Parlament Österreich

 

 

 

V-7 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 16. Oktober 2018

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXVI. Gesetzgebungsperiode     Dienstag, 16. Oktober 2018

 

 

 

Tagesordnung

 

 

1.    COM(2017) 796 final

Waren-Paket/Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind (Text von Bedeutung für den EWR)

(6445/EU XXVI.GP)

 

2.    COM(2017) 487 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union

(155452/EU XXV.GP)

 

3.    12981/17 ADD1

Verhandlungsrichtlinien für ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten

(15502/EU XXVI.GP)

 

4.    WK 3808/2018

EU-Mercosur/Consolidated texts of the trade part of the EU-Mercosur Association Agreement

(16509/EU XXVI.GP)

(Wiederaufnahme der am 4. Mai 2018 vertagten Verhandlungen)

 

5.    WK 4806/2018

EU-Mexico negotiations: Agreement in principle

(18741/EU XXVI.GP)

(Wiederaufnahme der am 4. Mai 2018 vertagten Verhandlungen)

 

6.    Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Australien

(154020/EU XXV.GP

 

7.    Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Neuseeland

(154022/EU XXV.GP

 

 

Die EU-Handelspolitik inner- und außerhalb des Binnenmarkts war Thema im EU-Unterausschuss mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck.

 

Waren-Paket

 

Der EU-Unterausschuss des Nationalrats durchleuchtete im Zusammenhang mit der EU-Handelspolitik das sogenannte "Waren-Paket" der Europäischen Kommission, wie der Verordnungsentwurf zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Alltagswaren im Binnenmarkt heißt. Konkret befassten sich die Abgeordneten mit jenem Teil des Pakets, der die gegenseitige Anerkennung von Waren unter den Mitgliedstaaten fördern soll. Demnach dürfte etwa der Verkauf von Babyartikeln oder Kleidungsstücken aus einem anderen EU-Land nicht mehr automatisch an einzelstaatlichen Vorschriften scheitern. ÖVP und NEOS begrüßten die Initiative der Kommission zur Forcierung des Handels im Binnenmarkt, weil dadurch Erleichterungen für kleine Exportunternehmen erhofft werden.

 

Die Vertiefung des Binnenmarkts käme vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute, bekräftigte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck in der Ausschussdebatte. Immerhin seien EU-weit rund 890.000 Betriebe im nicht durch europäische Normen harmonisierten Bereich tätig, 87% davon Kleinstunternehmen. Der österreichische Ratsvorsitz beabsichtige, die Trilogverhandlungen über den Kommissionsentwurf bis Jahresende 2018 abzuschließen. Bedenken der SPÖ und der Liste Pilz, hohe Qualitätsanforderungen in Österreich könnten durch die neue EU-Verordnung gesenkt werden, räumte Schramböck mit dem Hinweis aus, die österreichischen Standards blieben auch weiterhin aufrecht.

 

"Für die mittelständische Wirtschaft gibt es hier die Möglichkeit, großes Potential zu heben", erläuterte Ministerin Schramböck auf Nachfrage der Abgeordneten Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Jessi Lintl (FPÖ) die Auswirkungen der angedachten Regelungen zur Erleichterung des Zulassungsprozesses. Marktzulassungen von Produkten heimischer KMUs in Ländern wie Deutschland und Italien würden künftig schneller erfolgen und weniger kostenintensiv sein.

 

Die EU-Kommission weist in ihrem Entwurf darauf hin, dass der freie Warenverkehr für rund 25% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU und für 75% des Handels innerhalb der EU sorgt. Laut Schätzungen aus dem Jahr 2016 habe das Volumen des Handels mit Waren zwischen den EU-Mitgliedstaaten 3.110 Mrd. € betragen. Derzeit verursache die mangelnde gegenseitige Anerkennung von Produkten, die nicht den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union unterliegen, den Unternehmen aber hohe Kosten, da die Erzeugnisse an geltende nationale Vorschriften angepasst werden müssen. Hinzu kämen entgangene Geschäftsmöglichkeiten, neue Märkte zu erschließen, gibt das Wirtschaftsministerium zu bedenken. Betroffen davon seien vor allem KMUs bzw. die von ihnen gehandelten Verbrauchsgüter wie Textilien, Schuhe, Babyartikel, Schmuck, Geschirr oder Möbel.

