89/KOMM XXVI. GP
Kommuniqué
des Justizausschusses
über den Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die in den Jahren 2012 bis 2017 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-190 der Beilagen)
Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat dem Nationalrat am 18. September 2018 den Bericht über die in den Jahren 2012 bis 2017 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-190 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 28. November 2018 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten MMMag. Gertraud Salzmann die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Dr. Irmgard Griss, Dr. Alfred J. Noll, Mag. Harald Stefan und Dr. Peter Wittmann sowie der Bundesminister für Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die in den Jahren 2012 bis 2017 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-190 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2018 11 28
Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger Mag. Michaela Steinacker
Schriftführer Obfrau