86/KOMM XXVI. GP

Am 10.7.2025 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson W. R. (EGS) in der 7. Sitzung vom 19. September 2018

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 15. Sitzung am 7. November 2018 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, P) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson W. R. (EGS) nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO­UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

Wien, 2018 11 07

                              Gabriela Schwarz                                                                  Doris Bures

                                    Schriftführerin                                                                         Vorsitzende


 

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BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

7. Sitzung/medienöffentlich

Mittwoch, 19. September 2018

Gesamtdauer der 7. Sitzung

9.04 Uhr – 17.23 Uhr

Lokal 7


 

Befragung der Auskunftsperson Revierinspektor W. R. (EGS), BA

Vorsitzende Zweite Präsidentin Doris Bures: Ich begrüße die Vertreter und die Vertreterin der Medien. Wir haben im Vorfeld geklärt, dass wir die Beratungen und die Befragung medienöffentlich durchführen werden.

Ich bitte Herrn Dr. Strauss, noch einmal darauf hinzuweisen, wie die Rahmenbedingungen sind und dass Bild- und Tonaufnahmen jedenfalls nicht zulässig sind. – Bitte, Herr Dr. Strauss.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich darf ausdrücklich auf die medienrechtlichen Verpflichtungen hinweisen, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschussverfahren ausnahmslos einzuhalten sind: Die Bekanntgabe der Identität von Auskunftspersonen eines Untersuchungsausschusses in den Medien ist zu unterlassen, wenn dadurch schutzwürdige Interessen verletzt werden.

Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf Bilder, sondern auch auf die Namen und andere Angaben, die geeignet sind, zum Bekanntwerden der Identität der Betroffenen zu führen. Sie als Medienvertreter unterliegen besonderen gesetzlichen Bedingungen, die Sie in Eigenverantwortung wahrzunehmen haben. Mit der Neuordnung des Verfahrens für parlamentarische Untersuchungsausschüsse wurde klargestellt, dass allein der Umstand der Befragung als Auskunftsperson in einem Untersuchungsausschuss noch nicht dazu führt, dass diese zu einer Person des öffentlichen Lebens wird.

Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass Sie den Umstand der Befragung der Betroffenen als Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss nicht zum Anlass für eine Änderung Ihrer Praxis im Hinblick auf die Preisgabe der Identität, insbesondere die volle Namensnennung, etwa im Rahmen von Livetickern und der weiteren Berichterstattung, nehmen. Ungeachtet dessen, dass innerhalb der Befragung die Auskunftsperson mit vollem Namen angesprochen werden wird, ist dem Untersuchungsausschuss die Entscheidung über die Veröffentlichung der Klarnamen im Rahmen seiner Veröffentlichungen – etwa der Befragungsprotokolle – noch vorbehalten. Im Sinne der größtmöglichen Transparenz ersuche ich Sie daher, schutzwürdige Interessen, die Sie bisher wahrgenommen haben, im selben Ausmaß weiter zu wahren.

Schließlich liegt ein Schreiben des BMI vor, in dem ersucht wird, „im Rahmen von (medien)öffentlichen Sitzungen sowie bei Veröffentlichungen keine Klarnamen der Bediensteten des“ BVT und der EGS „zu verwenden, sondern mit Abkürzungen [...] vorzugehen und zu gewährleisten, dass von den Bediensteten keine Foto und/oder Videoaufnahmen erfolgen können.“

Die Einvernahme der Auskunftspersonen, „die in operativen polizeilichen Verwendungen stehen, über Interna der Dienststelle sowie deren Arbeitsweise sollte zum Schutz der Bediensteten sowie zur Vermeidung möglicher Schädigungen von Interessen gem. § 4 InfOG der Stufe ‚geheim‘ unterliegen.

Das Bekanntwerden von internen Vorgängen des Staatsschutzes oder der Kriminalpolizei könnte eine erhebliche Schädigung dieser Interessen nach sich ziehen bzw. die weitere Verwendbarkeit der Bediensteten in diesen operativen Polizeieinheiten in Frage stellen oder zumindest erheblich erschweren.“ – Danke schön.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Strauss. Ich würde Sie auch gleich ersuchen, die Belehrung der Auskunftsperson und der Vertrauensperson vorzunehmen, was ihre Rechte und Pflichten betrifft. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Herr W. R. (EGS), Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, dem BVT-Untersuchungsausschuss, als Auskunftsperson zum Beweisthema 3 – Hausdurchsuchungen – des Untersuchungsgegenstandes angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Weiters weise ich Sie auf die Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung. Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von der Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson und/oder der Vertrauensperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Sie sind dann berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll. Ich habe vorher aber noch die Vertrauensperson zu belehren.

Herr MMag. Michael Sommer, Sie waren schon vor Kurzem mehrfach da, erinnern Sie sich noch an diese Belehrung? (Die Vertrauensperson bejaht dies.) – Dann kann ich diese als bekannt voraussetzen und wir können uns diese Zeit sparen.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Strauss.

Herr W. R. (EGS), Sie haben gehört, dass es die Möglichkeit gibt, dass Sie eine einleitende Stellungnahme abgeben, die nicht länger als 20 Minuten dauern darf. Möchten Sie davon Gebrauch machen?

W. R. (EGS), BA: Nein, davon werde ich nicht Gebrauch machen.

Vorsitzende Doris Bures: Gut, dann hat jetzt Herr Verfahrensrichter Dr. Strauss noch eine Frage vorab und beginnt dann auch gleich mit der Erstbefragung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ich wollte noch fragen, ob diese Unterlagen über Ihre Generalien, die Sie mir gegeben haben, stimmen. (Auskunftsperson W. R. (EGS): Ja, das ist korrekt!) – Danke, das war es.

Jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Aufgabe, der einleitenden Befragung.

Was machen Sie derzeit beruflich?

W. R. (EGS), BA: Ich bin Exekutivbediensteter – eingeteilter Exekutivbediensteter, das ist von der Einstufung her E2b – und bin derzeit im Landeskriminalamt Wien im Assistenzbereich AB05-EGS, Eigentumsgruppe, zur Bekämpfung der Straßenkriminalität beschäftigt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Seit wann sind Sie in dieser Einsatzgruppe?

W. R. (EGS), BA: Eingetreten bin ich im Oktober 2015 mit einer Unterbrechung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Bei welcher Polizeieinheit waren Sie zuvor zugeteilt?

W. R. (EGS), BA: Unmittelbar davor? (Verfahrensrichter Strauss: Mhm!) – Das war das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Von wann bis wann haben Sie dort gearbeitet?

W. R. (EGS), BA: Von Juli 2017 bis Dezember 2017.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Funktion hatten Sie dort inne?

W. R. (EGS), BA: Ich war dienstzugeteilter Exekutivbediensteter, E2b, und war im Terrorismusreferat tätig.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Nun zur Planung und zum Ablauf der Hausdurchsuchung: Kommt es vor, dass die EGS von der Staatsanwaltschaft zur Unterstützung bei Hausdurchsuchungen herangezogen wird?

W. R. (EGS), BA: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Warum wurde die EGS mit der Durchführung der Hausdurchsuchung im BVT beauftragt, wissen Sie das?

W. R. (EGS), BA: Das ist mir nicht bekannt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Inwiefern waren Sie an dieser Hausdurchsuchung am 28.2.2018 beteiligt? Was war Ihre Aufgabe?

W. R. (EGS), BA: Ich war aufgrund meiner Ortskenntnisse durch meine vorige Tätigkeit im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung an der Hausdurchsuchung beteiligt. Meine Aufgabe war es, die Exekutivbediensteten der EGS in die Räumlichkeiten beziehungsweise in die Abteilungen zu führen, die dem Hausdurchsuchungsbefehl unterlagen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie genau waren Sie über das Ausmaß der Hausdurchsuchungen informiert?

W. R. (EGS), BA: Informiert war ich dahin gehend, dass ich wusste, dass es gewisse Abteilungen im BVT betraf, und dass es einen Generalschlüssel geben müsste, mit dem man sich Zutritt verschaffen könnte. Es war auch immer die Rede davon, dass eine Fernlöschung relevanter Daten, die zu sichern sind, im Raum steht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Durch wen wurden Sie informiert?

W. R. (EGS), BA: Informiert wurde ich durch meinen unmittelbar Dienstvorgesetzten – das ist Herr W.K. (EGS) –, dann durch Oberst Preiszler und auch durch die Staatsanwältin, Frau – Magister, Doktor; das weiß ich jetzt leider nicht – Schmudermayer.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie wurden Sie informiert und beauftragt: schriftlich, mündlich, telefonisch?

W. R. (EGS), BA: Ich wurde telefonisch zur Besprechung einberufen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Zu welcher Besprechung?

W. R. (EGS), BA: Zur Besprechung am Vorabend der Hausdurchsuchung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Ist es üblich, eine Auftragserteilung zu einer Hausdurchsuchung schriftlich festzuhalten? (Auskunftsperson W. R. (EGS): Bitte? Ich habe die Frage nicht verstanden!) – Ob es üblich ist, dass die Auftragserteilung zu einer Hausdurchsuchung schriftlich festgehalten wird.

W. R. (EGS), BA: Sie meinen dokumentiert? (Verfahrensrichter Strauss: Ja!) – Ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie das in diesem konkreten Fall getan?

W. R. (EGS), BA: Ich hatte keinen Auftrag, zu dokumentieren.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie gestaltete sich die Einsatzplanung zur Vorbereitung der Hausdurchsuchung im BVT?

W. R. (EGS), BA: Es gab am Vorabend der Hausdurchsuchung eine kurze Besprechung.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Was trugen Sie dort bei?

W. R. (EGS), BA: Mein Beitrag war die Ortskenntnis.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Und dann am nächsten Tag bei der Hausdurchsuchung selbst?

W. R. (EGS), BA: Bei der Hausdurchsuchung war es so, dass ich den Generalschlüssel bei mir hatte, der war mir ausgehändigt worden. Ich führte die Exekutivbediensteten, die die Hausdurchsuchung durchführten, an die Einsatzörtlichkeiten.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie hat man sich Zutritt in die Räumlichkeiten des BVT verschafft?

W. R. (EGS), BA: Den Zutritt haben wir uns durch einen Trick verschafft.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wurde dabei Gewalt angewendet beziehungsweise mit der Anwendung von Gewalt gedroht?

W. R. (EGS), BA: Nicht, dass ich mich erinnern könnte.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Was für ein Trick war das?

W. R. (EGS), BA: Aufgrund meiner Ortskenntnis wusste ich, dass es eine Sicherheitszentrale gibt, dass das Gebäude mehrfach gesichert ist, und mein Vorschlag war es, dass wir uns als Kollegen, als Delegation ausgeben.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie waren die an der Hausdurchsuchung beteiligten Personen, insbesondere die Polizisten der EGS, gekleidet?

W. R. (EGS), BA: Gekleidet waren sie mit einer Unterziehweste und mit der Kriminaldienstüberwurfweste, anhand derer eindeutig erkennbar ist, dass es sich um Polizei handelt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Ausrüstung wurde mitgeführt?

W. R. (EGS), BA: An Ausrüstung wurden die vorgesehenen Ausrüstungsgegenstände mitgeführt: Dienstwaffe – Glock 19 –, und es wurde auch eine Ramme mitgeführt. (Verfahrensrichter Strauss: Noch einmal, bitte!) – Es wurde auch eine Ramme mitgeführt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Eine Ramme mitgeführt. (Auskunftsperson W. R. (EGS): Richtig!) – Wurde sie auch benützt?

W. R. (EGS), BA: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Waren Sie und, mit Ihrem Wissen, andere Mitarbeiter der EGS an der Sicherstellung der Datenträger beteiligt?

W. R. (EGS), BA: Die Sicherstellung der Datenträger - - Ja, wir waren beteiligt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie? (Auskunftsperson W. R. (EGS): Gut, jetzt darf ich mich erklären!) – Ja, bitte erklären.

W. R. (EGS), BA: Vorgesehen war, die Sicherheit im Gebäude herzustellen. Am Vorabend der Besprechung und auch in der Früh bei der Einsatzbesprechung in Anwesenheit der Staatsanwältin Frau Mag. Schmudermayer war nicht von Sicherstellungen die Rede, dass wir als Einheit dazu herangezogen werden sollten. Aufgrund der Vielzahl der Unterlagen haben wir dann aber im Laufe des Tages die Anordnung bekommen, auch sicherzustellen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wer hätte von vornherein, gemäß Einsatzplanung sicherstellen sollen?

W. R. (EGS), BA: Es gab eigene IT-Forensiker, die vor Ort waren, die hätten die Sicherstellung durchführen sollen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wir haben heute gehört, dass auch solche IT-Leute aus Deutschland hätten zugezogen werden sollen. Ist Ihnen dazu etwas bekannt?

W. R. (EGS), BA: Soweit mir bekannt ist, wurde das meiner Wahrnehmung nach von Frau Mag. Schmudermayer in der Einsatzbesprechung gesagt, ja.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Welche Vorkehrungen wurden vor Ort getroffen, um die Daten und Dokumente entsprechend ihrer Klassifizierung beziehungsweise Geheimhaltungsvorschriften zu behandeln?

W. R. (EGS), BA: Wir waren eigentlich nicht ausgerüstet, um Sicherstellungen durchzuführen, deshalb führten wir keinerlei Versiegelungsband et cetera mit. Die Klassifizierung vor Ort wurde meiner Wahrnehmung nach – das habe ich einmal wahrgenommen – von Mitarbeitern des BVT kritisiert. Frau Mag. Schmudermayer, die Staatsanwältin, hat trotzdem die Anordnung erteilt, sämtliche Unterlagen mitzunehmen.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wer hat das dann faktisch gemacht, wenn Sie nicht sichergestellt haben?

W. R. (EGS), BA: Ich persönlich habe nichts sichergestellt.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Einsatzleute von Ihrer Einheit oder die IT-Leute: Wer hat sichergestellt?

W. R. (EGS), BA: Soweit ich mich erinnere, beide, IT-Leute und Mitarbeiter unserer Einheit.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wurden für den Transport, den Datentransport und den Dokumententransport, besondere Vorkehrungen getroffen?

W. R. (EGS), BA: Soweit ich weiß, nicht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wie wurde der Abtransport durchgeführt? Wissen Sie das? Waren Sie dabei?

W. R. (EGS), BA: Der Abtransport wurde mittels Dienst-Kfz durchgeführt. Die Unterlagen wurden gesammelt, da war ich dabei, nachdem ich den Zentralschlüssel hatte, war ich an der Eingangstüre des zweiten Objektes, und die Unterlagen wurden in den Transporter geladen und zur WKStA verbracht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Haben Sie über Ihren persönlichen Einsatz einen Aktenvermerk angelegt?

W. R. (EGS), BA: Nein. Es gab keinen Auftrag, schriftlich zu dokumentieren.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Das wäre die Nachfrage: Warum nicht? – Weil es keinen Auftrag gab. – Gut.

Sind solche Einsätze, wenn sie durchgeführt sind, an eine übergeordnete Behörde zu berichten?

W. R. (EGS), BA: Soweit ich weiß, gibt es Berichtspflichten innerhalb der Polizei.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wissen Sie, ob solche Berichte erfolgt sind?

W. R. (EGS), BA: Nein, weiß ich nicht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Gab es nach der Hausdurchsuchung noch Nachbesprechungen?

W. R. (EGS), BA: Bis zum heutigen Zeitpunkt nicht.

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Danke schön.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Strauss.

Damit gehen wir in die erste Fragerunde ein. Die Redezeitvereinbarung und die Redezeitordnung sind Ihnen allen ja bekannt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Leichtfried. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ich begrüße Sie, Herr W. R. (EGS). Meine erste Frage: Können Sie Ihren Bildungs- und Berufsweg bis heute schildern?

W. R. (EGS), BA: Ja. Vom öffentlichen Dienst weg?

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Und auch, welche Ausbildung Sie vorher gemacht haben.

W. R. (EGS), BA: Ich bin 2010 in den Polizeidienst eingetreten, habe zwei Jahre Grundausbildung absolviert und bin 2012 als Exekutivbediensteter ausgemustert. Ich war danach Streifenpolizist in Wien, war einige Zeit lang – circa drei Jahre, ich kann Ihnen nicht die genauen Monate sagen –, bis 2015, bis zum Wechsel zur EGS, im Bundeskriminalamt der Wirtschaftskriminalität dienstzugeteilt. Dort habe ich auch mit meinem Studium der Verwaltungswissenschaften begonnen.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Also Sie haben vorher Matura gemacht?

W. R. (EGS), BA: Genau, maturiert; sonst hole ich noch weiter zurück aus. (Abg. Leichtfried: Nein, passt schon!)

Ich habe maturiert und danach studiert. 2015 habe ich mich bei der EGS beworben, habe ein Auswahlverfahren durchlaufen und war dann bis zu meinem Wechsel in das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung im Juli 2017 dort tätig.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Was war der Grund dafür, zum BVT zu wechseln und dann wieder zurück zur EGS? Ich kenne mich da nicht so aus: Ist das eine Zusatzqualifikation, oder wozu macht man das?

W. R. (EGS), BA: Ein Wechsel, Zusatzqualifikation? Also zum BVT jetzt?

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ja, und dann wieder retour zur EGS.

W. R. (EGS), BA: Also es ist so: Ich habe ja Verwaltungswissenschaften studiert und habe auch mit Kollegen und Kolleginnen vom BVT studiert, wo man natürlich auch ein bisschen über das redet, um was sich der Verfassungsschutz grundsätzlich kümmert, also keine Interna. Da wird dann ein gewisses Interesse geweckt. Aufgrund meines Studiums wollte ich mich einfach in Richtung eines Akademikerpostens verändern. Das war der Grund meines Wechsels.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Und wieso dann wieder retour?

W. R. (EGS), BA: Das ist bei uns so üblich, dass man keine Schnupperwoche oder Schnuppertage machen kann – speziell, wenn es um solche Themenbereiche geht –, da ist man eine gewisse Zeit lang dienstzugeteilt. Mir ist dann bewusst geworden, dass ich den Wechsel von der Exekutive in die Verwaltung nicht machen möchte.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ihre Kollegen haben teilweise gesagt, dass sie auf diese Befragung vorbereitet wurden. Ist das bei Ihnen auch der Fall gewesen?

W. R. (EGS), BA: Es gab ein Seminar, Auftreten vor Gericht, weil das auch für Polizisten und Polizistinnen eine sehr unübliche Situation ist; aber es sind generelle Themen, einfach, wie man sich selbst präsentiert.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ich bin auch das erste Mal bei so etwas.

Was waren die Schwerpunkte in dieser Vorbereitung?

W. R. (EGS), BA: Der Schwerpunkt war, sachlich zu bleiben und wahrheitsgetreu auszusagen.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Gab es auch inhaltliche Punkte oder war es mehr Methodik?

W. R. (EGS), BA: Nein, es gab nur methodische Dinge. Es wurde nichts Inhaltliches zu diesem Fall gesagt.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr W. R. (EGS), wann haben Sie das erste Mal von dieser Razzia erfahren?

W. R. (EGS), BA: Das erste Mal war am Vorabend der Hausdurchsuchung – das muss der 27.2. gewesen sein –, da habe ich um kurz nach 18 Uhr einen Anruf erhalten, ich möge mich sofort auf der Dienststelle einfinden.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Was für einen Eindruck haben Sie dann gehabt, wie Sie zur Dienststelle gekommen sind? War das gut organisiert oder war das ein bisschen unübersichtlich? Wie ist Ihnen das vorgekommen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

W. R. (EGS), BA: Also grundsätzlich ist das so, dass Hausdurchsuchungen bei uns, wenn nicht Gefahr im Verzug herrscht, länger vorbereitet werden. Es war ein Dienstführender anwesend, es war Oberst Preiszler anwesend. Ich wurde mit dem Sachverhalt konfrontiert, dass es sich um das BVT handelt und ich auch der größten Verschwiegenheit unterliege.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Hat es da schon irgendein Vorwissen über das BVT gegeben, als Sie hingekommen sind, oder war man da sehr uninformiert, was die ganzen einsatztaktischen Notwendigkeiten betroffen hat?

W. R. (EGS), BA: Aus meiner Wahrnehmung, für mich persönlich war es so, dass es da keine Kenntnisse gab, wie man in das Gebäude hineinkommt. Der Auftrag war – auch vonseiten meiner Vorgesetzten –, dass es eine Fernlöschung gibt und dass die Gefahr besteht, wenn die Hausdurchsuchung nicht richtig abläuft, dass man die Beweise nicht mehr sichern kann, diese von außen irgendwie gelöscht werden. Deshalb wurde ich hinzugezogen, weil ich die Ortskenntnis hatte.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Nur, damit Sie das wissen: Es hat sich bei den Befragungen herauskristallisiert, dass es keine Gefahr im Verzug gab. Das ist aber jetzt nicht das Thema.

Was mich interessieren würde: Wenn Sie nicht erreichbar gewesen wären, wie hätten Sie dann die Situation für die Kollegen eingeschätzt?

W. R. (EGS), BA: Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Das weiß ich nicht, wie die Kollegen da reagieren. Wie meinen Sie die Frage?

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Na ja, Sie haben ja schon eine gewisse Erfahrung, Sie sind sehr gut ausgebildet und sicher ein versierter Polizist. Ich bin Laie und stelle mir nun vor: Sie sind der Einzige, der die örtlichen Gegebenheiten gekannt hat, das war sicher hilfreich für die Planung des Einsatzes. Wenn Sie nicht da gewesen wären, wie hätte man dann so einen Einsatz planen können?

W. R. (EGS), BA: Ich glaube, dass der Einsatz auch ohne meine Ortskenntnisse so geplant worden wäre, nur die Möglichkeit der Fernlöschung hätte wahrscheinlich dann wirklich bestanden. Ich weiß nicht, was die Kollegen sich überlegt hätten, um in das Gebäude einzudringen – gewaltfrei einzudringen.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Weil wir beim Thema Gewalt sind: Gestern war Herr Wieselthaler vom BAK hier und der hat auch gesagt, es ist eigentlich eine Extremsituation, wenn zwei Einheiten aufeinandertreffen, die beide bewaffnet sind und das Gewaltmonopol haben. – Ist über diese Situation gesprochen worden, und wenn ja, was ist da diskutiert worden?

W. R. (EGS), BA: Ja, darüber ist gesprochen worden, und deshalb sind wir auch mit Unterziehweste und entsprechend gekennzeichnet, als Polizisten, mit unserer Kriminaldienstüberwurfweste in das Gebäude eingedrungen und haben immer dargelegt, dass wir Polizisten und Kollegen sind.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Aber das heißt, es hätte die Möglichkeit bestanden, dass es zu einem Feuergefecht kommt?

W. R. (EGS), BA: Man kann in keinen Menschen hineinschauen.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr W. R. (EGS), ich lege Ihnen ein Dokument vor, das wir gestern bekommen haben: „Compliance Praxis. Die Kriminalpolizei im Haus – was nun?“ (Der Auskunftsperson wird ein Dokument vorgelegt.)

