259/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017 (1/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Josef Moser in der 29. Sitzung vom 7. Juni 2019

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017 hat in seiner 30. Sitzung am 2. Juli 2019 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr. Josef Moser zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2019 07 02

 

 

                           Mag. Michael Hammer                                                      Mag. Andreas Hanger

                                     Schriftführer                                                               Vorsitzender-Stellvertreter

 

 

 





 

 

Untersuchungsausschuss

zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

29. Sitzung/medienöffentlich

Freitag, 7. Juni 2019

Gesamtdauer der 29. Sitzung

9.16 Uhr – 16.11 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Dr. Josef Moser

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Damit übergebe ich zur Belehrung der Auskunftsperson über ihre Rechte und Pflichten und zur Durchführung der Erstbefragung das Wort an den Herrn Verfahrensrichter. – Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Herr Dr. Moser, ich darf Sie im eigenen Namen begrüßen. Mein Name ist Dr. Rohrer, ich bin der Verfahrensrichter. Da das Gesetz keine Differenzierung danach vorsieht, wie weit Auskunftspersonen juristisch ohnedies sehr auf der Höhe sind, muss ich auch in Ihrem Fall die vom Gesetz vorgegebene Belehrung vornehmen, obwohl Sie all das, was ich Ihnen jetzt sagen werde, zweifelsohne wissen.

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss über das Kampfflugzeugsystem Eurofighter Typhoon als Auskunftsperson zu folgenden Themen angehört: unzulässige Zahlungsflüsse, Informationslage bei Vertragsabschluss und Erfüllung von Vorlage- und Informationspflichten.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Weiters weise ich Sie auf die Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Herr Dr. Moser, Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten sollte. Wollen Sie das tun? (Auskunftsperson Moser schüttelt den Kopf.) – Nein.

Dann darf ich mit einer sehr kurzen Erstbefragung beginnen, und zwar mit meiner Standardfrage: Haben Sie – allenfalls auch als Präsident des Rechnungshofes, also nicht nur als Justizminister – Kenntnis davon, dass im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Ankauf und/oder dem Gegengeschäftsvertrag Geld oder sonstige Zuwendungen an Entscheidungsträger wie Politiker oder Beamte oder auch Parteien und diesen nahestehende Vereine gegeben wurden?

Dr. Josef Moser: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Danke vielmals, das war es schon.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Danke schön.

Damit beginnen wir mit der ersten Befragungsrunde.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Dr. Moser! Wir hatten ja gerade Sektionschef Pilnacek hier zu Gast, und da hat sich ein spannender Unterschied zwischen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Sie und seiner Antwort ergeben. Ich möchte Ihnen deswegen eine parlamentarische Anfrage vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Es ging um den Fragekomplex Abzug des Gruppenleiters Radasztics, der ja das Eurofighter-Stammverfahren zentral innehatte, und meine Frage 8 – ich suche mir die schnell raus – in dieser an Sie gerichteten Anfrage war folgende:

„War diese Geheimhaltung der Grund dafür,“ – das ist jetzt gar nicht so wichtig – „dass der Staatsanwalt im Februar 2019 vom Eurofighter-Verfahren abgezogen wurde und die Zuständigkeit für die Ermittlungen zur WKStA wechselte? Wenn nein, was war sonst der Grund?“

Darauf haben Sie geantwortet:

„Die personellen Änderungen in der Sachbearbeitung des Eurofighter-Verfahrenskomplex resultierten zunächst aus dem Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses.“

Das war bis zu dem Zeitpunkt auch unser Eindruck. Sektionschef Pilnacek hat zuerst gesagt, der Minister hat immer recht – das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten –, allerdings hat er gleichzeitig gesagt, dass seine Wahrnehmung war, dass der Staatsanwalt freiwillig eine Versetzung ins allgemeine Referat erbeten hat, und dass er diese parlamentarische Beantwortung auch nicht vorbereitet hätte. – So war es jetzt in meiner Erinnerung.

Können Sie mir Ihre Wahrnehmung zu dieser Frage sagen? Ich möchte auch begründen, warum das, obwohl es außerhalb des Untersuchungszeitraums liegt, trotzdem für uns zentral ist: Weil er der Wissensträger in der gesamten Untersuchung war und für uns die Frage, warum man diese Person jetzt abgezogen hat, wichtig ist.

Dr. Josef Moser: Also da habe ich keine eigene Wahrnehmung, sondern die Ausführungen, die in der parlamentarischen Anfrage drinnen sind, sind immer - - zur Grundlage, wenn eine Anfrage eingebracht wird, dass über die Fachabteilung an die betreffende Oberstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft geht, die Rückmeldungen erfolgen, und aufgrund der Rückmeldungen wird die parlamentarische Anfragebeantwortung erstellt. Und genau das, was in der parlamentarischen Anfragebeantwortung beinhaltet ist, war auch die Vorbereitung, die seitens des Ressorts nach Rücksprache mir vorgelegt worden ist.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Also, um das jetzt richtig einzuschätzen, das heißt: Am Ende des Tages hat die Wiener Staatsanwaltschaft und die Oberstaatsanwaltschaft inhaltlich Ihnen, Ihrem Ressort die Informationen gegeben, damit Sie diese parlamentarische Anfrage beantworten können. Die Frage wäre, warum dann der damals im Haus seiende Generalsekretär eine andere Wahrnehmung hatte als die inhaltliche Beantwortung des Ministers. Haben Sie dafür eine Erklärung?

Dr. Josef Moser: Sie haben die Möglichkeit gehabt, diesbezüglich den Generalsekretär zu befragen. Der Antwortentwurf, wie er vorliegend ist, ist durch den Generalsekretär an mich weitergeleitet worden und von mir unterfertigt worden, auch da ich keinen Grund gehabt habe, das aufgrund anderer Wahrnehmungen sozusagen zu hinterfragen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Also jede parlamentarische Anfragebeantwortung ging damals auch über den Schreibtisch von Herrn Generalsekretär Pilnacek?

Dr. Josef Moser: Das weiß ich nicht, ob es jede war. Es kann ja sein, dass er auch nicht da war. Aber der Regelfall ist, dass natürlich die Vorbereitung im Wege auch des Generalsekretärs an mich weitergeleitet wurde.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Einen kleinen Moment, nur wegen der Dokumentennummer. – Inhaltlich – ich bleibe jetzt bei der parlamentarischen Anfrage – beschreiben Sie ja dann auch:

„Die erst am 31. Jänner 2019 zutage getretene Verschleierung des Verfahrens [...]“ – das ist nur eine Nummer, da ist das Grasser-Verfahren gemeint – „ist zwar nicht die Ursache, sehr wohl aber eine Bestätigung der Notwendigkeit für diesen Zuständigkeitswechsel.“

Darf ich fragen, inwiefern Sie sich als Minister ganz generell mit dem Eurofighter-Komplex und mit dem Abzug des Sachbearbeiters befasst haben, inwiefern Sie da auch quasi in Entscheidungen möglicherweise eingebunden waren?

Dr. Josef Moser: Sie wissen, dass bei jedem Verfahren an und für sich vorgesehen ist, dass im Rahmen des Ermittlungsverfahrens 90a der Strafprozessordnung gilt. Das heißt, dass die Staatsanwälte als Organe der Gerichtsbarkeit tätig werden und dementsprechend auch unabhängig agieren. Sie wissen auch, dass immer erst im Nachhinein, auch wenn eine Maßnahme gesetzt wird, sozusagen der Minister oder auch die Oberstaatsanwaltschaft als Dienst- und Fachaufsichtsbehörde zu verständigen ist. Das heißt also, in dem Fall bin ich nicht in die Maßnahmen eingebunden, weil es eben Ermittlungstätigkeiten sind. Das heißt, eingebunden sind, wenn es notwendig ist, in dem Fall Oberstaatsanwaltschaft beziehungsweise, wenn es einen Informationsbericht oder einen Sachbericht gibt, auch die Fachaufsicht.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Aber der Abzug von Staatsanwalt Radasztics war ja auch medial dann recht bald bekannt. Jetzt meine Frage: Wie sind Sie mit der Situation umgegangen? Sie haben sich überhaupt nicht involviert, haben nicht den Generalsekretär über den Stand der Dinge befragt?

Dr. Josef Moser: Im Bereich der Justiz haben wir 12 000 Mitarbeiter, insgesamt 30 000 Mitarbeiter beziehungsweise Akteure, die im Bereich der Justiz tätig sind. Der Strafrechtsbereich macht nicht einmal 5 Prozent der Gesamttätigkeit der Justiz aus. Das heißt, wir haben mehrere Tausend Akte allein in dem Zusammenhang, im Strafrechtsbereich, pro Jahr, und es wäre nicht angebracht, dass der Justizminister sozusagen sich, seine Tätigkeit, für Einzelcausen verwendet. Das heißt, das wird im Rahmen der Geschäftsordnung, im Rahmen der dementsprechenden Regelungen von den jeweiligen Staatsanwaltschaften gemacht; wenn es vorgesehen ist, auch im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht, Oberstaatsanwaltschaft beziehungsweise Fachaufsicht.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Dr. Moser! Als Justizminister haben Sie ja eine große Verantwortung auch für das Gesamtbild, das die Justiz in der Öffentlichkeit abgibt (Auskunftsperson Moser: Mhm!), und das Bild, das sich derzeit außerhalb des Untersuchungszeitraums, aber auch rückwirkend in den Untersuchungszeitraum hinein darstellt, ist eines, das die Justiz selbst unterschiedlich als desaströs bis katastrophal beschreibt. Es wirkt, als wäre da ein sehr zerstrittener Haufen von Staatsanwaltschaften, Oberstaatsanwaltschaft, Generalsekretär am Werk, mit dem Resultat, dass relevante Verfahren für die Republik nicht in der gebotenen Geschwindigkeit und Gründlichkeit bearbeitet worden sind, auch im Untersuchungszeitraum.

Sie werden ja diese Wahrnehmung – zumindest ab dem Zeitpunkt, als es medial-öffentlich geworden ist – auch gehabt haben. Sie sind aber nie von Pilnacek beziehungsweise dann auch von anderen Akteuren, die hier öffentlich genannt worden sind, kontaktiert und auch um Ihre Meinung gebeten worden. Ist das jetzt zusammenfassend so richtig, wie ich Sie verstanden habe?

Dr. Josef Moser: Es ist zwar nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst, aber mir ist es wichtig, dass gerade die Justiz in keinster Weise sozusagen ihre Reputation verliert beziehungsweise ihre Objektivität in Zweifel gezogen werden kann. Das heißt, was diesen Sachverhalt betrifft, den Sie gerade angesprochen haben, war es der - - Wie ich erfahren habe, dass es da Schwierigkeiten gibt – das war schon bei Amtsantritt, das BVT-Verfahren hat es ja auch gezeigt, dass da eben Verbesserungs- und Optimierungspotenzial da ist –, habe ich eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die gerade dabei ist, ihre Arbeit aufzunehmen, nämlich zu überprüfen, inwieweit bei den Staatsanwaltschaften Optimierungs- beziehungsweise Verbesserungspotenzial besteht.

In der Blickrichtung auch, da es ja nicht nur mehr Korruptionsverfahren gibt, sondern auch Umweltverfahren, Cybermobbing und dergleichen – das heißt: Wie kann man diesen Herausforderungen gerecht werden? –, habe ich dieses Projekt eingerichtet.

Der zweite Teil, den Sie angesprochen haben, ist einer, dass ich sofort reagiere, wenn ich merke, dass in irgendeiner Art und Weise Handlungsbedarf besteht. Was also jetzt gerade diese Diskussion im Zusammenhang mit der Anzeige der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft betrifft: Ich habe diesbezüglich ein Schreiben bekommen, einen Informationsbericht, im direkten Wege von der Leiterin der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Ich habe sofort alles unternommen, nämlich zum einen sofort einmal die Präsidialabteilung verständigt, die nach der Geschäftseinteilung dafür zuständig ist, wenn diesbezügliche Vorfälle da sind, die Dienstaufsicht zu übernehmen. Es hat sofort in dem Fall die Präsidialsektion die Dienst- und Fachaufsicht übernommen.

Ich habe unmittelbar – es war der Generalprokurator gerade nicht in Wien, sondern im Ausland – ihn angerufen und ersucht, dass er dementsprechend auch eben unterstützend im Bereich der Fachaufsicht Mitarbeiter zur Verfügung stellt, was dann der Fall war, nachdem zwei Generalanwälte dann der Präsidialabteilung III eben behilflich waren, um die Fachaufsicht durchzuführen. Ich habe ihn gleichzeitig ersucht, in dem Zusammenhang auch im Hinblick auf die Anzeige, die da ist, das heißt, nachdem ich ihm die Unterlagen sofort auf Botenwege zukommen gelassen habe, sofort eine Staatsanwaltschaft auszusuchen, von der sichergestellt ist, dass in keinster Weise eine Befangenheit vorliegend ist. Diesbezüglich ist auch sofort in dem Fall die Staatsanwaltschaft Linz dann mit dieser Angelegenheit befasst worden.

Das heißt, es wurden in diesem Zusammenhang alle Maßnahmen ergriffen, die notwendig sind, ohne Ansehung der Person, um sofort jedem Verdacht nachzugehen, um die Justiz nicht in irgendeiner Art und Weise Schaden nehmen zu lassen.

Das heißt, was ich als Justizminister machen kann, habe ich getan und gleichzeitig auch einen Mediator einberufen, das heißt, auch nach dem Motto: Ein Agieren der Staatsanwaltschaft beziehungsweise die Justiz hat sich nicht nach Emotionalitäten oder Befindlichkeiten zu richten, sondern anhand der Objektivität und Unabhängigkeit durchgeführt zu werden. Deswegen wurde ein Mediator beigezogen, der auf der einen Seite zwischen Fachaufsicht – sprich: Ministerium –, gleichzeitig der Oberstaatsanwaltschaft und auch der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft tätig wird, um eben eine Arbeitsbasis herzustellen, die sicherstellt, dass rasch die Unterlagen beziehungsweise Ermittlungen durchgeführt werden und es dementsprechend auch zu sachkundigen und in jeder Richtung notwendigen Erhebungen kommt.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Weil Sie gerade - -

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Herr Dr. Moser, ich darf ganz kurz darauf hinweisen: Sie haben jetzt sicherlich sehr viele Fragen schon vorweggenommen. Ich darf am Beginn der Befragungsrunde auf kurze Antworten drängen. – Danke.

Dr. Josef Moser: Gerne.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Zur Objektivität, die Sie gerade angesprochen haben, möchte ich auch noch weiter vertiefende Antworten finden. Ich lege Ihnen ein E-Mail von dem damaligen Generalsekretär Pilnacek vor, das auch bereits mein Kollege Pilz im Ausschuss gestern hat verteilen lassen, an einen Redakteur, wo er eine Weisung und weiterführende Informationen im Anhang weiterleitet. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich mache den Sprung zum Staatsanwalt: Dem Staatsanwalt Radasztics wird ja unter anderem die Weitergabe eines Amtsgeheimnisses vorgeworfen, und möglicherweise hat es auch zu einem Abzug oder einem freiwilligem Rückzug aus dem Eurofighter-Stammverfahren geführt. Nach unserer Rechtsauffassung – soweit wir das jetzt haben prüfen können – wären Sie der Einzige gewesen, der den Herrn Generalsekretär quasi von der Verschwiegenheit hier entbindet und sagt, er kann das zur weiteren Aufklärung und Medienarbeit verwenden.

Ist der damalige Generalsekretär Pilnacek auf Sie zugekommen und hat von Ihrer Seite eine Entbindung gehabt, was die Verschwiegenheit betrifft, um den Medien die Weisung und weiterführende Informationen am 21. Dezember 2018 zuleiten zu können? Meine Frage jetzt zum Eurofighter-Komplex allgemein, innerhalb der Geschichte: Worin unterscheidet sich dieses Vorgehen von dem von Staatsanwalt Radasztics?

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Darf ich nur ganz kurz zur Klärung beitragen: Meiner Erinnerung nach hat Pilnacek gesagt, für die Entbindung wäre die Sektion III zuständig gewesen. (Abg. Plessl: Das stimmt!)

Dr. Josef Moser: Das ist vollkommen richtig.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Dann nehme ich diesen Teil zurück, bedanke mich herzlich beim Herrn Verfahrensrichter und frage dennoch: Ist Ihnen bekannt, ob es diese Entbindung gegeben hat? Haben Sie davon Kenntnis gehabt?

Dr. Josef Moser: Nein.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Beides; zweimal Nein.

Gut, dann habe ich in dieser Runde keine weiteren Fragen, Herr Vorsitzender. Ich gebe weiter. – Vielen Dank.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Erstens: Sagen Sie, wer ist der Mediator?

Dr. Josef Moser: Ich glaube, Sie haben die Möglichkeit gehabt - - Ich weiß nicht, wie er heißt. Er wurde von der Präsidial- -, Sektion III ausgesucht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Sie wissen nicht, wie er heißt?

Dr. Josef Moser: Nein, weiß ich nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Könnten Sie uns das irgendwie zukommen lassen? Es ist ja interessant. (Abg. Steinacker: Er ist ja nicht mehr Minister!)

Dr. Josef Moser: Ich kann es Ihnen nicht zukommen lassen, weil ich nicht der Justizminister bin. (Abg. Steinacker: Den neuen Justizminister!)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Vielleicht kennen Sie - - Na, dann frage ich den jetzigen, ist eh wahr. Das war ein sachdienlicher Hinweis. – Danke.

Das ist einmal das eine. Das andere ist: Sie haben den Vorgang geschildert. Sagen Sie: Hat sich die Behördenleiterin Vrabl-Sanda nicht schon vorher persönlich an Sie gewandt, um Ihnen zu berichten, dass es da ein Riesenproblem gibt?

Dr. Josef Moser: Es ist der Informationsbericht vorgelegt worden. Es ist zwar nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst, ich beantworte es sehr gerne. Das heißt, es ist vorgelegt worden, in dem Fall ein Informationsbericht, wo meiner Erinnerung nach festgehalten worden ist, dass eben nach 78 in dem Fall eine Anzeige erstattet wird und gleichzeitig beabsichtigt - - Sie steht jederzeit für Informationen zur Verfügung und sie weist aber darauf hin, dass am Wochenende oder Ende der Woche dieser Informationsbericht im offiziellen Wege auch noch über die Oberstaatsanwaltschaft weitergeleitet werden wird.

Das heißt, es war in dem durchaus etwas, was bemerkenswert war, da ja die Korruptionsstaatsanwaltschaft verpflichtet wäre, wenn ihr von Amts wegen strafbare Sachverhalte zur Kenntnis gelangen, sofort Ermittlungen einzuleiten. Das hat sie nicht gemacht, sondern es wurde auch nicht spezifiziert, was genau die Vorwürfe sind, sondern es wurde ersucht, eben strafrechtlich relevante Umstände zu prüfen. Das hat aber für mich ausgereicht, weil es mir eben wichtig ist, dass die Justiz in keinster Weise ins Zwielicht kommt, dass ich diese Unterlage umgehend, in dem Fall mit den Anweisungen an die Präsidialsektion weitergeleitet habe – was ich bereits vorher geschildert habe – und gleichzeitig auch mit der Generalprokurator umgehend Kontakt aufgenommen habe.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich habe Sie an und für sich nur etwas Einfaches gefragt: Ob sich die Behördenleiterin vor diesem offiziellen Vorgang auch persönlich an Sie gewandt hat?

Dr. Josef Moser: Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das hätte man ja damit ganz einfach gehabt.

Das Zweite ist: In diesem Zusammenhang kommt immer wieder der Generalsekretär vor, im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Versuch, mit dieser Weisungsverratsgeschichte Radasztics herauszuschießen. Im Zusammenh- -

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Dafür haben wir aber keine Unterlagen. Der Versuch, Radasztics rauszuschießen – da haben wir keine Beweise.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich habe nicht gesagt seinem Versuch, sondern dem Versuch.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Trotzdem: haben wir nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja eh nicht, haben wir eh nicht. Ich sage es einfach.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich halte nur fürs Protokoll fest, dass wir keine Beweisergebnisse für den Versuch haben, Radasztics rauszuschießen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich bin ja vollkommen Ihrer Meinung, dass da noch einiges aufzuklären ist.

Und dann sitzen Sie als Minister plötzlich vor einer Situation, wo nicht nur versucht wird, Teile des Eurofighter-Verfahrens zu derschlagen, sondern wo sich die Spitzen der Staatsanwaltschaft und des Ministeriums gegenseitig derschlagen. Sagen Sie, erklären Sie mir einmal, wie es zu so einer Situation kommen konnte? Ich bin 33 Jahre lang Abgeordneter, so ein Chaos an der Spitze der Strafjustiz und im Ministerium habe ich überhaupt noch nicht erlebt. Wie konnte es dazu kommen?

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich muss schon sagen, es ist außerhalb des Untersuchungsgegenstandes, aber wenn Sie es beantworten wollen, bitte.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Entschuldigung! Der Ex-Minister redet die ganze Zeit von Sachen außerhalb des Untersuchungsgegenstandes.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Wir haben das schon erörtert.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich bin so kühn und frage ihn zu dem, was er redet, und nicht zu dem, was er nicht redet.

