4/PET XXVI. GP

Eingebracht am 19.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament

1017 Wien, Österreich

Wien, am 18.6.2018

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

15a Vereinbarung zur institutionellen Kinderbetreuung muss bleiben!

Seitens des Einbringers wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Aufgrund des vorgelegten Bundesbudgets für 2018/2019 ist zu befürchten, dass die Bundesregierung eine massive Kostenverschiebung zu den Ländern und Gemeinden beabsichtigt. Die 15a-Vereinbarung zum Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung (jährl. 52,5 Millionen Euro) läuft per August 2018 aus. Für 2019 sind im Bundesbudget 1000.- Euro vorgesehen, das sind 0,47 EUR pro Gemeinde in Österreich!

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Abg.z.NR Erwin PREINER

 

 

 

 

 

Anlage PETITION

 

 

 


Abg.z.NR Erwin PREINER - office@erwinpreiner.at -7092 Winden am See, Franz Liszt-Str. 11

PETITION des Abg.z.NR Erwin PREINER

image2I5a Vereinbarung zur
institutionellen Kinderbetreuung muss bleiben!

Aufgrund des vorgelegten Bundesbudgets für 2018/2019 ist zu Recht zu befürchten, dass die schwarz-blaue Bundesregierung eine massive Kostenverschiebung zu den Ländern und Gemeinden beabsichtigt. Die 15a-Vereinbarung zum Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung läuft per August 2018 aus.

Wie hält es nun Österreich mit der Erreichung der Ziele des Bologna-Prozesses?

Es geht um die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen
Bildungseinrichtungen im nationalen, europäischen und globalen Kontext. Der Kindergarten
ist die erste und wahrscheinlich prägendste Bildungseinrichtung für jedes Kind!

Ein Ende der 15a-Vereinbarung behindert den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung und bedeutet erhebliche finanzielle Risiken für die Gemeinden. Fehlende Mittel für die Kinderbetreuungsförderung und den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen stellen viele Gemeinden vor unlösbare Probleme. Gerade für junge Familien ist es wichtig, gute Betreuungsangebote in den Gemeinden vorzufinden, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen!

Allein im Burgenland sprechen wir hier von fehlenden Beträgen in Millionenhöhe. In den Jahren 2014 und 2015 waren es noch je 100 Millionen des Bundes, von denen 2,8 Millionen (2,9 %) für den Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung ins Burgenland flossen.

Ab 2016 wurden jährlich 52,5 Millionen des Bundes unter den Bundesländern aufgeteilt.

Das Bundesbudget sieht vor, dass 2019 lediglich 1.000 Euro unter den Bundesländern aufgeteilt werden und davon 3 % ins Burgenland fließen. Wir sprechen gerade mal von 30 EURO - 47 Cent pro Gemeinde pro Jahr!

Ein Sonderbudget in der Höhe von knapp 51 Millionen für 2018 und 2019 steht Kanzler Kurz
für Projekte mit „besonderer gesellschaftspolitischer Relevanz" zur Verfügung, die
Verwendung ist noch offen - 541 Millionen Euro Gesamt-Budgetüberschuss wurden für 2019 beschlossen.

Was ist gesellschaftspolitisch relevanter als die Zukunft unserer Kinder?

 

Ich fordere daher: Fortführung der 15 a-Vereinbarung zur institutionellen Kinderbetreuung
in der geltenden Form

Die Zeit drängt, im September 2018 beginnt das neue Kindergartenjahr, die Gemeinden und Eltern brauchen Planungssicherheit und dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden!

Die Zukunft der Jüngsten ist die Zukunft unserer Gesellschaft, die Zukunft unseres Staates!