127/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Udo Lett, MA in der 14. Sitzung vom 6. November 2018

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 31. Sitzung am 13. März 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr. Udo Lett, MA zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2019 03 13

 

 

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende

 

 

 



 


 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

14. Sitzung/medienöffentlich

Dienstag, 6. November 2018

Gesamtdauer der 14. Sitzung

10.01 Uhr – 17.49 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Oberrat Dr. Udo Lett, MA

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich komme zur Belehrung der Auskunftsperson. Zunächst die Frage: Die mir vorgelegten Urkunden über Ihre Personalien sind richtig? 

Dr. Udo Lett, MA: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Herr Dr. Udo Lett, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, dem BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson vernommen, und zwar zu den Beweisthemen 3, Hausdurchsuchungen, 6, Organisation, und 7, Auswirkungen, des Untersuchungsgegenstandes.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit immer noch jederzeit zu beantragen.

Weiters weise ich Sie auf die Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet und zwar auch nach Beendigung der Befragung. Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von einer allfälligen Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind dann berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll. – Danke schön.

Vorsitzende Zweite Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Strauss.

Herr Dr. Lett, Sie haben die Möglichkeit, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Wollen Sie das tun?

Dr. Udo Lett, MA: Ja, bitte.

Vorsitzende Doris Bures: Dann erteile ich Ihnen das Wort. Ihre Stellungnahme soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

Dr. Udo Lett, MA: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte die Gelegenheit gerne wahrnehmen, um mich persönlich vorzustellen. Ich bin jetzt seit rund 20 Jahren Polizist, konkret bin ich im April 1999 in die Sicherheitswache der Wiener Polizei eingetreten.

Nach Abschluss meiner polizeilichen Grundausbildung war ich einige Jahre im uniformierten Bereich tätig und habe in diesem Zeitraum berufsbegleitend das Studium der Rechtswissenschaften absolviert. In den Jahren 2014 bis 2016 habe ich darüber hinaus das Masterstudium Strategisches Sicherheitsmanagement absolviert und durfte dieses dann auch als Jahrgangsbester abschließen.

Im Jahre 2011 bin ich in den rechtskundigen Dienst des Verfassungsschutzes gewechselt, konkret in das LVT Wien, und war dort für die Fachbereiche Extremismusbekämpf- - also Proliferation – ist gleich Bekämpfung der illegalen Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und einzelner technischer Bestandteile – sowie Bekämpfung des illegalen Handels mit Kriegswaffen zuständig.

Während meiner gesamten beruflichen Tätigkeit konnte ich umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Sicherheits- und Kriminalpolizei sowie letztlich dann auch in der Staatspolizei sammeln, wobei neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kooperation zwischen Sicherheitsbehörde und Staatsanwaltschaft immer zugleich die Grenze zwischen polizeilichen Tätigkeiten und staatsanwaltschaftlichen Zuständigkeiten beachtet wurde.

Zur Sache selbst: Ich bin am 31. Jänner dieses Jahres durch das Erscheinen eines Kollegen erstmalig mit der Angelegenheit BVT im weiteren Sinne konfrontiert worden, ohne dass für mich damals auch nur ansatzweise abschätzbar gewesen wäre, in welche Richtung und in welcher Tragweite sich diese Angelegenheit entwickeln wird. Zu diesem Zeitpunkt, also Ende Jänner, war mir das Konvolut sowohl dem Inhalt als auch seiner Existenz nach unbekannt.

Ich möchte weiters feststellen, dass ich zu diesem Zeitpunkt, Ende Jänner, erst wenige Wochen in meiner neuen Funktion tätig war und noch vollauf mit der Herstellung der Arbeitsfähigkeit in meiner neuen Funktion beschäftigt war. Man darf ja nicht vergessen, dass es das Generalsekretariat ja vorher nicht gab und es sich erst entsprechend herausbilden und konstituieren musste – alles in allem also eine durchaus herausfordernde Situation.

Mit diesen einleitenden Bemerkungen möchte ich auch mein Statement schließen. Ich bedanke mich und stehe gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. – Vielen Dank.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Lett.

Damit kommen wir gleich zur Erstbefragung, die Herr Dr. Strauss durchführt. – Bitte, Sie haben das Wort.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Herr Dr. Lett! Welche Funktion haben Sie aktuell im BMI inne? Sie haben schon etwas gesagt. Sagen Sie bitte noch: Was haben Sie genau zu tun?

Dr. Udo Lett, MA: Ich bin derzeit Referent für den Generalsekretär.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja. Sind Sie Mitarbeiter des Kabinetts des Bundesministers für Inneres?

Dr. Udo Lett, MA: Die Position Referent des Generalsekretärs gab es vorher nicht und ist jetzt eine neue Funktion, die ich jetzt ausübe.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Über das Konvolut haben Sie schon im Einleitungsstatement etwas gesagt. Wann haben Sie erstmals von dessen Existenz erfahren? War das dieser 31. Jänner?

Dr. Udo Lett, MA: Nein, das war in den Tagen, nachdem ich dem Herrn Generalsekretär über das Erscheinen dieses ersten Kollegen und dann in weiterer Folge auch des zweiten Kollegen berichtet habe. Er hat dann erwähnt, dass es da Schriftstücke oder ein Schriftstück, ein umfangreiches Schriftstück gibt, das ist dann eben dieses sogenannte Konvolut. Da habe ich dann davon erfahren, dass es das gibt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welches Verhältnis haben Sie zu Frau R. P. (BVT)? Seit wann kennen Sie sie?

Dr. Udo Lett, MA: Erstmalig habe ich mit ihr am 13. Februar telefoniert, und erstmalig habe ich sie am 16. Februar auch persönlich getroffen. Mir war bis dahin eine Person mit dieser Identität unbekannt, wobei ich dazusagen muss, dass die Person, die bei mir als erste war, auch diese Person bereits erwähnt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt wusste ich aber nicht, dass es eine Person mit dieser Identität gibt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie wurde der Kontakt zu Frau R. P. (BVT) hergestellt?

Dr. Udo Lett, MA: Frau R. P. (BVT) hat mich an diesem 13. Februar angerufen, wobei ich dazusagen muss, dass dieses initiale Gespräch sehr kurz gedauert hat. Ich war gerade sehr beschäftigt und habe sie dann bei nächster Gelegenheit zurückgerufen, und erst bei diesem Rückruf hat sie dann gesagt, wer sie ist, hat sich vorgestellt, hat gesagt, dass sie gerne ein Gespräch führen möchte, und in weiterer Folge wurde dann auch dieser Termin für 16. Februar vereinbart.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Worum ging es in diesem Gespräch?

Dr. Udo Lett, MA: Am 16. Februar?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja.

Dr. Udo Lett, MA: Ich möchte es vielleicht so umreißen: Die Frau Kollegin – oder Exkollegin, je nachdem – war sehr emotional und hat auch in persönlichen Worten über die Arbeitssituation, die sie im BVT erlebt hat, geschildert, hat sich über diverse Formen des Umgangs beschwert, über Missbrauch von Alkohol, diverse Inkompetenzen, das Arbeitsklima, das fürchterlich war – ja, in einer sehr durchmischten und konfusen Art und Weise, wenn man das so sagen darf.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Was haben Sie dann für sich aus dieser „durchmischten und konfusen Art und Weise“ abgeleitet?

Dr. Udo Lett, MA: Betreffend Frau R. P. (BVT) oder im Allgemeinen?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, was haben Sie aufgrund dieser Kontaktaufnahme und dieses Gesprächs für einen Handlungsbedarf gesehen?

Dr. Udo Lett, MA: Frau R. P. (BVT), das muss man auch dazusagen, hat aus ihrer Sicht auch bei diesem Erstgespräch, schon am 16. Februar gesagt, dass sie über das, was sie erlebt hat, jedenfalls auch aussagen will und dass sie auch ein Gespräch mit dem Herrn Bundesminister haben möchte. Das hat sie sehr ausdrücklich gesagt. Ich nehme an, dass das auch der Impetus war, zu diesem Zwecke mir das mitzuteilen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Kam es dann zu diesem Gespräch mit dem Herrn Bundesminister?

Dr. Udo Lett, MA: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Waren Sie da dabei?

Dr. Udo Lett, MA: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Erzählen Sie uns von diesem Gespräch und den Inhalten!

Dr. Udo Lett, MA: Dieses Gespräch mit dem Herrn Bundesminister hat am 20. Februar stattgefunden. Sie wollte dem Augenschein nach auch dem Bundesminister wohl im Wesentlichen das erzählen, was Sie auch mir schon in sehr, wie gesagt, emotionaler Weise erzählt at. Allerdings war das Gespräch mit dem Bundesminister, das Gespräch, bei dem der Bundesminister dabei war, sehr kurz. Das hat vielleicht ein paar Minuten gedauert und wurde dann vom Herrn Generalsekretär und mir mit ihr fortgesetzt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wo hat dieses Gespräch stattgefunden?

Dr. Udo Lett, MA: In Büroräumlichkeiten, in einem Besprechungszimmer hinter dem Parlament.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Nicht im Innenministerium?

Dr. Udo Lett, MA: Nein. Es war ursprünglich für das Innenministerium vorgesehen, es ist aber dann aus Termingründen sehr kurzfristig in diese genannten Büroräumlichkeiten verlegt worden.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welches Verhältnis haben Sie zu Herrn M. W. (BVT)? Seit wann kennen Sie ihn?

Dr. Udo Lett, MA: Also kennen im Sinne von dass ich weiß, dass es ihn gibt, schon aus meiner Zeit im LVT Wien. Ich hatte zuvor vielleicht zwei, drei Mal bei Besprechungen Kontakt, aber einen persönlichen Kontakt oder ein Gespräch mit ihm persönlich hatte ich vorher meines Wissens noch nie.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie wurde der Kontakt zu Herrn M. W. (BVT) im Jänner, Februar 2018 hergestellt?

Dr. Udo Lett, MA: Er hat mich am 1. Februar angerufen und um ein Gespräch ersucht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Mit welcher Folge?

Dr. Udo Lett, MA: Dass es dieses Gespräch dann tatsächlich am 2. Februar gab.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Und was ist in diesem Gespräch gesprochen worden?

Dr. Udo Lett, MA: Also Thema oder sein Anliegen war im Wesentlichen seine Karenzierung, weil er das Gefühl hatte, dass mit dieser Karenzierung nichts weitergeht. Er hatte das offensichtlich schon an anderen Stellen deponiert. Ich glaube, mit der Frau Generaldirektorin hatte er ein Gespräch darüber. Das muss zu dem Zeitpunkt dann schon ein wenig zurückgelegen sein, weil er das Gefühl gehabt hat, in seinem Anliegen geht nichts weiter. Er hat dann auch noch sehr umfangreich in aller Länge und Breite über seinen Krankenstand erzählt, über die Reha, die nicht angenehm war, und über die Dienstreise. Ja, das war im Wesentlichen der Punkt. Es gab auch da und dort Gespräche oder Gesprächsinhalte zum BVT, was ja nicht überraschend ist, er war ja im BVT, ich war im LVT, und von daher war natürlich auch das BVT ein Thema.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welches Verhältnis haben Sie zu Herrn A. H. (BVT)?

Dr. Udo Lett, MA: A. H. (BVT) habe ich in meiner Zeit, als ich noch Praxisausbildung als Polizeischüler im zweiten Bezirk hatte, kennengelernt, war dann nach der Grundausbildung auch im zweiten Bezirk eingesetzt. Er war damals schon fertiger Polizist, allerdings auf einem anderen Wachzimmer – damals hieß es noch Wachzimmer. Damals habe ich ihn kennengelernt, habe ihn aber dann in weiterer Folge aus den Augen verloren.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie wurde der Kontakt zu Herrn A. H. (BVT) im Jänner, Februar 2018 hergestellt?

Dr. Udo Lett, MA: Herr A. H. (BVT) hat nach meinen Informationen mit einem Kollegen, der im Generalsekretariat arbeitet, Kontakt aufgenommen – man muss dazusagen, ein ehemaliger Personalvertreter, den, glaube ich, nahezu jeder Polizist in Wien kennt –, hat ihn dann um ein Gespräch ersucht – angeblich ging es dann um irgendwelche Dinge wie Dienstzeit, da weiß ich aber nichts Näheres – und wollte ihm in diesem Gespräch auch etwas über das BVT erzählen. Der Kollege hat dann gesagt: Das BVT, bitte schön, gehört dem Lett, das musst du dem Lett erzählen. Es kam dann in weiterer Folge am 31. zu diesem Gespräch mit dem Herrn A. H. (BVT).

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Dann frage ich nach: Wieso gehört das BVT dem Lett?

Dr. Udo Lett, MA: Weil der Lett als Referent im Generalsekretariat für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zuständig ist.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Aha, danke. Welches Verhältnis haben Sie zu Herrn C. M. (BVT)?

Dr. Udo Lett, MA: Er ist ein Kollege.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Seit wann kennen Sie den?

Dr. Udo Lett, MA: Zeitpunkt kann ich keinen nennen, auch er ist im BVT tätig, und ich habe ihn auch, ähnlich wie Kollegen M. W. (BVT), vielleicht zweimal bei Besprechungen getroffen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie wurde der Kontakt zu Herrn C. M. (BVT) im Jänner, Februar 2018 hergestellt?

Dr. Udo Lett, MA: Da wurde überhaupt kein Kontakt hergestellt zum Kollegen C. M. (BVT). Ich habe ihn am 26., das muss ein Montag gewesen sein, bei einer gemeinsamen Besprechung getroffen, die auch mit der Generaldirektorin und Kollegen von anderen Organisationseinheiten abgeführt wurde. Er wusste, dass ich an diesem Tag auch zur Staatsanwaltschaft fahre, ich wusste, dass er kommt, und wir haben dann den Weg zur Staatsanwaltschaft gemeinsam genommen. Eine Kontaktherstellung gab es aber nicht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Das sind die vier Belastungszeugen – R. P. (BVT), C. M. (BVT), A. H. (BVT), M. W. (BVT) –, die ich jetzt abgefragt habe. Gab es zu diesen Vieren im Vorfeld der Einvernahmen Vorbesprechungen?

Dr. Udo Lett, MA: Eine Vorbesprechung für diese späteren Zeugenaussagen gab es ausdrücklich nicht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wer war bei diesen Anhörungen anwesend?

Dr. Udo Lett, MA: Was konkret meinen Sie mit „Anhörungen“?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gehen wir gleich zur StA, gehen wir gleich zu den Vernehmungen, nicht Anhörungen.

Dr. Udo Lett, MA: Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja.

Dr. Udo Lett, MA: Die Erste war Frau R. P. (BVT), da war ich auf ihr ausdrückliches Ersuchen als Vertrauensperson dabei. Die zweite Person – nach der Reihenfolge, wie ich sie kenne, ich weiß nicht, ob sie die Ersten waren, aber nach der Reihenfolge, wie ich sie kenne – war Kollege M. W. (BVT); auch er hat mich ausdrücklich um ein Beisein als Vertrauensperson ersucht, die dritte Person muss dann A. H. (BVT) gewesen sein, und die vierte Person, soweit ich weiß, war Kollege C. M. (BVT).

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sie haben gesagt, dass es keine inhaltlichen Vorbesprechungen gab?

Dr. Udo Lett, MA: Nein, Zeugenaussagen waren ja bei diesen Gesprächen, soweit ich mich erinnern kann, überhaupt kein Thema. Es gab daher auch für spätere Zeugenaussagen keine Vorbesprechungen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Was waren Themen?

Dr. Udo Lett, MA: Bei Kollegen A. H. (BVT) war es seine sehr augenscheinlich und sehr deutlich zutage getretene Unzufriedenheit an seiner Arbeitsstelle. Er hat sich sehr bitter und sehr emotional über diverse Formen des Mobbings und der Diskriminierung beklagt. Er hat sich sehr ungerecht behandelt gefühlt. Angeblich wäre es um Überstunden oder nicht genehmigte Überstunden, Fortbildungen, Dienstsysteme, Dienstzeiten gegangen, wo er sich ausgenutzt gefühlt hätte, weil andere Personen in seinem mehr oder weniger unmittelbaren Arbeitsbereich ihre Diensttätigkeit nicht mit Diensttätigkeit, sondern unter anderem auch mit dienstfremden Tätigkeiten erfüllt haben, er das nicht wollte, aber trotzdem die volle Arbeitsleistung verlangt wurde.

Dann ging es auch noch um politische, persönliche interne Intrigen, wo er das Gefühl hatte, dass auch das ihn irgendwie betrifft. Ich möchte aber schon dazusagen, dass diese Schilderungen des Kollegen äußerst eruptiv und äußerst diffus waren. Es war mein Eindruck bei diesem Gespräch, dass er unter einer enormen Drucksituation gestanden ist und einfach jemanden gesucht hat, dem er das, was er zu sagen hat, einmal erzählen kann.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wieso kommen dann – aus Ihrer Wahrnehmung und Erinnerung heraus – gerade diese vier Personen zur Staatsanwaltschaft, zur WKStA, als, wie sich später herausgestellt hat, Belastungszeugen?

Dr. Udo Lett, MA: Die erste und einzige Person, die gesagt hat, dass sie über Themen zum BVT aussagen möchte, war Frau R. P. (BVT), und Frau R. P. (BVT) ist der Staatsanwaltschaft auch als solche bekanntgegeben worden, wie es den gesetzlichen Pflichten entspricht. Frau R. P. (BVT) hat dann in ihrer Einvernahme auch weitere Personen genannt, die ihrer Aussage nach auch Wahrnehmungen zu dem, was sie vorgebracht hat, hatten, und diese Personen wurden dann von der Staatsanwältin geladen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie irgendwelche Zeugen in der Causa BVT an die WKStA vermittelt?

Dr. Udo Lett, MA: Da muss ich Sie fragen: Was meinen Sie konkret mit „vermittelt“?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Na ja, dazu gebracht, dort hinzugehen.

Dr. Udo Lett, MA: Dazu gebracht – nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Woher und wie lange kennen Sie Herrn Oberst Preiszler?

Dr. Udo Lett, MA: Herr Oberst Preiszler ist Bediensteter der LPD Wien. Ich habe ihn zuvor vielleicht zwei, drei, vielleicht vier Mal getroffen, kenne ihn aber persönlich nicht näher.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Aus welchen Gründen wurde die EGS mit der Durchführung der Hausdurchsuchung betraut, insbesondere dann Herr Oberst Preiszler?