 

Vor diesem Hintergrund ist es für Brüssel hoch an der Zeit, Warenhemmnisse im Binnenmarkt bedingt durch national unterschiedliche Bestimmungen auszuräumen, zumal damit dem EU-Grundsatz der gegenseitigen Warenanerkennung Rechnung getragen werde. Diesem Grundsatz zufolge können Produkte, für die es keine EU-weiten Vorschriften gibt, prinzipiell ungehindert im Binnenmarkt verkauft werden, wenn sie in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind. SPÖ-Mandatar Alois Stöger erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass beispielsweise bei der chemischen Zusammensetzungen von Waren zur Babypflege die österreichischen Normen "sehr restriktiv" seien, und Liste Pilz-Wirtschaftssprecher Bruno Rossmann zog nach. Er warnte vor Möglichkeiten für Unternehmen, aufgrund der vorgeschlagenen Verordnung die in Mitgliedstaaten üblichen Standards leichter umgehen zu können.

 

Wirtschaftsministerin Schramböck betonte dagegen, die österreichischen Zulassungsbehörden würden auch in Zukunft zu entscheiden haben, ob ein Produkt aus einem anderen EU-Land auf den heimischen Markt kommen darf. Aus Gründen des Gesundheits- oder Umweltschutzes könnten Produkte jedenfalls auch künftig abgelehnt werden.

 

Auf Basis der neuen "Waren-Paket"-Verordnung will die EU-Kommission sicherstellen, dass Unternehmen bereits nach ein paar Monaten und nicht erst nach einigen Jahren wissen, ob ihre Produkte in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft werden können. So will Brüssel den Betrieben mittels einer freiwilligen Erklärung ermöglichen, die Vereinbarkeit ihrer Produkte mit allen einschlägigen Anforderungen in ihrem Land nachzuweisen, wodurch wiederum ausländische Behörden leichter beurteilen könnten, ob der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung angewendet werden soll. NEOS-Wirtschaftssprecher Josef Schellhorn merkte dabei an, fraglich sei, inwieweit dadurch bei Zulassungen von komplexeren Produkten die Behördenpraxis fallen gelassen werde, im Zweifel ein Verbot auszusprechen. Laut Verordnungsentwurf will die EU-Kommission mittels vermehrter Beamtenschulungen und -Austauschprogrammen eine Verbesserung der Zusammenarbeit und des Vertrauens zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten erreichen.

 

Nationale Behörden wären aber weiterhin befugt, zum Schutz des Gemeinwohls in ihrem Land bestimmte Waren nicht zum Handel zuzulassen, beispielsweise aufgrund von Gesundheitsbedenken. Zur schnelleren Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und nationalen Behörden regt die Kommission ein eigenes Problemlösungsverfahren an. Der Vermutung von Rossmann und Stöger, mehr Unternehmen könnten mit Verweis auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Waren vor Gericht ziehen, schloss sich Schramböck nicht an. In 90% der Fälle würden die Bestimmungen im Verordnungsvorschlag für Erleichterungen sorgen, Gerichtsstreitigkeiten seien kaum zu erwarten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausländische Direktinvestitionen

 

Die Europäische Union will künftig ausländische Übernahmen im Binnenmarkt besser überwachen. Zwar trügen derartige Direktinvestitionen zum Wirtschaftswachstum der Union bei, befindet die EU-Kommission. Jedoch bereiteten sie den Mitgliedstaaten bei gesellschaftlich und wirtschaftlich wichtigen Bereichen, etwa Hafeninfrastrukturen, vermehrt Sorge. In einem Verordnungsvorschlag , den der EU-Unterausschuss des Nationalrats debattierte, denkt die Kommission daher einen neuen gesetzlichen Rahmen zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen an. Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist laut Kommission, die Transparenz bei Übernahmen zu erhöhen, besonders wenn sie womöglich Auswirkung auf Programme von Unionsinteresse – beispielsweise "Horizon 2020" – haben.

