210/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Jürgen Stadler in der 32. Sitzung vom 19. März 2019

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 45. Sitzung am 2. Juli 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Jürgen Stadler zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2019 07 02

 

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende

 


 


 


 

 

 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

32. Sitzung/medienöffentlich

Dienstag, 19. März 2019

Gesamtdauer der 32. Sitzung

10.03 Uhr – 17.01 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Jürgen Stadler

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich komme jetzt zur Belehrung der Auskunftsperson und der Vertrauensperson. Zunächst ich habe Datenblätter bekommen. Sind die darauf notierten Daten richtig? (Auskunftsperson Stadler: Ja!) – Danke schön.

Herr Jürgen Stadler, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, dem BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zu den Beweisthemen 1 – Datenverwendung –, 2 – Extremismus –, 4 – Kooperation – und 6 – Organisation – des Untersuchungsgegenstandes angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung. Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von einer allfälligen Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind dann berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll.

Ich komme nun zur Belehrung der Vertrauensperson: Gemäß § 46 Abs. 2 der Verfahrensordnung habe ich auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Aussage der Auskunftsperson zu belehren. Eine vorsätzlich falsche Aussage der Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Gemäß § 293 Abs. 1 beziehungsweise Abs. 2 StGB ist auch die Fälschung eines Beweismittels beziehungsweise der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels durch die Auskunftsperson mit dem Vorsatz, es im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu gebrauchen, gerichtlich strafbar.

Für sämtliche der genannten Straftatbestände gilt, dass nicht nur die unmittelbare Tat durch die Auskunftsperson, sondern auch jede Bestimmung sowie jeder Beitrag dazu durch die Vertrauensperson gerichtlich strafbar ist.

Aufgabe der Vertrauensperson ist die Beratung der Auskunftsperson, Sie dürfen jedoch keine Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgeben oder anstelle der Auskunftsperson antworten. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson können Sie sich unmittelbar an mich oder an den Verfahrensanwalt wenden.

Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet.

Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer voraussichtlich als Auskunftsperson im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu laden ist, wer die Auskunftsperson bei Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte und wer Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgibt oder anstelle der Auskunftsperson antwortet. – Danke schön.

Vorsitzende Zweite Präsidentin Doris Bures: Vielen Dank, Herr Dr. Strauss.

Herr Jürgen Stadler, Sie haben gehört, dass es die Möglichkeit gibt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Möchten Sie davon Gebrauch machen?

Jürgen Stadler: Ja.

Vorsitzende Doris Bures: Gut. Dann erteile ich Ihnen dafür das Wort. – Bitte.

Jürgen Stadler: Mein Name ist Jürgen Stadler. Ich arbeite oder arbeitete seit 2007 als Kampagnendirektor der Stiftung Vier Pfoten International, war dort für acht Länder zuständig. Seit 2011 arbeite ich für den Verein Pfotenhilfe.

Alles, was ich zum Thema Tierschutz mache und gemacht habe, findet und fand im Rahmen meiner Anstellungen statt. Ich habe aus dem Akt erfahren, dass ich in den Jahren 2007/2008 über fünf Monate lang durchgehend, rund um die Uhr, persönlich observiert worden bin. Daraus sind nur zwei Observationsprotokolle im Akt, in denen meine berufliche Tätigkeit beschrieben ist.

Im Umkehrschluss heißt dies, dass an allen Tagen und Nächten, zu denen kein Protokoll im Akt ist, gar nichts passiert ist, was mit Tierschutz zu tun hat.

Und dann wurde ich aufgrund einer Schweinebefreiung im Betrieb Artner in Bad Fischau wegen Tierquälerei angeklagt. Abgesehen davon, dass es schon sehr absurd ist, einen hauptberuflichen Tierschützer wegen Tierquälerei anzuklagen, befindet sich das entlastende Protokoll der Überwachung während des angeblichen Tatzeitraums nicht im Akt. Auch auf Antrag während der Gerichtsverhandlung wurde dieses dem Gericht auch trotz Gerichtsbeschlusses nicht zur Verfügung gestellt.

Ich habe übrigens während der Hauptverhandlung aufgrund aktueller, schockierender Rechercheergebnisse über die tierquälerischen Zustände im intensiven Schweinemassentierhaltungsbetrieb des ÖVP-Gemeinderates Michael Artner diesen wegen Tierquälerei angezeigt. Der Fall wurde überraschenderweise von derselben Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt übernommen, obwohl diese gleichzeitig gegen mich die Anklage vertrat. Sie beauftragte dazu einen Sachverständigen, und obwohl dieser in seinem Gutachten die tierquälerischen Zustände drastisch schilderte und bestätigte – unter anderem, wie er selbst miterlebte, dass Herr Artner bei der Begehung im Sterben liegende Ferkel nicht erlöste, sondern jämmerlich krepieren ließ –, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. – Und da soll man nicht an politische Einflussnahme denken?

Behörden sind meiner Information nach zur Objektivität verpflichtet, müssen also be- und entlastend ermitteln und beides in den Akt einfließen lassen. Ich finde aber in meinem angeblich über 40 000 Seiten starken Akt, der mich zum allergrößten Teil gar nicht betrifft, nichts Entlastendes, sondern nur mich in ein negatives bis kriminelles Licht stellende Schlussfolgerungen.

Den Höhepunkt im Ermittlungsakt stellt, was die versuchte Diffamierung und Kriminalisierung meiner Person betrifft, aus meiner Sicht eine Handyfunkzellenüberwachung dar, bei der festgestellt wurde, dass ich in meinem damaligen veganen Stammgasthaus Schillinger in Großmugl im Weinviertel zu Gast war. Daraus wurde der Vorwurf konstruiert, dass ich einen Hochstand in die Horizontale befördert hätte, der zwei Tage davor – davor! – in der gleichen oder einer benachbarten Funkzelle wie der des veganen Gasthauses Schillinger umgefallen war. Dass dieser Vorfall nicht in die Anklage eingeflossen ist, wundert mich und kann ich mir nur so erklären, dass es Herrn Staatsanwalt Wolfgang Handler dann doch zu peinlich wurde, dass so ein Vorwurf öffentlich verhandelt wird.

Das sind Beispiele für die Methoden, mit denen die Soko Bekleidung samt Staatsanwalt Wolfgang Handler konkret gegen mich vorgingen; und das immer einseitig und hoch emotional. Natürlich kann man ohne Kontakte zur Parteipolitik – in diesem Fall zu höchsten Kreisen der ÖVP, die die von mir angeprangerte routinemäßige, millionenfache, tagtägliche Tierquälerei deckt – politische Einflussnahme nicht beweisen, aber wenn im Gegensatz zum Normalfall nicht objektiv ermittelt wird, sondern immer nur einseitig und hoch emotional, akribisch, hasserfüllt gegen mich vorgegangen wird und ich in meinen Verteidigungsrechten dann auch noch beschnitten werde, ist das ja wohl die einzig logische Schlussfolgerung.

Als die Polizei am 21.5.2008 um 6 Uhr früh in mein Haus eindringen wollte, war ich nicht zu Hause, weil ich in Wien übernachtet hatte. Man hat mich angerufen, mit einem zivilen VW Golf dort abgeholt und zu meinem damaligen Haus nach Wiener Neustadt gebracht, das gerade auf den Kopf gestellt wurde. Die Frage, wonach man suche und ob ich helfen kann, konnte man mir nicht beantworten. Nachdem alles, was irgendwie mit Tierschutz zu tun hatte, aber auch noch vieles mehr, mitgenommen wurde, fand ich dann später in einer Liste im Akt auch Werkzeug, wie zum Beispiel zwei Handsägen, ohne die ich das Brennholz für meinen Ofen nicht mehr zerkleinern konnte. Ich erwähne dies gleich vorab, weil ich die schon in der Hauptverhandlung für Gelächter sorgende Frage an Herrn Moser, warum er Sägen besitze, auch am 6.3.2019 im „Standard“-Liveticker gelesen habe.

Ich besitze übrigens heute sogar drei Motorsägen, weil ich damit lebensgroße Skulpturen schnitze und so versuche, mein Trauma zu bewältigen.

Die Soko – nämlich die Beamten Kosa und Bogner – ist nicht einmal davor zurückgeschreckt, kurz nachdem sie mich meiner Freiheit beraubt hat, den Vorstand meines Arbeitgebers, den Vier-Pfoten-Gründer Helmut Dungler sowie die Geschäftsführerin Johanna Stadler-Wolffersgrün, an einem Abend unter der Woche ins Café Schwarzenberg zu zitieren, um ihnen in gezielt separierten Gesprächen – also Herr Kosa mit Frau Stadler-Wolffersgrün und Frau Bogner mit Herrn Dungler – darzulegen, wie extrem kriminell und gefährlich ich sei und dass da noch so einiges ans Tageslicht kommen werde und man sich von so jemandem besser distanziert. Die beiden haben den Führungskräften richtiggehend ins Gewissen geredet.

Die Betroffenen waren danach völlig traumatisiert und haben gerätselt, ob das wirklich möglich sei und sie mich wirklich so schlecht kennen. Die meisten anderen Vorgesetzten hätten sich wohl tatsächlich von einem Mitarbeiter, den die Kriminalpolizei so darstellt, umgehend distanziert, allein schon um den guten Ruf der Organisation nicht zu gefährden, und ohne nachzuprüfen, ob da tatsächlich etwas dran ist, denn warum sollte die Polizei lügen, denkt man sich schließlich als rechtstreuer Bürger.

Die U-Haft ohne konkrete Tatvorwürfe und die Haftverhandlungen, die eine reine Farce waren, haben mich den Glauben an einen Rechtsstaat immer mehr verlieren lassen, was bis heute andauert, wenn ich mir ansehe, wie viele strafrechtliche Verfahren wegen § 222 Strafgesetzbuch, Tierquälerei, eingestellt werden oder mit lächerlichem Strafmaß enden. Sogar wenn man beispielsweise über 38 Hunde verhungern beziehungsweise verdursten lässt, fasst man in Österreich nicht mehr als drei Monate bedingt aus, und das auch nur, wenn man gleichzeitig auch wegen Betrugs verurteilt wird.

Die U-Haft hat das Gefühl der Aussichtslosigkeit ausgelöst. Sie hat mich gebrochen, auch weil die Haftbedingungen in Österreich unmenschlich sind und man behandelt wird, als wäre es eine rechtskräftige Strafhaft und als ob die Unschuldsvermutung nicht existieren würde. Am 105. Tag der U-Haft, die ich jedem Abgeordneten testweise inkognito wenigstens für eine Nacht empfehle, habe ich mich über die Freilassung nur bedingt freuen können, weil ich wusste, dass das erst der Anfang war. Vom Arztzimmer der Justizanstalt Wiener Neustadt konnte ich sogar das Dach meines Wohnhauses sehen, was mich zusätzlich deprimierte.

Jeden Prozesstag bin ich von zu Hause 5 Minuten zum Gerichtsgebäude gegangen. Diese Nähe zum zentralen Ort des Unrechts hat mich fertig gemacht, ebenso die unwürdige Prozessführung, die mein Fragerecht genauso beschnitten hat wie sie sogar befangene Gutachter trotz Beweis ihrer Befangenheit unkritisch walten ließ. Dies führte wohl auch dazu, dass ich nach rund einem Jahr ganztägiger, nervenaufreibender, zermürbender Hauptverhandlungen, durch die ich natürlich keiner Erwerbstätigkeit nachgehen konnte, vom Amtsarzt für prozessunfähig erklärt wurde, weil ich diese extreme psychische Belastung nicht mehr ausgehalten habe.

Nur auf Anraten meines Anwalts und aus Angst, dass ich auch noch aus dem Prozess ausgegliedert werde und sich dadurch alles noch viel länger ziehen würde, habe ich mich nach einigen Wochen mit letzter Kraft wieder ins Gerichtsgebäude geschleppt und dieses menschenverachtende Spektakel bis zum Ende apathisch über mich ergehen lassen; die letzten Tage sogar von 9 Uhr früh bis Mitternacht. Nur an Freitagen machte das hohe Gericht um 19 Uhr Schluss, um den Anwesenden grinsend mitzuteilen, dass man keinesfalls „Dancing Stars“ versäumen wolle.

Als Vater dreier Kinder habe ich nicht nur persönlich gelitten, sondern es wurde auch meine Familie unnötigem Leid ausgesetzt. Zum einen war ich während meiner unbegründeten Haftzeit für meine Kinder nicht da und auch kaum besuchbar, und wenn, dann nur hinter einer Glasscheibe zu sehen, wie eine Ware in einer Auslage, weil mir sogar Tischbesuche verboten wurden. Für meine schulpflichtigen Kinder hieß das auch automatisch, sich in der Schule unbeantwortbaren Fragen stellen zu müssen. Zum anderen war die lange Zeit vor Gericht alles andere als familienfreundlich. An verhandlungsfreien Tagen musste ich mich intensiv auf die nächste Verhandlung vorbereiten, da ich mich ja selbst freibeweisen musste. Ich war für meine Kinder praktisch nicht mehr vorhanden, was nicht nur bei mir ein nachhaltiges Trauma verursacht hat. Meine jüngste Tochter wollte am Kreisverkehr vor dem Landesgericht Wiener Neustadt nicht mehr vorbeigehen oder vorbeifahren, aus Angst, mich wieder zu verlieren.

Diese Nähe zu diesem Ort der Ungerechtigkeit hat mich auch dazu veranlasst, nach diesem Megaprozess weit, weit wegzuziehen, um durch die räumliche Distanz das mir angetane staatliche Unrecht wenigstens verdrängen zu können, vergessen kann man es sowieso nie. Doch auch danach und sogar nach meiner Namensänderung werde ich mit Aburteilungen von ÖVP-Lokalpolitikern konfrontiert, wie etwa: Der, der war ja im Häfen.

Mit 100 Euro für jeden erlittenen Tag U-Haft wird man dann Jahre später abgespeist und das war es. Ansonsten wird man völlig im Stich gelassen, nicht einmal psychologische Unterstützung gibt es als Entschädigung. Der Staat weigert sich hier beharrlich, die vorsätzlich aufgerissenen Wunden auch nur im Geringsten wiedergutzumachen, trotz zweifelsfreien Freispruchs. Als unschuldig Angeklagter hat man in Österreich von vornherein verloren, und das hat sich bis heute nicht geändert.

Ich möchte meine einleitende Stellungnahme mit einem sinngemäß wiedergegebenen Zitat eines Beamten aus dem Bundeskriminalamt aus der Tageszeitung „Österreich“ vom 16.4.2009 abschließen, damit allen Damen und Herrn Nationalratsabgeordneten, unseren Volksvertretern, klar ist, wovon wir hier reden. Er sagte, er habe sich immer schon gewundert, dass für Ermittlungsmaßnahmen gegen Drogendealer oder die Russenmaffia kein Geld da war, es aber für die Ermittlungen gegen die Tierschützer immer genug Geld gab.

