13/PET XXVI. GP

Eingebracht am 04.12.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

 

Abgeordneter zum Nationalrat Mario Lindner

An Herrn

Präsidenten des Nationalrats

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament

1017 Wien, Österreich

Wien, 4. Dezember 2018

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage übermittle ich Ihnen gem. § 100 (1) GOG-NR die Petition „Für echte Qualität im Straßenverkehr!"

Seitens der Einbringenden wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz angenommen, da sich die Petition auf § 43 „Verkehrsverbote, Verkehrserleichterungen und Hinweise" StVO 1960 bezieht.

Die vorliegende Petition ist Ausdruck des Wunsches zahlreicher regionaler VertreterInnen und BürgerInnen nach einer Weiterentwicklung der Straßenverkehrsordnung um qualitätsvolle Regelungen in Hinblick auf mautvermeidenden Schwerverkehr zu ermöglichen.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsgemäße Behandlung dieser Petition verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Mario Lindner

 

PETITION AN DEN NATIONALRAT.

Für echte Qualität im Straßenverkehr!

Durchdachte Verkehrspolitik muss stets sowohl die Interessen von an Verkehrsrouten ansässigen Kommunen und Betrieben, als auch jene der Bürgerinnen und Bürger des Gebietes im Auge behalten. Gerade Regionen wie Liezen, wo die Straßeninfrastrukur von einer Hauptverkehrsroute durch den Bezirk geprägt wird, sind vom Zusammenspiel beider Aspekte abhängig. Entscheidend ist dabei vor allem die Qualität des Straßenverkehrs, die viel Einfluss sowohl auf die wirtschaftliche Situation der Region, als auch auf das Leben der Anrainerinnen und Anrainer von Hauptverkehrsrouten hat.

Im Bezirk Liezen, auf der Landesstraße B 320, aber auch auf den Straßen B 114, B 117 und B 25 bzw. B 145, B 146 oder E 651, zeigt sich anhand dieser Kriterien ein Problem, mit dem auch zahlreiche andere Regionen unseres Landes konfrontiert sind: Die Tendenz, LKW- Schwerverkehr, der nicht dem Quell- und Zielverkehr dient, von übergeordneten Straßennetzen (Autostraßen, Autobahnen etc.) über nicht-mautpflichtige Routen wie eben die B 320 zu leiten. Für die Flüssigkeit, Leichtigkeit, Sicherheit und insbesondere Qualität des Verkehrsflusses in der Region bringt diese Form der Maut-Umgehung extrem negative Folgen mit sich.

Mehrere Gemeinden des Bezirks Liezen haben daher in Grundsatzbeschlüssen schon in der Vergangenheit ein generelles Fahrverbot für LKWs ab 3,5 (bzw. 7,5) Tonnen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, auf dieser Landesstraße gefordert. Um eine bestmögliche Umsetzung dieses für die Anrainerinnen und Anrainer, aber auch für die Kommunen des Bezirks dringend notwendigen Schrittes zu ermöglichen braucht es aber entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen.

Die Region Liezen steht österreichweit nicht allein mit dieser Herausforderung, die durch die von der bisherigen Straßenverkehrsordnung abgegrenzten Rahmenbedingungen für Interventionen der Verkehrsbehörde kaum zu lösen ist. Mit dem Ziel, die gewachsene Verkehrsinfrastruktur unseres Landes wirklich zukunftsfit im Sinne der Bevölkerung zu machen, braucht es für die Verkehrsbehörden neue Handlungsmöglichkeiten durch die Straßenverkehrsordnung. Im Sinne es sicheren, leichten, flüssigen, aber insbesondere qualitätsvollen Straßenverkehrs wird daher der Bund ersucht, entsprechende rechtliche Bedingungen im Zuge einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Regionen in ganz Österreich zu schaffen.

Wir fordern daher:

         Eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung, i.B. eine Ergänzung des § 43 Abs. 1 StVO, um eine bessere Regelung zum Verbot von maut-vermeidendem LKW-

Schweraufkommen, das nicht dem Ziel- und Quellverkehr dient, besser zu ermöglichen.

 

         Es soll den zuständigen Verkehrsbehörden die Möglichkeit zur Unterbindung eines unerwünschten Mautumgehungsverkehrs (z.B. durch Tonnagen-Begrenzung für überregionalen Güterverkehr), insbesondere durch ein Verbot von LKW- Schwerverkehr, im Falle einer Feststellung von regelmäßigen Umgehungen des übergeordneten Straßennetzes, eingeräumt werden.

         Eine solche Regelung muss die Möglichkeiten zur Sicherung der Qualität des Straßenverkehrs, i.B. an Hauptverkehrslinien, sowohl aus Sicht der Kommunen und der ansässigen Wirtschaft, als auch aus Sicht der Anrainerinnen und Anrainer, schaffen.

 

 

Diese Petition wird von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern aus dem ganzen Bezirk Liezen unterstützt und behandelt das Thema eines Fahrverbots für mautvermeidenden LKW-Schwerverkehr, das schon in mehreren Beschlüssen von verschiedenen Gemeinderäten der Region eingefordert wurde.