83/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson G. S. (EGS) in der 6. Sitzung vom 18. September 2018

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 15. Sitzung am 7. November 2018 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, P) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson G. S. (EGS) nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO­UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

Wien, 2018 11 07

                               Gabriela Schwarz                                                                   Doris Bures

                                    Schriftführerin                                                                         Vorsitzende


 

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BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

6. Sitzung/medienöffentlich

Dienstag, 18. September 2018

Gesamtdauer der 6. Sitzung

10.06 Uhr – 18.23 Uhr

Lokal 7


 

Befragung der Auskunftsperson G. S. (EGS)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Verfahrensrichter, ich darf Sie sogleich ersuchen, mit der Belehrung der Auskunftsperson über ihre Rechte und Pflichten fortzufahren.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: – Jawohl. Herr Bezirksinspektor G. S. (EGS), Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zum Beweisthema 3, Hausdurchsuchungen, des Untersuchungsgegenstandes angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten sowie den Ausschluss der Öffentlichkeit immer noch jederzeit zu beantragen.

Weiters weise ich Sie auf die Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zu Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung.

Kopien, Notizen oder Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von der Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson und/oder auch der Vertrauensperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll.

Ich belehre auch gleich die Vertrauensperson, wenn ich darf. Gemäß § 46 Abs. 2 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse habe ich auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Aussage zu belehren: Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch Fälschungen eines Beweismittels oder der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels mit dem Vorsatz, es im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu gebrauchen, ist strafbar, und zwar auch für an der Tat Beteiligte.

Aufgabe der Vertrauensperson ist eine Beratung der Auskunftsperson, Sie dürfen jedoch keine Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgeben oder anstelle der Auskunftsperson antworten. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- oder Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson können Sie sich unmittelbar an mich oder den Verfahrensanwalt wenden.

Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz: Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet. Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer voraussichtlich als Auskunftsperson im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu laden ist, wer die Auskunftsperson bei Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte und wer Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgibt oder anstelle der Auskunftsperson antwortet.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter. Herr G. S. (EGS), als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

G. S. (EGS): Nein.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Dann ersuche ich den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gerne. Können Sie mir sagen, wann und von wem Sie das erste Mal von der Hausdurchsuchung am 28.2. erfahren haben?

G. S. (EGS): Das war am 27.2. gegen 18 Uhr von Herrn Oberst Preiszler.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie wurden Sie konkret beauftragt? Schriftlich, mündlich?

G. S. (EGS): Das war mündlich.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wir haben gehört, dass es am 27.2. eine Besprechung inklusive Briefing gegeben haben soll. Waren Sie dort auch anwesend?

G. S. (EGS): Ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wer war noch dort anwesend?

G. S. (EGS): Es waren alle Dienstführenden anwesend, die zu diesem Zeitpunkt bei der EGS Dienst gehabt haben: also nur dienstführende Beamte, der Oberst Preiszler – das war es.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Was ist dort genauer besprochen worden?

G. S. (EGS): Was ist dort genauer besprochen worden? – Der Herr Oberst Preiszler ist von einer Besprechung zurückgekommen, hat uns dann eben mitgeteilt, worum es geht, dass es eben um die Hausdurchsuchung beim BVT geht. Wir haben dann quasi Brainstorming betrieben und einmal geschaut, wie es möglich wäre, dass wir die Hausdurchsuchung durchführen. Also wir haben probiert, zu planen, wie wir dort hineinkommen. Dann haben wir den Computer aufgedreht, haben Google Maps verwendet, damit wir schauen können, wo die Eingänge sind, wie die Zugänge sind. So ist dann eben ein Plan gemacht worden, wie man versucht, dass man dort die Hausdurchsuchung durchführt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wann haben Sie erfahren, für welches Büro Sie – in Anführungszeichen – „zuständig“ sind oder sein werden?

G. S. (EGS): Das war am 28.2. direkt vor Ort im BVT. Da waren wir schon im Gebäude drin, und da ist die Anweisung über Funk gekommen, in welches Büro ich gehen soll.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie selbst Akten, Unterlagen, Dokumente gesichert?

G. S. (EGS): Gesichert? Wir haben Dokumente durchschauen müssen und haben dann auch Dokumente und auch elektronische Datenträger gesichert.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gibt es außer dem von mir dann später noch vorzulegenden Aktenvermerk irgendwelche anderen Aufzeichnungen oder gibt es von Ihnen schriftliche Notizen vom 28.2.2018?

G. S. (EGS): Von mir gibt es ein Sicherstellungsprotokoll für das betreffende Büro und einen Amtsvermerk, ebenfalls zum betreffenden Büro zur Hausdurchsuchung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sonst keine weiteren?

G. S. (EGS): Sonst nichts.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Dann würde ich meine Mitarbeiter bitten, das Dokument mit der Nummer 1250 vorlegen. Dieses ist Ihnen allen bekannt, glaube ich, ein Amtsvermerk vom 28.2.2018. Da ist die Rede von „ausgedruckten A4 Zettel“. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

G. S. (EGS): Ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Können Sie mir sagen, um welche ausgedruckten A4-Zettel es sich gehandelt hat?

G. S. (EGS): Ja. Es war die - - Es gab die Weisung, dass wir nach ausgedrucktem E-Mail-Verkehr suchen sollen, wo der Name Zöhrer vorkommt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Das hat meine weitere Frage auch schon beantwortet. Es kommt auch da das Wort „Bedenkliches“ vor. Können Sie mir sagen, was Sie mit „Bedenkliches“ gemeint haben und wie differenziert wurde, was bedenklich ist und was nicht?

G. S. (EGS): Darf ich da kurz nachlesen, in welchem Zusammenhang das Wort „Bedenkliches“ vorkommt?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja, bitte! Moment, ich schaue selber. (Der Verfahrensrichter blättert in den Unterlagen.) Zweite Seite, Zeile 5. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

G. S. (EGS): Ja, ich habe es schon gefunden. Also da geht es darum, dass im Büro ein versperrter Metallschrank gestanden ist und wir von der Betroffenen eben den Schlüssel verlangt haben. Sie hat uns den Metallschrank aufgesperrt, und in diesem Metallschrank konnte dann weder ein Datenträger noch eben E-Mail-Verkehr, wie vorher erwähnt, vorgefunden werden.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Also nichts Bedenkliches?

G. S. (EGS): Bedenklich war in dem Fall bezogen auf das, wonach wir dem Auftrag gemäß suchen sollen, also eben die Datenträger und den Schriftverkehr.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön, damit bin ich vorerst am Ende.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Danke, Herr Verfahrensrichter. Ich darf noch einmal auf die Redezeitvereinbarung hinweisen und erteile gemäß der Redeordnung als Erster Frau Dr. Krisper das Wort. – Bitte sehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir freuen uns, dass Sie da sind, eben weil Sie mit Ihren Kollegen die Sicherstellung im Extremismusreferat durchgeführt haben.

Ist Ihnen § 121 StPO ein Begriff? Dieser besagt: „Vor jeder Durchsuchung ist der Betroffene unter Angabe der hiefür maßgebenden Gründe aufzufordern, die Durchsuchung zuzulassen oder das Gesuchte freiwillig herauszugeben.“

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie war Ihrerseits die Wahrnehmung von Frau S. G. (BVT) und ihrer Freiwilligkeit und Kooperationswilligkeit?

G. S. (EGS): Frau S. G. (BVT) war voll kooperativ, hat nie irgendwie probiert, die Amtshandlung zu beeinflussen oder irgendetwas. Sie ist am Anfang eben auch nach Handys und elektronischen Datenträgern gefragt worden, die hat sie von sich aus herausgegeben und auf den Tisch gelegt. Wir haben dann die Datenträger quasi gesichert. Also sie war voll kooperativ.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte den Einspruch der Frau S. G. (BVT) gemäß § 106 StPO aus dem Strafakt vorlegen. (Das Schriftstück wird im Saal verteilt.) Da findet sich ein Gedächtnisprotokoll der Frau S. G. (BVT), wie sie die Hausdurchsuchung bei sich erlebt hat. Ich möchte zuerst zu Seite 8, Absatz 2 kommen:

„Eine zielorientierte Mitwirkungsmöglichkeit meinerseits war – trotz mehrfachen Angebotes und mehrmaliger Inhaltshinweise – zu keinem Zeitpunkt möglich, was auch dazu führte, dass aus meiner Sicht nur unnötige physische Gegenstände/Unterlagen sichergestellt wurden, da diese – soweit für mich nach außen ersichtlich – überhaupt keinen Bezug zum Anlass für die Durchsuchung haben.“

Wenn die Frau S. G. (BVT) so kooperativ war, warum haben Sie sie nicht – wie es auch gesetzlich vorgesehen ist – in die Frage eingebunden, was sichergestellt wird, was das für Daten sind? (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ja bitte, stellen Sie die Frage anders!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wurde Frau S. G. (BVT) bei der Sichtung ihrer Dokumente eingebunden?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, sie wurde gefragt, was dies sei, was das sei?

G. S. (EGS): Ja, und sie hat auch - - Sie war die ganze Zeit anwesend, bis auf kurze Zeit, da war ihr Stellvertreter anwesend, und sie war die ganze Zeit eingebunden. Sie hat auch - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wurde sie aufgefordert, die E-Mails freiwillig herauszugeben?

G. S. (EGS): Sie wurde aufgefordert, und sie hat gesagt, das sind relativ viele, deswegen haben wir selber gesucht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und warum beschwert sie sich dann danach?

G. S. (EGS): Das müssen Sie die Frau S. G. (BVT) fragen. (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Mag. Sommer! (Neuerliche Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.) – Nein, Sie haben im Ausschuss kein Rederecht. – Sie dürfen die Auskunftsperson beraten! Wenn es notwendig ist, können wir dafür auch die Sitzung unterbrechen, aber Sie können nicht Frau Dr. Krisper ins Wort fallen. Sie müssen warten, bis die Frage gestellt ist, dann können Sie der Auskunftsperson sagen, dass aus Ihrer Sicht die Frage nicht zulässig ist, Sie können sich auch an den Verfahrensrichter wenden, und dann werden wir darüber entscheiden. (Neuerliche Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Sie müssen schon den Weg über den Vorsitz nehmen! – Danke.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Noch einmal, Herr Mag. Sommer: Warten Sie bitte ab, bis die Frage fertig gestellt ist! Dann können Sie den Herrn Verfahrensrichter gerne fragen, ob aus seiner Sicht die Frage zulässig ist oder nicht, und sich dann mit Ihrer Auskunftsperson beraten, ob sie sie beantworten möchte oder nicht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Können Sie die Frage noch einmal stellen, Frau Dr. Krisper? Vielleicht können Sie sie entschärfen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn die Freiwilligkeit aufseiten von Frau S. G. (BVT) gegeben war, warum hat das dann stundenlang gedauert und warum wurden auch Dokumente mitgenommen, von denen Ihnen nicht klar war, was es ist? Schließlich hätte sie ja bei der Identifizierung und bei der Klärung dann so weit teilnehmen können, dass nicht so viel mitgenommen werden muss.

G. S. (EGS): Wir haben eine klare Weisung bekommen, in der gesagt worden ist: E-Mail-Verkehr, in dem der Name Zöhrer vorkommt. Dieser E-Mail-Verkehr wurde von uns rausgesucht und auf die Seite gelegt. Dass dann so viele Seiten zusammengekommen sind, das haben wir selbst im Vorhinein auch nicht gewusst, und das Büro von Frau S. G. (BVT) war dementsprechend bestückt, sage ich jetzt einmal, dass man dort dementsprechend viel Zeit gebraucht hat. Im Büro sind geschätzt circa 5 000 Akte gelegen, und bis man die zu fünft nach E-Mail-Verkehr durchschaut – wir waren fünf Beamte –, das dauert eine Zeit.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gut. Sie haben selbst gesagt, Sie hatten die Weisung entsprechend der Hausdurchsuchungsanordnung, nach E-Mail-Verkehr mit Zöhrer zu suchen.

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Jetzt kommt eine Liste mit sichergestellten Dingen. (Der Auskunftsperson werden Schriftstücke vorgelegt.) Als Beispiel wieder das: Warum nehmen Sie dann eine DVD mit, auf der draufsteht: Bundesamt für Verfassungsschutz – also von den deutschen Partnerdiensten –, Fotos Ulrichsberg 2015? Was hat das mit dem Nichtlöschen der Daten und einem E-Mail-Verkehr mit Zöhrer zu tun?

G. S. (EGS): Wie ich am Anfang schon erwähnt habe: Es gab zwei Weisungen. Elektronische Datenträger – somit für mich auch CD-ROMs – und Schriftverkehr. Und somit wurden alle CD-ROMs – wir haben auch CD-ROMs mit Kinderliedern drauf mitgenommen, falls Sie es wissen wollen – mitgenommen, und das war für uns der Auftrag: Es waren alle elektronischen Datenträger mitzunehmen und Schriftverkehr, E-Mail-Schriftverkehr mit dem Namen Zöhrer.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer hat diese Weisung erteilt?

G. S. (EGS): Die Staatsanwältin, die anwesende Staatsanwältin.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Diese Weisung geht aber über den Inhalt der Hausdurchsuchung hinaus. War Ihnen das bewusst?

G. S. (EGS): Das war mir nicht bewusst.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was auch aus dem Gedächtnisprotokoll von Frau S. G. (BVT) hervorgeht, ist die Frage, wann Fotos von ihren Räumlichkeiten gemacht wurden. Wann haben Sie die Fotos gemacht? Am Beginn der Hausdurchsuchung oder währenddessen?

G. S. (EGS): Wir haben am Beginn der Hausdurchsuchung zwei oder – ich kann es jetzt nicht genau sagen – mehrere Überblicksaufnahmen vom kompletten Büro gemacht, und das war es an Fotomaterial.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum hat man die DVD und anderes fotografiert? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Bitte?) Warum hat man die DVD fotografiert und anderes?

G. S. (EGS): Im Zuge einer Hausdurchsuchung werden die Örtlichkeiten, wo man Datenträger vorfindet, dokumentiert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn wir noch einmal chronologisch beginnen: Frau S. G. (BVT) war um 9 Uhr im Büro?

G. S. (EGS): Nein, war sie nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Pardon, im Aufenthaltsraum, also im BVT?

G. S. (EGS): Richtig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Genau. – Um ungefähr 11 Uhr begann die Durchsuchung?

G. S. (EGS): Frau S. G. (BVT) wurde um circa 9 Uhr im Aufenthaltsraum des BVT, im zweiten Stock, im Extremismusreferat angetroffen, wurde aufgefordert, mit uns gemeinsam in ihr Büro zu gehen. Dem kam sie nach. Sie wurde aufgefordert, elektronische Datenträger rauszulegen. Das waren ihre Mobiltelefone und ihre zwei USB-Sticks, die sie uns gegeben hat, und dann wurde gewartet, bis entsprechende IT-Techniker eintrafen, um diese Datenträger zu sichten, denn wir, die EGS, haben keine Ausbildung für Datenträgersicherung. Für uns war die Aufgabe nur, die Datenträger rauszusuchen. Wir haben nicht einmal die elektronischen Möglichkeiten mitgehabt, um diese Datenträger zu sichten. Dafür waren eigene IT-Spezialisten anwesend. Die kamen dann, haben die Datenträger gesichtet, dementsprechend dokumentiert und sind dann wieder gegangen.

