1040/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

 

 

betreffend faire und nachhaltige Verteilung der öffentlichen Steuergelder des Waldfonds dringend gefordert

 

Das durch die Regierung überfallsartig, ohne Begutachtung, im Sommer 2020 vorgelegte und beschlossene Waldfondsgesetz sieht die Verteilung von 350 Mio. € öffentlichen Steuermitteln vor, wovon im Jahr 2020 87,5 Mio. € ausgezahlt werden sollten, im Jahr 2021 157,5 Mio. €.

 

„Das Geld hat kein Mascherl“ kann im Zusammenhang mit dem Waldfonds mit Fug und Recht behauptet werden, da die gesetzliche Regelung weder eine Zuteilung der Geldmittel zu den aufgelisteten Maßnahmen enthält, noch werden CO2-Einsparungsziele für eine nachvollziehbare Bewertung der Maßnahmen gesetzt.

 

350 Mio. € werden also hoffentlich einen Beitrag zu einer CO2-Einsparung leisten, die Bundesministerinnen werden hoffentlich die Mittel der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler so einsetzen, dass jene Betriebe davon profitieren, die tatsächlich existenzielle Schwierigkeiten haben.

 

Da das Waldfondsgesetz die Förderung als „Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der förderbaren Maßnahmen“ festlegt, wird diese geldwerte Zuwendung zukünftig in keiner Einkommensstatistik aufscheinen und die tatsächlichen Einkommen um einige Millionen Euro niedriger erscheinen – dies macht die Einkommenssituation in der Forstwirtschaft in den nächsten Jahren intransparenter und erschwert eine Einschätzung der Politik über zukünftige Maßnahmen.

 

Es ist gerechtfertigt, dass die Öffentlichkeit bei Einsatz einer so umfangreichen Förderung der Forstwirtschaft aus Steuermitteln von den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern einen Ausgleich erhält.

 

Trotz äußerst rascher Vorlage und Beschlussfassung des Gesetzes wurden bisher keine Richtlinien veröffentlicht, im Budgetvoranschlag wird das Waldfondsgesetz gemeinsam mit dem Breitbandausbau als Konjunkturpaket bezeichnet.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, die laut § 5 Waldfondsgesetz zu erlassenden Richtlinien aus Gründen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit so zu gestalten, dass:

 

·         die Förderungen degressiv sind, so dass pro Hektar Förderfläche kleinere ForsteigentümerInnen in Relation mehr Ausgleich erhalten als Wald-Großgrundbesitzer,

 

·         die Einhaltung der kollektivvertraglichen Entlohnung und der ordnungsgemäßen Unterkünfte der durch diese Maßnahmen beschäftigten WaldarbeiterInnen überprüft und garantiert wird,

 

·         ein Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide vorgegeben wird,

 

und dem Nationalrat für die Dauer der Maßnahmen jährlich einen Bericht vorzulegen, der neben einer Darstellung der Förderfälle u.a. auch eine Quantifizierung der CO2-Einsparungen ausweist.“

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft