196/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Peter Gridling in der 26. Sitzung vom 13. Februar 2019

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 45. Sitzung am 2. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Peter Gridling zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2019 07 02

 

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende

 

 

 


 


 


 

 

 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

26. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 13. Februar 2019

Gesamtdauer der 26. Sitzung

9.04 Uhr – 15.57 Uhr

Lokal 7

 


Befragung der Auskunftsperson Direktor Mag. Peter Gridling

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich komme zur Belehrung des Herrn Mag. Gridling. Herr Mag. Peter Gridling, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, dem BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zum Beweisthema 1 – Datenverwendung – des Untersuchungsgegenstandes angehört.

Zunächst einmal habe ich ein Datenblatt bekommen. Die Daten stimmen nach wie vor? (Die Auskunftsperson bestätigt die Richtigkeit der Daten.) – Danke.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288  Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit immer noch zu beantragen.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung.

Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von einer allfälligen Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll. – Danke schön.

Vorsitzende Zweite Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Strauss.

Herr Mag. Gridling, wollen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, eine einleitende Stellungnahme abzugeben?

Mag. Peter Gridling: Nein, danke, Frau Vorsitzende. Das Einzige, was ich betonen möchte, ist, dass, wenn es sich um klassifizierte Themen handelt, ich die Behandlung in einem nicht medienöffentlichen Teil erwarte.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals. Ja, so werden wir vorgehen.

Wir kommen jetzt zur Erstbefragung. – Bitte, Herr Dr. Strauss.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Eingangs meiner Erstbefragung darf ich Ihnen zunächst ein Dokument vorlegen lassen, das Dokument Nummer 8608, Seite 134. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist eine Stellungnahme von Mag. Schmudermayer zur BMI-internen Prüfung der Passaffäre. Hier geht es auch um Daten. Da lautet es – auszugsweise –, wenn Sie sich das anschauen: „Der dann zuständige SB des BKA, Klug kontaktierte am 10.1.2018 [...] die StA Wien und richtete am 23.1.2018 eine weitere Fragenliste an Dir. Gridling, weil aus seiner Sicht noch einige relevante Fragen nicht geklärt erschienen. [...] Dieses Ersuchen um weitereführende Stellungnahme, welches von Gridling persönlich am“ – ich kann das nicht lesen, 22. oder – „2.2.2018 übernommen wurde, blieb bis heute unbeantwortet. In seiner BV“ – Beschuldigtenvernehmung – „mit Gridling am 7.3.2018 durchgeführt [...] konnte sich dieser an dieses Ersuchen [...] nicht erinnern (gab er an).“

Und dann schreibt sie weiter unten: „Bis zum 6.3.2018 wusste ich nicht, dass das BKA sich im Zuge seiner Ermittlungen direkt an das BVT gewandt hatte, ich wusste also auch nicht, dass Dir Gridling zur Stellungnahme aufgefordert worden war. Daher war mir auch nicht bekannt, dass das BVT von den Ermittlungen betreffend die nordkoreanischen Reisepässe wusste.“

Daran schließe ich meine Frage an: Als Sie vom BKA zur Stellungnahme aufgefordert worden sind, welche Akten existierten im BVT zur Causa nordkoreanische Reisepässe?

Mag. Peter Gridling: Also im Detail sind alle diese Ermittlungsschritte von meinem Rechtsbüro, und hier insbesondere von Frau Mag.a M. K. (BVT) behandelt, koordiniert worden. Sie war die Ansprechperson für alle Fragen der WKStA in diesem Zusammenhang, und alles, was bei uns hereingekommen ist, ist dann auch zu ihr gekommen und wurde in der Folge von ihr mit der WKStA abgehandelt beziehungsweise wurden Akten ausgehoben und entsprechend übermittelt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gut, danke schön.

Waren Sie als Direktor des BVT in den Fall rund um die Protestaktion während einer Budgetdebatte im Nationalrat am 22.12.2010 involviert?

Mag. Peter Gridling: Ich war hier nicht involviert. Es handelte sich um eine Protestaktion, die im Plenarsaal des Parlaments durchgeführt wurde. Es kam dabei zur Anordnung: Räumung der Tribüne. Bei der Räumung der Tribüne gab es ein Handgemenge. Angeblich sei da ein Parlamentsmitarbeiter oder ein Mitarbeiter der Parlamentsdirektion verletzt worden. Daraufhin wurde die Polizei gerufen. Das LVT Wien, das für den Schutz des Parlaments zuständig ist, hat daraufhin einen Bericht gelegt, und dieser Bericht wurde routinemäßig der Zentralstelle übermittelt, und in der Folge in der Zentralstelle entgegengenommen, ausgewertet, und das war es.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie, wann und von wem haben Sie persönlich von dieser Protestaktion erfahren?

Mag. Peter Gridling: Das ist mir jetzt nicht mehr erinnerlich. Mir ist nur erinnerlich, dass es in der Folge dann eine Anfrage der Frau Maurer gegeben hat, basierend auf § 26 Datenschutzgesetz. Auch weitere der in dem Bericht vorkommenden Personen haben solche Anfragen gestellt, und da ist das Thema erst bei uns und auch mir selbst richtig bewusst geworden.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Hat das BVT nach diesem Vorfall gegen die an dieser Aktion beteiligten Personen ermittelt?

Mag. Peter Gridling: Das BVT hat in dieser Causa nicht ermittelt; die Ermittlungen wurden ausschließlich vom LVT Wien geführt. Das BVT wurde nur routinemäßig als Zentralstelle befasst.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ist es richtig, dass die Daten von 19 Personen, die an der Protestaktion teilgenommen haben, ausgewertet und gespeichert wurden?

Mag. Peter Gridling: Das ist richtig.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Was bedeutet „auswerten“ in diesem Zusammenhang?

Mag. Peter Gridling: In diesem Zusammenhang wurde lediglich festgehalten, dass es diese Aktion gegeben hat und dass diese 19 Personen daran beteiligt waren. Um eine solche Auswertung vorzunehmen, muss der betreffende Sachbearbeiter, der das macht, auch einen Rechtsgrund angeben, warum die Auswertung stattfindet, und hier ist offensichtlich dann ein falscher Rechtsgrund ausgewählt worden.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Und zwar welcher falsche Rechtsgrund? Wissen Sie das?

Mag. Peter Gridling: Ja, „Abwehr einer kriminellen Verbindung“ wurde ausgewählt, und das hätte zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Mutmaßung einer Körperverletzung eventuell seine Richtigkeit gehabt. Da aber nie eine Körperverletzung angezeigt wurde, ist dieser Rechtsgrund auch nicht schlagend geworden, und damit lag nur eine Verwaltungsübertretung nach dem SPG vor.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wissen Sie, welche Personen hinsichtlich ihrer Daten Auskunftsbegehren an das BVT gestellt haben?

Mag. Peter Gridling: Das ist mir nicht erinnerlich. Ich weiß jedenfalls, dass Sigrid Maurer eine solche Auskunft begehrt hat, und drei oder vier andere; die restlichen Personen nicht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wann wurden die Daten, um die es hier gehen kann, wirklich gelöscht?

Mag. Peter Gridling: Diese Frage kann ich nicht mit Sicherheit beantworten. Generell ist der Ablauf so, dass, wenn es zu einer Beschwerde kommt, die Daten von jenen, die die Beschwerde eingelegt haben, auf Sperrfrist kommen, weil sie ja während der Dauer dieses Beschwerdeverfahrens nicht verändert, gelöscht oder wie auch immer manipuliert werden können.

Bei anderen Daten ist jeweils zu überprüfen, ob deren Notwendigkeit noch gegeben oder ob eine Berichtigung notwendig ist. Werden Berichtigungen notwendig, werden die Daten berichtigt, sind sie für weitere dienstliche Angelegenheiten nicht mehr notwendig, werden sie gelöscht.

Ich kann daher nicht sagen, wann diese Daten genau gelöscht wurden. Ich kann Ihnen nur sagen, dass diese Daten nicht mehr existent sind.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Daten waren das? Welche Daten wurden im BVT zu diesem Personenkreis gespeichert – pro Person meine ich jetzt?

Mag. Peter Gridling: Üblicherweise werden die Personendaten und der Bezug des Berichts gespeichert. Das bedeutet also hier: Störung einer Plenarsitzung im Parlament in Verbindung mit einer Körperverletzung und eine Störung der öffentlichen Ordnung. Und da werden dann, damit dieser Sachverhalt zugeordnet werden kann, die Personendaten – sprich Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnort – gespeichert.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wird dabei zu jeder Person ein eigener Akt oder ein eigener Vorgang angelegt?

Mag. Peter Gridling: Nein, es wird nicht ein eigener Akt angelegt, sondern die Personen werden zu diesem Vorgang erfasst, und alle mit dem gleichen Bezug. Also es sind zu einer Auswertung alle Personen erfasst.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wurden diese Personen vom BVT aufgrund dieses einen Vorfalls als Extremisten geführt oder als gefährlich eingestuft?

Mag. Peter Gridling: Nein, es erfolgt keine solche Bewertung, sondern es wird lediglich das Faktum des Vorfalles und dass diese Personen dabei beteiligt waren, gespeichert. In diesem Fall ist es, glaube ich, von den Beteiligten missinterpretiert worden. Es gab zum damaligen Zeitpunkt Funktionsbezeichnungen der einzelnen Referate, und die Funktionsbezeichnung EX war die Bezeichnung des zuständigen Referats und es hatte nichts mit einer Extremismusliste zu tun. Also in der Geschäftszahl war das eben als weiteres Merkmal zur Geschäftszahl ausgewiesen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gab es vom damaligen Abteilungsleiter Wolfgang Zöhrer in dieser Causa die Weisung, Ermittlungen voranzutreiben beziehungsweise gespeicherte Daten nicht zu löschen?

Mag. Peter Gridling: So etwas ist mir nicht erinnerlich.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sie haben gesagt, es wurde nicht ermittelt, daher erübrigt sich wohl die Frage, wann die Ermittlungen eingestellt wurden.

Haben Sie Wahrnehmungen darüber, dass B. P. (BVT) oder andere Mitarbeiter des BVT vorschriftswidrig Kopien von Daten angefertigt haben?

Mag. Peter Gridling: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen. Ich habe aber schon einmal darauf verwiesen, dass Herr B. P. (BVT) sehr unzufrieden war mit der Tatsache, dass Daten nach einem gewissen Zeitraum zu löschen waren. Er hat diesbezüglich auch bei seiner Abteilungsleitung vorgesprochen, die Abteilungsleitung hat ihn aber abgewiesen, und daher ist nicht davon auszugehen, dass Herr B. P. (BVT) sich irgendwelche Daten im großen Stile kopieren hätte können.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Daran schließt meine nächste Frage an: Kann man im BVT Kopien von Daten selbst herstellen?

Mag. Peter Gridling: Man kann natürlich von den Inhalten von Akten Ausdrucke machen, aber man kann nicht im großen Stil aus der Datenbank Daten herauskopieren. Das wäre nur möglich unter Zuhilfenahme entweder von IKT-Technikern beziehungsweise der Firma, die diese Software betreut.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön. Ich beende meine Erstbefragung.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Wir kommen zur ersten Fragerunde.

Frau Abgeordnete Dr.in Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Direktor, ich lege Ihnen Dokument 8216, Seite 13 – das ist Ihre Einvernahme – vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich komme aber zuerst zur Seite 20. Als Anhang findet sich nämlich ein E-Mail von Ihnen, in cc an Wolfgang Zöhrer, vom 15. November 2017, gerichtet an die Abteilungen 1, 2, 3 und 4 des BVT:

„Liebe Kollegen

Derzeit kommt es vermehrt zu Aufträgen des KBM“ – also des Kabinetts – „die direkt an Personen im Amt weitergeleitet werden. Im gestrigen Vorstand hat FDG“ – die Frau Generaldirektorin – „angewiesen, dass alle Beantwortungen, die nicht nur einer kurzen telefonischen Beantwortung oder Klärung sondern einer inhaltlichen schriftlichen Beantwortung bedürfen, nachrichtlich auch an Birgit Kloibmüller und Michaela Kardeis sowie Wolfgang und mich zu richten sind.

Um Informierung der RL“ – das sind die Referatsleiter, nehme ich an – „und strikte Einhaltung dieser Weisung wird ersucht.“

Könnten Sie ausführen, warum Sie diese E-Mail geschrieben haben?

Mag. Peter Gridling: Das ist relativ einfach: Es gibt immer wieder sehr dringende Nachfragen, und diese Nachfragen wurden halt zunehmend aufgrund persönlicher Bekanntheit direkt an Mitarbeiter in Teilorganisationen gerichtet. Dadurch haben sich die Mitarbeiter von der Informierung ihrer Vorgesetzen zum Teil entbunden gefunden, und es kam zu Situationen, wo der Minister Fragen gestellt hat, die weder der Frau Generaldirektor noch mir oder meinem Stellvertreter bewusst waren.

Diese Vorgehensweise zu unterbinden war das Ziel dieser Anweisung, und Ähnliches haben wir aber auch in Richtung Generaldirektion gesagt, weil es einfach nicht geht, dass Anfragen aus dem Kabinett beantwortet werden, ohne dass die Amtsleitung davon in Kenntnis ist, was der Gegenstand war und wie die Antwort lautet.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben gemeint, der Minister hat dann Fragen an Sie gerichtet, die Sie dadurch nicht beantworten konnten. Wie verstehe ich das?

Mag. Peter Gridling: Das müssen Sie sich jetzt so vorstellen: Der Minister befasst einen Kabinettsmitarbeiter mit einer Frage, und der Kabinettsmitarbeiter ruft aufgrund einer persönlichen Bekanntschaft oder aufgrund des Umstands, dass er den Bereich, in dem solche Antworten gegeben werden können, kennt, direkt dort an.

Nur: Der Mitarbeiter, der die Antwort gibt, ist dann im Parlament möglicherweise nicht dabei, und daher weiß niemand: Wie kommt der Informationsstand des Bundesministers zustande?

Das ist ein Problem, denn der Mitarbeiter, der die Frage beantwortet, kennt möglicherweise die Hintergründe oder ergänzende Informationen, die zu wissen auch für den Minister notwendig wäre, nicht.

Aus diesem Grund ging es uns darum, diese Praxis möglichst abzustellen, und wir haben das auch im Kabinett deponiert, aber auch in der Generaldirektion deponiert, dass wir so nicht arbeiten können.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und ging es da immer um Nachfragen zu Informationen, wo Sie finden, das ist gerechtfertigt, eben weil es um parlamentarische Gremien und Informationen zu diesen ging, oder gab es auch Anfragen, wo Sie das inhaltlich nicht nachvollziehen konnten?

Mag. Peter Gridling: Ich kann das nicht bewerten, weil ich die Fragen selbst nicht kenne. Nur die Praxis, um die ging es: darum, diese Praxis abzustellen. Ob das jetzt irgendwelche Verständnisfragen waren, die der Sachbearbeiter tatsächlich beantworten kann, oder ob es Fragen waren, deren Beantwortung ein umfassenderes Wissen benötigt hätte, das kann ich nicht bewerten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wurden diese Fragen telefonisch an die Mitarbeiter gerichtet oder auch per E-Mail?

Mag. Peter Gridling: Oft, sehr oft telefonisch – weil es entweder sehr dringend war oder was auch immer der Grund war –, in manchen Fällen auch per E-Mail. Und da ist es uns darum gegangen – und das haben wir auch deutlich gemacht –, wenn solche Fragen dann per E-Mail beantwortet werden, dass das jedenfalls auch uns, sprich meinem Stellvertreter und mir, zur Kenntnis zu bringen ist, und wenn es die Generaldirektion betrifft, dann selbstverständlich auch der Generaldirektorin beziehungsweise der Abteilung II/8, die ja auch in diese Dinge involviert ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie meinen, dieses Nachfragen hat auch wegen persönlicher Bekanntheit direkt stattgefunden. Welche persönlichen Bekanntheiten gab es da?

Mag. Peter Gridling: Ich glaube, im Laufe der Zeit bildet sich in jedem Kabinett ein Wissen heraus, wer in welcher Organisation wofür zuständig ist, und dann ist die Versuchung natürlich groß, den Weg abzukürzen und nicht den Dienstweg zu wählen, weil es dann vielleicht zuerst in die Generaldirektion geht und dann ins BVT und dann zu mir und dann zum Abteilungsleiter und dann zum Referatsleiter und zum Sachbearbeiter. Da ist die Verlockung groß, sich die Information direkt zu holen, aber die Ausschaltung des Dienstweges ist so nicht akzeptabel.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hat sich – Ihrer Wahrnehmung nach – nach Ihrer Weisung der Zustand verbessert?

Mag. Peter Gridling: Ich glaube, dass zumindest eine kleine Besserung eingetreten ist. Ich kann aber nicht mit Sicherheit sagen, ob das immer zugetroffen hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen konkret zu Herrn B. P. (BVT) und seinen Korrespondenzen auf höhere Ebenen und hinaus?

Mag. Peter Gridling: Na ja, ich glaube, dass Herr B. P. (BVT) politisch aufgrund seiner Vergangenheit ja durchaus sehr gut vernetzt war. Er war auch im Ministerium gut vernetzt, und wie wir ja schon, glaube ich, bei der letzten Befragung gesehen haben, gab es auch zahlreiche direkte Kontakte, die nicht im Dienstweg abgewickelt wurden.

 

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kennen Sie das Gerücht, dass Sie beschattet worden seien? Was halten Sie davon?

Mag. Peter Gridling: Es werden alle möglichen Gerüchte verbreitet. Auch dieses Gerücht ist mir zu Ohren gekommen, aber ich wüsste nicht, was man dabei hätte großmächtig erzielen können.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Stimmt es, dass die Gesetzesänderung durch die Lex B. P. (BVT) genannte Bestimmung zum Zeitpunkt der Einführung eigentlich nur ihn konkret als Nutznießer hatte, weil er der Einzige in Leitungsfunktion ohne Exekutivbefugnisse war?

Mag. Peter Gridling: Also ich bin nicht bereit, hier von einer Lex B. P. (BVT) zu reden. Sie waren oder viele von Ihnen waren bei der Diskussion über das Polizeiliche Staatsschutzgesetz und die damit verbundenen Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz beteiligt. Da wurde ein Graubereich geklärt, nämlich der Einsatz von Vertrauenspersonen, und erstmals wurde der Begriff Vertrauensperson definiert, und die Vertrauensperson ist etwas anderes als ein Informant. Die Vertrauensperson kann nunmehr auch beauftragt werden und es kann ihr Vertraulichkeit zugesichert werden.

In diesem Zusammenhang war es insgesamt wichtig, dass der Umgang mit Vertrauenspersonen auch eine entsprechende Qualifizierung und ein entsprechendes Wissen voraussetzt. Dem haben wir Rechnung getragen und haben dann auch beschlossen, dass das nur mehr von Leuten, die auch entsprechend ausgebildet werden, zu machen ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gibt es im internationalen Vergleich, den Sie ja aufgrund Ihrer Expertise im Ausland haben, Ihres Wissens so eine ähnliche Bestimmung in anderen, ähnlichen Institutionen?

Mag. Peter Gridling: Organisationen sind oft sehr, sehr unterschiedlich, und daher können Organisationen schwer verglichen werden. Wir haben uns an die innerstaatlichen Standards zu halten, und das tun wir auch. Wir haben mit dieser Maßnahme auch klargestellt, dass es einen Unterschied zwischen Vertrauenspersonen, mit denen gearbeitet wird, und Informanten, die lediglich im Wege der Gesprächsabschöpfung abgeschöpft werden, gibt.

Ähnliches kann durchaus im Ausland auch üblich sein. Klar ist, dass der Umgang mit Vertrauenspersonen eine besondere Sensibilität und daher ein besonderes Training verlangt und manchmal auch von entsprechenden Observationsmaßnahmen zum Zweck der Sicherung des Kontakts oder der Sicherung der eingesetzten Personen begleitet werden muss.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Entspricht es Ihrer Wahrnehmung, dass sich aber besonders Herr B. P. (BVT) für so eine Gesetzesänderung eingesetzt hat?

Mag. Peter Gridling: Das entzieht sich meiner Kenntnis, ob er sich besonders dafür eingesetzt hat. Es wäre jedenfalls nicht notwendig gewesen, sich besonders dafür einzusetzen. Es gibt eine Liste von Funktionen, diese Funktionen sollen mit Exekutivgewalt ausgestattet sein, und dazu zählen auch die Referatsleiter in den operativen Abteilungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Dokument 8230, Seite 13 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist die Zeugenvernehmung von Herrn Kollegen Amon, bei der ein SMS-Verkehr besprochen wird, nämlich dass im Jänner 2016 am Nachmittag Dr. B. P. (BVT) per SMS schreibt: „Gut gegangen?“, und Herr Kollege Amon antwortet: „Was?“, und B. P. (BVT) meint: „Das Gesetz :-)“.

Und weiter unten finden Sie eben die Einschätzung des Herrn Christian Siber wieder, dass eben Dr. B. P. (BVT) zum Zeitpunkt der Gesetzwerdung des PStSG der einzige BVT-Beamte in Leitungsfunktion war, der Nutznießer von dieser Gesetzesänderung war.

Ich lege weiters Dokument 8193, Seite 20, vor (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt): E-Mail B. P. (BVT) an Kloibmüller am 3. März 2014, wo er eben schreibt, er bemüht sich, er hofft auf eine Lösung und: „Ich bemühe mich jedenfalls auch auf der pol. Linie (WA“ – ich nehme an Werner Amon – „einmal vorerst, der ist nur derzeit selten in Wien), und werde da sicher nicht auf taube Ohren stoßen, was ich so weiß.“

Wie läuft das normalerweise bei Gesetzesdiskussionen, Gesetzeswerdungsprozessen? Wie bringt man seriös Wünsche ein und wer trägt die dann vor? Wie wird das BVT offiziell eingebunden, nicht über solche E-Mails und SMS?

Mag. Peter Gridling: Also normalerweise werden wir von der Sektion III, sprich von der Legistik, bei Themen, die den Staatsschutz betreffen, befragt. Wir geben eine Stellungnahme ab. Diese Stellungnahme verfasst, nach Befassung der jeweils zuständigen Abteilung oder des zuständigen Referats, der Rechtsbereich im BVT, und es wird dann das vorgeschlagen. Das ist der Weg, den wir eigentlich bei allen Dingen einhalten. Diese Korrespondenz entzieht sich meiner Kenntnis.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Diese Korrespondenz per E-Mail und per SMS scheint doch beachtenswert zu sein, und eben deswegen noch einmal meine Frage, ob Sie die Wahrnehmung haben, wie es sich in der Einvernahme von Herrn Amon findet, dass Dr. B. P. (BVT) der einzige Beamte in Leitungsfunktion war, der damals von dieser Änderung profitiert hat.

Mag. Peter Gridling: Also Dr. B. P. (BVT) ist nicht der Einzige in einer Leitungsfunktion. (Abg. Krisper: Ohne Exekutivbefugnis!) Es gibt auch andere Fälle, wo Verwaltungsbeamte, die beispielsweise einen Aufstiegskurs gemacht haben, dann mit Befehls- und Zwangsgewalt versehen werden, wenn sie bestimmte Funktionen erfüllen. Frau S. G. (BVT) beispielsweise, die heute hier war, ist eine solche Aufstiegsbeamtin, bei der auch so etwas notwendig war. Und mit der Erstellung einer Liste von Funktionen, die davon betroffen sein können, haben wir sichergestellt, dass es nicht an der Person liegt, ob sie Befehls- und Zwangsgewalt bekommt, sondern an der Funktion, die sie im Amt ausübt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Laut WKStA war er aber zum damaligen Zeitpunkt der Gesetzwerdung der Einzige.

Haben Sie sonstige Wahrnehmungen zu Korrespondenzen zwischen B. P. (BVT) und dem BVT außenstehenden ÖVP-Politikern oder zu anderen unüblichen Korrespondenzen zum Kabinett?

Mag. Peter Gridling: Also ich habe keine Wahrnehmungen zu sonstigen - - Wenn, dann wäre ich ja eingebunden gewesen, und wie es ersichtlich ist, war ich das nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Herzlich willkommen und vielen Dank, dass Sie heute als Auskunftsperson zur Verfügung stehen, Herr Direktor.

Ich möchte hier auch gleich an die Fragen meiner Kollegin anschließen: Wissen Sie oder können Sie sich noch erinnern, wie Herr B. P. (BVT) zum BVT gekommen ist?

Mag. Peter Gridling: Ich kenne die genauen Umstände nicht, weil ich damals nicht im BVT, sondern bei Europol war.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Herr M. W. (BVT) hat in seiner jüngsten Vernehmung gesagt, dass der Sicherheitssprecher der ÖVP Kößl interveniert haben soll.

Mag. Peter Gridling: Das entzieht sich meiner Kenntnis.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wenn wir weiter bei B. P. (BVT) bleiben: Im Zuge der Ermittlungen der WKStA wurde auch festgestellt, dass zumindest ein Akt von B. P. (BVT) so manipuliert wurde, dass er nahezu unauffindbar war. Haben Sie Wahrnehmungen dazu? (Auskunftsperson Gridling: Ja, dazu - -!) – Und zwar handelt sich dabei um die Causa Mauss.

Mag. Peter Gridling: Dazu habe ich eine Wahrnehmung, und ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich verstehe das, was sich da zwischen zwei Beamten abgespielt hat, überhaupt nicht, denn ich kann keinen Grund erkennen, warum dieser Akt dermaßen beschlagwortet wurde. Klar ist, dass er ursprünglich nicht aufgefunden werden konnte.

Ich habe dann den Auftrag erteilt, jedes einzelne Schriftstück, das im fraglichen Zeitraum von diesem Land an uns übermittelt wurde, aufzumachen, nachzusehen, ob eine solche Korrespondenz drinnen ist. Dadurch wurde es uns möglich, auch im Aktenverwaltungssystem wieder auf diesen Akt zu stoßen. Und ja, dieser Akt wurde dann letztendlich mit Luxemburg ganz normal abgearbeitet. Wir haben Luxemburg um Freigabe ersucht, Luxemburg hat die Freigabe erteilt und der Akt wurde der WKStA übermittelt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Also Sie sehen hier keine Manipulation seitens Herrn B. P. (BVT) oder - -

Mag. Peter Gridling: Es ging lediglich darum, dass einerseits ursprünglich ein Sachbearbeiter in der Abteilung 1 da drinnen war. Der Sachbearbeiter hat dann die Zuständigkeit an B. P. (BVT) weitergegeben. B. P. (BVT) hat den Sachbearbeiter wieder geändert. Warum, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich sehe aber keinen Grund, dass hier irgendetwas zu manipulieren gewesen wäre. Ich glaube, es ist lediglich darum gegangen, wer die Eigenschaft als Sachbearbeiter hat.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Meine Kollegin hat vorhin die Interventionen von Kabinettschef Kloibmüller damals erwähnt, und er wird auch im Konvolut als der Kopf dieses kriminellen Netzwerks angeführt: Haben Sie Wahrnehmungen dazu oder was ist Ihre Meinung zu dieser Konvolutsbehauptung?

Mag. Peter Gridling: Ich habe keine Wahrnehmung eines kriminellen Netzwerkes.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Haben Sie Wahrnehmungen über Interventionen von Kloibmüller, die Sie für nicht in Ordnung befunden haben?

Mag. Peter Gridling: Ich weiß, und das war ja der Grund für mein Schreiben an die Abteilungsleiter, dass es immer wieder zu direkten Anfragen gekommen ist. Ich habe versucht, diese Anfragen entsprechend zu unterbinden. Ob es irgendwelche Interventionen von Mag. Kloibmüller direkt gegeben hat und bei wem, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): In Ihrer letzten Befragung hier im Untersuchungsausschuss, als es um das Thema der verdeckten Ermittler gegangen ist, haben Sie auch die Frage gestellt bekommen, ob es jemals vorgekommen wäre, dass man nach verdeckten Ermittlern gefragt hätte, und da haben Sie gesagt, dass dies durch Kloibmüller in der Causa Lansky gewesen sei.

