77/KOMM XXVI. GP
Kommuniqué
des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)
Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson D. S. (EGS) in der 4. Sitzung vom 4. September 2018
Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 15. Sitzung am 7. November 2018 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, P) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VOUA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson D. S. (EGS) zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.
Wien, 2018 11 07
Gabriela Schwarz Doris Bures
Schriftführerin Vorsitzende
BVT-Untersuchungsausschuss

Stenographisches Protokoll
4. Sitzung/medienöffentlicher Teil
Dienstag, 4. September 2018
Gesamtdauer der 4. Sitzung
10.03 Uhr – 18.58 Uhr
Lokal 7
Befragung der Auskunftsperson Bezirksinspektor D. S. (EGS)
Vorsitzende Zweite Präsidentin Doris Bures: Herr Dr. Strauss, ich ersuche Sie, gleich die Belehrung der Auskunftsperson über ihre Rechte und Pflichten vorzunehmen.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Es liegt mir ein Datenblatt vor. Ist das okay, das sind die richtigen Daten? (Die Auskunftsperson bestätigt die Richtigkeit der Daten.) Dieses Datenblatt wird auch der Vertrauensperson übergeben.
Sehr geehrte Auskunftsperson, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, dem BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zum Beweisthema 3, Hausdurchsuchungen, einvernommen, angehört.
Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Ich hebe daraus hervor: Sie können bei einzelnen Fragen, die Ihre Privatsphäre oder die Privatsphäre Ihrer Angehörigen betreffen oder wenn es für Sie oder Ihre Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nach sich ziehen würde, die Aussage verweigern. Sie können weiters die Aussage verweigern, wenn die Beantwortung der Frage für Sie oder Ihre Angehörigen einen unmittelbaren bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteil nach sich ziehen, wenn die Beantwortung der Frage eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit verletzen oder wenn ein Kunst- oder Geschäftsgeheimnis offenbart würde, sofern Sie nicht von der Pflicht zur Geheimhaltung gültig entbunden wurden. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Sie haben das Recht, sich während Ihrer Befragung mit dem Verfahrensanwalt zu beraten. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit, Ihrer Person oder Dritter dies gebieten, wenn der Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder zur Erlangung einer wahrheitsgemäßen Aussage erforderlich wäre. Öffentlich Bedienstete dürfen sich bei der Befragung nicht auf die Verpflichtung zur Geheimhaltung berufen.
Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht, die Sie jetzt nach dem Informationsordnungsgesetz trifft, hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung. Kopien, Notizen, Auszüge und Übersetzungen dürfen weder von der Auskunftsperson noch von der Vertrauensperson angefertigt werden.
Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll.
Sie haben eine Vertrauensperson mitgebracht; auch Ihre Vertrauensperson habe ich zu belehren, obwohl sie als Anwältin das alles sicher weiß: Gemäß § 46 Abs. 2 Verfahrensordnung habe ich Sie über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Aussage zu belehren. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch Fälschung eines Beweismittels oder der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels mit dem Vorsatz, es im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu gebrauchen, ist strafbar, und zwar auch für an der Tat Beteiligte.
Aufgabe der Vertrauensperson ist die Beratung der Auskunftsperson, Sie dürfen jedoch keine Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgeben oder anstelle der Auskunftsperson antworten. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- oder Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson können Sie sich unmittelbar an mich oder den Verfahrensanwalt wenden.
Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet.
Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer voraussichtlich als Auskunftsperson im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu laden ist, wer die Auskunftsperson bei Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte und wer Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgibt oder anstelle der Auskunftsperson antwortet.
Jetzt wende ich mich an die Auskunftsperson. Als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Wollen Sie das tun? Ich nehme an, das wollte die Frau Vorsitzende Sie jetzt fragen.
Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Strauss.
Sie haben schon kurz mitgeteilt, dass Sie gerne von diesem Recht Gebrauch machen möchten.
D. S. (EGS): Nein.
Vorsitzende Doris Bures: Nein? Dann habe ich das missverstanden, Entschuldigung. Sie machen nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch, damit kommen wir gleich zur Erstbefragung. Diese führt der Verfahrensrichter durch. – Bitte, Herr Dr. Strauss.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Was machen Sie derzeit beruflich?
D. S. (EGS): Ich bin Polizist bei der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität im Bereich des Eigentums, also in der Eigentum-2-Gruppe.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Können Sie kurz die Kernaufgaben, Kernkompetenzen Ihrer Einheit skizzieren?
D. S. (EGS): Grundsätzlich sind wir im Assistenzbereich angesiedelt, sprich im Assistenzdienst. Wir haben grundsätzlich vier Gruppen. Es gibt zwei Suchtgiftgruppen, zwei Eigentumsgruppen, und dementsprechend ist auch die Aufteilung unserer Aufgaben. Der Eigentumsbereich umfasst vom Taschendiebstahl über Raub bis zum Einbruch, es kann aber auch um andere Delikte wie Betrug, bis zum Mord gehen; und der Begriff Suchtgiftbereich ist selbsterklärend.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Kommt es häufig vor, dass die EGS von der Staatsanwaltschaft zur Unterstützung bei Hausdurchsuchungen herangezogen wird?
D. S. (EGS): Durchaus, ja, vor allem im Suchtgiftbereich.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ist Ihnen bekannt, warum die EGS mit der Durchführung der Hausdurchsuchung im BVT beauftragt wurde?
D. S. (EGS): Nein.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Inwiefern waren Sie an der Hausdurchsuchung am 28.2.2018 betreffend das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, BVT, beteiligt?
D. S. (EGS): Ich war grundsätzlich dahin gehend beteiligt, dass ich für die Sicherstellung in einem Raum zuständig war. Wir haben das zusammen mit den IT-Technikern und der Steuergruppe durchgeführt.
Ich nehme an, dass ich deswegen heute da bin, weil ich diesbezüglich im Endeffekt einen Amtsvermerk gelegt habe, um das Ganze quasi zu dokumentieren.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie genau waren Sie über das Ausmaß der Hausdurchsuchung informiert?
D. S. (EGS): Entschuldigung, wie meinen Sie das?
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: War Ihnen bekannt, dass parallel Hausdurchsuchungen zum Beispiel an Privatadressen von BVT-Mitarbeitern stattgefunden haben?
D. S. (EGS): Ja, das war mir schon bekannt.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Woher?
D. S. (EGS): Wir haben das bei der Einsatzbesprechung durchgeplant, da sind die einzelnen Aufgaben umrandet worden.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gab es eine Einsatzbesprechung?
D. S. (EGS): Ja, es gab eine Einsatzbesprechung am 27.2., ich muss die Zeit schätzen, circa von 18 bis 20 Uhr. Da wurde quasi eine Vorbesprechung gemacht.
Es ist uns das erste Mal als Dienstführenden mitgeteilt worden, worum es geht, nämlich dass es am nächsten Tag zu einer Hausdurchsuchung beim BVT kommen wird. Wir haben einen Grundplan zu erörtern versucht, wie wir die Hausdurchsuchung durchführen wollen, und dabei habe ich eben auch erfahren, dass es gleichzeitig zu anderen Hausdurchsuchungen kommen könnte.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wer war alles dabei? Wie viele Leute waren Sie da?
D. S. (EGS): Es waren alle Dienstführenden plus dem Einsatzleiter Oberst Preiszler. Wir haben pro Gruppe vier bis fünf Dienstführende. Ich sage einmal, es werden ungefähr 15 Leute anwesend gewesen sein.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie nicht nur einen Einsatzplan, sondern auch einen Lageplan gehabt?
D. S. (EGS): Lageplan hatten wir keinen. Wir haben uns mit Google Maps beholfen.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie genau waren Sie über das Ausmaß der Hausdurchsuchung informiert?
D. S. (EGS): Ich kann das sagen, was in meinem Raum geschehen ist. Viel mehr kann ich, glaube ich, nicht wiedergeben.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie haben Sie beziehungsweise hat sich die Gruppe Zutritt in die Räumlichkeiten des BVT verschafft?
D. S. (EGS): Dafür war ein eigenes Team zuständig. An dem Team war ich nicht beteiligt, deshalb schlage ich vor, dass Sie die daran Beteiligten fragen sollten.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sie können ja sagen, dass Sie es nicht wissen, kein Problem.
Wissen Sie oder können Sie sagen, ob bei dieser Zutrittsverschaffung Gewalt angewendet wurde?
D. S. (EGS): Kann ich nicht sagen.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie waren Sie gekleidet?
D. S. (EGS): In Zivil, also, salopp gesagt, normales Straßenoutfit, und zusätzlich haben wir uns, als wir die Räumlichkeiten betreten haben, die Überziehwesten, also die ganz normale Kripogarnitur, umgehängt.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Ausrüstung wurde sonst mitgeführt?
D. S. (EGS): Die normale Standardausrüstung: Glock 19 und Taser haben wir normalerweise auch bei uns, zusätzlich die Funkgarnituren, also die klassischen Sachen.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Dokumente, Akten und elektronische Speichermedien wurden beschlagnahmt?
D. S. (EGS): In meinem Büro: Festplatten und Memorysticks, also – wie heißt das? (Rufe: USB-Sticks!) –, USB-Sticks.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Vorkehrungen wurden vor Ort getroffen, um die Daten und Dokumente entsprechend einer Klassifizierung und den Geheimhaltungsvorschriften zu behandeln?
D. S. (EGS): In meinem Raum war die Steuergruppe zuständig, und da wurden jeder einzelne Datenträger, jede einzelne Festplatte mit quasi eigenen Codes versehen und dann entsprechend dokumentiert. Das geschah auch im Beisein von BVT-Mitarbeitern.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Noch einen Schritt zurück: Wann haben Sie zum ersten Mal davon erfahren, dass eine Hausdurchsuchung im BVT stattfinden soll?
D. S. (EGS): Am 27. Februar, zwischen 18 Uhr und 18.30 Uhr.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Also am Tag davor, bei dieser Einsatzbesprechung?
D. S. (EGS): Ja genau, richtig.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sie waren vorher also nicht informiert?
D. S. (EGS): Nein.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie werden Einsätze und Einsatzplanungen innerhalb der EGS schriftlich festgehalten?
D. S. (EGS): Es wird im Nachhinein dokumentiert beziehungsweise kommt es immer darauf an. Es gibt auch Großeinsätze wie das Donauinselfest, wofür man schon eigene Einsatzpläne hat, aber das ist unterschiedlich. Es gibt Ad-hoc-Amtshandlungen und Amtshandlungen, die länger geplant sind.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gibt es eine Dokumentation zur Berichtspflicht?
D. S. (EGS): Ja, natürlich.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wo befinden sich diese Dokumentationen?
D. S. (EGS): Diese sind bei der Staatsanwaltschaft.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke.
*****
Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals für die Erstbefragung!
Damit kommen wir zur ersten Fragerunde, und es beginnt Herr Abgeordneter Jenewein.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Herr Revierinspektor! – Ist das richtig? (Auskunftsperson D. S. (EGS): Bezirksinspektor, mittlerweile!) – Herr Bezirksinspektor, wie lange sind Sie schon bei der Einsatzgruppe tätig?
D. S. (EGS): Seit ziemlich genau vier Jahren, also seit September 2014.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich brauche jetzt keine genaue Anzahl, aber so im Schnitt, wie oft waren Sie bei Hausdurchsuchungen dabei? Kommt das öfter vor oder eher ein bisschen seltener?
D. S. (EGS): Ich persönlich sage, so zehn bis 15 im Jahr im Eigentumsbereich; im Suchtgiftbereich ist die Zahl weitaus höher. Ich persönlich: zehn bis 15 im Jahr, hätte ich so circa geschätzt.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte nur zusammenfassen, weil vorhin die Frage bezüglich der Einsatzbesprechung gekommen ist, dass diese betreffend die Möglichkeit, dass am nächsten Tag eine Hausdurchsuchung ist, am Vorabend stattgefunden hat. Ist es eigentlich ein normales Prozedere, dass man davon am Vorabend informiert wird? Oder ist es manchmal so, dass Sie schon früher informiert sind? Oder kommt es auch vor, dass Sie die Information am selben Tag bekommen? Kann man diesbezüglich irgendein Muster entdecken, oder ist das immer unterschiedlich? Wie würden Sie das einschätzen?
D. S. (EGS): Ich würde sagen, immer unterschiedlich, so wie die Amtshandlungen auch immer unterschiedlich sind und bei uns natürlich das meiste doch ad hoc passiert. Wenn man beispielsweise einen Einbrecher einsperrt und weiß, wo er nächtigt, dann kann man nicht vorher planen, wann und wie man die Hausdurchsuchung durchführt. – Also eher ad hoc, würde ich sagen.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Verstehe.
Wenn Sie sich an diesen 28. Februar zurückerinnern: Können Sie mir kurz schildern, was Sie noch besonders in Erinnerung haben? Wenn Sie an diesen Tag zurückdenken: War da irgendetwas Besonderes, irgendetwas Außergewöhnliches, oder war das im Großen und Ganzen ein Einsatz, wie Sie ihn schon öfter erlebt haben?
D. S. (EGS): Ich wüsste jetzt nicht irgendetwas Spezielles, was besonders wäre. Wir haben schon mehrere spektakuläre Einsätze in meiner Laufbahn gehabt.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wenn Sie bei einer Hausdurchsuchung sind, machen Sie dann immer Dokumentationen darüber? Schreiben Sie da immer Aktenvermerke? Wie schaut das aus? Wie wird das dokumentiert? Können Sie uns dazu ein bisschen etwas mitteilen?
D. S. (EGS): Grundsätzlich gibt es, wenn es zu Sicherstellungen kommt, Sicherstellungsprotokolle. Nachher werden Berichte geschrieben, erstens im Sinne von Amtsvermerken, und in weiterer Folge natürlich Abschlussberichte durch die sachbearbeitenden Gruppen. Dadurch, dass wir die meisten Akte nicht fertig bearbeiten, sind für uns meist Amtsvermerke und Sicherstellungsprotokolle das Wesentliche.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Alles klar.
Sie haben vorhin erklärt, dass diese Hausdurchsuchung in Zivil stattgefunden hat. Ist das bei Ihnen normal? Findet das meistens in Zivil statt, oder machen Sie das auch uniformiert? Kommt es auch vor, dass Sie bei Hausdurchsuchungen beziehungsweise in Ihrer sonstigen beruflichen Tätigkeit uniformiert sind? Sie sind ja hauptsächlich auf der Straße tätig. Sind Sie da meist oder immer in Zivil, oder sind Sie auch manchmal uniformiert?
D. S. (EGS): Wir sind ausschließlich in Zivil.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie sind ausschließlich in Zivil.
Ich frage Sie das deshalb, weil in den verschiedensten Zeitungsmeldungen im Nachfeld dieser Hausdurchsuchung ja davon geschrieben wurde, dass dort Uniformierte mit Sturmhauben und Sturmgewehren und bis an die Zähne bewaffnet eingefallen sind. Können Sie sich vorstellen, wie es zu einer solchen Beschreibung kommen kann?
D. S. (EGS): Eigentlich nicht, nein.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie können sich das nicht vorstellen. Ich kann mir das eigentlich auch nicht vorstellen.
Wenn Sie jetzt an diesen Einsatz am 28. Februar zurückdenken: Sie haben gesagt, dass Sie für ein Zimmer zuständig waren beziehungsweise in einem Zimmer waren. Was für ein Zimmer war das, und was haben Sie da getan? Waren Sie allein, oder war noch jemand bei Ihnen? Können Sie uns ein bisschen etwas sagen? In welchem Zimmer waren Sie, und was war dort drinnen Ihre Aufgabe?
D. S. (EGS): Ich erkläre das einmal grundsätzlich: Ich war damals schon als Dienstführender eingesetzt. Jedes Zimmer, welches durchsucht wurde und wo Sicherstellungen stattgefunden haben, ist quasi an einen Dienstführenden übergeben worden. Ich war damals für das Zimmer - - Ich muss Ihnen ehrlich sagen, die Zimmernummer habe ich mir nicht gemerkt.
Das Büro des Herrn war unbesetzt, und wir haben uns deswegen natürlich eine Vertrauensperson beziehungsweise andere Anwesende des BVT zur Durchsuchung dazugeholt. Das hat so stattgefunden, dass wir, weil wir ja die Sicherstellung von Festplatten nicht selber durchführen und da auch sicherlich nicht das nötige Know-how hätten, IT-Techniker dabei gehabt haben, die die Erstsicherstellung der Festplatten durchgeführt haben. Wir haben dann in weiterer Folge das Büro nach Datenträgern durchsucht, auch da wieder im Beisein von BVT-Mitarbeitern, haben diverse Memorysticks, USB-Sticks gefunden; die wurden in weiterer Folge dann von den Technikern beziehungsweise der Steuerfahndung sichergestellt.
Abschließend: Im Endeffekt ist die Dokumentation im Beisein von BVT-Mitarbeitern, der Steuergruppe, IT-Technikern und von mir durchgeführt worden, quasi die Gegenzeichnung.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Damit ich das richtig verstehe, möchte ich das so zusammenfassen: Sie selbst haben da drinnen die technischen Geräte höchstens durchsucht und haben geschaut, wo Festplatten sind. Die Sicherstellung und die Verwahrung haben aber nicht Sie, sondern andere Personen vorgenommen.
D. S. (EGS): Richtig.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): War dabei bei Ihnen öfters auch die Staatsanwaltschaft vor Ort? Ist die Staatsanwältin vorbeigekommen? Wie kann man sich das vorstellen?
Ich war noch nie bei einer Hausdurchsuchung dabei, ich tue mir schwer, mir das vorzustellen. Ich nehme an, die Staatsanwältin kann nicht gleichzeitig in allen Räumen sein. Wir haben heute gehört, dass dann später noch ein Staatsanwalt dazugekommen ist. Wie tauscht man sich da aus? Sagt man da: Moment, wir haben jetzt noch etwas gefunden, darüber muss ich jetzt Meldung erstatten!? Können Sie mir einen kurzen Abriss geben, wie das operativ umgesetzt wird?
D. S. (EGS): Wie vorher erwähnt, hat die Erstsicherung durch die Techniker stattgefunden. Wie Sie richtig sagen, die Staatsanwältin konnte nicht in jedem Büro gleichzeitig sein, aber sobald wir irgendetwas gefunden haben, was relevant war, haben wir Rücksprache mit dem Techniker gehalten, beziehungsweise hat in weiterer Folge hat er oder haben wir mit der Staatsanwältin Rücksprache gehalten.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Die Durchsuchung ist also vorangegangen, es wurde sichergestellt, und Sie waren dabei. Sie haben gesagt, dass auch Vertrauenspersonen des BVT dabei waren, das heißt, es waren aus dem Haus Leute dabei, die beobachtet haben, was da passiert.
Wissen Sie, ob das, was von Ihnen sichergestellt wurde, dokumentiert wurde, nämlich nicht nur von der Staatsanwaltschaft, sondern auch vom BVT? Haben die Leute vom BVT Listen geführt, haben die da mitgeschrieben? Wie hat das ausgeschaut? Oder sind die nur dabeigestanden und haben zugeschaut?
D. S. (EGS): Sie sind dabeigestanden und haben zugesehen, haben aber von uns natürlich auch die Sicherstellungsprotokolle als Kopie erhalten; und ich habe die anwesenden Personen in meinem Amtsvermerk auch mit Namen dokumentiert.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Der Amtsvermerk ist bekannt.
Können Sie mir kurz schildern, wie es in dem Raum, als Sie ihn betreten haben, ausgeschaut hat? War zusammengeräumt, war er in Unordnung, war das übersichtlich? War für Sie klar ersichtlich, worum es geht, oder mussten Sie sich erst orientieren? Wie groß war der Raum? War das ein kleines Büro mit 15 Quadratmetern, oder war das Büro größer? Wie hat es da drinnen ausgeschaut?
D. S. (EGS): Es war ein relativ kleines Büro mit mehreren Bildschirmen – wobei nicht alle Bildschirme, glaube ich, benutzt wurden –, diversen Festplatten und auch anderer Hardware in verschiedenen Schränken und Laden. Im Schreibtisch, im Ladenbereich rechts waren zum Beispiel auch mehrere USB-Sticks aufzufinden. Grundsätzlich: kein überaus unordentlicher Eindruck, ein normaler Arbeitsplatz im IT-Bereich, hätte ich mir so vorgestellt.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Nach welchem System sind Sie vorgegangen? Hatten Sie prinzipiell den Auftrag, sämtliche Datenträger sicherzustellen? Waren diese beschriftet? Hat irgendjemand darauf geschaut, zum Beispiel die Staatsanwältin, worum es sich handelt? Hat jemand gesagt: Das lassen wir da beziehungsweise das nehmen wir mit!? Oder hattet ihr den Auftrag, alles mitzunehmen? Wie ist das abgelaufen?
D. S. (EGS): Ich habe zum Beispiel das, was für uns wie Datenträger ausgesehen hat, aufgelegt, und der Techniker hat nach Rücksprache mit der Staatsanwältin entschieden: Das ist relevant, das ist nichts! Ich habe zum Beispiel auch nicht unbedingt eine Ahnung, was alles ein Datenträger sein könnte und was nicht; es war also immer in Rücksprache mit dem Techniker beziehungsweise dann mit der Staatsanwältin.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wissen Sie, woher der Techniker kam? War das ein Techniker von der Staatsanwaltschaft? War er aus dem Finanzministerium? Oder war das ein Externer? Haben Sie dazu Wahrnehmungen? Wissen Sie das, oder wissen Sie das nicht?
D. S. (EGS): Nein.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Hatten Sie, als Sie da hineingegangen sind, auch Zugang zu Dokumenten? Sind in dem Büro irgendwelche Aktenordner mit irgendwelchen Beschriftungen gestanden, wo man gesagt hat: Okay, da sind die Festplatten, da sind USB-Sticks, und da ist ein Aktenschrank voll mit Akten. Hatten Sie Zugang zu Dokumenten in diesem Büro?
D. S. (EGS): Es gab Ordner, aber die Ordner haben uns nicht interessiert.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Es war also nicht Ihr Auftrag, Ordner anzusehen?
D. S. (EGS): Genau. Unsere einzige Aufgabe waren Datenträger.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Meine nächste Frage würde sich nämlich darauf beziehen: Sie hatten also keinen Zugang zu klassifizierten Dokumenten?
D. S. (EGS): Nein.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wir haben immer wieder die Aussage gehört, dass es dort ziemlich chaotisch abgegangen ist. Können Sie jetzt rückblickend sagen, worauf sich das bezogen haben kann? Hatten Sie den Eindruck, dass das eine chaotische Hausdurchsuchung war? Oder war das eine Hausdurchsuchung, wie in Ihrem Bereich halt Hausdurchsuchungen ablaufen?
D. S. (EGS): Ich würde das eine ganz normale Hausdurchsuchung nennen.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wir haben nämlich heute auch gehört, dass manche Leute gesagt haben, sie haben sich im Zuge dieser Hausdurchsuchung genötigt gefühlt. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass irgendjemandem Gewalt angedroht wurde oder dass irgendjemand zu irgendetwas genötigt wurde?
D. S. (EGS): Nein.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass diese USB-Sticks, Festplatten und alles, was sichergestellt wurde, dann von der Staatsanwaltschaft abtransportiert wurden? Oder wer hat das abtransportiert?
D. S. (EGS): Das war in weiterer Folge auch unsere Aufgabe. Im Beisein der Staatsanwältin wurde das dann in ihre Räumlichkeiten verbracht.
Vorsitzende Doris Bures: Eine kurze Frage noch, weiter dann in der zweiten Runde.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Meine letzte Frage: Das heißt, Sie können sagen, vom Beginn der Sicherstellung bis zum Abtransport war die Kette von der Staatsanwaltschaft begleitet?
D. S. (EGS): Ja. (Abg. Jenewein: Danke!)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir wissen aus einer Antwort des Innenministers Kickl in der zweiten Sondersitzung, dass Oberst Preiszler schon eine Woche vor der Hausdurchsuchung von deren Vornahme informiert wurde, das heißt, er wurde informiert, dass hier die EGS-Einheit einschreiten soll. Sie haben gesagt, dass Sie die Einsatzbesprechung am 27.2. hatten und erst bei dieser informiert wurden, dass beim BVT eine Hausdurchsuchung stattzufinden hat.
Meine Frage lautet: Wann haben Sie die Einladung zu dieser Einsatzbesprechung erhalten?
D. S. (EGS): Das war auch relativ spontan. Wir wären, glaube ich, bis 19 Uhr im Dienst gewesen, und da kam eben die Info, dass sich alle Dienstvorgesetzten um 18 Uhr in den Räumlichkeiten unseres Büros einzufinden haben.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Per E-Mail?
D. S. (EGS): Nein, Anruf. (Ruf: Mündlich?) – Ja, also - -, müsste ich jetzt - - (Abg. Krisper: Ist das üblich?) Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass wir angerufen wurden beziehungsweise die meisten eh in ihren Büros waren.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist das üblich, per Telefon zu einer - -
D. S. (EGS): Ja, bei spontanen Einsatzbesprechungen. Wie soll man sonst - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie viele Personen wurden da telefonisch herbeigerufen? Wie viele waren Sie bei der Besprechung?
D. S. (EGS): Wie ich vorher schon gesagt habe: Ich schätze, maximal 15, aber genau weiß ich das nicht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es waren ja mehr Beamte im Einsatz. Wann war für diese die Einsatzbesprechung?
D. S. (EGS): Es waren am Vortag nur die dienstführenden Beamten, sprich E 2, anwesend.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da waren alle anwesend, unter den 15?
D. S. (EGS): Ich habe keine Liste, wer krank oder im Urlaub war, tut mir leid.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was war der Inhalt der Besprechung?