Und dann hat die eigentliche Durchsuchung begonnen. Deswegen auch diese Verzögerung bis 11 Uhr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau S. G. (BVT) sagt in ihrem Protokoll, dass vor jeder offenen Bürotür bis zum Beginn der HD ein wachhabender EGS-Beamter stand und für circa eine halbe Stunde auch nicht von der Untersuchung betroffenen MitarbeiterInnen das Ein- und Ausgehen in ihren eigenen Büros verwehrt wurde. Ist das richtig?

G. S. (EGS): Dazu habe ich keine Wahrnehmung. Ich war bei Frau S. G. (BVT) im Büro. Die vier Leute, die mit mir gemeinsam im Büro waren, die waren bei mir, und wer am Gang draußen war - - Also eigentlich ist mir nur bekannt, dass wir fünf die einzigen im Extremismusreferat waren, also kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass noch jemand anderer die Türen bewacht hätte.

Das Büro von Frau S. G. (BVT) wurde natürlich sehr wohl bewacht, weil es ja darum geht, dass sie in der Zeit nichts angreift oder nicht telefoniert und so weiter – das war ebenfalls eine Weisung –, aber sonst, die anderen Büros - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie schreibt auch auf Seite 5: „Ich habe bei all diesen Datenträgern [...] konkret angegeben, welche Inhalte diese haben, wie z.b. die Kartons mit den Musik-CDs aus einem früheren Präventionsprojekt für Kinder und insbes. bei jenen Datenträgern, die Informationen oder Beweismittel aus Fallakten enthalten, mehrmals erfolglos darauf hingewiesen, dass dies keine Fallrelevanz für die Durchsuchung haben kann.“ – Warum war sie da erfolglos? Weil Sie alle elektronischen Daten - -

G. S. (EGS): Korrekt! Wir hatten die Weisung, alle elektronischen Datenträger mitzunehmen. Es wurde diesbezüglich sogar mit der anwesenden Staatsanwältin Kontakt aufgenommen, ihr die Bedenken der Frau S. G. (BVT) mitgeteilt, und die Frau Staatsanwältin hat entschieden: Es wird alles mitgenommen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann kam diese Weisung? Im Laufe der Hausdurchsuchung?

G. S. (EGS): Im Laufe der Hausdurchsuchung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es begann nur mit der Weisung, E-Mails zu Zöhrer sicherzustellen?

G. S. (EGS): Nein, die erste Weisung war elektronische Datenträger.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann kam die?

G. S. (EGS): Am Anfang der Hausdurchsuchung. Nachdem die IT-Techniker um 10 Uhr oder um 11 Uhr fertig waren, als die eigentliche Hausdurchsuchung begonnen hat, kam die Weisung: Suche nach weiteren Datenträgern, ob noch weitere Datenträger im Büro sind. Diese Weisung wurde dann von uns durchgeführt und nach Abschluss, nachdem wir mit der Durchsicht nach elektronischen Datenträgern fertig waren, habe ich mit meinem Vorgesetzten wieder Rücksprache gehalten. Dieser war zu der Zeit direkt neben der Frau Staatsanwältin abgestellt. Er hat die Frau Staatsanwältin nach weiteren Aufträgen befragt, und die Frau Staatsanwältin hat dann gesagt: Ja, bitte, nach dem Schriftverkehr suchen!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, die Weisung war explizit, alle elektronischen Datenträger sicherzustellen?

G. S. (EGS): Alle elektronischen Datenträger, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Egal, ob relevant für - -

G. S. (EGS): Egal, ob relevant oder nicht. Alle elektronischen Datenträger.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann war die Frau Staatsanwältin im Büro von Frau S. G. (BVT) anwesend?

G. S. (EGS): Da kann ich die Uhrzeit nicht genau sagen. Ich weiß, sie war einmal bei Frau S. G. (BVT) heroben und hat mit Frau S. G. (BVT) Kontakt gehabt, aber die genaue Uhrzeit weiß ich wirklich nicht mehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie sich innerhalb der EGS für die Aussagen hier im Untersuchungsausschuss abgesprochen?

G. S. (EGS): Wir haben darüber gesprochen, so wie das normal ist, schätze ich einmal, dass man darüber redet, aber abgesprochene Absprachen gab es nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie mit Oberst Preiszler gesprochen?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Über die Befragung hier?

G. S. (EGS): Auch, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was hat er gesagt?

G. S. (EGS): Dass wir die Wahrheit sagen müssen und die Wahrheit sagen sollen, und das machen wir.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hat für dieses Gespräch Oberst Preiszler die Initiative ergriffen oder Sie?

G. S. (EGS): Bei uns, bei der EGS muss man sich das ein bissl wie eine Familie vorstellen. Herr Oberst Preiszler kommt oft auf einen Kaffee bei uns vorbei in unserer Gruppe, und da wird einfach gesprochen. Im Zuge von normalen Kaffeegesprächen ist natürlich über dieses Thema gesprochen worden. Es ist ja nichts Alltägliches, dass man da herkommt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer war da noch dabei?

G. S. (EGS): Wie gesagt: Schwer - -, wer aller dabei war. Das sind Kaffeegespräche. Wer da dabei sitzt, kann ich mich jetzt auch nicht ganz genau erinnern, wer aller dabei war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn bei der Besprechung am 27. abends nicht alle dabei waren, die dann bei der Hausdurchsuchung eingesetzt wurden, wie wurden die verständigt?

G. S. (EGS): Es waren alle Dienstführenden bei der Einsatzbesprechung am 27.2. anwesend und die restlichen Mitglieder wurden dann jeweils von den jeweiligen Dienstführenden der jeweiligen Gruppen verständigt. Also man muss sich das circa so vorstellen: Es waren – die genaue Zahl weiß ich nicht mehr – an diesem Tag, bei der Besprechung am 27. circa 15 Leute anwesend, und das waren alles Dienstführende von verschiedenen Gruppen. Wir sind vier Gruppen bei der EGS. Das waren – sage ich jetzt einmal, Hausnummer – drei bis vier Dienstführende von jeder Gruppe. Nachdem diese Besprechung vorbei war, wurde telefonisch - - Das machen wir öfter, das ist bei uns so eine Art Verständigungskette: Jeder Dienstführende sagt – Hausnummer –, ich verständige jetzt die drei, ich verständige die drei, und so wurden alle verständigt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, alles wurde per Telefon gemacht?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Herzlich willkommen und auch vielen Dank, dass Sie heute da sind. Vielleicht kann ich da gleich anschließen. Ich weiß, so eine Befragungssituation ist ja recht stressig. Haben Sie sich denn darauf vorbereitet?

G. S. (EGS): Ja. Ich bin die möglichen Fragen durchgegangen, habe mich natürlich auch darauf vorbereitet: Was könnte mich hier erwarten?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie sich alleine vorbereitet?

G. S. (EGS): Nein, wir hatten Unterstützung von Kollegen, die Seminare im Bereich Vernehmungstechnik und so weiter anbieten.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Und diese Kollegen sind vom BMI?

G. S. (EGS): BMI.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wissen Sie, ob diese Kollegen vielleicht im Kabinett des Innenministers angestellt sind?

G. S. (EGS): Nein, das weiß ich wirklich nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Aber vom BMI.

Haben Sie Herrn Mag. Sommer vorher schon einmal gesehen oder ist es heute das erste Mal?

G. S. (EGS): Es ist heute das erste Mal.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Und im Zuge der Vorbereitung haben Sie mit den Kollegen vom BMI mögliche Fragen besprochen?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie auch mögliche Antworten besprochen?

G. S. (EGS): Ich glaube, das kann man nicht sagen, denn jeder hat andere Antworten, denn jeder hat andere Wahrnehmungen, und ich kann glaube ich nicht sagen, wie mein Kollege antwortet, und mein Kollege kann mir auch nicht sagen, wie ich zu antworten habe.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Es waren also mehrere Kollegen da, die auch aussagen müssen?

G. S. (EGS): Na ja, die Schulung, schä - -, sollten alle bekommen, die herkommen, nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Und es ging konkret um die Fragen vom Untersuchungsausschuss?

G. S. (EGS): Es ging konkret um das Verhalten vor Gericht und vor Untersuchungsausschüssen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie haben vorhin gesagt, Sie haben sich auch auf Fragen vorbereitet, die möglicherweise kommen können. Es muss also über das Allgemeine hinausgehen, oder?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): War das auch gemeinsam mit anderen Kollegen oder war das alleine mit anderen?

G. S. (EGS): Na war es mit anderen oder alleine mit anderen ist - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): War das alleine mit anderen Kollegen über Ihre konkrete Befragung oder waren Sie gemeinsam mit anderen Kollegen abgestimmt über bestimmte Befragungen, die jetzt in den nächsten Tagen kommen werden?

G. S. (EGS): Ich habe es vorher schon erwähnt - - (Abg. Krainer: König oder D. S. (EGS) dabei ...!) König und D. S. (EGS) sitzen mit mir im gleichen Büro. Wir sehen uns jeden Tag; wir sind jeden Tag 12 Stunden zusammen, so muss man sich das vorstellen. Ich glaube, dass man da über sehr viele Dinge redet und natürlich auch über solche - -, über die Dinge, dass man zum Untersuchungsausschuss geht. (Unruhe im Saal.)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Am Wort ist Frau Abgeordnete Dr. Zadić. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie können sich gerne mit Ihrer Vertrauensperson beraten.

G. S. (EGS): Ich glaube, dass das mit dem eigentlichen Thema, wegen dem ich da bin, gar nichts zu tun hat.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ich glaube, es ist sehr wichtig für unsere Wahrnehmung, auch über den Wahrheitsgehalt Ihrer Zeugenaussagen zu befinden.

G. S. (EGS): Wie gesagt, ich glaube, dass das da nicht hergehört, ich weiß nicht.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Jenewein. – Bitte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte schon darauf hinweisen, dass der Untersuchungsausschuss hier nicht zur Wahrheitsfindung beiträgt, sondern dass hier eine politische Verantwortung geklärt werden soll. Das ist kein Gericht hier. Vielleicht sollte man die Fragende darauf hinweisen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir hier auch erfahren, wer mit wem welche Fragen abgestimmt hat und wer welche Sachen gemeinsam besprochen hat, denn ich glaube, es ist sehr wichtig zu wissen, ob die drei EGS-Beamten gemeinsam gesprochen haben oder ob Sie sich alleine konkret vorbereitet haben auf unsere konkreten Fragen. (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson. – Abg. Krainer: Sie haben kein Rederecht ...!  ... beraten! Und das Mikro brauchen Sie gar nicht einzuschalten! – Abg. Jenewein: ... auf Oberlehrer, Kollege?)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Mag. Sommer! Sie haben hier im Ausschuss kein Rederecht. Sie können sich nach der Geschäftsordnung an den Verfahrensrichter wenden, aber nicht übers Mikro. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensrichter.)

Ich unterbreche die Sitzung, bis der Herr Verfahrensrichter mit der Vertrauensperson fertigkonferiert hat.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 16.57 Uhr unterbrochen und um 16.59 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

*****

16.59

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Nachdem wir mit der Vertrauensperson eine Übereinkunft über die Vorgehensweise haben, nehme ich die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Herr Abgeordneter Krainer zur Geschäftsordnung. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, ich wollte nur sagen, dass meiner Meinung nach, die - - (Die Vertrauensperson berät sich mit der Auskunftsperson.) – Findet jetzt eine Beratung statt?

Ganz ehrlich, es ist total üblich in Untersuchungsausschüssen, dass Auskunftspersonen natürlich gefragt werden, ob sie im Vorfeld mit anderen Auskunftspersonen oder mit anderen Personen über die Aussage hier gesprochen haben. Natürlich ist die Frage von Kollegin Zadić nicht nur eine sehr gute, sondern vor allem auch eine zu beantwortende Frage, nämlich, ob er bei diesen Vorbereitungen dort alleine war oder ob dort W. R. (EGS), König und/oderD. S. (EGS) – oder Preiszler – auch dabei waren. Das ist natürlich eine zulässige Frage, und die ist natürlich zu beantworten.

Vorsitzende-Stellvertreter: Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Hierzu darf ich den Herrn Verfahrensrichter um seine Stellungnahme ersuchen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Genau das, Herr Abgeordneter, habe ich jetzt gerade klargelegt. Das ist ja bei uns bei Gericht genau dasselbe, dass man fragen darf, ob sich der Zeuge – der Zeuge ist es dort – mit dem Anwalt oder mit jemand anderem in irgendeiner Form beraten hat. Das ist eine zulässige Frage. Ich würde daher vorschlagen, sie zuzulassen. Das haben wir abgeklärt. Das war auch das Gespräch, das die Vertrauensperson jetzt mit der Auskunftsperson geführt hat. Wir haben das Prozedere besprochen, und ich hoffe, es funktioniert reibungslos. – Danke schön.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter: Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Wenn es keine weiteren Einwände gibt, Frau Dr. Zadić, bitte.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Die Frage habe ich gestellt, wollen Sie mir diese beantworten?

G. S. (EGS): Können Sie sie bitte noch einmal stellen?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie gemeinsam mit Herrn König, D. S. (EGS) und W. R. (EGS) die spezielle Befragung heute besprochen?

G. S. (EGS): Wie definieren Sie „besprochen“? Wir haben darüber geredet, das ist - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie gemeinsam über mögliche Fragen und mögliche Antworten gesprochen?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie auch über gemeinsame mögliche Antworten gesprochen?

G. S. (EGS): Nein, wir haben jeder unsere eigenen Antworten, weil wir jeder andere Wahrnehmungen haben, weil wir jeder woanders waren. Wir waren ja nicht alle am gleichen Ort, somit können wir nicht alle die gleichen - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Aber es hat jeder Einzelne gesagt, was er antworten wird.

G. S. (EGS): Es hat nicht jeder Einzelne gesagt, was man antworten wird. Wir haben einfach in Form von einem Kaffeegespräch darüber gesprochen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie haben aber vorhin gesagt, das war bei einer Schulung.

G. S. (EGS): Die Schulung war, wie ich schon erwähnt habe, Verhalten bei Gericht beziehungsweise Verhalten vor einem Untersuchungsausschuss. Das bietet - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ging es bei der Schulung um konkrete Fragen, die hier gestellt werden können?

G. S. (EGS): Da ging es nicht einmal um das Untersuchungsthema.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wer hat die Schulung initiiert?

