Eingebracht am 31.01.2018
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Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
(mit Verlangen auf Durchführung einer Debatte)
§ 33 GOG-NR


der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 1 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammen­hang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2016

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem "Eurofighter Typhoon" von Anfang 2000 bis Ende 2016 wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.“

UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND

I.  Unzulässige Zahlungsflüsse

Aufklärung ob und gegebenenfalls in welcher Höhe von Verkäuferseite Kosten für Provisionen, Vermittlungsgebühren oder sonstige Zahlungen an Dritte in der Preis­bildung berücksichtigt oder sonst dem Bund verrechnet wurden, auf welchen Wegen derartige Mittel verteilt und weiterverrechnet wurden, inwiefern dies der Käuferseite offen gelegt wurde, ob aus diesen Zahlungsflüssen Politiker, Amtsträger, Bedienstete oder Auftragnehmer des Bundes, der Länder oder anderer öffentlicher Körperschaf­ten oder diesen jeweils nahestehende Personen Zahlungen, Provisionen oder sons­tige Vorteile erhielten, ob dadurch gegen Gesetze, Ausschreibungsbedingungen oder Vertragsbedingungen oder sonstige Regelungen verstoßen wurde, in welcher Höhe der Bund dadurch geschädigt wurde, und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden, und zwar jeweils bezogen auf

       die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren und die Typenentscheidung,

       die Vertragsverhandlungen und den Abschluss des Kaufvertrags,

       die Vertragsverhandlungen und den Abschluss des Gegengeschäftsvertrags,

       die Vermittlung, den Abschluss, die Meldung und die Anrechnung von Gegenge­schäften,

       die Beendigung des Untersuchungsausschusses zur Beschaffung von Kampf­flugzeugen, sowie die Erfüllung der Informationsvorlagepflichten gemäß Punkt III.,

       die Zahlung der Kaufpreisraten,

       die Lieferung und Abnahme der Kampfflugzeuge,

       den Abschluss von Service- und Wartungsverträgen sowie die Lieferung von Er­satzteilen, und

       den laufenden Betrieb

betreffend das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“.

 

II.  Informationslage bei Vertragsabschluss

Aufklärung über die Informationslage und Entscheidungsgründe der Amtsträger und Bediensteten des Bundes betreffend die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrages, insbesondere betreffend die Leistungsfähigkeit, den Preis, die Betriebs- und War­tungskosten und die Lieferfähigkeit der Verkäuferseite hinsichtlich des vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstandes und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden, und zwar

       im Rahmen der Ausschreibung und Typenentscheidung

       im Rahmen der Verhandlungen über und den Abschluss des Kaufvertrages

       im Zeitpunkt der Leistung der vereinbarten Kaufpreiszahlungen

       im Rahmen der Vergleichsverhandlungen und bei Vergleichsabschluss im Jahr 2007

       bei Abnahme der tatsächlich gelieferten Flugzeuge
betreffend das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“.

III.  Erfüllung von Vorlage- und Informationspflichten

Aufklärung, ob die damalige Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss zur Untersuchung aller Abläufe und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Be­schaffungsvorgang der Eurofighter-Kampfjets (1/GO XXIII. GP) in den Jahren 2006 und 2007 Informationen bzw. Akten vorenthielt. Der damalige Untersuchungsgegen­stand lautete:

      Aufklärung über sämtliche Vorbereitungshandlungen zur Vergabe, das Vergabe­verfahren, durchgeführte Bewertungen sowie der Zuschlagserteilung samt Vor­trag an den Ministerrat;

      Aufklärung über Änderung der Ausschreibung, die die Eurofighter begünstigt ha­ben (Verzicht auf Zwischenlösung; Änderung der Lieferfristen; Ausscheidung bzw. Nichtberücksichtigung anderer Bieter, etc.);

      Aufklärung über die Begünstigung der Eurofighter durch die Wahl der Zahlungs­variante;

      Aufklärung über die Finanzierung, die Rolle der Bundesfinanzagentur und die Hintergründe der gewählten Vorgangsweise;

      Aufklärung über die tatsächliche Vertragsgestaltung aller Verträge zwischen dem BMLV, dem BMF, dem BMWA sowie sonstiger Bundesbehörden und der Euro­fighter Jagdflugzeug GmbH;

      Aufklärung über die tatsächliche Vertragsgestaltung aller Verträge zwischen dem BMLV und der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland bzw. dem Bundes­ministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland (BMVg) im Zu­sammenhang mit der Beschaffung der Eurofighter;

       Aufklärung über sonstige Verträge und Vereinbarungen;

      Aufklärung über die tatsächlichen Ausstiegskosten aus den Eurofighter Beschaf­fungsverträgen;

      Aufklärung über die vertraglich vereinbarten technischen Spezifikationen sowie Kostenfolgen von notwendig gewordenen Umrüstungen von bereits gelieferten Kampfflugzeugen; Aufklärung über die tatsächliche Höhe der jährlichen Betriebs­kosten für den Einsatz von 18 Kampfflugzeugen;

      Aufklärung über die Gesamtkosten des Waffensystems Eurofighter für die geplan­te Lebensdauer (Life-cycle-costs);

      Aufklärung von Einflussnahmen auf und durch Entscheidungsträger und Spitzen­repräsentanten der Regierungsparteien in der XXI. und XXII. Gesetzgebungspe­riode im Zusammenhang mit der Beschaffung der Eurofighter, insbesondere jener Einflussnahmen auf und durch Bundeskanzler Schüssel, die Vizekanzlerlnnen aD Riess-Passer und Haupt, den Bundesminister für Finanzen Grasser, den Bun­desminister für Wirtschaft Bartenstein, den Bundesminister für Landesverteidi­gung Platter sowie den Bundesminister für Landesverteidigung aD Scheibner, de­ren Kabinette und den in den von ihnen geleiteten Bundesministerien beschäftig­ten Personen;

      Aufklärung der Rolle von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung im Zu­sammenhang mit der Beschaffung der Eurofighter;

      Aufklärung der Rolle von parteinahen Firmen, insbesondere der „100% Commu­nications PR-Agentur GmbH“;

       Aufklärung über die Tätigkeit von bezahlten Lobbyisten der Firma Eurofighter im Verlauf des Beschaffungsvorganges;

      Aufklärung des Vorwurfs der Verfolgung von „wirtschaftlichen (Eigen-)lnteressen“ von politischen Parteien und persönlichen Interessen von Regierungsmitgliedern und sonstigen Repräsentanten der Regierungsparteien im Zuge der Beschaffung der Eurofighter;

      Aufklärung über die Vorgänge rund um die Ministerratsentscheidung am 2. Juli 2002 hinsichtlich der Meinungsbildung der Mitglieder der Bundesregierung, ins­besondere von Bundesminister Grasser, Bundesminister Scheibner und Bundes­kanzler Schüssel;

      Aufklärung über die behaupteten, angebahnten oder realisierten Kompensations­geschäfte sowie deren Einfluss auf die Kaufentscheidung;

      Aufklärung hinsichtlich der Reduktion der Kampfflugzeugstückzahl von 24 Gerä­ten auf 18 unter Nichteinhaltung des selbst gewählten Vergabeverfahrens;

      Aufklärung über die durch die Bundesregierung vorgenommene Anmietung von Kampfflugzeugen zur Überbrückung des Zeitraumes bis zur Eurofighter Ausliefe­rung;

       Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammen­hang mit den genannten Sachverhalten.

VERLANGEN

Die Unterzeichneten Abgeordneten verlangen weiters gemäß § 33 Abs. 4 GOG-NR

über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.