76/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson N. B. (BVT) in der 4. Sitzung vom 4. September 2018

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 15. Sitzung am 7. November 2018 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, P) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson N. B. (BVT) zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

Wien, 2018 11 07

                               Gabriela Schwarz                                                                   Doris Bures

                                    Schriftführerin                                                                         Vorsitzende

 


 


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BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

4. Sitzung/medienöffentlicher Teil

Dienstag, 4. September 2018

Gesamtdauer der 4. Sitzung

10.03 Uhr – 18.58 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Amtsdirektor N. B. (BVT)

Vorsitzende Zweite Präsidentin Doris Bures: Die Befragung der Auskunftsperson findet medienöffentlich statt, daher begrüße ich jetzt noch einmal die Damen und Herren von den Medien. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Bild- und Tonaufnahmen unzulässig sind, wie es die Verfahrensordnung vorsieht und auch die Auskunftsperson gewünscht hat. Ich bitte, nun noch einmal in aller Kürze – das ist auch erforderlich –, auf die medienrechtlichen Verpflichtungen im Zuge der medienöffentlichen Beratungen hinzuweisen. – Bitte, Herr Dr. Strauss.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich darf ausdrücklich nochmals auf die medienrechtlichen Verpflichtungen hinweisen, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschussverfahren ausnahmslos einzuhalten sind:

Die Bekanntgabe der Identität von Auskunftspersonen eines Untersuchungsausschusses in den Medien ist zu unterlassen, wenn dadurch schutzwürdige Interessen verletzt werden. Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf Bilder, sondern auch auf den Namen und andere Angaben, die geeignet sind, zum Bekanntwerden der Identität der Betroffenen zu führen. Sie unterliegen besonderen gesetzlichen Bedingungen, die Sie in Eigenverantwortung wahrzunehmen haben.

Mit der Neuordnung des Verfahrens für parlamentarische Untersuchungsausschüsse wurde klargestellt, dass allein der Umstand der Befragung als Auskunftsperson in einem Untersuchungsausschuss noch nicht dazu führt, dass diese zu einer Person des öffentlichen Lebens wird. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass Sie den Umstand der Befragung der Betroffenen als Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss nicht zum Anlass für eine Änderung Ihrer Praxis im Hinblick auf die Preisgabe der Identität, insbesondere die volle Namensnennung, etwa im Rahmen von Livetickern und der weiteren Berichterstattung, nehmen.

Ungeachtet dessen, dass innerhalb der Befragung die Auskunftsperson mit vollem Namen angesprochen werden wird, ist die Entscheidung über die Veröffentlichung der Klarnamen dem Untersuchungsausschuss im Rahmen seiner Veröffentlichungen, etwa der Befragungsprotokolle, noch vorbehalten.

Ich bitte Sie daher, schutzwürdige Interessen wie auch bisher zu wahren. Im Sinne der größtmöglichen Transparenz ersuche ich Sie, das weiter im gegebenen Ausmaß zu wahren. Ich weise dazu auch ausdrücklich auf die seitens der Auskunftsperson vorgebrachten Schutzinteressen hin.

Es liegt uns ein Schreiben des BVT vor. In diesem Schreiben wird betreffend die Bediensteten ersucht, dass „deren Klarnamen nicht in den veröffentlichten Ladungslisten aufscheinen“ sowie „Maßnahmen, die den höchstmöglichen Schutz ihrer Identität vor, während und nach ihrer Befragung im Bereich der Parlamentsräumlichkeiten gewährleisten, zu treffen.“

Des Weiteren liegt ein Schreiben der Auskunftsperson vor, in welchem um Ausschluss der Öffentlichkeit ersucht wurde, da die „Abwägung des Interesses der Öffentlichkeit am Erfahren“ der „Identität mit dem öffentlichen Interesse am funktionierenden Schutz unserer Demokratie und dem Risiko, dem“ die Auskunftsperson „durch Bekanntwerden“ der „Identität ausgesetzt werde,“ zum Ergebnis führt, „dass die Abhaltung einer medienöffentlichen Sitzung außer Verhältnis steht.“

„Jede Information über Bedienstete (auch deren Aussehen!) und Vorgänge des BVT, die an die Öffentlichkeit gelangt, ist per se für fremde Nachrichten- und Geheimdiensten von allerhöchstem Interesse.“ „Nachrichten- und Geheimdienste nutzen diese Informationen für die Erarbeitung einer operativen Grundlage, die auf unterschiedlichste Weise missbräuchlich für ausländische Interessen und gegen Österreichs Demokratie benutzt werden“ kann. – Das sage ich auch im Hinblick und in Richtung der Medienvertreter.

Vorsitzende Doris Bures: Vielen Dank, Herr Dr. Strauss für diese Informationen. Ich ersuche Sie, auch die Belehrung der Auskunftsperson über ihre Rechte und Pflichten vorzunehmen sowie dann gleich mit der Durchführung der Erstbefragung zu beginnen. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Es liegt mir ein Zettel mit Ihren Daten vor. Ist das okay so, haben Sie diese selbst ausgefüllt? (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja, die habe ich selbst ausgefüllt!) – Das passt, gut, danke schön.

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, BVT, als Auskunftsperson zum Beweisthema 3, Hausdurchsuchungen, und zum Beweisthema 7, Auswirkungen, angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie umgekehrt verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Ich hebe daraus hervor: Sie können auf einzelne Fragen, die Ihre Privatsphäre oder die Privatsphäre Ihrer Angehörigen betreffen oder die für Sie oder Ihre Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nach sich ziehen würden, die Aussage verweigern. Sie können weiters die Aussage verweigern, wenn die Beantwortung der Frage für Sie oder Ihre Angehörigen einen unmittelbaren bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteil nach sich ziehen, eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit verletzen oder ein Kunst- oder Geschäftsgeheimnis offenbart würde, sofern Sie nicht von der Pflicht zur Geheimhaltung gültig entbunden wurden. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Sie haben das Recht, sich während Ihrer Befragung mit dem Verfahrensanwalt zu beraten. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit immer noch zu beantragen, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit, Ihrer Person oder Dritter dies gebieten, wenn der Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder zur Erlangung einer wahrheitsgemäßen Aussage erforderlich ist. Öffentlich Bedienstete – das sage ich besonders auch in Ihre Richtung – dürfen sich bei der Befragung nicht auf die Verpflichtung zur Geheimhaltung berufen.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung. Kopien, Notizen, Auszüge und Übersetzungen dürfen weder von der Auskunftsperson noch von einer allfälligen Vertrauensperson angefertigt werden. Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die eine Gesamtdauer von 20 Minuten nicht überschreiten soll.

Vorsitzende Doris Bures: Herr N. B. (BVT), möchten Sie von der Möglichkeit, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, Gebrauch machen?

N. B. (BVT): Davon mache ich keinen Gebrauch.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Dr. Strauss, beginnen Sie mit der Erstbefragung!

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Herr Amtsdirektor, seit wann sind Sie im BVT beschäftigt und was ist Ihr genauer Aufgabenbereich?

N. B. (BVT): Ich bin seit dem 1. Dezember 2015 im BVT beschäftigt und arbeite dort als Systemadministrator im Referat für Informations- und Kommunikationstechnologie.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Beschreiben Sie bitte den Ablauf der Hausdurchsuchung am 28.2.2018 aus Ihrer persönlichen Wahrnehmung.

N. B. (BVT): Zu der Hausdurchsuchung im BVT kann ich keine Angaben machen, weil ich an diesem Tag zu Hause war. Ich kann nur Angaben zur Hausdurchsuchung, die an meiner Wohnadresse stattgefunden hat, machen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, und wie war das?

N. B. (BVT): Das war ungefähr so, dass ich im Keller meines Wohnhauses war, meine Tochter die Tür geöffnet hat und dann zu mir in den Keller gekommen ist und gesagt hat, dass Leute da sind, die aber schon hinter ihr in den Kellerraum gekommen sind. Der Staatsanwalt hat sich zu erkennen gegeben und gesagt: Wirtschaftskorruptionsstaatsanwaltschaft, wir durchsuchen jetzt Ihr Anwesen. Er ist gleich zu mir gekommen, weil ich bei einem Computer gestanden bin, und hat mehr oder weniger die Hand zwischen mir und den PC gestreckt und gesagt: Treten Sie hier sofort zurück! Hintennach sind die Kollegen der EGS gekommen. Er hat mir dann die Anordnung gegeben, die noch nicht unterfertigt war.

Wir sind dann in den Wohnraum hinaufgegangen – in das Erdgeschoß meines Wohnhauses. Dort habe ich mir die Anordnung durchgelesen, wurde aber gleichzeitig aufgefordert, die Personen, die noch im Haus sind, zu rufen, damit sie runterkommen. Das war meine jüngere Tochter. Als ich dann oben war, ist eine Personsdurchsuchung gemacht worden, und auch meine Kinder wurden aufgefordert, alle elektronischen Datenträger oder sonstigen Sachen, die sie eingesteckt haben, wegzulegen. Ich habe mir dann die Anordnung durchgelesen. Dabei wurde ich schon gefragt, ob sie mit der Hausdurchsuchung beginnen können.

Da ich ja schon über 25 Jahre Polizist bin, kenne ich das Vorgehen bei Hausdurchsuchungen, und habe dann gesagt: Ja, meine Tochter soll als Vertrauensperson dabei sein, Sie können im Obergeschoß anfangen. Dann sind Beamte der EGS nach oben gegangen und haben mehr oder weniger mit der Hausdurchsuchung begonnen.

Als ich mir das dann durchgelesen habe, habe ich gesehen, dass in der Anordnung steht, der Tatzeitraum ist Jänner 2014 bis September 2015. Da habe ich aber gar nicht im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gearbeitet, sondern beim Bundeskriminalamt in Wien. Ich habe den Anwalt mehrmals darauf hingewiesen. Er hat dann auch die leitende Oberstaatsanwältin, Frau Schmudermayer, angerufen, die dann aber gesagt hat: Weitermachen! Das interessiert sie mehr oder weniger nicht.

Der Anwalt hat dann einen Aktenvermerk über dieses Vorkommnis angelegt, dass er sie darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass ich dort nicht gearbeitet habe – und ja, dann ist eben die Hausdurchsuchung vonstattengegangen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie waren die einschreitenden EGS-Beamten ausgerüstet?

N. B. (BVT): Die einschreitenden EGS-Beamten waren normal ausgerüstet. Sie waren als Polizisten zu erkennen, haben die Dienstwaffe getragen, aber kein Sturmgewehr und keine Ramme mitgehabt. Sie sind normal vorgegangen, also nicht forsch oder unverhältnismäßig.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie Informationen über eine BVT-interne Nachbesprechung betreffend diese Hausdurchsuchungen – also sowohl die bei Ihnen als auch allgemein die des Hauses?

N. B. (BVT): Nein, da habe ich keine Informationen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gut, dann wäre es das einmal von meiner Seite. – Danke.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals, Herr Verfahrensrichter!

Damit gehen wir in die Befragung ein. Ich habe bei der ersten Auskunftsperson die Redezeitvereinbarung bekannt gegeben, diese gilt natürlich weiterhin. Daher ist der erste Fragesteller Herr Abgeordneter Mag. Leichtfried.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ich bin aufgefordert worden, gemäß § 21 Abs. 2 Verfahrensordnung dasselbe zu beantragen, das Kollege Amon beantragt hat – das tue ich hiermit.

Ich begrüße Sie, Herr N. B. (BVT), wir haben jetzt eine Zeit lang das Vergnügen, wir sind beide das erste Mal in einem Untersuchungsausschuss (Auskunftsperson N. B. (BVT): Wieder etwas zum Abhaken auf der Liste!), vielleicht hilft das.

Könnten Sie vielleicht einmal Ihren Berufsweg schildern, wie Sie begonnen haben und wie Sie zu dem gekommen sind, was Sie jetzt machen?

N. B. (BVT): Ich habe 1990 als einfacher Gendarmerieschüler – das war es ja damals noch – begonnen und bin nach zwei Jahren Ausbildung auf die Dienststelle in Gänserndorf gekommen. Dort war ich zwei Jahre als eingeteilter Beamter tätig. Ich habe dann in den Bezirk Korneuburg gewechselt und mich im Jahr 1996 auf die Motorbootstation Stockerau versetzen lassen und die Ausbildung zum Motorbootführer gemacht. Ich habe mich aber schon immer für die Technik beziehungsweise Computer interessiert, das war schon immer mein Hobby nebenbei. Bis 2001 war ich in Stockerau auf der Motorbootstation beschäftigt – mehrmals dienstzugeteilt – und bin dann in den näheren Umkreis meines Heimatortes versetzt worden, und zwar zuerst nach Langenlois – dort war ich ein Jahr –, und ab 2002 war ich auf der Polizeiinspektion Brunn an der Wild als eingeteilter Beamter tätig. Ich habe mich dann beim Landeskriminalamt als Datensicherungsbeamter beworben – so hat das früher geheißen, jetzt heißt es ja IT-Ermittler –, und bin dort genommen worden.

Ich habe dann die Ausbildung zum forensischen Datensicherer für das Landeskriminalamt Niederösterreich gemacht. Ich bin über Empfehlung des Landeskriminalamtes 2008 bei der Soko Bekleidung als IT-Ermittler tätig gewesen – da war ich sechs Monate –, und 2009 bin ich dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung  als Systemadministrator dienstzugeteilt worden – also in das Referat IKT. Ich war dort bis 2012 beschäftigt. Ich habe dann auf eigenen Wunsch – aus privaten und persönlichen Gründen – meine Zuteilung aufheben lassen, bin wieder zurück auf meine Dienststelle nach Brunn an der Wild gegangen. Ich habe mich nach Horn versetzen lassen.