Dr. Josef Moser: Also, Sie hatten die Möglichkeit, jetzt im Rahmen des gestrigen Tages und des heutigen Tages genau die Akteure zu befragen und sich daraus ein Bild zu machen. Ich glaube, das erfordert keines weiteren Kommentars von meiner Seite.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Mir geht es da um etwas ganz anderes. Wenn ich die Homepage eines professionellen Mediators ansehe, sagt er zum Beispiel: „Mediation ist sinnvoll, wenn die involvierten Personen gemeinsam an einer Lösung arbeiten möchten, jedoch merken, dass sie ohne professionelle Unterstützung nicht weiterkommen.“  Entschuldigen Sie bitte! Wenn man als Minister feststellt, dass die beteiligten Personen – einer davon ist der Generalsekretär des Justizministeriums – ohne professionelle Unterstützung nicht weiterkommen, das heißt, im Moment nicht einmal handlungsfähig sind, dann frage ich Sie in diesem Zusammenhang eines: Warum - -

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Das sind wieder starke Unterstellungen. Was heißt, die sind nicht handlungsfähig? (Abg. Steinacker: Konjunktiv wäre gut!)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wenn sie ohne professionelle Unterstützung nicht weiterkommen, dann stelle ich fest, dass sie meiner Ansicht nach nicht handlungsfähig sind. Ich darf doch noch meine Ansicht haben.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut, Herr Abgeordneter, das ist Ihre Ansicht; wird so ins Protokoll genommen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Da wird nur noch gestritten, die lähmen sich gegenseitig. Warum haben Sie nicht dafür gesorgt, dass zumindest im Ministerium der Generalsekretär durch eine Person, die gegenüber allen handlungsfähig ist und das Vertrauen aller Beteiligten genießt, ersetzt wird?

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Ich werde am letzten Tag auch nicht locker lassen: Sämtliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegenüber Auskunftspersonen, auch wenn sie nicht anwesend sind, sind bitte zu unterlassen!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich habe darauf hingewiesen, dass der Generalsekretär - - Das ist ja wirklich schon Zeitverschwendung, das ist wirklich Verschwendung unserer Zeit. – Nein, jetzt bin ich einmal geschäftsordnungsmäßig am Wort! Wenn ich feststelle, dass der Generalsekretär nicht mehr das Vertrauen sämtlicher beteiligter Personen genießt, und daraus Fragen entwickle, und wenn er von den Spitzen der WKStA angezeigt wird, dann ist das ja wohl kein Vertrauensbeweis - - Da weist alles darauf hin, dass es kein Arbeitsverhältnis mehr gibt. Ich will ja ganz woanders hin. Das sind Situationen, wo man normalerweise vom obersten Verantwortungsträger im Ministerium erwartet, dass er etwas tut.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Das hat ja mit der Geschäftsordnung nichts zu tun. Herr Abgeordneter, stellen Sie bitte die Frage!

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Darf ich jetzt noch einen Satz dazu sagen, bitte! Punkt erstens: Sie haben vorher gesagt, der Generalsekretär wäre handlungsunfähig gewesen. (Abg. Pilz: Ja!) Das ist ganz eindeutig ein Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht. Er kann sich dagegen nicht mehr wehren. – Punkt erstens.

Punkt zweitens: Wenn Sie der Meinung sind, dass das Wahrnehmen der Persönlichkeitsrechte, was meine einzige Aufgabe hier ist, eine Zeitverschwendung ist, dann hätte ich das gerne im Protokoll stehen. Ich habe nur meine Rechte wahrgenommen, die ich wahrzunehmen habe, und das werde ich auch am letzten Tag weiterhin tun. (Abg. Bösch: So ist es! Sehr gut! Jawohl!)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Dieses bleibt Ihnen unbenommen, aber wenn ich meiner Aufgabe nachkomme – und das möchte ich auch im Protokoll haben: das ist Aufgabe von Abgeordneten, auch sich selbst Urteile darüber zu bilden, ob die Spitze eines Ressorts der öffentlichen Verwaltung überhaupt noch handlungsfähig ist –, dann werde ich darüber Feststellungen treffen. Das ist meine Aufgabe - -

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Falls es zum Untersuchungsgegenstand gehört.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Und falls es nicht in ein Persönlichkeitsrecht eingreift. – Alles Ihr Recht, alles Ihr Recht!

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Und falls es eine Fragestellung ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): So, noch einmal: Wie haben Sie in einer Situation, in der Generalsekretär Pilnacek ganz offensichtlich nicht mehr das Vertrauen führender Vertreterinnen und Vertreter von Staatsanwaltschaften genossen hat, die Handlungsfähigkeit der Spitzen des Ministeriums sichergestellt?

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich darf zu Ihnen noch einmal sagen, Sie müssen es nicht beantworten.

Dr. Josef Moser: Ich kann nur darauf hinweisen, dass eine Anzeige getätigt worden ist, die zur Grundlage ein Protokoll gehabt hat, das in dem Fall ohne Wissen der Beteiligten eben aufgenommen worden ist, dass das Protokoll nicht von allen unterfertigt worden ist. Gleichzeitig habe ich dieses Protokoll sofort weitergeleitet, wie bereits erwähnt, um zu untersuchen, ob es strafrechtliche Elemente gibt. Das heißt, mittlerweile liegt die Stellungnahme beziehungsweise das Ergebnis der Prüfung der Staatsanwaltschaft Linz vor, das Ergebnis der Oberstaatsanwaltschaft Linz. Es liegt die Beurteilung durch die Generalanwälte und des Weisungsrates vor, dass in dem Fall kein Anfangsverdacht gegeben ist. Das heißt also, dass die Vorwürfe in keinster Weise, in irgendeiner Art und Weise eben zu Ermittlungen Anlass geben würden beziehungsweise ein Ermittlungsverfahren angezeigt wäre.

Das heißt also, dass diese Äußerungen oder diese Vermutung seitens der Staatsanwaltschaft, die sie auch nicht näher detaillieren konnte oder nicht detailliert hat, wie die Oberstaatsanwaltschaft das ausgeführt hat, eben nicht ausreichen. Das war auch der Grund, dass also in dem Fall, was das Eurofighter-Verfahren betrifft, das auch Grundlage dieses Ausschusses ist, die Fachaufsicht und Dienstaufsicht in dem Fall immer noch die Präsidialsektion im Einvernehmen mit der Generalprokuratur durchführt, sodass im vollsten Ausmaß die Ermittlungen im Eurofighter-Komplex durchgeführt werden. Es wurde eine Personalaufstockung durchgeführt und es wird gerade in dieser Causa in vollem Umfang mit vollem Nachdruck ermittelt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Linz kann ich deswegen noch nicht beurteilen, weil sie uns schlicht und einfach nicht vorliegt. Das wird man zu einem späteren Zeitpunkt tun müssen.

Jetzt gibt es aber ein neues Faktum – dazu liegen uns ja auch nichts anderes als Pressemeldungen vor –, offensichtlich eine Anzeige gegen fünf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der WKStA. (Abg. Steinacker: Untersuchungsgegenstand!) Da Sie nicht mehr die Verantwortung dafür tragen, kann ich ja nicht Sie dazu befragen.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Es bleibt mir jetzt nichts anderes übrig, als nicht mehr mit dem Abgeordneten Pilz zu reden, denn der hört nicht auf mich. Das muss ich hinnehmen. Ich kann Sie aber dazu belehren, dass Sie Fragen außerhalb des Untersuchungsgegenstandes nicht beantworten müssen. Ich darf aber noch zusätzlich dazu sagen, dass Sie flagrant gegen § 41 Abs. 1 der Verfahrensordnung verstoßen, wonach Fragen, die nicht den Untersuchungsgegenstand betreffen, unzulässig sind. (Ruf: Damit muss einmal Schluss sein!)

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Weitere Fragen?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Nein, nur noch eine abschließende Feststellung, auch wenn es zum Schluss, sagen wir einmal, etwas präziser wird. Wir hatten eine Einigung, diese Einigung gilt nach wie vor. Wenn eine Auskunftsperson bereit ist, auch zu Umständen oder zu Fakten, die außerhalb des Untersuchungsgegenstandes liegen, aber auf irgendeine Art, auf eine erkennbare Art damit verbunden sind, Auskunft zu geben, dann – so haben wir uns geeinigt – steht uns auch dieses Recht zu – weder flagrant noch nicht flagrant.

Dieses Recht, das auch Sie immer unterstützt haben, habe ich in Anspruch genommen. Ich habe also nicht flagrant gegen irgendwas verstoßen, sondern mich an die von Ihnen empfohlenen Regeln gehalten. Damit sind wir bis jetzt ganz gut gefahren, und das habe ich auch für die letzten Minuten des Untersuchungsausschusses so vor. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Herr Abgeordneter, das wird auch weiterhin so sein.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steinacker.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Die Diskussion jetzt über die Zulässigkeit von Fragen und das extrem weite Auslegen des Kollegen Pilz und die Möglichkeit, zu antworten oder nicht, ist natürlich dem ehemaligen Justizminister Herrn Dr. Moser ganz allein anheimgestellt. Ich möchte nur schon darauf hinweisen, dass wir hier alle angetreten sind, um in aller Ernsthaftigkeit die Vereinbarung umzusetzen, nämlich den Antrag zum Untersuchungsgegenstand bezüglich unzulässiger Zahlungsflüsse, bezüglich Informationslage bei Vertragsabschluss und bezüglich Erfüllung von Vorlage- und Informationspflichten hier in diesem Ausschuss zu diskutieren. Dass wir natürlich alle verleitet sind, aufgrund der aktuellen Brisanz andere Fragen zu stellen, das mag jedem Abgeordneten in seinem Ermessen natürlich den Versuch wert sein.

Ich möchte nur einmal ganz grundsätzlich fragen: Herr Dr. Moser, wissen Sie eigentlich, aus welchem Grund Sie heute hier beim Untersuchungsausschuss sind?

Dr. Josef Moser: Untersuchungsgegenstand ist 2000 bis 2017, das heißt, da es um politische Verantwortung geht, die habe ich seit 18. Dezember 2017 bis 31. Dezember 2017 getragen. Das ist Gegenstand des Untersuchungsausschusses.Es war mir aber wichtig, darauf hinzuweisen, weil die Pauschalverurteilungen und gleichzeitig Äußerungen, die die Justiz in irgendeiner Art und Weise schädigen, in dem Fall zurückgewiesen werden. Deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass auch die Vorwürfe, die derzeit in der Öffentlichkeit sind, eben aufgrund der Fakten, die vorliegend sind, nicht belegt sind, und dass alle Instanzen der Justiz eingeschaltet gewesen sind, angefangen von Staatsanwaltschaften, Oberstaatsanwaltschaften, Generalprokuratur, Weisungsrat und dergleichen, und alle festgestellt haben, dass ein diesbezügliches strafrechtliches Verhalten nicht vorliegend ist.

