Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung (STS-Verbriefungsvollzugsgesetz – STS-VVG) erlassen wird und mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Der vorliegende Gesetzesentwurf soll jene Bestimmungen in das österreichische Recht einfügen, die notwendig sind, damit die Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012, Abl. Nr. L 347 vom 28.12.2017 S. 35, in Österreich wirksam werden kann, soweit Rechtsträger betroffen sind, die der Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) unterliegen.

 

Eine zeitliche Befristung der gegenständlichen Maßnahme, wie sie in § 1 (5) des Deregulierungsgrundsätzegesetzes, BGBl. I Nr. 45/2017 vorgesehen ist, ist aufgrund der EU-rechtlichen Vorgaben nicht möglich sowie zur Erhöhung der Rechtssicherheit nicht tunlich.

 

Ziel(e)

Die Verordnung (EU) 2017/2402 soll mittels Schaffung eines harmonisierten Regulierungsrahmens zur Wiederbelebung der Verbriefungsmärkte für Verbriefungen hoher Qualität beitragen, wobei die vor der Finanzkrise von 2008 begangenen Fehler vermieden werden sollten. Das Ziel der Verordnung ist die Schaffung eines Qualitätslabels für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen, damit diese Produkte besser von komplexen, undurchsichtigen und risikohaltigen Instrumenten abgegrenzt werden können.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Mit dem STS-Verbriefungsvollzugsgesetz (STS-VVG) werden gesetzliche Vorschriften betreffend Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2017/2402 und die für einen wirkungsvollen Vollzug notwendigen sonstigen begleitenden Aufsichts- und Verfahrensvorschriften geschaffen. Daneben werden insbesondere die Meldung und die Veröffentlichung im Zusammenhang mit Sanktionen geregelt.

 

Im Investmentfondsgesetz 2011, Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 werden jene technische Anpassungen vorgenommen, die durch die Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2011/61/EU und 2009/138/EG in der Verordnung (EU) 2017/2402 indiziert sind.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Vorhaben enthält die erforderlichen flankierenden Regelungen zu der Verordnung (EU) 2017/2402.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 315622195).