Die erforderliche Anzahl von mind.100 Mitglieder für die Anerkennung als ord. Schützenverein, ist von vielen Vereinen in den Bundesländern nicht zu erreichen.
Diese Bestimmung würde die sportliche Aktivität und Entwicklung massiv behindern und ist daher strikt abzulehnen.
Für ausländische Schützen, die mit einer Einladung vom Veranstalter nach oder durch Österreich reisen um an einem Bewerb teilzunehmen, bei dem nach internat. Reglement eine Vorderschaftsrepetierflinte ( in Österreich Kat. A ) zwingend vorgeschrieben ist ( SASS Wild Bunch-CAS ) sollte durch einen Eintrag im EU FWP die Mitnahme einer solchen Flinte gesetzlich legal möglich sein.
Für österreichische Schützen die ebenfalls an solchen Bewerben teilnehmen wollen , ist eine Ausnahmeregelung nach § 17/3 zu bewilligen. Dadurch wird ein bestehender Wettbewerbsnachteil aufgehoben.
Dazu gibt es ein Sachverständigengutachten und ein Urteil des Verw.G.H.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Ristl