D. S. (EGS): Es war die Erstinformation durch Oberst Preiszler, dass wir am nächsten Tag die Hausdurchsuchungen durchführen werden und uns quasi zusammen überlegen, wie wir diese Hausdurchsuchung durchführen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): War ein Element der Überlegungen auch, wie die Daten transportiert werden? Wir wissen ja, dass sie teilweise in Sackerln und spontan mit Behältern, die vor Ort im BVT vorzufinden waren, abtransportiert wurden und es da anscheinend keine Vorbereitung von der einschreitenden Einheit gab.
D. S. (EGS): Das ist nicht besprochen worden, nein.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie haben Sie Oberst Preiszler ‑ ‑ (Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Vorsitzende Doris Bures: Ist das jetzt eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung? (Abg. Krainer: Nein!) – Was ist das dann? (Abg. Krainer: Die Vertrauensperson darf nicht von sich aus die Auskunftsperson ansprechen, weil ... sie damit die freie Aussage in irgendeiner Form beeinträchtigen könnte!)
Ich bitte, dass die Vertrauensperson und der Verfahrensanwalt das einmal ganz kurz besprechen. In der Verfahrensordnung ist die Beratung der Auskunftsperson durch die Vertrauensperson ja klar geregelt, aber nicht näher, was diese Fragen betrifft. Es ist so, dass wir es in der Praxis so halten, dass sich die Auskunftsperson jederzeit an die Vertrauensperson wenden kann, und in der Regel nicht umgekehrt. Ich würde aber bitten, dass Sie das ganz kurz miteinander besprechen. (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson. – Verfahrensrichter Strauss: Entschuldigen Sie, so geht das überhaupt nicht! – Abg. Jenewein: Zur Geschäftsbehandlung!) – Jetzt bin ich am Wort.
Ganz klar ist, dass die Vertrauensperson keine Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgeben kann und hier auch nicht Fragen zu beantworten hat – das tut ausschließlich die Auskunftsperson. Jetzt ersuche ich, diese Beratung vorzunehmen, und wenn es gewünscht ist, führen wir danach eine Geschäftsbehandlungsdebatte durch. In diesem Fall würde ich dann darum bitten, dass die Medienvertreter den Raum verlassen, weil Geschäftsbehandlungsdebatten nicht medienöffentlich sind.
Ich unterbreche die Sitzung ganz kurz zur Beratung der Auskunftsperson mit dem Verfahrensanwalt und der Vertrauensperson.
Die Sitzung ist kurz unterbrochen.
*****
(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 17.31 Uhr unterbrochen und um 17.32 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)
*****
17.32
Vorsitzende Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Nach einem kurzen Gespräch mit dem Verfahrensanwalt und dem Verfahrensrichter, glaube ich, sind diese Frage und die Vorgangsweise für die weitere Befragung geklärt.
Es gibt den Wunsch, noch einmal darauf hinzuweisen, dass es für die Auskunftsperson wichtig ist, Unterlagen, auf die Bezug genommen wird, vor sich zu haben, und wir die Vereinbarung haben, dass diese Unterlagen in fünffacher Ausführung zur Verteilung gelangen.
Ich frage Sie, ob jetzt noch jemand das Wort wünscht oder ob wir in der Befragung fortfahren können.
Wenn wir in der Befragung fortfahren können, dann sind Sie, Frau Abgeordnete Dr.in Krisper, jetzt weiter am Wort. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie sagen selber, bei Ihnen ist alles immer recht spontan. Sie sind oft im Einsatz. Ich möchte hinterfragen, dass ganz kurzfristig so viele per Telefonat abrufbar waren.
Können Sie bitte genau schildern, wo Sie waren, als Sie von der Einsatzbesprechung erfahren haben und dazu eingeladen wurden, auf welchem Weg, warum die anderen verfügbar waren, wie der Dienstplan ausschaut, warum das geht, dass alle gleich da sind, obwohl sie eigentlich oft unterwegs sind? Bitte klären Sie mich auf! Ich verstehe die Logik in der Chronologie nicht.
D. S. (EGS): Worauf soll ich jetzt zuerst antworten? Gehen wir es einzeln durch, bitte!
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wo waren Sie, als Sie zur Einsatzbesprechung eingeladen wurden?
D. S. (EGS): Das ist sechs Monate her. Ich glaube, im Büro, aber ich möchte mich da nicht festlegen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auf welchem Wege wurden Sie eingeladen?
D. S. (EGS): Auch wie vorhin erwähnt (Abg. Krisper: Sie können sich nicht erinnern?), ich glaube telefonisch, aber es kann auch sein, dass es mir mein Gruppenführer gesagt hat. Das kann ich nicht sagen.
Schauen Sie, wir haben ja mehrere Einsatzbesprechungen, generell, und das ist sechs Monate her. (Abg. Krisper: Rückblickend war das ein besonderer Einsatz, denke ich!) – Bitte?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Rückblickend war das ein besonderer Einsatz, denke ich.
Zum Inhalt der Einsatzbesprechung: Können Sie genauere Angaben machen, als dass Sie etwas besprochen haben, denn anscheinend haben Sie die Umsetzung der Hausdurchsuchung nicht besprochen. Sie haben sich über Google Maps informiert, wo Sie hinfahren. Was wurde besprochen?
D. S. (EGS): Es ist grundsätzlich mit Google Maps die Örtlichkeit von außen betrachtet worden. Wo gibt es Sicherheitsschleusen? Wie kommt man rein? Da wir dann nicht wirklich viel Ahnung gehabt haben, wie es drinnen in dem Gebäude ausschaut, weil wir alle dort nicht Dienst gemacht haben, haben wir dann Revierinspektor W. R. (EGS) zu der Besprechung dazugeholt, welcher dann als Einziger nicht dienstführender Beamter bei der Besprechung war, weil er zuvor im BVT Dienst gemacht hat und sich auch örtlich ausgekannt hat, wie es dort ungefähr ausschauen wird. Mit Kollegen W. R. (EGS) sind wir dann draufgekommen, dass es diese Sicherheitsschleuse gibt. In diese Sicherheitszentrale – quasi – muss man reinkommen, dass man diese Mastercard bekommt, und mit dieser Masterkeycard kommt man dann in die weiteren Räumlichkeiten.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie lange hat Ihre Einsatzbesprechung gedauert?
D. S. (EGS): Ungefähr zwei Stunden, schätze ich.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist der ganze Inhalt, an den Sie sich erinnern?
D. S. (EGS): Ja. Nein, ich kann auch gerne - - (Abg. Krisper: Ja, bitte!)
Es wird ja länger diskutiert, ein Plan erörtert, wie man da jetzt wirklich reinkommen könnte, wo es noch Ausgänge gibt. Das dauert ja alles eine Zeit. Es ist dann eben auch Kollege W. R. (EGS) - -, der uns noch detaillierter sagen konnte, in welchem Bereich sich die Sicherheitszentrale befindet und so weiter. Da ist eben dann die Grundidee entstanden oder geschmiedet worden, wie man vielleicht mit einem Trick in die Sicherheitszentrale reinkommt. Dieser Trick wurde am nächsten Tag auch noch mit der Staatsanwältin besprochen und im Endeffekt dann so durchgeführt.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum hat man diesen Trick angewandt?
D. S. (EGS): Weil es ja quasi vom Grund her rein darum gegangen ist, dass eine Fernlöschung der Daten möglich wäre; deswegen mussten wir so schnell wie möglich die betreffenden Büros sichern und dort beweissichernd vorgehen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kam es schon öfters vor, dass die EGS nach Ihrer Wahrnehmung und Ihrem Wissen bei Einsätzen bei Behörden, bei Hausdurchsuchungen bei Behörden, eingesetzt wurde?
D. S. (EGS): Nein.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kam es nach Ihrer Wahrnehmung schon vor, dass die EGS bei Hausdurchsuchungen im Auftrag der WKStA eingesetzt wurde?
D. S. (EGS): Nein.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Kollegen berichtet, dass es je der Fall gewesen wäre?
D. S. (EGS): Nein.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Welche schriftlichen Korrespondenzen – auch WhatsApp, SMS – gab es zwischen Ihnen in der Gruppe mit Oberst Preiszler? Was ist Ihnen bekannt?
D. S. (EGS): Es gab sonst keine weiteren schriftlichen Korrespondenzen. Es gab auch keinen Einsatzplan – quasi schriftlich – vom 27. und - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist das üblich?
D. S. (EGS): Durchaus, ja; wie gesagt: bei Ad-hoc-Einsätzen durchaus.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hatten Sie eine Ramme im Auto dabei?
D. S. (EGS): Ja.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber sie wurde nicht zum Einsatz gebracht?
D. S. (EGS): Nein. (Abg. Krisper: Danke!)
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wir wissen ja durch eine Antwort des Innenministers im Parlament, dass am 21. Februar klar war, dass die EGS - -, dass diese Hausdurchsuchung in diesem Sinn vorbereitet werden soll.
Jetzt gehen wir es ein bisserl genauer durch: Haben Sie irgendwelche Hinweise auf irgendwelche Vorplanungen vor der jetzt geschilderten Dienstbesprechung am Abend des 27. Februar? Hat es irgendwelche Vorbereitungshandlungen in der EGS gegeben?
D. S. (EGS): Nein.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Okay, und der einzige Plan – wenn ich Sie richtig verstanden habe –, auf die man sich gestützt hat, war aus Google Maps.
D. S. (EGS): Und die Schilderungen vom Kollegen.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Dazu kommen wir noch, aber Sie haben Google Maps gesagt. Wenn man sich Google Maps anschaut, dann sieht man - - Sie wissen ja, es gibt zwei Eingänge zum BVT. Können Sie diese Eingänge schildern? War das am Abend des 27.2. klar, dass es zwei Eingänge gibt?
D. S. (EGS): Ja, der Haupteingang – nenne ich jetzt einmal so – mit der Sicherheitsschleuse und die Ein- und Ausfahrten für die Fahrzeuge.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja, bei Google Maps sieht man nicht einmal, dass am Rennweg ein Eingang ist – aber das hat Ihnen ja Herr W. R. (EGS) dann erzählt.
Ich nehme das einmal so zur Kenntnis. Da ist eine Woche lang bekannt, dass dieser Einsatz vorbereitet wird. Da sagen Sie uns, da wird kein Plan vorbereitet, da gibt es keinen Lageplan, da gibt es keinen detaillierten Plan zum Eindringen, sondern da studiert man am Abend Google Maps, und jemand, der früher einmal dort gearbeitet hat, sagt: Na ja, da kommt man so rein, und das ist ungefähr dort und das ist ungefähr dort. Das war – habe ich das jetzt zusammengefasst? – die ganze Ihnen bekannte Vorbereitung?
D. S. (EGS): Ja.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Würden Sie diese Art der Vorbereitung als professionell bezeichnen.
Verfahrensanwalt Dr. Arthur Mikesi: Einwand, bitte schön! Unter Bezugnahme auf § 41 Verfahrensordnung wird gebeten, die Frage etwas bestimmter zu formulieren. –Danke. (Abg. Krainer: Was war daran unbestimmt ...?!)
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Dann formuliere ich es bestimmter: Würden Sie diese Vorgangsweise als sehr professionell bezeichnen?
Schauen Sie, es gibt bestimmte professionelle Standards, die man einhält, wenn man sehr sensible Hausdurchsuchungen vorbereitet. Ich wollte einfach von Ihnen wissen, ob Sie glauben, dass diese Hausdurchsuchung mit der nötigen Sorgfalt vorbereitet worden ist.
Vorsitzende Doris Bures: Jetzt hat sich der Verfahrensrichter zu Wort gemeldet, und danach liegt eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung vor. – Bitte, Herr Dr. Strauss.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Tatsachenabfragen, nicht Einschätzungen, im Sinne von: glauben Sie, meinen Sie – wenn es geht: Tatsachen. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Krainer, Ihnen habe ich das Wort nicht erteilt. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) – Herr Abgeordneter Krainer, Sie sind nicht zu Wort gemeldet, und selbst wenn, ist der Nächste, der sich wirklich zu Wort gemeldet hat, Herr Abgeordneter Jenewein. Ich frage nur, ob es eine kurze Geschäftsbehandlungsdebatte ist. (Abg. Jenewein: Eine reine Geschäftsbehandlungsfrage!) – Ja, aber wenn es eine längere Debatte zur Geschäftsbehandlung wird, ist sie nicht medienöffentlich, so sieht das die Verfahrensordnung vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.
*****
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ganz kurz nur eine Frage an den Verfahrensrichter: Fragen, die Rückschlüsse auf die Arbeitseinsätze und Arbeitsweisen der Polizei zulassen, sind meiner Meinung nach von einer medienöffentlichen Sitzung ausgeschlossen. Ich würde Sie dazu, bitte, um Ihre Einschätzung ersuchen.
Vorsitzende Doris Bures: Gibt es dazu weitere Fragen? – Nein.
