem Naheverhältnis begründet wird; was zumindest medial und in der Kollegenschaft kolportiert wird, dass das die Gründe für die Durchsuchung waren. Ich war teilweise bei der Hausdurchsuchung im Büro anwesend, ich weiß nicht, ob die Kollegin S. G. (BVT) das erwähnt hat. Die Beamten der EGS, die mit der Durchsuchung beauftragt waren, sind ja vor dem Problem gestanden, mehrere Papierstapel vorzufinden und haben dann versucht, die aufzudröseln und E-Mails herauszusuchen. Also hier die Überlegung anzustellen, dass diese Beamten, die diese Hausdurchsuchung vorgenommen haben, diese Stapel gelesen hätten oder auch nur Teile dieser Stapel oder sich die Amtshandlungen, die in dem Stapel vorkommen, beim Durchblättern eingeprägt hätten, ist für mich vollkommen weltfremd.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Aber durchgeblättert und angesehen haben sie es.

Mag. C. M. (BVT): Durchblättern müssen sie es, sie müssen ja die E-Mails raussuchen, aber ich glaube nicht, dass das Ausforschen der Amtshandlungen hier im Mittelpunkt stand, sondern wirklich der Auftrag der Staatsanwaltschaft: die persönliche Korrespondenz. Das war zumindest meine Wahrnehmung. Also es ist nicht so gewesen, dass sie stundenlang bei einem Zettel gestanden sind, den sie gelesen und dann weggelegt hätten, und dann den nächsten. Es war ein Aussortieren.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Ja, aber Sie haben es ja schon angesprochen. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Mhm!) Es ging um die Ausdrucke der E-Mails. – Ist das bekannt im BVT, dass Frau S. G. (BVT) sozusagen ihre E-Mails ausdruckt? Oder wer weiß davon?

Mag. C. M. (BVT): Ich muss jetzt aufpassen. Ohne mir jetzt einen Schiefer einzuziehen: Kollegin S. G. (BVT) ist in ihrer Arbeit anders als so manch jüngerer Mitarbeiter, sagen wir es so. Sie hat ein anderes Ablagesystem. (Allgemeine Heiterkeit.) Es wird immer wieder gesagt, ihr Büro ist so chaotisch. Sie kennen diese Vorwürfe, sie sind medial verbreitet worden, ihr Büro sei so chaotisch. Für einen Außenstehenden mag das so wirken. Sie wären überrascht, wenn Sie in ihr Büro gehen und mit ihr über eine Amtshandlung sprechen, wie schnell sie den richtigen Zettel aus diesen Stößen findet. Also Chaos ist ein subjektiver Begriff.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Da schließe ich jetzt meine Frage an. Erstens: Hätte Frau S. G. (BVT) von sich aus die E-Mails wahrscheinlich vorlegen können, hätte man sie danach gefragt? Und die zweite Frage ist: Warum hat man dann kistenweise auch noch CDs und dergleichen beschlagnahmt, die als aktuelle Falldaten gekennzeichnet waren?

Mag. C. M. (BVT): Ich stehe - -

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Also da geht es um Ihre Einschätzung.

Mag. C. M. (BVT): Ja, ich wollte gerade sagen, ich stehe jetzt nicht als Auskunftsperson der Staatsanwaltschaft hier. Ich kann Ihnen nicht sagen, was der Auftrag der Kollegen war. Wenn der Auftrag der Kollegen war, Datenträger sicherzustellen, haben sie die Datenträger mitgenommen. Wenn der Auftrag war, die privaten E-Mails sicherzustellen, haben sie die privaten E-Mails mitgenommen. Also warum was sichergestellt worden ist, da kann ich mich nicht aus dem Fenster lehnen.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Mhm.

Ich möchte noch zu einem anderen Punkt kommen. Ihnen liegt ja, glaube ich, das Dokument 1070 schon vor; ist aber nicht so wichtig. Es geht darum: Herr Lett sagt in der Vorbesprechung zur Hausdurchsuchung am 27. – das schreibt Frau Schmudermayer in ihrem Tagebuch nieder, dass mit Kamerateams bei der Hausdurchsuchung zu rechnen sei. – Ist Ihnen da am 28. irgendetwas aufgefallen dazu? Waren irgendwo Kamerateams?

Mag. C. M. (BVT): Nein. Also ich habe - -

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Wie kommt der Herr Lett auf diese - -

Mag. C. M. (BVT): Ich denke eher, das ist eine Vorsichtsmaßnahme bei Einsätzen, dass man im Vorfeld schaut, ob Kamerateams vorhanden sind. Aber das betrifft eher mehr Zugriffe, wo uniformierte Beamte oder dergleichen eingesetzt sind beziehungsweise Zugriffskräfte des Einsatzkommandos Cobra, um diese Beamten nicht zu gefährden, um das taktische Vorgehen dieser Beamten nicht zu filmen. Ich glaube, dass diese Hausdurchsuchung medial  wie man ja sieht – erst im Nachhinein interessant wurde. Also Kamerateams hätte ich jetzt vor Ort keine gesehen, muss aber ehrlich zugeben, ich befand mich auch primär in der IKT beziehungsweise in den Stockwerken des eigenen Hauses. Sie können sich vorstellen, dass ich hier nicht sehr viel Zeit hatte, den Außenbereich zu besichtigen.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Abschließende Frage noch: Wie beschreiben Sie jetzt das Betriebsklima im BVT selbst? Oder wie eingeschränkt war auch die Arbeitstätigkeit der MitarbeiterInnen und Kolleginnen und Kollegen nach dieser Razzia?

