13.41

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Minister auf der Regierungsbank! Ich denke, wenn man sich ungefähr 15 Jahre seines Lebens für die älteren Menschen in diesem Land eingesetzt hat und sich dann heute die Anträge durchsieht, die zur Beschlussfassung vorliegen, dann kann man mit ruhigem Gewissen sagen: Heute ist ein wirklich guter Tag für die älteren Menschen in Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht um die Pensionsanpassung 2020, und ich darf mich bei Herrn Präsidenten Kostelka und bei Frau Kollegin Korosec, die im Seniorenrat maßgeblich beteiligt waren – mein Vorredner hat es schon erwähnt –, herzlich bedanken. In wochenlangen Diskussionen mit den politischen Parteien ist es letztendlich gelungen, ein Paket vorzulegen, das es ermöglicht hat, einen Pensionsgipfel einzuberufen, bei dem sich die politischen Parteien in diesem Haus – ÖVP, SPÖ und Freiheitliche Partei – auf ein Paket geeinigt haben, das sich in der Öffentlichkeit durchaus sehen lassen kann und das auch sozial gerecht ist, wie ich meine, das den älteren Menschen für ihre Leis­tungen, die sie erbracht haben, auch tatsächlich Rechnung trägt und darüber hinaus natürlich auch ein Altern in Würde ermöglicht.

Wenn immer gesagt wird – und heute wieder, hauptsächlich von den NEOS –, dass es heute hier hauptsächlich um Wahlzuckerl geht, dann verstehe ich das nicht ganz, denn um was geht es tatsächlich? – Wir erhöhen beziehungsweise passen heute den Aus­gleichszulagenrichtsatz an, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie hoch ist denn die Medianpension in Österreich, die hier heute so hochgelobt wurde, die alle Menschen, die in Pension sind, reich macht? Wissen Sie, wie hoch die Medianpension in Österreich derzeit ist? – Sie liegt bei 1 015 Euro, meine sehr geehrten Damen und Herren, und wenn da jemand davon ausgeht, dass diese Menschen reich sind, dann weiß ich nicht, auf welchem Planeten diese Menschen leben, die das behaupten. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann deshalb auch nicht mehr hören, dass die Pensionen zu hoch sind, das Pensionsantrittsalter zu niedrig angesetzt ist und der Staatszuschuss unfinanzierbar ist, dass permanent Schreckensszenarien für die Zukunft an die Wand gemalt werden.

Wir haben beim Pensionsgipfel eine Erhöhung um 3,6 Prozent ab 1 111 Euro be­schlossen, und das wird dann auf 1,8 Prozent abgesenkt. Ich bin der Meinung, das ist sozial gerecht und auch sozial verträglich, auch für das Budget. Es ist darüber hinaus ein wirkliches Signal in Richtung Armutsbekämpfung in Österreich. Immerhin werden über 205 000 Pensionistinnen und Pensionisten von dieser Erhöhung profitieren. Es wird dadurch auch die Kaufkraft dieser Menschen enorm gesteigert.

Im Seniorenrat habe ich mich über diese Pensionsanpassung hinaus massiv dafür eingesetzt, dass auch die Abschaffung der zweijährigen Wartefrist für die erste Pen­sionserhöhung in das Programm aufgenommen wird. Wir haben uns kurz verständigt, und letztendlich hat es im Seniorenrat eine einstimmige Mehrheit für diese Forderung gegeben, die auch andere Parteien in der Vergangenheit bereits geäußert haben. Ich habe den ersten Antrag dazu im Jahre 2008 hier in diesem Haus eingebracht; man könnte sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Diese Ungerechtigkeit wird mit dem heutigen Beschluss endlich abgeschafft. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Kollegin Doppelbauer (Abg. Doppelbauer: Ja?) – wenn ich auf Ihre Stellung­nahme im Budgetausschuss jetzt noch einmal replizieren darf –, Sie haben dort wortwörtlich gesagt, die Pensionisten bekommen mit 3,6 Prozent einfach zu viel. (Abg. Meinl-Reisinger: Nein, das hat sie nicht gesagt! Das ist so was von unredlich, was Sie da machen!) – Es gibt ein Protokoll, ich kann es Ihnen zeigen.

Und wissen Sie, was Sie noch gesagt haben, und auch das haben Sie wirklich ge­sagt? – Sie haben gesagt, die Mehrkosten für die Pensionen, die da ausgegeben wer­den, hätten wir besser für den Klimaschutz verwendet. Jetzt darf ich Ihnen wirklich eines sagen – und Sie bestätigen das heute wieder –: Diese Aussage werte ich als zutiefst menschenverachtend (Beifall bei der FPÖ), dieses permanente Gegeneinan­der-Ausspielen von Jung und Alt halte ich nicht mehr aus. Menschen mit dem Klima­schutz gegenzurechnen (Abg. Meinl-Reisinger: Da geht es um Menschen!), das ist überhaupt das Letzte, das hier in diesem Haus passieren kann (Abg. Meinl-Reisinger: Hallo! Es geht um Menschen!), das sage ich Ihnen. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Sie sollten sich hierherstellen und sich bei allen Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich für diese Äußerung und diese Entgleisung wirklich entschuldigen, diesen Rat würde ich Ihnen mitgeben. (Abg. Doppelbauer: Und wer entschuldigt sich bei den Jungen?) Ich kann nämlich eines wirklich nicht mehr hören: Ihre permanenten An­schul­digungen!