Herr Dr. Strauss, bitte.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Soweit ich das verstanden habe, sind damit die komplexeren Zusammenhänge gemeint. Wir haben in vorigen Befragungen auch sehr intensiv oder genauer die Abläufe im BVT hinterfragt, ich habe Sie nicht unterbrochen.
Ich gebe Ihnen schon recht, dass das hinterfragbar ist, aber das liegt an der undeutlichen Formulierung der vorlegenden Behörde, was die Einschränkung der Verwendung der Stufe-1-Dokumente angeht. Ich kann das auch nicht sagen. Wir können alles als behördeninterne Ablauffrage klassifizieren, dann können wir wenig fragen. Ich würde meinen, dass das noch geht. Sie kennen mich mittlerweile auch schon, ich passe relativ genau auf, was wer fragt. – Danke schön.
*****
Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.
Ich schlage vor, dass wir jetzt in der Befragung weitergehen – Herr Abgeordneter Dr. Pilz, bitte.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wie lang war Kollege W. R. (EGS) vor diesem Einsatz bereits nicht mehr beim BVT beschäftigt?
D. S. (EGS): Circa ein halbes Jahr, schätze ich.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ein halbes Jahr, okay. Am Vorabend sitzen Sie nun mit Google Maps, und W. R. (EGS) sagt, wie man da ungefähr reinkommt und schildert es Ihnen und so weiter – ich möchte das nicht wiederholen. Am nächsten Tag in der Früh steuern Sie zielgerichtet den Trakt des IKT im ersten Stock, Zimmer Nummer 02.01.08 an. Wie kam es zu dieser spontanen Verbesserung des Zielwissens?
D. S. (EGS): Den Trakt, wo sich der IKT-Bereich befindet, hat Kollege W. R. (EGS) am Vorabend schon gewusst.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nein, woher haben Sie so genau gewusst, welches Zimmer?
D. S. (EGS): In der Sicherheitszentrale wurde uns mitgeteilt, wo welche Räumlichkeiten, von den Zielpersonen, die wir damals hatten ...
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Aha, denn das hatten wir heute - - Waren Sie mit in der Sicherheitszentrale?
D. S. (EGS): Nein, das wurde uns per Funk, während die Sicherung der Räume durchgeführt wurde, mitgeteilt.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Aha, denn das ist heute – nur zu Ihrer Information – aus der Befragung eines Beamten der Sicherheitszentrale nicht herausgekommen, aber das haben wir auch nicht so speziell gefragt.
Am Vorabend wird also sehr kurzfristig beschlossen, dass das am nächsten Tag in der Früh gemacht wird. Über wie viele Beamte verfügt Ihre Einheit, die EGS?
D. S. (EGS): Rund 80 im Moment.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Rund 80. Wissen Sie, wie viele Beamte von diesen 80 am nächsten Tag in der Früh eingesetzt wurden?
D. S. (EGS): Rund 60, glaube ich.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Richtig, 58, davon 35 im BVT.
Ich kenne sie ja wirklich nicht: Haben die so wenig zu tun, dass die alle am nächsten Tag in der Früh frei verfügbar sind?
Verfahrensanwalt Dr. Arthur Mikesi: Ich bitte, die Fragestellung zu präzisieren und nicht ...
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wie kam es dazu, dass bei einer, wie ich vermute, intensiv beschäftigten Einheit vom Abend bis zum nächsten Tag in der Früh 58 von etwa 80 Beamten diensteingeteilt werden konnten? Wie ist das gegangen?
D. S. (EGS): Wir haben grundsätzlich Montag bis Freitag Dienst, sprich, es waren die wenigsten zu dem Zeitpunkt, die dafür extra gekommen sind, sondern es war quasi Plandienst.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja, aber trotzdem: Dann müssen ja 58, die an und für sich am nächsten Tag in der Früh etwas anderes vorhaben – wenn das erst am Vorabend spontan passiert –, anders dienstzugeteilt werden. In welcher Art und Weise ist das passiert? Sie waren ja selbst ein dienstführender Beamter. Wie ist das passiert?
D. S. (EGS): Durch den Einsatzleiter, Oberst Preiszler, wurde allen Gruppenführern mitgeteilt, dass diese Aktion am nächsten Tag durchgeführt wird.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ist allen gesagt worden, dass alle sonstigen Aufgaben, für die sie bereits eingeteilt waren, durch diese neue Aufgabe ersetzt werden? Ist das richtig?
D. S. (EGS): Ja.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wo ist das aktenmäßig festgehalten?
D. S. (EGS): Das steht nicht in meinem Ermessen, das nachzufragen.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich versuche nur draufzukommen: Wenn man eine so große Zahl an Beamten dienstzuteilt, von anderen – davon gehe ich aus – geplanten Aufgaben abzieht, möglicherweise Überstunden anordnet, alles Mögliche, dann gibt es Vorschriften, wie das auch aufzuzeichnen ist.
Ist es in solchen Fällen üblich, dass solche Zuteilungen für spezielle Aktionen auch aktenmäßig erfasst und dokumentiert werden?
D. S. (EGS): Ich muss Sie da an den Einsatzleiter verweisen.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das werden wir schon tun, aber der ist noch nicht da.
D. S. (EGS): Das ist klar, aber ich habe da zu wenig Einsicht im Moment.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Jetzt muss ich halt versuchen - - Ich habe nur gefragt, ob das vorgeschrieben ist, nicht, ob Sie es gemacht haben. (Auskunftsperson D. S. (EGS): Ja!)
Ist es vorgeschrieben, so etwas zu dokumentieren, sind Diensteinteilungen zu dokumentieren?
D. S. (EGS): Ja.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Für diese Diensteinteilung liegt uns keine Dokumentation vor. Haben Sie dafür eine Erklärung?
D. S. (EGS): Nein.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ist an diesem Abend genau einge- - Wie groß war die Gruppe, die Sie als Dienstführender einzuteilen hatten?
D. S. (EGS): Es gab keine richtige Gruppeneinteilung in dem Sinn. (Abg. Pilz: Sondern?!) Also ich hatte damals keine eigene Gruppe. Wir sind, wie gesagt, bis zu fünf Dienstführende pro Gruppe, und normalerweise ist es im Regeldienst quasi der Fall, dass einer die Streifenführung übernimmt und dann quasi für die anderen Eingeteilten zuständig ist. (Abg. Pilz: Aber da müssen - -) In dem Fall waren alle dem Einsatzleiter direkt unterstellt.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wenn man diese 15, die da zusammengesessen sind, abzieht, bleiben ja noch immer 43, die einen Auftrag erhalten haben müssen. Erfolgen solche Aufträge schriftlich und werden solche Aufträge dokumentiert?
D. S. (EGS): Kann sein, wie gesagt, das kommt auf den Einsatz an. In dem Fall war es nicht so, nein.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Also Sie wissen, dass das nicht aufgezeichnet worden ist. Ist das richtig? Sie haben gesagt, in diesem Fall war das nicht so. Ich möchte es nur präzisieren.
D. S. (EGS): Ich habe keinen schriftlichen Auftrag; ich kann nur von mir sprechen, deswegen - -
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja, das ist ja richtig (Auskunftsperson D. S. (EGS): Ja!), deswegen frage ich nach. (Auskunftsperson D. S. (EGS): Ja!) Wenn ich es jetzt richtig wiedergebe: Sie haben keine persönliche Wahrnehmung über eine schriftliche Aufzeichnung, und Sie haben auch keine persönliche Wahrnehmung über einen Auftrag (Auskunftsperson D. S. (EGS): Ja!), eine schriftliche Aufzeichnung zu führen. Mehr verlange ich auch nicht.
Ist es bei Hausdurchsuchungen üblich, dass man die zugeteilten Beamten mündlich informiert und darüber keine Aufzeichnungen führt?
D. S. (EGS): Wie vorher schon erwähnt: Es gibt Ad-hoc-Einsätze und es gibt länger geplante Einsätze.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wie rechnet man dann Überstunden ab?
D. S. (EGS): Im Nachhinein, wir haben ein eigenes Dienstsystem, wo das im Nachhinein eingetragen wird.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ohne Aufzeichnungen?
Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in dieser Runde, Herr Abgeordneter!
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wie rechnen Sie Überstunden im Nachhinein ohne Aufzeichnungen und ohne aktenmäßige Erfassung ab?
D. S. (EGS): Das System heißt EDD, da wird es eingetragen.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Diese Akten haben wir auch nicht zur Verfügung.
Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Pilz, ich verweise Sie auf die nächste Runde!
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Bezirksinspektor, danke, dass Sie uns zur Verfügung stehen! Ich möchte noch einmal auf diese Einsatzbesprechung vom 27. – haben Sie gesagt – zurückkommen, die etwa zwei Stunden gedauert hat. Etwa 15 Personen waren dort. Wer hat dort den Vorsitz geführt oder die Anordnungen getroffen?
D. S. (EGS): Oberst Preiszler als Einsatzleiter.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Man muss sich das ja vorstellen; Sie haben gemeint, dass die Hausdurchsuchung eigentlich nichts Besonderes war. Da habe ich Sie richtig verstanden, das haben Sie gesagt?
D. S. (EGS): Im Nachhinein natürlich medial schon, aber in dem Moment - -
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Für Sie sind Hausdurchsuchungen halt – wie Sie gesagt haben: 15 im Jahr – nichts Besonderes. (Die Auskunftsperson nickt.)
Haben Sie sich besondere Gedanken gemacht, als Sie gehört haben, Sie müssen in den Verfassungsschutz gehen, um dort eine Hausdurchsuchung vorzunehmen?
D. S. (EGS): Ich glaube nicht, dass es Untersuchungsgegenstand ist, was ich mir für Gedanken gemacht habe, oder?
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Na ja, wenn man als an sich für diesen Bereich nicht zuständiger Polizist von der Staatsanwaltschaft eingesetzt wird, macht man sich da keine Gedanken? (Ruf: Bitte eine Frage stellen!) – Ja, ich habe gefragt: Haben Sie sich gefragt, ob das in Ordnung ist, wenn die EGS in den Verfassungsschutz geht, um eine Hausdurchsuchung vorzunehmen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Ich frage ja nur; wenn Sie Nein sagen, ist es Nein.
Ungefähr 15 Personen, haben Sie gesagt, waren bei dieser Besprechung. (Auskunftsperson D. S. (EGS): Ja!) Sind da Einteilungen getroffen worden, wer in welches Stockwerk geht, wer in welches Zimmer geht, oder nicht?
D. S. (EGS): So genau nicht, da ist - -
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Was ist dort besprochen worden?
D. S. (EGS): Grundsätzlich die Aufteilung, dass es eben nicht nur im BVT an sich, sondern es eben auch im Waldviertel und an diversen Adressen zu Sicherungen kommt. Es wurde da besprochen, welche Gruppe wofür zuständig ist.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wurde irgendeine Gefahrenlage besprochen?
D. S. (EGS): Gefahrenlage: eben die Fernlöschung und natürlich auch, dass wir quasi bewaffneten Kollegen gegenüberstehen, wo wir nicht wissen, inwieweit wir da in ihre Existenz quasi eingreifen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie bei dieser Hausdurchsuchung mit einer Gegenwehr gerechnet?
D. S. (EGS): Rechnen muss man immer damit, aber das kann ich so jetzt nicht sagen. Man muss immer mit allem rechnen, salopp gesagt.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ist eine Meldungskette besprochen worden?
D. S. (EGS): Nicht direkt, nein. Es war klar, dass es über den Einsatzleiter geht.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wann haben Sie jetzt genau erfahren, in welchen Raum Sie gehen, um dort Sicherstellungen vorzunehmen?
D. S. (EGS): Nachdem quasi alle Räumlichkeiten gesichert waren, war ich frei; deswegen habe ich dann den Raum quasi überbekommen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Von wem haben Sie diesen Auftrag bekommen?
D. S. (EGS): Vom Einsatzleiter.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Von Oberst Preiszler?
D. S. (EGS): Ja.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Der hat, nehme ich an, für alle Räume Anordnungen getroffen?
D. S. (EGS): Der hat quasi eine grundlegende - - Der hat gefragt, wer als Dienstführender bei welchen Räumlichkeiten ist, und dann ist es per Funk durchgegeben worden: Der ist dafür zuständig, für den Raum zuständig, für den Raum zuständig.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Hatten alle Personen, die im Einsatz waren, die Möglichkeit, das über Funk mitzuhören (Auskunftsperson D. S. (EGS): Ja!), wer wohin kommt?
D. S. (EGS): Ja.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Gehen Sie davon aus, dass Oberst Preiszler aus dem Gedächtnis eingeteilt hat oder gab es da ein Konzept?
D. S. (EGS): Das war, wer quasi gerade am nächsten bei dem Raum war. Ich habe mich damals gemeldet, dass ich in dem Moment vor dem Raum stehe, deswegen kam die Einteilung: Okay, jetzt für den Raum zuständig! – Vorher gab es kein Konzept, nein.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das war also eher zufällig, wer wo welchen Raum überhatte (Auskunftsperson D. S. (EGS): Richtig!), um dort Sicherstellungen zu treffen?