Ich kann Ihnen das noch einmal vorhalten. Soll ich es Ihnen vorlegen oder können Sie sich erinnern? Oder soll ich es Ihnen vorlesen? (Auskunftsperson Gridling: Lesen Sie es mir bitte vor!)  Gerne. Es war ein langes Hin und Her, ob das zur Frage, zum Thema passt, und dann haben Sie gesagt:

„Ich sehe, dass wir hier keinen Aussageverweigerungsgrund haben. Daher möchte ich die Frage beantworten: Das hat sich bezogen auf eine Frage des damaligen Kabinettschefs Mag. Kloibmüller zu der Causa Alijew/Lansky. Wann das genau war, kann ich mich nicht mehr erinnern“.

Ging es da um das Nachfragen der verdeckten Ermittler, und wenn ja, würden Sie das als eine unübliche oder fast schon unzulässige Intervention erachten?

Mag. Peter Gridling: Ja, ich glaube, solche operativen Fragen sind Fragen, die der Geheimhaltung unterliegen, die auch der Geheimhaltung gegenüber Kabinett oder gegenüber der politischen Führung unterliegen. Denn ich glaube, und ich habe das das letzte Mal auch schon gesagt, es gibt einen Kodex, dem wir uns alle verpflichtet fühlen, der die Amtsverschwiegenheit eng auslegt und die Amtsverschwiegenheit auf alle ausdehnt, die nicht unmittelbar mit der Aktenbearbeitung zu tun haben. Es ist klar, dass es an solchen glamourösen Fällen ein Interesse gibt, dass es auch möglicherweise ein berechtigtes Interesse gibt, es ist aber die Abwägung der aktenführenden Dienststelle, was sie letztendlich beauskunften muss und wo sie aus operativen Gründen von einer Beauskunftung oder Beantwortung Abstand nimmt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sie haben dann keine Auskunft erteilt oder halt nur eine, die wahrscheinlich unzureichend für den Kabinettschef war.

Mag. Peter Gridling: Ich bin nicht dazu da, alle Fragen zu beantworten. Ich bin auch dazu da, die Arbeit, die im BVT geschieht, entsprechend zu schützen, und an diese Regeln halte ich mich.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Haben Sie das als unangebrachte, um nicht von unzulässig zu sprechen, aber als unangebrachte Intervention oder unangebrachte Frage empfunden?

Mag. Peter Gridling: Das kann ich aus heutiger Sicht nicht mehr sagen, ob ich das als unangebracht gesehen habe. Ich habe sie nicht beantwortet.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielen Dank. Vielleicht bleibe ich auch noch kurz bei dieser Causa Lansky. Ich würde Ihnen gerne Dokument Nummer 7265, Seite 20, und zugleich auch Dokument Nummer 7351, Seite 17, vorlegen. (Der Auskunftsperson werden zwei Schriftstücke vorgelegt.)

Im ersten Dokument, 7265, ganz unten, steht, dass Sie einen USB-Stick, der damals von einer anonymen weiblichen Person übermittelt wurde, am 25.3. erhalten haben. In diesem USB-Stick waren - -, also es waren Lansky-Daten – Inhalt kenne ich natürlich nicht. Sie haben diese am 25.3.2015 erhalten. Hier drinnen waren auch Lansky-Daten.

Jetzt habe ich Ihnen auch eine SMS-Auswertung vorgelegt, Seite 17, und da steht, am 26.3.2015 gibt es einen SMS-Verkehr zwischen Herrn B. P. (BVT) und dem Abgeordneten Werner Amon. Das scheint ziemlich dringend gewesen zu sein, da steht: „Wann kannst du tel?“, und eine Stunde später: „Bin unten“, daraufhin: Ich „Lass Dich holen“, „Danke“. – Das ist Seite 17 von 29, Aktenseite 33. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen. – Abg. Amon: Ins Epstein kommt man nicht anders hinein!) Dokumentennummer 7351.

Mag. Peter Gridling: Gut, können Sie wiederholen, worum es geht, weil ...

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Aus dem ersten Dokument geht hervor, dass Ihnen am 25.3. ein USB-Stick, in dem Lansky-Daten zu finden sind, anonym zugespielt wurde, Ihnen übergeben wurde. Und am 26.3., also wirklich einen Tag danach, gibt es ein dringendes Treffen zwischen dem Abgeordneten Amon und Herrn B. P. (BVT).

Mag. Peter Gridling: Was ist jetzt Ihre Frage, ich - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Also ich sehe hier einen zeitlichen Zusammenhang, aber könnten Sie hier einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem Treffen des Herrn B. P. (BVT) mit dem Abgeordneten Amon und der Übergabe der Lansky-Daten an Sie sehen?

Mag. Peter Gridling: Also ich kann hier ein zeitliches Naheverhältnis sehen, aber nicht irgendeine Datenübergabe oder etwas.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Und die Dringlichkeit an dem Tag würde sich Ihnen nicht erschließen?

Mag. Peter Gridling: Tut mir leid!

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielen Dank. Vielleicht auch kurz zur Causa Maurer: Da hat uns Herr Garstenauer gestern gesagt, dass seine Daten erst 2016 gelöscht wurden. – Haben Sie Wahrnehmungen dazu?

Mag. Peter Gridling: Also ich habe dazu keine Wahrnehmungen. Ich weiß, dass damals, als diese Datenschutzauskünfte begehrt wurden, in vier Fällen diesen Auskunftsbegehren entsprochen wurde, dass die anderen Daten geprüft wurden und laut unseren Erkenntnissen gelöscht wurden.

Das Einzige, was ich weiß, ist, dass es damals auch einen Schriftverkehr über die weitere Vorgehensweise in solchen Fällen aus der Sicht des Rechtsbüros gab. Und da muss ich vielleicht ein wenig ausholen: Wenn es zu solchen Anfragen kommt und wir beauskunften, dann wird eine Sperre, eine Löschsperre, verfügt, dass diese Daten während des Zeitraums der Beschwerde nicht wissentlich oder unwissentlich gelöscht werden können – und gleichzeitig wird die Verfügung auf den Bereich Recht und Anfragebeantwortung eingeschränkt, sodass nur mehr diese Personen Zugang haben.

Und das Einzige, was ich weiß, ist, dass es damals auch eine Kommunikation gab, wo es um diesen Sachverhalt und um die rechtlich korrekte Vorgehensweise ging. Möglicherweise ist es das, was noch vorhanden war, aber auch das lässt sich heute bei uns nicht mehr rekonstruieren.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielen Dank.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Direktor Gridling – ich muss dazusagen, wir sind per Du, aber der parlamentarischen Usance folgend bleiben wir beim förmlichen Sie –, ich halte Ihnen vor die Regierungsvorlage 763 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen aus der XXV. Gesetzgebungsperiode über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, und würde Sie ersuchen, die zweite Seite dieses Textes aufzuschlagen, den § 2 und hier den Absatz 4. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Könnten Sie uns erläutern, womit sich dieser Absatz 4 beschäftigt?

Mag. Peter Gridling: Ja, dieser Absatz 4 beschäftigt sich damit, dass man exekutiv, also der Befehls- und Zwangsgewalt, dass man dazu auch Personen ermächtigen kann, die nicht Exekutivorgane sind.

Das ist bei uns insofern notwendig, weil wir gerade in Führungsfunktionen nicht mehr ausschließlich Polizeijuristen haben, sondern auch zunehmend Personen, die ohne eine polizeiliche Ausbildung hereinkommen. Es gibt bei uns im Amt eine Liste von Funktionen, in denen die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt unter Umständen notwendig sein muss. Wird eine solche Person auf eine solche Position gehoben und dazu bestellt, dann muss sie die notwendigen Kenntnisse nachweisen, damit sie mit Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt werden kann. Und dazu ist es notwendig, dass wir uns einerseits vergewissern, dass die Person mit dem Wissen, wie man Befehls- und Zwangsgewalt ausübt und in welchen Fällen das statthaft ist, ausgestattet ist, und dass sie dann auch mit der Handhabung von Waffen vertraut ist, wenn das notwendig ist, denn mit der Befehls- und Zwangsgewalt ist auch die Aushändigung einer Dienstwaffe verbunden. Das, denke ich, haben wir durch diese Bestimmung auch im BVT entsprechend abgedeckt.

Mit der Liste der Funktionen, bei denen eine Ermächtigung zu Befehls- und Zwangsgewalt verbunden ist, ist auch sichergestellt, dass dies losgelöst von Personen getätigt wird. Und dadurch, dass der Rechtsbereich dann die entsprechende Schulung vornimmt, und der Sicherheitsbereich die Schulung im Bereich der Handhabung von Waffen, ist auch sichergestellt, dass die Person, die dann diese Funktion ausübt, die entsprechenden Kenntnisse und auch die praktische Erfahrung im Umgang mit der Dienstwaffe hat.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Danke sehr. Ich weiß zwar, es ist an sich nicht die Aufgabe von Auskunftspersonen, uns Rechtsauskünfte zu erteilen – es sei denn, sie tun das von sich aus. Ich würde Sie darum ersuchen, da Sie ja Jurist sind: Was ist eine Regierungsvorlage?

Mag. Peter Gridling: Ja, das ist eine Initiative, die dem Parlament seitens der Regierung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird, damit es zu einem Gesetz kommt.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ja, und wissen Sie, ob in Österreich Regierungsvorlagen nach dem Mehrstimmigkeitsprinzip oder nach dem Einstimmigkeitsprinzip beschlossen werden?

Mag. Peter Gridling (erheitert): Herr Abgeordneter, ich glaube, die Tätigkeit des Parlaments brauche ich hier nicht zu erläutern.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ja, es ist ein einstimmiger Beschluss der Bundesregierung und wird danach dem Parlament zugeleitet.

Ich halte Ihnen jetzt den gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl und Amon zum Polizeilichen Staatsschutzgesetz vor, der nach einer etwa zweijährigen Diskussionsphase im Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, und würde Sie auch hier ersuchen, sich auf Seite 2 § 2 Absatz 4 anzusehen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich hätte Sie gerne ersucht, zu beantworten, ob Sie einen Unterschied zwischen dem Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl und Amon und der Regierungsvorlage feststellen können. (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Peter Gridling: Ich kann hier keinen Unterschied im Text sehen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Danke vielmals für diese Feststellung.

Ich komme zu einem anderen Thema: Die Anschuldigungen gegen den IT-Chef, er hätte illegal Kopien hergestellt, beziehungsweise gegen Sie, Sie hätten diesen Umstand gebilligt, haben sich inzwischen als völlig haltlos erwiesen. Ist Ihnen bekannt, ob bezüglich der Lansky-Daten noch gegen Mitarbeiter des BVT ermittelt wird?

Mag. Peter Gridling: Das ist mir nicht bekannt.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ist es nach Ihrem Informationsstand richtig, dass es keinen Hinweis darauf gibt, dass Lansky-Daten im BVT illegal kopiert und/oder missbräuchlich verwendet worden sind?

Mag. Peter Gridling: Auch das ist mir nicht bekannt. Ich verweise hier aber auf die Entscheidungen der Justiz, die einerseits einmal die Daten beinhaltet haben, die in Luxemburg sichergestellt worden sind und die nie nach Österreich gekommen sind und daher auch nicht über Weisung gelöscht werden konnten, und andererseits andere Daten in der Ermittlung Lansky, wo die Linzer Justiz eindeutig festgestellt hat, dass eine Löschung dieser Daten aus dem Ermittlungsakt rechtswidrig wäre.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Danke. Zur Causa Maurer: Ist es richtig, dass das BVT explizit in Reaktion auf die fehlerhafte Datenauswertung in der Causa Maurer folgende Schritte zur Prävention veranlasst hat: Einführung eines Vieraugenprinzips, Erstellung eines eigenen Handbuchs mit Richtlinien zur Datenauswertung, Anpassung des Edis, Erarbeitung und Einführung eigener Schulungsprogramme, umfassende Evaluierung der gespeicherten Datensätze sowie die Einrichtung eines eigenen Auswertungsreferats im BVT?

Mag. Peter Gridling: Alle diese Maßnahmen sind richtig und sind auch so umgesetzt worden.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie haben dem Ausschuss bereits mitgeteilt, dass Frau Maurer ein Auskunftsbegehren an das BMI beziehungsweise an das BVT gestellt hat. Darf ich noch einmal fragen: Ist Ihnen bekannt, ob auch andere Personen ein Auskunftsbegehren gestellt haben?

Mag. Peter Gridling: Meines Wissens sind vier oder fünf Auskunftsbegehren aus diesem Personenkreis gestellt worden, und diesen Auskunftsbegehren wurde meines Wissens auch entsprochen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ja. Es kam in der Folge auch zu einer Beschwerde vor der Datenschutzkommission. – Ist das richtig?

Mag. Peter Gridling: Das ist richtig.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Welches Ergebnis hat diese Beschwerde erbracht?

Mag. Peter Gridling: Die Datenschutzkommission hat bei uns vor Ort in die Datenverarbeitung Einsicht genommen und hat festgestellt, dass die Datenverarbeitung im BVT datenschutz- und rechtskonform ist.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie irgendeinen Hinweis oder gibt es für Sie irgendeinen Grund zur Annahme, dass es über die aufgeklärte Falschspeicherung hinaus in der Causa Maurer zu einer illegalen Datenverwendung durch das BVT gekommen ist?

Mag. Peter Gridling: Nein, das ist mir nicht bekannt.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Direktor, wir legen Ihnen nun mit der Nummer 1551 eine Ihrer Dienstanweisungen zur Datenskartierung vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das Dokument ist auf den 5. März 2013 datiert. Können Sie uns sagen, was der Grund für diese Weisung war?

Mag. Peter Gridling: Ja, also wir setzen im BVT ein Aktenverwaltungssystem ein, bei dem auch sichergestellt werden soll, dass Akte in regelmäßigen Abständen überprüft werden, und gleichzeitig wird je nach Art des Aktes auch automatisch verfügt, wie lang solche Akten gespeichert werden.

Wir haben im Jahr 2008 begonnen, mit einer neuen Version dieser Aktenverwaltung zu arbeiten, und daher wurden damals – ich weiß den genauen Zeitpunkt nicht – die Altakte aus Edis 1 in Edis 2 migriert. Dabei wurde zum Teil auch die Speicherdauer neu festgelegt; und hier war es dann notwendig, eine solche Dienstanweisung zu erlassen, dass die Daten, die in Zukunft zum Skartieren anfallen, auch rechtzeitig abgearbeitet werden.

