133/KOMM XXVI. GP

Am 10.7.2025 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M. in der 17. Sitzung vom 28. November 2018

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 31. Sitzung am 13. März 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M. zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2019 03 13

 

 

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                           Vorsitzende

 

 

 

 



 


 

 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

17. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 28. November 2018

Gesamtdauer der 17. Sitzung

9.01 Uhr – 17.22 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Oberstaatsanwältin Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.

Vorsitzende Zweite Präsidentin Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und teile mit, dass wir die Entscheidung getroffen haben, die Sitzung medienöffentlich fortzusetzen.

Bild- und Tonaufnahmen sind auch in medienöffentlicher Sitzung nicht zulässig.

Ich bitte Herrn Dr. Pöschl, die Belehrung der VertreterInnen der Medien vorzunehmen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich darf ausdrücklich auf die medienrechtlichen Verpflichtungen hinweisen, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschussverfahren ausnahmslos einzuhalten sind:

Die Bekanntgabe der Identität von Auskunftspersonen eines Untersuchungsausschusses in den Medien ist zu unterlassen, wenn dadurch schutzwürdige Interessen verletzt werden. Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf Bilder, sondern auch auf den Namen und andere Angaben, die geeignet sind, zum Bekanntwerden der Identität der Betroffenen zu führen.

Sie unterliegen besonderen gesetzlichen Bedingungen, die Sie in Eigenverantwortung wahrzunehmen haben. Mit der Neuordnung des Verfahrens für parlamentarische Untersuchungsausschüsse wurde klargestellt, dass allein der Umstand der Befragung als Auskunftsperson in einem Untersuchungsausschuss noch nicht dazu führt, dass diese zu einer Person des öffentlichen Lebens wird. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass Sie den Umstand der Befragung der Betroffenen als Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss nicht zum Anlass für eine Änderung Ihrer Praxis im Hinblick auf die Preisgabe der Identität, insbesondere die volle Namensnennung etwa im Rahmen von Livetickern und der weiteren Berichterstattung, nehmen.

Ungeachtet dessen, dass innerhalb der Befragungen die Auskunftspersonen mit vollem Namen angesprochen werden, ist die Entscheidung über die Veröffentlichung der Klarnamen dem Untersuchungsausschuss im Rahmen seiner Veröffentlichungen, etwa der Befragungsprotokolle, vorbehalten. Im Sinne der größtmöglichen Transparenz ersuche ich Sie daher, schutzwürdige Interessen, die Sie bisher wahrgenommen haben, im selben Ausmaß weiter wahrzunehmen.

Ich danke Ihnen, Frau Vorsitzende.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Frau Mag. Schmudermayer, Sie wissen, dass es die Möglichkeit gibt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Ich frage Sie, ob Sie davon Gebrauch machen möchten. (Auskunftsperson Schmudermayer: Ja, möchte ich!)

Gut. Sie soll 20 Minuten nicht überschreiten. Ich erteile Ihnen das Wort. – Bitte.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das wird sich ausgehen.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter! Sehr geehrter Herr Verfahrensanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mir wird heute die außergewöhnliche Ehre zuteil, ein drittes Mal als Auskunftsperson vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss auszusagen, diesmal zu den Beweisthemen 1 und 3.

Wie Sie wissen, habe ich Ihnen bereits zweimal ausführlich Auskünfte erteilt und Ihnen umfassende Informationen zukommen lassen. Die Kooperationsbereitschaft meinerseits ist somit klar dokumentiert.

Ich habe jedoch am Mittwoch letzter Woche, also am 21. November 2018, von der Staatsanwaltschaft Korneuburg eine Verständigung von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen mich als Verdächtige erhalten. Ich bin dabei nur eine von vielen, sehr vielen Personen, die im Zusammenhang mit dem BVT-Verfahren angezeigt wurden.

Dass Staatsanwälte und Staatsanwältinnen im Zuge eines von ihnen geführten Ermittlungsverfahrens von den Beschuldigten oder sonst interessierten Personen angezeigt werden, kommt immer wieder vor. Einige Verteidiger, aber auch die Beschuldigten selbst nutzen neben den zahlreichen Rechtsmittelmöglichkeiten, die ihnen in der Strafprozessordnung im Ermittlungsverfahren ohnehin zur Verfügung stehen, auch eine Anzeige oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde, weil sie glauben, so den ermittelnden Staatsanwalt oder die Staatsanwältin unter Druck setzen zu können.

Dennoch löst eine Anzeigeerstattung, die die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach sich zieht, auch einige rechtliche Konsequenzen für den Staatsanwalt oder die Staatsanwältin, die als Auskunftsperson im U-Ausschuss geladen ist, aus; so zum Beispiel, dass die Auskunftsperson gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse die Aussage, die für die Auskunftsperson oder einen Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nach sich ziehen würde, verweigern kann.

Der gegen mich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Korneuburg bestehende Tatverdacht wird in meiner Verständigung von der Einleitung des Strafverfahrens wie folgt ausgeführt – ich zitiere –:

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg teilt gemäß § 50 Abs. 1 StPO mit, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt gemäß § 302 Abs. 1 StGB und falscher Beweisaussage gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB vor dem Untersuchungsausschuss eingeleitet wurde. Das Ermittlungsverfahren wird gegen Sie geführt als Verdächtige. Nach dem Akteninhalt sind Sie verdächtig, als fallführende Staatsanwältin im Verfahren zu Aktenzahl 6 St 2/18f der WKStA amtsmissbräuchlich gehandelt und im BVT-Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt zu haben. – Zitatende.

Das ist die Verständigung vom Tatverdacht. Es folgt dann die Rechtsbelehrung.

Da dieser Verständigung nicht zu entnehmen ist, welche meiner Aussagen vor dem U-Ausschuss konkret angeblich wissentlich falsch sein soll, muss ich von den mir gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse zustehenden Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch machen. Diese Aussageverweigerung bezieht sich somit auf alles, wozu ich im Verlauf der letzten beiden Vernehmungen bereits befragt wurde. Sollten Sie Fragen an mich haben, die Themen betreffen, die bis jetzt noch nicht Gegenstand einer Fragestellung an mich waren, so werde ich diese selbstverständlich beantworten, sofern ich ausschließen kann, dass auch bei diesen Fragen ein Aussageverweigerungsgrund vorliegt; denn in Bezug auf den Tatverdacht nach § 302 StGB – das ist der Missbrauch der Amtsgewalt – ist für mich aus der Verständigung ebenso wenig ersichtlich, durch welche konkrete Handlung ich angeblich amtsmissbräuchlich agiert haben soll. Ich werde im Zweifel Rücksprache mit meiner Vertrauensperson halten, und diese wird sich an den Verfahrensrichter wenden. – Danke vielmals.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals, Frau Oberstaatsanwältin, für die einleitende Stellungnahme.

Bevor wir in die Erstbefragung einsteigen, gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung: Bitte, Herr Abgeordneter Amon.

*****

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke für diese Information, Frau Oberstaatsanwältin.

Ich hätte ein Ersuchen an Sie, Frau Präsidentin, und zwar: Der Herr Justizminister hat heute im Rahmen seiner Aussagen hier mitgeteilt, welche Personen in Korneuburg bei diesem anhängigen Verfahren als Verdächtige beziehungsweise als Angezeigte geführt werden. Da herrscht eine gewisse Unklarheit, weil das hier sozusagen relativ schnell dem Ausschuss mitgeteilt worden ist.

Mein Ersuchen wäre, ob wir – unabhängig jetzt von Ihren Ausführungen, Frau Mag. Schmudermayer – dieses Protokoll, zumindest jenen Teil, rasch haben könnten, damit alle Ausschussmitglieder auch Bescheid wissen, weil das natürlich für allfällige Ladungen vielleicht auch von Relevanz sein könnte, aber auch für abgeleitete politische Maßnahmen oder sonstige Maßnahmen, die erforderlich sind. – Danke sehr.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Wenn es jetzt zur Geschäftsordnung keine weitere Wortmeldung gibt, dann würde ich trotzdem, nämlich um das auch überprüfen und abklären zu können, ganz kurze die Sitzung unterbrechen und die Fraktionsführer zu mir bitten.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 13.16 Uhr unterbrochen und um 13.20 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

*****

13.20

Vorsitzende Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Wir werden die Information der Frau Oberstaatsanwältin über die Führung eines Ermittlungsverfahrens – das Sie auch mündlich ausgeführt und uns in diesem Auszug (auf ein Schriftstück weisend) zur Verfügung gestellt haben – als Teil der Dokumente ins Protokoll aufnehmen. – Das zum Ersten.

Zum Zweiten: Den Protokollauszug der Auskunftsperson Bundesminister Moser in der Frage der Beschuldigten und sonstiger Verfahren in Korneuburg werden wir, sobald dieser Protokollauszug – mit dem Hinweis: Es ist ein vorläufiger Protokollauszug – einlangt, an die Fraktionen zur Verteilung bringen.

Was die weitere Befragung und die Möglichkeit der Aussageverweigerung aufgrund dieses Verfahrens betrifft, bitte ich Herrn Dr. Pöschl, den Sachverhalt jetzt rechtlich auszuführen, danach gehen wir in der Befragung weiter. – Bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Oberstaatsanwältin, zu § 157 StPO haben wir die Anmerkung 4 gefunden, wonach sich die Gefahr der Selbstbelastung auf jede strafrechtliche Verfolgung früherer Delinquenz beziehen kann, nicht aber auf Aussagedelikte, die der Zeuge im selben oder in einem Sachzusammenhang stehenden abgesonderten Verfahren begangen haben könnte. Dazu gehört auch der § 288 StGB. Ich würde daher vorschlagen, dass wir im Einzelfall aufgrund der Fragestellung beurteilen, ob diese Frage zulässig ist oder nicht.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals. Dann werde ich so vorgehen, dass wir das einer Einzelfallprüfung unterziehen, und Sie sich, Frau Oberstaatsanwältin, jederzeit an den Herrn Verfahrensanwalt und an Ihre Vertrauensperson wenden können.

Wir kommen zur Erstbefragung durch den Verfahrensrichter. – Bitte, Herr Dr. Pöschl.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich glaube, diese erste Frage ist zulässig, ich gehe nämlich von einem Presseartikel aus, von einem Artikel in der Zeitung „Die Presse“ vom 23.11. – wenn Sie wollen, kann ich Ihnen den auch vorlegen –, wonach Generalsekretär Pilnacek von einem Punktesystem spricht. Das wird Ihnen, Frau Oberstaatsanwältin, nicht entgangen sein, so nehme ich an. Sie kennen das wahrscheinlich besser als ich. Demnach gibt es Punkte für jede Anordnung eines Grundrechtseingriffes, und so ein Grundrechtseingriff ist auch die Anordnung einer Hausdurchsuchung. Sie bekommen also, salopp gesagt, einen Gutpunkt dafür – meinem Verständnis nach –, wenn Sie eine derartige Anordnung treffen.

So haben Sie im vergangenen Verfahren nach unseren Aufzeichnungen und unserem Wissensstand insgesamt sechs Anordnungen für sechs Hausdurchsuchungen getroffen, darüber hinaus eine Anordnung zur Vorführung zur sofortigen Vernehmung des Herrn Zöhrer. 

Könnten Sie mir dieses Punktesystem etwas näherbringen? – Herr Generalsekretär Pilnacek spricht hier von einem Belastungsausgleich. Da jeder Akt nicht gleich viel wiegt, wird er an sogenannten Anordnungen, für die es dann Punkte gibt, gemessen. Das heißt also, wenn Sie viele Anordnungen treffen, daher auch viele Punkte bekommen, haben Sie einen Vorteil dadurch, dass Sie weniger Akten bekommen, sofern ich das richtig verstehe. Könnten Sie mir darauf, bitte, eine Antwort geben?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nur zur Vollständigkeit: Es waren noch mehr Anordnungen, weil ich auch noch IP-Adressen-Abfragen angeordnet habe. Unabhängig davon: Es hat auch schon eine Presseaussendung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegeben, und ich kann zusammengefasst sagen, dass dieser Bericht einfach falsch ist. Ich weiß nicht, woher diese Informationen ursprünglich gestammt haben. Ich weiß, dass der ursprüngliche Artikel von der „Kronen Zeitung“ war. Irgendein unbekannter Informant hat das der „Kronen Zeitung“ erzählt. Die „Kronen Zeitung“ hat daraufhin Herrn Generalsekretär Pilnacek angerufen – meiner Information nach, ich gebe nur wieder, was ich gehört habe –, und er hat es eigentlich da schon richtiggestellt. Bedauerlicherweise hat das keinen Niederschlag in den weiteren Artikeln gefunden. Deswegen werde ich das jetzt richtigstellen, weil dieser Artikel ein völlig falsches Bild suggeriert.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist ja – das haben Sie in diesem Verfahren, glaube ich, auch schon mitbekommen – eine Staatsanwaltschaft, die ganz besondere Verfahren führt. Unsere Verfahren können mit denen der Staatsanwaltschaft Wien, zum Beispiel, oder auch der Staatsanwaltschaft Krems oder Korneuburg, welche auch immer, nicht verglichen werden. Da diese Verfahren in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft oft enorme Dimensionen annehmen, es aber dazwischen Verfahren gibt, die nicht so viel Arbeit verursachen, sind wir gezwungen, diesen Arbeitsanfall, der entsteht, irgendwie in irgendeiner Form zu messen, um eine Ausgleichsbelastung herzustellen.

Jetzt ist es aber nicht so, wie in diesem Artikel behauptet, dass wir pro Anordnung Punkte bekommen. Das ist einfach falsch. Es ist so, dass wir - - Wenn eine Neuanzeige hereinkommt, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sind wir dafür zuständig und machen irgendetwas, oder wir sind dafür nicht zuständig und leiten es weiter.

Diese sogenannten Weiterleiter sind meistens nicht sehr viel Arbeit – manchmal schon, weil Anzeigen von Rechtsanwälten auch 500 Seiten haben können, aber im Allgemeinen sind sie nicht so viel Arbeit. Dafür werden sozusagen gar keine Zusatzpunkte vergeben.

Wenn jetzt eine Anzeige hereinkommt und ein Staatsanwalt in irgendeiner Form einen Ermittlungsschritt setzen muss, welchen auch immer, also Anordnungen im konkreten Fall zum Beispiel – dazu gibt es eine Vorstandsverfügung von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, in der genau aufgezählt ist, wofür es Punkte gibt –, bekommt er einmalig am Anfang des Verfahrens 200 Punkte und dann nie wieder. 

Das heißt, es ist völlig irrelevant, ob ich eine Anordnung oder 20 oder 30 schreibe, ich kriege nur die 200 Punkte, die ich am Anfang bekomme und sonst nichts. Das heißt, dieser Eindruck, der hier suggeriert wird, die Staatsanwälte könnten dadurch motiviert werden, möglichst viele Anordnungen zu schreiben und möglichst viele Grundrechtseingriffe vorzunehmen, ist einfach falsch.

Was es aber schon gibt – das sage ich auch dazu, es ist aber davon völlig getrennt zu betrachten –, sind die sogenannten Großverfahrensmeldungen. Es gibt eben, wenn Verfahren eine bestimmte Dimension annehmen – und dafür gibt es einen ganz genau festgelegten Kriterienkatalog –, die Möglichkeit für einen Staatsanwalt zu sagen: Diese Kriterien sind erfüllt, bei mir ist ein Großverfahren angefallen. Dafür gibt es dann eine bestimmte Menge an Punkten – eine sehr hohe Menge an Punkten –, die dazu führen soll, dass der Computer dann in seinem Verteilungssystem, das normalerweise per Zufall passiert, in der Staatsanwaltschaft genau jenen Staatsanwalt für eine bestimmte Zeit – nach meiner persönlichen Erfahrung sind es ungefähr sechs bis acht Wochen, das kommt immer auf den Anfall an – von der Weiterverteilung von Neuanzeigen ausnimmt. Das heißt aber nicht, dass ihm Arbeit abgenommen wird, sondern er kriegt einmal für sechs bis acht Wochen keine neuen Anzeigen dazu.

Wenn die Punkte verbraucht sind, dann teilt der Computer auch diesem Staatsanwalt wieder weitere Verfahren zu. Die Punkteanzahl, die für Großverfahren vergeben wird, kann aus verschiedenen Gründen anfallen. Es kann zum Beispiel sein, dass eine sehr hohe Anzahl an Anordnungen geschrieben werden muss. Es kann aber auch sein, dass es zum Beispiel sehr viele Rechtshilfeersuchen sind, es kann sich auch um enorme Schadenssummen handeln, auch das ist ein Kriterium.

In meiner Abteilung habe ich insgesamt vier Großverfahren, wo ich zum Beispiel ein Verfahren mit über 100 Millionen Euro Schaden führe. Ich habe auch andere Großverfahren, weil die Anzahl der Beteiligten in diesem Verfahren 200 Personen übersteigt. Es gibt also verschiedene Kriterien, und wenn diese erfüllt sind – auch die Anzahl der Ordnungsnummern zum Beispiel wäre eines der Kriterien –, liegt ein Großverfahren vor. Dann kann der Staatsanwalt dieses Großverfahren in der Oberstaatsanwaltschaft melden, und es wird als Großverfahren registriert. Das dient auch in diesem Zusammenhang zur Messung der Arbeitsbelastung, weil Großverfahren natürlich eine außerordentliche Belastung sind. In diesem Zusammenhang möchte ich auch dazu sagen, dass das BVT-Verfahren schon aus mehreren Gründen eigentlich ein Großverfahren wäre – von den Kriterien her, die es jetzt erfüllen würde – nicht damals, aber jetzt. Es ist aber noch nicht als Großverfahren gemeldet worden, weil ich aufgrund des Arbeitsanfalls in diesem Fall und in den anderen Fällen, die ich habe, derzeit ohnehin für Neuanfall gesperrt bin.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich darf also resümierend zusammenfassen, der Satz, der hier Herrn Generalsekretär Pilnacek zugeschrieben wird: „Und je mehr Punkte ein Staatsanwalt auf seinem Konto sammelt, desto weniger neue Fälle landen künftig auf seinem Tisch.“, ist falsch.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß natürlich nicht genau, was der Herr Generalsekretär gesagt hat, aber ich bin eigentlich hundertprozentig davon überzeugt, dass er das nicht gesagt hat, weil er genau weiß, wie das Punktesystem funktioniert.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Vorsitzende, ich bin mit meiner Erstbefragung am Ende. Ich danke Ihnen.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Dann kommen wir zur ersten Fragerunde. – Bitte, Frau Abgeordnete Dr.in Zadić.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Auch von mir: Guten Tag, Frau Oberstaatsanwältin! Ich habe ein paar Fragen zum Kloibmüller-Verfahren, das insofern eine Relevanz hat, weil es durchaus auch die Motivlage beleuchtet. Das Kloibmüller-Verfahren wurde vom B. P. (BVT)-Verfahren getrennt. Seitdem haben wir auch kaum Akten zum Kloibmüller-Verfahren. Jetzt wurde uns mitgeteilt, dass das Kloibmüller-Verfahren womöglich eingestellt wird. Können Sie uns dazu etwas sagen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Von wo haben Sie diese Information?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das kann ich Ihnen leider nicht sagen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das ist eine sehr interessante Frage insofern, dass Ihnen diese Information, selbst wenn dem so wäre, eigentlich nicht offiziell vorliegen kann.

Wenn es so wäre, dass wir in irgendeiner Form eine Enderledigung in diesem Akt vorhätten, dann wären wir dazu natürlich berichtspflichtig und würden einen Vorhabensbericht im Justizministerium vorlegen. Aber, wie gesagt, ich betone: selbst wenn es so wäre. Ich kann zu diesem Thema nur sagen, dass die justizinterne Willensbildung in diesem Zusammenhang noch nicht abgeschlossen ist.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wurden Sie in diesem Zusammenhang aus dem Justizministerium angerufen? Und: Wurden in Bezug auf das Kloibmüller-Verfahren aus dem Justizministerium Erkundigungen bei Ihnen angestellt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Was konkret sind „Erkundigungen“?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ob man sich zu dem Verfahren Kloibmüller bei Ihnen erkundigt hat?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Meinen Sie jetzt mit Berichtsauftrag oder wie meinen Sie? Oder telefonisch oder mit OStA-Erlass? – Was meinen Sie mit „Erkundigung“?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Telefonisch, schriftlich, mündlich – alle Erkundigungen in jeglicher Form.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Grundsätzlich ist es so, dass die Oberstaatsanwaltschaft, wenn sie sich nach einem Verfahrensstand bei uns erkundigt, einen OStA-Erlass macht. Also wir bekommen einen Erlass, und da steht drinnen, wir sollen berichten. So erfolgt bei uns die Erkundigung zu einem Verfahrensstand.

