Parlament Österreich

 

 

 

V-6 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 9. Oktober 2018

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXVI. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 9. Oktober 2018

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

1.    COM(2018) 640 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte

(35415/EU XXVI.GP)

 

2.    COM(2018) 631 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 98/700/JHA des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates

(35414/EU XXVI.GP)

 

3.    COM(2018) 633 final

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010

(35413/EU XXVI.GP)

 

4.    COM(2018) 634 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Neufassung)

(35238/EU XXVI.GP)

 

5.    COM(2017) 482 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Bürgerinitiative

(154544/EU XXV.GP)

 

 

Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 wurden unter einem verhandelt.

 

 

 

 

 

 

EU-Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums fallen, standen auf der Tagesordnung dieses EU-Unterausschusses des Nationalrats. Die Abgeordneten diskutierten mit Innenminister Herbert Kickl Vorhaben zur Terrorismusbekämpfung sowie zu Neuerungen im Bereich Migration und Asyl. Dazu merkte Kickl grundsätzlich an, dass die Initiativen der EU-Kommission in die Richtung gehen, die auch die österreichische Bundesregierung propagiere, nämlich effektiven Schutz der Außengrenzen, ein effizienteres Asylsystem und rasche Rückführung von abgelehnten AsylwerberInnen. Zudem waren Neuerungen bei der Europäischen Bürgerinitiative Thema. Dabei geht es darum, Zugangshürden abzubauen.

 

 

 

Kampf gegen Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet

 

 

Am Beginn der Sitzung ging es um den Kampf gegen die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte. Terroristen sollen das Internet in der Europäischen Union nicht mehr mit ihrer Propaganda fluten können. Mit einheitlichen Regelungen will die Europäische Kommission daher die Verbreitung terroristischer Inhalte in online-Netzwerken unterbinden. Die Abgeordneten begrüßten die Kommissionsinitiative, SPÖ und NEOS äußerten jedoch Bedenken in Hinblick auf eine mögliche Einschränkung der Meinungsfreiheit. Dazu betonte der Innenminister, dass man sich hier tatsächlich in einem Spannungsverhältnis befinde. Er wies jedoch auf die Judikatur des EuGH hin, wonach die Verbreitung von Terrorismus nicht unter Meinungsfreiheit falle.

 

Auch von seiner Seite wird der Vorschlag unterstützt, da die terroristische Bedrohung innerhalb der EU noch immer hoch sei, wie er sagte, und es im Hinblick auf die Dynamik notwendig sei, das Phänomen mit aller notwendigen Vehemenz zu bekämpfen. Eine gesetzliche Regelung hält er deshalb für erforderlich, weil man das Problem auf nationalstaatlicher Ebene nicht in den Griff bekomme. Der nun vorliegende Ansatz sei effizienter als einzelne Vereinbarungen, sagte Kickl. Er zeigte sich überzeugt, dass die auf dem Tisch liegenden Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit beitragen werden. Österreich werde sich jedenfalls darum bemühen, noch während des EU-Vorsitzes eine einheitliche Position im Rat zustande zu bringen.

 

 

In ihrem Verordnungsvorschlag erinnert die EU an die jüngsten Terroranschläge, um auf die Brisanz der Internetnutzung terroristischer Organisationen aufmerksam zu machen. So würden Terroristen online Kontakt zu ihren Unterstützern halten und neue Unterstützer gewinnen, terroristische Aktivitäten vorbereiten und ihre Gräueltaten verherrlichen, um Nachahmungstäter zu generieren. Insgesamt werde damit Angst in der breiten Öffentlichkeit geschürt.

 

Vor diesem Hintergrund will die EU-Kommission nun gezielt gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet vorgehen und schlägt dazu eine Reihe konkreter Maßnahmen vor. Da terroristische Inhalte in den ersten Stunden ihrer Online-Präsenz wegen der Geschwindigkeit, mit der sie sich ausbreiten, am schädlichsten sind, sieht der Entwurf eine rechtsverbindliche einstündige Frist vor, innerhalb derer die Inhalte infolge einer Entfernungsanordnung der nationalen Behörden zu löschen sind. Der Kommissionsvorschlag sieht zudem eine Sorgfaltspflicht für alle Plattformen vor, um sicherzustellen, dass sie nicht für die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte missbraucht werden. Je nach Höhe des Risikos, das von den über ihre Plattformen verbreiteten terroristischen Inhalten ausgeht, müssen die Diensteanbieter auch proaktive Maßnahmen – wie den Einsatz neuer Werkzeuge – ergreifen, um ihre Plattformen und ihre Nutzer vor terroristischem Missbrauch zu schützen.

 

Der Vorschlag schafft zudem einen Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Anbietern von Hosting-Diensten, Mitgliedstaaten und Europol. Um die auf Entfernungsanordnungen und Meldungen folgenden Maßnahmen zu erleichtern, müssen Diensteanbieter und Mitgliedstaaten Kontaktstellen benennen, die ständig rund um die Uhr erreichbar sind. Im Hinblick auf Schutzvorkehrungen sollen sich die Inhalteanbieter auf wirksame Beschwerdemechanismen verlassen können, die von allen Diensteanbietern eingerichtet werden müssen. Werden Inhalte ungerechtfertigt gelöscht, so ist der Diensteanbieter verpflichtet, diese so schnell wie möglich wiederherzustellen. Dazu sollen die nationalen Behörden wirksame Rechtsbehelfe schaffen. Außerdem werden die Plattform- und Inhalteanbieter das Recht haben, gegen eine Entfernungsanordnung Einspruch zu erheben. Wenn Plattformen automatische Erkennungswerkzeuge einsetzen, ist für eine manuelle Beaufsichtigung und Überprüfung zu sorgen, um irrtümliche Entfernungen zu verhindern. Im Interesse der Transparenz und Rechenschaftspflicht soll es jährliche Transparenzberichte geben, in denen die Diensteanbieter und die Mitgliedstaaten darüber berichten müssen, wie sie gegen terroristische Inhalte vorgehen und welche proaktiven Maßnahmen sie ergriffen haben.

 

 

Seitens der Abgeordneten wurde die Initiative der EU-Kommission unterstützt, da es notwendig sei, terroristische Inhalte im Netz zu unterbinden, wie dies die Abgeordneten Jörg Leichtfried, Angela Lueger (beide SPÖ), Karl Mahrer (ÖVP) und David Lasar (FPÖ) betonten.

 

Leichtfried (SPÖ) und Stephanie Krisper (NEOS) gaben jedoch zu bedenken, dass durch diese Regelungen die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden könnte. Krisper forderte ihrerseits die notwendige Verhältnismäßigkeit ein. Sie ortet zudem eine Überwachungspflicht und unterstrich die Notwendigkeit der Unabhängigkeit der Behörde, denn die Gefahr des Missbrauchs ist ihrer Meinung nach durchaus gegeben. In diesem Zusammenhang wies der Innenminister auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs hin, in der festgehalten ist, dass die Verbreitung von Terrorismus keinesfalls Ausdruck der Meinungsfreiheit sei. Er unterstrich, dass er auch in den Verhandlungen für die Wahrung der Meinungsfreiheit eintreten werde. Auf die Bedenken von Abgeordneter Lueger in Bezug auf eine mögliche unterschiedliche Auslegung, was unter Terrorismus zu verstehen ist, verwies Kickl auf die Anti-Terrorismus-Verordnung der Union. In diesem Sinne fällt etwa unter den Begriff das Gutheißen und die Unterstützung von terroristischen Aktivitäten, weiters die Aufforderung und die Anleitung dazu.

 

Doris Margreiter (SPÖ) machte auf den enormen bürokratischen Aufwand vor allem für die KMUs aufmerksam und forderte eine entsprechende Unterstützung für die Unternehmen ein. Eine solche finanzielle Unterstützung sei ein Punkt der Verhandlungen, zeigte sich der Minister hinsichtlich dieser Problematik offen. Die Kommission gehe von rund 10.500 Providern aus, wobei die größte Gruppe – circa 9.700 – mittlere Unternehmen sind. Er hält jedoch eine Ausnahmeregelung für KMUs für nicht sinnvoll und die Einrichtung von rund um die Uhr erreichbaren Kontaktstellen für notwendig, genauso wie die Löschung terroristischer Inhalte innerhalb von einer Stunde. Die KMUs sollen nicht zu einer potentiellen Anlaufstelle für terroristische Inhalte werden, so seine Begründung.