Dr. Udo Lett, MA: Dazu kann ich Ihnen keine konkreten Auskünfte geben, da ich in die Auswahl und Beauftragung der EGS nicht involviert war.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke, dann beende ich meine Erstbefragung, meine Zeit ist sowieso fast um.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Vielen Dank, Herr Dr. Strauss.

Damit gehen wir in die erste Fragerunde ein. Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Bitte, Frau Abgeordnete Dr.in Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Dr. Lett, ich möchte an die Frage anschließen, in welchen Räumlichkeiten die Besprechung mit Frau R. P. (BVT) stattgefunden hat, bei der auch der Herr Innenminister anwesend war.

Dr. Udo Lett, MA: Das war in dem besagten Büro hinter dem Parlament.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Büro wovon?

Dr. Udo Lett, MA: Ich habe das Büro vorher nicht gekannt. Ich weiß es nicht konkret, aber ich glaube, dass es Räumlichkeiten der FPÖ waren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie glauben? Gab es ein Türschild?

Dr. Udo Lett, MA: Es wird wohl so gewesen sein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was war die Adresse?

Dr. Udo Lett, MA: Reichsratsstraße 7  kann das sein?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, sowohl der Parlamentsklub der FPÖ ist dort als auch Kellerräumlichkeiten für die freiheitliche Jugend. Haben Sie sich in Räumlichkeiten oben getroffen oder waren Sie im Partykeller?

Dr. Udo Lett, MA: Also von Party und Partykeller habe ich nichts wahrgenommen. Es war  ich habe nicht mitgezählt, aber drittes Geschoß?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, einen Tag bevor Frau R. P. (BVT) zur Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft in Sachen BVT als erste Belastungszeugin geht, trifft sie der Innenminister in Parlamentsklubräumlichkeiten der FPÖ gemeinsam mit dem Generalsekretär und Ihnen? Ist das richtig?

Dr. Udo Lett, MA: Das ist richtig, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben vorher gemeint, Frau R. P. (BVT) sei die einzige Zeugin gewesen, die von sich aus gesagt hat, sie möchte unbedingt bei der Staatsanwaltschaft aussagen?

Dr. Udo Lett, MA: Sie hat ihrerseits sehr ausdrücklich gesagt, dass sie über das, was sie im BVT wahrgenommen hat, aussagen möchte, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bei uns hat sie etwas anderes gesagt, nämlich dass Herr Goldgruber nach ihren Ausführungen gemeint hat: Schauen Sie, ich muss das zur Anzeige bringen, was Sie mir gesagt haben! Das ist eine Straftat.

Sie kennen sicher die Zeugeneinvernahme mit ihr, wo im Protokoll steht: Ich weiß nicht, warum ich hier bin. Dr. Lett meinte, ich solle heute herkommen.

Klingt das für Sie nach einer besonderen Motivation aufseiten der Frau R. P. (BVT), zur Staatsanwaltschaft zu gehen?

Dr. Udo Lett, MA: Vorab: Ich muss Sie enttäuschen, die Zeugeneinvernahmen kenne ich nicht schriftlich. Ich habe weder eine Ausfertigung noch habe ich sie gelesen. Ich weiß aus den Medien, dass es diesen Satz angeblich geben soll, und ich habe jetzt auch keinen Grund, daran zu zweifeln, dass es diesen Satz tatsächlich gibt. Warum sie das gesagt hat, das dürfen Sie nicht mich fragen, das weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, wie sie es gemeint hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zu einer Niederschrift: Die Frau Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit wurde da zu dem Umgang mit Frau S. G. (BVT) befragt wurde, die schließlich gemeint hatte, sie würde in Pension gemobbt werden und aufgrund ihrer Kritik am Herrn Generalsekretär in ihrer Arbeit schwierigen Zuständen ausgesetzt sein. Ich darf zitieren – Sie bekommen es sofort –: Die Generaldirektorin sagt im ersten Satz: Dr. Lett hat mich am 4.4.2018 über angedachte Verwendungsänderungen von Kollegin S. G. (BVT) in Kenntnis gesetzt: Pension oder Übernahme der Sportabteilung. – Zitatende. Warum wollten Sie Frau S. G. (BVT) loswerden?

Dr. Udo Lett, MA: Ich darf das korrigieren: Ich wollte Frau S. G. (BVT) nicht loswerden. Das war nie eine Intention von - - Also ich kann nur über meine Wahrnehmungen und meine Absichten berichten. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) – Danke schön.

Ein Loswerden der Frau S. G. (BVT) war nie ein Thema. Ich möchte aber schon dazusagen, dass es bei einem Gespräch zwischen dem Generalsekretär und dem Kollegen Fasching, der zu dieser Zeit der Ansprechpartner im BVT war, die Information gab, Frau S. G. (BVT) würde sich angeblich als Nachklang der Ereignisse vom 28.2. mit dem Gedanken spielen, in Pension zu gehen oder sich verändern zu wollen. Ich habe das sehr überraschend gefunden. So hätte ich Frau S. G. (BVT) nicht eingeschätzt. Es kam dann in den Tagen nach diesem Gespräch – bitte fragen Sie mich nicht, wann das genau war! – zu einem Gespräch von mir mit der Frau Generaldirektorin, bei dem auch völlig andere Dinge behandelt wurden – das war ein Gespräch, das wir regelmäßig abführen, über das Tagesgeschäft –, und da habe ich sie gefragt, ob sie von dieser Information Kenntnis hat, ob sie sich das vorstellen kann. Da hat sie gesagt, nein, sie weiß auch nichts davon, aber sie wird mit ihr persönlich ein Gespräch führen, weil sie sie besser, näher kennt.

Meine Frage war, was da für den Fall, dass tatsächlich etwas dran ist, dass sich Frau S. G. (BVT) verändern möchte, infrage käme. Schließlich hat Frau S. G. (BVT) einen doch nicht ganz unwesentlich dotierten Posten, und diese wachsen ja auch nicht auf den Bäumen. Angeblich hätte es da die Sportabteilung gegeben, die infrage gekommen wäre, aber das ist dann eh nicht infrage gekommen, weil das angeblich gar nicht frei war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau S. G. (BVT) hat hier bestätigt, dass sie nie daran gedacht hat, in Pension zu gehen. Im Gegenteil, ihr wurde die Pension nahegelegt – damit es nicht brutal wird, hat die Frau Generaldirektorin im Gespräch mit ihr gesagt, weil eben, wie aus dieser Niederschrift hervorgeht, auch aus dem Generalsekretariat der Auftrag an Dr. Fasching kam, dienstrechtliche disziplinäre Maßnahmen gegen S. G. (BVT) einzuleiten. Können Sie mir das Gespräch mit dem Herrn Generalsekretär und Dr. Fasching schildern? Was wurde da auch als Grund für disziplinarrechtliche Maßnahmen genannt?

Dr. Udo Lett, MA: Bei diesem Gespräch – ohne mich jetzt an alle Einzelheiten dieses Gesprächs erinnern zu können – ging es auch darum, dass bei Frau S. G. (BVT) im Büro nach den Medienberichten und nach den Berichten der Staatsanwältin, die dann medial auch bekannt geworden sind, ein Chaos geherrscht hätte. Da war der Auftrag, zu prüfen, ob aus diesem Arbeitsgebaren heraus dienstrechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen zu ziehen sind.

Soweit ich mich jetzt an dieses Gespräch erinnern kann – aber bitte mich jetzt nicht festzunageln, weil das jetzt meine Erinnerung ist, sie muss jetzt nicht zu 100 Prozent übereinstimmen – ist der Auftrag ergangen, das zu prüfen. Im Zuge dieses Gesprächs hinsichtlich des Auftrags der Überprüfung hat Kollege Fasching gemeint: Ja, vielleicht geht sie ja eh in Pension, vielleicht ändert es sich ja eh. Genau das war dann der Grund für mich, bei dem Gespräch mit der Generaldirektorin zu fragen, ob sie von dem weiß, weil ich, wie gesagt, Frau Kollegin S. G. (BVT) nicht so eingeschätzt hätte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dr. Fasching hat laut Generaldirektorin gemeint, er hätte die Ruhestandsversetzung nur deswegen ins Spiel gebracht, um weitere negative mediale Schlagzeilen zu verhindern. Es sei bei dem Gespräch klar gewesen, man möchte S. G. (BVT) loswerden. Auch eine Versetzung in die Sportabteilung ist ja nicht gerade in ihrem Expertisebereich. Als Vorhalte werden genannt: das Chaos in ihrer Abteilung – das ist richtig –, der Besitz von Ermittlungsakten. Ist Ihnen noch etwas bekannt, ein Grund, warum man ihrem Verhalten disziplinarrechtlich nachgehen wollte?

Dr. Udo Lett, MA: Nein, weil ich für diese Sachen auch gar nicht zuständig bin.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber wurde im Gespräch noch etwas anderes genannt?

Dr. Udo Lett, MA: Ist mir nichts in Erinnerung, nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie sind doch für das BVT zuständig?

Dr. Udo Lett, MA: Ja, aber nicht für Dienstrecht und dienstrechtliche - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer ist denn eigentlich zuständig für Dienstrecht?

Dr. Udo Lett, MA: Die Dienstbehörde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und für Karenzierungen?

Dr. Udo Lett, MA: Auch die Dienstbehörde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wen hätte der Herr Generalsekretär sprechen können, um einmal zu verifizieren, ob in Sachen S. G. (BVT) und disziplinarrechtliche Maßnahmen Tätigkeiten gesetzt werden, bevor er selber tätig wird?

Dr. Udo Lett, MA: Also über hypothetische Fragen, wer wo hätte hingehen können, kann ich Ihnen jetzt keine Auskunft geben, weil ich Ihnen sehr umfangreich und wahrheitsgemäß über meine Wahrnehmungen und meine Erinnerungen Auskunft geben möchte, aber wer in welchen Angelegenheiten wo hingehen kann, dazu möchte ich mich jetzt nicht verbreitern.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ein dritter Vorhalt, den man S. G. (BVT) machte, war im Bereich Liederbuchcausa Germania, nämlich dass da Informationen, die bereits seit mehreren Jahren bekannt gewesen seien, ein Thema gewesen wären – als Vorhalt für eine disziplinarrechtliche Maßnahme. Ist Ihnen das bekannt: Liederbuchcausa?

Dr. Udo Lett, MA: Verzeihen Sie, ich weiß, es ist unhöflich, aber: Wer hätte das bitte ins Spiel gebracht?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Laut Frau Generaldirektorin wäre das einer der drei Vorhalte gegenüber Frau S. G. (BVT) gewesen.

Dr. Udo Lett, MA (auf das ihm vorgelegte Schriftstück deutend:) Darf ich mir das kurz - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gerne. (Abg. Krainer: Seite 2!)

Dr. Udo Lett, MA: Verzeihung, das ist so klein geschrieben. Ich habe gute Augen, aber so gut - -

Verfahrensanwalt Dr. Arthur Mikesi: Gibt es die Urkunde vielleicht in einer Vergrößerung für die Auskunftsperson? (Abg. Krainer: Ich kann es Ihnen vorlesen!)

Dr. Udo Lett, MA: Ja, bitte.

Vorsitzende Doris Bures: Nein, das geht nicht. (Abg. Krainer: Auch nicht, wenn der Kollege schlechte Augen hat?)

Vorsitzende Doris Bures: Nein, das ist so.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (aus dem Schriftstück vorlesend): Aufgrund der vorliegenden Vorhalte – Chaos der Aktenlage, Besitz von Ermittlungsakten, die bereits gerichtsanhängig sind, Informationen zur Liederbuchcausa Germania –, die bereits seit mehreren Jahren bekannt gewesen sein sollten, habe ich ihr die Möglichkeit einer Dienstzuteilung in Aussicht gestellt. – Zitatende. Also das war einer der Vorhalte, die Liederbuchcausa. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Dr. Udo Lett, MA: Die Liederbuchcausa ist meiner Kenntnis nach ein Kriminalakt, der vom Verfassungsschutz bearbeitet wurde – Liederbuchcausa LVT, wenn ich mich recht entsinne –, aber mit der hatte ich weder ermittlungstechnisch noch dienstrechtlich etwas zu tun und damit kann ich zum dienstrechtlichen Vorhalt auch keine näheren Angaben machen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum wird das dann hier thematisiert?

Dr. Udo Lett, MA: Das müssen Sie die Frau Generaldirektorin fragen. Das kann ich Ihnen nicht beantworten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Generell ist auch bei den Befragungen der Zeugen, bei denen Sie als Vertrauensperson dabei waren, sehr interessant, wie die Staatsanwältin eigentlich im Rahmen der Befragung auf Frau S. G. (BVT) kam. Wenn man sich das vergleichend vor Augen führt, war es bei jeder Befragung – und das haben auch die Auskunftspersonen auf meine Frage jeweils bejaht – so, dass die Staatsanwältin von sich aus Frau S. G. (BVT) zum Thema machte, und da ging es nicht nur um den Umgang mit E-Mails, was dann Thema für die Hausdurchsuchung war, sondern auch darum, was für einen Schwerpunkt Frau S. G. (BVT) in ihrer Arbeit setzt. Haben Sie je mit der Frau Staatsanwältin darüber gesprochen?

Dr. Udo Lett, MA: Worüber genau?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Über Frau S. G. (BVT), ihre Arbeit, strafrechtlich Relevantes, über die Extremismusabteilung?

Dr. Udo Lett, MA: Also ich könnte mich nicht erinnern, mit der Frau Staatsanwältin über Frau S. G. (BVT) gesprochen zu haben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie ist dann Ihre Wahrnehmung – weil Sie als Vertrauensperson vor Ort waren –, wie die Staatsanwältin immer wieder von sich aus auf das Thema kam? Im Konvolut ist es nämlich kaum Thema.

Dr. Udo Lett, MA: Ich möchte darauf hinweisen, dass mich als Vertrauensperson bei diesen Einvernahmen eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht trifft, der ich hier auch nachkommen möchte. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried. – Die Vorsitzende spricht mit dem Verfahrensrichter. Dieser spricht sodann mit dem Verfahrensanwalt, der wiederum mit der Auskunftsperson spricht.)

Verfahrensanwalt Dr. Arthur Mikesi: Die Frage wird beantwortet.

Dr. Udo Lett, MA: Gut, ich beantworte es nach Rücksprache sehr gerne. Darf ich Sie noch einmal bitten, die Frage zu formulieren?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ob Sie mit der Frau Staatsanwältin über das Extremismusreferat, die Arbeit der Frau S. G. (BVT) in irgendeiner Form Gespräche geführt haben.

Dr. Udo Lett, MA: Ich persönlich?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja.

Dr. Udo Lett, MA: Noch einmal: Ich kann mich nicht erinnern, mit der Frau Staatsanwältin über Frau S. G. (BVT) gesprochen zu haben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es käme nur infrage, dass Sie das getan haben, weil Sie laut einem Dokument im Zeitraum vom 21.2. und 27.2. wiederholt mit ihr Kontakt hatten, um juristische Fragen und den möglichen Vollzug von Durchsuchungsanordnungen zu erörtern. Ich lege das Dokument 7462 vor – Informationsbericht der Staatsanwältin –, worin sich findet, dass sie in dieser Woche zur Erörterung juristischer Fragen Kontakt mit Ihnen hatte.

Dr. Udo Lett, MA: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Frau S. G. (BVT) nicht Thema war, was war dann Thema bei diesen juristischen Gesprächen mit der Frau Staatsanwältin?

Dr. Udo Lett, MA: Darf ich Sie fragen, wo genau das steht, damit es schneller geht?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 3, also Seite 569, vierter Absatz.

Dr. Udo Lett, MA: Ja, das kann ich Ihnen gerne sagen. Die Frau Staatsanwältin hat nach der ersten Einvernahme, die am 21. Februar stattgefunden hat, erstmalig mir gegenüber erwähnt, dass das für sie ein Riesenproblem ist, in diese Sache ermitteln zu müssen, aber in Wahrheit Ermittlungshandlungen nicht wirklich umsetzen zu können, weil sie nach ihren bisherigen Erfahrungen immer das BMI als Exekutivkörper zur Umsetzung bestimmter Ermittlungsmaßnahmen braucht. In diesem konkreten Fall konnte sie das aufgrund eines sehr – wie sie sagt – breitgefächerten Verdachts der Anscheinsbefangenheit nicht tun. Für sie hat das ein Riesenproblem dargestellt.

Sie hat das dann auch – das möchte ich vielleicht schon vorwegnehmen – am 22., nach der zweiten Einvernahme, noch einmal erneuert. Und nach dieser zweiten Einvernahme ist die Frage dann zwangsläufig auf die Aspekte gekommen, was denn das BMI tatsächlich leisten kann oder könnte, was überhaupt infrage kommen würde. Da war meine Frage dann darauf: Na was würde denn die Staatsanwaltschaft gerne wollen, dass das BMI kann?

Ich habe dann auch dem Generalsekretär von der Situation berichtet, vor der die WKStA steht. Ja, ich hoffe, die Frage ist jetzt für Sie beantwortet.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in dieser Runde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie mir erklären, wie Sie darauf kommen, der Staatsanwältin Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, Festnahme vorzuschlagen – und das schon spätestens am 22. Februar?

Dr. Udo Lett, MA: Ich darf da an die vorige Antwort anknüpfen: Die Frage an die Staatsanwältin war, was sie sich konkret im Falle der weiteren Ermittlungsmaßnahmen vom BMI erwarten würde. Da gibt es eben bestimmte Ermittlungsmaßnahmen, die in derartigen Fällen – wie in allen anderen Fällen – infrage kommen: Da gibt es personenbezogene Maßnahmen – als besondere Form die Festnahme, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind –, es gibt sachbezogene Maßnahmen und es gibt Maßnahmen, die auf die Kommunikation abstellen. Das sind drei klassische Säulen, die in allen Kriminalfällen zu prüfen sind.

Man darf vielleicht auch bei dem Hintergrund nicht vergessen, dass auch seitens der Staatsanwältin thematisiert wurde, dass es ja nicht nur – unter Anführungszeichen – um die Aufklärung schon abgeschlossener strafbarer Handlungen ging, sondern um sogenannte Dauerdelikte, die also weiterhin andauern, um die Möglichkeit, dass es auch zu weiteren Deliktsbegehungen kommt und darum, dass sie vor dem Hintergrund auch bald Maßnahmen wird setzen müssen.

Meine Frage, mein Ersuchen war, bekanntzugeben, wann sie konkret was plant oder planen wird, weil das für den Generalsekretär in weiterer Folge ja nicht unwesentlich ist, um zu überlegen oder zu entscheiden: Würde das überhaupt gehen, würde es trotz dieser breiten Anscheinsbefangenheitslage Einheiten geben, die für geplante Maßnahmen infrage kommen oder nicht? Das ist jetzt - - Ich hoffe, ich habe es Ihnen jetzt beantwortet.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nächste Runde danke.

Abgeordneter Dr. Pilz (PILZ): Ich möchte Sie zu einem Vorgang kurz nach den Hausdurchsuchungen befragen, ungefähr im März 2018. Generalsekretär Goldgruber hat heute bereits von sich aus darauf hingewiesen, dass es einen Vorgang gegeben hat, wo Sie eine Vorausmeldung über eine geplante Hausdurchsuchung bei Identitären beziehungsweise bei FPÖ-Mitgliedern bekommen haben. Ist das richtig?

Dr. Udo Lett, MA: Sie beziehen sich – wenn ich das vorausschicken darf – in der Frage auf ein Mail von mir an Kollegen Fasching, nehme ich an? Da wurde avisiert, dass es Maßnahmen gegen Identitäre gebe – wenn ich mich jetzt recht entsinne, aber ich versuche das jetzt, so gut ich - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Und FPÖ-Mitglieder.

Dr. Udo Lett, MA: Das kann ich jetzt so - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das hat Generalsekretär Goldgruber angesprochen. Es geht mir nicht darum, es geht mir nur darum, dass Sie möglichst schildern, was da passiert ist und wie Sie darauf reagiert haben, dass das Angebot gemacht wurde oder Sie überhaupt im Vorhinein über eine geplante Hausdurchsuchung informiert worden sind.

Dr. Udo Lett, MA: Also ob es konkret Hausdurchsuchungen waren, kann ich jetzt aus meiner Erinnerungen nicht bestätigten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Okay.

Dr. Udo Lett, MA: Es war so, dass Kollege Fasching mir mitgeteilt hat, dass es eine Aktion – ich möchte das jetzt sehr allgemein halten, weil ich es nicht näher weiß oder mich nicht mehr näher erinnern kann – gebe, was mich verwundert hat, weil das eigentlich ja so nicht notwendig gewesen wäre. Man hat das dann dem Generalsekretär mitgeteilt, der gesagt hat: Schreib dem Fasching sofort ein Mail, das wollen wir nicht wissen, jetzt und in Zukunft nicht, und wenn diese Aktion geplant ist, dann soll sie verschoben werden, an einen anderen Tag, ohne dass uns vorher mitgeteilt wird, wann das stattfinden wird.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das ist ja absolut korrekt. Da ist ja weder Ihnen noch dem Generalsekretär ein Vorwurf zu machen. – Hat es da eine Antwort von Herrn Fasching gegeben?

Dr. Udo Lett, MA: Ich glaube, dass er auf mein Mail geantwortet hat, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, aber an das Mail, was da genau drinnen steht, kann ich mich im Detail jetzt nicht erinnern.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Herr Fasching war ja damals interimistischer Leiter des BVT, wenn ich mich richtig erinnere.

Dr. Udo Lett, MA: Wenn Sie mir - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Zu der Zeit, als Dr. Gridling suspendiert war.

Dr. Udo Lett, MA: Darf ich Sie nach dem Datum fragen, wann das gewesen ist?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wenige Wochen nach der Hausdurchsuchung.

Dr. Udo Lett, MA: Dann wird er interimistischer Leiter gewesen sein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das war er bis Mai.

Hat Sie Herr Fasching in einem weiteren Mail informiert, dass das durchaus üblich ist und dass bei so politisch relevanten Maßnahmen wie etwa Hausdurchsuchungen die Spitze des Ressorts durchaus im Vornhinein informiert wird?

Dr. Udo Lett, MA: Ich kann mich an das Mail jetzt inhaltlich leider nicht erinnern. Wenn wir uns das Mail vorlegen lassen können, dann wissen wir genau, was drinnen steht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Herr Dr. Lett, das möchte ich später tun. Ich werde Ihnen später auch erklären, warum. Ich wollte Sie jetzt nur einmal ganz offen nach Ihrem Wissensstand fragen, weil wir einiges, was dann vielleicht mehr ins Detail geht, in nicht öffentlicher Sitzung besprechen müssen. Das ist einmal der eine Punkt.

Aber: Können Sie sich dran erinnern, dass Ihnen mitgeteilt worden ist: Das ist ja durchaus üblich bei uns im Haus, dass man die Ressortspitze im Vorherein informiert!?

Dr. Udo Lett, MA: Ich möchte die Frage so umfangreich wie möglich beantworten. Wenn das Mail allerdings unter die Vertraulichkeit fällt, tue ich mir schwer, zu diesem Mail in medienöffentlicher Sitzung inhaltliche Angaben zu machen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Da habe ich volles Verständnis. Dann kommen wir zum nächsten Fragenkomplex, zu dem ganzen Bereich – ich habe heute Generalsekretär Goldgruber auch schon befragt – 29. Jänner 2018, Vorlauf zu einer Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates im Bundeskanzleramt am 30. Jänner. Es findet ein Treffen beim Generalsekretär statt. Können Sie sich an dieses Treffen erinnern?

Dr. Udo Lett, MA: Ich kann mich an dieses Treffen erinnern, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wer war bei diesem Treffen dabei?

Dr. Udo Lett, MA: Ob ich jetzt alle korrekt aufzähle, weiß ich nicht, aber ich kann mich erinnern an Gridling, Goldgruber, ob die Generaldirektorin dabei war, weiß ich jetzt nicht sicher, und meine Wenigkeit.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja. Ich gehe davon aus, dass die Generaldirektorin dabei ist, aber wir werden noch Gelegenheit haben, sie selbst dazu zu befragen. Was ist da besprochen worden?

Dr. Udo Lett, MA: Wie Sie schon gesagt haben: Diese Besprechung hat sich im Wesentlichen um die Vorbereitung des NSR gedreht, der ja zumindest für Peter Goldgruber und für mich der erste NSR war. Bei diesem NSR ging es meines Wissens um das Thema  ich sage das jetzt salopp  Wanze, und das andere Thema war ein burschenschaftliches Thema, aber genau benennen kann ich es jetzt nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Sie haben vollkommen recht: Das Hauptthema war Burschenschaften, Rechtsextremismus, und dann hat es noch einen ergänzenden Tagesordnungspunkt seitens der SPÖ gegeben, nämlich diese behauptete Verwanzung des Büros des Vizekanzlers; das interessiert uns jetzt da nicht.

Da ist es ja darum gegangen, den Minister vorzubereiten. Wer war beauftragt, den Minister für den Sicherheitsrat vorzubereiten?

Dr. Udo Lett, MA: Also wenn ich mich recht erinnere, gibt es für den NSR im Haus in der Regelstruktur auch eine Organisationseinheit, der das auch obliegt. Da es aber dabei speziell um Fragen gegangen ist, die konkrete Fälle betreffen – auch vom Thema des NSR her –, ist daher mit dem Leiter des Verfassungsschutzes Rücksprache gehalten worden ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich habe gefragt, wer den Minister informieren sollte.

Dr. Udo Lett, MA: Der Generalsekretär.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Gut. Warum war dann eine der Fragen, die an den Direktor des BVT gerichtet worden sind, die Frage: Wo werden oder wurden im Berichtszeitraum – das war 2012 bis 2017 – im Bereich Rechtsextremismus verdeckte Ermittler eingesetzt? Was hat das mit dem Nationalen Sicherheitsrat zu tun?

Dr. Udo Lett, MA: An diese Frage, daran, dass diese so gestellt worden wäre, kann ich mich so jetzt nicht erinnern.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): An die kann ich mich sehr gut erinnern, weil es aktenmäßig auch gut dokumentiert ist. Darauf werden wir dann später in einer nicht öffentlichen Befragung noch kommen.

Dr. Udo Lett, MA: Sie haben die Frage ja sehr konkret formuliert.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja.

Dr. Udo Lett, MA: Ob es in dieser Konkretheit bei dieser Besprechung so Thema war, kann ich Ihnen jetzt aus meiner Erinnerung heraus nicht mehr sagen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Woran können Sie sich erinnern?

Dr. Udo Lett, MA: Dass es um den NSR gegangen ist. Aber die Besprechung ist mittlerweile zehn Monate her, also - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Können Sie sich an eine einzige der Fragen erinnern?

Dr. Udo Lett, MA: Leider nein. Also wenn Sie es mir vorlegen, dann können wir gern darüber reden, aber auswendig - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich möchte das dann später anhand des Dokuments tun.

Noch in diesem Zusammenhang: Wodurch ist es gerechtfertigt – da es überhaupt nicht mit dem Thema des Nationalen Sicherheitsrates im Zusammenhang stand, das habe ich genau überprüft –, wodurch hatte der Generalsekretär ohne eine sachliche Begründung durch den Nationalen Sicherheitsrat das Recht, nachzufragen, wo verdeckte Ermittler im Bereich Rechtsextremismus eingesetzt werden?

Ich erkläre Ihnen die Frage kurz, denn normalerweise braucht es für eine amtliche Nachfrage eine Begründung. Wenn der Nationale Sicherheitsrat nicht die Begründung ist, muss es ja eine andere Begründung geben. Also: Hatte der Generalsekretär bei dieser Besprechung das Recht, ohne sachliche Begründung nachzufragen, wo im Bereich Rechtsextremismus verdeckte Ermittler eingesetzt werden?

Dr. Udo Lett, MA: Ich ersuche Sie um Verständnis, dass ich Rechtsfragen an dieser Stelle nicht beantworten kann. Das kann ich nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Sie sind ja Jurist.

Dr. Udo Lett, MA: Ja, aber aus der Hüfte geschossen Rechtsgutachten abzugeben, möchte ich an dieser Stelle nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Na dann, wenn Sie es nicht beantworten wollen: Schauen Sie, es ist eh alles ziemlich evident. Ich frage Sie jetzt: Ist auch die Pennälerburschenschaft Vandalia besprochen worden? Haben Sie da irgendeine Erinnerung?

Dr. Udo Lett, MA: Da könnte ich mich nicht erinnern, dass das Thema war.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Okay. Ich frage Sie jetzt etwas ganz anderes. 1. März 2018: Können Sie sich daran erinnern? – Am Tag nach der Hausdurchsuchung hat es um 9.30 Uhr eine Nachbesprechung der Hausdurchsuchung in der WKStA gegeben. Können Sie sich daran erinnern?

Dr. Udo Lett, MA: Dass es diese Nachbesprechung gegeben hat?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja.

Dr. Udo Lett, MA: Da war ich nicht dabei!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Da haben wir im Vermerk der Staatsanwältin einen Rückruf Dr. Lett notiert, etwa 12.30 Uhr.

Und dann zweitens – ich wollte Sie nur dazu fragen (Auskunftsperson Lett: Ja!) –: „Sollten wir ein finanzielles Problem haben, betreffend die Beschaffung der nötigen technischen Ausrüstung, so könnte Kickl Moser jederzeit anrufen.“

Können Sie uns das erklären?

Dr. Udo Lett, MA: Können Sie mir das Dokument bitte vorlegen, wenn das geht?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Dokument 1079. Wir legen das gleich vor. Ich frage Sie dazwischen noch kurz etwas anderes, bis Sie das Dokument vorgelegt bekommen haben, dass wir die Zeit nützen: Bei den vier Zeugen, zu denen heute schon dazu befragt worden ist - - Nein, jetzt haben wir es ohnehin! (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Udo Lett, MA: Okay, danke schön. Wo ist das?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Auf Seite 42.

Dr. Udo Lett, MA: Ja, schon gefunden, mein Name ist ja fettgedruckt.

Ja, es steht aber ohnehin da: Der eigentliche Grund meines Anrufs war zu diesem Zeitpunkt das Ersuchen, die anonymisierten Zeugeneinvernahmen zu bekommen. Da hatte ich den Auftrag des Herrn Generalsekretärs, diese Zeugeneinvernahmen in anonymisierter Form der Disziplinarkommission zur Verfügung zu stellen, weil sie sie brauchte, um die Suspendierungen zu überprüfen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das verstehe ich alles.

Dr. Udo Lett, MA: Und in diesem Gespräch hat die Frau Staatsanwältin ihrerseits gefragt – weil es offensichtlich mit der Hardware im Bereich der WKStA ein wenig gehakt hat –, ob das BMI zumindest temporär mit Speichermedien aushelfen kann, weil sie sich – ich hoffe, ich erinnere mich jetzt nicht falsch – für den Einsatz Speichermedien der Steuerfahndung ausborgen mussten, weil sie zu wenig hatten, und die Steuerfahndung ihre Speichermedien wieder zurückverlangt hat; ob in dieser Phase das BMI aushelfen könnte.

In weiterer Folge war auch die Frage – wenn ich mich recht erinnere, bitte mich jetzt nicht aufs Detail festzunageln –, ob es möglich ist, auch mit Servern, die da gebraucht worden wären, auszuhelfen. Da war meine Antwort: Wenn sie Hardwareressourcen benötigt, dann braucht das BMI, um aushelfen zu können, ein Amtshilfeersuchen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nein, da geht es um etwas anderes. Sie notiert: „Sollten wir ein finanzielles Problem haben, betreffend die Beschaffung der notwendigen technischen Ausrüstung, so könnte Kickl Moser jederzeit anrufen.“

Wenn ich das jetzt interpretiere: Erstens: Dr. Lett hatte die Berechtigung, im Namen des Ministers finanzielle, finanzrelevante Zusagen zu machen. Zweitens: Hat Ihnen der Minister die Vollmacht erteilt, der Justiz derartige Zusagen zu machen?

Dr. Udo Lett, MA: Herr Dr. Pilz, es tut mir leid, aber genau das Gegenteil ist der Fall. Es ging ja – und das war darum auch meine Einleitung – um die Frage, wenn Ressourcen anzuschaffen sind, wer das sinnvollerweise machen könnte. Und die Frage war: Wer nutzt sie dann ehest nach?

Ich bin aber – und, danke, das ist jetzt genau das Gegenteil – nicht zuständig für budgetäre Fragen, und ich bin nicht zuständig für logistische Fragen. Wenn es denn tatsächlich gehakt hätte, dann hätte in weiterer Folge und letzten Endes die Frage an die Ressortspitzen herangetragen werden müssen.

So weit kam es aber nie, es ist nie ein Thema, zumindest von mir aus, an die Bundesminister gewesen, weil eben dieses Amtshilfeersuchen, das notwendig gewesen wäre, nie kam. Offensichtlich hat es die WKStA dann im eigenen Bereich geschafft, diese Speichermedien und Server herzustellen. – Nicht anders ist diese Äußerung zu verstehen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Okay.

Vorsitzende Doris Bures: Ich muss Sie jetzt auf die nächste Runde verweisen. Sie können eine kurze Nachfrage stellen, und ansonsten in der zweiten Runde weiterfragen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das heißt, es ist möglicherweise etwas missverständlich protokolliert, und Sie haben nicht gesagt, dass der Innenminister jederzeit bereit ist, auf Basis eines Telefonats dem Justizminister Geld des Innenministeriums zur Verfügung zu stellen (Auskunftsperson Lett: Nein!), also nicht ganz.

Dr. Udo Lett, MA: Ich habe schon gesagt, das Gegenteil von dem, was die Vermutung war: Ich bin nicht befugt, über diese budgetären Fragen zu entscheiden, daher hätte es jemand anderer entscheiden müssen. Das kann ich nicht, und daher ist es auch so wie gesagt.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Danke schön, Herr Dr. Lett, dass Sie sich zur Verfügung stellen.

Bevor ich zu einigen Widersprüchlichkeiten, die sich heute im Laufe des Vormittags aufgetan haben und auch jetzt auftun – an Zeit, Raum, Ort, Inhalt –, komme, noch ein paar Fragen: Der Herr Generalsekretär hat heute am Vormittag von einem internen Erlass bezüglich der Entbindung von der Amtsverschwiegenheit gesprochen. Ist Ihnen dieser interne Erlass bekannt?

Dr. Udo Lett, MA: Nein.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Er hat auch gesagt, dass er diesen Erlass jederzeit abändern könnte. Das heißt, es muss in irgendeiner Form kolportiert, kommuniziert sein, dass es so etwas geben könnte. Ihnen persönlich nie bekannt gewesen?

Dr. Udo Lett, MA: Ich war nie in der Gelegenheit, mich mit diesem Erlass auseinandersetzen zu müssen. Ich kenne ihn daher auch nicht, nein.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Wie sind aus Ihrer Sicht die normalen Vorgänge bei der Entbindung?

Dr. Udo Lett, MA: „Normal“ im Sinne von?

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Gängig. Nennen wir es gängig.

Dr. Udo Lett, MA: Also wenn bekannt ist, dass eine Einvernahme schon a priori ausgeschickt wird und die Einvernahme dann in mehreren Wochen oder vielleicht sogar Monaten stattfinden wird, dann wird über die Dienstbehörde die Entbindung beantragt und dann auch ausgestellt.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Wie ist es im konkreten Fall mit den Belastungszeugen vor sich gegangen?

Dr. Udo Lett, MA: Ob es Belastungszeugen waren oder nicht, das lasse ich jetzt einmal so im Raume stehen.

In dem Fall war die Sache eine andere, aus mehreren Umständen. Das Verfahren war auf ausdrückliche Anordnung der Staatsanwältin unter strengster Geheimhaltung zu halten, was in diesem speziellen Fall auch bedingt hat, dass die Dienstbehörde im regulären Weg nicht befasst werden konnte, nicht zuletzt deshalb, weil der Leiter der Sektion I im BMI damals noch eine Person war, die nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch selbst im Verdacht stand, und im Übrigen auch die Zeit eine sehr kurze war.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Dann machen wir es doch ganz konkret: Wie ist es erfolgt? Wie wurde die Entbindung ausgesprochen? Von wem? In welchem Zusammenhang?

