78/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson M. K. (BVT) in der 5. Sitzung vom 5. September 2018

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 15. Sitzung am 7. November 2018 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, P) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson M. K. (BVT) nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO­UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

Wien, 2018 11 07

                               Gabriela Schwarz                                                                   Doris Bures

                                    Schriftführerin                                                                         Vorsitzende


 

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BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

5. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 5. September 2018

Gesamtdauer der 5. Sitzung

9.04 Uhr – 19.02 Uhr

Lokal  7

Befragung der Auskunftsperson Mag. M. K. (BVT)

Vorsitzende Doris Bures: Ich ersuche Sie auch gleich, die Belehrung der Auskunftsperson über ihre Rechte und Pflichten vorzunehmen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich habe einen Zettel über Ihre Generalien oder Nationale, wie Sie sagen, vorliegen. Zunächst frage ich: Stimmt das, was da steht? (Die Auskunftsperson bejaht dies.)

Stimmen die der Vertrauensperson? (Die Vertrauensperson bestätigt die Richtigkeit der Daten.) – Gut, mehr brauchen wir nicht.

Frau Mag. M. K. (BVT), Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, dem BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zu den Beweisthemen 3. Hausdurchsuchungen, 6. Organisation und 7. Auswirkungen angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe können Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Ich hebe daraus hervor: Sie können auf einzelne Fragen, die Ihre Privatsphäre oder die Privatsphäre Ihrer Angehörigen betreffen, oder die für Sie oder Ihre Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nach sich ziehen würden, die Aussage verweigern. Sie können weiters die Aussage verweigern, wenn die Beantwortung der Frage für Sie oder Ihre Angehörigen einen unmittelbaren bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteil nach sich ziehen, wenn die Beantwortung der Frage eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit verletzen oder wenn ein Kunst- oder Geschäftsgeheimnis offenbart würde, sofern Sie nicht von der Pflicht zur Geheimhaltung gültig entbunden wurden. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben oder über Verlangen glaubhaft zu machen.

Sie haben das Recht, sich während Ihrer Befragung mit dem Verfahrensanwalt zu beraten, Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit immer noch zu beantragen, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit, Ihrer Person oder Dritter dies gebieten, wenn der Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder zur Erlangung einer wahrheitsgemäßen Aussage erforderlich ist.

Öffentlich Bedienstete wie Sie dürfen sich bei der Befragung nicht auf die Verpflichtung zur Geheimhaltung berufen.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung. Kopien, Notizen, Auszüge und Übersetzungen dürfen weder von der Auskunftsperson noch von der Vertrauensperson angefertigt werden.

Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll.

Soll ich mit der Belehrung der Vertrauensperson fortfahren?

Vorsitzende Doris Bures: Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: An die Vertrauensperson: Gemäß § 46 Abs. 2 Verfahrensordnung habe ich auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Aussage zu belehren: Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch die Fälschung eines Beweismittels oder der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels mit dem Vorsatz, es im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu gebrauchen, ist strafbar, und zwar auch für an der Tat Beteiligte.

Aufgabe der Vertrauensperson ist die Beratung der Auskunftsperson. Sie dürfen jedoch keine Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgeben oder anstelle der Auskunftsperson antworten. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- oder Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson können Sie sich unmittelbar an mich oder an den Verfahrensanwalt wenden.

Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz: Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet.

Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer voraussichtlich selbst als Auskunftsperson im Verfahren vor den Untersuchungsausschuss zu laden ist, wer die Auskunftsperson bei Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte oder wer Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgibt oder anstelle der Auskunftsperson antwortet. Auf Letzteres weise ich besonders hin.

Vorsitzende Doris Bures: Frau Mag.a M. K. (BVT), der Verfahrensrichter hat darauf hingewiesen, dass es die Möglichkeit gibt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Ich frage Sie, ob Sie davon Gebrauch machen wollen. (Die Auskunftsperson bejaht dies.) – Dann ersuche ich Sie, mit Ihrer einleitenden Stellungnahme zu beginnen. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

Mag. M. K. (BVT): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte die Möglichkeit zu diesem Eingangsstatement nutzen, um bereits vorab einige, aus meiner Sicht wesentliche Punkte darzulegen.

Zu meiner Person: Meine Position im BVT ist die der Leiterin des Rechtsreferates. Ich habe meinen beruflichen Werdegang als Exekutivbeamtin in Wien begonnen, im Jahr 2011 das Studium der Rechtswissenschaften beendet und im März 2012[1] als Referentin im Bereich Recht im BVT meine Tätigkeit aufgenommen. Diese Tätigkeit wird im BVT auch als die des Legal Advisors bezeichnet.

Der Rechtsbereich im BVT hat in den letzten Jahren aufgrund der stetig wachsenden Aufgaben mehr Personal bekommen, woraufhin sich ein eigenes Referat gebildet hat. Im September 2016 habe ich sodann die Leitung des Rechtsreferates im BVT übernommen. Der Tätigkeitsbereich des Rechtsreferates umfasst sämtliche rechtliche Belange des BVT in Grundsatzangelegenheiten. Es trifft keine Entscheidungen über operative Ermittlungsmaßnahmen, dies bleibt der zuständigen Fachabteilung vorbehalten. Darauf möchte ich bitte an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen.

Das Referat Recht beschäftigt sich insbesondere mit der rechtlichen Begleitung in der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Aufgabenerfüllung der Fachabteilungen. Es ist zudem Schnittstelle zum Rechtsschutzbeauftragten beim BMI. Es befasst sich mit der legistischen Weiterentwicklung nach den Bedürfnissen des BVT und mit der Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben. Es ist verantwortlich für die Abwicklung von Anfragen und Verfahren vor den Kontroll- und Rechtsschutzinstanzen wie beispielsweise Volksanwaltschaft, Datenschutzbehörde, Verwaltungsgerichte. Es übernimmt auch die Beantwortung parlamentarischer Anfragen und ist mit datenschutzrechtlichen Angelegenheiten befasst. Zudem nimmt es die internen Schulungen der Mitarbeiter in rechtlichen Belangen wahr und natürlich auch die rechtliche Beratung der Direktion des BVT.

In einem nächsten Punkt möchte ich kurz auf meine Rolle bei der Hausdurchsuchung am 28. Februar 2018 eingehen: Zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung befand ich mich ursprünglich auf einer Dienstreise in Stegersbach. Ich war allerdings an diesem Tag aufgrund einer wichtigen Besprechung, die um 10 Uhr begann, im BMI anwesend. Im BMI selbst bin ich auf einen Kollegen getroffen, der mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass im BVT derzeit eine Hausdurchsuchung stattfände. Zudem hat mir dieser Kollege mitgeteilt, dass sich der Direktor des BVT nicht im Hause befände und er nicht erreichbar sei, weil er sich selbst bei einer Einvernahme befände. Zusätzlich war mir bekannt, dass der damalig bestellte stellvertretende Direktor des BVT sich auf einer Dienstreise befand.

Da beide Direktoren nicht im Haus anwesend waren, erschien es mir als wesentlich, die Frau Generaldirektor über diesen Umstand der Hausdurchsuchung im BVT unverzüglich in Kenntnis zu setzen, was ich sodann auch getan habe. Danach habe ich noch kurz an der Besprechung teilgenommen und bin dann sehr rasch in das BVT gefahren. Im BVT begab ich mich mit zwei meiner juristischen Mitarbeiter, nach telefonischer Rücksprache mit dem damaligen stellvertretenden Leiter der Abteilung 2, in die Abteilung 2, wo die Hausdurchsuchung stattfand. Dort habe ich mich der WKStA, der fallführenden Staatsanwältin, als Leiterin des Rechtsreferates vorgestellt und begehrte unverzüglich Auskunft, warum diese Hausdurchsuchung stattfindet.

Zudem begehrte ich die Anordnung der Hausdurchsuchung zu sehen. Dabei fiel mir unverzüglich auf, dass diese weder von der Staatsanwaltschaft noch vom Journalrichter unterfertigt war. Aus diesem Grunde verlangte ich von der WKStA, unverzüglich mit dem Journalrichter Rücksprache halten zu können. Dies erfolgte in weiterer Folge telefonisch. Der Journalrichter gab mir gegenüber an, dass er gegen 22.30 Uhr verbal die Genehmigung für die Hausdurchsuchung erteilt hatte. Ich verlangte dennoch die unverzügliche Unterfertigung der Anordnung sowohl durch die StA als auch durch den Journalrichter.

In weiterer Folge begehrte ich bei der WKStA, bei der fallführenden Staatsanwältin, den Antrag auf Versiegelung – rechtlich betrachtet als Widerspruch gemäß § 112 StPO zu werten – und ich erklärte, dass das BVT eine äußerst sensible Dienststelle sei und dass dieses mit klassifizierten Informationen arbeite, weshalb eine Versiegelung der sicherzustellenden Gegenstände aus meiner Sicht unbedingt geboten war. Die WKStA hielt daraufhin einige telefonische Rücksprachen, lehnte diesen Antrag jedoch ab.

Nach der Hausdurchsuchung wurde ich für die weitere Zeit von der Frau Generaldirektor im Einvernehmen mit dem Direktorium des BVT als Kontaktperson für den weiteren Kontakt zur WKStA bestellt.

Ein weiterer Punkt, auf den ich hier bereits vorab eingehen möchte, ist die Tatsache, dass das BVT bekanntermaßen dem Parlament einen Akt unter einer sehr hohen Klassifizierungsstufe, nämlich unter der höchsten, unter streng geheim, vorgelegt hat. Rechtlich betrachtet gelte ich als die Urheberin der Klassifizierung zu diesem Akt. Zu diesem Akt ist zu sagen, dass dieser bereits innerhalb des BVT, innerhalb meines Referates als geheim geführt wird, was bedeutet, dass nur sehr, sehr wenige Führungskräfte im BVT überhaupt Zugang, also Zugriff, zu diesem Akt haben. Dieser Akt beinhaltet Informationen des BVT, welche nach Beginn der Hausdurchsuchung zusammengetragen wurden und damit in Zusammenhang stehen.

Zum Zeitpunkt der Aktenvorlage an das Parlament im Juni 2018 wurde dieser Akt aus folgenden Gründen als streng geheim klassifiziert: Die Dokumente und Unterlagen in diesem Akt beinhalten in ihrer Gesamtheit Informationen, bei deren Veröffentlichung von einer unmittelbaren Gefährdung der inneren Sicherheit ausgegangen werden könnte und dies somit zu einer Gefährdung von Staatsinteressen führen könnte. Dies betrifft vor allem das Vertrauensverhältnis in der internationalen Zusammenarbeit mit den Partnerdiensten, welches durch eine Veröffentlichung der Informationen beeinträchtigt werden könnte. Dieses Vertrauensverhältnis ist für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit aber unabdinglich.

Der Akt beinhaltet zudem auch Informationen, die laufende Ermittlungen konterkarieren könnten, was natürlich das laufende Ermittlungsverfahren bei der WKStA betrifft. Des Weiteren könnte ein Bekanntwerden jener Mitarbeiter des BVT sowie Betroffener, die im Akt genannt sind, in Verbindung mit den dort aufliegenden Informationen zu einer Gefährdung dieser Personen führen.

Sie sehen an der Formulierung, dass das alles eine Prognoseentscheidung ist, die damals, zu diesem Zeitpunkt gefällt wurde. Sie müssen dies bitte so verstehen: Nicht jedes Dokument in diesem Akt ist für sich genommen derartig brisant, aber der Akt in seiner Gesamtheit, in einer Gesamtzusammenschau und aufgrund der sich daraus ergebenden umfassenden Informationslage ist als sensibel einzustufen.

Ich gelte, wie ich bereits eingangs erwähnt habe, als Urheberin dieser Klassifizierung. Einige Dokumente, die sich auch in dem von mir vorgelegten Akt befinden, sind meines Wissens mittlerweile medienöffentlich oder wurden von einer anderen Stelle unter einer weniger hohen Klassifizierung dem Parlament vorgelegt. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich bei den an mich gerichteten Fragen, vor allen Dingen in Zusammenhang mit gewissen Dokumenten, danach fragen werde, woher diese Informationen stammen und wie hoch diese vom klassifizierenden Organ bei der Klassifizierung eingestuft wurden.

Damit möchte ich nicht den Informationsfluss beeinträchtigen, ich möchte auch nicht Beantwortungen umgehen, ich möchte nur sicherstellen, dass nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Auch bitte ich um Verständnis, dass ich die Möglichkeit wahrnehmen werde, um Beantwortung einzelner Fragen in zumindest vertraulicher Sitzung zu ersuchen, wenn meine Antwort zu diesen Fragen aus meiner Sicht überwiegenden schutzwürdigen Interessen zuwiderlaufen würde.

Als letzten Punkt möchte ich im Rahmen meiner rechtlichen Fachexpertise noch einige Worte über den Aufgabenbereich des BVT verlieren und darüber, warum dieser als derartig sensibel gilt. Der Aufgabenbereich des BVT ist ein umfassender, der sich nicht ausschließlich in der Terrorismusbekämpfung erschöpft. Der Staatsschutz ist auch zuständig für den Schutz verfassungsmäßiger Einrichtungen, kritischer Infrastrukturen, für die Abwehr extremistischer und[2] nachrichtendienstlicher Tätigkeiten, für den polizeilichen Informationsaustausch mit ausländischen Partnerdiensten und einiges mehr.

Die Besonderheit des BVT liegt allerdings vor allem darin, dass diese Sicherheitsbehörde im Bereich der strukturellen Vorfeldermittlung arbeitet, was bedeutet, dass diese ihrem Wesen nach verdeckt erfolgt. Das bedeutet auch, dass mit der Offenlegung der Tätigkeit des BVT, zum Beispiel durch eine mediale Veröffentlichung, auch zeitgleich die Konterkarierung von Amtshandlungen einhergehen kann.

Das BVT arbeitet, wie bekannt ist, auch mit Quellen, also mit Personen, die wesentliche Hinweise für sensible Ermittlungen liefern, und das BVT muss für den Schutz dieser Personen auch Sorge tragen. Dies ist sogar verfassungsrechtlich verankert. Das Bekanntwerden von bestimmten Informationen besitzt also die Eignung, nicht nur Amtshandlungen zu konterkarieren, sondern im schlimmsten Fall auch Menschenleben zu gefährden.

