132/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Josef Moser in der 17. Sitzung vom 28. November 2018

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 31. Sitzung am 13. März 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr. Josef Moser zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2019 03 13

 

 

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende

 

 

 

 



 


 

 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

17. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 28. November 2018

Gesamtdauer der 17. Sitzung

9.01 Uhr – 17.22 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich komme zur Belehrung der Auskunftsperson. Sehr geehrter Herr Minister, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung als Auskunftsperson zum Beweisthema 1, Datenverwendung, 3, Hausdurchsuchungen, und 7, Auswirkungen des Untersuchungsgegenstandes, angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Weiters weise ich Sie auf die Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung. Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von einer allfälligen Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben hier auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die eine Gesamtdauer von 20 Minuten nicht überschreiten soll.

Ich danke Ihnen, Frau Vorsitzende.

Vorsitzende Zweite Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Pöschl.

Herr Bundesminister, Sie haben gehört, dass die Möglichkeit besteht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Wollen Sie davon Gebrauch machen?

Dr. Josef Moser: Ich verzichte darauf.

Vorsitzende Doris Bures: Gut, dann steigen wir gleich in die Befragung ein, und wir beginnen mit der Erstbefragung durch den Verfahrensrichter. – Herr Dr. Pöschl, Sie haben wieder das Wort.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Danke vielmals. – Herr Bundesminister, hier in diesem Gremium ist wiederholt von einem Konvolut, einem Anzeigenkonvolut, die Rede. Ist Ihnen die Existenz dieses Konvoluts bekannt? Kennen Sie es? Wann haben Sie es kennengelernt? Können Sie zu diesem Themenkreis einige Worte verlieren?

Dr. Josef Moser: Das Konvolut kenne ich jetzt, und ich habe es kennengelernt, nachdem die Hausdurchsuchung durchgeführt wurde und ich informiert worden bin, dass eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben das Konvolut auch gelesen und zur Kenntnis genommen und im Rahmen Ihres Ministeriums zur Sprache gebracht?

Dr. Josef Moser: Ich habe mir, nachdem ich am 28.2. informiert wurde, dass eine Hausdurchsuchung beim BVT durchgeführt wurde und was die Grundlage dieser Hausdurchsuchung ist, in dem Zusammenhang das Konvolut vorlegen lassen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Es geht in diesem Verfahren um zwei Ministerien: das Bundesministerium für Inneres auf der einen Seite und das Justizministerium auf der anderen Seite und das Zusammenspiel dieser beiden Ministerien. Jetzt ist hier im Verfahren die Besonderheit aufgetreten, dass von höchstrangigen Bediensteten des Innenministeriums Zeugen, bevor sie der Staatsanwaltschaft zugeführt wurden, angehört wurden und dass diese Zeugen dann auch zur Staatsanwältin, in dem Fall Frau Mag. Schmudermayer, begleitet wurden und dass sie sich sogar, in Form des Herrn Dr. Lett, als Vertrauensperson zur Verfügung gestellt haben. Was sagen Sie zu einem derartigen Vorgang?

Dr. Josef Moser: Also es geht nicht darum, was ich dazu sage, sondern ich kann nur darauf hinweisen, dass ich von den Vorgängen, die im Innenministerium stattgefunden haben, auch aus den Medien erfahren habe, ich natürlich die Unterlagen beziehungsweise die Aktenvermerke der Staatsanwältin kenne, in denen eben festgehalten wurde, in welcher Form die Zeugeneinvernahmen durchgeführt worden sind und wer wann die Zeugen auch tatsächlich stellig gemacht hat.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Meinen Sie, dass das ein üblicher Vorgang im Verhältnis zwischen Innenministerium und Justizministerium ist, oder meinen Sie, dass durch eine derartige intensive Vorgangsweise nicht doch ein Druck aufgebaut worden wäre?

Dr. Josef Moser: Also ich habe darauf hingewiesen, wenn eine Hausdurchsuchung in der Form durchgeführt wird, dass um 22.30 Uhr der Journalrichter mündlich verständigt wird und am nächsten Tag bereits die Hausdurchsuchungen durchgeführt werden, dass da offensichtlich ein Ermittlungsdruck bestanden hat. Worauf dieser Ermittlungsdruck tatsächlich gegründet hat, wird ja auch im Rahmen des Untersuchungsausschusses untersucht, beziehungsweise werden dementsprechend auch die Befragungen durchgeführt.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. Sie haben davon gesprochen, dass praktisch in der Nacht der Journalrichter diese Hausdurchsuchung genehmigt hat, aufgrund eines Telefonats, das Frau Mag. Schmudermayer mit Herrn Mag. Nachtlberger als Journalrichter geführt hat. Meinen Sie, dass ein derartiger Eingriff in Grundrechte aufgrund eines Telefonats – er ist erfolgt, daher nicht: erfolgen kann – zu erfolgen hat, oder ob es nicht doch Sicherheitsmaßnahmen geben sollte, indem beispielsweise auch nächtens ein Mail, irgendeine schriftliche Urkunde ausgestellt wird? Sehen Sie da nicht ein Manko beziehungsweise einen Bedarf, das für die Zukunft anders zu regeln?

Dr. Josef Moser: Ja, das sehe ich, und zwar habe ich darauf hingewiesen, dass in dem Zusammenhang - - Erstens einmal muss man da - - Entschuldigung; zuerst muss man darauf hinweisen, dass nach 90a Ermittlungen und die Beurteilung, welche Ermittlungsmaßnahmen gesetzt werden, im Rahmen der Gerichtsbarkeit zu treffen sind. Das habe ich nicht zu beurteilen, aber generell kann ich beurteilen, dass es meines Erachtens, gerade wenn Einrichtungen, die von besonderem Interesse sind, beziehungsweise auch deren Leitungsorgane in Ermittlungsmaßnahmen einbezogen werden, sicherlich zweckmäßig wäre, in Zukunft dementsprechend auch die Oberstaatsanwaltschaft miteinzubinden, was in dem Fall ja nicht der Fall gewesen ist, nämlich deshalb, weil das Gesetz das auch nicht vorsieht.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben die Staatsanwaltschaft Korneuburg um Untersuchungen über den gesamten Komplex ersucht. Gibt es da bereits irgendwelche Ergebnisse, über die Sie berichten können?

Dr. Josef Moser: Ja, die Staatsanwaltschaft Korneuburg ermittelt in dem Zusammenhang sehr umfassend und in jede Richtung. (Die Auskunftsperson blättert in ihren Unterlagen.) Das heißt, es sind zwei Staatsanwälte derzeit tätig, das Verfahren abzuwickeln, und wie gesagt, es sind Anzeigen erfolgt, die sowohl Mitarbeiter aus dem Bundesministerium für Inneres betreffen als auch Mitarbeiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die zwei Staatsanwälte, Staatsanwalt Josef Mechtler und Frau Staatsanwältin Doris Demler, sind derzeit dabei, das Ermittlungsverfahren zu führen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Dann noch eine abschließende Frage: Ihr Generalsekretär Mag. Pilnacek hat hier vor dem Gremium von einem Dienstweg zwischen den beiden Generalsekretären, im Justizministerium Pilnacek und im Innenministerium Goldgruber, gesprochen. Ist Ihnen ein derartiger Dienstweg bekannt?

Dr. Josef Moser: Der Herr Generalsekretär hat ja ausgedrückt, dass an und für sich die Generalsekretäre immer miteinander verkehren und sich auch beispielsweise in der Generalsekretärskonferenz austauschen und dass er sich erwartet hätte, dass sich Generalsekretär Goldgruber mit ihm diesbezüglich in Verbindung setzt. Das ist nicht erfolgt; da hat er dementsprechend auch sozusagen seine Emotion zum Ausdruck gebracht.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Von einem Dienstweg kann aber wohl nicht gesprochen werden, oder?

Dr. Josef Moser: Es kann keinen Dienstweg geben, da das zwei verschiedene Ministerien sind.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Vorsitzende, ich bin mit meiner Erstbefragung am Ende. – Danke.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Dann steigen wir gleich in die erste Fragerunde der Abgeordneten ein.

Bitte, Frau Abgeordnete Dr.in Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Guten Morgen! Vielen Dank, dass Sie hier sind, Herr Minister! Ich habe eine Frage, weil das gestern hier Thema war: Sehen Sie sich in der Verantwortung, dass Anfragen, die Abgeordnete an Sie richten, in der Beantwortung Ihrerseits richtig und vollständig sind? Sehen Sie sich da in der Verantwortung, dass das der Fall ist?

Dr. Josef Moser: Also ich lege da Wert darauf, ich lese auch jede Anfragebeantwortung aus dem Grund, ich trage auch die Verantwortung dafür.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich darf Ihnen eine Anfragebeantwortung Ihrerseits zur Causa BVT vorlegen. Die Anfrage wurde von meiner Kollegin Alma Zadić gestellt, Sie erinnern sich vielleicht. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich möchte zunächst fragen, wer die Anfragebeantwortung verfasst hat, den Entwurf für Sie.

Dr. Josef Moser: Also es ist immer so, wenn eine Anfrage getätigt wird, wenn sich das beispielsweise auch mit der Staatsanwaltschaft befasst, wenn sich das auf ein Verhalten der Staatsanwaltschaft bezieht, dann wird das im Wege der Oberstaatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft stellt den Sachverhalt dar, und nachdem er dargestellt wird, fließt das in die Anfragebeantwortung ein. Die Anfragebeantwortung wird dem Parlament dann übermittelt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Anfrage wurde im Mai beantwortet. (Auskunftsperson Moser: Mhm!) Was mich bei der ganzen Causa sehr irritiert hat, war eine Ihrer Aussagen in einer der ersten Pressekonferenzen zu der Causa, gleich in der Erstreaktion, als Sie einerseits gesagt haben, insinuiert haben, dass da alles verhältnismäßig abgelaufen ist, und im zweiten Satz darauf referenziert haben, dass die Entscheidungen der unabhängigen Gerichte abzuwarten waren. Ich weiß, dass das sowohl von den Betroffenen als auch von den Anwälten und vielen Juristen als sehr irritierend wahrgenommen wurde, dass Sie aber als Justizminister eine Verhältnismäßigkeit in den Raum gestellt haben. Dieselben Äußerungen finden sich auch in dieser Anfragebeantwortung vom 9. Mai.

Ich möchte als erstes Beispiel Seite 5 erwähnen, die Antwort zu den Fragen 15 bis 18. Da geht es insbesondere um die Hausdurchsuchung bei Frau S. G. (BVT). Da wird gesagt: „Aufgrund von Zeugenaussagen war davon auszugehen, dass im Büro der Referatsleiterin für Extremismus Daten und Dokumente gefunden werden können, die für das Strafverfahren beweisrelevant sind“. (Auskunftsperson Moser: Mhm!)

Wir wissen jetzt, dass das OLG in seinem Beschluss – und ich darf auch die relevante Seite 18 vorlegen (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt) – juristisch elegant seiner Verwunderung darüber Ausdruck verliehen hat, was man überhaupt bei Frau S. G. (BVT) im Büro gemacht hat. Das OLG sagt: „Demzufolge ermangelt es an der essentiellen Voraussetzung für die Durchsuchung von Orten, nämlich der gegründeten Wahrscheinlichkeit“ – überhaupt der Wahrscheinlichkeit – „der Auffindung von sicherzustellenden oder auszuwertenden Beweismitteln im Büro“ von S. G. (BVT).

Da stellt sich für mich die Frage, wie Sie dazu kamen, im Mai den Fall juristisch zu beurteilen, was eigentlich dem OLG obliegt, und die Verhältnismäßigkeit offensichtlich falsch zu beurteilen.

Dr. Josef Moser: Danke für die Frage. Sie haben erstens einmal Bezug auf die Pressekonferenz genommen, die ich am 13.3.2018 abgehalten habe. Ich habe damals gegenüber den Medien ausgeführt, dass die Pressekonferenz auf der Grundlage der bisher eingelangten Berichte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Dienstbesprechung, die in meinem Haus am 12. März 2018 durchgeführt wurde, gründet. Gemäß dem damaligen Kenntnisstand wurde die Pressekonferenz auch abgehalten. Das heißt also, meine Ausführungen gründen sich auf den Berichten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zum damaligen Zeitpunkt.

Sie haben ausgeführt, dass ich ausgeführt hätte, dass in dem Fall die Hausdurchsuchung verhältnismäßig gewesen ist. – Das habe ich nicht getan, da verweise ich auf meine Aussage in einer „ZIB“ am 9.3. beziehungsweise auch während der Pressekonferenz. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für eine Hausdurchsuchung vorgelegen sind, zum einen, dass ein Antrag durch die Staatsanwältin gestellt wurde und dass der Antrag durch den Journalrichter bewilligt wurde. Das heißt, die Voraussetzungen für die Hausdurchsuchung sind vorgelegen, und ich habe dementsprechend auch ausgeführt, dass das, was die Verhältnismäßigkeit betrifft, keine Beurteilung durch den Justizminister erfordert, sondern die Verhältnismäßigkeit eben im Rahmen der Rechtsprechung zu bewerten ist, das heißt, durch einen Richtersenat, durch das Oberlandesgericht. Und diese Verhältnismäßigkeit wurde auch vom Oberlandesgericht geprüft.

Der nächste Teil, den Sie angesprochen haben, das steht im Zusammenhang, dass gleichzeitig eben die Wahrscheinlichkeit möglich wäre, dass dort Unterlagen bei Frau S. G. (BVT) vorliegend sind. Auch das, wie gesagt, gründet sich in dem Fall auf die Aussage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, der aufgrund eines besonderen Naheverhältnisses der Frau S. G. (BVT) mit einem weiteren Beschuldigten, wie gesagt, eben zugrunde gelegt worden ist, dass man den Verdacht gehabt hat, dass sie allenfalls zu Unrecht Daten aufbewahrt beziehungsweise kopiert hat. Das war auch die Grundlage der Ermittlungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben in der Anfragebeantwortung 1 : 1 die Position der WKStA wiedergegeben, die offensichtlich, wie das OLG zeigt, nicht die richtige Beurteilung der Causa war.

Dr. Josef Moser: Also ich kann mich in dem Fall als Justizminister, da das Verfahren ja von der Korruptionsstaatsanwaltschaft durchgeführt wird, nur auf die Aussagen der Korruptionsstaatsanwaltschaft verlassen, die ja die Einzige ist, die über den dementsprechenden Kenntnisstand verfügt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben die Position der WKStA auch weiter eingenommen, was die Hausdurchsuchung bei Frau S. G. (BVT) betrifft. Ich komme zu Seite 3 Ihrer Anfragebeantwortung, wo Sie generell ausführen, dass das gesetzliche Gebot der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde und eben auch die Freiwilligkeit, das Prinzip der Freiwilligkeit. Nun wissen wir aber von Frau S. G. (BVT), von ihrer Befragung hier, dass sie „kooperativ“ war. Sie sagte hier, sie habe gesagt: „Ja, natürlich gebe ich alles heraus, was ihr braucht.“ – Sie wurde gefragt: „Aber man hat Sie nie aktiv nach irgendwelchen Unterlagen gefragt?, und sie sagt: „Nein“. – Also in diesem Punkt war Ihre Anfragebeantwortung unrichtig.

Dr. Josef Moser: Die Anfragebeantwortung war nicht unrichtig. Sie hat den Sachverhalt wiedergegeben, der von der Staatsanwaltschaft der Oberstaatsanwaltschaft, in der Folge der Fachaufsicht und dann in der Folge eben mir vorgelegt worden ist. Das heißt, ich kann nur den Sachverhalt wiedergeben, der von der Staatsanwaltschaft in dem Fall aufgrund der Anfrage dem Ministerium übermittelt wird.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Frau S. G. (BVT) hat hier unter Wahrheitspflicht eine falsche Aussage getätigt?

Dr. Josef Moser: Also dem müssen Sie nachgehen. Ich kenne die Aussage von Frau S. G. (BVT) nicht, habe sie auch nicht unmittelbar wahrgenommen, und ich glaube, das unterliegt dann eh der weiteren Vorgangsweise der Befragung des Untersuchungsausschusses.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben auch zur EGS ausgeführt – ich komme zur Seite 2 –: „Auf Basis der konkreten Verdachtslage war es wesentlich, für den Einsatz kriminalpolizeiliche Kräfte heranzuziehen, die in keiner Weise [...] mit den zu untersuchenden Vorwürfen in Zusammenhang gebracht werden können.“

Was war denn die konkrete Verdachtslage, weshalb man zum Beispiel nicht das BAK beauftragen konnte?

Dr. Josef Moser: Also Sie wissen auch, dass das Ministerium – genauso wie die Oberstaatsanwaltschaft, genauso wie die Fachaufsicht – erst informiert wurde, und das zu Recht, da das in § 8 Abs. 3 des Staatsanwaltschaftsgesetzes geregelt ist - -, dass wir erst im Nachhinein informiert worden sind, dass eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird. Was im Vorfeld abgelaufen ist, da ist Ihnen die Information bekannt, dass am 19. beziehungsweise dass am 27. eine Einsatzbesprechung stattgefunden hat, wo im Rahmen der Einsatzbesprechung diesbezüglich der Sachverhalt erörtert worden ist, und ist Ihnen auch bekannt, wie die Anzeige von dem Generalsekretär gegenüber der Staatsanwältin getätigt worden ist, dass also diesbezüglich dieses Thema bereits von den Beteiligten eben besprochen wurde.

Da verweise ich auch wieder auf die betreffenden Aktenvermerke, die Ihnen bekannt sind, die mir bekannt sind, beziehungsweise wenn man nähere Details haben will, muss man sich eben an die dementsprechende Staatsanwältin wenden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es ist aber ebenso bekannt, dass das Konvolut schon seit fast einem Jahr herumgeisterte und sowohl der Staatsanwaltschaft Wien als auch der WKStA bereits hinlänglich bekannt war. Die WKStA unternahm fast nichts, stellte zum Beispiel keine Nachforschungen an, zumindest sind keine dokumentiert, um eine etwaige Befangenheit eben auch des BAK auszuschließen.

