61/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2017, vorgelegt vom Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (III­198 der Beilagen)

Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat dem Nationalrat am 1. Oktober 2018 den gegenständlichen Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2017 (III-198 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 14. November 2018 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt. Der Verfassungsausschuss beschloss einstimmig, den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes
Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel als Auskunftsperson gemäß § 40 Abs. 1 GOG den Beratungen beizuziehen.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Harald Stefan und der Auskunftsperson Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel die Abgeordneten
Dr. Markus Tschank, Nico Marchetti, Dr. Stephanie Krisper, Johann Singer, Mag. Selma Yildirim,
Dr. Susanne Fürst und Mag. Wolfgang Gerstl.

 

Bei der Abstimmung wurde der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2017, vorgelegt vom Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (III­198 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2018 11 14

                         Mag. Friedrich Ofenauer                                                     Dr. Peter Wittmann

                                     Schriftführer                                                                             Obmann