Das BVT ist, wie bereits erwähnt, auch zuständig für die internationale Zusammenarbeit.

 In diesem Zusammenhang ist es dafür verantwortlich, nicht nur für den Schutz der eigenen Informationen, deren Veröffentlichung weitreichende Folgen für die Interessen Österreichs haben könnte, Sorge zu tragen, sondern natürlich auch für den Schutz von sensiblen, klassifizierten Informationen aus dem Ausland.

Es war mir als zuständige Leiterin des Rechtsbereiches ein Anliegen, Sie noch einmal auf die Sensibilität des Aufgabenbereiches des Staatsschutzes aufmerksam zu machen. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

Vorsitzende Doris Bures: Vielen Dank, Frau Mag.a M. K. (BVT), für Ihre einleitende Stellungnahme.

Damit gelangen wir gleich zur Erstbefragung, die der Verfahrensrichter vornimmt. Ich ersuche ihn darum.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sie haben es wahrscheinlich schon gesagt, ich frage noch einmal: Seit wann sind Sie im BVT tätig?

Mag. M. K. (BVT): Seit März 2012.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wer gibt Ihnen Aufträge?

Mag. M. K. (BVT): Grundsätzlich bekomme ich diese in direkter Führung von meinem zuständigen Abteilungsleiter, allerdings natürlich auch übergeordnet vom stellvertretenden Direktor oder vom Direktor des BVT.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Über die Hausdurchsuchung haben Sie schon in Ihrer Stellungnahme berichtet, da muss ich nicht mehr nachfragen.

Hat Ihnen jemand betreffend die Hausdurchsuchung Aufträge erteilt?

Mag. M. K. (BVT): Darf ich Sie um Konkretisierung bitten, wie Sie das meinen?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ob Ihnen jemand im Zusammenhang oder danach, im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung, Aufträge erteilt hat?

Mag. M. K. (BVT): Also ich bin, wie bereits im Eingangsstatement erwähnt, von der Frau Generaldirektor im Einvernehmen mit dem Direktorium als Kontaktperson zur WKStA bestimmt worden. Und in diesem Punkt bekomme ich natürlich Aufträge, gewisse Amtshilfeersuchen der WKStA entgegenzunehmen und diese dann auch entsprechend zu beantworten.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Hat es die Hausdurchsuchung betreffend eine Nachbesprechung in der Rechtsabteilung gegeben?

Mag. M. K. (BVT): In der Rechtsabteilung selbst habe ich diese Hausdurchsuchung natürlich mit meinen Mitarbeitern rechtlich geprüft.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Hat diese Hausdurchsuchung für Sie persönliche Auswirkungen gehabt?

Mag. M. K. (BVT): Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Vielen Dank, Herr Dr. Strauss. Ich werde somit in die erste Fragerunde eingehen. Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen ja allen bekannt.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Vielen Dank fürs Kommen und für Ihre Ausführungen, Frau Mag. M. K. (BVT)! Ich habe zunächst noch ein paar Fragen zu Ihren Ausführungen.

Wer war der Kollege im BMI, der Ihnen erzählt hat, dass die Hausdurchsuchung stattfindet?

Mag. M. K. (BVT): Der Sicherheitsbeauftragte des BVT.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie heißt er?

Mag. M. K. (BVT): Ich darf darum bitten, dass ich die Namen nur in vertraulicher Sitzung sagen werde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Als Sie die Generaldirektorin über die Hausdurchsuchung informiert haben, hatten Sie die Wahrnehmung, dass sie schon davon wusste?

Mag. M. K. (BVT): Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme jetzt zur Hausdurchsuchung: Sie haben schon gesagt, dass Sie die Versiegelung beantragt haben und diese abgelehnt wurde. Was hätte das für Sie für potenzielle Folgen – vom damaligen Zeitpunkt aus und aus Ihrer Perspektive – haben können?

Mag. M. K. (BVT): Also aus meiner Sicht wäre diese Versiegelung definitiv geboten gewesen, weil das BVT mit sehr sensiblen Informationen zu tun hat und sehr viele Gegenstände und Datenträger sichergestellt wurden. Meine damalige Prognose hat gelautet, dass es durchaus für das BVT nach außen Schwierigkeiten geben könnte, wenn bekannt wird, dass sehr sensible Informationen sichergestellt wurden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich darf ein Dokument vorlegen, und zwar mit der Dokumentennummer 1061. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist eine E-Mail-Korrespondenz, die für mich mit einer E-Mail von Staatsanwältin Schmudermayer an Sie am 18. April 2018 beginnt. Darin nimmt sie darauf Bezug, dass Sie, Mag. M. K. (BVT), der Staatsanwältin „Mitte März ein Konvolut“ von „diversen gesetzlichen Vorschriften betreffend das BVT übergeben“ hätten. Die Frau Staatsanwältin fragt nach, weil sich eben in dieser E-Mail der Hinweis findet, „dass einige der Dokumente besonders sensibel und auch klassifiziert seien“, und sie keinen Klassifizierungsvermerk gesehen hat, und sie fragt, was Sie damit gemeint hätten.

Ich würde Sie bitten, Ihre Ausführungen, die darauf folgen, zu erläutern und zu erklären. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Ich darf einen Teil Ihrer E-Mail zitieren: „Das Bekanntwerden weiterer Details über Tatsachen, die die internationale Zusammenarbeit betreffen (zB Art und Weise der Übermittlung oder Informationen, die Rückschlüsse auf die kooperierenden Partnerdienst zulassen), werden unweigerlich zu einer weiterführenden Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung (und einem weiteren Reputationsschaden) des Verfassungsschutzes führen.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Da Sie von einem weiteren Reputationsschaden sprechen: Warum von einem weiteren? Inwiefern war schon einer gegeben? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. M. K. (BVT): Ja, wie ich bereits eingangs erwähnt habe, sind das, was aus rechtlicher Sicht hier passiert, natürlich Prognosen. Ob das jetzt tatsächlich eintrifft oder nicht, kann ich nicht vorhersehen. Das ist nur eine rechtliche Fachexpertise. Allerdings wurde diese Dienstanweisung tatsächlich als eingeschränkt klassifiziert, mit dem Hintergrund, dass weder die Arbeitsweise des BVT, gerade wie mit anderen Partnerdiensten zusammengearbeitet wird, offengelegt werden soll noch sonst in irgendeiner Art und Weise Informationen bekannt werden sollen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Darf ich Sie bitten, da das Dokument nicht allen vorliegt, die Dienstanweisung zu erklären und den Grund, warum diese vertraulich ist. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. M. K. (BVT): Dabei handelt es sich um eine Dienstanweisung, in welcher beschrieben wird, wie die interne Kommunikation im BVT mit ausländischen Partnerdiensten vonstattengeht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und diese haben Sie der Oberstaatsanwältin geschickt?

Mag. M. K. (BVT): Diese habe ich ihr persönlich übergeben, nicht geschickt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Damit sie über die Sensibilität Bescheid weiß?

Mag. M. K. (BVT): Es ging darum, unter anderem auch den Beweis vor der WKStA anzutreten, dass das BVT durchaus intern für die datenschutzrechtliche Sicherheit Sorge getragen hat. Und deshalb wurden im Einvernehmen mit dem Direktorium dann der WKStA einige interne Schriftstücke, die Vorgaben für die Mitarbeiter treffen, vorgelegt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege ein weiteres Dokument vor, und zwar mit der Nummer 756. Das ist der fortgesetzte AB, also Anordnungs- und Bewilligungsbogen von der Staatsanwältin Schmudermayer. Hier findet sich ein Aktenvermerk vom 1. März 2018. Ich darf zitieren: „Anruf Mag. M. K. (BVT): Die Generaldirektorin hat bei ihr angefragt, wie man zu zusätzlichen, über die Anordnung hinausgehenden Informationen gelangen könnte. Die Disziplinarkommission muss jetzt binnen 1 Monats entscheiden, ob die vorläufige Suspendierung in eine Suspendierung umgewandelt wird und braucht dazu mehr Entscheidungsgrundlage.“

Ist so ein Vorgehen aus Ihrer Wahrnehmung heraus normal, dass bei Ihnen angerufen wird, um weitere Informationen für eine Erhärtung einer Suspendierung anzufordern? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. M. K. (BVT): Der Hintergrund dafür, liegt meiner Ansicht nach darin, dass ich zu diesem Zeitpunkt von der Frau Generaldirektor als Kontaktperson zur WKStA bestellt wurde und diese unter anderem auch gesagt hat, ich möge bei der WKStA bitte noch einmal nachfragen, wie das Prozedere genau verlaufe, wenn weiterführende Informationen für eine Suspendierung benötigt werden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und was war das Ergebnis?

Mag. M. K. (BVT): Ich denke, so wie das Prozedere auch üblich ist, wurde mir auch von der WKStA mitgeteilt, dass die Dienstbehörde, also die Sektion I des BMI, schriftlich an die WKStA heranzutreten habe und dann entweder weiterführende Informationen geliefert werden oder eine entsprechende Rückäußerung kommt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, das Vorgehen, Sie zu kontaktieren, war nicht üblich? Üblich ist schriftlich an die WKStA heranzutreten?

Mag. M. K. (BVT): Es ist natürlich üblich an die WKStA heranzutreten. Ich denke aber, das war, das ist nicht als solches zu interpretieren, sondern das war nur eine Rückversicherung, um sicherzugehen, wie wir an die WKStA beziehungsweise wie das BMI an die WKStA dafür herantreten muss.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In einem Aktenvermerk findet sich noch eine Aussage: „klassifizierte Dokumente: sie ersucht, den Akt als Verschlussakt“ – also Sie – „im Sinne der VerschlusssachenVO zu führen.“

Können Sie das zu unserem Verständnis bitte erläutern?

Mag. M. K. (BVT): Wie bereits eingangs erwähnt, hatte ich ja versucht, die Versiegelung zu beantragen. Mir war es ein wesentliches Anliegen, dass sämtliche im BVT sichergestellten Gegenstände auch wirklich gut gesichert wurden, und aus diesem Grund habe ich dann versucht, bei der WKStA dahin gehend zu intervenieren, dass diese sichergestellten Gegenstände auch wirklich in einem abgeschlossenen Raum, wo nur bestimmte Personen Zutritt haben, verwahrt werden.

Aus diesem Grund habe ich sie, also die WKStA, gebeten, einen Verschlussakt nach der Verschlusssachenverordnung der Justiz daraus zu machen. Die WKStA hat mir dann zugesagt, dass dieser Akt ohnehin unter Verschluss geführt würde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hat sie auch gesagt, seit wann er als Verschlussakt geführt wird?

Mag. M. K. (BVT): Sie hat mir in diesem Telefonat, das einen Tag nach der Hausdurchsuchung passierte, soweit mir erinnerlich, gesagt, dass sie diesen Akt bereits von Beginn an als Verschlusssache betrachte und hat mir dann in weiterer Folge auch mitgeteilt, dass sämtliche sichergestellten Gegenstände in einem sicheren Raum verwahrt werden würden, wo nur zwei Personen Zugang hätten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Darf ich noch generell als letzte Frage stellen, weil Sie die Kontaktperson für die WKStA waren, wie die Korrespondenz abgelaufen ist, welche Anträge Sie gestellt haben, wann Daten zurückgegeben wurden und was Ihnen dazu einfällt?

Mag. M. K. (BVT): Also ganz grundsätzlich ist es so, dass, wenn ein Anliegen des BVT ansteht, wozu gewisse Abklärungen zu machen waren, nehme ich Kontakt zu Frau Mag. Schmudermayer auf, und vice versa. Wenn gewisse Rückgaben für das BVT erfolgen, wenn Datenträger zurückgegeben wurden oder Informationen benötigt werden, dann wird bei mir angerufen. (Abg. Krisper: Danke sehr!)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Frau Magister, ich komme auch zu diesem Dokument mit der Nummer 1270. Sie haben das vor sich liegen, sonst legen wir es Ihnen noch einmal vor.

Mag. M. K. (BVT) (in den Unterlagen blätternd): Ich glaube 1270 haben wir nicht.

Vorsitzende Doris Bures: 1270 liegt noch nicht vor.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das ist gerade von der Kollegin Krisper zitiert worden. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Liegt es Ihnen vor?

Mag. M. K. (BVT): Ich glaube nicht, dass es mir vorliegt, Herr Abgeordneter! (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Die Kollegin Krisper hat Sie schon darauf angesprochen, ganz unten: 3. Aktenvermerk vom 1.3.2018.

Noch einmal: „Anruf Mag. M. K. (BVT): Die Generaldirektorin hat bei ihr angefragt, wie man zu zusätzlichen, über die Anordnung hinausgehenden Informationen gelangen könnte. Die Disziplinarkommission muss jetzt binnen 1 Monats entscheiden, ob die vorläufige Suspendierung in eine Suspendierung umgewandelt wird und braucht dazu mehr Entscheidungsgrundlage.“

Können Sie uns schildern, was das damit im Zusammenhang stehende Problem war?

Mag. M. K. (BVT): Ich denke, es gab dabei überhaupt kein Problem. Es war einfach nur eine Nachfrage, wie an die WKStA herangegangen werden soll und auf welchem Wege.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): „[...] braucht dazu mehr Entscheidungsgrundlage.“ – Was heißt: braucht dazu mehr Entscheidungsgrundlage?

Mag. M. K. (BVT): Braucht mehr Entscheidungsgrundlage, denke ich, ist so zu verstehen, dass die vorläufige Suspendierung ja mit jenen Angaben begründet wurde, die in der Anordnung der WKStA standen, und für eine Entscheidung der Disziplinarkommission für gewöhnlich natürlich mehr Information benötigt wird, weil die Disziplinarkommission ja selbst über eine Suspendierung entscheidet. Es geht hier nicht mehr um die vorläufige Suspendierung, sondern darum, ob diese Suspendierung zu bestätigen ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Richtig. Wir hatten damals vorläufige Suspendierungen von Herndler, F. S. (BVT) und Gridling, und es ist um die Frage gegangen: Werden aus vorläufigen Suspendierungen Suspendierungen auf Dauer? – Ist das richtig?