Ich glaube, das bringt das Beweisthema, um das es hier geht, mit einem Satz auf den Punkt und führt sämtliche, die politische Einflussnahme bestreitenden Aussagen der hochrangigen Zeugen aus der ehemaligen Soko Bekleidung ad absurdum.

Vorsitzende Doris Bures: Vielen Dank, Herr Stadler, für Ihre einleitende Stellungnahme.

Wir beginnen jetzt mit der Erstbefragung, die Herr Verfahrensrichter Dr. Strauss durchführen wird.

Herr Stadler, ich würde Sie bitten, das Mikrofon immer eingeschaltet zu lassen und es nur dann, wenn Sie sich beraten wollen, auszuschalten. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke für Ihre einleitende Stellungnahme, die schon einige meiner Fragen beantwortet hat. Es könnte aber sein, dass ich sie vielleicht noch einmal stelle.

Skizzieren Sie bitte Ihre Tätigkeit für den VGT von Beginn bis heute.

Jürgen Stadler: 1993 habe ich mich mit meiner damaligen Lebensgefährtin dazu entschlossen, nicht nur an Tierschutzvereine zu spenden, sondern auch aktiv zu werden und habe dann an zahlreichen Demonstrationen für Tierschutz teilgenommen; aber nie beruflich.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sind Sie Mitglied dieses Vereins?

Jürgen Stadler: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Waren Sie beim Verein VGT angestellt?

Jürgen Stadler: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sie sind bei Vier Pfoten angestellt gewesen, oder noch angestellt?

Jürgen Stadler: Gewesen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wann haben Sie erstmals davon erfahren, dass Überwachungsmaßnahmen gegen Sie angeordnet und durchgeführt worden sind?

Jürgen Stadler: Ich habe nach den Hausdurchsuchungen und Verhaftungen am 21.5.2008 Tage später, glaube ich, langsam Aktenteile in der U-Haft bekommen, aus denen das dann nach und nach hervorgegangen ist. Das genaue Datum kann ich nicht mehr sagen – auf jeden Fall nach Inhaftierung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gut. Wann und wie haben Sie davon erfahren, dass eine Soko eingesetzt worden war oder wurde?

Jürgen Stadler: Ebenso aus diesen Aktenteilen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie Wahrnehmungen zu einer möglichen politischen Einflussnahme im Zusammenhang mit der Gründung der Soko Bekleidung?

Jürgen Stadler: Aus dem Akt - -, da gibt es ein Dokument, dass ein Bekleidungskettengeschäftsführer den Innenminister angerufen hätte oder zumindest zu erreichen versucht hat und sich daraus dann anscheinend die Soko ziemlich schnell gegründet hat (Verfahrensrichter Strauss: Jetzt muss ich - -! Entschuldigung!), aber Details - -

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Details wissen Sie nicht.

Jetzt muss ich nach einem Eindruck fragen: Haben Sie den Eindruck, dass die Einsetzung der Soko Bekleidung politisch motiviert war, und wenn ja, woran machen Sie diesen Eindruck fest?

Jürgen Stadler: Ja, den habe ich eindeutig, und den mache ich daran fest, wie schon in meinem einleitenden Statement festgehalten, dass eben nicht nur mit einer anscheinend finanziell extremen Ausstattung, sondern auch hoch emotional und hasserfüllt vorgegangen worden ist; also sowohl von der Soko-Seite her, indem man einfach verweigert hat, gewisse Aktenteile herauszugeben oder zumindest Einsicht zu geben, bis hin in die Hauptverhandlungen, wo ein Staatsanwalt gesessen ist, dem man wirklich jeden Tag angesehen hat, dass er mich, und natürlich auch andere, unbedingt im Gefängnis sehen will und dass ihm das gar nicht passt, dass wir nicht aus dem Gefängnis direkt in die Gerichtsverhandlung geführt wurden.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie Wahrnehmungen, von welcher Stelle diese Motivation, diese politische Einflussnahme ausging?

Jürgen Stadler: Sie meinen eine konkrete Stelle, also konkrete Personen? (Verfahrensrichter Strauss: Ja!) – Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sondern – wenn ich jetzt weiterfrage – Sie haben nur so einen allgemeinen Eindruck?

Jürgen Stadler: Es ist so, dass meine Tierschutzaktivitäten sich natürlich gegen Tierquäler gerichtet haben, und diese Tierquäler sind ja mehrheitlich in einer bestimmten Partei beheimatet. Und ich kann mich an ein Transparent aus den 1990er-Jahren erinnern, auf dem die Abkürzung ÖVP mit österreichische Viehquälerpartei ausgeschrieben worden ist. – Ja, ich meine, ich glaube, da braucht man nicht mehr dazu zu sagen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, welche Rolle das BVT und das LVT Wien bei den Ermittlungen spielten?

Jürgen Stadler: Also soweit ich mich an den Akt erinnere, ist das BVT entweder Teil der Soko oder - -, also auf jeden Fall involviert. Ansonsten war es so, dass unsere Demonstrationen sehr, sehr häufig von BVT-Beamten in Zivil bewacht, begleitet, beobachtet worden sind. Die haben das auch auf Nachfrage, ob sie das sind, zugegeben, dass sie entweder vom BVT oder von einem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung kommen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie Namen?

Jürgen Stadler: Nein. Die haben sich nicht namentlich vorgestellt, aber sie haben zugegeben, dass sie dort angestellt sind.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja. Haben Sie Wahrnehmungen zu einer möglichen politischen Einflussnahme auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, des BVT oder des LVT Wien zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Verfahrens? – Ich frage wieder nach Wahrnehmungen.

Jürgen Stadler: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Können Sie nachvollziehen, weshalb Sie von der Staatsanwaltschaft als Teil einer kriminellen Organisation angesehen wurden?

Jürgen Stadler: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gab es im Rahmen des Verfahrens Verletzungen Ihres Rechts auf Akteneinsicht? Wenn ja, in welcher Form? – Sie haben es schon gesagt, bitte wiederholen Sie vielleicht genauer.

Jürgen Stadler: Ja, zuhauf. Also es wurden von den Anwälten Aktenteile eingefordert, es wurde Akteneinsicht eingefordert, und die wurde zuhauf nicht gewährt. Das ging so weit, dass dann sogar dagegen geklagt wurde, die Polizei auch mehrfach verurteilt wurde und trotzdem bis heute diese Aktenteile nicht herausgibt.

Ein Beispiel habe ich ja auch in der einleitenden Stellungnahme erwähnt: Was für mich ja besonders entlastend und wichtig ist, das ist eben das Überwachungsprotokoll der persönlichen Observierung zum Tatzeitraum dieser Schweinebefreiung, die mir damals vorgehalten wurde.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie Wahrnehmungen zu anderen Unregelmäßigkeiten, außer der mangelnden Akteneinsicht, im Rahmen des Ermittlungs- und Strafverfahrens? Wenn ja, welche?

Jürgen Stadler: Also es ist natürlich so, dass im Gerichtsgebäude auch dann zusätzlich noch Akteneinsicht verweigert wurde beziehungsweise Aktenkopien plötzlich nur gegen Geld angefertigt wurden; da gab es eine Gesetzesänderung. Und dann habe ich herumdiskutieren müssen, ob das, wenn ich es fotografiere, auch etwas kostet. Letztendlich habe ich das Geld, das ich zuerst fürs Fotografieren, für Fotografien, die ich selbst angefertigt habe, bezahlen musste, sogar wieder zurückbekommen. – Das ist das eine.

Das andere ist, dass während dieses elendslangen Verfahrens immer wieder auch Sachen aufgetaucht sind, die eben nicht von Anfang an bekannt waren, aber bekannt hätten sein müssen. Das heißt, es ist eben im Akt weder eine Polizeispitzel, oder wie man es nennt, erwähnt gewesen, die mich sehr gut gekannt hat – jahrelang, kann man schon fast sagen – und mit der ich eigentlich über alles gesprochen habe, weil man auch privat auf einen Kaffee oder essen gegangen ist - - Und dann ist zusätzlich noch rausgekommen – noch später –, dass auch eine Vertrauensperson als Aktivistin eingesetzt war, die ich auch sehr gut gekannt habe.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sie sprechen von der verdeckten Ermittlerin (Auskunftsperson Stadler: Genau!), die - - Wann haben Sie das erkannt, dass das eine verdeckte Ermittlerin ist, oder haben Sie das gar nie erkannt?

Jürgen Stadler: Es haben andere Angeklagte anscheinend einen Privatdetektiv eingesetzt und haben das herausgefunden, und dadurch ist das dann rausgekommen. Gesehen habe ich es dann erst im Gerichtsaal beziehungsweise auf Video, weil sie bei ihrer Aussage in einem anderen Saal gesessen ist, aber davor habe ich davon keine Ahnung gehabt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Aus dem Akt oder der Akteneinsicht haben Sie von der Existenz der verdeckten Ermittlerin nicht erfahren?

Jürgen Stadler: Nein, keine Ahnung. Aber es war natürlich auffällig, dass sie dann in dem Verfahren nicht mehr aufgetaucht ist. Nur, ich meine, da sind viele Aktivisten nicht mehr aufgetaucht, insofern kann man daraus keine Schlussfolgerungen ziehen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön.

Ich beende meine Erstbefragung.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Strauss.

Damit kommen wir zur ersten Fragerunde. Die RednerInnenvereinbarung ist Ihnen bekannt.

Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Grüß Gott, Herr Stadler!

Jürgen Stadler: Grüß Gott!

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Ich möchte ein bissel an den Anfang zurückgehen: Was waren denn eigentlich Ihre Beweggründe, dass Sie sozusagen aktiver Tierschützer wurden?

Jürgen Stadler: Ah, pfff! Ich habe - - Hm, da muss ich sehr weit zurückgehen. Ich habe beim Meinl, als er noch in der Form existierte, dass er viele Filialen hatte und auch solche Gourmetgeschäfte, wie es heute noch eines gibt, in Wiener Neustadt als wahrscheinlich 12-, 13-Jähriger Eier in einer Verpackung gesehen, die mit Holzwolle ausgelegt war, die wie ein Nest ausgesehen hat. Und da ist draufgestanden: „Toni’s Freilandeier“. Das war irgendwie so ein Gefühl: Aha, das ist wie damals, als ich noch kleiner war, auf dem Bauernhof, wo wir Urlaub gemacht haben. Das sind diese Eier, und die kann man jetzt im Supermarkt kaufen. Ich habe dadurch erst begriffen, dass es ja auch noch andere Eier gibt, nämlich Käfigeier und so weiter, und dass das mit Tierquälerei zu tun hat. So hat sich dieser Gedanke natürlich fortgesetzt, und je mehr man an Informationen herankam, desto mehr offenbarte sich auch, was eigentlich alles an schrecklichen Dingen mit Tieren passiert. Das hat mich dazu veranlasst, mich immer mehr damit zu beschäftigen, und, wie gesagt, war meine damalige Lebensgefährtin 1993 so, dass sie an viele Organisationen wenige kleine Beträge spendete, und ich zu ihr gesagt habe: Ja also, das bringt doch nichts, machen wir doch aktiv etwas.

Wir haben dann zwei der Organisationen, denen sie damals gespendet hat und die uns gefallen haben, angeschrieben, weil die aktiv waren – das waren Greenpeace und der Verein gegen Tierfabriken –, und gefragt, ob man irgendwie helfen kann, aktiv werden kann. Da hat Greenpeace nicht geantwortet, aber der Verein gegen Tierfabriken hat uns recht rasch zu einem monatlichen Aktivistentreffen eingeladen, und damit begann sie, die aktive Laufbahn.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Okay, das war auch in Ihrem Eingangsstatement. 1993 sind Sie aktiv geworden. (Auskunftsperson Stadler: Mhm!) Wie hat so eine aktive Tätigkeit tatsächlich ausgeschaut?

Jürgen Stadler: Also es gab verschiedene Aktivitäten. Die einen waren, dass man die Missstände selbst recherchiert hat oder dass jemand anderer Missstände recherchiert hat, Bilder gemacht hat, Informationen eingeholt hat, daraus Flugblätter, Plakate gemacht hat, Transparente und dann Aktionen, Demonstrationen auf öffentlichen Plätzen organisiert hat, um das der Öffentlichkeit näher zu bringen, sie aufzurütteln; das Gleiche dann natürlich mit Medienarbeit beziehungsweise haben die Aktionen selbst dazu gedient, die Medien darauf aufmerksam zu machen, und das ist ja relativ erfolgreich gelungen.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Da hat man sozusagen Staub aufgewirbelt. Zur Begründung der Sonderkommission Bekleidung gehörten unter anderem ja auch diese Tierbefreiungsaktionen. Meine Frage – jetzt grundsätzlich –: Waren Sie vor dem Fall der sogenannten Schweinebefreiung bei Befreiungen dabei?

Jürgen Stadler: Wenn ich Befreiungen mache – mache ich heute nicht mehr –, dann mache ich die medienöffentlich. (Abg. Kumpitsch: Okay!) Das heißt, da wird im Vorhinein eine Presseaussendung verschickt, dass dort und dort eine öffentliche Befreiung stattfindet; das heißt, da wird dann ein mobiler Freilandzaun aufgebaut und dann werden die Stalltüren geöffnet. Bei so etwas war ich, glaube ich, zwei- oder dreimal dabei.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Muss man da nicht mit Widerstand seitens der Eigentümer der Tiere rechnen?

Jürgen Stadler: Ist auch so gewesen, ja.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Für mich liegt ein Widerspruch darin, dass man sagt: Ich befreie Tiere aus ihrer Notsituation und riskiere dabei aber gleichzeitig, dass Tiere verenden. Das war zum Beispiel bei der Nerzbefreiung so – die war schon 1997. Da waren Sie auch, glaube ich, einmal im Verdacht oder - -

Jürgen Stadler: Im Verdacht war ich, ja.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Genau, im Verdacht, beteiligt gewesen zu sein. Ich glaube, Sie sind von diesem Verdacht freigesprochen worden.

Jürgen Stadler: Ja.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Was ich aber nicht verstehe, ist Folgendes: Wie passt das, wenn ich 400 Tiere befreie und davon 140 Tiere verenden, mit aktivem Tierschutz zusammen?