Der Leiter Wieselthaler hat bei uns hier gesagt: „Uns hat es verwundert [...], nachdem ich das Konvolut gelesen habe, ich auch erfahren habe, dass das Konvolut so lange schon bekannt war, dass in der Zwischenzeit dem Konvolut oder den darin enthaltenen Vorwürfen offensichtlich kein Interesse oder keine Aufmerksamkeit gewidmet wurde.“

Später sagt er zum Vorhalt der Befangenheit des BAK: „Aber Befangenheiten kann man auch ausräumen.“ 

Daher meine Frage: Wieso wurde von der WKStA ein Dreivierteljahr nicht in Richtung Anscheinsbefangenheit ermittelt?

Dr. Josef Moser: Sie haben in dem Zusammenhang bereits meinen Generalsekretär befragt, der sich auch – da er zu dem Zeitpunkt bereits mit der Fachaufsicht betraut gewesen ist – diesbezüglich geäußert hat. Ich kann nur darauf hinweisen, dass mir das Konvolut erst bekannt wurde, nachdem – was ich bereits erwähnt habe – die Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Da habe ich mir sofort darüber berichten lassen, was der Grund der Hausdurchsuchung war beziehungsweise worum es sich dabei handelt.

Im Zuge dessen wurde mir ein Informationsbericht vorgelegt, aus dem ersichtlich war, dass seinerzeit bereits im Jahr 2017 – zurückwirkend, glaube ich, bis Juni oder Juli 2017 – diesbezügliche Informationen vorgelegen sind. Das war zum einen das Konvolut, das Sie angesprochen haben, beziehungsweise ist zum Zweiten auch eine Anzeige eines Rechtsanwalts vorgelegt worden, der gegen drei Personen eine Anzeige getätigt hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Meine Frage war nicht, wann Ihnen das Konvolut bekannt wurde, sondern warum die WKStA ein Dreivierteljahr nicht in Richtung Anscheinsbefangenheit des BAK ermittelt hat, um generell in Bezug auf das Konvolut tätig zu werden.

Dr. Josef Moser: Also da müssen Sie, wie gesagt – da heute nach mir Frau Staatsanwältin Schmudermayer wiederum eine Aussage tätigen wird –, vielleicht ihr diese Frage stellen. Ich kann wiederum nur aus den Informationsberichten, die mir vorgelegt worden sind, berichten, dass eben am 27. Oktober 2017 ein Informationsbericht vorgelegt worden ist. Aufgrund der Informationen, die da damals vorgelegen sind, hat man ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und weitere Erhebungen avisiert. Das ist mir bekannt – und ich glaube, Ihnen auch.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann versuche ich es anders: Sehen Sie den Bedarf irgendwelcher Konsequenzen aufgrund der Problematik, dass die EGS herangezogen wurde – damit ich aus Ihren Wünschen von Konsequenzen auch eine gewisse Kritik an dem Vorgehen interpretieren kann?

Dr. Josef Moser: Sie wissen, dass die Staatsanwaltschaft über keine eigenen sozusagen Exekutivkräfte verfügt und dementsprechend immer auf die Polizei zugreifen muss, die das unterstützt. Da ist die Entscheidung von der Staatsanwaltschaft getroffen worden und auch begründet worden im Hinblick darauf, dass die Informationen nicht sickern sollen und gleichzeitig eine Einheit beigezogen werden soll, die bis dato nicht befasst war.

Das ist eine Entscheidung, die ja die Staatsanwaltschaft getroffen hat. Sie wissen, dass gerade die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen sozusagen auch im Teil der Rechtsprechung agiert und dementsprechend sie die Entscheidungen trifft und dementsprechend auch unabhängig trifft. Das heißt, da hat ein Minister keine Handhabe vorzugeben, wer beizuziehen ist oder welche Maßnahmen zu setzen sind. Das sind in dem Fall Aufgaben der Staatsanwaltschaft, die sie wahrzunehmen hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zu Ihren anderen Antworten in dieser Anfragebeantwortung, und zwar zu Frage 5, zum Umfang der Hausdurchsuchung. Da haben Sie geantwortet: „Es wurden jene Datensätze [...] sichergestellt, die gemäß der Anordnung [...] im Zusammenhang mit dem in dieser Anordnung genannten Sachverhalt stehen könnten, mit Ausnahme jener, bei denen bereits vor Ort unzweifelhaft eine Relevanz für das gegenständliche Ermittlungsverfahren ausgeschlossen werden konnte. Eine gezielte Sicherstellung von Datenträgern und Datensätzen anderen Inhalts fand [...] nicht statt.“

Wir wissen nun, dass das anders war – Stichwort Fotos Ulrichsberg, CD mit aktuellen Fällen. Ich frage mich generell bei Ihren Antworten, Herr Minister, warum Sie Antworten tätigen, wissend, dass Sie noch nicht den gesamten Wissenstand über diese Causa haben, wissend, dass da ein OLG-Beschluss ausständig ist, und dadurch insinuieren, dass alles verhältnismäßig und korrekt abgelaufen ist.

Dr. Josef Moser: Wenn man Ihre Aussage weiterverfolgt, würde das heißen, dass in dem Rahmen erst dann eine Anfragebeantwortung erfolgt, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Das würde also heißen: Da die Ermittlungen noch laufen und bei den Ermittlungen immer neue Sachverhaltselemente hervorkommen, kann ich Ihnen nichts sagen. – Ich habe deshalb einen anderen Weg gewählt und den Kenntnisstand, den ich zur damaligen Zeit gehabt habe – aufgrund der Berichte der Korruptionsstaatsanwaltschaft –, dem Parlament mitgeteilt.

Kenntnisstand war damals – eben aufgrund der Berichte der Korruptionsstaatsanwaltschaft –: Das Ziel der Sicherstellung waren nur die privaten Laufwerke beziehungsweise Ordner, jedoch nicht Einzelfalldaten oder die sogenannte Extremismusdatenbank. Es wurde damals auch festgehalten, dass aufgrund der Unordnung, die geherrscht hat, und der nicht klaren Bezeichnung der Daten in dem Fall natürlich im Rahmen der Mitnahme der Daten allfällige andere Information auch beinhaltet sind. Es wurde dann im Rahmen der Sichtung bekannt, welche Daten noch umfasst sind.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Frage ist dann, wie schnell Sie von der WKStA informiert wurden. Schließlich wird da von der unzweifelhaften Relevanz für das Ermittlungsverfahren geredet, und es steht auf der CD drauf: Fotos Ulrichsberg. Wie schnell wurden Sie da informiert, um eine der Wahrheit näherkommende Antwort tätigen zu können?

Dr. Josef Moser: Wir haben mittlerweile insgesamt circa 70 Berichte von der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingeholt, weil wir uns über jeden Stand haben berichten lassen, was die neuen Erhebungen sind, was die neuen Ermittlungen sind. Wenn beispielsweise Beschwerden gekommen sind, sind wir den Beschwerden nachgegangen, haben dementsprechend die Staatsanwaltschaft befragt. Wir haben auch angewiesen, dass gleichzeitig, wenn Zwangsmaßnahmen beabsichtigt sind, diese auch mitgeteilt werden. Wir haben auch im Bereich der Sicherheit darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen ergriffen werden, damit die Datensicherheit gewährleistet ist. Das heißt, wir – die Fachaufsicht – waren sehr eng eingebunden, damit eben sichergestellt wird, dass das Verfahren so abläuft, wie es ablaufen soll.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Guten Morgen, Herr Minister! (Auskunftsperson Moser: Guten Morgen!) Ich habe ein paar Fragen zur Motivlage betreffend die Hausdurchsuchung. Jetzt ist es so, dass wir einen Hinweise darauf haben, dass das Verfahren Kloibmüller eingestellt werden sollte. Haben Sie Wahrnehmungen dazu?

Dr. Josef Moser: Was in dem Zusammenhang die Verfahren betrifft – und Sie haben auch das Verfahren Kloibmüller angesprochen –, ist, wie gesagt, der Punkt der, dass er in dem Zusammenhang Beschuldigter ist und dass derzeit die Ermittlungen laufen. Bei dem, was aussteht, geht es um zwei Sachverhalte; ein Sachverhalt ist nach § 304 Abs. 1, beziehungsweise ein Sachverhalt läuft in dem Zusammenhang auch nach § 304 Abs. 2. Da sind die Ermittlungen noch im Gange, und aus dem Grund kann ich da keine Auskunft geben. Aus dem Grund kann ich dazu keine Auskunft geben, die Ermittlungen laufen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Aber Sie haben keine Wahrnehmung oder können uns nicht sagen, ob diese eingestellt zu werden drohen?

Dr. Josef Moser: Ich glaube, da ist die Staatsanwältin heute da, die den letzten Ermittlungsstand kennt. Da hat man sicherlich die Möglichkeit, sie direkt zu befragen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wissen Sie, ob von Ihrem Ministerium in Bezug auf das Verfahren Kloibmüller - - Stellen wir die Frage anders: Hat Ihnen die WKStA zum Verfahren Kloibmüller auch Bericht erstattet?

Dr. Josef Moser: Natürlich. Es war, wie gesagt, in dem Zusammenhang schon am 27. Oktober Kloibmüller in dem Fall ein Thema, nachdem ja im Vorfeld bereits eine diesbezügliche Anzeige von Rechtsanwalt Lansky getätigt wurde, und aus dem Grund laufen auch die Ermittlungen im diesem Bereich.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Hat Ihnen die Staatsanwaltschaft berichtet, dass sie plant, das Verfahren einzustellen?

Dr. Josef Moser: Zum letzten Stand ist meine Empfehlung, wie gesagt, dass Sie vielleicht heute die Frau Staatsanwältin diesbezüglich befragen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Dieser Kloibmüller-Akt wurde ja vom Hauptstrafakt, vom B. P. (BVT)-Akt, getrennt, und seitdem haben wir kaum Informationen aus dem Kloibmüller-Akt bekommen. Werden Sie das nachliefern oder wird das nicht mehr als gegenständlich für den Untersuchungsausschuss betrachtet?

Dr. Josef Moser: Zu allem, was BVT-relevant und auch Beweisgegenstand dieses Ausschusses ist, besteht ja heute die Möglichkeit, Frau Staatsanwältin Schmudermayer zu befragen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Für die Aktenlieferungen wären aber Sie verantwortlich.

Dr. Josef Moser: Ich bin nicht für die Aktenlieferung - - Für die Aktenlieferung bin ich verantwortlich, und wie Sie wissen, bin ich jemand, der alle Unterlagen im vollen Ausmaß dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt hat, keine Schwärzungen vorgenommen hat, weil mir der Untersuchungsausschuss sehr wichtig ist und jede Aufklärung in diesem Bereich auch hilfreich ist. Dazu dient, dass dementsprechend auch Transparenz und damit auch die Glaubwürdigkeit sichergestellt ist.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das kann ich nur bestätigen; vielen Dank dafür, dass da unzählige Akten geliefert wurden. Nur leider haben wir immer wieder festgestellt, dass es gerade, wenn es um das Netzwerk geht, das in den Medien immer wieder als schwarzes Netzwerk – Innenminister Kickl bezeichnet es auch als Krake – kolportiert wird, zu diesem Umstand kaum Akten bekommen. Dazu gehört auch das Kloibmüller-Verfahren.

Dr. Josef Moser: Wir haben alles, was Gegenstand des BVT-Untersuchungsausschusses ist, in dem Fall auch dem Untersuchungsausschuss übermittelt.

Es gibt in dem Bereich keinen Aktenbestandteil, den wir nicht übermittelt haben. Ich würde Sie ersuchen, wenn Sie der Meinung sind, dass allenfalls ein Akt oder ein Umstand fehlen sollte, der dem Untersuchungsausschuss noch vorgelegt werden sollte, der in Verbindung mit Kloibmüller steht, mir das mitzuteilen, dann werden wir das prüfen und auch vorlegen; aber das, was derzeit ist, nach unserem Kenntnisstand, auch in der Sache Kloibmüller, was mit dem BVT-Untersuchungsausschuss in Verbindung steht, wurde vorgelegt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Bei der Trennung des Verfahrens Kloibmüller von B. P. (BVT) haben wir aber kaum Unterlagen, also entnehme ich Ihrer Antwort, dass Sie diese nachliefern werden.

Dr. Josef Moser: Wenn es mit dem BVT-Untersuchungsausschuss in Verbindung steht, natürlich.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Unseres Erachtens ist das Kloibmüller-Verfahren sehr eng mit dem Untersuchungsausschuss verflochten, also insofern wäre das - -

Dr. Josef Moser: Also in dem Fall, wenn es in Verbindung mit dem BVT steht (Abg. Zadić: Ja!), dann ja, wenn es aber Umstände sind, die nicht mit dem BVT in Verbindung stehen, sondern darüber hinausgehend sind oder andere Sachverhalte betreffen, dann unterliegt das natürlich nicht dem Untersuchungsausschuss.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Uns sind noch ein paar andere Dinge aufgefallen, die nicht geliefert wurden, beispielsweise der Tierschützerakt, der sehr wohl mit dem BVT in Verbindung steht, und eben gerade die entscheidenden Akten, in denen es um das BVT, aber auch LV Wien geht, sind uns immer noch nicht geliefert worden, obwohl Sie das zugesagt haben.

Dr. Josef Moser: Es wurde darauf hingewiesen, dass gerade der Tierschützerprozess nicht vom BVT geführt worden ist, sondern vom Landesverfassungsschutz. Das heißt, aus dem Grund war auch der Akt nicht vorzulegen, aber diesbezüglich wurde in dem Fall mit dem Konsultationsausschuss das Parlament informiert.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wir wissen aber, dass es sehr wohl Akten zum Tierschützerprozess im BVT gibt. Meine Frage ist: Werden Sie sie nachliefern, sollten Sie diese Akten finden?

Dr. Josef Moser: Wenn es mit dem BVT in Verbindung steht und wenn Sie mir sagen, was genau, welcher Umstand das genau sein soll, natürlich. Wir haben keinen Grund in irgendeiner Art und Weise, irgendwelche Akten zurückzuhalten, im Gegenteil; aber wir sind dazu verhalten, jene Akten vorzulegen, die vom Beweisthema umfasst sind. Sie wissen, dass wir sogar das Thema mit dem USB-Stick gehabt haben, der eindeutig dem Untersuchungsausschuss vorzulegen ist, und man dann der Meinung war, er wäre vielleicht doch nicht vorzulegen gewesen. Sie sehen, dass man das eindeutig und genau prüfen muss.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Es entsteht bei uns auch der Eindruck, dass gerade Akten, die ÖVP-relevant sind, zurückgehalten werden, während andere Akten, wenn man sich das Lansky-Verfahren oder die Lansky-Akten ansieht, sehr wohl großzügig geliefert werden; daher noch einmal die eindringliche Bitte (Auskunftsperson Moser: Ja!), vielleicht noch einmal zu schauen, ob Tierschützerakten vorhanden sind, denn wir haben sehr wohl Hinweise, dass im BVT Tierschützerakten vorhanden sind.

Dr. Josef Moser: Also ich schließe aus, dass in irgendeiner Art und Weise irgendwelche Motivationen zugrunde liegen, sondern mir geht es darum – und dafür bin ich auch bekannt –, dass ich transparent bin, und wenn ein Sachverhalt vorliegend ist, habe ich auch Interesse daran, dass der Sachverhalt aufgeklärt wird. Das heißt, deshalb wird alles vorgelegt, was zum Vorlegen ist, aber natürlich ist die Vorlage durch das Beweisthema beschränkt beziehungsweise ist die Grundlage für die Vorlage das Beweisthema, und davon machen wir auch Gebrauch.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Gestern hat die Sicherheitsdirektorin Kardeis erzählt, dass die Zusammenarbeit mit dem BVT eingeschränkt ist, insbesondere deshalb, weil sich die anderen Geheimdienste um die bekannte Datenweitergabe von bestimmten Bediensteten des BVT Sorgen machen. Da gibt es insgesamt zwei Verfahren, eben den russischen Spion im Fall O. und das sogenannte Bartl-Verfahren – dazu haben wir auch nichts im Akt. Dabei geht es insbesondere um Datenweitergabe, um russische Spionage und so weiter.

Dr. Josef Moser: Also der Punkt, der auch ermittelt wird, der eben im Zusammenhang mit den Pässen hervorgekommen ist – dass in dem Fall auch Observationen durchgeführt worden sind und dergleichen –, ist ein Teil des BVT-Verfahrens. Da besteht auch heute Nachmittag die Möglichkeit, die Frau Staatsanwältin dazu zu befragen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Und der Spion O.? – Da ist ja derzeit kein Verfahren anhängig.

Dr. Josef Moser: Also wie Sie wissen, führt die Ermittlungen nicht der Bundesminister beziehungsweise seine Fachabteilung, sondern eben die Staatsanwaltschaft, und die Staatsanwaltschaft ist in dem Fall Herr des Verfahrens. Wie gesagt, sie führt die Ermittlungen durch. Was sie für notwendig erachtet oder für nicht notwendig erachtet – also diesbezüglich geht es nicht anders, als diese Frage an die Frau Staatsanwältin zu stellen, wenn sie für Sie wichtig ist.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Zum russischen Spion O. wird aber das Verfahren in der Staatsanwaltschaft Wien geführt und nicht bei der WKStA. Das heißt, es wäre schon im Justizministerium zu entscheiden, ob uns diese Akten jetzt geliefert werden oder nicht (Auskunftsperson Moser: Also wenn Sie Verbindung - -!), und da es da um Datenweitergabe geht, wäre es sehr wohl verfahrensgegenständlich.