Das soll man zur Kenntnis nehmen, wenn man den Rechtsstaat in dem Fall akzeptiert – und darauf habe ich hingewiesen. Das war auch der Grund dafür, dass ich bereit war, auch außerhalb des Untersuchungsgegenstandes eine Äußerung abzugeben.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Vielen Dank. Wir haben heute ja auch schon bei der Vorbefragung unserer Auskunftsperson Sektionschef Pilnacek festgestellt, dass dieses permanent zitierte und in Rede stehende Protokoll auch nichts anderes ist als eine Informationszusammenfassung, weil es nach dem Staatsanwaltschaftsgesetz keine rechtsgültige Niederschrift ist – nur das auch noch einmal.

In diesen paar Tagen, die Sie Justizminister waren, die den Untersuchungszeitraum des Eurofighter-Untersuchungsausschusses und unseren Untersuchungsgegenstand betreffen, haben Sie in diesem Zeitraum sich über das Verfahren berichten lassen? Welche Informationen haben Sie in dieser Zeit gehabt? Und was können Sie uns aus dieser Zeit und den Erkenntnissen ganz grundsätzlich zum Thema dieses Untersuchungsausschusses und zu Ihren Wahrnehmungen diesbezüglich sagen?

Dr. Josef Moser: Also im Zeitraum vom 18.12. bis 31.12.2017 hatte ich keine Wahrnehmungen, die sich unmittelbar mit dem Eurofighter-Verfahren im Justizbereich ergeben haben.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Gut. Dann möchte ich meine weiteren Fragen in der nächsten Runde stellen. – Danke.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Dr. Moser! Es freut uns, dass Sie als ehemaliger Minister einen Handlungsbedarf gesehen haben und Maßnahmen gesetzt haben. Ich möchte aber vielleicht noch auf einen Punkt hinweisen: Sie waren auch bis 2003 Klubdirektor des Freiheitlichen Parlamentsklubs, und in diesem Zusammenhang wäre natürlich meine Frage: Welche Informationen haben Sie betreffend die Typenentscheidung?

Dr. Josef Moser: Gar keine, mit Ausnahme des Umstandes, dass ich im Ministerrat, wo die Typenentscheidung getroffen wurde, anwesend gewesen bin, und das war schon alles.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Der Klubdirektor des Freiheitlichen Parlamentsklubs hat keine Informationen gehabt betreffend die Typenentscheidung? Auch nicht betreffend die Reduzierung, die anschließend durchgeführt worden ist?

Dr. Josef Moser: Also die Typenentscheidung damals, soweit ich mich erinnern kann, ist ja nicht im Klub gefallen, sondern auf anderer Ebene, und da ich mich für die diesbezügliche Nachbeschaffung nie interessiert habe, war ich auch in keinster Weise eingebunden beziehungsweise habe mich dafür interessiert.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Waren Sie bei beiden Sitzungen des Ministerrates anwesend, als diese Entscheidung betreffend die Typenentscheidung getroffen worden ist?

Dr. Josef Moser: Mir ist erinnerlich, dass ich bei der Sitzung, in der die Typenentscheidung eben getroffen wurde, anwesend gewesen bin.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Waren Sie anschließend auch bei der Entscheidung der Bundesregierung betreffend die Reduzierung anwesend?

Dr. Josef Moser: Ich weiß gar nicht, in welchem Jahr das war. Da müssen Sie mir - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): 2002.

Dr. Josef Moser: 2002 – das kann ich nicht sagen, weiß ich nicht.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Und bis wann, wie lange waren Sie Klubdirektor?

Dr. Josef Moser: Bis 2002.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Bis 2002? Wann genau? Ende 2002?

Dr. Josef Moser: Bis - - Warten Sie, das weiß ich nicht genau. Im letzten Quartal, glaube ich, bin ich ausgeschieden.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Da sind Sie ausgeschieden. (Auskunftsperson Moser: Ja!)

Bevor wir etwas vorlegen, eine Frage noch: Es gibt ja 75 Vorhabensberichte. Wir wissen, die politische Verantwortung liegt auch bei den Ministern, aber nicht nur bei Ihnen, auch bei Ihren Vorgängern, bei Brandstetter und Karl. Wie viele der 75 parlamentarischen Vorhabensberichte haben Sie gelesen oder haben Sie bekommen als Minister?

Dr. Josef Moser: Vorhabensberichte habe ich gar keinen bekommen. Das geht direkt an die Fachabteilung, und wenn die Fachabteilung dementsprechend sozusagen Maßnahmen setzen muss beziehungsweise auch Entscheidungen trifft, dann geht das auf jeden Fall weiter, da es von öffentlichem Interesse ist, an den Weisungsrat; und wenn sich der Weisungsrat damit befasst hat, bekomme ich das und dann schaue ich mir das auch dementsprechend an, ob das nämlich der Zielsetzung des Strafrechtsänderungsgesetzes 2015 entspricht, wonach jede politische Einflussnahme seitens des Ministers ausgeschlossen werden soll.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich lege Ihnen das Dokument 96311, Seite 25, vor, Auszug aus der Dienstbesprechung vom 1.4.2019. Hier wird ausgeführt, „dass sich freiwillig kein StA finde, der an dem Verfahren mitarbeiten möchte und sich vor dem U-Ausschuss für die Versäumnisse der letzten 8 Jahre zu rechtfertigen bereit sei.“

Nun weiß ich, Sie haben nur kurze Zeit diese Verantwortung gehabt, aber haben Sie eine Erklärung dafür, wie jemand zu dieser Einstellung kommt, dass hier beim Thema Eurofighter acht Jahre massive Versäumnisse vorgelegen sind?

Dr. Josef Moser: Also in diesem Zusammenhang kann ich nur darauf hinweisen, was die Staatsanwaltschaft festgehalten hat, dass man nicht einen Satz herausreißen kann aus einem Protokoll, sondern im Rahmen der Beurteilung immer darauf einzugehen hat – ich erwähne es, es ist dargestellt, dass es dahingehend nicht - - Moment. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Ich erwähne, zumal gerade zuletzt - - ausdrücklich Staats - - Moment, ich sage gleich, was da zu erwähnen wäre. Das ist die Oberstaatsanwaltschaft - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Es ist eh angemerkt, dann sehen Sie es.

Dr. Josef Moser: Ich meine, welche Erklärung wollen Sie dazu haben?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich frage, ob Sie eine Erklärung haben für die Versäumnisse. Es wird hier ganz klar aufgezeigt, dass es bei diesem Fall hier Versäumnisse gegeben hat in den letzten acht Jahren. Ich frage, ob Sie Erkenntnisse zu diesen Versäumnissen haben.

Dr. Josef Moser: Generell beziehen sich die Punkte, die ich angesprochen habe, auf den Umstand, dass in der Vergangenheit Verfahren teilweise sehr lange gedauert haben. Ein Punkt ist also, dass ein Verfahren an und für sich nicht bereits zur Strafe werden darf. Das war auch der Grund dafür – weil es auch andere Verfahren gegeben hat –, dass es notwendig ist, dass man die Staatsanwaltschaft, was die Effizienz und die Qualität betrifft, weiterentwickelt.

Das war dann auch Grund dafür, dass ich noch gleich am Anfang ein Projekt zur Qualitäts- und Effizienzsteigerung der Staatsanwaltschaften und auch zur Bewältigung der neuen Herausforderungen initiiert habe, ein Projekt, das noch bis Ende Juni läuft. Ich hoffe, dass es weiterläuft, damit dann parlamentarisch auch aufgrund der Erfahrungen des BVT-Ausschusses beziehungsweise auch des Eurofighter-Ausschusses eben weitere Maßnahmen, die ich für notwendig erachte, gesetzt werden, damit in Zukunft weitere Beschleunigungen im Rahmen der Verfahren eben angegangen werden.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sind Sie als ehemaliger Minister der Meinung, dass bei den elf Verfahren betreffend Eurofighter, mit rund 100 Verdächtigen, hier ausreichend Personal zur Verfügung gestanden ist, um diese Aufgaben auch bewältigen zu können?

Dr. Josef Moser: Das kann ich nicht beurteilen. Ich kann nur darauf hinweisen, dass generell – in dem Fall wir, darauf habe ich immer hingewiesen – was die Ressourcen betrifft, was die Personalressourcen betrifft, in Zukunft im Hinblick auf die Zunahme auch der Komplexität der Verfahren und auch im Hinblick darauf, dass neue Deliktstypen hervorkommen, natürlich man sich überlegen wird müssen, wie man diese zusätzlichen Herausforderungen auch personell abdecken kann. Das wird aber eine Maßnahme sein, die im Rahmen der Budgetberatungen zu behandeln sein wird.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Eine Frage betreffend Sachbearbeiter: Ist Ihnen bekannt, dass ein dritter Sachbearbeiter in dieser Causa vorgesehen gewesen wäre und dass für diesen Sachbearbeiter vom Verteidigungsressort eine Planstelle zur Verfügung gestellt worden ist, gerade für den Bereich der Aufarbeitung?

Dr. Josef Moser: Das ist eine Maßnahme, die in dem Fall von der Oberstaatsanwaltschaft zu setzen ist, die auch die Dienst- und die Fachaufsicht in dem Bereich hat. Das heißt, das wäre eine Frage, die man dann dementsprechend auch im Hinblick auf die Ressourcenausstattung, auf die Auslastung – es gibt diesbezüglich auch Controllingpunkte – an die Oberstaatsanwaltschaft beziehungsweise an die betreffende Staatsanwaltschaft richten müsste.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich habe Sie gefragt, ob Sie Informationen zu diesem Fall gehabt haben.

Dr. Josef Moser: Habe ich nicht. 

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Haben Sie keine gehabt. Ist Ihnen auch nicht übergeben worden, dass eine Planstelle vom Verteidigungsressort genau für die Aufarbeitung dieser Causa zur Verfügung gestellt worden ist?

Dr. Josef Moser: Also es sind 12 000 Planstellen, die das Justizressort hat. In dem Fall, wenn es diesbezüglich Maßnahmen gibt, ist das immer im Einvernehmen auch mit der Präsidialabteilung beziehungsweise auch unter Einbeziehung der zuständigen Strafrechtssektion. Also ich glaube, diese Frage wäre in diese Richtung zu denken beziehungsweise zu stellen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Haben Sie für uns eine Mitteilung darüber, wie viele Planstellen vom Verteidigungsressort dem Justizressort zur Verfügung gestellt worden sind?