Jürgen Stadler: Na ja, um jetzt bei Nerzen zu bleiben: Da ist es ja so, dass diese auch eine natürliche Sterblichkeitsrate haben. Das ist ja im Gerichtsverfahren ausführlich – ich glaube fast, sogar über Tage – mit dem Sachverständigen erörtert worden, dass durch die Befreiung erstens einmal nicht überdurchschnittlich viele Tiere sterben, so als wenn diese Tiere wild leben würden. Das andere ist natürlich ein ganz wichtiger Punkt: Durch die Befreiung überlebt die Mehrheit, und wenn sie nicht befreit werden, sterben alle – nämlich wenige Wochen oder Monate später. Deshalb kann ich das nachvollziehen, dass jemand sagt, er geht diesen Schritt und riskiert vielleicht dafür sogar Gefängnis, wenn er den Tieren hilft.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Das kann man so sehen, wenn aber von 400 Tieren 260 eingefangen werden, dann 20 wieder zurückgebracht werden und der Rest eigentlich in der freien Natur verendet, weil sie nicht lebensfähig sind - - Wie gesagt, das ist ein bisschen ein Widerspruch, das kann ich nicht ganz verstehen.

Jürgen Stadler: Aber: Woher kommen diese Zahlen?

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Das ist aus einem Akt, aus dem damaligen Strafakt, da steht das drinnen.

Jürgen Stadler: Gut, die kann ich jetzt nicht nachvollziehen, aber es ist damals mit Büchern, mit Studien und allem nachgewiesen worden, dass da der Großteil überlebt und noch über Jahre lebt und so weiter. Ich meine aber, das ist sowieso eine philosophische Frage, weil sie ja, wie gesagt, alle sterben, wenn man sie nicht befreit.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Auch Mastschweine, zum Beispiel (Auskunftsperson Stadler: Genau!), oder Schweine, die zum Verzehr bestimmt sind. Jetzt komme ich gleich zu diesem Fall, also dieser Befreiung.

Jürgen Stadler: Meinen Sie die Schweinebefreiung?

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Die Schweinebefreiung. Inwiefern waren Sie da beteiligt? Man weiß aus den Akten, dass Sie Rad gefahren sind und sozusagen festgestellt haben, dass dort Schweine verendet sind. Wie haben Sie das vom Fahrrad aus sehen können?

Jürgen Stadler: Na, na, also wir sind stehen geblieben.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Ah, Sie sind stehen geblieben und hingegangen. (Auskunftsperson Stadler: Genau!) Also gut, Sie sind hingegangen. War da der Stall geöffnet oder geschlossen?

Jürgen Stadler: Er war geschlossen, aber nicht versperrt.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Und das war aber am Nachmittag, nicht?

Jürgen Stadler: Genau, später Nachmittag – weiß ich nicht –, 18 Uhr oder so, glaube ich. Es war jedenfalls noch hell, das haben wir sogar damals mit einem Wettergutachten der ZAMG nachweisen müssen, denn da ging es sogar darum, dass – kann ich mich jetzt erinnern – da die Sommerzeit noch nicht war, die Sommerzeitumstellung noch nicht war, und wenn die Sommerzeitumstellung schon gewesen wäre - - oder doch war und deswegen war es noch hell, da es irgendwie vom Tatzeitraum im Finstern passiert sein soll, oder die Fotos im Akt, glaube ich, im Finstern gemacht worden sind oder so.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Was haben Sie sich dabei gedacht? Was wollten Sie tun oder was haben Sie getan, als Sie diese verendeten Tiere gesehen haben?

Jürgen Stadler: Ich habe damals keine Kamera dabeigehabt. Ich habe auch kein Handy gehabt, das eine Kamera gehabt hat, aber anscheinend hat von den Mitfahrenden einer eine Kamera dabeigehabt und hat die Zustände fotografiert oder zumindest das, was mir halt aufgefallen ist: dass im Türbereich zwei halb aufgefressene tote Schweine gelegen - - und das ist dokumentiert worden, aber nicht von mir.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Wem haben Sie diese Information dann weitergegeben, dass es sozusagen diese toten Schweine gibt und dass da vielleicht mit der Tierhaltung etwas nicht stimmt?

Jürgen Stadler: Wem ich es weitergegeben habe?

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Ja, genau. Sie waren ja dort, nicht?

Jürgen Stadler: Aktiv habe ich es niemandem weitergegeben, sondern ich bin, sogar noch während der Radfahrt, von einer Aktivistin angerufen worden, die gefragt hat, ja machen wir das morgen oder so, glaube ich, und ich habe gesagt, ich bin jetzt gerade dort und dort, und es sind furchtbare Zustände. – Soweit ich mich erinnern kann, habe ich das, glaube ich, gesagt.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Das war Zufall, dass Sie angerufen wurden oder habt ihr euch vorher besprochen: Wir schauen jetzt einmal bei dem Bauern vorbei?

Jürgen Stadler: Dass ich angerufen wurde oder dass wir da vorbeifahren?

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sie haben gerade gesagt, Sie sind von einer Aktivistin angerufen worden (Auskunftsperson Stadler: Ja!), und der haben Sie erzählt, dass Sie gerade dort waren und eben diese Zustände vorgefunden haben.

Jürgen Stadler: Genau. Also die hat aus einem ganz anderen Grund angerufen. (Abg. Kumpitsch: Okay!) Ich habe dann erzählt, ich bin gerade dort und dort und es ist ganz furchtbar.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Letztlich ist es ja so gewesen, dass Sie dann, wie man kriminalistisch sagen kann, ins Fadenkreuz dieser Ermittler gekommen sind (Auskunftsperson Stadler: Ja!), und in weiterer Folge festgenommen wurden und in U-Haft gekommen sind.

Jürgen Stadler: Viel später, mhm.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Aus dem Akt, als Sie nämlich gegen die Weiterführung der U-Haft Beschwerde erhoben haben - - Das ist das Dokument mit der Nummer 6737. Ich lasse es Ihnen vorlegen, es geht gleich oben um den ersten Satz. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Jürgen Stadler: Ja.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Da wurde nämlich vom Oberlandesgericht Wien als Begründung für die Verlängerung der U-Haft angeführt, dass man bei Ihnen im Rahmen der Hausdurchsuchung Lacke, Chemikalien, Stinkbomben, Handfunkgeräte und so weiter sichergestellt hat, die auf eine Beteiligung an schweren Sachbeschädigungen ebenso wie an einer kriminellen Organisation hinweisen würden. Wurde das tatsächlich bei Ihnen sichergestellt?

Jürgen Stadler: Ja. Da Sie das herausgreifen: Das ist ein wirklich gelungener Fall für den Versuch, jemanden zu kriminalisieren. Es hat sich nämlich herausgestellt, dass die sichergestellten Dinge, die hier aufgelistet sind, natürlich in einem Haushalt vorkommen – teilweise.

Ich beginne jetzt einmal im Detail. Die sichergestellten Lacke: Also, dass ich keine Lacke zu Hause haben darf – als Einfamilienhaus –, mit denen ich Sachen streichen darf - - Chemikalien: Natürlich brauche ich dann auch wieder einen Lackverdünner – also das ist eben gar nicht näher beschrieben, um es zu dramatisieren –, aber das sind sicher Nitroverdünner oder sonstige Sachen, die man für Lacke verwenden muss, gewesen.

Stinkbomben (Heiterkeit der Auskunftsperson): Das sind diese Faschingsdinger von meinen Kindern gewesen – das sind so kleine Ampullen –, wenn man drauftritt, stinkt es ein bisschen nach faulen Eiern. Dann die Handfunkgeräte: Das ist im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit

völlig klar. Es ist ja auch sogar in einem persönlichen Rund-um-die-Uhr-Überwachungsprotokoll die Rede davon, dass ich in der Nähe von Wiener Neustadt, in der Nacht unweit eines Legebatteriebetriebs, nämlich Latschenberger, in einem Feld stehe und mit – ich weiß nicht, ob die damals festgestellt haben – einem Handfunkgerät warte. Ich bin aber da natürlich mit einem Handfunkgerät gestanden, weil andere Aktivisten in der Legebatterie drinnen waren und dort gefilmt haben. – Sonst ist nichts, oder? Also ich sehe sonst nichts.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Nein, das war es im Wesentlichen. Da Sie vorhin auf die Frage des Herrn Verfahrensrichters gesagt haben, Sie glauben, dass das Ganze politisch motiviert ist: Wenn ich als außenstehender Betrachter das lese, würde ich natürlich auch zu dem Schluss kommen, dass da schon ein bisschen mehr ist.

Jürgen Stadler: Genau, das ist ja beabsichtigt, nicht?

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Fakt ist, diese Gegenstände waren dort. Ich will das ja nicht beurteilen.

Jürgen Stadler: Ja, ja, das bestreite ich nicht, im Gegenteil. Das aber zeigt eben genau, was damals beabsichtigt wurde, nämlich, das alles extrem zu dramatisieren. Und wie im Eingangsstatement erwähnt: Diese Sägen, die auch mir vorgehalten wurden, das ist eigentlich erschütternd; ich traue mich das gar nicht als lächerlich zu bezeichnen, sondern es ist erschütternd.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Das war es vorerst, danke schön.

Jürgen Stadler: Gebe ich das (auf ein Schriftstück verweisend) wieder zurück?

Vorsitzende Doris Bures: Die Unterlagen bitte am Tisch liegen lassen und nicht mitnehmen. (Auskunftsperson Stadler: Mhm!)

Frau Abgeordnete Dr.in Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Stadler, danke für Ihr Kommen! Meine erste Frage wäre, ob Sie jemals nachvollziehen konnten, weshalb Sie Bestandteil eines kriminellen Netzwerkes sein sollten.

Jürgen Stadler: Nein. Vor allem: Was für ein kriminelles Netzwerk? Also das - - (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Ich habe keines gesehen, und es wird auch bis heute keines gesehen, da es ja rechtskräftige Freisprüche gegeben hat. Also habe ich zu keiner Zeit nachvollziehen können, wie ich ein Teil von etwas sein soll, was nicht existiert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte die Causa chronologisch ein wenig durchfragen und mit den Überwachungen anfangen. Welche Überwachungsmaßnahmen wurden gegen Sie gesetzt?

Jürgen Stadler: Also konkret die bereits erwähnte Rund-um-die-Uhr-Observation, Telefon-, also Handyüberwachung und E-Mails. Soweit ich mich jetzt erinnere, ist es, glaube ich, bei mir nicht mehr gewesen, zumindest weiß ich nicht von mehr. Da man ja bei Weitem nicht alles weiß, was alles passiert ist, ist das jetzt einmal das, an das ich mich erinnere. Im Akt war zumindest nichts von Peilsendern oder Videoüberwachung meines Hauses zu lesen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann erfuhren Sie von den Maßnahmen, von denen Sie jetzt wissen?

Jürgen Stadler: Wie gesagt, nach dem 21.5.2008 sind uns nach und nach von den Anwälten Aktenteile in die U-Haft geliefert worden, und da habe ich das nach und nach erfahren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Welche belastenden Sachverhalte wurden durch diese Überwachungsmaßnahmen festgestellt?

Jürgen Stadler: Einerseits, soweit ich mich erinnere, eben dieser Hochstand im Weinviertel, der umgefallen ist, zwei Tage bevor ich im Stammgasthaus essen war und dadurch in der gleichen oder einer benachbarten – das weiß ich nicht mehr genau – Funkzelle eingeloggt war und diese Schweinebefreiung. Ich meine, als belastend ist alles dargestellt worden. Genauso wie diese Lacke und Sägen ist natürlich auch dargestellt worden, dass ich in der Nacht auf einem Feld mit einem Funkgerät stehe, denn daraus ist natürlich zu konstruieren versucht worden, dass jemand einen Anschlag in einer Legebatterie macht, während ich draußen aufpasse, obwohl ja dort nichts passiert ist und auch in den Medien dann rein nur die Film- und Fotoaufnahmen dieser Legebatterie zu sehen waren, und die Legebatterie ja bis heute vom Gebäude her unversehrt steht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Fanden Ihrer Wahrnehmung nach diese Ergebnisse von den Überwachungsmaßnahmen gegen Sie, die Sie jetzt genannt haben, Eingang in den Abschlussbericht?

Jürgen Stadler: Na ja, belastend haben Sie Eingang gefunden, ja, entlastend nie. Das heißt, Überwachungsberichte, die entlastend waren, sind nie im Akt aufgetaucht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, es wurde selektiv ausgewählt?

Jürgen Stadler: Absolut! Es sind, wie gesagt, überhaupt nur zwei Überwachungsprotokolle meine Person betreffend im Akt, und beide betreffen, soweit ich mich erinnere, solche Recherchedokumentationen von – ich glaube, sogar in beiden Fällen – Hühnerbatterien.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben demnach den polizeilichen Abschlussbericht zu lesen bekommen? (Auskunftsperson Stadler: Ja!) Aber wann?

Jürgen Stadler: Ziemlich am Anfang der U-Haft ist, glaube ich, ein Zwischenbericht gekommen. Wann der Abschlussbericht gekommen ist? – Ich glaube, das war nach der U-Haft, aber das kann ich jetzt nicht mehr sagen, daran kann ich mich leider nicht mehr genau erinnern.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): War die Richterin schon zu Beginn des Verfahrens über die gegen Sie gesetzten Überwachungsmaßnahmen informiert?

Jürgen Stadler: Das weiß ich nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie war die Reaktion der Richterin, als sie davon erfahren hat?

Jürgen Stadler: Die Richterin hat sowieso sehr wenig, und wenn, dann nur sehr widerwillig zugelassen, dass man Aktenteile vorlegt, auch wenn sie schon im Akt waren, also nicht, wenn man erst vermutet hat, dass da etwas aufgrund des Zeitraums sein müsste.

Vor allem, wenn es entlastend war, oder vor allem, wenn es die Polizei in ihren einseitigen Ermittlungsmethoden aufgedeckt hat, dann wurde genauso versucht, das zu unterbinden, wie auch versucht wurde, das Fragerecht an die leitenden Soko-Beamten, die dann im Zeugenstand waren, zu unterbinden, oder einfach den Sinn, auf den die Frage abzielt – das, was man herausfinden wollte –, zu erfragen, bevor ich noch die Frage stellen kann, um damit dem Zeugen die Antwort schon in den Mund zu legen oder ihn zu warnen, dass er darauf nicht antworten soll, weil er sich damit selbst in die Bredouille bringen könnte.

Also der Eindruck war der, dass die Richterin extrem staatsanwalts- und polizeiverbunden war, vertrauensvoll war, dass die ganz sicher nicht lügen. Das hat sich dann schlagartig geändert, als diese verdeckte Übermittlerin aufgedeckt wurde. Da hat sie anscheinend das Vertrauen in ihre einseitigen Informanten verloren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die verdeckte Ermittlerin wurde der Richterin ja verschwiegen.