Dr. Udo Lett, MA: Bei Frau Dr. R. P. (BVT) – wenn ich mich recht erinnere, es ist ja doch schon eine Zeit her – war die Entbindung am 20.2. Thema. Die kam dann auch vom Herrn Generalsekretär: dass er sie, wenn sie geladen wird, für das Verfahren entbindet.

Bei Herrn Kollegen M. W. (BVT) weiß ich es im Speziellen, im Einzelnen jetzt nicht mehr. Und bei den Kollegen A. H. (BVT) und – wie heißt der Vierte? – C. M. (BVT) hat er mich beauftragt, sie erforderlichenfalls für das Verfahren auch entsprechend zu entbinden.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Uns hat der Herr Generalsekretär am Vormittag gesagt, dass es in allen Fällen so war, dass er Sie damit beauftragt hat, diese Entbindung vorzunehmen. Das hört sich jetzt aber für mich ein bisschen anders an.

Dr. Udo Lett, MA: Ich muss dazusagen, die Einzelheiten im Ablauf sind mir im kleinsten Detail nicht mehr erinnerlich, aber das ist das, woran ich mich erinnern kann, wie der Ablauf aus meiner Erinnerung war.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Wie war es dann bei der Zeugeneinvernahme? – Sie haben gerade Herrn M. W. (BVT) angesprochen, Sie waren dort Vertrauensperson. Wie ist dann im Konkreten durch die Staatsanwältin überprüft worden, ob eine solche Entbindung erfolgt ist oder nicht?

Dr. Udo Lett, MA: Da bitte ich, das die Staatsanwälte zu fragen. Das kann ich nicht beantworten. Das weiß ich nicht.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Sie haben gesagt, Sie hatten keinen Kontakt mit Herrn C. M. (BVT) vor seiner Einvernahme. Wie war es dann möglich, ihn zu entbinden?

Dr. Udo Lett, MA: Darf ich Sie fragen: Wann habe ich das gesagt?

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Sie haben gesagt, es gab keinen Kontakt mit Herrn C. M. (BVT). Sie haben das vorhin gesagt.

Dr. Udo Lett, MA: Ich habe aber zuvor, glaube ich, erwähnt, dass wir einander am 26. noch vor der Anreise getroffen haben.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Gab es da die Entbindung?

Dr. Udo Lett, MA: Er hat mich darauf angesprochen, und da habe ich ihn entsprechend dem Auftrag des Herrn Generalsekretärs entbunden, ja.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Kommen wir jetzt zu den inhaltlichen Dingen! Sie haben gesagt, Herr A. H. (BVT) hat sich sehr diffus geäußert. Wie kann ich mir das erklären: diffus? War da irgendetwas Konkretes, wo Sie gesagt haben, da besteht wirklich die Möglichkeit eines strafrechtlichen Tatbestandes? Was war diffus an seinen Aussagen?

Dr. Udo Lett, MA: Ich habe es auch vorhin schon geschildert. Er war – bei A. H. (BVT) sind wir jetzt? – sehr emotional, sehr aufgebracht, sehr entsetzt. Mein Eindruck war – das ist aber mein laienhafter Eindruck, ich bin kein Psychologe –, dass er unter einer enormen Drucksituation stand und einfach einmal erzählen wollte. Ich kann es Ihnen schlecht beschreiben, wenn Sie nicht dabei waren. Es ist auch schwierig, sich vorzustellen, wie das ist, wenn Sie ein Worttsunami überrollt. Ungefähr so war das.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ich kann mir das gut vorstellen. Ich arbeite in der Krisenintervention. Ich möchte Sie da jetzt aber unter einer ganz anderen Voraussetzung fragen. Sie sind Polizist und Jurist. Es sind wahrscheinlich Einvernahmen doch eine Zeit lang Bestandteil Ihres beruflichen Lebens gewesen, Sie können doch sicher mit solchen Aussagen oder mit solchen „Worttsunamis“ umgehen. Wie haben Sie dann die Essenz herausgefiltert? Oder: Was war denn überhaupt die Essenz?

Dr. Udo Lett, MA: Ich möchte da jetzt schon – aber vielleicht ist es unhöflich – am Detail bleiben: Es war keine Einvernahme! (Abg. Schwarz: Nein, das Gespräch!) Es ist keine Einvernahme gewesen, daher ist es auch mit einer Einvernahme nicht zu vergleichen.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Nennen wir es Gespräch, um korrekt zu bleiben: Was war für Sie die Essenz dieses Gesprächs? Wo war für Sie wirklich der Grund, zu sagen: Das ist etwas, was strafrechtlich wirklich halten könnte? Oder war das überhaupt kein Thema für Sie?

Dr. Udo Lett, MA: Ich muss Ihnen ganz offen sagen, dass nach dem ersten Gespräch, aber auch nach dem zweiten – es gab ja dann noch ein zweites – zu diesem Zeitpunkt die strafrechtliche Relevanz für mich nicht erkennbar war oder keine greifbare war. Dass es strafrechtlich relevant war, hat sich dann in weiterer Folge – wohl auch durch das Wissen, das die Staatsanwaltschaft für sich hatte – ergeben; das hatte ich ja nicht. Daher wurden auch weder kriminalpolizeiliche noch sonst irgendwelche rechtlichen Schritte ergriffen. In dem Moment, wo er es erzählt hat, habe ich das so, wie er es erzählt hat, zur Kenntnis genommen.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Sie haben das auch zur Kenntnis genommen, was Ihnen Frau R. P. (BVT) in einer – ich zitiere Sie – „konfusen Art und Weise“ mitgeteilt hat. War das da ähnlich wie im Gespräch mit Herrn A. H. (BVT)?

Dr. Udo Lett, MA: Ähnlich inwiefern?

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Aufgeregt, aber ohne wirklich konkrete Inhalte, die für Sie da relevant gewesen wären.

Dr. Udo Lett, MA: Sie war wohl auch aufgeregt und emotionalisiert, allerdings in den Inhalten etwas konkreter als Kollege A. H. (BVT), schon beim ersten Gespräch am 16., das ich persönlich mit ihr hatte, um das sie ja ersucht hatte. Da ging es auch um ihre Situation. Ich glaube, ich habe das auch vorhin schon beschrieben. Mein Eindruck war, dass das etwas konkreter war, als es A. H. (BVT) geschildert hat, wobei nach meinem Verständnis beide nichts miteinander zu tun hatten.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Können Sie mir da ein, zwei konkrete Dinge nennen? Wenn Sie sagen, Sie war konkreter: Was war es da genau?

Dr. Udo Lett, MA: Von den Inhalten her?

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ja.

Dr. Udo Lett, MA: Ich habe es vorher erwähnt: Es ging – ohne da jetzt irgendwelche Anschuldigungen meinerseits aussprechen zu wollen, ich versuche jetzt nur zu schildern, wie es gewesen ist – um diverse Inkompetenzen in dem Arbeitsbereich, in dem sie tätig war. Auch Alkohol hat sie erwähnt. Der Umgang untereinander war laut ihren Schilderungen ein Problem.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Sie haben gesagt, Ihnen gehört das BVT – im übertragenen Sinn.

Dr. Udo Lett, MA: Nein, es gehört mir nicht. Ich bin nur dafür zuständig.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Wäre es da nicht – als Führungskraft oder wie auch immer, als Ansprechperson in diesem Fall – möglich gewesen, die Kollegin darauf hinzuweisen, dass es andere Möglichkeiten auch noch gäbe, Gleichbehandlungskommission et cetera? Oder haben Sie überprüft, ob sie diese Wege bereits beschritten hatte?

Dr. Udo Lett, MA: Na ja, die Kollegin war zu diesem Zeitpunkt bereits längst aus dem BVT ausgeschieden. (Abg. Schwarz: Karenziert!) Damit war die Frage, dass sie sich irgendwo anders hinwendet, nicht relevant.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Aber solche Vorwürfe entstehen ja nicht an einem Tag. Ich nehme an, dass es da eine temporäre und kausale Abfolge gegeben hatte. Hat sie Ihnen das erläutert?

Dr. Udo Lett, MA: Verzeihung, was genau?

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Wann in welchem Abstand etwas passiert wäre, das ihrer Meinung nach wirklich strafrechtlichen Bestand hätte.

Dr. Udo Lett, MA: Der strafrechtliche Bestand ist dann im zweiten Gespräch am 20. etwas greifbarer geworden, vor allem vor dem Hintergrund, dass sie nach meiner Erinnerung damals auch erwähnt hat, dass ihr gegenüber auch Drohungen ausgesprochen worden wären: Wenn sie sich nicht so benimmt oder nicht das tut, was man von ihr verlangt, dann werden wir schon etwas finden, und wenn wir nichts finden, dann erfinden wir etwas!

Mir ist das in dieser Ausdrucksweise in Erinnerung geblieben, und das ist dann schon etwas, das strafrechtlich Relevanz herstellen kann.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): War das für Sie Grund genug, um einen Termin beim Herrn Minister zu fördern – sagen wir es einmal so –?

Dr. Udo Lett, MA: Das Ersuchen der Frau R. P. (BVT), mit dem Minister sprechen zu können, war da. Ich habe das Ersuchen weitergeleitet, und das Ersuchen ist umgesetzt worden. Ich habe da weder etwas bewertet oder betrieben oder gefördert noch nicht gefördert.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Kommen wir jetzt zu den anderen – Sie wollen den Begriff Belastungszeugen in dem Zusammenhang nicht verwenden – Personen, die Sie begleitet haben oder bei denen Sie auch die Vertrauensperson waren. Gab es dann konkretere Inhalte als diejenigen, die Sie uns jetzt geschildert haben, die bei der Frau Staatsanwältin vorgebracht wurden? Oder waren das auch ähnliche konfuse, diffuse Anschuldigungen über Vorgänge im BVT?

Dr. Udo Lett, MA: Wer jetzt konkret, wenn ich nachfragen darf?

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Bitte?

Dr. Udo Lett, MA: Wer konkret, wenn ich nachfragen darf?

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Die anderen Auskunftspersonen – nennen wir sie einmal so, weil Sie ja gesagt haben, Sie möchten das Wort Belastungszeugen nicht verwenden –, Herr C. M. (BVT) zum Beispiel.

Dr. Udo Lett, MA: Ich habe nicht gesagt, dass ich das Wort Belastungszeuge jetzt nicht verwenden will. Sie waren nicht meine Zeugen, sie waren nie meine Zeugen, und daher sind sie nicht meine Zeugen. Es waren in dem Fall Gesprächspartner.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Dann Ihre Gesprächspartner: Hatten Sie den Eindruck, dass Ihre anderen Gesprächspartner konkretere Inhalte vorzubringen hatten als diffuse oder konfuse, auf konfuse Art und Weise?

Dr. Udo Lett, MA: Also von Kollegen A. H. (BVT) habe ich es gesagt, von Frau R. P. (BVT) habe ich es gesagt, und Kollege M. W. (BVT) hat im Wesentlichen sein Gespräch auch beim Generalsekretär - - Es hat ja dann auch ein zweites Gespräch gegeben, in dem er dann seine Geschichte, seine Krankengeschichte wieder in aller Breite und in aller Länge erklärt hat, da und dort auch von Missstimmungen, von Verwerfungen zwischen Führungsebenen erzählt hat und davon, dass das eben dann dazu geführt hat, dass er das BVT verlassen möchte. Auch da ist es aber so, dass sich zu dem Zeitpunkt die strafrechtliche Relevanz ohne Hintergrundwissen, das die Staatsanwaltschaft hatte, für mich persönlich aus meiner Wahrnehmung so nicht erschlossen hat. Das hat sich erst dann ergeben, nachdem die Staatsanwaltschaft den Kollegen in der Einvernahme befragt hatte.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ein Detail, das mir noch aufgefallen ist: Der Herr Generalsekretär hat heute gesagt, er hat nicht bei der Frau Staatsanwältin angerufen, dass eine Akademikerin bereit wäre, auszusagen, und von einer Vertrauensperson begleitet wird. 10 Minuten später kam allerdings der Anruf von Ihnen bei Frau Schmudermayer, dass der Termin möglichst rasch stattfinden sollte, und der Termin wurde dann für 21.2., 9.30 Uhr, in der WKStA fixiert. Worin lag die Dringlichkeit?

Dr. Udo Lett, MA: Weil Frau R. P. (BVT) ihrerseits gesagt hat, sie möchte das hinter sich bringen.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Hat sie nähere Gründe angegeben, warum?

Dr. Udo Lett, MA: Nein.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Nicht. Frau R. P. (BVT) hat uns bei ihrer Aussage Screenshots aus einer WhatsApp-Gruppe vorgelegt. Waren Ihnen die Inhalte aus dieser WhatsApp-Gruppe bekannt? Hat sie die Ihnen gegenüber jemals erwähnt?

Dr. Udo Lett, MA: Ich könnte mich nicht erinnern, dass sie irgendwann über diese WhatsApp-Gruppe mit mir gesprochen hätte.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Wann wurde Ihnen das bekannt?

Dr. Udo Lett, MA: Durch die mediale Berichterstattung.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Gut, danke für diese Runde.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Grüß Sie, Herr Dr. Lett! Ich muss sagen, mir ist Ihre berufliche Rolle zu diesem Zeitpunkt nicht ganz klar. Waren Sie jetzt Teil des Kabinetts oder waren Sie irgendwie beim Generalsekretär angedockt?

Dr. Udo Lett, MA: Ich bin Referent für den Generalsekretär, und das war auch von Anfang an so festgelegt.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Das heißt, Sie sind Teil des BMI und nicht Teil des Kabinetts?

Dr. Udo Lett, MA: So verstehe ich es, also Referent des Generalsekretärs. Es hat ja diese Funktion vorher nicht gegeben, das habe ich auch versucht, im einleitenden Statement zu bemerken. Früher gab es ja nur das Kabinett, und der Gedanke bei der Herausbildung des Generalsekretariats war ja auch, da eine gewisse Trennung herbeizuführen. So habe ich es verstanden, und so verstehe ich meine Rolle.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Das heißt, der Generalsekretär ist Ihr unmittelbarer Vorgesetzter?

Dr. Udo Lett, MA: Ja.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Was mir auch nicht klar ist, ist – und ich muss Ihnen offen sagen, ich glaube Ihnen nicht ganz, wie Sie das dargestellt haben – Ihre Rolle mit diesen Zeugen oder Menschen, die Sie getroffen haben, die Ihnen Dinge erzählt haben, weil man durch sehr viele Angaben den Eindruck hat, dass Sie eigentlich entweder selbstständig oder auf Anraten des Generalsekretärs die treibende Kraft hinter diesen ganzen Zeugenvernehmungen waren. Da gibt es auch einen sehr interessanten Vermerk der Staatsanwältin – Sie haben das Tagebuch vor sich, es ist die Seite 33 –, wo sie ganz unten schreibt: „Dem von Dr. Lett aufgebauten Zeitdruck“ und so weiter und so fort „wird jedenfalls nicht nachgegeben“.

Also, man hat den Eindruck, Sie erzählen uns jetzt, die sind alle zu Ihnen gekommen und Sie wissen selber nicht, wie Sie dazu kommen, dass die alle zu Ihnen kommen, und alle anderen, inklusive Zeugen - - Auch die Frau R. P. (BVT) sagt dann, sie weiß ja gar nicht, warum sie eigentlich bei der Staatsanwaltschaft ist, aber Sie haben sie hingeschickt. Da entsteht eigentlich ein ganz anderer Eindruck. Also ich sage Ihnen: Ich glaube Ihnen das nicht. Wie war das wirklich?

Dr. Udo Lett, MA: Also dass ich Frau R. P. (BVT) zur Staatsanwaltschaft geschickt hätte, das möchte ich bitte noch einmal ausdrücklich zurückweisen; das ist nicht passiert. Warum Frau R. P. (BVT) das dann dort sagt, das kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Ich will nicht unhöflich sein, aber das müssen Sie wirklich Frau R. P. (BVT) fragen.

Was war jetzt die konkrete Frage?

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Wie es wirklich war.

Dr. Udo Lett, MA: Wie ich es Ihnen geschildert habe.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ja, aber das geht ja dann nachher weiter: Nachdem diese vier befragt wurden, nachdem diese Razzia stattgefunden hat, suchen Sie ja noch immer Zeugen. Da gibt es dann Vermerke, wo Sie einen Herrn E. O. (BVT) treffen – nicht Enrico, einen anderen italienischen Vornamen – und da wieder versuchen, Zeugen aufzutreiben. Was motiviert Sie da eigentlich?

Dr. Udo Lett, MA: Ich möchte korrigieren: Es hat keine aktive Suche nach Zeugen von mir gegeben.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Was war mit dem E. O. (BVT)? Wie sind Sie zu dem gekommen?

Dr. Udo Lett, MA: Der hat sich gemeldet und um ein Gespräch ersucht, aber dazu dürfte es ja auch Aktenvermerke geben.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Wer hat sich noch alles gemeldet?

Dr. Udo Lett, MA: Die Personen, die sich nach dieser Hausdurchsuchung und in Folge der Medienberichterstattung gemeldet haben, sind alle per Aktenvermerk an die Staatsanwaltschaft gemeldet worden.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ja, aber ich frage Sie jetzt.

Dr. Udo Lett, MA: Auswendig weiß ich es jetzt nicht. Ich ersuche um Verständnis.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Können Sie sich an irgendwen noch erinnern?

Dr. Udo Lett, MA: Von den Personen, die nachher dann da waren? Da haben Sie, ich glaube, eine Dame namens – darf ich die personenbezogenen Daten nennen? – Bader, die hat sich mit einer Mail gemeldet. Dann war ein Herr Radwan dabei, der hat angerufen und dann hat er mir eine Mail geschickt. Das ist aber alles an die Staatsanwaltschaft weitergeschickt worden.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Und Sie fragen sich nicht, warum die alle zu Ihnen gekommen sind?

Dr. Udo Lett, MA: Das brauche ich mich nicht zu fragen, nach der ganzen Medienberichterstattung war klar, dass alle, die sagen: Hallo, ich weiß was, da gibt es endlich jemanden, dem man es sagen kann!, - - So habe ich es empfunden.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Gut, das zu dem Thema.

Dann hätte ich eine kurze Frage: Die Fahrt zur Einsatzbesprechung: Der Herr Generalsekretär hat gesagt, Sie sind mit ihm im Auto gewesen und dort hingefahren. Die Frage ist: Wann ist Herr Preiszler dazugekommen?