Dazu muss ich allerdings sagen, dass ich hier auf den derzeitigen Stand insofern nicht umfassend eingehen kann, als dass dieses getrennte Verfahren innerhalb unseres Teams – wie Sie wissen, sind wir ja ein Team von Staatsanwälten – nicht von mir persönlich geführt wird, sondern von meiner Kollegin. Was da derzeit der aktuelle Stand der Dinge ist – ob da aktuell ein OStA-Erlass gekommen ist –, kann ich Ihnen daher jetzt nicht beantworten.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Haben Sie Wahrnehmungen, ob sich aus dem Justizministerium jemand gemeldet und sich nach dem Verfahren in Form eines Erlasses erkundigt hat?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: In letzter Zeit nicht, nein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Mündlich?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Und sonst schriftlich auch nicht – unabhängig von Formularen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wie gesagt, außer die Dinge - - (Im Ausschusslokal ertönt plötzlich eine weibliche Stimme aus einem elektronischen Gerät. – Heiterkeit bei einigen Abgeordneten sowie bei der Auskunftsperson.) – Entschuldigung! Den aktuellen Stand diesbezüglich kann ich Ihnen zwar nicht sagen, was ich aber schon sagen kann, ist, dass dieser zweite Akt genauso berichtspflichtig ist, wie mein Akt berichtspflichtig ist.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Es ist Ihnen also nicht zu Ohren gekommen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt werden könnte?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich kann dazu nur sagen, dass die justizinterne Willensbildung dazu nicht abgeschlossen ist. Mehr kann ich Ihnen dazu noch nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Dann möchte ich zu einem anderen Komplex - - ich komme nachher noch darauf zurück. (Abg. Amon: Zur Geschäftsordnung!)

*****

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Da Frau Kollegin Dr. Zadić im Hinblick auf den Vorhabensbericht oder Nichtvorhabensbericht und so weiter aus einer Unterlage zitiert, wollte jetzt nur nachfragen, ob das aus der Ausschussunterlage mit der Nummer 2875 beziehungsweise 7535 ist.

Vorsitzende Doris Bures: Ich muss gestehen, ich habe das jetzt nicht so wahrgenommen. – Haben Sie, Frau Abgeordnete, aus einer Unterlage zitiert? (Abg. Zadić: Nein!) – Ich habe das jetzt auch nicht so wahrgenommen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur darauf hinweisen – weil Sie gesagt haben, Sie können nicht sagen, woher Sie das haben –, dass uns das als Ausschussdokument vorliegt. Das ist die Unterlage 7535. Da heißt es ausdrücklich, dass „kein Anfangsverdacht einer Straftat im Sinne des § 1 Abs 3 StPO“ besteht. „Ein diesbezüglicher Vorhabensbericht ist in Vorbereitung.“

Dann weiter: „Bisher konnte der Tatverdacht nicht erhärtet werden, die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen. Mit der Fertigstellung eines Abschlussberichtes ist nach derzeitigem Stand bis Jahresende zu rechnen.“ (Abg. Zadić: Vielen Dank!)

*****

Vorsitzende Doris Bures: Gut. Wir gehen jetzt in der Befragung weiter. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Kann ich dann davon ausgehen, dass das Verfahren eingestellt wird, noch bevor wir mit diesem Umstand oder mit dieser Sache ab Jänner befasst sein werden?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich kann Ihnen dazu nichts sagen. Ich kann nur wiederholen: Dazu ist die justizinterne Willensbildung noch nicht abgeschlossen. Ich werde nicht über ein nicht erlegtes Wildschwein reden.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Es wäre meines Erachtens fatal, wenn das abgeschlossen wird, wobei wir uns ab Jänner mit diesem Sachverhalt befassen. Das ist jetzt mein Einschub.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Sie werden es erfahren, sobald es so weit ist. (Abg. Zadić: Vielen Dank!) – Bitte sehr.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich würde Ihnen gern ein Dokument vorlegen, und zwar das Dokument mit der Nummer 7457, Seite 3. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da bezieht sich Generalsekretär Pilnacek auf einen Presseartikel und schreibt in einem Mail: „Der Bericht vermittelt ein katastrophales Bild der Ermittlungen; bitte um Bericht und Darstellung einer möglichen Entgegnung!“ – Er schreibt das an Vrabl-Sanda. Jetzt meine Frage an Sie: Haben Sie den Eindruck, dass Generalsekretär Pilnacek hier übertreibt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich lese mir kurz den Artikel durch, damit ich orientiert bin, welcher das war. Es hat schon sehr, sehr viele Artikel in dieser Causa gegeben. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Ich habe da jetzt – das möchte ich nur einleitend dazusagen – relativ lang gelesen, weil wir in den ersten Wochen, nachdem die Hausdurchsuchung stattgefunden hat, mehrmals täglich zu irgendwelchen Berichterstattungen aufgefordert worden sind und ich ja mittlerweile, wenn man diese Berichte, die per E-Mail sofort übermittelt werden mussten, dazurechnet, weit über hundert Berichte geschrieben habe, wovon sich ein extrem hoher Anteil auf diverseste Berichte in den Medien bezieht.

Ich glaube, ich darf das jetzt sagen, weil der Herr Generalsekretär das selbst so formuliert hat: Man kennt ihn, und er ist jemand, der in einer ersten Reaktion manchmal emotional wird. Das ist sozusagen seine Art, und ich denke, dass dieser Kommentar von ihm genau so einzustufen ist.

Genau so habe ich das auch aufgefasst. Ich nehme zur Kenntnis, dass er das äußert, und dann habe ich einen Bericht dazu geschrieben. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Übertreibt er Ihrer Ansicht nach? Ihrer persönlichen Ansicht nach?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Die Menschen haben eine unterschiedliche Art und Weise in der Formulierung ihrer Einschätzungen. Da gibt es sehr, sehr nüchterne Menschen und welche, die eher oft südliche Charakterzüge haben. (Abg. Krainer: „Südlich“?) Möglicherweise ist es einfach so, dass man den Herrn Generalsekretär zu der Art von Menschen zählen muss, die in einer ersten Spontanreaktion manchmal zu so etwas neigen. Ich kenne ihn eigentlich auch schon ziemlich lang – ich war ja auch drei Jahre selbst im Ministerium tätig –, und ich kann damit umgehen. (Ruf: Was soll ein „südlicher Charakterzug“ sein? – Heiterkeit bei der SPÖ.)

Entschuldigen Sie bitte, das war jetzt nicht pejorativ gemeint. Einfach nur in einer sehr emotionalen Reaktionsweise, manchmal. (Abg. Krainer: Also doch nördliche Charakterzüge?) Wenn Sie es so sehen wollen, ja. (Abg. Krainer: Nein, ich verstehe den Ausdruck „südliche Charakterzüge“ nicht!)

Vorsitzende Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr.in Zadić ist Fragestellerin.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich würde Ihnen auch ein zweites Dokument vorlegen. Das ist die Nummer 7665, Seite 265. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dieses Dokument ist jetzt vom August, in Vorbereitung auf die Pressekonferenz Ende August erstellt worden. Und zwar steht im dritten Absatz – das bezieht sich auf den Beschluss des OLG –:

„Das vom OLG festgehaltene Informationsdefizit des Journalrichters [...] sowie das Unterbleiben einer aktenmäßigen Dokumentation der Journaldringlichkeit sind zwar äußerst bedauerliche ‚handwerkliche‘ Mängel in der Fallbearbeitung, die noch einer eingehenden Erörterung und Prüfung bedürfen.“

Er spricht hier von „handwerklichen Mängeln“. Das ist ein paar Monate nach der E-Mail von Herrn Pilnacek, die ich Ihnen vorgelegt habe.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Entschuldigen Sie, könnten Sie mir das noch einmal präzise sagen? – Ich habe das noch nicht gefunden. Ich kenne dieses Dokument nicht. Sagen Sie mir genau, wo das steht?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Seite 265. Das ist der dritte Absatz von oben.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Mhm, okay. Jetzt habe ich ihn gelesen, ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Zweiter Satz: „Das vom OLG festgehaltene Informationsdefizit“.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Da wird auch von „handwerklichen Mängeln“ gesprochen, und das hat auch Generalsekretär Pilnacek unterschrieben.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Und was ist jetzt die Frage?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ist das auch eine emotionale Äußerung?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Es wird in diesem Bericht, der vom Kollegen Grünewald vorbereitet ist, der damals der Sachbearbeiter für das BVT-Verfahren im Justizministerium war, festgestellt, dass die Tatsache, dass ich nicht zur Journaldringlichkeit ausgeführt habe, nämlich aktenmäßig sozusagen, aus seiner Sicht ein handwerklicher Mangel ist.

Es gibt von mir einen Vermerk auf dem AB-Bogen, also diesem Anordnungs- und Bewilligungsbogen, dass ich den Journalrichter telefonisch kontaktiert habe. Ich bin seit 14 Jahren Staatsanwältin, und das war nicht mein erster Anruf im Journal. Es gibt eine gewisse Usance, und es war bis jetzt nicht so, dass wir, wenn wir bei dem Journalrichter anrufen, umfassend und detailgetreu alles auf dem AB-Bogen festgehalten haben.

Ich nehme zur Kenntnis, dass offensichtlich nach Meinen des Oberlandesgerichtes Wien eine Dokumentation von Journalanrufen umfassender sein sollte. Wir werden das in Zukunft auch berücksichtigen. Ich werde in Zukunft mehr darüber aufschreiben, was ich gesprochen habe. Aber zum damaligen Zeitpunkt war das einfach noch nicht üblich. Das ist einfach der Grund, warum ich nicht mehr dazu auf den AB-Bogen geschrieben habe.

Dieser Ausdruck „handwerkliche Mängel“ ist für mich eine Formulierung dessen, dass offensichtlich nach Meinung des damaligen Sachbearbeiters Grünewald und offensichtlich auch nach Meinung des Herrn Generalsekretärs – denn er hat es ja anscheinend unterschrieben – das, rein technisch betrachtet, anders hätte sein sollen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Generalsekretär Pilnacek führt ja diese handwerklichen Mängel und seine erste Reaktion, „katastrophales Bild der Ermittlungen“, darauf zurück, dass offensichtlich – denn Sie sind ja auch eine erfahrene Staatsanwältin – hier wahrscheinlich andere Kräfte im Spiel waren, nämlich ein gewisser Ermittlungsdruck seitens des Innenministeriums. Können Sie das so bestätigen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß nicht, welche Motivation der Herr Generalsekretär hatte, das so zu äußern. Das müssten Sie ihn selber fragen.

Er bezieht sich mit diesem „katastrophal“, das Sie hier zitiert haben, eindeutig auf diesen Artikel aus der „Presse“. Dieser Artikel aus der „Presse“ besteht aus einer – wie soll ich das formulieren? –, aus einer Beweiswürdigung durch eine Journalistin. Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Journalistin die vorhandenen Beweismittel so gewürdigt hat.

Ich kann nur sagen: Das Oberlandesgericht hat die vorhandenen Beweismittel auch gewürdigt, das ist die relevante Instanz. Das Oberlandesgericht – und nur das ist für mich als Staatsanwältin relevant – hat den Tatverdacht bejaht und hat in keiner Form die Glaubwürdigkeit der Zeugen in seiner Entscheidung in Frage gestellt. Das muss man ganz klar und deutlich sagen!

Es ist zwar gesagt worden, ich hätte stattdessen mit Amtshilfe im BVT vorgehen müssen, aber zwei Punkte sind definitiv nicht bestritten worden, nämlich der Tatverdacht, der sich einerseits aus der Würdigung der Beweismittel zusammensetzt – und das sind genau jene vier Zeugenaussagen – und andererseits aus einer rechtlichen Beurteilung. Auch die rechtliche Beurteilung hat das Oberlandesgericht nicht für falsch erachtet.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das Oberlandesgericht hat aber sehr wohl die Dringlichkeit kritisiert, bei einem konkreten Tatverdächtigen aber den Anfangsverdacht verneint.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Bei einem schon.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Also nur, um ein vollständiges Bild zu geben. (Auskunftsperson Schmudermayer: Ja!) Es wurde ja nicht komplett anerkannt.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Stimmt, Sie haben recht: Bei einem stimmt das, da hat es verneint. Es hat aber nicht die Dringlichkeit verneint.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Und die Dringlichkeit - -

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, das hat es nicht! Sondern es hat festgestellt, dass auf dem AB-Bogen keine Informationen zur Dringlichkeit vorliegen. Das heißt, das Oberlandesgericht hat gesagt: Ob es dringlich war oder nicht, können wir nicht beurteilen, weil wir diese Information am AB-Bogen nicht haben. Es hat aber nicht gesagt, es war nicht dringlich. Das ist ein Unterschied.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Dennoch hat es infrage gestellt, ob die Dringlichkeit gegeben war. Und offensichtlich, wenn ich dieses Dokument lese, sehe ich da auch, dass es äußerst bedauerliche handwerkliche Mängel gerade in Bezug auf die Journaldringlichkeit gegeben hat.

Jetzt noch einmal meine Frage an Sie – da Sie ja eine erfahrene Staatsanwältin sind und diese Sachen schon lange machen –, ob da andere Kräfte im Spiel waren, nämlich ob vom Innenministerium Druck aufgebaut wurde. Und wenn das so war: Warum haben Sie das nirgendwo festgehalten?

(Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Die Vertrauensperson spricht mit dem Verfahrensrichter-Stellvertreter. – Die Auskunftsperson bespricht sich neuerlich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Zu der Frage, ob auf die Ermittlungen Druck seitens des BMI ausgeübt worden ist, gebe ich an: Gegen mich wurde von der Staatsanwaltschaft Korneuburg ein Ermittlungsverfahren als Verdächtige wegen § 302 Abs. 1 StGB und § 288 Abs. 1 StGB eingeleitet. Die Verständigung von dieser Einleitung habe ich letzte Woche, am 21. November 2018, erhalten. Gemäß dieser Verständigung bin ich verdächtig, amtsmissbräuchlich gehandelt und vor dem Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt zu haben. Da dieser Vorwurf nicht näher konkretisiert wird, bin ich gezwungen, von meinem Aussageverweigerungsrecht gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 Verfahrensordnung Gebrauch zu machen und diese Frage nicht zu beantworten.

Ich möchte aber gleich dazusagen: Ich verweise dazu auch auf alles, was ich bisher bereits ausgesagt habe, in den letzten beiden Befragungen zu diesem Thema.

Vorsitzende Doris Bures: Bitte, Herr Dr. Pöschl.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Meines Erachtens ist die Aussageverweigerung nicht gerechtfertigt, weil es sich um ein Aussagedelikt handelt. Was also hier zum Tragen kommen müsste.

Aber im Übrigen hat die Auskunftsperson meiner Einschätzung nach die Frage ja auch schon beantwortet, weil sie gesagt hat, sie bleibt bei ihrer bisherigen Meinung, wonach kein Druck seitens des Bundesministeriums für Inneres ausgeübt wurde.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das heißt, Sie teilen nicht die Einschätzung von Generalsekretär Pilnacek, dass Ermittlungsdruck ausgeübt wurde?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Dazu muss ich im Prinzip genauso wieder antworten. Ich wiederhole dieselbe Antwort, die ich gerade eben gegeben habe.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Dann würde ich gerne das Dokument 8064 vorlegen, Seite 132. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da schreibt der Generalsekretär:

„Das ist doch unfassbar; kein Ermittlungsdruck?“

Das war unmittelbar nach der Befragung von Dr. Lett. Und das war im Oktober, bald darauf, Anfang Oktober. Das ist nämlich im Zusammenhang mit der Aussage von Dr. Lett, dass er bereits vor der Hausdurchsuchung mit Ihnen die Unterlagen, oder Sie mit ihm gesprochen haben und er Zwangsmaßnahmen vorgeschlagen hat, wie unter anderem Festnahmen.

Haben Sie die Äußerungen von Dr. Lett als Ermittlungsdruck empfunden?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich möchte jetzt nur ganz kurz Begriffe klarstellen, weil das etwas ist, was mich schon länger ein bisschen ärgert. Da wird etwas durcheinandergeworfen, was aber nicht das Gleiche ist.

Wenn für mich zum Beispiel die Polizei ermittelt – was nicht der Herr Dr. Lett war im konkreten Fall –, sondern wenn für mich die Polizei ermittelt, und sie schreibt mir einen Anlassbericht, dann regt sie darin Maßnahmen an. Das ist der Fachbegriff dafür. Also, die machen einen Bericht, da schreiben sie rein, was sie herausgefunden haben, und dann schlagen sie eine ganz konkrete Ermittlungsmaßnahme vor, weil sie der Meinung sind, dass diese Ermittlungsmaßnahme jetzt zweckmäßig ist. Das nennt man die Anregung einer Zwangsmaßnahme, wenn so etwas in einen Bericht kommt.

Das war hier im konkreten Fall überhaupt nicht der Fall! Dieses Wort habe ich auch nicht benutzt, sondern das ist in den Medien und hier im Untersuchungsausschuss benutzt worden.

Was Herr Dr. Lett gemacht hat, ist, mich zu fragen, ob man das machen kann. Das ist für mich als Staatsanwältin eine schlichte Rechtsauskunft, ob die Voraussetzungen vorliegen. Dazu verweise ich jetzt wieder auf die bisher gemachten Angaben: Darüber habe ich schon ausführlich gesprochen.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in dieser Runde.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sie haben bisher immer angegeben, dass es außer den Treffen mit Goldgruber und Lett, die im Tagebuch vermerkt wurden, sonst keine weiteren Treffen mit Goldgruber und Lett gab.

Wir haben aber eine Notiz vom 6. April von Vrabl-Sanda gefunden, wo festgehalten wird, dass es ein Treffen zwischen Ihnen, Vrabl-Sanda und Goldgruber gibt, bei dem es um klassifizierte Daten von ausländischen Geheimdiensten geht.

Das ist nicht im Tagebuch vermerkt. Warum nicht?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das kenne ich nicht. Würden Sie mir das bitte vorhalten?

Vorsitzende Doris Bures: Für eine weitere Frage verweise ich Sie dann aber auf die nächste Runde. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Dokument 1068, Seite 9 und 10.

Vorsitzende Doris Bures: Frau Oberstaatsanwältin, Sie können sich jetzt das Dokument ansehen und dann die Frage beantworten, Zusatzfragen dann in der nächsten Runde. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson. Die Vertrauensperson spricht mit dem Verfahrensrichter-Stellvertreter. Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und dem Verfahrensrichter-Stellvertreter.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich habe mich in meiner Vorbereitung auf den Untersuchungsausschuss natürlich immer auf meine eigenen schriftlichen Unterlagen bezogen, die im Tagebuch enthalten sind, und da ist dieser Vermerk nicht drinnen, aus einem ganz einfachen Grund: Erstens hat ihn die Chefin geschrieben, das ist die leitende Staatsanwältin Vrabl-Sanda, den habe nicht ich gemacht, sie hat dieses Gespräch dokumentiert, auch deswegen, weil dieses Gespräch jetzt nicht direkt mit meinem Strafverfahren zu tun hat.

Ich möchte dazusagen, wenn es Ihnen jetzt nur darauf ankommt, dass ich bestätige, dass dieses Gespräch stattgefunden hat, dann sage ich, ja, das Gespräch hat stattgefunden. Wenn Sie von mir jetzt inhaltlich wissen wollen, was da besprochen worden ist, dann würde ich im Hinblick darauf, was mir, also eigentlich der Leiterin, was der Herr Generalsekretär Goldgruber der Leiterin mitgeteilt hat, ersuchen, dass wir das in einer nicht öffentlichen Sitzung machen, weil er da ganz konkret über klassifizierte Dokumente von ausländischen Geheimdiensten gesprochen hat; wenn Sie es inhaltlich wissen wollen.

Vorsitzende Doris Bures: Das werden wir dann in der nächsten Runde einer Klärung zuführen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Mag. Schmudermayer! Danke, dass Sie uns heute wieder zur Verfügung stehen. Frau Oberstaatsanwältin, haben Sie immer schon Schmudermayer geheißen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Nein, das ist interessant. Darf ich nachfragen, wie Sie früher mit Nachnamen geheißen haben?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Selbstverständlich würde ich Ihnen das normalerweise sagen. Sagen Sie mir nur kurz, inwiefern das mit den Beweisthemen 1 oder 3 zu tun hat!

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Für uns geht es eigentlich um die Hintergründe und Vorbereitungen zur Hausdurchsuchung, deshalb diese Frage.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Da sehe ich, ganz ehrlich, den Zusammenhang zurzeit nicht.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ich kann, wenn es recht ist, die Frage vielleicht auch anders formulieren. Ist es korrekt, dass Sie früher mit dem Nachnamen Lazarus geheißen haben? Ist das korrekt, dass Sie mit Nachnamen Lazarus geheißen haben, oder ist das falsch?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Was hat das mit dem Beweisgegenstand zu tun? Ich frage nur, muss ich das beantworten? Ah ja, ich werde es so formulieren: Herr Verfahrensrichter, muss ich diese Frage im Hinblick auf den Beweisgegenstand beantworten?

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Darf ich unmittelbar antworten, Frau Vorsitzende?

Vorsitzende Doris Bures: Die Frage ist, ob der Herr Abgeordnete den Zusammenhang herstellen kann, das ist die Frage, dann erspart sich jede rechtliche Bewertung.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Genau das ist die Frage.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Der Hintergrund sind die Zusammenhänge, warum die Hausdurchsuchung - - Ich bin überzeugt, in den weiteren Fragen wird sich das dann auch entsprechend klären. Deshalb noch einmal der Hintergrund: Für uns geht es um die Hintergründe für die Hausdurchsuchung, deshalb diese Frage. Möglicherweise erklärt sich das mit den weiteren Fragen dann von selbst.

Vorsitzende Doris Bures: Dann würde ich vorschlagen, dass wir mit den weiteren Fragen fortfahren.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ich darf Bezug auf die Befragung vom 2. Oktober 2018 nehmen, Sie bekommen das Stenographische Protokoll dieser Befragung auch vorgelegt. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich darf Sie fragen, ob Sie Ihre Aussage, dass Sie Herrn Dr. Lansky nicht kennen, aufrechterhalten. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Ganz oben ist das eigentlich. 

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Ja, ich kenne Herrn Dr. Lansky nicht näher. Inzwischen natürlich schon, aufgrund der wiederholten Kontakte im Rahmen des Verfahrens, ja.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Wenn Sie heute sagen, Sie kennen ihn nicht näher: Können Sie das definieren? Was heißt für Sie „nicht näher“?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Ich habe mit ihm, meiner Erinnerung nach, nie Kontakt gehabt. Vielleicht irgendwann einmal. Ich weiß nicht, ob er jemals einen Beschuldigten vertreten hat, den ich jemals hatte, so etwas merkt sich ein Staatsanwalt, ganz ehrlich, nicht, wer aller als Rechtsanwalt in seinem Verfahren eingeschritten ist. Da hätte ich vielleicht keine Erinnerung dran, aber ich meine damit, dass ich ihn privat überhaupt nicht kenne, und beruflich weiß ich nicht, ob er jemals für einen Mandanten eingeschritten ist.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ich darf schon dazusagen, dass es für mich persönlich ein gewisser Unterschied ist, ob es heißt, ich kenne jemanden nicht, oder wenn ich sage, ich kenne ihn vielleicht näher.

Darf ich Sie noch fragen, ob Sie in Ihrer Ausbildung - -

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Es steht aber „näher“ drinnen, im Protokoll, ja. Es steht nicht, es steht „näher“, möchte ich nur kurz betonen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Deshalb gibt es ja auch die Frage, ob Sie Ihre Aussage von damals aufrechterhalten und die Bitte, ob Sie uns sagen können, wie Sie das „näher“ verstehen oder was man darunter verstehen darf. Oder anders gefragt: Hatten Sie in einer Ausbildung mit Herrn Dr. Lanksy oder mit seiner Kanzlei in irgendeiner Form zu tun? In Ihrer Ausbildung?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Ich weiß jetzt wirklich nicht, worauf Sie hinauswollen. Meiner Erinnerung nach habe ich nie für Herrn Lansky gearbeitet.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Was heißt für Sie „gearbeitet“? Verstehen Sie darunter zum Beispiel auch ein Ausbildungsmodul, ein Praktikum in Ihrer Ausbildung?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Ich weiß nicht, worauf Sie hinauswollen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Verstehen Sie das auch unter „gearbeitet“? Oder anders gefragt: Haben Sie in Ihrer Ausbildung ein Praktikum im Büro beziehungsweise in der Kanzlei Lansky gemacht?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Nein. Ich war - - Als Richteramtsanwärterin muss man verpflichtend ein Modul machen, bei dem man für einen Rechtsanwalt tätig ist, da war ich für einen Rechtsanwalt in Mödling tätig. Da kann ich ausschließen, dass das Herr Dr. Lansky war. Und ich habe selbstverständlich während des Studiums immer wieder einmal, wie das alle Jus-Studenten machen, für diverse Rechtsanwälte gearbeitet, das war in meiner Erinnerung aber auch nicht Herr Dr. Lansky.

Oder was meinen Sie? Ich verstehe die Frage nicht ganz.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Das heißt, Sie können ausschließen, dass Sie in der Ausbildung jemals mit Dr. Lansky oder seiner Kanzlei zu tun hatten oder für ihn oder seine Kanzlei gearbeitet haben? Das können Sie ausschließen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Ich habe dazu überhaupt keine konkrete Erinnerung und weiß nicht, worauf Sie hinauswollen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Eine andere Frage. Ganz zu Beginn war ja von Verfahren und Zufall und so weiter die Rede. Sie haben in der WKStA das BVT-Verfahren erhalten. War diese Zuteilung ein Zufall per Computer oder welche Hintergründe gibt es dafür?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Das war reiner Zufall, das hat der Computer gemacht, ja.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Mit anderen Worten gesagt, das hat keinen Zusammenhang mit dem Verfahren, wo es sozusagen um Dr. Lansky geht. Das ist ja im Vorfeld, auch bei der ersten Befragung, durchaus schon einige Male aufgetaucht. Also damit hatte es keinen Zusammenhang (Auskunftsperson Schmudermayer: Überhaupt nicht, nein!), dass Sie früher schon mit dem Verfahren Lansky zu tun hatten?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Nein.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Für uns stellt sich natürlich dann schon ein bisschen die Frage, konkret, warum Dr. Lansky vom einen und vom anderen spricht. Aber okay, ich nehme zur Kenntnis, die Zuteilung ist per Zufall, sprich Computer erfolgt, auch wenn Dr. Lansky - -

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen das gerne erklären, warum er vom einen und vom anderen spricht.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ist für mich so weit klar, Aussage ist Ja.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Gut, wenn Sie es eh verstanden haben, dann - -

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Aber damit man es besser versteht, können Sie das natürlich kurz skizzieren, wie das abläuft. Ja, bitte!

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Es ist einfach erklärbar, weil es einfach zwei getrennte Verfahren gegeben hat, die ich getrennt habe. Das ist nichts - - Es war nicht so, dass zuerst irgendwann einmal ein Lansky-Verfahren angefallen ist und irgendwann dann später das BVT-Verfahren. Das ist die verkehrte zeitliche Reihenfolge.

Es gab natürlich schon viel früher ein Lansky-Verfahren, das sogenannte Lansky-Verfahren, das ursprünglich einmal irgendwann in der Staatsanwaltschaft Wien war, dann war es in der Staatsanwaltschaft St. Pölten, dann war es bei der Staatsanwaltschaft Linz.

Das ist aber nicht mein Verfahren, das habe ich nie geführt, dieses Verfahren, zumindest nicht meiner Erinnerung nach. Das kenne ich nicht.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Es bleibt ein bisschen die Frage übrig, warum dann Herr Dr. Lansky gewusst hat, warum Sie zuständig sind, aber okay, so ist das eben.

Ein anderer Themenbereich: Wir dürfen Ihnen das Dokument mit der Nummer 1079 vorlegen. Es handelt sich dabei um den ersten uns übermittelten Teil Ihres Tagebuches. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich darf vielleicht zu Beginn so fragen: Was ist der Sinn eines Tagebuches, was steckt dahinter?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Ganz grundsätzlich ist das Wort Tagebuch sozusagen die umgangssprachliche Benennung. Präzise bezeichnet ist das der sogenannte Geschäftsbehelf. Das ist etwas, was es inzwischen seit der neuen Strafprozessordnung gar nicht unbedingt geben muss. Nach der neuen Strafprozessordnung wird ein Ermittlungsakt geführt und ein Staatsanwalt kann, muss aber nicht, daneben einen sogenannten Geschäftsbehelf führen. Das ist so eine Art Handakt, wo er Dinge notieren kann, die für den Ermittlungsakt selber nicht relevant sind, aber die für die Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht relevant sein könnten.

In der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft werden Geschäftsbehelfe geführt, um eben eine Transparenz für die Fach- und Dienstaufsicht herzustellen. Das ist einmal ganz grundsätzlich die Funktion eines Geschäftsbehelfs.

Und dann ist es so, dass man als Staatsanwalt muss man nicht, kann man Überlegungen, die man stellt, auch da hineinschreiben kann, weil man einfach wenn Verfahren sehr lange dauern ein Jahr später vielleicht nicht mehr genau weiß, was man sich vor einem Jahr gedacht hat. Damit das ganze kompakt auf einem Platz ist, kann man das dort hineinschreiben.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Müssen die darin enthaltenen Einträge, egal, ob Geschäftsbehelf oder Bezeichnung Tagebuch, müssen die genehmigt werden?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Nein, müssen nicht genehmigt werden, nein.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Vom zeitlichen Ablauf: Wann werden üblicherweise sozusagen die Einträge eines Tagebuches erstellt und wann werden üblicherweise Aktenvermerke erstellt, die Sie dann in das Tagebuch beziehungsweise in den Geschäftsbehelf aufnehmen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Das ist sehr verschieden. Wenn ich zu dem Zeitpunkt, in dem ich aus irgendeinem Grund einen Aktenvermerk schreiben muss, gerade vor dem Computer sitze, dann kann ich das sofort machen. Wenn es zum Beispiel so ist, dass ich in einer Besprechung war und mir das Ganze handschriftlich mitgeschrieben habe, dann erstelle ich den Aktenvermerk im Tagebuch vielleicht später, weil ich meine Notizen übertragen muss. Also der Zeitpunkt, wann ein Aktenvermerk erstellt wird, kann sehr verschieden sein, dazu gibt es überhaupt keine Vorschriften, wann das sein soll.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Aus Ihrer beruflichen Erfahrung sozusagen: Was sind die längsten Zeitabschnitte, bis wann das erfolgt? Ist das eine Woche, sind das aus Ihrer beruflichen Erfahrung zwei Wochen, drei Tage?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Dazu kann ich überhaupt nichts sagen. Das kann wahrscheinlich bis zu zwei, drei Wochen sein, wenn daneben, weiß ich nicht, ein Urlaub ist oder eine Abwesenheit oder was auch immer, kann das schon sein, dass das so lange ist, oder aus irgendwelchen anderen Gründen auch, wenn zum Beispiel eine Arbeitsüberbelastung vorliegt.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Es ist aber davon auszugehen, wenn Sie sozusagen diese Einträge machen, dass das ganze Verfahren oder die Unterlage noch sehr frisch im Kopf sind, das heißt, Sie können sich gut daran erinnern, wenn Sie damit arbeiten oder das erstellen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Meinen Sie, dass ich mich zum Zeitpunkt der Aktenvermerkerstellung an das, was passiert ist, erinnern kann? So meinen Sie es?

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): So ist es, ja.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Soweit wie möglich, ja.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ja. Okay, wenn wir auf die Seite 6 schauen, da geht es um Ihren Kontakt mit der Frau Mag. Vrabl-Sanda. Können Sie uns vielleicht den Kontakt mit der Leiterin schildern? Beziehungsweise: Was meinte Frau Mag. Vrabl-Sanda mit der Bemerkung, die Staatsanwaltschaft soll sich die Vorwürfe ansehen? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Frau Vorsitzende, ich habe so den Eindruck, dass die Vertrauensperson sozusagen ständig in Kontakt ist, ungefragt in Kontakt ist und irgendwie einflüstert.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Prinz, ich sehe es am Bildschirm. Ich habe den Hinweis bereits bekommen und habe daher wirklich genau darauf geachtet, und es ist in den letzten Minuten nicht mehr vorgekommen.

Aber ich kann Sie gerne noch einmal daran erinnern: Die Frau Oberstaatsanwältin kann sich an Sie, Herr Dr. Novak, wenden und nicht umgekehrt.

Ich habe aber nicht den Eindruck gehabt, dass das jetzt der Fall war, da ich nach dem Hinweis wirklich darauf geachtet habe. – Bitte. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Dieser Aktenvermerk bezieht sich auf die Prüfung des Tatverdachts, also das Wort „ansehen“ meint hier im konkreten Fall die Prüfung eines allfällig vorhandenen Anfangstatverdachts. Und dazu, zu der Frage, wie das im Vorfeld gelaufen ist, habe ich schon in meinen letzten beiden Vernehmungen – also in einer der beiden – sehr ausführlich ausgesagt.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Wenn man die Niederschrift hernimmt, wo es heißt: „wird wohl [...] aufgrund der anonymen Eingabe nicht möglich sein“.

Wie ist das zu verstehen? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) – Das ist auf dieser Seite ganz oben.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das bezieht sich - - Das ist eine rechtliche Beurteilung, da geht es um das Verfahren, das bei der StA St. Pölten anhängig war, das nach § 190 Z 2 StPO eingestellt worden ist.

Da muss man unterscheiden, rein rechtlich, das ist eine Rechtsfrage, ob ein Ermittlungsverfahren gar nicht eingeleitet worden ist – das nennt sich Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach § 35c StAG, da wird gar nicht eingeleitet, sondern gleich von - - Wenn einmal formell eingeleitet wurde, dann kann ein Verfahren nur mehr nach § 190 StPO eingestellt oder eben sonst erledigt werden.

Gemeint ist damit, dass eine formelle Fortsetzung eines Verfahrens, das schon formell nach § 190 Z 2 StPO eingestellt ist, nur allein aufgrund der Ausführungen des anonymen Konvolutsschreibers zum Faktum Österreichische Radrundfahrt – und das bezieht sich auf dieses Faktum – nach meiner damaligen Einschätzung nicht möglich ist.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Gehen wir über auf Seite 26 und 27 dieses Dokuments, da geht es um den Aktenvermerk über den 19. Jänner 2018!

Mich würde interessieren: Wann haben Sie diesen Aktenvermerk geschrieben? Haben Sie aus Ihrer Sicht, Ihrer Ansicht nach das Gespräch korrekt wiedergegeben und würden Sie dazu noch etwas ergänzen? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich habe keine Erinnerung mehr daran, wann ich ihn geschrieben habe. Im Normalfall ist es meistens allerdings so, dass, wenn ich den Aktenvermerk nicht am selben Tag schreibe, an dem auch dieses Ereignis stattgefunden hat, ich dann öfter Aktenvermerk vom Soundsovielten dazuschreibe, zum Beispiel: Besprechung vom Soundsovielten. Das mache ich öfter. Ob ich es immer mache, kann ich auch nicht sagen, aber in dem konkreten Fall - -

Was ich sicher sagen kann, ist, dass es vor dem 23.1. war, weil am 23.1. Herr Gruppenleiter Handler seine Unterschrift daruntergesetzt hat; also muss es vorher gewesen sein.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): So gesehen war Ihre Erinnerung daran noch sehr frisch – zum Zeitpunkt, an dem Sie das geschrieben haben.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, sicher.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ich frage das nicht zuletzt deshalb, weil es im 4. Absatz heißt: „Goldgruber: Er habe vom Minister den Auftrag, das BMI aufzuräumen.“

Ist dies wirklich so gefallen, oder wie ist das zu verstehen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Abg. Krainer in Richtung Vorsitzende Bures : Die Auskunftsperson, das ist klar von ihr ausgegangen!)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Zu der Frage, ob die Äußerungen, so wie sie im meinem Aktenvermerk vom 19.1.2018 festgehalten sind, tatsächlich auch so gefallen sind, führe ich aus: Gegen mich wurde von der Staatsanwaltschaft Korneuburg ein Ermittlungsverfahren als Verdächtige wegen § 302 Abs. 1 StGB und § 288 Abs. 1 StGB eingeleitet. Die Verständigung von dieser Einleitung habe ich letzte Woche, am 21. November 2018, erhalten. Gemäß dieser Verständigung bin ich verdächtigt, amtsmissbräuchlich gehandelt und vor dem Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt zu haben. Da dieser Vorwurf nicht näher konkretisiert wird, bin ich gezwungen, von meinem Aussageverweigerungsrecht gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 Verfahrensordnung Gebrauch zu machen und diese Frage nicht zu beantworten.

Ich verweise aber darauf, dass ich in den letzten beiden Befragungen bereits dazu geantwortet habe.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Vorsitzende, zur Geschäftsbehandlung! (Abg. Krainer: Machen wir eine kurze Stehung, damit wir alle Bewegung machen!)

Vorsitzende Doris Bures: Na ja, dafür sind die Stehungen an sich nicht gedacht.

Ich denke allerdings, ich schließe mich Ihrem Vorschlag an und unterbreche kurz die Sitzung. Ich bitte die Fraktionsvorsitzenden zu mir.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 14.27 Uhr unterbrochen und um 14.33 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

*****

14.33

Vorsitzende Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und bedanke mich für die kurze Beratung.

Herr Abgeordneter Prinz! Wir haben vereinbart, dass Sie die Frage noch einmal konkret formulieren und dann ersuche ich die Auskunftsperson Frau Mag. Schmudermayer, sie zu beantworten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Die konkrete Frage ist so, wie es im Aktenvermerk steht, ob Herr Generalsekretär Goldgruber gesagt hat: „Er habe vom Minister den Auftrag, das BMI aufzuräumen.“ (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Sozusagen: Ist dieser Wortlaut so gefallen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Dann ersuche ich um kurze Unterbrechung, damit ich die Protokolle der letzten beiden Sitzungen durchlesen kann.

Vorsitzende Doris Bures: Ja, bitte. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Ich kann es vielleicht erklären, worum es geht. Das ist sozusagen in der Beantwortung von vorher. Die Frau Oberstaatsanwältin ist der Auffassung, diese Frage schon beantwortet zu haben – wenn ich das richtig interpretiere – und überprüft jetzt noch einmal, ob diese Frage nicht schon beantwortet ist, und dann würde sie sich auf die bereits getätigte Antwort beziehen. Das wird jetzt überprüft. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Also nach näherer Prüfung, ach so, - -

Vorsitzende Doris Bures: Ich habe nicht unterbrochen, nein, nein.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ach so, okay. Nach Prüfung meiner Protokolle habe ich den nächsten Satz, den zweiten Satz bereits bei meiner letzten Befragung beantwortet, nicht den, den Sie jetzt zitiert haben. Sie haben mich jetzt gefragt, ob der Satz: „Er habe vom Minister den Auftrag erhalten, das BMI aufzuräumen“, wörtlich so gefallen ist.

Er ist inhaltlich so gefallen. Es ist kein wörtliches Protokoll, was ich da mache, ja, es ist eine Zusammenfassung aus dem Gedächtnis heraus, die ich nach der Besprechung schreibe. Inhaltlich war es so.

Allerdings hat sich das – das habe ich auch schon in meinem einleitenden Statement gesagt – darauf bezogen, dass sich der Herr Generalsekretär mit diesem Konvolut zu uns gesetzt hat, uns das Konvolut vorgelegt hat und im Prinzip darüber geredet hat, was in diesem Konvolut drinnen steht. Und in diesem Zusammenhang hat er halt die Äußerung getätigt, dass er den Auftrag hat, dem nachzugehen, da aufzuräumen, was auch immer – jetzt inhaltlich –, aber wörtlich weiß ich nicht, wie es war.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in der Runde, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Danke. – Für mich stellt sich schon die Frage, wie Sie auf das Wort „aufräumen“ kommen, nachdem es doch eine gewisse Dimension hat. Verwenden Sie dieses Wort öfters? Ist das für Sie gebräuchlich und üblich?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Im Allgemeinen versuche ich, relativ genau niederzuschreiben, was Leute sagen, aber trotzdem kann ich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen, ob ganz genau dieser Wortlaut gefallen ist. Ich kann sagen, inhaltlich war es so, aber natürlich habe ich kurzgefasst, ich habe ja nicht –so wie hier – ein stenografisches Protokoll angefertigt.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sie können es aber auch nicht ausschließen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich kann es nicht ausschließen, aber ich bin - -, kann es auch nicht hundertprozentig sagen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Danke, in der nächsten Runde dann wieder.

Vorsitzende Doris Bures: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Krainer das Wort erteile: Ich habe das vorläufige Stenographische Protokoll, von dem wir ja gesprochen haben.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der Untersuchungsausschuss noch keinen Beschluss über die Veröffentlichung dieses Protokolls und dessen Inhalt vorgenommen hat. Deshalb weise ich darauf hin und bitte Herrn Dr. Pöschl auszuführen, was im Falle einer Nichtveröffentlichung, Nichtbeschlussfassung im Zusammenhang mit der Namensnennung zu beachten ist, wenn wir dieses Protokoll dann zur Verteilung bringen. – Bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Bitte, die Namen, die dort natürlich in Klarschrift aufscheinen, dürfen nicht, in keiner Weise veröffentlicht und bekanntgegeben werden.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals. Dann werden wir, wie vereinbart, das Protokoll für Sie in Papierform so zur Verteilung bringen. – Gut, dann ist jetzt Herr Abgeordneter Krainer am Wort.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege vor: Akt 1250, Seite 210 fortfolgende, in Ihrer Welt: ON 30. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist das erste Einvernahmeprotokoll R. P. (BVT). War das der 21., 22.? 21., gell? Februar.

