Bundesgesetz, mit dem das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz, das Produktsicherheitsgesetz 2004, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Heimopferrentengesetz, das Impfschadengesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Sozialministeriumservicegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das IEF-Service-GmbH-Gesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Konsumentenschutz)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Am 27. April 2016 wurde die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S. 1, beschlossen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Geltung und hebt gleichzeitig die derzeit geltende Richtlinie 95/46/EG auf.

Die notwendige Durchführung der DSGVO hinsichtlich allgemeiner Angelegenheiten des Schutzes personenbezogener Daten erfolgte durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 und die darin vorgesehenen Anpassungen im Datenschutzgesetz.

Die materienspezifischen Datenschutzregelungen in den einzelnen Bundesgesetzen wurden bisher nicht angepasst.

 

Ziel(e)

Rechtsicherheit bei der Vollziehung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, indem

1. eine unterschiedliche Terminologie und inhaltliche Abweichungen zwischen der DSGVO und den materienspezifischen Datenschutzregelungen vermieden werden,

2. datenschutzrechtliche Bestimmungen im durch die DSGVO erlaubtem Umfang konkretisiert werden.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Für die Bundesgesetze im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (für die gesetzlichen Sozialversicherung und den Bereich der Gesundheit sind gesonderte Sammelnovellen vorgesehen):

1. Anpassung datenschutzrechtlicher Begrifflichkeiten an die neuen Definitionen der DSGVO,

2. in Einzelfällen Konkretisierung von Regelungen im Bereich des Datenschutzes (so etwa hinsichtlich Aufbewahrungsfristen).

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Vorhaben enthält die erforderlichen flankierenden Regelungen zur Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 324741661).