Mag. M. K. (BVT): Nein, weil Direktor Gridling nicht vorläufig suspendiert wurde.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Entschuldigung, wenn Sie es dann in eigenen Worten sagen: Bei wem ist es darum gegangen, aus einer vorläufigen Suspendierung eine dauerhafte Suspendierung zu machen?

Mag. M. K. (BVT): Es ging bei den Personen, die vorläufig suspendiert wurden - - Es ist, denke ich, ein ganz normales Prozedere, dass die Dienstbehörde an die Staatsanwaltschaft herantritt und Informationen einholt, die sie dann an die Disziplinarkommission weitergibt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Haben Sie Kenntnis über Hinweise vonseiten der Generaldirektorin für öffentliche Sicherheit, die Ihnen und anderen gegenüber gesagt hat, dass man zusätzlich Informationen braucht, weil derzeit zu wenig Informationen und Entscheidungsgrundlagen für eine dauerhafte Suspendierung vorliegen.

Mag. M. K. (BVT): Herr Abgeordneter, diese Anfrage erging am nächsten Tag. Zu diesem Zeitpunkt lagen nur die Informationen vor, die auch in der Anordnung der WKStA auffindbar sind, und nichts darüber hinaus.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das war nicht meine Frage. Ich kann mir jetzt eine Frage zu Ihrer Antwort suchen, aber meine Frage war eine andere.

Schauen wir uns die Situation an! Hatten Sie damals den Eindruck, dass für dauerhafte Suspendierungen die Meinung vonseiten der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit bestanden hat, dass man noch zusätzliche Argumente, Beweise, Hinweise braucht, um da Rechtssicherheit zu schaffen?

Mag. M. K. (BVT): Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich begreife die Frage nicht ganz beziehungsweise tue ich mir mit der Beantwortung schwer, weil es hier um ein ganz normales Prozedere geht. Wenn das Ansehen des Amtes geschädigt sein könnte, erfolgen meines Wissens nach vorläufige Suspendierungen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich schildere Ihnen einmal die Situation aus meiner Sicht.

Zur damaligen Situation – das ist jetzt meine Sicht der Dinge –: Es ist immer klarer geworden, dass die Suspendierungen mit den Begründungen, die bis dahin vorhanden waren, wahrscheinlich nicht halten, und man ist kurz vor einer Blamage gestanden. Die Blamage, die dann ja später eingetreten ist, hätte so ausgesehen: Die Suspendierungen halten nicht und werden aufgehoben; dass die Blamage später durch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes größer geworden ist, das ist ein anderes Kapitel.

Zur damaligen Situation – und darüber findet sich noch wesentlich mehr in vertraulichen Akten, zu denen ich Sie hier nicht befragen kann, aber das werden wir schon extra machen – ergibt sich für mich ein ganz klares Bild: Im Innenministerium musste dringend zusätzliches Belastungsmaterial gegenüber den genannten Personen gesammelt werden, damit die Suspendierungen halten, weil die betroffenen Personen von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, diese vorläufigen Suspendierungen mit allen rechtlichen Mitteln zu bekämpfen.

Wissen Sie etwas über diese Vorgänge, über diese Notsituation im Innenministerium und über das Interesse der Generaldirektorin, hier zur rechtlichen Befestigung der Suspendierungen zusätzliches Material zu beschaffen?

Mag. M. K. (BVT): Ich kann Ihnen dazu nur angeben, dass der Vorfall, auf den Sie replizieren, am 1.3. gewesen ist. Das war ein Tag nach der Hausdurchsuchung. Zu diesem Zeitpunkt, denke ich, war es noch nicht wirklich absehbar, inwieweit, so wie Sie sagen, belastendes Material gefunden werden wird oder nicht. Das war einen Tag nach der Hausdurchsuchung. Vorläufige Suspendierungen sind in so einem Zusammenhang meines Wissens nach nicht unüblich. Ich kann Ihnen dazu die Frage diesfalls nur verneinen, weil die Frau Generaldirektor mich einfach nur darum gebeten hatte, sicherzustellen beziehungsweise bei der WKStA zu hinterfragen, ob es die Dienstbehörde ist, die für zusätzliche Informationen an die WKStA heranzutreten hat oder nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Letzte Frage dazu: Hatten Sie den Eindruck oder hat es Hinweise gegeben, dass die Generaldirektorin für öffentliche Sicherheit der Meinung war, dass zu wenig Beweise und zu wenig Material für eine dauerhafte Suspendierung einzelner Personen vorgelegen hat.

Mag. M. K. (BVT): Mir gegenüber nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Den Rest – denn da gibt es wesentlich deutlichere Aktenstücke  können wir nicht in medienöffentlicher Sitzung befragen, weil es sich um vertrauliche Dokumente handelt.

Ich lege Ihnen jetzt ein Schreiben vor, das sich nicht in den Akten, aber im Strafakt findet, und das wird selbstverständlich allen anderen Fraktionen auch vorgelegt. Das ist die Ordnungsnummer 413 aus dem Strafakt.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Amon zur Geschäftsordnung. – Bitte.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Nach dem ersten Überfliegen der Unterlage kann ich sagen, es handelt sich da offenbar um Informationen aus dem sogenannten Berner Klub, und ich weiß nicht, inwieweit es sinnvoll ist, sich in medienöffentlicher Sitzung mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.

Vorsitzende Doris Bures: Ich werde die Sitzung kurz unterbrechen und bitte die Fraktionsführer, zu mir zu kommen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 10 Uhr unterbrochen und um 10.08 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

*****

Vorsitzende Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Ausschuss! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Ich bedanke mich für die kurze Besprechung unter den Fraktionsführern, in der Konsens herbeigeführt werden konnte, unter folgenden Bedingungen die Befragung fortzusetzen. Um die Begründung würde ich jetzt kurz den Verfahrensrichter bitten.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Herr Abgeordneter Pilz hat zugesagt, dass er zu diesem Dokument, das möglicherweise schon öffentlich zugänglich ist (Heiterkeit), eine Frage stellen wird, die sich aber nicht mit der internen Funktionsweise des BVT befassen wird. Wenn das so ist, dann dürfen wir in medienöffentlicher Sitzung weiterverfahren.

Vorsitzende Doris Bures: Ich weise auch noch darauf hin, dass es natürlich ohnedies die Möglichkeit gibt – und das wird im Laufe der Beratungen auch noch stattfinden –, dass wir einzelne Teile auch in vertraulichen Sitzungen durchführen werden.

Herr Abgeordneter Pilz, Sie sind jetzt der Fragesteller in der ersten Runde. Das Dokument liegt jetzt vor. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Frau Mag. M. K. (BVT)! Wie Sie sehen, das ist ein Schreiben der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an den Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Da wird auf ein Schreiben Bezug genommen, das von einer Mitarbeiterin der Rechtsabteilung, also von einer Mitarbeiterin von Ihnen, übergeben worden ist.

Dann kommt dieser Passus, um den es geht, und dieser Passus lautet: „Mag. M. K. (BVT) führte aus, dass eine Suspendierung des BVT in der Berner Gruppe im Raum stehe. Um dieser entgegentreten zu können, benötige das BVT eine Schadensanalyse, welche den Partnerdiensten präsentiert werden könne. Im Zusammenhang damit ersuchte Mag. M. K. (BVT) um die Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung, die folgende Punkte enthalten solle.“

Darauf komme ich dann noch zurück, aber für mich ist das Entscheidende dieser erste von mir verlesene Passus.

Vorsitzende Doris Bures: In dieser Runde haben Sie noch eine Frage, weil die Redezeit ausgeschöpft ist, aber wir haben ja die Möglichkeit, in eine zweite Runde zu gehen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja, okay. – Ich möchte Sie einfach ersuchen, zu erläutern, was - - Sagen wir so: Damals ist offensichtlich die Suspendierung des BVT aus der Berner Gruppe im Raum gestanden. Was hätte das für die Arbeit des BVT bedeutet, wenn es zu dieser Suspendierung gekommen wäre? (Zwischenbemerkung von Verfahrensrichter Strauss.)

Wir haben uns darauf geeinigt, das sage ich gleich dazu: nichts über inhaltlichen Austausch, keine klassifizierten Informationen, sondern nur, weil das eines unserer Beweisthemen ist, prinzipiell über die Zusammenarbeit und Arbeitsfähigkeit des BVT. Das ist Beweisthema 7.

Mag. M. K. (BVT): Ich kann Ihnen in diesem Punkt keine abschließende Aussage geben, da mein Aufgabenbereich in der rechtlichen Zuständigkeit liegt und ich im BVT nicht allumfassend über alle Informationen verfüge, um Ihnen diese Frage beantworten zu können.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Mag.a M. K. (BVT)! Danke, dass Sie uns heute als Auskunftsperson zur Verfügung stehen. Wir sind einander bekannt, ich möchte das sagen, von den seinerzeitigen Verhandlungen über das Staatsschutzgesetz.

Frau Magister! Ein Grund für die Ermittlungen im BVT sind angebliche fehlende Datenlöschungen, insbesondere SPÖ-Anwalt Dr. Gabriel Lansky betreffend. Ist das korrekt?

Mag. M. K. (BVT): Meines Wissens, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ist es auch korrekt, dass es in diesem Zusammenhang bereits staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft Wien gegeben hat?

Mag. M. K. (BVT): Meines Wissensstandes, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ist es korrekt, dass bei diesem Verfahren Direktor Mag. Gridling als Beschuldigter geführt worden ist?

Mag. M. K. (BVT): Soweit mir erinnerlich, ja. Ich kann Ihnen das allerdings nicht mit absoluter Glaubwürdigkeit sagen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wir halten Ihnen ein Dokument vor mit der Nummer 1250, und zwar die Seiten 201 bis 202, die Mitteilung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Geht aus Ihrer Sicht daraus hervor, dass die Ermittlungen in der Causa von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt worden sind?

Mag. M. K. (BVT): Soweit ich das sehe, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Laut Staatsanwaltschaft Wien wurde das Verfahren eingestellt, da kein tatsächlicher Grund für eine weitere Verfolgung bestand.

Meine Frage an Sie: Haben Sie im Zuge der Hausdurchsuchungen Mag. Schmudermayer informiert, dass es diesbezüglich bereits ein Ermittlungsverfahren gab?

Mag. M. K. (BVT): Nein, das habe ich nicht, weil mir das damals noch nicht bekannt war.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Können Sie dem Ausschuss mitteilen, inwieweit Löschungen beziehungsweise Skartierungen im BVT gehandhabt werden? Haben Sie darüber Informationen? Wissen Sie, wie das abläuft? Gibt es dafür innere rechtliche Vorschriften?

Mag. M. K. (BVT): Es gibt dafür natürlich rechtliche Vorschriften. Je nachdem, in welcher Datenanwendung die Verarbeitung passiert, gibt es eigene Vorschriften, die sich nach den gesetzlichen Grundlagen richten und in denen auch ganz genau angeführt ist, nach welcher Zeit bestimmte Daten gelöscht werden müssen.

Zusätzlich passiert vorab, bevor die Löschung tatsächlich durchgeführt wird, eine sogenannte Skartierung. Das heißt, die Daten werden vorher noch dem Sachbearbeiter vorgelegt, werden dann in weiterer Folge skartiert und danach gelöscht beziehungsweise dem Staatsarchiv angeboten.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ist Ihnen bekannt, ob mittels Fernzugriff Daten auf dem eigenen Computer gespeichert oder gelöscht werden können?

Mag. M. K. (BVT): Da ich selbst über einen dienstlichen Laptop verfüge, ist es mir bekannt, dass ich von zu Hause aus ebenso arbeiten kann wie im Büro. Ob tatsächlich jetzt eine solche Fernlöschung, wie sie im Raum steht, möglich ist, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich denke nicht.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Die Vorwürfe an das BVT drehen sich unter anderem um – ich sage das unter Anführungszeichen – den „laschen Umgang“ mit dem Datenschutz; beispielhaft wird dabei immer wieder die Causa Maurer erwähnt. Waren Sie, als die Vorwürfe medial verbreitet worden sind, mit dieser Causa befasst?

Mag. M. K. (BVT): Mit der Causa Maurer war ich nicht befasst. Zu diesem Zeitpunkt habe ich mich noch nicht im BVT befunden.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen im Hinblick auf die Reaktion die Causa Maurer betreffend?

Mag. M. K. (BVT): Meinen Sie Wahrnehmungen innerhalb des Hauses oder in den Medien oder in der Öffentlichkeit oder generell?

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Mhm. Gibt es regelmäßige Schulungen im BVT betreffend den Umgang mit Daten und dem Datenschutz, insbesondere für jene Personen, die mit diesem Bereich befasst sind?

Mag. M. K. (BVT): Ja, wir haben regelmäßige Schulungen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich halte Ihnen ein Dokument mit der Nummer 1554 vor, die Seiten 31 und 32. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ist es Ihnen bekannt, dass es in diesem Zusammenhang ein Verfahren vor der Datenschutzbehörde gegeben hat?

Mag. M. K. (BVT): Ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Können Sie dem Ausschuss den Ablauf des Verfahrens darstellen?

Mag. M. K. (BVT): Das kann ich, da ich selbst mit dieser Causa befasst war. Es wurde im Jahr 2013 von der Datenschutzbehörde, damals noch Datenschutzkommission, ein amtswegiges Prüfverfahren beim BVT eingeleitet, in dem geprüft wurde, wie das BVT mit seinem Datenbestand umgeht.

Es gab daraufhin einen umfassenden Schriftverkehr mit der damaligen Datenschutzkommission, heute Datenschutzbehörde, wo auch interne Vorschriften vorgelegt wurden und Stellungnahmen beantwortet wurden. Im Jahr 2014 kam es dann durch die Datenschutzbehörde zu einer Einsichtnahme im BVT, wo auch alle Datenanwendungen entsprechend überprüft wurden.

Letztlich wurde dieses Verfahren von der Datenschutzbehörde eingestellt, und es gab letztlich nicht einmal eine Empfehlung. Von der Datenschutzbehörde wurde gesagt, dass das BVT sehr sensibel mit den bearbeiteten Daten umgeht.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Welche Ermittlungsschritte hat die Datenschutzbehörde da gesetzt, um das zu erforschen?

