Aufgrund der unmittelbaren Auswirkungen für die Patientenversorgung, sind die im Datenschutzanpassungsgesetz vorgesehenen Regelungen für die österreichische Spitzenmedizin essentiell. Mediziner an Universitätskliniken können Forschungsprojekte großteils nur in ihrer Freizeit beantragen und durchführen. Insbesondere Detailfragen zur Entwicklung neuer Diagnose- und Therapieverfahren können bei innovativen Projekten nicht vorhergesehen werden und erfordern z.T. wöchentliche Adaptationen, welche nicht kontinuierlich einem Einwilligungsprozess unterziehbar sind - weder inhaltlich noch bürokratisch. Schon jetzt hat die mit Spitzenmedizin assoziierte Bürokratie einen kaum noch leistbaren Umfang erreicht. Zu berücksichtigen ist hier auch, dass zahlreiche spitzenmedizinische Leistungen im Freizeitengagement der Universitätsmediziner nicht nur erbracht sondern auch selbst finanziert werden müssen. Weitere bürokratische Hürden in diesem Bereich hätten daher unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgung österreichischer Patientinnen und Patienten mit Spitzenmedizin.

 

Prof. Dr. Roland Beisteiner

Präsident Organization for Human Brain Mapping - Alpine Chapter

EU Repräsentant Joint Programme Neurodegenerative Disease Research

EU Repräsentant EAN Dachverband Neurologischer Gesellschaften (Higher Cortical Functions)

Universitätsklinik für Neurologie

Medizinische Universität Wien