Da wird meines Erachtens sehr gut geschildert, wie Hausdurchsuchungen bei komplizierten Verhältnissen stattfinden können. Können Sie sich das einmal anschauen? Ich weiß nicht, ob Sie das kennen, das ist auch von Herrn Wieselthaler. Mir erscheint das sehr fundiert, was er da schreibt. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Dokument.)

Lassen Sie sich ruhig Zeit. Ich möchte Sie insbesondere auf Seite 3 hinweisen, Sonderfall staatliche Verwaltung. Was halten Sie von dem, was da steht?

W. R. (EGS), BA: Der § 76 StPO, die Amtshilfe, war mir auch schon vor dieser Hausdurchsuchung bekannt. In der Einsatzbesprechung vor der Hausdurchsuchung und am Tag der Hausdurchsuchung war immer die Rede, dass es die Möglichkeit der Fernlöschung durch elektronische Gegenstände gibt, somit war der § 76 von uns auszuschließen.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Und die Dinge betreffend Vorbereitungszeit, umfassendes Wissen um die Örtlichkeit, umfassendes Wissen um die Ziele, die man sucht, so, wie das da geschildert wurde: Haben Sie das Gefühl, das alles ist in Ihrer Vorbesprechung abgedeckt worden, oder nicht?

W. R. (EGS), BA: Habe ich, ja.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Also Sie würden sagen, die Vorbereitung war ausreichend, um eine Behörde wie das BVT so durchsuchen zu können.

W. R. (EGS), BA: In Bezug auf das kriminaltaktische Vorgehen schon.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Und in Bezug auf was nicht?

W. R. (EGS), BA: Vorbereitet zu sein, um Gegenstände sicherzustellen, zum Beispiel.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Was noch? (Auskunftsperson W. R. (EGS): Da wüsste ich jetzt nichts zu - -!) – Da verlasse ich mich jetzt auf Ihre Einschätzung.

W. R. (EGS), BA: Möglicherweise im Vorfeld – nicht nur einen Tag vorher oder in der Früh, sondern schon Wochen davor – eine Besprechung durchzuführen, um diese entsprechend planen zu können.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ich weiß nicht, wie Sie die Kompetenz von Herrn Wieselthaler einschätzen, was diese Dinge betrifft, aber er hat im Ausschuss gesagt, es bedarf mehrerer Tage und einer sehr, sehr intensiven Vorbereitung, insbesondere wenn man in ein derart kompliziertes Internetsystem – entschuldigen Sie, dass ich das jetzt so einfach als Internetsystem bezeichne, ich bin Jurist – eindringen möchte; das ist ein unglaublich kompliziertes Verfahren, das einer immens längeren Vorbereitung bedarf, bedurft hätte. – Würden Sie das ähnlich sehen oder nicht?

W. R. (EGS), BA: Ich bin nicht Herr Mag. Wieselthaler und auch nicht fachlich in diesem Bereich geschult.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Was für eine Meinung haben Sie?

W. R. (EGS), BA: Es wird eine gewisse Vorbereitungszeit benötigen – aber ich verstehe auch nicht Ihre Frage, was Sie mit Eindringen in das IT-System meinen.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Das forensische Eindringen.

W. R. (EGS), BA: Dazu hatten wir IT-Ermittler.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Die scheinbar etwas überfordert waren.

W. R. (EGS), BA: Das ist nicht meine Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Sondern?

W. R. (EGS), BA: Ich war bei den Sicherstellungen der IT-Ermittler nicht anwesend.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr W. R. (EGS), Sie haben gesagt, Sie haben diesen Generalschlüssel gehabt: Was kann man sich darunter vorstellen?

W. R. (EGS), BA: Es muss in einem Haus, das besonders geschützt ist, auch die Möglichkeit geben, dass man Räume betreten kann, wenn zum Beispiel ein Schlüssel verloren wird, dass es eine Person oder eine Zentrale gibt, wo ein Generalschlüssel aufliegt. Also diese Möglichkeit einer General Keycard wurde mir am Vorabend präsentiert, dass es die geben müsste.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Nur zum Verständnis: Das ist kein Schlüssel, wie wir uns das vorstellen, sondern eine Karte?

W. R. (EGS), BA: Ja, eine Keycard, das ist eine Kunststoffkarte.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Und Sie haben diese Karte dann verwendet?

W. R. (EGS), BA: Ich habe die Karte in Empfang genommen, und die verblieb auch bei mir. Wie dann für mich der Einsatz vor Ort beendet wurde, habe ich die Karte übergeben, und die wurde dann von Oberst Preiszler am Abend auch wieder retourniert.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Hat es bei der Verwendung dieser Karte irgendwelche Probleme gegeben?

W. R. (EGS), BA: Nicht, dass ich wüsste.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Hat die ständig funktioniert? Es ist also jederzeit möglich gewesen, irgendetwas damit zu sperren. Es hat keine Unterbrechung der Sperrfunktion gegeben?

W. R. (EGS), BA: Mir wäre nichts aufgefallen.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr W. R. (EGS), es sind auch klassifizierte Akten vorgelegen, sie sind aus dem Bereich Nachrichtendienstlich, Bereich Rechtsextremismus und anderen. Sind Sie so ausgebildet und haben Sie auch die Berechtigungen, diese Akten beispielsweise zu sichten?

W. R. (EGS), BA: Ich habe keine Akten gesichtet. Ich war bei Sicherstellungen nicht anwesend. Meine Aufgabe war es, die Räumlichkeiten zu sperren und zur Verfügung zu stehen, sollte dieser Generalschlüssel, also diese General Keycard, irgendwo gebraucht oder benötigt werden.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Wissen Sie, ob Kollegen oder Kolleginnen von Ihnen derartige Sichtungen vorgenommen haben?

W. R. (EGS), BA: Meiner Wahrnehmung nach wurde im Büro der Frau Ministerialrätin S. G. (BVT) gesichtet.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Wissen Sie, ob diese Kollegen die Berechtigung dazu gehabt haben, diese Sichtungen durchzuführen?

W. R. (EGS), BA: Nein, weiß ich nicht.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Hätten Sie die Berechtigung gehabt?

W. R. (EGS), BA: Weiß ich auch nicht. Ich bin aufgrund meiner vorigen Tätigkeit im BVT sicherheitsüberprüft.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr W. R. (EGS), es geistert bei unseren Befragungen immer ein Mann mit einer Krawatte herum, der teilgenommen hat. Waren Sie dieser Mann mit der Krawatte?

W. R. (EGS), BA: Also es gab drei Männer mit Krawatte, aber wahrscheinlich war ich der, der in die Kamera gelacht hat. Ich nehme es an, ja. Das (auf seine Krawatte weisend) ist übrigens dieselbe Krawatte. (Ah-Rufe und allgemeine Heiterkeit.)

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (erheitert): Das ist eine ausgesprochen fesche Krawatte, muss man sagen! Aber das gehört jetzt nicht - -

Vorsitzende Doris Bures (erheitert): Das war jetzt aber keine Frage!

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (erheitert): Ich nehme die Rüge der Frau Präsidentin zur Kenntnis, dass das keine Frage des Verfahrens ist. Für mich passt das einmal. – Herzlichen Dank.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Herr Revierinspektor W. R. (EGS), zunächst einmal möchte ich mich bedanken, dass Sie sich bereiterklärt haben, hier vor dem Ausschuss Rede und Antwort zu stehen.

Sie haben schon gesagt, Sie sind im Jahre 2010 (Auskunftsperson W. R. (EGS): Genau!) in den Polizeidienst eingetreten, waren dann als Streifenpolizist tätig und haben dann ins Landeskriminalamt, in den Bereich Wirtschaft gewechselt, bis 2015, wenn ich das richtig gehört habe, und dann waren Sie im Vorjahr ein halbes Jahr beim BVT.

Jetzt meine Frage: Sie haben ja sicherlich auch zuvor schon Hausdurchsuchungen mitgemacht, nehme ich an. Ist das richtig?

W. R. (EGS), BA: Ich habe im Bundeskriminalamt Hausdurchsuchungen gemacht, ich habe auch im Rahmen der EGS, wo ich jetzt wieder tätig bin, Hausdurchsuchungen gemacht, ja.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Okay, also kann man sagen, Sie haben doch eine gewisse Routine bei solchen Handlungen, Hausdurchsuchungen?

W. R. (EGS), BA: Ja.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Ich komme jetzt auf den Tag zuvor zurück, auf den 27. Februar, an dem Sie sozusagen bei einer Besprechung, Vorbesprechung dabei waren; das wissen wir heute. Haben Sie an diesem Tag ganz normal Dienst gehabt?

W. R. (EGS), BA: Ich war an diesem Tag im Dienst, ja.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): War den Kollegen in Ihrer Gruppe bekannt, dass Sie vorübergehend im BVT zugeteilt waren?

W. R. (EGS), BA: Ja, natürlich, das war ihnen bekannt.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Haben Sie schon zuvor irgendetwas mitbekommen, dass es Gerede gegeben hat, es würde in nächster Zeit einen Einsatz geben? Haben Sie davon gehört?

W. R. (EGS), BA: Nein, ich wurde am Vorabend, also an diesem 27.2., damit konfrontiert.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Also erst an jenem Abend.

Es ist schon angesprochen worden: Was war dann am Abend? Da war ja, soweit der Aktenstand, die Staatsanwältin noch nicht dabei, nicht?

W. R. (EGS), BA: An diesem Abend war die Staatsanwältin nicht dabei.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Was ist da besprochen worden? Da hat man auf Sie, auf Ihre Kenntnisse zurückgegriffen?

W. R. (EGS), BA: Ich bin in den Besprechungsraum hinzitiert worden – anwesend waren Dienstführende, anzahlmäßig, soweit ich mich erinnere, zwischen zehn und 15, Oberst Preiszler war vor Ort –, und unter der Ermahnung, dass alles der Verschwiegenheit unterliegt, ist mir eben erzählt worden, dass es sich um eine Hausdurchsuchung im BVT handelt, und ich, der die Ortskenntnisse habe - -, weil immer diese Möglichkeit der Fernlöschung im Raum stand und wir so schnell als möglich dort hineinkommen sollten.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Und was war die Aufgabenstellung, die Ihnen da zugedacht wurde?

W. R. (EGS), BA: Meine Aufgabenstellung war, die Leute zu den Abteilungen und Büros zu führen, wobei aber die Büros unbekannt waren – da mussten wir dann also vor Ort schauen –, und dass ich den Generalschlüssel an mich nehme und aufgrund meiner Ortskenntnis von Stockwerk zu Stockwerk gehe und die Leute dort hinbringe.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Haben Sie mitbekommen, welche Aufgabenstellung die anderen Kollegen gehabt haben (Auskunftsperson W. R. (EGS): Das habe ich nicht - -!), am Abend? Also nicht nur die Ortskenntnis, sondern was haben die für einen Auftrag gehabt?

W. R. (EGS), BA: Von den Dienstführern war es ein Auftrag, einfach die Leute dann rechtzeitig zu verständigen, dass sie sich zeitig in der Früh einzufinden haben. Was dann die konkrete Aufgabenstellung war, liegt nicht in meiner Kenntnis.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Aber war da die Rede, dass sie Sicherstellungen für die StA machen sollten?

W. R. (EGS), BA: Nein. Es war auch bei der Besprechung am darauffolgenden Tag, kurz vor dem Einsatz, nie das Thema, dass wir sicherstellen.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Es war also auch in der Früh nicht das Thema, dass die EGS Datenträger sicherstellt. – Gut.