G. S. (EGS): Die Schulung wurde initiiert von der Siak.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Alles klar, vielen Dank.

Ich möchte nun zu einem anderen Thema gehen, zur Einsatzbesprechung. Sie haben gesagt, Sie haben am 27. Februar das erste Mal von der Hausdurchsuchung erfahren.

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Und zwar: Herr Preiszler hat Sie verständigt.

G. S. (EGS): Herr Preiszler hat nicht mich direkt verständigt, Herr Preiszler hat unseren Dienststellenleiter verständigt, und der hat gesagt: Der Herr Preiszler kommt jetzt von einer Besprechung zurück, wir sollen alle anwesend bleiben, und wir erfahren dann Näheres.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Das war alles mündlich, per Telefon, oder sind Sie - -

G. S. (EGS): Das war alles mündlich.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Was wurde in dieser ersten Einsatzbesprechung besprochen?

G. S. (EGS): Der Einsatzgrund, und es wurde ein Einsatzplan zurechtgelegt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie gewusst, was Sie dort suchen sollen?

G. S. (EGS): Nein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Was wurde als Einsatzgrund genannt?

G. S. (EGS): Hausdurchsuchung beim BVT.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Das war alles?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie haben sich nur mit Google Maps beholfen an diesem Abend?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Woher haben Sie gewusst, wo Sie am nächsten Tag gehen sollen. Haben Sie andere Leute beigezogen?

G. S. (EGS): Wir haben einen ortskundigen Kollegen bei uns, den haben wir dann beigezogen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Was hat der erzählt?

G. S. (EGS): Er hat grob erzählt, wo welches Referat zu finden ist, also wo welche Abteilung in dem Gebäude zu finden ist, und er hat grob erzählt, wie die Sicherheitskontrolle - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Welche Abteilungen wurden da konkret genannt?

G. S. (EGS): Der Nachrichtendienst, das Extremismusreferat und die Computerabteilung I- - die genau Abkürzung ist mir unbekannt, ITP, ITK-Abteilung.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Nur diese drei Abteilungen?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Das heißt, Sie haben im Vorhinein gewusst, dass Sie nur diese drei Abteilungen durchsuchen werden?

G. S. (EGS): Wir haben im Vorhinein gewusst, dass es um Personen geht, also die Personen haben wir nicht gewusst, aber wir haben gewusst, dass es Personen gibt, die in diesen drei Abteilungen sind, dass die Büros in diesen drei Abteilungen sind – das haben wir gewusst.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Das war Herr W. R. (EGS)?

G. S. (EGS): Das war Herr W. R. (EGS).

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Hat Herr Preiszler bei dieser Besprechung auch irgendetwas erzählt?

G. S. (EGS): Ja, Herr Preiszler hat die Besprechung geleitet, denn er ist ja von einer Besprechung gekommen, und der Auftrag kam ja auch von ihm.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Hatten Sie den Eindruck, dass er sich im BVT auskennt, dass er weiß, wo was zu finden ist?

G. S. (EGS): Nein, sonst hätten wir Herrn W. R. (EGS) nicht beiziehen müssen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wissen Sie, in welcher BVT-Abteilung Ihr Kollege W. R. (EGS) gearbeitet hat?

G. S. (EGS): Nein, weiß ich nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie gewusst, dass die im Büro von Frau S. G. (BVT) durchsuchen werden?

G. S. (EGS): Nein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie an dem Tag auch, also bei der Einsatzbesprechung, über Zutrittskarten gesprochen?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Was wurde da gesprochen?

G. S. (EGS): Es wurde uns mit - - Also Herr W. R. (EGS) hat uns mitgeteilt, dass es vermutlich eine Zutrittskarte geben muss, die alle Bereiche öffnet, und somit wurde von uns quasi in der Planung berücksichtigt, dass wir schauen sollten, dass wir an diese Karte kommen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Zu diesen Zentralkarten?

G. S. (EGS): Genau.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wurde besprochen, wer die Zentralkarte haben soll?

G. S. (EGS): Nein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Aber Sie wussten, es gibt zwei?

G. S. (EGS): Ich weiß es ab jetzt. Ich habe es das erste Mal gehört, dass es zwei gibt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ach so, Entschuldigung.

G. S. (EGS): Wir haben nur gewusst, dass es eine Zentralkarte gibt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vielleicht noch kurz zur Durchsuchung selbst, also am 28.. Ich würde mir das gerne ein bisschen besser vorstellen. Wo sind Sie gestanden? Wie ist das abgelaufen – gleich am Anfang?

G. S. (EGS): Am 28.2. war unser Plan der, dass wir um 9 Uhr vor Ort sind. Ich mit circa – das ist wirklich nur circa – 30 anderen Kollegen haben uns in einem Stiegenhaus gegenüber dem BVT quasi versteckt, und dann kam über Funk das Kommando quasi, wir können kommen. Dann sind wir über die Straße drüber und beim BVT rein in die Sicherheitszentrale.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Beim Haupteingang Rennweg?

G. S. (EGS): Beim Haupteingang hinein, das Tor wurde von einem Kollegen von uns offengehalten, beim Haupteingang hinein in die Sicherheitszentrale. In der Sicherheitszentrale wurden die Polizeiüberwurfwesten angelegt, die Kokarde, also unser Dienstausweis, umgehängt, und dann gingen wir durch das Drehkreuz in das betreffende Gebäude.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): In der Sicherheitszentrale waren dann alle versammelt. Da ist niemand - -

G. S. (EGS): Da waren kurz alle versammelt, ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Oberst Preiszler und andere waren nach wie vor dort.

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wie ging es dann weiter?

G. S. (EGS): Dann sind wir in das Gebäude rein und in die jeweiligen Stockwerke, Trakte, wo wir halt hin haben müssen, hineingegangen. Meine Aufgabe oder ich bin - - Das ist taktisches Vorgehen, das muss man sich so vorstellen, das ergibt sich fließend, da kann man nie sagen, wo man landet, weil die Positionen dauernd wechseln, es ist nicht fix eingeteilt, und ich bin - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wo sind Sie circa gestanden?

G. S. (EGS): Ich bin nach - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ich stelle mir das so wie eine - -

G. S. (EGS): Nach diesem Fluten der Räumlichkeiten – so nennt man das einsatztaktisch – bin ich auf einem Gang im zweiten Stock, also im Stiegenhaus des zweiten Stockes, quasi zu stehen gekommen, und da war eigentlich die Aufgabe, dass keine der betroffenen Personen jetzt diesen Bereich verlässt, während wir es nicht mitkriegen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Warum haben Sie in den zweiten Stock müssen? Oder wie - -

G. S. (EGS): Das hat sich so ergeben.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Das hat sich ergeben.

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Das war jetzt nicht - -

G. S. (EGS): Das war jetzt nicht vorher ausgemacht, das hat sich ergeben.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wann kam die Anordnung, dass Sie zum Extremismusbüro müssen?

G. S. (EGS): Die kam über Funk, circa um – ja – kurz nach 9, nachdem wir dann dort waren.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Erging diese Nachricht an Sie konkret oder an die Personen, die im zweiten Stock waren?

G. S. (EGS): Die Kollegen waren bereits im zweiten Stock, im Extremismusreferat anwesend, und die Anweisung ging dann an Dienstführende, die keine Aufgabe hatten, die wurden dann mit der Leitung von gewissen Büros betraut, und diese Anweisung kam über Funk.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Diese Anweisung ging dann an Sie konkret?

G. S. (EGS): Die ging an mich konkret, dass ich jetzt zum Extremismus - - also zum Büro gehen soll, zur Leiterin des Extremismusreferats.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Die anderen vier, die mit Ihnen dann mit waren, wie haben sie die Anweisung bekommen?

G. S. (EGS): Die waren bereits anwesend. Das waren die vier Kollegen, die bereits im Extremismusreferat waren und in diesem Aufenthaltsraum schon Kontakt zu Frau S. G. (BVT) hatten.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sind sie spontan dort hingegangen oder haben sie vorher auch die Anweisung bekommen? Wissen Sie das zufällig?

G. S. (EGS): Noch einmal: Das ist alles spontan bei so einer Durchsuchung, da weiß nie jemand vorher, wo er landen wird.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Also: Es waren spontan drei, vier Beamte dort. Nur Sie hatten die Anweisung bekommen, auch dorthin zu gehen.

G. S. (EGS): Ich habe dann die Weisung bekommen, als Dienstführender – denn die anderen vier Kollegen waren keine Dienstführenden – dorthin zu gehen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wann haben Sie erfahren, was Sie dort sicherstellen sollen?

G. S. (EGS): Elektronische Datenträger, eben, die die Frau S. G. (BVT) freiwillig herausgelegt hat, gleich wie wir angekommen sind. Das ist schon bei der Einsatzbesprechung in der Früh gesagt worden.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wo war die Einsatzbesprechung?

G. S. (EGS): Bei uns in der Kaserne.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Noch bevor Sie gefahren sind?

G. S. (EGS): Noch bevor wir um 9 dorthin gefahren sind.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wer war bei dieser Einsatzbesprechung dabei?

G. S. (EGS): Die Staatsanwälte und die Dienstführenden der EGS und natürlich Oberst Preiszler.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Dort hatten Sie alle gesammelt die Anweisung bekommen, was sicherzustellen ist?

G. S. (EGS): Dort waren die Staatsanwälte anwesend, auch die aktführende Staatsanwältin war anwesend, und da kamen dann die Anweisungen, dass wir die Handys von den Betroffenen sicherstellen, also einmal den Zugriff dazu verweigern sollen, und eben, dass sie uns die elektronischen Datenträger rausgeben sollen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Das war in der Früh. (Auskunftsperson G. S. (EGS): Das war in der Früh!) Haben Sie da auch eine Anordnung zur Durchsuchung gesehen?

G. S. (EGS): Selber gesehen nicht, aber die Frau Staatsanwältin hat Einsatzmappen mitgehabt, wo die Anordnungen drinnen waren, aber ich habe sie jetzt nicht persönlich selber gesehen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wann wurde Ihnen mitgeteilt, dass Sie nach dem Namen Zöhrer suchen sollen?

G. S. (EGS): Das war im Zuge der Hausdurchsuchung bei einem Telefonat mit meinem Vorgesetzten, der neben der Frau Staatsanwältin war.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wann war das Telefonat?

G. S. (EGS): Das muss gewesen sein, nachdem die - - nein, das muss später, das muss – das ist wirklich nur eine Schätzung – gegen 13 Uhr, 14 Uhr gewesen sein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): War das über Funk oder über das Telefon?

G. S. (EGS): Telefon.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wieso nicht Funk?

G. S. (EGS): Weil der Kollege, der bei der Frau Staatsanwältin war, seinen Funk  bis dorthin rausgenommen hat, und da wurde alles telefonisch weitergemacht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić (PILZ): Also wann, haben Sie gesagt, war die Weisung mit Zöhrer noch einmal?

G. S. (EGS): Wie gesagt, circa – das ist wirklich nur circa – zwischen 12°und 14°Uhr. Ich kann das wirklich nicht mehr genau sagen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Davor haben Sie einfach alle Daten sichergestellt?

G. S. (EGS): Der Ablauf im Büro in dem Bereich war: Um 9°Uhr, 9.20°Uhr wurde die Frau S. G. (BVT) - - wurde mit ihr gemeinsam ins Büro gegangen, dann hat man auf die IT-Abteilung gewartet. Die IT-Abteilung, also die IT-Techniker kamen circa gegen 11 Uhr und haben dann nur die Handys und die zwei USB-Sticks quasi einmal dokumentiert und gesichert. Dann haben wir nach elektronischen Datenträgern gesucht, und als wir mit den elektronischen Datenträgern fertig waren, habe ich meinen Vorgesetzten, der bei der Frau Staatsanwältin war, angerufen und gesagt: Wie geht es weiter, was sollen wir weiter machen oder gibt es noch Aufträge für uns? Dann kam der Auftrag, nach E-Mail-Verkehr zu suchen, wo der Name Zöhrer vorkommt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie empfanden das also als Zusatzauftrag und nicht als einen einschränkenden Auftrag zu all dem, was Sie gesichert haben?

G. S. (EGS): Das war ein Auftrag, also Zusatzauftrag oder nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wie werden eigentlich bei der EGS Überstunden abgerechnet?

G. S. (EGS): Finanziell, so wie bei der Polizei üblich. (Allgemeine Heiterkeit.)

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Werden sie aufgezeichnet? – Entschuldigung.

G. S. (EGS): Ja, selbstverständlich.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wann? Wie läuft so etwas ab?

G. S. (EGS): Es gibt ein elektronisches System, wo unsere Überstunden eingetragen werden, und dann zusätzlich gibt es Streifenberichte, wo unsere Überstunden dokumentiert werden, und es gibt einen Überstundenantrag, wo unsere Überstunden ebenfalls dokumentiert werden.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Was steht in so einem Streifenbericht drinnen?

G. S. (EGS): In einem Streifenbericht steht nur drinnen, welche Leute an diesem Tag anwesend waren, von wann bis wann diese Leute Dienst gehabt haben und dann ein ganz grober Überblick über die Tagesaufgaben oder die Amtshandlungen des Tages.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vielleicht noch eine letzte Frage: Sie haben am 27. vom Einsatz erfahren.

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie da andere Sachen absagen müssen, oder waren Sie da bereits eingeteilt und mussten das absagen, oder waren Sie generell frei am nächsten Tag, am 28.?

G. S. (EGS): Wir hatten am 27. Dienst, ganz normal. Ich glaube, bis 19°Uhr war unser Plandienst – von meiner Gruppe jetzt – an diesem Tag. Um 18°Uhr hat die Besprechung begonnen. Ich habe natürlich daheim anrufen müssen und sagen müssen, ich komme ein bisschen später, weil meine Frau auch gerne wissen würde, wann ich heimkomme. Am nächsten Tag waren wir grundsätzlich – meine Gruppe wieder nur betreffend – ab 7°Uhr im Dienst, und das war dann quasi ein verfrühter Dienstantritt ab 5°Uhr in der Früh.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Gibt es einen Plan, dass Sie vorher wissen, wo Sie eingesetzt werden, oder passiert so etwas üblicherweise ad hoc – so einen Tag vorher?

G. S. (EGS): Ja, normalerweise, passiert das ad hoc, dass man angerufen wird und sagt: He, am nächsten Tag steht der und der Einsatz vor der Tür und seid bitte anwesend!

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Dann stehen alle zur Verfügung, egal, was man sich eingeteilt hat?

G. S. (EGS): Grundsätzlich stehen alle zur Verfügung. Wenn natürlich wichtige Gründe sind, ist es klar, dass der Kollege dann entschuldigt ist, aber grundsätzlich ist es bei uns so, dass dann alle zur Verfügung stehen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Hatten Sie am 28. schon einen anderen Einsatz oder hatten Sie keinen Einsatz? Können Sie sich noch erinnern?

G. S. (EGS): Wir hätten am 28. normalen Streifendienst gehabt, aber der wurde abgesagt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Danke.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Bezirksinspektor, vorweg herzlichen Dank auch im Namen unserer Fraktion, dass Sie als Auskunftsperson zur Verfügung stehen! Ich darf vielleicht insofern mit dem Fragen beginnen: Habe ich Sie richtig verstanden, Sie beziehungsweise die EGS wurden direkt von der Staatsanwaltschaft beauftragt, im Büro S. G. (BVT) sämtliche Datenträger zu suchen und diese dann für die IT-Forensiker zusammenzusammeln? Habe ich das richtig verstanden?

G. S. (EGS): Ja genau.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Können Sie uns sagen: Wie lange und zu welchen Zeiten hat sich die Staatsanwältin in Ihrem Bereich, also im Extremismusbüro aufgehalten?

G. S. (EGS): Die Staatsanwältin war im Extremismusbereich einmal, und da hat sie sich mit Frau S. G. (BVT) ausgetauscht. Da war ich nicht dabei, also ich habe sie nur einmal bei uns oben gesehen, da hat sie sich mit Frau S. G. (BVT) besprochen, und ansonsten war sie immer in der IT-Abteilung unten.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Zu welcher Zeit war das, als sie mit Frau S. G. (BVT) gesprochen hat, ungefähr?

G. S. (EGS): Ziemlich am Anfang der ganzen Hausdurchsuchung, also es muss so gegen 9.30, 10°Uhr, in dem Bereich gewesen sein.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Okay, danke. – Die IT-Forensiker: Zu welchen Zeiten waren die in diesem Bereich tätig und anwesend?

G. S. (EGS): Also das erste IT-Team kam so gegen 10.30, 10.40°Uhr, bevor wir dann weiter gesucht haben, und ganz am Schluss der Durchsuchung kam dann ein zweiter IT-Techniker, der dann noch die letzten elektronischen Datenträger gesichtet hat.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Bezirksinspektor, Sie haben von Einsatzbesprechungen am 27.2. und am 28.2 in der Früh gesprochen.

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Wurde da grundsätzlich darüber diskutiert oder wurden Sie über hochsensible Daten oder klassifizierte Dokumente informiert? Ist das in diesen Besprechungen dokumentiert worden beziehungsweise angesprochen worden?

G. S. (EGS): Nein.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Das wurde nicht angesprochen. Sind Sie beziehungsweise Ihre Kollegen sicherheitsüberprüft?

G. S. (EGS): Nein, also nicht, dass ich wüsste.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ja, ich darf Ihnen ein Dokument mit der Nummer 824 vorlegen. Es ist dies der Bericht der Staatsanwältin Schmudermayer über die Hausdurchsuchung, wobei auf Seite 2 steht – und ich zitiere jetzt –:

„Um 12:05°Uhr fragt die LPD Wien nach, ob im Büro von S. G. (BVT) sämtliche dort vorhandenen schriftlichen Papierunterlagen ebenso sichergestellt werden sollen.“

Waren Sie das persönlich oder wurde das telefonisch gemacht, und verstehe ich das richtig, dass mit LPD Wien die EGS gemeint ist?

G. S. (EGS): Also, ich glaube, dass das wirklich - - Das war mein Anruf an meinen Vorgesetzten, der bei der Frau Staatsanwältin war, wo es eben um diese Papierunterlagen gegangen ist. – Ja.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Okay. – Weiters steht in diesem Dokument, und ich zitiere wieder:

„Konkret handelt es sich hier um viele tausend Blätter, wobei ausgedruckte E-Mails anscheinend mit Aktenteilen vermischt sind.“

Haben Sie Frau Staatsanwältin Schmudermayer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hier sowohl einerseits um Akten, als auch um E-Mail-Ausdrucke handelt? Hat es diesen Hinweis an die Staatsanwaltschaft von Ihrer Seite aus gegeben?

G. S. (EGS): Ja, wir hatten sogar die Bedenken von Frau S. G. (BVT), dass es hier um geheime Daten geht. Sogar das wurde der Frau Staatsanwältin mitgeteilt – diese Bedenken –, und sie hat gesagt: Trotzdem durchsuchen!

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Da heißt es weiter, und ich zitiere wieder, beziehungsweise die Staatsanwältin schreibt:

„Daraufhin wird abgeklärt, dass der Schwerpunkt auf ihrer Kommunikation liegt, weswegen eine grobe Sichtung durchgeführt werden soll, die sich auf sicherzustellende E-Mailkommunikation konzentriert, offensichtliche Aktenteile sind nicht sicherzustellen.“

Wie kann man sich eine grobe Sichtung vorstellen, und von wem musste diese durchgeführt werden?

G. S. (EGS): Also diese grobe Sichtung betrifft wieder mich und meine vier Beamten, die dort anwesend waren, also uns fünf. Wir waren in dem Büro anwesend. Die grobe Sichtung hat so ausgeschaut, dass wir jeden Akt in die Hand genommen haben, jedes Blatt durchgeschaut haben, und sobald ein typischer E-Mail-Schriftkopf oben drauf war, nach dem Namen gesucht haben und das dann auf die Seite gelegt haben.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Also Sie haben den Auftrag, so wie Sie es jetzt gesagt haben, verstanden und auch so ausgeführt?

G. S. (EGS): Genau! – Ja.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ich darf Ihnen ein Dokument vorlegen und zwar mit der Nummer 898. Das ist ein Gedächtnisprotokoll von der betroffenen Leiterin des Extremismusreferates. Sie schildert darin, was in ihrem Büro passiert. Auf der Seite 15 schildert die Referatsleiterin, dass ihr gesamtes Büro um 13°Uhr noch einmal durchsucht worden sei und das „mit dem Auftrag – vermutlich seitens StA – keine Fallakten mitzunehmen, aber alle e-mails zwischen Beschuldigten und mir, die in physischer Form – also ausgedruckt vorliegen – als Beweismittel mitzunehmen.“

Entspricht also der Eindruck von Frau S. G. (BVT) dem, wozu die Staatsanwaltschaft Sie angewiesen hat? Weil es heißt dann weiter: „Somit wurden von den 4 EGS-Beamten noch einmal die gesamten schriftlichen Unterlagen und somit auch Fallakten nach der StPO bzw. PStSG (Seite für Seite) auf e-mail-Empfänger einzeln durchgesehen und vermutlich ent- und mitgenommen.“ Ist dem so?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Das heißt also, die Frau Staatsanwältin Schmudermayer hat Sie direkt damit beauftragt, hochsensible Fallakten im Büro S. G. (BVT) zu sichten, auszuwerten und gemäß der Anordnung auch sicherzustellen. Habe ich das korrekt verstanden?

G. S. (EGS): Nicht die sensiblen Daten. Es ging rein um den Schriftverkehr; also zu sichten ja, aber lediglich den Schriftverkehr, diesen E-Mail-Schriftverkehr zu sichern, also sicherzustellen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Konnten Sie bei der Durchsicht dieser – unter Anführungszeichen – tausend Blätter auch klassifizierte Dokumente erkennen mit gewissen Aufdrucken, zum Beispiel „Vertraulich“ oder „Streng geheim“ oder ähnlich?

G. S. (EGS): Ich kann nur für meine Person reden: Ja, konnte man natürlich erkennen, wenn man den Akt aufmacht und durchschaut, aber das wurde halt von uns nicht gelesen. Wir haben das gleich weggegeben und wirklich nur nach dem E-Mail-Verkehr gesucht, weil, wie gesagt, es waren sehr viele Akten in diesem Büro, und sonst wären wir, glaube ich, heute noch dort.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Was heißt weggelegt? Sind die dann im BVT verblieben oder wurden die mitgenommen?

G. S. (EGS): Der E-Mail-Schriftverkehr?

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Na, wenn es zum Beispiel vertraulich oder streng geheim - -

G. S. (EGS): Der wurde wieder zurückgelegt an den Ort, wo er war.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Und nicht mitgenommen?

G. S. (EGS): Nicht mitgenommen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Okay. – Haben Sie die Möglichkeit gehabt, die Anordnung der Hausdurchsuchung durchzulesen, oder eine Einsichtnahme, war die gegeben für Sie?

G. S. (EGS): Die Einsichtnahme war gegeben, weil wir das - - oder weil die Frau Staatsanwältin die Anordnung der Frau S. G. (BVT) ausgefolgt hat und die Frau S. G. (BVT) uns dann das quasi durchlesen hat lassen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Und woher kannten Sie den Sachverhalt beziehungsweise wussten, was unter diesen vielen Blättern sozusagen für Sie wirklich relevant ist, wer hat Sie da informiert?

G. S. (EGS): Wie gesagt, da kam genau nur der Auftrag: E-Mail-Schriftverkehr, wo dieser eine Name auftaucht, und mehr haben wir dazu nicht gewusst; wie, in welchem Bezug der Name – das haben wir nicht gewusst.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Gibt es aus Ihrer Sicht einen Unterschied zwischen einem E-Mail und einem ausgedruckten E-Mail – oder man könnte es vielleicht auch anders ausdrücken und anders fragen –: Würden Sie das Prüfen und Sicherstellen eines ausgedruckten E-Mails als Datensicherung bezeichnen?

G. S. (EGS): Nein.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Würden Sie also nicht. Sie persönlich würden das nicht als Datensicherung bezeichnen.

G. S. (EGS): Das ist jetzt meine - -

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Subjektive Meinung.

G. S. (EGS): Meine subjektive Meinung, ja.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Wo ist sozusagen aus Ihrer Sicht der Unterschied zwischen einem E-Mail und einem ausgedruckten E-Mail?

G. S. (EGS): Die elektronische Speicherung; also das Ausgedruckte ist Papierform, und für mich ist elektronischer Datenträger eben E-Mail, PC, CD-ROM, USB-Stick.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Okay. – Ich darf weiterfragen. Was das Dokument 898 betrifft: Da schreibt zum Beispiel die Frau S. G. (BVT), dass also das Einsatzteam in Zivil und Überziehschutzwesten - - Hatte jemand von Ihnen, Sie persönlich oder einer Ihrer Kollegen, eine Ramme mit?

G. S. (EGS): Also von meinen Leuten bei uns im Büro hatte keiner eine Ramme mit.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Und von jenen, die bei der Hausdurchsuchung von der EGS beteiligt waren, hat da jemand eine Ramme mitgehabt?

G. S. (EGS): Es wurde eine Ramme mitgeführt.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Auch eingesetzt, oder - -?

G. S. (EGS): Nein, also meines Wissens nicht eingesetzt.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Was mich interessieren würde: Wussten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Aktivitäten, welchen Status sozusagen die Frau S. G. (BVT) eigentlich hatte: als Beschuldigte oder als Zeugin?

G. S. (EGS): Wir wussten, dass sie Zeugin ist.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Das wussten Sie?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Okay. – Welche Informationen hatten Sie über die betroffene Person beziehungsweise den Sachverhalt? Und Sie wussten also auch, dass die Frau S. G. (BVT) die Leiterin des Extremismusreferats ist?

G. S. (EGS): Am Anfang wussten wir nur, dass sie Zeugin ist, und später, als wir dann im betreffenden Referat waren, hat man natürlich mitgekriegt, dass sie die Leiterin des Extremismusreferats ist.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Welche Informationen hatten Sie zur Gefahrenlage, oder anders gesagt: Wurde nach Dienstwaffen oder Ähnlichem gefragt von BVT-Mitarbeitern im Extremismusreferat?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Das heißt also, der Umstand, dass die Betroffenen selbst auch Exekutivkräfte waren, wurde im Vorfeld thematisiert?

G. S. (EGS): Ja, selbstverständlich, ja.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Dann darf ich Sie noch zu Fotodokumenten fragen: Da sind wir dann auf Seite 15 beziehungsweise gehen wir weiter zum Dokument 1039. Da geht es um die Fotodokumentation, und ich darf Ihnen zwei ausgewählte Fotos aus einer umfangreichen Fotodokumentation - - Darf ich Sie darauf ansprechen - - (Der Auskunftsperson werden Schriftstücke vorgelegt.)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus-Uwe Feichtinger: Herr Abgeordneter, Sie haben 20 Sekunden Restzeit in der ersten Fragerunde.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ja, aber ich warte schon - - Ach so, 20 Sekunden!

Wie viele Fotos - -? Sie haben einmal gesagt, dass zwei Fotos am Anfang gemacht wurden. Haben Sie später auch noch Fotos gemacht, oder wurden von anderen Personen im Büro Fotos gemacht?

G. S. (EGS): Also von uns, von mir, oder von meiner Gruppe, die im Büro anwesend war, wurden nur Übersichtsaufnahmen vom Büro gemacht und dann diese Einzelaufnahmen, die einzelnen Schauplätze. Die Sicherstellungen wurden fotografiert, und sonst wurden von uns keine weiteren Fotos angelegt.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Das vorgelegte Foto stammt von Ihnen?

G. S. (EGS): Welches? Welches von denen?

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ah, da müssen wir jetzt kurz schauen, denn das ist ja auch die Frage, ob darauf sozusagen die Überwurfspolizeiweste zu sehen ist. Eigentlich ist es das Foto auf Seite 11.

G. S. (EGS): Ja.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus-Uwe Feichtinger: Wir sind über der Zeit, Kollege Prinz.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Seite 665 ist sozusagen vergrößert dargestellt. Ob dieses Foto von Ihnen ist, wo die Gesichter nicht erkennbar sind?

G. S. (EGS): Also, von mir persönlich nicht.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Okay. – Alles Weitere in der zweiten Runde. –Danke.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Herr Bezirksinspektor, eine Frage zur Vorbesprechung der Hausdurchsuchung am 27.2.: Sie haben gesagt, alle Dienstführenden waren anwesend, und Herr Oberst Preiszler und Herr W. R. (EGS) sind beigezogen worden, ist das richtig?

G. S. (EGS): Das ist richtig, ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ist richtig. – Und Herr W. R. (EGS), haben Sie vorher gesagt, hat Ihnen anhand einer Google-Maps-Karte gezeigt, wo sich das Extremismusbüro, IKT-Büro, diese Abteilungen befinden, ist das richtig?

G. S. (EGS): Ist richtig, ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, er hat Ihnen im Wesentlichen diese Lokalkenntnis verschafft, welche Abteilungen dort durchsucht werden sollen.

G. S. (EGS): Ja, genau.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Der hat Ihnen gesagt, dass dort die Durchsuchung stattfinden soll. – Ich lege dazu das Dokument 1077, Seite 156 und folgend vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das sind Luftbildaufnahmen. Ist das jenes Luftbild, jene Google Maps, wie Sie sagen, mit dem gearbeitet worden ist, wo Sie dieses Brainstorming durchgeführt haben?