Das war der Sinn und Zweck dieser Dienstanweisung. Wir wollten dadurch sicherstellen, dass wir nicht Daten behalten, die wir nicht behalten dürften. Und daher müssen bei uns die Sachbearbeiter alle fünf Jahre die Auswertungen überprüfen und sicherstellen, dass das, was gespeichert ist, auch weiterhin gespeichert werden darf, oder sie für die Skartierung freigeben. Das wird natürlich immer dann ein Problem, wenn zu einem Zeitpunkt enorm viele Daten anfallen. Eine solche Situation hatten wir – und dieser Situation wollten wir entsprechend vorbeugen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wer war für die Umsetzung dieser Anweisung verantwortlich?

Mag. Peter Gridling: Diese Anweisung ist an alle Organisationseinheiten im BVT gegangen, weil ja in allen Organisationseinheiten Daten zum Skartieren anfallen. Natürlich trifft es die operativen Einheiten besonders, und daher war da die Gefahr groß, dass es dort zu Rückständen und damit auch zu nicht rechtzeitigen Löschungen kommt. (Abg. Amon: Mhm!) Dem haben wir vorgebeugt, indem wir einerseits diese Dienstanweisung erlassen haben und andererseits auch Druck auf die Abteilungsleitungen ausgeübt haben, dass sie schon schauen, dass die Leute die Skartierungen entsprechend vorantreiben.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie haben die verantwortlichen Abteilungsleiter und Referatsleiter zu reagieren, wenn ihnen Verstöße bekannt werden?

Mag. Peter Gridling: Dann haben sie diese Verstöße einmal im eigenen Bereich abzustellen, und wenn es sich dabei um Dienstpflichtverletzungen handelt, entsprechende Anzeigen zu erstatten.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Und wurden Ihnen Verstöße gegen diese Anweisung gemeldet?

Mag. Peter Gridling: Mir ist keiner erinnerlich.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Muss eine Dienst- und Fachaufsicht habende Stelle hier grundsätzlich eine entsprechende Weisung erteilen?

Mag. Peter Gridling: Ich glaube schon, dass es notwendig ist, die Rahmenbedingungen festzulegen und die wesentlichen Kernpunkte auch in Dienstanweisungen festzuhalten.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Werden diese Weisungen dokumentiert?

Mag. Peter Gridling: Ja, also hier beispielsweise in Form einer Dienstanweisung, die dann für alle gültig ist. Die wird auch entsprechend bekannt gemacht und an alle übermittelt und ist auch in unserem Intranet unter Vorschriften auffindbar.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich komme zur Causa Tierschützer, zur sogenannten Causa Tierschützer. Sie haben schon gesagt, in die Ermittlungen rund um die Causa Tierschützer war das BVT nicht involviert, oder?

Mag. Peter Gridling: Also ich kann zur Causa Tierschützer selbst nicht viel sagen. Die Causa Tierschützer hat zu einem Zeitpunkt begonnen, als ich in Den Haag war. Ich kann auch nichts zu dieser Soko Kleider sagen, weil ich zu diesem Zeitpunkt nicht in Österreich war – und auch nicht im BVT.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Gut, dann erübrigen sich meine weiteren Fragen zu der Causa. Ich habe in der ersten Runde keinen weiteren Fragen. – Danke.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Danke, Herr Direktor, dass Sie uns hier zum wiederholten Mal Auskunft geben.

Ich möchte eingangs noch einmal auf ein Dokument zurückkommen, und zwar auf das Dokument 8216, das Ihnen Kollegin Krisper schon vorgelegt hat, mit Ihrer Weisung bezüglich der direkten Anfragen aus dem Kabinett des Bundesministers. Brauchen Sie es noch einmal? (Auskunftsperson Gridling: Nein, habe ich, danke!)

Auf der Seite 20 haben wir das E-Mail mit Ihrer Weisung, und auf Seite 13 eben Ihre entsprechende Aussage dazu. Meine Frage ist jetzt noch einmal – Herr Direktor Gridling, ich gehe einmal davon aus, dass so eine Weisung in dieser Form ja nichts Alltägliches ist, das nehme ich einmal an –, ob es einen ganz konkreten Anlassfall gegeben hat, der Sie dazu bewogen hat, diese Weisung auszusprechen. Hat es eine konkrete Anfrage gegeben, dass Sie das dann zu diesem Zeitpunkt gemacht haben?

Mag. Peter Gridling: Nein, eine konkrete Anfrage ist mir jetzt nicht erinnerlich. Es kam nur gehäuft dazu, und wir haben im Vorstand in der Generaldirektion dieses Problem immer wieder besprochen. Es kam auch in anderen Bereichen des Innenministeriums vor. Und innerhalb der Generaldirektion haben wir uns im Vorstand verpflichtet, diesem Problem insofern vorzubeugen, dass wir in unseren Organisationseinheiten für die Einhaltung des Dienstweges sorgen werden.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ich bleibe jetzt noch einmal ganz kurz dabei, weil ich es konkretisieren möchte: Sie haben vorhin gesagt, natürlich, Kabinettschef Kloibmüller hat angefragt. Aber waren es gehäuft Anfragen von Kabinettschef Kloibmüller oder von anderen Kabinettsmitarbeitern, die Sie namhaft machen können?

Mag. Peter Gridling: Nein, das kam auch von anderen Kabinettsmitgliedern, und so, wie das bei uns war, war es aber auch im Bundeskriminalamt oder in den Organisationseinheiten der Generaldirektion. Es war ein generelles Problem, dass man geglaubt hat, durch diese direkten Anfragen einfach Wege abzukürzen und schneller zu Information zu kommen. (Abg. Einwallner: Mhm!) Dieser Zustand hätte dazu geführt, dass die Vorgesetzten eigentlich nicht mehr informiert sind, was dem Kabinett mitgeteilt wird.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Also war zum Zeitpunkt Ihrer Weisung wieder einmal so eine Phase, wo es zu gehäuften Anfragen aus dem Kabinett gekommen ist?

Mag. Peter Gridling: Das ist richtig, ja.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Dann weise ich nur noch einmal auf den Zeitpunkt hin. Sie haben vorhin gesagt, oft kam es zu Anfragen, wenn Minister in Ausschüssen und so weiter Rede und Antwort stehen müssen. Ich gebe nur zu Protokoll: Am 15. November 2017 wurde die Weisung erteilt – wenn ich es richtig sehe, von Ihrem Mobilgerät aus. Ist es richtig, dass Sie das auf mobilem Wege gemacht haben? Auf der Seite 20 sieht man das.

Mag. Peter Gridling: Ja, also das ist von meinem Notebook aus gesendet worden, ja. (Abg. Einwallner: Okay, also nicht vom Handy!) Also nicht vom Handy, sondern vom Notebook aus.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Es ist knapp einen Monat nach der Nationalratswahl, in einer Phase, wo es voraussichtlich keine Ausschusstätigkeit gegeben hat, und trotzdem ist es zu gehäuften Anfragen aus dem Kabinett gekommen.

Mag. Peter Gridling: Das ist richtig, ja.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Also kann man sagen, dass es in Zeiten rund um Nationalratswahlen offenbar aus dem Kabinett Sobotka sehr viele Anfragen direkt an Mitarbeiter gegeben hat?

Mag. Peter Gridling: Das könnte ich nicht sagen. Es hat auch andere Phasen gegeben, wo es ähnlich war.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Oder vielleicht im Fünf-Jahres-Rhythmus oder in Vier-Jahres-Rhythmen vielleicht. (Heiterkeit des Fragestellers.) – Danke schön.

Also Sie können keine konkrete Aussage dazu machen, wer das war.

Dann darf ich Ihnen ein weiteres Dokument vorlegen, nämlich das Dokument 8218. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da handelt es sich um eine Aussage des Herrn M. W. (BVT), und ich lege Ihnen das aus folgendem Grund vor: Im Zuge der Informationsflüsse zwischen Kabinett und BVT fällt natürlich immer und immer wieder der Name B. P. (BVT). (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Ich möchte Sie da auf die Seite 9 verweisen, eine Aussage von Herrn M. W. (BVT) bezüglich der Bestellung von Herrn B. P. (BVT).

Frau Kollegin Zadić hat es vorhin schon ganz kurz angesprochen, ich möchte es aber noch einmal konkretisiert haben, ob Sie dieser Aussage, die Herr M. W. (BVT) da auf der Seite 9 tätigt, zustimmen oder nicht.

Mag. Peter Gridling: Welche Aussage meinen Sie hier konkret? Vorrückungsstichtag B. P. (BVT) oder - -

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ja, „Vorrückungsstichtag Dr. B. P. (BVT)“. Wenn es gestattet ist, darf ich es ganz kurz vorlesen:

„Dazu habe ich keine Wahrnehmungen gemacht. Zum Namen Kössl fällt mir aber ein, dass glaublich 2008 Direktor Gridling mich zu sich gerufen hat und mir mitteilte ,Du glaubst nicht, wer gerade bei mir war, der Sicherheitssprecher der ÖVP, Nationalratsabgeordneter Kössl, dieser hat sich für B. P. (BVT) eingesetzt, damit dieser Referatsleiter Nachrichtendienst wird.‘“

Mag. Peter Gridling: Also grundsätzlich zur Bestellung oder zu der Einstellung B. P. (BVT) kann ich selbst nichts sagen, weil ich 2006 noch bei Europol und nicht BVT-Direktor war. Es ist richtig, dass B. P. (BVT) sich als Referatsleiter ND beworben hat. Es ist auch richtig, dass der Abgeordnete Kössl diesbezüglich mit mir Kontakt aufgenommen und gemeint hat, dass er so ein guter Kandidat wäre. Ich war insofern nicht seiner Meinung, da Mag. B. P. (BVT) weder Polizist noch Jurist war. Ich hatte daher gewisse Bedenken, ihn auf einer Stelle zu verwenden, wo es möglicherweise auch dazu kommt, Befehls- und Zwangsgewalt auszuüben. Ich habe meine Bedenken dem Abgeordneten Kössl gesagt, ich habe meine Bedenken auch dem damaligen Generaldirektor Anderl gesagt, und ich habe meine Bedenken auch dem Kabinettschef Kloibmüller gesagt.

Aber, wie gesagt, wir entscheiden nicht über die Planstellenbesetzungen. Das wird von der Sektion I im Innenministerium gemacht.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Gridling, mit Ihrer Erfahrung, die Sie haben, und mit Ihrem Know-how: Welche fachlichen Qualifikationen, wenn Sie das noch einmal genau ausführen würden - - Wenn Sie eine Stellenausschreibung für einen Referatsleiter so einer sensiblen Stelle schreiben würden, wie würde diese ausschauen?

Mag. Peter Gridling: Ich glaube, man kann bei der Besetzung von solchen Stellen von verschiedenen Dingen ausgehen.

Erstens einmal: Ich denke, dass es schon sehr wichtig ist, dass, wenn jemand ein operatives Referat leitet und dort entsprechende Entscheidungen fällen muss, seine Mitarbeiter auch das gute Recht haben, darauf vertrauen zu können, dass die Entscheidung des Chefs eine Entscheidung ist, die auch im besten Wissen und Gewissen und entsprechend der Rechtsordnung getroffen wird. Wenn es dann vielleicht sogar noch darum geht, ob Befehls- oder Zwangsgewalt angewendet wird, dann ist das umso wichtiger.

Diese Entscheidungen kann man jemandem zumuten, der entweder als Polizist ausgebildet wurde, als Jurist ausgebildet wurde oder ein Polizeijurist ist. Aber jemand, der ohne die tiefen Kenntnisse der Rechtsordnung eine solche Entscheidung fällen muss, wird diese wahrscheinlich nicht guten Gewissens fällen können, und daher glaube ich, dass es sehr wichtig ist, dass je nach Position auch geschaut wird, dass die richtigen Fähigkeiten vorhanden sind.

Ich habe meine Bedenken damals kundgetan, die Entscheidung ist für Dr. B. P. (BVT) gefallen, und ich habe daraufhin auch meinem Stellvertreter gesagt: Bitte, hier musst du entsprechend unterstützen, dass es nicht zu Defiziten kommt! Und Kollege Zöhrer hat sich dann dessen auch angenommen und war mir im Wort, dass er sich darum kümmert, den Kollegen B. P. (BVT) bei seiner Entscheidungsfindung entsprechend zu unterstützen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Danke schön. Also aus fachlicher Sicht können Sie die Bestellung des Herrn B. P. (BVT) nicht nachvollziehen?

Mag. Peter Gridling: Herr Dr. B. P. (BVT) war Analytiker im ND-Referat. Er hatte vertiefte Kenntnisse darüber, wie nachrichtendienstliche Modi Operandi aussehen, er war aber weder Polizist noch Jurist und für Fragen dieser Art: Wie gehe ich vor?, Welche Befugnisse wende ich wann wie an?, hat er, glaube ich, nicht die notwendige Ausbildung gehabt. Er hat zwar Praxiswissen gehabt durch seine Tätigkeit im Referat, aber nicht die notwendige Ausbildung dafür.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Gestern haben wir im Ausschuss gehört – und ich sage es jetzt sinngemäß –, Herr B. P. (BVT) war so unantastbar im BVT. Wann immer etwas vorgefallen ist, ist er ins Kabinett gelaufen und hat es sich gerichtet.

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, Herr Direktor?

Mag. Peter Gridling: Ich habe keine Wahrnehmungen, dass Herr B. P. (BVT) ständig ins Kabinett gelaufen ist, allerdings hat Herr B. P. (BVT) auch keinen Hehl aus seiner politischen Vernetzung gemacht. Mir war es wichtig, dass hier Parteipolitik nicht über die Arbeit gestellt wird, und mir war es wichtig, dass Kollege B. P. (BVT) in den Bereichen, wo er Ausbildungsdefizite hatte, durch den stellvertretenden Direktor beziehungsweise durch den Abteilungsleiter auch entsprechend unterstützt wurde.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sie sagen, Kollege B. P. (BVT) hat keinen Hehl aus seinen guten politischen Kontakten ins Kabinett gemacht. – Könnten Sie ein konkretes Beispiel nennen, wo Ihnen das aufgefallen ist oder wo es für Sie schlagend geworden ist?