Dann war der Zutritt, und da waren Sie ja bei diesem Team – wenn man das so bezeichnen kann – dabei, wo man heute sagt, das wäre eine List gewesen. Als Sie dann in die Sicherheitszentrale gekommen sind: Wer war denn dort aller anwesend?

W. R. (EGS), BA: Das waren zwei Beamte der Sicherheitszentrale, Oberst Preiszler, der Dienststellenleiter der EGS, Kollege Huber Christian, W.K. (EGS) und ich und die Staatsanwältin, Frau Mag. Schmudermayer.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Jetzt gibt es ein Dokument, in dem drinnen steht, Oberst Preiszler hätte in scharfem Ton aufgefordert, alles wegzulegen, nichts mehr zu berühren. Im Zuge dieser Einvernahmen ist auch herausgekommen – wird halt in den Raum gestellt –, dass er einen der Kollegen vor Ort regelrecht genötigt hätte, die Finger von diesen Geräten zu lassen. Haben Sie irgendetwas in diese Richtung gehört?

W. R. (EGS), BA: Soweit ich mich erinnere, war es so, dass Herr Oberst Preiszler mit dienstrechtlichen Konsequenzen - -, also er hat dienstrechtliche Konsequenzen angeordnet, sollten sie eben nicht dem Folge leisten, was er sagt. Er hat dezidiert auf die strafrechtlichen Bestimmungen der StPO hingewiesen, wenn dem Hausdurchsuchungsbefehl nicht Folge geleistet wird beziehungsweise wenn versucht wird, diesen zu vereiteln, indem man eventuell Personen verständigt, Alarm schlägt oder dass man da nicht diesem Folge leistet.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Jetzt sind Sie ja, wenn ich so sagen darf, ein gestandener Polizist, und Ihr Gegenüber drinnen waren eigentlich auch Kollegen, die auch Polizeiangehörige sind. In Betrachtung dieses Umstandes: Hätten Sie das als Nötigung im strafrechtlichen Sinne empfunden?

W. R. (EGS), BA: Dazu möchte ich anmerken, dass die strafprozessualen Gegebenheiten, dass man sich da also im Strafrecht bewegt, wenn man dem widerspricht – da gibt es dann auch gewisse Zwangsmittel –, von Frau Mag. Schmudermayer den betroffenen Beamten dargelegt wurden und was es bedeutet, sollten sie dem nicht Folge leisten.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Aus dem Dokument geht auch hervor, dass die Dienstausweise von Sicherheitsbeamten kopiert worden sind.

W. R. (EGS), BA: Ja, die wurden kopiert, weil das dort anscheinend – so die Beamten vor Ort – ein Standardprozedere ist.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Hat die Frau Oberstaatsanwältin auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das jetzt eine Hausdurchsuchung ist?

W. R. (EGS), BA: Hat sie, ja.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Es konnte also eigentlich keinen Zweifel geben, dass das eine vom Gericht angeordnete Hausdurchsuchung ist?

W. R. (EGS), BA: Das ist korrekt.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Gehen wir ein Stückerl weiter: Wir haben schon gehört, Sie haben dann den Zentralschlüssel ausgehändigt bekommen. Wie war das dann? Wie seid ihr dann weiter in das Gebäude eingedrungen? Wie hat sich das dargestellt? Wie ist das alles besetzt worden, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem man sagen kann, es war dann Sicherheit?

W. R. (EGS), BA: Meiner Wahrnehmung nach – ich habe da nur einen kleinen Teil dazu beigetragen – war es so, dass sich die Kollegen an mir orientiert haben. Das wurde auch, kurz bevor wir zum Einsatzort gefahren sind, noch besprochen, dass ich die Karte haben werde und dass ich die Leute dann reinbegleite. Die haben sich dann mehr oder weniger hinter mir aufgestellt, und ich habe dann jedes Stockwerk geöffnet und habe gesagt, dass immer eine gewisse Personenanzahl eben reinsoll und einmal Sicherheit herstellt, dass wir sagen, es wird kein Laptop mehr verwendet, kein PC mehr verwendet, keine Handy mehr verwendet, so lange bis wir wussten, welches Büro betroffen ist. Wir haben ja nicht gewusst, wie die Personen ausschauen, da mir nur Frau Mag. S. G. (BVT) vom Gesicht her geläufig war. So sind wir Stockwerk für Stockwerk relativ zügig durchgegangen.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Waren die Büros mit Kollegen besetzt, als die Hausdurchsuchung dann fortgeführt wurde?

W. R. (EGS), BA: Kollegen vom BVT?

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Ja.

W. R. (EGS), BA: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Meiner Wahrnehmung nach - - Ich war dann noch oben im zweiten Stock bei Frau Mag. S. G. (BVT), die in einer Besprechung war, da war ich dann die ersten paar Minuten vor Ort.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Was haben Sie dann in weiterer Folge gemacht?

W. R. (EGS), BA: Ich war mehr oder weniger über Funk erreichbar, und sobald die Staatsanwältin irgendwo Zutritt brauchte oder eine Tür zu öffnen war, wurde ich hinbeordert.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Also Sie waren sozusagen als Begleitung der Frau Staatsanwältin - -

W. R. (EGS), BA: Ja, der Generalschlüssel sollte bei mir verbleiben.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Ist das dann in weiterer Folge auch genutzt worden? Hat sie Ihre Dienste in Anspruch genommen?

W. R. (EGS), BA: Gelegentlich, wie oft, da kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Das war also im Wesentlichen dann Ihre Aufgabe im Zuge der Hausdurchsuchung?

W. R. (EGS), BA: Das stimmt, ja.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Haben Sie – Sie haben zwar Nein gesagt – in irgendeiner Form an einer Sicherstellung mitgewirkt?

W. R. (EGS), BA: Ich habe keine Unterlagen sichergestellt. Ich war vielleicht in verschiedenen Büros, weil ich durchgegangen bin, weil ich ja gelegentlich fragte, ob etwas für mich zu tun wäre oder ob der Schlüssel benötigt wird, aber ich habe keine Sicherstellungen durchgeführt.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sie haben auch keine Dokumente durchgesehen?

W. R. (EGS), BA: Ich habe nichts gesichtet.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Dann sage ich: vorerst keine weiteren Fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte das Dokument Nummer 1079 vorlegen; das ist eine Seite aus der Besprechung, besonders von Staatsanwältin Schmudermayer, Vrabl-Sanda, Handler, mit Generalsekretär Pilnacek, die bekannte Dienstbesprechung, wo er von Skandal gesprochen hat. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich möchte die Staatsanwältin zitieren:

„Es wurde thematisiert, dass man eine Ermittlungseinheit brauchen würde, die möglichst nicht im Zusammenhang mit den Vorwürfen steht. Bei den herkömmlichen Polizeieinheiten bestand aufgrund der Vorwürfe die Gefahr, dass beabsichtigte Maßnahmen berichtet werden. Vor der Einsatzbesprechung vom 27. Februar 2018 wusste ich nur, dass man eine Polizeieinheit bekommen würde. In dieser Besprechung war erstmals auch PREIZSLER anwesend, den ich zuvor nicht kannte. Erst in dieser Einsatzbesprechung wurde PREISZLER von GOLDGRUBER als Leiter der EGS vorgestellt und die von GOLDGRUBER avisierte Einsatzdurchführung mit der EGS angesprochen. Die politische Herkunft von PREISZLER war nicht bekannt.“

Wir haben heute Herrn Preiszler schon befragt, inwieweit die EGS die geeignetste Einheit war, wenn man darauf achten wollte, eine Einheit einzusetzen, die zu den Vorwürfen, aber auch zum BVT als einen Ort der Hausdurchsuchung sehr auf Distanz steht. Der Justiz war es auch wichtig, zu sagen, dass es eben auch keine beruflichen Beziehungen zwischen der einschreitenden Einheit und dessen Personal und dem BVT geben sollte.

Daher meine Frage zu ihrer Tätigkeit im BVT: Sie haben gesagt, Sie waren dort von Juli 2017 bis Dezember 2017 tätig, und zwar im Terrorismusreferat.

W. R. (EGS), BA: Ja. November oder Dezember, das habe ich jetzt nicht verstanden. (Abg. Krisper: Wie bitte?) – Dezember? (Abg. Krisper: Genau!) – Dezember, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hatten Sie Kontakt zu den Beschuldigten in dem Verfahren?

W. R. (EGS), BA: Nein, denn das war auch am Vorabend der Besprechung ein Grund bei mir, ob Befangenheitsgründe vorliegen. Ich hatte keine dienstlichen Berührungspunkte während meiner Arbeit dort, und somit waren Befangenheitsgründe für das Einschreiten auszuschließen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch mit Frau S. G. (BVT) hatten Sie keine Berührungspunkte?

W. R. (EGS), BA: Ich kannte sie vom Sehen, also ich kannte das Gesicht. Ich hatte keine dienstlichen Berührungen mit ihr, nichts.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie hatten auch mit Herrn Gridling keine dienstlichen Berührungspunkte?

W. R. (EGS), BA: Gridling war mein direkter Vorgesetzter und Chef. Er ist mir natürlich einige Male über den Weg gelaufen; das passiert, wenn man dann dort als Mitarbeiter auch vor Ort anwesend ist, aber ich hatte keinerlei dienstliche Berührungspunkte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): War Preiszler Ihre Tätigkeit im BVT bewusst und wurde diese von ihm angesprochen? Oder von wem wurde diese mögliche Befangenheit angesprochen?

W. R. (EGS), BA: Oberst Preiszler wusste, dass ich im BVT tätig war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie kam das Thema Ihrer möglichen Befangenheit bei der Besprechung auf?

W. R. (EGS), BA: Na ja, ich war im Terrorismusreferat beschäftigt, da wollte ich natürlich wissen, ob es um Personen geht, die im Terrorismusreferat waren, oder ob dieses Referat überhaupt von dem Ganzen umfasst ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte zum Themenkomplex Dokumentationen kommen: Welche Dokumentationen wurden im Vergleich zu anderen Hausdurchsuchungen und Vorbereitungsmaßnahmen in diesem Fall unterlassen und warum?

W. R. (EGS), BA: Von mir unterlassen? Ich hatte keinen Auftrag, zu dokumentieren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist Ihnen bekannt, dass Oberst Preiszler die Weisung erteilt hat, den Auftrag so wenig wie möglich zu dokumentieren?

W. R. (EGS), BA: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehen Sie da einen Widerspruch zu den Dokumentationspflichten, die aufgrund von Dienstanweisungen oder Richtlinien für die EGS bestehen?

W. R. (EGS), BA: Soweit ich weiß, war das auch eine Weisung, die Herr Oberst Preiszler erhalten hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Von wem?

W. R. (EGS), BA: Das weiß ich nicht, das wurde nie erwähnt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir wissen es. Ich möchte Dokument 6552 vorlegen (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt), das kennen Sie sicher, das ist die „Richtlinie über die Errichtung und den Einsatz von Einsatzgruppen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität“. Da findet sich auf Seite 3, unter „Dienstverrichtung“ der Absatz:

„Die Bediensteten des AB“ – Assistenzbereichs – „EGS führen grundsätzlich nur Erstzugriffsmaßnahmen und erste Beweis sichernde Maßnahmen durch, dokumentieren jedoch ohne unnötigen Aufschub sämtliche relevante Umstände, insbesondere jene, die mit eigener Ausübung von Zwangsbefugnissen in Zusammenhang stehen, und übergeben diese an die sachlich und örtlich zuständige Sicherheitsdienststelle.“

Inwiefern wurde dieser Verpflichtung nachgekommen, wenn es diese Weisung gab, Dokumentationen reduziert vorzunehmen?

