Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, uns zur Bürgerinitiative „Einschränkung der Möglichkeit eines straffreien Schwangerschaftsabbruches in Österreich“ äußern zu können.

Aufgrund der Tätigkeiten des MALTESER Hospitaldienstes Austria sehen wir uns aber nicht als geeignete Organisation an, um uns generell zum § 97 StGB zu äußern, weshalb wir keine Stellungnahme zur Bürgerinitiative 56/BI abgeben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Manuel Weinberger

 

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Mag. Manuel Weinberger

Generalsekretär

MALTESER Hospitaldienst Austria

Bundeszentrale
1010 Wien  |  Johannesgasse 2/2/20

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