Die Senioren haben mit zwei Sparpaketen, 2008/2009 und 2012/2013, Solidarität mit den Menschen in Österreich gezeigt und auf eine Erhöhung verzichtet. Damals gab es eine Nullrunde. Der Bundeszuschuss, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist von 2015 auf 2019 um 800 Millionen Euro gesunken; wir haben also ein Plus von 800 Millionen Euro erreicht. Zur Deckung kann ich Ihnen sagen, 90 Prozent der Pen­sionen werden durch die Versicherten selbst gedeckt. Die Zuschussausfallhaftung, derzeit 2,7 Prozent, wird auf 3,1 Prozent bis zum Jahr 2050 steigen; das sind 0,4 Pro­zent in über 30 Jahren, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und da machen Sie sich Gedanken, ob dieses Umlageverfahren dann überhaupt noch existieren kann?! Dafür sollten Sie sich schämen, das sage ich Ihnen! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Gesamtpensionskosten sind im Rating Report der Europäischen Kommission 2018 ausgewiesen. Sie werden von derzeit 13,8 Prozent des BIP auf 14,3 Prozent – das sind 0,5 Prozent – bis zum Jahre 2070 steigen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen der NEOS. Das ist im Verhältnis tatsächlich nichts und das wissen Sie als Bank­fachmann ganz genau. Sie behaupten hier wider besseres Wissen die Unwahrheit, das unterstelle ich Ihnen jetzt. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Sie sind doch der größte Fan, Herr Kollege Loacker, vom sogenannten schwedischen Modell. Wissen Sie, dass in Schweden seit Monaten die Pensionistinnen und Pen­sionisten gegen dieses schwedische Modell auf die Straße gehen, demonstrieren? Wissen Sie das? Sie demonstrieren gegen das eigene schwedische Modell, die Rote-Hut-Demonstrationen! Jede Woche demonstrieren sie gegen die Ungerechtigkeiten dieses Systems. Es gibt dort eine Mindestpension von 850 Euro, Herr Loacker, und wenn man zeit seines Lebens das Geld nicht hat, in eine Pensionskasse einzuzahlen, weil man ohnehin mit dem, was man verdient, kaum mehr auskommt, dann kann man in der Pension auch nicht mehr bekommen. 70 Prozent der schwedischen Pen­sionis­ten könnten nicht mehr leben, hätten sie nicht einen Nebenerwerb, Herr Loacker – einen Nebenerwerb! (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Da können Sie reden, was Sie wollen, das sind die Fakten. Das ist so. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch etwas: Im schwedischen Modell gibt es beispielsweise für den Dienstgeber keine Höchstbeitragsgrundlage. Erklären Sie das einmal Herrn Haselsteiner! Der wird Freude haben, wenn er das einmal von Ihnen hört, dass Sie sich dafür einsetzen! (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Wissen Sie, was es im schwedischen Modell noch gibt? – Dort wurden die Waisen- und die Witwenpension abgeschafft. Wir Freiheitliche sagen da ganz klar: Hände weg von den Witwen- und Waisenpensionen! Hände weg vom schwedischen Modell!

Ich gratuliere all jenen, die die heutigen Beschlüsse mittragen, und bedanke mich sehr herzlich. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hauser: Bravo!)

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Neubauer, ich habe hier noch einen Antrag vorliegen.

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (fortsetzend): Danke schön.

Aus formellen Gründen darf ich noch folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Werner Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Ziffer 2 wie folgt:

„2. In § 293 Abs. 1 lit. a sublit. aa wird der Ausdruck „1 398,97 €“ durch den Ausdruck „1 472,00 €“ ersetzt.“

*****

Ich ersuche um Annahme. (Beifall bei der FPÖ.)

13.51

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Werner Neubauer, BA, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­ge­setzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopfer­versor­gungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Ver­brechens­opfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes­the­aterpensionsgesetz und das Bundes-bahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pen­sions­anpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Ziffer 2 wie folgt:

„2. In § 293 Abs. 1 lit. a sublit. aa wird der Ausdruck „1 398,97 €“ durch den Ausdruck „1 472,00 €“ ersetzt.“

Begründung

Redaktionelle Richtigstellung. Als zu ersetzender Ausgangsbetrag ist nicht der im ursprünglichen Gesetzestext enthaltene Betrag sondern der aktuell gültige, aufge­wertete Betrag zu verwenden.

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, was ist mit dem zweiten Antrag? (Abg. Neubauer – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Der wird von jemand anderem eingebracht!) – Der wird von jemand anderem eingebracht. Gut. (Abg. Heinisch-Hosek: Der ist ja nicht mehr am Wort!)

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Yılmaz. – Bitte, Frau Abgeordnete.