 

Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren beschäftigten die Ausschussmitglieder im Zusammenhang mit dem Kommissionsplan , einen multilateralen Investitionsgerichtshof einzurichten. Am deutlichsten begrüßten ÖVP und NEOS das Vorhaben, weil dadurch österreichische Exportunternehmen mit ihren Investitionen im Ausland mehr Rechtsschutz erhielten. Als Teil der "gemischten Kompetenz" bei Investitionsabkommen müssen die Streitbeilegungsbestimmungen sowohl von der EU als auch von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

 

Äußerst positiv bewerte sie das EU-Vorhaben zum Schutz vor Gefahren ausländischer Direktinvestitionen, sagte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Ausschuss. Sie sieht sich damit im Einvernehmen mit ihren EU-MinisterkollegInnen, weswegen Schramböck einen Abschluss der Verhandlungen über den Kommissionsvorschlag für verbessertes Foreign Direct Investment (FDI)- Screening mit Ende 2018 erwartet, wie sie Abgeordneter Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) mitteilte. Österreich sei mit seinem Außenwirtschaftsgesetz bereits Vorbild für viele Mitgliedstaaten, die ihre Rechtslage entsprechend anpassen würden. Der EU-Kommission werde auch künftig kein Veto-Recht gegen nationalstaatliche Entscheidungen für ausländische Investitionen zustehen, betonte Schramböck, nachdem FPÖ-Abgeordneter Markus Tschank die praktischen Auswirkungen auf Österreich hinterfragt hatte. Allerdings strebe man einen verstärkten Informationsaustausch zwischen Kommission und Mitgliedstaaten über große ausländische Investitionsvorhaben in sensiblen Bereichen an, nannte die Ministerin China und die USA als potentielle Investoren in Bereichen wie Infrastruktur und Technologie. Die Vertraulichkeit im Datenaustausch zwischen Brüssel, dem jeweiligen EU-Land und dem betroffenen Unternehmen werde dabei sichergestellt.

 

Aktuell sei die EU eine der offensten Volkswirtschaften für eingehende ausländische Direktinvestitionen, schreibt die EU-Kommission in ihrem Verordnungsvorschlag, "der Zufluss solcher Investitionen in die EU steigt beständig". Auf globaler Ebene nähmen indessen die Beschränkungen für ausländische Direktinvestitionen seit 2016 zu. Obwohl die EU-Kommission betont, die Union werde weiterhin grundsätzlich offen für ausländische Direktinvestitionen sein, pocht sie darauf, dass von den Investoren EU-Regeln zu beachten sind. Außerdem müssten die Vermögenswerte der Union gegenüber Investitionen geschützt werden, wenn sich daraus eine Gefahr für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung in der EU und ihren Mitgliedstaaten ergibt.

 

Zur Überprüfung von Direktinvestitionen aus Nicht-EU-Staaten will die Europäische Kommission enger mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um zu bewerten, ob eine bestimmte ausländische Investition in mindestens einem Mitgliedstaat sich nachteilig auf die öffentlichen Interessen in einem anderen auswirken könnte. Entsprechende Kontaktstellen in den EU-Ländern würden für den relevanten Informationsaustausch untereinander und mit Brüssel sorgen, wo eine Koordinierungsgruppe regelmäßig darüber beraten sollte. Jeder Mitgliedstaat könnte im Zusammenhang mit Direktinvestitionen in die EU seine jeweilige Situation darstellen.

 

Auf Fragen von Josef Schellhorn (NEOS) und Maximilian Unterrainer (SPÖ), nach welchen Kriterien Einschränkungen bei Investitionsvorhaben als zulässig befunden werden, erklärte Ministerin Schramböck, die Bestimmungen bezögen sich auf Übernahmen von mehr als 25% eines Unternehmens. Derzeit sehe sich die österreichische Regierung aber mit keinem derartigen Fall konfrontiert, erfuhr Alois Stöger (SPÖ). Seine Parteikollegin Cornelia Ecker regte an, auch Gewerkschaften zu ermöglichen, Investitionsüberprüfungen zu verlangen.