Dr. Josef Moser: Wenn Sie in dem Fall sehen, dass also da - - oder zumindest den Verdacht haben, dass dieser Akt vorzulegen wäre, dann werde ich mir das noch einmal anschauen, aber bis dato war eben keine Verbindung mit dem BVT-Verfahren ersichtlich, sonst wäre das von der betreffenden Staatsanwaltschaft auch vorgelegt worden. Die Vorlage ist nämlich über die Oberstaatsanwaltschaft unter Einbindung ihrer Staatsanwaltschaften erfolgt. Es wurde genau angeschaut, was Gegenstand des BVT-Verfahrens ist, und die Akten wurden dann direkt von der Oberstaatsanwaltschaft dem Untersuchungsausschuss vorgelegt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich möchte jetzt zur Hausdurchsuchung kommen, bevor mir die Zeit ausgeht. (Auskunftsperson Moser: Gerne!) Es geht um diesen bekannten Ermittlungsdruck, von dem auch immer wieder erzählt wird, der auch von mehreren Seiten bestätigt wurde. Wir haben in Akten auch Unterlagen gefunden, aus denen hervorgeht, dass Generalsekretär Pilnacek sehr wohl von einem Ermittlungsdruck ausgeht. Was können Sie uns dazu sagen?

Dr. Josef Moser: Also wenn man um 22.30 Uhr mündlich den Journalrichter befasst und ihn ersucht, Hausdurchsuchungen zu genehmigen, und am nächsten Tag in der Früh werden die Hausdurchsuchungen bereits durchgeführt, zeigt das, dass in dem Fall ein bestimmter Druck vorgelegen ist, sonst hätte man, wie es ursprünglich beabsichtigt ist - - Das ergibt auch ein Aktenvermerk mit dem Gruppenleiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft Handler, der darauf hingewiesen hat, dass wenn es so weit sein sollte, man damit natürlich den Haft- und Rechtsschutzrichter befassen wird. Das war nicht der Fall, sondern man hat dann in der Folge den Journalrichter befasst. Das zeigt schon, dass ein Ermittlungsdruck oder eine Ermittlungsnotwendigkeit gesehen wurde.

Und natürlich, wenn man sich das Verfahren anschaut, hat es natürlich Elemente gegeben, wo ein bestimmter Druck bestanden hat. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Ich verweise unter anderem auch darauf, was eben in diesem Aktenvermerk vom 23.2. ausgeführt worden ist (aus den Unterlagen vorlesend): „Dem von Dr. Lett aufgebaute Zeitdruck (falls kein baldiges Einschreiten erfolgt, sollen nächste Woche Suspendierungen erfolgen) wird jedenfalls nicht nachgegeben, wenngleich unabhängig davon im Hinblick auf die Beweisvernichtung [...] ein rasches Vorgehen sinnvoll erscheint.“

Das heißt, es war eine Drucksituation da. Wie gesagt, da ist zu hinterfragen, inwieweit diese Drucksituation eine allgemeine Drucksituation ist, inwieweit die bis zu dem oder anderen Verha - - geführt hat. Das ist ein subjektives Element und deshalb habe ich auch im Rahmen der Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass es wahrscheinlich eben auch ein Thema des Untersuchungsausschusses sein wird, zu ermitteln, inwieweit ein Ermittlungsdruck bestanden hat, und wenn ja, zu welchen Überlegungen oder zu welchen Maßnahmen der geführt hat.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ihr Generalsekretär, der auch diesen Untersuchungsausschuss genau beobachtet, hat in einer E-Mail festgehalten, gerade nach der Vernehmung von Udo Lett: „Das ist doch unfassbar; kein Ermittlungsdruck? Das ist uns nie berichtet worden!“ – Da geht es hauptsächlich um die Aussagen von Udo Lett, welche Maßnahmen oder welche Zwangsmaßnahmen er sich vorstellen könnte. (Auskunftsperson Moser: Ja!) Hat Herr Generalsekretär Pilnacek das mit Ihnen erörtert, und wie sehen Sie das?

Dr. Josef Moser: Wir haben ja dementsprechend zwei Berichte beziehungsweise nicht Berichte, sondern zwei Anfragen an die Korruptionsstaatsanwaltschaft verfasst, und zwar deshalb, weil uns bekannt geworden ist, dass diesbezügliche Aktenvermerke existieren sollen. Das heißt, den einen Aktenvermerk habe ich gerade zitiert, und wir haben dann die Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgefordert, auch diese Aktenvermerke, die vorliegend sind, zum Ermittlungsakt zu nehmen. Dementsprechend wurden die in der Folge auch dann dem Oberlandesgericht vorgelegt, vom Oberlandesgericht aber nicht mehr beurteilt, weil das Oberlandesgericht darauf hingewiesen hat, dass diese Aktenvermerke nicht Teil des Ermittlungsaktes gewesen sind und deshalb nicht mehr beurteilt werden können.

Das heißt, es hat diesbezüglich ein Schreiben vom Generalsekretär an die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegeben, worin er eben darauf hingewiesen hat, dass auch diese Aktenvermerke, da sie auch für das Verfahren wesentlich sind, zum Ermittlungsakt zu nehmen sind.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Kann es dann sein, dass Sie bis zu diesem Zeitpunkt von den Eingriffen Dr. Letts nichts wussten oder es Ihnen nicht berichtet wurde?

Dr. Josef Moser: Es wurden die Aktenvermerke, die ja angefertigt worden sind - - Das sogenannte Tagebuch, das Ihnen vorliegend ist, war dem Ministerium bis zum dem Zeitpunkt nicht bekannt, sodass in dem Fall der Generalsekretär aufgefordert hat - - erst einmal nachgefragt hat, ob diesbezüglich Aktenvermerke bestehen, und ersucht hat, diese Aktenvermerke vorzulegen. Da sie in der Folge vorgelegt worden sind, hat er darauf hingewiesen, dass diese zum Ermittlungsakt zu nehmen sind. Bis dahin war das der Fachaufsicht nicht bekannt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Und wir reden da vom Oktober dieses Jahres?

Dr. Josef Moser: Das war - - genauen Zeitpunkt - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Im Oktober hat Herr Pilnacek geschrieben: „Trotz mehrfacher Informationsberichterstattung [...] zu den Vorgängen rund um die Durchsuchungen, insbesondere auch zu den Kontakten zu Mitarbeitern des BMI bzw des Kabinetts“ – das stimmt, Herr Pilnacek beziehungsweise Sie haben immer wieder dazu aufgefordert, dass die WKStA zu den Kontakten berichten soll.

Herr Pilnacek schreibt im Oktober weiter: Trotz mehrmaliger Aufforderung „wurde diese Intervention des Dr. LETT bislang nicht erwähnt und ist aufklärungsbedürftig“. (Auskunftsperson Moser: Genau so ist es!)

Heißt das, dass Sie bis zum Oktober nicht wussten (Auskunftsperson Moser: Stimmt! Stimmt!), dass Dr. Lett mit der Staatsanwaltschaft den Fall, der eigentlich ein Verschlussakt ist, erörtert hat?

Dr. Josef Moser: Das geht, wie gesagt, aus dem Akt hervor, den der Generalsekretär verfasst hat, beziehungsweise aus dem Schreiben, und da der Generalsekretär gleichzeitig auch Sektionschef der betreffenden Sektion ist, ist er also derjenige, der im Rahmen der Fachaufsicht immer wieder versucht hat, alle Informationen zu erhalten. In dem Fall hat er oder haben wir die Information nicht rechtzeitig erhalten. Das heißt, erst auf Nachfrage im Oktober wurde ihm die Unterlage dementsprechend vorgelegt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Können Sie sich das erklären, warum trotz mehrfachen oder mehrmaligen Aufforderns, die Kontakte mit dem Innenministerium darzulegen - -

Vorsitzende Doris Bures: Ich muss Sie auf Ihre Redezeit aufmerksam machen – eine kurze Frage noch.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Warum wurde das nicht berichtet?

Dr. Josef Moser: Weiß ich nicht.

Vorsitzende Doris Bures: Nächste Runde, bitte.

Als Nächste: Frau Abgeordnete Schwarz. – Bitte.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Danke, Herr Minister, dass Sie sich heute für die Befragung zur Verfügung stellen. Sie haben bei der Pressekonferenz am 28. August in Alpbach zu den Vorgängen rund um die Causa BVT Stellung genommen. Das Oberlandesgericht Wien hat damals schon festgestellt gehabt, dass die Hausdurchsuchungen größtenteils unverhältnismäßig waren. (Auskunftsperson Moser: Mhm!) Sie haben eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg angekündigt (Auskunftsperson Moser: Mhm!), haben auch eine Änderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes ins Auge gefasst und die WKStA kritisiert.

Ich möchte zuerst auf die Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg zu sprechen kommen. Was ist denn der genaue Inhalt der Überprüfung? Und ich möchte Sie bitten, nochmals die Namen der Staatsanwälte zu wiederholen; ich habe nur den Namen Mechtler verstanden.

Dr. Josef Moser: Okay, ja. Also die Überprüfung: Derzeit ist Staatsanwalt Mag. Josef Mechtler zuständig. Der zweite Staatsanwalt ist Frau Mag. Doris Demler. Der leitende Staatsanwalt ist Karl Schober.

Weil Sie in dem Zusammenhang die Staatsanwaltschaft Korneuburg angesprochen haben: Da werden derzeit werden als Verdächtige geführt: Schmudermayer, Nachtlberger, dann gleichzeitig Vrabl-Sanda, Handler, Ramusch, Preiszler, Goldgruber, M. W. (BVT); Angezeigter: Kickl, Verdächtiger: Lett, Verdächtiger: R. P. (BVT). Anzeige, dementsprechend angezeigt: Strache, angezeigt: Kloibmüller, Verdächtiger: A. H. (BVT), Angezeigter: Gridling, Angezeigter: Beamter der Einsatzgruppe EGS, angezeigt: Mitglieder der FPÖ im Kabinett des BMI, angezeigt im Zusammenhang mit der Nennung von Mag. R. P. (BVT): unbekannt, angezeigt: Mag. J. T. (BVT) und angezeigt: Beamte des BVT.

Das heißt, in dem Zusammenhang, in diesem Umfeld ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft Korneuburg.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Können Sie uns nähere Angaben zum Inhalt des Prüfungsauftrags machen?

Dr. Josef Moser: Es ist kein Prüfungsauftrag, sondern in dem Zusammenhang sind gegen die Genannten Anzeigen erfolgt, und diese Anzeigen werden, wie gesagt, derzeit im Rahmen der Ermittlungen geprüft. Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft Korneuburg natürlich unter anderem auch alle Unterlagen, Aussagen angefordert, um auch ihr Verfahren rasch weiterführen zu können.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Sie haben heute schon von den Entscheidungsstrukturen gesprochen. Sind die auch Inhalt?

Dr. Josef Moser: Nein, die sind in dem Fall nicht Inhalt dieser - - beziehungsweise sie sind kein Anlass für ein Ermittlungsverfahren. Sie haben aber in dem Zusammenhang angesprochen: Welche Schritte sollte man setzen oder könnte man beabsichtigen im Hinblick auf das Verfahren, was derzeit bekannt ist? Meines Erachtens hat sich im Jahr 2015 bewährt, dass man die Staatsanwaltschaft in dem Fall damals gestärkt hat, in der Form, dass man Maßnahmen gesetzt hat, damit eben politische Einflussnahme auch dem Anschein nach nicht möglich sein soll. Man hat also festgehalten, dass die Staatsanwaltschaft, die Korruptionsstaatsanwaltschaft, erst dann zu berichten hat, wenn beispielsweise eine Hausdurchsuchung wie in dem Fall bereits angeordnet wurde und bereits im Laufen ist.

Das heißt, es stellt sich daher in Zukunft die Frage, ob es – was ich bereits früher erwähnt habe –, wenn Ermittlungsverfahren gegen bedeutende Einrichtungen der Republik, gegen deren Leitungsorgane durchgeführt werden, in dem Fall nicht zweckmäßig wäre, die Oberstaatsanwaltschaft, die ja auch das Kontrollorgan, also das Aufsichtsorgan ist, miteinzubeziehen, das heißt die Oberstaatsanwaltschaft als beratendes Organ beizuziehen, dass man sagt, wenn es diesbezügliche Maßnahmen gibt, sollte man das dementsprechend im Einvernehmen mit Korruptionsstaatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft machen. – Das ist ein Thema, das zu diskutieren sein wird.

Ein zweites Thema, meines Erachtens: dass grundsätzlich ausgeschlossen wird, dass ein Journalrichter in dem Fall mündlich verständigt wird; dass in Zukunft die Schriftlichkeit eine Grundvoraussetzung ist, das heißt, dass man nur aufgrund der Unterlagen, die vorliegend sind, seine Entscheidung trifft. Dabei gibt es natürlich eine Ausnahme, wenn beispielsweise Gefahr für Leib und Leben oder die Freiheit gegeben ist, dass da die Zustimmung allenfalls auch mündlich erteilt werden kann, aber gegen schriftliche Vorlage der Unterlagen.

Wenn solche Einrichtungen einer Untersuchung, einer Ermittlung unterzogen werden, somit also gleichzeitig Sicherheitsinteressen betroffen sind, wäre auch ein Thema, ob in dem Fall nicht im Einvernehmen zwischen Staatsanwaltschaft, Korruptionsstaatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft beispielsweise auch eine gerichtliche Beweisaufnahme angeordnet wird. Das haben wir derzeit, das ist der § 101 StPO, das heißt, dass das in diesem Fall eben zur gerichtlichen Beweisaufnahme übertragen wird, wie wir das beispielsweise bei der Tatortrekonstruktion jetzt schon haben. Das sind drei Elemente, die man sich anschauen muss.

Ich habe deshalb auch bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der es um die Reform der Staatsanwaltschaften beziehungsweise auch der Korruptionsstaatsanwaltschaft geht. Was soll verbessert werden, damit in Zukunft in so einem Fall das vorhandene Know-how gebündelt beziehungsweise auch eine Beratung miteinbezogen wird, dass Check und Recheck vielleicht noch verbessert werden?

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Hätte es diese von Ihnen angesprochenen drei Eckpunkte vor der aktuellen Causa schon gegeben, wäre das, glauben Sie, genauso abgelaufen?

Dr. Josef Moser: Das wäre eine Vermutung, das wäre eine Spekulation, das kann man nicht sagen. Der Verlauf hat aber meines Erachtens gezeigt, dass es in dem Fall zweckmäßig wäre, den Weg, der im Jahr 2015 beschritten wurde, in der Form weiterzuentwickeln, dass eben bei heiklen Causen die Vorgangsweise gewählt wird, die ich geschildert habe. Das heißt, ich werde daher abwarten, bis der Untersuchungsausschuss seine Ergebnisse hat, und werde mir dann erlauben, wieder an Sie heranzutreten, damit wir in der Folge dann auch allfällige gesetzliche Änderungen vornehmen.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Herr Minister, warum wurde die Staatsanwaltschaft Korneuburg beauftragt?

Dr. Josef Moser: Die Staatsanwaltschaft Korneuburg wurde von der Oberstaatsanwaltschaft Wien beauftragt. Man hat eine Staatsanwaltschaft genommen, von der man weiß, dass sie in dem Fall jedenfalls nicht befangen ist, die noch nie in einer Causa befasst war, die sich im Umfeld des BVT abgespielt hat. Aus dem Grund wurde von der Oberstaatsanwaltschaft die Staatsanwaltschaft Korneuburg gewählt.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Können Sie ungefähr einen Zeitrahmen abstecken, wie lang es dauern wird, bis es zu Ergebnissen kommt?

Dr. Josef Moser: Das kann ich nicht sagen. Sie wissen aber, dass wir in vollem Ausmaß Wert darauf legen, dass die Ermittlungen rasch durchgeführt werden, und das ist ja auch in § 9 so vorgesehen. Die Ermittlungen werden also sehr schnell zu Ende geführt. Es wurden alle erforderlichen Unterlagen von der Staatsanwaltschaft Korneuburg schon angefordert, und ich bin mir sicher, dass diese Verfahren rasch abgeschlossen werden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir bisher einen Staatsanwalt hatten, der tätig gewesen ist, und wir haben jetzt zwei Staatsanwälte. Das zeigt auch, dass die Staatsanwaltschaft Korneuburg Interesse hat, diese Verfahren rasch zu Ende zu führen.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Sie haben jetzt schon mögliche Änderungen des Staatsanwaltschaftsgesetzes erläutert. Der dritte Punkt, auf den ich im Zusammenhang mit der Pressekonferenz seinerzeit im August in Alpbach zu sprechen kommen möchte: Sie haben an der Vorgangsweise der WKStA insbesondere die mangelnde Einbindung von Kontrollinstanzen kritisiert. Die Kontrollinstanzen sind im betreffenden Fall ja ausgeschlossen worden; das ist im Staatsanwaltschaftsgesetz auch so vorgesehen. Wie beurteilen Sie die Vorgangsweise der WKStA?

Dr. Josef Moser: Sie entspricht dem Gesetz. Das Gesetz sieht in § 8 Abs. 3 vor, dass die Kontrollinstanz oder auch die Beratungsinstanz, die Dienstaufsichtsinstanzen erst im Nachhinein zu verständigen sind. Das wurde auch von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft so gehandhabt. Diesbezüglich ist sie also den gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ihre Kritik in dem Zusammenhang?

Dr. Josef Moser: Kritik? – Sie ist dem nachgekommen, es ist nur der Punkt, der ja vom Generalsekretär angesprochen worden ist: Es wäre sicherlich zweckmäßig gewesen, dass, wenn ein Generalsekretär eines anderen Ressorts vorspricht und in dem Fall ein Aktenkonvolut - - das heißt eine Anzeige tätigt, zumindest über dieses Faktum auch der Generalsekretär des anderen Hauses, sprich unseres Hauses, zumindest verständigt wird. Das ist nicht erfolgt, und das war eine Kritik beziehungsweise eine Äußerung, die ich getätigt habe.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Danke für diese Runde.

