18.12

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regierungs­mitglie­der! Hohes Haus! Im Jahr 2016 gab es in Österreich rund 50 000 langzeitbeschäf­ti­gungslose Menschen über 50 Jahre. Um gerade diesen Menschen, welche sich in einer besonders schwierigen Situation befinden, da meist mehrere Vermittlungs­hemm­nisse wie Alter, Langzeitarbeitslosigkeit oder auch gesundheitliche Probleme aufeinan­dertreffen, wieder eine Perspektive zu geben, wurde die Aktion 20 000 beschlossen.

Mithilfe der Aktion 20 000 sollten staatlich geförderte und kollektivvertraglich bezahlte Arbeitsplätze gerade für jene Menschen geschaffen werden, die es auf dem Arbeits­markt oft besonders schwer haben. Dabei sollten nur solche Arbeitsplätze bei Gemein­den, bei gemeinnützigen Organisationen oder sozialen Unternehmen geschaffen wer­den, welche ohne staatliche Beihilfen nicht realisierbar wären.

Am 30. Juni 2019 ist die zeitlich befristete Aktion ausgelaufen. Zwar liegen die finalen Ergebnisse der Evaluierung noch nicht vor, aber wir wissen, dass nur rund 3 800 Per­sonen auf geförderte Stellen vermittelt werden konnten.

Meine Damen und Herren! Trotz anziehender Konjunktur gibt es weiterhin eine große Zahl an arbeitslosen Menschen über 50 – gerade diesen gilt es zu helfen. Daher sollen zusätzliche Ausgaben für Beihilfen, Maßnahmen und Beschäftigungsprojekte zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose bis zu einer Obergrenze von 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Ein Fokus soll dabei auch auf die Zielgruppe der Aktion 20 000 gelegt werden.

Eine dahin gehende Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt, um über 50-jährigen arbeitslosen Personen eine Möglichkeit zu ge­ben, wieder aktiv in die Berufswelt einzutreten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.14

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Stark. – Bitte.