255/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017 (1/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda in der 28. Sitzung vom 6. Juni 2019

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017 hat in seiner 30. Sitzung am 2. Juli 2019 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2019 07 02

 

 

                           Mag. Michael Hammer                                                      Mag. Andreas Hanger

                                     Schriftführer                                                               Vorsitzender-Stellvertreter

 

 

 





 

 

Untersuchungsausschuss

zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

28. Sitzung/medienöffentlich

Donnerstag, 6. Juni 2019

Gesamtdauer der 28. Sitzung

10.03 Uhr – 17.07 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Leitende Staatsanwältin Hofrätin Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda

Vorsitzender Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf dem Verfahrensrichter zur Belehrung und zur Erstbefragung das Wort übergeben. – Herr Dr. Rohrer, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Frau Leitende Staatsanwältin, ich darf Sie auch im eigenen Namen begrüßen. Mein Name ist Dr. Rohrer, ich bin der Verfahrensrichter. Da das Gesetz nicht differenziert, welche Auskunftsperson hier sitzt, werde ich die Belehrung, so wie sie das Gesetz vorsieht, vornehmen, obwohl Sie das natürlich alles wissen, was ich Ihnen jetzt gleich sagen werde.

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss über das Kampfflugzeugsystem Eurofighter Typhoon als Auskunftsperson zu folgenden Themen angehört: unzulässige Zahlungsflüsse, Informationslage bei Vertragsabschluss, Erfüllung von Vorlage- und Informationspflichten.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Weiters weise ich Sie auf die Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Frau Leitende Staatsanwältin, Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die bitte 20 Minuten nicht übersteigen sollte. Wollen Sie das tun? (Die Auskunftsperson verneint dies.) – Sie wollen das nicht tun. Ich darf daher im Namen des Herrn Vorsitzenden mit der Erstbefragung beginnen.

Meine erste Frage ist einmal zur Zuständigkeit: Seit wann fällt denn das Strafverfahren Eurofighter in die Zuständigkeit der von Ihnen geleiteten Staatsanwaltschaft?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Wir haben den ganzen Verfahrenskomplex mit Februar 2019 von der Oberstaatsanwaltschaft Wien übertragen bekommen.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich darf Ihnen nun ein Dokument vorhalten, zu dem ich sagen darf, dass es uns vorige Woche erst über die Oberstaatsanwaltschaft zugekommen ist. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Und zwar ist das die Dokumentennummer 96266, die Seite 5. Es handelt sich um einen Scheck über 1 500 000 Euro, zahlbar an Frau Elisabeth Kaufmann-Bruckberger. Ist Ihnen dieser Scheck bekannt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich habe darüber Informationen bekommen, dass wir über - -, mit einem Stick sozusagen, der übergeben worden ist, am Rande einer Vernehmung, dass sich das auf den Daten darauf befunden hat.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Wurden dazu schon in irgendeiner Form nähere Erhebungen durchgeführt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nach meinen Informationen ist es so, dass die Sonderkommission beauftragt wurde, zunächst einmal die gesamten Daten aus diesem Stick auszuwerten.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Also nähere konkrete Erhebungen noch nicht.

Ich darf jetzt in diesem Zusammenhang vielleicht nur noch sagen, was ich vorhin einleitend vergessen habe, dass natürlich aufgrund des Konsultationsverfahrens, das wir mit dem Herrn Bundesminister zu Beginn unseres Ausschusses hatten, klar ist und klar sein soll, dass Sie dort, wo Sie Ziele des Strafverfahrens durch Ihre Aussage gefährden könnten, die Antwort verweigern können beziehungsweise ich dann sozusagen hinsichtlich der Zulässigkeit der Frage die Entscheidung habe und Ihnen das sage.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Danke schön.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Dann habe ich nur noch eine Frage, nämlich die, ob Sie davon Kenntnis haben, dass im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Ankauf und/oder mit den Gegengeschäften Geld oder sonstige Zuwendungen an Entscheidungsträger, Politiker, Beamte, Parteien oder diesen nahestehende Vereine geflossen sind.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich habe darüber derzeit keine konkreten Kenntnisse.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich danke vielmals. – Danke, Herr Präsident!

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön, Herr Verfahrensrichter.

Nach der Rede- und Frageordnung ist Herr Abgeordneter Pilz an der Reihe. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich habe zuerst einmal eine Verständnisfrage an Sie, weil ich so etwas noch nie erlebt habe, und ich bin ja bekanntlich kein Staatsanwalt: Was heißt das, wenn ein hoher Beamter des Justizministeriums sagt, man solle ein Verfahren doschlagn? Was bedeutet das? Ich verstehe es einfach nicht.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Aber mit dem Untersuchungsgegenstand hat es nichts zu tun.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Mit dem Untersuchungsgegenstand hat es insofern zu tun, weil uns das Dokument 96499 aus den Untersuchungsausschussakten vorliegt, in dem genau diese Formulierung zur, ich vermute, Beendigung des Eurofighter-Verfahrens gebraucht wird. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich darf Ihnen vielleicht den Ladungsbeschluss vorlegen, oder den haben Sie ja, dann ihn nur vorlesen: Die Auskunftsperson hat Wahrnehmungen zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere zur Erfüllung von Vorlage- und Informationspflichtengemäß Punkt III. im Zusammenhang mit dem Strafverfahren betreffend die Vermittlung, den Abschluss, die Meldung und die Anrechnung von Gegengeschäften sowie die Abwicklung von Zahlungsflüssen, gewonnen durch ihre Position als Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Wir sind also im Punkt III. – ist Ihr eigener Beschluss.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Jaja, das weiß ich. Und wesentlich, um das zu klären - - Wir sind jetzt in einer Geschäftsordnungsbesprechung ganz offensichtlich.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, wir sind nicht in einer Geschäftsordnungsbesprechung, denn der Herr Verfahrensrichter hat gesagt, diese Frage ist in der Form nicht zulässig. Wenn Sie eine Geschäftsordnungsdebatte wollen, müssen wir sie führen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Danke für den Hinweis. Ich verstehe das jetzt als einen Beitrag zu einer Geschäftsordnungsdebatte, zur Vorgangsweise.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

*****

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Mir geht es um Folgendes: Das Verfahren ist ja bekanntlich an die WKStA übertragen worden, das ist noch nicht so lang her.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Haben wir gerade geklärt, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Und ich versuche, jetzt draufzukommen, ob die WKStA dieses Verfahren ungehindert genau zu diesen Punkten führen kann oder nicht. Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Wir haben immer, egal, ob das Gegengeschäfte sind oder sonst irgendwas, auch darüber gesprochen, ob Ermittlungen überhaupt ermöglicht werden oder nicht. (Abg. Plessl: Herr Vorsitzender, zur Geschäftsbehandlung!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Danke schön, Herr Vorsitzender. Ich möchte nur festhalten, im Ladungsbeschluss des Eurofighter-Untersuchungsausschusses, den wir gemeinsam gemacht haben, steht: Beweisthema I – unzulässige Zahlungsflüsse –, Beweisthema II – Informationslage bei Vertragsabschluss – und Beweisthema III – Erfüllung von Vorlage- und Informationspflichten.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: In der Begründung steht es aber anders.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, aber oben stehen die Zahlen, wofür wir die Frau Oberstaatsanwältin geladen haben. Und deswegen ist das alles ...

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Bitte, ja, aber: unzulässige Zahlungsflüsse! Das Ende unseres Untersuchungsgegenstandes – das wissen wir ja schon lange – ist das Jahr 2017.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf für eine Fraktionssitzung unterbrechen, damit wir das klären.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 12.41 Uhr unterbrochen und um 12.52 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

*****

12.52

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und darf Herrn Abgeordneten Pilz bitten, das Wort zu ergreifen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich werde es vielleicht eine Spur genauer begründen: Meine Mitarbeiter haben überall in der Strafprozessordnung – Erläuterung und so weiter – nachgesehen und den Begriff doschlagn nicht gefunden.

Können Sie mir – von mir aus sage ich dazu: insbesondere in Bezug auf den Untersuchungszeitraum – - - Ich sage jetzt immer dazu: insbesondere in Bezug auf den Unt- - (Verfahrensrichter Rohrer: Der 2017 endet!)

Es reicht ja vollkommen, wenn ich mich auf den Untersuchungszeitraum beziehe. Und das werde ich jetzt bei jeder Gelegenheit tun, auch wenn es manchmal etwas sinnlos klingt.

Wie würden Sie doschlagn in Begriffe der Strafprozessordnung übersetzen? Was bedeutet das: ein Verfahren doschlagn? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich würde den Herrn Verfahrensrichter fragen, ob diese Frage vom Untersuchungsgegenstand umfasst ist.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Darüber haben wir gerade diskutiert und sind, wie man deutlich sieht, zu keinem sehr tragfähigen Ergebnis gekommen. Ich versuche jetzt, mich in den Abgeordneten Pilz – wenn ich das darf – hineinzufühlen und - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka (erheitert): Also das ist - - (Abg. Pilz – erheitert –: Ich begrüße diesen Versuch! – Allgemeine Heiterkeit.)

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich versuche, das zu interpretieren. Ich glaube – und das ist der Hinweis des Herrn Abgeordneten auf die Zeit vor dem Jahre 2017 –, dass der Herr Abgeordnete gemutmaßt hat, dass dieser Ausdruck nur die Spitze des Eisberges einer Grundeinstellung war, die schon während dieser Zeit bis 2017 geherrscht hat.

Dieses Doschlagn meint wohl die Einstellung, wenn ich das heute in StPO-Worte übersetzen darf.

Ist Ihnen nach Ihrer Kenntnis – die Sie aus dem Aktenstudium, aus sonstigen Mitteilungen oder woher immer gewonnen haben – zu dieser Grundeinstellung, zu dieser Grundtendenz, das Verfahren lieber früher als später einzustellen, etwas bekannt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Dazu habe ich keine Kenntnis.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Der Herr Verfahrensrichter hat es jetzt eh probiert, einmal zu sagen, was mit doschlagn überhaupt gemeint ist. Mag. Pilnacek dürfte ja zeitweise ein bisserl StPO-fern unterwegs sein, aber das werden wir morgen mit ihm besprechen.

Sagen Sie, ich nehme an, Sie haben sich ja den Akt – also das Eurofighter-Stammverfahren – gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der WKStA angeschaut.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ist das schon die Frage?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Nein, die Frage kommt jetzt: Welche Ermittlungsstrategie ist für Sie aus diesem Akt erkennbar?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich muss grundsätzlich sagen, ich habe diesen Akt nicht gelesen. Ich bin die Leiterin dieser Staatsanwaltschaft, es würde nicht meinen Aufgaben entsprechen, wenn ich mich im Detail mit diesem Verfahren beschäftige. Ich möchte dazusagen, dass ich das nicht kleinreden möchte. Das ist ein ganz wesentliches Verfahren, nicht nur für uns, für die Republik, und daher ist es natürlich im Fokus, aber ich habe keine detaillierten Kenntnisse über den Akteninhalt.

Was wir bekommen haben, sind die 50 – oder 70, weiß ich jetzt gar nicht so genau – Umzugskisten. Es war ein Lastwagen, der das und etliche Terabyte Daten angeliefert hat. Da war die Strategie natürlich von Anfang an einmal klar, nämlich, dass wir uns einen Überblick verschaffen müssen, was überhaupt da ist, was der Inhalt dieser Akten – der Aktenstand – ist.