Mag. Peter Gridling: Also ich habe jetzt keine konkrete Situation, aber es war im BVT durchaus bekannt, dass er zu Abgeordneten und ins Kabinett und zum Minister gute Kontakte gepflegt hat.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Zu Abgeordneten. – Können Sie uns Namen nennen, außer den des Kollegen Amon, der eh schon oft genug gefallen ist?

Mag. Peter Gridling: Ich glaube, Herr Abgeordneter Amon hat ja selbst gesagt, dass er Kontakte unterhalten hat. Ich glaube, auch Herr Abgeordneter Kößl ist ein solches Beispiel, und es wird vermutlich aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit im Klub der ÖVP sicherlich weitere Bekanntheiten gegeben haben.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Danke schön. Wie schaut es zeitmäßig aus?

Vorsitzende Doris Bures: Eindreiviertel Minuten.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ah ja. (Heiterkeit des Fragestellers.)

Dann würde ich gerne noch ein weiteres Thema ansprechen, Herr Direktor Gridling, und zwar: Rund um die Liederbuchcausa gab es eine E-Mail-Anfrage von Frau Kardeis an Sie, die Sie beantwortet haben. – Können Sie bitte diese Vorgänge rund um diese Liederbuchcausa, Ihre Wahrnehmungen zu dieser Liederbuchcausa noch einmal schildern?

Soll ich Ihnen das Mail vorlegen? (Die Auskunftsperson nickt.) – Sehr gerne; es ist das Dokument Nummer 8130. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Peter Gridling: Ja, wie gesagt, die Liederbuchcausa war im BVT eigentlich nicht bekannt – bis zu diesem Zeitpunkt, wo es dann angefallen ist. Es haben sich immer wieder Gerüchte gehalten, wir hätten schon vorher von dieser Causa Bescheid gewusst. Ich habe dann eine Prüfung veranlasst und ich habe keinen Grund, an der Auskunft von Frau S. G. (BVT) und des damaligen amtierenden Abteilungsleiters C. M. (BVT) zu zweifeln.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Danke schön.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Ich darf nur fürs Protokoll festhalten, dass Herr Direktor Gridling und ich uns nicht nur aus dienstlichen wie auch politischen Begegnungen kennen, sondern auch persönlich gut bekannt sind. – Das nur der Form halber, dass das auch erwähnt sei.

Herr Direktor Gridling, ich darf Ihnen einen Auszug aus Ihrer Befragung vom 7. November, Seite 19, vorhalten. Da ging es um die Causa Maurer und Ihre Bewertung zu den datenrechtlichen Eintragungen in diese Datei. Sie haben damals gemeint – ich darf zitieren –: „Der damalige Sachbearbeiter hat einen falschen Rechtsgrund ausgewählt, und die Information wurde bei uns gespeichert.“

Sie haben diese Aussage bei der Erstbefragung durch Herrn Dr. Strauss auch indirekt bestätigt, was mich zu der Frage bringt: Wenn ein anderer Rechtsgrund angeführt gewesen wäre, wäre dann die Eintragung rechtens gewesen, und wenn ja, welcher Rechtsgrund wäre das denn dann gewesen?

Mag. Peter Gridling: Na ja, die Frage, die sich hier stellt, war: Ist es tatsächlich zu einer Tathandlung nach dem österreichischen Strafrecht, sprich dieser  Körperverletzung, gekommen? Dann hätte es einen tieferen Rechtsgrund gegeben. So blieb nur eine Verwaltungsübertretung übrig, und nur aufgrund der Verwaltungsübertretung wäre das nicht gespeichert worden.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau S. G. (BVT), die ja vor Ihnen uns heute als Auskunftsperson zur Verfügung gestanden ist, hat gemeint, dass die Eintragung dieser Speicherung auch zu Analysezwecken rechtens gewesen wäre.

Wie stehen Sie zu dieser Aussage?

Mag. Peter Gridling: Ich glaube, zu dem Zeitpunkt, als die Auswertung vorgenommen wurde, war ja beides noch im Raum. Nur, wir haben nie eine Information darüber erhalten, ob es tatsächlich zu einer Anzeige wegen Körperverletzung kam. Daher wird Kollegin S. G. (BVT) aus damaliger Sicht durchaus recht gehabt haben – aus Sicht des Zeitpunkts, wo diese Speicherung vorgenommen wurde.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Okay, das heißt, dass es zwar zum Zeitpunkt des Eintrags aufgrund der Verdachtslage eine vermeintliche Rechtsgrundlage war, die sich aber nachträglich als nicht rechtmäßig konform herausgestellt hat.

Mag. Peter Gridling: So würde ich das interpretieren, auch die Aussage der Kollegin S. G. (BVT).

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Kollegin S. G. (BVT), wie Sie sie nennen, hat auch angemerkt, diese Speicherebene wäre ein Anwendungstool gewesen, das kurz darauf beendet wurde und quasi jetzt nicht mehr in Verwendung steht, sondern durch eine andere Applikation ersetzt wurde.

Können Sie uns dazu berichten: War das tatsächlich ein Ausfluss aus dieser Speicherung, und wenn ja, welche Grundlagen waren maßgeblich für dieses neue Anwendungstool?

Mag. Peter Gridling: Ich glaube, also ich bin mir jetzt nicht sicher, ich weiß die Antwort der Kollegin S. G. (BVT) nicht, aber wir haben ja, auch basierend auf dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz, diese Dinge umgebaut. Die Auswertung, die seinerzeit hier gekoppelt war, gibt es heute in einer anderen Form, nämlich als Datenanwendung, die nicht nur eine lokale Anwendung des BVT ist, sondern eine gemeinsame Anwendung, ein Datenverbund der LVTs und des BVT. Das wurde auch mit dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz entsprechend geändert und auch umgesetzt, sodass wir hier einerseits bei der Auswertung über einen Datenverbund reden, in den zehn Behörden einarbeiten, und andererseits bei der Aktenverwaltung über eine lokale Anwendung des BVT, die dem BVT zur Verfügung steht.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sind Ihnen – jetzt abgesehen von dem bekannten Fall Maurer und den datenrechtlichen Problemen, die da ja schon besprochen wurden – andere Probleme bei Aktenführungen durch andere Referenten bekannt?

Mag. Peter Gridling: Es ist mir jetzt ad hoc kein solcher erinnerlich, aber ich glaube, dass gerade hier durch Schulungen möglicherweise ein höherer Standard erzielt wurde.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Eine Verständnisfrage: Werden alle Akten EDV-mäßig erfasst, und wenn ja, in welchem Umfang und in welchem Ausmaß, speziell beim BVT?

Mag. Peter Gridling: Im BVT werden alle Eingangsstücke veraktet. Das BVT erhält im Jahr so um die 110 000 Eingangsstücke, und je nachdem, ob Bearbeitungsvorgänge notwendig sind oder nicht, wird aus diesen Eingangsstücken auch ein Akt, wo dann die entsprechenden Bearbeitungen auch dokumentiert sind.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Wer führt diese Veraktung durch beziehungsweise wer kontrolliert diese Veraktung?

Mag. Peter Gridling: Also die Erfassung der Eingangsstücke erfolgt in der Regel automatisch. Wenn die BVT-Adresse für eine Datenübermittlung verwendet wird, wird das automatisch ins Edis übernommen. Es wird dann gesichtet, der jeweiligen zuständigen Abteilung zugeteilt, und die Ergänzung der fehlenden Protokolldaten erfolgt dann durch die Abteilung, genauso wie wenn das in einen Akt integriert wird und im Akt bearbeitet wird, es auch die Aufgabe der bearbeitenden Abteilung oder des Referats ist, die entsprechenden Aktenteile einzufügen.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sind Ihnen Probleme bei der Zuständigkeit bei dieser Aktenverarbeitung und Aktenverortung im System bekannt?

Mag. Peter Gridling: Ist mir jetzt ad hoc nichts bekannt. Mir sind zwar immer wieder Beschwerden bekannt, wo sich Sachbearbeiter wünschen, dass das ein anderer macht, aber das ist bei uns eben so geregelt, dass in den Fachbereichen die notwendigen Ergänzungen auch der Protokolldaten durchgeführt werden müssen.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Wir haben auch durch die Aktensichtungen und Aktenübermittlungen wahrgenommen, dass Akten mehrere Aktenzahlen haben. Welchem Umstand ist diese mehrfache Verortung von Akten geschuldet?

Mag. Peter Gridling: Also es kann durchaus passieren, dass es unterschiedliche Aktenvorgänge zu einem Gesamtvorgang gibt, die dann auch von unterschiedlichen Organisationseinheiten ausgeübt werden. Dann ist es üblich, dass hier separate Akte geführt werden, aber die Akte untereinander verlinkt werden, sodass man, egal auf welchen Akt man jetzt Zugriff hat, auch zum anderen Akt wieder hinfindet. Diese Möglichkeit sieht die Aktenverwaltung vor – sogenannte Bezugsakten.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Eine wichtige Frage ist auch immer die Löschung von Akten. Sie haben da zuvor schon angeführt, dass es ja eine eigene Dienstanweisung gibt, die das regelt.

Die Frage, die sich mir stellt, ist: Ist diese Dienstanweisung, die hier drinsteht, die einzige Dienstanweisung oder gibt es mehrere Anweisungen, die diese Löschung, Skartierung von Akten regeln, und wenn ja, wie kann man sich vorstellen, dass das dann auch in der Praxis umgesetzt wird?

Mag. Peter Gridling: Also die Handhabung von Akten und auch dann, was am Ende passiert, wenn es zum Löschen ist, also sprich, was nach der Skartierung passiert, richtet sich nach unterschiedlichen Vorschriften. Es sind ja auch Akten, die möglicherweise historisch wertvoll sind, aus der Aktenverwaltung dem Staatsarchiv anzubieten und Ähnliches mehr. Hier gibt es also mehrere Vorschriften und Regeln, die zu beachten sind.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Ihren Ausführungen entnehme ich, dass es also Akte gibt, die tatsächlich nicht gelöscht werden. Wo ist das geregelt?

Mag. Peter Gridling: Na ja, Akten, wenn sie historisch wertvoll sind, sind dem Staatsarchiv anzubieten. Das Staatsarchiv gibt dann die Rückmeldung, ob es diese Akten übernimmt oder nicht. Dann sind die Akten im Staatsarchiv. Wenn sie nicht übernommen werden, dann werden sie gelöscht. Das ist der Weg, wie es normal läuft.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Das heißt, ausnahmslos gelöscht.

Mag. Peter Gridling: Richtig, ja.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Eine abschließende Frage hätte ich noch in dieser Runde. Es wurde schon zum Teil die Weitergabe von internen Akten, beispielsweise an die Öffentlichkeit oder an nicht verfügungsberechtigte Personen, angesprochen. Da gab es auch verschiedene mediale Darstellungen darüber.

Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu beziehungsweise ist Ihnen tatsächlich ein konkreter Fall bekannt und wurden da auch dienstrechtliche oder weitere rechtliche Schritte unternommen?

Mag. Peter Gridling: Ich weiß nicht, Herr Abgeordneter, auf welchen Vorgang Sie hier replizieren. Ich kann Ihnen aber sagen, wenn so etwas bekannt wird, dass beispielsweise ein Faksimile irgendwo auftaucht oder eine Kopie auftaucht, dann wird jedenfalls eine interne Ermittlung gemacht und auch eine Anzeige erstattet. (Abg. Herbert: Mhm!)

Es ist für uns natürlich auch von Vorteil, dass wir dann aufgrund des Umstandes, dass alle Akten in einem Aktenverwaltungssystem verarbeitet werden und auch da drinnen bearbeitet werden - - Dadurch ist es uns auch möglich, im Verdachtsfall den Kreis der Verdächtigen einzugrenzen und nicht die gesamte Organisation als Verdächtige zu betrachten. Das ermöglicht ein gezielteres Nachfragen, ermöglicht auch ein gezielteres Nachsehen in den Logdateien und auch eine konkrete Befragung von Personen, die auf diesen Akt Zugriff hatten.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Danke schön.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

*****

Dann kommen wir zur zweiten Fragerunde.

Frau Abgeordnete Dr.in Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme nicht zurück zu den Gesetzeswünschen des Herrn B. P. (BVT), weil ich hoffe, dass alle Informierten und Interessierten gemerkt haben, dass seine E-Mails aus 2014 stammen, die Regierungsvorlage aus 2015, aber ich möchte bei Herrn B. P. (BVT) bleiben, weil Sie gemeint haben, er hat Beziehungen zu Abgeordneten, Kabinett und Minister unterhalten.

Welche Personen im Kabinett könnten das sein? Haben Sie dazu einen Wissensstand?

Mag. Peter Gridling: Also ich weiß jedenfalls, dass er gute Kontakte zu Kabinettschef Kloibmüller hatte. Zu welchen anderen Personen er im Kabinett noch Kontakt hatte, kann ich nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist es üblich, dass Referatsleiter – und das war ja die Position des Herrn B. P. (BVT) – solche Kontakte unterhalten und pflegen?

Mag. Peter Gridling: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Ihnen sind keine anderen Referatsleiter bekannt, die solche Kontakte haben und pflegen?

Mag. Peter Gridling: Mir fällt im Moment kein Referatsleiter ein, der solche Kontakte unterhalten würde. Es ist aber durchaus nicht unüblich, dass Direktor, Stellvertreter und die Abteilungsleiter solche Kontakte unterhalten, weil es sehr oft um fachliche Expertise geht (Abg. Krisper: Mhm!), die aus diesem Personenkreis kommen muss.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil Sie vorher ausgeführt haben, dass Ihrer Meinung nach Herr B. P. (BVT) nicht der Kompetenteste bei seiner Postenbesetzung war: Wir hatten vorher Referatsleiterin S. G. (BVT) bei uns, die meinte, dass ihre Erfahrung aus den vielen Jahren, die sie im BVT arbeitet und Gleichbehandlungsbeauftragte war, ist, dass die Postenentscheidungen nicht in den gesetzlich vorgesehenen Kommissionen fallen, sondern am Golfplatz, im Gasthaus und sonst wo.

Ich würde Sie gerne bitten, mir zu sagen, ob Sie Wahrnehmungen zu jenem Postenbesetzungsprozess haben, wo Frau S. G. (BVT) sich um ein und denselben Posten bemüht hat wie Herr M. W. (BVT).

Mag. Peter Gridling: Also ich darf noch einmal darauf verweisen, dass wir nicht die Postenbesetzungen durchführen, sondern dass die Postenbesetzungen letztendlich von der Sektion I vorgenommen werden. Und es kommt dann auch darauf an, um welchen Posten es sich handelt. Wenn der Posten ein Posten ist, der A1/5 oder höher bewertet ist, ist dieser Posten öffentlich auszuschreiben und ist für die Durchführung des Verfahrens auch nicht das BVT, sondern die Sektion I im Innenministerium zuständig.

Zu dem kann ich hier keine Stellungnahme abgeben, weil ich den Inhalt, wer alles Bewerber war und welche Gründe dazu geführt haben, dass jemand als Bewerber möglicherweise nicht genommen wurde - - Dazu habe ich keine Kenntnis.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es ging um eine Bewerbung für eine Stelle als Abteilungsleiter. Wie ist die Wahrnehmung der potenziellen Kompetenz von Frau S. G. (BVT) zu so einer Funktion?

Mag. Peter Gridling: Frau S. G. (BVT) hat langjährige Erfahrung im Staatsschutz, sie war als B-Beamtin im Staatsschutz tätig, sie hat einen Aufstiegslehrgang gemacht, sie hat dann als Referatsleiterin gut gearbeitet, sie ist daher auch fachlich und formell berechtigt, sich zu bewerben. Sie steht aber dann im Mitbewerb mit anderen, und darüber die Entscheidung zu fällen, ist die Aufgabe der Kommission, die hier die Bewerbungen begutachtet und allenfalls ein Hearing durchführt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie sehen Sie die Kompetenzen des Herrn M. W. (BVT) zum Zeitpunkt der Bewerbung für diesen Posten?

Mag. Peter Gridling: Herr M. W. (BVT) war zu diesem Zeitpunkt bereits Abteilungsleiter – nicht Referatsleiter, sondern Abteilungsleiter im BVT – und hatte natürlich, was Abteilungsleitung betrifft, schon einiges mehr an Erfahrung als Kollegin S. G. (BVT).

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und an fachlicher Expertise?

Mag. Peter Gridling: Was für Frau S. G. (BVT) gilt, gilt auch für Kollegen M. W. (BVT). Kollege M. W. (BVT) war Kriminalbeamter im Staatsschutz, hat nebenbei dann Jus studiert, war dann als Jurist im Staatsschutz eingesetzt, war Leiter in dem Bereich – dem Referat – Sicherheitsüberprüfungen, hat dann später auch die Abteilung, die neue Abteilung übernommen und aufgebaut, und hat hier fachlich viel gute Arbeit geleistet, hat dann die Rolle als Abteilungsleiter dieser Abteilung gut erfüllt und war daher durchaus ein geeigneter Kandidat für diese Bewerbung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie sehen Sie die Qualifikationen des Herrn Zöhrer zum Zeitpunkt seines Arbeitsbeginns im BVT als stellvertretender Direktor?

Mag. Peter Gridling: Herr Zöhrer war vorher schon Abteilungsleiter der größten Abteilung im BVT und war in seiner Stellung als Abteilungsleiter damals auch schon mein Stellvertreter, weil er die höchstbewertete Abteilung geleitet hat, und wurde dann von der Abteilungsleitung entbunden, wurde als Stellvertreter eingesetzt und hat dann als Stellvertreter gewirkt. An seiner Stelle hat dann Abteilungsleiter M. W. (BVT) die neue Abteilung übernommen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was hat ihn als Abteilungsleiter qualifiziert? Das war ja sein Eintrittsposten, nehme ich an, im BVT?

Mag. Peter Gridling: Ja, ich denke, jede Führungsperson hat unterschiedliche Eigenschaften und wird auch unterschiedlich als Führungskraft wahrgenommen. Und ich denke, das gilt für uns alle.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zu Herrn Major M. F. (BVT)?

Mag. Peter Gridling: Herr Major M. F. (BVT) ist ein Mitarbeiter im BVT.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zu seiner Besetzung, wie er zu seinem Posten kam?

Mag. Peter Gridling: Da muss ich mich jetzt an den Anwalt wenden, weil ich denke, Herr Major M. F. (BVT) ist erst kürzlich ins BVT übernommen worden, und ich glaube nicht, dass diese Besetzungen vom Mandat des Ausschusses umfasst sind.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist richtig. – Danke sehr.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich würde Ihnen gerne einen Artikel aus dem „Falter“ vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Hier geht es um diese bekannte E-Mail „except BVT Vienna“, und da sieht man, dass diese Nachricht von Supo, dem finnischen Geheimdienst stammt. – Ist das richtig?

Mag. Peter Gridling: Ich würde hier ersuchen, diese Frage nicht medienöffentlich beantworten zu müssen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das verstehe ich. Ich würde auch nicht inhaltlich auf den Hintergrund, auf den Background dieses Ganzen gehen, aber vielleicht können Sie mir beantworten: Ich gehe davon aus, dass dieses Dokument streng geheim ist. – Ist das richtig? (Zwischenruf des Abg. Amon.)

*****

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, dass es durchaus berechtigt ist, wenn Direktor Gridling der Meinung ist, dass diese Thematik in nichtöffentlicher Sitzung stattzufinden hat, und daher aus meiner Sicht ja jede weitere Frage dazu eine Problematik aufwirft, nämlich dass sie öffentlich ist.

Vorsitzende Doris Bures: Einen vertraulichen Teil? – Wollen Sie etwas dazu sagen, Herr Dr. Strauss?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss (in Richtung Abg. Zadić): Vielleicht Sie zuerst, Sie sind noch nicht fertig.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Diese Nachricht ist öffentlich, und mir geht es nur darum, zu erkunden, ob das etwas ist, was streng geheim ist, oder ob das etwas ist, das im BVT zugänglicher ist. Ich möchte einfach herausfinden, wie so etwas an die Öffentlichkeit gelangen konnte.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, aber die Beantwortung würde ja schon bestätigen, ob das Dokument überhaupt echt ist oder nicht echt ist. Ich meine, das ist ja – wenn es ein klassifiziertes Dokument wäre – bereits eine Öffentlichmachung eines klassifizierten Dokuments und damit eben in öffentlicher Sitzung aus meiner Sicht gar nicht zu beantworten.

Vorsitzende Doris Bures: Gibt es noch Wortmeldungen dazu, Meinungen? – Herr Dr. Strauss.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich würde mich der Meinung des Herrn Abgeordneten Amon anschließen: Wenn wir die Frage stellen, ob etwas ein in geheimer Sitzung zu beurteilendes Dokument ist, dann ist natürlich die Vorfrage zu beantworten, ob das eben ein geheimes Dokument ist oder nicht. Das wäre dann problematisch, dieses Dokument öffentlich zu machen, rechtlich problematisch, und daher würde ich vorschlagen, dass wir auch diese Frage in einer vertraulichen Sitzung stellen und beantworten lassen.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Gut, dann würde ich vorschlagen, dass wir diese zweite Fragerunde noch beenden, ich dann die Fraktionsführer zu mir bitte und diese Frage eines vertraulichen beziehungsweise geheimen Sitzungsteils besprechen und gegebenenfalls diese Frage dann in einem solchen stellen, wenn Sie damit einverstanden sind. Aber jetzt machen wir diese zweite Fragerunde einmal fertig, und dann besprechen wir, wie wir weiter vorgehen.

Bitte, Frau Abgeordnete Dr.in Zadic.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich bleibe vielleicht kurz bei dem Themenkomplex, ohne in die Beurteilung, ob das Dokument echt oder nicht echt ist, einzugehen.

Die Referatsleiterin S. G. (BVT) hat ja gesagt, dass der dänische Geheimdienst auch eine Nachricht verschickt hat, wo except Austria gestanden ist, und das war in medienöffentlicher Sitzung.

Mag. Peter Gridling: Ich weiß nicht, was die Kollegin S. G. (BVT) da gemeint hat. Mir ist dieses nicht bekannt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielen Dank. Dann gehe ich zu einem anderen Themenkomplex. Es soll ja jetzt dieser bekannte Umbau im BVT stattfinden, und es wurden drei Stellen für Abteilungsleiter beziehungsweise Abteilungsleiterinnen ausgeschrieben. Da geht es insbesondere um die Abteilung 6, die unseres Erachtens, wenn man sich die Stellenbeschreibung anschaut, eine sehr wichtige Abteilung ist, weil es hier insbesondere auch um die Quellenbewirtschaftung und auch um verdeckte Ermittler geht.

Jetzt ist uns zu Ohren gekommen, dass diese mit einem Herrn M. F. (BVT)besetzt werden soll. Haben Sie auch diese Gerüchte gehört?

Mag. Peter Gridling: Ich glaube nicht, dass Herr M. F. (BVT) die Ausschreibungsbedingungen für die Abteilung erfüllt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Warum glauben Sie das nicht?

Mag. Peter Gridling: Ist nachzulesen in der Ausschreibung. (Heiterkeit.)

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Jetzt kenne ich die Qualifikationen vom Herrn M. F. (BVT) nicht. Die Beschreibung ist durchaus sehr spannend. Warum würde Ihres Erachtens Herr M. F. (BVT) nicht die Qualifikationen erfüllen?

Mag. Peter Gridling: Die Ausschreibung des Abteilungsleiters bezieht sich auf einen Polizeioffizier.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das heißt, der Herr M. F. (BVT) ist kein Polizeioffizier?

Mag. Peter Gridling: Herr M. F. (BVT) kommt vom Bundesheer.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Stimmt es, dass Herr M. F. (BVT) sich beim Abwehramt beworben hat und dort durchgefallen ist? Wissen Sie das?

Mag. Peter Gridling: Da bin ich, glaube ich, nicht der richtige Ansprechpartner, weil ich die Auswahlkriterien und das Auswahlverfahren und die Ergebnisse im Abwehramt nicht kenne. (Abg. Jenewein: Zur Geschäftsordnung, bitte!)

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Jenewein, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

*****

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich ersuche den Verfahrensrichter, zu überprüfen, ob diese Fragen vom Untersuchungszeitraum überhaupt umfasst sind.

Vorsitzende Doris Bures: Wollen Sie, Frau Abgeordnete, den Zusammenhang noch einmal formulieren und herstellen? (Abg. Amon: Zur Geschäftsordnung!) – Ich habe jetzt noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung, und dann gebe ich Ihnen, Frau Abgeordnete Zadić, noch einmal das Wort, um zu erklären, wie Sie den Zusammenhang sehen. – Herr Abgeordneter Amon, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Bitte nicht nur zu beurteilen, ob es vom Zeitraum umfasst ist, sondern auch, ob vom Inhalt des Untersuchungsgegenstandes.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, ich meine, es gibt, wenn ich das richtig verstanden habe, ein Beweisthema: Folgen der Hausdurchsuchung, und eine Umstrukturierung des BVT ist natürlich auch eine Folge der Hausdurchsuchung und insofern natürlich Untersuchungsgegenstand.

Die Auskunftsperson ist nicht zu diesem Thema geladen, das heißt, es liegt an ihr, ob sie antworten will oder nicht, aber ich glaube, der Herr Direktor ist auch ohne Vorbereitung immer in der Lage, alle Fragen des Untersuchungsgegenstandes zu beantworten und nicht nur zu den Beweisthemen, die auf seiner Ladung stehen; von meinem Gefühl her.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Also ich sehe die Frage auch vom Beweisthema umfasst, es geht ja hier auch um die Datenweitergabe. Insbesondere bezieht sich auch der gesamte Untersuchungsausschuss darauf, dass unqualifizierte Personen aufgenommen wurden, die möglicherweise auch politisch motiviert Daten weitergeben. Da besteht die Gefahr, dass sich das fortsetzen könnte, und zur Fortsetzung solcher Praktika im BVT wollen wir jetzt natürlich auch nähere Auskunft haben.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, wir haben wieder dasselbe Thema wie vorher. Ich verweise auf die Ausschusspraxis, die eine von mir wahrgenommene ist, dass der Untersuchungsgegenstand natürlich immer das gesamte Thema ist. Ich habe mir auch in der Pause die juristische Frage gestellt: Für wen ist diese Eingrenzung auf Beweisthemen nach der VO-UA gedacht?

Einerseits natürlich zum Schutz der Auskunftsperson, das heißt, dass die Auskunftsperson sagen oder ausführen kann, warum sie meint, dass etwas nicht zu dem Thema gehört, zu dem sie geladen ist.

Andererseits haben wir es immer so gehalten: Wenn die Auskunftsperson antwortet, dann soll es in Ordnung sein, soweit es mit dem gesamten Ausschussauftrag vertretbar ist.

Eine andere Frage ist natürlich der Zeitraum, das stimmt schon, aber hier ist auch auf Beweisthema 7 – Auswirkungen – zu verweisen, und Auswirkungen können natürlich auch über den Untersuchungszeitraum hinaus wirken. Auch da kann man der rechtlichen Auffassung sein, darf man der rechtlichen Auffassung sein, dass Fragen, die in die Jetztzeit hinein wirken, abgefragt werden dürfen.

Das ist eine Entscheidung, die ich wieder von Fall zu Fall wahrscheinlich vorschlagen oder treffen muss. Ich habe das jetzt nur einmal ausgeführt, wie ich das sehe. Es kommt dann immer auf die Frage der Einstellung zu den Fragen an, wie die einzelnen Fraktionen das sehen. Ob sie jetzt das monieren oder nicht monieren, das ist eine politische Frage, ob sie diese rechtliche Hürde sozusagen verwirklicht sehen oder nicht.

Ich glaube natürlich schon, dass jeder Abgeordnete, jede Abgeordnete des Ausschusses die Frage relevieren kann, ob etwas als Thema des Ausschusses, Fragethema zulässig ist. – So, das sind jetzt generelle Ausführungen.