 

Wichtig ist Brüssel, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, einen Überprüfungsmechanismus für ausländische Direktinvestitionen einzurichten oder zu unterhalten. Vielmehr ziele der Verordnungsentwurf darauf ab, einen Rahmen für diejenigen Mitgliedstaaten zu schaffen, die bereits über einen Überprüfungsmechanismus verfügen oder einen solchen einrichten möchten, heißt es im Verordnungsvorschlag. Die Überprüfungsmechanismen hätten dadurch bestimmte grundlegende Anforderungen zu erfüllen, beispielsweise die Möglichkeit, einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen einzulegen, sowie Nichtdiskriminierung zwischen verschiedenen Drittstaaten und Transparenz.

 

Nachdem die EU-Staats- und Regierungschefs heuer im Frühjahr die Europäische Kommission ermächtigt haben, im Namen der EU ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICS) auszuhandeln, finden derzeit Gespräche darüber statt, und zwar bei der in Wien ansässigen UNO-Kommission für internationales Handelsrecht UNICITRAL. Laut Wirtschaftsministerium haben die eigentlichen Verhandlungen aber noch nicht begonnen. Ressortchefin Margarete Schramböck sprach im Ausschuss von dieser Tage angelaufenen Sondierungsgesprächen, als sich SPÖ-Mandatarin Doris Margreiter nach dem Zeitplan erkundigte.

 

In der Funktion eines ständigen Gremiums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten wird laut Übereinkommensentwurf der multilaterale Investitionsgerichtshof an die Stelle der Schiedsgerichte treten, wie sie traditionell in Handels- und Investitionsabkommen der EU bzw. ihrer Mitgliedstaaten vorgesehen sind. Unparteilichkeit und Qualifikation der RichterInnen im ICS sollten durch hohe Anforderungen gewährleistet sein, geht es nach den Verhandlungsrichtlinien. Der Vorschlag für den Gerichtshof sehe auch die Möglichkeit vor, Berufung gegen seine Entscheidungen einzulegen und wirksame Maßnahmen gegen missbräuchliche Klagen zu ergreifen. Transparenz und Verfahrensöffentlichkeit sollten schließlich ebenfalls helfen, öffentliche Bedenken über die Legitimität der Streitbeilegungen auszuräumen und die Verfahren besser vorhersehbar sowie effizienter zu machen. Die Investitionsschutzbestimmungen in den EU-Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und mit Singapur gingen bereits mit diesen Verhandlungsrichtlinien konform, teilt das Wirtschaftsministerium mit.

 

Gerade die öffentliche Debatte über Abkommen wie CETA hätten den Anstoß für die Einrichtung des Investitionsgerichtshofs gegeben, bemerkte ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl und für die FPÖ verdeutlichte Markus Tschank, es handle sich dabei um einen sensiblen Themenkomplex. NEOS-Mandatar Josef Schellhorn zeigte sich ungeachtet dessen erfreut, offenbar erhalte die EU-Kommission in Sachen Handelspolitik nun auch von den Mitgliedstaaten Unterstützung.

 

Beim Aspekt der angekündigten Unparteilichkeit der ICS-RichterInnen hakte Liste Pilz-Abgeordneter Bruno Rossmann nach: angesichts der befristeten Anstellungen der RichterInnen im Gerichtshof könnten diese gegen Ende ihrer Amtszeit in Versuchung kommen, zur Sicherung ihrer weiteren beruflichen Karriere nicht mehr unparteilich zu entscheiden. Rossmanns Vorschlag, dieser Gefahr mit Unvereinbarkeitsregelungen hinsichtlich künftiger Anstellungen vorzubeugen, konnte Ministerin Schramböck einiges abgewinnen. Weniger Verständnis äußerte sie für die Annahme von SPÖ-Abgeordnetem Alois Stöger, die Einrichtung des Gerichtshofs könnte ausländischen Firmen mehr Anreize geben, den Staat Österreich zu verklagen. Die Republik gelte international als sicherer Investitionsort, hob Schramböck hervor. Dagegen müssten österreichische Investoren im Ausland, auch innerhalb des Binnenmarkts, besser vor staatlichen Eingriffen wie Enteignungen geschützt werden. Vor allem mittelständische Unternehmen mit weniger als 250 MitarbeiterInnen, die im Exportfeld tätig sind, gingen mit ihrem Engagement in unterschiedlichen Märkten nämlich hohe Risiken ein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Freihandelsabkommen