Das wurde auch gemacht und im Zuge dessen eine Arbeitsgrundlage erarbeitet, damit die Sachbearbeiterinnen sich an dem orientieren und dann einarbeiten können. Diese Grundlage, die geschaffen wurde, ist also aufgrund eines groben Verfahrensüberblicks – ohne sehr ins Detail zu gehen – entstanden.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Staatsanwalt Radasztics hat dieses Verfahren über eine sehr lange Zeit in der Staatsanwaltschaft Wien geführt.

Ist Ihnen der Umstand bekannt, dass er das als Staatsanwalt – bis auf eine kurze Zeit gegen Ende – im Wesentlichen alleine gemacht hat? Ich rede jetzt nicht von den Polizeibeamten, sondern nur, dass er das als Staatsanwalt vollkommen alleine gemacht hat.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das ist mir so nicht bekannt. Ich bin davon ausgegangen, dass ein Teil dieses Verfahrenskomplexes von Kollegin Frank bearbeitet wurde. Das betrifft die Verfahrensteile zum Vergleich und zur Betrugsanzeige der Republik.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Da kann ich Ihnen eine zusätzliche Information geben. Ich war – es ist noch nicht ganz so lange her – einmal beim Justizminister und habe ihm gesagt, dass ich das eigentlich für unvertretbar halte, dass der Staatsanwalt Radasztics im Untersuchungszeitraum neben dem Eurofighter-Verfahren noch eine ganze Reihe anderer wichtiger Verfahren geführt hat. Und ich habe den Justizminister ersucht, zumindest eine weitere Staatsanwältin zuzuteilen. Das ist relativ spät passiert. Das war dann die von Ihnen genannte Staatsanwältin.

Bis dahin aber hat er das vollkommen alleine gemacht und daneben weitere Verfahren – Teile Telekom, Meinl, und, und, und – gehabt.

Sagen Sie, ist es überhaupt möglich, ein weltweit zu führendes Verfahren dieser Dimension mit Aussicht auf Erfolg – neben Telekom, neben Meinl, neben anderen Verfahren – zu führen? Diese Ressourcenfrage stelle ich Ihnen ganz bewusst.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also das kann ich nur aus meiner Erfahrung in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beurteilen. (Abg. Pilz: Ja!) Ich weiß nicht genau, wie das in der Staatsanwaltschaft Wien mit der Teambildung und der Aufgabenteilung abgelaufen ist, und über die Belastungen, sonstigen Belastungen des Staatsanwalts weiß ich auch nichts.

Ich kann sagen, ich bin der Meinung, ich möchte nicht nur einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin für dieses Verfahren einsetzen, weil ich glaube, dass es sehr vielschichtig ist, dass viele Stränge – unter Umständen parallel – zu bearbeiten sind, sodass man sehr leicht den Überblick verlieren könnte.

Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass eine Teambildung ja auch den Sinn hat, dass sie die Sicherheit für den Einzelnen bringt, nichts übersehen zu haben, in den rechtlichen Diskurs zu treten, und zwar nicht nur auf die Art und Weise, dass ich mich beim Kaffee mit Kollegen über rechtliche Dinge beratschlage, sondern dass ich mit jemandem rede, der auch Verantwortung für das Verfahren trägt. Das ist der Sinn der Teambildung. Daher glaube ich, dass es gerade in so einem umfänglichen Verfahren, das durchaus auch brisant ist, einen besseren Personalbedarf, also einen verstärkten Personalbedarf braucht, und wir wollen das in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch so handhaben.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, ich glaube, darüber reden wir ja jetzt nicht, aber ich glaube, dass das schon ganz anders ausschaut. In München waren im Vergleichszeitraum an einem kleineren Eurofighter-Verfahren neun Staatsanwälte, und zwar ohne irgendein Verfahren daneben, beschäftigt. So wird das in Deutschland gemacht. Bei uns unter den Pilnaceks – das sage ich jetzt einmal – ist es so – ich beschreibe damit den Untersuchungszeitraum –, bei uns unter den Pilnaceks (Verfahrensrichter Rohrer: Das ist aber nur einer!) – da bin ich mir gar nicht so sicher – schaut es dann so aus, dass ein einziger Staatsanwalt in der Wirtschaftsgruppe der StA Wien, der mit anderen Verfahren, und zwar mit großen, mit clamorosen Verfahren, zugeschüttet ist, dann noch Eurofighter machen soll.

Ich frage Sie ganz einfach: Hat ein Staatsanwalt unter solchen Voraussetzungen – Sie kennen ja zumindest die Grundzüge des Verfahrens, diese sehr schwierigen internationalen Ermittlungen, diese sehr schwierigen Rechtshilfeverfahren, nicht nur mit Großbritannien, wo es besonders schwierig ist – überhaupt eine seriöse Chance, in einem überschaubaren Zeitraum so ein Verfahren anklagereif zu machen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na, wie gesagt, ich habe es schon beantwortet. Ich denke, es ist sehr schwierig, das mit den vielen Strängen im Überblick zu behalten, und aus meiner Sicht in schicklicher Zeit nicht leicht möglich.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja. Jetzt komme ich zum entscheidenden Punkt. Staatsanwalt Radasztics ist von den Behörden ober ihm völlig im Stich gelassen worden, von Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium. Das ist zumindest meine persönliche Ansicht. Jetzt war er aber trotzdem dann so weit, dass er die ersten Anklagen vorbereiten hätte können und nicht gezwungen war, einzustellen, so wie man sich es mit dem Doschlagn möglicherweise gewünscht hätte – möglicherweise gewünscht hätte. Genau in diesem Moment geht der Generalsekretär her, gibt selbst eine Weisung an den ORF weiter und schiebt das dann alles dem Staatsanwalt in die Schuhe und verdrängt ihn damit aus dem Verfahren. Das passiert dann. Er schafft es ja trotzdem, trotz Ressourcenmangel, trotz Behinderungen geht es in Richtung möglicher Anklagen – und dann passiert das.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Herr Abgeordneter, Entschuldigung! Generalsekretär Pilnacek ist morgen Auskunftsperson, das heißt, er hat genauso die Persönlichkeitsrechte wie alle anderen auch. Ich würde wirklich darum bitten, dass man ihm hier nichts unterstellt, was strafrechtlich relevant ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Erstens unterstelle ich ihm nichts, was strafrechtlich relevant wäre. Zweitens würde alles, was ich ihm so unterstelle würde, entweder von der StA Eisenstadt oder von der StA Linz eh ohne Ermittlungen eingestellt. Es kann ihm eh nichts passieren. Das bespreche ich aber morgen mit ihm und nicht heute.

Ich möchte trotzdem noch einmal zurückkommen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist um, das können Sie in der zweiten Fragerunde tun.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Gut, dann in der nächsten Runde. – Danke.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Oberstaatsanwältin, das Thema Eurofighter ist bereits seit 2011 anhängig. Können Sie uns ein bisschen schildern, was dazu geführt hat, dass es zu einer so langen Verfahrensdauer gekommen ist?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nein, das kann ich Ihnen nicht schildern. Ich gehe davon aus, dass es damit zusammenhängt, dass eben das Verfahren sehr komplex und sehr umfangreich ist – komplex in Bezug auf die Schwierigkeit, und Umfang erklärt sich von selbst –, aber ich weiß es nicht aus eigener Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann ganz grundsätzlich: Welche Konsequenzen hat eine so lange Verfahrensdauer für die Beweisaufnahme?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, das indiziert schon Ihre Frage. Das ist natürlich sehr schwierig, weil sich diverse Personen unter Umständen nicht mehr so genau erinnern können. Mit den langen Verfahrensdauern haben wir aber in großen Wirtschaftsstrafsachen durchaus regelmäßig zu tun, weil es natürlich auch damit zusammenhängt, dass die Verschleierungstaktik eine sehr gute ist. Je mehr verschleiert wird, desto schwieriger wird dann - - oder mehr Auswirkungen gibt es dann auf die Verfahrensdauer.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Mhm. Könnte sich aufgrund der langen Verfahrensdauer auch ergeben, dass es zu Verjährungen kommt, oder ist das auszuschließen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Im konkreten Fall kann ich das nicht ausschließen. Das wird auch aktuell geprüft.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie eine Idee, wie das Verfahren beschleunigt werden könnte, oder fehlen Ihnen dazu die konkreten Sachkenntnisse?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also meine Aufgabe als Leiterin ist, dafür zu sorgen, dass wir einen entsprechenden Ressourceneinsatz haben können. Ich meine damit, dass ich glaube, dass die Polizei sehr gut aufgestellt ist, aber dieser Ressourceneinsatz auch auf Ebene der Staatsanwaltschaft stattzufinden hat.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie in einer gewissen Form Druck ausgeübt, damit Sie mehr Personal bekommen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich habe keinen Druck ausgeübt, ich habe darum gebeten.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Mhm, okay. Gibt es im Rahmen dieses Verfahrens vielleicht auch Verfahren, die trotz mangelndem Anfangsverdacht nicht eingestellt wurden?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Sie sprechen Vorgänge oder das Besprechungsprotokoll vom 1.4. an, nehme ich an, wo da von anderen thematisiert wurde, das ist eine - -

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Eine generelle Frage: Ist Ihnen nirgends etwas untergekommen, dass auf - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich kann es noch nicht beurteilen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Es gab eine Dienstbesprechung am 1. April 2019, und dabei hat der Oberstaatsanwalt Mag. Ropper gemeint, dass an - -

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Da sind wir schon wieder draußen. Also gleiches Recht für alle. Sonst würde sich ja der Abgeordnete Pilz beschweren, dass Sie auf dieses Protokoll hinweisen können. (Abg. Pilz: Nein, ich beschwere mich überhaupt nicht! Ich finde das super!) – Würde, würde!

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Liegen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vielleicht noch Akten vor, die dem Ausschuss vorenthalten wurden?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also sicher nicht bewusst.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Liegen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eventuell Tonbänder vor, die dem Untersuchungsausschuss vorenthalten wurden?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Auch dazu kann ich Ihnen jetzt nichts sagen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ist es in der Staatsanwaltschaft üblich beziehungsweise zulässig, Tonbandaufzeichnungen von – ich zähle jetzt ein paar auf – Zeugenvernehmungen, Beschuldigtenvernehmungen oder Dienstbesprechungen zu machen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Wir haben in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einen Vernehmungsraum, der auch dazu ausgestattet ist. Es gibt auch die entsprechenden Bestimmungen in der Strafprozessordnung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sind in einem solchen Fall die Personen immer im Voraus in Kenntnis gesetzt, dass Tonbandaufzeichnungen erfolgen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, grundsätzlich ist das nicht immer der Fall, denn in einer Hauptverhandlung zum Beispiel gibt es ja die Bestimmung des 271, wo sich der Schriftführer zur Unterstützung sozusagen eines technischen Hilfsmittels bedienen kann. Dass muss nicht extra angekündigt sein.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Aber bei einer Vernehmung und bei einer Dienstbesprechung?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Bei einer Vernehmung im Ermittlungsverfahren sieht die Sache anders aus. Bei einer Dienstbesprechung – wenn Sie auf die Dienstbesprechung vom 1.4. ansprechen, muss ich wieder den Verfahrensrichter fragen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich habe daher ganz allgemein gefragt.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Allgemein kann man ja fragen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Allgemein kann ich fragen.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Allgemein kann ich sagen, dass ich überhaupt keine Wahrnehmungen dazu habe, dass ganz im Allgemeinen Dienstbesprechungen aufgezeichnet werden.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wenn eine solche Dienstbesprechung aufgezeichnet worden wäre, dann wäre das wahrscheinlich kein gültiges Beweismittel, oder?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na ja, Dienstbesprechungen sind ja grundsätzlich kein Beweismittel. Dienstbesprechungen dienen ja entweder einem sozusagen Informationsbedürfnis der Fachaufsicht, aber sie sind ja kein Beweismittel im Verfahren.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Manchmal werden sie für etwas anderes verwendet und auch erst Verfahren eingeleitet. Aber lassen wir es.