G. S. (EGS): Ja, es schaut sehr ähnlich aus – oder genauso aus.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Und da hat Ihnen Herr W. R. (EGS) dann gesagt, Sie müssen – oder wer immer muss – zum Beispiel im Extremismusbüro die Durchsuchung durchführen.

G. S. (EGS): Ja, er hat uns halt das Gebäude beschrieben und hat halt quasi - -, dieser Erker, dieses Stiegenhaus und dann links weg zweiter Stock ist das – und so ist das halt beschrieben worden.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Okay, also einen Plan direkt hat es nicht gegeben.

G. S. (EGS): Nein.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Dann möchte ich Sie zu dieser Vorbesprechung am 28.2. fragen. (Auskunftsperson G. S. (EGS): Ja!) Sie haben gesagt, da waren Staatsanwälte anwesend: Wer von den Staatsanwälten und wie viele waren dort anwesend?

G. S. (EGS): Also die leitende Staatsanwältin war anwesend, die Frau Schmudermayer war anwesend, und was ich mich erinnern kann, waren auch alle anderen Staatsanwälte, die auch an den umliegenden Örtlichkeiten waren, anwesend. Ob es jetzt genau fünf oder sechs Staatsanwälte waren, kann ich jetzt nicht mehr genau sagen, aber meiner Erinnerung nach waren alle Staatsanwälte anwesend.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Und am 27. waren alle Dienstführenden der EGS anwesend und am 28. dann alle betroffenen Beamten, die dort eingesetzt worden sind?

G. S. (EGS): Nein, bei der Besprechung in der Früh am 28. waren ebenfalls nur die dienstführenden Beamten der EGS anwesend, inklusive der Staatsanwälte.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Aha, und Sie haben dort dann Aufträge bekommen?

G. S. (EGS): Genau.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Und diese haben Sie Ihrer Gruppe oder wem auch immer weitergegeben?

G. S. (EGS): Genau, ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, Sie hatten schon gewusst, im Extremismusbereich werden Sie durchsuchen, und das war auch der Auftrag dann an Ihre Gruppe, oder?

G. S. (EGS): Na die Einteilung wurde gruppenmäßig vorgenommen. Man hat gesagt, diese Gruppe fährt an diese Adresse, diese Gruppe an diese Adresse, und für das Hauptgebäude BVT waren zwei Gruppen vorgesehen, und diesen zwei Gruppen wurde mitgeteilt, dass wir fürs BVT, also fürs Hauptgebäude, zuständig sind und wer dann wo ungefähr in welches Referat muss, aber wo welches Büro genau war, das haben wir bis zum Schluss nicht gewusst.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Aber Sie haben schon gewusst - - Für mich zum Verständnis: Sie haben gesagt, das BVT wird geflutet. Jetzt stelle ich mir das so vor: Da laufen alle in einem Pulk irgendwohin, und jetzt kann es ja sein, dass alle auf einer Stelle sind und auf der anderen Stelle gar niemand, nicht? Also muss man schon konkret einteilen, wer sich zu welchem Gebäude zu begeben hat, ja?

G. S. (EGS): Nein, muss man nicht. Das funktioniert taktisch. Das ist eine Vorgehensweise, wenn man einen Raum quasi flutet, dann - - So wie Sie sagen: Man geht in einem Pulk hinein, jetzt biegen die ersten vier, fünf Leute links ab, dann weiß ich, ein sechster braucht da jetzt nicht nachzugehen, und der geht dann schon weiter zum nächsten Stock. Und so verteilt man sich quasi auf alle Räumlichkeiten.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Jetzt würde mich interessieren: Wer hat Ihnen den Befehl oder die Weisung gegeben – verzeihen Sie, die Weisung gegeben –, dass Sie der Leiter in diesem Extremismusbüro sein sollen?

G. S. (EGS): Das war mein Vorgesetzter, der Kollege Huber.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Der Kollege Huber hat Ihnen das über Funk mitgeteilt?

G. S. (EGS): Ja, über Funk, ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, er hat gewusst, dass Sie in diesem Gebäude sind?

G. S. (EGS): Der Herr Kollege Huber hat gewusst - - weil wir waren nur in diesem Gebäude. Wir waren ja sonst nirgends im BVT, außer in diesem einen Gebäude. (Abg. Androsch: Ja!) Und der hat gewusst, dass wir dort sind. Er hat über Funk nachgefragt, welche Dienstführenden momentan keine Aufgabe haben. Da war ich eben dabei und dann noch der Kollege D. S. (EGS). Und dann wurden uns die Büros zugewiesen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Diese vier Mitarbeiter oder Beamten, die noch mit Ihnen in diesem Büro waren, ist das ein Teil Ihrer Gruppe?

G. S. (EGS): Negativ, das war vermischt, mehrere Gruppen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Und wer waren diese?

G. S. (EGS): Das war der Kollege Reischenböck (phonetisch) aus meiner Gruppe, der Kollege List (phonetisch) ebenfalls aus meiner Gruppe, dann der Kollege Baar (phonetisch), der ist aus einer Suchtgiftgruppe, und der Kollege Wohlfahrt (phonetisch), ebenfalls aus einer Suchtgiftgruppe.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Und die sind rein zufällig dort gewesen?

G. S. (EGS): Genau, das hat sich durchmischt. Und die waren rein zufällig dort anwesend, ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ihnen ist ja heute schon der Aktenvermerk durch den Verfahrensrichter vorgelegt worden. In diesem Aktenvermerk kommen nirgends diese Namen vor, die mit Ihnen in diesem Büro die Durchsuchung durchgeführt haben. Üblicherweise dokumentiert man ja, wer mit dabei war. Darf ich Sie fragen, warum Sie das nicht gemacht haben?

G. S. (EGS): Weil ich für dieses Büro als Dienstführender verantwortlich war und somit für mich kein Grund da war, dass ich die anderen vier Kollegen auch reinschreibe.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, es gibt für Sie keinen Grund zu dokumentieren, dass noch vier Kollegen dort und welche diese waren, gegebenenfalls als Zeugen, auch für die Staatsanwaltschaft dann in einem Verfahren oder so?

G. S. (EGS): Wie gesagt, ich war an diesem Tag für das Büro verantwortlich, und deswegen habe ich auch nur meinen Namen reingeschrieben.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Dann darf ich Sie fragen: Sie haben gesagt, es hat eine Schulung für den Untersuchungsausschuss von der Siak gegeben. Mich würde interessieren: Wer hat an dieser Schulung teilgenommen?

G. S. (EGS): Alle Kollegen der EGS, die zum Untersuchungsausschuss geladen sind.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, es war keine generelle Schulung der Siak, sondern es war eine punktuelle Schulung für die, die betroffen sind.

G. S. (EGS): Es war eine punktuelle Schulung für die, die betroffen sind.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Und wer hat diese Schulung durchgeführt?

G. S. (EGS): Das war der Kollege Wolf von der Siak.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich möchte Sie dann noch fragen: Sie haben Datenträger sichergestellt?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, die Datenträger, die Sie vorgefunden haben, haben Sie die in einem Raum gestapelt, oder haben Sie die irgendwo deponiert, oder wie ist das vor sich gegangen? Können Sie uns das beschreiben?

G. S. (EGS): Ja, diese ganzen Örtlichkeiten dort waren, wie man auch auf den Übersichtsfotos sieht, relativ voll und relativ beengt. Deswegen haben wir die Datenträger gesammelt und vorübergehend bis zum Eintreffen der IT-Techniker am Gang vor dem Büro abgestellt.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Am Gang? Also alle Datenträger aus dem Büro hinaus und am Gang vor dem Büro gesammelt?

G. S. (EGS): Gesammelt, ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wer war dann bei den Datenträgern, bis die gekommen sind?

G. S. (EGS): Einer von den vier Leuten, also immer abwechselnd natürlich. Aber es war immer jemand anwesend und hat auf die Datenträger geschaut.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Als diese dann von den IT-Experten gesichtet worden sind, haben Sie die wieder gestapelt, oder was ist dann damit passiert?

G. S. (EGS): Der IT-Techniker hat sich es angeschaut und gesagt, das kann er jetzt vor Ort nicht auslesen, weil er die nötigen Geräte nicht mithat. Daraufhin wurden die Datenträger in Kartons verpackt und zum Abtransport hergerichtet, weil der IT-Techniker gesagt hat, er nimmt es mit zur Staatsanwaltschaft.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, Sie haben sie gleich, nachdem er sie gesichtet hat, immer in Kartons verpackt?

G. S. (EGS): Genau.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich darf Dokument 1077 vorlegen, Seite 15, das ist ein Foto. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist ein Bild, auf dem man die Datenträger gestapelt sieht. Darf ich Sie dazu fragen: Sind das jene Datenträger, die vorher von dem IT-Techniker gesichtet worden sind?

G. S. (EGS): Also, ob er zum Zeitpunkt des Fotos schon gesichtet hat oder nicht - - Aber das sind die Datenträger, die dem IT-Techniker vorgelegt wurden oder die er schon gesichtet hat, ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie haben gesagt, die wurden in Kartons verpackt, nachdem der IT-Techniker sie gesichtet hat, damit er sie mitnehmen kann. Das heißt, der IT-Techniker hat sie dann zur Staatsanwaltschaft verbracht. Ist das richtig?

G. S. (EGS): Negativ. Sie wurden in Kartons verpackt, nachdem der IT-Techniker sie gesichtet hat. Anschließend wurden sie von unseren Leuten im Beisein der Staatsanwältin zur Staatsanwaltschaft verbracht.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Also das heißt, beim Verbringen war die Staatsanwältin dabei?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Hat die Staatsanwältin diese Datenträger und diese Unterlagen im Büro S. G. (BVT) auch gesichtet?

G. S. (EGS): Nein, hat sie nicht. Dafür war nur der IT-Techniker da.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich möchte Ihnen - - Das heißt, eigentlich vor Ort war schon die Staatsanwältin – nur für mich zur Information – dabei, als das runtergetragen worden ist. Die ist zu Ihnen ins Auto gestiegen und ist mitgefahren und hat das in die Staatsanwaltschaft gebracht. Ist das richtig?

G. S. (EGS): Genau. Ja, so war es.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Okay. Also die war bei Ihnen im Auto anwesend.

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich möchte Ihnen das Dokument 1270 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist das Sicherstellungsprotokoll. Sie haben gesagt, Sie haben das Sicherstellungsprotokoll angefertigt. Ist das richtig?

G. S. (EGS): Ist korrekt, ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Auf Seite - - Auf dem Deckblatt der ersten Seite dieses Sicherstellungsprotokolls ist eine Dienstnummer vermerkt, als anwesender Beamter. Sind das Sie?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das sind Sie. – Dann stellt sich dort die Frage: Weitere anwesende Personen – warum ist dort nichts eingetragen?

G. S. (EGS): Kann ich jetzt nicht mehr sagen. Es waren weitere Personen anwesend. Warum wir nichts eingetragen haben, kann ich jetzt echt nicht sagen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Aber es ist doch üblich, dass eingetragen wird, wer bei der Sicherstellung anwesend ist.

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Dann hätte ich eine Frage: Und zwar auf der - - Beim Sicherstellungsprotokoll gibt es auf einer Seite auch die Unterschrift von der Frau S. G. (BVT) und von Ihnen, dass die Gegenstände praktisch dokumentiert sind. Ist das richtig?

G. S. (EGS): Ja, ist korrekt.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Für mich stellt sich die Frage: Wann haben Sie diese Gegenstände an die Staatsanwaltschaft übergeben?

G. S. (EGS): Die Gegenstände wurden gemeinsam mit der Frau S. G. (BVT) durchgegangen. Dann wurde das Sicherstellungprotokoll im Beisein der Frau S. G. (BVT) ausgefüllt, von mir unterfertigt, von ihr unterfertigt. Anschließend kamen die Sicherstellungen so, wie sie - - Sie waren in einer Schachtel drinnen. Diese Schachteln wurden vor Augen der Frau S. G. (BVT) verschlossen und kamen dann zu der Frau Staatsanwältin, also wurden dann vom zweiten Stock in den IKT-Bereich getragen, wo die Frau Staatsanwältin anwesend war, und dort bis zum Abtransport gelagert.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, Sie haben schon im BVT der Staatsanwältin die Dokumente, die Sie beschlagnahmt haben, plus die Datenträger übergeben?

G. S. (EGS): Alles in einer Schachtel schon zu ihr in den IKT-Bereich gestellt, ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Dann möchte ich Sie fragen: Es ist ja besonders wichtig, dass man sich von der Staatsanwältin bestätigen lässt, dass diese Datenträger zu diesem Zeitpunkt übergeben worden sind. Ich finde auf diesem Formular aber keine Unterschrift der Staatsanwältin. Warum ist das so?

G. S. (EGS): Dieses Formular wurde in Kopie mit den Sicherstellungen mitgegeben und nur von der Betroffenen und von mir unterzeichnet, und das ist bei uns auch normale Vorgehensweise, dass wir das von der Frau Staatsanwältin gegenzeichnen lassen, sobald ich es ihr übergebe, das - -

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, wenn Sie Hausdurchsuchungen durchführen und Beschlagnahmen vorliegen, und Sie übergeben das der Staatsanwaltschaft, ist es nicht unüblich, dass Sie das bestätigt bekommen?

G. S. (EGS): Bei uns ist normal die Vorgehensweise so: Wenn wir etwas sicherstellen und das dann, so wie in diesem Fall, übergeben, dass wir selber gar nicht mehr übergeben, weil die Sicherstellungen kommen - - werden von anderen, also nicht von uns selber, von uns direkt zu Gericht verbracht, und das Gericht bestätigt dann die Übernahme.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Bei den Dokumenten, die Sie durchgesehen haben, wo Sie nach E-Mails des Herrn Zöhrer gesucht haben, haben Sie auch andere außer E-Mails Zöhrer mitgenommen?

G. S. (EGS): Also: Suche war nur nach Zöhrer. Dass auf den E-Mails außer Zöhrer vielleicht andere Namen auch draufstehen – möglich, aber die Suche war nach E-Mails von Herrn Zöhrer.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Aber Sie können ausschließen, dass es irgendein Dokument gegeben hat oder einen E-Mail-Ausdruck, wo nicht Zöhrer draufgestanden ist, dass das auch mitgenommen worden ist?

G. S. (EGS): Ausschließen kann ich es nicht, weil wir zu fünft gesucht haben und ich nur einer von den fünf bin. Was die anderen auf die Seite gelegt haben - - Die hatten die gleiche Weisung wie ich. Aber ob da jetzt ein anderer Name auftaucht oder nicht, das kann ich nicht wissen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wie sind die einzelnen E-Mails dokumentiert worden?

G. S. (EGS): Die einzelnen E-Mails sind nur mit diesen „397 Seiten div. E-Mail Schriftverkehr“ dokumentiert worden.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, da hat es keine – für mein Verständnis  – Blatt 1, Blatt 2, Blatt 3 - -

G. S. (EGS): Nein.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Hat es nicht gegeben. Das heißt, keine durchlaufende Nummerierung.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 30 Sekunden noch in der ersten Fragerunde.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Dann möchte ich Sie noch einmal fragen: Zuerst hatten Sie die Weisung bekommen, nach Datenträgern zu suchen?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wer hat Ihnen diese Weisung gegeben?

