1015/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.11.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend jährliche Pensionskontomitteilungen zur Bewusstseinsschaffung für Frauen

 

Altersarmut ist in Österreich nach wie vor weiblich. In Österreich gibt es nicht nur einen Gender Pay Gap, also eine Einkommensschere zwischen Männern und Frauen, sondern nach wie vor auch eine massive Pensionslücke: Mehr als zwei Drittel aller Ausgleichszulagenbezieher_innen sind Frauen. Die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage (1453/AB, XXVI.GP) hat deutlich gezeigt, dass sich auch die durchschnittliche Pension (zum Zeitpunkt des Pensionsantritts) von Frauen und Männern noch stark unterscheidet: Die Durchschnittspension von Frauen lag im Jahr 2017 bei 63 Prozent einer durchschnittlichen Männerpension. Dieser Prozentsatz hat sich im Vergleich zu den letzten Jahren sogar verschlechtert: 2007 entsprach die durchschnittliche Pension von Frauen, die ihren Ruhestand antraten, schon 66 Prozent der durchschnittlichen Pension, die ein Mann bekam, wenn er in Pension ging; im Jahr 2015 sogar schon 69 Prozent. 

Kein Wunder, denn nach wie vor ist es in Österreich so, dass gut zwei Drittel aller Frauen im Niedriglohnbereich tätig sind (siehe dazu etwa RH-Bericht Reihe BUND 2017/52) und zwei Drittel aller geringfügig Beschäftigten Frauen sind (siehe dazu z.B. die Anfragebeantwortung 11432/AB, XXV. GP). Die Teilzeitquote ist in Österreich nach wie vor eine der höchsten innerhalb der Europäischen Union, Frauen gehen trotzdem immer noch wesentlich früher in Pension als Männer. 

Immer wieder wird auch seitens der Bundesregierung betont, dass es in diesem Bereich mehr Bewusstseinsbildung und Information vor allem für Frauen benötigt, um zu verhindern, dass diese gleichsam in die Altersarmut schlittern. Mit der Einführung des Pensionskontos wurde auch eine erste Information für Pensionsversicherte über ihre Pensionskonto-Erstgutschrift eingeführt. Diese Information ließ zahlreiche Versicherte verunsichert zurück, weil die auf den Konten ausgewiesenen Beträge keine aussagekräftige Information über tatsächlich zu erwartende Pensionsansprüche geben.

Gerade wenn es um die finanzielle Planung und Absicherung des Ruhestandes geht, sind Transparenz und ausreichende Information von höchster Bedeutung. Erhalten Frauen bessere und regelmäßigere Informationen über die Höhe der zu erwartenden Ansprüche, können sie eher eigenverantwortlich und selbstbestimmt darauf reagieren und ihr Vorsorgeverhalten anpassen.

Um ihr Ziel zu erreichen, müssen Pensionskontomitteilungen deshalb den Pensionsversicherten jährlich eine Auskunft darüber geben, wie sich ihre Ansprüche entwickeln. Gleichzeitig ist es nötig, dass die Versicherten ein Gefühl dafür bekommen, welche Pensionshöhe zu erwarten ist. Aufgrund des bisherigen Versicherungsverlaufes können zukünftige Beiträge durch eine fiktive Fortführung des Versicherungsverlaufes hochgerechnet werden, sodass sich ein zu erwartender Pensionsanspruch ergibt.

Eine gut aufgebaute Pensionskontomitteilung eröffnet die Chance, direkt Anreize und Bewusstsein für die Bedeutung eines späteren Pensionsantrittes zu schaffen. Auch wenn die Zu- und Abschläge bei späterem bzw. früherem Pensionsantritt noch immer nicht versicherungsmathematisch ausreichend Anreize setzen, so muss für die Versicherten ersichtlich werden, wie groß die finanziellen Vorteile eines späteren Pensionsantritts sind, und wie sich beispielsweise lange Erwerbsunterbrechungen oder Teilzeitphasen auf ihre Pensionshöhe auswirken. 

Auf eine vergleichbare Pensionsinformation greift die schwedische Pensionsversicherung bereits seit Jahren zurück. Dort wird eben aufgrund des bisherigen Versicherungsverlaufes, und einer fiktiven Fortführung desselben, der zukünftige Pensionsanspruch für verschiedene Pensionsantrittsalter berechnet. Auch wenn die Pensionsberechnung in Schweden - nicht wie in Österreich - auch noch wesentlich von der Entwicklung der Lebenserwartung beeinflusst wird, stärkt die Information an die Versicherten die Transparenz und das Bewusstsein.

Zusätzlich bietet diese Information selbstverständlich einen direkten Anreiz, länger im Erwerbsprozess zu bleiben und das Pensionsantrittsalter tatsächlich zu erhöhen. Damit verbunden sind auch individuelle Verhaltensveränderungen, die dazu beitragen können, dieses Ziel zu erreichen. Alle diese wichtigen und erstrebenswerten Ziele können allein erreicht werden, in dem man das Bewusstsein und die Transparenz erhöht. Das Verhalten der Versicherten kann damit ohne direkte Verbote, Gebote, Gesetze oder gar ökonomische Anreize verändert werden. Damit wäre diese Maßnahme auch ein Musterbeispiel für das sogenannte "Nudging", eines der wichtigsten Instrumente der Verhaltensökonomie.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Frauen und Integration wird aufgefordert, mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend in Gespräche einzutreten und gemeinsam eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, die eine jährliche Pensionskontomitteilung vorsieht, deren Informationen auch eine voraussichtliche Pensionshöhe für einen fiktiven Versicherungsverlauf, auf Grundlage der bisher durchschnittlich einbezahlten Beiträge, für verschiedene Pensionsantrittsalter ausweisen, um so insbesondere der Altersarmut von Frauen entgegenzuwirken." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.