Dr. Josef Moser: Danke.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Bundesminister! Ich würde gerne noch etwas nachfragen, was sich aus den Fragen der Frau Kollegin ergeben hat. Sie haben gesagt, in Korneuburg, im Verfahren, wie Sie aufgezählt haben, gibt es Menschen, die sind angezeigt, Menschen, die sind verdächtig, und dann war noch ein dritter Begriff, glaube ich, dabei. Können Sie mir erklären, was das bedeutet, was die Unterschiede sind?

Dr. Josef Moser: Angezeigt ist, wenn jemand in einer Anzeige beinhaltet ist. Ein Verdächtiger ist, wie gesagt, wenn die Sachverhaltsmomente nicht ausreichen, um jemanden als Beschuldigten zu werten, und Beschuldigter ist der Umstand, dass bereits ein Verfahren läuft.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Und wer waren jetzt die Beschuldigten?

Dr. Josef Moser: Ich habe es in dem Zusammenhang erwähnt. Ich glaube, es ist nicht entscheidend, sondern wichtig ist, dass ich damit sagen wollte, dass die Ermittlungen in diesen Fällen sehr umfassend seitens der Staatsanwaltschaft Korneuburg durchgeführt werden.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Mich hätten nur die Namen der Beschuldigten jetzt interessiert.

Dr. Josef Moser: Ich weiß, aber, ich glaube, die sind in dem Fall jetzt nicht Gegenstand des Ausschusses, dass man darauf eingeht, was da genau ist; sondern entscheidend ist nur, dass ich damit zum Ausdruck gebracht habe, dass in dem Fall die Staatsanwaltschaft Korneuburg derzeit sehr umfassend und in jede Richtung ermittelt.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ich würde gerne zu der Situation bei Frau S. G. (BVT) kommen. Mir ist jetzt in Ihrer vorherigen Aussage, als Frau Krisper Sie befragt hat, eines aufgefallen: Sie haben gesagt, bei Frau S. G. (BVT) wurde versucht, zu ermitteln, ob sie zu Unrecht Daten aufbewahrt, die sie nicht aufbewahren sollte. Jetzt ist Frau S. G. (BVT) aber ausschließlich als Zeugin geführt gewesen. Wenn man zu Unrecht etwas tut, ist man ja nicht Zeugin. Wie würden Sie diesen Widerspruch sehen?

Dr. Josef Moser: Also in dem Fall ist es kein Widerspruch, sondern wenn sozusagen die Staatsanwaltschaft den Eindruck beziehungsweise den Verdacht hat, dass sich bei jemandem Beweismittel befinden, hat sie auch die Möglichkeit, eben diese Beweismittel sehr wohl zu sichern. Das heißt, ob jetzt dementsprechend der- oder diejenige als Beschuldigter oder Nichtbeschuldigter geführt wird - - dass, wenn man der Meinung ist, dass Beweismittel für die Ermittlungen von Bedeutung sind, man die Möglichkeit hat, auch diese Beweismittel dementsprechend zu sichern.

Aufgrund der Umstände, die die Staatsanwaltschaft, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vorgebracht hat, indem sie erwähnt hat, dass aufgrund eines besonderen Naheverhältnisses anzunehmen war, dass sich diesbezüglich Unterlagen bei Frau S. G. (BVT) befinden, hat sie eben diese Hausdurchsuchung unter diesem Aspekt durchgeführt. Und Sie wissen ja, dass in der Folge – das hat auch Frau Abgeordnete Krisper bereits angesprochen – die Oberstaatsanwaltschaft dem nicht gefolgt ist und darauf hingewiesen hat, dass das rein spekulativ gewesen ist.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Aus den ganzen bisherigen Aussagen im Ausschuss hat man den Eindruck gehabt, dass gerade im Büro von Frau S. G. (BVT) die Sichtung dieser Ursprungsdateien, die bei ihr vermutet wurden, zwar ein Aspekt war, aber der andere Teil war, dass eigentlich wahllos alles mitgenommen wurde, was nur irgendwie zum Mitnehmen war. Sie haben selbst diese Unordnung angesprochen. Von den CDs beispielsweise waren alle bis auf eine beschriftet, also man hätte durchaus sichten können, wenn man das gewollt hätte. Es ist ja sogar eine CD mitgenommen worden, die Instruktionen für Sitzturnübungen beinhaltet hat. Ist das nicht etwas überschießend gewesen?

Dr. Josef Moser: Sie wissen, wie gesagt, was die Oberstaatsanwaltschaft dazu ausgeführt hat, was die Staatsanwaltschaft berichtet hat, die Korruptionsstaatsanwaltschaft, dass de facto im Büro ein gewisses Datenchaos bestanden hat und die Betroffene laut Aussage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft selbst nicht wusste, welche Daten auf den einzelnen Datenträgern tatsächlich drauf sind. Da man eben dadurch nicht zielgerichtet zugreifen konnte, wurde begründet, dass dadurch eben umfassender Daten gesichert worden sind. Wie gesagt, das ist die Aussage der Korruptionsstaatsanwaltschaft, und ich glaube, da haben Sie heute auch noch die Möglichkeit, die Frau Staatsanwältin diesbezüglich zu befragen.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ich lege Ihnen ein Dokument mit der Nummer 7643 vor; das ist ein anonymes Schreiben an Sie. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Josef Moser: Ja.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Da schreibt im ersten Absatz scheinbar ein Angehöriger der EGS – er gibt sich als solcher aus –: „Warum wir dann wegen Gefahr im Verzuge mit einem nicht unterschriebenen Hausdurchsuchungsbefehl diese Dienststelle völlig unvorbereitet überfallen haben, kann ich mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht erklären. Gerüchteweise hat unser Einsatzleiter einmal den Satz fallen lassen, dass es gilt dem Gridling den Kopf abzuschlagen.“ – Was sagen Sie da dazu?

Dr. Josef Moser: Gar nichts. Ich kann nur sagen, dass in dem Zusammenhang eben dieses Schreiben an mich ergangen ist, dieses Schreiben dementsprechend natürlich auch wiederum an die Oberstaatsanwaltschaft weitergegeben wurde, um dann gleichzeitig an die Korruptionsstaatsanwaltschaft diesbezüglich zu berichten. Das heißt, wir sind dem nachgegangen; aber zum Inhalt, da ich dazu keine eigene Wahrnehmung habe, wie gesagt, kann ich mich nicht äußern.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ein weiterer Absatz: „Während der Hausdurchsuchung im Extremismusreferats“ – und darum habe ich vorhin auch wegen Frau S. G. (BVT) gefragt – „des BVTs waren wir mündlich durch den Einsatzleiter und die Staatsanwältin dazu angehalten, soviel wie möglich mitzunehmen.“ – Das bestätigt ja an sich das, was Frau S. G. (BVT) auch gesagt hat, und lässt das, was die Staatsanwältin sagt, doch etwas merkwürdig erscheinen.

Dr. Josef Moser: Also ich kann nur auf den Bericht hinweisen, das heißt, ich war, wir alle waren bei der Hausdurchsuchung nicht dabei. Das heißt, Sie haben ja die Möglichkeit – und deshalb finde ich den Untersuchungsausschuss auch wichtig –, diesbezüglich nachzufragen. Ich kann nur sagen, dass aufgrund des Informationsberichts, den wir von der Korruptionsstaatsanwaltschaft erhalten haben, darauf hingewiesen worden ist – nochmals erwähnt –: Ziel der Sicherstellung waren nur die privaten Laufwerke beziehungsweise Ordner, jedoch nicht Einzelfalldaten, unter anderem. Das war das Ziel der Sicherstellung - -

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Aber das widerspricht sich jetzt schon mit dem.

Dr. Josef Moser: Man weiß in dem Fall, zumindest wurde das weiter berichtet, das hat auch Frau Abgeordnete Krisper angesprochen, dass man dann, nachdem man nicht klar zuordnen konnte, welche Daten sich wo befinden, und ein Datenchaos geherrscht hat, mehr mitgenommen hat, weil man eben genau die Daten nicht zuordnen konnte. Das ist sozusagen die Information, die ich habe.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Würden Sie aus jetziger Sicht, mit Ihrem gesamten Wissen, ausschließen, dass man mehr Daten mitnehmen wollte und nicht musste?

Dr. Josef Moser: Also wollte, müsste – ich kann nur nach den Fakten gehen. Es hat sich ja dann in der Folge auch gezeigt, dass beispielsweise auch eine Datei mit sehr sensiblen Daten vorgelegt worden ist, und zwar deshalb vorlegt worden ist, weil beispielsweise dem Betroffenen nicht einmal bekannt war, welche Daten sich tatsächlich auf der Festplatte befinden. Und erst im Nachhinein - -

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Das war aber nicht bei Frau S. G. (BVT).

Dr. Josef Moser: Nein, Festplatten mit sensiblen Daten, das war bei jemand anderem, wo man dann im Nachhinein noch einmal als Beschuldigter - - oder um eine Vernehmung ersucht hat – das war am 25. April –, um eben dabei darauf hinzuweisen, dass noch weitere Daten auf dieser Festplatte drauf waren, und wo man ersucht hat, das sofort zu löschen, was dann erfolgt ist.

Das zeigt, dass gerade im BVT, was auch festgehalten worden ist, ein bestimmtes Datenchaos geherrscht hat, keine klare Zuordnung erfolgt ist und dementsprechend auch sozusagen die Mitnahme von Beweismitteln in dem Fall umfassender gewesen ist, als das wahrscheinlich notwendig gewesen ist.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Der Beamte, der dies schreibt, ist anscheinend wirklich gerechtfertigt empört, weil er zum Schluss schreibt: „Sollte diese Amtshandlung durch das BMI und dem BMJ weiterhin nur einseitig dargestellt werden und wir Beamte der EGS als rechtsradikale Truppe Preiszlers geoutet werden, sehen wir uns gezwungen die ganze Dimension dieser Amtshandlung mit den Namen der eigentlichen Verursacher der Presse unterbreiten.“ – Was, meinen Sie, meint er mit „die ganze Dimension dieser Amtshandlung“?

Dr. Josef Moser: Das müssen Sie ihn fragen.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Das geht schwer.

Dr. Josef Moser: Ich weiß es nicht, daher kann ich da keine Auskunft geben, aber ich sage, entscheidend ist, dass in dem Fall das Oberlandesgericht, gerade was die Hausdurchsuchungen betroffen hat, in einem Fall die Hausdurchsuchung als gerechtfertigt erachtet hat und, wie gesagt, in den anderen Fällen die Hausdurchsuchung als nicht verhältnismäßig erachtet hat. Das heißt, diesbezüglich hatte das Oberlandesgericht auch die Entscheidungen getroffen, aber gerade – was mir bekannt ist – bei Herrn B. P. (BVT), den Sie angesprochen haben, ist die Hausdurchsuchung aufgrund der Verdachtslage sehr wohl als gerechtfertigt erachtet worden; soweit es mir bekannt ist.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Seit wann ist Ihnen eigentlich bekannt, dass Herr Preiszler FPÖ-Gemeinderat ist?

Dr. Josef Moser: Also, die Staatsanwältin hat ausgeführt, dass sie es zu dem Zeitpunkt nicht gewusst hat. Also, ich glaube, das - -

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Nein, Ihnen!

Dr. Josef Moser: Ich meine, die Frage - - Ich weiß es nicht und ich bin in dem Fall auch nicht Bestandteil des Verfahrens.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Aber gehört haben Sie es jetzt schon?

Dr. Josef Moser: Ja, jetzt habe ich es so wie jeder andere auch gehört; ist ja bekannt geworden.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ja. Ich würde jetzt einmal ein bisschen weiter zurückgehen, nämlich zu dieser Kontaktaufnahme Goldgrubers mit der Staatsanwältin. Ihr Generalsekretär hat - -

Ich lege Ihnen ein Dokument mit der Nummer 1079 vor. Das ist ein Vermerk über eine Dienstbesprechung vom 12. März. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Gleich am Anfang: Der Generalsekretär eröffnet die Sitzung, und dann kommt schon ein Satz, der mich etwas stutzig gemacht hat. Es ist natürlich klar, dass es zwischen zwei Ministerien keinen formalen Dienstweg gibt, der gesetzlich geregelt ist; das wissen wir alle. Wir wissen aber auch, dass es zwischen Ministern und den hohen Beamten gewisse Usancen gibt, die in der Regel eingehalten werden und auch eine gewisse Nützlichkeit haben. Da sagt Herr Pilnacek: „Eine direkte Kontaktaufnahme des GS des BMI“ – also des Herrn Peter Goldgruber – „mit der Staatsanwältin ohne Einhaltung des Dienstwegs ist ein Skandal.“ – Was sagen Sie dazu? Ich meine, es ist ja nicht nichts, wenn das Ihr Generalsekretär so empfindet.

Dr. Josef Moser: Na, er hat das ja klargestellt. Anwesend war der Generalsekretär, gleichzeitig anwesend war die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, und daher richtet sich das ja nicht an den Generalsekretär eines anderen Ministeriums, wie das auch der Herr Verfahrensrichter dargelegt hat, sondern es richtet sich an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, dass sie, nachdem sie am 19. informiert worden ist, dass der Generalsekretär ein Konvolut übergeben oder eine Anzeige tätigen will, ihn nicht informiert hat, dass in dem Fall der Generalsekretär direkt bei einer Staatsanwältin vorspricht. Darum handelt es sich.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Also ich muss Ihnen sagen, ich lese das komplett umgekehrt. Wortwörtlich: „Eine direkte Kontaktaufnahme des GS des BMI mit der Staatsanwältin ohne Einhaltung des Dienstwegs ist ein Skandal.“ – Da meint er eindeutig Goldgruber.

Dr. Josef Moser: Also wenn wir da jetzt in die Interpretation gehen, hat er mir gegenüber geäußert, dass da die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gemeint ist, aber ich glaube, Sie haben die Möglichkeit gehabt, den Generalsekretär diesbezüglich im Rahmen der Befragung zu einer Äußerung zu bringen.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Jetzt im Nachhinein wissen wir alle, dass Goldgruber zur Staatsanwältin gegangen ist, Goldgruber so eine Art Zeugenjahrmarkt eröffnet und mithilfe Dr. Letts möglichst viele Zeugen präsentiert hat. Dr. Lett war ständig irgendwo dabei, ist ständig bei der Staatsanwaltschaft herumgesessen, wenn irgendetwas war, und das sogar zum Erstaunen einiger. Herr Gridling hat berichtet, dass er sogar einmal dort war, als er dort war. Dann ist scheinbar sehr bewusst diese Einheit ausgesucht worden, mit der Ausrede, wie ich sage, dass sie die einzige ist, die nicht irgendwie betroffen gewesen wäre. Haben Sie jetzt nicht im Nachhinein das Gefühl, dass da die Staatsanwaltschaft schwerstens manipuliert worden ist?

Dr. Josef Moser: Also ich habe den Erfahrungsstand nicht, den die Mitglieder des Untersuchungsausschusses aufgrund der Sitzungen und Zeugeneinvernahmen haben. Ich kann nur darauf hinweisen, dass das Oberlandesgericht festgehalten hat, dass mit Ausnahme von einem Fall Tatverdacht bestanden hat, das heißt, dass dementsprechend Ermittlungen durchzuführen waren, und diese Ermittlungen wurden auch durchgeführt. Das ist ein Umstand, der gegeben ist.

Das heißt also, die Staatsanwaltschaft hat berechtigt Ermittlungen durchgeführt, wie das in der Folge auch das Oberlandesgericht festhalten hat, aber in einigen Fällen überschießend. Das heißt, diese Maßnahme war nicht verhältnismäßig, weil das Oberlandesgericht der Meinung war, dass man diese Unterlagen, diese Beweismittel allenfalls auch durch gelindere Mittel hätte erlangen können. Das sind die Umstände: Es war Tatverdacht da, und aus dem Grund hatte die Staatsanwaltschaft in dem Fall auch zu ermitteln, und dementsprechend spielt da die Motivation keine Rolle.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ich frage mich halt, was das für Ihre Verantwortung als Justizminister bedeutet, wenn sich jetzt im Nachhinein herausgestellt hat, dass sämtliche Zeugen, die da aufgetrieben wurden, eigentlich eine katastrophale Zeugenperformance vorgelegt haben, dass diese Nacht- und Nebel-Aktion zu einem schweren Schaden für die Republik geführt hat, dass die Sicherheit der Republik gefährdet war, dass unsere internationale Zusammenarbeit gefährdet war. Das hat sich jetzt ja alles herausgestellt.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Meine Frage ist: Wie beurteilen Sie im Wissen all dessen das, was geschehen ist?

Dr. Josef Moser: Der Umstand, der da ist, ist der, dass die Staatsanwaltschaft Anzeigen erhalten hat, Zeugeneinvernahmen gehabt hat, aufgrund derer sie der Meinung war, dass Ermittlungen durchzuführen sind. Die Ermittlungen waren durchzuführen, wie das Oberlandesgericht festgehalten hat, nachdem ein Tatverdacht vorgelegen ist. Die Ermittlungen wurden in vielen Fällen durchgeführt. In dem Fall wurde die Korruptionsstaatsanwaltschaft durch das Oberlandesgericht bestätigt. In einigen Fällen haben sie sehr wohl Tatverdacht angenommen, haben aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Handlungen, die gesetzt worden sind, nicht verhältnismäßig gewesen sind.

Was die Staatsanwaltschaft betrifft, was die Justiz betrifft, hat sie die Aufgabe, wenn an sie Sachverhalte herangetragen werden beziehungsweise wenn sie im Rahmen eines Offizialdeliktes auf Fehlverhalten strafrechtlicher Natur kommt, Maßnahmen zu setzen, und das hat sie getan. Sie ist also ihrer Aufgabe nachgekommen. Dass die Justiz funktioniert, zeigt ja auch, dass beispielsweise die Ermittlungen, die von der Korruptionsstaatsanwaltschaft durchgeführt wurden, die von Beschwerdeführern im Rahmen von Beschwerden als nicht gerechtfertigt erachtet wurden, in der Folge durch das Oberlandesgericht wiederum in einigen Fällen bestätigt und in einigen Fällen nicht bestätigt worden sind. Das heißt, man kann sagen, dass uns dieses Verfahren zeigt, dass die Justiz in Österreich funktioniert, und darauf bin ich stolz.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Bevor ich die Frage stelle, möchte ich mich noch zur Geschäftsordnung melden, bitte.