Jürgen Stadler: Genau. Deshalb war das dann anscheinend so eine negative Überraschung für sie. Dadurch ist dann auch - -, also die Verfahrensführung hat sich dann total geändert. (Abg. Krisper: Mhm!) Es wurden zwar trotzdem nur ganz wenige Fragen seitens der Verteidigung zugelassen, das war aber dann anscheinend deshalb, weil man das Verfahren sehr schnell beenden wollte. Trotzdem aber: Die Zeugenladung der Staatsanwaltschaft musste aus Angst vor Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben schon ein wenig erzählt, wie Sie Staatsanwalt Handler erlebt haben. (Auskunftsperson Stadler: Ja!) Haben Sie jemals persönlich mit ihm gesprochen?

Jürgen Stadler: Nein. – Also vielleicht einmal beim Versuch einer Akteneinsicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie zur Problematik der Akteneinsicht noch etwas ausführen? Sie haben schon gesagt, dass ein Überwachungsprotokoll der persönlichen Observation zurückgehalten wurde und es dazu auch kein entsprechendes Gerichtsurteil – einen Beschluss – gab.

Jürgen Stadler: Da gab es sogar einen Gerichtsbeschluss, da das ja mein entlastendes Hauptdokument wäre. Daraufhin ist dann geantwortet worden: Na, in dieser Nacht wurde nicht observiert, denn dieser Zeitraum der Observation ist ja nur bewilligt oder angeordnet oder - - – keine Ahnung, wie das heißt – gewesen, aber das heißt ja nicht, dass man dann jeden Tag 24 Stunden überwacht! – das war dann das Argument –, und: Dazu kann man eben nix vorlegen, weil nix da ist!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zufällig wurde also gerade in den zwei Nächten, um die es sich dreht, laut Protokoll - - (Auskunftsperson Stadler: Na, eine Nacht, glaube ich, sogar nur!) – Zufällig wurde in der einen Nacht dann nicht observiert.

Jürgen Stadler: Genau, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hatten Sie sonst noch Probleme mit der Akteneinsicht?

Jürgen Stadler: Ja, immer wieder – also das lief ja über den Anwalt –, wie gesagt, das eine war dann direkt bei der Polizei, dass eben verschiedenste Aktenteile nicht rausgegeben wurden, und das andere war eben dann, dass man sogar verhindern wollte, dass man Akten ohne Kostenersatz bekommt – selbst wenn ich es nur fotografiert hätte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gab es mit der Akteneinsicht noch Probleme während der Hauptverhandlung?

Jürgen Stadler: Ja, ja, immer wieder. Zum Beispiel eben auch diese verdeckte Ermittlerin, aber das ist nur ein Beispiel von vielen. Genauer kann ich mich nicht mehr erinnern.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer wäre verantwortlich gewesen, Ihnen aufgrund der Beschlüsse des Gerichts Akteneinsicht zu gewähren?

Jürgen Stadler: Ich kann mich erinnern, dass es eine Stelle in der Wasagasse war, von der ich mir nach Beschluss persönlich Aktenteile, glaube ich, geholt habe und auch Asservate abgeholt habe; es muss Kriminalpolizei oder so gewesen sein, aber näher kann ich mich nicht mehr erinnern. Es ist ja alles über den Anwalt gelaufen, um die Akten zu beschaffen. Nur direkt im Gerichtsgebäude bei der Staatsanwaltschaft habe ich es auch selber mit Anwaltsbegleitung während der Hauptverhandlungen beziehungsweise in den Pausen der Hauptverhandlungen versucht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Könnten Sie die Hausdurchsuchung aus Ihrer Sicht schildern?

Jürgen Stadler: Ja, also, wie gesagt, das ist - - Ich habe anscheinend als Einziger der zehn Leute nicht zu Hause geschlafen, sondern in Wien statt Wiener Neustadt. Um 6 Uhr Früh hat mein Handy geläutet, und es war ein technisches Geräusch, ich weiß nicht mehr – ich habe es damals irgendwie beschrieben –, so ein technisches Blubbern; ich habe: Hallo, hallo!, gesagt, und dann wieder aufgelegt, weil ich gedacht habe, das ist irgendwie ein Verbindungsfehler. Beim zweiten Anruf, ich glaube, 10 Minuten später, habe ich dann eine Stimme verstanden – also die sich wahrscheinlich als Polizei gemeldet hat –, die gefragt hat, wo ich bin, und ich habe gesagt: Ja, eben in Wien, dort und dort!, und gefragt, was los ist: Ja, wir müssen Sie abholen, wir sind vor Ihrem Haus und es gibt eine Hausdurchsuchungsanordnung und einen Haftbefehl! – Ich habe gesagt: Ja, holen Sie mich ab, da kann ja nix dran sein!

Dann ist eben dieser zivile VW Golf geschickt worden; ich wurde von zwei Personen abgeholt, mir wurde das Handy gleich weggenommen und wir sind dann halt nach Wiener Neustadt gefahren, wo die aber dann schon drinnen waren. Ich weiß nicht mehr warum, aufgebrochen ist es in meinem Fall nicht worden. Dort habe ich eine Zeit lang noch zuschauen dürfen beziehungsweise mir den Haftbefehl und die Hausdurchsuchungsanordnung durchlesen dürfen. Dann ist mir gesagt worden: So, jetzt müssen wir gehen!, weil ich befragt werden muss und dazu auf die Polizeidirektion Wiener Neustadt gebracht werden muss. Das war alles mit einem Zivilfahrzeug. Man hat mir Handschellen angelegt, aber die Jacke so drübergezogen, damit man die Handschellen nicht sieht. – Ja, das ist an und für sich normal abgelaufen, muss ich sagen.

Das Einzige, was dann war, war, dass man halt, ohne zu fragen, auch DNA abgenommen hat – und sonstige Merkmale –, und mich dann relativ schnell in die Justizanstalt gebracht hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wurden Sie im Rahmen der Hausdurchsuchung gefragt, die gesuchten Gegenstände freiwillig herauszugeben?

Jürgen Stadler: Nein, und ich habe eben, wie gesagt, auch gefragt, wonach überhaupt gesucht wird, und das konnte mir niemand beantworten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Schönen guten Morgen! (Auskunftsperson Stadler: Grüß Gott!) Ich habe ein paar Fragen: Sie waren eine der vier Personen, bei denen der Freispruch aufgehoben wurde. Ist das richtig?

Jürgen Stadler: Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das heißt, wie lange hat Ihr Prozess insgesamt gedauert?

Jürgen Stadler: Bis ins Frühjahr 2014.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Insgesamt dann zwei Jahre, denn 2007 war die - -

Jürgen Stadler: 2008 im Frühjahr war die Hausdurchsuchung. 2010 bis 2011 war die Hauptverhandlung erster Instanz, und dann eben 2014 die zweiter Instanz.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wieso wurde bei vier Personen berufen, wissen Sie das noch?

Jürgen Stadler: Ich glaube, es ging um die Einzeldelikte. Also es ist praktisch gegen die kriminelle Organisation nicht berufen worden, aber – ich glaube, sogar ausnahmslos – gegen die Freisprüche bezüglich Einzeldelikte.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Was war das Einzeldelikt oder was waren die Einzeldelikte bei Ihnen?

Jürgen Stadler: Das ist eben diese Schweinebefreiung.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Was wurde Ihnen da konkret vorgeworfen?

Jürgen Stadler: Tierquälerei und Sachbeschädigung beziehungsweise schwere Sachbeschädigung.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Die schwere Sachbeschädigung hat sich bezogen auf die - -

Jürgen Stadler: Also zunächst einmal sind ja Tiere in Österreich leider Sachen. Wenn dieser Sachwert beschädigt wird, in Bezug auf Verkaufswert, der wegfällt, wenn die Tiere sterben beziehungsweise wenn sie verletzt werden und tierärztlich behandelt werden müssen - -, die Tierarztkosten eben oder auch sonst wahrscheinlich auch die Aufräumkosten oder sonstige Sachen. Also es ist jedenfalls - -

Ich erinnere mich jetzt gerade, es gibt einen Aktenteil, wo die Soko versucht, Herrn Artner dazu zu bringen, den Preis in die Höhe zu treiben, damit diese 5 000 Euro erreicht werden, die meiner Erinnerung nach für die schwere Sachbeschädigung nötig sind – also da gibt es Gespräche. Ihn hat das überhaupt nicht interessiert, das hat man auch in der Verhandlung gemerkt, der wollte da nicht in Erscheinung treten, aber die Staatsanwaltschaft hat da drauf gedrängt, dass wenigstens irgendetwas an Einzeldelikten hervorkommt oder angeklagt werden kann. Da wäre natürlich die nicht schwere Sachbeschädigung zu wenig gewesen, und die Tierquälerei ist ja sowieso absurd. Dass es nicht zu peinlich war, das einem Tierschützer vorzuwerfen, wundert mich eh; und das ist ja dann medial ein Schuss ins Knie geworden.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sie wurden ja von beiden Sachen freigesprochen.

Jürgen Stadler: Genau.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Was wurde vom Gericht als Schaden festgestellt? Können Sie uns das erklären, weil Sie gesagt haben, dass da versucht wurde, den Schaden in die Höhe zu treiben?

Jürgen Stadler: Also es ist meiner Erinnerung nach - - Meinen Sie jetzt beim Urteil oder während der Verhandlung? Beim Urteil ist er ja auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden, also insofern ist ja keiner festgestellt worden. Während der Verhandlung ging es natürlich lang und breit darum, Kostenaufstellungen, Rechnungen vorzulegen, aber da waren an konkreten Rechnungen halt nur die Tierarztrechnungen dabei, soweit ich mich erinnere, und vielleicht halt eigene Angaben über Aufräumarbeiten oder – was habe ich vorher noch gesagt? – eben den Verlust durch Verkaufswert, der dann ausfällt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Können Sie mir erklären, warum Sie auch wegen Tierquälerei angeklagt waren?

Jürgen Stadler: Na ja, weil behauptet wurde, dass sich die Schweine durch diese Befreiung in Rangkämpfen gegenseitig verletzt haben und gestorben sind.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ich kenne ja keinen solchen Betrieb: Können Sie mir vielleicht erklären, denn diese Tiere – also so, wie ich das verstanden habe – sterben ja auch während sie in diesem - -

Jürgen Stadler: Genau, nachweislich, also das ist ja nicht etwas, das man nachweisen muss – aber anscheinend muss man es, wenn man eine Anzeige macht. Es ist aber allseits bekannt, weil ja sogar in einschlägigen Fachzeitschriften die Rede von der Ausfallsrate ist, und die geht im Normalfall bis zu 10 Prozent. Kürzlich ist übrigens ein Betrieb in Deutschland in den Medien gewesen, der sogar 20 Prozent hat. Das heißt, das ist eine einkalkulierte Ausfallsfrate, die durch diese extrem tierquälerischen Verhältnisse in diesen Massentierhaltungsställen verursacht wird.

Man muss sich das so vorstellen: Da sind Tiere auf engstem Raum zusammengepfercht, über ihren eigenen Exkrementen, ohne eine Chance zu entkommen. Wenn man sich in diese aussichtslose Lage hineinversetzt, dann wird man natürlich wahnsinnig.

Man muss sich das als Mensch vorstellen, da käme es auch zu Aggressionen. Das ist aber auch aus der Sklavenhaltung oder aus sonstigen Gefängnisverhältnissen geschichtlich erwiesen, dass da Aggressionen entstehen. Um diese Aggressionen – die kann man ja nicht hintanhalten, außer durch Beruhigungsmittel, die auch teilweise gegeben werden –, um die Auswirkungen der Aggressionen zu unterbinden, schneidet man den Schweinen zum Beispiel die Schwänze ab. Dass sie sich dann gegenseitig die Ohren an- und sogar abbeißen, kann man nicht verhindern, denn die Ohren abzuschneiden, ist zum Glück nicht erlaubt.

Es wundert mich eh, dass das in Österreich nicht erlaubt ist, weil da ja alles erlaubt ist, wenn es um sogenannte Nutztiere geht. Bei Hunden wäre man wahrscheinlich sofort im Gefängnis, wenn man die so wie Schweine halten würde. Sie verletzen sich dann halt trotzdem noch, mit Kratzern und so weiter, und sie beißen sich auch gegenseitig tot.

Also wenn das sozusagen ein Underdog ist, der schon am Boden liegt, weil er nicht mehr kann, weil er diese Zustände nicht mehr aushält, dann beißen die anderen drauf hin. Da sind die nicht sozial, da sind die nicht rücksichtsvoll, sondern die beißen auf den hin. Das kann eben sehr leicht passieren, dass er dadurch zu Tode kommt, und das sind eben dann die Ausfälle.

Weitere einkalkulierte Ausfälle sind zum Beispiel bei den Ferkeln. Da sind die Tiere so hochgezüchtet, dass sie mehr Ferkeln bekommen, als sie ernähren können – das sind also schon teileweise mehr Ferkel als überhaupt Gesäuge, Zitzen –, das heißt, mindestens eines – bis teilweise drei – der Tiere kommt zu wenig oder gar nicht an die Milch und wird immer schwächer und stirbt langsam dahin.

Das ist eben bei meiner Anzeige dann durch den Sachverständigen nachgewiesen worden, dass da sogar live während der Begehung solche Ferkel langsam im Sterben waren und Herr Artner nicht Abhilfe geschaffen hat, obwohl es seine Verpflichtung wäre, diese zu erlösen oder zumindest den Tierarzt zu rufen, der helfen kann.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sie haben vorhin auch gesagt, dass betreffend den Schadenersatz auf den Zivilrechtsweg verwiesen wurde. Wie ist es da weitergegangen? Können Sie uns da etwas sagen?

Jürgen Stadler: Ich habe nichts mehr gehört.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Nichts mehr gehört, verstehe.

Durch die Berufung und so weiter haben Sie jetzt fast sechs, sieben Jahre prozessiert. Wie hat sich Ihr Leben in dieser Zeit verändert?

Jürgen Stadler: Also zunächst einmal ist es – in der U-Haft – extrem bergab gegangen. Ich habe das Vertrauen in den Rechtsstaat völlig verloren, wollte nach der Enthaftung dann eigentlich auswandern, weil ich in einem Land, das so mit Bürgern umgeht, die die Demokratie leben wollen, keine Zukunft mehr gesehen habe. Ich habe dann auch einen längeren Auslandsurlaub gemacht – na ja, länger (Heiterkeit der Auskunftsperson): drei Wochen.