Dr. Josef Moser: Im Moment weiß ich das nicht.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sie haben auch keine Informationen darüber?

Dr. Josef Moser: Es wurden damals beim Eurofighter-Verfahren Personen zur Verfügung gestellt. Wie viele das sind, kann ich Ihnen nicht sagen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Auch vom Verteidigungsressort?

Dr. Josef Moser: Das weiß ich nicht. Dementsprechend haben Sie die Möglichkeit gehabt - - Das war der Generalsekretär, der die Fachaufsicht in dem Bereich hat. Diese Frage hätten Sie an ihn stellen müssen. Er hätte sie Ihnen wahrscheinlich beantworten können.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Aber Sie sind der politisch verantwortliche Minister.

Dr. Josef Moser: Das schon, aber nicht - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Und es steht halt im Rahm, dass während Ihrer Zeit beziehungsweise Ihrer Vorgängerzeit hier Maßnahmen nicht so gesetzt worden sind, dass sie eine objektive und rasche Aufarbeitung der Eurofighter-Causa gewährleisten würden.

Dr. Josef Moser: Sie wissen, dass der Eurofighter-Ausschuss dazu da ist, um eigene Wahrnehmungen wiederzugeben. Diese eigene Wahrnehmung habe ich nicht. Deshalb kann ich die Frage auch nicht beantworten – nachdem sie unter einem anderen Minister gesetzt worden ist.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Eine Frage zum Verfahren Grasser 2011: Laut Mitteilung ist es nie intensiv betrieben worden beziehungsweise ist es dann vergessen worden und ist dann erst aufgefunden worden. Welche Informationen haben Sie zu diesem Fall?

Dr. Josef Moser: Die gleichen Informationen, die Sie auch in Ihren Unterlagen haben.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Und welche sind das bitte? Vielleicht können Sie uns kurz erklären, welche Informationen Sie haben. Ich möchte nicht die Informationen, die ich aus den Unterlagen rauslesen kann, sondern welche Informationen haben Sie als Person Dr. Moser?

Dr. Josef Moser: Also dass in dem Fall das Verfahren unzulässigerweise abgebrochen worden ist und dass dementsprechend derzeit ein Dienst- beziehungsweise Disziplinarverfahren läuft beziehungsweise auch in dem Fall eine Anzeige läuft gegen den betreffenden Staatsanwalt. Die Ermittlungen laufen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Da geht es auch um diese Vorlagepflicht. Es ist ja, meine ich, eine Verpflichtung des jeweiligen Ministers, den Untersuchungsausschüssen die Unterlagen vorzulegen. Hier ist ein ganz klarer Verstoß, aus welchem Grund auch immer, aber diese Unterlagen sind dem Untersuchungsausschuss 2017, glaube ich, und auch jetzt erst sehr spät, als sie aufgefunden wurden, zufälligerweise erst wieder übermittelt worden.

Dr. Josef Moser: Also Sie wissen, dass in diesem Zusammenhang, was die Vorlage der Unterlagen betrifft, da die Ermittlungsverfahren auch im Rahmen der Gerichtsbarkeit durchgeführt werden und dass dementsprechend von der betreffenden Behörde die Unterlagen vorzulegen sind. Das heißt also in diesem Fall - - Sie wissen auch, dass die Unterlagen direkt eingeliefert werden, beispielsweise von der Korruptionsstaatsanwaltschaft oder von der Oberstaatsanwaltschaft; wenn es das Ministerium betrifft, werden sie vom Ministerium vorgelegt.

Das heißt: auch im Zusammenhang damit, dass gerade im Bereich des Ermittlungsverfahrens die Verfahren als Organe der Gerichtsbarkeit tätig werden, nämlich nach 90a, und dementsprechend die Vorlagepflicht die diesbezügliche Behörde trifft.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zum Grasser-Verfahren werden die Verfehlungen von Ihnen, Herr Dr. Moser, ausschließlich auf eine individuelle Fehlleistung des damaligen Sachbearbeiters zurückgeführt. Ich lege Ihnen das Dokument vor, nämlich diese parlamentarische Anfrage. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) War das wirklich eine Fehlleistung eines einzelnen Staatsanwaltes?

Dr. Josef Moser: Das ist Gegenstand der derzeitigen Ermittlungen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Aber welche Aussage würden Sie hier treffen? Oder welche Informationen haben Sie?

Dr. Josef Moser: Gar keine. Wie gesagt, dafür haben wir ein Ermittlungsverfahren. Wenn ein Ermittlungsverfahren läuft, ist das Sache der betreffenden Behörde, auch diesbezüglich die Ermittlungen durchzuführen, um dann dementsprechend zu einer Beurteilung zu kommen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wer hat die Fachaufsicht bei Mag. Radasztics gehabt?

Dr. Josef Moser: Sie wissen, wenn ein Mitarbeiter einer Staatsanwaltschaft da ist, ist dementsprechend auch die Fachaufsicht beziehungsweise die Dienstaufsicht auch bei der Oberstaatsanwaltschaft beziehungsweise geht es ja dann weiter, beziehungsweise die Fachaufsicht auch seitens des Ministeriums. Aber Fach- und Dienstaufsicht über die (Abg. Plessl: Wissen Sie, wer die Fachaufsicht gehabt hat?) Staatsanwaltschaften führt die Oberstaatsanwaltschaft durch.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wissen Sie, wer fachlich zuständig war für Herrn Radasztics?

Dr. Josef Moser: Also wer genau bei der Oberstaatsanwaltschaft als Referent fachlich zuständig war, das kann ich Ihnen nicht sagen, aber diesbezüglich müssten Sie dann - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Oberstaatsanwalt Dr. Ropper, der jetzt federführend für das Verfahren eingesetzt wird, war hier zuständig auch für diesen Bereich. Auf der einen Seite hat er die Aufsicht gehabt, wobei im Raum steht, dass etwas nicht ordnungsgemäß erledigt worden ist, was natürlich ermittelt werden wird, und auf der anderen Seite soll er jetzt für einen Fall verantwortlich sein, den er eigentlich beaufsichtigen hätte sollen. Finden Sie das in Ordnung? Wäre es nicht sinnvoller gewesen, eine andere Person zur Verfügung zu stellen, damit die Objektivität gewahrt bleibt?

Dr. Josef Moser: Das bewerte ich nicht, sondern es geht darum, dass gerade in dem Bereich eben die Oberstaatsanwaltschaft die Dienst- und Fachaufsicht durchführt und dass es wichtig ist, und das war immer dementsprechend ein Verlangen auch seitens des Parlaments, dass alle Verfahren möglichst ohne politische Beeinflussung abgewickelt werden. Es wurde damals auch diesbezüglich festgehalten, dass der Minister erst dann zu verständigen ist, nachdem bereits eine Maßnahme gesetzt worden ist. Das war auch beim BVT-Verfahren der Fall; und ich glaube, das soll man tun, weil dadurch sichergestellt ist, dass jeder Eindruck der politischen Einvernahme beziehungsweise der Einflussnahme von Haus aus beseitigt ist. Das finde ich richtig und das soll man auch weiter so tun.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Dr. Moser, halten Sie es für richtig, dass der damals zuständige Fachbeamte Dr. Ropper jetzt für die Betreuung und Aufarbeitung des Falls hier zuständig ist, der ja damals für diese Fachaufsicht zuständig war – die ja offensichtlich durch diese Mitteilungen irgendwo nicht optimal gelaufen ist, sonst hätten wir jetzt nicht so eine Diskussion betreffend die Versäumnisse in den letzten acht Jahren?

Dr. Josef Moser: Sie wissen, ich spreche dann, wenn ich die Fakten vor mir habe, und nicht wenn ich, wie in diesem Fall, mit etwas konfrontiert werde, zu dem ich die Unterlagen nicht habe, zu dem ich keine eigenen Wahrnehmungen habe, sondern das ist etwas, das im Zuständigkeitsbereich eines diesbezüglichen Leiters der Oberstaatsanwaltschaft geführt hat - - Da müssen Sie die Frage in diese Richtung stellen. Ich äußere mich aber nicht zu Sachverhalten, die ich nicht selbst gelesen beziehungsweise von denen ich mich nicht selbst überzeugt habe.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Hätten Sie diese Informationen damals erhalten und wären Sie bei der Entscheidung eingebunden gewesen, hätten Sie dann diesen Oberstaatsanwalt mit der Aufarbeitung betraut?

Dr. Josef Moser: Zu fiktiven Fragen gebe ich auch keine Antwort.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Also ich hätte da eine klare Meinung. Wenn jemand die Fachaufsicht nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, beziehungsweise das zumindest im Raum steht, dann kann ich den nicht eine Aufarbeitung durchführen lassen, aber das ist eine andere Sache.

Eine Frage betreffend Absprache mit der Staatsanwaltschaft München: Hier ist auch vom ehemaligen Generalsekretär Pilnacek mitgeteilt worden, dass es hier eine Absprache zwischen der StA München und der österreichischen Justiz gegeben hätte – Dokument 96311, Seite 11. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Josef Moser: Ich habe keine eigene Wahrnehmung.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Die Kollegen in München würden sich das Untreuedelikt vornehmen „und Österreich sich auf die Geldwäsche“ konzentrieren. Ist es möglich, so eine Absprache zu treffen beziehungsweise wäre es auch sinnvoll? Sie waren ja doch Minister in einer gewissen Zeit. Hätten Sie so eine Vereinbarung mit den Deutschen befürwortet?

Dr. Josef Moser: Ich glaube, ich halte mich an das, was gleichzeitig auch der Verfahrensanwalt dargelegt hat: Das ist außerhalb des Untersuchungsgegenstandes.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Ihre Redezeit ist beendet. Am Wort ist - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Das ist nicht richtig, wollte ich nur sagen, also das gehört dazu. Die Absprache mit München gehört sehr wohl zum Untersuchunggegenstand.

Dr. Josef Moser: 2017!

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ja. 2017, genau, das gehört zu uns, da haben Sie vollkommen recht.

Dr. Josef Moser: Nicht in der Zeit, keine eigene Wahrnehmung, das war vor mir.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sie sind Minister.

Dr. Josef Moser: Aber nicht in meiner Zeit.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Danke. Zweite Runde.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Dr. Moser, das ist jetzt der dritte Eurofighter-Untersuchungsausschuss. Sie waren eineinhalb Jahre Minister, in Bezug auf unseren Untersuchungszeitraum nur eben diese drei Wochen, aber Sie haben ja diese Causen von Ihren Vorgängern geerbt. Der Eurofighter-Untersuchungsausschuss zieht sich jetzt schon über mehrere Jahre hin und auch die Causa bei der Justiz.