Gut, vielleicht beginnen wir auf Seite 214 beziehungsweise in Ihrem Exemplar auf Seite 9. (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Es steht da: „Zur Vertrauensperson: Nach Belehrung gem. § 160 Abs. 2 StPO“. – Was ist das für eine Belehrung?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M. (in den Unterlagen blätternd und daraus vorlesend): § 160 Abs. 2 StPO besagt: „ Auf Verlangen des Zeugen ist einer Person seines Vertrauens die Anwesenheit bei der Vernehmung zu gestatten. Auf dieses Recht ist in der Ladung hinzuweisen. Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer der Mitwirkung an der Straftat verdächtig ist, wer als Zeuge vernommen wurde oder werden soll und wer sonst am Verfahren beteiligt ist oder besorgen lässt, dass seine Anwesenheit den Zeugen an einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte. Vertrauenspersonen sind zur Verschwiegenheit über ihre Wahrnehmungen im Zuge der Vernehmung verpflichtet (§ 301 Abs. 2 StGB).“

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann gibt Dr. Udo Lett an, wann er geboren ist, und sagt: „Ich habe selbst keine eigene Wahrnehmung zu den Sachverhalten die heute Gegenstand der Vernehmung sein werden und von denen ich ausgehe, dass sie Gegenstand eines Verfahrens sind.“ – Und dann sagt er einen interessanten Satz: „Ich habe diesbezügliche Informationen informell von Dr. Goldgruber erhalten.“ – Stimmt das?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das steht im Protokoll, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat er irgendwelche Angaben darüber gemacht, dass er sich in den wenigen Wochentagen davor zweimal mit der Zeugin getroffen hat, um über die Inhalte zu sprechen? Hat er das bei Ihnen bekannt gegeben? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Dazu hat er nichts gesagt, nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat er bekannt gegeben, dass er sich am Vortag in Räumlichkeiten der Freiheitlichen Partei gemeinsam mit dem Minister und dem Herrn Generalsekretär mit der Zeugin getroffen hat?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Dazu hat er mir keine Angaben gemacht, nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat er Angaben dazu gemacht, das er sich vor diesem Termin viermal mit zwei weiteren Personen getroffen hat, nämlich mit Herrn M. W. (BVT) und Herrn A. H. (BVT)? Er hatte, bevor er - - War das eigentlich das erste Mal, dass Sie ihn gesehen haben?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Herrn Dr. Lett meinen Sie?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Persönlich getroffen habe ich ihn an diesem Tag zum ersten Mal – meiner Erinnerung nach.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Telefoniert haben Sie auch einmal mit ihm?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Telefoniert habe ich vorher schon mit ihm, für die Terminvereinbarung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da hat er Sie angerufen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er ist ja schon als Vertrauensperson angekündigt worden.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, das steht so in meinem Aktenvermerk drinnen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, also Sie sehen ihn das erste Mal, und er hat Ihnen dort nicht gesagt: Ah, ich habe mich gemeinsam mit dem Minister und dem Generalsekretär in den letzten zweieinhalb Wochen jeweils zweimal mit drei Leuten stundenlang über genau diese Fragen unterhalten, die heute Gegenstand der Vernehmung sein werden und von denen ich ausgehe, dass sie Gegenstand eines Verfahrens sind. – Das hat er nicht angegeben?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, hat er nicht. Ich weiß aber auch nicht, ob es so war, dazu habe ich keine Wahrnehmungen. Ich kann nur sagen, dass er das mir nicht gesagt hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie trauen also den Worten von Minister Kickl nicht? Wie soll ich das jetzt verstehen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M. (erheitert): Ich bin hier als Auskunftsperson. Als Auskunftsperson kann ich nur über eigene Wahrnehmungen berichten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie die Anfragebeantwortungen von Herrn Minister Kickl gelesen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich kann dazu nur sagen, er hat mir diesbezüglich von dem, was Sie gesagt haben, nichts erzählt. Eigene Wahrnehmungen dazu, ob es stattgefunden hat, habe ich nicht – aber das haben wir auch letztes Mal schon erörtert. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie das letzte Mal mit Herrn Dr. Lett gesprochen oder kommuniziert?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ganz präzise weiß ich es jetzt nicht hundertprozentig, aber es muss eigentlich spätestens der 7. oder 8. März gewesen sein – nach meiner Erinnerung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Seitdem haben Sie nie wieder mit Dr. Lett kommuniziert?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und mit Generalsekretär Goldgruber?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Auch nicht mehr, bis auf dieses eine Treffen offensichtlich, von dem ich heute das Protokoll meiner Chefin gesehen habe. Das dürfte im April – jetzt habe ich es nicht mehr im Kopf (in den Unterlagen blätternd) – gewesen sein, aber wie gesagt - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da hat er also nichts gesagt, kein Wort?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Bei der Vernehmung ON 30? – Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auch davor oder danach? Er hat niemals gesagt: Ich habe mit - - also am Ende waren es ja drei. – Drei von vier, das ist auch nicht schlecht, das sind 75 Prozent.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Dazu verweise ich auf das bisher Gesagte. (Abg. Krainer: Ja, ja!) – Wir haben es schon besprochen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kein Wort? – Gut.

Dann gehen wir da bitte einmal durch. Ich habe eine Frage (im vorgelegten Schriftstück blätternd und lesend) zu einer Stelle auf Seite 217 beziehungsweise 14: „Wenn ich gefragt werde, was ich zu S. G. (BVT) sagen kann, gebe ich folgendes an“ – Ich nehme an, die Frage haben Sie gestellt? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nehme ich auch an, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann steht: „Dr. Lett verlässt den Raum, mit dem Hinweis, dass er früher für den LVT Extremismus tätig war.“

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso stellen Sie Frau R. P. (BVT) eine Frage nach S. G. (BVT)? – Diese Frage habe ich noch nie gestellt, die ist neu. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson).

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M. (in Richtung Verfahrensrichter-Stellvertreter und der Vorsitzenden): Da möchte ich nachschauen. (Die Auskunftsperson blättert und liest in den Unterlagen.)

Vorsitzende Doris Bures: Ich würde nun die Fraktionsvorsitzenden kurz zu mir bitten und unterbreche zu diesem Zweck die Sitzung. Sie, Frau Schmudermayer, können das Aktenstudium ja derweil fortsetzen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 14.54 Uhr unterbrochen und um 15.01 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

*****

15.01

Vorsitzende Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Krainer, die Frage noch einmal zu formulieren, und die Frau Oberstaatsanwältin, sie dann zu beantworten. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso stellen Sie die Frage: Was können Sie zu S. G. (BVT) sagen?, bei der Einvernahme der Frau R. P. (BVT) am 21. Februar dieses Jahres?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Die Frage der Protokollierung dieser Zeugenvernehmung war bereits Thema – ich habe die Stelle jetzt gefunden –, und zwar in der Sitzung vom 11. Oktober 2018. Das beginnt auf Seite 12 unten und geht auf Seite 13 weiter. Das, was ich damals gesagt habe, ist so, und darüber hinaus ist mir nichts erinnerlich, kann ich Ihnen keine weiteren Angaben machen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bei der Frage der Protokollierung ging es darum, wieso der erste Satz am Schluss steht. Darum ging es bei der Protokollierung.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Auch, aber nicht nur.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Worauf beziehen Sie sich dann ganz konkret? – Meine Frage sehe ich da nirgends.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Also wörtlich ist diese Frage, die Sie hier jetzt bezogen auf die Vernehmung von Frau Mag. R. P. (BVT) gestellt haben, da nicht enthalten, aber die Diskussion darüber, ob etwas protokolliert ist oder nicht, sehr wohl. Was ich damals gesagt habe, ist so, wie ich es gesagt habe. Darüber hinaus kann ich Ihnen zu der Frage, warum das so protokolliert ist, keine weiteren Informationen geben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe nicht nach Protokollierung gefragt, ich habe nicht nach Ihrer Antwort gefragt, ich habe gefragt: Wieso stellen Sie Frau R. P. (BVT) eine Frage, was sie zu S. G. (BVT) sagen kann?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das könnte ich nur beantworten, wenn ich dazu irgendetwas in diesem Protokoll hätte, habe ich aber nicht, und zusätzlich zu dem, was ich schon gesagt habe, ist mir nichts erinnerlich. Ich weiß es nicht, wie das zustande gekommen ist, aber das haben wir eh damals schon besprochen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein. Wie haben Sie sich auf diese Einvernahme vorbereitet? Sie hatten ja nicht viel Zeit.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, ich habe nicht viel Zeit gehabt, das stimmt, und ich wusste ja vor der Vernehmung auch nicht, was die Zeugin R. P. (BVT) sagen wird.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Genau. Deswegen haben Sie sich Fragen, Themenkomplexe vorbereitet.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein. In dem konkreten Fall hat es so funktioniert, dass ich ja im Vorfeld keine Information darüber hatte, zu welchem Thema die Zeugin überhaupt aussagen wird. Das ist der Grund, warum ich zuerst einmal gewartet habe, was von der Zeugin kommt, ohne eine konkrete Frage zu stellen, denn die konkreten Fragen kann ich mir ja nur vorbereiten, wenn ich im Vorfeld immerhin schon weiß, zu welchem Thema die Zeugin kommt. Dann bereite ich mir einen Fragenkatalog vor. Wenn ich aber nicht einmal weiß, zu welchem konkreten Thema sie kommt, dann kann ich das nicht machen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie haben Sie sich auf die Zeugeneinvernahme vorbereitet?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich habe diese Frage soeben beantwortet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie das Konvolut noch einmal durchgelesen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das Konvolut habe ich meiner Erinnerung nach nicht noch einmal durchgelesen, weil es mir ja inhaltlich grosso modo bekannt war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie mir wirklich nicht erklären, wieso Sie eine Frage nach S. G. (BVT) stellen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Es wird irgendeinen Hintergrund gehabt haben, wie das zustande gekommen ist, aber ich kann es Ihnen nicht mehr sagen. Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, wie der Hintergrund zustande gekommen ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es erschließt sich nicht aus Ihren Aussagen. S. G. (BVT) kommt nur nach Ihrer Frage vor, davor nicht einmal in der Nähe, denn das ist ja in einem anderen Referat. Sie reden immer nur über das Referat, Sie reden über alle möglichen Leute, ITler, was weiß ich was, aber über S. G. (BVT) nie. Dann kommt wie aus dem Blauen heraus die Frage nach S. G. (BVT). Dann ist es wieder aus, dann kommt S. G. (BVT) wieder nicht vor. Dann gibt es noch andere Fragen und dann ist es bald vorbei.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich kann nur das wiederholen, was ich soeben gesagt habe: Ich weiß es nicht mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie wissen nicht mehr, wieso Sie diese Frage gestellt haben. Gut.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wie es dazu kam, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann lege ich Ihnen das Dokument 1250, Seite 219 ff. vor, in Ihrer Welt ON 31. Das ist die Einvernahme von Herrn M. W. 

(BVT). (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Wie haben Sie sich auf die Einvernahme von Herrn M. W. (BVT) vorbereitet? Wie haben Sie entschieden, dass Herr M. W. (BVT) kommt? Wann haben Sie das entschieden und wie haben Sie sich vorbereitet? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das habe ich in meinem Eingangsstatement am 2. Oktober meiner Erinnerung nach auch schon ausgeführt. Die Ladung der weiteren Zeugen M. W. (BVT), C. M. (BVT), ich glaube, auch A. H. (BVT), hat darauf beruht, dass Frau Mag. R. P. (BVT) in ihrer Zeugenvernehmung zum einen ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass diese Personen über Informationen verfügen. Ich zitiere: „Ich würde meinen, dass Mag. M. W. (BVT) als Abteilungsleiter über Informationen verfügt und auch C. M. (BVT), sein Stellvertreter.“

Sie hat auch in ihrer Vernehmung geschildert, welche Funktion Herr Mag. M. W. (BVT) in diesem Referat hat. Aus diesem Grund habe ich - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In der Abteilung, nicht im Referat.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Herr Mag. M. W. (BVT) ist der Abteilungsleiter, nicht der Referatsleiter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Genau, deswegen: in der Abteilung, und nicht: im Referat.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Habe ich Referat gesagt? Entschuldigen Sie.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Macht ja nichts. Ich höre ja nur zu.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Abteilung. Aufgrund der Angaben der Zeugin R. P. (BVT) habe ich dann – aber das habe ich schon ausgeführt – beschlossen, dass ich diese Zeugen hören möchte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danach war Ihnen klar, die drei wollen Sie hören?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Zu dem Stand momentan einmal. Es hätte sich ja aus den Vernehmungen der weiteren Zeugen ergeben können, dass ich weitere hören will.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie wollten aber nicht C. H. (BVT) hören?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wo kommt der in der Aussage von der Frau Magister vor?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): „[...] C. H. (BVT). Der könnte nähere Auskünfte zu dem IKT-Bereich geben.“ – Herrn A. H. (BVT) schlägt sie nie vor, über den redet sie nur, sagt aber nie, der kann mehr sagen. Sie schlägt C. H. (BVT) vor, sie schlägt C. S. (BVT) vor, L. C. (BVT) schlägt Lett vor, sie noch P. D. (BVT). Es werden ganz viele Leute vorgeschlagen. Wieso dann aber gerade die drei? Oder wieso gerade M. W. (BVT) als Zweiter?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Warum M. W. (BVT) als Zweiter? – Wieso er der Zweite und nicht der Dritte war, weiß ich jetzt nicht. Ich weiß aber definitiv, dass ich aufgrund ihrer Angaben davon ausgegangen bin, dass Herr Mag. M. W. (BVT) zielführende Angaben machen kann, denn das hat sie so in ihrer Vernehmung geschrieben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie sich bei dieser Entscheidung mit anderen besprochen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das weiß ich nicht mehr auswendig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War Herr Lett bei dieser Entscheidung dabei?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß, dass die Kontaktaufnahme – soweit mir erinnerlich ist – mit Herrn Mag. M. W. (BVT) über Herrn Lett erfolgt ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War er bei der Entscheidung dabei?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das weiß ich nicht mehr.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin! Ich möchte nur vorausschicken, dass uns nach dieser Fraktionsführerbesprechung klar ist, dass die Situation gerade für Sie heute nicht sehr angenehm ist, zumal ja diese Ermittlungen im Raum stehen. Ich werde es ein bisschen anders probieren und schauen, ob wir schneller zum Ziel kommen.

Wir haben heute am Vormittag Justizminister Moser hier zur Befragung gehabt, und der hat uns erklärt, dass er davon ausgeht, dass, wenn beim Ermittlungsakt jene Aktenvermerke aus Ihrem Tagebuch dabei gewesen wären, das Oberlandesgericht die Dringlichkeit der Hausdurchsuchung erkannt hätte. Dann wäre es auch nicht zu jenem Beschluss gekommen, der im Endeffekt Teile dieser Hausdurchsuchung für rechtswidrig erkannt hat. Ist Ihnen das bekannt, dass es offenbar diese Überlegung, Diskussion im Haus gegeben hat oder gibt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Auch innerhalb der WKStA haben wir nach Veröffentlichung dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts natürlich diskutiert, was dieser Passus, in dem das eben in der Entscheidung enthalten ist, bedeutet, und ob das Oberlandesgericht anders entschieden hätte, wenn diese Vermerke auf dem AB-Bogen gestanden wären.

Rechtlich betrachtet sage ich dazu: Das Oberlandesgericht hat ja eben nicht die Dringlichkeit verneint, es hat ja nur gesagt: Ob es war oder nicht, kann ich nicht feststellen. – Das liegt eben daran, dass diese Vermerke - - Also explizit steht das auch nicht drinnen, aber man kann hineinlesen: Wären diese Vermerke am AB-Bogen gestanden, dann wäre jedenfalls die Dringlichkeit zu bejahen gewesen. Das kann man reinlesen, ja.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Alles klar. Das wollte ich nur ansprechen, weil das für mich bis heute nämlich so explizit noch nie hier gesagt wurde. Das hat heute der Justizminister gesagt. Das halte ich doch für einigermaßen überraschend, weil es ja den gesamten Ablauf der Hausdurchsuchung doch in einem ganz anderen Licht erscheinen lässt. Bisher war ja zumindest in der medialen Rezeption eigentlich immer klar, dass das alles rechtswidrig ist. Jetzt hören wir: Na ja, wenn das anders bewertet worden wäre - - aber gut, vergossene Milch.

Ich möchte Ihnen das Dokument 7469 vorlegen. Es handelt sich um die Dienstbesprechung vom 30. Mai 2018. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich ersuche Sie, die Seiten 123 und 124 aufzuschlagen, und zwar Seite 123 ganz unten, es geht dann auf Seite 124 weiter. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Damit unsere Zuhörer von den Medien auch wissen, wovon ich spreche, möchte ich kurz zitieren: „Schmudermayer: Auch zu den Reisepässen wird mit Hochdruck gearbeitet. Bei der gerade laufenden Sichtung des Postfachs von“ P. „konnte schon festgestellt werden, dass streng geheim klassifizierte Dokumente per E-Mail an seine private E-Mailadresse versendet wurden. Wie das auch die StA Wien schon im Verfahren gegen“ O. „festgestellt hat. Aufgrund der unglaublich hohen Anzahl an E-Mails in allen Postfächern (mehrere zehntausend) hat sich mittlerweile der Eindruck verstärkt, dass soweit ersichtlich fast alle gegen die Vorschriften des BVT verstoßen.“

Auf Seite 124 sagt dann Frau Staatsanwältin „Tichy-Martin: Das Ausmaß der Missstände ist erschütternd, wenn man das ganze Ausmaß kennt. Das ist in dieser Form ja dann wirklich eine Staatsaffäre.“

Sehr geehrte Frau Staatsanwältin, können Sie bitte dem Ausschuss hier die Details oder zumindest ein Bild davon geben, wie Frau Staatsanwältin Tichy-Martin zu der Beurteilung kommt, dass es sich bei diesem Ausmaß um eine Staatsaffäre handelt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß natürlich nicht, was Frau Kollegin Tichy-Martin sozusagen dabei gedacht hat. Was damit aber gemeint ist, ist, dass die Verstöße gegen verschiedene Vorschriften – das muss aber jetzt nicht unbedingt gleich ein strafrechtlich relevanter Verstoß sein, das können auch Dienstvorschriften sein, das können disziplinarrechtliche Vorschriften sein – sehr, sehr zahlreich waren. Es ist so, dass wir das auch jetzt im gesamten Verlauf des Verfahrens feststellen.

Allerdings möchte ich jetzt schon etwas dazusagen, nämlich: Meine Ermittlungen beziehen sich auf einen ganz kleinen Teil des BVT. Ich möchte schon sagen, das BVT hat über 300 Mitarbeiter, und mein Strafverfahren bezieht sich gerade einmal auf sechs davon. Meine Ermittlungen beziehen sich – wenn man schaut, welche Personen betroffen sind – im Prinzip gerade einmal auf eine Abteilung und nicht auf alle Abteilungen des BVT, und es sind auch nicht - - Ich habe keine Ahnung, wie viele Räumlichkeiten das BVT wirklich hat, aber wahrscheinlich mindestens 150 Büros, und von denen sind ganze sechs durchsucht worden. Ich möchte also schon, dass man bitte zur Kenntnis nimmt, dass sich diese Ermittlungen nicht auf das gesamte BVT beziehen, sondern auf diese Abteilung, in der sich allerdings auch der Nachrichtendienst befindet, und diese Abteilung - -

Der Nachrichtendienst ist ein Referat in dieser Abteilung, und dieser Referatsleiter ist konkret der, von dem sehr viele von diesen Verstößen bis jetzt festgestellt worden sind, nämlich konkret, dass zum Beispiel die Vorschriften innerhalb des BVT zum Umgang mit Daten einerseits und zum Umgang mit klassifizierten Informationen andererseits sehr häufig missachtet worden sind. Das kann ich in einer Gesamtzusammenfassung so sagen und betone noch einmal: Das ist aber jetzt, ohne ins Detail zu gehen, eine Gesamtschau, die sich jedenfalls einmal auf dieses Referat beziehungsweise auf die eine Person und auf die anderen Personen bezieht, die in unmittelbarem Kontakt mit Herrn Dr. B. P. (BVT) gestanden sind.