Dann hat das Bundeskriminalamt ebenfalls eine Soko ausgeschrieben gehabt, wo sie einen technischen Leiter gesucht haben. Da habe ich mich beworben, bin dann genommen worden und war ab Oktober 2013 bis 1. Dezember 2015 dem Bundeskriminalamt, dem Büro 7, der Wirtschaftskriminalität, als IT-Ermittler dienstzugeteilt.

Dann habe ich mich auf eine E2a/5-Planstelle im Bundesamt für Verfassungsschutz beworben – ich hatte aber noch nicht die Ausbildung, dass ich versetzt werden kann –, und bin mit der Funktion dort betraut worden. Ich habe dann die Matura nachgemacht und bin am 1. Dezember 2017 vom Polizeidienst in den Verwaltungsdienst versetzt worden. Ich übe aber noch die gleiche Funktion aus. Es ist nicht dieselbe Planstelle, aber die Arbeit, die ich verrichte, habe ich vorher schon gemacht und mache ich jetzt auch noch.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Sie sind also ein waschechter Polizist mit hoher technischer Qualifikation, mit vielen Ausbildungen und haben Ihren Dienst immer – nehme ich an – mit sehr, sehr großer Korrektheit versehen, denn sonst wären Sie wahrscheinlich nicht in diese Position gekommen, in die Sie am Ende gekommen sind.

Herr Richter, es ist keine Suggestivfrage (Verfahrensrichter Strauss: Nein, nein, fragen Sie nur!), aber ich möchte nicht, dass sich Herr N. B. (BVT) selbst loben muss, darum sage ich das so.

Dann wollte ich Sie fragen – ich lege das Dokument 1270 vor; das ist das E-Mail, das Sie an den Herrn Generalsekretär geschrieben haben –: Wie war das dann für Sie, als Sie dann plötzlich am 28.2., so eines Morgens in aller Früh, Sie haben geschrieben: einen Überfall erlebt haben?  Wie war das für Sie persönlich – so plötzlich?

N. B. (BVT): Na ja, es ist natürlich nicht so schön, wenn plötzlich jemand da steht und sagt: Wir durchsuchen Ihr Haus! Wenn man dann sagt, ich lebe da im Staat Österreich und sehe, ich habe gar nicht dort gearbeitet, was mir vorgehalten wird, aber das ist jedem eigentlich egal, da habe ich mir gedacht: Das kann ja im Rechtsstaat Österreich gar nicht mehr möglich sein!, sage ich einmal, und natürlich habe ich mich nicht gut gefühlt.

Das Weitere, was dann war: Ich habe das natürlich in den Medien verfolgt. Vorher habe ich mich für Politik und deren Abläufe eigentlich nicht interessiert, das muss ich schon sagen, ich wollte nur meine Arbeit gut und korrekt machen und zur Sicherheit Österreichs beitragen. Dann habe ich die Interviews, die von Herrn Pilnacek gegeben worden sind, gesehen. Da spricht er von 14 Gigabyte an Daten und so etwas, und ich habe gewusst, mein Büro ist durchsucht worden. Dort arbeite ich an aktuellen Fällen beziehungsweise habe ich die Aufgabe gehabt, ein neues Auswertungssystem in Betrieb zu nehmen. Dazu habe ich alte Festplatten eingesammelt, die ich sichten musste, die sind bei mir gelagert gewesen. Das alleine waren schon 20 Terabyte. Auch die Sachen, die von mir zu Hause mitgenommen worden sind, entsprachen nicht dem, was ich in den Medien hörte.

Da habe ich mir gedacht, es liegt ein massives Informationsproblem zwischen WKStA und deren Vorgesetzten vor, ein Kommunikationsproblem, und dass er wissentlich angelogen wird. Dann habe ich mich hingesetzt und dieses E-Mail geschrieben und auch meine Laufbahn ein wenig geschildert, nur, um ihn, Herrn Pilnacek, in Kenntnis zu setzen.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Sie haben auch geschrieben: „bei dem Vorfall vom 28.02.2018, bei dem es um politische Denunziationen und Macht geht.“ Was haben Sie damit gemeint?

N. B. (BVT): Na ja, es stimmt schon, dass der Schwarze Peter jetzt der Justiz zuzuschieben ist, denn die hat die Macht, Anordnungen zu schreiben. Was aber eben noch ist, ist, dass keine Ermittlungen gemacht wurden. Als erfahrener Polizist würde ich so etwas nie machen, eine Hausdurchsuchung; am 27. oder am 26. Februar eine Person einzuvernehmen, die mir irgendetwas erzählt, und ich nehme das für bare Münze und mache dann Hausdurchsuchungen, ohne irgendwelche Informationen, die diese Person gemacht hat, zu überprüfen. Das wäre für mich als Polizist denkbar unmöglich. Wenn ich so etwas in meiner Laufbahn gemacht hätte, dann wäre ich wahrscheinlich nicht da, wo ich jetzt bin, sondern hätte ein Disziplinarverfahren oder weiß Gott, was noch alles, oder wäre suspendiert gewesen oder keine Ahnung.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ich lege ein weiteres Dokument vor, das Dokument 1561. Ich weiß nicht, ob Sie das kennen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich bitte Sie, sich das anzuschauen. Da geht es um die Evaluierung des BVT, wo auch auf Ihre Hausdurchsuchung eingegangen wurde. Das sagt im Wesentlichen aus, was Sie jetzt auch gesagt haben, dass diese Ermittlungen in Wahrheit – wenn ich es jetzt umgangssprachlich sagen darf – ein einfacher, oberflächlicher Pfusch waren, beruhend auf den unglaubwürdigen Aussagen eines einzigen Zeugen, und dass die ganze Aktion eigentlich so nie hätte stattfinden dürfen. Wie haben Sie das jetzt auch im Nachhinein empfunden?

N. B. (BVT): Da kann ich nur wiederholen, was ich gerade gesagt habe. Ich würde das nie einer Person oder zwei Personen glauben und dann solche Maßnahmen setzen, sondern würde Erhebungen tätigen: Stimmen die Angaben, die der Zeuge gegen die Verdächtigen, also gegen das BVT, gegen mich, gegen Herrn Christian Herndler und gegen weitere Beschuldigte macht? Diese Maßnahmen hätte ich nicht gesetzt, dass – man sieht es ja auf einem Video – die Leute mit der Ramme reinkommen und mehr oder weniger das BVT auf den Kopf stellen.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr N. B. (BVT), was mich bei der Vorbereitung auf die Befragung am meisten irritiert hat – Sie haben es selbst auch gemeint –, ist, wie man gegen einen Beschuldigten vorgeht. Aber Sie waren ja kein Beschuldigter, Sie waren Zeuge. Ich bin selbst Jurist, ich habe das noch nie erlebt, dass man mit einem Zeugen so umgeht. Wie haben Sie das empfunden?

N. B. (BVT): Na ja, wenn da am 28. die Leute herinnen stehen, dann gibt es genau zwei Möglichkeiten: Ich habe mich geärgert, überhaupt keine Frage, kann aber natürlich nicht dem Herrn Staatsanwalt oder der Polizei – entschuldigen Sie jetzt den Ausdruck – eine reinhauen und sagen, dass das nicht rechtens ist, dass sie bei einem Zeugen das machen, was man bei einem Beschuldigten macht. Ich habe ihm aber bestimmt hundert Mal gesagt: Ich fühle mich wie ein Beschuldigter, und Sie sagen, ich bin nur Zeuge.

Bei Zeugen bin ich in meiner Dienstzeit, wenn Hausdurchsuchungen waren, anders vorgegangen und eigentlich nicht so radikal, wie das die WKStA gemacht hat.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Nun ist das, wie Sie als Zeuge behandelt wurden, das eine. Das Zweite ist – das habe ich auch noch nie erlebt –, dass, wenn ein Zeuge befragt wird, gleichzeitig dessen Töchter in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, das Handy konfisziert wird und dann sogar die Privatfahrzeuge von Angehörigen eines Zeugen durchsucht werden. Haben Sie irgendeine Erklärung dafür, warum das passiert ist?

N. B. (BVT): Das kann ich nicht sagen, also da habe ich keine Erklärung. Die Kriminalpolizei kann das ja, sage ich einmal, bei Gefahr im Verzug machen. Bei einem Beschuldigten wird das teilweise auch gemacht, dass man sagt, man vermutet dort noch irgendetwas. Ich war aber wie gesagt nur Zeuge, ein Betroffener. Ich habe auch keine Rechte im Verfahren, gar nichts. Ich habe keine Akteneinsicht - -

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Stimmt es, dass eine Ihrer Töchter am Anfang weggedrängt wurde und eine Ihrer Töchter auch durchsucht wurde?

N. B. (BVT): Bei der Türöffnung war ich nicht dabei, denn das ist ja im Erdgeschoß passiert. Meine Töchter sind natürlich - - Sie sollen ihre elektronischen Geräte ablegen. Es war eine Frau dabei. Also eine richtige Personsdurchsuchung war nicht. Das wäre aber auch nicht notwendig gewesen, denn meine jüngere Tochter war gerade aufgestanden und hatte nur so eine kurze Hose und ein Leibchen an – da hat man eh gesehen, dass drunter eigentlich nichts ist als die nackte Haut.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Was war dann, als Ihre Frau gekommen ist?

N. B. (BVT): Als die Frau gekommen ist? Sie hat sich natürlich gewundert, was da für ein Auflauf ist. Sie hat sich gedacht, dass mich ein paar Kollegen besuchen. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (erheitert): Das war ja auch nicht so falsch. (Allgemeine Heiterkeit.)

N. B. (BVT) (erheitert): Ja, das war nicht so falsch, aber - -

Ich habe sie dann in Kenntnis gesetzt. Sie musste hereinkommen, sie ist auch - - Sie war beim Zahnarzt. Ihre Handtasche hat sie dann weggestellt. Sie musste sich dann auch auf das Sofa setzen. Wenn man halt etwas trinken gehen wollte, hat man gesagt: Kann ich in die Küche gehen, mir Wasser holen? – Wenn man aufgestanden ist, ist sofort jemand mitgegangen. Ich habe die Kollegen eh darauf hingewiesen und gesagt: Ich glaube nicht, dass von meiner Frau oder von meinen Kindern eine Gefahr ausgehen wird.

Ich muss aber auch dazusagen – ich muss die Beamten, die bei mir zu Hause waren, in Schutz nehmen –, dass ich glaube, sie haben nicht gewusst, wer - - Sie haben nur eine Adresse gehabt und haben zuerst nicht gewusst, dass ich ein Kollege bin. Ein junger Kollege hat gesagt, dass es ihm sehr leid tut, dass er da jetzt da ist – das war unter vier Augen –, sie das aber machen müssen. Da habe ich gesagt: Ja, das weiß ich eh. Macht einfach eure Arbeit und fertig!

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Das spricht nicht für die Vorbereitung.

N. B. (BVT): Das spricht nicht für die Vorbereitung – oder man hat sie bewusst im Unklaren gelassen. Und es ist ja dann auch so, dass sich die älteren Kollegen, die da waren – also die, sage ich einmal, die die Chefs waren –, dann meine Anordnung durchgelesen haben, und ich habe dann nur gehört, wie der eine zu den anderen gesagt hat: So etwas habe ich überhaupt noch nicht gesehen oder gelesen. Und das war es. Man hat dann aber nicht so viel - - Also man hat keinen sozialen Kontakt aufgebaut oder versucht, Freundschaften zu schließen. (Allgemeine Heiterkeit.)

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Da sind wir wieder zwei, denn so etwas habe ich auch noch nie erlebt.

Ich möchte nun zu einem zentralen Aspekt zurückkommen (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja!), nämlich zu der angeblichen Gefahr im Verzug, denn diese Gefahr im Verzug war ja der Grund für das ganze übereilte Theater (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja!), wenn man das so sagen kann. Einer der Gründe dafür war, dass die Staatsanwaltschaft geglaubt hat, Sie könnten von zu Hause aus weiß Gott was machen, also Beweise unterschlagen, teilweise Sachen löschen, das, was man löschen muss, illegal löschen und was weiß ich was alles. Was haben Sie wirklich von zu Hause aus gekonnt?

N. B. (BVT): Von zu Hause aus habe ich genau das gekonnt, was ich auch in meiner Arbeit kann, außer dass ich über den Remotezugang Daten kopiere – das geht nicht, das kann ich nur im Haus.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Daten zu kopieren wäre über den Remotezugang von Ihnen zu Hause aus absolut unmöglich?

N. B. (BVT): Das ist absolut unmöglich, nein, das geht nicht. Die Informationen, die die WKStA hier erhalten hat, sind von einem Kollegen, von Herrn A. H. (BVT), der im Jahr 2017 – nein, 2016 könnte es gewesen sein – zu uns gekommen ist. Er hat gesagt, dass er über das Kabinett zu uns gekommen ist, um hier die Handyforensik aufzubauen, das heißt, wenn Hausdurchsuchungen sind und Handys sichergestellt werden, bei diesen Handys mehr oder weniger die Dateninformationen zu sichern und dann einer forensischen Auswertung zuzuführen.

In diesem Bereich ist er gut – überhaupt keine Frage –, aber im anderen Bereich, den wir Systemadministratoren abdecken – Netzwerk, Infrastruktur, Routing –, hat er keine Ahnung gehabt. Darum war das auch nur ein Halbwissen von ihm, dass wir mit diesem Remotezugang mehr oder weniger irgendwo einen roten Knopf haben und dann alles löschen können.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Dieses Halbwissen ist oft das Gefährlichste. Wenn sich eine Behörde auf Halbwissen verlässt, dann kommt wahrscheinlich so etwas heraus, nicht? (Auskunftsperson N. B. (BVT): Vermutlich!)

Was mich noch interessieren würde – noch einmal technisch –: Sie waren ja eigentlich zu dritt, die dann – teilweise als Zeugen und teilweise als Beschuldigte – einer derartigen Prozedur unterzogen wurden. (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ein Beschuldigter, zwei Zeugen!) – Ein Beschuldigter, zwei Zeugen, aber behandelt worden sind alle gleich. (Auskunftsperson N. B. (BVT): Genau! Ja!) – Ja. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten eigentlich Ihres Erachtens, wenn das alles so gestimmt hätte, befragt werden müssen? Es gibt da nämlich Zahlen, dass bis zu 180 Mitarbeiter eigentlich gewisse Möglichkeiten gehabt hätten, Dinge zu löschen, zu kopieren oder zu verändern.