W. R. (EGS), BA: Es wurde dokumentiert; nicht von mir, ich hatte keinen Auftrag dazu.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hatten Sie Wahrnehmung dazu, ob Ihre Kollegen alle dieser Dokumentationsverpflichtung nachgekommen sind, und zwar in der Vorbereitung als auch dann bei der Hausdurchsuchung?

W. R. (EGS), BA: Welchen Auftrag meine unmittelbaren Vorgesetzten hatten, weiß ich nicht. (Abg. Krisper: Noch einmal, bitte!) – Welchen Auftrag meine Vorgesetzten hatten, weiß ich nicht. Es wurde meiner Erinnerung nach von meinen Dienstvorgesetzten, zwei dienstführenden Beamten dokumentiert – in welchem Umfang und Ausmaß und Auftrag, weiß ich nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zu Weisungen der Staatsanwältin vor Ort im BVT?

W. R. (EGS), BA: Also ich habe von ihr keine Weisung erhalten. Ich habe keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In welchen Zeiträumen waren Sie mit ihr gemeinsam in einem Raum aufhältig?

W. R. (EGS), BA: Daran kann ich mich nicht erinnern, das war über den Tag verteilt - - Wenn ich aushelfen konnte und Türen öffnen musste, dann war ich da, und wenn nicht, dann hielt ich mich in den Gängen bereit.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie waren bei Frau S. G. (BVT) im Büro vor Ort, haben Sie vorhin gesagt?

W. R. (EGS), BA: Ja, wie vorhin erwähnt, zu Beginn.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wie ihr Kollege G. S. (EGS) am Beginn seinen Auftrag verstanden hat, was er sicherzustellen hat?

W. R. (EGS), BA: Ich habe nicht mitbekommen, welchen Auftrag er bekommen hat.

Ergänzend dazu: Frau S. G. (BVT) habe ich damals zum Büro geführt und ihr erklärt, dass es einen Hausdurchsuchungsbefehl gibt, auch sie davon betroffen ist und alles weitere die Staatsanwältin dann erklären wird.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da war ihr Kollege G. S. (EGS) aber auch schon anwesend?

W. R. (EGS), BA: Daran kann ich mich nicht erinnern. Es waren mehrere Kollegen anwesend, weil Frau Mag. S. G. (BVT) ja den Auftrag hatte, keine elektronischen Geräte mehr zu bedienen und auch ihren PC nicht mehr zu bedienen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wie Ihre Kollegen in ihrem Büro vorgegangen sind, bis Sie gegangen sind?

W. R. (EGS), BA: Dazu habe ich keine.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Noch zur Sicherheitszentrale: Wurde Ihnen freiwillig angeboten, die EGS-Kollegen durch die Räume zu führen?

W. R. (EGS), BA: Das war aufgrund des Themas der Fernlöschung für uns kein einsatztaktischer Grund; also wir haben auch nicht danach gefragt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie haben sofort die Zentralkarte verlangt?

W. R. (EGS), BA: Wir hatten den Auftrag von Frau Mag. Schmudermayer, von der Staatsanwältin, eben diese Fernlöschung zu verhindern und so schnell als möglich die Büros zu sichern. Unser Auftrag war es, Sicherheit herzustellen, und nicht, sicherzustellen – das war der grundsätzliche Auftrag –; und Sicherheit herstellen heißt, alles zu unterbinden, was nicht dem Auftrag der StA entspricht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das bringt mich zum Thema Sicherstellung: Sie haben vorhin gemeint, wegen der Überforderung angesichts der Menge der sicherzustellenden Daten wurde auch die EGS zur Sicherstellung herangezogen. (Auskunftsperson W. R. (EGS): Das stimmt!) – Das stimmt? (Auskunftsperson W. R. (EGS): Das stimmt, ja!)

Wann wurde das klar, dass Sie herangezogen werden müssen?

W. R. (EGS), BA: An den Zeitraum kann ich mich nicht erinnern. Es muss im Laufe des Tages gewesen sein. Da müsste ich mutmaßen, ich kann mich nicht erinnern.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): War das von Büro zu Büro verschieden, oder musste in jedem Büro die EGS herangezogen werden?

W. R. (EGS), BA: Auch daran kann ich mich nicht erinnern, weil ich ja nicht in den einzelnen Büros anwesend war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Herzlichen Dank, auch von meiner Seite willkommen. Vielleicht kann ich da auch gleich anknüpfen: Kollegin Krisper hat gesagt, die EGS wurde dann zur Sicherstellung herangezogen, und Sie können sich nicht erinnern, wann das war.

W. R. (EGS), BA: Das stimmt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Woher wissen Sie, dass die EGS zur Sicherstellung herangezogen wurde?

W. R. (EGS), BA: Ich wusste es, weil ich ja zwischen den Büros wechselte, wenn ein Schlüssel benötigt wurde, und dann habe ich gesehen, dass Kollegen eben auch Unterlagen gesichtet haben; aber das war immer nur im - -, das war nicht mein Auftrag, somit hatte ich dann in weiterer Folge auch nichts mehr damit zu tun.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie dann gefragt, warum die Kollegen das sichern?

W. R. (EGS), BA: Ich habe gefragt, ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wann war denn das ungefähr?

W. R. (EGS), BA: An die Zeit kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vormittag, Nachmittag?

W. R. (EGS), BA: Ich kann mich nicht erinnern, ich müsste mutmaßen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Gegen Ende der Hausdurchsuchung?

W. R. (EGS), BA: Es ist ein längerer Zeitraum gewesen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wann haben Sie den Kollegen angetroffen, der gesichtet hat? Zum ersten Mal?

W. R. (EGS), BA: Ich kann mich an den Zeitpunkt nicht erinnern.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): War das gegen Ende der Hausdurchsuchung?

W. R. (EGS), BA: Ich kann mich nicht daran erinnern. Es wird nicht gegen Ende gewesen sein. Ich kann Ihnen keinen Zeitpunkt nennen, keinen genauen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vormittag vielleicht, gleich am Anfang?

W. R. (EGS), BA: Ich bleibe dabei: Ich kann Ihnen dazu keinen Zeitpunkt nennen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vielleicht zu einer anderen Sache: Sie haben gesagt, es war alles so dringlich, weil es die Möglichkeit der Fernlöschung gab. Wann haben Sie zum ersten Mal erfahren, dass die Fernlöschung eine Gefahr ist?

W. R. (EGS), BA: In der ersten Besprechung am Vorabend der Hausdurchsuchung.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wann war die erste Besprechung?

W. R. (EGS), BA: Am Vorabend der Hausdurchsuchung.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wer hat Ihnen erzählt, dass eine Fernlöschung problematisch sein könnte?

W. R. (EGS), BA: Meine Dienstvorgesetzten, mein unmittelbarer Dienstvorgesetzter und auch Oberst Preiszler, also die anwesenden und mir Vorgesetzten, bei der ersten Besprechung.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Was wurde Ihnen zur Hausdurchsuchung noch gesagt?

W. R. (EGS), BA: Es wurde eindeutig gesagt, dass wir im Auftrag der Staatsanwältin die Sicherheit dort herzustellen haben, und es wurde nie von Sicherstellungen geredet. Unsere erste Aufgabe, das war auch noch bei der zweiten Besprechung so, war es immer, die Sicherheit vor Ort herzustellen, damit keine Löschung der Daten möglich ist.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie dort gemeinsam strategisch überlegt, wie Sie es verhindern, dass es zu einer Fernlöschung kommt?

W. R. (EGS), BA: Ja, das habe ich vorhin schon ausführlich geschildert: Das war das relativ zügige Eindringen in das Gebäude mit dem Generalschlüssel und dass man dann schaut, wo die Büros sind, und dass man dann schaut, dass die betroffenen Personen kein Handy mehr bedienen, keinen PC mehr bedienen, insofern und insoweit bis die Frau Staatsanwältin ihnen den Hausdurchsuchungsbefehl vorgelegt hat.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wurde an dem Abend auch diskutiert, ob Sie den zweiten Schlüssel, den zweiten Generalschlüssel bekommen?

W. R. (EGS), BA: Von einem zweiten Schlüssel höre ich heute das erste Mal.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Hat Herr Preiszler einen Generalschlüssel gehabt? Oder waren Sie - -

W. R. (EGS), BA: Habe ich vorhin schon erwähnt: Als mein Einsatz vor Ort zu Ende war – die Uhrzeit kann ich Ihnen nicht genau sagen, es war auf jeden Fall schon dunkel draußen –, habe ich diesen Generalschlüssel übergeben und der wurde von Oberst Preiszler in der Sicherheitszentrale bei Beendigung des Dienstes dort, der Hausdurchsuchung, wieder retourniert.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Was haben Sie den ganzen Tag gemacht? Waren Sie den ganzen Tag für das Aufsperren von Räumen zuständig?

W. R. (EGS), BA: Ich hatte keinen anderen Auftrag bekommen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Mit wem waren Sie den ganzen Tag unterwegs? Waren Sie immer alleine oder waren Sie mit anderen Personen unterwegs?

W. R. (EGS), BA: Sie müssen sich vorstellen: Wenn da 50 Beamte – ich weiß nicht, wie viele Beamte genau – vor Ort sind, die stehen ja nicht alle in einem Büro, sondern das verteilt sich über das ganze Stockwerk. Natürlich trifft man da den einen oder anderen Kollegen am Gang, wenn die zwischen den Büros wechseln. Auch die Frau Staatsanwältin und Oberst Preiszler sind mehrmals an mir vorbeigegangen, wenn Sie das meinen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wie viele Räume haben Sie gesichert, oder für wie viele Räume waren Sie zuständig?

W. R. (EGS), BA: Ich war nicht für die Sicherung zuständig.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Für das Aufsperren wie vieler Räume waren Sie verantwortlich? Wie viele Räume haben Sie an dem Tag aufsperren müssen?

W. R. (EGS), BA: Definitiv aufsperren, also Räume: Das Gebäude ist ja mehrfach gesichert, also muss man zuerst Schleusen überwinden, damit man überhaupt erst einmal in die Abteilungen kommt; auch die sind extra gesichert. Die Räume, die ich aufgesperrt habe: Daran kann ich mich nicht erinnern, es waren sicher einige geöffnet. Ich kann mich aber erinnern, dass ich den Raum des Betroffenen im Nachrichtendienst geöffnet habe; an das kann ich mich erinnern, ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie am Vorabend besprochen, welche Räume durchsucht werden sollen?

W. R. (EGS), BA: Nein, die genauen Räume waren uns nicht bekannt. Uns waren die - -, also mir – das war ja auch der Grund, warum ich zugezogen wurde – war bekannt, wo die Abteilungen und Referate liegen, aber die Räume waren nicht bekannt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie am Vorabend der Hausdurchsuchung, am 27. am Abend besprochen, welche Räume durchsucht werden sollen, gemeinsam mit den Vorgesetzten?

W. R. (EGS), BA: Wir haben besprochen, welche - - Teilweise wurden die Personen genannt, die es betreffen wird; also nicht die Räume, die wussten wir nicht, sondern Personen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Das heißt, es wurde am Vorabend besprochen, welche Personen durchsucht werden sollen?

W. R. (EGS), BA: Welche Räume der Personen durchsucht werden sollen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Welche Räume der Personen durchsucht werden sollen.

Haben Sie denn der versammelten Mannschaft am Vorabend erklärt, wo die Räume zu finden sind?