Mag. M. K. (BVT): Soweit mir erinnerlich, gab es drei sehr umfassende Fragenkataloge im Umgang mit Daten, wobei auch Vorschriften vorgelegt wurden, wobei rechtliche Fragen zu beantworten waren. Und, wie gesagt, im letzten Punkt kam es dann zu einer Einsichtnahme der Datenschutzbehörde, wobei Vertreter der Datenschutzbehörde anwesend waren und auch wirklich Einsicht in den Datenbestand des BVT, in die Datenanwendungen genommen haben und sich auch tatsächlich im Bereich der IT haben vorführen lassen, wie bestimmte Funktionen in den Datenanwendungen tatsächlich vonstattengehen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Danke. Ich habe in der ersten Runde keine weiteren Fragen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Mag. M. K. (BVT)! Ich will noch einmal zur Hausdurchsuchung selbst zurückgehen. Sie haben ja beschrieben, dass Sie da einen Termin vom BMI vorzeitig verlassen haben und dann ins BVT gefahren sind. Ich nehme an, Sie werden sich einmal ein Bild gemacht haben. Können Sie uns beschreiben, was für ein Bild Sie da hatten?

Mag. M. K. (BVT): Ich bin ins BVT zurückgekommen und habe ganz normal das Haus, in dem meine Abteilung ist – das ist aber nicht das gleiche Haus wie die Abteilung 2 –, betreten und mich sofort mit meinen juristischen Mitarbeitern beraten und nachgefragt, was sie über diese Hausdurchsuchung wissen.

Es lagen nicht sehr, sehr viele Informationen vor, weshalb ich dann auch den stellvertretenden Abteilungsleiter der Abteilung 2 telefonisch kontaktiert habe, da ich davon ausgegangen bin, dass er natürlich vor Ort sein wird. Er hat mir gegenüber dann mitgeteilt, dass die Hausdurchsuchung noch im Gange sei und dass er um meine Unterstützung bitten würde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann sind Sie rübergegangen?

Mag. M. K. (BVT): Genau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie ging es dann weiter?

Mag. M. K. (BVT): Ich habe mich zuerst in den zweiten Stock zum Büro einer Kollegin, der Leiterin des Extremismusbereiches, begeben, weil meine Information war, dass die fallführende Staatsanwältin dort sei. Sie war allerdings zu diesem Zeitpunkt bereits im ersten Stock im IT-Bereich anwesend. Ich habe kurz mit der Kollegin Rücksprache gehalten. Sie hat mir dann auch diese Anordnung gezeigt, die ich das erste Mal durchgeblättert habe, wobei mir auch auffiel, dass diese nicht unterfertigt war. Ich habe dann meine juristischen Mitarbeiter gebeten, in den verschiedenen Referaten anwesend zu bleiben, und ich habe mich selbst dann zu der fallführenden Staatsanwältin in den ersten Stock begeben, um gleich mit ihr Kontakt aufzunehmen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und dort haben Sie sie dann um die Anordnung ersucht. – Was haben Sie dann weiter getan?

Mag. M. K. (BVT): Ich habe sie gebeten, mir die Anordnung auszufolgen, weil ich ursprünglich ehrlicherweise der Ansicht war, sie werde ein unterfertigtes Exemplar haben. Da das nicht der Fall war, habe ich sie danach gefragt. Sie hat mir erklärt, dass die Bewilligung durch den Journalrichter verbal erfolgte, und zwar am Vorabend gegen 22.30 Uhr. Ich wollte das jedenfalls verifizieren und habe sie gebeten, mit dem Journalrichter unverzüglich telefonisch Kontakt aufzunehmen. Ich habe dann in weiterer Folge auch den Journalrichter danach gefragt und um Bestätigung ersucht. Er hat mir diese verbale Genehmigung auch bestätigt.

Ich habe ihn in weiterer Folge gefragt, warum diese Maßnahme plötzlich so schlagend wurde, weil meines Wissens ja das Konvolut, welches mir gegenüber als Grund für die Hausdurchsuchung angegeben wurde, eigentlich schon seit längerer Zeit bekannt ist und ich diesen dringenden Tatverdacht so plötzlich nicht wirklich ersehen kann. Der Journalrichter hat mir gegenüber zu Anfang eigentlich nur geäußert, die Maßnahme sei verhältnismäßig, woraufhin ich dann nachgebohrt habe. Ich habe eigentlich begehrt, zu wissen, was denn tatsächlich so schlagend sei, dass diese Maßnahme derart überstürzt, um 22.30 Uhr abends, genehmigt werden musste. Er hat mir gegenüber angegeben, es stehe eine mögliche Datenlöschung im Raum, deshalb sei die Maßnahme notwendig gewesen. Er hat mir gegenüber nochmals angegeben, die Maßnahme sei jedenfalls verhältnismäßig.

Da er mir gegenüber ansonsten nichts mehr angeben konnte, trotz mehrfachem Nachfragen, habe ich das Telefonat beendet. Ich habe ihm zuvor noch gesagt, ich möchte eine sofortige Unterfertigung der Anordnungen, und habe das dann auch der WKStA gegenüber geäußert. In weiterer Folge habe ich dann diesen Antrag auf Versiegelung, also den Widerspruch gemäß § 112 StPO gestellt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, der erste Schritt war, zu klären: Dürfen sie denn das überhaupt? – unter Anführungszeichen –, und der zweite war dann, möglichen Schaden abzuwehren. – Kann man das so sagen?

Mag. M. K. (BVT): Ich denke, so könnte man versuchen, es auszudrücken; ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben diesen Antrag auf Versiegelung gestellt, weil Sie - - Wieso haben Sie den gestellt?

Mag. M. K. (BVT): Nachdem der Journalrichter mir gegenüber bestätigt hatte, dass er tatsächlich verbal die Genehmigung erteilt hatte, war mein weiterer Gedankengang, es muss versucht werden, diese wirklich heiklen Daten des BVT entsprechend zu schützen. Aus diesem Grund habe ich den Antrag auf Versiegelung gestellt, damit die Dokumente und die Datenträger, die mitgenommen wurden, auch entsprechend verwahrt werden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da ging es darum - - Sie haben gesagt, sensible Informationen. Meinen Sie damit Informationen wie Informationen, die man von befreundeten Diensten bekommen hat, die auf Quellen Rückschlüsse ziehen lassen? Sind das die Informationen, die Sie meinen – unter anderem?

Mag. M. K. (BVT): Nein, ich meinte generell alle Informationen des BVT.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Alle, okay. Aber diese auch?

Mag. M. K. (BVT): Ich konnte zu diesem Zeitpunkt nicht ausschließen, welche Informationen in den Bereichen tatsächlich vorliegen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie die Staatsanwältin in irgendeiner Art und Weise gewarnt? Den Antrag auf Versiegelung werden Sie ja begründet haben: weil Sie Schaden abwehren wollten – potenziellen, man weiß ja nicht, was dann wirklich eintritt. Haben Sie sie davor gewarnt, was für ein Schaden eintreten könnte?

Mag. M. K. (BVT): Ich habe ihr erklärt, mit welchen sensiblen Informationen das BVT arbeitet und dass im BVT durchaus auch Dokumente vorhanden sind, welche einer Klassifizierung nach der Geheimschutzordnung oder nach dem Informationssicherheitsgesetz unterliegen, und dass es sich dabei auch um Informationen aus dem Ausland handelt, die natürlich entsprechend verwahrt werden müssen, bezüglich derer das BVT dafür Sorge zu tragen hat, dass sie das Haus nicht verlassen. Darüber habe ich sie sehr wohl in Kenntnis gesetzt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatten Sie den Eindruck, dass sie diese Informationen schon hatte oder dass das neu für sie war?

Mag. M. K. (BVT): Ich denke nicht, dass das neu für sie war. Mein Eindruck war, dass eventuell zu Beginn dieser Ermittlungsmaßnahme nicht ganz das Verständnis für die Sensibilität dieser Informationen bestanden hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, den Eindruck habe ich nämlich auch. Ich habe ganz ehrlich auch den Eindruck, dass Sie die Erste waren, zumindest was wir sehen, die hier klar gesagt hat: Da darf man nicht alles mitnehmen, denn wenn da falsche Sachen mitgenommen werden, können wir Probleme haben oder bekommen! – Ich habe das sonst nirgends - -, also Sie waren die Erste. Ich meine, ihre Rolle, die ich jetzt nur so aus den Akten ersehe - - Sie spielen eine sehr positive Rolle im Sinne des BVT, weil Sie sich hier schützend vor die Informationen stellen. Okay.

In weiterer Folge haben Sie sich dann einen Überblick verschafft, was mitgenommen wird, oder wie ist das dann weitergegangen? Der Antrag auf Versiegelung wurde abgelehnt, aber dann sind Sie ja nicht heimgefahren, sondern - -

Mag. M. K. (BVT) (erheitert): Nein, ich bin an und für sich die meiste Zeit bei der Staatsanwältin verblieben. Wir hatten noch die eine oder andere Diskussion darüber, welche Datenträger tatsächlich mitzunehmen sind. Es kam unter anderem auch dazu, dass die WKStA Datenträger sicherstellen wollte, die uns eigentlich von einer anderen Staatsanwaltschaft zur Auswertung übergeben wurden, die also einen anderen Fall betroffen hatten. Das wurde mir von einem IT-Techniker zur Kenntnis gebracht, und ich habe mich in weiterer Folge mit der WKStA ins Vernehmen gesetzt und dies erklärt. Nachdem wir diese Datenträger dann auch tatsächlich mit einer Aktenzahl zuordnen konnten, wurde zum Beispiel die Sicherstellung von diesen Datenträgern unterlassen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, in gewissen Fällen konnten Sie, wenn das in der Kürze der Zeit möglich war, verhindern, dass gewisse Datenträger mitgenommen werden?

Mag. M. K. (BVT): Diese Datenträger, die ich soeben beschrieben habe, betreffend; ansonsten war es sehr schwierig, da immer wieder argumentiert wurde, diese Datenträger sind alle nicht beschriftet, sind nicht eindeutig zuordenbar, weshalb sie verpackt wurden.

Ich muss auch noch dazusagen, diese Hausdurchsuchung ist ja zeitgleich abgelaufen, sprich, eigentlich waren zwei Stockwerke damit befasst, und ich habe mich die meiste oder eigentlich die ganze Zeit bei der zuständigen fallführenden Staatsanwältin aufgehalten. Meine juristischen Mitarbeiter waren auch in den anderen Bereichen anwesend, aber zu verhindern war nur in sehr beschränktem Maße möglich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Als sie dann vorbei waren, ist dann intern irgendein Schadensbericht, quasi: Was ist jetzt mitgenommen worden?, oder irgendwie in diese Richtung, bei Ihnen im Haus erstellt worden?

Mag. M. K. (BVT): Aus meiner Sicht war das sehr, sehr schwierig, da recht unorganisiert vorgegangen wurde – aus meiner Sicht. So wurde es mir zum Teil auch von Kollegen berichtet beziehungsweise habe ich es zum Teil auch selbst wahrgenommen. Die Dinge wurden verpackt, ein Sicherstellungsprotokoll wurde nur handschriftlich durch den jeweiligen Polizisten, der das gerade gemacht hat, ausgestellt. Also ganz genau zuordnen, was wirklich alles mitgenommen wurde, ließ sich bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay.

Medienberichten haben wir entnommen, dass zum Beispiel eine Neptun-Datenbank mitgenommen wurde. – Stimmt das überhaupt beziehungsweise wann haben Sie das festgestellt?

Mag. M. K. (BVT): Dazu würde ich bitte gerne in vertraulicher Sitzung Auskunft geben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Auch darüber, wann Sie es erfahren haben?

Mag. M. K. (BVT): Ich würde bitte trotzdem auf eine vertrauliche Sitzung verweisen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Wie sind Sie dann weiter vorgegangen? Wenn Sie quasi der Single Point of Contact zur Staatsanwaltschaft waren, haben Sie sich darum bemüht, als Sie gewusst haben, die haben gewisse Unterlagen mitgenommen, die wir ganz gerne schnell zurück hätten - -

Mag. M. K. (BVT): Es wurde durch den EDV-Bereich eine Liste mit jenen Gerätschaften und Datenträgern erstellt, die besonders wesentlich für die weitere Arbeitsweise im BVT sind. Es wurde mit der WKStA vereinbart, dass ich ihnen diese Auflistung zukommen lasse und dass sie versuchen, so schnell wie möglich die Daten zu kopieren und dann auch wieder rückzuerstatten. Also das haben wir jedenfalls versucht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen das dann gelungen?

Mag. M. K. (BVT): Mit Zeitverzögerung natürlich, aber an und für sich hat sich die WKStA schon an diese Auflistung gehalten und versucht, jene Datenträger beziehungsweise jene Computer, die für die weitere Arbeit wirklich unbedingt benötigt werden, so schnell als möglich rückzustellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was bedeutet Zeitverzögerung? Tage, Wochen, Monate?

Mag. M. K. (BVT): Teils waren es Tage, teils hat es dann eine Woche gedauert, teils hat es zwei Wochen gedauert. Ich kann es Ihnen jetzt nicht genau sagen, mir wurde immer erklärt: Je nachdem, wie lange diese Sicherung dauert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, die haben dann innerhalb der WKStA diese Spiegelungen durchgeführt.

Mag. M. K. (BVT): Genau. Mir wurde das so erklärt, dass die Spiegelungen durchgeführt werden und dass das IT-Personal dort zahlenmäßig beschränkt sei, unter anderem auch deshalb, weil es sich einfach um sensible Daten handelt und auch von uns im BVT gefordert wurde, dass keine externen Mitarbeiter zugezogen werden, wie das manchmal bei der StA meines Wissens der Fall ist, sondern dass das tatsächlich ein IT-Techniker von der WKStA war, der auf diese Daten Zugriff hatte und die Spiegelung durchführte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Konnten Sie die Spiegelung von manchen Datenträgern, die dann bereits konfisziert waren, noch verhindern?