N. B. (BVT): Das ist korrekt so. Alle unsere Mitarbeiter im Haus haben diesen Remotezugang. Mit diesem Remotezugang stellt man eine sichere Verbindung – nur, dass man es kurz versteht – ins BVT her und meldet sich dort auf einem Terminalserver an. Das sind Server, wo man sich anmelden kann, und dann wird einem mehr oder weniger sein Arbeitsplatz simuliert. Die Rechte, die ein Benutzer im BVT hat, und die Möglichkeiten, Daten zu löschen oder so, diese Möglichkeiten hat er. Ein Systemadministrator hat natürlich die Möglichkeit, auf alle Daten zuzugreifen. Ein Benutzer – wenn er jetzt im Nachrichtendienst oder im EX-Referat arbeitet – kann dann auf seine Daten zugreifen. Er kann löschen, normal arbeiten und E-Mails versenden, denn wenn er sich von zu Hause aus anmeldet, ist es über diesen Remotedesktop so, als wenn er in der Firma vor dem PC sitzen würde.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Stimmt es, dass alles, was gemacht wird, dann aber auch protokolliert wird und nachvollziehbar ist?

N. B. (BVT): Es ist das Login Auditing aufgedreht. Es wird nicht alles mitprotokolliert, also nicht jeder Arbeitsschritt. Wir haben zwei verschiedene Anwendungen, das eine ist die Aktenanwendung, dort wird alles, jeder Klick, mitprotokolliert, das Zweite ist der Dateispeicherort von Dateien. Dort wird eben nur, wenn etwas gelöscht oder wenn etwas kopiert wird, mitprotokolliert, aber nicht jeder Mausklick. Wenn ich zum Beispiel ein Dokument gelesen habe oder so etwas, wird das nicht protokolliert.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr N. B. (BVT), ich verstehe nun vollkommen, dass es Ihnen lieber gewesen wäre, es wäre nicht öffentlich, aus persönlichen Gründen – vollkommen klar. Was ich aber nicht ganz verstehe, ist, was eigentlich das Innenministerium und das BVT an diesen Ausschuss gerichtet haben, nämlich dass durch die Öffentlichkeit hier nun ein großer Schaden angerichtet wird. Haben Sie nicht den Eindruck, dass der Schaden ohnehin schon da ist und von anderen angerichtet wurde und nicht durch die Öffentlichkeit in diesem Untersuchungsausschuss?

N. B. (BVT): Ja, der Schaden ist sowieso da. Ich habe auch Kontakt mit anderen Kollegen, und viele Kollegen sagen, dass es so bis zu ihrer Pensionierung bleiben kann, denn der Informationsaustausch ist zurückgegangen. Er erfolgt schon noch, aber die Kollegen haben mir eben gesagt: Es ist ungefähr so, wie wenn man sagt, dass wir heute schönes Wetter haben. Das heißt, es kommen keine relevanten, also nicht mehr so viele relevante Informationen wie früher. Der Schaden ist also sicherlich schon vorher angerichtet worden, eben durch den massiven Vertrauensverlust, der nun gegenüber den anderen Partnern entstanden ist.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr N. B. (BVT), danke schön.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte eingangs das Dokument 814 vorlegen. Das ist ein Amtsvermerk des zuständigen Staatsanwalts. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Herzlichen Dank für Ihr Kommen heute, Herr N. B. (BVT)! (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Sie haben eingangs Ihre Eindrücke geschildert - - (Auskunftsperson N. B. (BVT) – auf das vorgelegte Schriftstück verweisend –: Sollten wir nicht zuerst ...?) – Entschuldigung! Ja natürlich, lesen Sie es durch!

N. B. (BVT) (im vorgelegten Schriftstück blätternd): So ungefähr ist mir der Inhalt eh bekannt.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ist Ihnen der Inhalt bekannt? (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja!) – Ich werde da jetzt auch nicht auf jede Zeile eingehen. Ich werde Ihnen sogar sagen, wo das steht, wir können also darüber sprechen.

N. B. (BVT): Na, dann lese ich mir diesen Teil dann durch.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Es geht mir nur darum, da etwas aufzuklären. Sie haben in Ihrem E-Mail, das die SPÖ vorgelegt hat – in Ihrem Schreiben an Dr. Pilnacek –, davon gesprochen, dass Ihre Tochter quasi von der Eingangstür weggeschoben wurde. In diesem Amtsvermerk wird das anders dargestellt, da steht geschrieben: „Unter Hinweis darauf, dass man von der Staatsanwaltschaft komme, wurde der Vorraum betreten. Auf Nachfrage, ob N. B. (BVT) anwesend ist, verwies sie“ – die Tochter – „uns auf die Kellertür und wir folgten ihr die Kellerstiege herab.“

Wie erklären Sie sich diese Diskrepanz in der Darstellung?

N. B. (BVT): Ich kann Ihnen nur das sagen, was meine Tochter gesagt hat: Na, die haben mich da zur Seite gedrängt und haben mich dann gefragt. Sie wollten gleich ins Haus.

Das hat sie mir erzählt. Natürlich hat - - Vielleicht ist sie einen Schritt zur Seite gegangen und der Herr Staatsanwalt ist dann in das Vorzimmer eingetreten, und es ist da vielleicht irgendwo ein Missverständnis.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich will da jetzt gar nicht drauf herumhacken. Mir geht es nur darum, dass die Darstellung so war, dass da quasi der Sturm eingefallen ist und sie auf die Seite gedrängt wurde. Es macht ja einen Unterschied, ob man zur Seite geht oder zur Seite geschoben wird. Unabhängig davon, Sie haben - -

N. B. (BVT): Sie ist ja dann auch runtergegangen und hat quasi die Tür im Keller aufgemacht. Und sie hat gesagt, wie ich vorhin schon gesagt habe (Abgeordneter Jenewein: Die sind da!), dass da Leute da sind, die zu mir wollen. Da ist dann der Herr Staatsanwalt quasi an ihr vorbeigegangen, ist gleich zu mir hergekommen und hat - -

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Alles klar. Das wollte ich nur klären, weil es hier (auf das vorgelegte Schriftstück verweisend) halt anders dargestellt wird.

Sie schreiben natürlich in diesem Mail auch dazu, dass „Institutionen missbraucht“ werden, „um eine Gewaltenverschiebung in Österreich anzustreben.“

Was hat Sie dazu veranlasst, das anzunehmen, beziehungsweise wem unterstellen Sie, dass da Institutionen missbraucht werden?

N. B. (BVT): Na ja, wenn man das Ganze verfolgt: Dieses Konvolut, das ich dann auch gelesen habe, ist ja schon im Juni 2017 kursiert und an die WKStA geschickt worden, war also angeschrieben. Die Medienvertreter haben teilweise so ein Konvolut bekommen und auch das LG Wien hat das Konvolut bekommen und eine Prüfung gemacht. Es ist eigentlich nichts passiert, weil man gesagt hat, dass da eigentlich keine Konsistenz drinnen ist, um gegen das BVT mehr oder weniger aktiv zu werden. Dann ist eben nach der Wahl, mehr oder weniger, bei der WKStA nochmals die Anzeige eingegangen. Und dann wurden drei Zeugen gebracht, und eben ohne Überprüfung der Beweismittel, was die Zeugen gesagt haben, ist mehr oder weniger diese Anordnung oder sind diese Hausdurchsuchungen dann im Amt und an den Privatadressen durchgeführt worden.

Wie gesagt, ich habe mir nie gedacht, dass so etwas im Staat Österreich möglich ist, dass einem, der nicht dort gearbeitet hat, quasi dann einfach, nur, weil einer etwas sagt – darum habe ich auch in meinem E-Mail geschrieben, wir reden da jetzt vom „STASI Krimi“ –, auf Zuflüstern irgendetwas passiert. Bis zu diesem Zeitpunkt war das nicht mein Rechtsempfinden als Polizist.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Haben Sie da Aktenwissen oder ist es nur Ihre Wahrnehmung, die aus den Medien ist? (Auskunftsperson N. B. (BVT): Über was?) – Dass an den Vorwürfen nichts dran ist?

N. B. (BVT): Ich habe mir das Konvolut durchgelesen: Es sind sehr viele Spekulationen drinnen. Wenn ich der ermittelnde Beamte wäre, dann hätte ich mehr oder weniger bei der Veruntreuung der Gelder angefangen, wo es um ein paar Millionen Euro bei einer Geiselbefreiung gehen soll – was in dem Konvolut drinnen steht –, und nicht bei dieser Minizeile. Ich glaube, auf Seite 18 irgendwo in der Mitte steht das eben über die Daten drinnen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie haben da drinnen (auf ein Schriftstück verweisend) etwas viel Wichtigeres geschrieben, das für mich interessanter ist, und zwar schreiben Sie im E-Mail an Dr. Pilnacek auf der letzten Seite im vorletzten Absatz: „Eine Löschung der Daten ist natürlich schon möglich, aber das wird protokolliert und eine Löschung von Daten kann jeder Benutzer im BVT auf die er Berechtigungen hat. Also kann ein Beamter, der Zugriff auf die Daten in seinem Referat hat, diese auch von zuhause aus löschen, wenn er einen Zugang hat – und den haben mittlerweile schon mehr als 200 Personen.“

Interpretiere ich Sie richtig, dass 200 Personen die Möglichkeit haben, von zu Hause aus auf die Daten des BVT zuzugreifen?

N. B. (BVT): Können Sie das wiederholen? Ich habe nur die 200 Personen verstanden ...

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich lese Ihnen den letzten Satz noch einmal vor.

N. B. (BVT): Nein, ich kenne eh meine E-Mail. (Abgeordneter Jenewein: Ja!) – Es sind ja mittlerweile über 300 Personen und - -

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Über 300 Personen haben die Möglichkeit?

N. B. (BVT): Nein, die beschäftigt sind, nicht die, die die Möglichkeit haben, sondern die, die im BVT beschäftigt sind. Und circa die Hälfte hat dann Zugriff, also einen Remotezugang. Das ist der Direktor, Sachbearbeiter - - (Abgeordneter Jenewein: Also rund 150?) – Ja, 150, 200 Personen, Daumen mal Pi. Wie ich vorher schon gesagt habe, kann er mit diesem Remotezugang aufgrund der Berechtigungsstufe, die er hat, in seinem Bereich die Daten löschen. (Abgeordneter Jenewein: Alles klar!) Wir Systemadministratoren haben aber nicht den roten Knopf, auf den wir drücken können, damit alles weg ist.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das habe ich schon verstanden. Hätten Sie zum Beispiel die Möglichkeit, über so einen VPN-Tunnel zuzugreifen und das von zu Hause aus zu machen, was Sie auch im Büro machen können? (Auskunftsperson N. B. (BVT): Genau, ja!) – Das können Sie machen?

N. B. (BVT): Ja, aber ich würde es lieber im Büro machen, weil es wesentlich komfortabler ist.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das kann ich mir vorstellen.

Mich interessiert da viel mehr auch Ihre Tätigkeit als Systemadministrator. Welchen Zugriff auf welche Ordnerstruktur haben Sie als Administrator eigentlich im BVT?

N. B. (BVT): Wie ich Ihnen schon gesagt habe, verwalten wir Systemadministratoren das System und haben eigentlich Vollzugriff auf alle Informationen im BVT.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das heißt, Sie können jeden Akt aufmachen, wenn Sie wollen? Ich sage nicht, dass Sie es getan haben, aber Sie könnten?

N. B. (BVT): Ja, aber nur in der Ordnerstruktur. Sie müssen das unterscheiden, denn im Aktenverwaltungsprogramm Edis II, Elektronisches Dateninformationssystem, haben wir diesen Zugang nicht – das muss man trennen, das ist das Aktenverwaltungsprogramm. Dann ist es so, wie wenn Sie einen PC haben, da haben Sie auch die Ordnerstruktur und speichern Dokumente ab. Wenn dort Dokumente abgespeichert sind, haben wir Zugriff, weil wir das ja auch verwalten und die Berechtigungen vergeben müssen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sind dort zertifizierte Dokumente theoretisch einsehbar?

N. B. (BVT): Wenn welche drinnen sind, ja, vermutlich. (Abgeordneter Jenewein: Kann sein?) – Kann sein, ja, aber über den Dateninhalt kann ich keine Auskünfte geben.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das möchte ich auch gar nicht wissen, das interessiert mich auch gar nicht.

N. B. (BVT): Nein, mich auch nicht.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Was mich aber viel mehr interessiert: Sind Sie sicherheitsüberprüft? (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja, auf - -) – Seit wann?

N. B. (BVT): Ich wurde das erste Mal im Jahr 2009 sicherheitsüberprüft, als ich zum BVT wechselte, und dann alle zwei Jahre – jetzt sind es drei Jahre. Das letzte Mal wurde ich überprüft, als ich meine Bewerbung zum BVT schrieb, also im Dezember 2015. Die nächste Überprüfung steht jetzt an.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich habe nun noch eine weitere Frage zu dieser Datenstruktur. Was können Sie theoretisch mit diesen Daten machen? Ich sage nie, dass Sie das tun, ich möchte nur verstehen, wie das funktioniert. Können Sie sie ausdrucken? Können Sie sie per E-Mail verschicken? Können Sie sie screenshoten? Was kann man mit denen machen?

N. B. (BVT): Mit den Dokumenten? (Abgeordneter Jenewein: Ja!) – Alles, was Sie auch auf dem PC machen könnten.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das heißt, man kann die auch über dieses Verwaltungssystem nach außen transportieren?

