1029/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend dringende Unterstützung der Privatvermieter – Härtefälle vermeiden

 

 

Die Privatvermieterinnen und Privatvermieter Österreichs leisten einen wichtigen Beitrag zur tourismuswirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes.

Eine große Bedeutung kommt dabei insbesondere auch den Mitgliedern von „Urlaub am Bauernhof“ zu. Weit über 40.000 Privatvermieterinnen und -vermieter zeichnen für einen Nächtigungsanteil von über 21 Millionen pro Jahr. Alle Privatvermieterbetriebe mit insgesamt über 300.000 Gästebetten stellen in Summe ca. 2/3 aller Beherbergungsbetriebe Österreichs.

Die bekannt schwierige und dramatische Situation, in der sich der Tourismus in Folge der Covid-19 Restriktionen nach wie vor befindet, hat insbesondere auch die heimischen Privatvermieter massiv getroffen und enorme finanzielle Einbußen versucht.

Nicht zuletzt aufgrund freiheitlicher Bemühungen wurden – obwohl zunächst nicht vorgesehen – Privatvermieter von Zimmern und Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs in den Förderkreis des Härtefallfonds miteinbezogen. So können entsprechend der Richtlinie gemäß § 1 Abs 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben seit 29. März, bei Privatzimmervermietungen seit 16. April 2020 und bei der Vermietung von privaten Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs seit Mitte Juni Förderungen beantragen.

Dass diese Antragstellung in vielen Fällen aber nicht von Erfolg gekrönt war und die Betroffenen infolge von Ablehnungen der Anträge weiterhin keine finanzielle Unterstützung erhielten, ist nachzulesen in der Anfragebeantwortung 3080/AB der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vom 12.10.2020 zur Anfrage 3059/J des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „aktuelle Situation der privaten Vermietung von Zimmern und Ferienwohnungen im häuslichen Zu- und Nebenerwerb“, wo es unter anderem wörtlich heißt:

Nach Auskunft der für die Förderabwicklung zuständigen Agrarmarkt Austria sind 3.970 Anträge mit Stand 4. Oktober 2020 eingelangt.

Davon wurden 1.635 Anträge bewilligt, 1.186 Anträge befinden sich derzeit in Bearbeitung.“

Das heißt, dass nicht weniger als 1.149 Anträge bisher abgelehnt wurden!
Unter Außerachtlassung der noch in Bearbeitung befindlichen Anträge erhielten somit mehr als 41 % aller antragstellenden Privatvermieter keinen Cent an Unterstützung aus dem Härtefallfonds.

 

Wie es in der genannten Anfragebeantwortung weiter heißt, sind folgende Voraus-setzungen für eine Förderung aus dem Härtefallfonds für Privatzimmervermieter zu erfüllen:

-Vermietung als häusliche Nebenbeschäftigung

-von höchstens 10 Gästebetten

-im eigenen Haushalt, der auch Hauptwohnsitz ist

-Anbieten von lediglich für Privatzimmer zulässigen Nebenleistungen (zB Bettwäsche, Endreinigung, Frühstück) und Besorgung dieser Dienstleistungen nur durch die gewöhnlichen Mitglieder des Hausstandes

-kein Unterliegen der Gewerbeordnung 1994

-kein Erhalt weiterer Förderungen, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen.

 

Gerade die äußerst restriktive und in vielen Fällen aus Sicht der Betroffenen oft nicht leicht nachvollziehbare Auslegung der Höchstgrenze von zehn Gästebetten führt zu Ablehnungen, was logischerweise auf Unverständnis bei den damit leer ausgehenden Privatvermietern stößt, die noch des Bundeskanzlers vollmundige Versprechen im Ohr haben, wonach der Grundsatz gelte: „Koste es, was es wolle!“

So werden in vielen Fällen beispielsweise ein in den zu vermietenden Privatzimmern befindliches Sofa oder eine Ausziehcouch in die Berechnung der Höchstgrenze von zehn Gästebetten miteinbezogen, was dann dazu führt, dass die genannte Grenze geringfügig überschritten wird, und die Privatvermieter mit ihren finanziellen Belastungen aufgrund der Umsatzeinbußen im Stich gelassen werden.

Erschwerend hinzukommt, dass bei einer Ablehnung eines Förderantrages eines Privatvermieters dieser keine Möglichkeit hat, um Förderungen für Gewerbebetriebe anzusuchen, da dafür ein Gewerbe angemeldet sein muss, was ja per se für die Privatvermietung ausgeschlossen ist!

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu setzen bzw. kulante Lösungen im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen herbeizuführen, die geeignet sind, bei der Entscheidung über Förderungsansuchen aufgrund der Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirt-schaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen Härtefälle bei geringfügiger Überschreitung der Bettengrenze zu vermeiden.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.