Deshalb muss ich Ihnen in Nachfolge der Frau Kollegin Steinacker die Frage stellen: Ist mit Ihnen je über diese früheren Sachverhalte gesprochen worden? Denn im letzten Eurofighter-Untersuchungsausschuss im Jahre 2017 haben wir doch, ich sage jetzt einmal, drei Schwerpunkte herausgearbeitet: erstens den Darabos-Vergleich, zweitens die Provisionen von Privatfirmen und Privatpersonen, denen keine ausreichende beweisbare Gegenleistung gegenübersteht, und der dritte Fall in diesem Zeitraum war die Anzeige des immerhin Bundesministers für Landesverteidigung Doskozil gegen eine Firma, mit der die Republik – nicht irgendjemand, sondern die Republik! – Milliardengeschäfte gemacht hat.

Ist mit Ihnen im Rahmen Ihrer eineinhalbjährigen Amtszeit je über diese Bereiche gesprochen worden? Wurden Sie informiert und haben Sie da Kenntnis bekommen?

Dr. Josef Moser: Also die Befassung erfolgte im Hinblick auf die mediale Berichtserstattung, die da war, wie eben der Akt übergeben wurde seitens der Oberstaatsanwaltschaft an die Korruptionsstaatsanwaltschaft, als dann diese Dienstbesprechung am 1. April durchgeführt worden ist. Danach, wie gesagt, bin ich medial informiert worden, dass es da diesbezüglich Probleme gibt; dann habe ich auch umgehend gehandelt.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Von welchen Problemen sprechen Sie?

Dr. Josef Moser: Na keine Probleme – dass eben ein Informationsbericht seitens der Korruptionsstaatsanwaltschaft an mich übermittelt wurde, das war, glaube ich, am 18. April 2019, in dem eben ersucht wurde, dass ich die strafrechtliche Relevanz prüfe, und das hat die Handlungen ausgelöst, die ich eingangs bereits erwähnt habe.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Ja, darüber haben wir schon gesprochen (Auskunftsperson Moser: Ja!) und wir sind auch übereingekommen, dass dieses Thema nicht Untersuchungsgegenstand ist (Auskunftsperson Moser: Genau!) und in einem weiteren parlamentarischen Verfahren untersucht werden muss.

Mir geht es um die Zeit davor und um Ihre Verantwortung als Minister dafür. Haben Sie je die Verantwortung gefühlt, hier einschreiten zu müssen in Bezug auf die Ermittlungen im Eurofighter-Verfahren? Im Rahmen des ersten Eurofighter-Untersuchungsausschusses gingen die Verfahren nämlich relativ rasch. Es wurden Ermittlungen erhoben, es wurden Anklagen erhoben, es wurden Ergebnisse erzielt. Seit wenigen Jahren oder seit mehreren Jahren ist das nicht mehr feststellbar.

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss hat ja nur dann einen Sinn, wenn parallel dazu oder danach die Justiz funktioniert. Wir sind auch im letzten Eurofighter-Untersuchungsausschuss im Jahre 2017 immer von der Voraussetzung ausgegangen, dass wir hier jetzt eine Grenze der Ermittlungsfähigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses erreicht haben und dass jetzt die Rolle der Justiz einsetzen müsste. Sonst ist alles Zeitverschwendung gewesen. Ist Ihnen das je bewusst geworden im Rahmen Ihrer Amtszeit und haben Sie hier Schritte gesetzt?

Dr. Josef Moser: Also bewusst geworden ist es mir. Deshalb habe ich die Arbeitsgruppe eingesetzt, die in die Richtung geht: Was kann man tun, damit Verfahren schneller durchgeführt werden? Wie kann man die Qualität steigern? Wie kann man die Effizienz steigern? Wie kann man in eine Richtung gehen, dass man Check und Recheck verstärkt eben stattfinden lassen soll, mit Blickrichtung BVT-Ausschuss, wo also Hausdurchsuchungen angeordnet worden sind, ohne dass irgendjemand eingebunden gewesen ist, gleichzeitig auch mit der Anmerkung, dass aber Check und Recheck nicht heißt, dass die Politik eingebunden ist, sondern dass in dem Fall Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft Check und Recheck durchführen.

Deshalb ist eine Arbeitsgruppe aufgrund der Umstände eingesetzt worden, die also bis Ende Juni ermitteln soll: Was kann man besser machen? Wie kann man es schneller machen?

Was Sie angesprochen haben, was die einzelnen Verfahren betrifft, wie gesagt, wissen Sie – und das finde ich auch richtig –, dass im Jahr 2015, in Kraft getreten am 1.1.2016, das Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten ist, das eben zum einen vorsieht, dass gerade die Staatsanwaltschaften im Rahmen der Ermittlungsverfahren als Organe der Gerichtsbarkeit tätig sind, dass sie gleichzeitig dadurch auch unabhängig in dem Bereich agieren und gleichzeitig auch Berichtspflichten dann erst entstehen, wenn ein Vorhabensbericht eben übermittelt wird und es vorher in dem Fall in dem Kompetenzbereich der jeweiligen Staatsanwaltschaft liegt, dementsprechend die Verfahren abzuwickeln.

Genau an das habe ich mich gehalten, und genau in dem Fall wird man in Zukunft darüber diskutieren müssen, inwieweit im Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft auch durch eine Stärkung der Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften man in eine Richtung geht, dass Verfahrensbeschleunigungen rascher durchgeführt werden und gleichzeitig auch Qualitätssicherungen durchgeführt werden. Diese Diskussion wird einem nicht erspart bleiben, diese Diskussionen sind durchzuführen und sind auch notwendig.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Danke. Keine weiteren Fragen.

*****

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Dr. Moser! Ich habe jetzt noch ganz konkret zwei Fragen. Ich glaube, es werden dann doch drei.

Gab es Ihrer Kenntnis nach jemals irgendeine Weisung an Sektionschef Pilnacek, die Eurofighter-Verfahren, also von Sektionschef Pilnacek oder an Sektionschef Pilnacek, die Eurofighter-Verfahren möglichst rasch einzustellen?

Dr. Josef Moser: Das heißt, von Pilnacek an die Korruptionsstaatsanwaltschaft, oder von wem eine Weisung?

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Von Pilnacek konkret an die Wiener Staatsanwaltschaft früher oder an die WKStA natürlich jetzt, beziehungsweise hat Pilnacek eine Weisung erhalten? In beide Richtungen.

Dr. Josef Moser: Von mir?

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ja, meine Frage war die Kenntnis, ob es eine solche gegeben hat. Das könnte natürlich auch eine aktuelle Kenntnis über eine Weisung gewesen sein, die nicht durch Sie erteilt worden ist.

Dr. Josef Moser: Nein. Also ich habe keine Kenntnis davon. Mir ist daran gelegen, nachdem ich ja den Eurofighter, glaube ich, vier oder fünf Mal auch in meiner Zeit als Rechnungshofpräsident geprüft habe, auch in den bisherigen drei Ausschüssen die Unterlagen, das heißt meine Prüfberichte, Grundlage für die Arbeit des Untersuchungsausschusses waren und als sehr qualitativ erachtet worden sind und ich in dem Fall absolutes Interesse habe, dass, wenn es Fehlverhalten gibt, dass das tatsächlich aufgeklärt wird, dass ich alles unternommen habe und überhaupt nicht nur in diesem Fall, sondern in anderen Fällen auch, dass man rasch in dem Fall schaut, dass eben sehr umfassend und qualitätsvoll ermittelt wird, damit diejenigen, die allenfalls eine Verantwortung zu tragen haben, auch zur Verantwortung gezogen werden.

Das heißt, meine Intention war immer in dem Bereich – und das haben auch sozusagen meine 15 Jahre jetzt gezeigt –, eben rasch in dem Fall zu schauen, dass Sachverhalte transparent aufbereitet, qualitätsvoll aufbereitet werden, damit eben die Konsequenzen daraus abgeleitet werden können.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich wollte Ihnen jetzt auch nichts anderes unterstellen, aber die Fragen muss man ja dann doch stellen (Auskunftsperson Moser: Absolut!), weil man sie sonst am Schluss nicht im Protokoll hat.

Meine zweite Frage ist: Haben Sie Kenntnis, dass Sektionschef Pilnacek jemals jemanden angewiesen hat, Verfahren einzustellen?

Dr. Josef Moser: Habe ich keine Kenntnis.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Haben Sie keine Kenntnis.

Jetzt meine abschließende Frage - -

Dr. Josef Moser: Und zwar wäre in dem Bereich auch, damit Sie wissen - - Das heißt, Sie wissen ja, dass an und für sich, wenn Verfahren – insbesondere geht es ja da um Verfahren, die besondere Öffentlichkeitswirksamkeit haben oder gegen Organträger durchgeführt werden –, dass diesbezügliche Verfahren jedenfalls eben dem Weisungsrat vorzulegen sind, dass der Weisungsrat darüber zu entscheiden hat, Entscheidungen des Weisungsrats dann zu mir gehen, weil sie empfehlenden Charakter haben, und es gleichzeitig auch einen Weisungsbericht gibt, der auch dem Parlament zugeleitet wird, wo ich ja schon zwei Mal die Möglichkeit habe, über den Weisungsbericht auch mit Ihnen beziehungsweise mit dem Parlament zu diskutieren.

Das heißt in jenen Fällen kann das nicht in eine Richtung gehen, dass jemand einstellt, ohne dass in letzter Konsequenz das Parlament davon informiert wird und ohne, dass das dem Parlament vorgelegt wird, weil jeder Akt in dem Fall dem Weisungsrat vorzulegen ist und jede Weisung beziehungsweise jede Erledigung des Weisungsrats auch dem Parlament im Rahmen des Weisungsberichts vorzulegen ist.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Da bin ich ganz bei Ihnen, nur die Kenntnis des Protokolls – und da will ich jetzt gar nicht zu weit ausholen – hat einfach gezeigt, dass da ein Generalsekretär gesessen ist, der gesagt hat, man solle ein Verfahren erschlagen, und er wird als Generalsekretär ein Auge zudrücken.

Das ist ja quasi ein bisschen eine Abkehr von dem Prozess, den Sie richtigerweise beschrieben haben. Daher einfach nur die Frage, ob Sie Kenntnis haben, dass er solche Anweisungen gegeben hat. Sie haben keine, das ist für mich ausreichend.