Mag. C. M. (BVT): Wir haben das Betriebsklimathema heute schon einmal besprochen. Es war eben bei der Hausdurchsuchung sicherlich erschüttert – da brauchen wir nicht darüber zu reden –, hat sich jetzt in weiten Bereichen sicherlich wesentlich verbessert. Hier heilt natürlich auch die Zeit, hier heilt auch, dass man jetzt endlich einmal weiß, um was es wirklich geht. Bei der Hausdurchsuchung sind ja sehr viele Gerüchte und Verdächtigungen - - und das hat natürlich zu einer groben Verunsicherung der Beamten geführt, da einige der Betroffenen als sehr korrekte Beamte gelten und man sagt: Wenn es den erwischt, na Hut ab!

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Und die Einschränkung der Arbeitstätigkeit an sich?

Mag. C. M. (BVT): Wie meinen Sie: die Einschränkung der Arbeitstätigkeit?

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Na wie eingeschränkt war dann die Tätigkeit, die Arbeit, die eigentlich im BVT gemacht werden soll? Wie eingeschränkt war die Arbeit nach dieser Beschlagnahmung dieser ganzen Unterlagen?

Mag. C. M. (BVT): Die war sicherlich nach der Hausdurchsuchung eingeschränkt, weil eine Verunsicherung herrschte, das ist klar. Das hat sich aber zum Glück in vielen Bereichen gegeben. Es gibt natürlich noch immer Kollegen, die eine gewisse Furcht haben und öfter nachfragen kommen, ob das erlaubt ist, ob sie das so machen können. Das hat sich sicherlich - - Das ist sicher noch eine Spätfolge.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich bleibe kurz bei der Hausdurchsuchung. – Hatten Sie den Eindruck bei dieser Hausdurchsuchung, dass das an einen Überfall erinnert hat? Ich frage Sie das deshalb, weil das medial so rezipiert wurde.

Mag. C. M. (BVT): Wie eingangs schon erwähnt: Beim Eindringen beziehungsweise beim Hereingehen der Kräfte – jetzt muss ich wieder auf die Wortwahl aufpassen, weil sonst sagt man, die haben gestürmt, weil es wurde das Wort eindringen verwendet –, also wie die Beamten der EGS in das BVT eingetreten sind, war ich ja nicht anwesend. Ich kann über das leider keine Auskünfte machen. Wie ich dazugezogen wurde, sind die Kollegen ja schon im Bereich der IKT gestanden.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Da hatten Sie keine diesbezüglichen Wahrnehmungen?

Mag. C. M. (BVT): Nein. Ich habe keine Rammen oder Sturmgewehre gesehen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte nur zur Klärung hören: Sie haben zuerst bei einer Aussage gesagt, das ist natürlich immer problematisch, wenn da ein Stoß Papier ist, man weiß ja nie, was dabei ist, es könnten ja klassifizierte Dokumente dabei sein. Das hat mich etwas stutzig gemacht, weil das nämlich das Thema Datensicherheit betrifft.

Jetzt stelle ich mir die Frage: Gibt es da Stöße von Papier, wo unter Umständen klassifizierte Dokumente dabei sind, die nicht entsprechend versorgt beziehungsweise weggesperrt sind? Gibt es da Wahrnehmungen dazu?

Mag. C. M. (BVT): Also um Ihnen beantworten zu können, ob in dem Stapel klassifizierte Dokumente sind, müsste ich den Stapel sichten. Also eine pauschale Beantwortung kann ich hier natürlich nicht treffen. Ich hoffe, dass dem nicht der Fall ist. Da wir natürlich mit klassifizierten Dokumenten auch arbeiten, kann das sein, dass ein Dokument darunter rutscht. Ich gehe aber davon aus, dass man hier Sorgfalt walten lässt und keine Dokumente darunter waren.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Haben Sie jemals davon gehört, dass Mitarbeiter klassifizierte Dokumente mit nach Hause genommen haben und zu Hause daran gearbeitet haben?

Mag. C. M. (BVT): Das ist ein Thema, das Thema gibt es bei uns. Es gibt auch einen Remotezugriff über ein VPN-Netzwerk, dass man von zu Hause aus arbeiten kann. Solche Sachen gibt es, ja.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Haben Sie jemals gehört, dass klassifizierte Dokumente per E-Mail verschickt worden sind?

