Wien, am 	5. März 2018
	GZ: 	BMLFUW-UW-1.2.2/0130-V/5/2017
	Sachbearbeiter: 	Quint / Ehold / Schrott
	Durchwahl:	612331 / 612320 / 612327
An

die   Parlamentsdirektion

alle   Bundesministerien

den  Datenschutzrat

die   Datenschutzbehörde

den  Rat für Forschung und Technologieentwicklung

das  Präsidium der Finanzprokuratur

das  Umweltbundesamt

die   Österreichische Bundesforste AG

alle   Landesrechnungshöfe

alle   Ämter der Landesregierungen

die   Verbindungsstelle der Bundesländer

das  Bundesverwaltungsgericht

das  Bundesfinanzgericht

alle   Landesverwaltungsgerichte

den  Österreichischen Gemeindebund

den  Österreichischen Städtebund

die   Wirtschaftskammer Österreich

die   Bundesarbeitskammer

die   Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs (Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)

die   Österreichische Ärztekammer

die   Österreichische Zahnärztekammer

die   Österreichische Apothekerkammer

die   Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

den  Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs

das  Austrian Standards Institute

die   Vereinigung der Österreichischen Industrie

den  Österreichischen Gewerkschaftsbund

den  Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs

den  Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband

den  Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe

das  Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik der Montanuniversität Leoben

die   ARGE Daten

den  Handelsverband – Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels

die   Vereinigung industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ)

den  Umweltdachverband

den  Verein „Ökobüro“

den  Verein „EU-Umweltbüro“

 


 

Betrifft:   Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Chemikaliengesetz 1996, das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden; Aussendung zur Begutachtung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus über­mittelt den im Betreff genannten Gesetzesentwurf samt Vorblatt, wirkungsorientierter Folgenabschätzung, Erläuterungen und Textgegenüberstellung zur Begutachtung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die angeführten Dokumente auch im Rechtsinformations­system des Bundes unter http://www.ris.bka.gv.at/Begut/ sowie auf der Website des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (https://www.bmnt.gv.at/mini-sterium/begutachtungsverfahren.html) zur Einsicht und zum Download zur Verfügung stehen.

 

Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis längstens

 

19. April 2018

 

per E-Mail an die Adresse abt.55@bmnt.gv.at zu übermitteln.

 

Weiters wird darum ersucht, die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf auch dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar per E-Mail an: begutachtungsverfahren@parla-ment.gv.at und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

 

Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird davon ausgegangen, dass gegen die übermittelten Entwürfe keine Bedenken bestehen.

 

Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung gemäß Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Für die Bundesministerin:

SC DI Holzer

 

 

Beilagen:

Gesetzesentwurf

Erläuterungen

Textgegenüberstellung

Vorblatt+WFA

 

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