Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich (Standort-Entwicklungsgesetz – StEntG)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
BMDW |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2018 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2019 |
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Problemanalyse
Um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes hochzuhalten und eine nachhaltige gedeihliche Entwicklung sichern zu können, werden umfassende Investitionen in den Wirtschafts-, Industrie- und Infrastrukturstandort Österreich benötigt. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass Investoren möglichst rasch Planungs- und Rechtssicherheit in Bezug auf die Umsetzbarkeit ihrer Projekte in Österreich erlangen.
Ziel(e)
Mit dem Standort-Entwicklungsgesetz soll festgeschrieben werden, dass die Bundesregierung einzelnen Vorhaben, die der Entwicklung bzw. der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreichs in außerordentlichem Maße dienen, das besondere öffentliche Interesse der Republik Österreich bestätigen kann, um daran besondere verfahrensbeschleunigende Maßnahmen knüpfen zu können.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Regelung des Verfahrens zur Erlangung einer Bestätigung der Bundesregierung, dass standortrelevante Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse der Republik Österreich liegen;
- an diese Bestätigung werden verfahrensbeschleunigende Maßnahmen geknüpft.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 233293141).