Er hat einfach die Vorschriften - - Das Verschicken von klassifizierten Dokumenten mit E-Mails ist zum Beispiel aus einem ganz einfachen Grund verboten, weil das BVT keine Zertifizierung hat, um eben mit den E-Mails klassifizierte Dokumente verschicken zu können. Das ist eine Vorschrift nach dem Informationssicherheitsgesetz. Da gibt es gewisse Zertifizierungen, die vorliegen müssen, damit man zum Beispiel ein klassifiziertes Dokument einscannen darf. Wenn ein Dokument eine gewisse Klassifizierung hat, dann darf man das nur auf einen Kopierer oder auf einen Scanner legen, der eine bestimmte Zertifizierung hat. Diese Zertifizierungen sind zum Beispiel auch im BVT nicht vorgelegen. Und darauf bezieht es sich, dass diese Verstöße gegen diverseste Vorschriften – ich will jetzt nicht unbedingt sagen, System hatten – von gewissen Personen einfach in sehr hoher Anzahl begangen worden sind, ja.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Na ja, das ist interessant, denn es zieht sich ja wie ein roter Faden auch durch die Befragung verschiedenster Zeugen: Das ist der Umgang mit klassifizierten Dokumenten im Allgemeinen. Jetzt könnte man bei Wohlmeinung sagen: Es wird einfach schlampig umgegangen. Wenn man nicht so wohlmeinend ist, kann man natürlich sagen: Offenbar kommt das halt dort schon in einer schönen Regelmäßigkeit vor.

Sie haben es jetzt gerade selbst angesprochen, meine Frage dazu: Ist das noch Gegenstand von Ermittlungen in Ihrem Verfahren – Sie haben jetzt den einen Referatsleiter angesprochen –, dass man da zum Beispiel von Amts wegen mit Computersystemen arbeitet, die nicht zertifiziert sind? Das ist ja ein prinzipielles strukturelles Problem. Da kann ja jetzt der Referatsleiter eigentlich gar nichts dafür, sondern das ist ja insgesamt ein Problem, wie dort gearbeitet wird. Ist das noch Gegenstand von Ermittlungen? Wissen Sie das? Können Sie das vor allem im Lichte Ihrer sonstigen Ausführungen heute dem Ausschuss mitteilen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Es hat eine anonyme Eingabe über das BKMS-System gegeben, die von erstaunlichem Fachwissen zeugt, was die nicht vorhandenen Zertifizierungen im BVT betrifft. Es ist sozusagen die Frage, inwiefern das strafrechtlich relevant ist, was in dieser Eingabe steht. Es ist auf jeden Fall einmal etwas, worüber man wirklich nachdenken sollte und das man prüfen sollte, das muss ich gleich sagen, denn wenn das so ist, dass diese Zertifizierungen nicht bestehen – und das dürfte nach unserem Stand so sein –, dann ist das in einem Nachrichtendienst natürlich etwas, was man sich anschauen muss, insbesondere da es ja einen eigenen Informationssicherheitsgesetzbeauftragten im BVT gibt, der ja für die Kontrolle der Einhaltung derartiger Standards zuständig ist.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich werde jetzt kein Dokument vorlegen, weil ich es gar nicht vorbereitet habe, aber ich kann Ihnen aus dem Kopf zitieren. Wir hatten hier ja auch schon EDV-Beauftragte, die ausgesagt haben, dieses System, mit dem derzeit Dokumente bearbeitet und analysiert werden, ist seit zehn Jahren im BVT eingeführt, und seit zehn Jahren ist klar, obwohl es mehrere Anläufe zur Zertifizierung gegeben hat, dass es eben nicht zertifiziert ist. Wenn Sie das auch im Lichte der gesetzlichen Bestimmungen bewerten, könnte man dann sagen, dass es sich da um einen fortgesetzten Amtsmissbrauch handeln könnte?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das ist eine rechtliche Beurteilung, die ich so jetzt aus dem Bauch heraus nicht machen möchte. So etwas schaue ich mir wirklich ganz genau an, bevor ich dazu rechtlich Stellung nehme.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich habe in dieser Runde keine weiteren Fragen mehr. – Danke schön.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Staatsanwältin, ich komme noch einmal zu der Tatsache, dass vonseiten des BMI, wie Sie letztes Mal gesagt haben, die Zeugen namhaft gemacht wurden oder stellig gemacht, haben Sie gesagt.

Wir wissen, die Frau R. P. (BVT) wurde Ihnen von Generalsekretär Goldgruber ans Herz gelegt mit der Aussage: Eine Akademikerin sei bereit, auszusagen. – Sie war damit die erste Zeugin. Sie haben vorher gesagt, Sie wissen nicht, wie Sie auf das Thema S. G. (BVT) gekommen sind.

R. P. (BVT) nannte ein paar Namen. Aus Ihrem Tagebuch ergibt sich, dass Herr Lett wohl nach der Einvernahme mit Frau R. P. (BVT) bei Ihnen blieb und Sie besprachen, wer als Nächster auszusagen hätte oder aussagen könnte. Oder wie lief das, dass am nächsten Tag Herr M. W. (BVT) einvernommen wurde?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Was aus meinem Tagebuch haben Sie da jetzt herangezogen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aktenvermerk vom 23.2. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

„Die [...] vernommene Zeugin gab [...] den Namen einer weiteren Person an, die verfahrensrelevante Informationen besitzt. Mit Dr. Lett wird nach der Vernehmung vereinbart, dass er sich mit dieser Person in Verbindung setzt [...].“

Das heißt, Frau R. P. (BVT) nannte mehrere Namen, wie Kollege Krainer schon gesagt hat, in ihrer Einvernahme. Mit Dr. Lett haben Sie dann besprochen, nach der Einvernahme, dass es der Herr M. W. (BVT) sei, der der nächste Zeuge zu sein hatte, oder wie ist das gelaufen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: So, wie ich bereits gesagt habe: Die Terminkoordinierung für die Vernehmung der Zeugen erfolgte großteils über den Herrn Lett. Dazu habe ich auch schon ausgeführt, dass das unter anderem deswegen war, weil die Zeugen von mir keine offizielle schriftliche Ladung wollten, aus Geheimhaltungsgründen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber es geht um die Entscheidung, wen Sie laden. Wie kamen Sie auf Herrn M. W. (BVT), wo Frau R. P. (BVT) mehrere Namen genannt hat? Auch einen Herrn C. H. (BVT), der in Sachen IT-Kompetenz den Herrn A. H. (BVT) massiv überstrahlt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das ist eine Entscheidung, die ich als Staatsanwältin treffe. Wenn ich ein Beweismittel habe und überlegen muss, wie komme ich zu weiteren Beweisergebnissen, muss ich mir auch überlegen, welche Beweismittel sind geeignet, und zwar zunächst einmal abstrakt geeignet, um irgendwelche weiteren Erkenntnisse zu bringen. Und nach den Angaben von der Frau R. P. (BVT) bin ich davon ausgegangen, dass der Herr Mag. M. W. (BVT) als Abteilungsleiter sehr wahrscheinlich zu den Dingen, um die es geht, Angaben machen kann. Und daher habe ich gesagt, ich will den haben. Genauso wie beim Herrn Mag. C. M. (BVT). Wann ich diesen Satz präzise gesagt habe, das lässt sich den Aktenvermerken nicht entnehmen, und ich selbst weiß das nicht mehr. Aber es war so.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Schließen Sie aus, dass Sie sich mit dem Dr. Lett abgesprochen oder besprochen haben, was sinnvoll wäre? Schließlich gibt es von Ihnen einen Informationsbericht, wo Sie sagen, dass Sie im Zeitraum vom 21. Februar – Einvernahme R. P. (BVT) – bis zum 27. Februar, dass wiederholt mit dem Dr. Lett auch allgemeine juristische Fragen bei Kontakten mit ihm besprochen wurden.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Was haben Sie mir da jetzt vorgehalten? Was ist das für ein Vorhalt?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Informationsbericht, Dokumentnummer 7534: „[...] wiederholt Kontakte zu Dr. Udo LETT, mit dem unter anderem allgemeine juristische Fragen [...] erörtert wurden.“ (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Dieser Informationsbericht von mir, der Bericht Nummer 38, ist ja in einem ganz anderen Zusammenhang ergangen – im Zusammenhang mit meinem Aktenvermerk über die Frage der „angedachten Maßnahmen (Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachung und Festnahme)“, dass diese „nicht ohne ausreichenden Tatverdacht angeordnet werden“. Das sind allgemeine juristische Fragen, nämlich die Voraussetzungen der Strafprozessordnung für die Anordnung von Zwangsmaßnahmen.

Das hat jetzt - - Dieser Bericht hat direkt jetzt mit den Vernehmungen in dem Sinn nichts zu tun gehabt. Und diese „allgemeinen juristischen Fragen“ unten, das stimmt schon so, dass ich mit dem Herrn Dr. Lett allgemeine juristische Fragen - - Da steht: „im Zusammenhang mit dem möglichen Vollzug von Durchsuchungsanordnungen im konkreten Ermittlungsverfahren erörtert wurden“. Das sind Sachen, die ich besprechen muss. Also diese konkrete Sache hat jetzt mit den Zeugenvernehmungen nichts zu tun, sondern „mit dem möglichen“, allenfalls „möglichen Vollzug von Durchsuchungsanordnungen“.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dazu komme ich später noch.

Noch weiter zum Herrn M. W. (BVT): Wie kamen Sie bei seiner Einvernahme zu der Person der Frau S. G. (BVT), nämlich wirklich explizit nach der Person S. G. (BVT) zu fragen? (Die Auskunftsperson blättert in ihren Unterlagen.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nach meiner Erinnerung war es so, dass ich bei der Vernehmung von Herrn Mag. M. W. (BVT) schon sehr stark zurückgegriffen habe auf die Vernehmung von der Frau Mag. R. P. (BVT), die ja für mich auch der Grund war, warum ich den Herrn Mag. M. W. (BVT) geladen habe, und ich habe dann auch – das sehen Sie an den Themengebieten, die in der Vernehmung vom Herrn Mag. M. W. (BVT) vorkommen – die Aufzählungen im Konvolut herangezogen.

Sie sehen es an den Überschriften, alles, was im Konvolut vorkommt und was irgendwie für mich in einem Zusammenhang stehen könnte, kommt da: Rubicon, Geiselbefreiung, Quellengelder, das sind alles sozusagen diese Überschriften aus dem Konvolut, Weitergabe von Informationen an die Presse, Radrundfahrt Gut Ardagger, haben wir dann gesagt, ist eingestellt, dann kommt auch der Werner Mauss vor, der Datenmissbrauchsfall Maurer. Das ist aufgebaut zum Konvolut, und im Konvolut kommt die Frau S. G. (BVT) eben auch vor, und nachdem auch die Frau Mag. R. P. (BVT) zur Frau S. G. (BVT) Angaben gemacht hat, ist das da auch gefragt worden. Das eine baut aufs andere immer auf, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bei der Frau R. P. (BVT) wussten Sie nicht mehr heute, warum Sie zu S. G. (BVT) gefragt haben. Warum wussten Sie beim Herrn M. W. (BVT) so gut, dass er über das Konvolut und die Themen dort potenziell gute Aussagen machen kann?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß nicht, ob er zu allen Fakten potenziell gute Angaben machen kann, aber die Frau Mag. R. P. (BVT) hat mir in ihrer Vernehmung gesagt, welche Funktion der Herr Mag. M. W. (BVT) hat, und sie hat dazugesagt, sie glaubt, er hat Informationen. Aufgrund der Position des Mag. M. W. (BVT) bin ich davon ausgegangen, dass er als Abteilungsleiter, als Vorgesetzter selbstverständlich relevante Informationen besitzt. Daraufhin habe ich ihn zu dem gefragt, ausgehend von dem, was mir die Frau Mag. R. P. (BVT) erzählt hat.

Das mit dem Konvolut jetzt habe ich aus der Struktur der Vernehmung des Mag. M. W. (BVT) geschlossen, weil hier die Überschriften so sind, wie es im Konvolut auch thematisch ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und Herr Dr. Lett hat Ihnen wiederum nicht gesagt, dass er stundenlange Vorgespräche mit Herrn M. W. (BVT) geführt hatte?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, ich habe das schon mehrfach gesagt, ich bin über Vorgespräche nicht informiert worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Im Aktenvermerk vom 23.2. wird unten auch angegeben: „[...] gegen 10 Uhr ruft Dr. Lett an und gibt bekannt, dass der nächste Zeuge heute um 12.00 Uhr erscheinen wird.“ – Das war dann A. H. (BVT). Wie kam es zur Entscheidung, als Nächsten A. H. (BVT) einzuvernehmen und, wie gesagt, nicht den IT-kompetenteren Herrn C. H. (BVT)? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Der Herr A. H. (BVT) wurde vom Herrn Mag. M. W. (BVT) in der Vernehmung genannt. Ich schaue nur kurz nach, ob ich es jetzt richtig in Erinnerung habe, damit ich nichts Falsches sage. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Genau! Herr A. H. (BVT) wurde von Mag. M. W. (BVT) in seiner Vernehmung genannt. Und zu diesem Zeitpunkt – das habe ich jetzt so nicht explizit in Erinnerung, das kann ich jetzt nur sozusagen rekonstruieren – ist ja meiner Erinnerung nach Herr C. H. (BVT) zum Faktum Rubicon im Konvolut genannt, da kommt er zu dem Faktum vor, soweit ich das in Erinnerung habe, aber ich glaube, da kommt er vor. Außerdem ist er ja eben auch schon im Zusammenhang damit genannt worden, dass – warten Sie, dass ich nichts Falsches sage! (in den Unterlagen blätternd) – Herr C. H. (BVT) eben auch mit privaten IT-Unternehmen und so weiter in Kontakt ist, und ich mir zu diesem Zeitpunkt, ah - - Die Rolle des Herrn A. H. (BVT) war für mich sozusagen die klare Rolle eines Zeugen. Deswegen kann ich ihn als Zeugen vernehmen.

Aufgrund der Herrn C. H. (BVT) betreffenden Angaben der anderen Zeugen muss ich mir, wenn ich ihn vernehme, natürlich auch überlegen, ob ich gegen ihn einen Tatverdacht sehe oder nicht. Wenn ich gegen ihn einen Tatverdacht sehe, dann kann ich ihn zum einen nicht gut zeugenschaftlich vernehmen und zum anderen habe ich, wenn ich ihn vernehme, massiv das Problem, dass dann natürlich möglicherweise die Geheimhaltung des Verfahrens gefährdet ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Tatsache ist, Sie haben genau die drei Personen geladen, mit denen Dr. Lett und Generalsekretär Goldgruber teilweise Vorgespräche hatten.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß aber nicht - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die goldene Gans der innenministeriell vorpräparierten Zeugen war damit zu Ende, und es kam dann Herr C. M. (BVT), der eigentlich entlastende Aussagen getätigt hat.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Zur Feststellung, die Sie machen, dass Herr C. M. (BVT) entlastende Angaben gemacht hat, nehme ich zur Kenntnis, dass Sie das so würdigen. Das ist eine Beweiswürdigung Ihrerseits. Und die andere Sache ist, dass ich dadurch, dass ich nicht weiß, was mit den Leuten in den Vorbesprechungen besprochen wurde, auch zum Wort „präpariert“ jetzt schon anmerken muss, dass Sie anscheinend suggerieren wollen, dass diese Zeugen anders ausgesagt hätten, wenn Sie nicht präpariert worden wären. Oder unterstelle ich Ihnen da jetzt etwas?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es stellt sich die Frage, ob Ihnen nicht in den Gesprächen mit Dr. Lett nahegelegt wurde, diese Zeugen zu laden, oder Argumente genannt wurden, diese Zeugen zu laden. Es ist doch sehr auffällig, dass genau die drei Zeugen und, bis Herr C. M. (BVT) auftritt, niemand sonst von Ihnen einvernommen werden, mit denen Vorgespräche stattgefunden haben. Finden Sie nicht?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Erstens gibt es, wie Sie selbst sagen, Herrn C. M. (BVT), von dem ich dann im Nachhinein durch die Medienberichterstattung erfahren habe, dass er anscheinend keiner von denen ist, mit denen Vorgespräche geführt wurden. Ich wusste es ja nicht. – Das ist das eine.

Und das Zweite: Die Entscheidung, wer geladen wird, treffe ich und nicht Herr Dr. Lett. Wenn ich aus den bisherigen Zeugenaussagen davon ausgehe, dass es etwas bringt, diese Zeugen zu vernehmen, dann mache ich es.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte Dokument 8041 vorlegen, nämlich zu Widersprüchlichkeiten C. M. (BVT) – M. W. (BVT). (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist die Einstellungsweisung der Oberstaatsanwaltschaft betreffend Gridling. Aufgrund dieser Weisung mussten Sie das Strafverfahren gegen Gridling einstellen aufgrund der Aussage von C. M. (BVT), der im Gegensatz zu M. W. (BVT) auch direkte Wahrnehmungen zum Geschehen hatte. Es war ja klar, dass da ein hundertprozentiger Widerspruch bestand.

Um das noch einmal in Erinnerung zu rufen: M. W. (BVT) sagt, dass C. M. (BVT) ihm gesagt habe, dass B. P. (BVT) eine Kopie zu löschender Daten hatte. C. M. (BVT) stellte klar, dass B. P. (BVT) lediglich eine Kopie haben wollte. Diese inhaltliche Falschaussage von M. W. (BVT), die Sie trotz Aufklärung durch C. M. (BVT), durch die Befragung von C. M. (BVT), Ihren HD-Anordnungen zugrunde legen, führt aber dazu, dass man eine Beschuldigtenstellung von Gridling konstruieren konnte, weil M. W. (BVT) ja auch aussagte, dass er Gridling mitgeteilt hätte, dass B. P. (BVT) diese Kopie hatte und dass Gridling nicht gehandelt habe.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich habe keine Beschuldigtenstellung des Herrn Direktor Gridling konstruiert. Sie unterstellen mir, dass ich etwas herbeigeführt hätte, was ich nicht - - Ich gehe von den Angaben der Zeugen aus. Die Angaben des Zeugen Mag. M. W. (BVT) waren so, wie sie waren, das steht im Protokoll. Und die Richtigstellung von Herrn Mag. M. W. (BVT) in der Ordnungsnummer 78, wo er sagt: Ja, Entschuldigung, ich habe mich geirrt. Es stimmt, was Herr Mag. C. M. (BVT) in seiner Vernehmung sagt, dass Herr Dr. B. P. (BVT) diese Kopien wollte und nicht hatte, das ist richtig so. Das hatte ich falsch in Erinnerung. Die ändert nur in einem Punkt etwas, nämlich in dem Punkt, dass es möglicherweise keine illegale Herstellung von Datenkopien war, sondern eine versuchte illegale Herstellung von Datenkopien war. Das heißt aber nicht, dass nicht der Verdacht besteht, dass sich Herr Dr. B. P. (BVT) die Dateien nicht doch beschafft hat. Er hat Herrn Mag. C. M. (BVT) gefragt, ob er sie haben kann, und Mag. C. M. (BVT) hat gesagt, nein, darf er nicht. Das schließt aber nicht aus, dass er sie sich anderweitig besorgt hat. Das widerspricht sich nicht!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die OStA hat in dieser Einstellungsweisung völlig klargemacht, dass von Gerücht und Mutmaßungen die Rede ist, von diffusen Aussagen der Belastungszeugen. Ich darf Seite 3 zitieren: „Selbst wenn man daher davon ausginge, dass das Gespräch wie von Mag. M. W. (BVT) geschildert grundsätzlich stattgefunden hat (wozu die Beweislage nicht mehr erweiterbar ist, es also Aussage gegen Aussage steht), konnte Mag. M. W. (BVT) zu diesem Zeitpunkt kein Wissen zu einem bereits eingetretenen oder drohenden gesetzwidrigen Zustand an Mag. Gridling weitergeben, zumal er über ein solches selbst nicht verfügte, sondern bloß Mutmaßungen.“

Der Zeuge C. M. (BVT) spricht zudem ausdrücklich von einem Gerücht, dass zu löschende Daten kopiert worden seien. Warum haben Sie M. W. (BVT) mehr geglaubt als C. M. (BVT), obwohl M. W. (BVT) sich ja auf diesen berief und M. W. (BVT) nach Diktion der Oberstaatsanwaltschaft nur diffuse Angaben, Gerüchte und Mutmaßungen machen konnte?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das ist eine Einschätzung der Oberstaatsanwaltschaft, die ich so selbstverständlich zur Kenntnis nehme, weil sie ja auch diese Weisung gestellt hat und die für mich gilt. Daher nehme ich das so zur Kenntnis, dass die Oberstaatsanwaltschaft das so sieht. Ich habe zum damaligen Zeitpunkt, nämlich zu dem Zeitpunkt, als ich die Entscheidung getroffen habe, ob ich ihm glaube oder nicht, eine andere Entscheidung getroffen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum? Warum haben Sie M. W. (BVT) nicht noch einmal geladen, um ihn mit diesem Widerspruch zu konfrontieren?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wenn ich der Meinung gewesen wäre, dass es erforderlich ist, dann hätte ich es gemacht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zurück zu den juristischen Beratungen mit Dr. Lett. War hier Frau S. G. (BVT) ein Thema beziehungsweise was war sonst im Detail Thema bei diesen juristischen Fragestellungen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Beziehen Sie sich jetzt wieder auf diese Passage im Bericht 38? (Abg. Krisper: Ja! – Die Auskunftsperson blättert und liest in den Unterlagen.) Über das hinaus, was ich in die Aktenvermerke hineingeschrieben habe, kann ich Ihnen dazu keine weiteren konkreteren Angaben machen. Ich habe in den Aktenvermerken in meinem Tagebuch ohnedies immer wieder festgehalten, was ich mit ihm besprochen habe. Mehr kann ich aus meiner Erinnerung heraus jetzt nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Letzte Frage: Zum Themenkomplex Festnahmen haben Sie die E-Mail-Korrespondenz zwischen Generalsekretär Pilnacek und Johann Fuchs vor sich, und bezogen darauf möchte ich meine letzte Frage nach der Rechtsgrundlage stellen, die ja auch angesprochen wird und die keiner kennt, auf der hier mit einem Kabinettsmitarbeiter des BMI das Vorgehen der Staatsanwaltschaft diskutiert wurde.