 

Schließlich soll es auch abschreckende finanzielle Sanktionen geben, informierte der Minister aufgrund einer Frage von Abgeordneter Alma Zadić (PILZ). Bei systematischen Verstößen gegen Entfernungsanordnungen können gegen einen Diensteanbieter finanzielle Sanktionen in Höhe von bis zu 4% seines weltweiten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr verhängt werden.

 

 

 

 

FRONTEX

 

 

Im Einklang mit dem Motto der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft "Ein Europa, das schützt" hat die Europäische Kommission beim Europäischen Rat in Salzburg diesen September ein neues Konzept zum besseren EU-Außengrenzschutz vorgelegt. Die Stärkung der Europäischen Grenz- und Küstenwache Frontex stellt dabei einen zentralen Punkt dar. Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll Frontex eine eigene Einsatztruppe von 10.000 Kräften erhalten und vor Ort sowohl in den EU-Mitgliedstaaten und als auch in Drittstaaten tätig werden können, so der Kommissionsplan. Nicht zuletzt das Funktionieren des Schengen-Raums ohne Grenzkontrollen will man damit sicherstellen.

 

Auch gegen diese Vorlage gab es im EU-Unterausschuss des Nationalrats keine grundlegenden Einwände. Innenminister Herbert Kickl hofft, noch in diesem Jahr eine einheitliche Ausrichtung im Rat zustande zu bringen. Man müsse das Schleppermodell durchbrechen und damit auch das sinnlose Sterben im Meer, sagte er, und das werde man nur dann erreichen, wenn man klarmacht, dass es keine Chance auf Asyl gibt. Von Seiten der Regierungsparteien äußerten sich Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) und Markus Tschank (FPÖ) positiv zum Vorschlag. Jeitler-Cincelli hält diesen für ein positives Zeichen, Tschank meinte, die Kommission trage damit den Sorgen der Bevölkerung in den Mitgliedstaaten Rechnung.

 

Kickl sprach im Hinblick auf die Erweiterung des Mandats für Frontex von einer wichtigen Weiterentwicklung. Dass die Agentur in Zukunft auch Aktivitäten im Bereich der Rückführung setzen kann und nicht nur im Grenzmanagement, hält er ebenfalls für einen sinnvollen Schritt. Die Agentur werde darüber hinaus auch Bewertungen von Schwachstellen vornehmen und Vorschläge für geeignete Maßnahmen an einen Staat machen können. Die Möglichkeit von Frontex, auch in Drittstaaten aktiv werden zu können, erfülle einzelne Mitgliedsstaaten im Hinblick auf deren Souveränität mit Sorge, sagte Kickl, wobei er aus seiner Sicht feststellte, dass es keinerlei Durchgriffsrechte von Frontex in Drittstaaten geben werde. Frontex könne nur in Zusammenarbeit mit den Drittstaaten handeln und nur unter Aufsicht und im Auftrag von nationalen BeamtInnen. Er ging damit auf Fragen von Maximilian Unterrainer (SPÖ) und Alma Zadić (PILZ) ein.

 

Thematisiert wurde von den Abgeordneten Stephanie Krisper (NEOS) und Angela Lueger (SPÖ) die Frage des Personals und des finanziellen Aufwands für die Neuausrichtung von Frontex, zumal sich schon derzeit einige Staaten nicht an die Quoten halten. Dazu stellte Minister Kickl fest, dass dazu einige Mitgliedsstaaten im Hinblick auf die große Personenzahl kritisch Anmerkungen gemacht haben, weil sie es für schwierig erachten, in so kurzer Zeit ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen. Daher gebe es Überlegungen, den Zeitraum etwas auszudehnen. Grundsätzlich gebe es drei Gruppen im Rahmen des Frontex-Personals, nämlich Frontex-BeamtInnen selbst (ca. 3.000), Entsendungen für einen Zeitraum für bis zu drei Jahre und kurzfristige Entsendungen von vier Wochen bis zu vier Monaten. Österreich sei ein sehr aktiver und verlässlicher Partner, es seien derzeit zwischen 35 und 40 Personen im Einsatz, man stelle auch zusätzlich Material zur Verfügung, berichtete Kickl. Das Budget sei auch noch Gegenstand der Verhandlungen.

 

Was die sogenannten kontrollierten Einrichtungen betrifft, die von Alma Zadić (PILZ) angesprochen wurden, so müsse man sich diese wie die Transitzonen auf den Flughäfen vorstellen, erklärte Kickl. Er hält es für vernünftig, dieses Modell auch an den Außengrenzen zum Einsatz zu bringen, wobei er einschränkte, dass dies nicht von heute auf morgen realisiert werden könne. Derzeit werde über derartige Einrichtungen mit den Staaten des Westbalkans verhandelt.

 

Der Innenminister hofft, auch in diesem Fall noch eine einheitliche Ausrichtung im Rat bis zum Ende des Jahres zu erreichen. Eine Änderung des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität sei nicht notwendig, informierte er Angela Lueger (SPÖ), denn bei dem EU-Vorschlag handle es sich um eine Verordnung, die unmittelbar wirksam wird.

 

 

Um gezielt auf die zunehmenden Herausforderungen in den Bereichen Migration, Mobilität und Sicherheit zu reagieren, schlägt die EU-Kommission eine deutliche Stärkung von Frontex vor. Demnach soll es bis 2020 eine ständige Reserve von 10.000 GrenzschutzbeamtInnen geben, die Mittel für Migration und Grenzmanagement würden von derzeit rund 13 Mrd.€ auf 34,9 Mrd.€ im nächsten Finanzrahmen bis 2027 gesteigert. Das Grenzüberwachungssystem Eurosur, das mit Aufklärungssystemen wie Drohnen arbeitet, will die Kommission in die Grenz- und Küstenwache integrieren, um Lagebewusstsein, Risikoanalyse, Prävention und Reaktionsfähigkeit der Europäischen Grenz- und Küstenwache zu steigern.

 

Neben der personellen, technischen und finanziellen Aufstockung will die Kommission Frontex auch mehr Durchführungsbefugnisse geben. Zum effektiven Grenzmanagement wird die Frontex-Einsatztruppe laut Kommissionsentwurf unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung von Gewalt befugt. Grenzkontrollen und die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Rückführungen irregulärer MigrantInnen sollten dadurch erleichtert werden, auch die Sekundärmigration – das Weiterreisen vom EU-Ankunftsort – würde dadurch wirksamer eingedämmt, heißt es aus Brüssel.

 

Wichtig zum Schutz der EU-Außengrenzen ist für die Kommission die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, sodass Abschiebungen erleichtert werden und Frontex auch außerhalb der Europäischen Union im Außengrenzschutz und in der Migrationspolitik aktiv werden kann.

 

Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, Ausrüstung und Ausbildung des nationalen Kontingents der Europäischen Grenz- und Küstenwache in den Mitgliedstaaten finanziell zu unterstützen, damit diese ihre operative Kapazität ausbauen können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Asylagentur und Rückführregime

 

 

Das Asylwesen in der Europäischen Union war im EU-Unterausschuss des Nationalrats neben dem Außengrenzschutz ein weiteres zentrales Thema in der Diskussion über die EU-Migrationspolitik. In diesem Zusammenhang kamen auch Pläne der EU für ein strengeres Rückführregime illegaler MigrantInnen zur Sprache. Ziel der Europäischen Kommission im Asylbereich ist, durch gezielte Unterstützung der Mitgliedstaaten die Verfahrensdauer zu verkürzen.

 

Die Diskussion um die Solidarität in Europa und einen Verteilungsmechanismus sei gescheitert, hielt Innenminister Herbert Kickl in seinem Statement grundsätzlich fest. Man könne nicht gegen den Willen der Staaten und ihrer Bevölkerung handeln. Deshalb halte er es für einen vernünftigen Ansatz, die Frage der Solidarität in mehrere Komponenten aufzusplittern, nämlich in den Außengrenzschutz, in eine effizientere Rückführung und in Verträge mit Drittstaaten.