Mag. M. K. (BVT): Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein. In den Medien gibt es oder hat es immer wieder Fotos von Datenträgern vor allem aus dem Extremismusreferat gegeben, wo Logos von anderen Diensten aus dem Ausland klar ersichtlich waren. Wissen Sie, ob diese Daten auch gespiegelt wurden oder ob die dann - - Es war ja von außen offensichtlich erkenntlich, wer der Absender ist.

Mag. M. K. (BVT): Ich kann Ihnen jetzt nicht genau sagen, was Sie meinen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben keine Kenntnis, ob die - -?

Mag. M. K. (BVT): Darüber habe ich jetzt keine Kenntnis.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also es ist nicht so, dass dann von der Spiegelung gewisser Daten, bei denen von außen total ersichtlich war, dass das von einer ausländischen Quelle ist - - Sind die dann nicht einfach rückerstattet worden mit: Entschuldigung, die haben wir unabsichtlich mitgenommen, weil die im großen Stoß waren!, oder so etwas?

Mag. M. K. (BVT): Es wurden schon Datenträger wieder ausgefolgt – relativ rasch –, die sich beispielsweise offensichtlich als private herausgestellt hatten. Ob diese gespiegelt wurden oder nicht, das weiß ich nicht, kann ich Ihnen nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay.

Noch eine Frage: Aus Ihrer Sicht, was für ein Schaden wurde durch diese Hausdurchsuchung angerichtet?

Mag. M. K. (BVT): Ich denke, dass dadurch ein gewisser Reputationsschaden nicht zu vermeiden war, aber ich muss mich hier auch wieder auf meinen Aufgabenbereich zurückziehen. Da ich nicht über alle Informationen im Haus verfüge, kann ich Ihnen hier keine abschließende Antwort geben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja; aber gut, das, was Kollege Pilz vorgelegt hat, sagt eh, dass das monatelang nicht so einfach war – sagen wir es einmal so.

Ich habe noch eine letzte Frage oder einen letzten Bereich: Wir haben gestern hier im Ausschuss gehört und es wurde auch in Medienberichten gesagt, dass das nicht die erste Hausdurchsuchung im BVT war, sondern dass es, glaube ich, im Jahr 2016 eine und im Jahr 2017 eine andere gegeben hätte. – Haben Sie Kenntnis von diesen Hausdurchsuchungen?

Mag. M. K. (BVT): Es ist mir bekannt, dass es diese Hausdurchsuchungen gegeben hat, allerdings war ich selbst nicht damit befasst.

Vorsitzende Doris Bures: In dieser Runde noch eine Frage, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sind die anders abgelaufen?

Mag. M. K. (BVT): Ich war nicht damit befasst, deshalb kann ich Ihnen darauf leider keine Antwort geben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber sie müssen anders abgelaufen sein, denn sonst wären Sie damit befasst gewesen, fürchte ich. – Danke schön.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich habe – Danke übrigens fürs Herkommen und für Ihre konkreten Antworten – zunächst zwei Fragen an Sie, und ich ersuche Sie, mir diese zu beantworten, da ich selbst kein Jurist bin. Es sind juristische Fragen, und Sie können dazu sicher auch kompetent Auskunft geben.

Die erste Frage ist, ob Staatsanwälte im Zuge einer Hausdurchsuchung prinzipiell klassifizierte Dokumente beschlagnahmen dürfen oder ob es Ihres Wissens eine gesetzliche Regelung gibt, dass das gar nicht zulässig ist.

Mag. M. K. (BVT): Die Strafprozessordnung selbst sieht dies im Bereich der Sicherheitsbehörden nicht vor, dass ein solcher Zugriff auf klassifizierte Informationen nicht passieren darf.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Im Zuge so einer Hausdurchsuchung sind ja auch viele Polizeikräfte vor Ort. Wird die Beschlagnahmung – ich war noch nie bei einer Hausdurchsuchung dabei, darum frage ich jetzt vielleicht relativ naiv –, wird so eine Beschlagnahmung von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft durchgeführt? Wie kann ich mir das vorstellen? Können Sie das ganz kurz schildern, nur damit ich ein Bild davon bekomme, wie die Beschlagnahmung im Endeffekt abläuft. Ist es der Polizist, der sagt: Das nehmen wir mit!, oder ist es die Staatsanwältin, die sagt: Das nehmen wir!? Wird ihr das vorgeschlagen? Wie kann ich mir das vorstellen?

Mag. M. K. (BVT): Aus rein juristischer Sicht erfolgt die Sicherstellung durch die Staatsanwaltschaft. Wie das tatsächlich vonstattengeht, kann ich Ihnen leider auch nicht beantworten.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ist das in diesem Fall auch passiert.

Mag. M. K. (BVT): Dazu hatte ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Hatten Sie aber eine Wahrnehmung dazu, wer Herr des Verfahrens war? War das eher die Polizei vor Ort, waren das die Einsatzkräfte oder war das die Staatsanwältin?

Mag. M. K. (BVT): Ich habe mich während meines Aufenthaltes während der Hausdurchsuchung nur mit der fallführenden Staatsanwältin auseinandergesetzt und ich hatte durchaus den Eindruck, dass sie anordnet, was sicherzustellen ist und was nicht. Wie ich gerade Herrn Abgeordnetem Krainer auch erzählt habe, war es ja so, dass wir auch eine Diskussion darüber hatten, ob diese Datenträger, die uns eigentlich von der Justiz übergeben wurden, sichergestellt werden oder nicht. Diese Diskussion hatte ich mit der fallführenden Staatsanwältin.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Jetzt liegt es in der Natur der Sache, dass man vielleicht verschiedene Ansichten hat. Sie haben die Versiegelungen angesprochen, Sie haben prinzipiell angesprochen: Was wird beschlagnahmt, was nicht? Wie war prinzipiell Ihre Einschätzung über die Zusammenarbeit an diesem Tag mit der WKStA? War das eine friktionsfreie Zusammenarbeit, oder hatten Sie den Eindruck, dass Ihnen Ihre Interventionen besonders schwer gemacht werden, oder hatten Sie den Eindruck, dass die Staatsanwältin auf Ihre Argumente durchaus eingegangen ist? Können Sie das ganz kurz schildern?

Mag. M. K. (BVT): Also mein Eindruck war, dass sich die Staatsanwältin meine Argumentation sehr genau angehört hat, auch überlegt hat, auch Rücksprache gehalten hat. Bezüglich meines Antrages auf Versiegelung war es tatsächlich so, dass sie mehrfach telefonisch Rücksprache gehalten hat. Also sie hat das durchaus ernst genommen. Sie hat ihre Arbeit gemacht, ich habe meine Arbeit gemacht.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke, das war schon einmal interessant.

Sie haben vorhin gesagt, dass sehr viele Datenträger nicht beschriftet waren. – Wie sind die dann zugeordnet worden? Wenn ein Datenträger nicht beschriftet ist, also auf einer Festplatte nichts draufsteht, wie kann man dann sagen, der wird irgendwie beschriftet? Hat es da Strichcodes gegeben, die draufgeklebt worden sind, damit man weiß, was ist was, oder ist das in einem Handakt vermerkt worden?

Mag. M. K. (BVT): Dazu kann ich Ihnen nur meine Wahrnehmung wiedergeben: Wenn ich Datenträger von der WKStA entgegennehme, befindet sich ein Aufkleber auf den Datenträgern mit speziellen Zuordnungen, in welcher Einsatzörtlichkeit das sichergestellt wurde, und die Einsatzörtlichkeit lässt sich dann im jeweiligen Büro eines Mitarbeiters zuordnen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie haben vorhin auch erwähnt, dass Sie, als Sie dieses Schriftstück über diese Hausdurchsuchung entgegengenommen haben, festgestellt haben, dass keine Unterschriften vom Journalrichter und von der Staatsanwältin drauf waren. – Ist das rechtlich gedeckt, so vorzugehen, oder würden Sie sagen, allein aufgrund dieser fehlenden Unterschriften auf den Anordnungen hätte das gar nicht stattfinden können, weil da ein formaler Fehler passiert ist? Oder gibt es eine Möglichkeit, die vorgesehen ist, dass man Unterschriften nachbringt, zum Beispiel bei einer telefonischen Anordnung?

Mag. M. K. (BVT): Bei Gefahr im Verzug ist eine verbale Genehmigung durch den Journalrichter meines Wissens möglich; das wurde mir vom Journalrichter auch so bestätigt. Wie gesagt, es ist in weiterer Folge dann von mir auch gefordert worden, dass diese Anordnungen so schnell wie möglich unterfertigt werden, und das ist dann auch an diesem Tag noch passiert.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie haben gesagt, Sie haben mit dem Journalrichter telefoniert und ihn gefragt, ob das jetzt alles seine Richtigkeit hat. – Hatten Sie den Eindruck, dass der Journalrichter über den Sachverhalt informiert war, oder hatten Sie den Eindruck, dass der Journalrichter keine Ahnung hatte, worum es da eigentlich geht?

Mag. M. K. (BVT): Mein Eindruck beim Telefonat mit dem Journalrichter war, dass er nicht allumfassend informiert ist.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Dann möchte ich einen weiteren Fragenkomplex besprechen, der jetzt gerade erst auch diskutiert worden ist; ich möchte das noch einmal zusammenfassen.

Es ging zuerst auch um die Suspendierungen. Sie haben davon gesprochen, dass das ein völlig normales Prozedere war, wie das bei diesen vorläufigen Suspendierungen abgelaufen ist, also so wie das beamtendienstrechtlich auch geregelt ist. – Haben Sie irgendeinen Grund zur Annahme, dass bei diesen vorläufigen Suspendierungen irgendetwas nicht so gelaufen ist wie bei sonstigen Suspendierungen? Wir wissen ja und kennen teilweise die Statistik, wie viele es da gibt; das kommt ja durchaus hie und da einmal vor. Ist Ihnen da irgendetwas Besonderes aufgefallen?

Mag. M. K. (BVT): Zu den vorläufigen Suspendierungen kann ich nur sagen, dass sie mich nicht wirklich überrascht haben, wie ich bereits gesagt habe. Ich habe auch einen exekutiven Hintergrund, und es wundert mich nicht, wenn tatsächlich das Ansehen der Behörde gefährdet werden könnte, dass eine vorläufige Suspendierung passiert. Wie ich auch gesagt hatte, ich persönlich halte das für ein normales Vorgehen, was die vorläufigen Suspendierungen betrifft.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Entscheidet diese Disziplinarkommission weisungsfrei oder gibt es da Einflussnahmen?

Mag. M. K. (BVT): Laut Gesetz sollte sie weisungsfrei entscheiden, also gehe ich davon aus, dass sie das auch tun wird.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich habe jetzt noch eine andere Frage zu einem anderen Komplex, den Sie zuerst angesprochen haben: Können Sie eigentlich auf Ihrem Laptop Daten löschen?

Mag. M. K. (BVT): Verzeihung, ich habe Sie jetzt akustisch nicht verstanden.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Können Sie auf Ihrem Computer eigentlich selbst Daten löschen, oder brauchen Sie dazu Systemadministratoren, wenn Sie Daten löschen?

Mag. M. K. (BVT): Das kommt darauf an, wo ich Daten löschen möchte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wenn Sie zum Beispiel auf den Server, aber auf Ihre Ordnerstruktur zugreifen, haben Sie da freie Verfügungsgewalt, oder ist das nicht möglich? Oder können Sie es nur am Desktop, also auf Ihrem eigenen Gerät, machen?

Mag. M. K. (BVT): Genauso wie in der Arbeit kann ich in mein eigenes Laufwerk sehr wohl einsteigen und kann ein Dokument, das von mir erstellt wurde, löschen. Allerdings: In einer Datenanwendung, würde da eine Löschung durchgeführt werden, wird das alles mitprotokolliert, lässt sich also alles nachvollziehen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich frage Sie das deshalb, weil Sie zuerst gesagt haben, Sie können von zu Hause alles das machen, was Sie auch im Büro machen können. Also da gibt es keinen Unterschied, keinen technischen Unterschied?

Mag. M. K. (BVT): Da muss ich Ihnen jetzt dazusagen: Ich bin Juristin und wirklich keine herausragende Technikerin. Aber das ist mein Wissensstand. Es wäre mir noch nicht aufgefallen, dass ich in der Arbeit oder von zu Hause aus mehr könnte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Nein, nein, ich frage Sie ja nicht aus technischem Interesse, sondern weil es in diesem Fall natürlich auch um klassifizierte Dokumente gehen kann. Sie haben auf die Frage des Kollegen Amon zuerst gesagt, es werden im BVT regelmäßig Schulungen durchgeführt. Wir hatten gestern einen Systemadministrator hier, der gesagt hat, ja, er ist einmal sicherheitsbelehrt worden, und auf die Nachfrage, ob er Schulungen gehabt hat, war das dann nicht so ganz klar.

Ich möchte Ihnen da ein Dokument vorlegen lassen, und zwar das Dokument Nummer 1025. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Es handelt sich bitte um die Seite 10, die für mich von Relevanz ist. Ich darf vielleicht kurz vorlesen. Da wird die Frage gestellt:

„Ist Ihnen bekannt, ob im BVT ein Informationssicherheitsbeauftragter bestellt wurde? Können Sie diesen namentlich benennen?“

Er nennt dann den Namen – das werden wir hier jetzt nicht tun – und sagt: „Er sollte grundsätzlich die einschlägigen Schulungen halten - -“, und dann geht es weiter und dann steht dort:

„Ich wurde bei meinem Dienstantritt im BVT vom damaligen zuständigen Referatsleiter [...] nicht entsprechend unterwiesen. Teils waren mir die einschlägigen Vorschriften [...] bekannt, teils habe ich mir diese in Eigenverantwortung angeeignet.

Danach befragt gebe ich an, dass entsprechende Dienstanweisungen im EDIS oder per Email zur Kenntnis gebracht wurden, - -“

Und auf die weitere Frage: „Wurden Sie neben den üblichen Unterweisungen zu den Bestimmungen der Datensicherheitsvorschrift hinsichtlich der Bestimmungen des Informationssicherheitsgesetzes, der darauf basierenden Verordnung und den sonstigen in § 6 Abs 1 dieser Verordnung normierten Geheimhaltungspflichten unterwiesen und können Sie angeben, wann und durch wen diese Unterweisung erfolgte?“, hat er geantwortet:

„Wie bereits erwähnt habe ich mir diese Vorschriften in Eigenverantwortung angeeignet.“

Diese Person, die das ausgesagt hat, ist seit dem Jahr 2015 im BVT tätig, und auf meine gestrige Frage hat ebendieser Befragte gesagt, das ist völlig normal und da war er halt gerade nicht da.