Im Konkreten haben Sie einen Zusammenhang hergestellt, der ist gegeben, und das Einzige, was ich jetzt noch überlege, ist die zeitliche Komponente. Aber wenn wir das unter den Themenbereich 7 – Auswirkungen – subsumieren, würde ich die Frage auch noch zulassen, aber natürlich der Auskunftsperson anheimstellen, ob Herr Direktor Gridling auf diese Frage antworten will – wenn nicht, dann nicht.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals. Das waren jetzt sozusagen zwischen Verfahrensordnung und Praxis die Ausführungen des Dr. Strauss.

Mir liegt jetzt noch einmal eine Wortmeldung des Abgeordneten Jenewein vor. – Bitte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bedanke mich für diese ausführliche Erklärung von Dr. Strauss, möchte aber zu bedenken geben, dass er vielleicht übersehen hat, dass die Auskunftsperson nur zu Thema 1 geladen ist.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich habe gesagt, dass es bei der Auskunftsperson liegt. Wenn wir sagen, die Frage ist zulässigerweise gestellt, grundsätzlich, dann ist es in diesem Fall, wenn die Auskunftsperson zu einem anderen Thema als zu Thema 7 geladen ist, bei der Auskunftsperson gelegen, ob sie immer noch einwendet, dass sie diese Frage nicht beantworten muss. Das müssen wir dann zur Kenntnis nehmen. – Ich kann das gerne wiederholen, aber so habe ich das gemeint.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Ja, ich würde auch vorschlagen, dass wir so vorgehen. Es ist klar, dass geregelt ist, dass Fragen an die Auskunftsperson vom in der Ladung festgelegten Beweisthema umfasst sein müssen, dass ein Abgeordneter natürlich jederzeit die Möglichkeit hat, da auch einzubringen, ob die Fragen zulässig sind und dadurch gedeckt sind, dass wir aber auch – und das hatten wir heute auch schon einmal diskutiert und das hat sich auch, muss man sagen, ganz gut bewährt – die Praxis haben, dass Auskunftspersonen die Möglichkeit haben – aber es ist nur eine Möglichkeit –, darüber hinaus gehende Fragestellungen zu beantworten.

Und so würde ich meinen, wenn auch Sie damit einverstanden sind, der Konsens darüber besteht und sich das auch mit den Ausführungen des Dr. Strauss deckt, dass wir auch so vorgehen.

Frau Abgeordnete Dr.in Zadić, wollen Sie jetzt noch einmal Ihre Frage formulieren? Das geht nicht auf die Redezeit, Sie haben nachher in dieser Runde noch eine dreiviertel Minute.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ist Ihnen bekannt, dass Herr M. F. (BVT) sich beim Abwehramt beworben hat und dort durchgefallen ist?

Mag. Peter Gridling: Wie gesagt, dazu habe ich keine Kenntnis.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Haben Sie Kenntnis darüber, dass Herr M. F. (BVT) ein Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit Mitnahme gewisser Gegenstände aus Afghanistan hatte?

Mag. Peter Gridling: Dazu habe ich keine Kenntnis.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Herr Kabinettschef Teufel für Herrn M. F. (BVT) interveniert hat?

Mag. Peter Gridling: Ist mir nicht bekannt, dass der Herr Kabinettschef für Herrn M. F. (BVT) interveniert hätte.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Herr M. F. (BVT) in der Zwischenzeit für Referatsleitung vorgesehen wäre, da er für Abteilungsleitung vielleicht noch nicht qualifiziert ist?

Mag. Peter Gridling: Ich kann Ihnen nicht sagen, wer Pläne für die Zukunft macht. Ich glaube, wenn ausgeschrieben ist, muss man schauen: Wer sind die Bewerber und wer ist am besten geeignet?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Aber für die Referatsleitung wäre er vorgesehen. Wurde da zufällig aus dem Kabinett des Ministers für seine Aufnahme interveniert?

Mag. Peter Gridling: Wie gesagt, ich kann nicht wissen, wer wen für was vorsieht. Die Stelle ist derzeit nicht ausgeschrieben. Wenn sie ausgeschrieben wird, werden entsprechende Bewerber da sein, und dann wird es eine entsprechende Bewertung der Bewerbungen geben.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in dieser Runde.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ist seine derzeitige Stelle ausgeschrieben worden?

Mag. Peter Gridling: Nein, ist nicht ausgeschrieben worden. Das war auch nicht notwendig, denn es gibt diese Praxis, dass, wenn jemand aus einem anderen Ressort kommt, er auch dann auf eine Planstelle in einem neuen Ressort gesetzt werden kann, wenn er für diese Tätigkeit entsprechend geeignet ist.

Vorsitzende Doris Bures: Wollen Sie noch eine kurze Nachfrage stellen?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielen Dank, keine Nachfrage.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Amon, bitte.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Keine Fragen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Liegt Ihnen noch diese Weisung vor, die Sie am 15. November schriftlich erteilt haben?

Mag. Peter Gridling (in den Unterlagen blätternd): Sie meinen das E-Mail bezüglich der Meldung von Kontakten und Einhaltung des Dienstweges?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Da steht: „[...] Beantwortungen, die nicht nur einer kurzen telefonischen Beantwortung oder Klärung sondern einer inhaltlichen schriftlichen Beantwortung bedürfen, nachrichtlich auch an“ – unter anderen – „mich zu richten sind.“

Wie viele derartige schriftliche Beantwortungen haben Sie in den darauffolgenden Wochen bekommen?

Mag. Peter Gridling: Ja, das kann ich Ihnen als Zahl nicht sagen, aber natürlich gehören inhaltliche Fragen, die an das Kabinett beantwortet werden, entsprechend dokumentiert, und auf das habe ich da mit dieser Weisung Wert gelegt. Es geht also nicht nur um eine kurze Frage, eine Verständnisfrage oder Ähnliches mehr, sondern es geht darum, wo inhaltliche Auskünfte gegeben werden, denn diese inhaltlichen Auskünfte müssen dem Direktorat, aber auch der Generaldirektorin, bekannt sein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und das ist dann auch passiert?

Mag. Peter Gridling: Ja, das ist auch passiert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben dann eine Reihe von Mails bekommen, wo schriftlich Beantwortungen des Kabinetts waren, wo Sie in cc gesetzt wurden?

Mag. Peter Gridling: Wir haben dadurch sichergestellt und alle noch einmal an den Dienstweg erinnert, dass das auch so zu machen ist, und das gilt auch nach wie vor. Dienstweg brauche ich nicht erklären, Dienstweg ist Teil des ...

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber es ist dann auch tatsächlich spürbar passiert, im Gegensatz zu vorher?

Mag. Peter Gridling: Ich kann jetzt keine Zahlen benennen, Herr Abgeordneter, aber es war notwendig, das zu machen, und ich habe seitdem auch nicht - - Gut, das ist natürlich auch vom Zeitraum her eine entsprechende Veränderung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Erstens: Wieso haben Sie diese Weisung von Ihnen nicht selber an uns, den Ausschuss, übermittelt?

Mag. Peter Gridling: Kann ich Ihnen jetzt nicht ad hoc sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso haben Sie uns das BVT-interne E-Mail, in dem es mit dem Hinweis: konnte der Chef nicht abwehren, um die verdeckten Ermittler geht, nicht übermittelt?

Mag. Peter Gridling: Also dieses E-Mail stammt ja nicht von mir. Dieses E-Mail wurde vom stellvertretenden Abteilungsleiter an Frau S. G. (BVT) gerichtet, und ich habe mit dem stellvertretenden Abteilungsleiter telefoniert. Ich habe ihm telefonisch gesagt, was zu tun ist, weil Eile geboten war, weil das ja schon am nächsten Tag war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber Sie hatten ja Kenntnis von dem E-Mail.

Mag. Peter Gridling: Dieses E-Mail ist mir im Nachhinein bekannt geworden, ja ...

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso ist es nicht an den Ausschuss übermittelt worden?

Mag. Peter Gridling: Kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie viele dieser Mails, die dann nach dem 15. November an das Kabinett gerichtet waren, mit Ihnen in cc, und in denen es um inhaltliche Fragestellungen geht, haben Sie dem Ausschuss übermittelt?

Mag. Peter Gridling: Weiß ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kein einziges.

Mag. Peter Gridling: Kein einziges.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kein einziges. Könnten Sie das nachholen und bitte alle übermitteln?

Mag. Peter Gridling: Ich werde das überprüfen, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe dann noch eine Frage. Kennen Sie einen Herrn Fritsche?

Mag. Peter Gridling: Sie meinen den ehemaligen deutschen Staatssekretär Fritsche? Jawohl, kenne ich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit dem schon zusammengearbeitet?

Mag. Peter Gridling: Ich kenne Herrn Fritsche schon sehr lange, noch aus der Zeit, als er stellvertretender Präsident des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz war. Ich habe mit Herrn Fritsche auch in der Vergangenheit Kontakt gehabt, auch in der Zeit, wo er beamteter Staatssekretär war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und haben Sie Herrn Fritsche dem Minister vorgeschlagen?

Mag. Peter Gridling: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bisher waren Sie ja alleine Chef dieser Gruppe, dieser Arbeitsgruppe, die das BVT neu machen soll, oder?

Mag. Peter Gridling: Herr Fritsche ist auch Berater des Innenministers und unterstützt uns mit seiner Expertise, aber er ist nicht Teil der Gruppe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, aber woher haben Sie erfahren, dass er jetzt den Innenminister berät?

Mag. Peter Gridling: Ich wurde informiert, dass der Herr Innenminister einen externen Berater möchte, und meines Wissens hat der Bereich Internationales des Innenministeriums Herrn Fritsche angesprochen. In der Folge war Herr Fritsche in Wien und hat mit dem Herrn Bundesminister, glaube ich, über den Inhalt und über den Umfang auch ein Gespräch geführt. Das ist im Innenministerium geregelt worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie jetzt aktuell Kontakt mit Herrn Fritsche gehabt?

Mag. Peter Gridling: Ja. Herr Fritsche sitzt im BVT, übt tageweise seine Beratungstätigkeit aus, und es ist erforderlich, dass er auch Zugang zu den Unterlagen hat. Und um zu gewährleisten, dass diese Unterlagen auch im BVT bleiben, wurde ihm ein Büro im BVT zur Verfügung gestellt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Seit wann?

Mag. Peter Gridling: Seit dieser Woche.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und er berät dann vom BVT aus den Innenminister?

Mag. Peter Gridling: Herr Fritsche hat Termine, die durch das Protokoll des Innenministeriums geregelt werden. Sein Terminkalender ist mir nicht zur Gänze bekannt, umfasst aber selbstverständlich auch Termine mit dem Generalsekretär, mit der Generaldirektorin, mit dem Herrn Bundesminister, aber welche konkreten Termine er wann hat, ist Sache des Protokolls. Für seine Zeit der Beratung von uns steht ihm im BVT ein Büro zur Verfügung, wo er auch die ihm anvertrauten Unterlagen verstauen kann, sicher verwahren kann. So werden wir in den nächsten Monaten mit ihm zusammenarbeiten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie erfahren, dass er jetzt der Berater des Innenministers ist?

Mag. Peter Gridling: Vor circa 14 Tagen, würde ich sagen, also es ist noch nicht so lange her.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und wie haben Sie es erfahren?

Mag. Peter Gridling: Ich wurde von der Abteilung Internationales informiert, dass Herr Fritsche ein Gespräch haben wird und es von diesem Gespräch abhängig sein wird, ob er als Berater des Innenministers fungiert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Noch eine Frage zurückkommend auf diese Weisung: Vor dem 15. November – haben Sie da auch immer wieder irgendwelche Informationen ans Kabinett in cc bekommen?

Mag. Peter Gridling: Ich glaube, Grund für diese Weisung war ja, dass hier im Kabinett ein besserer Informationsstand war als bei uns, aber auch bei der Frau Generaldirektorin, weil manches direkt hingegangen ist. Das war auch der Grund für diese Weisung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie haben Sie davon Kenntnis erlangt, dass das Kabinett mehr weiß als Sie, über das eigene Amt?

Mag. Peter Gridling: Ja, das war Gegenstand in einer Vorstandssitzung in der Generaldirektion, und - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber die Erkenntnis können Sie ja nicht dort gewinnen, die müssen Sie ja schon vor dieser Besprechung gehabt haben.

Mag. Peter Gridling: Dieses Problem ist im Vorstand wiederkehrend besprochen worden. Es hat ja nicht nur das BVT betroffen, sondern auch andere Teile der Generaldirektion.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber wie haben Sie selber diese Erkenntnis für Ihren Bereich gewonnen?

Mag. Peter Gridling: Genauen Anlass kann ich Ihnen jetzt hier keinen nennen. Wir haben dieses Problem gehabt, und nach einer Besprechung in der Generaldirektion habe ich so darauf reagiert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie die Mitarbeiter des BVT angewiesen, Ihnen alle Mails zum Beispiel, die sie im ganzen Jahr 2017 ans Kabinett geschickt haben, jetzt weiterzuleiten, damit Sie zumindest auf Stand sind?

Mag. Peter Gridling: Nein, das habe ich nicht getan.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Könnten Sie Ihre Mitarbeiter anweisen, Ihnen, und dann dem Ausschuss, alle Mails zu übermitteln, die im Untersuchungszeitraum an irgendein Kabinett gegangen sind?

Mag. Peter Gridling: Grundsätzlich ja. (Abg. Krainer: Bitte?) Grundsätzlich könnte ich eine solche Anweisung erteilen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, denn das ist an und für sich abstrakt geeignet, um die politische Einflussnahme aufs BVT dokumentieren zu können; natürlich in beide Richtungen – Mails, die Sie, also Mitarbeiter des BVT, aus dem Kabinett bekommen haben, sind natürlich genauso interessant wie Mails, die Sie ans Kabinett schicken. Aber das ist an und für sich das Einzige - - Also das ist das, was wir brauchen und wollen. Wir wollen den Kontakt zwischen der politischen Ebene des Ministeriums und dem BVT sehen. Und das ist natürlich, wenn das nicht den Dienstweg geht, sondern auch anders, dann - - Denn ich habe jetzt den Eindruck, dass jeder nachdenkt: Ist in dem Mail eine politische Einflussnahme oder nicht? – Das ist unsere Aufgabe, das festzustellen. Die abstrakte Eignung ist das Mail selber, die Kommunikation selbst.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich muss Sie jetzt auf die Redezeit aufmerksam machen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja ja, ich wollte gar keine Frage mehr stellen, sondern nur auch das ausdrücken, damit aus dem Grundsatz auch eine Tat wird.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Völlig anderer Themenbereich: Ich darf noch einmal zurückkommen auf die Löschung von Daten, die ich zuerst angesprochen habe. Wie erfolgt diese Löschung von Daten, manuell, automatisch?