Das heißt, Sie können eigentlich ausschließen, dass in der Staatsanwaltschaft Wien oder in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Bild- und Tonmaterial unzulässig aufgenommen wird und auch als Beweismittel verwendet wird?

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Also das war das schöne Beispiel einer Suggestivfrage, würde ich sagen.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Roher: Ein Schulbeispiel.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ist Ihrer Kenntnis Bild- und Tonmaterial angefertigt worden beziehungsweise bei den Ermittlungen verwendet worden?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Im Eurofighter-Verfahren? Ich gehe davon aus, dass bei den diversen Vernehmungen entsprechende Aufnahmen auch existieren, weil wir diese Gelegenheit haben, weiß es aus Eigenem aber nicht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Gut, damit darf ich zu einem anderen Themenbereich kommen. Ich darf Ihnen dazu das Dokument mit der Ordnungsnummer 4 vorlegen. Da geht es um einen Informationsbericht gegen Herrn Mag. Karl-Heinz Grasser. Das ist die Dokumentennummer 66433. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welche Seite?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Seite 3 fortfolgende. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Dieses Verfahren wurde 2011 eingeleitet und 2013 abgebrochen. Können Sie uns die Gründe für diese Vorgangsweise darlegen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, es handelt sich hier um den Verfahrensteil, den wir Grasser-Verfahrensteil nennen. Es ist tatsächlich so gewesen, dass wir dieses Verfahren, diesen Akt sozusagen auch mit der weiteren Übertragungsverfügung im Februar bekommen haben. Bei einer ersten Grobsichtung, von der ich schon gesprochen habe, ist natürlich sofort aufgefallen, dass das Verfahren sehr unglücklich gelaufen ist, würde ich meinen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Können Sie uns vielleicht sagen, warum Mag. Grasser von diesem Verfahren nicht verständigt wurde?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das war damals nicht in meinem Zuständigkeitsbereich, und ich habe es auch nicht herausfinden können. Aufgrund der eingehenden Befassung der Kollegin, die sich mit dem Akt beschäftigt hat, war es auch für sie nicht möglich, herauszufinden, was der Grund war. Es ist jedenfalls nicht erfolgt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): War das korrekt, dass Mag. Grasser nicht informiert wurde oder hätte er als Beschuldigter informiert werden müssen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Es ist ganz grundsätzlich so, dass Beschuldigte ein Recht auf Verständigung nach § 50 Strafprozessordnung haben.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Warum kam es dann zum Abbruch des Verfahrens?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das ist uns nicht bekannt. Wir haben nur festgestellt, dass es so ist.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Also Sie wissen nicht, ob es eine Weisung gab, dieses Verfahren abzubrechen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Da habe ich überhaupt keine Wahrnehmung dazu.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Gab es in diesem Verfahren auch eine Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung oder Beweisaufnahme?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das bezieht sich jetzt auf diesen Komplex?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ja, diesen Grasser-Teil.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Diesen Teil – also das ist ein laufendes Ermittlungsverfahren, wo es zwar einen Beschluss auf Einstellung des Verfahrens vom Landesgericht für Strafsachen gibt, gegen den wir uns aber beschwert haben, und der daher nicht rechtskräftig ist. Daher laufen da die Ermittlungen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Gab es Ihrer Kenntnis nach politischen oder medialen Druck, die Verfahren der Causa Eurofighter keiner Enderledigung zuzuführen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Darf ich die Frage noch einmal hören?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Gab es aus Ihrer Sicht oder in Ihrer Wahrnehmung politischen oder medialen Druck, Verfahren in der Causa Eurofighter keiner Enderledigung zuzuführen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Können Sie ausschließen, dass es noch weitere Verfahren zum Themenkomplex Eurofighter gibt, welche dem Untersuchungsausschuss noch vorenthalten wurden?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, es ist natürlich schwierig, nach so einer Situation zu sagen, man kann das ausschließen. Ich kann es schon allein deshalb nicht, weil die Verfahren ja bei der Staatsanwaltschaft Wien geführt wurden und ich da überhaupt keinen Überblick habe.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Danke für die erste Runde.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Guten Tag, Frau Mag. Vrabl-Sanda! Ich lege Ihnen das Dokument mit der Nummer 96311, Seite 25 vor, ein Auszug aus der Dienstbesprechung vom 1. April 2019. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Hier steht unter anderem, „dass sich freiwillig kein StA finde, der an dem Verfahren mitarbeiten möchte und sich vor dem U-Ausschuss“ - -

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Wir sind ja schon wieder im Jahr 2019.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Darf ich den Satz einmal zu Ende lesen? Es geht ja um die politische Verantwortung und Konsequenzen daraus, und die Strafverfahren sind natürlich Konsequenzen der politischen Verantwortung.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Nein, es geht noch - -

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Darf ich bitte meinen Satz zu Ende bringen?

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Sagen Sie uns dann aber bitte gleich den Bezug zur Zeit bis zum Jahr 2017! Seien Sie bitte so nett!

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Ja, ich würde Sie ersuchen, mich den Satz zu Ende sprechen zu lassen. – Danke schön.

Gut, ich fange also noch einmal an. Hier steht unter anderem – Zitat –, „dass sich freiwillig kein StA finde, der an dem Verfahren“ – Eurofighter-Verfahren, ich betone das nur – „mitarbeiten möchte und sich vor dem U-Ausschuss“ – es geht hier um uns, es geht um diesen Untersuchungsausschuss – „für die Versäumnisse der letzten 8 Jahre zu rechtfertigen bereit sei.“ Weiter unten bezeichnet Generalsekretär Pilnacek die Eurofighter-Verfahren – ich muss jetzt leider deftig im Zitat werden – als „Scheißakt“, in welchem sich offensichtlich niemand auskenne.

Diese Verfahrensdokumente dienen aber uns hier im Untersuchungsausschuss, in diesem Untersuchungsausschuss als Informationsquelle. Dazu meine Frage: Würden Sie uns bitte die letzten acht Jahre des Verfahrens zusammenfassen und aus Ihrer Sicht darstellen, welche Mängel genau – ich grenze das jetzt ein – auftraten beziehungsweise was mit Relevanz zu unserem Untersuchungsausschuss schiefgelaufen ist?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also grundsätzlich muss ich auch hier wiederholen, dass ich das nicht aus meiner eigenen Wahrnehmung sagen kann, was in den ganzen Jahren im Akt geschehen ist. Wir haben natürlich - - Unsere MitarbeiterInnen in der WKStA haben, wie ich schon gesagt habe, schon bei der ersten Grobsichtung versucht, das zusammenzufassen. Es haben sich schon aufgrund dieser Arbeitsgrundlage, die wir erstellt haben und die wir ja auch der Fachaufsicht mit der Anregung zur Dienstbesprechung mitgeschickt haben, einige solche Umstände ergeben, die aufzeigenswert sind. Wir haben dann in weiterer Folge sozusagen auch den Auftrag bekommen, das zusammenzufassen. Das bezieht sich dann aber nicht mehr auf einen Zeitraum vor 2017.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Können Sie bei den von mir angesprochenen Mängeln konkreter werden?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich kann es Ihnen jetzt nicht im Detail sagen, weil ich natürlich sozusagen einfach nicht mehr alles im Kopf habe. Aber es ging natürlich auch darum, dass – so wie wir das vorher schon angesprochen haben – dieser Verfahrensteil da war, der abgebrochen war. Wir haben auch festgestellt, dass es eine Anzeige gegen einen sehr prominenten Lobbyisten gegeben hat, die erst ganz spät - - Jahre danach wurde das sozusagen erfasst, er als Beschuldigter erfasst, und das Verfahren gegen ihn eingeleitet. Das war erst im vergangenen Jahr. Das ist einer dieser Punkte.

Darüber hinaus konnten wir auch feststellen, dass es zum Beispiel im finanzstrafrechtlichen Teil Situationen gegeben hat, wo nach meinen Informationen keine entsprechenden Vernehmungen und dergleichen oder Ermittlungen durchgeführt worden sind.

Ich muss dazusagen, das sind natürlich mehrere Verfahrensstränge, von denen ich schon gesagt habe, dass man sie eigentlich auch parallel zu führen hätte. Das ist natürlich ganz schwierig, hier die Übersicht zu bewahren.

Wir haben festgestellt, dass es nicht erfasste Beschuldigte gibt, und müssen jetzt nachprüfen, ob die Vorwürfe, die gegen diese Personen im Strafverfahren erhoben worden sind, allenfalls verjährt sind oder ob wir noch rechtzeitig Ermittlungsschritte einleiten können – ob es tatsächlich einen Anfangsverdacht bei den einzelnen Personen gibt.

Wir haben festgestellt, dass wesentliche Ermittlungsschritte wie beispielsweise Beschuldigtenvernehmungen nicht stattgefunden haben.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Na, das sind ja spannende Erkenntnisse, ganz konkret, für uns. Welche Konsequenzen haben Sie mit Relevanz zum Thema unseres Untersuchungsausschusses gezogen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist ja dafür da, solche großen Verfahren zu führen. Sie wurde ja deshalb eingerichtet, dass sie in diesen brisanten – auch politisch brisanten – Causen ungestört ermitteln kann. Das war natürlich der Grund, dass wir, als wir diese Situation gesehen haben – wie sich der Aktenstand darstellt –, zunächst einmal auf Basis dieser Arbeitsgrundlage, die wir erstellt haben, auf Basis einer sogenannten To-do-Liste – also die ersten dringenden Schritte, die sich aus dieser Arbeitsgrundlage schon ergeben haben –, an die Fachaufsicht mit der Anregung herangetreten sind, eine Dienstbesprechung abzuhalten.

Es hat im Wesentlichen drei Gründe gehabt: erstens, diesen Informationsstand zu transportieren, weil ich ja nicht davon ausgehen konnte, dass die Fachaufsicht tatsächlich darüber informiert ist; zweitens, weil es darum gegangen ist, dass ich der Meinung bin – wie ich es auch schon erwähnt habe –, dass es einen intensiveren Personaleinsatz braucht und dieses Verfahren einen solchen auch verdient; drittens die mediale Berichterstattung, die in diese Richtung gegangen ist, dass sozusagen Anklagen bevorstünden, und wir diese Wahrnehmungen ja so nicht aus dem Akt herauslesen konnten.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Danke. Ich möchte da noch konkreter werden. Liegt Ihrer Ansicht nach ein Aufsichtsverschulden bezüglich der früheren Staatsanwaltschaft vor: Bericht der Polizei zu Mensdorff-Pouilly schon im Jahr 2011, Einleitung des Verfahrens aber erst im Jahr 2018 – seltsam, oder?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Über eine Verantwortlichkeit der Aufsicht kann ich jetzt gar nichts sagen, weil ich ja die Akten der Aufsicht nicht kenne und nicht weiß, welche Maßnahmen getroffen worden sind, um sozusagen am Laufenden - -, also um den Informationsstand immer zu behalten. Davon habe ich keine Kenntnis und diese Prüfung obliegt mir auch nicht.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Kernthema unseres Untersuchungsausschusses zu Eurofighter ist ja die politische Verantwortung: Haben Sie den Minister in Kenntnis oder laufend in Kenntnis gesetzt? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensrichter.)

