82/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson T. T. (BVT) in der 6. Sitzung vom 18. September 2018

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 15. Sitzung am 7. November 2018 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, P) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson T. T. (BVT) nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO­UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

Wien, 2018 11 07

                               Gabriela Schwarz                                                                   Doris Bures

                                    Schriftführerin                                                                         Vorsitzende


 

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BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

6. Sitzung/medienöffentlich

Dienstag, 18. September 2018

Gesamtdauer der 6. Sitzung

10.06 Uhr – 18.23 Uhr

Lokal 7

 


 

Befragung der Auskunftsperson T. T. (BVT), MSc

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Wir setzen die Sitzung medienöffentlich fort. Ich begrüße die Damen und Herrn Medienvertreter und weise Sie darauf hin, dass Ton- und Bildaufnahmen unzulässig sind, sofern diese nicht im Auftrag der Parlamentsdirektion gemäß § 17 Abs. 1 VO-UA erfolgen. Ich darf den Herrn Verfahrensrichter um seine Ausführung hinsichtlich der medienrechtlichen Verpflichtungen und des Persönlichkeitsschutzes der Auskunftsperson ersuchen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich darf ausdrücklich auf die medienrechtlichen Verpflichtungen hinweisen, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschussverfahren ausnahmslos einzuhalten sind. Die Bekanntgabe der Identität von Auskunftspersonen eines Untersuchungsausschusses in den Medien ist zu unterlassen, wenn dadurch schutzwürdige Interessen verletzt werden. Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf Bilder, sondern auch auf den Namen und andere Angaben, die geeignet sind, zum Bekanntwerden der Identität der Betroffenen zu führen.

Sie als Medienvertreter unterliegen besonderen gesetzlichen Bedingungen, die Sie in Eigenverantwortung wahrzunehmen haben. Mit der Neuordnung des Verfahrens für parlamentarische Untersuchungsausschüsse wurde klargestellt, dass allein der Umstand der Befragung als Auskunftsperson in einem Untersuchungsausschuss noch nicht dazu führt, dass diese zu einer Person des öffentlichen Lebens wird. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass Sie den Umstand der Befragung der Betroffenen als Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss nicht zum Anlass für eine Änderung Ihrer Praxis in Hinblick auf die Preisgabe der Identität, insbesondere die volle Namensnennung, etwa im Rahmen von Livetickern und der weiteren Berichterstattung, nehmen.

Ungeachtet dessen, dass in der Befragungen die Auskunftspersonen mit vollem Namen angesprochen werden, ist die Entscheidung über die Veröffentlichung der Klarnamen dem Untersuchungsausschuss im Rahmen seiner Veröffentlichungen etwa der Befragungsprotokolle noch vorbehalten. Im Sinne der größtmöglichen Transparenz ersuche ich Sie daher, schutzwürdige Interessen, die Sie bisher wahrgenommen haben, im selben Ausmaß weiter zu wahren. Ich weise Sie dazu auch ausdrücklich auf die seitens der Auskunftsperson vorgebrachten Schutzinteressen hin.

Ich glaube, das haben wir schon gehört: Es liegt ein Schreiben des BVT vor. In dem Schreiben wird ersucht, betreffend die Bediensteten, deren Klarnamen nicht in den veröffentlichten Ladungslisten aufscheinen, Maßnahmen zu treffen, die den höchstmöglichen Schutz ihrer Identität vor, während und nach ihrer Befragung im Bereich der Parlamentsräumlichkeiten gewährleisten.

Schließlich liegt ein Schreiben des BMI vor. In diesem werde ersucht, „im Rahmen von (medien)öffentlichen Sitzungen sowie bei Veröffentlichungen keinen Klarnamen der Bediensteten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität zu verwenden, sondern mit Abkürzungen, wie etwa ‚M.M.‘, vorzugehen und zu gewährleisten, dass von den Bediensteten keine Foto- und/oder Videoaufnahmen erfolgen können.“

Die Einvernahme von Auskunftspersonen, „die in operativen polizeilichen Verwendungen stehen, über Interna der Dienststelle sowie deren Arbeitsweise sollte zum Schutz der Bediensteten sowie zur Vermeidung möglicher Schädigungen von Interessen gem. § 4 InfOG der Stufe ‚geheim‘ unterliegen.

Das Bekanntwerden von internen Vorgängen des Staatsschutzes oder der Kriminalpolizei könnte eine erhebliche Schädigung dieser Interessen nach sich ziehen bzw. die weitere Verwendbarkeit der Bediensteten in diesen operativen Polizeieinheiten in Frage stellen oder zumindest erheblich erschweren.“

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Verfahrensrichter, ich darf Sie sogleich ersuchen, mit der Belehrung der Auskunftsperson über ihre Rechte und Pflichten fortzufahren.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Herr Chefinspektor T. T. (BVT), Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung – BVT-Untersuchungsausschuss – als Auskunftsperson zum Beweisthema 3, Hausdurchsuchungen, angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen. Weiters weise ich Sie auf die Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung. Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von einer allfälligen Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind jetzt berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll, wenn Sie das wünschen.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Wie Sie bereits gehört haben, haben Sie als Auskunftsperson das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die 20 Minuten nicht überschreiten soll. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Auskunftsperson T. T. (BVT): Ja!) Dann würde ich Sie um Ihre Stellungnahme ersuchen.

T. T. (BVT), MSc: Das Thema der Befragung ist die Hausdurchsuchung, und am 28.2. bin ich persönlich erst um die Mittagszeit, so gegen 13 Uhr in der Rennwegkaserne gewesen. Das heißt, bitte darauf Rücksicht zu nehmen, dass ich keine eigenen Wahrnehmungen zur Hausdurchsuchung in der Zeit vom Beginn der Hausdurchsuchung bis zur Mittagszeit habe.

Darüber hinaus ersuche ich auch um Verständnis dafür, dass ich als Sicherheitsbeauftragter des BVT beziehungsweise des Innenministeriums gewissen Verpflichtungen auch zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums unterliege.

Ich bin schon 15 Jahre im Amt, und ich kann hier jetzt natürlich auch wegen der Medienöffentlichkeit nur schwer detaillierte Informationen über Sicherheitsmaßnahmen preisgeben. Das würde das Ganze ad absurdum führen.

Um hier aber trotzdem so transparent wie möglich zu sein, was mir auch sehr wichtig ist, möchte ich die Funktion der Sicherheitsbeauftragten im Innenministerium beziehungsweise im BVT erklären. Man redet oft von Sicherheit, im Englischen ist das mit Security und Safety vielleicht ein bisschen klarer definiert, im Deutschen ist das ein bisschen verschwommen.

Als Sicherheitsbeauftragter im Innenministerium – wie gesagt seit 15 Jahren – bin ich in erster Linie natürlich im BVT verantwortlich, aber auch fürs Innenministerium bin ich verantwortlich für die Gebäudesicherheit beziehungsweise für die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir haben ab dem Jahr 2010 versucht, eine einheitliche standardisierte Methodik zu implementieren, wie wir diese Sicherheitsmaßnahmen beziehungsweise Sicherheitskonzepte festlegen. Grundlage dafür ist eine Gefahrenanalyse beziehungsweise dann eine Risikoanalyse, anschließend eine Risikobewertung und erst dann, nach erfolgter Risikobewertung beziehungsweise -priorisierung erfolgt die Festlegung beziehungsweise die Empfehlung von Sicherheitsmaßnahmen, die dann mit dem Auftraggeber beziehungsweise mit dem jeweils verantwortlichen Organisationsleiterinnen und -leitern besprochen werden – ich bin ja nicht nur fürs BVT Sicherheitsbeauftragter beziehungsweise Sicherheitskonzepte werden ja nicht nur fürs BVT und auch nicht nur fürs BMI erstellt, sondern auch für andere Bedarfsträger im öffentlichen Bereich –, bevor sie umgesetzt werden.

Wie gesagt, seit 2010 - - Das heißt, wir sind 2011 in die Rennwegkaserne gezogen. Dabei haben wir natürlich auch schon versucht, diese Methodik anzuwenden, und haben sie auch angewandt. Was uns bei Sicherheitsmaßnahmen sehr wichtig ist: Wir kümmern uns nicht nur – weil ich da oben gerade die Kamera sehe – um die technischen, mechanischen oder baulichen Maßnahmen, sondern vor allem auch um die organisatorischen und personellen. Das heißt, man muss sich da die fünf Finger vorstellen, und nur wenn alle fünf Finger ineinandergreifen, dann funktioniert das Ganze.

Was auch noch wesentlich ist: Die Sicherheitsmaßnahmen sollten natürlich präventiv und angemessen sein, aber auch praktikabel und akzeptiert. Letztendlich müssen sie auch von den Anwendern, von den Betroffenen selbst akzeptiert werden, sonst würde das gar nicht funktionieren – das vorweg als Hintergrundinformation, was meine Aufgabe betrifft. – Danke.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank! – Ich ersuche den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Erste Frage an Sie: Inwiefern waren Sie von der Hausdurchsuchung am 28.2.2018 persönlich betroffen?

T. T. (BVT), MSc: Wie bereits in meinem Statement angeführt: Die Hausdurchsuchung hat, glaube ich, so um 9 Uhr begonnen. Zu dem Zeitpunkt war ich nicht in der Rennwegkaserne. Ich habe davon im Laufe des Vormittags zu einem späteren Zeitpunkt telefonisch erfahren und bin dann selbst so um die Mittagszeit, glaube ich, so um 13 Uhr in der Rennwegkaserne gewesen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Was haben Sie noch mitbekommen von der Hausdurchsuchung?

T. T. (BVT), MSc: Da war die Hausdurchsuchung im Prinzip schon im Gange. Ich habe dann, wie gesagt, ja auch noch andere Aufgaben wahrzunehmen gehabt. Ich habe dann teilweise gesehen, wie - - also Bewegung klarerweise im Objekt selbst, und war dann mehr oder weniger auch mit meinen Kollegen im Gespräch und habe mich informieren lassen, was in meiner Abwesenheit geschehen ist.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie haben sich die einschreitenden Beamten, sei es vom BMF, sei es von der EGS bei der Hausdurchsuchung verhalten?

T. T. (BVT), MSc: Dazu kann ich keine Angaben machen, weil ich mit denen keinen Kontakt gehabt habe.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Also mit den Hausdurchsuchungsführenden haben Sie keinen Kontakt gehabt?

T. T. (BVT), MSc: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sie haben nur mit BVT-Mitarbeitern Kontakt gehabt?

T. T. (BVT), MSc: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie zur Hausdurchsuchung irgendwie dringenden Handlungsbedarf, also nach dieser Hausdurchsuchung dringenden Handlungsbedarf für eine Richtlinie bei Hausdurchsuchungen im BVT und BMI gesehen?

T. T. (BVT), MSc: Das habe ich gesehen, ich habe darüber auch mit meinem Vorgesetzten gesprochen beziehungsweise es kommuniziert. Für mich waren einige Fragen unklar. Warum? – Wir sind es natürlich gewohnt, also als Polizisten. Ich habe in meiner früheren Ermittlungstätigkeit[1] schon selbst sehr viele Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Ich sage auch immer, die Sicherheit ist kein Produkt, sondern ein Prozess. Das heißt, auch wenn man das beste Sicherheitskonzept hat, irgendwann passiert einmal irgendwas, an das man nicht gedacht hat. Das war vielleicht an dem Tag der Fall. Das heißt, wir waren da überrascht und vielleicht auch zu wenig darauf vorbereitet, was da passierte. Und im Nachhinein habe ich dann Fragen gestellt, wie man das Ganze zukünftig - -, um auch für die Kollegen und Kolleginnen, deren Vorgesetzter ich in der Sicherheitszentrale bin, einfach eine gewisse Sicherheit zu haben, wie sie zukünftig vorgehen sollen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gut, das genügt mir. Danke schön.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Wir beginnen mit der Befragung. Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich dem Abgeordneten Kumpitsch das Wort.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Zunächst möchte ich mich bei Ihnen bedanken, Herr T. T. (BVT), dass Sie sich bereit erklärt haben, hier im Ausschuss auszusagen. Sie haben gesagt, Sie sind bereits 15 Jahre bei der Polizei im Dienst. Habe ich das falsch verstanden?

T. T. (BVT), MSc: Sicherheitsbeauftragter bin ich.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Das meine ich. Das wäre schon die nächste Frage.

T. T. (BVT), MSc: Bei der Polizei bin ich schon 33 Jahre.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): 33 Jahre. Also seit 15 Jahren Sicherheitsbeauftragter: Sie haben uns gerade erklärt, was Ihr Aufgabenbereich ist und dass Sie zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung gar nicht anwesend waren.

Wer hat Sie denn verständigt, dass da eine Hausdurchsuchung stattfindet?

T. T. (BVT), MSc: Ahm, soweit ich mich erinnern kann: Ich war an dem Tag mit einem Kollegen unterwegs und der hat versucht, aus einem ganz anderem Grund, mit der Sicherheitszentrale Kontakt aufzunehmen, was ihm nicht gelungen ist. Der wurde dann angerufen und informiert, und der hat mir dann mehr oder weniger persönlich gesagt, dass eine Hausdurchsuchung im Gange ist.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Haben Sie Ihrerseits dann weitere Verständigungen vorgenommen oder haben Sie durch den Kollegen gehört, dass vielleicht andere Verantwortliche nicht vor Ort waren?

T. T. (BVT), MSc: Wie gesagt, ich bin ein weisungsgebundenes Organ, das heißt, ich habe sofort versucht – und habe ihn auch erreicht – meinen Vorgesetzten, also den Abteilungsleiter für die Abteilung Personen- und Objektschutz, zu verständigen, habe dann auch über einen Kollegen versucht, mit dem Direktor - -, dass der Direktor mehr oder weniger dann auch Bescheid weiß, und habe aber auch – ich war zu dem Zeitpunkt im Hauptgebäude des Innenministeriums – eine Kollegin aus der Rechtsabteilung getroffen und habe der auch Bescheid gesagt. Sonst haben es eigentlich schon alle vor mir gewusst.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Haben Sie von der Frau M. K. (BVT) irgendwelche Aufträge bekommen, dass Sie ins BVT zurückfahren sollten, oder haben Sie das aus Eigenem gemacht?

T. T. (BVT), MSc: Nein, ich habe das aus Eigenem gemacht, weil ich dann ohnehin zurückgefahren wäre.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Und als Sie dort angekommen sind, wie war für Sie die Situation?

T. T. (BVT), MSc: Wie war die Situation? – Ich habe einmal zuerst - - Ich bin sofort in die Sicherheitszentrale und habe dort mit meinen Kollegen, die an dem Tag Dienst gemacht haben - -, habe mich dort informiert, was alles passiert ist.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Als für Sie war daher keine Einschränkung mehr vorhanden?

T. T. (BVT), MSc: Es waren schon in der Informationskette so viele Personen informiert, dass das nicht mehr notwendig war.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Und als Sie dann dort waren, haben Sie sich bestimmt von Kollegen unterrichten lassen. Was haben Sie dann weiter gemacht? Wo sind Sie geblieben, waren Sie dann immer in der Sicherheitszentrale oder sind Sie in die Büros?

T. T. (BVT), MSc: Ich war in meinem Büro, das aber in einem anderen Bereich ist als dort, wo die Hausdurchsuchung stattgefunden hat. Deswegen habe ich auch keinen Kontakt zur Hausdurchsuchung selbst dort gehabt.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Also haben Sie von der Hausdurchsuchung selbst keine Wahrnehmung?

T. T. (BVT), MSc: Ich habe auch dazu keine Veranlassung gehabt beziehungsweise bin dazu auch nicht beauftragt worden. Ich habe mich aber hauptsächlich in der Sicherheitszentrale aufgehalten an dem Tag.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Okay. Und haben Sie dort vielleicht von Vorgängen, was in dem Gebäude passierte, wo die Hausdurchsuchung vorgenommen worden ist, irgendwelche Mitteilungen bekommen?

T. T. (BVT), MSc: Nein.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Ansonsten würde ich Sie nämlich gerne fragen, ob in der Sicherheitszentrale vielleicht noch Kollegen von der EGS waren.

T. T. (BVT), MSc: Nein, nein, die waren schon lange weg.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Also war niemand mehr drinnen. Das ist alles so gelaufen.

T. T. (BVT), MSc: Ich habe noch meine Kollegen ersucht, das schriftlich zu protokollieren – so rasch wie möglich, solange das noch präsent ist – und da für die Zukunft dann vielleicht einfach auch einen Optimierungsbedarf zu erkennen und auch zu nutzen.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Ist Ihnen bekannt, ob sich von Ihren Kollegen oder den Kollegen, die in der Sicherheitszentrale waren, jemand beschwert hat, dass die Hausdurchsuchung nicht rechtmäßig gewesen wäre? Haben Sie in dieser Hinsicht irgendetwas wahrgenommen?

T. T. (BVT), MSc: Ich würde es nicht so drastisch formulieren, sondern ich würde eher sagen, dass, wie gesagt, wir mit dieser Situation nicht gerechnet haben, und dass halt einige Fragen aufgetaucht sind. Die habe ich dann aufgenommen und dann auch – wie gesagt – meinem Vorgesetzten weitergegeben und das dann auch schriftlich festgehalten.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Aber so direkt, dass jemand gesagt hat – ich sage es umgangssprachlich –: Das ist eine Schweinerei!, oder: Das lassen wir uns nicht gefallen!, oder so etwas, das haben Sie nicht gehört?

T. T. (BVT), MSc: Nein.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sie sind ja schon viele, viele Jahre Exekutivbeamter und haben gesagt, Sie haben schon an Hausdurchsuchungen teilgenommen. Jetzt ist es ja so, dass mit einer Hausdurchsuchung an und für sich auch – wenn auch nicht in erster Linie, aber irgendwie immer – ein Zwang zur Durchsetzung verbunden ist. Das wäre ja der Grund, warum man sagt, jemand fühlt sich irgendwie betroffen oder genötigt. Diesbezüglich ist Ihnen nichts bekannt?

T. T. (BVT), MSc: Das Einzige, was für mich als Sicherheitsverantwortlichen – diese Frage ist dann auch von mir gekommen – zu bedenken ist – mein Kollege ist ja auch schon befragt worden –, ist, dass eben, wenn die beiden jetzt zum Nichtstun aufgefordert wurden, das dann auch heißt, dass ihre Hauptaufgabe, nämlich die Gewährleistung der Sicherheit in der Rennwegkaserne – und das wurde mir berichtet –, für eine halbe Stunde nicht getan wurde. Das heißt, das hat ja auch mit Verantwortungen zu tun: Was wäre, wenn genau in der Zeit, zu der die beiden nicht haben reagieren dürfen, oder nicht hätten einschreiten dürfen, ein Sicherheitsvorfall gewesen wäre, wer hätte dann die Verantwortung dafür übernommen? Das war meine Frage.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Okay, vor dem Hintergrund der Situation dort vor Ort: Es ist halt einmal für ungefähr eine halbe Stunde das System insoweit blockiert gewesen, dass es keinen Zugang oder kein Weggehen gegeben hat. Was wäre da so ein konkreter Fall, von dem man sagen hätte können, es ist ein Sicherheitsvorfall? Ich kann mir darunter eigentlich wenig vorstellen. Wenn die Polizei und die Staatsanwalt eh vor Ort sind, was könnte da noch passieren, wenn man davon ausgeht, dass die rechtmäßig dort sind?

T. T. (BVT), MSc: Sie kennen das Objekt Rennwegkaserne?

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Ich kenne es nur von Bildaufnahmen, persönlich war ich noch nicht drinnen.

T. T. (BVT), MSc: Okay, also das Objekt Rennwegkaserne ist jetzt nicht nur ein Gebäude, sondern es ist auch ein Areal dabei.

Das heißt – ich bitte, zu entschuldigen, dass ich die Sicherheitsmaßnahmen jetzt nicht im Detail darlegen kann –, es kann viel passieren, wenn man sich so umschaut, was jetzt auf der Welt so alles passiert. Im Prinzip sind die beiden Kollegen für die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich – und das kann von/bis sein. Es kann also sein, dass jetzt irgendeiner versucht, der mit dieser Hausdurchsuchung überhaupt nichts zu tun hat oder gar nicht weiß, wo er da jetzt hingeht, über einen Zaun klettert oder was auch immer. Auf das hätte man nicht reagieren können.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sie meinen also, dass da sämtliche Kameras und dergleichen abgeschaltet werden. Oder hätte man ohne Weiteres noch sehen können, dass dort Bewegung außerhalb des Areals ist oder nicht?

T. T. (BVT), MSc: Eine der Aufgaben ist auch das Alarmmanagement, und das Alarmmanagement hätte nicht durchgeführt werden - - Also hätten wir da jetzt einen Alarm bekommen, dann hätten die beiden nicht reagieren können oder dürfen.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Wäre – auch aus Ihrer Erfahrung als Exekutivbeamter – ein Sinn darin gegeben, wenn man im Fall einer elektronischen Datensicherung weiterhin jedermann Zugriff auf die Daten lassen würde, die eigentlich gesichert werden sollten, oder ist es schon so, dass man eigentlich sagen muss, dass man solche Maßnahmen für einen gewissen Zeitraum, zum Beispiel den Zeitraum, den man braucht, bis man bestimmte Büros besetzt, bis nichts mehr passieren kann, doch zur Erreichung des Ziels der Durchsetzung der Hausdurchsuchung durchführen sollte? Wären Sie auch dieser Meinung und wäre es für einen Exekutivbeamten zu verstehen, dass zwangsläufig während der kurzen Zeit, in der man die einzelnen Büros besetzt, bis nichts mehr passieren kann, die – so wie Sie sagen – volle Sicherheit über das Areal nicht gegeben ist?

T. T. (BVT), MSc: Das eine ist die Datensicherung, das andere ist das Alarmmanagement; das sind zwei Paar Schuhe.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Ja, aber damit man das erreicht.

T. T. (BVT), MSc: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das eine ist Alarmmanagement. Das ist wie, wenn Sie sich vorstellen, wenn Sie jetzt zu Hause eine Alarmanlage haben und die jetzt einen Alarm kriegt, weil irgendeiner das Fenster aufgemacht hat, dann bekommen Sie vielleicht akustisch oder auch visuell auf dem Handy einen Alarm und müssen etwas tun. Das hat jetzt aber mit dem PC vielleicht gar nichts zu tun, weil der gar nicht eingeschalten ist oder mit der Alarmanlage gar nicht vernetzt ist.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sie haben gesagt, Sie haben ein Schreiben an die vorgesetzte Dienststelle verfasst, um diese Unklarheiten irgendwie abzuklären. (Auskunftsperson T. T. (BVT): Mhm![2]) Hat es da schon eine Rückantwort gegeben?

T. T. (BVT), MSc: Ja, mittlerweile ist eine Dienstanweisung – kann man sagen – für die Sicherheitszentrale erlassen worden, was die KollegInnen – eigentlich Kollegen, denn Kolleginnen haben wir zurzeit keine –, was die Kollegen zu tun haben, im Falle des Falles, falls so etwas wieder passiert.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Jetzt zurück – da es ja um die Gebäudesicherheit geht – zur Frage des Zutritts der Staatsanwaltschaft und der Polizei: Ist es irgendwann üblich gewesen, dass man sich mit einem Dienstausweis ausweist und dann diese erste Barriere vom Eingang bis zur Sicherheitszentrale überschreiten kann, indem man sagt, ich habe einen Termin unter Kollegen im Hause, oder ist das ein Ausnahmefall, ein Ausrutscher oder so etwas?

T. T. (BVT), MSc: Für uns gilt grundsätzlich die Hausordnung des BMI, für alle Gebäude des Innenministeriums, so auch für die Rennwegkaserne beziehungsweise für das BVT. Im Konkreten unterscheidet man jetzt zwischen betriebsfremden Personen – wenn ich so sagen darf –, dann Fremdfirmen, vielleicht Presse – es sind ja auch Pressekonferenzen im Innenministerium - - Wenn dann eben Dienstbesprechungen mit Kolleginnen und Kollegen sind, wenn ich Sie richtig verstehe (Abg. Kumpitsch: Ja genau!), dann reicht es an und für sich aus, wenn sich der Kollege, die Kollegin mit Dienstausweisen ausweist und dann sagt, mit wem man einen Termin hat.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Also war das durchaus ein normaler Vorgang?

T. T. (BVT), MSc: Das ist fast täglich der Fall, ja. (Ruf: Jetzt nicht mehr!)

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Jetzt nicht mehr, das weiß ich.

T. T. (BVT), MSc: Wenn Zeit ist beziehungsweise in der Regel - - Wir wünschen es uns, dass wir da vorinformiert werden. Es passiert leider nicht immer, weil es auch oft sehr kurzfristig ist.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Dann sag ich vorerst Danke.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Vielen Dank, dass Sie zur Verfügung stehen. Sie waren ja selbst nicht ab Beginn der Hausdurchsuchung anwesend. Ich hätte deswegen nur Fragen zu Ihren persönlichen Wahrnehmungen, auch was die Auswirkungen der Hausdurchsuchung betrifft.

T. T. (BVT), MSc: Was meinen Sie konkret? Können Sie das präzisieren?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Auswirkungen sind nicht Beweisthema. Für ihn gilt nur Nummer 3. (Abg. Krainer: 7!) – Das ist es nicht, nein, dazu ist er nicht geladen, 3. (Ruf: Direkte Auswirkungen!) – Okay, aber ich habe es gesagt.

T. T. (BVT), MSc: Könnten Sie die Frage vielleicht ein bisschen präziser stellen? Ich kann jetzt überhaupt nichts damit anfangen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie hat sich der Arbeitsalltag im BVT seit der Hausdurchsuchung verändert?

T. T. (BVT), MSc: Dazu kann ich jetzt nichts sagen. Ich meine, man darf ja nicht - - Das ist ja nicht nur mit der Hausdurchsuchung im Zusammenhang, sondern das Leben geht ja weiter, und da sind so viele Einflüsse von außen, dass ich das jetzt nicht - - Das traue ich mich jetzt nicht zu sagen, wieweit alleine die Hausdurchsuchung da jetzt irgendwelche Auswirkungen gehabt hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was hat sich in Ihrem Alltag geändert?

T. T. (BVT), MSc: In meinem Alltag, ich bin älter geworden. (Allgemeine Heiterkeit.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Alles klar. – Betreffend Videoaufnahmen im BVT, also Aufzeichnungen von den gewissen Räumlichkeiten, von den Gängen: Wo gibt es überall Kameras?

T. T. (BVT), MSc: Ich bitte, zu verstehen, dass ich das im Detail nicht beantworten kann.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was ist Inhalt der Dienstanweisung?

T. T. (BVT), MSc: Das kann man fragen, den, wie soll ich sagen - - Das ist vom Herrn Direktor verlautbart - - Also im Prinzip sind die Fragen, die ich gestellt habe, jetzt beantwortet worden. Aber im Konkreten jetzt, die Dienstanweisung ist seit voriger Woche - - Ich weiß nicht (sich an den Verfahrensrichter wendend), hat das mit der Hausdurchsuchung zu tun?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Nein, das hat nicht mit der Hausdurchsuchung zu tun, das ist die Struktur des BVT, da müssen Sie auch nicht antworten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Sie haben ja darauf hingewiesen, dass wir vor einiger Zeit schon einen Kollegen aus der Sicherheitszentrale befragt haben.

T. T. (BVT), MSc: Am 4.9., ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich möchte mit Ihnen gemeinsam etwas rekonstruieren, was mir noch nicht ganz klar ist. Da kommen die EGS-Beamten herein und haben laut Schilderung eines EGS-Beamten nicht wirklich ganz genaue Lagepläne und so weiter, aber ungefähr eine Vorstellung, wo etwas ist. Und da wird behauptet, in der Sicherheitszentrale haben sich die Beamten kundig gemacht und dann gesagt: Du gehst dorthin, du gehst dorthin, du gehst dorthin.

Ist es denkmöglich, dass eine Hausdurchsuchung so stattfindet, dass man mit einer vagen Ahnung in der Art beginnt: Zumindest sind wir im richtigen Haus und jetzt fragen wir den Ersten, den wir treffen, wo etwas ist!? – Sie werden ja mit den Kollegen geredet haben, hat sich das - -

T. T. (BVT), MSc: Ich war aber nicht persönlich anwesend. Ich habe keine Wahrnehmung gehabt und ich weiß auch nicht, was die EGS-Beamten vorher besprochen haben.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nein, ich wollte Sie fragen, ob Ihre Beamten aus der Sicherheitszentrale, Ihre Kollegen, Ihnen dazu etwas über eigene Wahrnehmungen gesagt haben, also darüber, dass sich die EGS-Beamten erst in der Sicherheitszentrale selbst zu orientieren beginnen?