W. R. (EGS), BA: Ich wusste ja selbst nicht, wo die Räume sind. (Abg. Zadić blättert in ihren Unterlagen.) Nachdem ich im Terrorismusreferat tätig war und - - (Abg. Zadić: Sie können ruhig - -, ich höre Ihnen zu!) – Ich war im Terrorismusreferat tätig, und andere Bereiche sind besonders gesichert; da gibt es auch für Mitarbeiter des BVT eingeschränkten Zugang.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Uns haben aber Ihre Kollegen erklärt, dass sie sehr froh waren, dass Sie bei der Besprechung hinzugezogen wurden, weil Sie den Kollegen erklärt haben, wo die Räume zu finden sind.

W. R. (EGS), BA: Ich weiß nicht, was Sie mit „froh“ meinen, aber wenn es einen Auftrag der Staatsanwaltschaft gibt und - - Ist etwas unklar? Na, es gibt einen Auftrag - -

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Am Vorabend der Hausdurchsuchung, am 27., so wurde uns erklärt, wurden Sie hinzugezogen, damit Sie den Anwesenden erklären, wo - -, welche Räume zu durchsuchen sind. (Auskunftsperson W. R. (EGS): Wie gesagt, nicht welch- -!) Dann wurde uns auch mitgeteilt, dass Sie derjenige waren, der erklärt hat, wie man in diese Räumlichkeiten gelangt, denn man hatte nur Google Maps zur Verfügung und musste sich auf Ihren Kenntnisstand berufen.

W. R. (EGS), BA: Jetzt verstehe ich die Fragestellung. Das ist korrekt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Also haben Sie erklärt, wo sich die Räume befinden.

W. R. (EGS), BA: Wie schon vorhin erwähnt: Ich wusste auch nicht, wo sich sämtliche Räume befinden, aber ich wusste, wo die verschiedenen Abteilungen und Referate örtlich gelegen sind.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wurde an dem Abend am 27.2. besprochen, welche Referate durchsucht werden sollen?

W. R. (EGS), BA: Selbstverständlich, sonst hätte ich nicht abwägen können, ob Befangenheitsgründe vorliegen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Welche Referate waren das?

W. R. (EGS), BA: Das waren das Referat Nachrichtendienst, Extremismus und die IT-Abteilung.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie wurden ja Teil der sogenannten Führungsgruppe, richtig? Am Tag der Hausdurchsuchung waren Sie Teil der sogenannten Führungsgruppe?

W. R. (EGS), BA: Was verstehen Sie unter „Führungsgruppe“?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Die Gruppe, die den Einsatz mit leitet.

W. R. (EGS), BA: Ich hatte keinerlei Leitungsfunktion.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Was war Ihre konkrete Aufgabe, bevor Sie - - Sie sind ja gemeinsam mit Oberst Preiszler und noch ein paar anderen in die Sicherheitszentrale - -

W. R. (EGS), BA: Wie vorhin erwähnt, Oberst Preiszler, W.K. (EGS), Huber Christian, ich und Frau Mag. Schmudermayer – das habe ich aber vorhin schon erwähnt, bei einer Befragung –, wir waren die so genannte Vorhut, und wir sind mit einem Trick in das Gebäude gekommen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Warum haben Sie bei dieser ersten Gruppe, die hineinkommt, dabei sein müssen? Sie hatten keinerlei Führungsposition.

W. R. (EGS), BA: Richtig; weil kriminaltaktische Überlegungen waren, wie man in die Sicherheitszentrale kommen könnte, und das ist auch von mir gekommen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie waren vom Juli 2017 bis Dezember 2017 im BVT. (Auskunftsperson W. R. (EGS): Richtig!) Haben Sie von einem Konvolut gehört, das am Ende des Tages auch zur gegenständlichen Hausdurchsuchung geführt hat?

W. R. (EGS), BA: Nein, ich habe nie etwas davon gehört, bis zum Abend des 27.2., bis zur ersten Besprechung vor dem Tag der Hausdurchsuchung.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Am 27.2. wurde auch das Konvolut besprochen?

W. R. (EGS), BA: Nein, es wurde nicht das Konvolut besprochen, es wurde nur besprochen, dass es eben eine Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, Entschuldigung, der WKStA, zur Durchführung der Hausdurchsuchung gibt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie haben gesagt, Sie haben vom Konvolut das erste Mal am Vorabend gehört, oder habe ich das falsch verstanden?

W. R. (EGS), BA: Nein, vom Konvolut erst am Tag der Besprechung. Es hat Frau Mag. Schmudermayer – am Tag der Hausdurchsuchung hat es in der Früh eine Besprechung gegeben – auch gesagt, dass es da anonyme Schreiben gibt, wo gewisse Vorhalte sind, und aufgrund dessen gibt es da Ermittlungen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Bei dieser Vorbesprechung um 8 Uhr in der Früh, da hat die Staatsanwältin auch die Anordnung gegeben, was zu durchsuchen ist. Haben Sie da zum ersten Mal gehört, wonach Ihre Kollegen zu suchen haben oder was sicherzustellen ist?

W. R. (EGS), BA: Ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Was war denn die Anordnung der Staatsanwältin? Können Sie sich noch erinnern?

W. R. (EGS), BA: Also die Anordnung zur Hausdurchsuchung meinen Sie? (Abg. Zadić: Ja!) – Die Anordnung zur Hausdurchsuchung umfasste die Büroräumlichkeiten des Leiters des Nachrichtendienstes, dann noch jene von einem Mitarbeiter im Nachrichtendienst, Frau Mag. S. G. (BVT) hat es betroffen – wobei: meiner Wahrnehmung nach, soweit ich mich jetzt erinnere, war sie keine Beschuldigte, sondern hatte Zeugenstellung – und die IT-Abteilung.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Hat die Staatsanwältin auch gesagt, was konkret mitzunehmen beziehungsweise sicherzustellen ist?

W. R. (EGS), BA: Sämtliche elektronische Datenträger und Unterlagen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Das hat sie um 8 Uhr in der Früh allen mitgeteilt?

W. R. (EGS), BA: Ja, das hat sie mitgeteilt, unter der Prämisse, stets schnell beweissichernd vorzugehen, weil die Annahme der Fernlöschung bestand.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Eine Anordnung haben Sie nicht gesehen?

W. R. (EGS), BA: Sie hatte die Anordnung bei sich, aber ich habe sie mir nicht im Detail durchgelesen und auch nicht im Detail gemerkt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wie haben Sie sich auf den heutigen Tag vorbereitet?

W. R. (EGS), BA: Lange geschlafen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie sonst keine Vorbereitungen getroffen?

W. R. (EGS), BA: Natürlich. Ich habe vorhin schon erwähnt, dass es ein Seminar gab – darauf möchten Sie wahrscheinlich hinaus –, wo wir gewisse Grundtechniken, Verhalten bei Gericht durchgegangen sind. Das Seminar ist bei mir, glaube ich, jetzt sechs oder sieben Jahre her, das hatte ich in der Grundausbildung; und ein U-Ausschuss ist auch eine relativ ungewöhnliche Situation.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Bei der Schulung Ende August, wo es auch um Fragetechniken ging, waren Sie da auch dabei?

W. R. (EGS), BA: Das habe ich schon bestätigt, ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ach so.

Haben Sie sich vor dem heutigen Tag mit einer Vertrauensperson beraten?

W. R. (EGS), BA: Ja, diese sitzt neben mir.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wie oft haben Sie die Vertrauensperson vorher gesehen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

W. R. (EGS), BA: Zwei Mal.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wann war das?

W. R. (EGS), BA: Diese Woche.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Was haben Sie mit der Vertrauensperson besprochen? (Die Vertrauensperson spricht mit dem Verfahrensrichter.)

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Wenn Sie mit dieser Frage anwaltliche Verschwiegenheitspflichten umgehen wollen, ist sie unzulässig. – Danke.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Danke schön, dann frage ich etwas konkreter: Haben Sie gemeinsam mit Ihrer Vertrauensperson mögliche Fragen besprochen, die hier gestellt werden können? (Auskunftsperson W. R. (EGS): Welcher Natur?) Haben Sie Fragen besprochen, die wir Ihnen heute stellen könnten?

W. R. (EGS), BA: Besprochen wurde der Ablauf, also wie die Rahmenbedingungen sind und wie die Verfahrensordnung ist.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Und mögliche Fragen von uns?

W. R. (EGS), BA: Nein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wie lange haben Sie sich mit Ihrer Vertrauensperson jeweils getroffen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

W. R. (EGS), BA: Die Dauer kann man sagen, aber ich weiß es nicht, ich habe nicht mitgestoppt – eine halbe Stunde, 15 Minuten.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Also zwei Mal jeweils eine halbe Stunde, also insgesamt eine Stunde? (Auskunftsperson W. R. (EGS): Ja!) Eine Stunde lang haben Sie nur besprochen, wie der Ablauf ist?

W. R. (EGS), BA: Korrekt. (Heiterkeit des Abg. Jenewein.)

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie haben keine Fragen besprochen?

W. R. (EGS), BA: Nein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Keine Antworten?

W. R. (EGS), BA: Wenn keine Fragen besprochen wurden, auch keine Antworten. (Allgemeine Heiterkeit.)

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Man könnte auch Antworten besprechen.

Haben Sie mit Ihren Kollegen über den heutigen Tag gesprochen?

W. R. (EGS), BA: Dass ich zum U-Ausschuss muss, ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wann haben Sie Ihren Kollegen W.K. (EGS) das letzte Mal gesehen?

W. R. (EGS), BA: Heute in der Früh.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie da über den heutigen Tag gesprochen?

W. R. (EGS), BA: Könnten Sie die Frage bitte konkretisieren?

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie über die möglichen Fragen und Antworten im Untersuchungsausschuss mit Ihrem Kollegen W.K. (EGS) gesprochen?

W. R. (EGS), BA: Nein. (Abg. Zadić: Nein?) – Nein.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie über den Untersuchungsausschuss generell gesprochen?

W. R. (EGS), BA: Ja, weil es eine sehr belastende Situation ist.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Worüber haben Sie denn gesprochen?

W. R. (EGS), BA: Wie hier das Setting sein wird.

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Frau Abgeordnete, dann verweise ich Sie auf die nächste Runde.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie haben über den Ablauf gesprochen?

W. R. (EGS), BA: Richtig.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Revierinspektor W. R. (EGS), kommen wir noch einmal zurück zu der Zeit nach Ihrer Tätigkeit im BVT; das liegt ja erst kurz zurück im Hinblick auf die Hausdurchsuchung. Gab es in den Tagen zuvor irgendwelche Auffälligkeiten, im Nachhinein betrachtet, dass Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit von irgendjemandem in der EGS auf das BVT angesprochen wurden?

W. R. (EGS), BA: Nein, es gab nichts dazu.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Es war ja bekannt, dass Sie beim BVT waren. Sie wurden nie angesprochen, Sie wurden also erst am 27.2. das erste Mal mit dem Thema BVT quasi konfrontiert.

W. R. (EGS), BA: Ja, genau; das war am Vorabend, wo ich in den Besprechungsraum zitiert worden bin, ja.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): „Zitiert worden“ heißt, die Besprechung war bereits im Gange und Sie sind hineingeholt worden (Auskunftsperson W. R. (EGS): Die Besprechung war im Gange!), und sind dann gebeten worden, quasi aufgrund Ihrer Ortskenntnisse – wahrscheinlich war schon via Beamer Google Maps zu sehen –, zu erklären, wo welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen sein könnten.

W. R. (EGS), BA: Ja, also es war die Adresse des BVT geöffnet – die nenne ich jetzt nicht –, auf Google Maps, da sieht man mehrere Gebäude, und ich wurde gefragt, wo sich diese Örtlichkeiten befinden.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sie haben auch das Wissen beigesteuert, dass es einen Zentralschlüssel geben wird, oder ist man davon ausgegangen?

