Grundbuchs-Novelle 2019

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2019

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

In den letzten Jahren konnten große Erfolge durch Migration und technische Strukturierung des Grundbuchsverfahrens erreicht werden. Auf Grund der verbliebenen Medienbrüche, vor allem im Bereich der klassischen Papierrangordnungen mit ihrer Bindung an den Papierbeschluss, müssen aber nach wie vor viele Anträge auch in analoger Form erfasst und erarbeitet werden.

 

Ziel(e)

Hauptziel dieser Novelle ist die Stärkung der Treuhänderrangordnung. Sie soll praktikabler ausgestaltet werden, sodass die Vorteile dieser Rangordnung überwiegen und die Papierrangordnung zurückgedrängt wird.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Der gegenständliche Entwurf sieht eine Regelung für den Fall des Todes bzw. des Verlusts oder des Ruhens der Berufsberechtigung des Treuhänders vor. Zudem soll künftig die Beglaubigung der Unterschrift auf einem Rangordnungsgesuch oder einer Rangordnungserklärung durch einen Notar dessen Bestellung als Treuhänder nicht entgegenstehen. Letztlich soll auch die Löschung der Anmerkung der Rangordnung vor Ablauf der gesetzlichen Frist geregelt werden.

Darüber hinaus bringt der Entwurf Erleichterungen bei der Antragstellung sowie der Zustellung.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse." der Untergliederung 13 Justiz und Reformen im Bundesvoranschlag des Jahres 2019 bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Gemäß § 119 Abs. 1 GBG wird dem Antragsteller die Erledigung der Grundbuchsgesuche auch dann zugestellt, wenn er vertreten ist. Durch die Zustellung nur an den Antragstellervertreter können jährlich 150.000 Zustellungen via Poststraße und ca. € 300.000,00 eingespart werden.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 497352890).