T. T. (BVT), MSc: Nein, mir wurde nur gesagt – und das ist im Aktenvermerk von meinem Kollegen ersichtlich –, dass die, als sie hereingekommen sind, eben in der Sicherheitszentrale aufhältig waren. Ob die sich da jetzt aber absprechen, wo sie jetzt hingehen, das ist mir nicht bekannt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Dann gibt es einen zweiten Punkt, der auffällig ist. Am Beginn der Hausdurchsuchung war der Direktor des BVT nicht im Haus, und es musste im Innenministerium bekannt sein, dass er woanders ist, nämlich bei einer Zeugeneinvernahme beim BAK. Am Beginn der Hausdurchsuchung war der stellvertretende Direktor des BVT nicht im Haus, und es musste im BMI bekannt sein, dass er sich überhaupt – ich glaube – nicht einmal in Wien aufhält. Am Beginn der Hausdurchsuchung war die Leiterin der Rechtsabteilung nicht im Haus, und es musste im Innenministerium bekannt sein, dass sie im Innenministerium ist, weil sie ja dort war und eben nicht im BVT.

Wer im Innenministerium hat gewusst, dass - - Nein, ich frage vorher etwas anderes: Warum waren Sie eigentlich im Innenministerium? Wer hat Sie genau zu diesem Zeitpunkt ins Innenministerium gebeten?

T. T. (BVT), MSc: Ich selbst oder die Herrschaften, die Sie genannt haben?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nein, Sie selbst jetzt, Sie selbst.

T. T. (BVT), MSc: Weil ich dort meine Aufgaben wahrgenommen habe. Ich bin ja nicht nur fürs BVT Sicherheitsbeauftragter, sondern auch für, ja, mehr oder weniger alle Dienststellen des Innenministeriums, also die Zentralstelle, so auch für das Haupthaus. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ich dort aufhältig bin.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): War das ein routinemäßiger Termin oder wurde der eigens vereinbart?

T. T. (BVT), MSc: Nein, der war lange vorher schon festgelegt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das heißt, es war im Innenministerium bekannt, dass Sie an dem Tag in der Früh nicht im BVT - -

T. T. (BVT), MSc: Dass ich dort bin? – Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wer hat das gewusst im Innenministerium, dass Sie dort waren?

T. T. (BVT), MSc: Das weiß ich nicht. Meine Termine weiß mein Abteilungsleiter oder meine Kollegen. Ob da aber jeder im Innenministerium über meine Termine Bescheid weiß, dass - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich habe nicht gefragt, ob jeder, sondern ob das an und für sich im Innenministerium - - Ich müsste dann selbst nachfragen, wer das dort möglicherweise gewusst hat.

T. T. (BVT), MSc: Ab dem Zeitpunkt, als ich ins Innenministerium hineingegangen bin, wird es der eine oder andere gesehen haben.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Und wie haben Sie dann genau erfahren, dass die Hausdurchsuchung im BVT läuft?

T. T. (BVT), MSc: Das habe ich vorher schon ausgeführt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja, und dann haben Sie am Gang die Frau M. K. (BVT) getroffen?

T. T. (BVT), MSc: Ich weiß nicht, ob es am Gang war, wir sind uns dort auf jeden Fall begegnet, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Und sie hat von Ihnen erfahren, dass die Hausdurchsuchung läuft?

T. T. (BVT), MSc: Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Dann habe ich noch etwas ganz Kurzes, das ist das Dokument 5198. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich nehme an, Sie kennen das.

T. T. (BVT), MSc: Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wenn Sie einfach kurz schildern, um welchen Ablauf es da geht?

T. T. (BVT), MSc: Hat es jeder vorliegen?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja.

T. T. (BVT), MSc: Okay. Es geht darum, dass ich einen Tag nach der - - Also ich ist relativ, die Sicherheitszentrale wurde von der Rechtsabteilung ersucht, eben das Videomaterial zu sichten. Ich habe das am nächsten Tag – (in den Unterlagen lesend) man sieht es auch – pflichtbewusst um 5.51 Uhr dann an meinen Abteilungsleiter weitergeschickt und – da es die Rechtsabteilung ist und diese von der Weisungskette her mir gegenüber nicht weisungsbefugt ist – habe bei meinem Abteilungsleiter rückgefragt, ob das in Ordnung geht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich lese nur den Satz vor. Sie schreiben: „Geht das für Dich in Ordnung? Das gesamte Videomaterial macht aber aus meiner Sicht keinen Sinn, da es ja viele Kameraeinstellungen gibt, die von der Causa unberührt blieben.“

T. T. (BVT), MSc: Mhm.[3]

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Gut, das ist auch plausibel.

T. T. (BVT), MSc: Da geht es auch um Datenschutz, Herr Pilz! (Abg. Pilz: Ja!) Ja, das ist - - Nur – ich sag einmal – in einem Bereich des BVT wurde die Hausdurchsuchung durchgeführt, und Kameras gibt es ja auch woanders innerhalb oder außerhalb des Gebäudes. Da jetzt das ganze Material zu sichten, ist ja von der Datenmenge her und auch wegen des Datenschutzes – denn es betrifft ja dann vielleicht auch Reinigungspersonal oder wen auch immer – nicht wirklich zielführend.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Na, und es wäre auch unverhältnismäßig gewesen.

T. T. (BVT), MSc: Aus meiner Sicht ja, ich wollte mich da aber absichern.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nein, es ist ja auch nichts dagegen zu sagen. Der einzige Punkt, der mich interessiert, ist nicht so entscheidend, aber ich frage Sie trotzdem. Es hat ja ganz am Anfang eine Situation gegeben, bei der die Beamten – EGS – einige Ihrer Kollegen und Kolleginnen im Hof vorgefunden haben, wo es zu einer Situation gekommen ist, in der auch Handys abgegeben worden sind und so weiter. Hat es über diese Situation Videoaufzeichnungen gegeben?

T. T. (BVT), MSc: Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Und warum nicht?

T. T. (BVT), MSc: Wahrscheinlich weil in diesem Bereich keine Videokamera oder keine Videoaufzeichnung vorgesehen ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja, das ist vollkommen ausreichend. Ich wollte das nur der Vollständigkeit halber wissen. Keine weiteren Fragen, danke!

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Zuerst einmal von unserer Seite, vielen Dank, dass Sie sich als Auskunftsperson im Ausschuss zur Verfügung stellen! Es ist zwar bereits angesprochen worden, aber ich hätte trotzdem noch einmal gefragt und ganz grundsätzlich gerne gewusst, unter welchen Voraussetzungen Personen der Zutritt gewährt wird und wie. Also wenn ich da jetzt komme und sage: Ich komme ins BVT!, komme ich einfach in die Sicherheitszentrale hinein, oder macht es einen Unterschied, ob das ein Polizeibeamter, ein Beamter ist, der eine Hausdurchsuchungsanordnung hat? Wie läuft das ab, bitte?

T. T. (BVT), MSc: Also, wenn Sie jetzt als Nicht-BMI-Angehöriger - - In dem Fall brauchen Sie in erster Linie einmal einen Termin. Das heißt, Sie müssen einmal einen Grund haben, warum Sie überhaupt in unser Gebäude reinkommen. Das heißt, Sie haben einen Termin mit wem auch immer und müssen dort - - Also, bei der Sicherheitszentrale werden Sie gefragt, zu wem Sie kommen – meistens ist das voravisiert –, und als Nicht-BMI-Angehöriger wird Ihr Ausweis verlangt, ähnlich wie hier im Parlament, und Sie bekommen dann eine sogenannte Besucherkarte. Das heißt einfach, dass das Ganze dann registriert ist. Dann wird derjenige/diejenige der besucht wird/die besucht wird, verständigt, und Sie werden dann abgeholt.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wenn das jetzt ein Kollege ist, ein Polizist, braucht der nicht unbedingt einen Termin, sondern kommt auch so hinein.

T. T. (BVT), MSc: Da genügt der Dienstausweis. Der wird aber auch verlangt, und in dem Fall wird eben auch derjenige/diejenige, die besucht wird, verständigt, und der Kollege wird dann auch abgeholt.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wenn der Kollege die Anordnung der Hausdurchsuchung vorgezeigt hätte, hätte er dann genauso Zutritt zur Sicherheitszentrale bekommen?

T. T. (BVT), MSc: Bitte?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wenn der Kollege von der Polizei die Anordnung zur Hausdurchsuchung vorgewiesen hätte, hätte er dann genauso Zutritt zur Sicherheitszentrale bekommen?

T. T. (BVT), MSc: Na ja, Sie müssen einmal unterscheiden zwischen dem Zutritt zur Sicherheitszentrale und zum Gebäude. Da gibt es dann noch – wie soll ich sagen? – einen Bereich, wo man dann auch noch durchmuss. Zur Sicherheitszentrale oder vor die Sicherheitszentrale kommt man aber auch von der Straße einmal relativ rasch.

Dann ist, wenn man draußen dann eben - - Wie gesagt, der Kollege hat dann ja auch – also in dem Fall ist es eben Kollege Preiszler – seinen Ausweis in die Kamera gezeigt. Das heißt, in dem Fall ist er dann vor die Sicherheitszentrale gelassen worden – Aber eine Anordnung - - Was meinen Sie jetzt mit Anordnung? Den Hausdurchsuchungsbefehl?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Hausdurchsuchungsbefehl.