N. B. (BVT): Was meinen Sie jetzt mit Verwaltungssystem?

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Na, per E-Mail verschicken zum Beispiel.

N. B. (BVT): Natürlich, ich könnte dann ein Dokument anklicken und per E-Mail verschicken.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das können aber nur Sie als Systemadministrator, der normale Mitarbeiter kann das nicht?

N. B. (BVT): Der normale Mitarbeiter kann natürlich auch so ein Dokument verschicken, aber nur, wo er die Berechtigungen darauf hat. Das ist ein großer Unterschied. Er kann zum Beispiel nicht sagen: Ich arbeite jetzt im Referat EX, und da gibt es im Nachrichtendienst Dokumente, Informationen, die mich interessieren, und weil ich vom Rechtsextremismus bin, will ich jetzt auf den Ordner im Nachrichtendienst zugreifen – das geht nicht.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Seit wann gibt es dieses Edis-System da drinnen, wissen Sie das?

N. B. (BVT): Ja, und zwar ist das 2009 gekommen, wie ich zugeteilt wurde, da ist es in Betrieb gegangen. Umgesetzt ist es zwischen 2007 und 2009 worden, da war die Planungsphase. 2009, Mitte des Jahres oder April bis Juni, ist es dann in Echtbetrieb gegangen, da wurden mehr oder weniger die Daten aus dem alten Verwaltungsprogramm in das neue migriert.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ist das ein gutes System oder hat es Probleme gemacht? Haben Sie da Wahrnehmungen? Ich nehme an, dass Sie als Systemadministrator Wahrnehmungen haben.

N. B. (BVT): Ja natürlich, es ist wie überall – ich nehme an, Sie arbeiten auch mit so Systemen –, dass es da immer Probleme gibt, denn der eine kann damit umgehen und der andere sagt: Das ist ein Klumpert. Es treten nach wie vor immer wieder Probleme auf, natürlich.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wie bei jedem Programm, auch wenn es hunderttausend Mal weltweit verkauft wird, wie wir alle kennen.

N. B. (BVT): Auch bei Windows sind das die Probleme.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Selbstverständlich, darauf habe ich gerade angespielt.

N. B. (BVT): Überhaupt nach einem Update!

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Kennen Sie die gesetzlichen Bestimmungen, wie so ein Programm zertifiziert sein muss, damit mit zertifizierten Dokumenten gearbeitet werden darf?

N. B. (BVT): Nein, die weiß ich leider nicht.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ist Ihnen bekannt, dass es ein Zertifikat für das Edis-Programm gibt, das eigentlich die Zulässigkeit gesetzlich möglich macht?

N. B. (BVT): Es ist abgenommen worden, aber ich glaube, nicht auf die Stufe geheim, ich glaube, nur auf die Stufe vertraulich.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wissen Sie wann?

N. B. (BVT): Leider nein. Da müssten Sie - -

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Kann man das zeitlich einschränken? Ich frage Sie nur, wenn Sie es nicht wissen, ist es mir auch recht.

N. B. (BVT): Ich kann es zeitlich nicht einschränken, aber es wird bestimmt vor Inbetriebnahme passiert sein, könnte ich mir vorstellen. Da müssten Sie morgen meinen Kollegen fragen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Es interessiert mich nur. Hersteller dieses Programms ist die Firma Rubicon. Ist das richtig?

N. B. (BVT): Ja richtig, Rubicon.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Im Zuge der Hausdurchsuchung wurden bei Ihnen selbst Daten sichergestellt, die klassifiziert sind. Ist es üblich, dass Sie solche Daten zu Hause haben?

N. B. (BVT): Ich wüsste nicht, welche Daten das wären. Zumindest ist mir von der WKStA nichts mitgeteilt worden, dass bei mir klassifizierte Daten gefunden worden wären.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Frau Vorsitzende, ich darf das Dokument 970 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Jenewein, wir haben in fünffacher Ausführung vereinbart. Sie haben es nur vierfach, es ist kein Problem, aber für das nächste Mal. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich habe das Fünfte, ich gebe es Ihnen gleich.

Vorsitzende Doris Bures: Bitte, damit die Stenographen, worauf wir uns verständigt haben - - Gut, danke.

N. B. (BVT): Die Daten, die da drauf sind, sind von meiner dienstlichen Festplatte, die verschlüsselt war und hier in unverschlüsselter Form vorliegt, denn bei der Hausdurchsuchung habe ich ja als Zeuge auftreten müssen und nicht als Beschuldigter. Als Zeuge muss ich an der Aufklärung von Straftaten mitwirken, und ich wurde aufgefordert, die Passwörter bekanntzugeben, was ich auch gemacht habe. Dann sind diese Dokumente natürlich drauf, denn, wie gesagt, das ist ja eine dienstliche Festplatte und ein dienstliches Notebook, das ich entschlüsseln habe müssen. Aber es wäre für Sie oder für irgendwen anderen hier im Raum nicht möglich gewesen, an diese Daten zu kommen, wenn mir das Notebook oder die Festplatte gestohlen worden wären.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Aber es war bei Ihnen zu Hause?

N. B. (BVT): Ja, ich habe das dienstliche Notebook mitgehabt, es war bei mir zu Hause, da wir ja einen Remotezugang haben und auch von zu Hause aus arbeiten, beziehungsweise wird es jetzt sicher nicht mehr vorkommen, dass ich mir Arbeit nach Hause nehme und irgendwo noch etwas in meiner Freizeit mache, wenn das dann so ausgelegt wird. (Allgemeine Heiterkeit.)

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte nur feststellen: Ich habe es nicht ausgelegt, ich habe Sie nur gefragt.

N. B. (BVT): Es passt schon, ich wollte Sie nicht beleidigen oder Ihnen zu nahe treten.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Vorläufig keine weiteren Fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Amtsdirektor, vielen Dank, dass Sie heute für unsere Fragen zur Verfügung stehen.

In Ihrer E-Mail an den Generalsekretär Pilnacek vom 15.3.2018 beschreiben Sie Ihren Werdegang und dann schreiben Sie: „In dieser Zeit war ich, wie ich oben schon geschrieben hatte, immer bemüht das Land Österreich gegen aus- und inländische Täter sicherer zu machen, ohne mir aber bewusst zu sein, dass der Angriff von innen erfolgt und mein bisheriges Rechtsempfinden erheblich auf den Kopf gestellt wird.“

Sie schreiben auch ganz am Anfang: „Teilweise werden hier Institutionen missbraucht um eine Gewaltenverschiebung in Österreich anzustreben.“

Ich entnehme Ihren Aussagen von heute, dass Sie an der Hausdurchsuchung besonders stört, dass Zeugenaussagen geglaubt wurde, ohne sie vonseiten der Staatsanwaltschaft zu hinterfragen.

N. B. (BVT): Ja, das stört mich und, wie gesagt, es stört mich auch, dass keine Ermittlungen gemacht wurden. Ich möchte es noch einmal betonen: Ich war dort nicht beschäftigt. Es ist ungefähr so: Es wird wer ermordet, Sie sind irgendwo in Amerika, und dann sagt man: Aber Sie waren das und Sie werden eingesperrt. Ich vergleiche es halt relativ primitiv und einfach. (Abg. Krisper – erheitert –: Ja, danke!) Zu dem Zeitpunkt haben wir noch nicht gewusst, dass eigentlich unser eigener Kollege, der bei uns arbeitet, mit am Tisch sitzt, mehr oder weniger einer der Hauptbelastungszeugen gegen uns ist. Das hat sich ja erst im Nachhinein dann herauskristallisiert. Aber wie gesagt, ich habe mich halt geärgert – und darum auch mein E-Mail.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das verstehe ich. Sie schreiben weiter, dass Sie so etwas wie am 28. Februar 2018 in Ihrer ganzen Laufbahn noch nicht erlebt haben. Was war denn für Sie der große Unterschied im Vollzug der Hausdurchsuchung zu dem, was Sie kennen? Insbesondere: Wie aktiv war der Staatsanwalt, wie aktiv waren die EGS-Beamten?

N. B. (BVT): Um es nochmals zu sagen: Ich bin Zeuge, er hat immer wieder betont, dass ich Zeuge bin. So wie agiert wurde, war ich aber zu 100 Prozent Beschuldigter, denn das war so, wie ich es kenne. Wenn ich eine Anordnung zur Durchsuchung von Wohnobjekten oder Wohnräumlichkeiten und Sicherstellungsaufträge von der Staatsanwaltschaft hatte, dann sind wir von der Polizei dorthin gefahren und dann haben wir genau das gemacht, was mir widerfahren ist. Aber nur hatte die Person dann den Status Beschuldigter, und ich hatte den Status Zeuge. Da hätte ich mir erwartet, dass man sagt: Wir suchen das, aber wir haben hier eine Anordnung, zum Beispiel, wir können Ihr Haus auch durchsuchen, wenn Sie nicht mitwirken. Ich habe auch mitgewirkt, weil ich ja die Konsequenzen weiß, was passiert, wenn man nicht mitwirkt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben in Ihrer E-Mail an den Herrn Generalsekretär Pilnacek den Staatsanwalt zitiert, dass er Sie zur Seite drängend gesagt hätte: „Wirtschaftskorruptionsstaatsanwaltscht, treten Sie sofort von diesem PC zurück, wir machen hier eine Hausdurchsuchung und nehmen alles mit!“

N. B. (BVT): Genau.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, der Umfang der Daten, die mitgenommen wurden, ist auch ein großes Thema. Wurden insbesondere auch private Dinge mitgenommen?

N. B. (BVT): Ja natürlich, es wurden meine privaten Festplatten, wo nur private Sachen sind, mitgenommen. Es wurde zwar eine Teilsichtung durchgeführt - - Sie wollten am Anfang auch ein Notebook, das vorher ich gehabt habe und das jetzt meine Tochter verwendet, sicherstellen und mitnehmen. Da hat dann Herr Wruhs draufgeschaut, und ich habe gesagt: Das gehört meiner Tochter, ich habe die Daten gelöscht, die vorher drauf waren. Er hat das überprüft, und es ist dann dageblieben, aber sie wollten eigentlich alles mitnehmen, und ich habe es auch bis heute noch nicht zurück.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch Kinderfotos?

N. B. (BVT): Ja, alles was halt da so drauf ist. Sie wollten dann noch meinen Netzwerkspeicher sicherstellen, aber der war beim Kopieren so langsam, dass sie gesagt haben: Brechen wir ab! Sonst wären sie bis 2 Uhr in der Früh da gewesen. (Allgemeine Heiterkeit.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme jetzt von der Hausdurchsuchung bei Ihnen zu Hause zur Hausdurchsuchung in Ihren Räumlichkeiten im BVT und komme zum Dokument 1561, das schon vorliegt, wiederum zum Umfang der Mitnahme der Daten.

Da steht – das ist, wenn ich es erklären darf, ein Aktenvermerk von R. B. (BVT) vom 14. Mai 2018 –: „Betreff: Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung durch die WKSTA am 28.02.2018“. (Die Auskunftsperson liest in einem Schriftstück.) Hier wird viel ausgeführt, unter anderem steht hier: „Der ursprüngliche Plan der OSTA war es, den gesamten EDV- Bereich des BVT abzubauen und sicherzustellen. Aufgrund der herrschenden Dimension der Serverlandschaft wurde dies verworfen.“

N. B. (BVT): Ja, da haben wir schon oft darüber gelacht. Mein Kollege hat mir erzählt, der technische Leiter, der IT-Leiter von der WKStA hat gesagt: Wir nehmen da jetzt alles mit. Dann hat mein Kollege, der anwesend war, gefragt – so hat er es mir erzählt –: Was nehmt ihr jetzt alles mit? – Eigentlich alles! Da hat er gesagt: Wisst ihr eh, was das ist? – Ja, wir nehmen alles mit, hat er gesagt. Dann hat er gesagt: Kommen Sie mit! Dann hat er ihm die Tür zum Serverraum aufgemacht, da ist ihm gleich einmal das Gesicht eingeschlafen, weil er gesehen hat, dass das doch wesentlich umfangreicher ist, und nicht so, wie normale Polizeibehörden ausgestattet sind, ein Baks-Gerät und irgendwo ein entfernter Zugriff auf einen Speicher, sondern dass das alles bei uns im Haus ist. Wir haben 50 Server in Betrieb und - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie haben den Eindruck, dass die einschreitenden Personen nicht wussten, was sie erwartet?

N. B. (BVT): Nein, überhaupt nicht. Da haben wir, wie gesagt, in der Kaffeerunde des Öfteren darüber gelacht. Da sind wir wieder bei dem, dass keine Ermittlungen oder Erhebungen gemacht wurden, sondern: Wir fahren da rein und nehmen einmal alles mit.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was sich in dem Vermerk noch findet, ist die Aussage, dass diese Festplatten aktuelle, sensible Falldaten, hauptsächlich staatsfeindlicher Verbindungen, beinhalten.

N. B. (BVT): Ja, da habe ich vorher schon gesagt, ich habe den Auftrag, ein Auswertenetz Österreich zu machen, das auch schon in Betrieb ist. Früher war es so, dass in den Referaten Nachrichtendienst ein PC – freie PCs, wo also ein Programm zur Auswertung von Daten darauf läuft – war, im Extremismusreferat, weil die die meiste Arbeit gebracht haben, sind zwei PCs gestanden und beim Terrorismus ein PC. Da waren jeweils eine 512-Gigabyte-SSD- und zweimal 3-Terabyte-Seagate-Festplatten zum Abspeichern eingebaut.

Wir haben jetzt wieder ein System auf Terminalserverlösung gemacht, das heißt, der Benutzer kann sich von seinem Arbeitsplatz anmelden und hat das Auswerteprogramm, das früher lokal auf einem PC gelaufen ist, jetzt mehr oder weniger über einen Remotedesktop und darauf den vollen Zugriff.