 

Europäische Unternehmen sind gegenüber anderen Ländern im Hintertreffen, weil Unternehmen aus EU-Ländern hohe Zölle zu leisten haben; Unternehmen aus anderen Ländern sind durch Freihandelsverträge mit Australien privilegiert. Dasselbe gilt für Neuseeland. Das soll sich durch Freihandelsabkommen mit diesen beiden Staaten ändern. Auch mit lateinamerikanischen Ländern soll der Handel erleichtert werden. Hier jedoch muss darauf geachtet werden, dass Unternehmen aus der EU nicht Nachteile gegenüber Unternehmen aus Lateinamerika erleiden, weil dort geringere Standards herrschen. Die Opposition drängt auch auf Standards, die beispielsweise die ILO ("International Labour Organization") in Bezug auf Kollektivverträge festgelegt hat. Unter diesen Prämissen beriet über die europäische Stellung im Weltmarkt der "Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der EU" im Beisein von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

 

Besonders wichtig für europäische und damit auch für österreichische Unternehmen wäre nach Einschätzung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort der Abschluss eines Freihandelsabkommens mit Australien. Dasselbe gelte für Neuseeland. Aber auch Australien und ebenso Neuseeland haben ein Interesse an wirtschaftlichen Beziehungen zur EU nach den Problemen, die es beim "Trans-Pacific Partnership" (TPP) gegeben hat. Österreich sei generell ein Exportland, betonte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Fast jede zweite Mitarbeiterin und jeder zweite Mitarbeiter in Österreich bekleide einen Arbeitsplatz, der zumindest teilweise vom Export abhänge. "Export geht uns alle an", sagte Schramböck. Daher sei es wichtig, Handelsabkommen abzuschließen.

 

Die EU sollte laut Wirtschaftsministerium rasch Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland aufnehmen. Beide Länder gehören zu den am schnellsten wachsenden Industriestaaten der Welt. Die EU sei der größte ausländische Direktinvestor in Australien und der zweitgrößte in Neuseeland. Sowohl Australien als auch Neuseeland verfügen über zahlreiche Freihandelsabkommen, was die Wettbewerbsposition der EU schwäche und mit ungünstigeren Bedingungen für den Marktzugang zu Australien bzw. Neuseeland einhergehe. Derzeit gibt es nur ein "EU-Australian-Partnership-Framework" und bilaterale, sektorale Vereinbarungen.

 

Neben der Erschließung neuer Märkte in Australien bzw. Neuseeland, wie zum Beispiel Investitionen in die Infrastruktur, sollten durch die Freihandelsabkommen Handelshemmnisse verringert werden. Auf verarbeitete landwirtschaftliche und Lebensmittelprodukte wie Käse oder Wein gibt es vor allem in Australien relativ hohe Zölle. Fahrzeuge aus der EU sind dort die einzigen, die mit Einfuhrzöllen belegt sind. Australische Biosicherheitsmaßnahmen behindern die Einfuhr europäischer Produkte wie Schweinefleisch. In Neuseeland sind Pflanzenschutzmaßnahmen ein Hemmnis für Importe aus der EU. Wichtig wäre vor allem, mit Ländern gleichzuziehen, die mit Australien bzw. Neuseeland bereits Freihandelsabkommen haben.

