1027/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 18.11.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Musiktherapie in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen
Musik ist so alltäglich und vertraut, prägt uns von Geburt an, berührt uns im Inneren und kann uns zu Höchstleistungen treiben. Ein Gespür für Musik haben, abgesehen von Patient_innen mit seltenen neurologischen Erkrankungen, alle Menschen: Jeder und jede ist grundsätzlich musikalisch. Wir alle können einfache Melodien mühelos in unterschiedliche Tonarten transponieren, auch ohne den Begriff der Tonart zu verstehen – also dieselbe Melodie von einem anderen Grundton beginnend singen.
Den Einfluss von Musik auf unser Gehirn haben auch Hirnforscher schon längst erkannt und der Einsatz von Musik ist inzwischen eine etablierte Therapieform. Seit Menschengedenken wird Musik als künstlerisch-kreatives, aber auch als Emotionen ausdrückendes und Beziehungen regulierendes Medium im Heilwesen eingesetzt. Musiktherapie ist heute ein gut erforschtes, valides Therapieverfahren, das in unterschiedlichster Weise und mit vielfältigen Methoden im stationären, ambulanten und präventiven Bereich angewandt wird.
Musiktherapie ist gerade in Zeiten erhöhter emotionaler und wirtschaftlich-gesellschaftlicher Belastungen in Gruppen- und Einzelarbeit, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich äußerst effizient; insbesondere in der Beziehungs- und Emotionsregulation, aber auch bis hin zu hochspezialisierten funktionalen Anwendungen (Neonatologie, Kinder-/Jugendpsychiatrie und -Psychosomatik, Onkologie Kinder/Jugendliche/Erwachsene, Behinderungen und Entwicklungsstörungen, Neurologie, Innere Medizin, Psychiatrie und psychiatrische Rehabilitation, Medizin. Psychologie und Psychotherapie, Psychosomatik, Suchtbehandlung, Geriatrie, Palliativ- und Hospizbereich und andere). Sie sollte in allen wesentlichen Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäusern zumindest der Vollversorgung bzw. in Leitspitälern oder Lehrkrankenhäusern als Basisangebot mit eigenen Planstellen ergänzend und gleichwertig zur klinischen Psychologie und Psychotherapie vorgehalten werden, um dort in spezifischer Zuordnung ärztlich angeordnet oder konsiliarisch beantragt oder in eigenverantwortlicher Zuständigkeit beauftragt werden zu können. Dazu wäre es sehr notwendig, Musiktherapie und Musiktherapeut_innen als Berufsgruppe in die Strukturpläne Gesundheit aufzunehmen.
Für die ambulante Therapie zunächst mindestens spezifischer Personengruppen (Entwicklungsförderung Kinder/Jugendliche, Behinderung und Neurologie/Zustand nach Schädel-Hirn-Trauma, psychiatrisch-psychosomatische Versorgung Kinder/Jugendliche /Erwachsene, präventive Maßnahmen in Familien und Gewaltprävention z.B. in Schulen, Burn-Out-Prophylaxe und -Behandlung, Geriatrie und Demenz, Palliativteams) im niedergelassenen Bereich und insbesondere auch im Zuge möglicher häuslicher Versorgung wäre eine Einbindung in die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen äußerst wichtig.
Derzeit besteht im Zuge der Neuausrichtung und Umstrukturierung der medizinischen Versorgung die Möglichkeit der strukturellen Einbindung musiktherapeutischer Planstellen wie in den Leitspitälern und Lehrkrankenhäusern, die vor allem aus einem inhaltlichen Versorgungsanliegen, aber auch zur Ausbildung und aus berufspolitischer Sicht dringend erforderlich sind.
Musiktherapie wird immer noch vielfach in der Medizin als adjuvante Maßnahme gesehen und ist in ihrer heutigen, wissenschaftlich und klinisch belegten eigenständigen und gesetzlich geregelten Therapieform und ihrem sehr wirksamen Angebot für viele kranke, eingeschränkte oder seelisch belastete Menschen oft unbekannt oder unterschätzt. Es wäre demnach auch eine allgemeine Stärkung des gesetzlich anerkannten Berufes dringend notwendig und wünschenswert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, umgehend eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, welche die Verankerung von Musiktherapie in den österreichischen Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäusern, sowie die Einbindung in die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.