Das heißt, diese PCs waren nicht mehr notwendig, und ich habe sie einer anderen Verwendung zugeführt, denn ich habe diese PCs gebraucht, um über die Daten, die sichergestellt worden sind, einen Index zu legen, dass man zum Beispiel sagt: Ich suche Krisper (Abg. Krisper: Danke!), und überall, wo der Name vorkommt, wird er dann gleich angezeigt.

Denn bei den Festplatten, die da drinnen sind, wo wichtige Daten abgespeichert waren, wo die Kollegen gearbeitet haben, kann ich ja nicht entscheiden, ob ich diese Daten jetzt sofort löschen kann oder nicht. Ich habe sie genommen und habe sie bei mir hinten im Schrank aufbewahrt. Ich habe sie schön übereinander gestapelt und habe mir gedacht: In einer ruhigen Minute werde ich mir einmal eine Festplatte nehmen und schauen, was da drauf ist, die Kollegen anrufen, die den Fall bearbeitet haben, und sagen: Braucht ihr die noch, oder können wir die löschen? – Das ist natürlich alles gefunden und mitgenommen worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft abtransportiert. Via Rechtsabteilung BVT wurde die unverzügliche Rückgabe der Datenträger beantragt. Dazu kam es wohl schon?

N. B. (BVT): Ja, sie sind vor ungefähr – ich müsste Sie jetzt anlügen – vier Wochen oder so, fünf Wochen, erst zurückgekommen, aber noch nicht alle Geräte, die in meinem Büro sichergestellt wurden. Privatgegenstände sind also noch alle bei der WKStA. Teilweise sind auch Geräte und Gerätschaften wie mein Diensthandy, das auch im Büro gewesen ist, noch bei der WKStA.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann noch zur Art des Abtransports: Es steht in diesem Amtsvermerk, dass für den Abtransport der sichergestellten Datenträger die durchsuchenden Organe keine entsprechenden Behältnisse zur Verfügung hatten.

N. B. (BVT): Das wird so gewesen sein wie bei mir zu Hause, dass die Datenträger einfach in ein Tupperware-Plastiksackerl gekommen sind, oder Ikea, oder Toppits, glaube ich, ist oben gestanden, da habe ich sogar noch ein oder zwei zu Hause. Die sind dann in eine Schachtel gekommen und mitgenommen worden. Es hat auch vor Ort keine Sicherstellungsbestätigung gegeben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Genau, es wird von Plastiksackerln und offenen Kartons gesprochen.

N. B. (BVT): Ja, das ist da reingelegt worden und fertig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Zunächst noch einmal zu dieser Geschichte mit den Partnerdiensten: Ab wann haben Sie festgestellt, dass es zu einem Rückgang von sachlich relevanten Informationen gekommen ist?

N. B. (BVT): Ich persönlich habe das nicht festgestellt, es ist nur so, wenn ich mit dem Kollegen gesprochen habe, hat er gesagt: Ja, das ist super, bis zur Pension kann es so bleiben.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Mich interessieren jetzt weniger die internen Pensionsmodelle, sondern der Rückgang der Informationen.

N. B. (BVT): Ich habe es nur festgestellt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Lassen Sie mich die Frage noch einmal präzisieren: Aus welchen Bereichen, Abteilungen, Referaten des BVT haben Sie derartige Informationen erhalten?

N. B. (BVT): Aus dem Bereich Nachrichtendienst.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Aus dem Bereich Nachrichtendienst. Was ist Ihnen da konkret in Bezug auf den Rückgang von wichtigen Informationen gesagt worden?

N. B. (BVT): Genau das, was ich Ihnen gesagt habe, dass der Kollege gesagt hat: So kann es bis zu meiner Pensionierung bleiben. Ich weiß aber nicht, welche Informationen er vorher bekommen hat. Ich kann auch nicht sagen, dass es jetzt um 10 Prozent weniger geworden ist, um 90 Prozent. Diese Informationen habe ich nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wen müssten wir da fragen, wer war der Kollege?

N. B. (BVT): Wer das war? (Abg. Pilz: Ja!) – Ja, vom ND-Referat, es war Kollege Harter, wenn Sie das wissen wollen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja, danke schön, weil es darum geht, dass wir uns weiter kundig machen. Hat er Bezug genommen, um welche konkreten Dienste es sich handelt, also Partnerdienste?

N. B. (BVT): Nein. Ich habe dann auch nicht nachgefragt, denn das war ein lockeres Gespräch, sage ich einmal, bei einem Glas Bier.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Dann zur Hausdurchsuchung: Mir ist das wirklich ein bissel unklar. Sind Sie sich heute sicher, wissen Sie heute, was da wirklich konkret gesucht worden ist?

N. B. (BVT): Nein, das kann ich Ihnen nicht sagen, was gesucht worden ist. Ich kann nur Vermutungen anstellen, aber dafür sind wir nicht hier.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Der Punkt ist der – ich versuche ja selbst draufzukommen –: Wir haben die Zeugenvernehmung, ich glaube vom 23. Februar, eines Belastungszeugen aus dem Bereich IT, genau aus Ihrem Bereich. Ich glaube, das ist die Person, auf die Sie vorher angesprochen haben, wo Sie gesagt haben: Wir sind zusammengesessen und so.

N. B. (BVT): Okay, wie gesagt, ich kenne die Zeugenaussage nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich lege Ihnen das Dokument 788 vor, Zeugenvernehmung A. H. (BVT). (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

N. B. (BVT): Darf ich zur Zeugenvernehmung A. H. (BVT) korrigieren? Der hat bei uns gearbeitet.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja, A. H. (BVT) hat bei Ihnen gearbeitet.

N. B. (BVT): Nicht im ND, sondern im IKT.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): IKT, das meine ich ja.

N. B. (BVT): Ah, okay, ich habe es vorher falsch verstanden, entschuldigen Sie bitte!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Es geht um die Frage Hausdurchsuchung und um welche Daten es gegangen ist. (Auskunftsperson N. B. (BVT): Entschuldigung!) – Kein Problem.

Wenn Sie bitte auf Seite 6 schauen, da gibt A. H. (BVT) an – das ist einer dieser Belastungszeugen, die von Herrn Lett aus dem Kabinett zur Staatsanwältin gebracht worden sind –: „Mir und anderen hat N. B. (BVT) in der Kaffeerunde erzählt, dass er Zugriff auf alle E-Mails hat und unter Eingabe von Suchbegriffen (persons- oder positionsbezogen, oder inhaltsbezogen) auch E-Mails durchsieht.“

Was haben Sie dazu zu sagen?

N. B. (BVT): Ich sage Ihnen jetzt, wenn ich in der Kaffeerunde erzählt hätte, dass ich am 20. April gerne Eiernockerl esse, dann hätte Herr A. H. (BVT) ausgesagt, dass ich ein Rechtsradikaler bin. Es stimmt, wir haben über den E-Mail-Server gesprochen und da wir auch die E-Mail-Server administrieren und Konten einrichten, hat man Zugriff auf die Mails oder man kann da nachschauen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nur damit wir ausreichende Klarheit haben: Da geht es nicht um Eiernockerl, sondern möglicherweise um unbefugten Zugriff auf die Daten des BVT, und zumindest ich nehme das äußerst ernst.

N. B. (BVT): Ich nehme es auch ernst, aber Herr A. H. (BVT) hat einfach unwahre Behauptungen in den Raum gestellt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Herr N. B. (BVT), gehen wir es Punkt für Punkt durch: Hatten Sie zum damaligen Zeitpunkt Zugriff auf E-Mails des BVT?

N. B. (BVT): Ich bin Systemadministrator und kann auf E-Mails zugreifen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Können Sie von zu Hause aus auf alle E-Mails zugreifen?

N. B. (BVT): Nein, das kann ich nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Von wo können Sie auf alle E-Mails zugreifen?

N. B. (BVT): Sie verwechseln hier, glaube ich, etwas.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das ist leicht möglich.

N. B. (BVT): Sie stellen sich jetzt, glaube ich, vor, dass ich sagen kann, ich schaue mir jetzt die E-Mails von Herrn Direktor Mag. Gridling an, drücke drauf und sehe alle E-Mails. So ist es aber nicht. Die E-Mails werden in einer E-Mail-Box in einem verschlüsselten Format gespeichert. Da müsste ich hergehen, müsste die Exchange-Datenbox extrahieren. Wenn ich sie extrahiert habe, was aber mitprotokolliert wird, was nachvollziehbar ist, müsste ich dann hergehen, müsste mir das dann in Outlook, in Thunderbird oder in jedes E-Mail-Programm, das es gibt, umwandeln und dort importieren, und dann habe ich erst Zugriff auf die E-Mails.

Es ist aber nicht so, dass ich hergehen und sagen kann: Ich schaue mir jetzt heute die E-Mails von Herrn Gridling oder von einem anderen Vorgesetzten an, und auf Knopfdruck habe ich das.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Herr N. B. (BVT), das war nicht meine Frage! Meine Frage war, ob Sie technisch die Zugriffsmöglichkeit auf E-Mails des BVT haben (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja!) und unter bestimmten technischen Voraussetzungen diese auch lesen können.

N. B. (BVT): Ja, wie ich gesagt habe.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Die Antwortet lautet also: ja. Ist das richtig?

N. B. (BVT): Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich habe ja nicht gefragt, ob es sehr einfach ist. (Auskunftsperson N. B. (BVT): Na, gut!) Ich versuche einfach, die Aussage von A. H. (BVT) zu überprüfen (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja, in Ordnung!), nichts anderes.

N. B. (BVT): Da haben wir allgemein über E-Mail-Server und über E-Mail-Accounts geredet.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): A. H. (BVT) behauptet jetzt, Sie hätten E-Mails durchgesehen. Haben Sie das getan?

N. B. (BVT): Nein, habe ich nicht getan.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das heißt, das was A. H. (BVT) hier sagt, ist unrichtig?

N. B. (BVT): Das ist eine unwahre Behauptung, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Kommen wir dann noch einmal zu den Daten, die Sie zu Hause aufbewahrt haben: (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja!) Aus welchen Referaten des BVT haben die Daten gestammt, die Sie zu Hause aufbewahrt haben?

N. B. (BVT): Das waren Falldaten, die ich bei der forensischen Analyse bearbeite.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Aus welchen Referaten?

N. B. (BVT): Die sind bestimmt von verschiedenen Referaten, aber hauptsächlich, sage ich, aus dem Extremismusreferat.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Hauptsächlich aus dem Extremismusreferat.

N. B. (BVT): Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich sage Ihnen gleich, da gibt es keinen Anhaltspunkt in den Akten, ich frage jetzt einfach völlig offen: Hatten Sie da auch Zugang zu oder waren Sie auch befasst mit Rechtsextremismusdateien?

N. B. (BVT): Bei der Datenauswertung ja, aber nur von sichergestellten, also von Beschuldigten, nicht Daten vom Extremismusreferat selbst. Das sind Daten, die sichergestellt wurden, die ich analysieren muss oder auswerten soll. Diese Daten, ja, wie gesagt, da habe ich dann Auswerteberichte und so etwas verfasst und bearbeitet.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Haben Sie derartige Daten auch zu Hause ausgewertet?

N. B. (BVT): Wenn ich mit der Arbeit nicht fertig geworden bin, habe ich auf einer verschlüsselten Festplatte solche Daten gehabt und habe zu Hause gearbeitet.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich sage an dem Punkt noch einmal: Ich suche jetzt nicht nach einem Fehler in Ihrem System (Auskunftsperson N. B. (BVT): Nein!), sondern ich möchte draufkommen, was da eigentlich gesucht worden ist. Ist gesucht worden, was der Beamte N. B. (BVT) zu Hause hat? Ist es irgendetwas, was für irgendwen von Bedeutung ist? Und so weiter. (Auskunftsperson N. B. (BVT): Mhm! Ja!) Damit Sie die Motive meiner Fragestellung erkennen.

Sie haben das also auf verschlüsselten Festplatten zu Hause aufbewahrt?

N. B. (BVT): Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Hätte irgendjemand anderer außer Ihnen das auslesen können?

N. B. (BVT): Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das war also auf eine persönliche Art und Weise verschlüsselt, dass es keine Auslesemöglichkeit - - (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja!)

Das heißt, die Informationen von diesen Festplatten konnten, wenn überhaupt, nur von Ihnen persönlich weitergegeben werden?

N. B. (BVT): Korrekt, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Diese Festplatten sind in Gänze oder zum Teil von den durchsuchenden Beamten mitgenommen worden. Ist das richtig?

N. B. (BVT): Sind teilweise zur Gänze mitgenommen worden und teilweise wurden vor Ort Kopien angefertigt. Von meinem Laptop wurde eine Kopie vor Ort angefertigt. Von einer weiteren Festplatte, das war eine schnelle SSD-Festplatte, hat dann der Sachverständige gesagt: Da können wir auch eine Kopie machen, das dauert nicht so lange.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wer war dieser Sachverständige? Das ist jetzt ein wichtiger Punkt.

N. B. (BVT): Der Herr Andreas Wruhs war das.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Richtig.

Haben IKT-kundige Beamte Herrn Wruhs beim Extrahieren, beim Überspielen, beim Sicherstellen dieser Daten beaufsichtigt?

N. B. (BVT): Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das hat ausschließlich ein privater Sachverständiger getan?

N. B. (BVT): Ja. Ich kann Ihnen jetzt sagen, es waren teilweise Festplatten dabei, wo er gesagt hat, die sind nicht lesbar. Ich bin dann in den Keller gegangen und habe gesagt: Ja, das ist mit einem Linux-Dateisystem formatiert. Das hat er nicht mitgehabt. Ich habe dann mein Notebook geholt und habe gesagt, dann stecken wir es da an, dass er eben sehen kann, dass da eigentlich nichts Relevantes oder so drauf ist, sodass mir möglichst viele Datenträger zurückbleiben, also dass nicht alles mitgenommen wird. Denn alles was nicht lesbar war, ist schon auf den Stapel gekommen, mehr oder weniger: Das nehmen wir jetzt dann mit!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das heißt, für die Sicherstellung dieser Daten war kein IKT-kundiger Beamter oder eine Beamtin, sondern ein privater Sachverständiger zuständig?

N. B. (BVT): Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wissen Sie etwas darüber – es würde mich wundern, aber ich frage es zur Sicherheit –, ob der private Sachverständige Wruhs die Daten in die WKStA oder an einen anderen Ort verbracht hat?

N. B. (BVT): Die Daten sind, wie ich gesagt habe, in ein Plastiksackerl gekommen und wurden dann von den Beamten der EGS in Fahrzeuge verladen, und die sind dann weggefahren. Wohin die Daten vom Transport gekommen sind? Von meinem Wohnort bis nach Wien fährt man circa 1 Stunde 20 Minuten. Keine Ahnung, was passiert ist!

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Über das sachkundige Verpacken dieser Datenträger in Plastiksackerl hinaus: Was haben die Beamten der EGS sonst noch geleistet?

N. B. (BVT): Die haben meine Wohnräumlichkeiten durchsucht. Überall, wo ein elektronischer Datenträger war, haben sie den genommen, haben ihn mehr oder weniger ins Erdgeschoß gebracht, und dann ist er in eine Liste geschrieben worden. Herr Wruhs hat einen kurzen Blick darauf geworfen und gesagt: Ja, den nehmen wir mit, den lassen wir da.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Okay, nächste Runde dann.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Kurz anschließend, Herr Amtsdirektor, danke auch, dass Sie zur Verfügung stehen.

Bei dem Abtransport, ist da der Staatsanwalt mitgefahren oder nicht?

N. B. (BVT): Ja, der ist mitgefahren, denn der war bis zum Schluss da. Er hat gesagt, da - -

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ein Bus, oder was war das für ein Fahrzeug?

N. B. (BVT): Der Herr Wruhs war da mit einem, ich glaube, er hat einen VW Touareg, und die Kollegen sind mit Dienstwägen gekommen. Ich glaube, BMW, VW, aber ob es ein Touran war, das weiß ich jetzt nicht.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Die sind dann quasi im Konvoi weggefahren, mit den beschlagnahmten - -

N. B. (BVT): Ja, es sind, glaube ich, zwei Kollegen schon vorher weggefahren, weil ja dann nur mehr mein NAS zu sichern war, das aber zu langsam für die wartenden Kollegen oder für den Staatsanwalt war. Die sind schon im Voraus weggefahren.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Die Kollegen, die vorgefahren sind, hatten die auch schon beschlagnahmtes Material mit?

N. B. (BVT): Das kann ich nicht sagen, ich durfte ja das Haus nicht verlassen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Zum Grundsätzlichen: Haben Sie jemals die Weisung oder den Auftrag erhalten, Daten entgegen der gesetzlichen oder BVT-internen Vorgaben zu löschen, zu speichern oder zu kopieren?

N. B. (BVT): Nein, habe ich nie erhalten.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Die Anordnung zur Hausdurchsuchung wurde Ihnen, haben Sie gesagt, ohne Unterschrift vorgelegt?

N. B. (BVT): Ohne Unterschrift, ja. Er hat aber gleich darauf hingewiesen, dass eben da Gefahr im Verzug war und dass ich die unterschriebene Anordnung im Nachhinein erhalten werde.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich halte Ihnen das Dokument 807 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Sie haben ja, glaube ich, einleitend gesagt, dass Sie die Möglichkeit hatten, die Anordnung durchzulesen? (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja!) – Waren Ihrer Meinung nach von dieser Anordnung die Durchsuchung der Pkw umfasst?

N. B. (BVT): Nein, die Anordnung der Durchsuchung der Fahrzeuge ist nicht dringestanden.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sind da mehrere Pkw durchsucht worden?

N. B. (BVT): Ja, und zwar sind - - Es ist auch nicht mein Pkw obengestanden. Dann sind noch die Pkw, die meine beiden Töchter benutzen, und der Pkw meiner Gattin durchsucht worden.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie ausdrücklich Ihre Zustimmung zur Durchsuchung dieser Pkw gegeben?

N. B. (BVT): Nein. Meine Frau hat nur gesagt, es ist ein Polizeibeamter gekommen, der den Schlüssel gefordert hat, und sie hat ihm den gegeben. Ich war nicht immer oben im Erdgeschoß, sondern wenn unten die Durchsuchung im Keller war, waren wir unten, und mein Keller ist nicht sehr strukturiert.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie lange hat die Hausdurchsuchung insgesamt gedauert?

N. B. (BVT): Die Hausdurchsuchung hat, ich glaube, knappe 10 Stunden gedauert, also von 9 Uhr oder 9.15 Uhr und, ich glaube, um 18.30 Uhr oder 19.30 Uhr – ich müsste jetzt lügen, auswendig weiß ich es nicht, aber es war schon finster –, sind sie gefahren.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Im Wesentlichen war Ihre ganze Familie die ganze Zeit anwesend, also Ihre Töchter und Ihre Gattin?

N. B. (BVT): Ja, natürlich, und - -

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Und der Staatsanwalt war auch die ganze Zeit über anwesend?

N. B. (BVT): Die Staatsanwaltschaft war nicht die ganze Zeit da. Der ist weggefahren, weil ja zur gleichen Zeit die Hausdurchsuchung beim Herrn Krajcsovics war.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie lange war der Staatsanwalt weg?

N. B. (BVT): Nach Langenlois fährt man von mir circa 35 Minuten, dann wieder retour – na ja, zweieinhalb Stunden war er schon weg. Da hat Herr Wruhs dann mehr oder weniger den Auftrag gehabt, die bereits auf den Tisch liegenden Datenträger zu sichten und zu sagen, was mitgenommen wird oder wo relevante Daten oder keine drauf sein könnten.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich halte Ihnen das Dokument 1250 vor, das ist der Amtsvermerk, der liegt, glaube ich, eh vor Ihnen. Ich komme noch einmal auf den Zeitraum zurück, über den Sie, glaube ich, selbst gesagt und auch am Beginn der Hausdurchsuchung festgestellt haben, dass Sie von Anfang 2014 bis September 2015 nicht im BVT beschäftigt waren. (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja!)

Wo waren Sie in der Zeit beruflich tätig?

N. B. (BVT): Da war ich beruflich beim Bundeskriminalamt als IT-Ermittler bei der Soko Mozart tätig, die sich mit Bankentrojanern beschäftigt hat.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Hatten Sie in dieser Zeit Zugriff auf irgendwelche BVT-Akten?

N. B. (BVT): Nein, hatte ich keinen Zugriff.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Dann halte ich Ihnen jetzt das Dokument 1071 vor, Bereich EDV, das Ihnen, glaube ich, auch schon vorliegt.

N. B. (BVT): Steht die Nummer oben,1071? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Da haben wir die Seite 224.

N. B. (BVT): 1071 haben Sie gesagt? (Abg. Amon: Ja, 1071!) Das habe ich noch nicht. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Die Seite 224: Da wird von der Staatsanwaltschaft ausgeführt, dass keine „Äußerung zum Umfang der Sicherstellung gemacht“ wurde.

Hat die Staatsanwaltschaft versucht, möglichst viele Daten zu sichern, oder konnte konkret mitgeteilt werden, wonach gesucht wurde?

N. B. (BVT): In der Anordnung stand ja drinnen, dass sie nach E-Mails, Kalendereinträgen und Aktenvermerken suchen, die mein Vorgesetzter, Christian Herndler, in dem Zeitraum, wo ich nicht beschäftigt war, gemacht haben soll. Aber sie haben nicht, sage ich einmal, konkret - - Überall, wo etwas nach Meinung des Sachverständigen Verdächtiges oben war oder mein Name gestanden ist, oder ich gesagt habe, das ist meine Festplatte, das ist mitgenommen worden, weil ja Daten drauf sein könnten.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ist Ihnen bekannt, ob bei allen Bediensteten des BVT, die über die gleichen Berechtigungen wie Sie verfügen, eine Durchsuchung und Sicherstellung angeordnet oder durchgeführt wurde?

N. B. (BVT): Nein, ist nicht angeordnet worden.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Also es gibt andere mit gleichen Berechtigungen (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja!), bei denen das nicht stattgefunden hat?

N. B. (BVT): Genau, es gibt noch vier weitere Kollegen, wo das nicht stattgefunden hat.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie eine Erklärung, warum?

N. B. (BVT): Nein, aber meine Erklärung dahin gehend ist nur spekulativ, weil Herr A. H. (BVT) nur gesagt hat, der Herr N. B. (BVT), der Herr Herndler und der Herr Krajcsovics – jetzt im Nachhinein, wenn man die Niederschrift des A. H. (BVT) liest.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): In der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft wird in Bezug darauf, dass Sie während des verfahrensgegenständlichen Zeitraums nicht im BVT tätig waren, ausgeführt, dass Kopien nicht nur vor Ihrem Wechsel in das BVT hergestellt beziehungsweise nur bis zu diesem Zeitpunkt aufbewahrt wurden.

Haben Sie jemals Kopien zu den Daten aus dem Lansky-Strafverfahren angefertigt, gelöscht oder herausgegeben, oder ist Ihnen ein derartiger Vorfall bekannt?

N. B. (BVT): Den Namen Lansky habe ich das erste Mal gehört oder gelesen, als ich die Anordnung der Staatsanwaltschaft gelesen habe. Vorher war mir der Name wirklich gänzlich unbekannt. Ich habe nie irgendetwas mit Lansky-Daten zu tun gehabt, oder nicht einmal gewusst, dass solche Daten im BVT sind, weil sie ja außerhalb meiner aktiven Zeit im BVT dort, ich sage einmal, hingekommen sind.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Danke, ich habe vorerst in dieser Runde keine Fragen mehr.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Damit kommen wir in die zweite Fragerunde. Herr Abgeordneter Mag. Leichtfried. Bitte.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr N. B. (BVT), wenn ich zusammenfassen darf: Ihrer Ansicht nach hat hier eine Aktion stattgefunden, die schleißig vorbereitet war, die großteils nicht den Grundsätzen eines normalen Ermittlungsverfahrens entsprochen hat, und bei der man auch nicht wirklich weiß, wozu sie überhaupt gut war, die aber einen großen Schaden angerichtet hat.

Was mich interessieren würde, ist – denn es schaut wirklich so aus, als ob Herr A. H. (BVT) der Einzige war, der Sie und Ihre beiden Kollegen sozusagen beschuldigt hat und aufgrund dieser Vorwürfe diese ganze Aktion bei Ihnen stattgefunden hat –: Können Sie sich erklären, was Herrn A. H. (BVT) motiviert hat, Sie und die beiden anderen Kollegen, aber die anderen vier nicht - - Gibt es dafür irgendwelche Gründe?

N. B. (BVT): Ich glaube, der persönliche Grund des Herrn A. H. (BVT) ist der, dass er den gleichen Status hatte wie ich, also E2b, dienstzugeteilter Beamter. Der Unterschied zu mir war, dass ich mit einer E2a-Planstelle und deren Funktion betraut war. Dann habe ich die Matura quasi nachgemacht und bin dann mehr oder weniger zum BVT versetzt worden.

Der Herr A. H. (BVT) hat mit aller Gewalt versucht, eben eine solche Planstelle zu erhalten. Das war aber nicht möglich. Dann war es so: Er hat nicht für den Fachkurs für das Bundesministerium für Inneres auf eine Planstelle antreten dürfen, wo erleichterte Aufnahmebedingungen sind, sondern er hat für die LPD Wien antreten müssen. Es gab da ein Gespräch mit meinem Chef, mit Herrn Herndler, in dem es darum gegangen ist, dass wir von der Abteilung 2, wo ein Dienstplan mit Wechseldienst gemacht wurde, also 8–20, in das ESS in der Abteilung 3 quasi geschoben wurden, wo wir nur mehr 7.30–15.30 und jeden Tag in den Dienst gehen müssen. Da war er auch dagegen, dass er in dieses System geht. Da war er der Einzige, und da hat ihm Herr Herndler dann auch gesagt, er setzt sich schon für ihn ein, aber er muss halt auch wechseln, weil wir eine Abteilung sind und wir zusammenhalten. Als das dann auch nicht gegangen - - Da hat er sich also geweigert und da ist es dann quasi zu Missstimmungen gekommen. Das war halt dann meiner Meinung nach der persönliche Neid des Herrn A. H. (BVT).

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Es ist erstaunlich, dass persönlicher Neid dazu führt, dass es möglich ist, in Anbetracht der politischen Umstände, eine Staatsanwaltschaft zu instrumentalisieren und jemanden einzutunken – wenn man das so zusammenfassen kann.

N. B. (BVT): Ja, ich sehe es so, denn, wie gesagt, die Niederschrift sagt eigentlich eh alles aus. Er hat das zur WKStA gesagt, und die haben bei mir daheim das Haus umgedreht, und das Büro auch. Also vom Schaden, der in meiner Umgebung angerichtet worden ist - - Von mir will ich ja gar nicht reden, denn wir haben ja nur 100 Einwohner, und da sind die Leute aus- und eingegangen, bei meinem Bruder - -

Vorsitzende Doris Bures: Der Herr Verfahrensrichter möchte sich zu Wort melden. – Bitte, Herr Dr. Strauss.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Bitte unterstellen Sie in Ihrer Frage nicht etwas, was erst die Antwort herausbringen soll! Ich bitte Sie eindringlich, das ist meine Aufgabe, das geht nicht. – Danke. (Abg. Leichtfried: Selbstverständlich!)

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Leichtfried, Sie sind jetzt als Fragesteller am Wort.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Kommt so etwas bei Ermittlungen vor? Ich kenne mich da wirklich nicht aus. Faktum ist, Zeugen haben weniger Rechte als Beschuldigte. Wenn man der Auffassung ist, ja, da kann etwas sein, aber wir wissen es nicht so genau und dafür, jemandem zu beschuldigen, ist es zu wenig, werden manchmal Menschen als Zeugen geführt, als Zeugen vernommen mit der Intention, später vielleicht einen Beschuldigtenstatus zu erreichen? Oder ist das jetzt von mir komplett aus der Luft gegriffen?

N. B. (BVT): Also ich kann nur von mir sprechen. In meiner Dienstzeit hat es das nicht gegeben. Wenn er ein Zeuge ist, dann ist er ein Zeuge und ist auch so behandelt worden, und es nie war die Intention dahinter, dass ich dann sage, das soll einmal ein Beschuldigter werden. Entweder versuche ich schon im Vorfeld abzuklären, ob die Daten oder die Informationen, die ich habe, reichen, dass er ein Beschuldigter ist, aber es wurde ja in unserem Fall immer nur etwas Belastendes gesucht und nie etwas Entlastendes.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Von mir danke, Herr N. B. (BVT). Ich gebe weiter an Herrn Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wollte noch einmal zusammenfassen: Am Anfang die persönlichen Probleme mit Ihren Töchtern, Autos durchsuchen et cetera, aber der Staatsanwalt war weg, und ein externer Sachverständiger hat unbeaufsichtigt entschlüsselte Daten des BVT gesichtet und kopiert.

N. B. (BVT): Ja, es sind Kopien in Abwesenheit des Staatsanwaltes angefertigt worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und der Staatsanwalt ist wieder gekommen. Waren es am Schluss, als er dann gefahren ist, mehrere Fahrzeuge, die weggefahren sind, oder war da nur noch eines?

N. B. (BVT): Ich glaube, es sind zwei oder drei gewesen. Ich kann es Ihnen wirklich nicht sagen. Ich war dann froh, dass das vorbei ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie wissen nicht, ob im selben Fahrzeug die sichergestellten Unterlagen waren und der Staatsanwalt gesessen ist?

N. B. (BVT): Nein, das kann ich leider nicht sagen. Auf das habe ich nicht geachtet, weil ich dann schon froh war (Abg. Krainer: Dass es vorbei ist!), dass sie gefahren sind.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ihnen ist also nicht klar gesagt worden, wonach gesucht wird?

N. B. (BVT): Also ich habe nur die Informationen aus der Anordnung, und den ersten Satz haben Sie eh vorgelesen oder der steht im Aktenvermerk drinnen: Wir nehmen eh alles mit.

Ich habe sie aber mehrmals darauf hingewiesen oder den Staatsanwalt gefragt, was sie genau suchen. Sie sollen mir sagen, was sie wollen, und ich gebe ihnen das – das ist ja überhaupt kein Problem für mich –, und wenn ich etwas Unrechtes getan habe, dann habe ich es vielleicht in Unwissenheit oder in Dummheit oder so getan, aber sie sollen mir sagen, was sie suchen, und ich gebe ihnen das, denn es ist ja - - Das letzte Mal „Im Zentrum“ habe ich gesehen, dass im BVT schon mehrere Hausdurchsuchungen waren.

Da sind auch die Kollegen mit einer Anordnung gekommen und haben gesagt: Wir brauchen die E-Mail-Box von Herrn Sowieso, wir brauchen das!, und das haben wir kopiert. Ich hätte mir erwartet, dass sie mir sagen: Wir brauchen jetzt diese Dateien, haben Sie die?, und ich sage Ja oder Nein und gebe ihnen diese Dateien.

Aber, wie gesagt: Lansky war für mich - - Den Namen habe ich zum ersten Mal am 28. Februar gelesen, als sie bei mir waren. Ich war nie in den Fall involviert oder mit ihm beschäftigt oder wie auch immer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Waren Sie bei diesen anderen Hausdurchsuchungen, diesen kolportierten, in irgendeiner Form involviert?

N. B. (BVT): Nein, war ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also kennen Sie es nur vom „Hörensagen“ – unter Anführungszeichen – oder von Kollegen?

N. B. (BVT): Also, es sind Kollegen gekommen, die sind dann zum Chef gegangen, und das ist dann meistens Chefsache. Da ist man dann als kleiner Beamter, sage ich einmal, nicht eingebunden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gesagt, neben den dreien, bei denen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, gab es vier weitere, die dieselben umfangreichen Berechtigungen wie Sie hatten. (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja!) Die anderen 200 hatten nur Teile.

N. B. (BVT): Die hatten nur Teilberechtigungen für die Referate, in denen sie arbeiten.

Vorsitzende Doris Bures: Eine kurze Frage noch, dann bitte in der nächsten Runde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War der Herr A. H. (BVT) einer dieser vier?

N. B. (BVT): Herr A. H. (BVT) war nicht einer dieser vier. Er war in der Gruppe Datamanager. Die haben keine Administrationsberechtigungen, aber er konnte trotzdem auf die Daten im BVT zugreifen, weil ja auch Datentransfers bei uns durchgeführt werden. Da kommt ein Kollege, sagt: Ich habe Daten auf einem Stick, kannst du mir das ins System kopieren?, dann sagt er den Pfad oder hat ein Dokument mit, wo draufsteht, dorthin will er es kopiert haben, und dann werden diese Daten nach Prüfung auf Viren durch uns – nicht auf den Inhalt – eingespielt.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich habe Ihnen zuerst dieses Dokument vorgelegt, in dem diese Daten dokumentiert sind, die da auf den Festplatten festgestellt wurden. Sie wissen, was ich meine. (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja!)

Eine Frage: Waren auf diesen Datenträgern auch private Daten von Ihnen drauf, persönliche Daten?

N. B. (BVT): Ja, auch persönliche.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich frage Sie das deshalb, weil im Amtsvermerk, der Ihnen schon vorliegt, festgestellt wird – ich zitiere hier wörtlich –: „N. B. (BVT) gab während der Durchsuchung selbst mehrfach an, dass er bei der Datenspeicherung keine strikte Trennung zwischen dienstlichem, privatem und über sein Unternehmen erhaltenen Daten walten ließ.“ – Kann es vielleicht so sein, dass man deshalb ein großes Konvolut an Daten bei Ihnen mitgenommen, beschlagnahmt oder abgezogen hat, weil man einfach die Trennung gar nicht vor Ort machen konnte, weil einfach nicht ersichtlich war, was privat, was dienstlich, was beruflich ist.

N. B. (BVT): Kann unter Umständen natürlich möglich sein, ja, dass man das - -

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Es ist nur insofern eben interessant, das zu wissen (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja!), weil zuerst die Frage darauf kommt: Ist es überhaupt üblich, dass man auf dienstlichen Datenträgern – Sie haben ja gesagt, er war speziell verschlüsselt – auch private Daten drauf hat? Ich frage nur, das ist keine Wertung.

N. B. (BVT): Ja, ja, es werden ja die Notebooks quasi dienstlich verwendet und dann auch privat, und dann, wenn man eine dienstliche Festplatte hat, sagt man: Na, dann stecke ich es an, kopiere es da drauf, ja, weil die halt greifbar ist. Es wird aber jetzt dann nicht mehr vorkommen, denn aus dem Vorfall habe ich gelernt.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das kann ich mir vorstellen.

Ich möchte Ihnen jetzt das Dokument 1025 vorlegen und ersuche Sie, Seite 10 aufzuschlagen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich habe Sie in der vorhergehenden Runde gefragt, ob Sie sicherheitsüberprüft sind, und darauf haben Sie gesagt: Ja, das ist alles passiert. Dann lese ich hier bei Ihrer Einvernahme – ich zitiere wörtlich aus Ihrer Einvernahme –: „Ich wurde bei meinem Dienstantritt im BVT vom damals zuständigen Referatsleiter“ – M., also ich sage den Namen hier jetzt nicht – „nicht entsprechend unterwiesen. Teils waren mir die einschlägigen Vorschriften von früheren Tätigkeiten schon bekannt, teils habe ich mir diese in Eigenverantwortung angeeignet. Danach gefragt gebe ich an, dass entsprechende Dienstanweisungen im EDIS oder per Email zur Kenntnis gebracht wurden [...].“ – Eine Frage: Ist das üblich?

N. B. (BVT): Wie meinen Sie das jetzt? Es ist - -

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Dass man sich das selbst beibringt.

N. B. (BVT): Ja, das ist in Polizeikreisen üblich.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das ist üblich. Es geht da nämlich noch weiter. Die Frage war dann: „Wurden Sie neben den üblichen Unterweisungen zu den Bestimmungen der Datensicherheitsvorschrift hinsichtlich der Bestimmungen des Informationssicherheitsgesetzes, der darauf basierenden Verordnung und den sonstigen in § 6 Abs 1 dieser Verordnung normierten Geheimhaltungspflichten unterwiesen und können Sie angeben, wann und durch wen diese Unterweisung erfolgte?“

Und da sagen Sie drauf: „Wie bereits erwähnt, habe ich mir diese Vorschriften in Eigenverantwortung angeeignet.“ – Ist das üblich?

N. B. (BVT): Ja, das ist üblich. Bei der Polizei werden – also auf den Dienststellen draußen – die Dienstvorschriften, LPD-Befehle ausgeschickt, und die muss man sich in Eigenverantwortung aneignen. Darum, weil ich dort arbeite, war es für mich überhaupt nichts Sonderbares, dass ich das selber nachlesen und mir aneignen muss, weil ich ja wissen muss, auf welchen Grundlagen ich da arbeiten muss.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das Informationssicherheitsgesetz sieht aber eine Unterweisung vor. Wann ist die erfolgt?

N. B. (BVT): Ah, wie gesagt: Es hat Schulungen gegeben. Ich kann Ihnen jetzt aber nicht das Datum sagen. Es gibt auch jetzt wieder Schulungen; und für Oktober, glaube ich, bin ich eingetragen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Darf ich Ihnen zum Vorhalt machen, dass Sie weiter oben gesagt haben, ich habe noch keine solche Schulung genossen?

N. B. (BVT): Das können Sie mir zum Vorhalt machen, das kann möglich sein. Es kann sein, weil nicht sehr oft so Schulungen waren, also nicht so häufig, wie Sie nach dieser Hausdurchsuchung stattfinden. Ich habe eben auch weiter geschrieben, dass ich gerade krank, sonst vom Dienst abwesend oder verhindert war. Wenn so eine Veranstaltung war und es gab eine andere Tätigkeit, zum Beispiel ein operativer Einsatz, dann hat man daran nicht teilgenommen, und dann ist vielleicht schon das Jahr abgelaufen gewesen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie selbst sind nicht geschult worden?

N. B. (BVT): Also nachweislich weiß ich es nicht mehr. Also auch das ist selber - -

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie sind seit 2015 im Dienst.

N. B. (BVT): Ich bin seit 2015 dort, ja.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Gibt es da gesetzliche Bestimmungen, wer darauf zu achten hat, dass alle Mitarbeiter geschult sind?

N. B. (BVT): Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, aber ich könnte mir vorstellen, dass das da der Informationssicherheitsbeauftragte war beziehungsweise in weiterer Folge die Schulungsabteilung bei uns dann schauen muss, dass jeder nachweislich geschult wird.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Nachgefragt hat nie wer bei Ihnen?

N. B. (BVT): Nein.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich habe vorläufig keine weiteren Fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe nur mehr diese Fragen. Sie haben eine E-Mail an den Generalsekretär Pilnacek geschrieben. Gab es eine Antwort von seiner Seite?

N. B. (BVT): Ja freilich, er hat geantwortet. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Ist die hinten angehängt, ich weiß sie nämlich nicht auswendig?

Es war nämlich so, ich habe das E-Mail an Herrn Generalsekretär Pilnacek geschrieben, habe aber vorher mit ihm telefoniert, habe ihn angerufen und gefragt, ob er eh Herr Generalsekretär Pilnacek ist, dass das E-Mail nicht irgendwer bekommt, denn das war eigentlich nur für ihn bestimmt. Ich wollte ihn eben darauf hinweisen, dass er da falsche Informationen quasi von seiner Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bezüglich der Daten erhält.

Er hat mir dann geantwortet, und ich habe nochmals zurückgeschrieben, wobei ich dann, glaube ich, geschrieben habe, dass das nur sehr subjektiv ist. Er hat mir dann noch den Rat gegeben, dass ich ja wegen der Hausdurchsuchung Beschwerde einlegen kann. Also das war der E-Mail-Verkehr im Groben. Wortwörtlich weiß ich es nicht mehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und dann eine offene Frage zu den Hausdurchsuchungen an sich: Haben Sie Wahrnehmungen dazu? Haben Sie mit den Kollegen darüber geredet, wie es andere wahrgenommen haben?

N. B. (BVT): Generell die Hausdurchsuchungen? (Abg. Krisper: Ja!)  Ja, also, dass es eben chaotisch war, sage ich einmal, nicht professionell und dass es eigentlich auch beim anderen Zeugen genauso wie bei mir abgelaufen ist.

Nur war er als Erster im Büro, und dann sind sie mit ihm nach Hause zu seiner Adresse gefahren und haben dort eigentlich ohne Sichtung, weil kein IT-Sachverständiger dabei war, die dort vorgefundenen Datenträger sichergestellt und mitgenommen, also ohne Sichtung; bei mir sind sie ja vom Sachverständigen gesichtet worden. (Abg. Krisper: Danke sehr!)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nur noch ein paar ergänzende Fragen: Sagen Sie: Wer im BVT hat Zugriff auf Handys, Handydaten, Verbindungsdaten, Inhaltsdaten?

N. B. (BVT): Auf Handydaten, Rechnungsdaten hat das der Herr Bauer, denn er gibt die Handys, die SIM-Karten, aus. Es gibt aber bei uns ein Mobile Device Management, dass die Dienstführung, also die Referatsleiter und die Chefs, quasi die E-Mails auch aufs Handy bekommt; und das wurde von Herrn Ministerialrat Herndler eingerichtet.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Und wer hat jetzt Zugriff auf derartige Daten?

N. B. (BVT): Er hat nur Zugriff auf die Funktion und nicht auf die Daten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das heißt, außer denjenigen, die persönlich das Handy benützen, hat niemand Zugriff auf Inhalts- oder Verbindungsdaten?

N. B. (BVT): Korrekt, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Okay, denn da gibt es in den Akten auch Widersprüche.

Dann kurz noch zur Hausdurchsuchung: Sie haben ja die Anordnung vom Staatsanwalt vorgelegt bekommen, die Sie betrifft. (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja!) War da eine schriftliche Genehmigung durch einen Richter drauf?

N. B. (BVT): Es war keine Unterschrift oben – unten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Na ja, es wird ja wohl die Unterschrift der Staatsanwältin drauf gewesen sein.

N. B. (BVT): Nein, es war gar nichts drauf.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Es war auch keine Unterschrift der Staatsanwältin drauf?

N. B. (BVT): Nein, ich habe jetzt leider das Dokument nicht mit.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Haben Sie es noch? Sie könnten es uns ja – das ist durchaus üblich – über die Vorsitzende nachträglich zukommen lassen.

N. B. (BVT): Ja, wenn das geht. Ich glaube aber nicht, ich bin mir jetzt nicht sicher.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich würde Sie herzlich darum ersuchen, uns eine Kopie dieser HD-Anordnung ohne jede Unterschrift über die Frau Vorsitzende zukommen zu lassen.

N. B. (BVT): Jawohl.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Danke.

Das Dritte ist: Sagen Sie: Wann ist der Staatsanwalt ungefähr von Ihnen weg?

N. B. (BVT): Da müsste ich - - Sie werden es wahrscheinlich schneller finden. Herr Krajcsovics ist dann von Kollegen der EGS nach Langenlois verbracht worden. Und ich schätze, dass er gegen 15 Uhr bei mir zu Hause für einmal, wie ich schon gesagt habe, zwei, zweieinhalb Stunden, das kann ich nicht genau sagen, weggefahren ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wie lange hatte dann der private Sachverständige ohne IKT-kundigen Beamten und ohne Staatsanwalt zur Seite bei Ihnen zu Hause Zugriff auf Datenträger? Wie viele Stunden?

N. B. (BVT): Ich sage, zweieinhalb Stunden?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Zweieinhalb Stunden?

N. B. (BVT): Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ohne jede fachlich oder staatsanwaltschaftlich qualifizierte Kontrolle?

N. B. (BVT): Ja, korrekt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Die Einzigen, die da hätten kontrollieren können, waren EGS-Beamte?

N. B. (BVT): Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Okay.

Das Letzte ist: Im Aktenvermerk des Staatsanwaltes findet sich keine Zeile über die an Ihnen vorgenommene Leibesvisitation. Können Sie diese Leibesvisitation schildern? Wie ist das konkret abgelaufen?

N. B. (BVT): Ich bin die Stiege hinaufgegangen und oben im Erdgeschoß ist ein EGS-Beamter gestanden, er hat nicht viel leibesvisitieren müssen, denn ich habe nur ein T-Shirt und eine Trainingshose angehabt. Er hat dann gesagt: Stehen bleiben, Handy und Uhren ablegen!, und dann hat er noch geschaut, ob ich etwas in den Taschen eingesteckt hatte – und das war es eigentlich.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Hatten Sie zum damaligen Zeitpunkt ein Wissen darüber, ob es eine Rechtsgrundlage für eine Leibesvisitation bei einem Zeugen gibt?

N. B. (BVT): Na ja, über die Leibesvisitation bei einem Zeugen habe ich keine Rechtsgrundlage gekannt, aber wie gesagt, ich bin meiner Meinung nach ja als Beschuldigter behandelt worden – und der Eindruck, glaube ich, ist auch der EGS vermittelt worden.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Haben Sie später irgendwelche rechtlichen Schritte in Bezug auf dieses Faktum überlegt?

N. B. (BVT): Ja, ich habe da über meinen Anwalt eine Beschwerde eingelegt. Das ist aber - - Im letzten Beschluss vom OLG, der die Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt hat, steht dezidiert drinnen, dass das normalerweise üblich ist und dass die Kriminalpolizei bei Personen zum eigenen Schutz Leibesvisitationen machen kann. Also es war ja keine Leibesvisitation in dem Sinn, dass ich mich ausziehen musste oder so, sondern es ging darum, ob ich gefährliche Gegenstände bei mir trage. (Abg. Pilz: Danke!)

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie haben ja, soweit wir informiert sind, auch eine Nebenbeschäftigung.

N. B. (BVT): Das ist korrekt.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Die ist genehmigt, nehme ich an? Die müssen Sie melden, oder?

N. B. (BVT): Die habe ich gemeldet, und zwar im Jahr 2001. Damals war ich Polizist und bin – nur um die Hintergründe jetzt aufzuklären, warum ich die habe – als Polizist in meinen Heimatbereich versetzt worden. Sie wissen ja, wie es mit der heutigen Neidgesellschaft ist. Heute arbeite ich als Polizist und bestrafe jemanden oder halte einen Autofahrer auf, muss ihm den Führerschein abnehmen, und morgen stehe ich bei seinem Nachbar und repariere einen Computer – da wollte ich mich absichern und habe eben eine Nebenbeschäftigung angemeldet, dass eben alles korrekt ist. Ich mache aber nicht mehr sehr viel.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Aber was umfasst diese Nebenbeschäftigung?

N. B. (BVT): Die Nebenbeschäftigung umfasst den Handel mit IT-Geräten, Dienstleistungen wie Webserver, Webdesign und, wie gesagt, Handel mit IT und Computer.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Da der Kollege Jenewein gefragt hat, ob sozusagen auch private Daten mitgenommen worden sind: Umfasst das etwa auch andere IT-Unternehmen, Kundeninformationen und Ähnliches?

N. B. (BVT): Da ja die Kopie von meinem Netzwerkspeicher abgebrochen wurde, kann ich nicht sagen, welche Daten von Kunden da mitgenommen worden sind. Wenn ein Kunde ein Problem mit dem PC hat – und ich habe gerade einen Kunden-PC repariert, als die Hausdurchsuchung war –, mache ich vorher von der Festplatte eine Sicherung, die wird dann natürlich lokal bei mir oder im Netzwerk abgespeichert, dass die Daten zumindest da sind, wenn etwas schiefgeht, also dass der Kunde keinen Verlust hat.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Also es sind auch Geschäftsgeheimnisse mitgenommen worden?

N. B. (BVT): Mehr oder weniger, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Danke, im Moment habe ich keine Fragen.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Damit kommen wir zur dritten Fragerunde.

Herr Abgeordneter Krainer hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke, passt schon. Vielen Dank fürs Kommen. (Auskunftsperson N. B. (BVT): Bitte, gern geschehen!)

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr N. B. (BVT), Sie haben zuerst gesagt, Sie haben von Kollegen gehört, die von einer Hausdurchsuchung betroffen waren, dass das chaotisch und unprofessionell abgelaufen ist. Können Sie uns sagen, wer Ihnen das mitgeteilt hat?

N. B. (BVT): Na ja, das waren eben die betroffenen Kollegen selbst beziehungsweise im BVT natürlich meine Arbeitskollegen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Meine zweite Frage wäre: Hatten Sie im Vorfeld dieser heutigen Befragung mit einem Mitglied dieses Ausschusses Kontakt?

N. B. (BVT): Nein. (Abg. Jenewein: Danke!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe eine Frage noch zu einem ganz anderen Thema, aber zu einem Untersuchungsgegenstand. Können Sie etwas zum Vertrag der Rubicon mit dem BMI zur Rufbereitschaft sagen?

N. B. (BVT): Geht es da um die Geldhöhe?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch.

N. B. (BVT): Ja, da kann ich ein paar Sachen sagen, das war ganz in der Anfangszeit, da habe ich den Auftrag von meinem damaligen Chef bekommen, zu erheben, welche Geldleistungen das BVT an die Firma Rubicon leistet. Da war unter anderem ein Punkt drinnen, der mich persönlich sehr gestört hat, und zwar hat die Firma Rubicon hier 10 000 Euro im Monat für Rufbereitschaft verlangt. Das heißt nur, dass sie telefonisch erreichbar sind – mit einer Reaktionszeit von, glaube ich, 24 Stunden. (Allgemeine Heiterkeit.) – Ja, genau, und da habe ich dann eben schon gesagt – in Anbetracht meiner Nebenbeschäftigung –: Na ja, nur dafür, dass ich erreichbar bin, 10 000 Euro zu bekommen, ist für mich schon ein bisschen heavy.

Dafür hätte man eigentlich für das Produkt Edis, sage ich jetzt einmal, sicherlich vier Beamte zur Wartung anstellen können, die daran arbeiten und nur dafür beschäftigt sind – aber die Verträge mache leider nicht ich.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie lang lief der Vertrag, oder läuft er noch?

N. B. (BVT): Nein, ich glaube, nach dieser Aufstellung ist dann mehr oder weniger dieser Punkt gestrichen worden und ist jetzt im neuen Vertrag implementiert. Aber wie lange das gelaufen ist, kann ich nicht sagen. Das müsste 2011 oder so gewesen sein, wo ich die rückwirkende Aufstellung gemacht habe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Für welchen Zeitraum war das damals?

N. B. (BVT): Das war 2009 und 2010, glaube ich, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Amtsdirektor, ich halte Ihnen vor das Dokument mit der Nummer 1009. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Sie haben hier ausgeführt, dass in Ihrer Beschwerde jetzt beim OLG-Entscheid die Leibesvisitierung sozusagen für rechtens erklärt wurde. Uns liegt hier eine Stellungnahme der Landespolizeidirektion Wien vor, unterfertigt von Herrn Chefinspektor Christian Huber, der sagt: „Eine Durchsuchung der Person wurde nicht durchgeführt.“

Haben Sie eine Erklärung, warum das hier bestritten wird?

N. B. (BVT): Nein.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Auf der zweiten Seite findet sich ein E-Mail, unterfertigt von Frau Schmudermayer, die sagt: „Er behauptet, es habe eine Personsdurchsuchung gegeben, diese wäre aber im Hinblick darauf, dass er nicht Beschuldigter ist, rechtswidrig gewesen.“ – Das ist auch bemerkenswert. Aber Sie haben keine Erklärung für diesen Widerspruch?

N. B. (BVT): Nein, habe ich keine. Ich kann nur sagen, ich bin die Stiegen raufgekommen, und oben ist eine Person gestanden. Bevor ich in den Wohnraum gehen konnte, bin ich angehalten worden und habe meine Gegenstände - -, beziehungsweise, ob ich gefährliche Gegenstände in meiner Hose eingesteckt habe.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das Gericht hat festgestellt, es gab sie, diese Leibesvisitierung. Sonst hätten sie ja nicht sagen können, sie war rechtens.

N. B. (BVT): Das habe ich gesagt. Wenn die aber sagen, Nein, das ist es nicht - - Das Gericht hat aber dann quasi gesagt, das OLG, dass die Kriminalpolizei zum Eigenschutz mehr oder weniger das machen darf, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Danke sehr.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals. Damit ist auch die dritte Fragerunde beendet, und ich frage den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson hat.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Das ist der Fall, ja bitte.

Vorsitzende Doris Bures: Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich komme zurück auf das Beschwerdemail an Pilnacek. (Auskunftsperson N. B. (BVT): Ja!) Es liegt uns ja schon vor. „Mir [...] war nicht bewusst was alles möglich ist, wenn die richtigen Leute die Strippen ziehen und die Staatsanwaltschaften nur mehr mit Scheuklappen arbeiten, ohne Prüfung der erhaltenen Angaben.“

Meine Frage dazu: Wer sind „die richtigen Leute“?

N. B. (BVT): Na ja, da könnte ich sagen, ein paar berühmte Sätze verwenden, quasi von der Achse der Mächtigen. Das sind natürlich diese Personen, die keinen mehr vor sich haben.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Na können Sie Namen nennen? Ich brauche keine philosophischen Abhandlungen, sondern: Man muss „die richtigen Leute“ kennen. Wen muss man kennen?

N. B. (BVT): Dass so etwas geht?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja.

N. B. (BVT): Na ja. Ich will jetzt nicht den Herrn Innenminister da beschuldigen, dass er das gemacht hat, oder den Herrn Goldgruber oder den Herrn Lett, der die Zeugen zur WKStA gebracht hat. Es liegt mir fern, aber es legt den Verdacht nahe, dass diese die Strippenzieher sind und hier die WKStA missbraucht haben, die als unabhängige Behörde, die mehr oder weniger die Befugnis hat, hier Anordnungen auszustellen und gleichzeitig Hausdurchsuchungen zu genehmigen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Zweite Frage: Wieso arbeitet die Staatsanwaltschaft mit „Scheuklappen“?

N. B. (BVT): Da ja nur belastendes Material gesucht worden ist. Da beziehe ich mich auf den Hinweis, dass ich Herrn Mag. Purkart gesagt habe, ich war im Tatzeitraum von 2014 bis September 2015 nicht im BVT beschäftigt, und es wäre mir nicht möglich gewesen, diese Daten zu kopieren oder zu löschen oder irgendwem zu geben. Und das ist einfach, ja - - Der hat zwar seine Oberstaatsanwältin angerufen, und die hat gesagt: Weitermachen! Also es ist nur in eine Richtung ermittelt worden, nur Belastendes gesucht worden und nichts Entlastendes.

Wenn hier, sage ich einmal, rechtens gehandelt worden wäre, dann hätte die Frau Oberstaatsanwältin sagen müssen, wir brechen die Hausdurchsuchung ab, der Herr N. B. (BVT) war nicht da, der kann das nicht gemacht haben. Aber das ist eben nicht passiert. Darum dann mein E-Mail an den Herrn Generalsekretär.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke vielmals.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Strauss.

Ich erkläre nun die Befragung für beendet. Herr N. B. (BVT), ich bedanke mich, dass Sie dem Ausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung gestanden sind.