Per Mail an: begutachtung@parlament.gv.at

 

Betreff: Stellungnahme zu Telekommunikationsgesetz 2003,
Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz u. a., Änderung (63/ME)

 

Sehr geehrter Herr BM Nobert Hofer,
Sehr geehrte Damen und Herren Nationalrätinnen und Nationalräte,

in meiner Stellungnahme möchte ich hervorheben, dass es keine Notwendigkeit gibt, das eigenständige Amateurfunkgesetzes (AFG) in das Telekommunikationsgesetz (TKG) einzuarbeiten.

Das TKG regelt alle kommerziellen Kommunikationsdienste und unterscheidet sich daher deutlich vom AFG, welches einen nicht kommerziellen Funkdienst beschreibt.

Es entsteht durch ein Zusammenlegen der Gesetzestexte bei der Anwendung der Paragraphen keine Vereinfachung, sondern eine deutliche Verkomplizierung, da die Regelungen zusätzlich auf gegenseitige Wirksamkeiten zu prüfen sind.

Durch einen unnötigen Zeitdruck, welchen man an dem extrem kurzen Begutachtungszeitraum erkennen kann, fehlt die passende Verordnung und damit bleiben viele Details ungeklärt wie:

 

Die Begründungen zum Gesetzesentwurf unter dem Punkt:

„Einarbeitung des AFG in das TKG 2003 unter gleichzeitiger Vornahme von Änderungen“

Sind doch eher sehr an den Haaren herbeigezogen.

 

 

Es werden die seit vielen Jahren von den Funkamateuren und damit verbundenen Vereinen erlangten Bürgerrechte im Amateurfunk extrem stark eingeschränkt und ich frage mich, welche sind die nächsten Vereine und Verbände?  Jäger, Fischer, Suchhundestaffeln ?

 

Es wird krampfhaft versucht, das AFG in das TKG einzuarbeiten und das mit

unrichtigen Angaben in der Begründung, wie:

·         keine versprochene wörtliche Übernahme der bestehenden Texte im AFG
- Texte wurden gestrichen und massiv von „muss“ auf „kann“ Bestimmungen geändert

·         keine Verwaltungsvereinfachung durch falsch vorgelegte Grundlagen für die Berechnungen der vermeintlich stark steigenden Amateurfunkbewilligungen
- seit Jahren ist die Anzahl (offizielle Rufzeichenliste) sehr gleichbleibend

·         Schwächung des Zivil- und Katastrophenschutzes in der Bevölkerung
– die Funkamateure sind eine große Stütze und Partner im Zivilschutz

·         Ignorierung von Beschlüssen des Nationalrats
-
Beschluss des zweiten Bundesrechtsbereinigungsgesetzes https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00192/index.shtml (im Nationalrat beschlossen am 4.7.2018 – auf der Tagesordnung für den Bundesrat am 11.7.2018, explizite Ausgrenzung des AFG)

·         Beamtenwillkür in der Ausarbeitung des Gesetzestextes durch einzelne unsachliche subjektive Meinungen der Obersten Fernmeldebehörde (OFB)

·         Willkürliche Streichung von über Jahrzehnte erworbenen Bürgerrechten

·         Das TKG ist ein für kommerzielle Abläufe in der Telekommunikation vorgesehenes Gesetz – was hat das mit dem nicht kommerziellen „Funkdienst Amateurfunk“ zu tun?

·         Die Höhe der Strafbestimmungen werden an wirtschaftlichen Gegebenheiten von Providern wie A1, Telekom, UPC usw. gemessen – was will der Gesetzgeber damit ausdrücken?

 

Hier noch ein paar ganz wichtige Worte was den Amateurfunk seit 90 Jahren in Österreich und international ausmacht:

Der Amateurfunk ist nicht nur in Österreich, sondern auch weltweit ein wichtiger Pfeiler in der Ausbildung Jugendlicher im Bereich der Nachrichtentechnik, Elektronik und IT. Auf Grund der rasanten Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation (Digitalisierung, Breitbandausbau, 5G) ist eine solche Ausbildung ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor für den Erfolg der heimischen Elektronikindustrie. Diese Aufbauarbeit wird in Österreich durch den Österreichischen Versuchssender Verband (ÖVSV) durch Einsatz privater Mittel gefördert und gepflegt. 

Mit den von der OFB vorgeschlagenen Gesetzesänderungen / bzw. Zusammenlegungen mit dem TKG, sehen wir einen wesentlichen Eingriff in unsere historisch gewachsene Aktivität in Ausbildung und im Betrieb technischer Versuchssendungen. Es wird die seit Jahren andauernde Aufbauarbeit in Zusammenarbeit mit dem Zivilschutz, Rettungsorganisationen, Suchhundestaffeln, dem Bundesheer und vielen weiteren ebenfalls freiwilligen Organisationen mit Füßen getreten.

Wir benötigen kein neues Amateurfunkgesetz (AFG), welches unsere Bürgerrechte ohne Anlass einschränkt und auch keine Eingliederung in das Telekommunikations-Gesetz (TKG), welches die Rechte und Pflichten von kommerziellen Providern beschreibt,

wir benötigen:

 

Danke im Voraus für ihre Unterstützung im Vertrauen auf diese dynamische und aktive Regierung. Bitte lassen Sie nicht zu, dass unsere Bürgerrechte mit Füßen getreten werden.

 

Ing. Kurt Baumann
1210 Wien
OE1KBC (seit 1979)