Können Sie sich vorstellen, dass es normal ist, dass man sich autodidaktisch solche Dinge aneignet, oder bedarf es da einer Schulung, die auch rechtlich abgesichert ist?

Mag. M. K. (BVT): An und für sich ist es im BVT, wie eingangs erwähnt, vorgesehen, dass jeder Mitarbeiter, der im BVT seinen Dienst antritt, entsprechende Einschulungen erhält, und meines Wissens werden darüber auch Aufzeichnungen geführt.

Wenn Sie mich fragen, ob das möglich ist, dass ein Mitarbeiter sich selbst diese Kenntnisse aneignet, dann gehe ich durchaus davon aus, dass Mitarbeiter im BVT in der Lage sind, eine solche Anweisung zu lesen. Ich denke, es bedarf auch einer gewissen Eigenautonomie, wenn man etwas nicht versteht, dass man dann entsprechend nachfragt. Grundsätzlich sage ich aber schon, dass für die entsprechenden Schulungen Sorge getragen werden sollte, und meines Wissens ist das im BVT auch der Fall.

Vorsitzende Doris Bures: Die Fragezeit ist ausgeschöpft. Eine kurze Nachfrage noch, ansonsten merke ich Sie für die nächste Runde vor.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung?

Mag. M. K. (BVT): Verzeihung: Wofür genau? Dass die Schulungen stattzufinden haben? (Abg. Jenewein: ... unterwiesen werden!)

Sie werden im PStSG eine gesetzliche Regelung finden, wonach Mitarbeiter des BVT einer entsprechenden Spezialausbildung unterzogen werden müssen. Dafür haben wir eine gesetzliche Regelung. Ansonsten gibt es interne Dienstanweisungen beziehungsweise Vorschriften, in denen man das finden wird.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Wir kommen damit in die zweite Fragerunde. – Frau Abgeordnete Dr.in Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir wissen, dass teilweise Daten in offenen Behältern mitgenommen wurden, dass vonseiten der Exekutive keine Behälter mitgenommen wurden, das heißt, mit dem vorliebgenommen wurde, was vor Ort war, auch Plastiksackerln. Wir wissen, dass Sie die Versiegelung beantragt haben und dem nicht stattgegeben wurde. Wir wissen, dass beim Eingang den EGS-Beamten aufgrund eines Tricks, eines Vorwands Eintritt ermöglicht wurde.

Was war – ich möchte den Umkehrschluss machen, denn wenn ich Sie Kritisches frage, verstehe ich, dass Sie es vielleicht vertraulich halten wollen – aus Ihrer Sicht rechtskonform und korrekt und, entsprechend der Situation, dass man im BVT agiert, Vorsicht wahrend vorgenommen worden?

Mag. M. K. (BVT): Ich denke, mir persönlich steht es nicht an, das jetzt tatsächlich zu beurteilen. Das wird wohl auch noch ein Gericht im Rahmen des Einspruches nach § 106 StPO zu beurteilen haben. Von meiner Einschätzung her fand ich es überschießend.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gab es aufgrund der Hausdurchsuchung ein Treffen innerhalb des BVT, bei dem Sie dabei waren oder von dem Sie eine Wahrnehmung haben, um etwas nachzubesprechen, also eine Nachbesprechung nach der Hausdurchsuchung, an der Sie teilgenommen haben?

Mag. M. K. (BVT): Es gab mit meinen Mitarbeitern im Rechtsreferat eine Nachbesprechung, und natürlich wurde das dann auch noch danach mit dem Direktor besprochen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gibt es Ergebnisse aus der Besprechung, was an Verbesserungen in Zukunft vorgenommen werden kann oder wie auf so eine Hausdurchsuchung besser reagiert hätte werden können?

Mag. M. K. (BVT): Es gab natürlich Überlegungen, wie in Zukunft damit umzugehen ist oder wie man sich zu verhalten hat, wenn so etwas passiert, genauso wie es Überlegungen gibt, wo selbst im BVT die Informationssicherheit und der Datenschutz verbessert werden kann. Also all das ist jetzt ein laufender Prozess und eine Evaluierung, die auch derzeit im BVT stattfindet.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie ein wenig genauer ausführen, welche Verbesserungsideen da im Raum stehen?

Mag. M. K. (BVT): Das kann ich Ihnen nicht genau sagen. Es ist nur mein Wissensstand, dass es das gibt, aber ich war damit selbst nicht befasst beziehungsweise nur teilweise im Bereich der rechtlichen Schulungen befasst.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir haben gestern über den Eintritt bei der SIZ und das Verhalten des Oberst Preiszler sehr lange diskutiert. Ist diesbezüglich eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien wegen möglicher Nötigung übermittelt worden?

Mag. M. K. (BVT): Soweit mir erinnerlich ist, gibt es da einen Sachverhalt, der an die StA weitergeleitet wurde. Ob er tatsächlich an die StA weiter geht, kann ich Ihnen jetzt nicht genau beantworten. Nur meines Wissens ging eine solche Sachverhaltsdarstellung an die Frau Generaldirektor weiter.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Von wem?

Mag. M. K. (BVT): Sie wurde vom stellvertretenden, interimsmäßig stellvertretenden Direktor an die Frau GD weitergeleitet, soweit mir das erinnerlich ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Noch eine Frage zu dem Dokument aus dem Strafakt, wo schon ausgeführt wurde, dass Sie meinten, dass eine Suspendierung des BVT in der Gruppe im Raum steht. Von wem erhielten Sie Informationen, die Sie zu dieser Ansicht brachten?

Mag. M. K. (BVT): Darf ich noch einmal nachfragen: Sie replizieren jetzt auf die Susp- -?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auf den Strafakt, ein Dokument, das Sie haben, wonach Sie ausgeführt haben, dass „eine Suspendierung des BVT in der Berner Gruppe im Raum“ stehe. Meine Frage wäre, von wem Sie Informationen erhalten haben, die Sie zu diesem Schluss kommen ließen?

Mag. M. K. (BVT): Der Herr Direktor BVT hat mich damit beauftragt, den Kontakt zur WKStA, zur Leiterin der WKStA zu suchen und ihr ein entsprechendes Schriftstück, welches er selbst unterfertigt hat, zu übergeben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, diese Information, auf die Sie dann Ihre Analyse stützen, kommt vom Direktor?

Mag. M. K. (BVT): Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Von Interimsdirektor Fasching oder dann von Direktor Gridling?

Mag. M. K. (BVT): Nein, Direktor Gridling.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Vom Datum her. – Danke sehr.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Eine Frage zur Hausdurchsuchung: Wer außerhalb des BVT musste wissen oder konnte wissen, dass am Morgen des 28. Februar 2018 – aus unterschiedlichen Gründen – weder der Direktor noch der stellvertretende Direktor noch die Leiterin der Rechtsabteilung im BVT anwesend waren?

Mag. M. K. (BVT): Das kann ich Ihnen nicht beantworten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich wollte nur wissen: Sind übergeordnete Dienststellen im Regelfall darüber informiert, wenn der Direktor, der stellvertretender Direktor nicht da sind – bei Ihnen wird das wahrscheinlich weniger der Fall sein –? Aber wissen Sie, ob übergeordnete Dienststellen darüber informiert sind?

Mag. M. K. (BVT): An und für sich ist es schon so, dass in der Generaldirektion bekannt ist, ob der Direktor auf Dienstreise ist oder der stellvertretende Direktor auf Dienstreise ist, soweit ich weiß, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Okay, das reicht mir einmal dafür: Das war bekannt. – Das ist das eine dazu.

Das Zweite: Ist eine Anordnung zur Hausdurchsuchung, die nicht von der Staatsanwältin – obwohl sie danebensteht – unterschrieben ist, rechtsgültig?

Mag. M. K. (BVT): Diese Beurteilung werden wir dem Gericht überlassen müssen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Haben Sie eine Rechtsmeinung dazu?

Mag. M. K. (BVT): Die habe ich, glaube ich, heute schon mehrfach geäußert (Abg. Pilz: Okay!), aber ich gebe Sie Ihnen gerne noch einmal wieder: Aus meiner Sicht war es notwendig, noch einmal mit dem Journalrichter Rücksprache zu halten und - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das weiß ich, ja. Nein, nein, da bin ich auf Ihrer Seite.

Die andere Geschichte: Ich gehe jetzt noch einmal zurück zur Ordnungsnummer 413, die ich Ihnen - -

Mag. M. K. (BVT): Herr Abgeordneter! Zu Ihrer vorherigen Frage bitte nur noch eine Korrektur: Der Direktor befand sich meines Wissens bei einer Einvernahme. (Abg. Pilz: Ja, das haben Sie gesagt!) Ob das tatsächlich auch bekannt wäre in der Generaldirektion, das kann ich Ihnen nicht sagen. (Abg. Pilz: Aha, okay!) Ich glaube, längere Abwesenheiten sind bekannt – wenn es um Dienstreisen geht –; aber wenn beispielsweise eine Einvernahme stattfindet, so wie es beim Direktor der Fall war, ob das auch bekannt ist, möchte ich nicht tatsächlich unterschreiben. Das weiß ich nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nun, die Frage, die wir klären müssen – aber da werden Sie uns nicht helfen können (Mag. M. K. (BVT): Ich verstehe schon, ja!) –, ist, ob die Einvernahme so terminisiert worden ist, dass er halt da gerade nicht da ist. Da müssen wir uns die Ladung anschauen.

Ich komme zurück zur Ordnungsnummer 413, die ich vorher vorgelegt habe. Ich beziehe mich jetzt nicht direkt darauf, sondern stelle Ihnen vorher eine damit im Zusammenhang stehende Frage:

Ist Ihnen irgendetwas darüber bekannt geworden, dass bei Beamten des BVT Beweise vorgefunden worden sind, dass sie geheime Akten von zu Hause an Dritte weitergegeben haben?

Mag. M. K. (BVT): Können Sie die Frage noch einmal präzisieren, bitte?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich wiederhole sie einfach (Mag. M. K. (BVT): Oder so!) – das schaffen wir schon –: Haben Sie Kenntnis darüber, dass von Beamten des BVT von zu Hause aus geheime Dokumente an Dritte weitergegeben worden sind?

Mag. M. K. (BVT): Meinem Wissensstand nach gibt es ein entsprechendes anhängiges Verfahren.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja. Darüber werden wir heute noch weitere Fragen an eine andere Auskunftsperson zu stellen haben.

Ist Ihnen ein Fall bekannt, wo ein als Secret klassifiziertes Dokument des Bundesamtes für Verfassungsschutz entgegen den Vorschriften des BVT von jemandem in seinem Büro aufbewahrt worden ist?

Mag. M. K. (BVT): Ja, ein solcher Fall ist mir bekannt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Hat der deutsche Verfassungsschutz über diesen Umstand Kenntnis erlangt?

Mag. M. K. (BVT): Ich würde Ihnen zu diesem Sachverhalt gerne in vertraulicher Sitzung antworten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Okay, dafür habe ich Verständnis, aber ich werde durchaus öffentlich sagen können, was wir eh darüber wissen.

Was ist – vonseiten Ihres Amtes – passiert in diesem Fall, in dem Beweise dafür vorliegen, dass ein Beamter des BVT von zu Hause geheime Dokumente an Dritte versandt hat?

Mag. M. K. (BVT): Meines Wissens, wenn es der Fall ist, den Sie ansprechen - - Ich würde Sie aber trotzdem um Konkretisierung bitten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Es handelt sich um die dritte Auskunftsperson des heutigen Tages, um den Herrn B. P. (BVT).

Vorsitzende Doris Bures: Für weitere Fragen muss ich Sie dann auf die dritte Runde verweisen. (Abg. Pilz: Okay! Danke!)

Nächster Fragesteller: Herr Abgeordneter Amon.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Meines Wissens hat dieses Verfahren, das Kollege Pilz anspricht, mit der dritten Auskunftsperson des heutigen Tages nichts zu tun, aber das können wir gerne in vertraulicher Sitzung klären.

Frau Magistra, ich habe noch zwei Nachfragen: Sie haben gesagt, Sie haben mit dem Journalrichter, mit Mag. Nachtlberger, telefoniert, und Sie haben gesagt, Sie hatten den Eindruck, dass er nicht vollumfassend informiert ist, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Hat er Ihnen in irgendeiner Art und Weise erklären können, warum es eine derartige Dringlichkeit gibt, ohne schriftliche Anordnung diese Hausdurchsuchungen durchzuführen?

Mag. M. K. (BVT): Ich habe ihn das wiederholt gefragt, und außer der Aussage, die Maßnahme sei verhältnismäßig, hat er mir gegenüber nur angegeben, die Dringlichkeit sei aufgrund der Möglichkeit zur Datenlöschung gegeben. Mehr habe ich trotz mehrfachen Nachfragens leider nicht erfahren.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Haben Sie im Zuge der Hausdurchsuchung mit dem polizeilichen Einsatzleiter Kontakt gehabt?

Mag. M. K. (BVT): Nur einmal ganz kurz, und das war, als er sich zur Verfügung stellte, die entsprechenden Aufbewahrungsutensilien für die Versiegelung zu holen. Er ging also offensichtlich davon aus, dem Antrag könnte eventuell stattgegeben werden, beziehungsweise hat er ja nur angegeben, er holt die entsprechenden Aufbewahrungsutensilien. Das war der einzige Kontakt.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Was waren das für Utensilien?

Mag. M. K. (BVT): Es gibt meines Wissens eigene Aufbewahrungsutensilien für diese Versiegelung – Säcke oder dergleichen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wir halten Ihnen das Dokument 1079, Seite 44 – einen Aktenvermerk über eine Besprechung zwischen Ihnen, Schmudermayer und einem weiteren Mitarbeiter des BVT – vor. Ist Ihnen die Besprechung am 3. März 2018 noch erinnerlich?