D. S. (EGS): Richtig.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie haben, wenn ich Sie richtig verstanden habe, für die Sicherstellung der Daten einen IT-Experten an Ihrer Seite gehabt? (Auskunftsperson D. S. (EGS): Ja!) Und Sie hatten ausdrücklich den Auftrag, nur auf elektronische Daten zuzugreifen?
D. S. (EGS): Ja.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Würden Sie meinen, dass andere Mitglieder der EGS, die an der Amtshandlung beteiligt waren, solche IT-Kenntnisse hatten, dass sie selbst für die Sicherstellung der Daten sorgen konnten? Oder haben alle IT-Experten an ihrer Seite gehabt, die Sicherstellungen getroffen haben?
D. S. (EGS): Alle hatten IT-Experten, wir durften keine Sicherstellungen - - Blöd gesagt: nicht einmal ein Kabel rausziehen, ohne dass der IT-Experte das - -
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ist das besprochen worden, dass jede Gruppe, die Sicherstellungen vornimmt, einen IT-Experten dabei hat?
D. S. (EGS): Das ist uns vorher schon gesagt worden, dass wir ohne den keine Sicherstellungen durchführen, weil wir da, vermute ich, auch zu wenig Kenntnis hätten.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das war eine Anweisung (Auskunftsperson D. S. (EGS): Richtig!), dass keine Sicherstellungen getroffen werden dürfen, wenn kein IT-Experte anwesend ist?
D. S. (EGS): Genau.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie extra eine Anweisung bekommen im Hinblick auf die Klassifizierung von Daten und wie damit umzugehen ist, oder war das für Sie nicht relevant, weil das ohnehin nur die IT-Experten als Auftrag hatten?
D. S. (EGS): Das war für mich nicht relevant. Wie vorhin erwähnt, habe ich Datenträger an sich als Hardware gesucht und viel mehr - - Ich weiß ja auch nicht, was auf den Datenträgern drauf war oder ist, deswegen war eine Klassifizierung für mich gar nicht möglich.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Es gab also auch keine Informationen in Richtung irgendwelcher Klassifizierung von Daten und wie damit umzugehen wäre?
D. S. (EGS): Nein.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Hat es für die IT-Experten eine Besprechung gegeben? Haben Sie Wahrnehmungen, dass es eine Besprechung mit den IT-Experten im Hinblick auf die Frage, wie mit diversen klassifizierten Daten umzugehen ist, gegeben hat?
D. S. (EGS): Das weiß ich nicht. Das ist nicht in meiner Wahrnehmung, das müssen Sie die fragen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ist Ihnen bei der Amtshandlung selbst aufgefallen, dass die IT-Experten nach speziellen Daten gesucht haben, oder haben sie sozusagen versucht, alle Daten festzumachen oder sicherzustellen?
D. S. (EGS): In meinem Büro – ich kann wieder nur von meinem Büro sprechen – waren es alle Daten, also alle Datenträger, um es besser auszudrücken, denn die Daten wurden ja nicht vor Ort gesichert.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Entsprach das dem Auftrag, alle Daten sicherzustellen? (Auskunftsperson D. S. (EGS): Ja!) – Aber eben nur elektronische Daten? (Auskunftsperson D. S. (EGS): Richtig!) Keine Daten in Hardcopy, sozusagen in Ordnern, wie wir es schon gehört haben?
D. S. (EGS): Richtig.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich habe im Moment keine Fragen.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Herr Bezirksinspektor D. S. (EGS), da ich mich etwas im Exekutivsystem auskenne, verwirren mich ein paar Dinge ein wenig; daher möchte ich, wenn Sie mir erlauben, noch einmal auf diese Einsatzbesprechung zurückkommen. Können Sie mir sagen, wie gut die Einsatzleitung zum Zeitpunkt dieser Einsatzbesprechung am 27.9. über das informiert war, was geschehen soll und wie es geschehen soll?
D. S. (EGS): Einsatzleiter Oberst Preiszler meinen Sie jetzt? (Abg. Androsch: Ja!) – Er war dahin gehend informiert, dass es am nächsten Tag die Hausdurchsuchung geben wird und dass er damit beauftragt ist, diese durchzuführen. Weitergehend haben wir uns dann zusammengesetzt und versucht, einen ungefähren Plan zu erstellen, wie vorhin erwähnt.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, Sie hatten den Eindruck, dass man bis dorthin nicht irgendwelche Tätigkeiten vorgenommen hat, um schon eine konkrete Vorgangsweise vorzuschlagen. Das ist ja üblich, ich kenne es so, dass bei Einsatzbesprechungen der Einsatzleiter schon vorgibt, vorschlägt, wie ein Einsatz abzuführen ist. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)
Verfahrensanwalt Dr. Arthur Mikesi: Bitte die Formulierung so zu wählen, dass möglichst wenig Vorwegnahme erfolgt! (Zwischenruf des Abg. Leichtfried. – Abg. Krainer: Das war pipifein!)
Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Androsch, bitte formulieren Sie die Frage noch einmal!
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Bei einer Einsatzbesprechung ist es üblich – das muss ich sagen, weil ich es aus eigener Erfahrung kenne –, dass der Einsatzleiter schon konkrete Maßnahmen vorgibt. Ist das der Fall gewesen?
D. S. (EGS): Maßnahmen im Sinne davon, was unsere Aufgabe sein wird, sprich: beweissicherndes Vorgehen, rasches Vorgehen, weil eben immer wieder von Fernlöschung gesprochen wurde; und was immer wieder auch von Oberst Preiszler kam, war eben, dass das Wichtigste wäre, in die Sicherheitszentrale zu gelangen und da diesen sogenannten Masterkey zu erlangen – mehr nicht.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Zur Einschätzung der Gefahren vor Ort, haben Sie gesagt, dass auch bewaffnete Beamte vor Ort sind. Wurde das konkret in der Dienstbesprechung angesprochen und wenn ja, in welcher Weise?
D. S. (EGS): Konkret wurde es in der Besprechung nicht angesprochen, nein; würde ich mich jetzt nicht erinnern. Es ging mehr um die Adjustierung, die wir für die Hausdurchsuchung quasi bereithalten sollen.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie sind am nächsten Tag, am 28.2., zu dieser Hausdurchsuchung gekommen, und es hat, wie Sie selbst gesagt haben, einen Vortrupp gegeben, der sich Zutritt verschafft hat. Wo waren Sie zu diesem Zeitpunkt, als dieser Vortrupp sich den Zutritt verschafft hat?
D. S. (EGS): In einem Stiegenhaus gegenüber vom Eingang, mit Funkkontakt, wie vorhin schon erwähnt. Durch diesen ersten Trupp wurde uns dann durchgegeben: frei!, und wir sind dann normal durch den Eingang durchgegangen.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie haben das Kommando: frei!, bekommen und sind dann zügig, nehme ich an, durch diese Schleuse durchgegangen. Wo haben Sie dann den Einsatzbefehl bekommen, wo Sie hingehen sollen?
D. S. (EGS): An sich in der Sicherheitszentrale, da ist noch einmal kurz - - Kollege W. R. (EGS), das war von vornherein klar, dass er, der die beste Ahnung von den Räumlichkeiten dort hat, vorgehen wird. Er war dann auch der, der mit der Masterkeycard die betreffenden Türen geöffnet hat.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Kollege W. R. (EGS) ist mit Ihnen mitgegangen und hat die Türen geöffnet, bis Sie beim Büro N. B. (BVT) gestanden sind?
D. S. (EGS): Wie vorhin erwähnt, habe ich das Büro erst nachher übergehabt. Ich war direkt bei der Sicherung der Räumlichkeiten noch im Erdgeschoß und habe dort den Aufzug blockiert. Ich bin also nicht von Anfang an bei dem besagten Büro gewesen.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wenn Sie nicht von Anfang an bei dem besagten Büro waren, können Sie uns noch einmal beschreiben, welche Situation Sie dort vorgefunden haben und welche Personen dort anwesend waren?
D. S. (EGS): Dadurch, dass der ganze IKT-Trakt – mehrere Büros –, von uns zu sichern war, waren sicher 15 Leute von uns im Gangbereich und in den einzelnen Büros, ich weiß nicht, wie viele, BVT-Mitarbeiter. Wie vorhin erwähnt, war mein Büro leer. Dadurch, dass es ein Einzelbüro war, war in dem Moment auch kein BVT-Mitarbeiter da; der ist dann erst nachher dazugekommen, als sie auch gewusst haben, dass es um das Büro gehen wird – quasi als Sicherung.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Waren weitere EGS-Kollegen Ihrer Einsatzeinheit dabei, als Sie das Büro betreten haben? (Auskunftsperson D. S. (EGS): Ja!) – Wie viele waren das?
D. S. (EGS): Zwei, ich sage, ein bis zwei; nein, zwei müssten es schon gewesen sein. Das war aber wie vorhin gesagt ein kleines Büro, da ist man sich fast schon auf den Füßen gestanden.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wann sind die Techniker dazugestoßen, die dann die Sicherung vorgenommen haben?
D. S. (EGS): Sobald sie Zeit gehabt haben. Das klingt ein bisschen komisch, aber es waren mehrere Büros zu sichern. Die genaue Uhrzeit kann ich jetzt nicht mehr sagen. Wie ich es Ihnen auch schon vorhin erklärt habe, haben wir das Büro quasi vor der Tür bewacht, bis der Techniker gekommen ist, der die Erstsicherungen durchgeführt hat. Als die Erstsicherung durchgeführt wurde, haben wir dann noch nach Kleinigkeiten gesucht, eben nach kleinen Datenträgern, und die sind dann in weiterer Folge wieder vom Techniker sichergestellt worden.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, Sie haben vor der Tür gewartet, die Techniker sind gekommen, und Sie haben diesen Raum betreten. Wann ist denn ein Mitarbeiter des BVT dazugestoßen?
D. S. (EGS): Als die Techniker gekommen sind. Es sind immer wieder auch Mitarbeiter – ich kann aber jetzt nicht sagen, zu welchem Büro die gehört haben – durch die Gänge gegangen beziehungsweise habe ich, wenn der – Inhaber des Büros klingt blöd –, dem das Büro gehört, nicht anwesend war, darauf geschaut, dass dann mindestens ein Mitarbeiter dabei ist.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie haben gesagt, am Anfang war kein Mitarbeiter des BVT dabei, der ist dann dazugeholt worden. Können Sie uns sagen, wie lange dieser Zeitraum gedauert hat?
D. S. (EGS): Das müsste ich schätzen, also vielleicht eine halbe Stunde oder Stunde – ich bin sehr schlecht bei Zeitschätzungen.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Aber Sie dokumentieren ja, wann welche Maßnahmen durchgeführt werden und wann welche Person etwas betritt. Oder ist das bei der EGS nicht üblich, dass man sagt, dass die Person diesen zu durchsuchenden Raum um diese Zeit betreten beziehungsweise verlassen hat?
D. S. (EGS): Ich kann auf meinen Amtsvermerk verweisen. Ich habe das nicht so genau dokumentiert, nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Als Sie das Büro N. B. (BVT) – darf ich es so bezeichnen? – betreten haben, wussten Sie, wer Herr N. B. (BVT) ist? (Auskunftsperson D. S. (EGS): Nein!) – Hatten Sie am Vortag oder während der Amtshandlung keine Information über die Person, deren Büro Sie durchsuchen?
D. S. (EGS): Nein, der Auftrag war nur: das Büro, Datenträger – Punkt.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wann hatten Sie dann erfahren, dass das das Büro von Herrn N. B. (BVT) ist?
D. S. (EGS): Im Zuge der weiteren Dokumentation, im Zuge meines Amtsvermerks – es sind ja auch keine Namen draußen gestanden.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Bei dieser Dienstbesprechung wurde nicht besprochen, welche Personen wo beheimatet sind beziehungsweise wo sie ihr Büro haben und wie diese Personen heißen beziehungsweise wer sie sind, also eine personale Darstellung?
D. S. (EGS): Bei der am 27. haben wir noch keine Namen bekommen. Am 28. sind in der Früh, als dann auch die Staatsanwälte in unseren Räumlichkeiten waren, die Namen der Zielpersonen durchgegeben worden.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie wussten nur von Zielpersonen, aber nicht konkret, wer in diesem Büro war beziehungsweise wer diese Person ist?
D. S. (EGS): Nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Zur Sicherung der Datenträger eine Frage: Können Sie uns darstellen, wie das passiert ist, wer diese verpackt hat und in welcher Form diese Datenträger in Behältnissen – in Kisten oder in Sackerln, wie auch immer – gesichert worden sind?
D. S. (EGS): Wie gesagt ist die erste Dokumentation von der Steuerfahndung in Form von Strichcodes durchgeführt worden und die Verbringung zur StA war dann in handelsüblichen Kartons.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, diese handelsüblichen Kartons hatten Sie schon mitgebracht?