Vorsitzende Doris Bures: Ja, bitte.

*****

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Und zwar ersuche ich sowohl die Frau Vorsitzende als auch den Verfahrensrichter, bei der Fragestellung darauf achtzugeben, dass in der Fragestellung nicht permanent Behauptungen eingepackt werden, die dann, obwohl sie nicht objektiviert sind, hier im Raum stehen bleiben. Ich darf in Erinnerung rufen, dass Herr Verfahrensrichter Strauss in den vergangenen Sitzungen sehr wohl immer wieder urgiert hat, dass man in der Fragestellung bitte keine Behauptungen verpacken soll. Wir haben beim Vorredner mehrmals gehört, dass er gesagt hat: Jetzt wissen wir – wir wissen noch gar nichts! Es ist nichts objektiviert, und ich ersuche, darauf in den künftigen Fragerunden bitte Rücksicht zu nehmen. Ich würde mich jetzt gerne in meiner Befragung zu Wort melden.

Vorsitzende Doris Bures: Ich frage nur noch, ob es zur Geschäftsordnung noch eine Wortmeldung gibt? – Das ist nicht der Fall. Dann würde ich Sie, Herr Dr. Pöschl, bitten, darauf zu antworten.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Selbstverständlich nehme auch ich darauf Bezug. Es steht auch in unserer Verfahrensordnung, dass Suggestivfragen nicht gestellt werden dürfen, aber mir ist, obwohl ich dem ganzen Verlauf sehr eingehend folge, ein grober Verstoß nicht aufgefallen.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals. – Dann haben Sie jetzt das Wort, Herr Abgeordneter Jenewein. – Bitte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Dann gehe ich jetzt in die Befragung ein. Wir haben halt unterschiedliche Wahrnehmungen, Herr Verfahrensrichter, aber das kennen wir aus diesem Untersuchungsausschuss ja schon zur Genüge.

Sehr geehrter Herr Justizminister! Sie sind eingangs in Ihrer Erstbefragung ganz kurz auf die Problematik des Journalrichters eingegangen: dass Sie das für problematisch empfinden, dass da um 22 Uhr de facto übers Telefon eine Hausdurchsuchung genehmigt wird. Könnten Sie das vielleicht auch im Lichte dieses aktuellen Falls ein bisschen präzisieren, wie Sie sich das in der Praxis vorstellen, wie man da in Zukunft vorgehen sollte beziehungsweise haben Sie als Justizminister da Vorstellungen, wie man diese Praxis in Zukunft verbessern oder konkretisieren könnte?

Dr. Josef Moser: Also was die Journaldienstdringlichkeit in dem Zusammenhang betrifft, hat ja unter anderem auch das OLG festgehalten, dass die Journaldienstdringlichkeit nicht gegeben war. Auch am 12. März, als die Dienstbesprechung stattgefunden hat, wurde bereits von einer Fachaufsicht die Journaldienstdringlichkeit in dem Fall zumindest angezweifelt. Das heißt, zum damaligen Zeitpunkt war der von der Korruptionsstaatsanwaltschaft erwähnte Umstand der, dass die Gefahr der Datenlöschung bestehen würde und aus dem Grund ein Schnellzugriff notwendig wäre.

Die Problematik, die man dabei hat, war, dass man am 23.2. beim Gruppenleiter Handler noch davon ausgegangen ist, dass, wenn sich der Verdacht tatsächlich erhärten sollte, in der Folge auf jeden Fall der Haft- und Rechtsschutzrichter befasst werden sollte. Das ist dann nicht mehr erfolgt, sondern man ist in die Richtung gegangen, dass dann der Journalrichter um 22.30 Uhr mündlich befasst worden ist, er seine Bewilligung getätigt hat und am nächsten Tag die Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Das heißt, zurückkommend auf Ihre Frage, bei der Sie erwähnt haben, welche Schlüsse man daraus ziehen sollte: Meines Erachtens gibt es drei Elemente, die ich erwähnt habe, die vorher gefragt worden sind.

Der erste Punkt ist, dass grundsätzlich erstens einmal in solchen Fällen, wenn da eben bedeutende Einrichtungen betroffen sind, die Oberstaatsanwaltschaft als Beratungsorgan beigezogen wird. Das wird eine Diskussion sein, die wir sicherlich werden führen müssen, wenn der Untersuchungsausschuss seine Arbeit beendet hat.

Der zweite Punkt ist, dass dementsprechend auch der Richter in dem Fall jedenfalls schriftlich die Anordnung erhält, damit er auch aufgrund der Faktenlage, der Datenlage entscheiden kann, und mündlich nur in jenen Fällen, in denen Gefahr in Verzug ist, zum Beispiel bei Gefährdung von Leib und Leben oder Gesundheit oder Freiheit und dergleichen. Das ist ein Aspekt, den man auch mit beleuchten sollte.

In dem Zusammenhang der dritte Aspekt, der da ist: Wenn es um solche Fälle geht, ist immer ein Check and Recheck gut; ob man da nicht in Zukunft den Weg beschreitet, beispielsweise auch eine gerichtliche Beweisaufnahme in diesen Fällen anzuordnen.

Das sind also meines Erachtens drei Punkte, die man diskutieren sollte. Auf jeden Fall sollte in solchen Fällen auch die Sicht, die nicht unmittelbar mit dem Sachverhalt befasst ist, sondern mittelbar, das heißt die Kontrollinstanz, noch einen Recheck erhalten. Ich möchte extra erwähnen, dass dieser Vorschlag nicht in die Richtung geht, dass der Justizminister eingebunden wird und damit die Reform, die man 2015 gemacht hat, wieder rückgängig gemacht wird, sondern – im Gegenteil – dass man sich aufgrund der Erfahrungen, die man gemacht hat, überlegt, ob dieser Schritt nicht ein zweckmäßiger, ein notwendiger wäre, um das dementsprechend eben noch umfassender behandeln zu können.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): So wie Sie das darstellen, kann ich das sehr gut nachvollziehen. Ich darf Ihnen aber trotzdem das Dokument Nummer 1079, Seite 81, vorlegen. (Auskunftsperson Moser: Ja!) Da handelt es sich um einen „Vermerk über Hinzuziehung des Landesgerichts für Strafsachen Wien“ von Herrn Staatsanwalt Mag. Matthias Purkart. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

In diesem Vermerk beschreibt Herr Matthias Purkart, dass bereits am 22. Februar, also fünf Tage vorher, eine Arbeitswoche vorher, der Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien, Herr Mag. Friedrich Forsthuber, involviert war, dass offenbar eine sensible Sache auf die StA zukommt. Das wird in diesem Aktenvermerk schön beschrieben.

Es wird auch beschrieben, dass am 27. Februar, sprich am Tag vor der Hausdurchsuchung, wieder mit dem Präsidenten des Landesgerichts Kontakt aufgenommen wurde und dass um 13 Uhr nochmals mit ihm telefonisch Kontakt aufgenommen wurde und dass um 13.30 Uhr, sprich kurz nach Mittag, mit dem späteren Journalrichter ebenfalls telefonisch Kontakt aufgenommen wurde und dass da avisiert war, dass es da offenbar kurz davor ist, eine Amtshandlung zu setzen beziehungsweise dass eine Genehmigung einer Hausdurchsuchung stattfinden könnte.

Das heißt, meiner bescheidenen Meinung nach sehe ich hier eigentlich nicht die Nacht-und-Nebel-Aktion, wenn der Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien schon fünf Tage, also eine Arbeitswoche, vorher informiert war, dass da etwas kommen könnte, wenn der Journalrichter am Nachmittag schon darüber informiert wird, dass da etwas kommen wird.

Kann man da wirklich davon sprechen, dass um 22 Uhr ohne Wissen von irgendjemandem im Haus irgendeine Hausdurchsuchung genehmigt wurde und alle blindlings quasi ins Verderben gelaufen sind? Wie sehen Sie das, dass da schon fünf Tage vorher offenbar quer durchs Haus herumtelefoniert wurde? Meiner Einschätzung nach ist es doch so, dass man sich da sehr wohl informiert hat, wie man diese Sache bestmöglich über die Bühne bringen kann. (Auskunftsperson Moser: Mhm!) Was sagen Sie dazu?

Dr. Josef Moser: Das ist ein Vorgehen, das sich bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft abgespielt hat. Natürlich, wenn man eine Hausdurchsuchung plant oder durchführt, ist es notwendig, Vorschritte zu setzen. Ich glaube, Aufschluss gibt da der Aktenvermerk von Oberstaatsanwalt Handler, das ist der Gruppenleiter, der noch am 23.2. um 8.20 Uhr gesagt hat – also vor dem, was Sie gerade angeführt haben (Abg. Jenewein: Nein, das war knapp danach!), oder knapp danach –: „Obwohl im Hinblick auf die mögliche Vernichtung von Beweisen durch Datenlöschungen und Beeinflussung von Zeugen davon auszugehen ist, dass ein Einschreiten in naher Zukunft notwendig ist, können die angedachten Maßnahmen (Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachung und Festnahme) nicht ohne ausreichendem Tatverdacht angeordnet werden. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse der weiteren Zeugenvernehmungen jedenfalls abzuwarten und genau zu prüfen.“

Das heißt also, zum Zeitpunkt 23. hat man gesagt: Es könnte sein, aber es reicht nicht aus.

Er hat weiter ausgeführt: „Sobald die Zuständigkeit besteht, können die gerichtlich zu bewilligenden“ Hausdurchsuchungen „allenfalls mit vorheriger Rücksprache mit dem Präsidenten des LG für Strafsachen Wien – dem dann zuständigen“ Haftschutzrichter „persönlich übergeben werden. Gleichzeitig ist auch ein Informationsbericht an das BMJ zu erstatten. Zwischen den“ Hausdurchsuchungen „und dem Einschreiten sollte allerdings möglichst wenig Zeit vergehen.“

Er führt dann weiter aus: „Sollten“ die Hausdurchsuchungen „nicht nur im BMI, sondern auch an privaten Wohnadressen durchzuführen sein, wird die Zuziehung der Finanzpolizei erwogen, um möglichst wenig Information im BMI ,durchsickern‘ zu lassen“. Bei jeder“ Hausdurchsuchung „müsste auch ein Staatsanwalt anwesend sein.“

Er führt dann noch aus, damit ich das vollständig habe: „Dem von Dr. Lett aufgebaute Zeitdruck (falls kein baldiges Einschreiten erfolgt, sollen nächste Woche Suspendierungen erfolgen) wird jedenfalls nicht nachgegeben, wenngleich unabhängig davon im Hinblick auf die Beweisvernichtung (siehe oben) ein rasches Vorgehen sinnvoll erscheint.“

Und dann: „Am 23.2.2018“ – also knapp danach – „gegen 10 Uhr ruft Dr. Lett an und gibt bekannt, dass der nächste Zeuge heute um 12.00 Uhr erscheinen wird.“

Am 23.2. um 10.15 Uhr wird mitgeteilt: „Der nächste kommt heute um 12, für den Fall, dass du dabei sein möchtest....“

Und er führt dann am 23.2. um 10.52 Uhr aus: „Ok. Ich werde kommen und zumindest zeitweise teilnehmen. Wenn mir das IT-Thema zu spezifisch wird, gehe ich wieder.“

Das war der Umstand, der da ist. Das heißt, zu dem Zeitpunkt hat man aufgrund der Beweislage, die vorliegend ist, damit gerechnet, weil eben der Verdacht besteht, von der Korruptionsstaatsanwaltschaft geäußert, dass Datenlöschung besteht; aber erst nach der Durchführung der Zeugenvernehmung vom 23. und 26. hat man dann am 27. eine Besprechung durchgeführt. Es wurden, wie die Staatsanwältin ausführt, am Nachmittag die Anordnungen geschrieben, und in der Folge wurde dann um 22.30 Uhr, glaube ich, der Journalrichter befasst, und am nächsten Tag wurde die Hausdurchsuchung durchgeführt.

Das ist der Sachverhalt, den ich darlegen kann. Daraus kann man dann Schlüsse ziehen, aber jedenfalls ist das der Sachverhalt, von dem ich auszugehen habe.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Aus der Vorlage, die ich Ihnen vorgelegt habe, geht aber hervor, dass der Journalrichter bereits um 13.30 Uhr, am selben Tag, darüber informiert war, dass etwas kommen wird. Das heißt, das Haus war ja vorbereitet, dass etwas kommen wird.

Dr. Josef Moser: Es war ja der Umstand, dass in dem Zusammenhang das Oberlandesgericht festgehalten und auch dementsprechend, wahrscheinlich kritisch, angemerkt hat, dass beispielsweise diese Aktenvermerke, die ich angesprochen habe, nicht Bestandteil des Ermittlungsaktes gewesen sind, sondern nachträglich vorgelegt worden sind, es darauf nicht eingehen konnte und es infolgedessen auch die Journaldienstdringlichkeit nicht dementsprechend bewerten kann. Das ist der Umstand.

Hätte man diese Tagebücher beziehungsweise diese Aktenvermerke früher zum Ermittlungsakt genommen, wäre es allenfalls nicht auszuschließen gewesen, dass dementsprechend auch dann vom Oberlandesgericht die Journaldienstdringlichkeit sehr wohl bestätigt worden wäre; aber das ist jetzt in dem Fall ein Umstand, den wir nicht bewerten können. Aufgrund der Ausführung des Oberlandesgerichts aber könnte man zum Schluss kommen: Wäre alles vorgelegen, hätte das allenfalls auch zu einer Journaldienstdringlichkeit geführt. Es ist aber nicht vorgelegen, infolgedessen wurde die Journaldienstdringlichkeit eben nicht bestätigt oder als nicht gegeben erachtet.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Es liegt mir auch fern, jetzt irgendjemandem irgendwelche Schuld zuzuschieben, ich möchte das nur gegenüberstellen, weil das auch meine Aufgabe hier ist. (Auskunftsperson Moser: Ja, weiß ich!)

Sie haben bei Ihrer Erstbefragung vom Ermittlungsdruck gesprochen, der da offenbar wahrgenommen wurde. Jetzt haben uns sowohl Frau Schmudermayer als auch Frau Vrabl-Sanda erklärt, dass es keinen Ermittlungsdruck gegeben hat. Wenn man sich das Tagebuch genauer durchliest, dann wird manches Mal geschrieben, dem Druck von Herrn Lett werde nicht nachgegeben.

Die Frage ist nur: Wie definiert man Ermittlungsdruck? Können Sie uns Ihre Definition geben? Ermittlungsdruck gibt es nicht nur von außen (Auskunftsperson Moser: Absolut!), Ermittlungsdruck gibt es medial (Auskunftsperson Moser: Absolut!), Ermittlungsdruck gibt es mitunter sogar aus dem Haus, weil man Ergebnisse erwartet. Können Sie kurz beschreiben, was in dieser Frage gemeint sein kann? Es gibt mitunter auch einen politischen Ermittlungsdruck.

Dr. Josef Moser: Ich habe immer darauf hingewiesen, wie schon erwähnt, dass um 22.30 Uhr der Journalrichter verständigt worden ist beziehungsweise er die Durchsuchung bewilligt hat, und ich habe gleichzeitig immer wieder gesagt: Die Frage ist, warum es in dem Fall derartig rasch dann in der Abfolge zu den Hausdurchsuchungen gekommen ist. Was war der Grund dafür?

Wenn man Ermittlungsdruck oder Ermittlungsnotwendigkeit sagt, dann ist das, glaube ich, damit umschrieben, und ich habe das damals bei der Pressekonferenz, die ich durchgeführt habe, auch so ausgedrückt: Man wird sich jetzt anschauen, wie es dazu gekommen ist, dass diese Anordnungen so angeordnet worden sind, wie der Ermittlungsdruck ausgeschaut hat und in welcher Situation die ermittelnde Staatsanwältin zu dem Zeitpunkt gewesen ist.

Ich traue mich jetzt nicht zu sagen, wer die Verantwortung hat. Entscheidend ist, dass man dem nachgeht, warum in diesem Fall gerade die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft diese Entscheidung in dieser Form getroffen hat, obwohl in diesem Fall in der Folge das Oberlandesgericht die Entscheidung als nicht verhältnismäßig erachtet hat.

Das war der Punkt, dass natürlich – was erwähnt worden ist – im Jahr 2017 bereits Konvolute vorgelegen sind. Es hat im Oktober 2017 einen Informationsbericht gegeben. Es hat im Jänner 2018 eben die Anzeige gegeben, und im Feber – weggehend vom 19. Feber bis zum 27. Feber – ist dann sozusagen der Umstand so eingetreten, dass man am 28. bereits die Hausdurchsuchung durchgeführt hat. Was für ein Umstand? – Das heißt, es dürfte ein Druck aufgebaut worden sein. Beweismittel, welche auch immer das waren – das ist ja, wie gesagt, ein Punkt, der ja vom Untersuchungsausschuss untersucht wird - - Das kann ich in dem Fall ja nicht beantworten, da ich die subjektiven Momente nicht kenne.

Was den Druck betrifft: Natürlich wurde im Verfahren – weil ja unter anderem auch die Dienstbesprechung vorgelegt worden ist – von Staatsanwältin Schmudermayer mehrmals darauf hingewiesen, dass ein gewisser Druckmoment bestanden hat. Beispielsweise führt Schmudermayer aus (aus den Unterlagen vorlesend): „Die Zeugin war ängstlich, es wurde der Eindruck vermittelt, dass eine Drucksituation vorherrscht.“ (Abg. Jenewein: Auf die Zeugin?) – Auf die Zeugin, genau!