Mag. M. K. (BVT): Ist mir erinnerlich, ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Was war der Inhalt dieser Besprechung? Können Sie uns diesen schildern?

Mag. M. K. (BVT): Ich darf einmal darauf hinweisen, dass ich zu diesem Zeitpunkt für den Kollegen als Vertrauensperson anwesend war, weshalb ich an und für sich – wie, glaube ich, bekannt – als Vertrauensperson über den Inhalt keine Aussage machen darf. In weiterer Folge habe ich mich dann mit der fallführenden Staatsanwältin dahin gehend ins Benehmen gesetzt, dass ich ihr sehr ausführlich erklärt habe, wie mit Dokumenten, die der Geheimschutzordnung unterliegen, also eine entsprechende Klassifizierung haben, oder nach Informationssicherheitsgesetz klassifiziert sind, umzugehen ist; dass Personen, die mit solchen klassifizierten Dokumenten Umgang haben, grundsätzlich ab einer gewissen Stufe eine Sicherheitsüberprüfung benötigen und dergleichen. Ich habe eigentlich die WKStA über unsere Sicherheitsvorschriften sehr ausführlich aufgeklärt.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wurde Ihnen der Raum gezeigt, in dem die Dokumente, die sichergestellt wurden, aufbewahrt wurden beziehungsweise werden?

Mag. M. K. (BVT): Nein, der wurde mir nicht gezeigt. Die fallführende Staatsanwältin hat mir nur versichert, dass das ein tatsächlich gesicherter Raum ist und dass nur zwei Personen Zugang haben: Sie selbst habe Zugang zu diesem Raum, also einen Schlüssel, und die zweite Person ist, glaube ich, der IT-Techniker – das weiß ich allerdings nicht genau.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Hatten Sie den Eindruck, dass die fallführende Staatsanwältin eine ausreichende Sensibilität im Hinblick auf diese hoch klassifizierten Daten aufbringt?

Mag. M. K. (BVT): Zu Beginn war mein Eindruck, dass die Sensibilität dieser Informationen nicht wirklich ganz verstanden wird. Im Laufe des weiteren Verfahrens habe ich allerdings den Eindruck gewonnen, dass man mittlerweile durchaus versteht, mit welchen sensiblen Informationen das BVT zu tun hat.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie haben in dieser Besprechung auf eine Prioritätenliste für die Rückgabe von Workstations hingewiesen. Weshalb wurde diese Liste in dieser Form erstellt?

Mag. M. K. (BVT): Wie Ihnen vom IT-Bereich mitgeteilt wurde, waren darunter einige Workstations, die dringend zur weiteren Arbeitsweise benötigt wurden.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Die sind also offensichtlich eine Zeit lang verblieben. Wie lange? Wissen Sie das? Wann wurden die zurückgegeben?

Mag. M. K. (BVT): Auf den genauen Zeitpunkt dürfen Sie mich nicht festnageln. Ich glaube, in der darauffolgenden Woche wurde das erste Gerät zurückgegeben. Also, es kam peu à peu, aber es hat doch mehrere Wochen gedauert, bis wir tatsächlich die ganzen acht oder zehn Geräte retour hatten, die auf dieser Liste drauf waren.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Hat das die Arbeitsweise im BVT beeinträchtigt?

Mag. M. K. (BVT): Kann ich Ihnen nicht abschließend beantworten. Meines Wissens waren die ersten zwei oder drei Workstations tatsächlich sehr wesentlich. Der jeweilige Mitarbeiter, bei dem die Workstation sichergestellt wurde, hatte natürlich keine Möglichkeit – sofern er sich im Dienst befand – weiterzuarbeiten.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wir halten Ihnen ein E-Mail von der Leiterin der WKStA an den Generalsekretär mit der Dokumentnummer 1272, Seiten 123 bis 126, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Konkret geht es auch da um die Sicherstellung von klassifizierten Informationen. Vrabl-Sanda spricht davon, dass auch im Zuge der Amtshilfe klassifizierte Informationen der Staatsanwaltschaft vorzulegen sind. Entspricht das Ihrer Wahrnehmung? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Oder darf ich anders fragen: Gab es von der WKStA an Sie den Wunsch, im Wege der Amtshilfe Informationen zu übermitteln?

Mag. M. K. (BVT): Informationen werden natürlich regelmäßig im Rahmen der Amtshilfe angefordert. Sollte es sich dabei tatsächlich um ein klassifiziertes Dokument handeln, ist das Prozedere so, dass wir dieses klassifizierte Dokument natürlich nicht einfach eins zu eins weitergeben, sondern dass wir innerhalb des Hauses prüfen, ob eine Deklassifizierung dieses Dokumentes möglich ist, sofern es nach der Geheimschutzordnung klassifiziert ist. Und würde es sich um ein Dokument von - -

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche: Die Frage war, ob es dieses Ersuchen gab.

Mag. M. K. (BVT): Es gab selbstverständlich Ersuchen, die auch klassifizierte Dokumente betroffen haben. Die haben wir allerdings nur dann weitergegeben, wenn wir sie deklassifizieren konnten.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Im konkreten Fall: Gab es ein Ersuchen, am Wege der Amtshilfe Daten zu übermitteln?

Mag. M. K. (BVT): In weiterer Folge werden jetzt im Moment laufend von der WKStA Amtshilfeersuchen an uns gestellt, an das BVT. Es werden immer wieder Akten begehrt beziehungsweise Einsichtnahmen in bestimmte Akten gefordert. Wenn es sich dabei um klassifiziert Dokumente handeln sollte, dann werden diese Akten vorab geprüft, ob man diese Akten deklassif- -

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das findet jetzt seit der Hausdurchsuchung statt?

Mag. M. K. (BVT): Seit der Hausdurchsuchung, ja. Davor - -

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Aber vor der Hausdurchsuchung gab es kein Ersuchen, klassifizierte Akten am Wege der Amtshilfe zu übermitteln?

Mag. M. K. (BVT): Das wäre mir nicht bekannt – also zumindest nicht bei mir. Erst seit der Hausdurchsuchung ist es tatsächlich so, dass von der StA laufend Akten angefordert werden, die wir dann prüfen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wäre das ein Problem für das BVT gewesen, im Wege der Amtshilfe Akten zu übermitteln?

Mag. M. K. (BVT): Wenn diese klassifiziert sind, müssen sie aus meiner Sicht auf jeden Fall vorab geprüft werden.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Aber es ist möglich?

Mag. M. K. (BVT): Wenn man sie deklassifizieren kann beziehungsweise bei einem ausländischen Partnerdienst nachfragt, ob eine Deklassifizierung der Dokumente möglich ist, sodass die Informationen nicht mehr klassifiziert sind, wäre eine Weitergabe möglich.

Ansonsten: Wenn die Informationen so sensibel wären, dass sie auch weiterhin einer Klassifizierung zu unterliegen haben, müsste man das sehr eingehend prüfen. Das kann ich Ihnen jetzt nicht abschließend beantworten.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das Oberlandesgericht hat ja in seinem Beschluss ausdrücklich auf die Möglichkeit der Amtshilfe hingewiesen, und ich wollte fragen, ob Sie diese Einschätzung des Oberlandesgerichts auch teilen.

Mag. M. K. (BVT): Wie gesagt, ich würde das sehr eingehend prüfen. Wenn eine Deklassifizierung der Informationen möglich ist, sehe ich kein Problem darin, die Akten weiterzugeben. (Abg. Amon: Danke vielmals!)

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Frau Mag. M. K. (BVT), Sie haben heute sehr detailreich beschrieben, wie bemüht Sie waren, dass mit diesen sichergestellten Datenträgern sorgsam und gewissenhaft umgegangen wird. Ich hätte hier noch ein paar Detailfragen an Sie bezüglich der Hausdurchsuchung. Waren Sie bis zum Schluss der Hausdurchsuchung dabei?

Mag. M. K. (BVT): Ich habe dazwischen die Abteilung 2 verlassen und bin in mein Büro, in die Abteilung 1 zurückgekehrt, für circa eine Stunde, und bin danach wieder zurück in die Abteilung 2 gegangen. Also bis Beendigung war ich anwesend, ja.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Wenn ich Sie richtig verstanden habe, waren Sie in permanentem Kontakt mit der Staatsanwältin. Ist das so richtig?

Mag. M. K. (BVT): Nicht die ganze Zeit, weil die Staatsanwältin selbst dann auch einmal das Haus verlassen hatte, weil sie ja für die Unterfertigung der Anordnung Sorge tragen musste, die ich gefordert hatte.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Können Sie sich erinnern, wie lang dieser Zeitraum war?

Mag. M. K. (BVT): Das kann ich Ihnen nicht genau sagen. Sie war vielleicht für eine Stunde, eineinhalb Stunden abwesend. Darauf kann ich Ihnen aber jetzt im Detail wirklich keine Antwort geben, wie lang das genau war.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Wie darf ich mir die Situation vorstellen? Ist die Staatsanwältin durchgehend in einem Raum gewesen, oder hat sie die Räume gewechselt? Ist sie einfach durchgegangen? Und waren Sie dabei?

Mag. M. K. (BVT): Für einen gewissen Zeitraum habe ich mich in einem Raum mit der Staatsanwältin aufgehalten, weil die Staatsanwältin eigentlich unsere Gespräche auch protokolliert hatte und wir diverse rechtliche Abklärungen getroffen haben. Sie ist allerdings dann durchaus, soweit ich mich erinnern kann, auch wieder durchgegangen durch die Büroräumlichkeiten. Und es kamen immer wieder Mitarbeiter von ihr, die natürlich Rückfragen gestellt haben.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Und Sie sind mitgegangen?

Mag. M. K. (BVT): Teilweise.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Haben Sie wahrgenommen und gesehen, dass die Staatsanwältin bei den Sicherstellungen der Daten und Datenträger dabei war?

Mag. M. K. (BVT): Da das zeitlich in vielen Büros stattgefunden hat, sofern ich mich erinnern kann, konnte sie auch nicht in jedem anwesend sein. Meines Wissens waren aber noch zwei weitere Staatsanwälte anwesend, mit denen ich allerdings keinen Kontakt hatte.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Haben Sie selbst Wahrnehmungen gemacht, Sie persönlich, bezüglich der Sicherstellung von Daten und Datenträgern?

Mag. M. K. (BVT): Meinen Sie, dass ich tatsächlich selbst gesehen habe, wie Datenträger eingetütet wurden?

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Ja, es geht aber auch um Papierakten. (Mag. M. K. (BVT): Oder Papierakten?) – Natürlich, ja.

Mag. M. K. (BVT): Ich muss ehrlicherweise sagen, dass meine Wahrnehmung sich hauptsächlich auf die fallführende Staatsanwältin bezogen hat, weil ich eigentlich in dem Zeitraum, als ich anwesend war, in permanenter Abklärung mit ihr gewesen bin. Also ich habe mich nicht so sehr darum gekümmert, was in den anderen Büros vonstattenging, außer es kamen tatsächlich Mitarbeiter des BVT zu mir und haben mir gewisse Sachverhalte vorgetragen, die es dann wieder mit der Staatsanwältin zu lösen galt.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Welche Sachverhalte wurden Ihnen denn vorgetragen?

Mag. M. K. (BVT): Einer dieser Sachverhalte war, wie ich vorab schon geschildert habe, dass versucht wurde, Datenträger sicherzustellen, die uns ja von einer anderen Staatsanwaltschaft übergeben wurden.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Um welche Datenträger hat es sich da gehandelt?

Mag. M. K. (BVT): Das waren Datenträger, die uns von einer anderen Staatsanwaltschaft zur Auswertung übergeben wurden. Was genau auf diesen drauf war – es ging um gewisse Fälle. Das ist aber ein übliches Vorgehen, dass die Staatsanwaltschaft uns mit der Auswertung gewisser Datenträger beauftragt. Um solche Datenträger ging es damals.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Wurden Ihrer Meinung nach persönliche Daten – wie Klarnamen – zum Akt genommen?

Mag. M. K. (BVT): Dazu hatte ich keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Ich lege das Dokument 999 vor. Das ist eine Liste mit Planstellenbesetzungen. Diese wurden zum Akt genommen.

Können Sie als Leiterin des Rechtsreferates – hier scheinen die Namen der Mitarbeiter des BVT auf – sagen, was das im Grunde genommen bedeutet, wenn Namen von Mitarbeitern des BVT bekannt werden?

Mag. M. K. (BVT): An und für sich sollte für die Identität der Bediensteten des BVT natürlich besonders Sorge getragen werden, weil das BVT keine Sicherheitsbehörde ist, die sehr offen agiert, sondern an und für sich eigentlich verdeckte Maßnahmen durchführt. Aus diesem Grund wird eigentlich auf den Identitätsschutz auch besondere Sorgfalt gelegt beziehungsweise sollte dieser besonders sorgfältig wahrgenommen werden.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Ich lege Ihnen weiters ein Dokument vor – das ist heute bereits vorgelegt worden –, und zwar ist das Ihr E-Mail vom 19. April 2018. Das hat die Dokumentennummer 1061.

Darin beschreiben Sie: „Das BVT und seine Partnerdienste betrachten den Austausch von Informationen untereinander als höchst sensible Angelegenheit. Die Kommunikation und der Informationsaustausch bedürfen eines hohen Maßes an Vertrauen untereinander, dass für den sorgsamen Umgang mit übermittelten Informationen der Partnerdienste Sorge getragen wird.“

Das beschreiben Sie da in Ihrem E-Mail. Sie beschreiben die Problematik mit Vertrauensverlust und dem Reputationsschaden. Können Sie nochmals darlegen, welche Problematik sich daraus für die Zusammenarbeit des österreichischen Verfassungsschutzes mit ausländischen Partnerdiensten ergibt?

Mag. M. K. (BVT): Ich kann Ihnen dazu Auskunft im Rahmen meiner rechtlichen Fachexpertise geben, die darin besteht - - Sie müssen sich das so vorstellen: Der Informationsaustausch mit ausländischen Partnerdiensten fußt nicht auf einer rechtlichen Verpflichtung, sondern fußt eigentlich auf einem Vertrauensverhältnis, dass wechselseitig für die Informationen des anderen Sorge getragen wird. Würde ein solches Vertrauensverhältnis erschüttert werden, könnte dies natürlich negative Auswirkungen zeitigen.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch in der Runde.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Welche negativen Auswirkungen könnten das sein?