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich persönlich habe mit dem Herrn Minister über das Verfahren nicht gesprochen.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Okay, nicht direkt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na ja, die Fachaufsicht im Bundesministerium ist ja bei dieser Dienstbesprechung dabei gewesen.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Okay. Ich lege Ihnen dazu das Dokument 96311, Seite 29, vor. Das ist die Dienstbesprechung. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Staatsanwalt Mag. Fuchs weist da auf strategische Entscheidungen und Verdachtshypothesen hin, auf denen das Verfahren aufgesetzt wurde. Oberstaatsanwalt Adamovic stellt fest, dass diese Verfahrensstrategie nicht ausreichend dokumentiert wurde.

Ist es üblich, dass Zwischenberichte und Dokumentationen über strategische Entscheidungen für Verfahren nicht vorliegen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Sagen Sie bitte die letzten Wörter: noch nicht?

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Ist es üblich, dass Zwischenberichte und Dokumentationen über strategische Entscheidungen für Verfahren nicht vorliegen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na ja, durch die Übertragung der Akten und dadurch, dass der frühere Sachbearbeiter nicht mehr dabei ist, ist natürlich ein ganz wesentlicher Wissensverlust damit einhergehend – das erklärt sich von selbst, da brauche ich, glaube ich, nicht näher darauf einzugehen –, und daher sind wir darauf angewiesen, dass wir aus den Akten die entsprechenden Informationen bekommen.

Wir haben die Dokumentationen zu den Strategien jedenfalls bei unserer ursprünglichen Grundsichtung oder Grobsichtung so nicht erkannt.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Wurden Ihrer Wahrnehmung nach Berichtspflichten verletzt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich gehe davon aus, dass zumindest in dem Verfahren, das wir vorhin besprochen haben – mit dem sogenannten Grasser-Verfahrensteil –, durchaus ein Bericht zur Abbrechung auch hätte stattfinden sollen.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Wie erfolgte die Berichtserstattung im Unterschied zu früher? Gab es da Ihrer Meinung nach Ungereimtheiten?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Wie meinen Sie: „im Unterschied zu früher“?

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): In der Berichtserstattung.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Sie reden von der Zeit, als die Staatsanwaltschaft Wien für das Verfahren zuständig war. Ich habe mir bei der Situation einen groben Überblick zu verschaffen und habe mich natürlich speziell nach diesen Berichten orientiert. Anhand dieser Berichte, die ich gefunden habe – das bedeutet jetzt nicht, dass es nicht weitere gibt, kann ich nur sagen –, hätte mir das nicht gereicht, um sagen zu können, in welche Richtung das Verfahren geht oder wie weit es schon in den einzelnen Verfahrensteilen ist. Ich bin da auf die Informationen von meinen KollegInnen angewiesen, und die KollegInnen versuchen, das aus dem Akt herauszudestillieren.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Wäre es Ihrer Ansicht nach geboten, die eingeschlagene Strategie der Staatsanwaltschaft Wien fortzuführen? Oder: Welche Verfahrensfortführung würden Sie vorschlagen, um das übernommene Eurofighter-Verfahren so effizient wie möglich fortzuführen beziehungsweise schlussendlich zu Ende zu bringen? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensrichter.)

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich sehe es unter diesem Aspekt, dass der Ausschuss ja auch Empfehlungen abzugeben hat, wie ich annehme, und insofern könnte man vielleicht etwas dazu sagen – wenn Sie das können.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Insofern, als ich sagen kann, dass ich der Meinung bin, dass ja eine gesetzmäßige Arbeit für einen Staatsanwalt einmal grundsätzlich so ist, dass man mal den Akt kennen muss, also man ihn lesen muss. In weiterer Folge muss man dann die entsprechenden Ermittlungsschritte, die noch ausständig sind und die notwendig sind, setzen, und dann muss man das Ergebnis dieser Ermittlungen strafrechtlich beurteilen.

Das sind – ganz knapp zusammengefasst – die Schritte, die jetzt zu machen sind und die aus meiner Sicht auch nicht umgangen werden dürfen, denn wenn das nicht eingehend gemacht wird, dann drohen entweder ungerechtfertigte Anklagen oder es werden Beschuldigtenrechte in dem Sinne verletzt.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Die Akten im Eurofighter-Verfahren sind ja sehr umfangreich: Haben die nun zuständigen Staatsanwälte und Sie bereits umfassende Aktenkenntnis? Wie schätzen Sie das ein?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich schätze ein, dass wir nicht umfassende Aktenkenntnisse vom gesamten Komplex haben, aber jetzt immer detaillierter von einzelnen Bereichen, die halt jetzt bearbeitet werden.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Im Protokoll der Dienstbesprechung vom 1. April liest man im Zusammenhang mehrmals, dass man als ersten Schritt den Akt lesen müsse. Im Protokoll wurde niemals mit Ja geantwortet. Wie ist diese ablehnende Haltung zu verstehen? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensrichter.)

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich glaube, es ist erstens schon einmal ein Problem, da etwas zu interpretieren, und zweitens sind wir schon außerhalb des Gegenstandes. Sie können nur fragen, ob sie der Meinung ist, dass in der Zeit des Untersuchungsgegenstandes der Akt nicht ordentlich gelesen wurde – das wäre eine Möglichkeit.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Dann Schnitt und Themenwechsel: Dem Untersuchungsausschuss wurde vom Präsidenten der Finanzprokuratur eine Grafik zur Verfügung gestellt, welche ein breit gefächertes Netz an Briefkastenfirmen zeigt. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Wie sieht es mit den Konstrukteuren des Vector-Netzwerkes aus: Hat es bereits eine Beschuldigtenvernehmung gegen den Hauptbeschuldigten im Verfahren, Alfred Plattner, zu den Hauptvorwürfen, gegeben?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Die hat es noch nicht gegeben. Es ist mit ihm schon in einem anderen Verfahrensteil Kontakt aufgenommen worden, der sich aber nicht auf dieses Netzwerk, das da dargestellt ist, bezieht.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Warum geht da nichts weiter, dass man - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na, das geht schon weiter. Aufgrund dieser Kontaktaufnahme ist auch klar herausgearbeitet worden, dass es demnächst eine Beschuldigtenvernehmung geben wird – die steht ja an, das ist ja notwendig.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Danke. Im Dokument 96311 ist auf Seite 14 ausgeführt (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt), dass es teils unterlassen wurde (aus dem vorgelegten Schriftstück vorlesend), „jene Treuhänder, die auf Zuruf die Briefkastengesellschaften verwaltet hätten, als Beschuldigte einzutragen.“

Konnten die verantwortlichen Treuhänder, die Verwalter der Briefkastenfirmen und letzten Endes die Geldempfänger, identifiziert und als Beschuldigte in die Verfahren aufgenommen werden?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich kann Ihnen da aus meinem persönlichen Kenntnisstand keine gesicherten Informationen liefern, aber ich weiß und weise auch noch einmal darauf hin, dass ja jetzt vieles auch parallel aufgearbeitet werden muss, weil das Wichtigste für uns jetzt die Verjährungsprüfungen sind. Natürlich kommt es im Zuge von Verjährungsprüfungen dazu, dass man sehr genau schauen muss, welche einzelnen Personen sozusagen bei welchen Fakten überhaupt eine Rolle spielen.

Wir haben bisher den Eindruck gewonnen gehabt, dass es eine personenbezogene Zuordnung zu den einzelnen Vorwürfen in einer Art Aufstellung, wie wir das halt gewohnt sind, in unseren Akten so nicht gibt.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Könnten Sie da noch ein bissl konkreter werden? Wir sprechen nun von Verjährungen: Hat das auch mit der knappen beziehungsweise der verknappten oder absichtlich herbeigeführten Personalsituation zu tun? Das ist eigentlich ein Witz, dass Sachen so lange nicht bearbeitet werden und es dann bei Beschuldigten – Gauner will ich hier nicht sagen – Verjährungen gibt.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Es ist nicht gesichert, dass es Verjährungen gibt – das möchte ich festhalten. Wir müssen das prüfen.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Aus dem Vector-Netzwerk sind im März 2006 insgesamt 4 Millionen Euro an die Lakeside Technologie-Privatstiftung geschleust worden. Der Lakeside Park war ein sogenanntes Special Offset Project und ein politisches Wunschprojekt des ehemaligen Landeshauptmannes Jörg Haider.

Im neuesten Informationsbericht, Dokument 96311, Seite 14 – das liegt ja bereits vor –, erklärt Oberstaatsanwalt Adamovic: „Das Paradebespiel für eine nicht unternehmenszwecken dienende Verwendung von Geldern (Lakeside Stiftung) sei bisher nur am Rande verfolgt worden.“ – Können Sie ausschließen, dass diese halbherzigen Ermittlungen beabsichtigt waren? (Die Auskunftsperson liest in einem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich kann dazu keine Wahrnehmungen sagen. Mehr kann ich dazu nicht sagen, denn ich weiß ja - -, ich kann mich ja nicht in die Gedankenwelt der früheren Staatsanwälte hineinversetzen.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Wird das jetzt geprüft?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Selbstverständlich.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist vorbei, ist weit überschritten. – Herr Abgeordneter Schandor, bitte.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Grüß Gott, Frau Hofrätin! Ich möchte meine Fragen zunächst einmal auf die Arbeit des Herrn Staatsanwalts Michael Radasztics beziehen. Wenn ich mir das Protokoll von Ihrer Dienstbesprechung durchlese, dann entsteht für mich der Eindruck, dass der vormals Leitende Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren doch essenzielle Schritte verabsäumt hat. Wie sehen Sie das? Welche Wahrnehmung haben Sie dazu?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na, ich denke, ich habe das beantwortet. Wir haben dazu auch einen Bericht geschrieben. Aus der Arbeitsgrundlage, die da ganz am Anfang entstanden ist, sind auch schon solche Umstände ableitbar.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Welche Vorgehensweise ziehen nun diese Mängel aus diesem Verfahren nach sich?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Es ist aus meiner Sicht für uns ein noch intensiverer Personaleinsatz notwendig, und zwar aus dem Grunde: Wenn man ein Verfahren von Anfang an führt – in einem Team führt –, dann ist es schwierig genug, in so einer komplexen und umfänglichen Causa zu arbeiten, wenn man aber dazu noch sozusagen die rechtlichen Grundlagen überprüfen muss und schauen muss, was man sozusagen auf dem prozessualen Weg allenfalls sanieren kann und dergleichen, dann entsteht ein Mehraufwand, der in einem solchen Verfahrensstadium normalerweise überhaupt keine Rolle spielt, und daher ist das ein entsprechender Mehraufwand.