Wir legen es gerne noch einmal vor – 8064. (Der Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Vorsitzende Doris Bures: Für weitere Fragen muss ich Sie dann aber auf die nächste Runde verweisen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das bezieht sich jetzt wieder auf diesen einen Aktenvermerk, wo ich dazusagen muss: Ich habe mit Herrn Dr. Lett – was ich auch letztes Mal schon zu Protokoll gegeben habe - - Ich habe von ihm lediglich eine Frage bekommen, ob es möglich wäre, diese Zwangsmaßnahmen zu machen, und ich habe mit ihm daraufhin juristisch erörtert, welche Voraussetzungen in der Strafprozessordnung verlangt sind, damit diese Zwangsmaßnahmen angeordnet werden können.

Ich habe ihm gesagt, ich mache es nicht, ich habe aber nicht mit ihm diskutiert, was genau Inhalt meines Verschlussaktes ist. Das war eine juristische Frage, und ich habe sie damals unter Hinweis auf die Strafprozessordnung beantwortet.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Bitte, Frau Abgeordnete Dr.in Zadić. Das ist jetzt die zweite Runde.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich möchte Ihnen das Protokoll der Befragung von Herrn G. S. (EGS), er ist EGS-Beamter, vorlegen, Seite 17. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

In der Mitte der Seite antwortet Herr G. S. (EGS).

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Entschuldigen Sie, Herr G. S. (EGS) – Entschuldigung, ich habe Sie nicht verstanden – ist jetzt genau wer? 

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): EGS-Beamter. (Auskunftsperson Schmudermayer: Okay!) Er war auch im Büro S. G. (BVT).

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ah, okay.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Er schildert den Ablauf im Büro S. G. (BVT) und sagt, dass der Auftrag war, alle elektronischen Datenträger zu sichern und sagt dann: „Dann haben wir nach elektronischen Datenträgern gesucht, und als wir mit den elektronischen Datenträgern fertig waren, habe ich meinen Vorgesetzten, der bei der Frau Staatsanwältin war, angerufen und gesagt: Wie geht es weiter, was sollen wir weiter machen oder gibt es noch Aufträge für uns? Dann kam der Auftrag, nach E-Mail-Verkehr zu suchen, wo der Name Zöhrer vorkommt.“ – Wie kann man diesen Auftrag verstehen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das bezieht sich auf die enormen Papiermengen, die im Büro der Frau S. G. (BVT) vorgefunden worden sind. Die Schätzungen - - Ich war zwar selber kurz in dem Büro drinnen, zweimal, aber die Beamten haben geschätzt, dass das in etwa 60 000 Seiten Papier sind und - - wie gesagt, eine Schätzung. Das Problem war: Einerseits war die Anordnung, es dürfen Datenträger nicht von der EGS gesichtet, sondern nur sichergestellt werden. Das haben die gemacht, indem sie die Datenträger in eine Kiste verstaut haben. Wie gesagt, sie durften CDs, zum Beispiel, nicht einlegen und schauen, was drauf ist. Das wäre dann nämlich eine Grobsichtung, und das, habe ich gesagt, dürfen sie nicht, das macht die IT.

Das andere war, dass in dem Büro von Frau S. G. (BVT) eben 70 000 Seiten Papier waren und sich für mich die Frage gestellt hat, ob da E-Mails dabei sind, die den E-Mail-Verkehr des Herrn Zöhrer betreffen. Das habe ich schon mehrfach erörtert, warum ich den E-Mail-Verkehr von Herrn Zöhrer gesucht habe. Es war auch so, dass es sehr, sehr viele ausgedruckte E-Mails in diesem Zimmer gegeben hat. Das heißt, meine Anordnung, nach diesen E-Mails zu suchen, war eine Reaktion darauf. Ich weiß nicht mehr, welcher EGS-Mitarbeiter das war, der zu mir runter in den Stock gekommen ist und gesagt hat: Da liegt so viel Papier, das können wir ja jetzt nicht alles lesen, das können wir ja jetzt nicht alles mitnehmen. Ich habe gesagt: Nein, eben nicht, und das machen wir auch nicht, denn das will ich ja auch gar nicht haben. Ich will nur den E-Mail-Verkehr betreffend den Herrn Zöhrer.

Daraufhin mussten die Herren – und da waren sie nicht sehr amused darüber – die Zettel durchschauen und mir nur einfach alles raussuchen, was ein E-Mail - - Also vom Layout her erkennt man ja, was ein ausgedrucktes E-Mail ist, und ich wollte nur die ausgedruckten E-Mails haben, wo Zöhrer vorkommt. Das war der Arbeitsauftrag, und es hat sehr lang gedauert, bis die fertig waren.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das heißt, die Datenträger wurden natürlich nicht gesichtet (Auskunftsperson Schmudermayer: Nein!), denn die wurden ja nur eingepackt, aber die Papierunterlagen wurden dann sehr wohl gesichtet, weil man muss ja, um festzustellen, ob der Name Zöhrer drauf war, jedes einzelne Papier durchgehen und nach dem Namen Zöhrer suchen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich habe gesagt: Nur die E-Mails, alles, was kein E-Mail ist, kommt sowieso gleich einmal weg, denn das brauche ich nicht. Ich brauche nur die E-Mails. Deswegen war der Auftrag, die E-Mails zu suchen. Wie gesagt, man erkennt optisch, was ein E-Mail ist, das sieht man gleich, und von diesen E-Mails, die da gefunden werden, nur die, die Herrn Zöhrer in irgendeiner Form – also sowohl Absender als auch Empfänger oder Cc oder was auch immer – betreffen. Da blieben dann am Schluss von allen E-Mails und allen Zetteln, die es gegeben hat, 400 Blätter über.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Aber das heißt, dass man Papier sehr wohl gesichtet hat.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Die E-Mails, also die ausgedruckten, nur die ausgedruckten.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Stimmt, wenn man einen Stapel Papier hat, dann muss man durchsehen und schauen, was sind die E-Mails, und die E-Mails muss man sich noch einmal genauer anschauen (Auskunftsperson Schmudermayer: Nur die E-Mails!), um zu schauen, ob der Name Zöhrer draufsteht.

Das heißt: Wenn ich mir das physisch vorstelle, dann muss der jetzt durch einen Stapel Papier durchgegangen sein – und durchschauen ist für mich sichten, aber Sie können mir erklären, ob das etwas anderes bedeutet – und hat auch sensible Fallakten durchsehen können, denn das war ja sein Auftrag.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Was die anderen Papiere waren - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Also ich meine, wenn ich jetzt Sachen nachschaue und eine E-Mail suche, muss ich trotzdem jedes einzelne Papier durchgehen, das ist für mich eine grobe Sichtung, das heißt, Sie haben den EGS-Beamten beauftragt, grob zu sichten.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Keine elektronischen Daten, wie ich es immer gesagt habe.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Elektronische nicht, aber Papier. Frau S. G. (BVT) hatte extrem viel Papier und Fallakten in ihrem Büro (Auskunftsperson Schmudermayer: Genau, ja!) und Sie haben EGS-Beamte, die nicht sicherheitsüberprüft waren, zumindest nicht auf die Stufe Geheim, beauftragt, dieses Papier grob zu sichten (Auskunftsperson Schmudermayer: Und nachzuschauen wegen E-Mails!), um nachzuschauen wegen E-Mails, um nachzuschauen, wo der Name Zöhrer steht. Also da muss ich schon sehr genau schauen, wenn ich E-Mail und dann Zöhrer suche.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß nicht, welche Sicherheitsstufe die EGS hat, aber es ist so, ja.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in dieser Runde!

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Herr Innenminister Kickl hat gestern gesagt, dass es nicht seine Aufgabe ist, zu wissen, ob die Beamten sicherheitsüberprüft waren, sondern die Aufgabe der Staatsanwältin.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Entschuldigen, wer hat das gesagt? Ich habe den Anfang nicht verstanden.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Herr Minister Kickl.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ah, der Herr Innenminister.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ihn haben wir auch gefragt, ob die Beamten sicherheitsüberprüft sind, und er hat gesagt, die Sicherheitsbehörde handelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, und daher ist es die Aufgabe der Staatsanwältin. Waren die Beamten sicherheitsüberprüft?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich nehme zur Kenntnis, dass das die Rechtsansicht des Herrn Innenministers ist. Meine Rechtsansicht – und auch die habe ich schon das letzte Mal kundgetan – ist die, dass in § 1 Informationssicherheitsgesetz die Gerichtsbarkeit von den Vorschriften bezüglich der Sicherheitsüberprüfungen ausgenommen ist. Das bezieht sich dann selbstverständlich auf jeden, der im Auftrag der Justiz in einem strafgerichtlichen Verfahren ist und im Auftrag der Justiz – die Staatsanwaltschaft ist Teil der Gerichtsbarkeit – für die Staatsanwaltschaft tätig wird.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ich darf vielleicht kurz auf die Befragung durch Kollegen Jenewein Bezug nehmen. Da ist der Name von Frau Tichy-Martin gefallen. Ich wollte fragen, wer Frau Tichy-Martin ist, ob sie irgendwelche Einblicke in die Akten hat oder im Verfahren in irgendeiner Form operativ tätig ist.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Frau Kollegin Tichy-Martin ist die Leiterin der Stabsstelle Presse im Justizministerium und als solche in die Pressearbeit bezüglich des BVT-Verfahrens eingebunden. Sie war daher auch in den Dienstbesprechungen deswegen anwesend – bei manchen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Also nicht in die operative Tätigkeit im Zusammenhang mit der WKStA?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Danke. – Folgende Frage, Frau Oberstaatsanwältin: Es würde mich Ihre Einschätzung und Beurteilung interessieren, ob es aus Ihrer Sicht unvereinbar ist, wenn wir als Beispiel annehmen, Ihr Anwalt, Herr Novak, würde jemanden Betroffenen in der BVT-Affäre vertreten und gleichzeitig heute als Ihre Vertrauensperson bei der Befragung dabei sein. Wäre das aus Ihrer Sicht unvereinbar, ja oder nein?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Sie meinen, als Verteidiger vertreten oder wie?

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ja, wenn er jemanden in der BVT-Affäre vertreten würde und gleichzeitig auch Ihre Vertrauensperson heute ist – ob das unvereinbar wäre.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Dann würde ich ihn als Vertrauensperson sicher nicht wählen, ja. Die Vertrauensperson wähle ich.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Danke. – Ich möchte zurückkommen auf das Dokument 1079, und zwar heißt es hier auf der Seite 29 - - Das ist ein Tagebuch, das Dokument 1079, das ist sozusagen der übermittelte Teil des Tagebuches. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: 29 oder?

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ja, vierter Absatz, also ziemlich in der Mitte. Da heißt es: „Aus diesem Grund wurde ein vertrauenswürdiger Ermittler des BAK kontaktiert, der zusicherte, die Anfrage zu übernehmen.“ – Wie kategorisieren Sie Beamte des BAK in vertrauenswürdig oder nicht vertrauenswürdig? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Vertrauenswürdiger Ermittler des BAK ist so gemeint, dass man natürlich Menschen, die man nicht kennt, überhaupt nicht einschätzen kann und ich daher Vertrauen schöpfen kann zu Ermittlern des BAK, die ich persönlich kenne. Das ist gemeint.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Um wen handelt es sich bei dem entsprechenden Ermittler?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Darf ich Sie bitten - - Ich weiß nicht, ob das jetzt den Herrn Verfahrensrichter betrifft. Ich glaube, diese Frage hat mit dem Untersuchungsgegenstand überhaupt nichts zu tun, weil dieser Ermittler im Zusammenhang mit dieser Anordnung der Auskunft über Stamm- und Zugangsdaten im Gespräch war. Das hat mit der Hausdurchsuchung nichts zu tun, überhaupt nicht. Auch das Beweisthema Nummer 3 – politische Einflussnahmen – hat mit der Anordnung der Einholung von Stamm- und Zugangsdaten nichts zu tun.

Vorsitzende Doris Bures: Ich würde den Herrn Abgeordneten bitten - -

*****

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Aus unserer Sicht hat das sehr wohl mit den Vorbereitungen zur Hausdurchsuchung zu tun. Das wollte ich nur anmerken.

Vorsitzende Doris Bures: Aber Sie müssen es auch begründen. Das war jetzt aber keine Begründung, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also aus unserer Sicht ist eine Anordnung sehr wohl eine Begründung oder eine Anordnung zur Hausdurchsuchung auch eine Begründung. Wenn man die Seite 29 sozusagen anschaut, dann ist das ein Teil und wir sehen das als Anordnung und das hat sehr wohl mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensrichter-Stellvertreter.)

Vorsitzende Doris Bures: Ich würde bitten, sich kurz zu beraten und dann eine Rechtseinschätzung abzugeben.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also aus unserer Sicht ist es schon so, wenn es nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst gewesen wäre, dann hätte es wahrscheinlich nicht übermittelt werden dürfen.

Vorsitzende Doris Bures: Das ist nicht automatisch so. (Abg. Prinz: Das war eine Vermutung!)

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, können Sie noch einmal diese Frage formulieren?

*****

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Gerne: Um wen handelte es sich bei dem entsprechenden Ermittler des BAK?

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: In welchem Zusammenhang entsprechender Ermittler des BAK?

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Vertrauenswürdig oder nicht vertrauenswürdig. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensrichter-Stellvertreter.)

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Nach der vorliegenden Unterlage hat der mit der Hausdurchsuchung nichts zu tun gehabt.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Also wir glauben schon, dass das sozusagen ein Teil der Vorbereitung auf die Hausdurchsuchung ist, aber wenn Sie das anders einschätzen - - Also aus unserer Sicht ist es klar ein Teil der Vorbereitung auf die Hausdurchsuchung.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Wenn ich da kurz etwas sagen soll, darf: Bei dieser Anordnung, um die es da geht, ging es um die Ausforschung des anonymen Konvolutsschreibers. Da waren wir noch lange nicht irgendwie in einer Situation, wo wir überhaupt daran gedacht hätten, irgendeine Hausdurchsuchung zu machen. Selbst wenn ich das Ergebnis von dieser Anordnung bekommen hätte, wäre ich noch immer nicht in der Lage gewesen, eine Hausdurchsuchung zu machen. Das stand zu dem Zeitpunkt noch nicht zur Debatte.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Aus meiner Sicht haben Sie ja selbst gerade gesagt, dass das Konvolut ein Teil war, warum es zu einer Hausdurchsuchung gekommen ist. Daher würde mich schon der Name interessieren, welcher Beamte für Sie vertrauenswürdig war. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensrichter-Stellvertreter.)

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Das steht in sehr weitem Zusammenhang. Die Ausforschung des Konvoluts beziehungsweise das Konvolut war natürlich schon Teil der Hausdurchsuchung – nicht nur die Zeugenvernehmungen, sondern, wie gesagt, auch das Konvolut. Wenn es im Zusammenhang mit dem Konvolut steht, dann müsste man diese Frage zulassen.

Vorsitzende Doris Bures: Dann bitte ich Sie, Frau Oberstaatsanwältin, sie zu beantworten.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Ich schicke voraus, dass wir in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft grundsätzlich zu den Ermittlern im BAK ein durchaus gutes Verhältnis haben und uns auch regelmäßig immer wieder einmal – und zwar in großen Abständen, aber dennoch – aus fachlichen Gründen treffen. Da lernt man halt Einzelne davon kennen. Das heißt jetzt nicht, dass alle die, die ich nicht kenne, nicht vertrauenswürdig sind – ganz im Gegenteil –, aber ich weiß es halt eben nicht. Der Konkrete war einer, den ich schon kannte und deswegen habe ich die Entscheidung getroffen, ihn etwas zu tatsächlichen faktischen Abläufen im BMI zu fragen. Das war konkret der Herr Spitzer. Erwin Spitzer heißt er. 

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Danke. – Frage: Was ist der übliche Weg, wenn Beamte des BAK zu Ermittlungszwecken beigezogen werden? Warum wurde es in diesem Fall anders gemacht und wie hat der Beamte des BAK reagiert?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Also warum ich das BAK ursprünglich nicht beigezogen habe, haben wir wirklich schon ausführlich in den letzten beiden Sitzungen besprochen.

Es war dann so, dass ich diese Anordnung der Ausforschung der IP-Adresse erlassen habe und dann einfach vor dem faktischen Problem stand – auch das habe ich schon mehrmals gesagt –, dass ich mich für den Vollzug von Anordnungen des BMI bedienen muss, weil ich zwar als Staatsanwältin selber ermitteln darf, aber manchmal einfach an den faktischen Möglichkeiten scheitere. Theoretisch könnte ich selber diese Anordnung vollziehen, aber ich kann es praktisch nicht.

Jetzt habe ich jemanden gebraucht, der mir erklärt, wie das ganz grundsätzlich im BMI funktioniert, wenn so eine Anordnung, die ich selber schon erlassen habe, dann vollzogen wird. Es ist nämlich so – das ist ein Hintergrund –: Wir Staatsanwälte erlassen die Anordnungen, aber im Prinzip haben wir nicht sehr viel Ahnung davon, was die Polizisten, wenn sie dann solche Anordnungen vollziehen, konkret eigentlich wirklich machen. Das wissen wir nicht, weil es uns im Normalfall egal sein kann, wir kriegen dann das Ergebnis und aus.

Im konkreten Fall war es so, dass mich das sehr wohl interessiert hat, wie die Abläufe im BMI funktionieren, weil es eben – was ich auch schon sehr ausführlich erörtert habe – für mich ganz wichtig war, dass die Informationen zu diesem laufenden Verfahren nicht im gesamten BMI bekannt werden. Deswegen wollte ich vorab eine allgemeine Information bekommen, wenn ich jetzt diese Anordnung erlasse und ich gebe sie einem BAK-Ermittler, was denn dann damit im BMI passiert. Was konkret sind die nächsten Schritte, die ich nicht kenne?

Konkret geht es um die Übermittlung an den Anbieter, an den Mobilfunkanbieter, der mir ja dann die Auskunft über die IP-Adresse gibt. Da hat mir dann der Herr Erwin Spitzer in einem Gespräch erklärt, dass er grundsätzlich das zwar machen kann, es aber ganz allgemein so ist, dass diese Anordnung – ich glaube das steht eh in meinen Vermerken gleich auf der nächsten Seite – „AV vom 1.2.“: Da steht, dass Anordnungen „betreffend Telekommunikation an T-Mobile grundsätzlich über ein beim BMI eingerichtetes System eingespeist werden müssen, weil nur dort die entsprechende Leitung zu T-Mobile besteht.“

Das sind halt die Dinge, die ich wissen wollte, weil ich wissen wollte, wer aller im BMI meine Anordnungen bekommt. Das war der Hintergrund meiner Frage. Er hat mir dann erklärt, wie das ganz grundsätzlich funktioniert: Das kommt in dem Moment, wenn das über das BAK abgefragt wird, ins System, bekommt eine PAD-Zahl und so weiter und so fort. Und dann habe ich gesagt: Ja, das wäre aber, wenn man das so machen würde, kontraproduktiv für mich, weil ich ja eben nicht will, dass jeder im BMI weiß, dass ich da ermittle. – Deswegen habe ich diesen Weg nicht beschritten.