D. S. (EGS): Nein, die haben wir dort von Mitarbeitern des BVT erhalten.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Eine Frage dazu: Wie sind diese Datenträger dann abtransportiert worden? Diese Datenträger sind gesichert worden, in einen Karton verpackt worden: Wer hat die wohin gebracht?
D. S. (EGS): Von uns Beamten in die Fahrzeuge; ich kann wieder nur von meinem sprechen. Ich war bei einer Fahrt dabei, da haben wir auch die Staatsanwältin bei uns im Fahrzeug gehabt. Im Fahrzeug dahinter – einem größeren T5 Bus – sind dann die meisten Datenträger gelagert gewesen. Wir sind bis zur Örtlichkeit der StA gefahren und haben sie dort – wieder im Beisein der Staatsanwältin – in ihre Büroräumlichkeiten gebracht.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, Sie waren ständig von der Staatsanwältin begleitet?
D. S. (EGS): In meinem Fall: ja.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, bei der Beschlagnahme der Daten beziehungsweise beim Abtransport und bei der Sicherung war die Staatsanwältin immer anwesend?
D. S. (EGS): Nicht immer, aber es ist ja jetzt nur um den Abtransport gegangen, und da war sie anwesend.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Bei der Sicherung war sie ständig oder fallweise anwesend?
D. S. (EGS): Ich würde sagen, fallweise.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wie haben Sie dann kommuniziert, welche Datenträger verwendet worden sind? Haben Sie eine Kommunikation hergestellt beziehungsweise diese Information weitergegeben? Oder durch wen ist das passiert?
D. S. (EGS): Ich kann wieder nur von meiner Räumlichkeit reden: Wie gesagt, das ist alles eher über den Techniker gegangen. Wir hatten den Techniker, der hat gesagt: Das ist relevant, das ist nicht relevant!; und da hat er sicher auch mit der Staatsanwältin Rücksprache gehalten.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Darf ich Sie fragen, wann Ihr Dienst an diesem 28. begonnen hat?
D. S. (EGS): Um 5 Uhr in der Früh.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Können Sie uns den Ablauf von Dienstbeginn an bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie zum tatsächlichen Einsatzort gekommen sind, schildern? Hat es dazwischen Besprechungen gegeben, wie oft sind die Gruppen informiert worden und so weiter?
D. S. (EGS): Es war für alle – für dienstführende und eingeteilte Beamte – um 5 Uhr in der Früh Dienstantritt. Es gab dann die erste kleinere Besprechung; ich meine, das ist keine große Einsatzbesprechung, sondern nur eine, bei der alle informiert wurden, worum es geht. Dann ist uns mitgeteilt worden, dass die Staatsanwälte im Beisein der Techniker zwischen 6 Uhr und 6.30 Uhr – ich sage einmal, um 6.30 Uhr herum – in der Kaserne eintreffen werden, diese dann noch die Befehle mithaben werden, und dass dann mit 9 Uhr die Hausdurchsuchung starten wird.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Für mein Verständnis: Sie haben von wann bis wann im Stiegenhaus gewartet, bis Sie den Einsatzbefehl bekommen haben?
D. S. (EGS): Nein, wir haben um 9 Uhr begonnen, und ich glaube, im Stiegenhaus war ich um 8.30 Uhr, Daumen mal Pi.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, um 5 Uhr war Dienstbeginn, um 8.30 Uhr waren Sie vor Ort, und da hat dann der Einsatz begonnen, nachdem Sie darüber informiert worden sind, dass Sie den Einsatz durchführen sollen.
Ich möchte noch einmal zur Dienstbesprechung vom 27. zurückkommen, denn das lässt mir persönlich keine Ruhe. Erste Lagepläne wurden über Google Maps eingespielt. Ist das richtig?
D. S. (EGS): Ja.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Außer Revierinspektor W. R. (EGS) – so war, glaube ich, der Name, wenn ich es richtig im Kopf habe – hat keiner Wissen darüber gehabt, welche Räumlichkeiten sich wo befinden?
D. S. (EGS): Nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Hatten Sie zu diesem Zeitpunkt schon gewusst, dass es einen Hausdurchsuchungsbefehl geben wird, oder was war Ihre Information, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Hausdurchsuchung durchgeführt wird?
D. S. (EGS): Wie gesagt, die Zusammenarbeit mit der WKStA. Es gibt Hausdurchsuchungsbefehle, die Staatsanwältin beziehungsweise die Staatsanwälte kommen dann am nächsten Tag auch mit den Befehlen vor Ort. Das war eigentlich ein klarer Auftrag, der dann durchgeführt wurde.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Da habe ich eine Frage. Ich weiß, gegen Kollegen einzuschreiten und eine Durchsuchung zu machen, ist nicht einfach; das war für Sie wahrscheinlich auch eine besondere Situation. Gab es vor Ort die Notwendigkeit, Personen besonders zu belehren, wie sie sich in diesen Räumlichkeiten zu verhalten haben und dergleichen?
D. S. (EGS): Nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie waren kooperativ?
D. S. (EGS): Ja.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Es hat keinerlei Notwendigkeit gegeben, vorher eine Belehrung durchzuführen; oder wurde die gar nicht gemacht?
D. S. (EGS): Es waren alle kooperativ.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wer hat sie vorher im Büro darüber informiert, dass jetzt im BVT eine Hausdurchsuchung stattfindet? Wer hat gesagt, hier findet jetzt eine Hausdurchsuchung statt, und wir haben eine rechtliche Grundlage?
D. S. (EGS): Der Einsatzleiter.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Der Einsatzleiter hat das im Büro vor Ort gemacht?
D. S. (EGS): Sie haben jetzt, glaube ich, generell gefragt; deswegen sage ich: Einsatzleiter.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Nein. In dieses Büro kommt ja ein BVT-Mitarbeiter, der wird dazugeholt; der muss informiert werden, dass da eine Hausdurchsuchung stattfindet, wenn Sie vor Ort sind, wonach Sie suchen, welche Rechte er hat, welche Pflichten er hat, an der Hausdurchsuchung mitzuwirken. Haben Sie das durchgeführt, oder wer hat das dem BVT-Mitarbeiter, der Vertrauensperson oder wem gegenüber auch immer durchgeführt?
D. S. (EGS): Ich habe das nicht mehr dezidiert durchgeführt, weil das meines Erachtens schon bei der Sicherung aller Räumlichkeiten durchgeführt wurde. Es wurde allen Mitarbeitern mitgeteilt: Das ist eine Hausdurchsuchung, darum geht es, fertig.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie haben also angenommen, dass die Situation klar ist: Es gibt eine Hausdurchsuchung.
D. S. (EGS): Es war für die ja auch klar. (Abg. Androsch: Dann bedanke ich mich vorerst!)
Vorsitzende Doris Bures: Jetzt ist die Uhr verschwunden. In der ersten Runde waren es noch 20 Sekunden. Eine Frage, Herr Abgeordneter Krainer, geht sich in dieser ersten Runde noch aus. – Bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nur, ob ich das richtig verstanden habe: Das heißt, Sie sagen uns, Ihr Einsatzleiter Preiszler hatte bei der Vorbesprechung von circa 18 bis 20 Uhr keine Ahnung von den Räumlichkeiten des BVT, wie das innen ausschaut et cetera, sondern musste erst jemand herbeischaffen, nämlich Herrn W. R. (EGS), und hat selber nichts gewusst?
D. S. (EGS): Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist Ihre Wahrnehmung gewesen?
D. S. (EGS): Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ganz sicher?
D. S. (EGS): Noch einmal: Ja!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, in der nächsten Runde - -
*****
Vorsitzende Doris Bures: In der nächsten Runde können Sie dann die weiteren Fragen stellen.
Jetzt sind wir in der zweiten Runde, und zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jenewein. – Bitte.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte da gleich ganz kurz anschließen: Wie schaut denn das bei anderen Einsätzen aus? Haben Sie da dezidierte Pläne, oder kommt es immer wieder vor, dass man im Vorfeld eigentlich nicht weiß, wie die Örtlichkeit dort ausschaut, und man dann – unter Anführungszeichen – „improvisieren“ oder aus der Bewegung heraus vor Ort schauen muss, wie man da weiterkommt? Wie funktioniert das im Normalfall?
D. S. (EGS): Da bei uns die meisten Hausdurchsuchungen, wie vorher erwähnt, Ad-hoc-Hausdurchsuchungen sind, bleibt gar nicht Zeit für irgendwelche Lagepläne. Es wird meistens dann individuell darauf reagiert, wie die Räumlichkeiten dort ausschauen.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie machen das also aus der Bewegung heraus. Das ist insofern interessant, als da jetzt mehrmals Google Maps genannt wurde. Ich wollte nur für alle sagen, dass es Google Maps auch in 3-D gibt, das heißt, da ist das dann wesentlich durchsichtiger. (Abg. Krainer: Aber erst seit Kurzem! Im Februar gab es das noch nicht!)
Sie haben gesagt, dass es bezüglich der Aufzeichnungen bei Ad-hoc-Einsätzen keine Dokumentationspflicht gibt. Das heißt, Sie sind nicht verpflichtet – habe ich das richtig verstanden? –, dass Sie da jetzt dezidiert schreiben, wann, wer, wo eine Tür aufgemacht hat oder eine Tür geschlossen hat, wie das unter Umständen bei anderen Dienststellen der Fall ist. Habe ich das richtig verstanden, oder müssen Sie dokumentieren: Ich habe um 9.52 Uhr dieses Büro betreten und um 10.47 Uhr wieder verlassen? Wie schaut das aus?
D. S. (EGS): Den Auftrag habe ich nicht erhalten. Ich habe das so, wie ich es quasi normal mache, auch da durchgeführt.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Eine weitere Frage: Sie haben gesagt, es gab eine Dienstanweisung, keine Datenträger oder Daten selbst zu beschlagnahmen. Ist das richtig?
D. S. (EGS): Ja.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Von wem war diese Dienstanweisung?
D. S. (EGS): Sie ist von Oberst Preiszler, also dem Einsatzleiter durchgegeben worden.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wer hat vor Ort bei dieser Hausdurchsuchung eigentlich angeordnet, was dann im Endeffekt mitgenommen wird oder nicht? War das Oberst Preiszler oder war das die zuständige Staatsanwältin?
D. S. (EGS): Die Staatsanwältin mit den Technikern. (Abg. Jenewein: Danke schön!)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gab es für Ihr Erscheinen hier heute in irgendeiner Form eine Vorbesprechung? Wurde Ihre Beantwortung, Ihr Erscheinen heute im U-Ausschuss in irgendeiner Form vorbesprochen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Verfahrensanwalt Dr. Arthur Mikesi: Ich bitte um Bekanntgabe der Relevanz der Frage. (Abg. Pilz: Er hat ja eh schon Ja gesagt!)
D. S. (EGS): Ich kann das ruhig schnell beantworten: Natürlich bespricht man sich, bevor man zu einem U-Ausschuss muss, aber nicht im Sinne von besprechen, sondern man spricht darüber, dass man hier hermuss; das ist ja nicht alltäglich. Aber eine dezidierte Besprechung gab es nicht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer kam auf die Idee, dass Sie eine Vertrauensperson mitnehmen? (Auskunftsperson D. S. (EGS): Bitte?) – Wer kam auf die Idee, dass Sie eine Vertrauensperson mitnehmen?
D. S. (EGS): Ich glaube nicht, dass ich das beantworten muss.
Vorsitzende Doris Bures: Dr. Strauss hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Das gehört nicht zum Beweisthema, wer auf die Idee kommt, dass eine Vertrauensperson - - (Abg. Krainer: Natürlich! Die Frage ist, wer es bezahlt! Und wie oft ...!)
Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Krainer, ich habe Sie für die nächste Runde wirklich schon auf die Fragestellerliste gesetzt.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Meine Einschätzung ist die, dass die Frage, wer auf die Idee kommt, eine Vertrauensperson mitzunehmen, nicht zu einem Beweisthema eines U-Ausschusses gehört. Das ist meine Meinung, die gebe ich kund.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gut, dann komme ich wieder zum Inhaltlichen und habe noch Verständnisfragen zu der Diensteinteilung. Wie ist es an sich: Sie werden ja einen fixen Plan haben, was Sie in den nächsten Wochen oder Monaten tun, das heißt, in einer gewissen Art ist der Dienstplan einmal gefüllt. Stimmt das?
D. S. (EGS): Es gibt eine Rahmendienstzeit, einen Plandienst, der monatlich vorgefertigt wird.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da kommen dann die spontanen Einsätze wie derjenige hinzu?
D. S. (EGS): Da steht nur die Dienstzeit, nicht, was der Inhalt ist. Der Inhalt wird zum Beispiel bei uns in der Gruppe morgendlich bei der Besprechung anhand von Statistik, anhand von Aufträgen, die man bekommt, entschieden.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In der Überstundenabrechnung oder -übersicht steht auch nicht, welche Einsätze waren?
D. S. (EGS): Ich glaube, das tut bei diesem System nichts zur Sache. Nein.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gibt es bei der EGS irgendeine Art von internem Terminkalender, irgendein System, wie Sie sich gemeinsam auf Termine abstimmen?