G. S. (EGS): Ebenfalls über meinen Vorgesetzten, den Herrn König, der eben bei der Frau Staatsanwältin anwesend war, kam die Weisung über Telefon vom Herrn König, der die Weisung von der Frau Staatsanwältin bekommen hat.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, Sie haben einmal vom Herrn König die Weisung bekommen, Datenträger zu suchen und dann vom Herrn Huber, haben Sie, glaube ich, gesagt?

G. S. (EGS): Vom Herrn Huber war der Auftrag, dass ich das jeweilige Büro nehmen soll.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Von wem haben Sie den Auftrag bekommen, nach E-Mails von Zöhrer zu suchen?

G. S. (EGS): Ebenfalls vom Kollegen König, der ihn wieder von der Staatsanwältin bekommen hat. Der Kollege König war an dem Tag abgestellt, das heißt bei uns zbV, zur besonderen Verwendung. Er war immer, die ganze Zeit neben der Frau Staatsanwältin. Dadurch, dass wir mit der Frau Staatsanwältin nicht direkt verbunden waren, war er für uns quasi die Schnittstelle zur Frau Staatsanwältin.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Also die Staatsanwältin hat nie die Datenträger beziehungsweise Dokumente vor Ort gesichtet und als sie anwesend war, war das nur kurz zu einem Gespräch mit der Frau S. G. (BVT)? Ist das richtig? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Ist richtig, ja!) – Danke.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte bei diesem Fragenkomplex bleiben. Habe ich das richtig verstanden, die Aufträge, die Information darüber, was sichergestellt wird, wonach gesucht wird, was Sie in diesen Büros sicherstellen sollen oder wonach Sie suchen sollen, diese Aufträge kamen immer über die Staatsanwaltschaft? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Ist korrekt, ja!)

Können Sie ausschließen, dass Sie oder Kollegen von Ihnen, über die Sie vielleicht Wahrnehmungen haben, irgendetwas selbständig gesucht hätten?

G. S. (EGS): Also für mein Büro kann ich es ausschließen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Haben Sie schon öfter an Hausdurchsuchen teilgenommen? Wie oft macht die EGS eigentlich Hausdurchsuchungen im Schnitt? Sind das zehn, sind das 20? Wie kann ich mir das vorstellen?

G. S. (EGS): Ich würde sagen, so um die 15. (Abg. Jenewein: Wo Sie selbst dabei waren?) Wo ich selbst dabei bin, ja.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wenn Sie sich jetzt an die letzten 15 Hausdurchsuchungen zurückerinnern, haben die sich in Bezug auf den Ablauf der Hausdurchsuchung groß unterschieden, oder war in diesem Fall etwas völlig anders?

G. S. (EGS): Es war in diesem Fall anders, dass wir normalerweise Hausdurchsuchungen ad hoc machen. Im Zuge einer Amtshandlung kommt es da zu einer Festnahme und dann machst du eine Hausdurchsuchung. Da ist meistens kein Staatsanwalt dabei, du machst es aus Eigenem. Dieses Mal war es aber eben im Zusammenhang mit einer Staatsanwältin. Es war auch die Größe der Hausdurchsuchung für uns eher unüblich.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): In welchen Adjustierungen finden solche Hausdurchsuchungen normalerweise statt? Sind Sie da manchmal uniformiert? Sind Sie da immer in Zivil? Wie kann man Sie als Polizist überhaupt erkennen?

G. S. (EGS): Also grundsätzlich sind wir bei den Hausdurchsuchungen immer in Zivil und dann je nach Gefährdungsgrad der Hausdurchsuchung mit Überwurfweste oder mit schwerer Schutzweste. Alle diese Westen sind mit vier bis fünf „Polizei“-Aufschriften gekennzeichnet.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte noch einmal zu Ihrer Tätigkeit vom 28.2. zurückkommen. Die Frau Kollegin hat uns da ja dankenswerterweise wunderschön färbig ausgedruckte Fotos vorgelegt, die Ihnen ja auch vorliegen. Wenn ich mir diese Fotos hier anschaue, dann macht es einen relativ – wie soll ich sagen? – unaufgeräumten Eindruck. Wann wurden diese Fotos aufgenommen?

G. S. (EGS): Diese Fotos wurden ganz am Anfang der Hausdurchsuchung aufgenommen. Also das Chaos ist nicht von uns, sondern das war schon so.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das wollte ich fragen, ob das Chaos von Ihnen war oder nicht. Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang das Dokument 1071 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich ersuche Sie, die Seite 192 aufzuschlagen.

Ich möchte das deshalb vorlegen, weil wir über die mediale Berichterstattung von chaotischen Zuständen bei der Hausdurchsuchung gehört und gelesen haben. Jetzt würde ich Sie bitte ganz kurz um eine persönliche Einschätzung bitten, wie die Hausdurchsuchung an sich abgelaufen ist. War die Hausdurchsuchung chaotisch, oder war der Umstand, den Sie vorgefunden haben, chaotisch – und dann möchte ich noch einmal auf dieses Dokument zurückkommen –?

G. S. (EGS): Wie gesagt, ich kann nur für mein Büro reden. Ich war schon bei einigen Hausdurchsuchungen dabei und so ein Chaos wie in diesem Büro habe ich noch nie erlebt.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wie erklären Sie sich, dass es dann zu einer medialen Darstellung kommt, wonach diese Hausdurchsuchung chaotisch abgelaufen wäre?

G. S. (EGS): Das kann ich mir nicht erklären.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wenn man hier auf der Seite 192 die Feststellung der Staatsanwältin Vrabl-Sanda liest, stellt sie fest in diesem E-Mail: „Es ging ausschließlich um Klarstellung für Dich, dass nicht die Amtshandlung sondern die vorgefundene Situation als ‚chaotischʼ beschrieben wurde.“ Können Sie dieser Aussage beipflichten?

G. S. (EGS): Wie gesagt, nur für mein Büro, ja, auf alle Fälle.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie haben eingangs in Ihrem Statement gesagt, das Büro war „dementsprechend bestückt“. War das ein Hinweis darauf, dass dieses Büro vielleicht nicht unbedingt im organisiertesten Zustand war? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Ja!)

Dann habe ich noch eine Frage zum Ablauf der Hausdurchsuchung. War, und wenn ja, wie oft und wie lange war der Herr Preiszler in dem Büro, in dem Sie waren? Und wenn er da war, hat er selbst irgendetwas gesucht oder dort irgendwelche Datenträger sichergestellt?

G. S. (EGS): Der Herr Oberst Preiszler war kein einziges Mal bei mir im Büro, also in dem Büro, wo ich war.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Also der Herr Preiszler war nie bei der Frau S. G. (BVT) im Büro? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Ja, genau!) Danke für diese Feststellung, denn auch das ist etwas, das medial immer wieder kolportiert wird.

Ich würde Sie noch trotzdem ganz kurz um eine Beschreibung bitten. Diese Fotos liegen uns jetzt vor und wir sind ja in einer medienöffentlichen Sitzung. Können Sie uns vielleicht ganz kurz beschreiben, wie dieses Büro ausgeschaut hat? Wie groß ist das? Wo war das Papier? Wo waren die Akten? Wo waren die Datenträger? Wo haben Sie die sichergestellt? Vielleicht könnten Sie es ein bisschen plastisch vorstellen, damit sich ein Zuhörer eine Vorstellung davon macht, welche Situation da vor Ort war.

G. S. (EGS): Das Büro war, jetzt sage ich einmal, ein normales Standardbüro für eine Person. Es war ein Schreibtisch drin, es war ein Metallschrank in der Ecke und hinter dem Schreibtisch war ein Aktenschrank. Es war eine kleine Bettbank im Büro. Und wurscht, wo man hingeschaut hat, das Büro war überall voller Akte. Am Schreibtisch sind Akte gelegen, auf der Bettbank war alles voller Akte. Es war jegliche Ablage, die in diesem Büro war, ob das jetzt ein Bücherregal war oder sonst etwas, alles voller Akte. Wie gesagt, die Datenträger sind unter diversesten Aktenteilen gelegen, teilweise sind Akte am Boden gestapelt worden. Es war also, wie gesagt, alles voller Akte und alles chaotisch.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Hatten Sie den Eindruck, dass diese Akten sortiert waren? War für Sie, da Sie ja durchgeschaut haben, ob da irgendwelche E-Mails mit dem Stichwort Zöhrer dabei waren, da ein System erkennbar? War das zusammenhängend, war das nicht zusammenhängend?

G. S. (EGS): Also für mich war kein System erkennbar.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Für Sie war kein System erkennbar.

Was die Datenträger betrifft, die dort sichergestellt waren: Waren die beschriftet? War da auf den ersten Blick erkennbar, was auf diesen Datenträgern drauf ist?

G. S. (EGS): Der Großteil der Datenträger beschriftet, was mit teilweise - - Ich weiß jetzt nicht mehr genau, was draufgeschrieben war, aber es war beschriftet. Es waren auch Musik-CDs dabei und alles Mögliche. Es war also immer wieder zumindest zu erkennen, was drauf gestanden ist.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wer hat im Endeffekt entschieden – vielleicht können Sie das noch einmal wiederholen, damit wir das noch einmal von Ihnen hören –, was von diesen Datenträgern alles mitgenommen wird?

G. S. (EGS): Der IT-Techniker der Staatsanwaltschaft.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich habe in dieser Runde keine weiteren Fragen mehr.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Wir kommen in die zweite Fragerunde.

Als Erste ist Frau Dr. Krisper zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe die Fotos vorgelegt, weil sie für mich für eine andere Logik sprechen. Es sei dahingestellt, ob Sie die Fotos wirklich am Anfang der HD gemacht haben oder, wie es im Gedächtnisprotokoll von der Frau S. G. (BVT) heißt: „Zu einem späteren Zeitpunkt machte ein EGS-Beamter Überblicksaufnahmen des Büros, was üblicherweise vor Beginn stattfindet.“

Meine Frage ist nämlich: Wenn es Ihnen darum ging, den Zustand des Büros objektiv aufzuzeigen, warum haben Sie dann Fotos gemacht wie zum Beispiel das vierte, ein Foto von der Plakette, die außen am Gang oben beim Büroeingang ist von jemandem, wo eben zwei Witzplakate sind: „Born to chill“ und „Arbeit nervt“?

Ich habe aufgrund der Logik dieser Fotos, auch aufgrund des nächsten, auf dem eine alkoholische Flasche in einem Schrank abgebildet ist, eher das Gefühl, dass hier ganz bewusst diffamierende Fotos aufgenommen wurden. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Ich frage daher: Warum haben Sie gerade diese Fotos gemacht: „Born to chill“, „Arbeit nervt“?

G. S. (EGS): Das Foto, das Sie ansprechen, ist das Foto des Namensschilds der Tür.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist kein Namensschild, das sagt sonst nichts aus.

G. S. (EGS): Ja, aber das sollte eigentlich das Namensschild der Tür sein beziehungsweise sollte hier die Büronummer draufstehen. Das war eigentlich das Anfangsfoto von der ganzen Hausdurchsuchung, weil man ein Übersichtsfoto vom Eingang macht, und das war der Eingangsbereich.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Der Inhalt ist aber entsprechend, weil ja kein Name dort ist, ein anderer und dementsprechend kann das Foto nur etwas anderes transportieren.

Ich frage mich auch, warum Sie gerade die DVD „Fotos Ulrichsberg 2015“ aufgenommen haben.

G. S. (EGS): Da bei dieser DVD die Frau S. G. (BVT) darauf hingewiesen hat, dass es sich hier um Falldaten handelt, wurde diese DVD extra fotografiert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das bringt mit zu folgender Frage: Wir haben vorhin  gehört, dass laut Tagebuch die Staatsanwältin explizit auch aufgeschrieben hat, dass keine Falldaten, keine Fallakten mitzunehmen sind. (Auskunftsperson G. S. (EGS): Falldaten bezogen auf Schriftverkehr, aber sehr wohl alle elektronischen Datenträger!) – Das wäre meine Frage gewesen, vielen Dank.

Ich möchte eine Liste vorlegen, nämlich jene aller Datenträger, die sichergestellt wurden. Diese finden sich nämlich in einer Zeugenvernehmung von Frau S. G. (BVT), wo sie mit der Staatsanwältin eben die Daten, die CDs durchgeht, um zu besprechen, ob sie sie zurückbekommt oder nicht. Da finden sich viele aktuelle Fallbeweismittel und Sonstiges zu Ihrer Durchsicht.

Das bringt mich zur Frage: Sie haben von den Weisungen der Staatsanwältin über den Kollegen König erfahren? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Ist korrekt, ja!) Das heißt, die Weisung, dass alle elektronischen Daten mitzunehmen sind, gibt es nur mündlich über den Kollegen König? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Ist korrekt, ja!) Und wir finden sie nirgends schriftlich, denn im Gegensatz zu dieser Weisung findet sich die Weisung, keine Fallakten mitzunehmen et cetera, wie zitiert vom Kollegen, im Tagebuch der Staatsanwältin. Das heißt, wir haben hier nichts Schriftliches, außer dass Sie das sagen und dass diese Weisung mündlich gegeben wurde? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Ja, es gibt nichts Schriftliches dazu!)

Ich habe noch eine Frage zu der Schulung. Wer hat die Siak kontaktiert, um diese Schulung in Anspruch nehmen können? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Der Kollege Huber!) – Bitte? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Der Kollege Huber!) Wurde er von jemandem gebeten?

G. S. (EGS): Weiß ich nicht. Kollege Huber hat mit der Siak Kontakt aufgenommen und uns mitgeteilt, dass jemand von der Siak kommen und uns ein Vernehmungsseminar, so heißt das, zuteilkommen lassen wird.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): War Herr Zöhrer bei dieser Schulung auch dabei? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Nein!) Gut.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 17 Sekunden noch in dieser Runde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie haben vorhin gesagt, dass Sie auch selbstverständlich Überstunden aufzeichnen und Streifenberichte angefertigt haben. Gibt es Streifenberichte zur Hausdurchsuchung auch?

G. S. (EGS): In einem Streifenbericht steht nur die allgemeine Tätigkeit drinnen und an dem besagten Tag ist wie an jedem Tag ein Streifenbericht angefertigt worden.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Das heißt, Sie gehen davon aus, dass es auch am Tag der Hausdurchsuchung Streifenberichte gibt? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Ja!)

Sind Ihnen, außer natürlich die Aktenvermerke, die Sie selbst angefertigt haben, auch andere Aktenvermerke bekannt – oder Unterlagen, die Ihre Kollegen angefertigt haben?