Immerhin dürfen wir ja nicht übersehen, dass wir ein Verfahren bekommen haben und ja wegen einzelner Schritte in diesem Verfahren auch ein Ermittlungsverfahren gegen diesen Staatsanwalt behängt wird. Ich glaube, eine sozusagen unkontrollierte Übernahme von Annahmen oder von Hypothesen ist in diesem Fall nicht indiziert.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Aufgrund Ihrer Erfahrung als Leiterin einer Staatsanwaltschaft: Wissen Sie um die Gründe dieser Verfehlungen? Hat das möglicherweise mit dem fehlenden Engagement zu tun oder – Sie haben das vorhin schon gesagt – mit der Komplexität des Verfahrens, dass es solche Versäumnisse gegeben hat?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das kann ich nicht beurteilen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Können Sie sich erklären, warum es trotz jahrelanger Ermittlungen keine Konkretisierung der Tathandlungen gegeben hat?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, das ist einer der Punkte, der uns natürlich sofort aufgefallen ist, weil wir bei der Gewinnung der Übersicht natürlich auf die Tenorierung schauen, also was der genaue Tatvorwurf ist, und das ist nicht so ausgeführt worden, wie wir das üblicherweise gewohnt sind. Daher haben wir einige praktische Schwierigkeiten.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Können Sie das für uns Nichtjuristen erklären, was diese Versäumnisse nun für Sie in der Leitung dieser Aufarbeitung - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, für mich in der Leitung hat das bedeutet – ich habe das schon vorhin angedeutet –, dass ich eben diese Dienstbesprechung angeregt habe, weil ich der Meinung bin, dass es einen vermehrten Personalbedarf in diesem Verfahren braucht.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Ja, Sie haben vorhin schon gesagt, es wird eine To-do-Liste erstellt - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Die ist schon erstellt.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Oder ist schon erstellt.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, die wird sozusagen jetzt sukzessive abgearbeitet und natürlich im Laufe der Verfahren auch immer ergänzt.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): In welchem Zeithorizont kann man sich das vorstellen, dass diese Abarbeitung erfolgt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Dazu kann ich Ihnen derzeit gar keine gesicherte Auskunft geben.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Ich entnehme dem Protokoll auch eine Stellungnahme von Ihnen – es geht da um eine Auskunftsperson, die hier im Untersuchungsausschuss geladen war, nämlich um Generalmajor Hamberger –, in der Sie sich äußern, warum solche Dinge im Untersuchungsausschuss verbreitet werden, von denen die Staatsanwaltschaft keine Kenntnis hat. Ist Ihnen in Erinnerung, auf welche Informationen Sie sich da beziehen, was das BMLV betrifft?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich denke, ich weiß es nicht mehr konkret, aber ich vermute, dass es damit zusammenhing, dass es um eine Öffnung oder ein Anschauen von Verträgen am Wochenende vor dem Vertragsabschluss gegangen ist. Ich glaube das diesbezüglich – aber bitte, mich nicht festzunageln, das weiß ich nicht mehr konkret.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Haben Sie diesbezüglich mit der Auskunftsperson, mit Generalmajor Hamberger, darüber gesprochen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Der Herr Generalmajor ist vernommen worden.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Konnten diese Missverständnisse ausgeräumt werden?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nach meinen Informationen von den vernehmenden Kollegen: ja.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Wie können Sie sich erklären – Sie haben das zum Teil schon ausgeführt –, dass in diesen acht Jahren Ermittlungstätigkeit keine Informationen vorliegen oder unzureichend Informationen vorliegen, wer nun als Zeuge oder wer als Beschuldigter geführt wird?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na, die Informationen liegen schon vor, wer als Zeuge oder wer als Beschuldigter geführt wird. Wir sind dabei, zu überprüfen, ob das auch inhaltlich gerechtfertigt ist.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Danke einmal für die erste Runde.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Auch meinerseits ein herzliches Hallo! Frau Mag.a Vrabl-Sanda, ich beginne mit etwas, was Ihnen wahrscheinlich so noch gar nicht bekannt ist, und bringe das Dokument gleich auch meinen Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionen bei, und zwar eine Pressemitteilung der Oberstaatsanwaltschaft Wien von heute Mittag. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich mache eine grobe Zusammenfassung. Bitte das Dokument auch gerne in Ruhe zu lesen! (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Darin wird gesagt, dass die Anzeige, die Sie Minister Moser damals mit dem Wortprotokoll zur Kenntnis gebracht haben, ja nur auszugsweise war, dass die Oberstaatsanwaltschaft nun eine gesamtheitliche Niederschrift des Protokolls gemacht hat und dass dieses doppelt so lang ist wie diese 33 Seiten, die uns als Untersuchungsausschuss bekannt sind. Uns war vorher nicht bekannt, dass - -

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Jetzt interessiert mich, wie Sie den Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand herstellen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Mit einer großen Kurve komme ich genau ins Ziel. Jedenfalls ist meine Frage an Sie: Für uns ist natürlich spannend, ob in der Hälfte, die dem Untersuchungsausschuss nicht vorliegt, Themen besprochen worden sind, die uns im Untersuchungszeitraum beschäftigen, insbesondere Fragestellungen rund um die unzulässigen Zahlungsflüsse, wie in der Justiz, namentlich natürlich auch von Staatsanwalt Radasztics damals, gearbeitet worden ist.

Sind in der uns noch nicht bekannten Hälfte des Protokolls Themen, die für uns hier von Interesse sind?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also das, glaube ich, kann ich schon beantworten. Ich gehe davon aus, dass das, was tatsächlich sozusagen relevant war, auch in dem Protokoll, das die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erstellt hat, drinnen ist. Ich weiß, es hat dann auch noch rechtliche Ausführungen gegeben, weil ja gegen Ende sozusagen ein Vorhaben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft besprochen worden ist, das sich auf diesen Grasser-Verfahrensteil bezogen hat. Und da hat es auch rechtliche Diskussionen gegeben – die sind meines Wissens nicht enthalten. Da hat es auch eine übereinstimmende Rechtsauffassung gegeben, und dieses Vorhaben ist zur Kenntnis genommen worden.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Und das Vorhaben zu Grasser, das nicht in unserem Protokoll drinnen steht, wäre ja genau in unserem Untersuchungszeitraum auch enthalten. Was war da die einhellige Rechtsmeinung?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Die einhellige Rechtsmeinung hat dahin gelautet: Wir haben im Vorhabensbericht vorgeschlagen gehabt, dass dem Einspruch wegen Rechtsverletzung, der eingebracht worden ist, auch schon von der Staatsanwaltschaft stattgegeben werden kann; und dann ist diskutiert worden, ob die Staatsanwaltschaft diesen Einspruch dann vorlegen muss oder selbst diese Feststellung treffen kann. Wir haben uns da auf ein Zitat aus der Pilnacek-Veröffentlichung bezogen und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass die Staatsanwaltschaft das selbst machen kann – und dazu gab es dann auch das Einvernehmen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Also sozusagen den Einspruch zur Einstellung des Verfahrens?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nein, der Einspruch hat nichts mit der Einstellung zu tun (Abg. Bernhard: Geht es da um ...?), sondern damit, dass es in dem Verfahren Rechtsverletzungen gegeben hat.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Na gut, das ist unbestritten. Ja.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Okay. Ich gehe jetzt weiter in dem, was ich mir ursprünglich für den heutigen Tag vorbereitet habe und was noch nicht von meinen Kolleginnen und Kollegen gefragt worden ist, und zwar ist es ganz grundsätzlich ja so, dass das gesamte Eurofighter-Verfahren seit 2011, ich sage einmal, in der Schwebe ist, betrieben worden ist – das ist jetzt eine Frage der Interpretation – und gleichzeitig ja auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in diesem Jahr ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Nach meiner Definition – und da steht ja drinnen, es geht um bundesweite Verfolgung von Wirtschaftskriminalität, Korruption und komplexen Verfahren – fällt einem ja da sofort der Eurofighter ein. Sie können sich die Verfahren auch mit einer Opt-in-Regel sozusagen nehmen, das haben Sie aber in all den Jahren nie getan.

Die Frage ist: Warum haben Sie das Verfahren bei der Wiener Staatsanwaltschaft gelassen und sich nie darum bemüht, es zu übernehmen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na, grundsätzlich besteht die Regelung, dass für die Verfahren, die sozusagen vor Einrichtung der KStA in einer Staatsanwaltschaft anhängig sind, also die älteren Verfahren, diese Opt-in-Möglichkeit nicht besteht – und das hat auch einen guten Grund. Denn diese Staatsanwaltschaft hat ja nicht im Endausbau mit 40 Vollzeitkräften als Staatsanwälte, Oberstaatsanwältinnen begonnen, sondern, wie Sie vielleicht wissen, mit ganz wenigen zu Beginn. Es waren ja zwei, dann fünf, dann acht im Jahr 2009, und im Jahr 2011 dann umgestaltet sozusagen als Rechtsnachfolgerin die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, und es war gar nicht so viel ausreichendes Personal da, dass man daran denken konnte, alle größeren oder brisanten Wirtschaftsstrafsachen auch jetzt tatsächlich zu übernehmen. Diese Opt-in-Möglichkeit gibt es, und von der wird jetzt auch massiv Gebrauch gemacht, ja.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Also die Rechtsauffassung ist, es wäre nicht möglich gewesen, Opt-in beim Eurofighter-Verfahren zu betreiben.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich weiß jetzt nicht mehr, wann das Verfahren tatsächlich begonnen hat, aber Tatsache ist, dass ein Opt-in grundsätzlich dann vorgesehen ist, wenn eine Staatsanwaltschaft diese Verfahren als in unseren Zuständigkeitsbereich fallend erkennt und uns das auch so mitteilt und das Verfahren sozusagen zur Übernahme anbietet.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Das Eurofighter-Verfahren wurde kurz vor der Einrichtung der WKStA eröffnet, insofern passt das zusammen.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Haben Sie danach zu irgendeinem späteren Zeitpunkt diskutiert, weil es ja immer wieder auch in den Medien – und ich nehme an, auch in Justizkreisen – ein Thema war, ob man da nicht übernehmen soll?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nein, das ist nicht diskutiert worden und wäre aus meiner Sicht auch nicht sinnvoll gewesen, weil ja die Kontinuität der Sachbearbeiter in so einem Verfahren ganz entscheidend ist.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Da fällt mir der Spruch ein: Im Nachhinein ist man immer schlauer. Die Frage, die sich für mich jetzt auch stellt, ist – wobei, wenn Sie selbst nicht diskutiert haben - -

Hätte übergeordnet im Justizministerium eine solche Betrachtung stattfinden können oder müssen, dass man sagt, man erkennt, dass da auch zu wenig passiert ist – bei der Oberstaatsanwaltschaft, beim Sektionschef, beim Justizminister selbst? Hätte eine andere Instanz erkennen müssen, dass ein Verfahren in einer mehr oder minder Endlosschleife in Wien liegt und möglicherweise ein anderer Hafen der bessere gewesen wäre?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich bin grundsätzlich nicht kompetent, zu sagen, wer was hätte erkennen können. Ich kann nur von meiner Person oder meinen Wahrnehmungen sprechen, und ich bin dazu auch der Auffassung, dass auch andere Staatsanwaltschaften große Verfahren führen, auch schon zu der Zeit, als es uns als Einrichtung gibt, und die das durchaus schaffen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich komme dann zu weiteren konkreten Fragen: Wir haben ja die besondere Situation, dass wir, ich würde schon sagen, fast einen Vergleich machen können, weil wir gesehen haben, wie die Justiz in Österreich arbeitet, wie sie in Deutschland – namentlich in Bayern – arbeitet, wie sie in Italien arbeitet. Von außen betrachtet haben wir nicht den ersten Platz erlangt.