Mag. C. M. (BVT): Das betrifft jetzt einen - - Das ist jetzt schwierig, das zu beantworten. Ich würde Ihnen gerne eine Antwort geben. Da müsste ich jetzt kurz vielleicht mit Ihnen (in Richtung Verfahrensanwalt) Rücksprache halten. Das betrifft - -

Verfahrensanwalt Dr. Arthur Mikesi: Wenn Sie sich beraten wollen, dann schalten Sie das Mikro aus, sonst antworten Sie.

Mag. C. M. (BVT): Nur ganz kurz, damit Sie wissen, warum ich kurz mit dem Herrn Verfahrensanwalt sprechen möchte: Das betrifft ein laufendes Gerichtsverfahren, dieser Vorwurf, und ich weiß nicht, ob ich in diesem Rahmen das jetzt erwähnen kann. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Vorsitzende Doris Bures: Entschuldigung. – Danke. Frau Abgeordnete Dr.in - - (Ruf: Er berät sich!) – Ach so. Ich war mit dem Croquis abgelenkt, ich gebe es zu. Entschuldigung. (Abg. Jenewein: Ich wollte nur wissen: Wie viel Sekunden habe ich noch?) – 2 Minuten haben Sie noch.

Mag. C. M. (BVT): Gut. Danke vielmals und entschuldigen Sie die Unterbrechung. Es war nur ein wichtiger Teil, weil es ein anderes Strafverfahren betrifft, und ich möchte mir hier nicht einen Schiefer einziehen.

Ein Kollege hat sich ein E-Mail auf einen privaten Account nach Hause geschickt. Ob dieses E-Mail jetzt klassifiziert - -, ob das Dokument dem Status der Klassifizierung entspricht, kann ich jetzt nicht beurteilen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Aber ist es theoretisch möglich? Ich will gar keinen Detailfall.

Mag. C. M. (BVT): Es ist theoretisch möglich, und wenn so etwas aufschlägt, dann ist es natürlich zu hinterfragen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sicher, aber ich hinterfrage es insofern, gar nicht im Detail jetzt bei den Fällen: Ist das dann nicht auch eine technisch angefertigte Kopie? Weil ich schicke ja nicht das Originaldokument weg, ich schicke ja eine Kopie weg. Ich weiß, es ist eine technische Frage, ist aber insofern relevant, weil ich bei nahezu allen Zeugen den Umgang mit klassifizierten Dokumenten hinterfrage; auch die Frage, ob das technisch überhaupt möglich ist. Das ist das, was mich interessiert.

Mag. C. M. (BVT): Mhm. Technisch ist es möglich, dass Sie ein Dokument einscannen und sich das Dokument dann senden. Das ist natürlich möglich. Sie versenden eine PDF-Datei. Wo diese Dokumente abgelegt werden, kann ich Ihnen nicht sagen.

Würde ich mir ein dienstliches Dokument nach Hause schicken – ich würde es mir nicht nach Hause schicken, weil ich von zu Hause ein- - (Zwischenruf des Abg. Jenewein), genau –, würde sich der Kollege das nach Hause schicken, weil er es zum Bearbeiten benötigt, dann würde ich auch von dieser Intelligenz ausgehen, dass er das Dokument dann auch löscht.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Jetzt habe ich noch eine Frage, obwohl Sie kein Techniker sind. Wenn Sie per VPN-Tunnel von zu Hause einsteigen und da irgendein Dokument, ein geheimes, bearbeiten: Haben Sie zu Hause die Möglichkeit, sich das zu kopieren und vielleicht auf Ihrem Laptop abzulegen?

Mag. C. M. (BVT): Nein, also mir nicht bekannt. Ich kann nur von meiner EDV-Kenntnis ausgehen und von dem, was mir von der EDV versichert wurde: Es gibt keine Möglichkeit, zu Hause etwas auszudrucken, es gibt auch keine Möglichkeit, das aus dem - -

Sie befinden sich, um es plastisch darzustellen, eigentlich im BVT, Sie arbeiten nur zu Hause. Über diesen Tunnel loggen Sie sich im BVT ein und arbeiten im BVT. Sie können auch nichts rüberziehen oder screenshoten und in ein anderes Programm hineinkopieren, weil Sie vollkommen getrennt sind von Ihrem eigenen Programm. Somit sind wir auch sicher, dass wir uns über den VPN-Tunnel nicht irgendwelche Trojaner oder andere Probleme reinziehen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das ist völlig verständlich. Die Frage, die ich jetzt trotzdem stellen muss: Sie sitzen zu Hause über den VPN-Tunnel, schauen sich ein geheimes Dokument an. Sie könnten jederzeit Ihr Telefon nehmen, Ihr privates, und das abfotografieren. – Ist das richtig?

Mag. C. M. (BVT): Herr Abgeordneter, die Möglichkeit besteht auch im Büro.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich unterstelle das niemandem. Ich unterstelle das wirklich niemandem, aber das ist die Frage, die ich mir stelle. Wenn ich als Abgeordneter hier klassifizierte Dokumente im Parlament anschaue, muss ich mein Telefon abgeben. Dann sitzt hinter mir jemand, der schaut, was ich mache. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Mhm!)

Das Problem das ich habe und das sage ich ganz offen (Auskunftsperson C. M. (BVT): Mhm!) –, das zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Zeugenbefragung: dass man hier offenbar mit Dokumenten relativ offen hantieren kann, auch wenn sie klassifiziert sind. – War das jemals Thema im BVT?

Mag. C. M. (BVT): Das ist ein laufendes Thema im BVT, der Umgang mit klassifizierten Dokumenten. Auch dieses Verfahren vor der Korruptionsstaatsanwaltschaft jetzt führt dazu, dass man im BVT hier nochmals die Daumenschraube ansetzt und das ganze evaluiert. Und wo es Problemfälle gibt oder wo es Sachen gibt, wo man nachbessern muss, da wird wahrscheinlich auch nachgebessert werden.

Aber wenn Sie Ermittler sind und an einem Fall arbeiten, brauchen Sie das Dokument zum Arbeiten. Sie können nicht in einen separaten Raum gehen, sich das durchlesen und die Fakten merken und dann zum Tisch zum Arbeiten zurückgehen. Sie haben das Dokument und sobald Sie das Dokument haben, können Sie es theoretisch kopieren. Sie werden auch geschult, und es wird Ihnen gesagt, dass Sie es nicht dürfen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das ist mir klar. Der Punkt ist nur der: Kann es sein, haben Sie Wahrnehmungen dazu – ich frage Sie so –, dass genau dieser Umstand, der Umgang mit Dokumenten, schon im Vorfeld dieser Hausdurchsuchung – schon vielleicht im Jahr 2017 oder 2016 – Gegenstand von Diskussionen war, auch international, wie mit dem österreichischen BVT umzugehen ist, nämlich die Frage der mangelnden Datensicherheit?

Mag. C. M. (BVT): Also ich könnte jetzt keinen Referenzfall nennen, wo mir jemand mitgeteilt hätte, dass er mit uns als BVT nicht kooperieren möchte, weil sie glauben, dass die Daten bei uns nicht sicher wären.

Wir bekommen von unseren Partnern Informationen, wir haben auch vor der Hausdurchsuchung natürlich viele Informationen bekommen. Also wären sie sich unsicher gewesen, hätten sie die Informationen nicht über die Systeme des BVT übermittelt, sondern vielleicht in Verschlusskuverts übergeben oder dergleichen.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Eine letzte Frage noch: Haben Sie jemals die Aufforderung bekommen, einen USB-Stick zu kopieren, vom Herrn B. P. (BVT), der im Zusammenhang mit diesen ominösen Lansky-Daten stand?

Mag. C. M. (BVT): Herr Abgeordneter, das kann ich ausschließen, weil ich keine USB-Sticks im Haus kopiere. Also so etwas wäre nie der Fall gewesen, dass jemand zu mir gekommen wäre.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Mag. C. M. (BVT)! Wie haben Sie R. P. (BVT) in der Arbeit erlebt? War Sie - - Ja?

Mag. C. M. (BVT): Das sind sehr interessante Fragen, wo ich immer den Konnex zum Untersuchungsgegenstand suche, muss ich ganz ehrlich sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es geht um ihre Motivation zur Aussage.

Mag. C. M. (BVT): Ich sehe das so, dass Sie die Motivation der Kollegin R. P. (BVT) und ihre Motivation zur Aussage und die Diskussionen innerhalb des Referates - - So sehe ich das. (Verfahrensrichter Strauss: Hätte ich Ihnen so auch gesagt!) – Okay, sehr gut. So interpretiere ich die Frage, weil ansonsten nehme ich an, dass Sie an der Arbeit nicht so interessiert sind.

Es hat im Zusammenhang mit Kollegin R. P. (BVT) und ihrem Aufgabengebiet Spannungen hinsichtlich des Auftrages, den sie gehabt hat, und der Zusammenarbeit mit den Kriminalbeamten, die das Gebiet betreut haben, gegeben. Hier hat es Spannungen gegeben, die auch dann zu diesem Zerwürfnis mit dem einen Kollegen geführt haben, was ja dann auch in einer Meldung gemündet ist. Ich glaube auch, dass hier sicherlich noch persönliche Sachen mitschwingen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie war frustriert von der mangelnden Kompetenz ihres Aufgabenbereiches.

Mag. C. M. (BVT): Das wurde so medial verbreitet. Ob sie frustriert war, das ist eine subjektive Wahrnehmung der Kollegin R. P. (BVT), das kann ich natürlich jetzt nicht beurteilen. Sie war mit der Situation und mit dem, wie dort gearbeitet wurde, nicht zufrieden.

Man muss aber auch sagen, es ist eine schwierige Grätsche, die wir im Amt versuchen. Wir wollen einen hohen analytischen Anteil, wir wollen wissen, was in Österreich läuft. Wir wollen einen Überblick bekommen. Wir wollen aber auch einen hohen kriminalpolizeilichen und einen hohen Ermittlungsanteil im Vorfeld im Amt haben. Wir wollen auch Leute haben, die sich wie Haifische in Amtshandlungen verbeißen und das Maximum herausholen und wirklich Informationen beschaffen.

Jemand, der Leute einsperren und Informationen beschaffen will, hat nicht immer den gleichen Zugang zu einem österreichweiten Lagebild über ein Themengebiet, wie der Analytiker, der für das Lagebild verantwortlich ist, nicht immer das volle Verständnis für den Ermittler hat, warum das jetzt für ihn nicht so wichtig ist.

Also ich nehme an, dass hier auch Welten aufeinandergeprallt sind, die in der beruflichen Ausgestaltung des Arbeitsplatzes liegen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zu ihren analytischen Fähigkeiten: Haben Sie eine Wahrnehmung zur Kompetenz der Frau R. P. (BVT)?

Mag. C. M. (BVT): Ich kann dazu jetzt keine Angaben machen, dass ich jetzt irgendein Analyseprodukt aus dem Hut zaubern könnte, wo ich sagen kann, das war gut oder schlecht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wie ihr Bewerbungsprozess gelaufen ist?

Mag. C. M. (BVT): Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr M. W. (BVT), wie zufrieden war er mit seinem Arbeitsumfeld?

Mag. C. M. (BVT): Ich denke, die Frage habe ich heute schon indirekt beantwortet, dass ich von dem Zerwürfnis von M. W. (BVT) und Zöhrer gesprochen habe, was natürlich sicherlich zu einer Spannung geführt hat. Die unangenehme Sache der Spannung habe ich, glaube ich, auch schon ausgeführt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr A. H. (BVT)?

Mag. C. M. (BVT): Ich denke, dass Herr A. H. (BVT) einen eigenen Bereich im Bereich der IKT betreut hat, das waren diese Handyforensik-Sachen. In diesem Themenbereich war er vielleicht von anderen Kollegen sicherlich getrennt. Man muss aber auch dazu sagen, dass es hier mit den Dienstzeiten sicherlich auch die eine oder andere Diskussion gegeben hat, die zu persönlichen Spannungen geführt haben könnte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie zur Kompetenz des Herrn A. H. (BVT) im IT-Bereich etwas sagen? Haben Sie da Wahrnehmungen?

Mag. C. M. (BVT): Da fragen Sie genau den Falschen; keine Ahnung, kann ich nicht beurteilen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wissen Sie, dass er versucht hat, eine Planstelle E2 zu erhalten, E2a, so wie N. B. (BVT)?

Mag. C. M. (BVT): Eine E2a-Planstelle, ja, ja das ist richtig, das wurde mir auch von ihm so kommuniziert. Wir haben keine Planstelle frei. Sie wissen es, es gibt einen Planstellenplan, man kann sie nicht aus dem Hut zaubern. Aber ja, das ist bekannt, ist auch mir bekannt. Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Nur eine kurze Nachfrage: Haben Sie Wahrnehmungen über mögliche Verstimmungen zwischen A. H. (BVT) und C. H. (BVT)?

Mag. C. M. (BVT): Das würde ich schon sagen. Also Verstimmungen? – Sie waren sicherlich nicht die besten Freunde, das würde ich schon annehmen, aber Verstimmungen in dem Sinn, dass es hier zu irgendwelchen Anschuldigungen oder Strafverfahren im Vorfeld von der WKStA-Verfolgung gekommen wäre, das nicht. Da geht es, glaube ich, eher um die Verstimmung hinsichtlich Dienstzeitsystemen und Arbeitszeiten.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wissen Sie, ob Herr B. P. (BVT) und Herr F. S. (BVT) eng zusammenarbeiten?

Mag. C. M. (BVT): Ich habe in meiner Niederschrift, glaube ich, sogar erwähnt, dass sie eng zusammenarbeiten. Das heißt, Sie haben sehr aufmerksam gelesen. F. S. (BVT) war ein Gruppenführer bei B. P. (BVT), somit gehe ich davon aus, dass es hier eine Zusammenarbeit gibt.

Ich bitte wieder darum, die Fakten von den Interpretationen zu trennen: Eine Zusammenarbeit ist keine Beeinflussung. Wenn ich mit jemandem eng zusammenarbeite, heißt das nicht, dass B. P. (BVT) jetzt auf die unmittelbaren Akte von F. S. (BVT) immer durchgegriffen hätte oder Einfluss genommen hätte.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vielen Dank, ich habe keine weiteren Fragen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Mag. C. M. (BVT), habe ich Sie vorher bei einer Ihrer Ausführungen richtig verstanden, wo es um die Fernlöschung gegangen ist, dass eigentlich alle Mitarbeiter im BVT mittlerweile der Meinung sind, dass das ein Ding der Unmöglichkeit ist und dass das technisch nicht geht?

Mag. C. M. (BVT): Ich habe gesagt, dass mir die Mitarbeiter der IKT, alle Mitarbeiter des BVT - - Ich bin sehr vorsichtig mit Verallgemeinerungen, denn dazu müsste ich den Wissensstand aller Mitarbeiter kennen, kenne ich aber nicht.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Oder sagen wir, sehr viele.

Mag. C. M. (BVT): Mir haben Mitarbeiter der IKT gesagt, dass das nicht geht. Aber wie schon gesagt, ich bin ein Laie. Sie können mir jetzt auch das Gegenteil belegen und können mir sagen, es geht. Ich kann es nicht verifizieren oder falsifizieren.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sie sind in diesem Bereich wahrscheinlich viel mehr Fachmann als ich. Folgende Frage: Waren Sie als Abteilungsleiter in Kenntnis über die wesentlichen Beschlüsse zu den Lansky-Daten?

Mag. C. M. (BVT): Ich war sicherlich mit dem Akt befasst.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ich glaube, das Dokument 789 liegt Ihnen bereits vor. Es geht da um das Protokoll Ihrer Aussage, die aus unserer Sicht durchaus ein wesentliches Element für die Hausdurchsuchungen am 28. Februar war. Und die Frau Staatsanwältin hält hier unter anderem fest – auf Seite 10 zu lesen, da geht es dann um die Lansky-Daten; ich zitiere –: „Ob das vor oder nach der angeordneten Löschung war, kann ich nicht angeben. Ich habe die Löschung natürlich nicht überwacht. Wer den Löschungsauftrag durchgeführt hat, kann ich nicht sagen.“

Können Sie uns Ihre Wahrnehmungen dazu sagen: Wer hat den Auftrag gegeben? Wann war das, und so weiter?

Mag. C. M. (BVT): Nein, kann ich Ihnen nicht sagen. Das ist das Problem, das ich zuvor schon angesprochen habe: Von welchen Lansky-Daten und welcher Löschung sprechen wir hier genau? Das war damals bei der Einvernahme von der Frau Oberstaatsanwältin schon sehr unklar.

Ich gehe davon aus: Wenn es einen Löschungsauftrag der Justiz gibt, dann wird der auch umgesetzt. Davon gehe ich einfach aus bei uns im Haus. Dass ich als Abteilungsleitung, als damalige Abteilungsleitung, beziehungsweise wahrscheinlich auch der Referatsleiter das nicht nachkontrollieren wird, davon gehe ich auch aus.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Es heißt ja auch auf der Seite 10, und da bleiben wir noch kurz; ich zitiere: „Das Gerücht, dass die zu löschenden Daten kopiert worden seien, ist mir auch zu Ohren gekommen. Ich kann aber nichts über einen Verbleib allfälliger Speichermedien sagen.“

Mag. C. M. (BVT): Das kann ich Ihnen erklären; das ist gut, dann können wir das auch gleich erklären. Es hat immer das Gerücht gegeben, es gibt eine illegale Festplatte. Diese illegale Festplatte – wenn ich Ihnen das vielleicht etwas näherbringen kann –: Die einen haben gesagt, es gibt eine, die anderen haben gesagt, es gibt keine. Aber das ist ein Mythos. Darum bin ich auch bei der Einvernahme davon ausgegangen, das kann sich - - Diese Löschung und das Kopieren können sich nur auf diese illegale Festplatte beziehen, von der immer wieder gesprochen wurde. Ich kenne diese illegale Festplatte nicht.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Man hat ja als Laie oder als Außenstehender den Eindruck, dass gerade die ganze Diskussion um die Datenlöschung und so weiter, oder die mögliche Datenlöschung, nicht zuletzt ein wesentlicher Punkt für die Hausdurchsuchung war. Was mich interessieren würde – als Laie an Sie als Fachmann die Frage –: Es ist einmal zu lesen von einem Verwertungsverbot, ein anderes Mal von einer Löschungsanordnung. – Was ist der Unterschied zwischen einem Verwertungsverbot und einer Löschungsanordnung?

Mag. C. M. (BVT): Ein Verwertungsverbot heißt, dass die Daten im Verfahren nicht benützt werden dürfen, dass sie nicht verwertet werden dürfen. Das ist aber ein staatsanwaltschaftliches Problem – und Sie fragen jetzt auch den Polizisten und nicht den Staatsanwalt. Ein Löschungsauftrag dient dazu, die Daten zu löschen. Also meiner Meinung nach sind das zwei verschiedene Dinge. Ich kann Ihre Frage jetzt nicht näher verstehen, wohin Sie genau wollen oder worauf Sie hinausmöchten. Und ich gehe auch davon aus, dass Sie mittlerweile in dem Verfahren über mehr Kenntnisse verfügen als ich und somit wahrscheinlich schon mehr Fachmann sind in dem Verfahren als ich.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ich gebe mich einmal grundsätzlich mit der Antwort zufrieden, um das so zu sagen. Das ist Ihre Sichtweise dazu und das ist okay. Ich habe aber persönlich den Eindruck, dass ja dieses Erkenntnis - - und man hat des Öfteren von einem Oberlandesgerichtsbeschluss gesprochen. Es hat sich ja dann herausgestellt, mit der Staatsanwältin Schmudermayer ist letztlich aufgeklärt worden, dass es um einen Beschluss des Landesgerichtes geht und nicht um einen Beschluss des Oberlandesgerichtes. Wir dürfen Ihnen das Dokument 3268 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da geht es grundsätzlich um den Beschluss des Landesgerichtes betreffend die Lansky-Daten. Das wurde bis zu einem gewissen Grad schon angesprochen, trotzdem nochmals die Frage, ob Sie diesen vorliegenden Beschluss kennen.

Mag. C. M. (BVT): Ich gehe davon aus, dass dieser Beschluss in einem Akt drinnen war, den ich zur Genehmigung vorgelegt bekommen habe.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Auf der Seite 2 heißt es unter Punkt III., dass dem BVT aufgetragen wird, sämtliche Kopien der Lansky-Daten an die Staatsanwaltschaft Linz zu schicken.

Haben Sie Wahrnehmungen: Wann ist dieser Auftrag an das BVT ergangen? Wer hätte den ausführen müssen? Wissen Sie sozusagen etwas über diese Kopien oder zu diesem Themenbereich? Haben Sie da Wahrnehmungen?

Mag. C. M. (BVT): Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn der Auftrag des Landesgerichts in dem Fall an uns ergangen ist, die Daten zu schicken, dann werden wir die Daten auch geschickt haben.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Das können wir so kurz machen, dass ich durchaus zusammenfassen kann oder festhalten möchte: Der vorliegende Beschluss des Landesgerichtes war aus unserer Sicht eine wesentliche Grundlage für die Hausdurchsuchung im BVT. Und von der Löschungsanordnung ist keine Rede.

Ich habe in diesem Zusammenhang in diesem Block keine weiteren Fragen mehr, und wir werden im nächsten Block weitermachen.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Damit sind wir bei der dritten Fragerunde.

Frau Abgeordnete Schatz. – Bitte.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Eine Frage habe ich noch: Kennen Sie den Herrn Polli?

Mag. C. M. (BVT): Natürlich kenne ich den Herrn Dr. Polli. Das ist immerhin der ehemalige Direktor gewesen.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Hatten Sie in letzter Zeit mit ihm Kontakt?

Mag. C. M. (BVT): Nein.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Auch nicht zufällig auf der Kärntner Straße oder im Zigarrensalon?

Mag. C. M. (BVT): Nein, auch nicht im Zigarrensalon. Nein, es hat überhaupt keinen Kontakt gegeben. Ich muss auch dazusagen, ich denke, dass Dr. Polli mich gar nicht kennen wird, weil wir kein berufliches Zusammenleben hatten, und wir haben natürlich auch keine privaten Kontakte. Das heißt, ich kenne ihn aufgrund seiner medialen Persönlichkeit und weil er ein Buch geschrieben hat.

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Danke. Ich habe keine weiteren Fragen mehr, möchte aber quasi zu Ihrer Befragung abschließend noch festhalten, dass Sie sozusagen von den vier Belastungszeugen der Staatsanwältin der einzige waren, der offenbar nicht im Innenministerium zur Vorbesprechung oder was auch immer mit dem Herrn Dr. Lett oder mit dem Herrn Dr. Goldgruber war, und dass eigentlich Ihre Zeugeneinvernahme viel Entlastendes in vielen Bereichen gebracht hat, auch zu anderen Zeugenaussagen. Ich denke, dass das für uns im Ausschuss sehr hilfreich ist, und ich möchte mich eigentlich auch der Meinung von Frau Krisper anschließen, dass ich im Gegensatz zur Staatsanwältin eben nicht sehe, was da die Hausdurchsuchung rechtfertigt. (Auskunftsperson C. M. (BVT): Danke! Schon 2 : 1!) – Danke schön.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich habe nur eine abschließende Frage. Sie haben zuerst gesagt, die Stimmung war nach der Hausdurchsuchung – logischerweise, menschlicherweise – etwas gedrückt, jetzt ist sie wieder besser. Wir haben heute schon gehört, das BVT erholt sich wieder. – Haben Sie Wahrnehmungen dahin gehend, dass die Zusammenarbeit mit europäischen Partnerdiensten funktioniert, oder haben Sie Wahrnehmungen, dass sie nicht funktioniert?

Mag. C. M. (BVT): Ich war irgendwie gespannt, wann diese Frage kommt, muss ich ganz ehrlich sagen, weil das Thema ja auch immer wieder aufpoppt. Das kann ich Ihnen nicht statistisch beantworten. Ich habe keinen Überblick über den Informationsein- und -ausgang im Haus, ob der mehr oder weniger wurde. Ich war selbst unlängst bei deutschen Kollegen bei einer Besprechung. Es fahren Kollegen von uns zu Meetings, es gibt nicht zuletzt auch während der EU-Präsidentschaft einen Informationsfluss. Das ist natürlich klar. Ob die Hausdurchsuchung, ob mediale Berichterstattung über andere Themen: Aus welchen Gründen ein Informationsfluss ist, wie er ist, kann ich nicht beurteilen. Also, man müsste dann hier die Motivlage hinterfragen, warum jemand etwas nicht geschickt hat. Und das ist Utopie.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das heißt, die Gerüchteküche, die mitunter sprudelt, beruht auf Gerüchten und nicht auf Tatsachen?