G. S. (EGS): Nein. Jeder hat seinen Aktenvermerk oder Amtsvermerk geschrieben. Dann wurden alle Amtsvermerke gesammelt, bei unserem Leiter, dem Kollegen Huber abgegeben und er hat die weitere Verwaltung. Ich habe nur meinen eigenen Amtsvermerk gesehen und sonst keinen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Zu den Aktenvermerken: Ist Ihnen bekannt, dass es da auch andere Aktenvermerke gibt als jene, in denen es um die Sicherstellung gegangen ist? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Nein!)

Noch einmal zur Schulung: Sie haben gesagt, sie wurde von Ihrem Kollegen Huber initiiert. (Auskunftsperson G. S. (EGS): Ja!) Sind das Regelschulungen oder ist das gerade speziell wirklich für diesen Untersuchungsausschuss?

G. S. (EGS): Das sind Regelschulungen. Diese Art von Schulung bekommt jeder Exekutivbedienstete im Zuge der Grundausbildung, im Zuge von weiterbildenden Ausbildungen à la Kriminaldienst bekommt man diese Schulung noch einmal und uns wurde diese Schulung eben noch einmal zur Auffrischung quasi angeboten.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wer war denn aller dabei?

G. S. (EGS): Alle, die zum Untersuchungsausschuss müssen (Abg. Zadić: Ja!) von der EGS, und zwei Vortragende, wobei Kollege Wolf einer der Vortragenden war. Wie der zweite Vortragende geheißen hat, kann ich mich nicht mehr erinnern.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Kollege Wolf ist von der Siak? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Kollege Wolf ist von der Siak, ja!) Der andere Kollege auch?

G. S. (EGS): Der andere Kollege war, soweit ich weiß, vom BZ Traiskirchen, also vom Bildungszentrum Traiskirchen, ist dort normalerweise hauptberuflicher Lehrer und hat den Kollegen Wolf beim Vortragen unterstützt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie bei der Einsatzbesprechung am 27. Februar den Eindruck hatten, dass Preiszler nicht weiß, wie es im BVT ausschaut (Auskunftsperson G. S. (EGS): Ist korrekt, ja!), sonst hätten Sie Herrn W. R. (EGS) nicht hinzugezogen? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Ist korrekt, ja!)

Wie erklären Sie sich eigentlich, dass Herr  D. S. (EGS) bei seiner Befragung vor zwei Wochen genau die gleiche Aussage gegeben hat, wirklich fast wortgleich? (Ruf: Weil es stimmt!) Ich kann ihn auch gerne zitieren, das ist auf der Seite 32. (Der Auskunftsperson sowie mehreren Ausschussmitgliedern wird je ein Exemplar des Stenographischen Protokolls der 4. Sitzung des UsA BVT vom 4. September 2018 vorgelegt.) Das ist auf der Seite 32: „Ich kann nur noch einmal sagen: sonst hätten wir den Kollegen W. R. (EGS) nicht dazugeholt.“

Haben Sie das abgesprochen?

G. S. (EGS): Wie gesagt, das war meine Wahrnehmung. Ich kann über meine Wahrnehmung reden. Das war an dem Tag einfach so.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vielen Dank.

Sie haben vom Kollegen Huber den Auftrag bekommen, in das Büro von Frau S. G. (BVT) zu fahren beziehungsweise zu gehen? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Ist korrekt, ja!) Herr Preiszler hat keine Befehle ausgeteilt an dem Tag, oder - -

G. S. (EGS): Herr Preiszler war an dem Tag Einsatzleiter und Herr Huber als eigentlicher EGS-Leiter ist der Koordinator des Einsatzes gewesen. Er hat über Funk die Befehle verteilt. (Abg. Zadić: Herr Preiszler nicht?) – Herr Preiszler hat nicht einmal einen Funk mitgehabt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wie erklären Sie sich dann, dass Herr D. S. (EGS) seinen Befehl vom Herrn Preiszler selbst bekommen hat? (Die Abgeordnete blättert in ihren Unterlagen.) Wir sagen Ihnen auch gleich, wo das zu finden ist. Das ist auf der Seite 18. (Die Auskunftsperson blättert in Unterlagen.) Soll ich die Frage wiederholen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson sowie mit dem Verfahrensanwalt. – Abg. Krainer: Keine Gespräche mit der Auskunftsperson! Das ist nicht Ihre ...!)

G. S. (EGS): Wie gesagt, es ist wieder das Gleiche wie zuerst. Das ist meine Wahrnehmung. Ich habe die Weisung vom Herrn Huber bekommen. Wenn der Herr D. S. (EGS) etwas anderes sieht, dann kann ich dazu nichts sagen. Meine Wahrnehmung war: Ich habe meine Weisung vom Huber bekommen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie haben mir aber vorhin erklärt, dass der Herr Oberst Preiszler an dem Tag auch keinen Funk mitgehabt hat, das heißt auch keine Befehle austeilen konnte; er hat sich eher zurückgehalten, während Ihr Kollege Huber die Anordnungen verteilt hat. War es Huber oder war es Preiszler oder - -?

G. S. (EGS): Von zurückgehalten habe ich nichts gesagt. Der Herr Huber hat den Funk mitgehabt und hat über Funk die Befehle ausgegeben. Der Herr Oberst Preiszler hat an diesem Tag meines Wissens keinen Funk mitgehabt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie eigentlich gemeinsam mit Ihren Kollegen bei den Besprechungen zusammen im Büro bei den Kaffees besprochen, dass es wichtig wäre, den Oberst Preiszler zu schützen? (Auskunftsperson G. S. (EGS): Nein!) Das kommt mir vor. Vielen Dank.

Vielleicht nur noch ein letzte Frage: Den Auftrag von Huber haben Sie über das Telefon oder über Funk bekommen?

G. S. (EGS): Über Funk.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Mit König haben Sie per Telefon gesprochen. Der König hat Ihnen - -

G. S. (EGS): Herr König war genauso über Funk erreichbar, nur zu diesem Zeitpunkt, das war eben am Anfang und gegen Mitte/Ende der Hausdurchsuchung, habe ich dann mit Herrn König telefonisch Kontakt - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wer hat Ihnen noch einmal den Auftrag gegeben, nach Zöhrer zu suchen?

G. S. (EGS): Das ist von Herrn König gekommen, der zbV für die Staatsanwältin war.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Über das Telefon oder über Funk?

G. S. (EGS): Über Telefon.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Sie haben noch 20 Sekunden in der zweiten Runde, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vielen Dank.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Bezirksinspektor, Sie haben uns vorher gesagt, bei der Besprechung am 27. am Abend hat Ihr Kollege W. R. (EGS) die Räumlichkeiten im BVT geschildert. Mich würde dann die Besprechung am 28. Februar interessieren: Wo hat die stattgefunden? Bei wie vielen Einsatzbesprechungen waren Sie persönlich dabei? Wann waren die und wie viele Personen waren dabei?

G. S. (EGS): Also die Einsatzbesprechung am 28. war so gegen 6 Uhr in der Früh. Da waren die Staatsanwälte inklusive allen Dienstführenden anwesend, die an diesem Tag Dienst gehabt haben, plus Herr Oberst Preiszler. Die genaue Anzahl kann ich jetzt wirklich nicht sagen, geschätzt waren da so um die 20 Personen anwesend.

Da ist es darum gegangen, dass man den Plan, den wir am Vortag besprochen haben, am 27. am Abend, der Frau Staatsanwältin quasi einmal vorstellt, dass sie weiß, was wir vorhaben. Die Frau Staatsanwältin hat dann gesagt: Ja, das probieren wir, also das machen wir so! – Auf das hinauf war diese Besprechung mit den Staatsanwälten vorbei. Dann ist jeder Dienstführende in seine jeweilige Gruppe gegangen und hat seiner jeweiligen Gruppe die jeweiligen Aufträge gegeben.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Diese Besprechung fand am Dienstort der EGS statt?

G. S. (EGS): Das ist korrekt, ja.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Gab es weitere Einsatzbesprechungen außer am 27. am Abend und am 28. in der Früh? Gab es weitere Einsatzbesprechungen, bei denen Sie dabei waren?

G. S. (EGS): Bei denen ich dabei war nicht, nein. (Abg. Prinz: Keine?) – Keine.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Haben Sie eine Wahrnehmung zur Hausdurchsuchung: Welches Aufgabengebiet hat Ihr Kollege W. R. (EGS) betraut oder mit welchen Aufgaben war er betraut?

G. S. (EGS): Kollege W. R. (EGS) war lediglich damit betraut, dass er die Key-Karte, also diesen Generalschlüssel, dann quasi gehabt hat. Er war dazu da, dass er uns im Gebäude quasi noch einmal zeigt, wo welches Referat ist, und dass er uns dadurch, dass er diesen Zentralschlüssel gehabt hat, die dementsprechenden Objekte, also Referate, auch aufmacht, weil ja überall ein Sicherheitsmechanismus auf jeder Tür ist, also auf jedem Gangbereich.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Wenn ich Sie in der ersten Runde richtig verstanden habe, war ja der Auftrag der Staatsanwältin sozusagen, dass Sie praktisch alles sicherstellen – nicht nur, was IT-Informationen betrifft, sondern auch Papier. Können Sie uns sagen: Wie hat die Staatsanwältin den Auftrag an Sie konkret formuliert?

G. S. (EGS): Wie gesagt, Kollege König war direkt neben der Staatsanwältin, der Auftrag ist quasi über die Schnittstelle von Herrn Kollegen König gegangen. Herr Kollege König hat zu mir gesagt: Schriftverkehr, E-Mail-Schriftverkehr, in dem der Name Zöhrer auftaucht. – Das waren die Worte vom Kollegen König.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Kollege König hat diesen Wunsch oder diesen Auftrag an Sie im Auftrag der Staatsanwältin oder aus eigenen Stücken erteilt: Wissen Sie das?

G. S. (EGS): Im Auftrag der Staatsanwältin.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Wurde dieser Wunsch geäußert, das sicherzustellen?

G. S. (EGS): Genau.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ich hätte noch einige Fragen zum Themenbereich Abtransport und Verwahrung der Daten. Können Sie uns kurz eingangs den Ablauf des Abtransports der Daten schildern.

G. S. (EGS): Also ich selber war mit dem Abtransport nicht betraut. Von mir wurden, also von uns, von meiner Gruppe, die in dem Büro tätig war, wurden die wie schon gesagt in einen Karton verpackt, und diese Daten, also diese Sicherstellungen, wurden dann in den IKT-Bereich gebracht, wo die Frau Staatsanwältin anwesend war. Dort wurden sie dann von EGS-Kollegen im Beisein der Frau Staatsanwältin abtransportiert, aber da war ich nicht direkt dabei.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Haben Sie Informationen von Kollegen, mit wie vielen Fahrzeugen das gemacht wurde und wie die sichergestellten Daten verpackt waren, in welcher Form sie transportiert wurden? Haben Sie da Wahrnehmungen von Kollegen, die Sie an uns weitergeben können?

G. S. (EGS): Wie gesagt weiß ich, dass sie mit einem Pkw, also mit einem VW-Bus, gefahren sind, aber wie oft sie mit dem VW-Bus hin- und hergefahren sind, kann ich nicht sagen. Das weiß ich nicht.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Okay. Mich würde noch interessieren – da Sie selbst nicht dabei waren, kann ich mir sozusagen einige Fragen ersparen –: Wann hat für Sie persönlich der Einsatz am 28. Februar geendet?

G. S. (EGS): Also der Einsatz vor Ort war für mich persönlich circa gegen 17 Uhr vorbei, und dann ging es halt in die Meidlinger Kaserne, auf unseren Stützpunkt, um dort halt dann die Meldungslegung und die Dokumentation - -

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Ihr Einsatztag war circa um 17 Uhr beendet, haben Sie auch eine Wahrnehmung - -

G. S. (EGS): Der Einsatz vor Ort, also mein Dienst - -

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Entschuldigung, ja, der Einsatz vor Ort.

G. S. (EGS): Circa um 17 Uhr, ja.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Es gibt ja dann noch andere Aufgaben zu erledigen.

G. S. (EGS): Genau.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Haben Sie auch Wahrnehmungen, wann die betroffenen Personen im BVT zum Beispiel das Amt verlassen konnten?

G. S. (EGS): Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Haben Sie keine Wahrnehmungen?

G. S. (EGS): Nein.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Gab es nach der Hausdurchsuchung noch Nachbesprechungen? Wenn ja, wann und wer nahm daran teil?

G. S. (EGS): Es hat nach der Hausdurchsuchung keine Nachbesprechungen mehr gegeben. Es hat die Meldungslegung unmittelbar danach gegeben und damit war der Einsatz dann erledigt. Es hat dann keine Nachbesprechungen mehr gegeben.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Danke. Vorerst keine weiteren Fragen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Hatten Sie vor dem Einsatz grundsätzlich eine Information, wer als Zeugin, Zeuge geführt wird und wer als Beschuldigter?

G. S. (EGS): Wir bekamen die Information am 28. in der Früh, als die Frau Staatsanwältin selber anwesend war. Da wurde mitgeteilt, wer Beschuldigter und wer Zeuge war. Also da wurden die Personen mitgeteilt, um die es geht, und da wurde auch mitgeteilt, wer wie im Verfahren Beschuldigter oder Zeuge ist.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Also die Information hat Ihnen die Staatsanwältin gegeben?

G. S. (EGS): Korrekt, ja.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Eine Frage noch zu diesen Schulungen, die Sie angesprochen haben, oder diese Schulung, die Sie angesprochen haben. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie selbst dreimal so eine Schulung erlebt. Ist das richtig?

G. S. (EGS): Ich habe die Schulung jetzt schon dreimal erlebt, ja.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Waren bei diesen Schulungen auch Mitarbeiter des BMI anwesend?

G. S. (EGS): Das kann ich jetzt ehrlich gesagt nicht mehr sagen. Meine erste Schulung war in meiner - -

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Es geht mir vor allem um die letzte Schulung, die Sie bekommen haben. Die ersten zwei sind jetzt nicht so wichtig.

G. S. (EGS): Bei der letzten Schulung war Kollege Wolf anwesend, der ist von der Siak und die Siak ist BMI. Sonst war aber kein weiterer BMI-Mitarbeiter anwesend.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sie haben bezüglich dieser Grobsichtungen der E-Mails von Frau S. G. (BVT) gesagt, dass Sie ausschließlich Mails mit dem Vermerk Zöhrer mitgenommen haben: Ist das richtig?

