1016/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.11.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kooperative Luftraumüberwachung zur Überbrückung des Saab und EF Ausfalls

Gegenwärtig wird die aktive Luftraumüberwachung durch den Eurofighter Typhoon und die Saab 105 gewährleistet. Die Saab wird Ende 2020 ausgemustert. Der Eurofighter kostet pro Flugstunde etwa das Zehnfache der Saab und kann daher zum vollständigen Ersatz der Saab nur unter extremen Mehrkosten herangezogen werden. Des Weiteren benötigt auch der Eurofighter Upgrades um seine Aufgabe vollinhaltlich erfüllen zu können. Diese Upgrades sind nicht nur kostspielig, sondern würden zur Implementierung auch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Im März wurde ein Antrag (372/A(E)) auf Prüfung einer alternativen Luftraumüberwachung von den Regierungsparteien mit Verweis auf anhängige Verfahren zwischen der Republik Österreich und Eurofighter Hersteller Airbus vertagt. Nun aber ist dieser Rechtsstreit durch ein Gerichtsurteil beendet und Bundesministerin Klaudia Tanner hat erklärt, dass dieser Befund der unabhängigen Gerichte zu akzeptieren sei. Es steht zurzeit allerdings eine weitere Option, der Verkauf der EF Flotte nach Indonesien, im Raum, und ÖVP Ministerin Tanner hat Verhandlungen zugestimmt, während der Grüne Koalitionspartner diesen Weg der Beendigung der EF Saga als die bevorzugte Option bezeichnet hat. 

Verkaufsverhandlungen dauern Monate oder Jahre. Sollten sie von Erfolg gekrönt sein, wird es weitere Jahre brauchen, bis Österreich wieder einen Abfangjäger in Dienst stellen kann – von Ausschreibung über Beschaffung zur Bereitstellung der Logistik und dem Training der Pilot_innen. In der Zwischenzeit hat Österreich keine verfassungskonforme, aktive Luftraumüberwachung. Auch die in den Raum gestellte Variante, in er Übergangsphase gebrauchte Flugzeuge zu leasen, würde eine Vorlaufzeit zum Pilotentraining und der Logistikumstellung benötigen, und würde viel Steuergeld für eine kurzfristige Alibilösung verbrennen.

Eine alternative Lösung wäre eine gemeinsame Luftraumüberwachung mit EU Partnern. Das Modell existiert bereits in zwei Regionen. 

1.    Seit 2017 überwachen die Beneluxstaaten ihre Lufträume gemeinsam. In diesem trilateralen Abkommen wird den jeweiligen Luftwaffen der Niederlande und Belgiens das Recht zuerkannt, die Hoheitsgebiete aller drei Vertragsstaaten zu überfliegen und innerhalb der gemeinsamen Grenzen aktiv zu werden. Luxemburg hat keine Luftwaffe. Die genauen Terms of Engagement sind im Abkommen festgeschrieben.

2.    Seit Oktober 2020 wird auch ein Luftraum an der EU Außengrenze gemeinschaftlich überwacht. Die Royal Air Force und die deutsche Luftwaffe sichern den baltischen Luftraum an der Grenze zu Russland. Die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen besitzen keine eigenen Luftstreitkräfte. Zu Zeiten höherer Spannungen in den frühen Tagen der Trump Regierung gab es mehrere intrusions oder near intrusions russischer Kampfflugzeuge in EU Luftraum.

Österreich ist kein Teil der NATO, aber Mitglied der Europäischen Union, welche ebenso eine gemeinschaftliche Verteidigungsklausel in ihren Verträgen beinhaltet. Die österreichische Regierung versteht die Mitgliedschaft in der EU in all ihren Aspekten als vollinhaltlich konform mit der österreichischen Verfassung und der Neutralität – Gerichte haben diese Meinung bestätigt. Daher wäre eine Luftraumüberwachung in Kooperation mit EU Partnern neutralitätskonform.

Die Situation der Saab und der Eurofighter lässt keine Lösung, die eine rund-um-die-Uhr aktive Luftraumüberwachung beinhaltet zu. Diskussionen über die Verpflichtung Österreichs, eine aktive Überwachung selbständig zu jeder Zeit gewährleisten zu können waren wegen der Nachtuntauglichkeit der EF schon seit langem realitätsfremd, und werden es für eine lange Zeit bleiben. Auch ist die Fähigkeit einer 18-Flieger Flotte, Österreich im Ernstfall militärisch verteidigen zu können, unrealistisch.

Die sich zuspitzende Krise ist daher die Zeit, mit Mut zu Neuem eine Luftraumüberwachung und -Verteidigung zu testen, die den neuen Realitäten in Europa, aber auch den immer teurer und komplizierter werdenden Waffentechnologien Rechnung trägt. Sollte ein Pilotversuch einer gemeinsamen Luftraumüberwachung und -Verteidigung erfolgreich sein, kann er längerfristig beibehalten werden. Andernfalls muss sich Österreich wieder selbst Minimalluftstreitkräfte aufbauen. In jedem Fall kann aber die sich anbahnende Zeit ohne einsatzfähige Luftstreitkräfte kostengünstig überbrückt werden. 

 

Schnelllösungen sind unsicher und teuer. Im Sinne der Steuerzahler_innen sind Alternativlösungen zu suchen, die

·         eine ununterbrochene Luftraumüberwachung garantieren;

·         langfristigen Lösungen nicht vorgreifen; und

·         den geringstmöglichen Übergangsbudgetaufwand verursachen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Landesverteidigung, wird aufgefordert, nach Evaluierung der Luftraumüberwachungsabkommen der Benelux- und baltischen Staaten mit europäischen Partnerländern in Verhandlungen über eine gemeinschaftliche Luftraumüberwachung einzutreten. Besonderes Augenmerk soll auf Kostenoptimierung und die Wahrung aller Optionen für mittel- und langfristige Luftraumüberwachungslösungen, inklusive permanenter multilateraler Optionen, gelegt werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.