32/KOMM XXVI. GP
Kommuniqué
des Justizausschusses
über den Bericht der Bundesregierung gemäß § 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden Entschädigungsbeträge (III-74 der Beilagen)
Der Bundeskanzler hat dem Nationalrat am 21. Dezember 2017 den gegenständlichen Bericht gemäß § 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden Entschädigungsbeträge (III-74 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 21. Juni 2018 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Karl Mahrer, BA die Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesregierung gemäß § 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden Entschädigungsbeträge (III-74 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2018 06 21
Karl Mahrer, BA Mag. Michaela Steinacker
Schriftführer Obfrau