Mag. M. K. (BVT): Die negativen Auswirkungen könnten darin bestehen, dass ausländische Partnerdienste die Zusammenarbeit mit Österreich einstellen. Ich betone allerdings noch einmal, ich kann Ihnen dazu absolut keine abschließende Aussage liefern, weil mir dazu wesentliche Informationen aus dem Hause fehlen. Alles, was ich Ihnen geben kann, ist eine rechtliche Expertise dahin gehend, was passieren könnte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich habe ganz kurz eine Frage zu einem vorhergehenden Komplex, den Sie besprochen haben. Ist es denkbar oder sinnvoll, wenn ein Beschuldigter im Zuge von Aktenbeschaffungsverfahren Amtshilfe leisten soll?

Mag. M. K. (BVT): Über eine Sinnhaftigkeit, denke ich, kann ich Ihnen jetzt tatsächlich keine Auskunft geben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es natürlich möglich wäre.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Auch wenn er unter Umständen selbst betroffen ist?

Mag. M. K. (BVT): Wie gesagt, die Möglichkeit besteht.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich habe eine weitere Frage an Sie: Haben Sie in Ihrer Tätigkeit irgendwann einmal – ich weiß, das ist jetzt nicht Ihre Aufgabe, aber mitunter kommt es vielleicht vor – etwas davon gehört, Kenntnis davon erlangt, dass irgendwelche Akten oder Konvolute, die mit der Tätigkeit von Rechtsanwalt Gabriel Lansky in Zusammenhang stehen, im BVT aufbewahrt oder bearbeitet werden? Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen dazu?

Mag. M. K. (BVT): Dazu kann ich Ihnen nichts sagen, da es nicht konkret in meinen Aufgabenbereich fällt. Das ist Gegenstand der operativen Ermittlungstätigkeit.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Dann möchte ich noch auf etwas eingehen, was Sie vorhin in einem Halbsatz erwähnt haben, nämlich ob ich Sie da richtig verstanden habe: Sie hatten mit dem Chef der EGS, Herrn Preiszler, einmal dahin gehend Kontakt, dass er sich angeboten hat, Utensilien herbeizuschaffen, um Datenträger zu versiegeln. Ist das richtig?

Mag. M. K. (BVT): Während ich diesen Antrag auf Versiegelung gestellt habe, stand dieser Kollege neben uns und hat mehr oder weniger aus Eigenem angeboten, dafür Sorge zu tragen beziehungsweise nachzusehen, ob diese Behältnisse tatsächlich da wären.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke.

Eine abschließende Frage: Sie waren ebenfalls Vertrauensperson bei Einvernahmen. Dazu habe ich nur eine Frage zum Verständnis: Was ist da genau die Aufgabe einer Vertrauensperson? Was macht so eine Vertrauensperson, wenn sie irgendwo danebensitzt? Was tut die?

Mag. M. K. (BVT): Da die Vertrauensperson ja, wie Sie sehr wohl wissen, keinerlei Einfluss auf die ganzen Befragungen nehmen darf, würde ich persönlich sagen, es ist eine Art emotionale Unterstützung.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke. Ich habe keine weiteren Fragen mehr.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Bevor ich frage, ob es noch Wortmeldungen in der dritten Runde gibt, frage ich, ob es jetzt den Wunsch nach einem vertraulichen Teil gibt, und hätte dann vorgeschlagen: Wir machen die dritte Runde im vertraulichen Teil. Gibt es einen Wunsch auf einen vertraulichen Teil? (Abg. Pilz: Nein! Das wäre in der dritten Runde passender!) – Also gibt es keinen Wunsch auf einen vertraulichen Teil.

Gut, dann rufe ich jetzt die dritte Fragerunde auf. – Bitte, Frau Dr.in Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Innenminister Kickl und BVT-Direktor Gridling äußern seit der Hausdurchsuchung, wenn sie gefragt werden, durchgehend die Einschätzung, dass sich in der Kooperation mit den ausländischen Partnern nichts geändert hätte. Sie haben vorhin gesagt, dass Ihre Aussage, dass eine Suspendierung des BVT aus dem Berner Club im Raum stehe, auf einer Information von BVT-Chef Gridling fußt. Dürfte ich Sie um mehr Informationen bitten, was BVT-Chef Gridling in diesem Schreiben geäußert hat?

Mag. M. K. (BVT): Dazu müsste ich, bitte, auch wieder auf eine vertrauliche Sitzung verweisen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Von wann war dieses Schreiben? Das Dokument ist vom 26. Juni 2018 – heißt das davor?

Mag. M. K. (BVT): Ich kann Ihnen das genaue Datum jetzt nicht nennen. Es würde zeitlich passen, dass ich im Juni von Direktor Gridling damit beauftragt wurde, sein Schreiben zu übergeben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe noch eine Frage zu dieser E-Mail-Korrespondenz mit der Staatsanwältin Schmudermayer, in der nämlich nicht nur steht, dass ein weiterer Reputationsschaden des Verfassungsschutzes möglich scheint – nach Ihrer Aussage –, sondern auch unweigerlich eine weiterführende Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung des BVT.

Erstens einmal sagen Sie: weiterführend beeinträchtigt; durch die HD ist demnach die Arbeitswahrnehmung schon beeinträchtigt gewesen. Ich bitte da um Ausführungen – auch darüber, welche weiterführende Beeinträchtigung zu befürchten war.

Mag. M. K. (BVT): Wie gesagt, stütze ich mich dabei jetzt wieder auf eine Prognose. Wie ich schon vorab gesagt habe: Es könnten negative Auswirkungen dahin gehend passieren, dass Informationen nicht mehr wie gewohnt an das BVT weitergegeben würden, was sich dann in weiterer Folge natürlich auch auf die weiteren Ermittlungen auswirken würde.

Wie gesagt, muss ich aber nochmals darauf verweisen: Ich kann Ihnen das nicht mit Sicherheit sagen, da ich Ihnen immer nur den rechtlichen Part sagen kann: Was könnte sein?, ob das tatsächlich jetzt so ist, kann ich Ihnen nicht verifizieren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Inwiefern wurde die Arbeit des BVT aber durch die Hausdurchsuchung erschwert?

Mag. M. K. (BVT): Ich glaube, Sie können sich vorstellen, dass aufgrund der Hausdurchsuchung natürlich sowohl unter den Kollegen eine gewisse Verunsicherung geherrscht hat als auch gewisse Datenträger mitgenommen wurden, die dann in der täglichen Arbeitsweise natürlich gefehlt haben. Sprich, wenn Datenträger, die man zur Auswertung benötigt, wobei es um spezielle Fälle geht, die man gerade bearbeitet, sichergestellt wurden, dann kann man diese Fälle nicht mehr weiterführen.

Also das waren natürlich Auswirkungen der Hausdurchsuchung, denn wenn ich die Gerätschaften nicht mehr vor Ort habe, kann ich meine Arbeit nicht mehr fortführen. Es hat halt dann gedauert, bis die Gerätschaften wieder ausgefolgt wurden, sodass diese Tätigkeiten wieder weitergeführt werden konnten.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Sie wissen: dritte Runde, 1 Minute Fragezeit.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Frau Magister, ist Ihnen der Fall eines BVT-Mitarbeiters aus dem Bereich Nachrichtendienst bekannt, der angeboten hat, an Parteifreunde der ÖVP Informationen weiterzugeben?

Mag. M. K. (BVT): Das fußt jetzt auch auf Ihrer vorherigen Frage. Darum habe ich Sie mehrmals um Konkretisierung gebeten.

Dieser Fall, so wie Sie mich vorab schon gefragt haben, ob mir bekannt sei, dass – bitte korrigieren Sie mich, wenn ich es falsch wiedergebe – jemand von zu Hause an Dritte Informationen weitergegeben hätte – deshalb habe ich konkret nachgefragt –, ist mir so nicht bekannt. Auch zu diesem Fall, so wie Sie ihn mir jetzt gerade geschildert haben: In dieser Form ist mir das nicht bekannt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ist Ihnen ein Fall bekannt – ich konkretisiere es gerne –, wonach ein Mitarbeiter des Referats Nachrichtendienst an den damaligen Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit im Jahr 2009 angeboten hat, ihm abseits der formellen Kanäle Informationen aus dem Amt zur Verfügung zu stellen?

Mag. M. K. (BVT): Aus den Medien habe ich das durchaus wahrgenommen, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Kennen Sie dazu Dokumente des BVT oder aus dem Strafakt?

Mag. M. K. (BVT): Alles, was ich Ihnen sagen kann, ist, was ich dazu medial gelesen habe.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Gibt es dazu anhängige Disziplinarverfahren?

Mag. M. K. (BVT): Ist mir derzeit nichts bekannt.

 Allerdings muss ich Ihnen auch sagen, für Disziplinarverfahren bin ich nicht zuständig. Es ist in unserem Haus so, dass der zuständige Abteilungsleiter eine entsprechende Disziplinaranzeige einzuleiten hat und das dann an die Dienstbehörde weitergeleitet wird. Also ob das tatsächlich besteht, das weiß ich nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Also ist Ihnen auch nicht bekannt, ob dieses Angebot zur Datenweitergabe aus dem BVT im Rahmen der Verbindung Nibelungia bei Wien erfolgt ist?

Mag. M. K. (BVT): Kann ich Ihnen auch nicht sagen, Herr Abgeordneter. Ich habe diese Dinge, die Sie mich hier gerade fragen, aus den Medien entnommen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Für mich geht es einfach darum: Es besteht die Möglichkeit – sicherlich nicht für Sie persönlich – der Akteneinsicht in den Strafakt. Es gibt ein anhängiges Gerichtsverfahren, es gibt einen Beschuldigten, und es handelt sich hier um einen Beschuldigten des Strafverfahrens.

Vorsitzende Doris Bures: Jetzt müssen Sie die Frage formulieren.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich wollte nur wissen, ob Ihnen in Bezug auf den einzigen Beschuldigten des Strafverfahrens, bei dem das OLG entschieden hat, dass die Hausdurchsuchung zu Recht stattgefunden hat, derartige Vorwürfe bekannt geworden sind.

Mag. M. K. (BVT): Diese Vorwürfe, die Sie jetzt gerade bekannt gegeben haben, kenne ich nur aus den Medien. Das wurde vielleicht intern thematisiert; auch das kann ich Ihnen nicht sagen.

Vorsitzende Doris Bures: Ich frage jetzt in der Fraktionsreihenfolge nach: ÖVP? – (Abg. Amon: Nein!) – Sozialdemokraten? – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Sie haben beschrieben, dass nach der Hausdurchsuchung eine rechtliche Prüfung stattgefunden hat. Können Sie uns schildern, was die Ergebnisse dieser rechtlichen Prüfung waren?

Mag. M. K. (BVT): Also, diese rechtliche Prüfung hat im Prinzip derart stattgefunden, dass wir Überlegungen getroffen haben, wie die Betroffenen jetzt tatsächlich gegen diese Anordnung vorgehen können beziehungsweise welche Rechtsmittel zu ergreifen wären. Dies war allerdings dafür gedacht, um die Betroffenen entsprechend zu unterstützen.

Wir haben uns natürlich dann die entsprechenden Verfahrensvorschriften noch einmal angesehen, aber wie gesagt, die Hausdurchsuchung war bereits erfolgt. Ich denke, ich habe damals, zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung, die Möglichkeiten, die ich hatte, ausgeschöpft, und danach ging es eigentlich im Prinzip darum, den Betroffenen rechtliche Hilfswerkzeuge in die Hand zu geben, dass sie sich, sofern sie das gewollt haben, auch dagegen zur Wehr setzen können.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Haben Sie geprüft, ob die Hausdurchsuchung rechtens war?

Mag. M. K. (BVT): Diese Prüfung steht mir aus meiner Sicht nicht zu. Das hat ja dann in letzter Folge der OLG-Beschluss gezeigt, beziehungsweise wird es wohl noch ein weiteres Verfahren bei einem normalen Gericht geben.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Frau M. K. (BVT), Sie haben zuerst gesagt, dass Amtshilfe möglich wäre, auch rechtlich möglich wäre, auch wenn der Leiter zum Beispiel selbst als Beschuldigter geführt würde. Können Sie mir gute Gründe nennen, aus denen man von so einer Amtshilfe absehen würde? Und wäre so ein Vorgehen rechtlich gedeckt?

Mag. M. K. (BVT): Das kann ich Ihnen nicht beantworten, ich denke, das ist Sache des erkennenden Gerichtes. Die Tatsache, dass Amtshilfe wohl möglich gewesen wäre, fußt ja auch auf dem OLG-Beschluss.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Dann habe ich noch eine Frage: Sie kennen sicher diese Geschichte mit diesen Reisepässen. Also wenn mich das betreffen würde – auf einmal liefert die Staatsdruckerei Reisepässe und ich weiß nicht, was ich damit zu tun habe –, würde ich mich einmal an die Rechtsabteilung wenden. Haben Sie da Wahrnehmungen, dass zum Beispiel die Staatsdruckerei öfter irgendwelche Passrohlinge zu einer Prüfung geliefert hätte? (Auskunftsperson M. K. (BVT): Nein!) – Das war also auch in der Vergangenheit nicht üblich?

Mag. M. K. (BVT): Das kann ich Ihnen nicht beantworten – nur: dass ich keine Wahrnehmung dazu habe.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Damit schließe ich die Befragung der Auskunftsperson.

Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Mag.a M. K. (BVT), für Ihr Erscheinen und dass Sie dem Ausschuss zur Verfügung gestanden sind. Der Verfahrensrichter hat mir mitgeteilt, er habe keine ergänzenden Fragen; diese Möglichkeit hätte es auch noch gegeben. Daher wünsche ich Ihnen noch einen schönen Tag – und wie gesagt: vielen Dank.

 



[1] Ursprünglicher Text: […] 2011 […]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: 2011 2012

[2] Ursprünglicher Text: […] extremistischer nachrichtendienstlicher Tätigkeiten […]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: […] extremistischer und nachrichtendienstlicher Tätigkeiten […]