14/PET XXVI. GP

Eingebracht am 05.12.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordneter zum Nationalrat
Michael Bernhard

 

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament

1017 Wien, Österreich

                           Wien , am   5.12.2018                 _

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffen

  Prüfung der Möglichkeit und Konsequenzen der Entkriminalisierung von Assistiertem Suizid

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

  Das österreichische Strafgesetz (StGB) fällt in die Kompetenz des Bundes

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von        44571        BürgerInnen unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir  mit freundlichen Grüßen

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.

image1Prüfung der Möglichkeit und Konsequenzen der Entkriminalisierung von Assistiertem Suizid

Wolfgang Obermüller, Mitglied des Vereins DIGNITAS, ersucht den Nationalrat, die Entkriminalisierung von Assistiertem Suizid zu diskutieren und deren Konsequenzen      zu prüfen

Quelle: https://www.change.org/p/an-das-%C3%B6sterreichische-parlament-und-den-deutschen-bundestag-den-rechtsanspruch-auf-professionelle-sterbehilfe-gesetzlich-verankern


Wolfgang Obermüller aus St. Johann in Tirol forderte in einer Petition auf der online Plattform change.org - gerichtet an das Österreichische Parlament, den Deutschen Bundestag und die Präsidenten beider Länder - die Ermöglichung von Assistiertem Suizid. Bisher haben 44.571 (Stand 5.12.2018, 10:20 Uhr) Menschen beider Länder dieses Anliegen mit ihrer Unterschrift unterstützt.

 

Die Petition steht damit in einer Reihe mit ähnlich lautenden Anliegen im gesamten deutschsprachigen Raum. Nicht erst seit der Enquete „Würde am Ende des Lebens" im Österreichischen Parlament ist daher davon auszugehen, dass es sich um ein Thema handelt, das die österreichische Bevölkerung bereits seit einigen Jahren zunehmend beschäftigt.

Die Bundesregierung wird daher ersucht:

1.)  Die moralisch-ethischen und medizinischen Implikationen einer Entkriminalisierung von Assistiertem Suizid zu diskutieren

2.)  Die Entkriminalisierung von Assistiertem Suizid juristisch prüfen zu lassen