Nun ist für mich die Frage: Wir reden von sieben Jahren an Ermittlungen und von keinen besonderen Fortschritten, die für mich von außen klar ersichtlich wären. Es gab in München den Strafbefehl vom Februar dieses Jahres, wo ja die Untreue auch rechtskräftig festgestellt worden ist, und in diesem Urteil wird auch beschrieben, dass es zum Befüllen von schwarzen Kassen war. Es wird nicht beschrieben, dass damit Korruption finanziert worden ist, aber man kann in den Raum stellen: Schwarze Kassen braucht man ja für bestimmte Tätigkeiten. Haben Sie aus diesem Strafbefehl neue Erkenntnisse für die Ermittlungen gewinnen können?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na ja, grundsätzlich ist der Strafbefehl natürlich etwas Neues, weil es festgestellt wurde. Aber man muss auch sehen, dass in Deutschland ja ein anderes System vorherrscht, wie es zu so einer Feststellung kommen kann. Da gibt es ja entsprechende Verhandlungen – Deals, wenn Sie so wollen. Und damit – wenn Sie den Strafbefehl genau lesen – haben wir für unser Verfahren zwar doch einiges, aber nicht alles gewonnen. Also wir können jetzt nicht – ich möchte das jetzt salopp ausdrücken –, nur weil es dort einen Strafbefehl gibt, mit einer Anklage herauskommen, denn man muss ja die Ermittlungen trotzdem so gestalten, dass wir es im österreichischen Strafverfahren tatsächlich nachweisen können. Und ob das so ist oder ob sich das sozusagen durch das Ermittlungsverfahren so gestalten lässt und aufgrund der Ergebnisse dann zu so einer Erkenntnis zu kommen ist, das wird man sehen. Da reicht der Strafbefehl aus Deutschland nicht aus.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Der wesentliche Punkt, den ich da mit den schwarzen Kassen und der Untreue angesprochen habe, ist ja, dass dort ein Airbus-Manager dieses Urteil auch angenommen hat und dass das ja in diesem Urteil mit der bedingten Freiheitsstrafe, die sehr überschaubar war, genau definiert ist. Da wird ja auch gesagt, dass eben die Befüllung des Vector-Netzwerkes in der Höhe von knapp 90 Millionen Euro – von den 114 Millionen Euro 90 Millionen Euro – ohne jede Gegenleistung, Scheinrechnungen, Scheinleistungen, stattgefunden hat. Nun gibt es von der Finanzprokuratur diese Zahlungsstromanalyse, in der klar aufgelistet ist, in welchen Bereichen das Vector-Netzwerk die Gelder verteilt hat.

Das alles findet sich aus meiner Sicht nur sehr marginal in den Akten wieder, also genau in diesem Strang müssten ja jetzt verstärkt auch neue Erkenntnisse stattgefunden haben.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frage bitte! Wir haben keine Zeit.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frage: Sind Sie mit den deutschen Behörden im inhaltlichen Austausch?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ja, selbstverständlich ist das sozusagen der grundsätzliche Anlass gewesen. Noch einmal: Sie wissen ja, es gab ein Joint-Investigation-Team mit Deutschland, das die Staatsanwaltschaft Wien geführt hat. Das ist natürlich jetzt nicht mehr aktiv, weil ja die Deutschen mit dem Verfahren fertig sind und die Staatsanwaltschaft in Österreich sich verändert hat – aber das ändert nichts daran, dass es eine intensive Zusammenarbeit gibt, und die Kollegen sind heute und morgen auf einer Dienstreise in Deutschland, um sich dort in Verbindung zu setzen und entsprechende Erkenntnisse zu gewinnen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Vielen Dank für die erste Runde.

*****

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wenn man versucht, ein Verfahren wie Eurofighter abzudrehen – ich erlebe das nicht zum ersten Mal –, dann gibt es da immer drei Stufen, die oft nicht alle in Anspruch genommen werden:

Stufe eins ist Aushungern – das heißt: wenige Ressourcen, Zuschütten mit anderen Verfahren und so weiter. Das haben wir in der ersten Runde schon durchbesprochen, dazu frage ich Sie jetzt nicht mehr.

Stufe zwei ist auf Abbruch drängen.

Und Stufe drei – das passiert relativ selten –: die ermittelnden Beamten selbst verfolgen. Dazu befrage ich Sie jetzt noch nicht.

Ich bleibe einmal bei Stufe zwei: Haben Sie im Untersuchungszeitraum durch Ihr Aktenstudium, durch Gespräche mit ermittelnden Beamten und Beamtinnen irgendeinen Hinweis darauf gewonnen, dass irgendeine vorgesetzte Stelle – egal, ob OStA oder Justizministerium – versucht hat, auf Einstellung bestimmter Verfahrensteile zu drängen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, das Spannende ist, ich kenne den Akt recht gut, ich habe ihn ja mitverursacht: Sehr weit ins Jahr 2018 hinein, und das ist ja unser Untersuchungszeitraum, ich sage ja, von Anfang an, von 2011 weg (Verfahrensrichter Rohrer: Bestens!) – ja! –, wird ausschließlich oder fast ausschließlich mit dem ersten Teil der Strategie gefahren: aushungern. Das ist wirklich beachtlich, wie intensiv das gegenüber Mag. Radasztics, der sich wirklich bemüht hat, betrieben worden ist.

Dann kommt es mit Abbrechen. Sagen Sie, haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen, dass vorgesetzte Stellen in der OStA oder im Justizministerium irgendwann versucht haben, zu sagen, es soll nicht nach neuen Verdachtsansätzen gesucht werden und es soll das Verfahren schnellstmöglich erledigt werden? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Im Untersuchungszeitraum – darüber habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Glaube ich auch, weil es erst nachher passiert ist. Nur, damit die Abgrenzung gelingt, zitiere ich hier aus dem Protokoll: Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien „Mag. Fuchs bemerkt, dass man schauen müsse, dieses Verfahren schnellstmöglich zu erledigen und nicht nach Verdachtsansätzen zu suchen“, was ja bemerkenswert ist. Das passiert nämlich in unserem Untersuchungszeitraum meines Wissens überhaupt nicht. Da sagt man Radasztics: Geh unter im Verfahren! – er geht aber nicht unter –, und dann geht es plötzlich los, Phase zwei; ich schaue ja nur die Zukunft, aus dem Untersuchungszeitraum heraus.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 10 Sekunden noch!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Und dann kommt es zu dem - - Und die Phase drei – die werde ich jetzt nicht mit Ihnen, sondern mit anderen Auskunftspersonen besprechen – heißt dann: Wir machen den Staatsanwalt, der noch immer nicht kapiert hat, was er zu tun hat, fertig.

Haben Sie in Ihren Betrachtungen zum Akt den Untersuchungszeitraum betreffend neue Verdachtsansätze gefunden, die Staatsanwalt Radasztics seinerzeit nicht gefunden hat?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich möchte - -, also kann das jetzt nicht so genau fassen, aber zum Beispiel im Grasser-Verfahren, wo eine Abbrechung stattgefunden hat, sind wir der Meinung, dass es sehr wohl Ansätze gibt, weiter zu ermitteln.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich zitiere jetzt auch noch einmal das Protokoll – aber nur zur Abgrenzung, um die Fragestellung dann auf den Untersuchungszeitraum zu richten. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da sagt Oberstaatsanwalt Mag. Ropper zu der Sachverhaltsdarstellung, die Bundesminister Doskozil im Februar 2017 an die Staatsanwaltschaft übergeben hat: „Die Oberbehörde hätte schon damals schwer verstanden wieso überhaupt begonnen wurde zu ermitteln. Anscheinend wollte niemand Herrn Doskozil erklären, dass kein Anfangsverdacht bestünde.“ Oberstaatsanwältin „Mag. Frank stimmt zu und meint, niemand wollte erklären, warum dies ein § 35c StAG sei“ – also der Einsteller. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Daher meine Frage: Im Februar 2017 ist diese Sachverhaltsdarstellung eingebracht worden – der Untersuchungszeitraum geht, glaube ich, bis Ende 2017. Hätte man in diesen zehn Monaten diesen Anfangsverdacht nun schon feststellen müssen – oder war das eigentlich schon offensichtlich, dass es auch in zehn Monaten keinen Anfangsverdacht gibt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich habe schon bei anderer Gelegenheit beantwortet, dass ich nicht gesichert sagen kann – noch nicht gesichert sagen kann –, ob es hier einen Anfangsverdacht gibt oder nicht. Ich gehe davon aus und muss mich natürlich auf das verlassen, was mir die Kolleginnen und Kollegen aus dem Verfahren sagen – und es ist tatsächlich ermittelt worden, also gehe ich davon aus, dass sie einen Anfangsverdacht gesehen haben.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, bitte

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Ich rege hier an, einen wirklich vollständigen Vorhalt zu machen, und zwar dahin gehend – weil es wichtig ist, die Auskunftsperson auch darauf hinzuweisen –, dass es sich um Oberstaatsanwalt Ropper handelt, der das kritisiert, der die ganze Zeit während des Verfahrens die Fachaufsicht seitens der OStA hatte und in der ganzen Zeit am Verfahren nichts auszusetzen hatte. Das ist ja spannend, die Rolle von Ropper, der da - -

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Stimmt das? – Nur für das Protokoll, dass wir also jetzt nicht jemanden - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nach meiner Wahrnehmung war es so, dass Kollege Ropper seit – ich weiß es nicht, nicht das gesamte Verfahren hindurch, aber doch vielleicht einen ähnlichen Zeitraum wie Kollegin Frank – dabei war, als Oberstaatsanwalt (Abg. Pilz: Als Oberstaatsanwalt, ja!) tätig war in diesem Eurofighter-Verfahren in der Fachaufsicht. (Abg. Pilz: Und nichts zu bemängeln hatte, das ist nämlich das Spannende!) – Das weiß ich nicht, ob er etwas zu bemängeln hatte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist nicht geschäftsordnungsmäßig, das ist ein Bericht. (Zwischenruf des Abg. Pilz.)

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann darf ich jetzt, wenn Kollege Pilz Mag. Ropper hinterfragt hat, Frau Oberstaatsanwältin Mag. Frank hinterfragen.

Frau Mag. Frank hat den Fall ja schon in der StA Wien behandelt. – Ist das richtig?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Es ist ja deshalb zu diesem Vorgang gekommen, dass die Akten uns übertragen wurden, weil sie schon gearbeitet hat.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Und die Oberstaatsanwältin bestätigt eben Oberstaatsanwalt Ropper und meint: Ja, es gäbe keinen Anfangsverdacht.

Bleibt sie noch immer bei dieser Meinung?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich weiß, dass sie das Ermittlungsverfahren führt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay, also das Ermittlungsverfahren wird weiterhin geführt.

Kann es sein, dass bei einem Verfahren, wo kein Anfangsverdacht vorliegt, der Anzeiger nicht informiert wird – nur, weil es irgendwelche politischen Gründe gibt, dass man den Anzeiger nicht informiert, dass es noch keinen Anfangsverdacht gibt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also ich gehe davon aus, dass der Anzeiger dennoch informiert wird – ganz allgemein, das hat jetzt nichts mit dem Eurofighter-Verfahren zu tun –, wenn die Staatsanwaltschaft zu der Erkenntnis kommt, es gäbe keinen Anfangsverdacht. (Vorsitzender-Stellvertreter Rädler übernimmt den Vorsitz.)

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. – Und in diesem Fall ist noch niemand verständigt worden, dass es noch keinen Anfangsverdacht gibt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Auch davon gehe ich aus.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Danke, keine weiteren Fragen.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Zur Kooperation mit der Staatsanwaltschaft München, Frau Magistra: In der Dienstbesprechung vom 1. April 2019 spricht Generalsekretär Pilnacek von einer Absprache der Staatsanwaltschaft München mit der österreichischen Justiz in Bezug auf die Eurofighter-Verfahren.

Die Kollegen in München würden sich die Untreuedelikte vornehmen, und Österreich würde sich auf die Geldwäsche beim Eurofighter-Verfahren konzentrieren. Dazu das Dokument 96311, Seite 11. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Wissen Sie etwas über diese Absprache der Staatsanwaltschaft München mit der Staatsanwaltschaft Wien?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na ja, offenbar hat es so eine Absprache gegeben. Ich habe es vorher nicht gewusst, aber natürlich war ich ja auch bei den diversen Besprechungen dieses Joint-Investigation-Teams, das es da gegeben hat, nicht dabei. Das ist ja der Grund, warum die KollegInnen jetzt nach München gefahren sind, um da möglichst viel an Erkenntnissen aus diesen dortigen Ergebnissen zu gewinnen und mitzunehmen.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Würden Sie sagen, dass die Absprache im konkreten Fall für das Eurofighter-Verfahren von Vorteil war?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda (auf das Schriftstück deutend): Unter Zugrundelegung dieser Vereinbarung muss ich sagen, dass wir da durchaus Prüfbedarf haben, denn die Geldwäschestruktur ist ja nicht einheitlich kodifiziert gewesen. Wir haben die Eigengeldwäsche seit 2010 strafbar, davor nicht – also das bedeutet letztlich nichts anderes, als dass ein Beschuldigter nur dann zur Verantwortung gezogen werden kann – ganz allgemein gesprochen –, wenn zur Zeit der Tat die Tat auch tatsächlich strafbar war; und das ist jetzt eben zu prüfen: ob tatsächlich Geldwäsche, Geldwäschereiverdacht für Tatzeiten vor oder nach der Gesetzwerdung vorliegt.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Es wurde auch festgehalten, dass in Österreich keine Bindungswirkung gegeben sei und somit auch in Österreich gesondert ermittelt werden müsse. Ist ein solches Verfahren nun eingeleitet worden, und wenn ja, gegen wen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das ist grundsätzlich das, was ich schon angesprochen habe. Es ist richtig, dass es an einen deutschen Strafbefehl keine Bindungswirkung gibt, selbstverständlich nicht, und selbstverständlich bedeutet, dass das für uns jetzt ein gewisser Mehrwert ist. Wie wir aber sozusagen mit den Ermittlungen vorankommen, wird wesentlich davon abhängen, welche Unterlagen wir aus Deutschland bekommen, um Ermittlungserkenntnisse für unser Verfahren zu gewinnen.

Es muss ermittelt werden. Wir können nicht den Strafbefehl als solchen sozusagen zugrunde legen. Man muss ihn unterfüttern, wenn Sie so wollen.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Wurde diese Vereinbarung in irgendeiner Form festgehalten? Gibt es etwa eine schriftliche Vereinbarung?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Sie meinen jetzt (auf das Schriftstück deutend), was da farblich unterlegt ist? (Abg. Troch: Genau!) Eine solche Vereinbarung ist mir persönlich nicht bekannt, ich habe sie nicht gelesen. Das habe ich schon erwähnt. Ich war auch nicht dabei. Ich weiß aber, dass es mittlerweile auch einen intensiven Austausch mit der Soko gibt, mit den neuen SachbearbeiterInnen, und wir können auch daher wesentliche Erkenntnisse beziehen.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Im nächsten Satz des Dokuments weist Generalsekretär Pilnacek auf die Ausführungen zu den Gegengeschäften in der letzten Dienstbesprechung am 25. Oktober 2018 hin. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Uns liegt kein richtiges Protokoll dieser Dienstbesprechung vor, nur eine Niederschrift, die ich Ihnen gerne vorlegen möchte: Dokument 65762, Seite 90. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Hier ist ausschließlich eine Anwesenheitsliste angeführt, sowie der Vermerk: „Der [...] Verfahrensstand [...] wird eingehend erörtert.“

Ist das üblich, Dienstbesprechungen derart inhaltsbefreit zu dokumentieren?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das ist genau der übliche Weg.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Aha, gut. Ich bin jetzt etwas sprachlos, aber das ist schon okay. Können Sie uns trotzdem sagen: Was wurde in dieser Besprechung zu den Gegengeschäften inhaltlich besprochen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das weiß ich nicht, weil ich bei dieser Besprechung nicht dabei war, und das ist genau das Problem, das wir haben, wenn Dienstbesprechungsprotokolle so formuliert werden. Das macht nämlich insbesondere dann ein Problem, wenn es zu einem Sachbearbeiterwechsel kommt.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Würden Sie das auch als einen der von mir schon erwähnten Mängel in der Verfahrensabwicklung, in der Behandlung der Justiz dieses Themas, sehen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nein, das sehe ich nicht als Mangel, weil es eben der übliche Weg ist, dass solche summarischen Protokolle zugrunde gelegt werden, die ja auch an sich nichts Böses sind, weil ja die Beteiligten ohnedies wissen, was gesprochen wird. Ich bin der Auffassung, für diesen konkreten Fall ist es ungünstig, denn wir müssen uns natürlich sozusagen daran halten, was als Thema besprochen worden ist, auch mit der Fachaufsicht, und wir wissen es nicht.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Sehr ungünstig, aber vielleicht günstig für die Beschuldigten.

Gut, weiter. In einer „Zusammenfassung der dringend vorzunehmenden weiteren Verfahrensschritte“ – Dokument 96311, die Seiten 149 bis 150 – ist ausgeführt, dass ein dringender Koordinierungsbedarf mit der Staatsanwaltschaft München bestünde. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Wissen Sie, ob diese Aussprache der Staatsanwaltschaft mit der Staatsanwaltschaft München bereits erfolgt ist?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na, ich habe das schon erwähnt: Die Kollegen sind heute und morgen dort auf Dienstreise.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Gut.

Bleiben wir gleich bei diesem Dokument, das ja bereits vorliegt! Am Ende der Seite und auf der darauffolgenden Seite wird auf die Prüftätigkeit des Wirtschaftsministeriums Bezug genommen. So heißt es, es wäre zu prüfen, „ob unter Abzug der allenfalls nicht anzurechnenden Gegengeschäfte der angerechnete Gesamtbetrag derart reduziert wird, dass die vertraglich vereinbarte Pönale“ fällig wird oder nicht.

Sind diese Koordinierung und ein Abgleich der Ergebnisse mit dem Wirtschaftsministerium erfolgt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Entschuldigung, ich finde das jetzt nicht. Und Ihre Frage bitte noch einmal! (Die Auskunftsperson schaut in das ihr vorgelegte Schriftstück.)

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Sind diese Koordinierung und ein Abgleich der Ergebnisse mit dem Wirtschaftsministerium erfolgt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nein – nicht deshalb, weil wir dazu nicht willig wären, aber deshalb, weil es ja so ist, dass wir parallel einige Dinge tun müssen, und jetzt sind die Kollegen einmal in München.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Ganz kurz ein letzter Zusatz: Was ist das Ergebnis bezüglich der Erfüllung der Gegengeschäftsverpflichtungen? (Auskunftsperson Vrabl-Sanda – in das ihr vorgelegte Schriftstück schauend –: Wie meinen Sie?) – Was ist das Ergebnis bezüglich der Erfüllung der Gegengeschäftsverpflichtungen?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ich kann Ihnen kein Ergebnis sagen. (Abg. Troch: Mhm!) Ich weiß es nicht.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut, Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist erschöpft.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schandor. – Bitte.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Ich möchte auch noch einmal auf dieses Protokoll vom April eingehen, und zwar geht es da um die laufenden Verfahren, um die elf Verfahren, und auch um die Ermittlungsstränge.

Da ist mir aufgefallen – und ich zitiere aus diesem Protokoll den Herrn Generalsekretär Pilnacek –: „Ich mach ein Auge zu und wir stellen irgendwelche Dinge ein.“ 

Wurden von diesen elf Verfahren, die seit 2011 eröffnet beziehungsweise die eröffnet wurden, jetzt irgendwelche Verfahren eingestellt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Ein Verfahrensteil wurde eingestellt, und zwar derjenige, wo noch die Staatsanwaltschaft Wien einen Vorhabensbericht an die Fachaufsicht vorgelegt hat. Da ist in der Zeit, als die WKStA schon zuständig war, die Genehmigung zur Einstellung eingelangt.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Es kann aber durchaus sein, dass sich jetzt auch neue Verfahren durch Ihre Behörde ergeben, sehe ich das richtig?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das kann ich jedenfalls nicht ausschließen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Sie sind ja lange Zeit auch Richterin und Leitende Staatsanwältin gewesen, wie ich Ihrem Lebenslauf entnehme. Haben Sie jemals in dieser Art und Weise derartige Vorgaben von Vorgesetzten bekommen?

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Das habe ich jetzt erstens einmal nicht ganz verstanden, zweitens hat das ja wieder keinen Bezug zum Untersuchungsgegenstand hier. (Abg. Pilz: Na, durch ... schon!) Bitte verfeinern Sie das semantisch ein bisschen!

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Na ja, wenn ein Vorgesetzter verlangt, ein Verfahren, das 2011 vielleicht eröffnet wurde, einzustellen oder hier ein Auge zuzudrücken, dann sehe ich den Kontext schon.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ja, aber im Jahr 2019, also - -

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Ich probiere es trotzdem auf eine andere Art und Weise: Kann es sein, dass derartige Aussagen oder Ansagen dazu geführt haben, dass Sie Ihren Vorgesetzten angezeigt haben?

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Noch einmal: Ich bitte Sie, da wirklich auch die Situation der Auskunftsperson zu respektieren. Das hat mit dem Untersuchungsgegenstand überhaupt nichts zu tun, gar nichts, weder mit I noch mit II noch mit III.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Keine weiteren Fragen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich möchte noch konkret zur Vorgehensweise und auch zur Frage von Einstellungen nachfragen. Wenn man sich die verschiedenen Ermittlungsverfahren im Laufe der Jahre ansieht, so fällt auf, dass immer wieder Ermittlungsschritte, aber auch Einstellungen für den Außenstehenden nicht nachvollziehbar waren.

Ganz konkret denke ich jetzt an ein Beispiel, nämlich an das Ermittlungsverfahren gegen Gernot Rumpold. Im Jahr 2009 hat der damals untersuchende Staatsanwalt Kronawetter mit der Begründung eingestellt, dass die Auskunftsperson – aus unserer Sicht Auskunftsperson – ja ohnehin 2007 im Untersuchungsausschuss ausgesagt hätte, und hat in der Begründung der Einstellung trotzdem vermerkt, dass die Rechnungen in Höhe von 6,6 Millionen merkwürdig sind und auch der Zusammenhang mit der Leistung sozusagen nicht unbedingt passend erscheint; aber es wurde ja alles für EADS ausgegeben und insofern passt es dann auch schon.

Ich darf Ihnen das Dokument dazu vorlegen – Nummer 52944 – und dann meine Fragen stellen, denn es hat sich natürlich immer wieder Neues ergeben, auch zu der Causa rund um Gernot Rumpold; unter anderem, dass sich die ursprüngliche Geschichte, nämlich, dass Erhard Steininger die Vermittlung zu 100 % Communications bewerkstelligt hat, im Nachhinein als nicht haltbar herausgestellt hat.

Das war im Wesentlichen sehr stark durch ein zweites Dokument begründet, das wir auch im Untersuchungsausschuss schon mehrfach diskutiert haben. Es ist das Dokument 62839, ein handschriftliches Protokoll aus Rücksprachen mit Haider, Sichrovsky und Grasser von einem bekannten Wochenende, 12. und 13. Jänner 2002; die Frage ist der Ort, über den ich jetzt gar nicht weiter nachdenken werde. (Der Auskunftsperson werden Schriftstücke vorgelegt.)

Die ganz grundsätzliche Frage also für mich ist: Wir haben ja auch die Auskunftspersonen gehört wir haben die Ex-Frau gehört. Wir wissen, dass es da bei der FPÖ auch offene Rechnungen gegeben hat, die anscheinend und angeblich – so vernimmt man es – danach, nach einem Schiedsverfahren, ausgebucht worden sind; gleichzeitig kam da ein großer Auftrag, FPÖ-Granden der damaligen Zeit haben an 100 % Communications – EADS, 100 % Communications – vermittelt; und dann gibt es einen Staatsanwalt, der 2009 einfach einstellt, ohne überhaupt die beschuldigte Person einzuvernehmen.

Das wirkt auf mich, gelinde gesagt, sehr unprofessionell und nicht nachvollziehbar. Wie gehen Sie mit diesen Situationen um, wenn einmal eingestellt worden ist und man im Nachhinein neue Erkenntnisse hatte?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Na ja, grundsätzlich kann ich sagen, ohne auf diese Sachlage einzugehen – denn das kenne ich nicht, was Sie mir da vorgelegt haben und kann das in der Kürze natürlich auch nicht zuordnen –: Wenn ein Verfahren eingestellt ist, dann muss man natürlich - -, und wenn sich dann neue Erkenntnisse ergeben, gibt es die Möglichkeit einer Wiederaufnahme dieses Verfahrens. Ich weiß nicht, in welchem Stadium das eingestellt worden ist – nach 2009 haben Sie gesagt –, aber ich nehme an, es war eine - -

Also im Grunde genommen gibt es schon Möglichkeiten. Wenn das jetzt Bezug zu unserem Eurofighter-Verfahren hat, prüfen wir alle Stränge, die einen Hinweis geben können, und es ist natürlich schon so, dass wir hier mit der Staatsanwaltschaft Wien in Kontakt getreten sind, beispielsweise auch im Hinblick auf Zahlungen, die heute schon erwähnt worden sind, die teilweise unter Umständen in anderen Verfahren abgehandelt wurden. Wir müssen das prüfen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Aber ganz konkret: Prüft Ihre Behörde tatsächlich die eingestellten Verfahren, die von der Wiener Staatsanwaltschaft eingestellt worden sind, und deren - -

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nein, ich habe das jetzt auf eine andere Art und Weise gemeint, nämlich: Die Prüfung findet so statt, dass wir im Zuge von Verjährungsprüfungen feststellen müssen, ob diese Vorwürfe in den alten Verfahren der Staatsanwaltschaft Wien, wenn Sie so wollen, bereits Gegenstand waren und dort eben in irgendeiner Form beendet worden sind – durch Verurteilung, Einstellung oder dergleichen – oder nicht.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Verstanden. Dennoch möchte ich meine abschließende Frage für diese Runde stellen: Wer prüft die Prüfer? Wenn also eine Einstellung möglicherweise ungerechtfertigt war, wird dann, nachdem wir wissen, dass das ja sieben Jahre lang zumindest hinterfragenswürdig war, von Ihrer Seite noch einmal geprüft, ob die Einstellungen sinnstiftend und richtig waren, oder werden wir im Nachhinein nicht mehr draufkommen, ob damals unbegründet oder nicht ausreichend begründet eingestellt worden ist?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Also grundsätzlich müssen wir bei der Verjährungsprüfung darauf eingehen, ob es schon einmal behandelt wurde. Das ist einmal der erste Schritt, und der ist für uns sehr dringend, was naheliegend ist. Nach einer so langen Dauer muss man jetzt schauen: Wo ist noch etwas aufzuholen oder wo müssen wir dringende Ermittlungsschritte setzen, um das Verfahren nicht zu gefährden? In einem weiteren Schritt, wenn wir aufgrund unserer Ermittlungen zu solchen Erkenntnissen kommen, die Sie angedeutet haben, dann werden wir auch die entsprechenden Informationen dazu liefern.

*****

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich habe nur noch zwei kurze Fragen. Die erste ist: Bezieht sich die Anzeige, die ja die WKStA gegen den damaligen Generalsekretär Pilnacek – ich glaube, wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch – erstattet hat, auf den Untersuchungszeitraum oder ausschließlich auf die Zeit danach?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Es bezieht sich auf die Zeit danach.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das ist einmal das Erste.

Das Zweite ist – ich frage Sie da nur, weil es mich interessiert –: In dieser Dienstbesprechung ist auf unseren Untersuchungsausschuss Bezug genommen worden, und da steht: „GS Mag. Pilnacek hält fest, dass der Eurofighter U-Ausschuss im Herbst vorbei wäre, und damit werde auch die große mediale Aufmerksamkeit wieder vorbei sein. Es werde relativ relevant werden um die Tage wo Kollege StA Mag. Radasztics im Untersuchungsausschuss aussagen muss. Da werde es rund gehen.“

Sagen Sie, wissen Sie, was Mag. Pilnacek damit gemeint hat, dass es bei uns heute oder morgen rundgehen werde?

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Ich habe das jetzt nicht gehört ...

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Die Frage wäre zwar wirklich interessant, das gestehe ich Ihnen zu. Erstens aber glaube ich, dass die Auskunftsperson, selbst wenn sie es sagen könnte – wenn es in den Untersuchungsgegenstand irgendwie hineinzudrücken wäre –, nicht weiß, davon abgesehen aber: Es ist nicht im Untersuchungsgegenstand!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Okay, nein, da bin ich vollkommen Ihrer Meinung, da geht es wahrscheinlich wirklich nicht um den Untersuchungsgegenstand, sondern da geht es um die Frage des Eigenschutzes des Ausschusses. Wissen Sie zufällig, was Generalsekretär Pilnacek da vorhat, damit es rundgeht? – Ich weiß es wirklich nicht.

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Okay, danke schön.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut, Herr Abgeordneter, die Zeit ist sowieso abgelaufen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Keine weiteren Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Keine weiteren Fragen mehr, gut.

Herr Abgeordneter Troch. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Zum Gegengeschäft, gut bekannt als Roadshow der Wirtschaftskammer: Haben Sie davon gehört?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Von dem Begriff habe ich gehört – durch verschiedene Medienberichte, nehme ich an –, aber ich weiß es nicht mehr konkret.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Ja, ich glaube, das ist inzwischen das bekannteste angebliche Gegengeschäft der Welt. Das ist aus dem Jahr 2003 und mit einem Wert von 3 Millionen Euro angerechnet worden. Der Sachbearbeiter im Wirtschaftsministerium, Friedrich Machinek, hat uns in seiner Befragung mitgeteilt, dass ihm für dieses Gegengeschäft keine vertragliche Grundlage bekannt sei.

Ich lege Ihnen das Dokument 96311, die Seiten 65 bis 68, vor. Es ist die Zusammenfassung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft über die wesentlichen Vertragsinhalte des Gegengeschäftsvertrages. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich gebe Ihnen jetzt einmal Zeit, das Dokument anzuschauen, und dann stelle ich die Frage. (Der Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Hier steht, dass ein österreichischer Partner die Bestätigung ausfüllen und einbringen muss, die Gegengeschäftsbestätigung für die Roadshow wurde aber von EADS, vom Konzern selbst, unterzeichnet. Es war Wunsch seitens Eurofighter, für ihren Aufwand hier eine Informationsveranstaltung, eine Abgeltung zu erhalten. Der Geschäftsführer der Arge Offset in der Wirtschaftskammer Österreich, Rudolf Lohberger, hat uns jedoch berichtet, dass die Roadshow zur Gänze von der Wirtschaftskammer selbst finanziert wurde ohne Sponsoring seitens Eurofighter.Ist Ihnen dieses seltsame Gegengeschäft bekannt?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Das ist ein Teil der Arbeitsgrundlage, wie Sie schon gesagt haben. Ich habe das natürlich gelesen, aber ich habe mich nicht eingehend mit den Verfahrensinhalten, die wir dazu schon haben, befasst.

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Aber es gibt dazu Ermittlungen?

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Herr Abgeordneter, die Redezeit ist vorbei.

Am Wort ist Herr Abgeordneter Schandor.– Bitte.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Keine weiteren Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Herr Abgeordneter Bernhard? – Bitte.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich habe zwei abschließende Fragen. Noch einmal zur Frage der Einstellung von Verfahren – Sie haben meine Frage nicht ganz beantwortet –, meine Frage ist: Wird noch einmal geprüft, ob vonseiten der Wiener Staatsanwaltschaft bei den Einstellungen tatsächlich korrekt vorgegangen worden ist?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Nein, dazu sehe ich derzeit keine Veranlassung. Wir können nur die Ergebnisse aufzeigen, die wir neu aufgrund unserer Ermittlungen in dem Verfahren gewinnen. Die WKStA ist nicht die Fachaufsicht einer anderen Staatsanwaltschaft.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Dann stelle ich die Frage auch anders, und zwar als meine abschließende Frage: Das Vertrauen in die Ermittlungen in der Causa Eurofighter hat zumindest in der Öffentlichkeit stark gelitten, nicht erst seit gestern oder vorgestern. Was braucht es aus Ihrer Sicht, damit wir jetzt rasch in die richtige Richtung, nämlich in Richtung Aufklärung und natürlich auch in Richtung einer Entscheidung gelangen, um irgendwann tatsächlich einen formal richtigen Schlusspunkt setzen zu können?

Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda: Da möchte ich grundsätzlich sagen, dass ich, wie ich schon eingangs erwähnt habe, der Meinung bin, dass solche Verfahren der Grund für die Einrichtung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft waren. Ich hoffe, dass es mir gelingen konnte, Sie davon zu überzeugen, dass das auch der richtige Ort ist, sodass es zu einer Aufklärung der Verdachtslagen kommen wird.

Was wir jedenfalls zusagen können, ist, dass die Leute, die daran arbeiten, und selbstverständlich auch ich im Zuge der Aufsicht alles dafür tun werden, um dieses Verfahren in einer schicklichen Zeit zu erledigen.

Aus meiner Sicht braucht es einen intensiveren Personaleinsatz, wobei ich nach wie vor der Überzeugung bin, dass ich da eine entsprechende Unterstützung von der Fachaufsicht bekommen werde.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herzlichen Dank für Ihr Kommen.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Danke schön. Damit ist aber die Befragung noch nicht beendet.

Hat der Herr Verfahrensrichter noch ergänzende Fragen?

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Danke, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Dann gibt es keine weiteren Fragen mehr. Ich erkläre die Befragung der Auskunftsperson Mag. Vrabl-Sanda für beendet. Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.