 

Grundlage für die Ausschussdebatte waren zwei Legislativvorschläge der Europäischen Kommission, die beim Europäischen Rat in Salzburg am 19./20. September 2018 präsentiert wurden. Beide Vorschläge sind gemeinsam mit dem Verordnungsentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen von Frontex Teil eines umfassenden Gesamtpakets Asyl.

 

Wie Innenminister Herbert Kickl den Ausschussmitgliedern darlegte, soll die Asylagentur mit größeren Kompetenzen ausgestattet werden, um Asylverfahren rascher abzuwickeln. Bei diesen Kompetenzen handle es sich aber um reine Unterstützungskompetenzen in allen Stufen des Asylverfahrens, wie er mehrmals unterstrich. Die Entscheidung bleibe beim jeweils durchführenden Land. Auch was die Rückführungen betrifft, so sei es notwendig, die betreffenden Personen bei einem negativem Asylbescheid rasch außer Landes zu bringen. Dieser Richtlinienvorschlag stehe im engen Zusammenhang mit dem erweiterten Mandat von Frontex.

 

Wie die ersten Diskussionen darüber gezeigt haben, fallen die Initiativen der Kommission auf breite Zustimmung bei den Mitgliedstaaten, berichtete der Innenminister. Es gebe aber noch Ergänzungswünsche, etwa die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten und die wechselseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen. Auch bei diesen Vorhaben zeigte sich Kickl optimistisch, dass noch in diesem Jahr eine allgemeine Ausrichtung im Rat zustande kommt.

 

 

In ihrem Verordnungsvorschlag zum technischen und operativen Ausbau der Asylagentur der Europäischen Union (Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, EASO) sieht die EU-Kommission eine gezieltere Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Migrationsmanagement vor. So würde die Agentur auf Ersuchen eines EU-Landes das gesamte administrative Verfahren bei Asylfällen übernehmen, besonders bei Verfahren für internationalen Schutz und bei der Durchführung der Dublin-Verordnung. Von sich aus zum Einsatz käme die Agentur im Einvernehmen mit einem Mitgliedsland, falls dessen nationales Asyl- und Aufnahmesystem erhöhtem Druck ausgesetzt ist.

 

Mit juristischer Hilfe bei Rechtsbehelfen stünde die Agentur ebenfalls zur Verfügung, wenn sie von den nationalstaatlichen Gerichten dazu aufgefordert wird. Die Entscheidung über Einzelanträge bliebe dabei in der Zuständigkeit des jeweiligen Mitgliedstaats. An Hotspots für Flüchtlinge und in kontrollierten Zentren wäre die Agentur mit eigenen Teams unterstützend tätig, wobei auch ExpertInnen der Europäischen Grenz- und Küstenwache, von Europol und anderen EU-Agenturen beigezogen würden. Ziel ist in allen Bereichen, die zügige Bearbeitung von Asylanträgen sicherzustellen, Rückstände zu vermeiden und unerlaubte Weiterreisen vom EU-Ankunftspunkt aus zu verhindern.

 

Bei einem derartig umfassenden Einsatz ihrer Teams würde die Agentur zwischen 2018 und 2027 zusätzliche Mittel in der Höhe von 55 Mio.€ jährlich benötigen, geht aus dem Verordnungsentwurf hervor. Damit die Agentur langfristig ihren Auftrag im Rahmen des vorgeschlagenen erweiterten Mandats erfüllen kann, müssten insgesamt 320,8 Mio.€ für den Zeitraum 2019-2020 und 1,25 Mrd.€ für den Zeitraum 2021-2027 bereitgestellt werden. Unter anderem ergibt sich der Mehraufwand aus der nötigen technischen Infrastruktur, beispielsweise zum Abgleich von Fingerabdruckdaten, und durch die Entsendung zusätzlicher Asyl-Unterstützungsteams wie AsylexpertInnen, Zeitarbeitskräfte und DolmetscherInnen. Abgesehen davon soll es laut Kommission aber nicht mehr Personal als die bereits 2016 vorgeschlagenen 500 Vollzeitäquivalente bis 2020 geben.