Mag. C. M. (BVT): Das möchte ich nicht sagen. Ich möchte den Kollegen jetzt nicht unterstellen, dass sie ihre Empfindungen falsch wahrnehmen. Ich kann es nicht bestätigen, ich kann es aber auch nicht verneinen, denn es ist schwierig zu behaupten, eine Information - - Es kommt ein Zettel mit einer Information und ein zweiter Zettel mit einer Information, dann bekommen Sie einen Zettel mit drei Informationen. – Wo haben Sie jetzt mehr Informationen erhalten? Es ist schwierig, das festzustellen.

Ein statistischer Wert ist mir nicht bekannt, und ich denke, dass hier die kompetenteste Ansprechstelle unser Direktor sein wird, der sich dem Thema stark angenommen hat und hier sicherlich auch am besten Auskunft geben kann.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte mich nur bedanken für Ihre tollen Aussagen und Ihre wohlbedachte Art in der Antwort und dass Sie geantwortet haben, wo Sie konnten. – Vielen Dank.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Pilz, wollen Sie in der letzten Runde? (Abg. Pilz verneint.) – Herr Abgeordneter Prinz? – Bitte.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Nur eine kurze Frage: Ist es üblich im BVT, dass sich mehrere Kollegen ein Büro teilen müssen?

Mag. C. M. (BVT): Ja.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Also es ist ein üblicher Vorgang, dass eine Praktikantin zum Beispiel ein Büro mit einer Sekretärin teilen muss?

Mag. C. M. (BVT): Ja, das gibt es, ja, sicher. Wir sind mit Raumressourcen nicht dermaßen ausgestattet, dass wir Einzelbüros für jeden zur Verfügung stellen können.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Wie beurteilen Sie grundsätzlich die Arbeit im BVT, die Qualität der Arbeit, und wie lange wird es brauchen, dass Sie wieder auf dem Stand von vor dem 28. Februar sein werden?

Mag. C. M. (BVT): Also ich finde, dass die Arbeit des BVT gut ist; ich glaube, dass der oder die eine oder andere Abgeordnete es vielleicht anders sieht. Das ist thematisch bedingt. Wir haben Mitarbeiter, die im Vorfeldermittlungsbereich tolle Ergebnisse bringen und tief in die Szenen eindringen. Wir haben Mitarbeiter, die im kriminalpolizeilichen Bereich mit sehr guten Erfolgen aufwarten können; Sie kennen die Verurteilungen. Die Fälle, die im Terrorismusbereich, auch im Extremismus-, aber auch im Spionagebereich geführt werden, zeigen, dass hier auch eine hohe Kompetenz im strafrechtlichen Bereich vorliegt.

Ihre Frage, wann sich das Amt erholen wird, implementiert die Tatsache, dass sich das Amt noch nicht erholt hat – eine Feststellung, die ich so nicht treffen kann. Sie müssten jetzt jeden Mitarbeiter selbst fragen, wie es ihm geht und was für Auswirkungen das jetzt noch auf seine Arbeitsleistung hat.

Wie erwähnt, gehe ich noch immer von einer Verunsicherung bei einigen Mitarbeitern aus. Ich möchte das nicht schönreden und sagen: Ach das Ganze ist jetzt schon seit Februar her, und es gibt überhaupt keine Nachwehen. – Das wäre gelogen. Ich bin aber auch nicht der Meinung, dass jetzt durch diese Hausdurchsuchung das Amt gar handlungsunfähig wäre.

Sie sehen, wir haben gute Ermittlungserfolge, wir haben auch in der Zwischenzeit gute Amtshandlungen gehabt, bundeslandübergreifende koordinierte Amtshandlungen im Bereich der Staatsverweigerer – die waren ja unlängst auch ein Thema –, die gut funktioniert haben. Hier kann man nicht davon sprechen, dass das Amt noch immer in einer Schockstarre verharren würde.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ich kann für unsere Fraktion festhalten, dass wir froh sind über die wertvolle und gute Arbeit im BVT.

Abschließend möchte ich nur noch sagen, dass man bei Ihnen das Gefühl gehabt hat, dass Sie Ihre Rolle als Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss auch ernst nehmen, ganz im Gegensatz zu anderen Auskunftspersonen.

Vorsitzende Doris Bures: Und das war keine Frage jetzt. Danke vielmals.

Damit ist auch die dritte Fragerunde beendet.

*****

Es gibt noch eine Frage von Herrn Verfahrensrichter Dr. Strauss. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Nur noch ergänzend: Sie haben den Beschluss des Landesgerichtes Linz vor sich liegen. Können Sie definitiv sagen, dass dieser Beschluss dem BVT zugegangen ist?

Mag. C. M. (BVT): Das kann ich nicht, nein. Ich gehe davon aus, dass sich die Beschlüsse der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts im Ermittlungsakt finden. Ob dieser konkrete Beschluss im Ermittlungsakt ist, kann ich Ihnen so nicht bestätigen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke, das war es schon!

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Mag. C. M. (BVT), dass Sie dem Ausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung gestanden sind. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.