Ich habe dann versucht, wieder Fuß zu fassen, indem ich einfach weitergearbeitet habe, was aber durch die Anklage beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen selbst total unterbunden wurde. Es war also nicht möglich, wenn man drei Tage pro Woche von 9 bis 17 Uhr im Gerichtssaal sitzt, irgendetwas anderes zu tun. Da ist dann sogar die Freizeit noch stark eingeschränkt, aber beruflich hat man keine Chance, denn zwischen diesen Tagen – das war immer Montag, Mittwoch und Freitag, also in der Regel – musste man sich auf den nächsten Prozesstag vorbereiten. Das war sehr ausführlich, weil da ja mehrere Zeugen geladen wurden und man denen natürlich auch Fragen stellen musste; und da habe ich mich natürlich mit dem Anwalt, oder auch alleine, auf den nächsten Tag vorbereitet. Das heißt, vielleicht ist mir ein Tag pro Woche geblieben, wo ich einmal ein bisschen durchschnaufen konnte. (Abg. Zadić: Vielleicht noch - -!)

Entschuldigung, weil Sie ja wissen wollten, wie das Leben dann weitergegangen ist: Also es ist eben dann, wie schon geschildert, so gewesen, dass ich versucht habe, aus diesem Umfeld wegzukommen, aus der geografischen Umgebung des Orts des Geschehens dieses Unrechts. Das habe ich dann auch gemacht, indem ich mich sozusagen beruflich habe versetzen lassen, drei Stunden – fast vier Stunden eigentlich – von Wiener Neustadt entfernt, was mir relativ gut getan hat; aber wie gesagt: Auch dort liest man Zeitungen, schaut Fernsehen und erkennt mich (Abg. Zadić: Verstehe!) – und das nicht nur im positiven Sinn.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sie wurden ja überwacht. Wie lange hat denn diese Überwachung bei Ihnen insgesamt gedauert, denn Sie haben ja doch sehr lange prozessiert?

Jürgen Stadler: Also aus dem Akt geht hervor: über fünf Monate. Ich glaube, es waren sogar fast sechs Monate.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Ab wann ist Ihnen bekannt geworden, dass es eine verdeckte Ermittlerin gibt?

Jürgen Stadler: Es ist irgendwann im Prozess gewesen, weil andere Angeklagte gesagt haben, sie haben es durch einen Privatdetektiv herausgefunden. Es muss irgendwo ein Hinweis gewesen sein, und dann haben die einen Privatdetektiv eingesetzt, aber - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Haben Sie die verdeckte Ermittlerin gekannt?

Jürgen Stadler: Ja, ich habe sie sehr gut gekannt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Das heißt, sie war mit Ihnen auch in Kontakt?

Jürgen Stadler: Ich habe mit ihr sehr häufig Demonstrationen abgehalten. Ich habe mit ihr auch einmal einen Kaffee getrunken oder bin mit ihr gemeinsam mit anderen essen gegangen. Sie war mittendrin, und sie war sehr gut, muss ich im Nachhinein sagen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wissen Sie oder können Sie mir erklären, was die Motivation für so eine Verfolgung war, was dahintergesteckt ist?

Jürgen Stadler: Na ja, dass diejenigen, gegen die man wegen Tierquälerei vorgeht – und zwar so öffentlich vorgeht, wie ich es gemacht habe –, sich vielleicht auch einmal überlegen können, mit ihren Mitteln zurückzuschlagen, das habe ich mir schon irgendwann einmal gedacht, vor allem wenn erfolgreiche Gesetzesänderungen erfolgt sind.

Man hat es auch gespürt, wenn zum Beispiel Demonstrationen mit dubiosen Mitteln eingeschränkt worden sind, wie zum Beispiel, dass Geschäftsinhaber oder sonstige Demonstrationsziele dann plötzlich selbst Demonstrationen in einem relativ großen Umkreis um ihren Eingang oder um ihr Gebäude angemeldet haben, um uns fernzuhalten, diese Demonstrationen dann aber gar nicht abgehalten haben und die Polizei einfach gesagt hat: Ja, wir können heute dort nicht demonstrieren, weil da schon eine Demonstration angemeldet ist!, was dann später als Unrecht erkannt wurde, aber trotzdem weiter so gehandhabt wurde.

Also dieser Gegenwind war schon auch in der Praxis spürbar. Dass der aber dann hinter den Kulissen im Geheimen so ausartet, damit habe ich nicht gerechnet.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Sie haben in Ihrem Eingangsstatement erwähnt, dass es einen ÖVP-Politiker gibt, der immer wieder gegen Sie vorgegangen ist, oder habe ich das falsch verstanden?

Jürgen Stadler: Nein, ich habe zweimal erwähnt - - Also das eine war, dass Herr Artner – der Schweinebetrieb – ÖVP-Gemeinderat ist oder mittlerweile vielleicht war – damals war er es auf jeden Fall – und dass in der ÖVP-Lokalpolitik, wo ich jetzt wohne und arbeite, in Bezug auf diese Sache halt nicht gerade respektvoll mit mir umgegangen wird. Also da wird man nicht als unschuldig und als rechtskräftig freigesprochen gesehen, sondern da wird versucht, einem das irgendwie - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Wie äußert sich das? Haben Sie da konkrete Anhaltspunkte?

Jürgen Stadler: Es ist so, dass - - Also ich war nicht persönlich dabei, aber meine Frau, die Geschäftsführerin der Pfotenhilfe ist, war bei einer Mediation mit – unter anderem – Lokalpolitikern, und die haben sich dann eben geäußert. Also die haben erstens einmal ihr vorgehalten, dass sie nachts in ihren Ställen herumgeht. Und dann haben sie gesagt: Und überhaupt der Faulmann – damals noch –, der ist ja sowieso im Häfen gewesen!

Na, also so in diesem Stil wird da versucht, das dann auch vor großem Publikum einzuwerfen, um mich immer noch in so ein kriminelles Licht zu rücken. Das hat nicht aufgehört; also das ist nicht irgendwann vor vielen Jahren gewesen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Herr Artner war zum damaligen Zeitpunkt ÖVP-Gemeinderat, haben Sie gesagt?

Jürgen Stadler: In Bad Fischau-Brunn, ja, das ist auch öffentlich einsehbar.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Haben Sie auch Hinweise, dass er vielleicht interveniert hat, um gegen Sie vorzugehen?

Jürgen Stadler: Also ich habe keine Hinweise darauf, ich glaube eher – und vor allem ist es mein Eindruck eben aus dem Akt heraus und auch aus seinem persönlichen Auftreten –, dass man ihm einerseits natürlich als Parteifreund helfen wollte, man andererseits aber – was noch viel stärker war – gedacht hat: Ha, jetzt haben wir etwas, wo wir wenigstens ein Einzeldelikt haben, das wir aufbauschen können! – Das war viel eher der Eindruck.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Vielen Dank.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Stadler, waren Sie im Vorfeld der Befragung in diesem Untersuchungsausschuss in Kontakt zu Mandatsträgern, Funktionären oder anderen Mitarbeitern parlamentarischer Klubs?

Jürgen Stadler: Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wer war das? (Abg. Krainer reißt die Hände in die Höhe.)

Jürgen Stadler: Herr Krainer hat mich einmal angerufen und mich über die Abläufe dieses Untersuchungsausschusses aufgeklärt, also über das, was eigentlich eh in der Ladung steht.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Was hat er Ihnen da gesagt? Was waren seine Beweggründe dafür?

Jürgen Stadler: Er hat gesagt, nachdem ich so etwas sicher noch nie gemacht habe, will er mir ein bisschen die Angst nehmen oder was vielleicht auch immer. Er hat halt gesagt, dass es eben den Verfahrensanwalt, den Verfahrensrichter und so weiter gibt und dass man da befragt wird (Abg. Krainer: Und dass der Fritz gfeanzte Fragen stellt! – Abg. Ofenauer: Das muss ich noch lernen bei dir!), und dass man eine Vertrauensperson mitnehmen darf und so weiter.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Haben Sie noch zu anderen Auskunftspersonen Kontakt gehabt, die vielleicht schon da waren?

Jürgen Stadler: Ja, zu Anwalt Mag. Traxler.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Was haben Sie mit dem besprochen?

Jürgen Stadler: Ich habe gesagt: Und, wie war’s? – Er hat gesagt: easy. (Allgemeine Heiterkeit.)

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Na ja, das wird nicht alles gewesen sein, oder?

Jürgen Stadler (erheitert): Ja, doch. Ich habe gefragt: Hast du eine Vertrauensperson mitgehabt? – Er hat gesagt: Nein, brauchst du auch nicht wirklich. – Ich habe gesagt: Das wäre mir schon lieber.

Aber ansonsten, also die Inhalte habe ich am Liveticker mitgelesen, die habe ich ihn nicht zu fragen brauchen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Haben Sie sich auf konkrete Inhalte vorbereitet (Auskunftsperson Stadler: Bitte?), auf konkrete Inhalte oder konkrete Fragen speziell vorbereitet, mit den Kontaktpersonen, die Sie im Vorfeld hatten?

Jürgen Stadler: Nein.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Darf ich vielleicht auch fragen: Sie haben einen Beamten des BKA zitiert, dass kein Geld für Überwachung von Drogendealern und so weiter da sei, aber für Tierrecht schon. – Wer war das?

Jürgen Stadler: Das ist nicht gestanden. Ich habe nur das Datum der Tageszeitung „Österreich“ – das habe ich eh gesagt –, den 16.4.2009. Der Artikel ist leider nicht mehr online, aber ich glaube, es ist auch damals nicht gestanden, wer das war.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sie haben auch erwähnt, dass die Sonderkommission Herrn Artner dazu bringen wollte, die Schadenshöhe zu erhöhen, dass sie auf über 5 000 Euro steigt. (Auskunftsperson Stadler: Ja!)

Woher wissen Sie das? Wer war das?

Jürgen Stadler: Das war im Akt; an das kann ich mich erinnern, dass da Gespräche mit ihm stattgefunden haben, um herauszufinden, was man da an Schadenssummen noch alles angeben kann.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Zwischen wem haben die Gespräche stattgefunden?

Jürgen Stadler: Zwischen Soko-Leitung – ich glaube sogar Böck, wenn mich nicht alles täuscht - - Es muss jemand von der Soko gewesen sein, soweit ich mich erinnere, aber genau weiß ich es jetzt nicht mehr.

Es kann sein, dass es jemand Lokaler war – vom LVT oder von der Kriminalpolizei Wiener Neustadt –, aber ich kann es nicht mehr genau sagen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Gehen wir vielleicht zurück: Bei welchen Organisationen waren Sie im Zusammenhang mit Tierrechtsaktivismus beschäftigt oder aktiv?

Jürgen Stadler: Also tierschutz- beziehungsweise tierrechtsaktiv war ich: Verein gegen Tierfabriken, Vegane Gesellschaft Österreich, Peta Deutschland, Vier Pfoten und Pfotenhilfe. Ja, puh, peripher – also in Kontakt oder aktiv? – in Kontakt war ich mit hunderten Organisationen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das ist dann die nächste Frage: Welche Aufgaben hatten Sie in diesen Organisationen, vielleicht ungefähr auch mit zeitlicher Einordnung?

Jürgen Stadler: Okay, also im Verein gegen Tierfabriken war ich von 1993 bis Anfang der 2000er-Jahre – vereinzelt auch noch ein bisschen länger – als Aktivist, als Freiwilliger.

Bei der Veganen Gesellschaft Österreich als - - – pfff – auch freiwillig, aber keine Ahnung was - -, gut, ich meine: Veranstaltungsorganisationen, ich habe Texte geschrieben und so weiter.

Bei Peta Deutschland war ich von 2002 bis, glaube ich, Anfang 2007 angestellt; bei Vier Pfoten von 2007 bis 2011 – mit Unterbrechungen wegen der elendslangen Gerichtsverhandlung –; und ab 2011 oder 2012 bei der Pfotenhilfe. Die Tätigkeiten bei diesen Organisationen waren, also ab 2002, jeweils Kampagnenleitung, und bei der Pfotenhilfe bin ich Verwalter.

Die Kampagnenleitung besteht aus – ich meine, das würde den zeitlichen Rahmen sprengen, aber ich sage es einmal grob –: Organisieren von Kampagnen mit allen Details, Kontakt mit Politik und Wirtschaft, Organisieren von Aktionen und Demonstrationen und eigentlich sehr viel Kommunikation, und vor allem Öffentlichkeitsarbeit, sehr viel Medienkontakt.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Mit welchen anderen Organisationen – wenn wir vielleicht am Schluss bei den Vier Pfoten bleiben –, haben Sie sich abgestimmt oder abgesprochen?

Jürgen Stadler: Hinsichtlich der Kampagnen? – Na ja, es findet zwischen den Organisationen im Tierschutz relativ wenig Kontakt statt, weil da auch eine gewisse Konkurrenzsituation, ein bisschen Neid ist, nämlich auch in Bezug auf die Spender, die natürlich nur dann möglichst viel spenden, wenn man auch Erfolge nachweisen kann. Diese Erfolge heftet man sich gerne selbst auf die Fahnen (Heiterkeit der Auskunftsperson) und nicht anderen.

Insofern hat man möglicherweise ab und zu die Kampagnenziele abgesprochen, also in Bezug darauf, welche Gesetze man verändern will und in welcher Weise, dass da nicht unterschiedlich gegenüber Politikern aufgetreten wird – im Lobbying sozusagen –, und natürlich auch in Bezug auf Konzerne, die man mit diesen Kampagnen zu tierfreundlicheren Haltungsweisen bringen will, dass man nicht gleichzeitig gegen den gleichen vorgeht oder wenn, dann bewusst gleichzeitig gegen den gleichen.

Da haben Kontakte mit allen stattgefunden, die am Markt sind, wenn sie sich mit dem Thema beschäftigt haben, also jetzt nicht zum Beispiel mit einem Tierheim, wenn es um eine politische Kampagne für Legebatterien geht.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, eine erfolgreiche Kampagne bringt durchaus auch mehr Spendeneinnahmen.

Jürgen Stadler: Ah, ja, kann sie bringen, sollte sie bringen, ist aber nicht unbedingt gesagt, weil die Spender eher auf die Mitleids-, die Mitgefühlsebene reagieren. Das heißt, ein armer Hund bringt weitaus mehr als eine erfolgreiche Kampagne gegen Pelz.

Das ist also eher etwas (Heiterkeit der Auskunftsperson), was man mit Genugtuung feststellt und dann sagt: Aha, okay, ja, ist gut, aber - - Es ist schwierig, dem Spender zu vermitteln, was man getan hat, also wie man dem einzelnen Tier geholfen hat, denn in einer politischen Kampagne hilft man ja nicht direkt einem Tier – so wie in einem Tierheim –, sondern man bewegt etwas für Millionen oder Milliarden.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Können Sie mir Beispiele für so erfolgreiche Kampagnen, für politisch erfolgreiche und für spendenmäßig erfolgreiche Kampagnen geben?

Jürgen Stadler: Also politisch erfolgreiche waren auf jeden Fall in Österreich Legebatterieverbot, Zirkus-, Wildtierhaltungsverbot; und spendenmäßig erfolgreiche Sachen sind nicht Kampagnen, sondern vielmehr Projekte, wo es wirklich um Einzeltierschutz geht, bei Vier Pfoten jetzt einmal Tanzbärenrettung als bestes Beispiel, weil der Bär einfach ein Tier ist, das einen wahnsinnig hohen Sympathiewert hat.

