161/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Justizausschusses

über den Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2017 (III-219 der Beilagen)

Der Bundesminister für Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat dem Nationalrat am 20. November 2018 den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2017 (III-219 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 11. April 2019 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Mahrer, BA der Abgeordnete Dr. Alfred J. Noll sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2017 (III-219 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2019 04 11

                                Karl Mahrer, BA                                                       Mag. Michaela Steinacker

                                     Schriftführer                                                                              Obfrau