Dr. Josef Moser: Also noch vielleicht zu dem Punkt: Wenn es eine Weisung wäre, die sozusagen außerhalb der gesetzlichen Rahmen wäre, dann wäre es in dem Fall ein § 302, Amtsmissbrauch, und der ist in dem Fall von der Staatsanwaltschaft, von der Oberstaatsanwaltschaft, von den Generalanwälten und vom Weisungsrat untersucht worden, die das verneint haben. Deswegen möchte ich das nur - -

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Meine Frage sozusagen noch einmal tatsächlich an Sie in Ihrer Rolle als Justizminister: Als Sie damals das Amt angetreten haben und in der nachfolgenden Phase – Sie können selbst entscheiden, ob das im Dezember 2017 endet oder weitergeht –, gab es zu irgendeinem Zeitpunkt frühere oder aktuelle Entscheidungsträger oder Entscheidungsträgerinnen, die über einen Kontakt mit Ihnen versucht haben, Einfluss auf das Eurofighter-Stammverfahren zu nehmen, oder versucht haben, über einen Kontakt mit Ihnen in irgendeiner Form die Justiz zu behindern?

Dr. Josef Moser: Ich kann das erleichtern. Also jeder, der mich kennt, schon als Rechnungshofpräsident, hat gewusst, dass jede Einflussnahme sozusagen eben nicht zu einem Ergebnis führt, und es ist auch keiner an mich herangetreten, weil er in dem Fall sicherlich gewusst hat, dass gerade das mich eher sensibilisiert hätte und zu mehr Nachdruck verholfen hätte.

Das heißt, es hat keiner bei mir in irgendeiner Art und Weise versucht, Einfluss zu nehmen, weil bei mir von Haus aus die Intention da ist, alles, was vorliegend ist, dementsprechend aufzuklären und insbesondere keine Maßnahme zu setzen, die in irgendeiner Art und Weise die Justiz schädigen könnte oder das Ansehen der Justiz schädigen könnte.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Wie schon vorher: Fragen muss man, sonst hätte man sich am Schluss gefragt, warum das nicht gefragt worden ist.

Ich habe für diese Runde keine weiteren Fragen und bedanke mich.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich frage Sie einmal eine Spur allgemeiner, weil mir das wirklich nicht ganz klar ist, nicht nur in der Causa Eurofighter, sondern uns hat das im BVT-Untersuchungsausschuss auch beschäftigt, allerdings nicht so im Zentrum. Da gibt es offensichtlich seit Längerem ein ziemliches Konfliktpotential zwischen OStA Wien und WKStA. Ist Ihnen das bekannt?

Dr. Josef Moser: Es hat ein Konfliktpotential insbesondere aufgrund des BVT-Ausschusses gegeben, wo also auch Berichtsaufträge erstellt worden sind, die teilweise lückenhaft gewesen sind beziehungsweise fehlerhaft gewesen sind. Daraus hat sich natürlich auch ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen den betroffenen Behörden ergeben.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Mein Eindruck war, als ich mir das in Vorbereitung der Befragungen der letzten Tage angeschaut habe, dass das, was da passiert ist, möglicherweise nicht aus der Eurofighter-Causa alleine erklärbar ist. Ich frage Sie jetzt nicht zum BVT – keine Angst! –, aber ich vermute, wir werden etliche der Gründe für diese Entwicklungen nicht im Eurofighter-Verfahren selbst finden, sondern wir finden möglicherweise Auswirkungen von dem, was woanders passiert ist und was an Vertrauen in anderen Causen zerstört worden ist, speziell in der BVT-Causa, jetzt als Auswirkungen im Eurofighter-Verfahren selbst. Würden Sie das auch ähnlich sehen?

Dr. Josef Moser: Entscheidend ist – das habe ich früher erwähnt –, dass ich einen Mediator bestellt habe, was natürlich notwendig ist, dass eine Außensicht hineinkommt und dass jeder Vertrauen zu dem Mediator hat und dass man ermittelt, wo eben genau jetzt sozusagen der Kern für gewisse Verwerfungen beziehungsweise auch gleichzeitig für bestimmte Konfliktpotentiale ist, um das auszuräumen, weil in der Justiz Emotionen beziehungsweise in dem Fall ein gewisses Verhalten keinen Platz haben, wenn es nicht von Sachlichkeit getragen ist beziehungsweise auch von gegenseitigem Respekt getragen ist.

Das ist auch der Grund, warum der Mediator wirkt, seine Gespräche schon geführt hat, um eben eine Arbeitsbasis herzustellen, und wenn eine Arbeitsbasis nicht herstellbar ist, dann wird man sich auch im Rahmen der Dienstaufsicht überlegen müssen, wie man vorgeht, nachdem sicherlich etwas nicht passieren darf: dass persönliche Befindlichkeiten, egal von wem, zulasten der Justiz gehen. Das ist nicht tragbar.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ihrer Erfahrung nach: Wie ist es  Stichwort BVT haben wir schon gesagt –, zur Zerrüttung dieser Vertrauensverhältnisse und auch der Kooperationsverhältnisse gekommen, und wie stark hat das Eurofighter-Verfahren da jetzt wirklich eine Rolle gespielt? Mir ist das wirklich nicht ganz klar.

Dr. Josef Moser: Also ich bin kein Verhaltenspsychologe, der das beurteilt. Ich kann nur sagen, die Dienstbesprechung war sehr emotional und wurde so geführt, dass eben sehr viel Porzellan von allen Seiten zerschlagen wurde. Jetzt geht es darum, dieses Porzellan wieder aufzusammeln, um in dem Fall die Justiz in keinster Weise zu beeinträchtigen beziehungsweise in ihrer hundertprozentigen Arbeitsweise zu gefährden.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Jetzt ist der nächste Punkt die mögliche Veränderung und Verschärfung der Berichtspflichten im Bereich der WKStA. Inwiefern hat das eine Rolle gespielt?

Dr. Josef Moser: Kann ich nicht beurteilen. Wie gesagt, es war ja da, dass das eine Entscheidung seitens der Oberstaatsanwaltschaft war, die Präzisierungen vorgenommen hat, wo auch dargelegt worden ist, dass also nachdem die Entscheidung schon getroffen ist – bevor jetzt allenfalls bei heiklen Fällen von mir aus Haudurchsuchungen durchgeführt werden – und es zu keinen überhasteten Entscheidungen kommt, dass da drei Werktage sozusagen dazwischen liegen sollen, dass auch nicht eine Beeinflussung - -, bevor eine Maßnahme angeordnet worden ist, sondern nach dem Treffen der Entscheidung bis zum Vorgehen beziehungsweise bis zur Maßnahme, dass da eine Frist da ist. Das war eine Präzisierung, die also seitens der Oberstaatsanwaltschaft im Rahmen der Fachaufsicht durchgeführt wurde.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wir kennen alle die Geschichte. Das ist jetzt nicht der Ort, diese Geschichte zu diskutieren. Das Dritte in dem Zusammenhang – und das hat wieder mit Eurofighter zu tun –: Ist mein Eindruck richtig, dass in diesem Konflikt, der viele Facetten hat und eine längere Geschichte hat und in dem Eurofighter eine Zeit lang eine wichtige Rolle gespielt hat, der Eindruck zumindest bei der WKStA entstanden sein dürfte, dass der Generalsekretär da auf der Seite der OStA steht?

Dr. Josef Moser: Also in solchen Fällen geht es nicht darum, wer wo steht, sondern dass ein Sachverhalt aufbereitet wird und eben gemäß den gesetzlichen Vorgängen abgearbeitet wird. Ich kann in dem Fall nur sagen, dass gerade auch beim Eurofighter-Verfahren die Justiz voll handlungsfähig ist, dass also auch weiteres Personal gerade zur Aufarbeitung in dem Fall des Eurofighter-Verfahrens zugeordnet worden ist und dass das Eurofighter-Verfahren auch im vollen Laufen ist, gleichzeitig auch, was ich schon erwähnt habe, die Fachaufsicht von der Präsidialabteilung durchgeführt wurde oder wird, gleichzeitig in Zusammenwirkung mit der Generalprokuratur, wo zwei Generalanwälte zugeteilt sind.

Das ist entscheidend: dass die Justiz voll handlungsfähig ist. Entscheidend ist, wenn es Konflikte gibt oder Probleme gibt, dass also diese Probleme rasch aufgearbeitet werden, und es haben sich alle Betroffenen dazu bekannt, mitzuwirken, dass eine konstruktive Arbeitsbasis in Zukunft besteht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Glauben wir einmal!

Letzte Bemerkung: Da ja das die letzten Befragungen überhaupt in den laufenden Untersuchungsausschüssen waren, möchte ich sie jetzt nicht mit einem Misston beenden. Tut mir leid, wenn ich Ihnen zu nahe getreten bin, weil ich (in Richtung Verfahrensrichter Rohrer) Ihre Arbeit und auch (in Richtung Verfahrensanwalt Joklik) Ihre Arbeit als Verfahrensanwalt immer sehr respektiert habe. Ich möchte, dass da überhaupt kein Missverständnis existiert.

Wenn wir jetzt einen kleinen Misston gehabt haben, dann wechseln wir wieder zum guten Ton über und beschließen friedlich diesen Untersuchungsausschuss! Das wäre mein persönlicher Vorschlag, in allem Respekt.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer (erheitert): Ich danke Ihnen sehr. Das halten wir locker aus, also so gesehen gibt es keine Missstimmung.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Dann sind wir wieder einer Meinung.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Ich darf mich sehr, sehr kurz halten. Nachdem Herr Dr. Moser ja schon vorhin gesagt hat, wie wenig Zeitraum er im Rahmen unseres Untersuchungsgegenstands in Wahrheit hatte, um dazu auch Auskunft zu geben, möchte ich Ihnen einfach sagen: Wir halten uns in diesem Fall und wie immer an die Geschäftsordnung. Ich möchte mich einfach für die Auskünfte bedanken, aber über den Untersuchungsgegenstand hinaus keine weiteren Fragen mehr stellen. – Danke schön.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Dr. Moser! Ich lege Ihnen das Dokument 96311, Seiten 149, 150, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Am Ende der ersten Seite und auf der nächsten Seite wird auf die Prüftätigkeit des Wirtschaftsministeriums Bezug genommen. So heißt es, es wäre zu prüfen, „ob unter Abzug der allenfalls nicht anzurechnenden Gegengeschäfte der angerechnete Gesamtbetrag derart reduziert wird, dass die vertraglich vereinbarte Pönale“ fällig wird oder nicht.

Sind diese Koordinierungen und ein Abgleich mit dem Wirtschaftsministerium erfolgt?

Dr. Josef Moser: Kann ich Ihnen nicht sagen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Haben Sie jemals mit der Wirtschaftsministerin auch dementsprechende Gespräche geführt, dass da ausstehende Abklärungen - - (Auskunftsperson Moser: Nein!)

