Bundesgesetz mit dem das Austro Control GmbH Gesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, das Amateurfunkgesetz, das Bundesstraßen-Mautgesetz, das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz, das Führerscheingesetz, das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, das Güterbeförderungsgesetz, das Klima- und Energiefondsgesetz, das Kraftfahrgesetz, das Kraftfahrliniengesetz, das Postmarktgesetz, das Schifffahrtsgesetz, das Seeschifffahrtsgesetz und das Weltraumgesetz sowie das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Halbleiterschutzgesetz und das Musterschutzgesetz 1990 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Verkehr, Innovation und Technologie – DSAG-VIT 2018)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Am 27. April 2016 wurde die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S. 1, beschlossen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Geltung und hebt gleichzeitig die derzeit geltende Richtlinie 95/46/EG auf.

Die notwendige Durchführung der DSGVO hinsichtlich allgemeiner Angelegenheiten des Schutzes personenbezogener Daten erfolgte durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 und die darin vorgesehenen Anpassungen im Datenschutzgesetz.

Die materienspezifischen Datenschutzregelungen in den einzelnen Verordnungen wurden bisher nicht angepasst.

 

Ziel(e)

Rechtsicherheit bei der Vollziehung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, indem eine unterschiedliche Terminologie und inhaltliche Abweichungen zwischen der DSGVO und den materienspezifischen Datenschutzregelungen vermieden werden.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Für Gesetze im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie eine Anpassung datenschutzrechtlicher Begrifflichkeiten an die neuen Definitionen der DSGVO.

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder oder auf die Gemeinden.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Vorhaben enthält die erforderlichen flankierenden Regelungen zur Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 833277682).