Nachdem sich die neue Oberstufe in der Praxis immer noch als problematisch erweist, vor allem wenn es um den Umgang mit SchülerInnen geht die in einem Semester negative beurteilt werden, wäre es begrüßenswert wenn die Änderung in §82e SchUG keine zeitliche Einschränkung aufweisen würde. Es sollte Schulen frei stehen das "alte" System so lange aufrechtzuerhalten bis die notwendigen Anpassungen gemacht wurden um einen reibungslosen Semester-Betrieb zu gewährleisten.