W. R. (EGS), BA: Es ist mir am Vorabend gesagt worden, es gibt einen Zentralschlüssel, eine General Keycard; es war immer von der General Keycard die Rede. Das habe ich dort das erste Mal erfahren.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Gut. Dann sind Sie am nächsten Tag gemeinsam mit der Führungsgruppe hingefahren, haben dann eben mit Ihrer Methode den Zutritt erreicht. Wie kamen Sie dann zum Zentralschlüssel? Wie war das genau?

W. R. (EGS), BA: Oberst Preiszler hat die zwei Beamten aufgefordert, diese General Keycard herauszugeben.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): War das problemlos? Sie haben sich ausgewiesen und so?

W. R. (EGS), BA: Genau, wir haben uns ausgewiesen, die Ausweise wurden kopiert. Sie wurden aufgefordert, nicht mehr zu telefonieren, den PC nicht mehr anzugreifen, also keine Nachrichten mehr zu versenden, und es wurde ihnen auch geschildert, dass es sich hier um eine Hausdurchsuchung handelt. Frau Mag. Schmudermayer hat sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass es eine Anordnung zur Hausdurchsuchung gibt, und Oberst Preiszler hat sie aufgefordert, diese General Keycard – wir wussten ja nicht einmal, ob sie wirklich vor Ort ist – auszuhändigen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Es wurde hier auch berichtet, dass dann der Auftrag kam, dieses Durchlaufkreuz zu öffnen, damit die Beamten nacheinander durchgehen könnten. War es aus Ihrer Sicht dann so, dass das BVT in dieser Zeit nicht gesichert war in dem Sinne, dass eigentlich auch andere Personen hätten durchgehen können?

W. R. (EGS), BA: Es waren auch im Eingangsbereich ständig Leute von unserer Einheit, also Polizisten, vor Ort, und der Eingangsbereich war nie ungesichert. Die Türe wurde auch wieder geschlossen, als sämtliche Kollegen, die an der Hausdurchsuchung beteiligt waren, diesen ersten Bereich betreten hatten.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Okay. Kann man sich das so vorstellen, dass es in den verschiedenen Stockwerken Abteilungen gibt, die quasi eine größere Barriere, also eine größere Schließtür haben, hinter der dann mehrere Zimmer und Abteilungen sind? Kann man sich das so vorstellen?

W. R. (EGS), BA: Das stimmt, ja.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Gut. Sie haben dann aufgesperrt. Was haben Sie dann den ganzen Tag über gemacht? Sie haben einfach gewartet?

W. R. (EGS), BA: Ich habe auf Aufträge gewartet. Es steht mir als eingeteiltem Exekutivbediensteten nicht zu, mir anzumaßen, dass ich da selbstständig Handlungen vornehme.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sie haben also keinen fixen Standort gehabt – ich nenne zum Beispiel die IKT-Abteilung –, sondern Sie haben dort gewartet, wo Sie gerade gebraucht wurden?

W. R. (EGS), BA: So ist es, ja.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Offensichtlich sind natürlich auch gewisse an der Hausdurchsuchung unbeteiligte Personen im BVT anzutreffen gewesen. War immer klar, dass nur Personen des BVT und der EGS im Haus sind?

W. R. (EGS), BA: Unsere Personen, also die Kolleginnen und Kollegen von der EGS, hatten die Kriminaldienstüberwurfweste, Unterziehweste an und waren somit eindeutig als Kriminalbeamte zu erkennen. Wer jetzt auf BVT-Seite im Haus war oder nicht, das kann ich nicht sagen. Ich kenne nur sehr wenige Personen dort.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sie konnten also nicht wahrnehmen, ob während dieser Amtshandlung auch Personen das BVT betreten oder verlassen haben? Das war nicht in Ihrem - -

W. R. (EGS), BA: Nein. Ob betriebsfremde Personen das Haus betreten haben, das weiß ich nicht, nein.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Auf jeden Fall war nach einer gewissen Zeit der Zugang dann aus Ihrer Sicht wieder komplett gesichert.

W. R. (EGS), BA: Der Zugang war ständig gesichert.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Gut.

Dann hätten wir nur noch ein paar Fragen zum Abtransport: Was war Ihre Rolle in dieser Zeit, als der Abtransport begonnen hat? Was haben Sie getan? Sind Sie wieder zum Schließen übergegangen, oder was haben Sie gemacht?

W. R. (EGS), BA: Nein. Ich habe einmal die Türe aufgehalten, als die Kollegen mit den sichergestellten Unterlagen – es waren Kartons und PCs – zum Fahrzeug, das direkt unmittelbar vor dem Objekt geparkt war, gegangen sind und diese eingeladen hatten. Da ist mir schon gesagt worden, dass sie das im Auftrag der Staatsanwältin jetzt zur WKStA zu bringen haben.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Gut. Haben Sie dann am Ende der Amtshandlung im BVT die Aufgabe gehabt, gewisse Türen zu schließen?

W. R. (EGS), BA: Nein, ich habe nicht die Aufgabe gehabt, Türen zu schließen. Die Türen schließen ja von selbst, es geht mehr ums Aufmachen, ums Öffnen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Schlussendlich sind Sie dann wieder in die Sicherheitszentrale gegangen, wahrscheinlich gemeinsam mit Herrn Preiszler, und haben dann den Schlüssel übergeben?

W. R. (EGS), BA: Nein. Für mich war der Einsatz vor Oberst Preiszler beendet. Die Uhrzeit kann ich leider nicht mehr sagen, daran erinnere ich mich nicht, es war schon dunkel draußen. Ich habe die Karte übergeben, und Oberst Preiszler hat sie dann (Abg. Gödl: Angenommen?) am Ende der Hausdurchsuchung in der Sicherheitszentrale retourniert.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Gut, danke einmal fürs Erste.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Damit kommen wir zur zweiten Fragerunde. Herr Abgeordneter Androsch. – Bitte.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Herr W. R. (EGS), welchen Dienstgrad haben Sie?

W. R. (EGS), BA: Revierinspektor.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Herr Revierinspektor, eine Frage noch einmal zu der Ihnen vorgelegten Richtlinie für die EGS, nennen wir sie EGS-Richtlinie: Dazu hat Ihnen Frau Kollegin Krisper dankenswerterweise unter Punkt 5, „Dienstverrichtung“, vorgelesen, was zu dokumentieren ist. Jetzt lese ich heraus, dass das Bedienstete betrifft. Sie sind ja auch Bediensteter der EGS, stimmt das?

W. R. (EGS), BA: Ich bin Bediensteter der EGS.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Würden Sie sagen, dass diese Richtlinie dann auch für Sie Gültigkeit hat?

W. R. (EGS), BA: Grundsätzlich ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Entnehmen Sie dieser Richtlinie, dass Sie explizit noch extra einen Auftrag zur Dokumentation bekommen müssen?

W. R. (EGS), BA: Nein, das entnehme ich nicht, aber es ist in unserer Einheit nicht so vorgesehen, dass jeder alles dokumentiert; dafür gibt es Dienstvorgesetzte.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das ist in Ihrer Einheit so; aber es gibt eine Richtlinie, die besagt: Die Bediensteten – also auch Sie – haben zu dokumentieren, wenn sie in diesen Einsätzen sind. Sie haben gesagt, Sie haben keinen Auftrag bekommen. Das heißt, Sie entnehmen dieser Richtlinie aber nicht, dass Sie explizit einen Auftrag bekommen müssen.

W. R. (EGS), BA: Das stimmt.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Aber ist Ihnen explizit gesagt worden, dass Sie nicht dokumentieren sollen?

W. R. (EGS), BA: Es ist auch am Vorabend der Besprechung gesagt worden, dass es keine elektronischen Aufzeichnungen gibt.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Keine elektronischen.

Meine Frage: Sie waren ja mit dieser generellen Schlüsselkarte, wenn ich sie so bezeichnen darf, unterwegs. Das heißt, Sie waren in diesem gesamten Team, das von Gang zu Gang zu den Räumlichkeiten, also zu den Abteilungen und dergleichen, vorgestoßen ist, eigentlich ganz vorne mit dabei. Ist das richtig?

W. R. (EGS), BA: Ich habe die Zugänge zu den Stockwerken, zu den Abteilungen geöffnet, ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Können Sie mir sagen: Haben Sie auch das Büro der Frau S. G. (BVT) geöffnet?

W. R. (EGS), BA: Das Büro der Frau S. G. (BVT) stand offen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Dieses stand offen. Wo haben Sie Frau S. G. (BVT) angetroffen?

W. R. (EGS), BA: Frau S. G. (BVT) war einige Zimmer davor in einer Besprechung mit ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wie lange waren Sie dort? Können Sie das beschreiben? Wie war der Ablauf bei Frau S. G. (BVT)?

W. R. (EGS), BA: Ich habe Frau S. G. (BVT), nachdem ich Sie ja von Gesicht her kenne, aus dieser Besprechung herausgebeten, weil ich ihr schildern wollte, dass eine Hausdurchsuchung stattfindet und sie betroffen ist, und das wollte ich in Abwesenheit ihrer MitarbeiterInnen machen beziehungsweise habe ich das auch gemacht. Ich habe sie aufgefordert, dass sie mit meinen Kollegen zum ihrem Büro geht, jedoch kein Handy mehr bedient und keinen Computer mehr bedient, und habe gesagt, dass ihr alles weitere die Staatsanwältin, Frau Mag. Schmudermayer, schildern wird.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Frau Mag. Schmudermayer war zu diesem Zeitpunkt noch nicht dort, oder?

W. R. (EGS), BA: Unsere Aufgabe war es, so schnell als möglich, also zeitnah oder zeitgleich, in alle Büros vorzugehen, damit man die Sicherheit wirklich relativ zeitnah herstellt; deshalb war ich auch nur kurz dort und bin mit den Kollegen schon wieder zur nächsten Abteilung gegangen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Wo waren Sie den überwiegenden Teil der Zeit? Wo waren Sie dann stationiert, oder wo haben Sie sich befunden?

W. R. (EGS), BA: Soweit ich mich erinnere, war ich die meiste Zeit unten vor dem Eingangsbereich der IT-Abteilung.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Haben Sie wahrgenommen, dass Frau Staatsanwältin Schmudermayer das BVT verlassen hat?

W. R. (EGS), BA: Habe ich nicht wahrgenommen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, als der erste Transport war, als verladen worden ist, haben Sie nicht wahrgenommen, ob die Staatsanwältin - -

W. R. (EGS), BA: Ich habe keinen ersten Transport mitbekommen. Die Frau Staatsanwältin ist auch immer zwischen den Büros hin- und hergegangen, ich war also nicht ständig bei ihr. Das konnte ich nicht wahrnehmen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie können jetzt also nicht mit Sicherheit sagen, ob sie ständig anwesend war oder ob sie dazwischen weg war?

W. R. (EGS), BA: Das kann ich nicht sagen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Eine Frage zu dieser Fernlöschungstheorie, die immer herumschwirrt: Sie haben im BVT gearbeitet. Kennen Sie das BVT? War das für Sie glaubwürdig, beziehungsweise war es für Sie einschätzbar, dass das möglich ist?

W. R. (EGS), BA: Ich kenne das Referat, wo ich gearbeitet habe, und die Fernlöschung hat ja hauptsächlich die IT-Abteilung umfasst, und ich bin kein IT-Experte. Das kann ich nicht einschätzen.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Also das war für Sie selbst glaubwürdig.

W. R. (EGS), BA: Wenn es eine Weisung und einen Auftrag mit Anordnung zur Hausdurchsuchung von der Frau Staatsanwältin gibt, wo explizit mehrmals auf die Fernlöschung eingegangen wurde: bin ich davon ausgegangen, ja.

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich danke Ihnen. (Abgeordneter Leichtfried: Haben wir noch Zeit?)

Vorsitzende Doris Bures: 50 Sekunden, Herr Abgeordneter; aber wir haben ja dann auch noch eine dritte Runde. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr W. R. (EGS)! Ich wollte mich jetzt eigentlich nicht mehr melden, aber mir ist jetzt etwas aufgefallen, als Sie gesagt haben, Sie sind zu Frau S. G. (BVT) gegangen und haben ihr mitgeteilt, was zu geschehen hat: Frau S. G. (BVT) war doch keine Beschuldigte, die war ja Zeugin.

W. R. (EGS), BA: Stimmt, aber sie war trotzdem von der Anordnung zur Hausdurchsuchung umfasst – besser gesagt: die Unterlagen in ihren Büroräumlichkeiten.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Ja, aber geht man mit einer Zeugin gleich um wie mit einer Beschuldigten?

W. R. (EGS), BA: Man schildert, dass es eine Anordnung zur Hausdurchsuchung gibt; und auch hier bestand ja laut Aussagen der Staatsanwältin immer die Möglichkeit der Fernlöschung. Also: Ja.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Danke.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Herr Revierinspektor! Ich möchte noch einmal kurz zu dieser Vorbesprechung tags zuvor zurückgehen: Es hat sich jetzt herauskristallisiert, dass Sie zwar wussten, dass diese Hausdurchsuchung im BVT sein wird, dass davon drei Bereiche explizit betroffen sind, nämlich dieser IT-Bereich, der Extremismusbereich und der Nachrichtendienst – so weit haben Sie es gewusst –, aber Sie haben gesagt, Sie hätten nicht genau gewusst, welche Kanzleien das sind.

W. R. (EGS), BA: Das stimmt, ja.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr wohl aber, welche Personen betroffen sind?

W. R. (EGS), BA: Ja. Die Personen wurden ja erwähnt, ich kann mich aber nicht mehr an alle namentlich erinnern.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sie waren ja die Person, die den Zentralschlüssel ausgehändigt bekommen hat und die Kollegen dann in weiterer Folge durch das Haus geführt hat.

Wie viele Kollegen waren das?

W. R. (EGS), BA: Ich weiß nicht, wie viele vor Ort waren, meiner Einschätzung nach zwischen 35 und 45.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Es war also der Auftrag, dass man so schnell wie möglich die Sicherheit herstellt, das heißt, die betreffenden Kanzleien besetzt.

Meine Frage dazu: Wovon ist denn abhängig gewesen, welcher Kollege bei welcher Kanzlei ist? War das irgendwie vorgeplant, oder war das Zufall?

W. R. (EGS), BA: Das war nicht vorgeplant, weil wir ja nicht wussten, wie es dann vor Ort genau ausschaut und ob auch alle betroffenen Personen anwesend sind. Die Kollegen sind mir gefolgt, es gab einen kurzen Stopp im Stock kurz vor der Abteilung, und dann hat es geheißen: Ein paar Leute in die Abteilung und schauen, wo die betroffenen Büros sind, und diese sichern und dann sofort ins nächste Stockwerk!, bis alles gesichert war.

Das musste sehr schnell gehen und war in diesen wenigen Minuten, als das passiert ist, auch relativ stressig.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Man kann also sagen, es war situationsbedingt, in gewissem Sinne vom Zufall abhängig, wo der eine oder andere Kollege schlussendlich bei der Sicherung anwesend war.

W. R. (EGS), BA: Definitiv.

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Gut, keine weiteren Fragen. – Danke.

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals.

Ich frage jetzt in der Fraktionsreihenfolge, ob es noch Wortmeldungen beziehungsweise Fragen gibt: NEOS in der zweiten Runde? – Keine Fragen. Liste Pilz in der zweiten Runde? (Abg. Zadić nickt.) – Gut. Frau Dr.in Zadić, bitte.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ich habe nur eine kurze Frage: Sie haben vorhin auch erwähnt, dass Sie wussten, dass Herr Preiszler den Auftrag bekommen hat, nichts zu dokumentieren. Ist das korrekt?

W. R. (EGS), BA: Das hat er so weitergegeben, ja.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Woher wissen Sie, dass er das wusste?

W. R. (EGS), BA: Weil er es mir gesagt hat. Es wurde in der Besprechung gesagt: Es ist da nichts elektronisch zu dokumentieren. Es geht darum, dass es keinen elektronischen Akt dazu gibt. Das ist alles - -, aktführend war die WKStA.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Das hat er am Vorabend gesagt?

W. R. (EGS), BA: Soweit ich mich erinnere.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Handschriftliche Notizen wären aber durchaus möglich?

W. R. (EGS), BA: Ob jemand handschriftliche Notizen gemacht hat, das weiß ich nicht.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Aber der Auftrag oder die Anweisung hat gelautet: nur nichts elektronisch festhalten!?

W. R. (EGS), BA: Richtig. Es wurde im Nachhinein ja dokumentiert, und auch diese Schriftstücke sind dann direkt an die WKStA übermittelt worden. (Abg. Zadić: Handschriftlich, nicht - -, oder - -) – Nein, nein. Die Hausdurchsuchung wurde ja vom Dienstvorgesetzten, vom Dienstführenden, dokumentiert, und diese Schriftstücke wurden an die WKStA übermittelt.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vielen Dank. Keine weiteren Fragen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Wir haben gehört, dass von der Staatsanwaltschaft oder der Staatsanwältin die sichergestellten Gegenstände aus dem Büro S. G. (BVT) in der IKT-Abteilung übergeben wurden. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? Waren Sie da zufällig vor Ort?

W. R. (EGS), BA: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmungen. Also an die IKT - - Meinen Sie, an die Forensiker?

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Ja, in der IKT-Abteilung im Haus übergeben.

W. R. (EGS), BA: Nein. Ich war beim Sicherstellen im Büro kurz nicht anwesend, ich weiß nur beziehungsweise habe gesehen, dass die Kollegen da sehr viel zu sichten hatten, weil das Büro der Frau Mag. S. G. (BVT) sehr chaotisch war.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Da Sie ja den Schlüssel dauernd bei sich hatten, waren Sie offensichtlich bei den Letzten dabei, die das Haus verlassen haben.

W. R. (EGS), BA: Ich war nicht bei den Allerletzten dabei, es war draußen aber schon dunkel. (Abg. Gödl: Ja!) Soweit ich mich erinnere, war es möglicherweise 16 oder 17 Uhr. Ich kann es Ihnen aber nicht genau sagen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Der Abtransport war logischerweise abgeschlossen?

W. R. (EGS), BA: Ich habe gesehen, wie die Kollegen Unterlagen eingeladen haben und zur WKStA gefahren sind, ja. Ob es danach noch etwas gab, als ich nicht mehr dort war, das weiß ich nicht.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Zum Danach: Hat es nach der Hausdurchsuchung im BVT noch eine Nachbesprechung gegeben, an der Sie teilgenommen haben?

W. R. (EGS), BA: Es hat nie eine diesbezügliche Nachbesprechung gegeben.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Hatten Sie im Nachhinein nochmals Kontakt zur WKStA?

W. R. (EGS), BA: Ich hatte nie Kontakt.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Danke. Keine weiteren Fragen.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Damit kommen wir zur dritten Fragerunde.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mich irritiert nur eines: Sie haben öfter gesagt – drei Mal, glaube ich –, dass Sie die Keycard am Schluss Oberst Preiszler gegeben haben.

W. R. (EGS), BA: Das stimmt, die wurde übergeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und dieser hat sie dann in der Sicherheitszentrale abgegeben.

Dazu eine Frage: Haben Sie eigene Wahrnehmungen, dass er das getan hat?

W. R. (EGS), BA: Nein, das ist vom Hörensagen. (Abg. Krainer: Bitte?) – Keine eigene Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist vom Hören und Sagen?

W. R. (EGS), BA: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay.

Vorhin haben Sie gesagt, dass diese Fernlöschungsmöglichkeit auf IT-Fachkräfte beschränkt war; dass Sie keine IT-Fachkraft sind, sondern im BVT ganz normal gearbeitet haben, aber diese IT-Menschen hatten – mutmaßlich – eine Fernlöschungsmöglichkeit.

Vorhin haben Sie gesagt, bei Frau S. G. (BVT) hätte es auch so etwas geben können. – Sie ist aber keine IT-Kraft.

W. R. (EGS), BA: Wer die Möglichkeit gehabt haben könnte, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vorhin haben Sie aber gesagt, dass das nur IT-Leute machen können.

Es ist die Frage an Sie gestellt worden, weil Sie dort gearbeitet haben, ob Sie bestätigen können, dass es eine Fernlöschungsmöglichkeit gibt, und da haben Sie gesagt: Nein.

W. R. (EGS), BA: Soweit ich mich jetzt erinnere, geht es um die Sicherstellung, die IT-Forensiker hätten machen können. (Abg. Krainer: Nein, nein!)

Vorsitzende Doris Bures: Eine Frage noch, Herr Abgeordneter.

W. R. (EGS), BA: Ist Ihre Frage, ob nur die Mitarbeiter aus der IT-Abteilung diese Möglichkeit gehabt hätten?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das haben Sie vorhin gesagt.

W. R. (EGS), BA: Das ist dezidiert auch so gesagt worden, aber ob das noch bei anderen Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen so ist, das kann ich nicht einschätzen. (Abg. Krainer: Aber gerade vorhin haben Sie gesagt - -!) Dass eine IT-Fachkraft natürlich entsprechend ausgebildet ist, das war schon klar.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Jetzt haben Sie aber gesagt, bei Frau S. G. (BVT) hätte es das ja auch gegeben, und das hat mich irritiert, denn vorhin sagen Sie, dass das nur IT-Leute machen können, und dann haben Sie gesagt, bei der S. G. (BVT) hätte das auch passieren können.

W. R. (EGS), BA: Es war ja nicht nur immer die Fernlöschung im Raum, sondern generell die Löschung von Daten und die Vernichtung von Unterlagen. Die Fernlöschung wurde auch explizit noch zusätzlich genannt.

Vorsitzende Doris Bures: Ich frage jetzt noch einmal, ob es Wortmeldungen gibt; ich gehe die Fraktionsreihenfolge durch: Freiheitliche Fraktion? – Nicht der Fall. NEOS? – Nein. Liste Pilz? – Nein.

Dann erteile ich Herrn Mag. Gödl von der ÖVP das Wort.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Nur eine Frage daran anschließend: Nachdem Sie ja im BVT gearbeitet haben, war es für Sie plausibel, dass es eine Fernlöschungsmöglichkeit geben kann, oder haben Sie davon bei Ihrer Tätigkeit im BVT einmal etwas wahrgenommen?

W. R. (EGS), BA: Meine Annahme war, dass dort durchaus IT-Experten arbeiten; aber ich bin kein IT-Experte. In heutigen Zeiten konnte ich aber davon ausgehen, dass das so ist, ja.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Okay, danke. Keine weiteren Fragen.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Vielen Dank.

Herr Dr. Strauss, haben Sie jetzt noch ergänzende, abschließende Fragen?

Verfahrensrichter Dr. Eduard Strauss: Nein.

Vorsitzende Doris Bures: Dann bedanke ich mich bei Ihnen, Herr W. R. (EGS), dass Sie dem Ausschuss zur Verfügung gestanden sind, und auch bei Ihnen, Herr MMag. Michael Sommer, als Vertrauensperson.

Die Befragung ist beendet, ich wünsche Ihnen einen schönen Nachmittag!

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