Oder beispielsweise, „dass bei einem Auffallen des Einsatzes Daten gelöscht werden“ können. – Das ist auch wieder dieser Umstand, der Druck: Müssen wir jetzt etwas tun, damit Daten nicht gelöscht werden?

Es gibt weitere Momente, in denen eben gesagt wird, beispielsweise auch einen Zeugen betreffend: „Eine Vernehmung, die für Mittwoch geplant war, wurde von der Zeugin allerdings aufgrund der medialen Situation abgesagt, sie fühlte sich dem Druck durch die mediale Berichterstattung nicht gewachsen.“

Es sind mehrere Druckmomente im Verfahren, die sich in den Akten widerspiegeln. Da ist die Frage: Hat es einen Druck gegeben? Hat es keinen Druck gegeben? Entscheidend in dem Zusammenhang ist aber, dass das Oberlandesgericht ja darauf hingewiesen hat – ich glaube, ich brauche nicht mehr darauf hinzuweisen –: Der Tatverdacht ist vorliegend, und was den Bereich der Beweissicherung betrifft, so war diese, wie gesagt, nicht verhältnismäßig.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Es ist eine interessante Erklärung, weil Sie als Politiker natürlich genau wissen, wie die Erklärung hier vor dem Untersuchungsausschuss medial rezipiert wird. Sprich, wenn es heißt, es gibt einen Ermittlungsdruck, dann wissen wir natürlich, dass dieser Ermittlungsdruck vor allem medial darauf aufgestellt wird, dass der Druck einzig und allein aus dem Innenministerium gekommen ist.

Wenn ich mir jetzt Ihre Erklärung so durchlese, dass es in dem Verfahren Druck auf Zeugen gegeben hat, dass es Druck wegen Beweismittelvernichtung gegeben hat, dann gehe ich davon aus – und jetzt bin ich gespannt, ob mir der Verfahrensrichter gleich in die Parade fährt, weil ich vielleicht eine Suggestivfrage stelle –, dass es in jedem Verfahren irgendwo einen Druck gibt. Ein jeder Zeuge steht unter einer gewissen Drucksituation. Immer wieder kann es dazu kommen, dass man Beweismittel – seien es irgendwelche Zettel – verschwinden lässt oder dass vielleicht etwas aus einem Büro weggeschafft wird. Wenn das die Drucksituation ist, die Sie da beschreiben, die da geherrscht hat, gehe ich dann recht in der Annahme, dass es sich da gar nicht um politischen Druck aus dem Innenministerium handelt, sondern dass es eine Drucksituation ist, die in jedem normalen Verfahren vorkommt?

Dr. Josef Moser: In jedem Verfahren, wie gesagt, gibt es einen Druck – das ist überhaupt keine Frage –, wenn Maßnahmen durchgeführt werden – das ist ja auch vorgesehen –, wenn beispielsweise die Polizei einbezogen wird, damit bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden.

Das heißt, da ist es darum gegangen, dass ich darauf hingewiesen habe, dass um 22.30 Uhr der Journalrichter befasst wird und nicht der Haft- und Rechtsschutzrichter, wie das vorgesehen gewesen ist. Natürlich geht es auch darum, dass man in der Abfolge merkt, dass es, wie gesagt, immer mehr für notwendig erachtet wurde – vom 23. weg, wo man die Hausdurchsuchung noch nicht durchgeführt hat oder nicht für erforderlich erachtet hat - - aber, wie gesagt, es reichen die Beweismittel nicht aus. Am 27., in dem Fall, war der Umstand so, dass man dringend die Hausdurchsuchung benötigt und um 22.30 Uhr den Journalrichter befasst.

Daraus zeigt sich ja, dass ein Ermittlungsdruck bestanden hat. Ich sage aber nicht, wodurch der bedingt ist und inwieweit dieser Druck dann tatsächlich allenfalls zu gewissen Handlungen geführt hat. Es war ein Ermittlungsdruck und es hat ja auch Gruppenleiter Handler am 23. darauf hingewiesen, dass er dem Zeitdruck, der – wie er erwähnt hat – von Dr. Lett aufgebaut wird, nicht nachgeht oder nachgehen wird. Das zeigt, dass ein Druck da war. Der ist selbst im Aktenvermerk angesprochen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Bei der Aussage hier vor dem Untersuchungsausschuss hat die Frau Staatsanwältin gesagt, dass es auch einen medialen Druck gegeben hat, nämlich schon im Herbst 2017, weil immer wieder nachgefragt wurde, was denn jetzt mit diesem laufenden Verfahren ist und wann dieses laufende Verfahren jetzt endlich weitergeht und ob es endlich bald Ermittlungsberichte dazu gibt. – Kann man das auch unter diesem Ermittlungsdruck subsummieren? Wie sehen Sie das?

Dr. Josef Moser: Ich habe die Umstände dargestellt, die mich veranlasst haben, zu sagen, dass das zumindest ein Untersuchungsausschuss näher ergründen sollte. Wie es zu dieser oder jener Entscheidung gekommen ist, warum in so schneller Abfolge dann Entscheidungen getroffen werden, ist eine Sache des Untersuchungsausschusses. Ich kann nur auf die Fakten Bezug nehmen, die sich aus den Akten ergeben. Ich glaube, da habe ich dargelegt, warum oder worin der Ermittlungsdruck eben vorgelegen ist, ohne eine Zuordnung zu treffen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Gut, dann möchte ich das vorerst einmal beenden und komme zu meiner nächsten Frage. Wie viele Minuten habe ich denn noch?

Vorsitzende Doris Bures: 40 Sekunden; Minuten sind es nicht mehr, 40 Sekunden.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): 40 Minuten wären mir lieber.

Ich möchte ganz kurz auf diesen – Sie haben es schon erklärt – nicht vorhandenen Dienstweg zwischen den Ministerien, zwischen Goldgruber und Pilnacek, eingehen, weil Sie gesagt haben, es gibt da keinen direkten Dienstweg. Sehen Sie da ein Versäumnis, das man Generalsekretär Goldgruber anlasten kann, beziehungsweise wie schätzen Sie das überhaupt datenschutzrechtlich ein? Hätte Herr Mag. Goldgruber da überhaupt Daten über dieses Verfahren, das er offenbar jetzt als Anzeiger mit angestoßen hat, weitergeben dürfen?

Dr. Josef Moser: Es geht da, glaube ich, nicht um Daten weitergeben, sondern es geht darum, dass zum Beispiel ein Generalsekretär dem anderen sagt: Du, ich habe eine Anzeige gemacht und ich gehe jetzt zur Staatsanwältin. – Das ist aber ein Verhalten, das, wie gesagt, zwischen den Generalsekretären auszumachen ist. Was aber da vorliegend ist, ist eben, was ich bereits erwähnt habe, das Verhältnis der Korruptionsstaatsanwaltschaft zum Generalsekretär – nicht der Generalsekretär in seiner Funktion als Generalsekretär, sondern als Sektionschef und damit zuständig für die Fachaufsicht – und dass er von diesem Umstand nicht informiert worden ist, weil es ein Umstand ist, der nicht alltäglich ist, dass ein Generalsekretär selbst die Anzeige in dem Fall bei einer Staatsanwältin hinterlegt beziehungsweise tätigt.

Vorsitzende Doris Bures: Eine kurze Frage noch?

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ist ihm hier ein Versäumnis anzulasten? Ich möchte es nur präzisieren, weil ich gefragt habe.

Dr. Josef Moser: Wie meinen Sie mit Versäumnis? Das ist - -

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ob Generalsekretär Goldgruber hier ein Versäumnis in diesem nicht vorhandenen Dienstweg anzulasten ist?

Dr. Josef Moser: Ich habe erwähnt, dass, wie gesagt, es ja nicht zu den Dienstpflichten zählt, diesbezüglich jemanden zu informieren, sondern dass es an und für sich eine Gepflogenheit ist.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Zweite Fragerunde. Frau Abgeordnete Dr.in Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Minister! Ich komme zurück zum Ermittlungsdruck. Diesen Begriff haben Sie als Reaktion auf die OLG-Entscheide verwendet, in denen die Hausdurchsuchungen für rechtswidrig erklärt wurden – in dieser Pressekonferenz gleich danach. Es geht natürlich um unzulässigen Druck, also keinen Ermittlungsdruck, weil man als Staatsanwältin gestresst ist, weil man gerne ermitteln will, sondern um unzulässigen Druck, der schließlich auch daher rühren kann, dass man, wie die Staatsanwältin auch gesagt hat, Zeugen stellig gemacht bekommt vonseiten eines Innenministeriums, nach entsprechenden Gesprächen davor, aber sehr wohl auch – und darauf möchte ich zurückkommen –, wenn vonseiten eines Kabinettsmitarbeiters Druck ausgeübt wird.

Ich lege Ihnen jetzt diese E-Mail-Korrespondenz vor, die Kollegin Zadić schon angesprochen hat – Dokument 8064 –, um zu thematisieren, was Ihr Generalsekretär als Ermittlungsdruck erachtet. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Meine Kollegin hat es schon ausgeführt, dass diese E-Mail-Korrespondenz initiiert wurde durch eine Diskussion hier zwischen Frau Schmudermayer und mir zu ihrem Vermerk, dass Lett auch Festnahmen wollte. – Seite 134; unten sehen Sie eben die erste E-Mail von Generalsekretär Pilnacek an Johann Fuchs vom 11. Oktober: „Lieber Hans! Das ist doch unfassbar; kein Ermittlungsdruck?“ – rhetorisches Fragezeichen – „Das ist uns nie berichtet worden!“ (Auskunftsperson Moser: Mhm!)

Ist es da Ihre Wahrnehmung, dass der Herr Generalsekretär, Ihr Herr Generalsekretär, die Intention von Lett, Festnahmen durchführen zu lassen, als Ermittlungsdruck gewertet hat?

Dr. Josef Moser: Ich bin jetzt in einer Interpretation; das heißt, da dieses E-Mail vom Generalsekretär abgefasst worden ist, glaube ich, muss man ihn dazu befragen. Wie gesagt, zu sagen, worauf sich das bezieht, da tue ich mir jetzt schwer – genauso wie Sie das auch tun könnten oder ich tun müsste –, eine Interpretation durchzuführen. Man muss meinen Generalsekretär fragen, was er damit gemeint hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie mit ihm nie darüber gesprochen?

Dr. Josef Moser: Ich habe gerade erwähnt: Die Umstände zum Ermittlungsdruck habe ich, wie gesagt, ausgeführt. Ich glaube, auch der Generalsekretär hat im Rahmen seiner Befragung hier vor dem Untersuchungsausschuss darauf hingewiesen – Ermittlungsdruck begründet – und auch gesagt, ob man jetzt Ermittlungsdruck oder Ermittlungsnotwendigkeit und dergleichen - - Ich glaube, er ist ja dazu befragt worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber das wurde ihm erst – offensichtlich, weil das E-Mail von Oktober ist – nach seiner Befragung bekannt. Aber haben Sie je mit dem Generalsekretär darüber gesprochen – über Ermittlungsdruck?

Dr. Josef Moser: Natürlich, keine Frage. Es war ja ursprünglich schon so, dass in der Dienstbesprechung am 12.3. bereits Zweifel geäußert worden sind, was beispielsweise die Journaldienstdringlichkeit betroffen hat; das ist ja ein Umstand, wenn man zu dieser Handlung kommt und den Journalrichter befasst und dergleichen. Es war auch der Umstand gegeben, dass man, wie gesagt, darauf hingewiesen hat, dass ja die Aktenvermerke, die heute schon besprochen worden sind, eben nicht beim Ermittlungsakt dabei waren, obwohl sie eben sehr wohl für den Sachverhalt auch von Bedeutung sind.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Den Generalsekretär haben wir hier am 3.10. befragt, die E-Mail ist vom 11.10.; demnach war ihm die Tatsache dieses Drucks durch Dr. Lett – „Lett wollte Festnahmen“ – noch nicht bekannt, als er hier war. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen. – Auskunftsperson Moser: Bitte?)

Der Generalsekretär war am 3.10. bei uns, die E-Mail ist vom 11.10. (Auskunftsperson Moser: Ja!) Demnach war ihm, als er bei uns war, diese Tatsache, die durch die Befragung von Frau Schmudermayer herauskam, dass Dr. Lett noch Festnahmen wollte, noch nicht bekannt. Deswegen interessiert mich, ob Sie mit ihm danach noch einmal darüber gesprochen haben.

Dr. Josef Moser: Diesbezüglich nicht, nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie sehen dann die weitere Korrespondenz, es gibt eine E-Mail vom selben Tag, abends schreibt Johann Fuchs an Magdalena Wehofer. In dieser E-Mail wird ausgeführt: „....und wurde die Rechtsgrundlage, auf der die die Ursula hier mit einem Kabinettsmitarbeiter des BMI das StA-Vorgehen in einem Verschlussakt diskutiert, schon thematisiert?“ – Wo sehen Sie die Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen?

Dr. Josef Moser: Also dazu müssen Sie den Generalsekretär befragen. Ich kann Ihnen zu einem E-Mail, das der Generalsekretär abgefasst hat - - Ich kenne den Sachverhalt nicht, der dem zugrunde liegt, dass er dieses E-Mail in der Form verfasst hat. Ich glaube, da ist der richtige Ansprechpartner der Generalsekretär.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber haben Sie keine Wahrnehmung zu einer Rechtsgrundlage? Sie sind ja auch Jurist.

Dr. Josef Moser: Aber ich bin nicht der, der jeden einzelnen Schritt in einem Verfahren mit dem Generalsekretär abhandelt, sondern da ist es der Generalsekretär, der Leiter der Fachsektion, der die Dienstaufsicht wahrnimmt und aufgrund der ihm zugehenden Meldungen auch seine Handlungen setzt. Also bräuchte man den Sachverhalt dazu. Da wäre es notwendig, diesbezüglich, wenn Sie das für notwendig erachten, den Generalsekretär zu befragen, aber dazu kann ich keine Antwort geben.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in dieser Runde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie haben keine Wahrnehmung zu irgendeiner Diskussion in Ihrem Ressort, ob es eine Rechtsgrundlage für Gespräche eines Kabinettsmitarbeiters mit der Staatsanwältin gab?

Dr. Josef Moser: Nein, nein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich bleibe gleich bei diesem Themenkomplex, nämlich bei diesem Ermittlungsdruck und der Zurückhaltung, weil die WKStA ja die Information zurückgehalten hat, dass offensichtlich Ermittlungsdruck vonseiten des Kabinettsmitarbeiters Dr. Lett aufgebaut wurde. Könnten Sie sich vorstellen, ob es einen objektivierbaren Grund gibt, warum es zu dieser Zurückhaltung gekommen ist?

Dr. Josef Moser: Ob es eine bewusste Zurückhaltung oder was immer war, kann ich nicht beurteilen. Ich kann nur darauf hinweisen, dass sich diese Aktenvermerke, die eben ausgehend von 19.1. sind, nicht im Ermittlungsakt befunden haben und auch der Fachaufsicht nicht vorgelegt worden sind. Das ist ein Umstand, auf den wir hingewiesen haben, und der Generalsekretär hat dann auch eine Anordnung erteilt, da das sehr wohl von Bedeutung ist, dass diese Unterlagen auch zum Ermittlungsakt genommen werden.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat bis zu dem Zeitpunkt eben den Eindruck gehabt, dass das nicht sachrelevant, sondern eine Motivationssache wäre und aus dem Grund eben nicht beizulegen war. Das war offensichtlich ein Auffassungsunterschied zwischen der Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Fachaufsicht, und deshalb hat die Fachaufsicht auch die Anordnung getroffen, das zum Akt zu nehmen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das heißt, die WKStA hat es nicht für wichtig empfunden, Ihnen mitzuteilen, dass es mehrmals Kontaktaufnahmen seitens des Innenministeriums gab und insbesondere, dass Verschlusssachen erörtert wurden?

Dr. Josef Moser: Also ich kann nur darauf hinweisen, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft das eben nicht zum Ermittlungsakt genommen hat. Was die Motivation dafür war - - kenne ich nicht beziehungsweise wurde darauf hingewiesen, dass es eben als nicht für den Sachverhalt notwendig erachtet wurde, das zum Ermittlungsakt zu nehmen, sondern da eigentlich nur eine Motivation dafür zum Ausdruck gebracht wurde. Und aus dem Grund wäre das nicht zum Ermittlungsakt genommen worden, was mir bekannt ist.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sie haben das ja mehrfach erfragt und haben mehrfach Bericht verlangt und das ist trotzdem nicht zum Akt gekommen und Ihnen auch nicht berichtet worden. Gibt es Konsequenzen für die WKStA oder für die zuständige Sachbearbeiterin dafür, dass, obwohl Sie das erfragt haben, obwohl Sie gerne Informationen dazu bekommen hätten, nichts gekommen ist?

Dr. Josef Moser: In dem Zusammenhang wurde, da das nicht gleich vorgelegt wurde und ursprünglich auch trotz Aufforderung nicht gleich übermittelt worden ist, diesbezüglich auch die Dienstaufsicht – und die Fachaufsicht – befasst, dass sie diesen Umstand näher betrachtet und eben schaut, ob daraus Konsequenzen erforderlich sind oder nicht. Das wird geprüft.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich möchte Ihnen ein Dokument vorlegen, Dokumentennummer 7648, Seite 38. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Herr Pilnacek hat schon im Juli darauf hingewiesen, dass die Berichterstattung der WKStA unzureichend ist, bereits im Juli wurde die WKStA gefragt, ob es Druck seitens des Innenministeriums gegeben hat. Die WKStA hat das als Suggestivfrage zurückgewiesen, hat gesagt, das beantworte sie nicht. Mag. Pilnacek sagt: „Die Art und Weise der Berichterstattung der WKStA ist im Grunde genommen, unerträglich, der Fachaufsicht mit Argumenten gegenüberzutreten, wonach Suggestivfragen nicht beantwortet werden können, entspricht nicht dem Eindruck, den die WKStA selbst durch ihre zum Teil nachträglich verfassten Aktenvermerke erzeugt hat.“ – Sehen Sie das auch so?

