Wirkungsorientierte Folgenabschätzung zum Brexit-Begleitgesetz 2019 – BMNT

 

Zu Artikel x1 und x2 (Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes und des Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrpersonengesetzes)

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ohne Austrittsabkommen im Sinne des Art. 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) zum 30. März 2019 um 00:00 Uhr (MEZ) verlieren die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland unmittelbar mit diesem Datum die den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union garantierten Rechte, unter anderem den unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.

 

Ziel(e)

Der Verlust des unbeschränkten Zuganges zum österreichischen Arbeitsmarkt würde aufgrund der derzeitigen Rechtslage für britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die als Landeslehrpersonen tätig sind, zu einer Vertragsauflösung führen: § 16 Abs. 1 Z 5 lit. b LLDG sowie § 34 Abs. 4 Z 2 VBG sieht bei Wegfall des Ernennungserfordernisses bzw. des Aufnahmeerfordernisses des unbeschränkten Zugangs zum Österreichischen Arbeitsmarkt die Auflösung des Dienstverhältnisses vor. Dies soll für bereits in Österreich beschäftigte Landeslehrpersonen hintangehalten werden.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Durch die vorliegenden Bestimmungen wird eine Übergangsbestimmung geschaffen, die bestimmt, dass für jene Staatsbürgerinnen und Staatsbürger des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, die sich am 29. März 2019 in einem aufrechten Ausbildungs- oder Dienstverhältnis gemäß dem Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrpersonengesetz befinden, die Auflösung des Dienstverhältnisses aufgrund des Verlusts des unbeschränkten Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt nicht eintritt.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte" der Untergliederung 42 Landwirtschaft, Natur und Tourismus im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Der Gesetzentwurf unterliegt der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden

über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften,

BGBl. I Nr. 35/1999.

 

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Zu Artikel x3 (Änderung des Marktordnungsgesetzes 2007)

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMNT

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ohne Austrittsabkommen im Sinne des Art. 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) zum 30. März 2019 um 00:00 Uhr (MEZ) finden aus österreichischer Sicht im Bereich der Gemeinsamen Marktorganisationen grundsätzlich die unionsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Wie weit sich bei Fehlen eines Austrittsabkommens Schwierigkeiten in den wirtschaftlichen Beziehungen bei Marktordnungswaren ergeben, ist derzeit nicht absehbar.

 

Ziel(e)

Sollten sich bei Fehlen eines Austrittsabkommens Schwierigkeiten in den wirtschaftlichen Beziehungen bei Marktordnungswaren ergeben, sollen mittels Verordnungsermächtigung die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Ergänzung einer Verordnungsermächtigung

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Umsetzung der 1. Säule der GAP und der entsprechenden Maßnahmen gemäß EU- und nationalem Recht" für das Wirkungsziel "Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte" der Untergliederung 42 Landwirtschaft, Natur und Tourismus im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Vorhaben enthält flankierende Regelungen zu Verordnungen der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

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