Eine grundsätzliche Frage zu Gegengeschäften. Jetzt haben Sie doch einige Informationen erhalten. Würden Sie in Zukunft Gegengeschäfte auch unterstützen?

Dr. Josef Moser: Also Sie wissen und Sie brauchen nur den Bericht anzuschauen, den ich zu den Gegengeschäften damals gemacht habe –, dass man darauf achten müsste, wenn man Gegengeschäfte macht, egal wie viele Prozent man dazuschlägt, dass diese Gegengeschäfte nicht gleichzeitig allenfalls auch dazu führen, dass der Preis etwas höher wird. Das sind Festhaltungen, die damals im Rechnungshofbericht beinhaltet waren, und dem habe ich eigentlich nichts hinzuzufügen. Das heißt, man wird eben sehr vorsichtig damit umzugehen haben, ob sie sinnvoll, zweckmäßig sind, und genau – es gibt verschiedenste Literaturmeinungen in diese Richtung – in Abwägung der Literaturmeinungen dann dementsprechend die politische Entscheidung zu treffen haben.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sie waren ja auch viele Jahre Präsident des Rechnungshofes und deswegen auch mit der Causa sehr intensiv beschäftigt, sagen wir so einmal. Frage zur Roadshow: Kennen Sie dieses Gegengeschäft?

Dr. Josef Moser: Nein, kenne ich nicht.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Dann gehen wir weiter. Jetzt eine Frage, zu der Sie natürlich auch einen Bezug haben: Lakeside-Stiftung; 96311, Seite 14. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Aus dem Vector-Netz sind im März 2006 insgesamt 4 Millionen Euro an die Lakeside Technologie-Privatstiftung geschleust worden. Der Lakeside Park war ein sogenanntes Special Offset Project und ein politisches Wunschprojekt des ehemaligen Landeshauptmanns Jörg Haider. Von Oberstaatsanwalt Adamovic wurde da erklärt, dass das ein „Paradebespiel für eine nicht unternehmenszwecken dienende Verwendung von Geldern“ gewesen sei und diese Causa nur sehr „halbherzig verfolgt worden“ sei.

Haben Sie da eine Information?

Dr. Josef Moser: Also nicht mehr als eben damals im Rechnungshofbericht aufgearbeitet worden ist. Das heißt, es sind damals die Gegengeschäfte dargestellt worden, in drei Kategorien eingeteilt, wo also Gegengeschäfte eben als nachvollziehbar, als nicht nachvollziehbar oder als überhaupt nicht sozusagen darstellbar dargestellt worden sind. Das heißt, da müsste man nur im Rechnungshofbericht von damals nachschauen.

Ich habe auch diesbezüglich Aussagen getroffen, ich war auch Auskunftsperson. Man braucht nur nachzuschauen, was ich damals gesagt habe beziehungsweise im Rechnungshofbericht ist genau das dementsprechend bewertet.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Können Sie heute noch vielleicht kurz zusammenfassen, was Sie uns damals mitgeteilt haben?

Dr. Josef Moser: Also ich kann sicherlich nicht mehr sagen als damals. (Abg. Plessl: Das wäre verwunderlich, dann hätten wir ...!) Also man bräuchte nur die Aussagen von damals herausholen. Dafür gibt es das Protokoll.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Zum Schluss eine Frage: Gerade in der Justiz haben wir ja bei einigen Auskunftspersonen die Auskunft erhalten beziehungsweise auch die Information, dass es teilweise zu wenig Personal gibt. Sie sind ja auch immer ein Kritiker gewesen, dass Einsparungen bei der Justiz eine schlechte Richtung darstellen, weil wir eine ordentlich große Anzahl von Staatsanwälten benötigen, auch damit gerade so große Verfahren abgewickelt werden können.

Haben Sie jemals mit dem Finanzminister darüber gesprochen, dass Sie auch für die Justiz zusätzliches Personal benötigen?

Dr. Josef Moser: Also es lässt sich das leicht in der medialen Berichterstattung nachverfolgen, aber eines ist zu erwähnen: dass also gerade, was die Staatsanwälte betrifft und gleichzeitig auch die Richterplanstellen betrifft, dass dabei nicht eingespart worden ist. Das heißt, es gibt zum Ende des Jahres 2018 also zumindest so viel Staatsanwälte und gleichzeitig auch Richter wie in den Vorjahren, in den letzten Jahren.

Das heißt, da wurde nicht gespart, aber es kommt dazu, dass natürlich – und das habe ich eingangs erwähnt – neue Herausforderungen auf die Justiz zukommen – insbesondere, wir wissen, Cyberkriminalität ist eine, gleichzeitig Terrorismusdelikte, die da sind, auch beispielsweise Staatsverweigerungen und, und, und –, das heißt neue Typisierungen, denen auch nachzugehen ist.

Das heißt, es werden auch die Verfahren teilweise komplexer. Das heißt, man wird also beim Budget 2020/2021 – darauf habe ich auch immer wieder hingewiesen – sehr wohl darauf Rücksicht nehmen müssen. Blickrichtung: Wo kann man das Verfahren noch effizienter machen? Wie kann man die Ressourcen noch besser einteilen?

Diesbezüglich läuft das Projekt betreffend Qualitätssteigerung auch bei den Staatsanwaltschaften beziehungsweise Neuorganisation auch der Gerichtsstruktur. Was in dem Bereich nicht weiterentwickelt werden kann, auch im Rahmen der Digitalisierung nicht abgefangen werden kann, das erfordert natürlich zusätzliche Ressourcen. Das wird aber dann das Ergebnis der Budgetverhandlungen für das Jahr 2020/2021 sein, um eben da den Anforderungen auch gerecht werdende Zuteilungen zukommen zu lassen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich frage noch nach in diesem Zusammenhang, betreffend die Causa Eurofighter. Wie schon gesagt: elf Verfahren, über 100 Verdächtige. Sind Sie mit dem jetzigen Stand auch der Meinung, dass ausreichend Personal für die Aufarbeitung dieser Verfahren zur Verfügung gestanden ist?

Dr. Josef Moser: Es war wichtig, dass also gerade in dem Verfahren, ja auch im Rahmen der Dienstbesprechung am 1.4., es auch um die Ressourcen gegangen ist, dass damals ja auch der Gruppenleiter bekundet hat, dass er auch mit einem Verfahren sehr ausgelastet ist und aufgrund dessen in der Folge auch weiteres Personal zugeteilt worden ist, das heißt also zur Abarbeitung. Das heißt, es wurden zwei weitere Staatsanwälte beziehungsweise ein Oberstaatsanwalt zugeteilt, damit die Verfahren dementsprechend abgewickelt werden können. Es wurde dementsprechend im Rahmen einer Weisung vom 2.4. dargestellt, welche Schritte weiter erfolgen sollen, wie vorzugehen ist, wie die Akten aufgeteilt werden sollten, um eben das Verfahren weiter im vollen Ausmaß weiterzuführen. Das heißt, im Rahmen der Möglichkeiten wurde das Personal im Zusammenhang mit der Abarbeitung des Eurofighter-Verfahrens aufgestockt.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Eine Frage noch: Herr Pilnacek hat uns, glaube ich, eher nicht – soweit es mir in Erinnerung ist – mitgeteilt, dass zusätzliches Personal vorhanden gewesen wäre. Aufgrund welcher Informationen können Sie sagen, dass zusätzliches Personal zur Verfügung gestanden ist?

Dr. Josef Moser: Es wurden zwei Personen, zwei Staatsanwälte extra zugeteilt.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Welche? Können Sie vielleicht die Namen sagen, denn Sie sind jetzt sehr genau in Ihren Aussagen und diese Informationen haben wir bis jetzt noch nicht erhalten.

Dr. Josef Moser: Also es sind zwei Staatsanwälte. Ich kann Ihnen die Titel sagen, aber jetzt müssen Sie ein bisschen warten, bis ich da nachschaue. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Es ist eine von der Staatsanwaltschaft Wien zur Oberstaatsanwalt- -

Dr. Josef Moser: Zwei Staatsanwälte wurden zugeteilt. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut. Keine Fragen mehr, Herr Abgeordneter?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich warte nur auf die Antwort. (Allgemeine Heiterkeit.)

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Bitte, ja, gerne, aber Frage haben Sie keine mehr.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich weiß, Sie wollen sehr effizient arbeiten, aber diese Antwort würde ich gern abwarten.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Aber Sie haben keine Frage mehr?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Nein.

Dr. Josef Moser: Und zwar wurden zugeteilt – Warten Sie! –, wurden zusätzliche Kapazitäten an erfahrenen Staatsanwälten zugeteilt, nämlich ein Oberstaatsanwalt sowie der bei der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien tätige Staatsanwalt. Diese zwei wurden extra zugeteilt.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ja, wie sind da die Namen, bitte noch einmal? Die Namen würde ich noch einmal - -

Dr. Josef Moser: Die Namen habe ich jetzt nicht da. (Abg. Plessl: Haben Sie nicht mit!) – Habe ich nicht mit.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Es sind angeblich zwei. (Auskunftsperson Moser: Ja!)

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut, Herr Abgeordneter Bösch? (Abg. Bösch: Keine weiteren Fragen!) – Keine weiteren Fragen, damit sind wir in der letzten Fragerunde am Ende, und ich darf Herrn Dr. Moser Danke schön sagen für die Zeit, die er bei uns verbracht hat. (Rufe: Wir haben eine dritte Runde!)

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Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Ah ja, eine dritte Runde, aber es gibt keine Fragen mehr. Abgeordneter Bernhard, gibt es noch eine Frage? – Bitte.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Mit größtem Vergnügen nutze ich meine letzte Runde bei der letzten Auskunftsperson am heutigen Tag und ganz generell. Ich bedanke mich ganz herzlich fürs Kommen, ich habe keine weiteren Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Eben. (Allgemeine Heiterkeit.) Dr. Pilz? – Auch nicht; Dr. Bösch brauche ich nicht zu fragen; Mag. Steinacker hat es auch gesagt; Abgeordneter Plessl? – Bitte.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich möchte mich nur bei der Parlamentsdirektion, bei allen Damen und Herren, die mitgewirkt haben, recht herzlich bedanken, auch bei den Hausarbeitern und bei meinem Klub, aber auch bei den anderen Klubs, dass es so abgearbeitet werden konnte. – Danke schön.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Ich nehme das zur Kenntnis in der Form, dass das alle Vertreter der Fraktionen sagen wollen. Das ersparen wir uns, dass das jetzt jeder sagen muss, Abgeordneter Plessl hat das für alle übernommen. – Danke schön.

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Weitere Fragen liegen nicht mehr vor. Danke an die Auskunftsperson. Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.

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