Dr. Udo Lett, MA: Herr Preiszler ist dann bei der Besprechung meiner Erinnerung nach etwas später gekommen. Wir reden vom 27.2.?

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ja. Herr Preiszler sagt aber, er ist mit dem Auto mitgefahren.

Dr. Udo Lett, MA: Ich kann Ihnen nur darüber berichten, wie ich es in Erinnerung habe, und Herr Preiszler ist meiner Erinnerung nach etwas später zu der Einsatzbesprechung dazugestoßen.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ich habe noch so eine kleine Frage, und das sind alles kleine Fragen, die einen Eindruck erzeugen, der sich bei mir dahin gehend manifestiert: Es sagt jeder etwas anders in ganz unterschiedlichen Fragen.

Ich möchte noch einmal auf das zurückkommen, was die Kollegin von der ÖVP angesprochen hat, diese Entbindungen von der Verschwiegenheitspflicht. Herr M. W. (BVT) sagt, Entbindung durch Goldgruber. Sie haben, glaube ich, gesagt, Sie wissen es nicht mehr genau.

Frau R. P. (BVT) sagt, Entbindung bei Termin mit Minister. Das war also im FPÖ-Klub – eine interessante Art, sich in so einem Fall zu treffen –, und Herr Goldgruber sagt, alle Entbindungen haben Sie gemacht. Was ist jetzt?

Dr. Udo Lett, MA: Wie es aus meiner Wahrnehmung und meiner Erinnerung ist, habe ich Ihnen geschildert.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Also hat Herr Goldgruber gelogen?

Dr. Udo Lett, MA: Er wird nicht gelogen haben.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Na, was ist das?

Dr. Udo Lett, MA: Er wird es aus seiner Erinnerung gesagt haben. Also eine Lüge würde ich ihm ganz sicher nicht vorwerfen. Er wird es geschildert haben, wie es in seiner Erinnerung war und was er meint, was gewesen ist, und ich habe es Ihnen aus meiner Erinnerung geschildert.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Wenn Sie einen Kriminellen vernehmen, sagen Sie auch zu dem, ja, das war halt Ihre Erinnerung und die wird schon auch passen?

Dr. Udo Lett, MA: Die konkrete Frage ist mir jetzt nicht erschließlich, muss ich gestehen. Ist das jetzt eine Frage, oder - -?

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ja, schon.

Dr. Udo Lett, MA: Darf ich Sie nur bitten, die Frage zu wiederholen?

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Also Sie vernehmen einen Einbrecher, und der sagt: Ich war es nicht. Dann sagen Sie: Ist okay für mich, das ist halt Ihre Erinnerung!, oder hat er gelogen, wenn Sie wissen, dass er es war?

Dr. Udo Lett, MA: Ich bin aber jetzt nicht in der einvernehmenden Situation.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Das war jetzt eine Frage. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensrichter und dem Verfahrensanwalt.)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich glaube, das sind Einschätzungen, die Sie da wollen, und ein bisschen weit weg vom Beweisthema. Ich weiß natürlich, worauf Sie hinauswollen, aber ich muss mich einschalten. (Abg. Leichtfried: In welcher Form?) –Dass ich Sie bitte, die Frage vielleicht ein bisschen umzuformulieren.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Dann würde ich die Frage lassen. Es ist eh klar, was ich meinte.

Ich komme zu einem anderen Komplex, Herr Lett. Diese Geschichte mit dem angeblichen Chaos im Büro von Frau S. G. (BVT): Sie haben gesagt, es gibt Medienberichte dazu. Ich frage jetzt sehr naiv, aber das muss ich jetzt fragen: Waren bei dieser Durchsuchung des Büros JournalistInnen dabei?

Dr. Udo Lett, MA: Das weiß ich nicht, ich war nicht dabei.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Können Sie sich das vorstellen?

Dr. Udo Lett, MA: Das kann ich mir nicht vorstellen.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ich mir auch nicht. Dann sind wir uns einig.

Wie sind dann diese Fakten, falls es Fakten sind, Ihrer Einschätzung nach in die Medien gekommen? Haben Sie persönlich – und das ist jetzt die Frage – Medienberichte derart wahrgenommen?

Dr. Udo Lett, MA: Es ist mittlerweile so viel medial berichtet worden, dass ich Sie um Verständnis ersuche, dass ich die einzelnen Medienberichte jetzt nicht auswendig kenne und nicht unterscheiden kann, wann was von welchem Medium wo publiziert wurde. Ob es tatsächlich medial berichtet wurde, kann ich Ihnen so auch nicht sagen – ob es Kollege Fasching erwähnt hat oder ob das ein Medienbericht war.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ihrer Einschätzung nach: Wenn das ausschließlich Medienberichte gewesen wären: Wäre es seriös gewesen, das zu tun, was dann getan wurde, nämlich gegen Frau S. G. (BVT) Maßnahmen einzuleiten?

Dr. Udo Lett, MA: Ich möchte mich auf keine Einschätzungen oder Hypothesen einlassen. Wenn die Information da ist, wird der Generalsekretär mit dieser Information umgehen müssen.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Haben Sie Wissen, dass außer über Medien Informationen dieser Art an den Generalsekretär oder an Sie herangetragen wurden?

Dr. Udo Lett, MA: Informationen welcher Art?

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Dass es im Büro von Frau S. G. (BVT) unordentlich war.

Dr. Udo Lett, MA: Da kann ich mich jetzt im Einzelnen nicht an den Informationsfluss erinnern. Wie gesagt, es ist derart viel an Information da, dass es mir wirklich nicht erinnerlich ist, aus welcher Quelle welche Information wann an mich gedrungen ist.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Sie haben vorher gesagt, Sie sind für das BVT zuständig. Die Rechtsextremismusabteilung war wahrscheinlich eine der heikelsten Geschichten in dieser ganzen Razzia. 

Jetzt wissen Sie nicht, welche Art von Informationen wie dazu geführt haben, dass weiter gegen die Leiterin der Rechtsextremismusabteilung ermittelt und versucht wurde, ich sage das ganz offen, sie aus dem Amt zu ekeln. Das entzieht sich also Ihrer Kenntnis?

Dr. Udo Lett, MA: Den Vorwurf, dass versucht wurde, Frau S. G. (BVT) aus ihrem Amt zu ekeln, kann ich so auch nicht stehen lassen, weil ich eine derartige Wahrnehmung nicht habe.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Und der erste Teil der Frage?

Dr. Udo Lett, MA: Der jetzt konkret war?

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Das ist eines der wichtigsten Teile in diesem ganzen Vorgehen, und Sie haben jetzt gesagt, dass Sie keine Ahnung haben, welche Informationen dazu geführt haben, dass man diese Maßnahmen gegen Frau S. G. (BVT) weitertreibt.

Dr. Udo Lett, MA: Ich bin nicht für die dienstrechtlichen Maßnahmen zuständig, und ich kann Ihnen auch nicht sagen, warum der Herr Generalsekretär welche Anordnung an Herrn Kollegen Fasching stellt.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte, wie schon beim vorhergehenden Zeugen, wieder vorausschicken: Ich kenne Herrn Dr. Lett seit, glaube ich, Anfang Februar dieses Jahres, vorher habe ich ihn nicht gekannt.

Herr Dr. Lett, eine der großen mystifizierten Geschichten rund um diese Hausdurchsuchung beziehungsweise im Vorfeld dieser Hausdurchsuchung sind die Zeugeneinvernahmen. Da geistert ja quer durch das mediale Feld rauf und runter – und die Opposition wird ja auch nicht müde, das zu behaupten –, dass Zeugen präpariert wurden, dass Zeugen vorbereitet worden sind, dass man vorbereitete Gespräche mit Zeugen zu jenem Zweck geführt hat, damit die bei der Staatsanwaltschaft das aussagen, was sie schlussendlich aussagen, damit es dann in weiterer Folge zu dieser Hausdurchsuchung kommt, damit es dann in weiterer Folge zu Dingen kommt, die man halt dann weiter unterstellen kann.

Jetzt wissen wir ja aus den verschiedensten Zeugeneinvernahmen, dass die Aussagen der Zeugen unter Umständen durchaus divergierend sind; das heißt, das spricht ja eigentlich gegen eine Absprache der Zeugen. Wie auch immer.

Können Sie uns kurz aus Ihrer Sicht schildern, nämlich auch ein atmosphärisches Bild zeichnen, wie diese Gespräche mit den Zeugen im Vorfeld ausgesehen haben, damit wir uns vorstellen können, was da gesprochen wurde? Waren da Sie derjenige, der mehr gesprochen hat oder waren Sie eher der zuhörende Teil? In welchem Zustand waren die Zeugen? Hatten Sie den Eindruck, dass diese Zeugen unter Druck gestanden sind? Hatten Sie den Eindruck, dass diese Zeugen vielleicht von dritter Seite vorbereitet waren und dass Sie da jetzt unbedingt irgendeine Botschaft anbringen wollen?

Schildern Sie uns bitte einmal Ihre Wahrnehmung zu diesen Vorgesprächen mit den Zeugen.

Dr. Udo Lett, MA: Also zum Kollegen A. H. (BVT) habe ich ja auch schon geschildert, dass er sehr emotional war und offensichtlich – das ist mein persönlicher Eindruck gewesen –, nach längerer Dauer, wo er Druck aufgestaut hat, einfach jemanden gesucht hat, um es einfach einmal erzählen zu können. Der wollte einfach, nach meiner Wahrnehmung, Druck ablassen – so blöd das klingt, aber das war meine Wahrnehmung.

Beim Kollegen M. W. (BVT) ging es im Wesentlichen um seine Karenzierung. Er wollte haben, dass über seine Karenzierung entschieden wird, und hat wohl auch zu dem Zweck, um entsprechende Glaubwürdigkeit herbeizuführen, seinen Krankenstand in, wie gesagt, sehr detaillierter Weise elaboriert.

Frau Kollegin R. P. (BVT) wollte ihrerseits wiederum ganz konkret, das hat sie auch gesagt, Missstände benennen und darüber auch aussagen; sie wollte darüber auch dem Minister berichten.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Als Sie dieses Gespräch geführt haben, haben Sie da mitbekommen, dass das jetzt massive Vorhaltungen sind beziehungsweise war das konkreter, war das eher unkonkret?

Dazu schließe ich gleich eine Frage an Sie an – Sie sind ja auch Jurist, ich bin keiner –: Wessen Aufgabe ist es eigentlich, dann zu beurteilen, ob diese Vorwürfe tatsächlich strafrechtlich relevant sind? Ist das die Dienstbehörde, in dem Fall das BMI? Ist das die Staatsanwaltschaft? Wer beurteilt denn dann, ob diese Aussagen tatsächlich strafrechtlich relevant sind?

Oder sind Sie – Sie sind ja auch Polizeibeamter – dazu befugt, zu sagen, das ist relevant, da machen wir jetzt etwas? (Abg. Duzdar: Was soll die Frage sein?) Oder hätten Sie zum Beispiel, wenn Sie wahrgenommen hätten, dass das zwar alles recht schön ist, was da erzählt wird, dass aber eigentlich die Substanz dahinter fehlt, auch sagen können: Also seien Sie mir nicht böse, das ist zwar alles furchtbar, was Sie mir erzählen, aber ich sehe da keinen strafrechtlichen relevanten Hintergrund!? Wem obliegt diese Beurteilung?

Dr. Udo Lett, MA: In letzter Konsequenz obliegt sie natürlich der Justiz, im ersten Schritt der Staatsanwaltschaft und in weiterer Konsequenz dem Gericht. Es ist nach der Strafprozessreform 2008 auch jeder Anscheinsverdacht den Staatsanwaltschaften entsprechend zur Kenntnis zu bringen, selbst dann, wenn der Polizeibeamte der Meinung ist, dass da vielleicht gar nichts dahinter sein könnte. Aber selbst der geringste Anschein, dass eine strafrechtliche Relevanz vorhanden ist, führt dazu, das der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis bringen zu müssen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Welchen Kontakt hatten Sie in weiterer Folge zur fallführenden Staatsanwältin? Die Staatsanwältin, die vor ein paar Wochen da gesessen ist, wo Sie jetzt sitzen, hat ausgesagt, dass sie von diesen Vorgesprächen, die mit den Zeugen geführt wurden, nicht informiert worden ist.

Ihnen liegt, glaube ich, das Tagebuch vor; das wurde Ihnen schon vorgelegt. Ich darf Sie ersuchen, Seite 33 aufzuschlagen. (Auskunftsperson Lett: Ja!) Ganz unten, im vorletzten Absatz steht dann: „Dem von Dr. Lett aufgebaute Zeitdruck [...] wird jedenfalls nicht nachgegeben“. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Können Sie das konkretisieren und dem Ausschuss sagen, was damit gemeint gewesen ist? Zeitdruck ist mir klar bei Ermittlungen. Es gibt immer die Gefahr, dass Beweise unter Umständen weggeschafft werden können, das ist auch mir als Nicht-Polizist und Nicht-Jurist klar. Können Sie aber auch schildern, welche Form von Druck hier noch stattgefunden hat, warum hier Handeln – und zwar schnelles Handeln – notwendig gewesen ist?

Dr. Udo Lett, MA: Es steht ja da auch im Klammerausdruck dabei, diese Bemerkung ist vor dem Hintergrund der dienstrechtlichen Beurteilung dieser offenbar oder möglicherweise im Raum stehenden Missstände erfolgt.

Die Dienstbehörde muss ja auch dienstrechtlich beurteilen, und am Ende der dienstrechtlichen Beurteilung kann, da reicht ein Blick ins Gesetz, auch eine Suspendierung stehen, und derartige Beurteilungen sind nicht irgendwann durchzuführen, sondern möglichst zeitnah, möglichst rasch, vor allem auch dann, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Missstände nach wie vor andauern.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte noch bei dem Begriff des Drucks bleiben. Können Sie vielleicht Ihren Eindruck schildern? Sie hatten ja mit der Staatsanwältin dann in weiterer Folge auch Kontakt. Hatten Sie den Eindruck, dass die Staatsanwältin unter Druck stand beziehungsweise unter Druck gesetzt worden ist? Das kann ja vielfältig sein. Ich unterstelle es ja niemandem aus bösartiger Absicht, aber es gibt einen Druck der Öffentlichkeit.

Frau Mag. Schmudermayer hat hier zum Beispiel erzählt, dass im Jahr 2017 – allerdings im Herbst 2017, bevor es noch das neue Kabinett gegeben hat – ein gewisser Druck zu vernehmen war, weil oftmals nachgefragt wurde: Warum tut ihr da nicht weiter, warum passiert da nichts?

Hatten Sie den Eindruck, dass auch zu diesem Zeitpunkt, als Sie mit ihr Kontakt hatten, eine Drucksituation da war, dass die Staatsanwaltschaft unter Druck stand, und wenn ja, von wem?

Dr. Udo Lett, MA: Das hat Sie mir gegenüber schon erwähnt, dass die medialen Anfragen zu dieser Zeit, ich kann es jetzt nicht näher präzisieren, weil sie mir das nicht mitgeteilt hat, in immer kürzeren Abständen gekommen sind – na was ist jetzt mit dem Verfahren, na ist schon was da oder nicht? –, und dass die Beantwortung dieser Anfragen immer schwieriger wurde, weil ja das Verfahren laut Staatsanwältin unter strengster Geheimhaltung gestanden ist und man daher über das Ergebnis oder die geplanten und gesetzten Maßnahmen medial nicht berichten konnte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Der Kollege hat vorher eine ähnliche Frage gestellt, ich versuche es jetzt auch noch, weil Sie das jetzt selbst auch angesprochen haben: Ich glaube, das erste Mal, dass dieses Verfahren näher in den medialen Fokus gerückt ist, war ebenfalls im Herbst letzten Jahres im Zuge der Berichterstattung rund um die Nationalratswahl.

Ich glaube, kurz vorher – im September muss das gewesen sein – waren die koreanischen Reisepässe auf einmal Thema in einer großen österreichischen Wochenzeitung. Haben Sie Wahrnehmungen dazu beziehungsweise wissen Sie, ob da auch im Haus, im BMI, eine Untersuchung durchgeführt wurde, wie es dazu kam, dass diese Geschichte öffentlich wurde? Gibt es da Untersuchungen oder gab es da Untersuchungen? Und wenn ja, wie ist da der Stand der Dinge?

Dr. Udo Lett, MA: Zu den Reisepässen konkret?

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Diese Berichterstattung, die schon letztes Jahr im Herbst stattgefunden hat: Das war ja eigentlich das erste Mal, dass die breite Öffentlichkeit näher mit dieser ganzen Geschichte in Kontakt gekommen ist. Das war diese Causa Reisepässe, wo man sich eigentlich zu dem damaligen Zeitpunkt noch überhaupt kein Bild davon machen konnte, warum es da eigentlich geht.

Das stammt ja wohl aus einem internen Vorgang aus dem BVT. Meine Frage war: Gab es da eigentlich eine interne Untersuchung, ist Ihnen da etwas bekannt beziehungsweise wie ist es erklärbar, dass solche Dinge den Weg an die Öffentlichkeit finden? Wir hatten eine ähnliche Frage im Vorfeld.

Dr. Udo Lett, MA: Also die Frage ist, wie es an die Öffentlichkeit kommen kann?

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ob Sie das wissen und ob das untersucht wurde?

Dr. Udo Lett, MA: Wie es an die Öffentlichkeit kam, weiß ich nicht, aber dass bei entsprechenden Informations- - beziehungsweise bei Weitergabe von Nachrichten an die Medien Untersuchungen zu erfolgen haben, ist auch klar.

 Welche konkreten Untersuchungen dann gemacht wurden, weiß ich nicht.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Letzte Frage in dieser Runde: In weiterer Folge sind Sie ja dann derjenige gewesen, der auch die Termine mit der Staatsanwaltschaft irgendwie koordiniert hat. Wie kam es dazu, dass Sie diese Aufgabe, die jetzt im Fokus des öffentlichen Interesse steht, übernommen haben?

Dr. Udo Lett, MA: Es waren jeweils Aufträge der Frau Staatsanwältin.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Dr. Lett, nur weil das Datum mein Interesse geweckt hat, dass Sie Herrn Abgeordneten Jenewein Anfang Februar getroffen haben: Warum kam es zu dem Treffen und worum ging es?

Dr. Udo Lett, MA: Das weiß ich nicht mehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wo war das Treffen?

Dr. Udo Lett, MA: Das weiß ich auch nicht mehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aha. (Abg. Jenewein: Das war im Zuge einer Klubsitzung im FPÖ-Klub!) – Im Zuge einer Klubsitzung im FPÖ-Klub? (Abg. Jenewein: Ja, wo die Mitglieder der Regierungsparteien vorgestellt wurden!) – Danke sehr.

Dann komme ich noch einmal zum Aktenvermerk der Staatsanwältin vom 23. Februar auf Seite 33 – ich glaube, Sie haben es noch aufgeschlagen –, in dem es um die angedachten Maßnahmen geht. Da würde ich gern weiterfragen zu „Telefonüberwachung und Festnahme“: Wer hat diese Maßnahmen angedacht?

Dr. Udo Lett, MA: Ich habe es, glaube ich, vorhin auch schon versucht zu erklären, ich kann die Erklärung noch einmal in den wesentlichen Punkten wiederholen: Die Staatsanwältin hat, wenn ich mich recht erinnere, nach der zweiten Einvernahme angemerkt, dass sie, wenn sie weiterermitteln muss und konkrete Maßnahmen setzen will oder muss, ein Problem damit hat, wen sie konkret im BMI damit beauftragen kann, weil dieser Verdacht der Anscheinsbefangenheit ein sehr breiter war.

In weiterer Folge war dann die Frage: Was denkt denn die Staatsanwaltschaft oder was kann die Staatsanwaltschaft vom BMI wollen? Um in weiterer Folge dann dem Generalsekretär zu sagen: In die Richtung könnte es gehen – Gedanken machen oder nicht.

Aber dass über das Thema der Festnahme und der Hausdurchsuchung und der Telefonüberwachung überhaupt in dieser Explizität gesprochen worden ist, kann ich mich jetzt im Detail nicht erinnern. Wobei ich schon dazusagen möchte, dass es mich gerade zum Thema der Telefonüberwachung ein wenig wundert, dass ich das gefordert haben soll, weil gerade das eine Maßnahme war, die nämlich auch faktisch nicht durchgeführt werden hätte können, weil dazu Organisationseinheiten im BMI erforderlich wären, die ja speziell auch von dieser Anscheinsbefangenheit betroffen waren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Frau Staatsanwältin hat dazu etwas anders ausgesagt, also nicht in dem Sinne, dass Sie Probleme geäußert hätten und da hilfreich grübelnd zur Seite gestanden wären, sondern im Gegenteil, dass das von Ihnen ausging, der Themenkomplex „Telefonüberwachung und Festnahme“. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Die relevante Seite liegt Ihnen vor (Auskunftsperson Lett: Ja!), ich komme zur zweiten Hälfte: Da habe ich die Staatsanwältin dazu befragt und sie hat gemeint: Ja, das „hat Herr Dr. Lett mir gegenüber geäußert – das stimmt –, ob man das machen kann“.

Dr. Udo Lett, MA: Ist richtig, ja, weil Maßnahmen zu prüfen sind, ob sie machbar sind im Sinne von: Ist es möglich, dass das kommt?, weil das für die weitere Frage der Vorbereitung, so eine notwendig ist, ja entscheidend ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Entschuldigen Sie, aber wie kommt ein Kabinettsmitarbeiter des BMI dazu, einer Staatsanwältin proaktiv vorzuschlagen, Telefonüberwachungen vorzunehmen oder diese Maßnahmen überhaupt anzudenken, in einer Form, dass die Staatsanwältin dann von Druck spricht?

Dr. Udo Lett, MA: Also das möchte ich jetzt schon zurückweisen, irgendetwas aktiv vorgeschlagen, aufgedrängt oder sonst irgendwie nahegelegt zu haben. Ich glaube eher, soweit ich mich erinnere, dass die Staatsanwältin genau das Gegenteil gesagt hat, dass sie sich nicht unter Druck gesetzt gefühlt hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, sie hat in dem Punkt das Gegenteil gesagt, nämlich wenn Sie weiterlesen: „Ich habe ihm gesagt: Nein, kann man nicht!, und habe ihm erklärt, warum es nicht geht.“

Das klingt wahrlich so, als ob Sie Dinge vorgeschlagen hätten, gegen die sie sich wehren musste, und dass sie argumentieren musste, warum das am 23. Februar nach der Einvernahme von höchstens zwei Zeugen noch nicht geht.

Dr. Udo Lett, MA: Sehen Sie, ich kann nur wiederholen, was ich vorhin gesagt habe: Das Ersuchen war, bekanntzugeben, welche oder ob Maßnahmen seitens der Staatsanwaltschaft geplant sind. Und bei einer Prüfung, ob etwas geplant werden kann oder nicht, stellen sich zwei Fragen: Ist es rechtlich möglich oder vielleicht sogar zwingend notwendig und ist es faktisch umsetzbar?, gerade vor dem Hintergrund, den ich ja vorhin geschildert habe, dass die normale Beauftragung der Polizei in dem Sinn nicht möglich war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Frage ist eher: Wer hat den Wunsch oder die Idee geäußert, dass Maßnahmen gesetzt werden, zu einer Zeit, zu der das Tatsachensubstrat noch sehr, sehr dünn war? Die Staatsanwältin führt nämlich weiter aus: „Und zwar ist es einfach so, dass für Telefonüberwachungen und Festnahmen gewisse Voraussetzungen gegeben sein müssen, die stehen in der Strafprozessordnung. Meiner Ansicht nach waren die Voraussetzungen nicht gegeben, daher habe ich ihm gesagt, dass ich keine Festnahmen und keine Telefonüberwachungen anordnen werde.“

Das klingt nicht nach einer hilfsbedürftigen Staatsanwältin, sondern nach einem Kabinettsmitarbeiter, der sich sehr in ein Verfahren einmischt, der Vorschläge zur unrechten Zeit macht, zu der das Tatsachensubstrat noch massiv dünn ist, nach erst zwei Einvernahmen. Meinen Sie nicht?

Dr. Udo Lett, MA: Nein, meine ich nicht. Ich habe es jetzt ohnehin schon mehrfach erklärt: Es gab keinen Vorschlag im Sinne einer Forderung, dass bestimmte Maßnahmen gesetzt werden sollten. Das Ersuchen hat sich darauf bezogen – und das kann ich nur wiederholen –, bekanntzugeben, welche Maßnahmen konkret seitens der Staatsanwaltschaft angedacht werden könnten, um in weiterer Folge BMI-intern zu überlegen, wer das dann, wenn Maßnahmen geplant sind, im BMI tatsächlich umsetzen kann. Denn wenn die interne Prüfung im BMI zu dem Ergebnis kommt, dass es nicht umgesetzt werden kann, weil alle Einheiten, die das umsetzen könnten, von der Anscheinsbefangenheit erfasst sind, dann geht es nicht.

Das möchte ich vielleicht noch ergänzen, wenn ich darf (Abg. Krisper: Ja!): Die Frage der Ermittlungsnotwendigkeit hat die Staatsanwältin selbst sehr ausdrücklich klargemacht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie meinen, die Staatsanwältin hat hier bei Ihrer Aussage, die ich Ihnen gerade vorgelesen habe, die Unwahrheit gesagt?

Dr. Udo Lett, MA: Das würde ich ihr niemals unterstellen, dass sie die Unwahrheit gesagt hat. Ich sehe auch keine Unwahrheit in dem, was ich Ihnen jetzt gerade erzählt habe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es widerspricht sich massiv in einem sehr wichtigen Punkt (Auskunftsperson Lett: Das sehe ich nicht!), nämlich in dem, von wem die Ideen und Aktionen ausgegangen sind.

Ich komme aber zu einer anderen Frage, nämlich zur Frage, ob drei Justizmitarbeiter die Unwahrheit gesagt haben oder der Innenminister. Wer schreibt denn eigentlich die Anfragebeantwortungen in Sachen BVT? Wer war an der Anfragebeantwortung in Sachen Zeugenanhörungen beteiligt? Ich nehme an, Sie haben für diese Anfragebeantwortung viele Informationen geliefert.

Dr. Udo Lett, MA: Ihre Annahme ist insoweit korrekt, ja, dass ich gefragt wurde, weil ich ja betroffen war. Ich habe die Informationen jener Kollegin im Kabinett, die dann die Anfragebeantwortungen redaktionell finalisiert, wenn man das so sagen darf, weitergegeben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie wissen, dass in der Antwort des Ministers steht, dass von der Durchführung der Gespräche  „die WKStA am 20. Februar [...] durch den zuständigen Fachreferenten“ – also Sie – „verständigt“ wurde?

Dr. Udo Lett, MA: Ich darf vielleicht nur als Hintergrundbemerkung dazusagen, dass das die Beantwortung einer Dringlichen Anfrage war und Dringliche Anfragen in relativer Kurzfristigkeit, man könnte fast sagen Zeitnot, zu beantworten sind, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.

Es stimmt aber insoweit – um gleich auf des Pudels Kern Ihrer Frage zu kommen (Abg. Krisper: Mhm!) –, dass ich nach meiner Erinnerung der Staatsanwältin in dem Telefonat, das ich mit ihr am 20.2. geführt habe, im einleitenden Satz mitgeteilt habe, dass sich drei Personen mit Angaben zum BVT gemeldet haben, aber eine Person – und das ist der entscheidende Punkt, und das war ja eigentlich Grund und Gegenstand des Anrufs –, konkret Frau R. P. (BVT), aussagen möchte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das findet sich nirgends im Tagebuch der Staatsanwältin. Es findet sich aber in den Aussagen aller drei Justizvertreter, die wir gehört haben – Schmudermayer, Handler, Vrabl-Sanda –, die übereinstimmende Antwort, dass sie alle erst über die Medienberichte über die Anfragebeantwortung davon erfahren haben, dass es Vorgespräche gab.

Warum haben Sie der Staatsanwältin, die Sie ja massiv oft getroffen haben, sei es für die Parallelgespräche, sei es für die Präsenz als Vertrauensperson bei den Einvernahmen, nie von diesen Vorgesprächen erzählt, die teilweise bis zu drei Stunden gedauert haben?

Dr. Udo Lett, MA: Da waren jetzt einige Sachen dabei, die ich korrigieren möchte: Massive Treffen – ich weiß jetzt nicht, was massive Treffen sind –: Wenn die Staatsanwältin mich sehen möchte und mich einbestellt, dann muss ich dieser Anforderung, dieser quasi Anordnung nachkommen. Wie oft das jetzt genau war, weiß ich nicht. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt: Wenn die anderen es nicht wissen, ist es insofern nicht groß verwunderlich, denn Gesprächspartnerin bei dem Telefonat war die Frau Staatsanwältin. Wenn sie das in ihrem Empfängerhorizont so versteht, dann nehme ich es zur Kenntnis. Ich kann Ihnen nur von meinen Wahrnehmungen und aus meiner Erinnerung berichten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben den Empfängerhorizont sehr schmal - -

Vorsitzende Doris Bures: Frau Abgeordnete, ich muss Sie auf die Redezeit aufmerksam machen. (Abg. Krisper: Was heißt das?) – Eine Frage noch in dieser Runde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben den Empfängerhorizont der Frau Staatsanwältin im Informationsgehalt sehr schmal gehalten. Sie wusste nichts von diesen Vorgesprächen. Dachten Sie, dass die Glaubwürdigkeit der Zeugen vielleicht dadurch erschüttert werden könnte, wenn sie davon wüsste, oder dass Sie als Vertrauensperson wegen Voreingenommenheit nicht zugelassen werden?

Dr. Udo Lett, MA: Das waren für mich zu diesem Zeitpunkt keine Zeugen. Die einzige Person, die gesagt hat, sie möchte aussagen, war Frau R. P. (BVT). Dass die anderen dann Zeugen wurden, liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Staatsanwältin sie als Zeugen geladen hat.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Da bleiben wir jetzt aber ein bisschen. Die Staatsanwältin ist ja nicht irgendwie dagesessen und hat gesagt: Jessas na, jetzt könnte ich die laden! – Sie ist ja irgendwie draufgekommen, und das war ja in drei von vier Fällen durch Sie. Jetzt sitzen Sie mit den zukünftigen Zeugen und Zeuginnen zusammen, manchmal allein, manchmal zu zweit, manchmal zu dritt, und bereiten sie auf den Gang zur Staatsanwältin vor. Und in drei Fällen rufen Sie selber an und sagen: Da hätten wir wieder jemanden, können wir, sollen wir die jetzt vorbeibringen, wird die geladen? Sie teilen sogar zum Teil mündlich die Ladungen mit. Ist das richtig?

Dr. Udo Lett, MA: Nein, Herr Dr. Pilz, das ist nicht richtig. Die Staatsanwältin ist nicht über mich zu den Zeugen gekommen. Eine einzige Person, die ihrerseits gesagt hat, dass sie aussagen will, wurde der Staatsanwältin bekannt gegeben, dass die anderen Personen dann geladen wurden, liegt am Ermittlungsergebnis, das die Frau Staatsanwältin hatte. Da habe ich nichts beigetragen oder sonst irgendwie mitgewirkt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich könnte es jetzt mit Ihnen detailliert durchgehen, aber wir haben das schon etliche Male sehr detailliert besprochen. Da geht es darum, dass Sie sich immer wieder telefonisch bei der Staatsanwältin melden und sagen: Die Person sowieso ist jetzt zu einer Zeugenaussage bereit. – Ist das richtig, dass Sie das wiederholt getan haben?

Dr. Udo Lett, MA: Das ist so nicht im - - Das ist so nicht richtig. Die Zeugen wurden von der Staatsanwältin geladen. Die Staatsanwältin hat mich in einem Fall, bei Mag. M. W. (BVT), beauftragt, Herrn M. W. (BVT) von der Ladung zu verständigen. Das war ein Auftrag der Frau Staatsanwältin. So weit kam es aber gar nicht, da, wenn ich mich recht entsinne, Frau R. P. (BVT) bereits Herrn M. W. (BVT) verständigt hat, er mich dann kontaktiert hat, dass er von der Ladung in Kenntnis ist, und wollte, dass ich ihn zur Einvernahme begleite. Und von diesem Umstand habe ich die Frau Staatsanwältin in Kenntnis gesetzt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich möchte Sie da gar nicht viel mehr dazu fragen, da wir das wirklich auch mit Dokumenten und so weiter schon ziemlich erschöpfend behandelt haben. Mich interessiert eigentlich mehr dieser Versuch, Frau S. G. (BVT) als Leiterin des Extremismusreferates loszuwerden.

Wer hat Anfang April die Generaldirektorin über die angedachte Verwendungsänderung der Frau S. G. (BVT) – also entweder Pension oder Sport – informiert?

Dr. Udo Lett, MA: Eine derart geartete Verwendungsänderung oder eine angedachte Verwendungsänderung ist mir nicht bekannt. Ich weiß, worauf Sie hinauswollen, das Dokument wurde ja, glaube ich, auch schon vorgelegt, aber ich habe ja auch vorhin erklärt, dass meinerseits ein derartiges Andenken einer Verwendungsänderung nicht da war. Es war rein die Frage, ob die Frau Generaldirektorin ihrerseits Kenntnis von dem Umstand oder von dem Gerücht – je nachdem, wie man es bezeichnen möchte – hat, dass Frau S. G. (BVT) selbst eine derartige Änderung vorhat. Dem war nicht so, und die Frau Generaldirektorin hat dann gesagt, dass sie mit Frau S. G. (BVT) ein Gespräch führen wird.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wie kommt dann die Generaldirektorin – Ihrer Wahrnehmung oder Ihres Wissens nach – dazu, auf einen Auftrag zu verweisen, den Ihnen der Generalsekretär erteilt haben solle, genau diese Verwendungsänderung einmal anzudenken und zu verfolgen?

Dr. Udo Lett, MA: Verzeihen Sie, wo steht, dass der Generalsekretär mir einen Auftrag zu einer Verwendungsänderung gegeben hätte?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich frage Sie einfach, ob etwas in dieser Art passiert ist, dass der Generalsekretär Ihnen einen Auftrag erteilt hat. Ich frage Sie einfach.

Dr. Udo Lett, MA: Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Also der Generalsekretär hat Ihnen keinen Auftrag erteilt, über eine Verwendungsänderung, über disziplinäre Maßnahmen, über Maßnahmen dienstlicher Natur, Verwendung und so weiter, weitere Schritte anzudenken beziehungsweise vorzubereiten?

Dr. Udo Lett, MA: Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Haben Sie irgendetwas in dieser Art jemals mit dem Generalsekretär besprochen: Was machen wir mit der S. G. (BVT)? Schauen wir uns an, ob es nicht ein Disziplinarverfahren, eine Versetzung in den Sport oder die Pension sein kann? – Können Sie sich an irgendein Gespräch dieser Art mit dem Herrn Generalsekretär erinnern?

Dr. Udo Lett, MA: Also mit mir hatte er ein derartiges Gespräch meiner Erinnerung nach nicht. Ich bin auch der falsche Adressat dafür; wenn er ein solches Gespräch geführt hätte, dann am ehesten mit dem Vorgesetzten der zuständigen Organisationseinheit. Das bin ich nicht.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich kann Ihnen ja durchaus folgen. Es geht nur darum, einmal zu klären, wer überhaupt auf diese Idee gekommen ist und wer versucht hat, das umzusetzen. Ihre Aussage war jetzt vollkommen klar und eindeutig: Derartige Gespräch mit dem Generalsekretär hat es nicht gegeben und über Sie ist etwas Derartiges nicht gelaufen. Habe ich das richtig zusammengefasst?

Dr. Udo Lett, MA: Der Generalsekretär, um das auch noch zu präzisieren, hat mit mir kein Gespräch darüber geführt, dass ich irgendwelche Aufträge erteilen sollte, irgendwelche Verwendungsänderungen der Frau S. G. (BVT) anzudenken. Ob Frau S. G. (BVT) in anderen Gesprächen ein Thema war, kann ich nicht ausschließen, aber noch einmal: eine Verwendungsänderung – dass mir aufgetragen worden wäre, so etwas zu veranlassen – gab es nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Herr Dr. Lett, das ist vollkommen ausreichend. – Danke schön.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ich möchte noch einmal, um das wirklich klarzustellen, auf die Entbindungen von der Amtsverschwiegenheit zurückkommen.

Der Herr Generalsekretär hat gesagt, Sie haben alle, nämlich A. H. (BVT), M. W. (BVT), R. P. (BVT) und C. M. (BVT), entbunden, über ihn. Er habe Ihnen gesagt, Sie sollen die Herrschaften entbinden. Ist das tatsächlich so erfolgt bei Herrn A. H. (BVT)?

Dr. Udo Lett, MA: Bei A. H. (BVT) ja.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Bei Herrn M. W. (BVT)?

Dr. Udo Lett, MA: Bei M. W. (BVT) weiß ich es nicht mehr im Einzelnen; kann ich Ihnen nicht mehr sagen.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Bei Frau R. P. (BVT)?

Dr. Udo Lett, MA: R. P. (BVT) wurde meiner Erinnerung nach durch Herrn Goldgruber entbunden.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Bleibt noch Herr C. M. (BVT)?

Dr. Udo Lett, MA: Den habe ich entbunden, im Auftrag des Herrn Generalsekretärs.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Das heißt, da gibt es unterschiedliche Wahrnehmungen von der Entbindung. Wie werden normalerweise oder im Regelfall diese Entbindungen dokumentiert? Werden sie überhaupt dokumentiert, und wenn ja, in welcher Form?

Dr. Udo Lett, MA: Verzeihung!

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Werden Entbindungen im Regelfall dokumentiert und wenn ja, in welcher Form?

Dr. Udo Lett, MA: In Schriftform (Abg. Schwarz: Wann ist das erfolgt?), eine andere Dokumentation außer Schriftform ist ja fast nicht denkbar.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Wann ist das laut Ihrem Wissensstand erfolgt?

Dr. Udo Lett, MA: Nach den Einvernahmen.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Nach den Einvernahmen.

Dr. Udo Lett, MA: Wir sprechen von der Schriftform, die ist nach den Einvernahmen erfolgt, ja.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Gut.

Ich möchte jetzt noch konkret zu den Personen einzeln befragen, nämlich aufgrund der Anfragebeantwortung des BMI betreffend Umgang von BMI-Mitarbeitern mit Zeugen in der Causa BVT.

Kommen wir zuerst zu Herrn A. H. (BVT). Es gab ja dieses erste Gespräch, das Sie mehrmals als diffus und sehr aufgebracht geschildert haben, und es gab ein zweites Gespräch. Auf wessen Initiative ist dieses zweite Gespräch entstanden und mit welchen Inhalten?

Dr. Udo Lett, MA: R. P. (BVT)?

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Nein, mit A. H. (BVT).

Dr. Udo Lett, MA: A. H. (BVT), auf seine Initiative.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Bitte?

Dr. Udo Lett, MA: Auf seine Initiative.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Was war Inhalt dieses zweiten Gespräches und war da noch jemand dabei außer Ihnen?

Dr. Udo Lett, MA: Nein, dieses Gespräch wurde zwischen A. H. (BVT) und mir geführt, das war ausdrücklich auch sein Ersuchen, und in dem Gespräch ging es - - Da hat er versucht, mir einzelne technische Details zu seiner Arbeit zu erklären, was funktioniert und in welche Richtung sich sein Arbeitsumfeld noch entwickeln könnte. Er hat das auch mit einer gewissen Hingabe - - Ich habe ihm dann aber erklärt, dass ich mit technischen Details, mit Bits, Bytes, Apps und Clouds, insgesamt relativ wenig anfange. Ich bin da vielleicht ein wenig altmodisch, es ist aber so, deswegen hat das Gespräch auch gar nicht allzu lange gedauert.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Wenn Sie diese beiden Gespräche jetzt Revue passieren lassen, welcher Gesamteindruck ist da bei Ihnen geblieben, aus diesen Gesprächen?

Dr. Udo Lett, MA: Zum Herrn A. H. (BVT)?

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ja.

Dr. Udo Lett, MA: Dass er sehr intensiven Gesprächsbedarf hatte und jemanden gesucht hat, bei dem er seine Vorstellungen und seine Anliegen, die ihm offensichtlich schon einige Zeit auf der Leber gelegen sind, einmal anbringen kann. – Ich sage es ganz salopp.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Jetzt gab es diese zwei Gespräche mit Herrn A. H. (BVT). Sie haben ihn allerdings nur begleitet und waren nicht als Vertrauensperson anwesend. Gab es da ein Gespräch darüber, warum er Sie nicht als Vertrauensperson eingebunden hat, sondern als Begleitung?

Dr. Udo Lett, MA: Warum er mich nicht eingebunden hat?

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ja, denn bei zwei anderen Gesprächen waren Sie ja als Vertrauensperson mit und bei den anderen nicht.

Dr. Udo Lett, MA: Die anderen beiden hatten mich ausdrücklich darum ersucht und Herr A. H. (BVT) eben nicht.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Können Sie sich erklären, warum nicht (Auskunftsperson Lett: Ich stelle keine - -!), wenn er so ein Mitteilungsbedürfnis hatte und so Vertrauen zu Ihnen gefasst hatte?

Dr. Udo Lett, MA: Ich stelle da keine Vermutungen an, ich weiß es einfach nicht. Müssten Sie ihn fragen.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Kommen wir zu Herrn C. M. (BVT). Sie haben Herrn Mag. C. M. (BVT) begleitet. Aus welchem Grund? Hat er Sie darum gebeten?

Dr. Udo Lett, MA: Nein, ich habe auch das vorhin schon erklärt: Wir hatten einander bei einer Besprechung zuvor getroffen. Er wusste, dass ich den gleichen Weg hatte wie er, und wir sind dann den gleichen Weg gegangen – oder gefahren, ganz korrekt ausgedrückt.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ich möchte noch etwas zum Thema Karenz sagen. Wir haben heute Vormittag gehört, es ging um diese Karenzierung, die ja Inhalt dieses Gespräches war. Offensichtlich ist die Karenzierung bereits mit Dezember 2017 wirksam geworden. Wussten Sie davon?

Dr. Udo Lett, MA: Wen betreffend, Verzeihung?

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Herrn M. W. (BVT) betreffend.

Dr. Udo Lett, MA: Das wann wirksam geworden wäre?

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Dezember 2017.

Dr. Udo Lett, MA: Die Karenzierung?

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ja.

Dr. Udo Lett, MA: Die Karenzierung wäre mit Dezember wirksam geworden?

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ja.

Dr. Udo Lett, MA: Also meiner Kenntnis nach ist Herr M. W. (BVT) mit März (Abg. Schwarz: Gebilligt worden!) in Karenz gegangen.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Wussten Sie, dass diese Karenzierung im Dezember 2017 gebilligt war.

Dr. Udo Lett, MA: Das entzieht sich meiner Kenntnis, nein. Ich könnte mich nicht erinnern, dass ich von dem in Kenntnis war. Nein.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Kommen wir zu Frau R. P. (BVT), Dokument 786 – wir legen Ihnen das Dokument vor –, Seiten 1 bis 9. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Auf Seite 5 des Dokuments geben Sie nach Ihrer Belehrung an, „selbst keine eigene Wahrnehmung zu den Sachverhalten“ zu haben. Sie haben „diesbezüglich Informationen informell von Dr. Goldgruber erhalten“. 

Von welchen informellen Informationen haben Sie hier gesprochen?

Dr. Udo Lett, MA: Dass es dieses Konvolut gibt und dass dieses Konvolut in weiterer Folge der Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden wäre.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Das war alles?

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ja, dann lasse ich es dabei für die letzte Runde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zunächst noch einmal zu Ihrem Treffen mit Herrn M. W. (BVT): Sie treffen sich einmal zwei Stunden, einmal drei Stunden, insgesamt fünf Stunden, und reden über die Karenzierung und über seine Krankheit.

Habe ich das richtig verstanden?

Dr. Udo Lett, MA: Na, es war ja nicht nur mit mir. Er hat im ersten Gespräch, was ich ja schon ausgeführt habe, sein Ersuchen, ob es da Klärung gibt, was seine Karenzierung betrifft, und mit allen Dingen dazu - -, und wollte das dann auch dem Herrn Generalsekretär mitteilen, weil ich ihm in dieser Angelegenheit schlicht und ergreifend nicht helfen konnte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie sich nach dem ersten Gespräch erkundigt, wie der Stand der Karenzierung ist?

Dr. Udo Lett, MA: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie sich nach dem zweiten Gespräch erkundigt, wie der Stand der Karenzierung ist?

Dr. Udo Lett, MA: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. – Bleiben Sie bei der Aussage, dass es beim zweiten Gespräch nicht um eine mögliche Zeugenaussage bei der WKStA ging?

Dr. Udo Lett, MA: Um das Gespräch hat Herr M. W. (BVT) ersucht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bleiben Sie bei der Aussage, dass eine mögliche Aussage bei der WKStA nicht Gegenstand war?

Dr. Udo Lett, MA: Es kann sein, dass der Herr Generalsekretär – er hat ja dann auch das Konvolut angesprochen – möglicherweise, wenn es der Fall ist, dass es zu einem Verfahren kommt, als Zeuge aussagen werden wird; das kann sein, aber das weiß ich im Detail nicht mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso fällt Ihnen jetzt genau das ein, was der Herr M. W. (BVT) hier gesagt hat – und vorher ist Ihnen das nicht eingefallen, da haben Sie das noch ausgeschlossen?

Dr. Udo Lett, MA: Was habe ich ausgeschlossen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gesagt, Zeugenaussage war nicht Thema, gar kein Thema bei Herrn M. W. (BVT).

Dr. Udo Lett, MA: Na ja, das war vor dem Hintergrund des Vorwurfs, dass er zu einer Zeugenaussage hätte gebrieft werden sollen. Genau das hat nicht stattgefunden. So ist es gemeint.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben das im Gegensatz zu Frau R. P. (BVT) gesetzt. Wurde die leicht gebrieft?

Dr. Udo Lett, MA: Nein, es wurde weder R. P. (BVT) noch M. W. (BVT) noch A. H. (BVT) gebrieft.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, aber wo ist dann der Gegensatz zur Frau R. P. (BVT)?

Dr. Udo Lett, MA: Frau R. P. (BVT) wollte ihrerseits initiativ aussagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Sie haben gesagt, Zeugenaussage Herr M. W. (BVT) war kein Thema. Er hat hier ausgesagt, dass es Thema war  ausdrücklich!

Dr. Udo Lett, MA: Ich nehme das auch zur Kenntnis.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er hat auch gesagt, dass er da bereits entbunden wurde.

Dr. Udo Lett, MA: Das nehme ich zur Kenntnis, wenn er das sagt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, eh.

Nächste Frage: Sie waren bei der Vorbesprechung zur HD am 27. Februar. Stimmt?

Dr. Udo Lett, MA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Liegt Ihnen da das Protokoll vor?

Dr. Udo Lett, MA: Wo genau sollte das sein? (Die Auskunftsperson blättert in ihren Unterlagen.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube, Seite 40, wenn ich das richtig im Kopf habe.?

Dr. Udo Lett, MA: Vom Tagebuch?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.

Dr. Udo Lett, MA: Ja, liegt vor.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn man das liest, hat man den Eindruck, der Herr Preiszler hätte die Sicherheitsvorkehrungen und die Lage der Stockwerke und der Büros dargestellt. Können Sie das bestätigen? Lesen Sie es in Ruhe durch, und dann lautet die Frage: Können Sie das bestätigen, was da steht? (Die Auskunftsperson liest in ihren Unterlagen.)

Dr. Udo Lett, MA: Nein. Also Herr Preiszler, aus meiner Wahrnehmung heraus, hat das nicht getan. Er hat auch keine Informationen zum Inneren des Gebäudes gehabt. Ich darf vielleicht gleich dazusagen, um das zu klären und vorzugreifen: Da hat die Frau Staatsanwältin die Frage zu den Eingängen und Ausgängen gestellt. Die Information kam von mir. Aber zu Interna, zu Stockwerken, Abteilungen, Büros, da könnte ich mich nicht erinnern, dass das bei dieser Besprechung überhaupt Thema war. Ich selbst hätte das auch nicht gewusst. Ich war noch nie im Büro der IKT, ich war noch nie in den Büros der meisten Beschuldigten. Ich hätte gar nicht gewusst, wo das ist  meinen Teil betreffend. Soweit ich mich erinnern kann, war das in diesem Detail auch kein Thema.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, das Protokoll ist falsch.

Dr. Udo Lett, MA: Ich will nicht unterstellen, dass es falsch ist, ich sage nur, dass ich mich an diese Details bei diesem Gespräch nicht erinnern kann. Es wäre unter Umständen möglich, dass sie dort selbst Informationen, die sie aus Zeugeneinvernahmen gewonnen hat, verwertet hat, das weiß ich aber im Detail nicht mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Schauen Sie, Sie waren dabei (Auskunftsperson Lett: Mhm!), und Sie sagen, das war kein Thema. Also meine Schlussfolgerung: Das, was hier steht, ist Ihrer Wahrnehmung beziehungsweise Erinnerung nach falsch.

Dr. Udo Lett, MA: Nein, ich habe gesagt, dass ich mich an einzelne Details dazu nicht erinnern kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich meine, sollen wir uns das Protokoll anschauen?

Dr. Udo Lett, MA: Das ist das, was ich gemeint und gesagt habe, dass - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Bei dieser Sitzung haben Sie die Staatsanwaltschaft gewarnt, dass es, wenn bei der Hausdurchsuchung falsche Unterlagen mitgenommen werden, eine Gefahr für die nationale oder internationale Sicherheit auslösen könnte?

Dr. Udo Lett, MA: Es war der Staatsanwaltschaft sehr wohl klar, dass es um ein Amt geht, in dem, erstens, hoch sensible Informationen vorhanden sind, und dass zweitens, nach der Informationslage, die mir damals persönlich bekannt war, nicht davon auszugehen war, dass durch diese Maßnahmen hoch sensible Informationen hätten beschlagnahmt werden sollen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie bitte meine Frage beantworten!

Dr. Udo Lett, MA: Die da konkret noch einmal war?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ohne Zeitmessung gerne: Haben Sie gewarnt? – Sie haben jetzt eine Begründung abgegeben, wieso Sie nicht warnen.

Meine Frage war aber: Haben Sie gewarnt? Ja oder nein?

Dr. Udo Lett, MA: Explizit vor hoch sensiblen Informationen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vor einer Gefahr für die nationale und innere Sicherheit, wenn man dort falsche Dokumente oder falsche Datenträger et cetera mitnimmt?

Dr. Udo Lett, MA: Explizit nicht, nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie nicht gewarnt.

Woher hatten Sie das Wissen, dass die Staatsanwältin weiß, dass eine Gefahr droht, wenn man hier das Falsche mitnimmt?

Dr. Udo Lett, MA: Na ja, das BVT ist ja an sich eine Organisationseinheit, die mit derart sensiblen Fällen befasst ist; und wenn das die WKStA oder die Staatsanwältin in persona nicht gewusst hätte, würde das meiner Ansicht nach – das ist jetzt meine Einschätzung – doch etwas gegen die Lebenserfahrung verstoßen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also Sie haben es angenommen, dass sie es weiß?

Dr. Udo Lett, MA: Ja, das stimmt, ich habe angenommen (Abg. Krainer: Okay, also Sie haben angenommen, weil Sie es selber gewusst haben, und Sie haben angenommen, sie weiß es auch!), dass die Staatsanwältin weiß, dass es sich um eine heikle ...

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay.

Wann haben Sie festgestellt, dass tatsächlich ein Schaden eingetreten ist?

Dr. Udo Lett, MA: Von einem Schaden habe ich keine Kenntnis. Verzeihung! Was meinen Sie konkret mit Schaden?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dass die Zusammenarbeit mit den internationalen Partnerdiensten vielleicht nicht mehr so g’schmeidig rennt wie früher?

Dr. Udo Lett, MA: Davon habe ich keine Kenntnis.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie bis heute keine Kenntnis?

Dr. Udo Lett, MA: Das Informations- oder Kooperations - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Seite 51 des Tagebuchs, letzter Satz – was haben Sie damit gemeint? –: „Lett gibt an, dass die HD im BVT außenpolitisch ein Problem darstelle.“ – 7. März 2018.

Dr. Udo Lett, MA: Einfach die Tatsache, dass die Hausdurchsuchung als Maßnahme beim BVT auch den Partnerdiensten bekannt geworden ist und natürlich die Frage aufgetaucht ist, warum hier eine Hausdurchsuchung im BVT durchgeführt wurde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Woher haben Sie das erfahren?

Dr. Udo Lett, MA: Ich glaube, dass ich das vom Kollegen Fasching erfahren habe. 

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und seitdem ist Ihnen nicht bekannt, dass sich Österreich freiwillig vom Berner Club und von allen Arbeitsgruppen zurückgezogen hat? Ist Ihnen bis heute nicht bekannt?

Dr. Udo Lett, MA: Diese Information hatte ich aus dem Medien.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen erst seit heute bekannt?

Dr. Udo Lett, MA: Wenn es heute publiziert worden ist, dann: Ja. Oder war es gestern, ich weiß es nicht, ob es heute oder gestern war.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte gleich bei der Thematik bleiben. Sie haben jetzt gerade gesagt, dass das ausländischen Partnerdiensten natürlich nicht verborgen geblieben ist. Es gab ja auch eine entsprechende Berichterstattung. Ich möchte Sie jetzt einmal nach der Einschätzung für die Zeit nach der Hausdurchsuchung fragen: Wie schätzen Sie diese Berichterstattung ein? War diese Berichterstattung, grosso modo gesprochen, eine korrekte Berichterstattung oder hatten Sie den Eindruck, dass da nicht so berichtet wurde, wie es eigentlich zu erwarten gewesen wäre? – Ich frage das wegen eines bestimmten Hintergrunds, ich werde Ihnen gleich diesbezüglich ein Dokument vorlegen.

Ich frage nur, ob Sie zu dem Zeitpunkt irgendwelche Wahrnehmungen hatten. Ich nehme an, es wird ja intern auch Gespräche dazu gegeben haben. Es ist ja zu dem Zeitpunkt medial nicht alles so ganz leise verlaufen.

Dr. Udo Lett, MA: Die Frage war konkret, ob die mediale Berichterstattung korrekt war?

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ja, ob Sie den Eindruck aufgrund der medialen Berichterstattung hatten, dass hier korrekt über die Hausdurchsuchung berichtet wurde.

Dr. Udo Lett, MA: Speziell am Anfang war das nicht der Fall. Da wurde ja behauptet, dass Langwaffen, Sturmhauben, Helme und dergleichen eingesetzt worden wären. Das hat sich ja dann auch als eindeutig falsch herausgestellt. Meiner subjektiven Wahrnehmung nach waren auch die Umstände etwas überspitzt oder übertrieben zu den Rahmenbedingungen dargestellt, denn es hat sich ja dann, soweit ich informiert bin, auch herausgestellt, dass dieser Überfall, wie er immer wieder genannt wurde, ja so als Überfall nicht stattgefunden hat.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wir haben in der ersten Fragerunde auch über medialen Druck gesprochen, über Druck auf die Staatsanwaltschaft, über medialen Druck, dass die Staatsanwältin gesagt hat, da wird halt nicht so berichtet beziehungsweise da wird halt immer wieder nachgefragt: Was ist jetzt? Was tut ihr weiter? – Sie berichten jetzt davon, dass die mediale Berichterstattung am Anfang nicht gerade optimal war.

Ich möchte Ihnen jetzt folgendes Dokument vorlegen – es hat die Dokumentennummer 7469 –: Es ist die Dienstbesprechung vom 30. Mai 2018 im Justizministerium. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich ersuche Sie, die Seite 122 aufzuschlagen, und zwar möchte ich zur Kenntnis bringen: Da sagt Generalsekretär Pilnacek:

„In Hintergrundgesprächen gelingt es schon zu vermitteln, dass die Staatsanwaltschaft bei Verdacht von Rechtswidrigkeiten handeln muss, ich habe zuletzt mit NIKBAKSH ein solches Hintergrundgespräch geführt. Dieses Thema ist, weil es sich um Nordkorea handelt, medial schwer vermittelbar.“

Und dann sagt Staatsanwalt Handler: „Ich weiß auch von meinem Akt“ B. „dass dieser sich mit dem Journalisten“ M. „über das Verfahren gegen“ W. „unterhielt.  BVT-Beamte haben offenbar mit Journalisten kooperiert und deshalb werden jetzt als Gegenleistung die“ Informationen „unterstützt.“

Das ist ja kein ganz unkonkreter Vorwurf, der da von einem der Leitenden Staatsanwälte formuliert wird. Meine Frage jetzt diesbezüglich: Haben Sie Wahrnehmungen, dass das vorkommt, auch nach wie vor vorkommt, dass da Informationen aus dem BVT an der Dienstbehörde vorbei an Journalisten weitergegeben werden? Und wenn diese Wahrnehmungen – und die Staatsanwaltschaft beschreibt diese ja hier – der Wahrheit entsprechen, welche Handlungen werden da gesetzt, um solche Vorgänge bestmöglich unter Kontrolle zu bekommen?

Dr. Udo Lett, MA: Meine subjektive Einschätzung dazu und meine Meinung ist, dass es durchaus immer wieder oder zumindest fallweise vorgekommen ist, dass Informationen, die an sich ja nur im BVT sein können, an die Medien gelangt sind, und die Frage, wie das geht, eine offene ist, vor allem weil sie auch strafrechtlichen Hintergrund hat, und zu diesem Zweck meiner Kenntnis nach auch die Sicherheitsmaßnahmen dazu verstärkt worden sind. Ich darf da auch an die Maßnahmen von Direktor Gridling erinnern, die dann auch medial kolportiert wurden.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wer ist überhaupt vonseiten des BVT berechtigt, mit Journalisten zu sprechen? Wird das dann mit Aktenvermerk veraktet oder wird das irgendwie schriftlich niedergeschrieben?

Dr. Udo Lett, MA: Das BVT hat meiner Kenntnis nach einen Pressesprecher, der diese Kontakte abwickeln sollte. Wie er das dann genau dokumentiert und veraktet, muss ich ganz ehrlich sagen, weiß ich nicht.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Bevor ich jetzt die dritte Fragerunde aufrufe, frage ich, ob es den Wunsch gibt, dann noch in einen vertraulichen Sitzungsteil überzugehen. Wenn das der Fall ist, dann würde ich jetzt die Fraktionsführer bitten, sich kurz abzusprechen, wie wir weiter mit der Redezeit umgehen. Wir wären jetzt in der dritten Runde mit 1 Minute, aber wenn noch ein vertraulicher Sitzungsteil gewünscht ist, brauchen wir eine neue Vereinbarung.

Zu diesem Zweck unterbreche ich jetzt kurz die Sitzung.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 16.54 Uhr unterbrochen und um 16.56 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

*****

16.56

Vorsitzende Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Die Vereinbarung ist jetzt, eine dritte Fragerunde mit 1 Minute und im Anschluss einen vertraulichen Sitzungsteil mit 5 Minuten pro Fraktion zu machen. Gibt es einen Einwand dagegen? – Das ist nicht der Fall.

Gut, dann steigen wir in die dritte Fragerunde ein. Frau Abgeordnete Dr.in Krisper: 1 Minute. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Dr. Lett! In der Anfragebeantwortung findet sich die Antwort auf die Frage nach dem Inhalt der Gespräche mit den Zeugen im Vorfeld: „Da der Inhalt dieser Gespräche den Gegenstand laufender Ermittlungen der WKStA bildet, können hierzu seitens des Bundesministeriums für Inneres keine näheren Angaben gemacht werden.“ – Daraus schließe ich, dass es bei jedem dieser Gespräche – sonst hätte man mir eine Antwort gegeben – um strafrechtlich relevante Vorbringen ging.

Dr. Udo Lett, MA: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte dementsprechend durchfragen: Was war bei Frau R. P. (BVT), erstens, das strafrechtlich Relevante, das hier nicht genannt werden kann, weil es Gegenstand von Ermittlungen ist?

Dr. Udo Lett, MA: Bei Frau R. P. (BVT) per se – das habe ich auch vorhin, glaube ich, schon beantwortet – war es im Wesentlichen, wenn ich mich jetzt richtig erinnere, in meiner Erinnerung nach dem Gespräch, in der Hauptsache dieser Vorwurf der Drohung, der ihr gegenüber ausgesprochen wurde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber das ist nicht Gegenstand der Ermittlungen bei der WKStA.

Dr. Udo Lett, MA: Ich habe es auch vorhin zu erklären versucht: Die Dinge, die da im Erstgespräch genannt wurden - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Anfragebeantwortung kam im Juli.

Vorsitzende Doris Bures: Frau Abgeordnete, entschuldigen Sie! Ich habe übersehen, dass Herr Dr. Mikesi nicht da ist, und es geht natürlich nicht ohne Verfahrensanwalt. (Abg. Krisper: Zeit zurück!) Deshalb unterbreche ich erstens einmal Sie, aber ich unterbreche auch kurz die Sitzung so lange, bis der Verfahrensanwalt wieder da ist, damit wir da keinen Verfahrensfehler machen. (Abg. Krisper: Unfaires Verfahren!)

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 16.58 Uhr unterbrochen und um 17 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

*****

17.00

Vorsitzende Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Frau Abgeordnete Dr.in Krisper, Sie können jetzt die Frage noch einmal formulieren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich wiederhole außerhalb meiner Redezeit.

Vorsitzende Doris Bures: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich ersuche Sie um Erklärung, was jeweils bei den Gesprächen – angefangen mit R. P. (BVT) – strafrechtlich relevant war, weil ich schließlich deswegen keine Antwort auf meine Frage in der Anfragebeantwortung bekam, weil alles, was in den Gesprächen gesagt wurde, laut Antwort Gegenstand laufender Ermittlungen der WKStA war. Was war das bei Frau R. P. (BVT)?

Dr. Udo Lett, MA: Na ja, im Einzelnen weiß ich nicht, welche Ermittlungen im Konkreten die WKStA führt. Daher ist anzunehmen, dass das, was Frau R. P. (BVT) ausgesagt hat, dort auch verfahrensgegenständlich und relevant sein kann.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist es nicht.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie mir auch zu M. W. (BVT), C. M. (BVT) und A. H. (BVT) sagen, was in ihren Aussagen jeweils das strafrechtlich Relevante war, insbesondere auch das Nebengespräch A. H. (BVT)/IT-Experte bei der WKStA zur Fernlöschung?

Dr. Udo Lett, MA: Auch da gilt das vorher Gesagte: Das, was sie gesagt haben, ist nach meinem Eindruck offenbar Gegenstand der Ermittlungen der WKStA. In welcher Weise, in welcher Form und in welchem Detail, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich habe nur noch eine kurze Nachfrage: Ich habe Sie ja zu dem gefragt – ich möchte das nicht alles wiederholen –, wo Sie dann verneint haben, ob der Generalsekretär Ihnen irgendeinen Auftrag gegeben hat, dass Sie bezüglich einer Neuverwendung, Pensionierung oder sonst etwas von S. G. (BVT) irgendwelche Handlungen setzen. Da haben Sie einiges verneint; das möchte ich jetzt nicht wiederholen. Meine ergänzende Frage lautet nur: Haben Sie in diesem Zusammenhang Gespräche mit der Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit Kardeis in Bezug auf das, was ich genannt habe – Verwendung S. G. (BVT), Pensionierung oder Verwendung im Sport –, gesprochen?

Dr. Udo Lett, MA: Das war Gegenstand eines Gesprächs zwischen mir und der Frau Generaldirektorin, ja. Wie ich aber vorhin zu erklären versucht habe: Es war die Information oder das Gerücht da, dass es sein könnte, sie würde sich selbst verändern wollen, was mir unglaubwürdig erschienen ist, und die Frage war, ob die Frau Generaldirektorin das bestätigen kann oder nicht.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Mir ist es nur darum gegangen, zu klären: Dieses von Ihnen bestätigte Gespräch mit der Generaldirektorin über genau diesen Fragenkomplex – mir geht es nur darum –: Ist das auf Veranlassung des Generalsekretärs oder aus eigenem Antrieb zustande gekommen?

Dr. Udo Lett, MA: Ich könnte mich nicht erinnern, dass mich der Generalsekretär damit beauftragt hätte. Das war Teil eines Gesprächs, das ich mit der Generaldirektorin auch in anderen Zusammenhängen hatte, und ich wollte sie nur fragen, ob ihr derartige Informationen bekannt sind. Und sie hat dann gesagt: Nein, sie wird mit ihr ein Gespräch führen.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Herr Dr. Lett, am Vormittag hat der Herr Generalsekretär ausgesagt, er hatte keine Kenntnis vom Gebäude BVT beziehungsweise von den Zutrittsmöglichkeiten, und er glaubt, sich erinnern zu können, Sie hätten einen Plan mitgebracht. Entspricht das der Tatsache?

Dr. Udo Lett, MA: Es entspricht einerseits der Tatsache, dass ich für mich selbst einen Google-Maps-Ausdruck als Backup mitgehabt hatte, für mich persönlich als Backup. Ich fahre zu keiner Einsatzbesprechung, ohne dass ich irgendetwas, das den Einsatz betrifft, mithabe. Ich bin seit 20 Jahren Polizist, und so bin ich sozialisiert.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Da waren Sie aber offensichtlich der Einzige, der an diesen Plan gedacht hat, oder?

Dr. Udo Lett, MA: Offensichtlich war ich der Einzige, der für sich selbst daran gedacht hat, denn es kam dann in weiterer Folge im Gespräch auch zur Frage: Wo sind die Eingänge und wo ist eine Einfahrt? Ich hatte meinen dreifach zusammengefalteten Zettel in der Brusttasche und habe den hingelegt, damit Kollege Preiszler sagen kann, geht oder geht nicht.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Würden Sie das unter professionelle Vorbereitung einer Hausdurchsuchung einreihen, dass Sie der waren, der zufällig, weil er die Erfahrung hatte, einen Plan mithatte?

Dr. Udo Lett, MA: Ich möchte keine Bewertungen und Einschätzungen abgeben.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Danke schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege 782/AB vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Meine Frage ist: Wann haben Sie Kenntnis erlangt, dass diese Anfragebeantwortung des Ministers fehlerhaft ist?

Dr. Udo Lett, MA: Wann ich Kenntnis erlangt habe, dass diese Anfragebeantwortung fehlerhaft ist?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann Sie Kenntnis erlangt haben, dass diese Anfragebeantwortung fehlerhaft ist.

Dr. Udo Lett, MA: Wenn ich Sie fragen darf, welchen Fehler Sie konkret meinen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na vielleicht kennen Sie noch mehr als ich. Ich kenne sofort zwei.

Dr. Udo Lett, MA: Mir ist vorab kein Fehler bekannt. Wenn Sie mich darauf aufmerksam machen wollen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Findet sich die Besprechung vom 20. Feber in der Reichsratsstraße, die Sie selbst angesprochen haben, hier in dieser Anfragebeantwortung? (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Udo Lett, MA: Wenn Sie mich so fragen, nehme ich an, nein. Ich kann es aber gern im Detail durchlesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gerne! Wenn Sie es finden, bin ich glücklich.

Dr. Udo Lett, MA: Wenn Sie mir sagen, zu welcher Frage Sie am ehesten diese Antwort vermutet hätten?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie können einfach von vorne weg durchlesen.

Dr. Udo Lett, MA: Gut. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Ich finde diese Stelle, das von Ihnen angesprochene Treffen nicht in der Anfragebeantwortung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, es fehlt.

Dr. Udo Lett, MA: Wenn es bei einer konkreten Frage hinzuzufügen gewesen wäre, würde es fehlen. Die Frage ist, bei welcher Frage es konkret zu nennen gewesen wäre.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zum Beispiel bei Frage 1.

Dr. Udo Lett, MA:Welche konkreten Schritte setzten MitarbeiterInnen welcher Stellen [...] betreffend jene 4 ZeugInnen [...]“ – und so weiter. „Insbesondere wann nahmen MitarbeiterInnen welcher Stellen im BMI mit der/dem Zeugin/en Kontakt auf [...]?“ – Warum es fehlt, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich bin für die Endredaktion und Finalisierung persönlich nicht zuständig, aber die Information - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie bestätigen aber, dass es fehlt. Gut.

Nächste Frage: Auf der Seite 2 steht: „In Bezug auf die Zeugeneinvernahme der Zeugenperson 4 gab es zwischen den Mitarbeitern des Kabinetts oder des Generalsekretärs [...] und der Zeugenperson 4 keine Kontaktaufnahmen.“ – Seit wann wissen Sie, dass das falsch ist?

Dr. Udo Lett, MA: Das ist falsch (Abg. Krainer: Herr C. M. (BVT)!), weil ich - - In Bezug auf die Zeugeneinvernahme gab es zwischen Mitarbeitern des Kabinetts oder des GS keine Kontaktaufnahme. Das ist ja völlig korrekt in Bezug auf die Zeugeneinvernahme. Eine inhaltliche Kontaktaufnahme hat so nicht stattgefunden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist eine Entbindung. Hat das was mit einer Zeugeneinvernahme zu tun?

Dr. Udo Lett, MA: Mit dem Inhalt der Zeugeneinvernahme nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wo steht Inhalt?

Dr. Udo Lett, MA: So war es wohl gemeint. (Abg. Krainer: Gengans!)

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter. (Abg. Krainer: Veroaschn kann ich mich selber!) – Bitte!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war keine Frage, das stimmt.

Vorsitzende Doris Bures: Es gilt hier an sich wie im Plenum die Wahrung der Würde des Hauses.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war eine Unmutsäußerung meinerseits, ich gebe es zu. (Ruf bei der FPÖ: Milieubedingt!) Genau, milieubedingt, so, dass der Herr Kollege mich versteht. Ich glaube, er hat mich gut verstanden. (Abg. Jenewein: Man gewöhnt sich an vieles!)

Vorsitzende Doris Bures: Haben Sie noch eine Frage, Herr Abgeordneter?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Noch einmal: Haben Sie mit der Zeugenperson 4, mit Herrn C. M. (BVT), vor seiner Zeugeneinvernahme im Zusammenhang mit seiner Zeugeneinvernahme Kontakt aufgenommen?

Dr. Udo Lett, MA: Ist mir nicht erinnerlich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen nicht erinnerlich, dass Sie ihn hinbegleitet haben und entbunden haben?

Dr. Udo Lett, MA: Das habe ich vorhin erwähnt, dass wir einander bei der Besprechung getroffen haben und dann zur WKStA gefahren sind. Das habe ich vorhin erwähnt. (Abg. Krainer: Also dann sind Sie mit ihm hingefahren und haben ihn entbunden! Und das ist kein Kontakt?)

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich muss Sie jetzt auf die nächste Runde, in der man auch diese Fragen noch stellen kann, verweisen.

Ich frage jetzt Herrn Abgeordneten Jenewein: Haben Sie noch Fragen?

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ja, drei ganz kurze Fragen; vielleicht freut sich Herr Kollege Krainer, wenn ich in dasselbe Horn stoße.

Ich frage Sie ganz konkret: Was ist Frau R. P. (BVT) für Ihre Aussage bei der WKStA versprochen worden?

Dr. Udo Lett, MA: Gar nichts.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Was ist Herrn M. W. (BVT) für seine Aussage bei der WKStA versprochen worden?

Dr. Udo Lett, MA: Gar nichts.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Herrn A. H. (BVT), ist ihm für seine Aussage bei der WKStA etwas versprochen worden?

Dr. Udo Lett, MA: Nein.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke, ich habe keine weiteren Fragen.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals. Dann frage ich jetzt Herrn Dr. Strauss, ob er in der medienöffentlichen Sitzung noch ergänzende Fragen hat.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Nein, danke.

Vorsitzende Doris Bures: Gut, dann beende ich den medienöffentlichen Teil, und wir gehen in einen vertraulichen Teil der Sitzung über.

Ich ersuche die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, das Ausschusslokal zu verlassen. – Ich wünsche Ihnen noch einen schönen guten Abend.

Ich bitte, auch die Bild- und Tonaufnahmen jetzt abzuschalten, und unterbreche kurz die Sitzung.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird von 17.11 Uhr bis 17.14 Uhr unterbrochen. – Fortsetzung: 17.14 Uhr bis 17.49 Uhr – und damit bis Schluss der Sitzung – vertraulich; siehe Protokoll der vertraulichen Befragung unter Verwendung von Dokumenten der Klassifizierungsstufe 2.)

*****