Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, das Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Das Regierungsprogramm 2017-2022 sieht unter dem Titel „Moderner Bundesstaat“ eine Reduktion der Zustimmungsrechte von Bund und Ländern zu Maßnahmen der gegenbeteiligten Gebietskörperschaft vor.

Das Regierungsprogramm sieht außerdem eine Entflechtung der Kompetenzverteilung vor.

 

Ziel(e)

Rasche und effiziente Anpassungen im Bereich der Verwaltung.

Erste Entflechtung der Kompetenzverteilung.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Reduktion der Zustimmungsrechte von Bund und Ländern zu Maßnahmen der gegenbeteiligten Gebietskörperschaft.

Änderung der Kompetenzverteilung im Bezug auf den Kompetenztypus der Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Der vorgeschlagene Entfall der wechselseitigen Zustimmungsrechte von Bund und Ländern zu Maßnahmen der gegenbeteiligten Gebietskörperschaft hat keine finanziellen Auswirkungen. Allenfalls ist mit einer Reduktion eines diesbezüglichen administrativen Aufwandes beim Bund und bei den Ländern zu rechnen.

Die vorgeschlagene Änderung der Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern verursacht als solche keine Kosten. Der Entwurf enthält keine inhaltlichen Vorgaben für jene Gesetze, die auf Grund der geänderten Kompetenzrechtslage erlassen werden. Finanzielle Auswirkungen können sich allenfalls aus jenen Rechtsvorschriften ergeben, die auf Grund des jeweiligen Kompetenztatbestandes erlassen werden.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Zweidrittelmehrheit im Nationalrat im Hinblick auf die Erlassung als Bundesverfassungsgesetz und Zustimmung des Bundesrates mit Zweidrittelmehrheit gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 661955326).