Stellungnahme zur ÄrzteG-Novelle 2018 betreffend Verabreichung von allgemein empfohlenen Schutzimpfungen

 

Graz , 25.10.2018

                                          

 

 

 

Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Österreich gehört betreffend Durchimpfungsraten gegen Influenza zu den Schlusslichtern in Europa. So sterben jedes Jahr in Österreich über 1000 Menschen an der Influenza. Auch werden bei uns wegen ungenügender Durchimpfungsraten immer wieder Ausbrüche von Masern, Mumps und Röteln beobachtet.

 

Im österreichischen Impfplan 2018 steht folgernder Passus: „Laut Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll jeder Arztkontakt dazu genutzt werden, zu prüfen, ob die empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind, und – wo notwendig (d.h. unabhängig davon, wie lange das empfohlene Impfintervall überschritten wurde) – fehlende Impfungen nachzuholen. Auch Arztkontakte im Rahmen von Spitalsaufenthalten sollen dafür genutzt werden.“

 

Dieses von der WHO empfohlene Vorgehen kann in Österreich im Gegensatz zu anderen Ländern wegen gesetzlicher Vorgaben nicht umgesetzt werden. Bedauerlicherweise gibt es in Österreich diesbezüglich eine Sonderfachbeschränkung, die besagt, dass es beispielsweise einem Facharzt f. Kinder – u Jugendheilkunde nur im Falle einer Grippepandemie gestattet ist auch die Eltern der Kinder zu impfen.

 

Ich empfehle die Aufhebung der Sonderfachbeschränkung betreffend Verabreichungen von im österreichischem Impfplan allgemein empfohlenen Impfungen, was bedeuten würde, dass Fachärzte jeglicher Sonderfächer diese Impfungen (mit der Ausnahme der Reiseimpfungen) ohne Einschränkungen verabreichen dürfen.

 

Dass z.B. ein Facharzt f. Kinder- u Jugendheilkunde keine Rechtsbefugnis hat um bei einem erwachsenen Patienten die Impftauglichkeit festzustellen, ist prinzipiell richtig, aber die überwiegende Zahl der Personen, die geimpft werden, sind gesund und jeder Arzt in Österreich, der eine Facharztausbildung abgeschlossen hat, ist im Stande dies zu erkennen. Des Weiteren hat die Gesetzgebung für den Fall einer Influenzapandemie diese Ausnahme bereits vorgesehen. Die seltenen Kontraindikationen für die allgemein empfohlenen Impfungen sind im österreichischen Impfplan angeführt und gelten im Prinzip auch für Kinder und Jugendliche.

Eine Aufhebung der Sonderfachbeschränkung für die allgemein empfohlenen Impfungen im österreichischen Impfplan wäre eine einfache und effiziente Maßnahme um die Durchimpfungsraten in Österreich zu erhöhen und die Sterblichkeit an impfpräventablen Erkrankungen zu reduzieren.

 

 

 

Univ.- Prof. Dr. Werner Zenz

Facharzt f. Kinder- u Jugendheilkunde

Leiter der Impfkommission der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde

Mitglied des nationalen Impfgremiums des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz