26/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Finanzausschusses

über den 12. Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2016 und 2017 (III-130 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Finanzen hat dem Nationalrat am 30. März 2018 den gegenständlichen 12. Bericht gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2016 und 2017 (III-130 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 8. Mai 2018 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Franz Leonhard Eßl die Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Mag. Bruno Rossmann, Maximilian Linder. Mag. Gerald Loacker sowie der Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend 12. Bericht gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2016 und 2017 (III-130 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Finanzausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2018 05 08

                            Petra Bayr, MA MLS                                                             Karlheinz Kopf

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann