Mit einer Grenze bei der Arbeitslosenversicherung wird den Menschen signalisiert das es so gesehen praktisch nichts mehr bringt das man Arbeitslosengeld bekommt obwohl der Arbeitgeber seine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer abführt. Es darf natürlich keinen Anreiz geben das jemand freiwillig in die Arbeitslosigkeit geht nach einem halben Jahr nur damit er mehr Geld bekommt. Man muss ganz klar festhalten das das Arbeitslosengeld kein Einkommen sondern eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung ist die gewährleisten soll das derjenige der arbeitslos wird eine Überbrückungshilfe während seiner Arbeitslosigkeit erhält. Dem/Der Arbeitsuchenden sollte eine Frist gesetzt werden in einer bestimmten Zeit wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Wenn zum Beispiel der Arbeitnehmer sechs Monate Beitrage in die Arbeitslosenversicherung an die Sozialversicherung eingezahlt hat dann sollten diese sechs Monate Dem/Der Arbeitsuchenden befristet werden einen neuen Job zu finden. Sollte bis nach sechs Monaten kein Job gefunden worden sein dann sollte das Arbeitslosengeld schrittweise gesenkt werden dürfen. Aber erst nach dieser Frist. Vorherige Kürzungen wären aus meiner Sicht ungerecht da dem/der Arbeitsuchenden zu wenig Zeit bleibt einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Ich ersuche deshalb das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, spricht die zuständige Bundesministerin mit dem Arbeitsmarktservice eine solche Fristsetzung zu diskutieren. Das wäre in meinen Augen sinnvoll und gerecht. Herzlichen Dank.