Mag. Peter Gridling: Die Löschung erfolgt automatisch. Deswegen muss man zwei Stufen unterscheiden: einerseits die Entscheidung zur Skartierung frei, dann bedeutet das, dass der Löschautomatismus greift, oder zur Skartierung nicht frei, anbieten oder verlängern. Und das ist eine automatische Löschroutine, die dann greift.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Ich darf Ihnen das Dokument 1552, Seite 1, vorlegen, in dem Sie in einer Dienstanweisung anregen, dass bei den Programmen STANDAT und POS 2.0, in denen keine Skartierung stattfindet, eine Löschung vorzunehmen ist. Da hätte mich nur inhaltlich interessiert: Was ist damit genau gemeint? – Ich nehme einmal an, diese manuelle Löschung.

Und die zweite Frage: Was sind das für Programme, die da besonders explizit angeführt sind?

Mag. Peter Gridling: POS 2.0 ist eine Anwendung, in der es um Objektschutzdaten geht. Hier sind Objektschutzdatenblätter drinnen. Das ist eine Anwendung, die – also beispielsweise Parlament oder Kanzleramt – Sicherheitsvorkehrungen umfasst. Das sind Dinge, wo es zu keiner Auswertung von personenbezogenen Daten kommt. Das Einzige, was hier drinnen ist, sind meines Wissens die Ansprechpersonen, die für die Sicherheit verantwortlich sind. Also hier gibt es auch keinen solchen Löschautomatismus, denn diese Dinge müssen ja vorhanden sein und gepflegt werden, sodass die Sicherheit auch permanent gewährleistet ist. Und das gilt an und für sich auch für kritische Infrastrukturen.

Und STANDAT ist jene gemeinsame Datei, jener Datenverbund, den ich schon angeschnitten habe, der mit dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz geschaffen wurde, und hier sind die Vormerkungen dann auch entsprechend zu überprüfen und zu löschen. Das ist aber jetzt, wie gesagt - - STANDAT ist in Betrieb seit 2016, den genauen Zeitpunkt weiß ich nicht, irgendwann Sommer 2016.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Und welche Dateien umfasst die STANDAT-Datei?

Mag. Peter Gridling: STANDAT ist eine Personenauswertungsdatei, eine gemeinsame aller LVT und des BVT.

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Danke, keine weiteren Fragen.

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Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals. Dann werde ich jetzt die Fraktionsvorsitzenden kurz zu mir bitten – wir sind am Ende der zweiten Fragerunde –, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen, und unterbreche zu diesem Zweck ganz kurz die Beratungen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

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(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 14.38 Uhr unterbrochen und um 14.40 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

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14.40

Vorsitzende Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Ich bedanke mich für die kurze Besprechung und teile mit, dass wir Konsens darüber hergestellt haben, dass wir nun diese dritte Fragerunde in der Fraktionsreihenfolge noch in medienöffentlicher Sitzung vornehmen und anschließend in einen geheimen Sitzungsteil übergehen werden, für den wir eine zusätzliche Runde mit 3 Minuten pro Fraktion vereinbart haben. Es gilt aber natürlich, dass die Befragungsdauer an sich 3 Stunden nicht überschreiten soll. Spätestens nach 4 Stunden werde ich die Befragung für beendet erklären.

Wir gelangen nun zur dritten Fragerunde.

Frau Abgeordnete Dr.in Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Direktor, wer hat sich Ihrer Wahrnehmung nach dafür stark gemacht, dass Herr M. F. (BVT) einen Posten im BVT erhält?

Mag. Peter Gridling: Das entzieht sich meiner Kenntnis, wer sich für ihn stark gemacht hat. Herr M. F. (BVT) wurde uns zugeteilt. Ich glaube, hier gab es auch ein entsprechendes Gespräch, möglicherweise zwischen dem Generalsekretär und meinem Stellvertreter Dr. Fasching.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sind Ihnen Äußerungen seiner Person zu Tätigkeiten in Afghanistan oder sonstige Äußerungen bekannt, die im Amt irritiert haben?

Mag. Peter Gridling: Ja, es ist mir eine Presseanfrage bekannt, wonach Herr M. F. (BVT) Äußerungen über seine Tätigkeit in Afghanistan getätigt hat. Wenn das wahr ist, dann würde das möglicherweise einen Straftatbestand darstellen. Das haben wir zum Anlass genommen, diese Presseanfrage auch der Dienstbehörde zu übermitteln.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann war die Anfrage und wann haben Sie diese Schritte eingeleitet?

Mag. Peter Gridling: Noch am selben Tag.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann war die Anfrage – ungefähr?

Mag. Peter Gridling: Ich glaube, letzte Woche war die Anfrage seitens der „Presse“ – von Frau Thalhammer, glaube ich. Sie hat beim Pressesprecher des Ministeriums angefragt. So kam die Anfrage zu uns, und aufgrund dieser Anfrage haben wir uns veranlasst gesehen, die Dienstbehörde einzuschalten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Waren Sie in die Entscheidung eingebunden, wer in der Reformgruppe sitzt und welche Funktion diese Personen innehaben?

Mag. Peter Gridling: Nein, in diese Entscheidung war ich nicht eingebunden, wir haben - - Oder: Ich war in das Projekt zur Vorbereitung der Entscheidung des Ministers eingebunden, dort habe ich dieses Projekt damals auch geleitet. Hier hatten wir unterschiedliche Arbeitsgruppen eingesetzt, um die Möglichkeiten auszuloten. Ich habe dann meine Empfehlung dem Herr Bundesminister auch ausgesprochen, und er ist dieser Empfehlung dann auch gefolgt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist Herr M. F. (BVT) Teil der Reformgruppe?

Mag. Peter Gridling: Herr M. F. (BVT) ist einer, der in der Reformgruppe mitarbeitet, aber nicht in Form einer leitenden Stellung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da ich noch Zeit habe, noch eine Frage zu der Direktive, die an Sie kam, was die Aktenlieferung an den Untersuchungsausschuss betrifft: Wie wurde von Herrn Sektionschef Vogl formuliert, welche Dokumente zu liefern sind, und gab es da ein neuerliches Schreiben, nachdem er bei uns im Ausschuss war, weil er zugesagt hat, da noch einmal nachzuhaken?

Mag. Peter Gridling: Ja, also ich glaube, wenn Abgeordneter Krainer mich daran erinnert, dann hat er recht. Ja, es ist abstrakte Einflussnahme. Ich werde natürlich noch einmal meine Mails durchsehen, inwieweit hier möglicherweise von mir Dinge übersehen wurden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Nur eine kurze Nachfrage: Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Generalsekretär Goldgruber und Ihr Stellvertreter Fasching haben betreffend Herrn M. F. (BVT) und seine Besetzung gesprochen?

Mag. Peter Gridling: Also ich glaube nicht über die Besetzung, sondern ich glaube, in der Anfangsphase, dass möglicherweise hier letztendlich vereinbart wurde, dass Kollege M. F. (BVT) uns zugeteilt wird und dann später auf eine Planstelle übernommen wurde.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Nach alldem, was wir heute über Herrn M. F. (BVT) gehört haben: Halten Sie Herrn M. F. (BVT) für die Stelle, die er gerade innehat, qualifiziert?

Mag. Peter Gridling: Für die Stelle, die er im Moment innehat, bringt er sicherlich nötige Kenntnisse mit.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Hat er Ihres Erachtens die notwendigen Kenntnisse betreffend eine Mitarbeit in der Reformgruppe?

Mag. Peter Gridling: Na ja, was das Thema Informationsbeschaffung betrifft, kann Herr M. F. (BVT) laut eigenen Angaben auf Erfahrungen beim Bundesheer und in Afghanistan zurückgreifen. Ich kann diese Erfahrungen nicht bewerten. – Kann ich nicht beurteilen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Würde er aus Ihrer Sicht als Referatsleiter in Betracht gezogen werden, sollte diese Stelle einmal ausgeschrieben werden oder offenstehen?

Mag. Peter Gridling: Ich kann hier nur verweisen: Derzeit ist die Stelle nicht ausgeschrieben. Es gibt keine solche ausgeschriebene Stelle. Wenn es eine Stelle gibt, um die man sich bewerben kann, wird die Aufgabe sein, die Bewerber entsprechend zu bewerten. Hier vorzugreifen, ist mangels einer konkreten Ausschreibung, eines Ausschreibungsinhalts nicht möglich.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielen Dank.

Vorsitzende Doris Bures: Ich frage nun: Herr Abgeordneter Amon, wollen Sie noch? – Nein. Herr Abgeordneter Krainer? – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich meine, hat Herr Major M. F. (BVT) so etwas wie einen Personalakt? Haben Sie den aus dem Verteidigungsministerium bekommen? – Wenn Sie jetzt sagen, er kann laut eigenen Angaben Informationsbeschaffung und hat Erfahrung – das muss man ja bei Beamten objektiv überprüfen können.

Mag. Peter Gridling: Ich habe keinen Personalakt gesehen. Das BVT ist aber auch nicht die personalführende Stelle: personalführende Stelle ist die Sektion I.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber Sie sind der Chef und haben eine Arbeitsgruppe, bei der jemand mitarbeitet, der selber behauptet, er kann einen Beitrag leisten. Das muss man ja objektivieren können. Oder hat wer anderer entschieden, dass er Teil der Arbeitsgruppe ist?

Mag. Peter Gridling: Also dass Herr M. F. (BVT) in der Arbeitsgruppe mitarbeitet, ist meines Wissens zwischen meinem Stellvertreter und dem Herrn Generalsekretär vereinbart worden. Die näheren Umstände, wie und welche besonderen Kenntnisse Herr M. F. (BVT) hier nach Ansicht des Generalsekretärs mitbringt, kann ich nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der Stellvertreter ist Herr Fasching?

Mag. Peter Gridling: Richtig, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Ich habe nun noch eine Frage: Frau S. G. (BVT) war heute hier und meinte, sie sieht sich in Zukunft selbst als „weißer Elefant“. Teilen Sie diese Einschätzung?

Mag. Peter Gridling: Das kann ich nicht bewerten. Frau S. G. (BVT) ist Referatsleiterin, übt diese Funktion aus. Nachdem Frau S. G. (BVT) älter ist als ich, hat sie auch ein absehbares Ablaufdatum. Die Frage „weißer Elefant“ kann ich nicht beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber „weißer Elefant“ ist ja das, was man bis zur Pension ist und nicht ab der Pension?

Mag. Peter Gridling: Na, bis zur Pension ist man ein aktiver Mitarbeiter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (erheitert): Ich glaube, so hat es Frau S. G. (BVT) nicht gemeint.

Mag. Peter Gridling: Ich kann die Gedanken der Frau S. G. (BVT) nicht lesen. Ich weiß auch nicht, was Frau S. G. (BVT) heute hier gemeint hat, wenn sie das gesagt hat. Frau S. G. (BVT) hat die Rolle der Referatsleiterin Extremismus, hat damit verbunden auch eine spezielle Verantwortung und die übt sie auch aus – durchaus selbstbewusst.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie sind als Generaldirektor bestellt für den Zeitraum 2018 bis 2022, 2023?

Mag. Peter Gridling: Mein Vertrag läuft bis 2023.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie vor, diesen zu erfüllen?

Mag. Peter Gridling: Den kann ich nicht erfüllen, weil ich vorher schon mein gesetzliches Pensionsalter erreicht habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann ist das?

Mag. Peter Gridling: Mein gesetzliches Pensionsalter erreiche ich 2022.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wollen Sie bis dorthin?

Mag. Peter Gridling: Herr Abgeordneter, ich weiß heute nicht, was ich vielleicht in zwei, drei, vier Monaten will, aber ich habe ab Mai jederzeit die Möglichkeit, auch vorzeitig einen Ruhestand zu beantragen.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Herbert, haben Sie noch Fragen in dieser Runde? – Nein. Damit ist die dritte Fragerunde beendet.

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Vorsitzende Doris Bures: Ich frage nun Herrn Dr. Strauss, ob er in medienöffentlicher Sitzung noch ergänzende Fragen hat?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Nein, danke.

Vorsitzende Doris Bures: Gut. Dann liegen mir jetzt nur mehr Fragen vor, die in geheimer Sitzung zu behandeln sind. Da die Verwendung von Stufe-4-Informationen meiner Information nach nicht in Aussicht genommen ist, kann die Sitzung auch weiterhin hier in diesem Lokal stattfinden.

Ich weise darauf hin, dass nur Personen anwesend sein dürfen, die für Stufe 3 berechtigt sind. Damit bedeutet das gleichzeitig, dass ich mich von den Vertreterinnen und Vertretern der Medien verabschiede. Ich bedanke mich für Ihre Anwesenheit und wünsche Ihnen noch einen schönen Nachmittag!

Die Mitarbeiter der Klubs und der Parlamentsdirektion, die jetzt an der Sitzung teilnehmen sollen, werden ersucht, sich zur Unterfertigung einer Anwesenheitsliste hier bei der Parlamentsdirektion einzufinden. Die Parlamentsdirektion wird die technischen Veranlassungen treffen. Ich ersuche alle Sitzungsteilnehmer, technische Geräte aus dem Saal zu bringen und zu deaktivieren – so ist das nämlich vorgesehen. Damit Sie Ihre Handys und Laptops deaktivieren und alle technischen Vorbereitungen getroffen werden können – alle technischen Fragen bitte an die Parlamentsdirektion –, unterbreche ich die Sitzung bis 15 Uhr.

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(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird von 14.52 Uhr bis 15.03 Uhr unterbrochen. – Fortsetzung: 15.03 Uhr bis 15.37 Uhr geheim; siehe Protokoll der geheimen Befragung unter Verwendung von Dokumenten der Klassifizierungsstufe 3.