Nach der Auskunft des Herrn Spitzer, dass das grundsätzlich so funktioniert, habe ich dann gesagt: Nein, dann will ich das aufgrund der Geheimhaltung so nicht machen. Dann schaue ich, dass ich das irgendwie selber hinkriege. – Und ich habe es dann ja auch selber gemacht.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ist Herr Spitzer Teil des Ihnen zugeteilten Ermittlungsteams?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, ist er nicht.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Danke. – Zu einem anderen Themenbereich: IT-Techniker war Nikola Knezevic. Folgende Frage: War er bei der Hausdurchsuchung am 28.2. direkt Ihnen als Oberstaatsanwältin unterstellt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, kann man so sagen. Ja.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in dieser Runde!

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Welche Ausbildung hatte Herr Knezevic, um den Wahrheitsgehalt von Zeugenaussagen zu beurteilen? Beziehungsweise was ist der Unterschied zu einer Zeugenvernehmung? Warum geschah das nicht unter Wahrheitspflicht, wenn man an die Aussagen von Herrn A. H. (BVT) in Bezug auf IT-Technik denkt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Die Vernehmung von Herrn A. H. (BVT) hat eine extrem hohe – das habe ich auch schon gesagt – IT-Komponente gehabt, und ich bin ja Juristin, nicht IT-Technikerin. Das heißt, ob das, was er technisch angibt, korrekt ist, kann ich nicht überprüfen. Aus dem Grund habe ich Herrn Knezevic hinzugezogen und habe ihm gesagt, er soll sich mit Herrn A. H. (BVT) näher unterhalten, weil er einschätzen kann, ob das, was Herr A. H. (BVT) angibt, technisch theoretisch machbar ist oder nicht. Das war der Grund, warum ich Herrn Knezevic hinzugezogen habe.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Warum - -

Vorsitzende Doris Bures: Eine wirklich kurze Nachfrage, Herr Abgeordneter Prinz!

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Warum wurde das außerhalb des Protokolls gemacht?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Weil wir zu diesem Zeitpunkt, als das passiert ist, davon ausgegangen sind, dass es sich um technische Fragen handelt, die allenfalls für die Vorbereitung der HD, wenn überhaupt, relevant sind – technisch nämlich. Wir sind nicht davon ausgegangen, dass die Angaben von Herrn A. H. (BVT) für den Sachverhalt im Ermittlungsverfahren, nämlich konkret den Tatverdacht betreffend, relevant sind. Natürlich, selbstverständlich: Wenn es den Tatverdacht betrifft, muss ich das natürlich im Protokoll festhalten. Wir sind aber davon ausgegangen, dass die Angaben, die die technische Machbarkeit betreffen, allenfalls möglicherweise eine HD betreffen, aber nicht den Tatverdacht, der gegen die Personen angenommen worden ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ihnen liegt ja, glaube ich, ON 31 bereits vor. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Sie haben gesagt, Sie haben bei Herrn M. W. (BVT) quasi das Konvolut abgefragt. – Da stellt sich für mich folgende Frage; Sie haben immer so Überschriften: „Zum Lansky-Verfahren“, „Zum Thema Datenforensik“, „Thema Rubicon“, „Thema: Geiselbefreiungsgeldern“ – das ergibt alles Sinn, alle diese Fragen –, „Thema: Quellengelder“ – ergibt Sinn –, „Themenkomplex Weitergabe von Informationen an die Presse“, „Thema: Bernhard Treibenreif“, „Vorfall Radrundfahrt [...] Gut Ardagger“, „Werner Mauss“, „Datenmissbrauch Fall ‚Maurer‘“. Und dann steht: „Thema: Zur Person der Frau S. G. (BVT)“. – Das, diese Überschrift verstehe ich nicht. Die ergibt sich für mich nicht aus dem Konvolut und auch nicht aus der Befragung der Frau R. P. (BVT). (Die Auskunftsperson blättert und liest in den Unterlagen.)

Weiter geht es mit: „Thema: Nordkoreanische Reisepässe“, „Kausa Martin Schlaff – Telekomverfahren“. – Das ergibt alles Sinn, weil das wirkliche Konvolutsthemen sind. Frau S. G. (BVT) als Person ist aber nicht Thema des Konvoluts.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Doch, sie kommt schon vor im Konvolut.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie kommt vor, beim Stift Ardagger, ja. (Auskunftsperson Schmudermayer: Mhm! Genau!) Sie fragen ja aber ohnehin schon zum Gut Ardagger. Das fragen Sie ja extra, das ist ein eigener Komplex. Das fragen Sie ja, da kommt Sie vor. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Sie kommt auch beim Thema sexueller Missbrauch vor.

Es gibt aber keinen Themenbereich S. G. (BVT), den gibt es im Konvolut nicht. Die Aussage der Frau R. P. (BVT) eignet sich für vieles – also eigentlich für ganz wenig –, aber jedenfalls nicht dazu, dass man noch irgendjemandem eine Frage zu Frau S. G. (BVT) stellt.

Sie haben ON 30 vor sich liegen. Sagen Sie mir, wie Sie aufgrund dieser Aussage auf die Idee kommen, irgendjemanden auf der Welt irgendwas zu Frau S. G. (BVT) zu fragen! (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Sie haben sich ja offensichtlich so einen Fragenkatalog vorbereitet.

Und ich habe noch eine Frage: Wieso wird Herr Lett da nicht belehrt? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Für mich ergeben sich zwischen M. W. (BVT) und S. G. (BVT) mehrere Konnexe: Zum einen ist Herr Mag. M. W. (BVT) als Abteilungsleiter der Vorgesetzte von Frau S. G. (BVT) gewesen. Und es geht auch im Konvolut um die Frage der Direktdurchgriffe (Abg. Krainer: Wo im Konvolut steht das?), um die Informationsweitergabe an das Kabinett. (Abg. Krainer: Wo steht das im Konvolut?) –Ich kann es mir gerne durchlesen, wenn es mir - - (Abg. Krainer: Ich kann es Ihnen vorlegen lassen!) – Ja. Der zweite Punkt - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dokument 895, Seiten 1 bis 46; das ist inklusive der Zusammenfassung Lansky. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Der Name S. G. (BVT) findet sich auf den Seiten 3, 4, 5, 8, 22, 36, 40 und 41. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) – 3, 4, 5, 8, 22, 36, 40 und 41. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Jetzt auf die Durchsicht - - Ich weiß jetzt auch nicht, wo ich es gesehen habe. Es ist ein bissl unübersichtlich. Jedenfalls hat es für mich einen Konnex zwischen Herrn Mag. M. W. (BVT) und Frau S. G. (BVT) gegeben – also Konnex; aber einen Grund, danach zu fragen, insofern, als dass ich zum einen, wie gesagt, nicht nur auf das Konvolut aufgebaut habe, sondern auch auf die Angaben der Frau R. P. (BVT), die ja vorher dran war und zu Frau S. G. (BVT) etwas gesagt hat.

Zweitens hat Herr Mag. M. W. (BVT) ja als Abteilungsleiter, als Vorgesetzter von Frau S. G. (BVT) eben auch einen Konnex dazu.

Und das Dritte war – warten Sie! – eben die Angabe von Frau R. P. (BVT) zu Frau S. G. (BVT).

Ich habe dann einfach weitergefragt – davon gehe ich aus, dass das so gegangen ist. (Abg. Krainer: Gut!) Und eben auch die Tatsache, dass Frau S. G. (BVT) im Konvolut vorkommt - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lese nun alles vor, was Sie von Frau R. P. (BVT) zu Frau S. G. (BVT) protokolliert haben: „Sie ist Referatsleiterin Extremismus. Es war allgemein bekannt, dass - -“

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie haben noch eine halbe Minute – ich sage es Ihnen nur.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke für den Hinweis.

„Es war allgemein bekannt, dass sich ihr Fokus auf den rechten Rand des Extremismus bezog, da ihr Interesse dort liegt. Das ist allgemein bekannt, aber eine konkrete Person, die mir das erzählt hätte, kann ich nicht nennen. Die ganze Familie von S. G. (BVT) ist bei der Polizei, ihr Mann ist beim BK, ihre Tochter ist im BVT.“

Was aus dieser Aussage veranlasst Sie, Herrn M. W. (BVT) irgendeine Frage über Frau S. G. (BVT) zu stellen? Und: Sie konnten bis jetzt noch nicht aufklären, wie Sie überhaupt auf die Idee kamen, Frau R. P. (BVT) diese Frage zu Frau S. G. (BVT) zu stellen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Dazu habe ich schon ausgesagt, und - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dass Sie es nicht wissen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Dass ich mich nicht erinnern kann. (Abg. Krainer: Ja!) – Ja. Ich weiß es nicht, aber ich kann durchaus vermuten, dass ich genau deswegen Herrn Mag. M. W. (BVT) diese Frage gestellt habe, weil die Angaben von Frau R. P. (BVT) zu Frau S. G. (BVT) - - Ich habe ja versucht, mir die Strukturen dort zu diesem Zeitpunkt vorzustellen. Wie ich angefangen habe, zu ermitteln, habe ich ja über die Struktur des BVT noch überhaupt nicht Bescheid gewusst.

Ich habe versucht, mir ein Bild zu machen. Um mir dieses Bild zu machen, habe ich natürlich auch von jenen Leuten Informationen haben wollen, von denen ich ausgegangen bin, dass sie sie haben. Mir war eben von der Struktur her - - Da auch Frau R. P. (BVT) zu Frau S. G. (BVT) ausgesagt hat, wollte ich einfach wissen, wer denn das überhaupt ist – im konkreten Verhältnis zu Herrn M. W. (BVT). Daher gehe ich davon aus, dass ich ihm diese Frage gestellt habe. Ich habe, wie gesagt, aufbauend auf das Konvolut und auf die Angaben von Frau R. P. (BVT) die Vernehmung des Herrn M. W. (BVT) aufgebaut. In diesem Zusammenhang sehe ich das.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Darstellen können Sie es aber nicht und glaubhaft machen auch nicht?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich kann es nur sagen, wie es war (Abg. Krainer: Glaubhaft - -!), soweit ich mich erinnern kann. Und wenn ich mich nicht erinnern kann, dann kann ich mich nicht erinnern. (Abg. Krainer: Vollkommen unglaubwürdig!)

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Frau Staatsanwältin, das Konvolut beziehungsweise die einzelnen Teile des Konvoluts, des anonymen Schreibens: Wann hat eine Staatsanwaltschaft erstmals davon Kenntnis erlangt beziehungsweise wann Ihre Dienststelle?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Irgendeine Staatsanwaltschaft, meinen Sie?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ihre Dienststelle.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Also meine? (Abg. Ries: Ja!) – Weil das Konvolut ja in vielen Staatsanwaltschaften war. Ich glaube mich nach meinem Aktenvermerk zu erinnern, dass es im April oder so bei mir aufgetaucht ist.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wissen Sie aufgrund der Ermittlungen, ob außer dem Exemplar, das über das BMI an Sie kam, zeitgleich mit Ihrer Dienststelle weitere BMI-Dienststellen dieses Konvolut bekommen haben?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Meinen Sie, dass ich es von Herrn Goldgruber bekommen habe? Meinen Sie diese Übergabe? (Abg. Ries: Zuvor!) – Das war ja viel später, da hatte ich es ja schon sehr lang.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Genau. Gab es zuvor Exemplare, von denen Sie aufgrund der Ermittlungen wissen, dass sie zur Polizei gelangt sind?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Also ich weiß, dass es mehrere Exemplare von diesem Konvolut gegeben hat, nicht nur das, was ich hatte. Ich habe mehrere davon gesehen. Es war auch später dann eines im Ermittlungsakt von der Staatsanwaltschaft Wien drinnen. Natürlich weiß ich auch aufgrund der Medienberichte, dass es den Medienvertretern auch bekannt war. Ich gehe also ziemlich sicher davon aus, dass es auch dem BMI bekannt war, da es jedem bekannt war.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wissen Sie, wie viele Anlassberichte gemäß § 100 StPO oder § 100a StPO an die WKStA oder an eine andere Staatsanwaltschaft ergangen sind?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Aufgrund des Konvoluts? (Abg. Ries: Ja!) – Ist mir keine bekannt, kein Anlassbericht bekannt, mir persönlich.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Gehe ich schon recht in der Annahme, wenn ich sage, es hätte ja ein Anlassbericht an die WKStA verfasst werden müssen, wenn eine Dienststelle des BMI so ein Konvolut bekommen hätte?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Meiner Rechtsansicht nach ist es so, dass, wenn ein Verantwortlicher im BMI dieses Konvolut in die Hände bekommt und er davon ausgeht, dass es einen strafbaren Tatbestand verwirklichen könnte, ihn dann eine Anzeigepflicht trifft. Das wäre mein Rechtsverständnis.

Das hat ja auch - - Das ist ja das Gleiche, was auch dann bei Herrn Goldgruber der Fall war – dass er es in die Hand bekommen hat und seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Goldgruber wusste aber schon, glaube ich, von Dr. Lansky, dass ein diesbezüglicher Aktenvorgang bei der WKStA liegt.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Was Herr Goldgruber wusste, weiß ich nicht, aber ich weiß, dass er mit Herrn Lansky geredet hat. Das ist richtig, ja. Er ist offensichtlich von Lansky informiert worden, dass bei mir ein Verfahren ist.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Okay, danke.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Was konkret - -

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Es wurde bei der Befragung von Zeugen hier im U-Ausschuss teilweise moniert, dass die Zeugen nicht gewusst hätten, ob und was genau an ihren Aussagen strafrechtlich relevant sei: Wie wichtig ist es, dass ein Zeuge weiß, dass das, was er zur Aussage bringt, für das Verfahren strafrechtlich relevant ist?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Gar nicht. Eigentlich ist es – unzulässig ist jetzt eine prozessuale Wertung – nicht sinnvoll, einen Zeugen eine Frage zu einer rechtlichen Beurteilung zu stellen, weil Zeugen per definitionem Personen sind, die über Sinneswahrnehmungen in jeder Form berichten. Die einzige Ausnahme davon sind die sogenannten sachkundigen Zeugen, die man aufgrund ihrer Vorbildung auch - - zum Beispiel könnte man einen Juristen, einen Strafrechtler theoretisch etwas zu einer rechtlichen Beurteilung fragen. Jeden anderen kann man zu seinen Wahrnehmungen fragen. Ob das, was dieser Zeuge dann angibt, auch tatsächlich strafrechtlich relevant ist, beurteilt nicht der Zeuge, sondern die Polizei, der Staatsanwalt oder ein Richter.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wenn ich aber sage, es ist keine Seltenheit und kommt in Ermittlungsverfahren öfters vor, dass ein Zeuge nicht exakt weiß, worin die strafrechtliche Relevanz seiner Aussage liegt, ist das nicht verkehrt, oder?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich kann es ganz einfach auf einen Punkt bringen: Wenn die Person A sagt, da ist jemand getötet worden, dann werde ich die Person nicht fragen, ob das ein Mord, ein Totschlag, eine fahrlässige Tötung mit Todesfolge oder eine schwere absichtliche Körperverletzung mit Todesfolge war, sondern ich werde den Zeugen fragen: Was haben Sie gesehen und gehört? (Abg. Ries: Okay!) Das ist ziemlich einfach.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Haben Sie Gründe zur Annahme, dass im Vorfeld der Hausdurchsuchung von den Zeugen, die Sie befragt haben, vorsätzlich unrichtige Angaben gemacht wurden?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Diese vier? (Abg. Ries nickt bejahend.) – Nein, hatte ich nicht. Wenn ich diesen Eindruck gehabt hätte, dass da wissentlich falsche Angaben gemacht werden, dann wäre ich diesem Eindruck selbstverständlich sofort nachgegangen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Haben sich die Angaben der Zeugen nun im weiteren Ermittlungsverfahren erhärtet – kann man das so sagen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: In den weiteren Ergebnissen dieses Ermittlungsverfahrens stellt sich heraus, dass grosso modo – wie gesagt mit Unschärfen – die Angaben der Zeugen korrekt waren. Auch sehr viel von dem, was im Konvolut steht, ist durchaus korrekt. Es ist teilweise übertrieben, keine Frage, aber es ist teilweise inzwischen auch im Zuge der Ermittlungen festgestellt worden, dass auch da sehr viele Angaben richtig sind.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Okay, danke. Keine weiteren Fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Staatsanwältin, Sie haben ja erst auf Weisung das Verfahren gegen Herrn Gridling eingestellt, Sie - -

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. (Abg. Krisper: Ja!) – Ich war es nicht persönlich.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie wollten aber wohl weiter ermitteln und haben nun generell einen Druck, da etwas zu finden, um die ganze Causa zu rechtfertigen – stehen auch öffentlich massiv unter Druck. Wird in solchen Fällen nie die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt abgelöst? Schließlich muss man nach objektiven Verfahrensführungsprinzipien vorgehen. Wenn eine derartige Situation vorliegt, frage ich mich, wie eine weitere objektive Verfahrensgestaltung möglich erscheint.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich stehe nicht unter dem Druck, etwas finden zu müssen, denn das Ziel einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung ist nicht eine Anklageschrift, sondern das Ziel einer staatsanwaltlichen Ermittlung ist, einen Sachverhalt aufzuklären. Wenn der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, dann kann er rechtlich beurteilt werden, und je nach Ausgang dieser rechtlichen Beurteilung kommt es zu einer Anklage oder eben nicht. Sinn und Zweck des Verfahrens ist die Sachverhaltsaufklärung, und die mache ich natürlich.

Allein die Tatsache, dass eine Weisung ergangen ist, dieses Verfahren einzustellen, ist überhaupt kein Grund, irgendeine Objektivität infrage zu stellen – so etwas kommt vor und nehme ich zur Kenntnis.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kannten Sie Herrn Generalsekretär Goldgruber schon vor dem Strafverfahren?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, kannte ich nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kannten Sie einen der Belastungszeugen, der vier Belastungszeugen, davor schon?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, kannte ich auch nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch nicht außerberuflich? In keiner Form?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein. Also nicht bewusst, ich weiß nicht, ob nicht irgendwer im gleichen Raum war, aber bewusst nicht. Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kannte Frau Mag. Vrabl-Sanda einen der Zeugen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das weiß ich, ehrlich gesagt, nicht. (Abg. Krisper: Ihrer Wahrnehmung nach?) Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege vor Dokument 8044 (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt), ein Entwurf eines Antrages an das OLG Wien. Hier geht es um die Genehmigung im Journal. Sie haben da aus dem Entwurf etwas herausgestrichen, wozu ich Sie fragen möchte.

Der Satz beginnt mit: „Entgegen dem ursprünglich geplanten Vorgehen war somit zeitlich eine schriftliche Ausfertigung nicht vor 15.30 Uhr möglich“ – also vor Beginn des Journaldienstes. Und dann haben Sie gestrichen: „(von einer mündlichen Antragstellung iSd § 102 Abs 1 StPO wurde aufgrund der Brisanz der Angelegenheit bewusst abgesehen)“.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das war nicht ich. Das dürfte, nach der Handschrift zu urteilen, die Leiterin gewesen sein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber es wurde getippt, es wurde nur handschriftlich durchgestrichen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das ist ein Entwurf, das ist nicht die Ausfertigung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber warum wurde es durchgestrichen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das hat die Leiterin durchgestrichen, nicht ich. Fragen Sie bitte die Frau Leiterin!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und Sie haben den Entwurf geschrieben? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, anscheinend, ja, schaut so aus. Ich stehe oben als Sachbearbeiterin. Ja, mhm.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und wenn man Ihre Begründung jetzt verfolgt: Warum wurde von der mündlichen Antragstellung Abstand genommen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich müsste jetzt - - Ich weiß das nämlich wirklich nicht, ich bin jetzt, ehrlich, nicht sicher, ob diesen Satz ich geschrieben habe oder mein Gruppenleiter, denn bevor es nämlich zur Leiterin geht, kriegt es ja auch noch mein Gruppenleiter, ja? Das weiß ich jetzt, ganz ehrlich, nicht. Ich könnte mich an den Satz jetzt nicht erinnern. Es kann sein, dass ihn der Gruppenleiter hineingeschrieben hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gut, aber inhaltlich, was sagen Sie dazu?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Okay, inhaltlich. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) – Gemeint war, also Hintergrund, aber auch dazu habe ich schon ausgeführt, war, dass ich gerade in diesem Verfahren eben die schriftlichen Anordnungen fertig haben wollte, um sie bewilligen zu lassen, denn im Gegensatz zum normal üblichen Journalvorgang, den ich auch schon ausführlich dargestellt habe, hatte ich schriftliche Anordnungen. Normalerweise gibt es im Journal keine schriftlichen Anordnungen. Das ist so üblich, weil eben das Journal für dringende Fälle vorgesehen ist.

Ich dachte eigentlich, das war der Plan, dass wir diese schriftlichen Anordnungen, die ich erstellt habe, ganz normal zum Regelbetrieb des Landesgerichtes einlaufen lassen. Dann vergibt ganz normal der Computer eine Zahl, dann weiß ich – nach dem Zufallsprinzip –, welcher Richter zuständig ist und dann kriegt der die schriftlichen Anordnungen; genau so, wie ich es bis jetzt auch schon immer gesagt habe. Und mir war es halt wichtig, dass ich diese Ausfertigungen schriftlich habe. Das war der Grund, warum ich es gemacht habe. Ich gehe davon aus, dass der Satz in diesem Zusammenhang steht, weil normalerweise, üblicherweise im Journal eine Antragstellung mündlich erfolgt und nicht mit einer schriftlichen Ausfertigung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Um es anders zu formulieren: Warum haben Sie nicht den zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichter untertags getroffen, um ihm in Ruhe die Causa auseinanderzusetzen, statt sich im Journal in einem kurzen Telefonat die Genehmigung zu holen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen zuständigen. Bis zu diesem Zeitpunkt der Hausdurchsuchung war das Landesgericht für Strafsachen Wien mit dem Akt nicht befasst, deswegen gab es keine HR-Zahl, und da es keine HR-Zahl gab, gab es auch keinen zuständigen Richter. Alle Anordnungen, die davor waren, waren Sicherstellungsanordnungen, und die mache ich, für die brauche ich keine gerichtliche Bewilligung. Demgemäß hat es keinen zuständigen Richter gegeben. Der wäre in dem Moment zuständig geworden, wo meine schriftlichen Anordnungen mit Zufallsprinzip im Straflandesgericht einlaufen. Genau, wie ich es geschildert habe: Dann vergibt das System eine HR-Zahl, an der Abteilungsnummer erkenne ich dann, welcher Richter das ist, und dann kann man ihm das bringen. Das wäre auch der Plan gewesen. Ganz genau so war es auch geplant, deswegen habe ich ja schriftliche Anordnungen. Der Haken an der Geschichte war nur, der Plan hat so, wie wir es vorhatten und wie wir es auch besprochen hatten, nicht funktioniert, weil ich mit den schriftlichen Anordnungen zu spät fertig war. – Habe ich auch schon alles gesagt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme kurz zur Hausdurchsuchung bei der Frau S. G. (BVT) im Büro. Wir hatten hier Herrn G. S. (EGS) zur Befragung, und er meinte, es wäre von Ihnen die mündliche Weisung über Kollegen W.K. (EGS) gekommen, dass alle elektronischen Daten mitzunehmen seien und dass nur bei Schriftverkehr darauf zu achten sei, keine Falldaten und keine Fallakten mitzunehmen. Können Sie das bestätigen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Dazu habe ich auch schon ausgesagt, dass ich ausdrücklich gesagt habe, dass es der EGS nicht erlaubt war, Datenträger an irgendeine Form von Device anzuschließen, also Laptop oder Computer oder was auch immer, und zu schauen, was auf diesem Datenträger oben ist. Das wollte ich nicht. Das darf nur jemand machen, der von der IT ist. Und deswegen habe ich auch der EGS gesagt: Ihr schauts euch nichts an, es wird nur sichergestellt!, weil sie eben nicht grob sichten dürfen.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was haben Sie bislang außer dem Rechtshilfeersuchen zur Ausforschung des Konvolutsautors unternommen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Da die Anordnungen mit der IP-Adresse, wie Sie dem Tagebuch entnehmen konnten, bedauerlicherweise nicht so funktioniert haben, weil es eben eine Range ist, zu der keine Auskunft erteilt werden kann, ist dieses Rechtshilfeersuchen momentan – momentan – das Einzige, was man als richtige Beweismittelerhebung – wie soll ich sagen? – klassifizieren kann in dem Sinn.

Und das Zweite, was ich mache: dass wir immer wieder – das können Sie auch den Zeugenvernehmungen in meinem Akt entnehmen – die Zeugen aus dem BVT fragen, a) ob sie es waren und b) ob sie wissen oder eine handfeste Vermutung haben, wer es gewesen sein könnte. Das kommt in den Zeugenvernehmungen von den Zeugen aus dem BVT immer wieder vor.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Dritte Runde: Frau Abgeordnete Dr.in Zadić. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Kennen Sie das Erga-Omnes-Konvolut oder Erga-Omnes-Anzeigenkonvolut?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich habe es gelesen, weil es ein Bestandteil des Aktes der StA Wien ist. Aber ich habe es nicht im Akt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sie haben vorhin während der Befragung durch meinen Kollegen von der ÖVP erzählt, dass Sie einen Herrn Spitzer als Vertrauensperson angerufen hatten.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Na einen Vertrauenswürdigen, er ist Ermittler des BAK, den ich kenne, mit dem ich mich unterhalten kann, ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ist Ihnen bewusst, dass dieser Herr Erwin Spitzer auch im Erga-Omnes vorkommt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wenn es so war – kann sein, eine Erinnerung daran habe ich nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich kann es Ihnen gerne vorlegen (Auskunftsperson Schmudermayer: Ja, ja! Nein, wenn Sie das - -!) und Ihre Erinnerung auffrischen. Aber ich weiß, Sie waren immer bedacht, darauf zu achten, dass Sie nicht zu viele Leute informieren, aber der Herr Erwin Spitzer kommt selbst im Konvolut vor.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wie gesagt, es ist nicht Bestandteil meines Aktes, ja, deswegen kenne ich den Inhalt nicht so auswendig.

Mir ging es ja auch nur um einen Ablauf. Ich habe es eh schon geschildert. Es ist überhaupt nicht so, dass ich mit Herrn Spitzer irgendwelche Inhalte besprochen habe. Mir ging es darum: Was passiert mit meinen Anordnungen, wenn ich als Staatsanwalt dem BMI sage: Forsch mir diese IP-Adresse aus! Das wollte ich wissen. Und der Herr Spitzer ist halt BAK-Mitarbeiter, BAK-Ermittler, und konnte mir das daher erklären. Den habe ich halt darauf angesprochen. Ich weiß zwar nicht mehr, wann, aber es war so. Und das hat er mir erklärt, wie das allgemein funktioniert, und dann hat er mir gesagt, dann kommt es eben in dieses System und kriegt eine PAD-Zahl und auf das PAD können viele Leute zugreifen. Genau das wollte ich eben nicht mit dieser Anordnung. Und dann habe ich gesagt: Nein, dann machen wir es nicht so!

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch!

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wie wurden Sie auf den Untersuchungsausschuss vorbereitet?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wurden vorbereitet? Meinen Sie jetzt inhaltlich? – Bereite ich mich selber vor. Ich habe ja meinen Akt, bin ja die Aktführerin.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ohne Hilfe von anderen Personen? Auf diesen Untersuchungsausschuss.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wenn Sie meinen, ob ich inhaltlich irgendjemanden brauche, um mich auf diesen Untersuchungsausschuss vorzubereiten: Brauche ich nicht. Ich habe den Inhalt ja selber.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Es geht mir nicht um Inhalt, um alles: verfahrensrechtlich, inhaltlich. Wurden Sie vorbereitet?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß jetzt nicht genau, auf was Sie anspielen, aber - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wurden Sie auf diese Befragung vorbereitet?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Okay. Es ist so, dass wir ein Coaching zur Verfügung gestellt bekommen haben, das die Art und Weise betrifft, wie ein Untersuchungsausschuss abläuft. Mit dem Inhalt des Verfahrens hat das nichts zu tun.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Oberstaatsanwältin! Ich habe nur eine Frage, und zwar haben Sie heute ausgesagt, die Zeugen wollten aus Geheimhaltungsgründen keine schriftlichen Ladungen – wenn ich mich recht erinnere. Ich habe es mitgeschrieben. Wie haben Sie das gewusst?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Bei der ersten Zeugin war es eben so, dass sie stellig gemacht worden ist und die hat mir erklärt – neben vielen anderen Dingen –, dass sie – ich habe auch schon erwähnt, dass sie sehr ängstlich war, weil sie Angst gehabt hat vor Repressalien aus dem BVT –, wenn irgendwie ein offizielles Schriftstück kommt, zu befürchten hat, dass dieses eben zum einen in die falschen Hände kommt und zum anderen, dass da eben gegen sie weitere Repressalien vorfallen könnten, wenn bekannt wird, dass sie diejenige ist, die da ausgesagt hat. Deswegen will sie keine offiziellen Schriftstücke.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das leuchtet mir ein. Hat sie Ihnen gegenüber gesagt, dass jemand sie bedroht hat, dass ihr alle Finger gebrochen werden, wenn sie aussagt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M. (erheitert): Nein, so hat sie das nicht gesagt. Sie hat schon geäußert, dass sie Ängste hat, aber sie hat keine konkreten Drohungen – die für mich anders sind, zum Beispiel § 107 oder wenn ein ins Haus stehender § 83/1, also Körperverletzung, anzunehmen ist – erwähnt. So konkret war es nicht. Das ist ja auch der Grund, warum ich dann letztlich, obwohl ich es zuerst rechtlich erwogen habe, nicht nach § 162 StPO die Zeugen anonym geführt habe.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das können Sie mir alles erzählen, ich habe die Paragrafen nicht im Kopf. Das tut mir leid.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M. (erheitert): Nein, das kommt nämlich in der Vernehmung von der Frau R. P. (BVT) vor, dass ich zuerst gesagt habe, sie fühlt sich bedroht und daher halten wir ihre persönlichen Daten aus dem Akt heraus. Das geht nämlich, wenn sich die Zeugen konkret bedroht fühlen. Das steht im § 162. Dazu braucht es aber eine konkrete Bedrohung. Das, was sie mir geschildert hat – ich habe den Eindruck gehabt, subjektiv, sie hat wirklich Angst gehabt –, hat mir nicht gereicht für die Qualifizierung einer Bedrohung, die dann dazu führt, dass ich nach § 162 StPO die Namen tatsächlich vollständig aus dem Akt raushalten kann.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie hat nicht gesagt, es hat sie jemand damit bedroht, ihr alle Finger zu brechen, wenn sie aussagt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: In dieser Form nicht, nein. Sie hat schon gesagt - -

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Woher wussten Sie, dass die anderen Zeugen keine schriftliche Ladung haben wollten?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das habe ich natürlich im Vorfeld nicht gewusst, aber es hat sich ergeben, dass die genau die gleichen Ängste hatten wie Frau R. P. (BVT). Die haben genauso gesagt – bis auf Herrn M. W. (BVT) natürlich, weil der nicht mehr im BVT ist –, insbesondere auch Herr A. H. (BVT), wenn das bekannt wird, dass er da aussagt, dann hat er Repressalien zu befürchten.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ja, aber da haben Sie ja nicht vorher mit ihm schon reden können, oder?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, deswegen sage ich ja, das war nachher dann. Also bei Frau R. P. (BVT) war es vorher und dann hat sich das ergeben, dass sie gesagt hat, dass es einfach zu Repressalien kommen kann. Nachdem meine Zeugen ja alle BVT-Mitarbeiter waren – bis auf Herrn M. W. (BVT), der ein ehemaliger BVT-Mitarbeiter ist –, haben wir das so gemacht. Im Übrigen kann ich auch ohne schriftliche Ladung jemanden laden. Das haben wir aber auch schon erörtert.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Aber Sie sind davon ausgegangen, dass alle bedroht werden im BVT, wenn sie aussagen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, ich habe das nicht wegen der Bedrohung, sondern wegen der Geheimhaltung gemacht. Das ist ja der zweite Aspekt, den ich genannt habe bei Frau R. P. (BVT). Die Frau R. P. (BVT) hat einerseits gesagt, sie hat Angst, dass etwas passiert, und der zweite Punkt ist ja, dass eine schriftliche Ladung natürlich die Geheimhaltung des gesamten Verfahrens gefährdet.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Okay, danke.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege vor den Akt 999, Seite 11. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das letzte Mal haben wir festgestellt, dass von über 200 CDs und DVDs alle an Frau S. G. (BVT) zurückgegeben wurden und nur eine einzige nicht beschriftet war. Jetzt wollen wir wissen: Von den 300 Seiten E-Mails, wie viele Seiten haben Sie sich behalten?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Steht im Akt: eine.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist das die E-Mail, die Ihnen vorliegt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, ich glaube, die habe ich angeschlossen. Warten Sie eine Sekunde! (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Ich weiß, dass es eine E-Mail im Zusammenhang mit der Frau Sigrid Maurer war, das weiß ich. Das dürfte die sein, ja. Sonst gibt es da keine. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Mhm, ich glaube, nach meiner Erinnerung ist das diese E-Mail, die die Frau Sigrid Maurer betrifft.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was ist der Inhalt dieser E-Mail? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Da ging es um die Medienberichterstattung aus dem Jahr 2011 betreffend die Vorsitzende VSStÖ Maurer. Da geht es eben um die Speicherung ihrer Daten in der Datenbank des BVT.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Fürs Protokoll bitte: VSStÖ Maurer – die Maurer bringt uns um, die war nie beim VSStÖ.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M. (erheitert): Entschuldigung, dann habe ich es falsch gelesen. (Ruf: So ein großer Unterschied ...!)

Entschuldigen Sie, da ist ein Punkt. Also: „Mirijam Müller, Vorsitzende des VSSTÖ.“ – und dann ist ein Punkt und dann kommt Sigrid Maurer. Entschuldigung! Ich habe das in der Kopie nicht so gut lesen können.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist jetzt aber nichts Relevantes fürs Verfahren, oder?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das ist insofern relevant, als der Datenspeicherungsvorgang Sigrid Maurer ja auch ein großer Bestandteil des Konvoluts ist – deswegen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sind Sie auf der Seite 11 von 38?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich war gerade auf - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) – Nein, ich war auf der Seite 8.

Meinen Sie jetzt unsere Beschriftung der Gerichtsbarkeit mit den Seiten oder meinen Sie jetzt Ihre Seiten vom U-Ausschuss?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): 11 von 38 kann nur unsere sein.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ah, da! Ich war auf - - (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Ah, das steht die Bemerkung. Entschuldigen Sie, das ist das E-Mail. Ich war beim anderen E-Mail, wo die Frau Maurer vorkommt, das ist weiter vorne drinnen. Es steht aber eh handschriftlich von mir da. Da habe ich eh einen Aktenvermerk draufgeschrieben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, diese elfzeilige E-Mail aus dem Jahr 2011 ist das Einzige, was Sie überhaupt irgendwie Verfahrensrelevantes aus dem Büro der Frau S. G. (BVT) mitgenommen haben? Verstehe ich das richtig?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Im Endeffekt ja. Nur: Eine Hausdurchsuchung ist immer eine Ex-ante-Betrachtung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Eh. Vorher haben wir uns eh schon angeschaut, was die Grundlage war. Da konnten Sie überhaupt nicht glaubhaft machen, dass Sie überhaupt Fragen zu ihr stellen, zumindest mir gegenüber. Sie konnten überhaupt nicht darstellen – weder aus dem Konvolut noch aus irgendwelchen anderen Hinweisen –, wie Sie überhaupt auf die Frau S. G. (BVT) kommen. Das konnten Sie nicht darstellen.

Ich wollte nur festhalten für unseren Bericht und fürs Protokoll: Alles, was Sie dort gefunden haben, ist ein E-Mail vom 6. Oktober 2011, wo der Hinweis ist, dass die Daten von der Frau Maurer gelöscht wurden. Das ist alles, das Einzige, was Sie von all den Terabyte Informationen, Hunderten Seiten E-Mails haben, was verfahrensrelevant war. Habe ich das richtig verstanden?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Also das ist jetzt die Frage, ob das richtig ist, dass das das Einzige ist. Was die sichergestellten Papierunterlagen betrifft, stimmt das. Das habe ich ja persönlich geprüft, diese ausgedruckten E-Mails. Das Letzte ist das Einzige, das den E-Mail-Verkehr von Wolfgang Zöhrer betrifft, da es einen Bezug zum Akt hat. Genau ja – sozusagen relevant einen Bezug zum Akt hat.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Keine weiteren Fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Staatsanwältin! Ich komme zurück zu § 102 StPO, bitte noch einmal um Aufklärung, da steht: „In dringenden Fällen können aber auch solche Anordnungen und Genehmigungen vorläufig mündlich übermittelt werden.“

Warum ging keine mündliche Übermittlung vor 15.30 Uhr beim Haft- und Rechtsschutzrichter ein? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich verstehe Ihre Frage nicht. Wollen Sie von mir jetzt wissen, warum ich die Hausdurchsuchung nicht mündlich bewilligt haben wollte, oder wie?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum Sie nicht vor 15.30 Uhr den Haft- und Rechtsschutzrichter aufgesucht haben, um mit ihm den Fall in Ruhe mündlich zu besprechen, ja.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Weil ich vor 15.30 Uhr keinen zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichter hatte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie macht man das dann in dringlichen Fällen, die noch nicht zugewiesen sind?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Im Journal anrufen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie lange haben Sie mit Herrn Nachtlberger telefoniert?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das weiß ich nicht mehr, das kann ich überhaupt nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Welche Informationen sind ihm zu diesem Fall zugekommen? Worüber haben Sie geredet? Was haben Sie ihm gesagt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Dazu, denke ich, bin ich schon befragt worden. Bitte das Verfahren zu unterbrechen, das möchte ich bitte prüfen! Danke. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Zum Ablauf, wie das mit der schriftlichen Anordnung war und wann ich angerufen habe und so weiter, bin ich schon in der Sitzung von 2. Oktober befragt worden. Ich verweise auf meine Ausführungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben das Tagebuch schon, dann möchte ich das Dokument 1079, Seite 72 vorlegen. Aktenvermerk vom 12.3.2018, Korrespondenz mit EOStA Klackl.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Entschuldigung, ich habe es akustisch nicht verstanden: Welche Seite?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 72.

Da geht es darum, dass er darauf besteht, dass Sie einen Informationsbericht per E-Mail schicken. Sie geben zu bedenken:

„dass s sich um ein Verschusssache handelt, und dass ich in diesem Fall nichts per E-Mail verschicke. Er gibt an, dass ich es trotzdem tun soll, weshalb ich [...] den Bericht ohne Unterschrift an KLACKL per E-Mail schicke.“

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie schicken Herrn Klackl per E-Mail einen Informationsbericht zu einer Verschlusssache, aber dem Richter Nachtlberger nichts – keine einfachen Protokolle, nichts, weil es schließlich eine Verschlusssache war.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, das hat betreffend Herrn Nachtlberger mit Verschlusssache nichts zu tun gehabt. Herr Nachtlberger hat an diesem Tag Journal gehabt – ganz normal nach dem Dienst, wer halt Journal hatte –, und ich habe ihn angerufen. Wenn er zu mir gesagt hätte, er will diese schriftlichen Anordnungen sehen, dann hätte ich sie ihm gebracht oder schicken lassen. Das habe ich auch schon ausgesagt.

Vorsitzende Doris Bures: Ich muss Sie auf die Zeit aufmerksam machen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Welche Vorschriften oder rechtlichen Vorgaben wurden da durch das Verschicken der E-Mail in einer Verschlusssache an EOStA Klackl verletzt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich habe jetzt nicht die ganze Verschlusssachenverordnung im Kopf, aber ich glaube, mich zu erinnern, dass es darin eine Regelung zu diesem Thema gibt, dass eben in Verschlusssachen Dokumente nicht per E-Mail verschickt werden. Das müsste ich jetzt nachschauen, ich weiß es nicht hundertprozentig, aber ich glaube, das ist das, worauf ich mich damals bezogen habe. Das ist schon länger her, das weiß ich nicht mehr.

Vorsitzende Doris Bures: Wie Sie wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, sieht die Verfahrensordnung vor, dass die Befragungsdauer drei Stunden nicht überschreiten soll, das ist jetzt gerade der Fall. Spätestens nach vier Stunden werde ich die Befragung für beendet erklären.

Ich frage jetzt den Herrn Verfahrensrichter, ob er in der medienöffentlichen Sitzung noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson hat.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Nein, dazu habe ich keine mehr. Danke.

Vorsitzende Doris Bures: Dann gehen wir anschließend zur Befragung in vertraulicher Sitzung über.

Ich ersuche daher die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, das Ausschusslokal zu verlassen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend!

Ich bitte, auch die Ton- und Bildübertragungen in den Medienraum jetzt abzuschalten.

Ich bitte alle Personen, die nicht für Inhalte der Klassifizierungsstufe 2 befugt sind, das Ausschusslokal zu verlassen.

Um die notwendigen Vorkehrungen treffen zu können, unterbreche ich die Sitzung für etwa 10 Minuten.

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