D. S. (EGS): Ja, es gibt natürlich den Dienstplanabgleich, weil eben auch darauf geachtet wird, dass quasi immer wer im Dienst ist. Da müssen wir zum Beispiel bei den Eigentumsgruppen auch darauf achten, dass wir da sind, wenn die eine Gruppe am Montag frei hat; deswegen gibt es diesen Abgleich.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wird da auch eingetragen, welche Einsätze geplant sind oder was im Nachhinein gemacht wurde?
D. S. (EGS): Im Dienstplanabgleich nicht, nein.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber im Terminkalender?
D. S. (EGS): Es gibt einen Streifenbericht, wo das eingetragen wird.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Der Auftrag an Oberst Preiszler, die Hausdurchsuchung zu organisieren, ist wohl in irgendeiner Form schriftlich ergangen. Wissen Sie das? Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?
D. S. (EGS): Nein.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben gesagt, dass Sie sich in der Einsatzbesprechung auch darauf vorbereitet haben, auf bewaffnete Kollegen zu treffen. War ein mögliches Feuergefecht Thema bei der Vorbesprechung?
D. S. (EGS): Nein, das war nicht in dem Sinne, dass wir uns darauf vorbereiten, auf bewaffnete Kollegen zu treffen, sondern nur, dass man im Hinterkopf behalten sollte, falls es zu Eskalationen kommt, dass dementsprechend eingeschritten werden muss.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was heißt dementsprechend?
D. S. (EGS): Für uns war wichtig, dass wir immer von allen die Hände sehe. Das ist in der Vorbesprechung genauso besprochen worden, und das nicht nur im Sinne von Bewaffnung, sondern eher auch wegen einer möglichen Fernlöschung. (Abg. Krisper: Danke!)
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wir haben das ja in Bezug auf die Sicherheitszentrale heute schon besprochen, da sind wir darauf hingewiesen worden, dass bei Verweigerung der Mitwirkung an der Hausdurchsuchung durchaus Gewalt angedroht worden ist. Wie ist das in der Vorbesprechung besprochen worden? Ist Ihnen gesagt worden, wenn die Beamten des BVT nicht kooperieren, dann ist in einem bestimmten Maße auch Gewalt anzuwenden?
D. S. (EGS): Ich war in der Sicherheitszentrale nicht anwesend. Auch bei der internen Besprechung, wie die vier Kollegen plus Staatsanwältin das machen, war ich nicht anwesend.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Entschuldigen Sie, ich habe die Vorbesprechung vom Vorabend gemeint, die Dienstbesprechung.
D. S. (EGS): Okay, da ist das noch nicht besprochen worden.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das Thema der gewaltsamen Durchsetzung ist nicht besprochen worden?
D. S. (EGS): Nein.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Haben Sie im Zuge der Hausdurchsuchung eine Ramme gesehen, so einen Rammbock?
D. S. (EGS): Gesehen, ja.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Können Sie uns etwas darüber sagen?
D. S. (EGS): Es wurden wie bei jeder Hausdurchsuchung Rammen mitgenommen, diese aber quasi in Taschen versteckt, damit man da nicht offensichtlich mit Rammen durch Gänge geht. Das wäre ein bisschen unpassend gewesen. Wir haben sie in Taschen versteckt. – Das war jetzt meine persönliche Meinung.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Vielleicht schauen wir uns einmal gemeinsam die Videos an. (Abg. Krainer: Haben Sie durchsichtige Taschen?) Ich möchte im Detail jetzt nicht darauf eingehen, darauf werden wir noch zurückkommen.
Ich habe hier drei Aktenvermerke von Beamten Ihrer Einheit, also drei Amtsvermerke über die Hausdurchsuchung: von Gruppeninspektor Wolfgang Lehner, von Ihnen und von Revierinspektor Thassilo Stöller. Das ist aber nur ein kleiner Ausschnitt. War vereinbart, dass alle dienstführenden Beamten - -
Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, nehmen Sie jetzt Bezug auf die Dokumente? Wenn ja, dann müssen wir sie zur Verteilung bringen.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nein, ich wollte damit nur die Zahl verdeutlichen, dass es drei gibt.
Vorsitzende Doris Bures: Falls Sie in Ihrer Fragestellung darauf Bezug nehmen, ersuche ich Sie, dass sie die Auskunftsperson auch bekommt.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nein, ich nehme nicht darauf Bezug. Es geht nur um die Feststellung, dass es drei Amtsvermerke dieser Art gibt, die ich auch nicht vorhalte.
Meine Frage ist eine vollkommen andere: Ist zu irgendeinem Zeitpunkt darauf hingewiesen worden, dass zumindest alle dienstführenden Beamten Amtsvermerke über die Hausdurchsuchung machen sollen?
D. S. (EGS): Es ging bei den Amtsvermerken um die einzelnen Räumlichkeiten und die dazugehörigen Sicherstellungen.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Hat es da eine allgemeine Anordnung für alle Räumlichkeiten und auch für alle externen Hausdurchsuchungen gegeben?
D. S. (EGS): Wie vorhin erwähnt, es wurde von der Einsatzleitung der Dienstführende für eine Räumlichkeit durchgegeben; dahin gehend wurde das dann auch dokumentiert.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Hat es da für jeden, der für eine Räumlichkeit zuständig war, die Verpflichtung gegeben, auch einen Amtsvermerk anzulegen?
D. S. (EGS): Ja, meines Wissens schon.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Okay, das ist eine äußerst wichtige Information, weil wir nur über drei Amtsvermerke verfügen. Das heißt, für den Großteil der Räumlichkeiten stehen uns die angeordneten Amtsvermerke, die es offensichtlich geben muss, nicht zur Verfügung. Ich halte das nur der Ordnung halber fest, denn das müssen wir in einer Geschäftsordnungssitzung besprechen. Da fehlen möglicherweise Akten.
Ich habe keine weiteren Fragen. – Danke.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Noch einmal daran anschließend die Frage: Wer hat den Auftrag erteilt, dass Amtsvermerke anzufertigen sind?
D. S. (EGS): Die Einsatzleitung.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Einsatzleiter Oberst Preiszler?
D. S. (EGS): Ja.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wann ist diese Anordnung getroffen worden? Am Abend des 28.?
D. S. (EGS): Es ist grundsätzlich Teil unserer Dokumentationspflicht, es war dann im Nachhinein auch klar, und es ist von ihm angeordnet worden; zu welchem Zeitpunkt kann ich Ihnen aber nicht sagen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Aber es gibt wahrscheinlich nur zwei Möglichkeiten, entweder am 28. oder über Funk dann am nächsten Tag.
D. S. (EGS): Nein, direkt am 28.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Schon am 28.
Ich halte Ihnen den Amtsvermerk, Dokument Nummer 806, vor, das ist Ihr eigener Amtsvermerk. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Sie haben gesagt, dass Ihr Tag am 28.2. um 5 Uhr früh begonnen hat.
D. S. (EGS): Richtig, Dienstbeginn und, wie vorhin erwähnt, eine nochmalige Einsatzbesprechung.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ihr Amtsvermerk beginnt um 10.45 Uhr. Können Sie uns die Zeit bis dorthin schildern?
D. S. (EGS): Ich glaube, ich habe es vorhin schon bis 9 Uhr gemacht. Soll ich das noch einmal wiederholen?
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Dann haben wir immer noch die Zeit von 9 bis 10.45 Uhr.
D. S. (EGS): Wie vorhin erwähnt, hat der Techniker mehrere Büros zu unterstützen gehabt. Ich wurde leider erst um 10.45 Uhr von dem Techniker besucht.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Die Durchsuchung endet nach Ihrem Amtsvermerk dann um 15.30 Uhr?
D. S. (EGS): Richtig.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Waren Sie von 10.45 Uhr bis 15.30 Uhr durchgehend in diesem Büro?
D. S. (EGS): Nein, ich war auch kurzzeitig vor dem Büro beziehungsweise auf der Toilette.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie lange war die Staatsanwältin ungefähr anwesend? Können Sie das abschätzen?
D. S. (EGS): Das kann ich nicht abschätzen, das ist auch schwer zu schätzen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Eine halbe Stunde, 3 Stunden, 5 Stunden?
D. S. (EGS): Es waren mehrere Kurzbesuche, deswegen ist es schwierig, das abzuschätzen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wann war für Sie an diesem Tag Dienstschluss?
D. S. (EGS): Das ist eine gute Frage.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ungefähr?
D. S. (EGS): Schätzungsweise, sage ich jetzt einmal, 19 Uhr, 20 Uhr, aber ich kann mich wirklich nicht mehr genau erinnern.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Können Sie dem Ausschuss noch sagen, was zwischen 15.30 Uhr und 20 Uhr passiert ist?
D. S. (EGS): Meine Meldungslegung.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie muss man sich das vorstellen? Ich bin ein Laie, was ist eine Meldungslegung?
D. S. (EGS): Ach so: Amtsvermerk. Zu der Zeit habe ich den Amtsvermerk geschrieben.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Von 15.30 bis 20 Uhr?
D. S. (EGS): Nicht durchgehend, aber das muss ich, glaube ich, auch nicht genau sagen, wie lange ich für einen Amtsvermerk brauche, oder?
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich frage ja nur, ich weiß es nicht. (Auskunftsperson D. S. (EGS): Ja, ja!)
Wie wurden die Akten beziehungsweise die Sicherstellungen verbracht? Sie haben um 15.30 Uhr die Durchsuchung beendet.
D. S. (EGS): In meinem Büro, ja.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Was ist dann mit den Sicherstellungen passiert?
D. S. (EGS): Wie vorhin erwähnt, sind die in Kartons verbracht und dann auf Weisung der Staatsanwältin in die Dampfschiffstraße gebracht worden.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wer hat die Kartons wohin gebracht? Waren Sie daran beteiligt?
D. S. (EGS): Bei meinen Sicherstellungen war ich auch beteiligt, ja.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das heißt, Sie haben die ins Auto verbracht?
D. S. (EGS): Genau, in den großen Bus, und wir sind mit dem Fahrzeug davor auch in die Dampfschiffstraße gefahren.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie sind mitgefahren?
D. S. (EGS): Ja.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Die Staatsanwältin auch?
D. S. (EGS): Genau, ja.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Und dann sind die dort ausgeladen worden?
D. S. (EGS): Genau, direkt in die Büroräumlichkeiten.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): In die Büroräumlichkeiten - -
D. S. (EGS): Der Staatsanwältin.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Können Sie das beschreiben? Sind die Kartons dort im Büro abgestellt worden?
D. S. (EGS): Nein, das war ein abgesperrter Raum, wo sie sich vorher noch den Schlüssel besorgen musste. Da war, glaube ich, noch eine zweite Mitarbeiterin da, und das ist dann in einen separaten Raum gebracht worden.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Dort sind alle Sicherstellungen untergebracht worden?
D. S. (EGS): Meine sind dorthin gebracht worden; alle – kann ich nicht sagen.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Können Sie nicht sagen. Ich habe im Moment keine Fragen. – Danke.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege das Dokument 1079 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Ruf: Welche Seite?) – Seite 40. Er hat nur eine Seite bekommen, Entschuldigung, deswegen habe ich sie nicht genannt. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Das ist ein Protokoll einer Sitzung, die am 27. Februar in der Staatsanwaltschaft stattgefunden hat, von 15 Uhr bis circa 16.30 Uhr.
Wollen Sie uns jetzt noch immer erklären, dass der Einsatzleiter Preiszler bei der Einsatzbesprechung mit Ihnen keine Ahnung hatte, wie es im BVT aussieht, obwohl er dort genau über die Lage der Stockwerke, der Türen und der Büros und der äußeren Sicherheitsvorkehrungen referiert?
D. S. (EGS): Ich kann noch einmal sagen: Wir haben gerade deswegen Kollegen W. R. (EGS) dazugeholt. Viel mehr kann ich Ihnen - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also, Herr Preiszler ist bei einer Besprechung vor Ihrer Besprechung, bei der er referiert. „Er stellt die äußeren Sicherheitsvorkehrungen beim Gebäude dar. Es ist schnell klar, dass ein gewaltsames Eindringen nicht zielführend wäre, weil dies zu lange Zeit bräuchte und so mit einem Datenverlust zu rechnen ist“. – Es gehört „sei“, aber wurscht. – „Anschließend werden die Verhältnisse im Gebäude dargestellt (Stockwerke, Türen, Lage der Büros..)“. Und eineinhalb Stunden später, bei einer Lagebesprechung der EGS erinnert sich Herr Preiszler nicht an das, was er bei der Staatsanwaltschaft vorgetragen hat? (Abg. Pilz: Er hat es vergessen!) – Das erklären Sie mir bitte. Ich verstehe es nicht!
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Darf ich mich kurz einmischen: Sie unterstellen vielleicht der Auskunftsperson zu viel. Sie führen da zu einem Ergebnis hin, das Sie vielleicht erreichen wollen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich will gar nichts erreichen. Er hat nur gesagt, dass - -
Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich möchte Sie ersuchen, das Mikrofon zu verwenden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, irgendjemand drückt es mir immer weg – nein, jetzt geht es. (Heiterkeit.)