T. T. (BVT), MSc: Der ist ja nicht gezeigt worden, soweit mir das mitgeteilt worden ist.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): In die Sicherheitszentrale kommt er dann, wenn der Termin geklärt ist, oder wie funktioniert das?

T. T. (BVT), MSc: An und für sich nicht, aber ich sage, wenn es - - Wie gesagt: Aus Fehlern lernt man. – Mittlerweile haben wir das auch geändert. Wir sind jetzt in erster Linie nicht davon ausgegangen, dass von Kollegen Gefahr droht, und insofern ist es jetzt nicht – wie soll ich sagen? – den beiden vorzuwerfen, dass da jetzt ein Polizeibediensteter in die Sicherheitszentrale eingelassen wird.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Die Sache mit der Zentralkarte, da ja dann in der Sicherheitszentrale eine Zentralkarte ausgehändigt wurde: Wie viele solcher Zentralkarten gibt es im BVT und wer verfügt über diese Zentralkarten? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Die Frage zur Wirkungsweise des BVT ist eventuell in nicht medienöffentlicher Sitzung zu stellen. Das stelle ich einmal in den Raum.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Gibt es irgendwelche Kriterien, die man erfüllen muss, um eine solche Zentralkarte zu haben, also etwa besondere Sicherheitsbelehrungen?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wenn Sie antworten wollen: Kriterien, glaube ich, kann man erzählen.

T. T. (BVT), MSc: Gibt es Zentralkarten im Parlament? (Allgemeine Heiterkeit.)

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich bin kein Sicherheitsbeauftragter, das kann ich nicht beantworten.

T. T. (BVT), MSc: Reden wir darüber! Tauschen wir uns aus! (Abg. Krainer: Es gibt Zentralschlüssel! Wir sind altmodisch, wir haben Schlösser! Zentralschlüssel gibt’s schon!)

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Das ist vielleicht eine Überleitung zur nächsten Frage. – Danke.

Gibt es alternative Gegenstände, mit denen sich die Büros öffnen lassen, also hat jeder BVT-Mitarbeiter einen eigenen Schlüssel?

T. T. (BVT), MSc: Das ist Gebäudesicherheit.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, bitte. Nicht medienöffentlich können Sie gerne fragen, aber dann müssten wir - -

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Gibt es grundsätzlich die Vorgabe, dass die Mitarbeiter des BVT, wenn sie die Büros verlassen, die Büros absperren müssen?

T. T. (BVT), MSc: Das geht alles in dieselbe Richtung.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Okay. Eine Frage noch nach der besonderen Verwahrung von Gegenständen: Gibt es da Anordnungen, wie bestimmte - -

T. T. (BVT), MSc: Das hat mit der Hausdurchsuchung jetzt überhaupt nichts zu tun.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie gesagt, in nicht medienöffentlicher Sitzung besprechen wir das gerne.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Die Frage, ob es in der IKT-Abteilung besondere Sicherheitsmaßnahmen, was den Zutritt betrifft, gibt, geht dann in dieselbe Richtung, nehme ich an.

Vielleicht eine andere Frage: Sie haben ja die Aufnahmen dieser Hausdurchsuchung gesehen. Haben Sie Wahrnehmungen – jetzt persönliche haben Sie nicht, weil Sie gesagt haben, Sie waren zwischen 9 und 9.30 Uhr nicht im BVT, aber über diese Aufnahmen – von der Aushändigung der Zentralkarte? Wie ist das abgelaufen?

T. T. (BVT), MSc: Also, es ist auf den Videoaufnahmen zu sehen – soweit ich mich jetzt erinnern kann –, dass die Zentralkarte beim Zutritt verwendet wird – oder eine Karte. Ob es jetzt die Zentralkarte war, sieht man auf den Videoaufnahmen nicht.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Hätte es da eine andere Möglichkeit auch gegeben? War es unbedingt notwendig, eine Zentralkarte auszuhändigen, oder hätte jeder BVT-Mitarbeiter selbst den Zutritt zu seinem Büro verschaffen können?

T. T. (BVT), MSc: Es hat mehrere Möglichkeiten gegeben, würde ich sagen. Es gäbe auch die Möglichkeit, dass jemand mit einer Zentralkarte mitgeht.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wir legen Ihnen den Aktenvermerk von einem IT-Mitarbeiter mit der Dokumentennummer 1561 vor, der hinterfragenswertes Verhalten der WKStA aufzeigt. Haben Sie dazu irgendwelche Wahrnehmungen? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

T. T. (BVT), MSc: Darf ich es zuerst durchlesen?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Bitte! (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Sie können sich jede Zeit, die Sie zum Durchlesen brauchen, nehmen. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

T. T. (BVT), MSc: Geht es nur um das gelb Markierte oder auch um andere Sachen? – Denn sonst bräuchte ich länger Zeit.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Es geht um die Durchsuchung und Sicherstellung der Datenträger.

T. T. (BVT), MSc: Da war ich überhaupt nicht dabei.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Haben Sie auch keine Wahrnehmungen?

T. T. (BVT), MSc: Nein, nein!

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Hat Ihnen niemand etwas erzählt? (Auskunftsperson T. T. (BVT): Nein, nein!) Haben Sie Aufzeichnungen, irgendetwas wahrgenommen? – Gar nichts. Wissen Sie, ob für die aus den Büros der EDV des BVT sichergestellten Datenträger dem BVT unterschriebene Sicherstellungsprotokolle mit einer entsprechenden Belehrung gegeben wurden?

T. T. (BVT), MSc: Nein, ist mir nicht bekannt. Ich habe auch keine Wahrnehmung dazu gemacht. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Danke, keine weiteren Fragen.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Chefinspektor, vielen herzlichen Dank, dass Sie sich heute die Zeit genommen haben und uns zur Verfügung stehen. Ich möchte Ihnen das Dokument mit der Nummer 5196 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Sie hatten ja als Sicherheitsbeauftragter die Aufgabe, die Hausdurchsuchung, den Verlauf aus der Sicherheitsperspektive zu beurteilen. In Ihrem E-Mail, das Sie verfasst haben, sind viele oder einige Fragen für Sie offen, welche es galt, zu beantworten. Daher frage ich Sie eben ganz konkret: Wie waren die Antworten auf diese Fragen? Ich fange mit der ersten Frage an: „Muss ich den durchführenden Beamten [...] in die Sicherheitszentrale Zutritt ermöglichen?” – Wie war die konkrete Antwort auf diese Frage? (Abg. Krainer: Das ist nicht Gebäudeinfrastruktur!)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Müssen Sie da in die Sicherheitsgeheimnisse - -

T. T. (BVT), MSc: Na ja, es geht um - - Also zum Ersten möchte ich - - (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt. – Abg. Krainer: Wenn Sie es beantworten ist es super, wenn nicht, melde ich mich!) Vielleicht tue ich mir leichter, wenn Sie zusätzlich fragen. – Nein, was ich sagen wollte, was mir wichtig ist, hier festzustellen – ich hab das auch schon gelesen: eine Bewertung –: Ich habe Fragen gestellt. Ich habe jetzt weder eine Beurteilung noch irgendeine Bewertung gemacht oder getroffen. Das heißt, es sind einfach Fragen, die für uns oder aufgrund dieses Aktenvermerks meines Kollegens im Raum gestanden sind und die ich geklärt haben möchte. Und diese Fragen sind jetzt in einer Dienstanweisung für die Kollegen in der Sicherheitszentrale beantwortet worden. – Da bitte ich, zu entschuldigen, dass ich da jetzt nicht jedes Detail nennen kann. Es ist geklärt, und die Kollegen wissen jetzt auch, was sie zu tun haben beziehungsweise haben da eine gewisse Sicherheit für die Zukunft. (Abgeordneter Krainer meldet sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort.)

*****

Abgeordenter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das sind lauter Fragen, die nichts mit der Gebäudesicherheit zu tun haben, sondern mit dem Verhalten bei Hausdurchsuchungen. Hausdurchsuchungen dürfen nicht von Verbrechern durchgeführt werden, sondern nur von Behörden, von Polizisten. Insofern sind Antworten auf die Frage: Wie gehen Sie in Zukunft mit Hausdurchsuchungen um?, nicht sicherheitsrelevant und deswegen sind sie auch hier nach Ihren eigenen Wahrnehmungen zu beantworten.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wenn Sie diese Frage beantworten können, ohne in die Information über die Gebäudesicherheit und über die Arbeitsweise des BVT einzugehen, dann tun Sie das bitte.

T. T. (BVT), MSc: Wie gesagt, das ist eine interne Dienstanweisung für meine Kollegen, die ich jetzt auch in taktischer Hinsicht nicht unbedingt breittreten möchte.

Abgeordenter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist jetzt zur Geschäftsbehandlung und nicht auf die Redezeit: Da geht es nicht um Gebäudesicherheit. Das sind ausschließlich Fragen zum Verfahren, wenn eine Hausdurchsuchung stattfindet. Das ist nicht sicherheitsrelevant. Insofern sind das natürlich - - Ob das jetzt eine interne, externe Dienstanweisung ist - - Sie haben selber ein E-Mail geschickt, das Ihnen hier vorliegt, worin Sie aus Ihrer Sicht fünf Fragen aufwerfen (Auskunftsperson T. T. (BVT): Richtig!), wie in Zukunft vorzugehen ist. Sie haben eigene Wahrnehmungen darüber, wie diese fünf Fragen beantwortet worden sind, die Sie selber aufgeworfen haben. Das müssen Sie hier beantworten, weil sie nicht sicherheitsrelevant sind. Sie sind vielleicht intern, aber das ist ja irrelevant. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt und dem Verfahrensrichter.)

T. T. (BVT), MSc: Also außerhalb einer vertraulichen Sitzung kann ich das nicht beantworten.

Abgeordenter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Schauen Sie, ich verlange gar nichts, was mit Schutz kritischer Infrastruktur zu tun hat. Da haben Sie vollkommen recht, Schutz kritische Infrastruktur hat in einer öffentlichen Sitzung nichts verloren, also: Wie viele Kameras gibt es?, Wo sind die?, Wie ist die Lager der Büros?, Wie ist das gesichert? – Das verstehe ich alles. Nun geht es ausschließlich um die Frage, wie sollen sich die Mitarbeiter des BVT verhalten, wenn jemand eine Hausdurchsuchung macht? Das kann nichts Sicherheitsrelevantes sein.

T. T. (BVT), MSc: Es geht um die Beamten der Sicherheitszentrale, nicht um alle BVT-Beamten.

Abgeordenter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, aber auch um die! Wie müssen die sich verhalten, wenn eine Hausdurchsuchung stattfindet? Was kann daran sicherheitsrelevant sein? – Ich gehe davon aus, es wird eh nicht mehr so schnell eine stattfinden. Selbst wenn die eine andere Polizeieinheit im Vorhinein erfährt, wie die vorgehen, ist das auch nicht so arg, oder?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Abgeordneter, ich unterbreche die Sitzung zur Klärung dieser Frage.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 14.36 Uhr unterbrochen und um 14.45 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

*****

14.45

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus-Uwe Feichtinger: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und ersuche Frau Abgeordnete Duzdar, mit der Befragung fortzufahren.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Chefinspektor, Sie haben am 14. März 2018 ein E-Mail verfasst, worin Sie Fragen aufwerfen, die für Sie auch zentral dafür sind, wie Hausdurchsuchungen in Zukunft verlaufen sollen. Daher frage ich Sie nochmals: Muss durchführenden Beamten in Zukunft Zutritt in die Sicherheitszentrale ermöglicht werden?

T. T. (BVT), MSc: Also, grundsätzlich ist der Zutritt in die Sicherheitszentrale zukünftig ohnehin nicht möglich, da die Sicherheitszentrale ja, wie ich schon eingangs erwähnt habe, auch für - - Es ist in der BMI-Hausordnung ja angeführt, dass Polizeiangehörige ja nur mit Dienstausweis Einlass gewährt bekommen, zusätzlich ist da eben auch die Sicherheitszentrale versperrt, dass das nicht möglich ist.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Danke sehr. Genügt Ihrer Meinung nach in Zukunft der mündliche Hausdurchsuchungsbefehl ohne nähere Erläuterungen?

T. T. (BVT), MSc: Sie wollen jetzt meine Meinung wissen?

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Nein, ich möchte wissen, was damals die Antwort auf Ihre Frage war.

T. T. (BVT), MSc: Wie gesagt, die Antwort auf meine Frage ist eine interne Dienstanweisung.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Gut. Ich möchte von Ihnen wissen, ob in Zukunft ein mündlicher Hausdurchsuchungsbefehl ausreichend ist, um eine Hausdurchsuchung durchzuführen.

T. T. (BVT), MSc: Es wird ein - - Grundsätzlich wird ein schriftlicher Hausdurchsuchungsbefehl verlangt.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Danke sehr. Darf in Zukunft bei Hausdurchsuchungen den durchführenden Beamten eine Zentralkarte ausgehändigt werden?

T. T. (BVT), MSc: Die Zentralkarten werden nicht mehr ausgehändigt.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Danke. Ist es zulässig, dass bei einer möglichen zukünftigen Hausdurchsuchung der Einsatzleiter die Beamten der Sicherheitszentrale an der Vollziehung ihrer Aufgaben hindern darf?

T. T. (BVT), MSc: Das habe ich in der ersten - - Das wurde bereits beantwortet: Dadurch, dass die keinen Zutritt mehr haben, ist es auch nicht möglich, jemanden zu hindern.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Darf ein Vorgesetzter oder das Referat des BVT oder die Rechtsabteilung verständigt werden, obwohl das vom Einsatzleiter untersagt wird?

T. T. (BVT), MSc: Die Verständigung für die Hausdurchsuchung - - Wie gesagt, der Vorgesetzte wird verständigt werden, ja.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Danke für die Beantwortung dieser Fragen. Ich möchte nochmals darauf zurückkommen: Sie haben gesagt, dass Sie gegen 13 Uhr zu dieser Hausdurchsuchung dazugestoßen sind und sich dann in die Sicherheitszentrale begeben haben. Sie haben damals sicher auch mit den Mitarbeitern der Sicherheitszentrale gesprochen. Können Sie sagen, was der Gegenstand dieser Gespräche war, oder, was mich vor allem interessieren würde: Wie war die Stimmungslage unter den Mitarbeitern?

T. T. (BVT), MSc: Also, ich bin nicht zur Hausdurchsuchung gekommen, sondern ich bin in meine Dienststelle gekommen. Grundsätzlich: Ich bin nicht zur Hausdurchsuchung gefahren; ich habe auch gesagt, ich bin ja persönlich nicht anwesend gewesen. Sie haben gefragt, ich bin - -

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Aber Sie waren damals dabei, als die Hausdurchsuchung im Gange war.

T. T. (BVT), MSc: Sie haben gefragt, ob ich zur Hausdurchsuchung gekommen bin, aber ich bin - -

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Ja, aber Sie waren dabei, als die Hausdurchsuchung im Gange war, und ich würde - -

T. T. (BVT), MSc: Nein, zu dem Zeitpunkt war ich in der Rennwegkaserne, aber ich war nicht bei der Hausdurchsuchung anwesend.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Chefinspektor, die Hausdurchsuchung hat bis zum späten Abend gedauert, und insofern war die Hausdurchsuchung damals noch im Gange. Ich frage Sie nochmals - -

T. T. (BVT), MSc: Ja, aber ich persönlich war nicht anwesend, das habe ich ja schon gesagt.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Sie haben gesagt, Sie waren anwesend am Nachmittag.

T. T. (BVT), MSc: Ja, in der Sicherheitszentrale.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Da war die Hausdurchsuchung im Gange.

T. T. (BVT), MSc: Ja, aber nicht in der Sicherheitszentrale.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Die Hausdurchsuchung fand im gesamten Gebäude statt, und damit waren auch die Mitarbeiter der Sicherheitszentrale davon noch betroffen. Ich möchte auf jeden Fall von Ihnen wissen: Wie waren die Gespräche, was haben die Mitarbeiter gesagt, und wie war die Stimmungslage, wie war die Situation vor Ort? Können Sie das beschreiben, oder können Sie einfach sagen, was Sie da vor Ort vorgefunden haben?

T. T. (BVT), MSc: Ich habe mit meinen zwei Kollegen, die eben damals involviert waren, Kontakt aufgenommen, habe mir das berichten lassen und habe die auch ersucht, dass sie das Ganze schriftlich mehr oder weniger zur Kenntnis bringen. Und ja, ich habe mir einfach berichten lassen, was damals vorge - - Die Fragen, die ja quasi von mir gestellt waren, ergeben sich ja auch durch den Aktenvermerk. (Abg. Duzdar: Sie haben - -) Weil die Fragen sind ja - - Die habe ja auch ich gestellt bekommen.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Ich verstehe. Aber Sie haben ja auch selbst von einer Art Überraschung gesprochen und davon, dass man nicht damit gerechnet hat. Und daher frage ich Sie nochmals: Wie war die Stimmung?

T. T. (BVT), MSc: Ich sage: Dadurch, dass es nicht an der Tagesordnung ist, dass bei uns Hausdurchsuchungen durchgeführt werden, war das eben anders als – wie soll ich sagen? –, als sonst. Aber im Prinzip haben wir versucht, konkret über dieses Ereignis zu sprechen oder darüber, was passiert ist, und da für die Zukunft eben Verbesserungen zu suchen. Und daraus resultierten dann auch meine Fragen.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Ich verstehe. Ich meine, können Sie als Sicherheitsbeauftragter uns sagen, wie Sie die Sicherheitssituation vor Ort vorgefunden haben und als Sicherheitsbeauftragter auch bewerten und beurteilen? Sie haben ja selbst geschildert, dass das BVT eine halbe Stunde lahmgelegt wurde, nicht nur innerhalb des Gebäudes, beispielsweise war das Einfahrtstor durch ein Fahrzeug blockiert, die Sicherheitsmonitore, die Telefonanlage durften nicht mehr benutzt werden und so weiter. Was bedeutet das für die Sicherheit des Verfassungsschutzes?

T. T. (BVT), MSc: Dass wir - - Für die Sicherheit des Verfassungsschutzes - - Für das Gebäude bin ich verantwortlich, für die Gebäudesicherheit, nicht für die, zum Beispiel, Informationssicherheit. Da gibt es andere Verantwortliche. Für die Gebäudesicherheit heißt es, dass wir auf einen, ich sage einmal, Alarmfall im weitesten Sinne – da kann man sich jetzt vorstellen von/bis – nicht hätten reagieren können.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Und können Sie - -

T. T. (BVT), MSc: Aber das wurde bereits beantwortet.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Und können Sie auch sagen, was es für die Sicherheit der Mitarbeiter bedeutet, wenn eine so wichtige Behörde für eine halbe Stunde lahmgelegt wird?

T. T. (BVT), MSc: Was wäre, wenn? – Das kann jetzt von/bis sein. Also, das ist schwer - -

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Aber Sie sind doch für die Sicherheit der Mitarbeiter zuständig, das haben Sie doch gesagt.

T. T. (BVT), MSc: Ja. Von/bis kann passieren. Alles, was da im Parlament oder sonst auf dieser Welt passieren kann, kann da auch passieren. Wir wissen es nicht. Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Was heißt das im Hinblick auf eine Gefährdung, auf eine mögliche Gefährdung der Mitarbeiter? Das würde mich interessieren. (Auskunftsperson T. T. (BVT): Ich habe das schon beantwortet!) Ich kann das nicht beurteilen – Sie sind der Sicherheitsbeauftragte –, und daher würde mich das wirklich interessieren. Was heißt das für die Mitarbeiter?

T. T. (BVT), MSc: Das heißt – wie gesagt, ich kann mich nur wiederholen –, dass auf einen Alarm, auf einen etwaigen, nicht hätte reagiert werden können. Jetzt können Sie sich vorstellen, was da alles hätte passieren können – wobei hier im Konkreten wäre das unseriös. Man kann auch sagen, es ist in dieser halben Stunde nichts passiert. Aber Tatsache ist, dass wir nicht hätten reagieren können.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Danke sehr. Herr Chefinspektor, ich lege Ihnen einen Artikel von der „Presse“ vom 8. Juli 2018 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da geht es darum, dass selbst nach der Hausdurchsuchung weiterhin Kontrollen an BVT-Mitarbeitern vorgenommen wurden, es gab Taschenkontrollen. Können Sie das auch so bestätigen?

T. T. (BVT), MSc: Nein.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Sondern? Gab es keinerlei Kontrollen im Nachhinein?

T. T. (BVT), MSc: Es gab - - Also erstens einmal bin ich für das Thema nicht zuständig, denn das ist eine Informationssicherheitssache oder -angelegenheit.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Das ist nicht nur eine Informationssicherheitssache.

T. T. (BVT), MSc: Schon, das hat der Direktor ja persönlich mehr oder weniger angeordnet. Und es hat einmal meines Wissens – da war ich aber nicht dabei – eine Kontrolle gegeben, die vom Direktor selbst beaufsichtigt wurde, aber nicht von mir.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Können Sie es aber ausschließen?

T. T. (BVT), MSc: Was soll ich ausschließen?

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Dass Kontrollen im Nachhinein stattgefunden haben.

T. T. (BVT), MSc: Mir ist nur die eine bekannt.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Verstehe, danke sehr. Ich lege Ihnen einen Aktenvermerk vom Amtsdirektor R. B. (BVT) mit der Dokumentennummer 1561 vor. Hier beschreibt er nochmals auch die Situation. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Frau Abgeordnete, Sie haben noch 20 Sekunden für die Formulierung der Frage in der ersten Runde. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Da geht es um die Telefonanlage. Können Sie sagen, an wen damals während der Hausdurchsuchung der Schlüssel für die Telefonanlage ausgehändigt wurde? Und warum wurde der Schlüssel für die Telefonanlage ausgehändigt? Und gab es Manipulationen an der Telefonanlage?

T. T. (BVT), MSc: Dazu kann ich keine Angaben machen, weil ich da nicht dabei war. Auch keiner meiner Mitarbeiter.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Der Aktenvermerk lag Ihnen vor.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Zwei Sekunden – bitte in der nächsten Runde fortzusetzen.

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Der Aktenvermerk lag Ihnen vor?

T. T. (BVT), MSc: Der? Nein.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Dann kommen wir zur zweiten Fragerunde. Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Danke, Herr Vorsitzender! Herr Chefinspektor, ich möchte noch einmal ganz kurz auf den Tag der Hausdurchsuchung zurückkommen. Sie waren ja, haben Sie gesagt, zuvor im BMI. Hätte oder hat jemand am Tag zuvor gewusst, dass Sie im BMI sein werden, oder war das eine Entscheidung, die Sie eigentlich zu Dienstbeginn getroffen haben?

T. T. (BVT), MSc: Ich bin sehr oft im Innenministerium oder im Hauptgebäude aufhältig. Das ist nichts Ungewöhnliches. Ob ich da jetzt konkret jemandem Bescheid gegeben habe, dass ich - - Also, es war jetzt kein Anlassfall. Das heißt, der eine oder andere wird es gewusst haben, weil ich das ja, wo ich - - der Grund, warum ich dort war - - Dort war ich ja nicht alleine. Also die, mit denen ich da zu tun gehabt habe, die haben das gewusst, aber nicht ein großer Kreis.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Also kann man sagen, Sie hätten sowohl im BVT sein können als auch im BMI?

T. T. (BVT), MSc: Richtig.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Gut, dann gebe ich kurz für die nächste Frage an meinen Kollegen weiter. – Danke.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr T. T. (BVT), herzlichen Dank für Ihre Antworten. Ich möchte feststellen, dass die wirklich sehr konkret sind, da ist kein Satz zu viel. Ich finde das sehr angenehm. Ich möchte ganz kurz weg von dem ganzen Komplex noch einmal auf Ihre Tätigkeit im BVT zu sprechen kommen, ohne da jetzt auf irgendwelche Details eingehen zu wollen. Sie sind ja quasi als Sicherheitsbeauftragter der Gebäudesicherheit verantwortlich für Videoüberwachung und Schließsysteme; das fällt also alles in Ihren Zuständigkeitsbereich. Kann man das so subsumieren?

T. T. (BVT), MSc: Nein.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Videoüberwachung - -

T. T. (BVT), MSc: Also, darf ich es nur - - Ich möchte das jetzt nicht so stehen lassen, weil - - Also, die Verantwortung selbst hat ja letztendlich jeder Organisationsleiter, jede Organisationsleiterin. Wir sind nach dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz, das ist § 4 Abs. 4, für die Organisation der Gebäudesicherheit verantwortlich – wir, das heißt das BVT respektive die Abteilung Personen- und Objektschutz. Das heißt, von uns werden dann Sicherheitskonzepte für alle möglichen Gebäude des BMI oder Gebäude erstellt, wo eben Dienststellen untergebracht sind. Und was dann letztendlich umgesetzt wird, das entscheidet der jeweilige Organisationsleiter oder die Organisationsleiterin.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Alles klar. Worauf ich hinauswollte, war ja eigentlich: Wenn es jetzt zum Beispiel aufgrund einer Videoaufnahme irgendwelche Wahrnehmungen gibt, dann wüssten Sie das?

T. T. (BVT), MSc: Sagen wir so, operativ sind wir als BVT für - - Also operativ: Wir haben die Sicherheitszentrale, und wir sind im BMI eben auch für die Gebäudesicherheit operativ tätig, das heißt, nicht ich persönlich, sondern einer meiner Kollegen. Deswegen sind wir auch im Innenministerium oft vor Ort. Und wenn es einen Sicherheitsvorfall gibt – wenn Sie das meinen –, dann werden wir selbstverständlich verständigt. Aber in erster Linie sind es natürlich BVT, also Rennwegkaserne, und Hauptgebäude BMI, also Herrengasse, Minoritenplatz.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke. Das war eigentlich eh das, was ich wissen wollte (Auskunftsperson T. T. (BVT): Okay!), und zwar deswegen: Sie wissen ja, es gibt ja da die verschiedensten Vermutungen, irgendwelche Konvolute. Wir sind ja hier auch dazu da, politische Verantwortungen zu klären. Ich frage Sie ganz konkret. Sie sind ja, wenn ich das richtig mitgeschrieben habe, seit 15 Jahren im BMI tätig, als Sicherheitsbeauftragter, haben Sie eingangs gesagt.

T. T. (BVT), MSc: Nein, ich habe gesagt: als Sicherheitsbeauftragter. Im BMI bin ich seit 1992.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Aber seit 15 Jahren sind Sie Sicherheitsbeauftragter.

T. T. (BVT), MSc: Richtig.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Haben Sie in den letzten 15 Jahren irgendwelche Wahrnehmungen aufgrund Ihrer Tätigkeit, zum Beispiel über Videoaufnahmen et cetera, dass es zu sexuellen Übergriffen im BVT gekommen wäre? (Die Auskunftsperson berät sich dem Verfahrensanwalt.)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Das gehört nicht zum Thema Hausdurchsuchung.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das gehört aber zum Beweisthema, weil dieses Konvolut genau diese Problematiken beschreibt.

T. T. (BVT), MSc: Ich bin nur wegen 3 hier, oder?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Es geht aber nicht ums Konvolut, sondern um die Hausdurchsuchung.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Die Hausdurchsuchung wurde aber auch aufgrund der Vorwürfe im Konvolut veranlasst.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Das ist richtig.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Dann ersuche ich um Beantwortung der Frage.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Versuchen Sie eine Antwort!

T. T. (BVT), MSc: Also mir ist nichts bekannt.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke, ich habe keine weiteren Fragen.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Frau Dr. Krisper? – Verzichtet. Herr Dr. Pilz? – Verzichtet. – Bitte, Herr Mag. Ofenauer.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich lege Ihnen das Dokument mit der Nummer 5194 vor. Das ist ein E-Mail vom 12. März 2018, das Sie an den interimistischen Direktor und an den Abteilungsleiter geschrieben haben, in dem Sie unten anmerken, was Sie anhand der Bildsequenzen erkennen konnten. Können Sie uns bitte noch einmal sagen, wie die EGS-Beamten adjustiert waren? Was konnten Sie anhand der Bildsequenzen erkennen?

T. T. (BVT), MSc: Dazu möchte ich vorweg sagen, dass ich das jetzt nur auf der Videoaufzeichnung beziehungsweise in der Auswertung (Abg. Ofenauer: Anhand der Bildsequenz!) gesehen habe. Ich sage einmal, weil die Sturmhauben automatisch - - Also die waren ganz normal, sage ich. Es war Winter. Der eine oder andere wird wahrscheinlich wetterbedingt eine Haube aufgehabt haben, aber Sturmhauben in dem Sinn, wo die Gesichter unkenntlich waren, konnte ich nicht wahrnehmen. Es haben einige - - Wir haben so Überziehwesten, die man über der Kleidung tragen kann, auf denen dann eben Polizei draufsteht. Das habe ich gesehen, aber keine automatischen Waffen oder Schutzwesten.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Die Beamten haben teilweise Überziehwesten angezogen. Was haben die anderen angehabt beziehungsweise waren sie - - (Auskunftsperson T. T. (BVT): Zivilkleidung!) Waren die EGS-Beamten die ganze Zeit als Polizisten erkennbar?

T. T. (BVT), MSc: Wie gesagt, ich kenne nur die Videoaufzeichnung und da eben nur die Sequenz, weil man sich mit meinem Vorgesetzten darauf verständigt hat, als der Zutritt quasi erfolgt ist. Das heißt, wir reden da von, ich sage einmal, 15 Minuten und daher sind auch meine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ist auf diesen Bildsequenzen eine Ramme erkennbar oder irgendetwas, was darauf hindeutet, dass eine Ramme mitgeführt worden wäre?

T. T. (BVT), MSc: Wie gesagt, man sieht es sehr undeutlich, aber man müsste sich das dann konkret anschauen, ob es auch wirklich so ist. Es könnte sein, dass der eine eine Ramme mitgehabt hat, zumindest so einen metallischen Gegenstand. Ich traue mich jetzt aber nicht zu 100 Prozent zu sagen, dass das eine Ramme ist.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Waren die Forensiker und die Staatsanwältin in irgendeiner Weise erkennbar, speziell gekennzeichnet, durch Überwurfjacke oder sonst irgendetwas?

T. T. (BVT), MSc: Nein.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Konnten die Mitarbeiter des BVT wieder ein- und ausgehen, während die einschreitenden Beamten die Datenkisten und so weiter in die Fahrzeuge transportiert haben?

T. T. (BVT), MSc: Wo ein- und ausgehen, meinen Sie?

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Im BVT. Das wird ja wahrscheinlich schon gegen Dienstende gewesen sein.

T. T. (BVT), MSc: Also wie gesagt, dort, wo die Hausdurchsuchung stattgefunden hat, in dem konkreten Gebäude war ich nicht anwesend. Das heißt, dazu habe ich keine Wahrnehmung gemacht. Ich kann mir, ja - - Nach dieser kurzen Phase des Stillstands von dieser halben Stunde war der Zutritt zum BVT aber auf jeden Fall möglich – danach. Ich selbst bin ja zu Mittag auch reingekommen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wie hat der Abtransport dieser Datenkisten funktioniert? Haben Sie die Wahrnehmung, dass die EGS-Beamten ungehindert ein- und ausgehen konnten? Sind die irgendwie kontrolliert worden?

T. T. (BVT), MSc: Also ich glaube, mich zu erinnern, dass ich die eine oder andere Kiste gesehen habe, die in ein Auto verfrachtet worden ist, aber wie genau, dazu habe ich keine konkrete Wahrnehmung gemacht.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ob da irgendjemand kontrolliert hat, ob das wirklich die EGS-Beamten sind, die da Kisten abtransportieren?

T. T. (BVT), MSc: Wie gesagt, das war nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten auch nicht meine Aufgabe, da waren schon andere vom BVT involviert. Deswegen konnte ich da auch keine Wahrnehmung machen.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wissen Sie, ob es vor der Hausdurchsuchung am 28. Februar 2018 schon weitere Hausdurchsuchungen im BVT gab?

T. T. (BVT), MSc: Weiß ich, ja, wobei der Punkt Hausdurchsuchung - - Also es gibt auch Amtshilfeersuchen. Ich denke, dass es so eines war, also als einmal - - Einmal, kann ich mich erinnern, dass das durchgeführt worden ist, aber der konkrete Zeitraum - - Also es war in den letzten Jahren, es ist nicht so lange her, aber ganz genau das Datum weiß ich nicht mehr.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wissen Sie, ob das jetzt eine angeordnete Hausdurchsuchung (Auskunftsperson T. T. (BVT): Nein!) oder im Wege der Amtshilfe war?

T. T. (BVT), MSc: Ich war damals nicht direkt involviert. Deswegen weiß ich das jetzt im Konkreten nicht.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Können Sie uns sagen, wie die Vorgangsweise bei der damaligen Hausdurchsuchung war – im Vergleich zur jetzigen? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensrichter.)

T. T. (BVT), MSc: Wie gesagt, ich war da nicht direkt involviert, aber ich bin einmal im Nahbereich gewesen und habe gesehen, dass da einige Beamte vermutlich vom Bundesamt für Korruptionsprävention und -bekämpfung das Zimmer durchsucht haben oder nach Gegenständen gesucht haben. Ich war aber nicht in dem Zimmer drinnen. Ich habe nicht gesehen, ob da Kästen aufgemacht wurden oder wie auch immer.

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Okay, danke, keine weiteren Fragen.

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Guten Tag, Herr Chefinspektor T. T. (BVT)! (Auskunftsperson T. T. (BVT): Guten Tag!) Ich lege Ihnen das Dokument 5199 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ist Ihnen dieses Dokument bekannt?

T. T. (BVT), MSc: Ja!

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Können Sie uns ganz kurz schildern, worum es hier geht?

T. T. (BVT), MSc: Liegt es jedem vor?

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Der Öffentlichkeit nicht.

T. T. (BVT), MSc: Würden Sie es vorlesen?

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Ja, mache ich gern. Da geht es um eine Sachverhaltsdarstellung und eine Beratung bei Rechtsanwalt Sackmann, in der festgehalten wird, „dass durch die Drohung (2 malig) gegen die Kollegen der SIZ“ –Sicherheitszentrale – „mit Suspendierung eindeutig der Tatbestand der Nötigung verwirklicht wurde und dies mit einer Sachverhaltsdarstellung an die STA“ – Staatsanwaltschaft – „Wien zu übermitteln sei.“

Meine Frage: Haben Sie diese Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt?

T. T. (BVT), MSc: Also dieses Mail ist in cc an mich gegangen. Das heißt, ich sehe da jetzt direkt auch nicht einen Handlungsbedarf, aber ich verstehe jetzt die Frage nicht.

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, wer diese Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt hat?

T. T. (BVT), MSc: Nein!

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Wissen Sie nicht?

T. T. (BVT), MSc: Nein!

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Okay. Kann man aber davon ausgehen, nach den Fragen meiner Kollegin Duzdar, dass es eben nicht mehr zu dieser Situation für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen wird?

T. T. (BVT), MSc: Wenn ich das wüsste! (Abg. Yılmaz: Ziel wäre es schon!) Also wir haben zumindest Vorkehrungen getroffen, damit der Zutritt zur Sicherheitszentrale stärker und besser reglementiert ist; aber, wie ich schon gesagt habe, eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, leider beziehungsweise Gott sei Dank, sonst hätte ich keine Aufgabe. Aber Spaß beiseite, es ist sehr ernst: Wie gesagt kann ich es nicht gänzlich ausschließen, das kann niemand, aber ich glaube, dass wir für die Zukunft Vorkehrungen getroffen haben, die ganz in Ordnung sind und die auch greifen werden.

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Danke. Sie haben auch richtigerweise ganz am Anfang in Ihrer Ausführung gesagt, Sicherheit ist kein Produkt, sondern ein Prozess. Das BVT hat diesen Prozess jetzt gemacht, und ich denke, wir können für die nächsten Jahre schon sagen, dass es nicht möglich ist, dass ein Ihnen oder dem Sicherheitspersonal bekannter Polizist einfach seinen Dienstausweis zeigt, sagt, ich habe eine Besprechung, und mit fünf Leuten kommt, wobei in der nächsten Viertelstunde 40 drinnen sind. Kann man das schon sagen?

T. T. (BVT), MSc: Was meinen Sie? Ob das vorkommen kann?

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Dass das so einfach vorkommt.

T. T. (BVT), MSc: Nein!

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Wird das nicht mehr vorkommen?

T. T. (BVT), MSc: Ob das vorkommen wird? Also ich denke, nein, aber es ist ja jetzt nur ein Einzelfall. Es ist ja nicht so, dass das bei uns an der Tagesordnung war.

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Ja, das denke ich auch. Danke.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Danke. Ich eröffne die dritte Fragerunde. Gibt es vonseiten der FPÖ-Fraktion Fragen? – Keine Fragen. Frau Dr. Krisper? – Keine Fragen. Herr Dr. Pilz ist nicht anwesend. Herr Mag. Ofenauer? – Keine Fragen. SPÖ-Fraktion? – Keine Fragen.

Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Nein, danke.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Ich danke Ihnen, Herr T. T. (BVT), MSc, für Ihr Erscheinen!

 



[1] Ursprünglicher Text: […] Ich habe in meiner früheren Vermittlungstätigkeit […]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: Es wurde „aufgrund eines Übertragungsfehlers statt „Ermittlungstätigkeit“ das Wort „Vermittlungstätigkeit“ angeführt.“

[2] Abgelehnte Einwendung der Auskunftsperson: „(Auskunftsperson T. T. (BVT): Mhm!) - ich denke, dass dies in der Form nichts mit der Beantwortung zu tun hat, außer man merkt an, ob dieser Laut eventuell bejahend oder verneinend war. Andernfalls könnte man diesen weglassen […].“

[3] Abgelehnte Einwendung der Auskunftsperson: „(hier sollte man „bejahend“ oder verneinend“ hinzufügen) ich denke, es war bejahend also bestätigend.“