 

Eine effektivere und vor allem kohärente Rückführpolitik in der Europäischen Union will die EU-Kommission mit neuen Verfahren erreichen, die schon an der Grenze die rasche Abschiebung von Personen, deren Asylantrag negativ beschieden wurde, ermöglichen. Weiters sollen Vorschriften zum Erlass von Rückkehrentscheidungen bzw. über Rechtsbehelfe dagegen klarer und wirksamer geregelt werden. So gibt es im entsprechenden Richtlinienentwurf der Kommission Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln und die behördlichen Entscheidungen darüber. Keine Fristen sind allerdings für freiwillige Ausreisen vorgesehen, vielmehr soll es in diesen Fällen finanzielle und materielle Unterstützung für die Betroffenen geben.

 

Grundsätzlich mehr Klarheit erwartet sich die Kommission mit den neuen Bestimmungen bei der Zusammenarbeit zwischen illegalen MigrantInnen und den zuständigen nationalen Behörden. Dazu gehören laut Kommission auch neue Regelungen zur Schubhaft. Zum einen solle die Inhaftnahme bereits nach Führung eines Asylverfahrens an der Grenze möglich sein, zum anderen müsste die Haftdauer an die Durchführung von Rückkehr- und Rückübernahmeverfahren mit Drittstaaten angepasst werden, ohne sie unnötig in die Länge zu ziehen. Die EU-Grenz- und Küstenwache soll Mitgliedsländern bei Rückführungsverfahren und -maßnahmen ebenfalls unter die Arme greifen.

 

Im Zusammenhang mit den Rückkehrvereinbarungen merkt die Kommission in ihrem Entwurf an, dass hier die Bereitschaft der Herkunftsländer eine große Rolle spielt. Die EU-Visumpolitik empfiehlt Brüssel als Instrument zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rückführung und Rückübernahme mit Drittländern. Weiters drängt die Kommission darauf, ausreichend Maßnahmen zur Fluchtverhinderung zu setzen. Trotz aller Anstrengungen für ein wirksameres Abschiebesystem in den letzten Jahren sei nämlich zwischen 2016 und 2017 die Rückkehrquote in der EU von 45,8% auf lediglich 36,6% gesunken.

 

 

In der Diskussion wurden die Vorlagen vor allem von Regierungsseite explizit befürwortet. So sprach Karl Mahrer (ÖVP) von einer massiven Unterstützung der Bemühungen der Regierung im Hinblick auf mehr Effizienz bei den Asylverfahren und bei der Rückführung. Es werde damit auch mehr Rechtssicherheit geschaffen, zeigte er sich überzeugt. Ebenso begrüßten die FPÖ-Abgeordneten Robert Lugar und Reinhard Eugen Bösch die Kommissionsvorschläge. Das Motto des österreichischen Ratsvorsitzes "Ein Europa, das schützt", habe bereits erhebliche Wirkung gezeigt, wie man an den vorliegenden Initiativen der EU-Kommission erkennen kann, meinte Bösch

 

Auch in Österreich sei das System wesentlich effizienter geworden, berichtete Kickl und wies gegenüber den SPÖ-Abgeordneten Angela Lueger und Doris Margreiter darauf hin, dass die Dauer für Asylverfahren nun durchschnittlich sechs Monate betrage. Der Flaschenhals liege beim Verwaltungsgericht mit rund 30.000 offenen Verfahren. Während sich Anfang 2017 noch 78.000 Menschen in der Grundversorgung befunden hätten, liege man mit Stand 1. September 2018 bei 48.000 Personen. Österreich könne derzeit mit seinem System ein Best Practice Modell für die EU bieten, sagte der Innenminister. Deshalb werde es auch die Asylagentur nicht brauchen. Selbstverständlich sei das Innenministerium aber bemüht, ständig an der Qualität weiterzuarbeiten.

 

Schnellere Asylverfahren bedeuten auch weniger Kosten, sagte Kickl und stellte klar, dass es eine klare Trennung geben müsse, zwischen denjenigen, die Schutz brauchen und denjenigen, die sich eine bessere wirtschaftliche Situation erhoffen. Die vorgesehenen verkürzten Fristen dürften selbstverständlich nicht auf Kosten der Grundrechte gehen, hielt er des Weiteren fest.

 

Die Asylagentur werde auch verstärkt bei der Erstellung von Leitlinien für die Rückführung eingebunden. Österreich habe bislang mit 26 Staaten Rücknahmeabkommen abgeschlossen, dazu kommen 17 Abkommen, die von der EU vereinbart wurden sowie Sonderabkommen mit einigen Ländern. Kickl räumte in diesem Zusammenhang ein, dass die Abkommen das Eine, die operative Durchführung das Andere seien. Durch das stärkere Mandat von Frontex und der Asylagentur werde man aber auch die Rückführungen effizienter durchführen können, hielt er gegenüber den Abgeordneten Stephanie Krisper (NEOS) und Alma Zadić (PILZ) fest. Was die sogenannten Ausschiffungsplattformen betrifft, würden derzeit zahlreiche Gespräche geführt, die außerordentlich sensibel seien.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Europäische Bürgerinitiative

 

 

Seit April 2012 können sich EU-Bürgerinnen und Bürger via Europäischer Bürgerinitiative (EBI) mit ihren Ideen für Rechtsakte der Union einbringen. Die Erfahrungen haben nun gezeigt, dass einiges verbesserungsbedürftig ist, vor allem hinsichtlich des Zugangs sowohl für Organisationen als auch für UnterzeichnerInnen. Die Kommission hat nun aufgrund ihres Berichts aus dem Jahr 2015 zahlreiche Punkte aufgegriffen und einen neuen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der ebenfalls auf der Tagesordnung des EU-Unterausschusses des Nationalrats stand.

 

So soll das Mindestalter zur Unterstützung einer EBI allgemein mit 16 Jahren festgelegt werden, was aber bei vielen Mitgliedsstaaten Vorbehalte aufkommen lässt. Von Österreich wird dieses einheitliche Alter unterstützt, als Vorsitzland müsse man aber um einen Ausgleich bemüht sein, betonte Innenminister Herbert Kickl. Je offener ein System auch für jüngere Menschen ist, desto erfolgreicher wird es sein, merkte dazu Jörg Leichtfried (SPÖ) an.

 

Darüber hinaus plant die EU eine interaktive Plattform zur Kommunikation der Zivilgesellschaft und der zuständigen Behörden. Auf nationaler Ebene sollen Kontaktstellen eingerichtet werden. Ferner soll der Registrierungsprozess erleichtert werden. Der Entwurf sieht auch Klarstellungen bzw. Vereinfachungen bei den erforderlichen Datenangaben in den Mitgliedstaaten vor. Die Kommission wird ein zentrales Online-Sammelsystem zur Verfügung stellen, das – auf freiwilliger Basis – zum Sammeln von Unterstützungsbekundungen herangezogen werden kann (an Stelle eines in einem beliebigen Mitgliedstaat zu zertifizierenden Online-Sammelsystems). Auch die Verwendung notifizierter elektronischer Identifizierungsmittel oder einer elektronischen Signatur (eID) in Verbindung mit dem von der Kommission bereitgestellten Online-Sammelsystem soll möglich gemacht werden.

 

Die Initiative fand im Ausschuss breiten Zuspruch, wie die Wortmeldungen von Rudolf Taschner (ÖVP), David Lasar (FPÖ), Doris Margreiter (SPÖ) und Maximilian Unterrainer (SPÖ) zeigten. Die Mindestanzahl von einer Million EU-BürgerInnen als UnterstützerInnen aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten sei nicht verhandelbar, da es sich bei dieser Bestimmung um Primärrecht handelt, sagte Kickl, diese sei im Vertrag von Lissabon verankert. Das gleiche gelte für den Umstand, dass erfolgreiche europäische Bürgerinitiativen nicht rechtsverbindlich sind.