Dr. Josef Moser: Natürlich. Ich habe ja auch veranlasst, dass da nachgefragt wird und dass alle Unterlagen eben vorgelegt werden. Das war auch der Grund, warum wir uns ja mittlerweile im Rahmen einer Fachaufsicht über 70 Berichte haben geben lassen, gleichzeitig auch Dienstbesprechungen durchgeführt haben, weil wir jeweils wissen wollten, welche Maßnahmen gesetzt worden sind. Insbesondere, da das ja auch ein Verfahren ist, das auch eine bestimmte Öffentlichkeit hat, ist es notwendig, dass man umfassend und vollständig informiert. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass dieser Umstand, bezogen nunmehr auf diese Aktenvermerke, eben dazu geführt hat, dass die Dienst- und Fachaufsicht sich derzeit damit befasst, warum das eben nicht vorgelegt worden ist.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich möchte Ihnen noch ein Dokument vorlegen: 7533, Seite 315. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Noch eine kurze Frage: Wie viel Zeit habe ich noch?

Vorsitzende Doris Bures: 1 Minute.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Da schreibt Herr Pilnacek: „vielleicht sollte der Herr Lett auch einmal vernommen werden, das ist doch an der Grenze der Absurdität“. – Sehen Sie das auch so, dass Herr Lett vernommen werden sollte, weil er den Dienstweg umgangen hat?

Dr. Josef Moser: Der Herr Generalsekretär hat im Rahmen der Fachaufsicht diese Mails abgefasst. Das heißt also, ob jetzt jemand einvernommen, nicht einvernommen wird - - Wie gesagt, das war damals seine Meinung dazu, und aus dem Grund haben Sie oder hätten Sie die Möglichkeit gehabt, ihn diesbezüglich zu befragen. Meine Aufgabe ist nicht, dem Untersuchungsausschuss beziehungsweise der ermittelnden Behörde Anweisungen zu geben. Die ermittelnde Behörde ist in dem Bereich tätig, das heißt also, die Staatsanwaltschaft, die Korruptionsstaatsanwaltschaft unterliegt in dem Fall auch der Kontrolle durch die Oberstaatsanwaltschaft und der Prüfung durch die Fachaufsicht, und als Fachaufsichtszuständiger hat sich der Generalsekretär diesbezüglich geäußert.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): In dieser E-Mail steht weiter: „Kann man eruieren, welche StA mit dem“ – ich verkürze es jetzt: O.-Verfahren – „befasst war, das müssten wir wohl auch dem Ausschuss vorlegen.“ – Das steht auch in dieser E-Mail. (Auskunftsperson Moser: Ja!) Da geht es um das von mir eingangs angesprochene O.-Verfahren. Dazu haben wir aber kaum Akten.

Dr. Josef Moser: Ja, das, wie gesagt, habe ich erwähnt. Wie gesagt, wir werden das anschauen, was jetzt vorgelegt worden ist, was nicht vorgelegt worden ist. Vielleicht sagen Sie mir, wenn Sie da eine Lücke sehen, konkret, welcher Sachverhalt Ihnen nicht vorgelegt worden ist, aber ich gehe dem sicherlich nach.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Herr Generalsekretär Pilnacek hält den Sachverhalt O. ja für ausschussrelevant, sonst würde er das wahrscheinlich nicht schreiben.

Dr. Josef Moser: Ja, und wenn das so ist, dann kriegen Sie auch die Unterlagen, das ist überhaupt keine Frage.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielen Dank, danke schön.

Dr. Josef Moser: Bitte.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Herr Minister, das Dokument mit der Nummer 1079, Seite 81, liegt Ihnen bereits vor. Es ist der „Vermerk über Hinzuziehung des Landesgerichts für Strafsachen Wien“ von Staatsanwalt Mag. Purkart.

Aus dem Vermerk von Staatsanwalt Purkart ist ersichtlich, dass der Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien vorab über die erforderliche gerichtliche Bewilligung der geplanten Hausdurchsuchung informiert wurde.

Was mir aufgefallen ist: Er wurde ersucht, „die Einbringung in der Einlaufstelle zu beaufsichtigen“, weiters das Ersuchen um „höchste Diskretion“. – Ist aus Ihrer Erfahrung eine derartige Vorgehensweise bei der Bewilligung einer Zwangsmaßnahme durch einen Richter üblich?

Dr. Josef Moser: Das kann ich Ihnen nicht sagen, ob das üblich oder nicht üblich ist. In dem Fall hat man immer den Verdacht gehabt, dass eben Informationen durchsickern könnten, und hat eben dementsprechend eine besondere Vertraulichkeit der handelnden Akteure vereinbart.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Wie beurteilen Sie diese Vorgangsweise?

Dr. Josef Moser: Da also der Sachverhalt von damals der war, dass man der Meinung war, dass verschiedenste Stellen involviert sind und die Gefahr besteht, dass da ein vorzeitiges Durchsickern geschieht, wie es von der Korruptionsstaatsanwaltschaft eben erwähnt wurde, Beweismittel vernichtet werden könnten, war es sicherlich notwendig, im Rahmen des Verfahrens darauf Rücksicht zu nehmen, dass Beweismittel eben nicht vernichtet werden.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Mittlerweile wissen wir, dass die Geschichte mit der Fernlöschung so nicht funktioniert.

Ich möchte jetzt auf einen weiteren Aktenvermerk zu sprechen kommen, das Dokument mit der Nummer 1079 wird Ihnen vorgelegt, Seiten 41 bis 42. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Josef Moser: Wobei vielleicht eine Anmerkung entscheidend ist: dass zum damaligen Zeitpunkt – das kann ich natürlich nicht so stehen lassen, dass es nicht funktioniert – die beigezogenen IT-Experten darauf hingewiesen haben, dass eben die Möglichkeit der Fernlöschung besteht und man darauf besonders Rücksicht nehmen muss. Das war sowohl damals, als das vom Generalsekretär angezeigt worden ist – ich glaube, am 20. –, dass darauf hingewiesen worden ist, als auch in der Folge noch am 27. Da wurde darauf hingewiesen, dass eben immer noch die Möglichkeit der Fernlöschung besteht. Das heißt also, zum damaligen Zeitpunkt haben die IT-Experten, die beigezogen worden sind, eben darauf hingewiesen, es besteht die Möglichkeit der Fernlöschung – ob es jetzt möglich oder nicht möglich ist, kann ich nicht beurteilen.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Das wurde zu diesem Zeitpunkt auch nicht überprüft?

Dr. Josef Moser: Ja, ja.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Aktenvermerk der Staatsanwältin Schmudermayer vom 1.3.2018, Dokument 1079, Seiten 41 bis 42. Dr. Lett hat angegeben, falls die Staatsanwaltschaft „ein finanzielles Problem [...] betreffend die Beschaffung der notwendigen technischen Ausrüstung“ habe, „so könnte Kickl Moser jederzeit anrufen. Das betrifft auch die personelle Ausstattung.“

Ist an Sie jemals jemand wegen der Beschaffung technischer Ausrüstung oder personeller Unterstützung herangetreten?

Dr. Josef Moser: Es ist niemand herangetreten – aber es ist erfreulich, dass man sieht, dass die Justiz sehr wohl Mittel benötigt, um ihre Aufgaben wahrzunehmen. Die erforderlichen Mittel in diesem Verfahren wurden aber natürlich von der Justiz zur Verfügung gestellt, also von mir.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Danke schön, Herr Minister.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Herr Minister! Ich hätte eine Frage zum Thema der Hausdurchsuchung: Es ist vorhin schon ausgeführt worden, dass bereits am 27. Februar in den Nachmittagsstunden mit dem Journalrichter telefoniert worden ist, es also ein mündliches Gespräch zum Thema der Hausdurchsuchungen gegeben hat. Können Sie mir vielleicht beantworten, wie konkret der Inhalt schon war, wie konkret die Verdachtslage war und ob da schon klar war, dass diese Hausdurchsuchung auch tatsächlich erforderlich sein wird?

Dr. Josef Moser: Also es hat ja auch das Oberlandesgericht festgehalten, dass diesbezüglich eben leider zu wenig festgehalten worden ist. Da nicht aktenkundig ist, was genau der Gesprächsinhalt gewesen ist, kann ich das auch nicht wiedergeben, das heißt, ich kenne es nicht. Diesbezüglich kann man nur die handelnden Akteure befragen, was sie da miteinander besprochen haben und welche Umstände damals beleuchtet worden sind – und ob im Hinblick auf die Hausdurchsuchung.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Danke schön. – Ich möchte Ihnen noch ein Dokument vorlegen, und zwar das Dokument mit der Nummer 7641, es kommt gleich. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist ein Mail Ihres Generalsekretärs an Frau Vrabl-Sanda. Es beginnt mit „Liebe Ilse-Maria!“, und im zweiten Absatz schreibt er dann: „Worum es mir geht, ist alleine der Umstand, dass ein Aktenvermerk mit brisanten Inhalt, der für sich genommen die Motivation für die Vorgehensweise der Spitze des BM.I offen legt“ – also die Spitze des BMI ist für mich der Innenminister, und es geht da offensichtlich um den Aktenvermerk bezüglich der Gespräche Goldgrubers mit der Oberstaatsanwältin Schmudermayer.

Können Sie mir erklären, ob ich das richtig interpretiere, dass mit der Spitze da der Innenminister gemeint ist, und zum Zweiten: Ist diese Motivationslage nicht eine politische Motivationslage?

Dr. Josef Moser: Also ich kann nur darauf hinweisen, in dem, was er zum Ausdruck bringt, das ist genau das, dass der Aktenvermerk - - Es dürfte sich da um genau den Aktenvermerk handeln, in dem die Vorsprache Goldgrubers bei der Oberstaatsanwältin festgehalten worden ist. Das heißt also, mehr als das, was im Aktenvermerk festgehalten ist, kann ich Ihnen dazu auch nicht sagen.

Und wer die Spitze ist: Da im Aktenvermerk diesbezüglich der Generalsekretär angeführt ist, gehe ich davon aus, dass er den Generalsekretär gemeint hat, aber, wie gesagt, das ist auch wiederum nur eine Interpretation. Da müsste man, wie gesagt, den Generalsekretär mit diesen Mails konfrontieren, aber ich kann darauf hinweisen, was meine Meinung ist.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sind Ihnen – außer jetzt in diesem Fall des BVT – auch Fälle bekannt, in denen der Generalsekretär direkt mit den Staatsanwälten Kontakt aufnimmt und damit Fälle ermittelt?

Dr. Josef Moser: Das ist sicherlich ein spezieller Fall. Mir ist kein anderer Fall bekannt, in dem also ein Generalsekretär – die gibt es ja auch noch nicht so lange, es hat ja in der Vergangenheit bis zur Änderung des Bundesministeriengesetzes nur in zwei Ministerien Generalsekretäre gegeben, glaube ich, die gibt es also jetzt in jedem Ressort - - Das heißt also, mir ist nicht bekannt, dass seither in einem Fall eben diese Vorgangsweise gewählt worden ist.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Danke schön. – Dann stelle ich noch eine Zusatzfrage: Ist Ihnen bekannt, dass in anderen Fällen Kabinettsmitarbeiter – außer in diesem Fall – so wie Herr Lett Zeugen zur Staatsanwaltschaft begleiten, dass Zeugenvermittlung durch das BMI stattfindet? Gibt es auch andere Fälle, bei denen das so stattfindet?

Dr. Josef Moser: Ist mir nicht bekannt.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ist Ihnen nicht bekannt.

Ist Ihnen bekannt beziehungsweise ist es üblich, dass Kabinettsmitarbeiter mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen und diese, wie schon mehrmals angesprochen, das Thema der Festnahme besprechen und da offensichtlich Wünsche oder Interessen anregen, ob es nicht zu Festnahmen kommen kann oder dergleichen? Ist das üblich, dass Kabinettsmitarbeiter das tun?

Dr. Josef Moser: Ist mir nicht bekannt in einem anderen Fall.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ist Ihnen auch nicht bekannt – mir auch nicht, eine interessante Vorgangsweise. Ich möchte abschließend noch zu einem „Presse“-Artikel kommen, als Sie in Alpbach eine Pressekonferenz gegeben haben. Es ist zwar schon behandelt worden, aber mich würde es noch einmal speziell interessieren: Sie seien verärgert darüber, dass man Sie bewusst übergangen hat. Jetzt ist bewusst ja doch eine sehr starke Unterstreichung, weil es ja eine Absicht unterstellt, wenn ich etwas bewusst mache. Wenn Sie jetzt - -

Dr. Josef Moser: Frage: Bewusst übergangen, woraus ergibt sich das? Das kenne ich nicht.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wir legen es vor – einen Moment. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

In diesem „Presse“-Artikel steht auf der zweiten Seite im dritten Absatz: „Verärgert über mangelnde Einbindung“, und im vorletzten Satz – unter Anführungszeichen –: bewusst übergangen.

Dr. Josef Moser: Moment – „bewusst ausgeschlossen“! Nicht übergangen, „ausgeschlossen“.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ja, „bewusst ausgeschlossen“, Verzeihung! Da haben Sie recht.

Dr. Josef Moser: Ja, das ergibt sich daraus, dass ja die Aussage war, dass man die Oberstaatsanwaltschaft deshalb nicht einbezogen hat, weil die leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Wien in diesem Fall angeblich auch ein Naheverhältnis hat beziehungsweise der Gatte in irgendeiner Art und Weise wo arbeitet.

Das Problem war aber, dass zum damaligen Zeitpunkt die leitende Staatsanwältin von der Staatsanwaltschaft Wien bereits Vizepräsidentin des OGH gewesen ist. Als Motivation wurde aber gewählt: Man hat die Oberstaatsanwaltschaft deshalb nicht informiert, weil eben die leitende Staatsanwältin – die in dem Fall gar nicht mehr da war – mit jemandem verheiratet ist, der der ÖVP angehört; deshalb ausgeschlossen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Subsummieren Sie darin auch, dass Sie bewusst ausgeschlossen worden sind, weil das der Innenminister nicht wollte?

Dr. Josef Moser: Das war, wie gesagt, die Motivation dafür, dass man offensichtlich – laut Aussagen, die mir bekannt sind – eben die Oberstaatsanwaltschaft nicht informiert hat. Wie gesagt, das ist ein Umstand, bei dem ich sagen muss, dass es in diesem Fall sicherlich zweckmäßig wäre, auch die Beratungsfunktion einer Oberstaatsanwaltschaft einzubeziehen. Es war auch der Umstand, dass ich darauf hingewiesen habe, dass man überlegen sollte, in Fällen, bei denen die Korruptionsstaatsanwaltschaft diesbezügliche Fälle von besonderer Bedeutung behandelt, in Zukunft verpflichtend auch die Oberstaatsanwaltschaft als Beratungsorgan beizuziehen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Hätten Sie sich gewünscht, dass der Innenminister Sie auch persönlich darüber informiert?

Dr. Josef Moser: Es geht nicht darum, ob jemand informiert oder nicht informiert, sondern die Erhebungen und Ermittlungen sind von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft durchzuführen, die auch Herrin des Verfahrens ist, und es geht darum: Was ist in diesem Bereich durchgeführt worden? Wie wurde das durchgeführt und ist das auch Gegenstand des Untersuchungsausschusses?

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Aber die Frage, ob mich der politische Partner informiert, ist für mich schon interessant. – Danke schön.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Herr Bundesminister! Ich möchte noch ganz kurz auf diese als rechtswidrig erkannte Hausdurchsuchung eingehen, denn es wurde ja im Spruch festgehalten, dass Amtshilfe in diesem Fall das gelindere Mittel und das sinnvollere Mittel gewesen wäre. (Auskunftsperson Moser: Ja!) Jetzt hätte ich gerne von Ihnen die Einschätzung, wie eine Amtshilfe zum Beispiel bei einer privaten Sicherstellung, in Privathäusern, hätte stattfinden können. Wir wissen ja, in diesem Fall gab es ja auch Hausdurchsuchungen in Privathäusern. (Auskunftsperson Moser: Ja!) Hätte man das ebenfalls mit Amtshilfe absolvieren können?

Die zweite Frage, die daran anschließt: Wie schaut es mit privaten USB-Sticks aus, die ja ebenfalls sichergestellt wurden? Hätte man die im Zuge der Amtshilfe auch bekommen können?

Und die für mich entscheidende Frage ist: Wie schaut das eigentlich bei Amtshilfe aus, wenn der Amtsleiter als Beschuldigter in einem Strafverfahren geführt wird? Ist da ebenfalls Amtshilfe zulässig? Wie ist Ihre Einschätzung dazu?

Dr. Josef Moser: Also Sie als fantastischer Anwalt, glaube ich, können sich die Frage selbst beantworten, aber das kann ich natürlich auch tun: Da es ja Amtshilfe ist, wie gesagt, und eine Privatperson kein Amt ist, geht es dementsprechend nur bei einem Amt, dass man eine Amtshilfe de facto durchführen kann. Ich glaube, damit haben wir das beantwortet. Ich glaube, da teilen Sie auch meine Auffassung. (Abg. Jenewein: Ich habe nur Fragen gestellt!)

Der zweite Aspekt, den Sie angesprochen haben: ob eben, wenn der Leiter involviert ist, in dem Fall auch eine Amtshilfe möglich oder nicht möglich ist. Auch das wurde bereits im Untersuchungsausschuss erörtert, aber ich kann dazu ausführen, dass es ja eine Entscheidung gibt: dass es in dem Fall, wenn das oberste Organ – das war, glaube ich, in Salzburg – involviert ist, es eben nicht als zweckmäßig erachtet wird, im Rahmen der Amtshilfe vorzugehen, sondern dass in diesen Fällen mit einer Hausdurchsuchung vorzugehen wäre. Und in diesem Fall wurde die Hausdurchsuchung als gerechtfertigt erachtet.

Dieser Fall wurde auch als Grundlage für die Entscheidungsfindung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft genommen, wobei dazu das Oberlandesgericht festgehalten hat, dass Gridling in diesen Fällen, in denen also die Amtshilfe durchgeführt hätte werden sollen, ja nicht selbst Beschuldigter gewesen ist. Aus dem Grund wäre es möglich gewesen, mit Amtshilfe vorzugehen, beziehungsweise im Gegensatz zu dem Fall, den ich hier geschildert habe, der Salzburg betrifft, da ja Gridling in dem Fall nicht oberstes Organ ist, sondern das Generalsekretariat eben die Behörde gewesen wäre, die man hätte auffordern können, Amtshilfe zu leisten und die Unterlagen vorzulegen.

Das war auch der Umstand, aber, wie gesagt, in dem Fall sind sie zu Unrecht davon ausgegangen, dass Amtshilfe nicht möglich gewesen wäre.

Unterm Strich hat dazu das Oberlandesgericht noch festgehalten, dass aber jene Umstände, die heute in den viel besprochenen Aktenvermerken beinhaltet sind, nämlich die Form der Anzeige und das weitere Vorgehen, dass diese Aktenvermerke, die eine gewisse Motivation zum Ausdruck gebracht haben, nicht Gegenstand des Ermittlungsaktes waren, deshalb auch nicht bewertet werden konnten und deshalb auch in die Entscheidungsfindung nicht eingeflossen sind – das heißt, was wir früher erwähnt haben, dass aber nicht auszuschließen gewesen wäre, dass, wenn diese Aktenvermerke Teil der Entscheidung des OLG gewesen sind, allenfalls die Amtshilfe auch in dem Fall für nicht möglich erachtet gewesen ist und die Hausdurchsuchung gerechtfertigt worden wäre.

Das ist aber, wie gesagt, offen, man kann nur aufgrund dessen schließen, dass das Oberlandesgericht in seinen Ausführungen eindringlich darauf hinweist, dass dieser Umstand allenfalls auch im Rahmen von Erwägungen womöglich auch zu einer anderen Urteilsfindung geführt hätte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ja, danke. – Nur zur Feststellung: Ich bin kein Rechtsanwalt. (Auskunftsperson Moser: Ich habe gedacht!) Ich bin nicht einmal Jurist, aber meiner Meinung nach ist oberstes Organ der Republik nicht der Generalsekretär, sondern der Minister. Das wollte ich nur dazusagen.

Dann habe ich noch eine Frage, die gestern aufgekommen ist, und da ersuche ich schon auch - -

Dr. Josef Moser: Aber in dem Fall war es so, dass, wie gesagt, die Behörde es hätte vorlegen können, das wäre als Generalsekretär gewesen, weil organisatorisch in dem Fall das BVT auch zum Generalsekretariat zugehört. Und in dem Fall habe ich das verstanden, dass also da sehr wohl eine Stelle, die nicht involviert war, das dementsprechend hätte vorlegen können.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Darum schätze ich es immer, mich mit guten Juristen auseinanderzusetzen, da lernt man immer sehr viel.

Ich habe nämlich noch eine juristische Frage, und zwar: Wir haben gestern die Diskussion gehabt, dass Bundesminister Kickl, da er als Generalsekretär der FPÖ in Kenntnis dieses ominösen Konvoluts gekommen ist, ab dem Zeitpunkt Anzeigepflicht gehabt hätte, als er quasi Bundesminister geworden ist. Und da würde ich Sie jetzt um eine Einschätzung bitten, denn das hat gestern Frau Kollegin Kardeis hier gesagt – sie ist auf Ihrem Sessel gesessen – und das war auch Gegenstand der gestrigen „Zeit im Bild 2“-Diskussion.

Das heißt, der Herr Bundesminister hätte ab dem Zeitpunkt, als er Minister wurde, ebenfalls Anzeigepflicht gehabt und hätte dieses Konvolut zur Anzeige bringen müssen. Haben Sie eine Einschätzung dazu, wie das gewesen wäre?

Dr. Josef Moser: Also auf gewesen wäre und könnte und sollte sein - - Wie gesagt, da ich den Sachverhalt nicht genau kenne, auch nicht weiß, ob er es gehabt hat, wie er es gehabt hat - - Jedenfalls trifft die Anzeigepflicht des § 78 StPO den Amtsträger beziehungsweise Beamte, er war das damals nicht, also dementsprechend gebe ich da keine Auskunft, weil ich den Sachverhalt nicht kenne.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie haben nämlich in einer Anfragebeantwortung sehr wohl eine Rechtsauskunft gegeben, und zwar ist das – und ich lege das vor (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt) – die Anfragebeantwortung von Bundesminister Moser vom 23. März 2018, und da schreiben Sie:

„Der Amtsleiter muss nur Taten zur Anzeige bringen, von denen er selbst unmittelbar dienstlich Kenntnis erlangt hat oder die ihm dienstlich gemeldet wurden, nicht auch Taten, die er als Privatmann wahrgenommen hat, oder Informationen, die ihm lediglich privat im Verlauf eines Gesprächs“ und so weiter und so fort.

Dementsprechend haben Sie da eine Rechtsauskunft gegeben. Würden Sie diese Rechtsauskunft auch für Bundesminister Kickl in diesem Fall als bindend ansehen?

Dr. Josef Moser: Ich habe gerade darauf hingewiesen, dass, wie gesagt, er ja in dem Fall zum damaligen Zeitpunkt nicht Beamter gewesen ist, dem sozusagen aufgrund seiner Amtstätigkeit eine Information zur Verfügung gestellt worden ist, sondern – diese Rechtsauskunft, die habe ich heute auch gegeben – dass das also in dem Fall natürlich volle Gültigkeit hat. Es trifft einen Beamten, wenn er aufgrund seiner Amtstätigkeit einen Sachverhalt erkennt, der strafrechtlich eben zu würdigen ist; dann hat er dementsprechend eine Anzeige zu tätigen, und das ist der Umstand ...

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Die Frage war eben, wenn er es als Privatperson schon zur Kenntnis - -

Dr. Josef Moser: Das habe ich früher auch gesagt.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte Sie damit nicht weiter belästigen. Ich habe keine weiteren Fragen.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Dann kommen wir zur dritten Fragerunde. Frau Abgeordnete Drin. Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Minister! Generalsekretär Pilnacek, Ihr Generalsekretär, hat in seiner E-Mail gemeint: „Das ist uns nie berichtet worden!“ – Dr. Letts Wunsch an Frau Schmudermayer zur Festnahme. Generell weiß ich ja auch, zurückkommend zu Ihrer Anfragebeantwortung, dass Sie davon abhängig sind, was die WKStA Ihnen sagt, welche Informationen Sie bekommen. (Auskunftsperson Moser: Mhm!) Ich sehe nur bei der Beantwortung, dass da von Ihnen einfach die Sachverhalte übernommen wurden, ohne die Tatsachen zu überprüfen, und die rechtlichen Würdigungen, die Sie übernommen haben, stützen sich auch auf Tatsachen.

Wie glaubwürdig waren die Zeugen? War eine Dringlichkeit in ihren Aussagen? Wie freiwillig hat Frau S. G. (BVT) sich bei der HD verhalten?

Ich komme zurück zu der einen Antwort, noch einmal zu dem bei Frau S. G. (BVT) Mitgenommenen, wo von Ihrer Seite geantwortet wurde: etwas, wo ausgeschlossen werden konnte, dass keine Relevanz da ist, wurde nicht mitgenommen.

Da frage ich mich: Wurden Sie zu diesem Zeitpunkt von der WKStA nicht informiert, dass das nicht stimmt? Oder wusste die WKStA selber nicht, was sie mitgenommen hat?

Dr. Josef Moser: Also der erste Punkt, der da ist: Natürlich, es geht nicht anders, man kann die Auskunft nur von jenen holen, die auch tatsächlich bei der Amtshandlung dabei gewesen sind. Das heißt, man kann keine Wertungen dazugeben, ohne selbst in irgendeiner Art und Weise eine Wahrnehmung zu haben. Das heißt, wenn eine diesbezügliche Frage gestellt wird, dann wendet man sich dementsprechend auch an die Staatsanwaltschaft, damit man sich den Sachverhalt schildern lässt. Wenn durch irgendwelche Umstände ersichtlich wird, dass allenfalls etwas nicht stimmen kann, wird sofort wiederum ein Ermittlungsauftrag gegeben, dass also die Staatsanwaltschaft dazu wieder Stellung nimmt, um sich ein Urteil bilden zu können.

Es war auch ein Umstand, weil Frau Abgeordnete Zadić das angesprochen hat, dass wir beispielsweise gefordert haben, dass alle Kontaktnahmen, beispielsweise zwischen dem Justizministerium und Innenministerium, eben vorgelegt werden beziehungsweise genannt werden, und dass das eben am Anfang nicht der Fall ist, obwohl ein diesbezüglicher Berichtsauftrag ergangen ist, ein zweites Mal noch einmal nicht vorgelegt worden ist und erst im dritten Aspekt diese Unterlagen vorgelegt wurden, wobei dann die Anordnung erfolgt ist, das auch zum Akt zu nehmen.

Sie sehen also, was man im Rahmen der Fachaufsicht, der Dienstaufsicht machen kann, ist, dass man, wenn man einen Sachverhalt als geschildert erachtet, den prüft und dann, wenn man eine andere Kenntnis, einen anderen Kenntnisstand erlangt, diesbezüglich den wieder damit befasst, um daraus die nötigen Schlüsse zu ziehen. Das haben wir in dem Fall auch gemacht. Also das heißt, es geht gar nicht anders.

Und was Sie angesprochen haben, was also die Unterlagen betrifft, die bei Frau S. G. (BVT) beschlagnahmt worden sind: Da wurde dargelegt, dass also in dem Fall Frau S. G. (BVT) selbst nicht wusste, was auf den einzelnen Datenträgern oben ist, und aus dem Grund, da sie es selbst nicht gewusst hat, sind diese Unterlagen mitgenommen worden seitens der Staatsanwaltschaft, Korruptionsstaatsanwaltschaft, und nachdem sie erkannt haben, dass sie nicht ein Teil der Ermittlungen im BVT-Verfahren gewesen sind, wurden diese Unterlagen sofort wieder rückgestellt.

Vorsitzende Doris Bures: Eine kurze Nachfrage noch.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Deswegen komme ich zu etwas anderem: Haben Sie sich je mit Innenminister Kickl über diese Causa zu irgendeinem Zeitpunkt ausgetauscht, in irgendeinem Fall?

Dr. Josef Moser: Nein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sie haben ja von der WKStA schon auch mitgeteilt bekommen, dass es Kontakte zum Generalsekretär und zu Kabinettsmitarbeitern gab. Jetzt ist es so, dass da natürlich von mehreren Seiten dieser Ermittlungsdruck unterstellt und in den Raum gestellt wird. Was werden Sie tun, damit in Zukunft weder ein Generalsekretär des Innenministeriums noch Kabinettsmitarbeiter Druck auf die Staatsanwaltschaft ausüben können?

Dr. Josef Moser: Also – darüber haben wir gerade gesprochen – jeder ist verpflichtet, wenn ihm strafbare Sachverhalte zur Kenntnis gelangen, diesbezüglich Anzeige zu machen, wenn er im Rahmen seiner Amtstätigkeit zu diesen Informationen gekommen ist. Das betrifft den Generalsekretär wie auch andere Bedienstete eines Ministeriums, das heißt also, er hat Anzeige zu machen. In welcher Form er die Anzeige erstattet, wie er das macht, bleibt dann demjenigen überlassen. Das heißt also, man kann da keine Vorkehrungen treffen, sondern es besteht die Verpflichtung, dass eben jeder dieser Anzeigepflicht nachkommt. Diesbezüglich kann man keine Maßnahmen treffen.

Was man aber in diesem Zusammenhang machen kann, das sind die anderen Umstände, die ich erwähnt habe, dass also dann beispielsweise in der Folge die Einbeziehung der Oberstaatsanwaltschaft erfolgt – ich habe bereits die Maßnahmen genannt –, dass man da aktiv wird, und das werden wir auch tun.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wie werden Sie das tun?

Dr. Josef Moser: Indem wir das jetzt, wie gesagt, im Rahmen dieser Arbeitsgruppe ausarbeiten. Wir werden dann den Bericht von Ihnen miteinbeziehen, werden dann die Vorschläge gesetzlicher Natur erarbeiten und das dann natürlich mit Ihnen als Parlamentarier auch diskutieren, damit man dementsprechend die Strafprozessordnung, das Staatsanwaltschaftsgesetz oder was auch immer weiterentwickelt.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wird in diesen Gesetzesvorlagen auch vorgesehen sein, dass der Dienstweg dann von Generalsekretär zu Generalsekretär einzuhalten ist? Das Generalsekretariat ist ja jetzt sozusagen eine neue Einrichtung.

Dr. Josef Moser: Ich habe schon erwähnt: Meines Wissens beziehen sich diese Ausführungen im ersten Satz des Protokolls der Dienstbesprechung vom 12.3. auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und nicht auf den Generalsekretär, der auch in keinerlei Weisungs- oder Anordnungs- oder Informationsverpflichtung gegenüber dem Generalsekretär eines anderen Ministeriums steht.

Das heißt, worauf Sie sich bezogen haben, bezieht sich auf das Verhältnis des Generalsekretärs – auch als zuständigen Sektionschefs der Fachaufsicht – zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielen Dank.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie eigentlich erfahren, dass sich Minister Kickl in Räumlichkeiten der FPÖ mit der ersten sogenannten Belastungszeugin getroffen hat, ich glaube, einen Tag vor ihrer Aussage bei der Staatsanwaltschaft?

Dr. Josef Moser: Ich habe es zum gleichen Zeitpunkt erfahren, zu dem Sie es auch erfahren haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das können Sie ja nicht wissen, wann ich es erfahren habe.

Dr. Josef Moser: Jedenfalls nicht früher; das war in den Medien, und durch die Medien habe ich erfahren, dass das dementsprechend stattgefunden haben soll. Also da kann ich nur die Medien wiedergeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also Sie haben es aus den Medien erfahren?

Dr. Josef Moser: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie die Räumlichkeiten in der Reichsratsstraße 7?

Dr. Josef Moser: Nein. – Räumlichkeiten von wem? Von?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Reichsratsstraße 7.

Dr. Josef Moser: Ich weiß nicht, in welchen Räumlichkeiten - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): FPÖ-Klub.

Dr. Josef Moser: Ich weiß nicht, wo der jetzt ist, welches Stockwerk.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In der Reichsratsstraße 7.

Gut, aber können Sie sich vorstellen, dass Sie als Minister eine Belastungszeugin treffen und mit ihr über einen Fall reden, bevor sie bei der Staatsanwaltschaft aussagt?

Dr. Josef Moser: Also ich treffe mich mit keinem Zeugen, und in diesem Fall habe ich mich auch beispielsweise mit Frau Staatsanwältin Schmudermayer diesbezüglich nicht unterhalten, weil ich keinen Einfluss nehmen will. Dazu habe ich ja in dem Fall die Fachaufsicht und die Dienstaufsicht, die also diese Tätigkeit wahrnehmen. Also ich nehme mir heraus, dass in keinster Weise der Eindruck entstehen könnte, dass ich irgendeinen Einfluss nehmen beziehungsweise da Gespräche in diese Richtung führen würde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Könnten Sie sich vorstellen, dass Sie bei einer parlamentarischen Anfrage, bei der sie gefragt werden, ob Mitarbeiter von Ihrem Haus sich mit Zeugen treffen, Sie selber bei so einem Gespräch dabei sind - - dass Sie das verschweigen?

Dr. Josef Moser: Also das kann ich nicht bewerten, ich kann nur sagen, wie ich die Anfragebeantwortungen abwickle. Das habe ich heute auch schon erwähnt, dass ich mir natürlich jede Anfragebeantwortung auch anschaue, ob sie meinen Intentionen entspricht, und sie dann ans Parlament weiterleite.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn objektiv etwas Falsches in einer Anfragebeantwortung steht, würden Sie sagen, dafür können Sie nichts, da hat irgendein Mitarbeiter einen Fehler gemacht?

Dr. Josef Moser: Also im Außenverhältnis ist der Minister dafür verantwortlich. Es ist natürlich dann, wenn ein Fehler passiert, die Frage, wem der zurechenbar ist. Wenn in einer Anfragebeantwortung ein Fehler oder ein falscher Sachverhalt drinnen ist, und mir zu jenem Zeitpunkt nicht bewusst war, dass das falsch ist, und dann in der Folge zur Kenntnis gebracht wurde, dass das falsch ist, muss man natürlich nachfragen, ob ich bewusst falsch informiert wurde oder ob das auch seitens desjenigen, der den Sachverhalt aufbereitet hat, versehentlich passiert ist. Dem ist dann also nachzugehen.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Würden Sie dann eine korrigierte Anfragebeantwortung ans Parlament schicken, wenn Ihnen ein derartiger Sachverhalt bekannt wird?

Dr. Josef Moser: Gott sei Dank war das bei mir noch nicht der Fall, deshalb kann ich dazu auch keine Auskunft geben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Jenewein?

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Keine weiteren Fragen.

Vorsitzende Doris Bures: Danke. Dann haben wir die dritte Fragerunde auch beendet.

*****

Ich frage Herrn Dr. Pöschl, ob er abschließend ergänzende Fragen an den Herrn Minister hat.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Keine weiteren Fragen.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals. Dann erkläre ich die Befragung für beendet. Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Bundesminister Dr. Moser, für Ihr Erscheinen im Untersuchungsausschuss.