40/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Justizausschusses

über den Bericht in Entsprechung der Entschließung des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend Sicherstellung der Wirksamkeit der neuen Opferschutzbestimmungen, Nr. 141/E XXV. GP, vorgelegt vom Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (III-141 der Beilagen)

Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat dem Nationalrat am 26. April 2018 den gegenständlichen Bericht in Entsprechung der Entschließung des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend Sicherstellung der Wirksamkeit der neuen Opferschutzbestimmungen, Nr. 141/E XXV. GP (III-141 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 13. September 2018 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Kühberger die Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS und Dr. Irmgard Griss sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht in Entsprechung der Entschließung des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend Sicherstellung der Wirksamkeit der neuen Opferschutzbestimmungen, Nr. 141/E XXV. GP, vorgelegt vom Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (III-141 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2018 09 13

                  Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger                                         Mag. Michaela Steinacker

                                     Schriftführer                                                                              Obfrau