Schauen Sie, ganz ehrlich, also entweder Oberst Preiszler hat Sie alle angeschwindelt und so getan, als ob er nichts weiß - -
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, das sind Ihre Schlüsse; aber Sie fragen die Auskunftsperson über Wahrnehmungen, und er hat gesagt - - (Zwischenruf des Abg. Leichtfried) – Ja, aber diese Einleitung ist sehr tendenziös. (Abg. Krainer: Nein, die ist total - -!)
Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Krainer, Sie bekommen jetzt das Mikrofon und ich bitte Sie, die Frage an die Auskunftsperson zu stellen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, jetzt habe ich noch eine Antwort an den Verfahrensrichter, wenn ich darf, außerhalb der Redezeit, denn ganz ehrlich, das ist nicht - -
Vorsitzende Doris Bures: Eigentlich sieht das die Verfahrensordnung so nicht vor. Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber was für eine andere Frage kann ich haben?
Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Auskunftsperson sagt, der Typ hatte keine Ahnung, hier steht aber, er referiert.
Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, das ist relativ einfach: Ohne dass es auf die Redezeit angerechnet wird, formulieren Sie jetzt die konkrete Frage an die Auskunftsperson!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, wenn Sie noch einmal genau darüber nachdenken, könnte es sein, dass Herr Oberst Preiszler um 18 Uhr doch gewisse Kenntnisse hatte?
D. S. (EGS): Nicht von den Räumlichkeiten, meiner Wahrnehmung nach.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also, nicht von den Stockwerken, nicht von den Türen und nicht von der Lage der Büros und auch nicht von den Sicherheitsvorkehrungen beim Gebäude?
D. S. (EGS): Sicherheitszentrale womöglich, aber Räumlichkeiten in meiner Wahrnehmung nicht. Ich kann nur noch einmal sagen: sonst hätten wir den Kollegen Revierinspektor W. R. (EGS) nicht dazugeholt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Noch eine Frage, wer hat denn eigentlich bei dem Einsatz die Krawatte getragen? Da war ja nur einer mit Krawatte, von allen. Wer war denn das? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gehört das zum Beweisthema?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, das ist ganz wichtig für uns.
D. S. (EGS): Ich kann mich wirklich nicht erinnern, wer eine Krawatte - -, aber ich gehe einmal davon aus, einer vom Ersteindringteam, weil die ein bisserl schicker gekleidet waren.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber das waren vier. Wer von denen war das mit der Krawatte?
D. S. (EGS): Kann ich mich wirklich - -, kann ich nicht sagen. (Abg. Jenewein: Was ist das für eine Fragestellung?)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Erinnern Sie sich nicht?
D. S. (EGS): Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, über die anderen Widersprüche – zuerst waren sie vor dem Büro, dann waren sie vor dem Aufzug – sehen wir hinweg, ich habe in dieser Runde keine Fragen mehr.
*****
Vorsitzende Doris Bures: Dann kommen wir zur dritten Fragerunde.
Ich frage in der Fraktionsreihenfolge: Herr Abgeordneter Jenewein. (Abg. Leichtfried: Entschuldigung, Frau Präsidentin, zur Geschäftsordnung! Es ist das vierte Mal, dass die Vertrauensperson mit der Auskunftsperson spricht! – Zwischenbemerkung der Vertrauensperson. – Abg. Leichtfried: Ja, wie immer, Sie brauchen auch mit mir jetzt nicht zu reden!) – So, ich glaube, das ist geklärt.
Sie können sich jederzeit an Ihre Vertrauensperson wenden und nicht umgekehrt; auch ich kann sozusagen aus meinem Blickwinkel nicht permanent sehen, wie die Gesprächskanäle laufen, aber ich glaube, es ist ohnedies allen klar. (Zwischenbemerkung des Verfahrensanwalts.) – Ich habe ja vorhin gesagt, dass ich, wenn es den Wunsch gibt, dass wir eine kurze Pause machen, dem sehr gerne jederzeit nachkomme. Ich würde vorschlagen, dass wir – wenn es für Sie, Herr Abgeordneter Jenewein, obwohl ich Sie schon aufgerufen habe, in Ordnung ist –, bevor wir in die dritte Runde eingehen, jetzt eine kurze Pause von 10, 15 Minuten machen.
(In Richtung Auskunftsperson:) Ich frage Sie, denn das ist Ihre Pause. Wie lange hätten Sie denn gerne?
D. S. (EGS): 10 Minuten sind okay, Frau Vorsitzende.
Vorsitzende Doris Bures: Gut, dann unterbreche ich – jetzt ist es 18.37 Uhr – bis 18.50 Uhr die Sitzung.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 18.37 Uhr unterbrochen und um 18.50 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)
*****
18.50
Vorsitzende Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Wir kommen in die dritte Fragerunde. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jenewein. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich habe nur mehr zwei ganz kurze Fragen, dann bin ich von meiner Seite fertig.
Können Sie mir bitte noch sagen, wie viele Dienstführende es an diesem Tag im BVT gegeben hat?
D. S. (EGS): Mitarbeiter des BVT?
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Dienstführende Mitarbeiter von der EGS, also von Ihnen. Wissen Sie das?
D. S. (EGS): Von der EGS oder vom BVT?
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Dienstführende von der EGS.
D. S. (EGS): Das kann ich wieder nur schätzen.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wie viele in etwa?
D. S. (EGS): So wie vorher, zwischen zehn und 15; aber ich sage lieber nichts.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dahin gehend, dass es Räume gegeben hat, in denen keine Dienstführenden waren oder in denen zwei oder mehrere drinnen waren? Haben Sie da irgendwelche Wahrnehmungen, haben Sie da etwas mitbekommen?
D. S. (EGS): Dass in einem Raum keine Dienstführenden waren, hätte ich nicht mitbekommen, nein.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Keine weiteren Fragen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte noch einmal argumentieren: In diesem Ausschuss geht es um politische Einflussnahme. Ich möchte noch einmal eine Frage zur Vertrauensperson stellen, weil es sich bei der Vertrauensperson schließlich um eine Anwältin aus einer Kanzlei handelt, aus der heraus vonseiten der FPÖ ein Richter des Verfassungsgerichtshofes nominiert wurde; daher, finde ich, ist die Frage, um wen es sich bei der Vertrauensperson handelt, sehr wohl relevant.
Ich möchte daher fragen, wer die Vertrauensperson bezahlt.
Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich glaube nicht, dass das zum Beweisthema gehört. Das mag eine Runduminformation sein, es ist aber die Auskunftsperson zu befragen. Die Auskunftsperson wird über all das, was Sie wissen wollen, aller Voraussicht nach nichts wissen, weil die Vertrauensperson der Auskunftsperson darüber vermutlich jetzt keine Auskunft gegeben hat.
Aber egal, Sie können die Auskunftsperson – und das sage ich für alle – über Wahrnehmungen befragen, die zum Untersuchungsgegenstand gehören, und der Untersuchungsgegenstand ist die Hausdurchsuchung, sind Wahrnehmungen zur Hausdurchsuchung. – Danke schön. (Abg. Leichtfried: Untersuchungsgegenstand ist die politische Verantwortung!)
D. S. (EGS): Ich bekomme das von der Gewerkschaft bezahlt.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Keine weiteren Fragen.
Vorsitzende Doris Bures: Haben Sie noch Fragen, Herr Abgeordneter Dr. Pilz?
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Gerne. Ich möchte meine Frage jetzt möglichst präzise begründen. Am 21. Februar hat – laut Auskunft des Innenministers – Ihr Chef, Oberst Preiszler, erfahren, dass die EGS für eine sehr wichtige Hausdurchsuchung gebraucht wird. Wir versuchen, zu klären, ob es dann gleich zu Vorbereitungshandlungen in Bezug auf das BVT gekommen ist.
Sie erklären uns – ich habe das einfach zur Kenntnis genommen –, dass am Vorabend um 18 Uhr von Oberst Preiszler abwärts, mit Ausnahme des Kollegen W. R. (EGS), niemand eine Ahnung zu Räumlichkeiten, Lage, Sicherheitskontrollen und so weiter hatte. Ich habe das einfach zur Kenntnis genommen, das ist jetzt im Protokoll.
Mit dieser Erklärung wäre eines klar: Die EGS hat dann nicht hinter dem Rücken der Staatsanwältin die Aktion vorbereitet.
Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen die Frage formulieren! In der dritten Runde ist eine Minute vereinbart, und die ist in drei Sekunden ausgeschöpft. (Abg. Pilz: Frau Vorsitzende, ich bin wirklich fast fertig!) – Ja, das ist die Redezeit, die vereinbart wurde.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Was offensichtlich nicht bekannt war oder Ihnen nicht bekannt war – und das ist jetzt schon meine Frage –: War Ihnen bekannt, dass es bei einer Einsatzbesprechung am 27.2., Stunden vor Ihrem Treffen - -
Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie wirklich, jetzt zügig die Frage zu stellen. (Abg. Pilz: Ich bin mitten in der Frage!) – Ja, aber Sie sind längst am Ende Ihrer Fragezeit. Bitte, formulieren Sie die Frage! (Abg. Pilz: Ich kann doch keine halbe Frage stellen!) – Ja, aber Sie sind für Ihr Zeitmanagement selbst verantwortlich.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja, da bemühe ich mich ja auch sehr. (Heiterkeit. – Abg. Obernosterer: Davon merkt man nichts!)
Haben Sie Kenntnis davon gehabt, dass Herr Preiszler bereits in der Einsatzbesprechung die Staatsanwältin und Generalsekretär Goldgruber über die äußeren Sicherheitsvorkehrungen beim Gebäude informiert hat, über die Stockwerke, die Türen, die Lage der Büros und einiges andere mehr? – Also damit ‑ ‑
Vorsitzende Doris Bures: Ich glaube, die Frage wurde jetzt verstanden.
D. S. (EGS): Nein.
Vorsitzende Doris Bures: Damit frage ich, ob es bei der ÖVP noch eine Wortmeldung gibt. – Herr Abgeordneter Amon, bitte.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Auch eine letzte Frage, und zwar: Sind Sie in irgendeiner Art und Weise, Herr Bezirksinspektor, vonseiten der Staatsanwaltschaft über das generelle Ziel dieser Hausdurchsuchung informiert worden? Hatten Sie Informationen über Personen, die als Beschuldigte geführt werden, oder über Personen, die als Zeugen geführt werden?
D. S. (EGS): Nein, über ein generelles Vorgehen nicht.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Da man zur Vertrauensperson keine Frage stellen darf, obwohl es mich interessiert hätte, wer sie Ihnen zur Seite gestellt hat, möchte ich ganz konkret noch einmal zum 28. kommen, und zwar zur Hausdurchsuchung: Sie haben gesagt, Sie waren vor dem Büro oder dem Aufzug und haben dann den Befehl bekommen, bei Herrn Amtsdirektor N. B. (BVT) diese Hausdurchsuchung durchzuführen.
Ich lege dazu das Dokument 1559 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist ein Amtsvermerk des Herrn R. B. (BVT), Mitarbeiter des BVT, der sechs Seiten umfasst. Sie haben gesagt: Es hat etwa eine halbe Stunde bis Stunde gedauert, bis der erste Mitarbeiter aufgetaucht ist, und dann ist begonnen worden.
Jetzt sagen Sie in Ihrem Amtsvermerk: Um 10.45 Uhr ist mit der Durchsuchung begonnen worden, und Herr R. B. (BVT) stellt fest – und zwar ist das auf der zweiten Seite im letzten Absatz –: „Um ca. 10:55 Uhr wurde bemerkt, dass sich zwei Personen im Büro des ADir“ – Amtsdirektors – „N. B. (BVT) befanden und offensichtlich bereits Manipulationen an Datenträgern vorgenommen haben.“ Zu dem Zeitpunkt war kein Mitarbeiter des BVT anwesend.
Was können Sie uns dazu sagen?
D. S. (EGS): Was soll ich Ihnen dazu sagen? Ich habe Ihnen meine Wahrnehmungen vorher geschildert, und viel mehr kann ich dazu nicht sagen. Ich weiß auch nicht, wer Herr R. B. (BVT) war und ob ich mit dem Kontakt hatte. Ich habe meine Dokumentation so durchgeführt, wie es vorgesehen war, und fertig.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, um 10.45 Uhr, nicht um 10.55 Uhr, und Herr R. B. (BVT) war dort nie im Büro?
D. S. (EGS): Ich kann mich an keinen Herrn R. B. (BVT) erinnern. (Abg. Androsch: Danke!)
Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.
Alle drei Fragerunden wurden durchgeführt. Der Herr Verfahrensrichter hat keine ergänzenden Fragen an die Auskunftsperson; damit ist die Befragung beendet. Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr D. S. (EGS), dass Sie dem Ausschuss zur Verfügung gestanden sind.