Das ist natürlich eine gute Sache, dass man mit so einem Tier Spenden lukrieren kann, weil man diese Spenden dann natürlich nicht nur für Tanzbärenprojekte einsetzen kann, sondern auch für andere Sachen, wo die Tiere weniger sympathisch sind. Ich nenne jetzt das Beispiel Huhn. Also mit einem Huhn viele Spenden zu lukrieren, ist nicht so leicht. Das ist uns nicht nahe genug.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das heißt, zum Zeitpunkt Ihrer Verhaftung waren Sie internationaler Kampagnenleiter bei Vier Pfoten. Stimmt das?

Jürgen Stadler: Bei Vier Pfoten, genau, für acht Länder.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Für acht Länder.

Erachten Sie es für notwendig, dass Kampagnen manchmal auch im Grenzbereich der Legalität stattfinden müssen, vielleicht auch in einem gewissen Graubereich, wie es manche Auskunftspersonen schon angesprochen haben? Halten Sie das für notwendig?

Jürgen Stadler: Sie meinen damit im Grenzbereich der Legalität, also im Bereich des zivilen Ungehorsams, wie zum Beispiel Besetzungsaktionen?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wo zum Beispiel Widerstand gegen das Betreten von Grundstücken überwunden werden muss.

Jürgen Stadler: Ja; ist manchmal notwendig, ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Als Kampagnendirektor bei Vier Pfoten hatten Sie ein Dienstverhältnis mit Vier Pfoten, nehme ich an?

Jürgen Stadler: Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sind Ihnen während Ihrer Verhaftung die Bezüge eingestellt worden, oder wurde das Gehalt weiter bezahlt?

Jürgen Stadler: Bitte? Wie? – Noch einmal!

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wurden während Ihrer Verhaftung, als Sie in U-Haft saßen (Auskunftsperson Stadler: Ja!), Ihre Bezüge eingestellt, oder wurde Ihr Gehalt weiter bezahlt? Ich nehme an, Sie wurden ja dafür bezahlt, dass Sie Kampagnendirektor waren?

Jürgen Stadler: Die wurden eine Zeit lang noch bezahlt, soweit ich mich erinnere. (Abg. Krainer: Die Verfahrensrelevanz würde mich jetzt langsam interessieren!) Pfff, also bei der U-Haft kann ich das nicht mehr mit Bestimmtheit sagen, aber auf jeden Fall war ich vor der Gerichtsverhandlung bis nach der Gerichtsverhandlung arbeitslos, also auf jeden Fall über 14 Monate. (Abg. Ofenauer: Mhm!)

Das war übrigens auch ziemlich unangenehm, weil das Arbeitsamt gesagt hat: Na ja, aber da können Sie zwischen den Tagen - - Also ich habe ja noch gar nicht gewusst, wann ich überhaupt geladen bin, es sind ja immer nur wenige Wochen, wenn überhaupt, im Voraus die Ladungen gewesen. Ich habe zum Arbeitsamt gesagt: Ja wie soll ich das organisieren? Wie soll ich einen Arbeitgeber überzeugen, mich zu nehmen, wenn ich dann unvorhergesehen ständig ausfalle?

Das ist zuerst nicht eingesehen worden und dann aber doch eingesehen worden, als man bei der übergeordneten Stelle nachgefragt hat, wie man mit dem Spezialfall umgehen soll. Aber es wäre praktisch nicht möglich gewesen zu arbeiten; also außer in der Nacht noch zusätzlich vorm Computer zu sitzen, anstatt zu schlafen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Gut.

Das heißt, der Verein hat Sie dann gekündigt, die Vier Pfoten?

Jürgen Stadler: Ja, weil es nicht möglich war; nicht aus Imagegründen, sondern weil ich nicht arbeiten konnte.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sie haben eigentlich im Sinne von Vier Pfoten agiert und auch diese Kampagne offensichtlich gemacht, also - -

Jürgen Stadler: Welche Kampagne jetzt?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ja diese Kampagne - - Kampagnen oder Aktivitäten gesetzt, die dann letztlich zur Verhaftung geführt haben, offensichtlich.

Jürgen Stadler: Da war ich ja noch angestellt.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Da waren Sie angestellt, ja, und dann wurden Sie von Vier Pfoten gekündigt, obwohl Sie eigentlich im Tierschutzbereich im Sinne von Vier Pfoten tätig waren?!

Jürgen Stadler: Ja, davor war ich tätig, nachher dann nicht mehr.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ja, nach dem Gerichtsverfahren, nach der Gerichtsverhandlung.

Jürgen Stadler: Nach dem Gerichtsverfahren bin ich wieder angestellt worden, ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sind Sie wieder angestellt worden?

Jürgen Stadler: Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Also Sie arbeiten derzeit auch noch bei Vier Pfoten als Kampagnenleiter?

Jürgen Stadler: Nein. Ich arbeite seit 1.1.2012 bei dem Verein Pfotenhilfe.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Pfotenhilfe. – Auch als Kampagnenleiter?

Jürgen Stadler: Nein; als Verwalter eines Tierheims.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Als Verwalter.

Aber als Kampagnenleiter damals oblag Ihnen die Konzeption und die Umsetzung von Kampagnen?

Jürgen Stadler: Ja, aber nicht die völlige Entscheidungsfreiheit, da ich nicht der Chef war.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Entscheidungsfreiheit worüber?

Jürgen Stadler: Na über Kampagnen generell und auch deren Ziele. Also ich musste mich bei wichtigen Entscheidungen rückversichern, ob ich das und das so machen darf.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Bei wem?

Jürgen Stadler: Bei meinem Vorgesetzten.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wer war der Vorgesetzte?

Jürgen Stadler: Meine Vorgesetzte war Johanna Stadler-Wolffersgrün.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Stadler- -?

Jürgen Stadler: Stadler-Wolffersgrün; das ist diejenige, die mit wiederum ihrem Vorgesetzten, dem Gründer von Vier Pfoten, Herrn Heli Dungler, von zwei Soko-Beamten ins Café Schwarzenberg zitiert worden ist, um auf sie einzureden, wie kriminell ich sei, dass sie sich von mir besser distanzieren solle, weil da noch so viel rauskäme; um den Ruf der Organisation nicht zu gefährden.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Mhm.

Zu einer Kampagne – nämlich zur Art und Weise der Kampagne – im Jahr 2004: Ich darf Ihnen einen Presseartikel vom 27. März 2004 über die Peta-Kampagne „Holocaust auf Ihrem Teller“ vorlegen lassen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Jürgen Stadler: Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): In diesem Presseartikel ist Folgendes zu lesen:

„Links: nackte, bis auf die Knochen abgemagerte Menschen, dicht aneinander gedrängt, rechts: Hühner in Massenhaltung. Der Text: ,Massenmord‘. Oben: vergaste KZ-Häftlinge, die ineinander verkrallt auf einem Haufen liegen, unten: ein Haufen toter Schweine. Der Text: ,Endgültige Demütigung‘.

Dies sind zwei der acht Bilder, mit denen die Tierschutzkampagne ,Holocaust auf Ihrem Teller‘ am Freitagnachmittag am Wiener Graben Aufmerksamkeit erregte – und Zorn. Die Tierrechtsorganisation Peta stellt auf großflächigen Plakaten und einer Internetseite Fotos aus nationalsozialistischen Vernichtungslagern Abbildungen von gefangenen und getöteten Nutztieren gegenüber.“

Die Kritik ist natürlich auf den Fuß gefolgt, kam aber auch aus den eigenen Reihen offensichtlich.

„Kritik kam auch aus den eigenen Reihen. Tierschutzorganisationen distanzierten sich von der ,Holocaust-Kampagne‘. Jürgen Faulmann von der Peta“ – Sie hießen damals Faulmann; ist das richtig? (Auskunftsperson Stadler: Mhm, ja!) – „blieb aber dabei: ,Die Bilder, die man sonst zeigt, sind nicht schlimm genug. Die Menschen sind zu abgebrüht.‘“

Waren Sie als Kampagnenleiter damals verantwortlich für diese Kampagne?

Jürgen Stadler: Im deutschen Sprachraum ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Im deutschen Sprachraum.

Jürgen Stadler: Sie kam ja aus den USA. Das heißt, ich habe das übersetzt und bin selbst am Graben bei der Pestsäule mit diesen Großplakaten gestanden.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Die Bilder halten Sie gerade in den Händen. (Auskunftsperson Stadler: Ja!) – Waren das die Bilder, die damals auch Teil dieser Kampagne waren?

Jürgen Stadler: Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Was ist die Botschaft dieser Kampagne oder einer solchen Kampagne?

Jürgen Stadler: Ist doch hier deutlich beschrieben; sogar mein Zitat im letzten Satz: „Die Bilder, die man sonst zeigt, sind nicht schlimm genug. Die Menschen sind zu abgebrüht.“

Es ist einfach damals gezeigt worden, wie man mit Tieren umgeht und dass auf dieser Erde auch mit Menschen schon einmal so umgegangen worden ist; und dass man das bei Tieren weniger schlimm sieht oder teilweise gar nicht schlimm sieht, das sollte damit aufgezeigt werden.

Es ist wirklich erschütternd, wie man mit Tieren umgeht, wenn man bedenkt, dass wir alle Tiere sind. (Abg. Ofenauer: Mhm!) Wir sind große Menschenaffen von der Familie her; und es ist eine Abstufung – wird halt gemacht in unserer Zivilisation –, die immer weiter runtergeht; vom Menschen über den Menschenaffen, über den Hund, der noch einen gewissen Stellenwert hat, aber Schweine oder Hühner zum Beispiel halt so gut wie keinen mehr, obwohl nach dem Tierschutzgesetz alle gleich behandelt werden sollten, kein Unterschied gemacht wird.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ein Passant ist in diesem Zeitungsartikel auch zitiert mit folgender Aussage – ich zitiere jetzt –: „,Mein Großvater ist im KZ gestorben. Sie können ihn doch nicht mit einem Schweinsschnitzel vergleichen!‘, kommentiert ein Passant die ,Geschmacklosigkeit‘.“

Halten Sie solche Kampagnen, um dieses Ziel zu erreichen oder Ihre Ziele zu erreichen, für angemessen und angebracht?

Jürgen Stadler: Also die Tierrechtsorganisation Peta ist dafür bekannt, dass sie weltweit provoziert, also sehr provokative Kampagnen durchführt, und ich habe damals in meinem Arbeitsauftrag diese Kampagne durchzuführen gehabt. Ob ich sie für angebracht gehalten habe oder nicht, hat damals nicht interessiert, weil das mein Arbeitsauftrag war, aber - - Ich weiß nicht, muss ich beantworten, ob ich sie selbst für - -

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Die Fragestellungen sind alle sehr weit hergeholt. Ich habe mich bisher nicht zu Wort gemeldet, weil es natürlich um das ganze Leben der Auskunftsperson geht, aber natürlich: Wertungen und Einschätzungen der Auskunftsperson nachzufragen ist natürlich grundsätzlich problematisch. Und wenn er meint, dass er keine Wertung abgeben will, dann wird man das akzeptieren müssen. – Danke.

Jürgen Stadler: Können Sie die Frage noch einmal formulieren, bitte?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sie haben vorhin gesagt, dass Sie als Kampagnenleiter diese Kampagnen gemacht haben. Und ich habe gefragt, ob Sie angesichts des Zitats dieses Passanten: „Sie können ihn“ – meinen Großvater – „doch nicht mit einem Schweinsschnitzel vergleichen!“, angesichts des Zieles, das zu erreichen ist, solche Aktionen für angemessen gehalten haben.

Jürgen Stadler: Also einerseits, wie gesagt, war es mein Arbeitsauftrag, und andererseits ist dagegen ja sogar geklagt worden, und der Verwaltungsgerichtshof oder der Verfassungsgerichtshof – ich bin mir nicht mehr sicher – hat jedenfalls geurteilt, dass das eine zulässige Kampagne ist. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): In Deutschland hat es ja eine - -, konnte der Zentralrat der Juden eine einstweilige Verfügung und eine Aussetzung erreichen, und erst dann haben Sie das in Österreich gemacht, soweit ich weiß.

Jürgen Stadler: Hm, das glaube ich nicht. Das glaube ich nicht, aber an das kann ich mich nicht mehr genau erinnern.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Hat es in diesem Zusammenhang strafrechtliche Ermittlungen gegen Sie gegeben?

Jürgen Stadler: Gegen mich, soweit ich weiß, nicht, nein.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Gegen wen sonst?

Jürgen Stadler: Wenn, dann gegen meinen Vorgesetzten.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Und Ihr Vorgesetzter war in diesem Fall wer?

Jürgen Stadler: Harald Ullmann; das ist der zweite Vorsitzende von Peta. Dieses Verfahren ist aber in Österreich vom, keine Ahnung von welchem Höchstgericht, auf jeden Fall aber für zulässig erklärt worden – diese Kampagne. In Deutschland kann ich es nicht genau sagen. Es ist wahrscheinlich eingestellt worden. Aber ich war damals nicht mehr in Deutschland. Das Verfahren hat, glaube ich, relativ lange gedauert, und ich bin Anfang 2007 nach Österreich gekommen und in Österreich geblieben.

Aber mit mir persönlich hat das jetzt nicht wirklich etwas zu tun, oder, ob andere Leute zu irgendetwas verurteilt worden sind oder nicht?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wissen Sie oder ist es nicht nachvollziehbar oder konkret: Wissen Sie, ob aufgrund dessen, aufgrund dieser Kampagne zum Beispiel auch der Verfassungsschutz gegen Sie ermittelt hat?

Jürgen Stadler: Weiß ich nicht, nein. Aber ich habe schon erwähnt, dass der Verfassungsschutz bei sehr vielen Demonstrationen in Zivil anwesend war. Das war schon direkt lächerlich.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Entschuldigung, das habe ich jetzt akustisch nicht - -

Jürgen Stadler: Ich sage, das war schon direkt lächerlich, weshalb ich dann diese Personen teilweise auch angesprochen und gefragt habe, weil die auch ziemlich auffällig – obwohl in Zivil – unweit einer Demonstration gestanden sind oder auch bei Demonstrationen mitgegangen sind und natürlich eindeutig als Nicht-Tierschützer erkennbar waren. Wenn man auch stundenlang bei einer lokalen, örtlich gebundenen Demonstration steht und beobachtet – also da habe ich dann schon irgendwann einmal immer wieder gefragt: Sind Sie vom Verfassungsschutz? – Das ist dann teilweise bestritten, aber teilweise auch zugegeben worden.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ja, gut, nun ist es ja bei Demonstrationen immer wieder auch zu Sachbeschädigungen gekommen, und auch bei derartigen Kampagnen, denke ich mir, ist es durchaus nachvollziehbar, wenn da Beobachtungen stattfinden.