 

Eine erste Verhandlungsrunde mit Australien gab es bereits Anfang Juni 2018 in Brüssel; in der Woche vom 19. November 2018 findet die nächste statt – diesmal in Canberra. Auch mit Neuseeland gab es bereits eine Verhandlungsrunde, und zwar im Juli in Brüssel; von 8. bis 12. Oktober fand die zweite in Wellington statt. Eine Folgerunde ist für Jänner 2019 geplant.

 

"Bei allen Wirtschaftsverhandlungen müssen wir drei Aspekte berücksichtigen: Handelsabkommen und ihr Mehrwert müssen erstens besser kommuniziert werden", unterstrich Margarete Schramböck. "Sie dürfen nicht im Stillen verhandelt werden, wobei mir wichtig ist, dass inhaltlich nicht alles in Handelsabkommen verpackt werden kann und darf. Handelsverträge sind eine gute Basis für Themen wie Menschenrechte oder Tierschutz, aber wir dürfen uns keine Mega-Abkommen erwarten." Zweitens müsse der Fokus klar auf die Vorteile für österreichische Unternehmen gelegt werden, die aus Handelsvereinbarungen profitieren sollten. Drittens sollten die Verhandlungen auf Augenhöhe geführt werden.

 

Entgegen der Intention Schramböcks, Handelsverträge, wie jene mit Australien, Neuseeland, aber auch mit den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) und mit Mexiko nicht zu eng mit anderen Themen zu verknüpfen, forderten SPÖ-Abgeordnete Doris Margreiter und Alois Stöger, vor allem Kernarbeitsnormen zu berücksichtigen. Das betreffe insbesondere die von der ILO ("International Labour Orginization") festgelegten Standards, wie zum Beispiel das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen, aber auch die Streitbelegungsmechanismen.

 

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck betonte, sie stelle in den Fokus von Handelsverträgen darauf ab, den Handel zu erleichtern. Doch die Einhaltung von Standards sei ein wesentlicher Punkt – vor allem im Zusammenhang mit den Verhandlungen mit den "Mercosur-Staaten".

 

Die Europäische Union begann Anfang 2000 mit der südamerikanischen Freihandelszone "Mercosur" Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen. Speziell geht es um den Zugang zu Agrarprodukten der "Mercosur". 2004 wurden die Verhandlungen unterbrochen und 2016 wieder aufgenommen. Das Assoziierungsabkommen ist vor allem für die "Mercosur"-Staaten wichtig, weil es für sie mit hohem Exportinteresse verbunden ist. Durch das Vertragswerk würden Zollschranken auf dem Markt beseitigt werden. Eines der Ziele dieses Abkommens ist laut Brüssel aber auch der Markenschutz für europäische Produkte. Dadurch würden auch kleineren Firmen Exportchancen ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen laut den Erläuterungen zum Vertrag die ArbeitnehmerInnenrechte, Umweltschutz und verantwortungsvolles Handeln von Firmen gestärkt und Standards der Lebensmittelsicherheit gewährleistet werden.

 

Allerdings hinken die Produktionsstandards und Subventionspraktiken der "Mercosur"-Staaten noch hinter jenen der EU hinterher – und auch hinter jenen Österreichs. Dadurch würde sich für die EU-Produktion nach Einschätzung des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ein Wettbewerbsnachteil ergeben. Die letzte Verhandlungsrunde fand zwischen 10. und 14. September in Montevideo statt. Dort gab es lediglich geringe Fortschritte.

 

"Die Verhandlungen mit Mercosur sind ins Stocken geraten", berichtete Margarete Schramböck. "Hier herrscht Stillstand." Es werde noch lange dauern, bis Fortschritte erzielt werden könnten. "Diese Länder sind mit ihren Standards noch weit von unseren entfernt." Der Ball liege aber klar bei den "Mercosur-Partnern". "Die Mercosur muss sich bewegen, nicht wir", betonte die Wirtschaftsministerin.

 

Mit Mexiko verhandelt die EU seit Mai 2016. Ziel ist ein Globalabkommen, um den gegenseitigen Marktzugang für Waren, Dienstleistungen und Investitionen zu erleichtern, die wirtschaftliche Integration zu vertiefen, den Schutz geistiger Eigentumsrechte zu erhöhen, Handelshemmnisse abzubauen bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen, die bilaterale Zusammenarbeit zu intensivieren und die nachhaltige Entwicklung zu verbessern. Am 21. April 2018 kam es zu einer Grundsatzeinigung. Jetzt geht es nur noch daran, technische Details zu klären. Neben ausgewogenen Schutzstandards ist ein Investitionsschiedsgerichtshof vorgesehen. Längerfristig jedoch bekennen sich die Vertragsparteien zu einem "Multilateralen Investitionsgerichtshof" (MIC).

 

Österreich ist am mexikanischen Markt nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums etabliert. Seit 2015 ist Mexiko wichtigster Exportmarkt in Lateinamerika. Die Verhandlungsziele der EU decken sich mit den österreichischen Interessen. Nach einer Bereinigung der Vertragstexte könnte das fertige Vertragswerk Ende 2018, spätestens Anfang 2019 vorliegen. "Die Verhandlungen mit Mexiko zeigen, dass man auf bestehenden Verträgen gut aufbauen kann", erklärte die Wirtschaftsministerin. Dennoch müsse die EU auch hier ihre Standards schützen.

 

Bruno Rossmann (Liste Pilz) fehlen in den geplanten Verträgen vor allem Garantien für menschenrechtliche Mindeststandards, wie etwa ein Verbot von Kinderarbeit für exportierte Produkte. SPÖ-Abgeordnete Doris Margreiter warnte, dass keines der "Mercosur-Länder" die Standards Österreichs erreiche. "Wir dürfen es nicht zulassen, dass zum Beispiel Rindfleisch aus diesen Staaten unsere Märkte überschwemmt, weil die Unternehmen dort nicht an dieselben Standards gebunden sind wie die Unternehmen in der EU, vor allem was die Hygiene, den Umweltschutz und die Arbeitsbedingungen betrifft", sagte Margreiter. Sie forderte eine Beendigung der Verhandlungen mit den "Mercosur-Staaten". Das Mandat stamme aus dem Jahr 1999 und sei nicht mehr zeitgemäß. Alois Stöger fügte hinzu, das sei auch zum Schutz der europäischen Unternehmen, die an die Prinzipien der Kernarbeitsnormen gebunden seien.

 

Dem Verlangen nach einem Verhandlungsstopp konnten vor allem Vertreter der Regierungsparteien nichts abgewinnen. "Wir haben selbst in Brüssel interveniert, dass die Verhandlungen entsprechend ausgerichtet werden", betonte ÖVP-Abgeordneter Georg Strasser. Sie jetzt zu stoppen, sind für ihn nicht der richtige Weg. Er stellte daher den Antrag, den Tagesordnungspunkt in Bezug auf die Verhandlungen mit "Mercosur" zu vertagen. FPÖ-Abgeordneter Wendelin Mölzer betonte die Wichtigkeit des lateinamerikanischen Marktes für österreichische Unternehmen, aber auch Mexiko sei ein wichtiger Handelspartner. Mölzer sprach sich dabei dafür aus, österreichische Standards zu exportieren, nicht schlechtere Standards zu importieren. Gerade im Hinblick auf die Standards sah NEOS-Abgeordneter Josef Schellhorn kaum einen Unterschied zwischen Mexiko und den "Mercosur-Staaten".

 

Bruno Rossmann (PILZ) stieß sich daran, dass in den Handelsverträgen ein Investitionsschutz vorgesehen werden soll. "Der Investitionsschutz hat in den Handelsabkommen nichts verloren", kritisierte Rossmann. Für Wirtschaftsministerin Schramböck gehört er sehr wohl dazu. Sie entgegnete Rossmann, für Investoren müsse Klarheit herrschen. "Wenn man Investitionsstandards einmal festlegt, ist es einfacher für die Investoren", sagte Schramböck. Der Antrag von ÖVP-Abgeordnetem Strasser auf Vertagung der Tagesordnungspunkte betreffend "Mercosur" und Mexiko wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien stattgegeben