G. S. (EGS): Genau, ja. Also nicht Vermerk Zöhrer, sondern Textinhalt Zöhrer: Auch wenn im Text der E-Mail der Name Zöhrer vorgekommen ist, wurde diese E-Mail mitgenommen.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Ich darf Ihnen ein Dokument mit der Nummer 1000 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist eine Aufstellung dieser sichergestellten E-Mails oder ein Teil einer Aufstellung dieser sichergestellten E-Mails. Schon auf der ersten Seite fällt auf, dass es durchaus E-Mails gibt, bei denen der Name Zöhrer überhaupt nicht vorkommt und nicht erkennbar ist. Haben Sie eine Erklärung dafür? (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

G. S. (EGS): Nein, habe ich nicht, weil wir, wie gesagt, nach E-Mails mit Zöhrer gesucht haben.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Aber Sie sehen das auf der Aufstellung, dass da offenbar auch andere Mails dabei sind?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Also können Sie sich nicht erklären, wie es dazu gekommen ist?

G. S. (EGS): Nein, kann ich nicht.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Mir geht es jetzt noch einmal um diesen Abschluss der Amtshandlung und den Abtransport der Daten. Können Sie das noch einmal wiederholen – ich habe da vielleicht etwas missverstanden –, können Sie noch einmal schildern, wann die Amtshandlung geendet hat, wie Sie die Daten übergeben haben und wo Sie die Daten übergeben haben?

G. S. (EGS): Unser Büro war im zweiten Stock, wir haben unsere Daten nach Ausfertigung des Sicherstellungsprotokolls gemeinsam im Beisein der Frau S. G. (BVT) in einen Karton verpackt, der Karton wurde verschlossen, dann wurde der Karton in den IKT-Bereich verbracht und dort im IKT-Bereich bis zum Abtransport abgestellt. Mit dem eigentlichen Abtransport war ich selber nicht betraut, da war ich nicht dabei.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Das widerspricht sich ein bisschen mit der Aussage, die Sie zuvor auf eine Frage des Kollegen Androsch getätigt haben, als Sie gesagt haben: Sie sind mitgefahren und haben diese Daten verbracht.

G. S. (EGS): Dann muss ich mich - - Dann war das zuerst mein Fehler. Ich bin nicht mitgefahren, ich war beim Abtransport nicht direkt betraut.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sie können also doch nicht bestätigen, dass die Staatsanwältin im Pkw war und mitgefahren ist?

G. S. (EGS): Ich war nicht damit betraut. Wie gesagt genauso, wie ich weiß oder gehört habe, dass es ein VW-Bus war, habe ich gehört, dass die Frau Staatsanwältin dabei war. Ich selber war nicht dabei.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): In Ihrem Amtsvermerk – das Dokument liegt schon vor, das ist die Nummer 802 – schreiben Sie auf der letzten Seite, dass Sie die Daten in der Dampfschiffstraße 4 an die zuständige Staatsanwältin übergeben haben. (Die Auskunftsperson blättert in den ihr vorgelegten Schriftstücken.)

Wie erklären Sie sich den letzten Absatz Ihres Amtsvermerks in Bezug auf die Aussage, die Sie gerade getätigt haben?

G. S. (EGS): Ja, hier steht (aus einem Schriftstück vorlesend): „Die Sicherstellung und die Kopie des Sicherstellungsprotokolls wurden nach Wien 3., Dampfschiffstraße°4 zur dortigen Korruptionsstaatsanwaltschaft verbracht und der zuständigen StA Mag. SCHMUDERMAYER übergeben.“

Da steht nicht, dass ich dabei war. Das ist lediglich so, wie es war, weil meine Kollegen ja die Überstellung durchgeführt haben und die sichergestellten Sachen dort übergeben und eingesperrt haben.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Also wer hat die Überstellung konkret gemacht?

G. S. (EGS): Ich war nicht dabei und die Namen der Kollegen weiß ich jetzt auch nicht mehr auswendig, also wer konkret dabei war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben vorhin gesagt, Sie haben es Schmudermayer im ersten Stock übergeben, und selber schreiben Sie, dass es erst in der WKStA übergeben wurde. Das ist ein gewisser Wiederspruch. Wo ist das jetzt übergeben worden?

G. S. (EGS): Die Daten wurden in den ersten Stock runtergetragen, wo Frau Schmudermayer anwesend war, wurden dort zum Abtransport bereitgestellt und anschließend von Kollegen, wobei ich nicht dabei war, abtransportiert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Schmudermayer war nicht anwesend, sie hat um halb fünf das Haus verlassen, sie war gar nicht dort. Sie können es Frau Schmudermayer nicht im ersten Stock übergeben haben, weil Sie nicht anwesend war. Wir haben ja ihr Protokoll auch.

G. S. (EGS): Frau Schmudermayer war anwesend, weil ich vor Frau Schmudermayer vom Einsatzort abgerückt bin.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: 25 Sekunden noch in dieser Runde, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Noch einmal: Sie hat um halb fünf das Haus verlassen und Sie waren bis 17°Uhr dort. Zuerst sagen Sie, Sie haben es dort an sie übergeben, selber schreiben Sie in Ihrem eigenen Sicherstellungsprotokoll, es wurde ihr in der WKStA in der Dampfschiffstraße übergeben. Sie kann es gar nicht im ersten Stock bei der IT entgegengenommen haben, weil sie nicht physisch anwesend war.

G. S. (EGS): Sie war physisch anwesend und hat die Daten dort von uns am Gang abgestellt bekommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer ist uns?

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Herr Kollege Krainer, die Zeit in dieser Runde ist um.

G. S. (EGS): Von den Leuten, die im oberen Stock bei dem Büro anwesend waren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie persönlich?

G. S. (EGS): Ja, da war ich persönlich dabei. Wir haben die Daten, also die sichergestellten Daten, in einem Karton hinuntergetragen und hingestellt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und wieso schreiben Sie das dann nicht in Ihr Protokoll, sondern schreiben etwas anderes?

G. S. (EGS): In dem Protokoll steht, dass die Daten anschließend - - (Ruf bei der FPÖ: Ist die Fragezeit schon aus?)

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Die Fragezeit in dieser Runde ist beendet, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber die Antwortzeit ist unbegrenzt, also er kann ruhig darauf antworten.

G. S. (EGS): Nein, will ich nicht mehr. (Abg. Krainer: Bitte?) – Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie müssen Fragen hier beantworten. (Ruf bei der FPÖ: Aber die Fragezeit ist aus, nicht!)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Beantworten Sie diese eine Frage bitte noch!

G. S. (EGS): Wie war die Frage jetzt noch einmal?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso haben Sie dann nicht in Ihr Sicherstellungsprotokoll reingeschrieben, dass Sie es Frau Schmudermayer im ersten Stock übergeben haben, sondern reingeschrieben, es wurde in der Dampfschiffstraße übergeben?

G. S. (EGS): Weil in der Dampfschiffstraße Frau Schmudermayer dann quasi die Kontrolle - - die Sachen bekommen hat. Davor waren ja noch EGS-Beamte mit dem Abtransport beschäftigt, weil Frau Schmudermayer ja nicht alleine 20 Kartons aus dem BVT raustragen wird – oder mehr als 20, ich weiß gar nicht mehr, wie viele es waren –, somit hat Sie Unterstützung durch unsere Beamten gebraucht, und die haben die Kartons mit ihr gemeinsam verladen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Es wäre schön, wenn wir jetzt wieder zur Sachlichkeit zurückkommen! Ich werde da jetzt nicht versuchen, irgendwie im selben Jargon zu antworten, wie der Herr Kollege zuerst.

Ich habe eine Frage an Sie – das ist schon sehr interessant und vielleicht könnten Sie dem Ausschuss ja Aufklärung geben –: Könnten Sie uns sagen, wer eigentlich der Chef der EGS ist, Herr Huber oder Herr Preiszler?

G. S. (EGS): Der Leiter der EGS ist Kollege Huber.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Können Sie mir erklären, wie es dann dazu kommt, dass sämtliche Medienvertreter seit Monaten davon schreiben, dass Herr Preiszler der Chef der EGS ist?

G. S. (EGS): Kann ich nicht sagen, nein.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie haben dem Ausschuss sehr weitergeholfen, denn das ist vielleicht auch etwas, das man den Kollegen der Medien mitgeben könnte: Vielleicht wäre es besser, hier ein bisschen besser zu recherchieren.

Ich habe keine weiteren Fragen mehr, Dankeschön.

*****

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Wir kommen in die dritte Fragerunde, zu Wort ist Frau Dr. Krisper gemeldet.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte das Dokument 6562 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist eine Dienstanweisung, die sich mit den Pflichten bezüglich Umgang mit klassifizierten Informationen beschäftigt. Wenn Sie sich bitte die Seite zwei anschauen könnten, wo steht, wie mit klassifizierten Informationen umzugehen ist, und uns erklären könnten, inwiefern das im Rahmen der Hausdurchsuchung eingehalten wurde. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) – Seite 35.

G. S. (EGS): Also eingehalten in dem Sinne - - Wie gesagt, war uns nicht bekannt, was klassifiziert ist und was nicht. Die Daten wurden von Kollegen gesichert, es waren immer Kollegen anwesend. Versperrt waren sie in der Zeit der Hausdurchsuchung in dem Bereich nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber es geht um den Transport, also gerade aus dem Büro zur IKT hinunter, weil ja schließlich die ganze Chronologie entsprechender klassifizierter Informationen zu sichern ist, und Sie haben vorher gemeint, es gab klassifizierte Informationen. Ist das nicht der Fall?

G. S. (EGS): Ich weiß nicht, ob klassifizierte Informationen dabei waren oder nicht. Wir haben nach den E-Mail-Verkehren und nach den elektronischen Datenträgern gesucht. Ob jetzt klassifizierte Dokumente, also E-Mails, dabei waren, weiß ich nicht, das kann ich nicht beurteilen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hat Frau S. G. (BVT) sich entsprechend geäußert, dass etwas klassifiziert wäre?

G. S. (EGS): Ja, sie hat gesagt, es sind Daten dabei, die aktuelle Falldaten betreffen könnten, und auch Daten, die geheim sind. Diese Bedenken wurden der Staatsanwältin mitgeteilt, und die Frau Staatsanwältin hat gesagt: Trotzdem durchsuchen und trotzdem sicherstellen!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Information haben Sie direkt von der Staatsanwältin oder wieder über König?

G. S. (EGS): Wieder über die Schnittstelle Kollege König.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper: Das heißt wieder mündlich über den Kollegen König?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann war die Schulung bei der Siak?

G. S. (EGS): Das genaue Datum weiß ich nicht, das war im August, Ende August.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Sie haben in dieser Runde noch 9 Sekunden, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie lange hat sie gedauert?

G. S. (EGS): Einen normalen Arbeitstag, von 7 Uhr bis 15 Uhr circa, also 8 Stunden mit Mittagspause.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ich habe nur eine kurze Frage: Sie haben gesagt, Sie haben so ein Chaos wie im Büro der Frau S. G. (BVT) noch nie erlebt. Ist das richtig?

G. S. (EGS): Ist richtig, ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Machen Sie regelmäßig Hausdurchsuchungen?

G. S. (EGS): Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wie oft im Jahr?

G. S. (EGS): Das haben wir, glaube ich, heute schon gehabt, so circa 15 bis 20 im Jahr.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wie oft findet so eine Hausdurchsuchung in einem Büro statt?

G. S. (EGS): Büroräumlichkeiten haben wir nicht so oft, meistens sind es private Wohnungen, aber wir hatten auch schon Büroräumlichkeiten dabei. Ich sag jetzt einmal, von den 15 bis 20 Hausdurchsuchungen im Jahr sind ein Drittel Büros.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ich habe keine weiteren Fragen, danke.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Danke, keine weiteren Fragen mehr.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger: Dann ist Herr Abgeordneter Krainer an der Reihe. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Einer der EGS-Beamten war auffällig gekleidet, er hatte nämlich eine Krawatte an. Wer war denn das?

G. S. (EGS): Also meiner Erinnerung nach haben drei Kollegen eine Krawatte gehabt. Ich weiß jetzt nicht, welchen von den drei Sie meinen, aber drei Kollegen haben, glaube ich, an diesem Tag eine Krawatte getragen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Welche drei waren das?

G. S. (EGS):W. R. (EGS), König und Kollege Huber.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie in der EGS einen Paul Preissler (phonetisch) als Kollegen?

G. S. (EGS): Bei mir in der Gruppe nicht. Kollege Paul Preissler (phonetisch) war einmal bei uns bei der EGS – ist aber nicht mehr bei der EGS –, aber er war nicht bei mir in der Gruppe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben vorher gesagt, dass die Staatsanwältin gesagt hat: Ansehen, auch wenn klassifiziert ist! – Haben Sie das aus eigener Wahrnehmung – oder dass sie mit dem konfrontiert wurde, was Frau S. G. (BVT) gesagt hat – oder haben Sie das nur vom Hören und Sagen?

G. S. (EGS): Nein, ich habe die Bedenken von Frau S. G. (BVT) Herrn König mitgeteilt – weil wie gesagt: meine Schnittstelle –, Herr König hat meines Wissens nach diese Bedenken der Frau Staatsanwältin mitgeteilt, und dann kam das Ganze - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber das ist nicht eigene Wahrnehmung?

G. S. (EGS): Direkt mit der Frau Staatsanwältin habe ich nicht gesprochen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, aber Sie haben keine direkte eigene Wahrnehmung vom Gespräch König – Schmudermayer.

G. S. (EGS): Das ist korrekt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, das heißt, ob das auch so weiter getragen wurde, ist eine Mutmaßung.

G. S. (EGS): Meine Wahrnehmung ist, ich habe es König gesagt und von König wieder zurückbekommen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben am Anfang gesagt, dass Sie angerufen hätten und gefragt haben: Gibt es noch etwas zu tun? – Aus dem Protokoll geht aber hervor, dass Sie angerufen haben: Sollen wir das Papier auch mitnehmen?

G. S. (EGS): Beim Papiermitnehmen ist es um den E-Mail-Schriftverkehr gegangen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, dann, ja. Sollen wir die Papiersachen auch mitnehmen? – Das ist ja vorgelesen worden (Auskunftsperson G. S. (EGS): Ja!), und dann hat es geheißen: Nein, nur die E-Mails. – Das ist aber ein gewisser Widerspruch.

G. S. (EGS): Na ja, wenn ich den Auftrag bekomme zum Durchschauen nach E-Mail-Verkehr - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Den haben Sie ja erst gekriegt, als Sie angefragt haben, ob man die Papierakten auch mitnehmen soll. Das haben Sie ja selber vorgelesen.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus-Uwe Feichtinger: Herr Abgeordneter Krainer, die Befragungszeit ist abgelaufen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das haben Sie ja selber vorgelesen.

G. S. (EGS): Ja, das habe ich selber vorgelesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der Widerspruch ist Ihnen nicht aufgefallen? (Abg. Herbert: Die Zeit ist aus!) – Okay, mir schon. – Danke.

Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus-Uwe Feichtinger: Herr Abgeordneter Jenewein? – Keine Fragen.

Meine Damen und Herren! Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Nein, danke.

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Vorsitzende-Stellvertreter Mag. Dr. Klaus-Uwe Feichtinger: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. – Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen.