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An die Begutachtungskommission
für den Gesetzesentwurf
zum Pädagogik-Paket
Ranshofen, 29.10.2018
Gesetzesvorlage zum Pädagogik-Paket
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich wende mich in meiner Eigenschaft als Leiterin einer Neuen Mittelschule an Sie.
Ich ersuche dringend, die derzeitige Gesetzesvorlage neu zu bearbeiten, da eine ganze Reihe von Punkten eine massive Verschlechterungen für Neue Mittelschulen bedeuten.
Die dauerhafte Einteilung in „Leistungsniveau“-Gruppen bedeutet einen pädagogischen Rückschritt, der durch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse untermauert werden kann. Im Gegenteil hat die BIST Messung M8 des Vorjahres in heterogenen Stammklassen eine Verbesserung der Ergebnisse im Vergleich zu der M8 Messung mit Leistungsgruppen gezeigt. Leider wurde dies in der Öffentlichkeit nicht kommuniziert.
Die Einteilung in Leistungsniveaus soll in der 6. Schulstufe erfolgen. Der Schulleitung kommt dabei die Aufgabe zu, unter Beachtung pädagogischer Aspekte einen Beobachtungszeitraum von höchstens 2 Wochen festzulegen. Die Zuordnung zu den Leistungsniveaus erfolgt in einer Klassenkonferenz. Somit wird die derzeitige flexible und durchlässige Leistungsfeststellung durch starre Gruppen ersetzt, die wie frühere Leistungsgruppen determinieren, nach welchem Niveau ein Kind unterrichtet wird. Auch das widerspricht den wissenschaftlichen Standards.
Die Möglichkeit, weiterhin in heterogenen Gruppen zu arbeiten, wird zwar angedeutet, verschwiegen wird aber, ob die dafür nötigen Ressourcen der 6 Bundesstunden pro Klasse beibehalten werden oder nicht.
Die Benotung dieser beiden Leistungsniveaus ergibt de facto wieder eine 7stufige Skala, also keine wirkliche Veränderung in der Leistungsbeurteilung. Diese Maßnahme, ebenso wie die Namensänderung von Neue Mittelschule in Mittelschule, erscheint überflüssig und dient bestenfalls einer erneuten Verunsicherung der Elternschaft.
Es ist unverständlich, weshalb ein Schulentwicklungsprozess nach nur 7 Jahren gestoppt wird, obwohl wissenschaftliche Erkenntnisse diese Schulentwicklung unterstützen. Eltern haben nun die Wahl, ihr Kind in eine (Neue) Mittelschule zu schicken, die sich scheinbar ständig ein neues Konzept überlegt oder in das unveränderte System der AHS Unterstufe. Diese Gesetzesvorlage zielt meiner Meinung nach darauf ab, noch mehr Eltern dazu zu bewegen, sich für das bekannte und unveränderte Modell AHS zu entscheiden.
Die Lehrkräfte haben mittlerweile die Mehrarbeit im Bereich Kommunikation mit Eltern durch Etablierung von KEL Gesprächen neben zwei Elternsprechtagen akzeptiert, dürften aber kaum bereit sein eine weitere Erhöhung ihrer Arbeit durch zusätzliche Standortgespräche ohne dementsprechende Entlohnung hinzunehmen.
Außer in Österreich und einigen wenigen deutschen Bundesländern wird meines Wissens nach europaweit der Forderung nach Gesamtschulen Rechnung getragen. Alle Untersuchungen belegen, dass Bildung „vererbt“ wird und diese Tendenz nur durch den gemeinsamen Unterricht der 10- bis 14jährigen verringert werden kann. Das Pädagogik-Paket in der derzeitigen Form missachtet diese Forderung nach gemeinsamem Unterricht und verstärkt die Benachteiligung von Kindern aus bildungsfernen Familien. Da Bildung einer der wichtigsten Gradmesser für Wettbewerbsfähigkeit von Staaten ist, gehe ich davon aus, dass sich auch VertreterInnen der Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer abschlägig über diese Gesetzesvorlage äußern oder dies schon getan haben.
Des Weiteren erkläre ich mich mit den Forderungen jener VS Lehrkräfte solidarisch, die sich gegen die Einschränkung der Schulautonomie im VS Bereich aussprechen. Unverständlich ist für mich die Aussage in § 18a (6), nach der Eltern trotz Mehrheitsentscheid der Kollegien für eine Alternative Leistungsbeurteilung bis Mitte der 2 Schulstufe dennoch eine Ziffernnote verlangen können.
Ich ersuche um Kenntnisnahme und positive Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Silberbauer
(Leitung der NMS Ranshofen)