Jürgen Stadler: Also ich weiß nichts von Demonstrationen mit Sachbeschädigungen. (Abg. Krainer: Zur Geschäftsbehandlung! Ich hätte eine Frage - -!)

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe noch vor, bevor er - - Ich sage nur, die Frage ist an und für sich, wenn - - Wenn die Frage ist, dass es im Zuge von Demonstrationen zu Sachbeschädigungen gekommen ist, dann ersuche ich, das vorzulegen und vorzuhalten. Das ist keine saubere Frageführung.

Da wird etwas behauptet, was bisher immer in Abrede gestellt worden ist. Auch von allen Polizisten und von den Ermittlern der Soko ist immer gesagt worden, es ist bei den Demonstrationen nicht zu irgendwelchen strafbaren Handlungen gekommen, und jetzt wird das unterstellt in der Fragestellung. – Also bitte vorlegen, sonst ist es kein ordentlicher Vorhalt!

Vorsitzende Doris Bures: Gibt es zur Geschäftsordnung noch eine Wortmeldung? – Herr Dr. Strauss, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, ich gebe Ihnen recht, Herr Abgeordneter Krainer, Unterstellungen, unterstellende Fragen – das habe ich schon öfter gesagt – sind nicht zulässig. Und wenn man eine strafbare Handlung, von der die Auskunftsperson freigesprochen wurde, unterstellt, dann ist das nicht zulässig. – Danke.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Und ich rufe noch einmal in Erinnerung, dass es Aufgabe des Untersuchungsausschusses ist, die politische Verantwortung staatlichen Handelns zu überprüfen. Darauf sollten wir auch immer Bezug nehmen.

Herr Abgeordneter Ofenauer, wollen Sie jetzt etwas vorlegen oder stellen Sie die nächste Frage? Sie haben noch 30 Sekunden in dieser Runde.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das geht sich aus.

Ich wollte nur festhalten, dass ich Herrn Stadler keine strafbare Handlung unterstellt habe, unterstellen wollte, dass es aber zu Straftaten gekommen ist, wer auch immer diese ausgeführt hat, und dass es auch Demonstrationen gegeben hat.

Ansonsten habe ich jetzt keine weiteren Fragen. – Danke.

Vorsitzende Doris Bures: Sie haben jetzt keine Fragen mehr.

Damit gelangt Frau Abgeordnete Holzleitner zu Wort. – Bitte. (Abg. Krainer: Aber da gibt es keinen Zusammenhang zwischen den beiden!) – Herr Abgeordneter, Frau Abgeordnete Holzleitner ist am Wort.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Kollege Ofenauer hat gesagt, diese vorgelegte Kampagne haben Sie gemacht. Soweit ich das aber verstanden habe, ist sie aus den USA gekommen, und im Sinne ihres Dienstverhältnisses haben Sie das ausgerollt und im Sinne Ihres Arbeitsverhältnisses quasi durchgeführt. Sie ist nicht von Ihnen initiiert worden.

Jürgen Stadler: Ich habe sie, soweit ich mich erinnern kann, übersetzen müssen (Abg. Holzleitner: Mhm!), den Druck in Auftrag geben müssen und bin mit dem Auto nach Wien gefahren mit den Transparenten im Gepäck und habe das dort aufgestellt (Abg. Holzleitner: Mhm! Danke!) und die Pressemitteilung dazu übersetzt und verschickt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Aber es war eben eine schon aufbereitete Kampagne aus dem Englischen (Auskunftsperson Stadler: Genau!), aber - -

Jürgen Stadler: Entstammt nicht meiner Idee.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay. Danke schön.

Dann nur kurz zum Verständnis und zum Festhalten: Sie waren eigentlich den Großteil der Nullerjahre in Deutschland beschäftigt und sind erst 2007 wieder nach Österreich zurückgekommen?

Jürgen Stadler: So ist es.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Mhm. Sehr gut.

Und im Sinne Ihres Dienstverhältnisses wissen Sie oder haben Sie auch festgestellt: Es gibt keine regelmäßige Vernetzung, Jours fixes et cetera mit anderen Tierrechtsorganisationen (Auskunftsperson Stadler: Oder Tierschutzorganisationen!) oder Tierschutzorganisationen?

Jürgen Stadler: Genau.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Okay.

Jürgen Stadler: Also sehr am Rande nur (Abg. Holzleitner: Mhm!), aber nicht so, dass man jetzt Kampagnen gemeinsam führt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Mhm. – Danke schön, das war’s.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Zweite Fragerunde: Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. –Bitte.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Herr Stadler, wissen Sie, ob in Ihrer Sache gegen Sie nur ein einheitlicher Akt geführt wurde oder ob es mehrere Akten oder Aktenzahlen gegeben hat?

Jürgen Stadler: Ich kann mich nur an teilweise Chaos in fortlaufenden Aktennummern erinnern. Aber Sie meinen jetzt - - Moment einmal, das muss man jetzt trennen! Meinen Sie in der Sache, die in der Hauptverhandlung behandelt worden ist, also die per Strafantrag angeklagt wurde, nämlich § 278a, und die Sachbeschädigung und so weiter, wo 13 Leute vor Gericht gesessen sind?

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): In diesem Zusammenhang auch, ja.

Jürgen Stadler: In diesem Zusammenhang? – Kann ich nicht mehr sagen. Ich könnte mich jetzt nicht konkret erinnern.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Okay.

Haben Sie das Gefühl gehabt, dass über Sie ein Parallelakt geführt wird?

Jürgen Stadler: Es gab einen Verschlussakt, der sehr lange nicht geöffnet wurde, wenn überhaupt – o ja, ich glaube irgendwann schon –, aber einen Parallelakt?

Ich meine, es gab ein Tagebuch des Staatsanwalts, ist uns irgendwann bekannt geworden; was ja ganz normal ist, aber wir haben dann beantragt, dass wir Einsicht in dieses Tagebuch bekommen (Abg. Kumpitsch: Mhm!), um eben herauszufinden, ob da noch weitere Sachen sind, die uns nicht zugänglich gemacht werden, und das wurde abgelehnt.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Okay.

Abschließende Frage in dieser Runde: Haben Sie nach der Hauptverhandlung jemals von sich aus eine Auskunft beim BVT oder einer sonstigen Organisationseinheit des Bundesministeriums darüber begehrt, ob personenbezogene Daten über Sie geführt wurden?

Jürgen Stadler: Nicht, dass ich mich erinnern könnte.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Okay. – Danke schön.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Ich frage jetzt in der Fraktionsreihenfolge durch: NEOS? – Nein. JETZT? – Nein.

Herr Mag. Ofenauer? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herrn Dr. Martin Balluch kennen Sie, haben Sie gesagt?

Jürgen Stadler: Ja.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Zurück ins Jahr 2001, da hat es das Symposium „Tier als Subjekt“ gegeben, das vom VGT und der Grünen Bildungswerkstatt veranstaltet worden ist. (Auskunftsperson Stadler: Ja!)

Waren Sie da auch mit dabei? Haben Sie bei diesem Symposium einen Vortrag gehalten?

Jürgen Stadler: War das in Großwarasdorf?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich denke, das war in Großwarasdorf, ja.

Jürgen Stadler: Ja, war ich dabei. Was ich genau gemacht habe, weiß ich nicht mehr.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): War da Keith Mann auch dabei? Kennen Sie ihn zufällig?

Jürgen Stadler: Ja, ich glaube schon, ja, dass er dabei war; ob das jetzt genau bei der Veranstaltung war, weiß ich aber nimmer.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wissen Sie, wer ihn dort hingebracht hat? Ich meine jetzt nicht, mit dem Auto, sondern wer ihn engagiert hat.

Jürgen Stadler (erheitert): Nein, das weiß ich echt nimmer. Er wird wahrscheinlich selber dort hingekommen sein, oder?; aber egal.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich nehme Bezug auf das Urteil vom 2. Mai 2011, mit dem Sie freigesprochen wurden. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da wurde ja festgestellt, dass es ausgehend von England eine Welle an radikalen Tierrechtskampagnen gegeben hat und so weiter.

Vorsitzende Doris Bures: Aktennummer bitte!

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Dokument Nummer 6772; ab Seite 320 des Urteils. (Auskunftsperson Stadler – in dem vorgelegten Schriftstück blätternd –: Ja!)

Da führt das Gericht den Sachverhalt der Schweinefreilassung in Bad Fischau im März 2008 aus, wo in der Nacht auf den 31.3.2008 der Schweinestall des Michael Artner von Unbekannten devastiert wurde, wo es zu Verletzungen gekommen ist und so weiter. Auf Seite 321 wird festgestellt – das ist im zweiten Absatz circa in der Mitte, im letzten Drittel –, dass Sie gegen 18 Uhr am Betrieb des Michael Artner waren und ein Telefonat mit Frau Sablik führten. (Auskunftsperson Stadler: Das habe ich ja schon erwähnt, dieses Gespräch!)

Zitat von Seite 322: „Faulmann“ – das sind Sie –: „Jetzt schauen wir uns grad a Ferkelzucht an, aber in so einer halben Stunde sind wir in Neustadt“ – Wiener Neustadt. (Auskunftsperson Stadler: Mhm!) „Fahrt ihr schon los oder was?“

Haben Sie zu diesem Zeitpunkt gewusst, dass Ihre Telefone und Ihre Telefonate überwacht werden?

Jürgen Stadler: Nein, wieso? – Ah, ich weiß schon, warum Sie das fragen (Heiterkeit der Auskunftsperson), weil da steht: „Jetzt sind wir beim Radfahren im Objekt hier in der Nähe.“ – Stimmt’s?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wussten Sie von einer Warnung der Frau Petrovic hinsichtlich dieser Telefonüberwachungen?

Jürgen Stadler: Nein, aber das habe ich dann im Akt gelesen oder während der Verhandlung erfahren.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wer ist Frau Elisabeth Sablik?

Jürgen Stadler: Elisabeth Sablik ist eine Aktivistin, die damals beim Verein gegen Tierfabriken aktiv war, unter anderem.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Und warum haben Sie Frau Sablik angerufen?

Jürgen Stadler: Ich glaube nicht, dass ich sie angerufen habe. Ich glaube eher, sie hat mich angerufen, weil sie wissen wollte, ob wir auch mit raus zum Schillinger fahren. Das ist übrigens dieses Stammgasthaus, in dessen Funkzelle ich öfters eingeloggt war; und man hat mir dann vorgehalten, dass der Hochstand, der dort einmal umgefallen ist, zwei Tage bevor ich dort zu Gast war, von mir umgeschnitten worden wäre, weil ich dort zu Gast war.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das Gericht hat weiters festgestellt: „Der Drittangeklagte befand sich 2 m innerhalb des Stalles, er war mit mehreren Leuten vor Ort“. (Auskunftsperson Stadler: Ja!)

Mit welchen Leuten waren Sie da im Stall von Herrn Artner?

Jürgen Stadler: Da war ich mit Aktivisten, mit denen ich auch privat immer wieder Ausflüge unternommen habe, in die Berge und auch zum Radfahren; aber wer genau, kann ich jetzt nimmer sagen.

Eine weiß ich noch, weil das meine heutige Ehefrau ist: Johanna Stadler-Wolffersgrün, die hier übrigens mit einem F geschrieben ist, sehe ich gerade.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Die anderen Leute sind Ihnen nicht mehr erinnerlich?

Jürgen Stadler: Nein. Ich habe die auch teilweise nur mit Vornamen gekannt, Aktivisten kommen und gehen teilweise sehr schnell.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wie viele waren das?

Jürgen Stadler: Eine Handvoll.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Eine Handvoll sind bei mir fünf.

Jürgen Stadler: Ja, also - -; jedenfalls weniger als zehn, ganz sicher.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Was haben Sie da in dem Stall gemacht?

Jürgen Stadler: Ich bin nicht der Erste gewesen, und es hat jemand die unversperrte Tür geöffnet oder geschaut, ob sie offen ist. Ich habe derweil bei einem Fenster reingeschaut und bin dann um das Gebäude herum, wo diese Tür schon offen gestanden ist, und habe gesehen, wie da im Eingangsbereich zwei tote Schweine liegen, die schon zur Hälfte aufgefressen waren, also kannibalisiert waren; und ja, irgendjemand hat dann fotografiert.

Das Ganze ist relativ schnell gegangen, das waren vielleicht 5 Minuten oder so, und dann sind wir wieder weitergefahren (Abg. Ofenauer: Und Sie sind bewusst zu diesem Stall hingefahren?), und die Tür wurde jedenfalls wieder geschlossen.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Ofenauer, würden Sie uns noch einmal den Zusammenhang Ihrer Fragen zum Untersuchungsgegenstand darlegen?

Jürgen Stadler: Das steht übrigens alles im Akt, ob wir da bewusst hingefahren sind, weil nämlich auch im Akt steht, dass das eine Radtour war - -

Vorsitzende Doris Bures: Herr Stadler, ich darf ganz kurz unterbrechen und den Abgeordneten bitten, dem Ausschuss den Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand darzulegen.

*****

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es geht um angebliche schwarze Netzwerke, und es geht um den Tierschützerprozess, der im Untersuchungsgegenstand auch ausdrücklich angeführt ist.

Vorsitzende Doris Bures: Ist das ausreichend, Herr Dr. Strauss?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Eigentlich heißt der Ausschuss BVT-Untersuchungsausschuss. (Auskunftsperson Stadler: Nicht Fahrradausflugsausschuss!) Ich möchte nicht unfair sein, ich habe bisher alle Fragen durchaus zugelassen, aber wir fangen da in gewisser Weise bei Adam und Eva an. Ich gebe Ihnen schon recht, es geht um schwarze Netzwerke und so weiter, Weltanschauungsfragen sind aber bitte nicht zulässig. Es hat nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun, welche Weltanschauung eine Auskunftsperson hat und dass wir das Urteil noch einmal zerpflücken. Ich weiß, der Untersuchungsgegenstand ist sehr weit und Tierschützer sind im Untersuchungsgegenstand genannt, auch der Prozess ist genannt, aber Relevanz muss ich doch einfordern.

Vorsitzende Doris Bures: Ja, und es ging betreffend die Frage nach der Anzahl von Personen in einem Schweinestall um den Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand, darum habe ich um Klärung gebeten.

Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, der Zusammenhang ist eindeutig gegeben, und zwar deshalb, weil man ja nicht müde wird, zu betonen, dass es sich um das Gut eines ÖVP-Gemeinderates handelt; also ist natürlich die ganze Aktion zu hinterfragen, ob das tatsächlich dort so stattgefunden hat, denn es könnte ja dieser ÖVP-Gemeinderat zu dem angeblichen schwarzen Netzwerk gehören.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich weiß nicht genau, wieso die ÖVP diese Auskunftsperson und die zwei weiteren Auskunftspersonen des heutigen Tages geladen hat. Vielleicht wollen sie hier das schwarze Netzwerk darlegen, widerlegen, ich weiß es auch nicht, ich habe es bis jetzt nicht verstanden. Wir freuen uns auch, wenn diese Befragung zu einem Ende kommt.

Vorsitzende Doris Bures: Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Dr. Strauss?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich glaube, ich muss jetzt nichts mehr sagen. Sie haben den Zusammenhang hergestellt – ÖVP, schwarzes Netzwerk –, das habe ich daher zugelassen und habe mich nicht gerührt, aber es ist schon sehr, sehr weit; und Weltanschauungsfragen sollen wir der Auskunftsperson bitte nicht stellen. Es geht nicht um die Weltanschauung einer Auskunftsperson. (Auskunftsperson Stadler: Darf ich einen Satz dazu sagen?)

Vorsitzende Doris Bures: Ja, ich wollte nur auch noch einen Satz sagen, und zwar dass ich ganz im Detail nicht immer der gleichen Meinung bin wie Herr Dr. Strauss. In diesem Fall würde ich es anders sehen, aber ich respektiere das und schließe mich daher an.

Herr Stadler, Sie wollten etwas fragen?

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Jürgen Stadler: Nein, ich wollte nur einen Satz dazu sagen, nämlich dass ich es ungeheuerlich finde, dass man einen rechtskräftig freigesprochenen Bürger hier nochmals ein Déjà-vu erleben lässt und nochmals zu kriminalisieren versucht (Zwischenruf bei der ÖVP), mit allen möglichen Mitteln.

Vorsitzende Doris Bures: Das war der Grund für unsere Intervention, weil das nicht Aufgabe des Untersuchungsausschusses ist. Sie haben recht.

Ich würde jetzt, da es den Wunsch nach einer kurzen Pause gibt, noch die Rednerliste durchfragen, damit wir wissen, wer sich nach der Pause noch zu Wort meldet. Herr Abgeordneter Ofenauer, Sie haben jetzt noch 40 Sekunden. Würden Sie diese noch in Anspruch nehmen?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ja, und ich möchte auch festhalten, dass ich Herrn Stadler nicht unterstelle, dass er eine rechtswidrige Tat begangen hat, vor allem, nachdem er freigesprochen wurde, aber dennoch - -

Vorsitzende Doris Bures: Gut, aber darf ich, bevor ich Ihnen das Wort gebe – ich gebe es Ihnen dann gleich! –, trotzdem vorweg noch in der Fraktionsreihenfolge fragen: Sozialdemokraten? – Kurz. Gut. Dann hätten wir die dritte Runde: Wird die in Anspruch genommen? – Vielleicht.

Okay, gut, dann machen wir nach dieser Wortmeldung eine kurze Pause und setzen dann die Befragung fort. Vorher lasse ich Abgeordneten Ofenauer seine noch Frage fertig stellen. Herr Abgeordneter, Sie haben noch 40 Sekunden. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ja, ganz kurz: Sie waren dort, und in der Nacht sind Schweine freigelassen worden, wie auch immer. Sie haben mit Frau Sablik ein Gespräch geführt, in dem es um Schweinepest gegangen ist. Dann sagen Sie:

„I kann des am Telefon net weiter besprechen.

Sablik: Ja.

Faulmann“ – also Sie –: „Aber gfrei di scho amoi. Okay.

Sablik: Ja, schreib ma irgendwas oder keine Ahnung.“

Was meinten Sie mit „Gfrei di scho amoi.“?

Jürgen Stadler: Zynisch gemeint, dass die Verletzungen und auch die Krankheiten, die ich – damals war ich bezüglich Krankheiten noch ein Laie, heute nicht mehr – da gesehen habe, so dramatisch waren, dass ich gedacht habe, das gibt sicher einen Skandal.

Vorsitzende Doris Bures: Danke. – Dann machen wir jetzt eine Pause. Es ist 12.01 Uhr, die Sitzung ist für 5 Minuten unterbrochen.

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(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 12.01 Uhr unterbrochen und um 12.07 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

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12.07

Vorsitzende Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Wir sind in der zweiten Fragerunde und die Sozialdemokraten gelangen zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Stadler, Ihnen liegt ja das Urteil vor. Habe ich das richtig verstanden, dass die Richterin festgestellt hat, dass Sie das gar nicht machen konnten, also dass Sie jedenfalls gar nicht physisch in der Nähe sein konnten, weil Sie mit Ihrem Handy in irgendwelchen anderen Funkzellen eingeloggt waren?

Jürgen Stadler: Ja, soweit ich das in Erinnerung habe, war das so, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Habe ich das auch richtig verstanden, dass Sie auch von dem Vorwurf freigesprochen wurden, Mitglied einer verbrecherischen Organisation zu sein (Auskunftsperson Stadler: Ja!), weil es diese Organisation nicht gab?

Jürgen Stadler: Einer kriminellen Organisation.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Einer kriminellen Organisation.

Jürgen Stadler: Ja, genau, ich wurde freigesprochen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das habe ich auch richtig verstanden, gut.

Ich danke Ihnen herzlich, dass Sie sich dem Ausschuss zur Verfügung gestellt haben, wollte aber gleich auch noch anmerken, dass ich das eigentlich ungeheuerlich finde, dass Personen, die nachweislich unschuldig in U-Haft gesessen sind, vor den Untersuchungsausschuss geladen werden, ohne dass man sie vorher kontaktiert und fragt, ob sie das wollen und dazu bereit sind, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, das im Sinne des Opferschutzes auch abzulehnen.

Personen, die unschuldig in U-Haft gesessen sind, sind Opfer. Man sollte sich wirklich genau überlegen, wie man hier mit Opfern von Missständen umgeht. Das wollte ich nur gesagt haben, und ich hoffe, dass alle Fraktionen in diesem Haus in Zukunft etwas mehr Empathie mit Opfern zeigen. – Danke.

Vorsitzende Doris Bures: Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

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Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte darauf schon replizieren, weil das ja wohl in unsere Richtung gemeint ist. Ehrlich gesagt, ist in einem Rechtsstaat – ich hoffe, das gilt dann für alle – selbstverständlich zu respektieren, wenn es entsprechende Entscheidungen gibt. Das ist unbestritten.

Ob man mit präsumtiven Auskunftspersonen unbedingt vorher Kontakt aufnehmen muss oder soll oder darf, das steht aus meiner Sicht auf einem ganz anderem Blatt, weil dadurch natürlich auch die Gefahr von Absprachen durchaus gegeben ist.

Fest steht darüber hinaus auch, dass der Untersuchungsausschuss auf rechtlich einwandfreien Beinen steht und es selbstverständlich eine staatsbürgerliche Pflicht ist, dass man als Staatsbürger, wenn nach den Rechtsgrundlagen geladen wird, diesen Ladungen nachkommt. Das in irgendeiner Art und Weise in ein schlechtes Licht zu rücken, möchte ich eigentlich auch zurückweisen. (Abg. Krainer: Dann haben Sie es nicht verstanden!)

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass es natürlich die staatsbürgerliche Pflicht ist, hier als Auskunftsperson zur Verfügung zu stehen, aber es ist auch unsere Pflicht, Personen, die freigesprochen wurden, nicht zu retraumatisieren, und ich glaube, darauf müssen wir in Zukunft auch achten. – Vielen Dank.

Vorsitzende Doris Bures: Danke. Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann setzen wir mit der Befragung fort.

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Wir kommen zur dritten Runde. Ich frage, ob die freiheitliche Fraktion Fragen hat. (Abg. Kumpitsch: Keine weiteren Fragen!) – Keine weiteren Fragen. NEOS? – Keine Fragen. JETZT?– Keine Fragen. ÖVP? (Abg. Ofenauer: Doch!) – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Und zwar geht es um eine OTS-Aussendung von Vier Pfoten vom 3. September 2008. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) OTS-Aussendung Vier Pfoten. Das ist ein Interview mit Ihnen, damals noch unter dem Namen Faulmann, zur folgenden Frage: „Vermuten Sie hinter den Verhaftungen ein politisches oder wirtschaftliches Motiv?“ – Da antworten Sie: „Leider beides. [...] Die Beweise gibt es ja: hier haben sich Vertreter der Wirtschaft, allen voran ein Bekleidungsunternehmen, mit hochrangigen Vertretern der Exekutive mit Unterstützung gewisser Politiker zu einem Schlag gegen den legalen Tierschutz zusammengetan.“

Meine Frage. Wen meinen Sie mit „gewisser Politiker“? Können Sie da Namen nennen? Die dritte Antwort.

Jürgen Stadler: Ja. – Ich weiß nicht mehr, wen ich damals gemeint habe. Also mit „gewiss“ habe ich auf jeden Fall die ÖVP gemeint, aber Personen?

Ja gut, ich meine, es gibt ja im Akt diesen Anruf beim damaligen Innenminister, aber ansonsten weiß ich jetzt nicht mehr, wen genau ich gemeint habe.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Woher wissen Sie, dass es den Anruf beim Innenminister gab?

Jürgen Stadler: Aus dem Akt.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Was meinen Sie mit „Unterstützung“? Haben da Politiker Ihre Verhaftung unterstützt, oder was ist da unterstützt worden und wie?

Jürgen Stadler: Na ja, das habe ich ja schon im Eingangsstatement gesagt, dass da der Exekutive sehr viel Geld zur Verfügung gestanden ist und die sich gewundert hat, da ansonsten an allen Ecken und Enden gespart wird.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): In welcher Form haben welche Politiker konkret unterstützt?

Jürgen Stadler: Das weiß ich nicht.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Warum behaupten Sie das dann?

Jürgen Stadler: Ich zitiere nur aus Medien betreffend diese Geldflüsse.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sie sagen nämlich auch: „Die Beweise gibt es ja“, also Beweise dafür, dass gewisse Politiker unterstützt haben.

Jürgen Stadler: Ja. Also ich muss sagen, das war anscheinend einen Tag nach der Haftentlassung, und da ist man schon sehr, sehr emotional – wie gesagt, ich wollte sogar auswandern –, und dass ich da manche Sachen nicht so gesagt habe, wie ich sie heute vielleicht sagen würde, kann schon sein – wobei ja auch noch die Frage ist, ob ich das wirklich so gesagt habe.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Na ja, das ist eine Presseaussendung von Vier Pfoten. Rückfragehinweis, Pressesprecher - -

Jürgen Stadler: Ach so, das ist ein - - Okay, ich habe gedacht, das ist ein Interview mit einem Medienvertreter. Ah, ja. – Also ich habe es nicht so in Erinnerung, aber ja.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Jürgen Stadler: Aber wenn es Beweise gibt, dann verweise ich hier auf die Beweise im Akt. Dann habe ich die damals gemeint, weil übrigens ist das ja auch das gewesen, was letztendlich zu der Enthaftung am 2. September geführt hat: dass an die Öffentlichkeit gekommen ist, dass die Soko-Gründung auf die Initiative des Anrufs des Kleider-Bauer-Geschäftsführers beim Innenminister zurückging.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Gut, es hat sich herausgestellt, dass das nicht stimmt, dass er nicht beim Innenminister angerufen hat, und Sie können wahrscheinlich auch damals und auch heute keine Namen nennen und keine konkrete Unterstützung. – Danke schön.

Jürgen Stadler: Okay, das war damals mein Wissensstand, und deshalb habe ich das wahrscheinlich so angeführt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Stadler, ich wollte Ihnen nur zu dieser Aussage hier gratulieren: „Leider beides. Die Zusammenhänge wurden teilweise schon von Medien und Politikern aufgedeckt. Die Beweise gibt es ja: hier haben sich Vertreter der Wirtschaft, allen voran ein Bekleidungsunternehmen, mit hochrangigen Vertretern der Exekutive mit Unterstützung gewisser Politiker zu einem Schlag gegen den legalen Tierschutz zusammengetan.“

Das ist Untersuchungsgegenstand hier und das entspricht auch der Aktenlage, die wir hier haben. – Danke schön.

Vorsitzende Doris Bures: Ich frage jetzt Herrn Dr. Strauss, ob er abschließend noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson hat.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Eine Frage hätte ich noch: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob der fallführende Staatsanwalt Mag. Handler ein besonderer Gegner des Tierschutzes wäre, und wüssten Sie warum?

Jürgen Stadler: Also ich habe die Wahrnehmung auf jeden Fall über einen sehr langen Zeitraum, nämlich vom Beginn der U-Haft bis zum Freispruch erster Instanz – danach war er ja nicht mehr zuständig –, und es war sehr, sehr emotional und hasserfüllt, aber ich habe keine direkte Wahrnehmung, warum. Ich habe nur meine Schlüsse beziehungsweise Umkehrschlüsse, die ich aus der Faktenlage ziehen kann.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön. Abschließend möchte ich noch sagen, dass (in Richtung Auskunfts- und Vertrauensperson) Sie beide die Dokumente, die Ihnen vorgelegt wurden, liegen lassen müssen. Danke schön.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Strauss. Damit ist die Befragung der Auskunftsperson Stadler beendet. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Jürgen Stadler: Entschuldigung, ich habe noch eine ergänzende Antwort dazu.

Vorsitzende Doris Bures: Ja, bitte.

Jürgen Stadler: Und zwar war es so – noch zusätzlich –, dass dieser Staatsanwalt während der Hauptverhandlung – also das war nicht eine Hauptverhandlung sondern es waren hunderte in diesen 14 Monaten – dann sogar noch versucht hat, Vorfälle in Deutschland – aus der Zeit meiner Anstellung bei Peta Deutschland – hervorzukramen. Er hat ja sowieso versucht, international noch irgendetwas zu finden, und es war ihm dann tatsächlich nicht zu peinlich, zwei Vorfälle von legalen Demonstrationen in Deutschland als Verurteilungen in Deutschland darzustellen und ins Verfahren einzubringen, wobei dann durch mich wiederum bewiesen werden musste, dass das nicht so war, dass das keine Verurteilungen, sondern Verfahrenseinstellungen waren.

Also so viel auch dazu, weil Sie nach der Motivation dahinter gefragt haben, persönlich gegen Tierschutz vorzugehen.

Vorsitzende Doris Bures: Vielen Dank, Herr Stadler.

Die Befragung ist nun beendet. Herr Jürgen Stadler, ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie dem Ausschuss zur Verfügung gestanden sind, und bedanke mich auch bei Dr. Haferbeck, der die Funktion der Vertrauensperson innehatte. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.